DE60121740T2 - Steife verpackung für eine mehrzahl von zigarettenpackungen - Google Patents
Steife verpackung für eine mehrzahl von zigarettenpackungen Download PDFInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine steife Verpackung für eine Mehrzahl von Zigarettenpackungen.
- Es ist übliche Praxis, zum Verpacken von einer Mehrzahl von Zigarettenpackungen steife Verpackungen zu verwenden, die gewöhnlich als Stangen bekannt sind, und welche eine im wesentlichen parallelflache Form haben.
- Ein Typ von Stange besteht aus einer Verpackung von flacher und verlängerter Form und weist vier längsverlaufende Flächen auf, einschliesslich von zwei Hauptflächen und zwei schmaleren Flächen, sowie zwei querverlaufende Endflächen, wie in dem Dokument
US2803391 . Eins der Paneele, das mit einer der beiden längsverlaufenden Hauptflächen übereinstimmt, funktioniert als Deckel, gesichert durch einen länglichen Flügel, der entlang von einer der beiden angrenzenden schmaleren längsverlaufenden Flächen versiegelt ist. Der Deckel kann in diesem Falle, sobald die Versiegelung aufgebrochen ist, nicht stabil verschlossen werden, und tatsächlich ist es allgemein üblich, diese Kartons nach dem Öffnen wegzuwerfen, da sie danach die Packungen während der Dauer des Verbrauchs nicht mehr schützen. Eine andere Stange von vergleichbarem Typ besteht aus einer steifen Verpackung vom Aussehen eines Behälters von becherförmiger Ausführung mit einem ähnlich becherförmigen Deckel, der auf solche Weise an den Behälter angelenkt ist, dass ein offenes Ende des Behälters selbst verschlossen werden kann, wie in dem DokumentEP0671342 . Der Deckel wird mit Hilfe eines Rahmens in der geschlossenen Position gehalten, der aus dem offenen Ende des Behälters hervorsteht. Diese Kartons sind dazu bestimmt, als Vorratsbehälter zu dienen, bis alle darin enthaltenen Packungen verbraucht worden sind, wenn auch die flachen Zuschnitte, aus denen sie gemacht sind, eine verhältnismässig grosse Menge an Verpackungsmaterial für deren Herstellung erfordern und eine bedeutende Menge von während der Herstellung erzeugten Abfalls von Verpackungsmaterial anfällt. Ausserdem bietet ein an ein Ende des Behälters angelenkter Deckel einen leichten Zugriff nur zu den Packungen in dem Behälter, die dichter an dem offenen Ende angeordnet sind, während der Benutzer nicht in der Lage ist, die am Boden des Behälters angeordneten Packungen zu sehen. - Das Dokument
FR2670182 - Auch das Dokument
DE29503238U legt eine Faltschachtel mit einer ersten angelenkten Verschlussklappe offen, versehen mit zwei Seitenflügeln lotrecht zu der ersten Klappe und gedreht in Richtung der genannten Schachtel. - Das Dokument
US4752029 zeigt einen Schaukarton für sperrige Gegenstände, der einen entfernbaren Abschnitt in dem vorderen Paneel hat und eine vordere Behälterwand mit angeschlossenen Seitenwänden unmittelbar hinter dem entfernbaren Abschnitt. - Schliesslich zeigt das Dokument
DE19729895 eine Schachtel, geformt aus einem Zuschnitt, welcher Felder hat, die durch sich zwischen den Längskanten des Zuschnittes erstreckende Prägelinien voneinander getrennt sind und einen Boden, die vorderen und hinteren Seiten und die Oberseite der zusammengesetzten Schachtel bilden. Das Feld, welches die vordere Seite der Schachtel bildet, hat entlang seiner vorderen Kante eine Verschlussklappe und weitere Verschlussflügel auf jeder Seite, welche zusammenwirken, um eine vorde re Tasche vorzusehen, welche in eine offene Position für den Zugriff zu dem Inhalt der Schachtel gedreht werden kann. Zweck der vorliegenden Erfindung ist, eine steife Verpackung vorzusehen, die es erlaubt, die vorgenannten Nachteile auf einfache und wirtschaftliche Weise zu überwinden. - Der gewünschte Zweck wird erreicht nach der Erfindung durch eine steife Verpackung nach einem oder mehreren der anhängenden Patentansprüche.
