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DE7510538U - Schachtel mit Spendevorrichtung fuer einzelne Zigarettenpackungen - Google Patents

Schachtel mit Spendevorrichtung fuer einzelne Zigarettenpackungen

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DE7510538U
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DE
Germany
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DE7510538U
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PARCO NAHRUNGS und GENUSSMITTE
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PARCO NAHRUNGS und GENUSSMITTE
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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)
  • Packaging Of Annular Or Rod-Shaped Articles, Wearing Apparel, Cassettes, Or The Like (AREA)

Description

Firma PARCO Nahrungs- und
Genußmittel-Produktions- und
Handelsgesellschaft mbH.
2 Hamburg 28
Feutestr. 18
Schachtel mit Spendevorrichtung; für einzelne Zigarettenpackungen.
Die Neuerung betrifft eine Schachtel mit Spendevorrichtung für einzelne Zigarettenpackungen, wobei die Schachtel aus einer teilweise verklebten Faltschachtel, in der sich die Zigarettenpackungen befinden, besteht ,und wobei ferner die Schachtel in ihrer Versandlage mitmeinerUmhüllung versehen ist.
Schachteln zur Aufnahme.von Zigarettenpackungen sind in verschiedener Ausführungsform bekannt.' Meistens sind die bekannten Schachteln kästchenförmig ausgebildet und mit einem Klappdeckel, an c?em sich eine Lasche befindet, versehen. In diesen bekannten Schachteln liegen die einzelnen Zigarettenpackungen9 meist zehn Packungen, auf ihrer Seitenfläche. Um einer solchen bekannten Schachtel eine Zigarettenpackung zu entnehmen, muß der Deckel geöffnet werden, was, wenn der Deckel, wie dies meistens der Fall, ist, etwas angeklebt ist, zusätzliche Arbeit erfordert. Da in der Schachtel die einzelnen Zigarettenpackungen vor der ersten Entnahme einer Packung eng aneinander liegen, stößt die Entnahme der ersten Packung stets auf
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Schwierigkeiten. Wenn der Schachtel bereits einige Zigarettenpackungen entnommen worden sind, neigt außerdem der Rest dieser Packungen dazu, teilweise ^ oizufallen, was ein unschönes Bild ergibt. Dies ist besonders dann der Fall, wenn die Schachtel von einem Ort an den anderen gestellt wird. Dies alles sind Nachteile der bisher bekannten Schachteln, zu denen noch der Nachteil hinzu kommt, daß häufig ein Schließen des Deckels noch auf zusätzliche Schwierigkeiten stößt. Die bekannten Schachteln haben also nicht nur Nachteile beim Verkauf von Einzelpackungen aus den Schachteln im Laden, scndern auch beim Privatgebrauch.
Die Neuerung hat zur Aufgabe, diese Nachteile der bekannten Schachteln zu vermeiden und eine Schachtel zu schaffen, die so ausgebildet ist, daß eine Zigarettenpackung immer griffbereit zur Verfügung steht und zwar in aufrechter Stellung. Eine weitere Aufgabe der Neuerung liegt darin, daß die nach Entnahme einer Zigarettenpackung aus der Schachtel in dieser verbleibenden restlichen Packungen nicht umfallen, sondern aufrecht in der Schachtel verharren. Schließlich ist es Aufgabe der Neuerung, eine deckellose Schachtel zu schaffen, in der trotzdem, mit Ausnahme der ersten Zigarettenpackung, die stets griffbereit sein soll, die restlichen Zigarettenpackungen gut geschützt untergebracht sind.
Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Neuerung eine Schachtel mit Spendenvorrichtung für einzelne Zigarettenpackungen vor, die so ausgebildet ist, daß die Schachtel die Form eines im Profil rechteckigen Tunnels aufweist, und daß ihre eine Stirnseite teilweise mit eintr schräg angeordneten Öffnung versehen ist, und daß ferner, innerhalb der Schachtel, ein Gummiband
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angeordnet ist, das teilweise parallel zu den Seitenwänden der Schachtel und der Zigarettenpackungen verläuft und an seinem hinteren Ende zwei Winkel von 90 bildet und um die letzte Zigarettenpackung geführt ist, wobei die Anordnung so getroffen ist, daß das Gummiband auf sämtliche sich in der Schachtel befindende Zigarettenpackungen eine Zugwirkung ausübt, derart, daß dieselben in der Richtung der schrägen Öffnung an der einen Stirnseite der Schachtel gezogen werden, und daß die erste Zigarettenpackung durch Herausziehen nach oben der Schachtel entnommen werden kann, bei welchem Vorgang die weiteren sich in der Schachtel befindenden Zigarettenpackungen unter der Wirkung des Gummibandes nachrücken.
