DE7525507U - Moebelscharnier zum anschlagen von tueren - Google Patents
Moebelscharnier zum anschlagen von tuerenInfo
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- E05D—HINGES OR SUSPENSION DEVICES FOR DOORS, WINDOWS OR WINGS
- E05D7/00—Hinges or pivots of special construction
- E05D7/0009—Adjustable hinges
- E05D7/0018—Adjustable hinges at the hinge axis
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- E05Y2900/20—Application of doors, windows, wings or fittings thereof for furniture, e.g. cabinets
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- Hinges (AREA)
Description
DR.-ING. W. STUHLMANN - DIPL.-(NG. R. WILLERT
DR.-ING. P. H.OIDTMANN
AKTEN-NR. BA 3/26010 Ihr Zeichen
463 Bochum. 19.10.1975 XX/Be
PostschlleBfach '.4BO Fernruf 02331/14061
Bergstraße 159 Telegr.: St-Jhlmannpatent
Utoquai 55
Die Neuerung betrifft ein Möbelscharnier zum Anschlagen von Türen, bei welchem der drehbare Scharnierteil auf einen
Lagerzapfen des feststehenden Scharnierteils aufsteckbar und über eine seine Lagerbchrung umschließende Stützfläche auf einer
entsprechenden Stützfläche des anderen Scharnierteils abgestützt ist.
Bei Möbelscharnieren dieser Art ist der feststehende Scharnierteil mit der Seiten- oder Zwischenwand, z.B. eines
Schrankes, verbunden, während der drehbare Scharnierteil an der Tür bzw. an den Türen befestigt ist.
Bei der Vorfertigung der Seiten- oder Zwischenwände von Schränken sowie der zugehörigen Türen ist es nachteilig,
daß die Anbringung der Scharniere bzw. deren Teile nicht einheitlich erfolgen kann, sondern berücksichtigt werden muß, ob
die Türen eines Schrankes links oder rechts angeschlagen werden sollen.
Es bildet Aufgabe der Neuerung, das Scharnier so auszubilden, daß beide Scharnierteile in jeweils zwei mit Bezug
aufeinander um l8o° verdrehten Stellungen verwendet und sowohl für links als auch für rechts angeschlagene Türen benutzt werden
können.
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Zur Lösung dieser Aufgabe kennzeichnet sich die Neuerung in erster Linie dadurch, daß jeder Scharnierteil zwei einander
abgekehrte Stützflächen besitzt, wobei der drehbare Scharnierteil eine durchgehende Lagerbohrung und der feststehende
Scharnierteil mindestens einen über die beiden Stützflächen beiderseits vorstehenden Lagerzapfen oder einen entsprechend umsteckbaren
Lagerzapfen aufweisen.
Auf diese Weise läßt sich sowohl die Herstellung als auch die Lagerhaltung der hier in Rede stehenden Bauelemente
von Türmöbeln erheblich vereinfachen. Außerdem ist es dadurch möglich, die gemäß der Neuerung ausgebildeten Scharnierteile so
an den Schrankwänden bzw. -türen anzuordnen, daß eine linke Schrankwand ohne weiteres gegen eine rechte und eine links angeschlagene
Tür ohne weiteres gegen eine rechts angeschlagene Tür ausgetauscht werden kann, derart, daß ein Normschrank nur noch
eine Sorte links oder rechts verwendbarer Seitenwände und auch nur eine Sorte links oder rechts anschlagbaro? Türen aufzuweisen
braucht.
Bevorzugt weisen die Scharnierteile je einen sich mittig zwischen den Ebenen der Stützflächen und zu denselben
parallel erstreckenden Verankerungsbolzen auf, wobei der Abstand der Stützflächen voneinander bei beiden Scharnierteilen gleich
groß ist.
Die Scharnierteile weisen zweckmäßig je einen im Querschnitt rechteckigen, länglichen Grundkörper auf, welche mit
einer ihrer Schmalseiten aufeinander aufliegen, wobei der Verankerungszapfen des feststehenden Scharnierteils an der einen,
vom Lagerzapfen entfernten Stirnseite des Grundkörpers und der Verankerungszapfen des drehbaren Scharnierteils an einer Breit-
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seite des Grundkörpers befestigt ist.
Der Lagerzapfen des feststehenden Scharnierteils kann einen mit einem Außengewinde versehenen Ansatz aufweisen, mittels
welchem er in einer durchgehenden Gewindebohrung des Grundkörpers umsteckbar verankert ist, derart, daß er wahlweise über
die eine oder die gegenüberliegende Stützfläche vorsteht.