- Die Erfindung wird nun im Detail beschrieben, und zwar durch ein Beispiel und mit Hilfe der beiliegenden Zeichnungen, in welchen:
-
1 eine steife Verpackung nach der vorliegenden Erfindung zeigt, gesehen schematisch und in der Perspektive; -
2 zeigt die Verpackung aus1 , gesehen schematisch und in der Perspektive, in einer ersten Vorbereitungsphase des Öffnungsvorgangs; -
3 zeigt die Verpackung aus1 , gesehen schematisch und in der Perspektive, bereit zum Öffnen; -
4 zeigt die Verpackung aus1 , gesehen schematisch und in der Perspektive, in einer Zwischenphase des Öffnungsvorgangs; -
5 zeigt die Verpackung aus1 , gesehen schematisch und in der Perspektive und voll geöffnet; -
6 ist die schematische Planansicht eines Zuschnitts, aus welchem die in den Abbildungen von1 bis5 gezeigte Verpackung hergestellt wird. - Unter Bezugnahme auf die
1 ...5 der beiliegenden Zeichnungen, ist mit1 eine steife Verpackung oder ein Karton von im wesentlichen parallelflacher Geometrie bezeichnet, der dazu dient, eine Anzahl von Zigarettenpackungen2 zu beinhalten, wie in den4 und5 gezeigt ist. - In dem Beispiel der Abbildungen von
1 bis5 weist die Verpackung1 ein verlängertes Aussehen auf, zu beziehen auf eine vorherrschende Längsachse L, und hat vier Seitenflächen3 ,4 ,5 und6 , welche sich parallel zu der Achse L erstrecken und jeweils mit vier Seitenwänden7 ,8 ,9 und10 übereinstimmen, wiederum der vorderen, der oberen, der hinteren und der unteren Fläche der Verpackung1 entsprechend. Ebenfalls sind zwei Endflächen mit11 und12 bezeichnet, angeordnet quer zu der Achse L und aufgewiesen von den jeweiligen querverlaufenden Wänden13 und14 , welche die Seiten der Verpackung1 bilden. - Wie aus den
1 und2 erkennbar ist, enthält die vordere Wand7 einen entfernbaren Abschnitt15 von im wesentlichen rechteckigem Aussehen, eingegrenzt umlaufend durch eine Reiss- und/oder Perforationslinie16 . - Die Längenabmessung des entfernbaren Abschnittes
15 , gemessen entlang der vorherrschenden Achse L, ist im wesent lichen identisch mit jener der vorderen Wand7 , während die Breitenabmessung, gemessen quer zu der Achse L, geringer ist als die der vorderen Wand7 . - Insbesondere ist der entfernbare Abschnitt
15 im Verhältnis zu der vorderen Wand7 in der Mitte angeordnet, und zwar auf solche Weise, dass die beiden Längen der Reisslinie16 parallel zu der vorherrschenden Achse L verlaufen, mit16a und16b bezeichnet, und dass sie einen gleichmässigen Abstand von den beiden Eckkanten der Verpackung1 haben, entlang welchen die vordere Wand7 jeweils auf die untere Seite10 und die obere Seite8 trifft. - Wie auch in den
1 und2 gezeigt, ist eine Lasche17 fest mit dem entfernbaren Abschnitt15 verbunden und durch eine weitere Reiss- und/oder Perforationslinie18 in der querverlaufenden Wand14 eingegrenzt, die mit der bezeichneten Endfläche12 übereinstimmt. - Wie in den
2 und3 gezeigt, enthält die Verpackung1 einen zu öffnenden Deckel19 hinter der vorderen Wand7 , der um eine entsprechende Scharnierlinie20 drehbar ist zwischen einer Position, in welcher die Verpackung1 geschlossen ist (s.3 ), und einer Position, in welcher die Verpackung1 vollkommen offen ist (s.5 ), was es den Packungen2 erlaubt, herausgenommen werden zu können. Genauer gesagt erstrecken sich die Scharnierlinie20 und die untere Länge16a der Reisslinie16 parallel zueinander und stimmen im wesentlichen miteinander überein. - Die vordere Wand