Hierzu sieht die Neuerung vor, daß das Zuschnitt der Schachtel aus einer Bodenfläche, einer Seitenfläche, einer Deckelfläche und einer weiteren Seitenfläche mit einer an dieser anschließenden Leiste besteht, welche Teile durch Biegelinien miteinander verbunden sind,und daß an der einen Schmalkante der Bodenfläche, mit ihr durch eine Biegelinie verbunden, eine Klappe angeordnet ist, und daß an der anderen Schmalkant^e der Bodenflache, mit zwei Biegelinien und einem Schlitz versehen, eine weitere Klappe angebracht ist, an die sich, mit ihr durch eine Biegelinie verbunden, noch eine Klappe anschließt, die mit einem Vorsprung versehen ist.
Ein weiteres Merkmal des Zuschnitts besteht darin, daß die eine Seitenfläche an ihrer einen Schmalkante über eine Biegelinie mit einer Klappe verbunden ist, mit der, über eine weitere Biegelinie, eine Klappleiste vc'junden ist und daß an der gegenüberliegenden Schmalkante, über eine Biegelinie, eine kleine Klappe angebracht ist
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und daß, ausgehend von dem einen Ende dieser Biegelinie, zu einer Ecke der Deckelfläche führend, eine Abschrägung der Seitenfläche vorgesehen ist. Die Deckelfläche ist an ihrer einen Schmalkante mit einer Biegelinie versehen, an die sich eine Klappe anschließt.
Ein weiteres Merkmal in Bezug auf den Zuschnitt besteht darin, daß die zweite Seitenfläche an ihrer einen Schmalkante mit einer Biegelinie versehen ist, an die sich eine kleine Klappe anschließt, und daß, ausgehend von dem einen Ende dieser Biegelinie, zu der anderen Ecke der Deckelfläche führend, eine Abschrägung dieser Seitenfläche vorgesehen ist.
Bei dem Zuschnitt ist weiterhin vorgesehen, daß von den Enden der Biegelinien der kleinen Klappen Schlitze ausgehen, die in die beiden Seitenflächen hineinragen, und daß Ge wzwei dieser Schlitze gerade und die beiden anderen Schlitze schräg verlaufen. Die Enden der Schlitze sind zu kreisförmigen Durchbrüchen erweitert.
Eiii weiteres Kennzeichen der Neuerung liegt darin, daß, bei zusammengefügter Schachtel, das Gummiband durch die kreisförmigen Durchbrüche in den Seitenflächen geführt ist und teilweise an den Außenflächen der Seitenflächen und teilweise über der Innenfläche der Bodenfläche liegt, und daß sein oberer, freier Teil in gespanntem Zustand die Zugwirkung auf die sich in dem tunnelartigen Innenraum der Schachtel befindenden Zigarettenpackungen ausübt. Die beiden Klappen des Bodenteils liegen bei zusammengefügter Schachtel aneinander und der Vorsprung der äußeren Klappe befindet sich in dem Schlitz der Bodenfläche. Die an die eine Seitenfläche anschließende Leiste ist durch klebende Mittel mit einem Teil der Bodenfläche verbunden.
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In den Abbildungen ist ein Ausführungsbeispiel des Gegenstandes der Neuerung dargestellt und zwar zeigt
Abbildung 1 eine Seitenansicht des Neuerungsgegenstandes, teilweise im Schnitt, wobei in diesen eine Anzahl von Zigarettenschachteln eingebracht sind
Abbildung 2 die Schachtel in perspektivischer Darstellung schräg von vorne gesehen
Abbildung 3 die Schachtel, gleichfalls in perspektivischer Darstellung, schräg von hinten gesehen, wobei die Klappen teilweise geöffnet sind
Abbildung 4 die Schachtel in perspektivischer Darstellung, teilweise im Schnitt, wobei ihre Wirkungsweise erkennbar ist
Abbildung 5 den Zuschnitt der neuerungsgemäßen Schachtel.