In der Zeichnung sind der Gegenstand der Neuerung an zwei Ausführungsbeispielen sowie seine Anwendung bei einem Normschrank
schematisch veranschaulicht. Es zeigen:
Fig. 1 und 2 einen feststehenden Scharnierteil mit
umsteckbarem Lagerzapfen, teilweise geschnitten, von der Seite sowie von oben;
Fig. 3 und 4 eine andere Ausführungsform des feststehenden
Scharnierteils/nach beiden Stirnseiten vorstehenden Lagerzapfen von der Seite sowie von oben;
Fig. 5 und 6 eine Ausführungsform des drehbaren Scharnierteils
von der Seite sowie von oben;
Fig. 7 die Anordnung der neuerungsgemäßen Scharnierteile an der Seitenwand sowie einer
Tür eines Normschrankes und
Fig. 8 und 9 die Austauschbarkeit der Türen bei der
Verwendung der neuerungsgemäßen Scharnierteile bei einem Normschrank, letzterer
in der Ansicht von vorne sowie von eben.
Gemäß Fig. 1 besitzt der feststehende Scharnierteil 1 einen im Querschnitt rechteckigen, prismatischen, d.h. plattenförmigen, Grundkörper 2, welcher an der einen Stirnseite,
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bei 3j abgerundet ist und an seiner anderen Stirnseite 4 einen
mittig angesetzten Verankerungszapfen 5 trägt. Dieser mit einem Außengewinde versehene Verankerungszapfen 5 dient
dazu, den feststehenden Scharnierteil 1 an der vertikalen Seitenwand eines Möbels - in die Stirn- bzw. Schmalseite der
Wand eingreifend - zu befestigen.
Im Bereich der Abrundung 3 befindet sich eine Gewindebohrung 6, welche sich zwischen den Schmalseiten 7 des Grundkörpers
2 erstreckt. Ein Lagerzapfen 8 ist mit Hilfe seines Gewindeansatzes 9 in die Gewindebohrung 6 von jedem Ende derselben
her einsetzbar, wobei der drehbare, auf den Lagerzapfen 8 aufgesteckte Scharnierteil sich je nach der Stellung dieses
Zapfens im Grundkörper 2 an der einen oder der anderen, ihr gegenüberliegenden Schmalseite abstützen kann. Diese Schmalseiten
bilden daher Stützflächen 7 des feststehenden Scharnierteils 1.
Wird nun ein solcher feststehender Scharnierteil an der Seitenwand eines Möbels montiert, so kann die betreffende
Wand um l80 gedreht, d.h. beliebig links oder rechts verwendet werden, wobei der Lagerzapfen 8 entsprechend von dem
einen oder von dem anderen Ende der Gewindebohrung 6 her in diese eingesetzt wird.
Das gleiche kann mit der abweichenden Ausführungsform 11 eines feststehenden Scharnierteils gemäß Fig. 3 und k erreicht
werden, welcher sich bei sonst gleicher Ausbildung von dem feststehenden Scharnierteil 1 gemäß Fig. 1 und 2 dadurch
unterscheidet, daß er einen über seine beiden Schmalseiten bzw. Stützflächen 7 vorstehenden durchgehenden Lagerzapfen 8l
aufweist. Statt eines durchgehenden Lagerzapfens können selbstverständlich auch zwei Lagerzapfen 81 verwendet werden,
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die von den beiden entgegengesetzten Enden der Gewindebohrung her in diese eingeschraubt sind.
Auch bei dieser Ausführungsform des feststehenden
Scharnierteils 11 gilt, daß eine mit solchen feststehenden Scharnierteilen ausgerüstete Seitenwand (Außen- oder Zwischenwand)
beliebig links oder rechts verwendet bzw. angeschlagen werden kann.
Ein dem beschriebenen feststehenden Scharnierteil 1 bzw. 11 zugeordneter drehbarer Scharnierteil 21 ist in Fig. 5
und 6 veranschaulicht. Dieser weist einen Grundkörper 22 auf, welcher - abgesehen von seiner Länge - dem Grundkörper 2 des
feststehenden Scharnierteils entspricht, mit dem weiteren Unterschied, daß anstelle der Gewindebohrung 6 eine Lagerbohrung
26 vorgesehen ist, welche an den beiden Schmalseiten bzw. Stützflächen 27 des Grundkörpers 22 mündet, d.h. durchgehend
ist.