7 weist einen mit7a bezeichneten Abschnitt auf, der sich zwischen der unteren Länge16a der Reiss- und/oder Perforationslinie16 und der Eckkante befindet, welche die vordere Wand7 und die untere Wand10 der Verpackung1 miteinander verbindet, und einen mit7b bezeichneten Abschnitt, angeordnet zwischen der oberen Länge16b der Reiss- und/oder Perforationslinie16 und der Eckkante, welche die vordere Wand7 und die obere Wand8 miteinander verbindet, von welchen beide dazu dienen, die Packungen2 im Inneren der Verpackung1 zusammenzuhalten. Auf dieselbe Weise wie vorstehend für den entfernbaren Abschnitt15 beschrieben, kann der Deckel19 im Verhältnis zu der Seitenfläche3 auf solche Weise in der Mitte angeordnet sein, dass das Scharnier20 und die freie Kante21 sich im gleichen Abstand von den Eckkanten der Verpackung1 befinden, entlang welchen die vordere Wand7 jeweils auf die untere Wand10 und die obere Wand8 trifft: kurz gesagt so, dass der Umriss des Deckels19 im wesentlichen mit der Reisslinie16 des entfernbaren Abschnittes15 übereinstimmt. Wie aus den4 und5 zu erkennen ist, enthält der Deckel19 zwei Führungs- und Stabilisierelemente22 , die jeweilige Ebenen belegen, welche quer zu dem Scharnier20 verlaufen und fest mit den beiden, sich gegenüberliegenden Kanten23 des Deckels19 verbunden sind. Genauer ge sagt ist jedes der beiden Elementes22 gleitbar eingefügt zwischen einer jeweiligen querverlaufenden Wand13 und14 und den sich im Inneren der Verpackung1 befindlichen Packungen2 . - Wie in
5 gezeigt, ist die freie Kante21 des Deckels19 mit einem Verstärkungselement24 versehen und mit einem ausgesparten Abschnitt25 ausgebildet, angeordnet an einem zwischenliegenden Punkt entlang dem Verstärkungsabschnitt, mit dessen Hilfe der Deckel19 zum Öffnen gezogen werden kann. - Bezugnehmend nun auf die
6 , ist die Verpackung1 aus einem flachen Zuschnitt26 hergestellt, von welchem die Bestandteile, wo es möglich ist, mit denselben, jedoch apostrophierten Nummern bezeichnet werden wie jene zur Identifizierung der entsprechenden Teile der Verpackung1 verwendeten. - Der Zuschnitt
26 zeigt sich im wesentlichen rechteckig in der Form und weist zwei längsverlaufende Prägelinien auf, bezeichnet mit27 und28 , sowie eine Anzahl von querverlaufenden Prägelinien, bezeichnet mit29 ...34 . - Die querverlaufenden Prägelinien
29 ...34 beschreiben zusammen mit den längsverlaufenden Prägelinien27 und28 eine Folge von Paneelen, die eingegrenzt sind zwischen denselben längsverlaufenden Prägelinien, nämlich ein erstes mittleres Paneel9' , das sich zwischen den mit32 und33 be zeichneten querverlaufenden Prägelinien erstreckt, und ein zweites Paneel10' und ein drittes Paneel8' , eins auf jeder Seite des mittleren Paneels9' und sich zwischen den jeweils mit31 und32 sowie mit33 und34 bezeichneten querverlaufenden Prägelinien erstreckend. - An das dritte Paneel
8' ist entlang einer querverlaufenden Prägelinie34 ein viertes und letztes Paneel7' angeschlossen, während das zweite Paneel10' mit Hilfe eines Streifens35 , der sich zwischen zwei querverlaufenden, mit31 und30 bezeichneten Prägelinien erstreckt, an ein fünftes Paneel19' angeschlossen ist, und dieses ist wiederum entlang der verbleibenden Prägelinie29 an ein sechstes und letztes Paneel24' angeschlossen. - Das erste Paneel
9' stimmt mit der hinteren Wand9 der zusammengesetzten Verpackung1 überein, das zweite Paneel10' mit der unteren Wand10 , das dritte Paneel8' mit der oberen Wand8 , das vierte Paneel7' mit der vorderen Wand7 , das fünfte Paneel19' mit dem zu öffnenden Deckel19 und das sechste Paneel24' mit dem Verstärkungselement24 . - Das vierte Paneel
7' weist die Reiss- und/oder Perforationslinie16 auf, die dazu dient, den entfernbaren Abschnitt15 der Verpackung1 zu beschreiben, und insbesondere begrenzt die untere Länge16a der Linie den unteren Abschnitt7a der vorderen Wand7 und die obere Länge16b der Linie begrenzt den oberen Abschnitt7b . - Die querverlaufende Prägelinie