Die neuerungsgemäße Schachtel besteht aus einer Bodenfläche 1, einer Seitenfläche 2, einer Deckelfläche 3 und einer weiteren Seitenfläche 4-, an die sich eine schmale Leiste 5 anschließt. Die genannten Teile bilden ein zusammenhängendes Ganzes und sind durch die Biege·· linien 6,7»8, und 9 miteinander verbunden. An der einen Schmalkante der Bodenfläche 1, mit ihr durch eine Biegelinie 10 verbunden, ist eine Klappe 11 angeordnet. Am gegenüberliegenden Ende der Bodenfläche 1, mit ihr durch Biegelinien \d verbunden, die in ihrem Mittelteil als Schlitz 13 ausgebildet ist, befindet sich eine
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Klappe 14, die über eine Biegelinie I5 mit einer Klappe 16 verbunden ist, die an ihrem unteren Ende einen Vorsprung I7 aufweist. Die eine Seitenfläche 2 ist über eine Biegelinie 18 mit einer Klappe 19 verbunden, an die sich über die Biegelinie 20 eine Klappleiste 21 anschließt. Am gegenüberliegenden Ende der Seitenfläche 2 ist, mit ihr durch die Biegelinie 22 verbunden, eine kleine Klappe 23 angebracht. Die Seitenfläche 2 ist mit einer Abschrägung 24 versehen. Die Deckelfläche ? ist über die Biegelinie 25 mit einer Klappe 26 verbunden. Die zweite Seitenfläche 4 weist an ihrem einen Ende eine Biegelinie 27 auf, an die sich gleichfalls eine kleine Klappe 23 anschließt, die spiegelbildlich der kleinen Klappe 23 an der ersten Seitenfläche 2 entspricht. Ebenso ist an der zweiten Seitenfläche 4 eine spiegelbildliche Abschrägung 24, wie diese auch an der Seitenfläche 2 vorhanden ist, angebracht. Sowohl in der Seitenfläche 2 als auch in der Seitenfläche 4 befinden sich gerade Schlitze 28 und schräge Schlitze 29, die in kreisförmigen Durchbrüchen 30 enden, durch die ein Teil eines endlosen Gummibandes 3'' geschlungen ist. In dem tunnelförmigen Innenraum der fertigen Schachtel liegen die Zigarettenpackungen 32, die von dem Gummiband 3I in Richtung des Pfeils 33 gezogen werden und von denen die am weitesten außen liegende Zigarettenpackung 32a in Richtung des Pfeils 34 herausgezogen werden kann.
Die -ierstellungs- und Wirkungsweise der Schachtel gemäß der Neuerung ist folgende:
Der Zuschnitt gemäß Abbildung 5 wird in an sich bekanntei Weise durch Ausstanzung aus dünnem Karton hergestellt, wobei auch gleichzeitig die Biegelinien mitge-... fertigt werden können. Sodann wird die Schachtel zusammengefaltet, bei welchem Vorgang die Leiste 5
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der Bodenfläche 1 verklebt wird. Die Klappen 11 und werden um 90° umgelegt und ebenso die Klappe 19 und weiterhin die Klappleiste 21, die in das Inner- Λκ-Τ: Schachtel geschoben wird, so daß sie an der zweiten Seitenfläche 4· anliegt. Die beiden kleinen Klappen 23 werden im Winkel von 90° nach innen umgelegt und im gleichen Winkel die Klappe 14, die nunmehr an den kleinen Klappen 23 anliegt. Jetzt wird die Klappe um 180 um ihre Biegelinie 15 umgeschlagen und liegt an der gegenüberliegenden Fläche der kleinen Klappen 23 an. Im Verlaufe dieses Vorganges wird der Vorsprung 17 in den Schlitz 13 eingeführt und durch die Gesamtheit dieser Vorgänge ist jetzt die vordere Stirnwand der Schachtel gebildet. Das Gummiband 31 wird nunmehr durch die geraden Schlitze 28 und die schrägen Schlitze 29 in die kreisförmigen Durchbrüche 30 gebracht und liegt teilweise außerhalb und teilweise innerhalb der Schachtel, wie dies aus den Abbildungen ersichtlich ist. Nach Beendigung der genannten Vorgänge ist die Schachtel gebrauchsfertig und kann mit Zigarettenpackungen 32 gefüllt werden.
Die Wirkungsweise der neuerun-sgemäßen Schachtel beruht darauf, daß das Gummiband 3I, das/satliche Zi- /um garettenschachteln 32 herumgelegt ist, eine Zugwirkung auf die letzte Zigarettenpackung 32 ausübt, die wiederum auf die vor ihr liegenden Zigarettenpackungen 32 drückt und sie sämtlich in Richtung des Pfeils 33 schiebt, wobei die vorderste Zigarettenpackung 32a mit ihrem unteren Teil an der Klappe 14 anliegt, welche die Innenseite der Stirnfläche der Schachtel bildet. Nunmehr kann die Zigarettenpackung 32a in Richtung des Pfeils 34 nach oben herausgezogen werden und im gleichen Augenblick rücken, unter der Zugwirkung des Gummibandes 31, die restlichen Zigarettenpackungen 32 nach, so daß sich an der Stelle, wo sich ehemals die Zigaretten-
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packung 52a befand, nunmehr ihre früher benachbarte Zigarettenpackung 32 steht. Dieser Vorgang setzt sich fort, bis alle Zigarettenpackungen 32 verbraucht sind.