Auch der drehbare Scharnierteil 21 weist einen mit einem Außengewinde versehenen Verankerungszapfen 5 auf,
welcher jedoch an einer Breitseite 29 des Grundkörpers 22 angesetzt ist, und zwar so, daß die Achse des Verankerungszapfens 5 die Längsmittellinie der Breitseite 29 schneidet.
Der Verankerungszapfen 5 dient dazu, den drehbaren Scharnierteil 21 in die Schmalseite einer Tür eingreifend an letzterer
zu befestigen. Dabei ermöglicht die beschriebene Ausbildung des drehbaren Scharnierteils,eine damit ausgerüstete Tür
wahlweise links oder rechts anzuschlagen, wobei die eine oder die andere Schmalseite 27 als Stützfläche dient, dies im
Zusammenwirken mit der einen oder anderen Schmalseite bzw. Stützfläche 7 des feststehenden Scharnierteils 1 oder 11.
Fig. 7 zeigt die Anordnung der beschriebenen Scharnierteile
bei einem Türmöbel zum Anschlagen der Tür an der
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Seitenwand eines Normschrankes. Dabei werden - wie aus der
Zeichnung ohne weiteres ersichtlich ist - die feststehenden Scharnierteile 1 (oder 11) an der Seitenwand 30 so angebracht,
daß ausgehend von jeder der Endkanten 31 der Seitenwand 30 der
Abstand der der· betreffenden Kante zugekehrten Stützfläche von dieser Kante der gleiche ist. In Fig. 7 ist dieser Abstand mit
A bezeichnet. Dementsprechend muß bei der Tür 40, ausgehend von deren Endkanten 1Il, der Abstand der von den Endkanten abgekehrten
Stützflächen der drehbaren Scharnierteile 21 von der betreffenden Kante ebenfalls A betragen. Die gleiche Gesetzmäßigkeit
gilt für jedes der festen bzw. der drehbaren Scharnierteile, wie dies im Zusammenhang mit der Seitenwand 30 bzw. mit der
Tür 40 durch die Abstände B verdeutlicht ist. Dabei wird die Länge der Tür zwangsläufig kleiner als diejenige der Seitenwand,
und zwar um das Maß des Abstandes zwischen den Stützflächen der drehbaren Scharnierteile. Man kann nun die Seitenwand 30 und
die Tür HO in der angedeuteten Relativlage gemäß Fig. 7 zusammenfügen
3 wobei - bezogen auf die Zeichnung - die drehbaren Scharnierteile 21 oberhalb der feststehenden Scharnierteile 1
(oder 11) zu liegen kommen und die oberen Endkanten 31 bzw. 4l
der Seitenwand 30 bzw. der Tür 1IO in der gleichen Ebene liegen
werden. Andererseits kann man die Tür 40 aus der dargestellten Relativlage gegenüber der Seitenwand 30 nach unten versetzen,
derart, daß die drehbaren Scharnierteile 21 von unten auf den feststehenden Scharnierteilen und die unteren Endkanten 31 bzw.
41 der Seitenwand 30 bzw. der Tür 1JO in der gleichen Ebene liegen.
Aus dieser - zeichnerisch bedingten - Lage müßte man in der Praxis die Seitenwand 30 und die Tür 40 um l80° verdrehen,
wobei aus der - dargestellten - linken Seitenwand mit links angeschlagener Tür eine rechte Seitenwand mit rechts angeschlagener
Tür entsteht. Dabei würde der Lagerzapfen 3 umgesteckt oder der eine oder der andere Endabschnitt des Lagerzapfens 8l
zum Einsatz gebracht.
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Aus der vorstehenden Beschreibung ist klar, daß dank der Ausbildung der feststehenden bzw. drehbaren Scharnierteile
für die Herstellung von Normschränken nur noch eine Sorte Seitenwände und eine Sorte Türen vorgesehen zu werden brauchen.
Dies ist besonders deutlich anhand der Fig. 8 und 9 zu erkennen,, Diesen ist ohne weiteres zu entnehmen, daß die
an den Seitenwänden angeschlagenen Türen A und B unter sich austauschbar sind. Das gleiche gilt für die an den Zwischenwänden
angeschlagenen Türen B und C.
In Verbindung mit den vorstehenden Ausführungen ergibt sich indessen, daß alle diese Türen unter sich identisch sind
und der Tür 40 in Fig. 7 entsprechen. Aus Fig. 9 ist ferner ersichtlich, daß auch die linken und rechten Seitenwände unter
sich identisch sind und der Seitenwand 30 gemäß Fig. 7 entsprechen.