30 , welche das fünfte Paneel19' von dem Streifen35 trennt, stimmt mit der Scharnierlinie20 des Deckels19 überein, und genauer gesagt wird der Streifen35 hinter und anliegend an dem unteren Abschnitt7a des vierten Paneels7' in der zusammengesetzten Verpackung1 positioniert. - Das erste Paneel
9' ist mit Hilfe der längsverlaufenden Prägelinien27 und28 mit einem ersten Paar von Flügeln36 verbunden, dazu bestimmt, die Endwände oder die Seiten13 und14 der zusammengesetzten Verpackung1 zu bilden. - Das zweite Paneel
10' und das dritte Paneel8' sind mit Hilfe der beiden längsverlaufenden Prägelinien27 und28 mit einem zweiten und einem dritten Paar von Flügeln37 und38 verbunden, dazu bestimmt, als Endklappen zu dienen, welche die untere Wand10 und die obere Wand8 der zusammengesetzten Verpackung1 an den Seiten13 und14 sichern, wie durch die unterbrochenen Linien in3 gezeigt ist. Das vierte und letzte Paneel7' ist mit Hilfe der längsverlaufenden Prägelinien27 und28 mit einem vierten Paar von Flügeln39 verbunden, die als Endklappen dienen, und durch welche die vordere Wand7 der Verpackung1 an den Seiten13 und14 gesichert wird, wie in3 gezeigt ist. - Schliesslich ist das fünfte Paneel
19' mit Hilfe der längsverlaufenden Prägelinien27 und28 mit einem fünften Paar von Flügeln22' verbunden, welche dazu bestimmt sind, als Füh rungs- und Stabilisierelemente22 des Deckels19 zu dienen. Der Zuschnitt26 weist ebenfalls eine Öffnung40 auf, angeordnet an einem zwischenliegenden Punkt an der mit29 bezeichneten querverlaufenden Prägelinie, und zwar auf solche Weise, dass, wenn das sechste Paneel24' zurück gefaltet und gegen das fünfte Paneel19' gedrückt wird, die sich ergebende Lücke den ausgesparten Abschnitt25 darstellt, mit dessen Hilfe der Deckel19 gezogen und geöffnet wird. - Zusätzlich weist einer der dem vierten Paneel
7' zugeordneten Flügel39 die vorgenannte Reiss- und/oder Perforationslinie18 auf, die zum Eingrenzen der Lasche17 dient, welche einen im wesentlichen U-förmigen Umriss hat und so positioniert ist, dass sie mit einem Spalt in der Reiss- und/oder Perforationslinie16 übereinstimmt, welche den entfernbaren Abschnitt15 der Verpackung1 eingrenzt. Es kann ebenfalls beobachtet werden, dass der Flügel36 , dazu bestimmt, den Flügel39 mit der Reisslinie18 zu überlagern, mit einem Einschnitt41 versehen ist, um das Hochziehen der Lasche17 zu erleichtern. - Die Verpackung
1 wird zusammengesetzt durch Umbiegen und Falten der verschiedenen Paneele und Flügel des Zuschnittes26 in einer Weise, die aus der vorstehenden Beschreibung klar hervorgeht. Wenn danach der Moment kommt, an den Inhalt zu gelangen, greift der Benutzer die Lasche17 des entfernbaren Abschnittes15 und zieht sie zu rück, wie in den1 und2 gezeigt ist, so dass der darunter liegende Deckel19 freigelegt wird, woraufhin es möglich wird, Zugang zum Inneren des Kartons zu haben, eine oder mehrere Packungen2 herauszunehmen und den Deckel19 wieder zu verschliessen. - Die Vorteile der Erfindung bestehen in der Tatsache, dass die Verpackung
1 für die Dauer der Benutzung, in welcher die Packungen2 eine nach der anderen verbraucht werden, intakt gehalten werden kann, und weiter in der Tatsache, wie in5 erkennbar ist, dass die Verpackung1 durch Wiederverkäufer als Schaukarton benutzt werden kann, wobei der entfernbare Abschnitt15 Werbemitteilungen trägt, welche direkt auf das Kartonmaterial aufgedruckt ist oder auf Kupons welcher Art auch immer, die an dem Abschnitt15 selbst angebracht sind. - Schliesslich, wie in
6 gezeigt, ist der Zuschnitt26 , aus welchem die Verpackung1 hergestellt ist, ein Zuschnitt von einem im wesentlichen herkömmlichen Typ, der geringen Abfall erzeugt und folglich in vorhandenen Kartoniermaschinen verwendet werden kann, ohne die Notwendigkeit von irgendwelchen grösseren und bedeutenden Änderungen.