Die Vorteile der Schachtel mit Spendevorrichtung für einzelne Zigarettenpackungen gemäß der Neuerung sind mannigfaltig.,Zunächst ist es von Vorteil, daß, ohne daß es hierzu der Öffnung eines Schachteldeckels bedarf, stets eine Zigarettenpackung griffbereit zur Verfügung steht und der neuerungsgemäßen Schachtel mit einer Hand entnommen werden kann. Dies ist nicht nur für den privaten Verbraucher von \'orteil, sondern auch in einem Tabakwarengeschäft, wo die Schachtel auf dem Ladentisch stehen kann und hier, zumal es sich um eine Neuerung handelt, eine Werbewirlcung ausübt. Auch hier kann beim Verkauf von Einzelpackungen eine leichte Entnahme dieser erfolgen. Weiterhin ist von Vorteil, daß nur die erste Packung griffbereit zur Verfügung steht, während die weiteren Zigarettenpackungen in dem Innenraum der neuerungsgemäßen Schachtel verbleiben, wo sie geschützt liegen. Es ist selbstverständlich, dab die gesamte Schachtel in ihrer Transportlage noch, wie dies allgemein bekannt ist, in irgend ein beliebiges Umschlagmaterial, beispielsweise Papier, Klarsichtfolie oder dergleichen, gehüllt ist. Nach Entfernung des Umhüllungsmaterxals ist die neuerungsgemäße Schachtel sofort betriebsbereit und spendet nach jeweiligem Zugriff eine Zigarettenpackung nach der anderen bis der Vorrat verbraucht ist. Schließlich ist es noch von Vorteil, daß der Materialverbrauch für die Schachtel nicht größer ist, als bei einer normalen bekannten Schachtel. Zusätzlich wird nur das Gummiband benötigt, das ein ganz einfaches,
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dünnes Band ist, wie dieses auch in großen Mengen für Verpackungszv^cke verwendet wird. Sein Preis ist nicht nennenswert.
Die Neuerung beschränkt sich nicht auf die in den Abbildungen dargestellte Ausführungsform. Es ist selbstverständlich, daß der Innenraum der neuerungsgemäßen Schachtel im Profil und in der Größe den jeweils in ihr verkauften Zigarettenpackungen, das heißt deren Profil und Größe, angepaßt sein muß. Wesentlich ist immer nur, daß eine Anzahl von Zigarettenpackungen in einem schachtartigen Innenraum einer Schachtel stehend angeordnet sind, und daß auf"' die letzte dieser Packungen ein Zug oder Druck ausgeübt wird der bewirkt, daß nach Entnahme einer Zigarettenpackung die übrigen sich in dem Innenraum befindenden Packungen in Richtung auf die Entnahmeöffnung bewegen. Die Schachtel gemäß der Neuerung ist im allgemeinen für die Aufnahme von zehn Zigaretten packungen ausgelegt, wobei es aber selbstverständlich denkbar ist, daß sich auch kleinere Schachteln, beispielsweise für fünf Zigarettenpackungen, herstellen lassen und ebenso selbstverständlich auch größere.
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Claims (10)

Firma PARCO Nahrungsund Genußraittel-Produktions- und Handelsgesellschaft mbH. 2 Hamburg 28 Peutestr. 18 Schutzansprüche;
1) Schachtel mit Spendevorrichtung für einzelne Zigarettenpackungen, bestehend aus einer teilweise verklebten Faltschachtel, in der sich die Zigarettenpackungen befinden, wobei die Schachtel in ihrer Versandlage mit einer Umhüllung versehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Schachtel die Form eines im Profil rechteckigen [Tunnels aufweist, und daß ihre eine Stirnseite teilweise mit einer schräg angeordneten öffnung (2ψ) versehen ist, und daß ferner, innerhalb der Schachtel, ein Gummiband (31) angeordnet ist, das teilweise parallel zu den Seitenwänden (2 und 4) der Schachtel und der Zigaruttenpackungen (32) verläuft und an seinem hinteren Ende zwei Winkel von 90°bildet und um die letzte Zigarettenpackung (32) geführt ist, wobei die Anordnung so getroffen ist, daß das Gummiband (31) auf sämtliche sich in der Schachtel befindende Zigarettenpackungen (32) eine Zugwirkung ausübt, derart, daß dieselben in die Richtung der schrägen Öffnung (2<f) an der einen Stirnseite der Schachtel gezogen werden, und daß die erste Zigarettenpackung (32) durch Herauszieher r ich oben der Schachtel entnommen werden kann, bei welchem Vorgang die weiteren sich in der Schachtel befindenden Zigarettenpackungen (32)
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unter der Wirkung des Gummibandes (31) nachrücken.
2) Schachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Zuschnitt derselben aus einer Bodenfläche (1), einer Seitenfläche (2), einer Deckelfläche (3) und einer weiteren Seitenfläche (4) mit einer an diese anschließenden Leiste (5) besteht, welche Teile durch die Biegelinien (6,7,8,9) miteinander verbunden sind, und daß an der einen Schmalkante der Bodenfläche (1), mit ihr durch eine Biegelinie (10) verbunden, eine Klappe (11) angeordnet ist, und daß an der anderen Schmalkante der Bodenfläche (1), mit zwei Biegelinien (12) und einem Schlitz (13) versehen, eine weitere Klappe (14) angebracht ist, an die sich, mit ihr durch eine Biegelinie (15) verbunden, noch eine Klappe (16) anschließt, die mit einem Vorsprung (17) versehen ist.
3) Schachtel nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die eine Seitenfläche (2) an ihrer einen Schmalseite über eine Biegelinie (18) mit einer Klappe (19) verbunden ist, mit der, über eine weitere Biegelinie (20), eine Klappleiste (21) verbunden ist, und daß an der gegenüberliegenden Schmalkante, über eine Biegelinie (22), eine kleine Klappe (23) angebracht ist, und daß, ausgehend von dem einen Ende dieser Biegelinie (22), zu einer Ecke der Deckelfläche (3) führend, eine Abschrägung (24) der Seitenfläche (2) vorgesehen ist.
4) Schachtel nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckelfläche (3) an ihrer einen Schmalkante mit einer Biegelinie (25) versehen ist, an die sich eine Klappe (26) anschließt.
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5) Schachtel nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Seitenfläche (4) an ihrer einen Schmalkante mit einer Biegelinie (27; ve·- "ohen ist, an die sich eine kleine Klappe (23) anschließt, und daß, siusgehend von dem einen Ende dieser Biegelinie (27), zu der anderen Ecke der Deckelfläche (3) führend, eine Abschrägung (24) dieser Seitenfläche (4) vorgesehen ist.
6) Schachtel nach den Ansprüchen 1 bis 5? dadurch gekennzeichnet, daß von den Enden der Biegelinien (22 und 27) der kleinen Klappen (23) Schlitze (28 und 29) ausgehen, die in die beiden Seitenflächen (2 und 4) hineinragen, und daß je zwei dieser Schlitze (28) gerade und die beiden anderen Schlitze (29) schräg verlaufen.
7) Schachtel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden der Schlitze (28 und 29) zu kreisförmigen Durchbrüchen (30) erweitert sind.
8) Schachtel nach den Ansprüchen 1 bis 7» dadurch gekennzeichnet, daß, bei zusammengefügter Schachtel, das Gummiband (31) durch die kreisförmigen Durchbrüche (30) in den Seitenflächen (2 und 4) geführt ist und teilweise an den Außenflächen der Seitenflächen (2 und 4) und teilweise über der Innenfläche der Bodenfläche (1) liegt, und daß sein oberer, freier Teil in gespanntem Zustand die Zugwirkung auf die sich in dem tunnelartigen Innenraum der Schachtel befindenden Zigarettenpackungen (32) ausübt.
9) Schachtel nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Klappen (14 und 16) der Bodenfläche (1) bei zusammengefügter Schachtel aneinander liegen, und daß sich der Vorsprung (17) der äußeren Klappe (16) in dem Schlitz (13) in der Bodenfläche (1) befindet.
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10) Schachtel nach den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die an die eine Seitenfläche (4-) anschließende Leiste (5) durch klebende Mittel mit einem Teil der Bodenfläche (1) verbunden ist.
DE7510538U 1975-04-04 1975-04-04 Schachtel mit Spendevorrichtung fuer einzelne Zigarettenpackungen Expired DE7510538U (de)

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