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Claims (1)
- PATENT>hl'WÄi-TIS Γ. y*DR.-ING. W. STUHLMANINI"— DIPL.-Ii^G. R. WILLERT <DR.-ING. P. H.OIDTMANNAKT=N=NRi BA 3/26OIO 4R3BOOHUM, Iq. 10.1975 XX/Be"""""" """" " Poeteohlloafaoh 248OIhr Zeichen Fernruf 0 2331/14081Bergstraße 169 G 75 255 07.1 Telegr, Stuh.mennpatentInnenarchitekten-TeamWalter Müller AG, Zürich/SchweizSchutzansprüche:1. Möbelscharnier zürn Anschlagen von Türen, bei welchem der drehbare Scharnierteil auf einen Lagerzapfen des feststehenden Scharnierteils aufsteckbar und über eine seine Lagerbohrung umschließende Stützfläche auf einer entsprechenden Stützfläche des anderen Scharnierteils abgestützt ist, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Scharnierteil (1 bzw. 11 und 21) zwei einander abgekehrte Stützflächen (7, 7 und 27, 27) besitzt, wobei der drehbare Scharnierteil (21) eine durchgehende Lagerbohrung (26) und der feststehende Scharnierteil (1 bzw. 11) mindestens einen über die beiden Stützflächen (7, 7) beiderseits vorstehenden Lagerzapfen (81) oder einen entsprechend umsteckbaren Lagerzapfen (8) aufweisen.2. Möbelscharnier nach Anspruch 1,dadurch gekennzeichnet , daß die Scharnierteile (1 bzw. 11 und 21) je einen sich mittig zwischen den Ebenen der Stützflächen (7, 7 bzw. 27, 27) und zu denselben parallel erstreckenden Verankerungsbolzen (5) aufweisen.3. Möbelscharnier nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , daß der Abstand der Stützflächen (7, 7 bzw. 27, 27) voneinander bei beiden Scharnierteilen (1 bzw, 11 und 21) gleich groß ist.k. Möbelscharnier nach Anspruch 1, 2 oder 3, d a durch gekennzeichnet, daß die Scharnierteile7525507 05.0176(1 bzw. 11 und 21) je einen im Querschnitt rechteckigen, länglichen Qrundkörper (2 bzw. 22) aufweisen, welche mit einer ihrer Schmalseiten aufeinander aufliegen, wobei der Verankerungszapfen (5) des feststehenden Scharnierteils (1 bzw. 11) an der einen, vom Lagerzapfen (8 bzw. 81) entfernten Stirnseite (4) des Grundkörpers (2) und der Veranktrungsbolzen (5) des drehbaren Scharnierteils (21) an einer Breitseite (29) des Grundkörpers (22) befestigt ist.5. Möbelscharnier nach Anspruch 1 oder einem der folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagerzapfen (8) des feststehenden Scharnierteils einen mit einem Außengewinde versehenen Ansata (9) aufweist, mittels welchem er in einer durchgehenden Gewindebohrung (6) des Grundkörpers (2) umsteckbar verankert ist.7525507 05.02.76
Applications Claiming Priority (1)
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ID=4369624
Family Applications (1)
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DE19757525507 Expired DE7525507U (de) | 1974-08-13 | 1975-08-12 | Moebelscharnier zum anschlagen von tueren |
Country Status (2)
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CH (1) | CH575532A5 (de) |
DE (1) | DE7525507U (de) |
Families Citing this family (3)
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---|---|---|---|---|
AT377048B (de) * | 1981-12-21 | 1985-01-25 | Mayer & Co Riegel Beschlag | Ladenband fuer einen fenster- oder tuerladen |
DE3302082A1 (de) * | 1983-01-22 | 1984-07-26 | Karl Danzer KG, 7640 Kehl | Bausatz fuer ein tuerfutter fuer links und rechts angeschlagene tueren |
FR2954387B1 (fr) * | 2009-12-17 | 2012-11-02 | Righini Ind | Element male pour une charniere, charniere et montant comprenant un tel element male |
-
1974
- 1974-08-13 CH CH1105674A patent/CH575532A5/de not_active IP Right Cessation
-
1975
- 1975-08-12 DE DE19757525507 patent/DE7525507U/de not_active Expired
Also Published As
Publication number | Publication date |
---|---|
CH575532A5 (en) | 1976-05-14 |
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