Claims (12)
- Steife Verpackung, enthaltend eine Anzahl von Zigarettenpackungen (
2 ), die mit den breiteren Flächen eine über der anderen angeordnet sind und Seite an Seite angeordnete Stapel bilden, wobei die Verpackung eine parallelflache Geometrie mit zwei Endflächen (11 ,12 ) und vier Seitenflächen (3 ,4 ,5 ,6 ) aufweist, von welchen zwei eine untere (10 ) und eine obere Seite (8 ) bilden, die sich als parallel zu den breiteren Flächen der Zigarettenpackungen erweisen, und zwei eine vordere (7 ) und eine hintere Seite (9 ), wobei sie einen zu öffnenden Deckel (19 ) enthält, der mit wenigstens einer der Flächen (3 ,4 ,5 ,6 ,11 ,12 ) übereinstimmt und um ein entsprechendes Scharnier (20 ) schwenkbar ist zwischen einer Position, in welcher die Verpackung (1 ) verschlossen ist, und einer Position, in welcher der Deckel (19 ) im wesentlichen lotrecht zu der jeweiligen Fläche (3 ,4 ,5 ,6 ,11 ,12 ) der Verpackung (1 ) ist und es den Packungen (2 ) erlaubt, herausgenommen zu werden; dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (19 ) mit wenigstens einem Führungs- und Stabilisierelement (22 ) versehen ist, das in einer Ebene quer zu dem Scharnier (20 ) liegt, und dass der genannte Deckel (19 ) mit wenigstens der vorderen (7 ) oder hinteren Fläche (9 ) oder einer der Endflächen (11 ,12 ) übereinstimmt. - Verpackung nach Patentanspruch 1, bei welcher das Füh rungs- und Stabilisierelement (
22 ) integral mit einer Kante (23 ) des Deckels (19 ) ist, und eingesetzt ist zwischen einer Wand (7 ,8 ,9 ,10 ,13 ,14 ) der Verpackung (1 ), die mit einer der Flächen (3 ,4 ,5 ,6 ,11 ,12 ) übereinstimmt, und den Packungen (2 ) im Inneren der Verpackung (1 ). - Verpackung nach Patentanspruch 1 oder 2, bei welcher der Deckel (
19 ) zwei Führungs- und Stabilisierelemente (22 ) enthält, integral mit zwei sich gegenüberliegenden Kanten (23 ) desselben Deckels (19 ). - Verpackung nach Patentanspruch 1, 2 und 3, bei welcher eine Abmessung des Deckels (
19 ), gemessen in einer Richtung quer zu dem Scharnier (20 ), geringer ist als die entsprechende Abmessung der Verpackung (1 ), gemessen entlang derselben Richtung. - Verpackung nach Patentanspruch 4, bei welcher der Deckel (
19 ) im Verhältnis zu den Fläche (3 ,4 ,5 ,6 ,11 ,12 ), mit welcher er übereinstimmt, auf solche Weise zentriert ist, dass das Scharnier (20 ) und die freie Kante (21 ) des Deckels (19 ) mit dem gleichen Abstand von den jeweiligen Eckkanten der Verpackung (1 ) angeordnet sind. - Verpackung nach Patentanspruch 1, bei welcher der Deckel (
19 ) mit einer Fläche (3 ,4 ,5 ,6 ,11 ,12 ) übereinstimmt, von welcher die entsprechende Wand (7 ,8 ,9 ,10 ,13 ,14 ) die vordere Seite (7 ) der Verpackung (1 ) und die Verdeckfläche des Deckels (19 ) bildet, und dieselbe vor dere Wand (7 ) ist mit einem Abschnitt (15 ) versehen, der durch Reisslinien (16 ) abgegrenzt ist, die sich im wesentlichen entlang der Umfangslinie des Deckels (19 ) erstrecken, und zwar auf solche Weise, dass er entfernt werden kann, um Zugang zu dem Deckel (19 ) selbst zu bieten. - Verpackung nach Patentanspruch 6, bei welcher der entfernbare Abschnitt (
15 ) eine Lasche (17 ) aufweist, angeordnet und gebildet durch eine Reisslinie (18 ) an einer Fläche (3 ,4 ,5 ,6 ,11 ,12 ), übereinstimmend mit einer an die Wand (7 ,8 ,9 ,10 ,13 ,14 ) angrenzenden Seite (13 ,14 ) der Verpackung (1 ), welche den Deckel (19 ) verdeckt. - Verpackung nach Patentanspruch 6 oder 7, bei welcher der entfernbare Abschnitt (
15 ) eine Trägerfläche für Werbemitteilungen und/oder Kupons vorsieht. - Verpackung nach den Patentansprüchen von 1 bis 8, hergestellt aus einem im wesentlichen rechteckigen flachen Zuschnitt (
26 ), der zwei längsverlaufende Prägelinien (27 ,28 ) und eine Anzahl von querverlaufenden Prägelinien (29 ,30 ,31 ,32 ,33 ,34 ) aufweist, welche zusammen ein erstes mittleres Paneel (9' ) abgrenzen, das mit der hinteren Seite (9 ) übereinstimmt, ein zweites Paneel (10' ) und ein drittes Paneel (8' ), angeordnet an den entgegengesetzten Seiten des ersten Paneels (9' ) und jeweils mit der unteren Seite (10 ) und der oberen Seite (8 ) übereinstimmend, ein viertes Paneel (7' ), angeschlossen an das dritte Paneel (8' ) und übereinstimmend mit der Wand (7 ), welche den Deckel (19 ) verdeckt und mit der vorderen Seite (7 ) übereinstimmt, direkt gegenüberliegend der hinteren Seite (9 ), sowie ein fünftes Paneel (19' ), angeschlossen an das zweite Paneel (10' ) durch einen querverlaufend angeordneten Streifen (35 ) und übereinstimmend mit dem zu öffnenden Deckel (19 ); wobei die beiden längsverlaufenden Prägelinien (27 ,28 ) ebenfalls ein erstes Paar von Flügeln (36 ) abgrenzen, verbunden auf jeder Seite mit dem ersten Paneel (9' ), und zweite und dritte Paare von Flügeln (37 ,38 ), verbunden jeweils auf einer jeden Seite mit dem zweiten und dritten Paneel (10' ,8' ), ein viertes Paar von Flügeln (39 ), verbunden einer auf jeder Seite mit dem vierten Paneel (7' ), und ein fünftes Paar von Flügeln (22' ), verbunden einer auf jeder Seite mit dem fünften Paneel (19' ) und übereinstimmend mit den Führungs- und Stabilisierelementen (22 ) des Deckels (19 ). - Verpackung nach Patentanspruch 9, bei welcher das fünfte Paneel (
19' ) an den Streifen (35 ) entlang einer entsprechenden querverlaufenden Prägelinie (30 ) angeschlossen ist, welche mit dem Scharnier (20 ) übereinstimmt, und jeder Flügel (22' ) des fünften Paares einen Ansatz aufweist, der sich in einer Richtung parallel zu den jeweiligen längsverlaufenden Prägelinien (27 ,28 ) erstreckt, und zwar über einen Abstand, welcher gleich der entsprechen den Abmessung des Streifens (35 ) ist, gemessen entlang derselben Richtung parallel zu den längsverlaufenden Prägelinien (27 ,28 ). - Verpackung nach Patentanspruch 9, bei welcher das fünfte Paneel (
19' ) mit Hilfe einer von dem mittleren Paneel (9' ) entfernt liegenden Kante mit einem sechsten Paneel (24' ) verbunden ist, dazu bestimmt, schliesslich entlang der entsprechenden querverlaufenden Prägelinie (29 ) umgebogen und gegen die Innenfläche des fünften Paneels (19' ) gedrückt zu werden, um ein Verstärkungselement (24 ) entlang der Zugkante des zu öffnenden Deckels (19 ) vorzusehen. - Verpackung nach Patentanspruch 11, bei welcher der Zuschnitt (
26 ) eine Öffnung (40 ) aufweist, angeordnet an der querverlaufenden Prägelinie (29 ) zwischen dem sechsten Paneel (24' ) und dem fünften Paneel (19' ) auf solche Weise, dass, wenn das sechste Paneel (24' ) entlang der entsprechenden querverlaufenden Prägelinie (29 ) umgebogen und gegen die Innenfläche des fünften Paneels (19' ) gedrückt ist, diese einen ausgesparten Abschnitt (25 ) bildet, der zum Ziehen und Öffnen des Deckels (19 ) benutzt werden kann.
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