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DE60121740T2 - Steife verpackung für eine mehrzahl von zigarettenpackungen - Google Patents

Steife verpackung für eine mehrzahl von zigarettenpackungen Download PDF

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DE60121740T2
DE60121740T2 DE60121740T DE60121740T DE60121740T2 DE 60121740 T2 DE60121740 T2 DE 60121740T2 DE 60121740 T DE60121740 T DE 60121740T DE 60121740 T DE60121740 T DE 60121740T DE 60121740 T2 DE60121740 T2 DE 60121740T2
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Germany
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panel
lid
packaging
transverse
hinge
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Silvano Boriani
Fiorenzo Draghetti
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GD SpA
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GD SpA
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Publication date
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/72Contents-dispensing means
    • B65D5/721Contents-dispensing means consisting of mobile elements forming part of the containers or attached to the containers
    • B65D5/722Contents-dispensing means consisting of mobile elements forming part of the containers or attached to the containers having an alternating movement co-operating with incised or scored openings near the bottom-edges of the bodies of tubular containers
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D85/00Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials
    • B65D85/07Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for compressible or flexible articles
    • B65D85/08Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for compressible or flexible articles rod-shaped or tubular
    • B65D85/10Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for compressible or flexible articles rod-shaped or tubular for cigarettes
    • B65D85/1072Bundle of cigarette packs

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)
  • Packaging Of Annular Or Rod-Shaped Articles, Wearing Apparel, Cassettes, Or The Like (AREA)
  • Supplying Of Containers To The Packaging Station (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine steife Verpackung für eine Mehrzahl von Zigarettenpackungen.
  • Es ist übliche Praxis, zum Verpacken von einer Mehrzahl von Zigarettenpackungen steife Verpackungen zu verwenden, die gewöhnlich als Stangen bekannt sind, und welche eine im wesentlichen parallelflache Form haben.
  • Ein Typ von Stange besteht aus einer Verpackung von flacher und verlängerter Form und weist vier längsverlaufende Flächen auf, einschliesslich von zwei Hauptflächen und zwei schmaleren Flächen, sowie zwei querverlaufende Endflächen, wie in dem Dokument US2803391 . Eins der Paneele, das mit einer der beiden längsverlaufenden Hauptflächen übereinstimmt, funktioniert als Deckel, gesichert durch einen länglichen Flügel, der entlang von einer der beiden angrenzenden schmaleren längsverlaufenden Flächen versiegelt ist. Der Deckel kann in diesem Falle, sobald die Versiegelung aufgebrochen ist, nicht stabil verschlossen werden, und tatsächlich ist es allgemein üblich, diese Kartons nach dem Öffnen wegzuwerfen, da sie danach die Packungen während der Dauer des Verbrauchs nicht mehr schützen. Eine andere Stange von vergleichbarem Typ besteht aus einer steifen Verpackung vom Aussehen eines Behälters von becherförmiger Ausführung mit einem ähnlich becherförmigen Deckel, der auf solche Weise an den Behälter angelenkt ist, dass ein offenes Ende des Behälters selbst verschlossen werden kann, wie in dem Dokument EP0671342 . Der Deckel wird mit Hilfe eines Rahmens in der geschlossenen Position gehalten, der aus dem offenen Ende des Behälters hervorsteht. Diese Kartons sind dazu bestimmt, als Vorratsbehälter zu dienen, bis alle darin enthaltenen Packungen verbraucht worden sind, wenn auch die flachen Zuschnitte, aus denen sie gemacht sind, eine verhältnismässig grosse Menge an Verpackungsmaterial für deren Herstellung erfordern und eine bedeutende Menge von während der Herstellung erzeugten Abfalls von Verpackungsmaterial anfällt. Ausserdem bietet ein an ein Ende des Behälters angelenkter Deckel einen leichten Zugriff nur zu den Packungen in dem Behälter, die dichter an dem offenen Ende angeordnet sind, während der Benutzer nicht in der Lage ist, die am Boden des Behälters angeordneten Packungen zu sehen.
  • Das Dokument FR2670182 beschreibt eine Schachtel vom Typ enthaltend Seitenwände und einen Boden, wobei wenigstens eine der genannten Seitenwände eine Öffnung hat, und wobei an den genannten Boden um eine Prägelinie eine erste Klappe angeschlossen ist, versehen mit zwei Seitenflügeln lotrecht zu der genannten ersten Klappe und gedreht in Richtung der genannten Schachtel, wobei die genannte erste Klappe und die genannten Seitenflügel in der Lage sind, entweder eine erste geschlossene Position zu belegen, in welcher die genannte erste Klappe die genannte Öffnung verschliesst, oder eine zweite offene Position, in welcher sie eine Öffnung zur Entnahme der genannten Produkte beschreiben, die in der genannten Öffnung erscheinen.
  • Auch das Dokument DE29503238U legt eine Faltschachtel mit einer ersten angelenkten Verschlussklappe offen, versehen mit zwei Seitenflügeln lotrecht zu der ersten Klappe und gedreht in Richtung der genannten Schachtel.
  • Das Dokument US4752029 zeigt einen Schaukarton für sperrige Gegenstände, der einen entfernbaren Abschnitt in dem vorderen Paneel hat und eine vordere Behälterwand mit angeschlossenen Seitenwänden unmittelbar hinter dem entfernbaren Abschnitt.
  • Schliesslich zeigt das Dokument DE19729895 eine Schachtel, geformt aus einem Zuschnitt, welcher Felder hat, die durch sich zwischen den Längskanten des Zuschnittes erstreckende Prägelinien voneinander getrennt sind und einen Boden, die vorderen und hinteren Seiten und die Oberseite der zusammengesetzten Schachtel bilden. Das Feld, welches die vordere Seite der Schachtel bildet, hat entlang seiner vorderen Kante eine Verschlussklappe und weitere Verschlussflügel auf jeder Seite, welche zusammenwirken, um eine vorde re Tasche vorzusehen, welche in eine offene Position für den Zugriff zu dem Inhalt der Schachtel gedreht werden kann. Zweck der vorliegenden Erfindung ist, eine steife Verpackung vorzusehen, die es erlaubt, die vorgenannten Nachteile auf einfache und wirtschaftliche Weise zu überwinden.
  • Der gewünschte Zweck wird erreicht nach der Erfindung durch eine steife Verpackung nach einem oder mehreren der anhängenden Patentansprüche.
  • Die Erfindung wird nun im Detail beschrieben, und zwar durch ein Beispiel und mit Hilfe der beiliegenden Zeichnungen, in welchen:
  • 1 eine steife Verpackung nach der vorliegenden Erfindung zeigt, gesehen schematisch und in der Perspektive;
  • 2 zeigt die Verpackung aus 1, gesehen schematisch und in der Perspektive, in einer ersten Vorbereitungsphase des Öffnungsvorgangs;
  • 3 zeigt die Verpackung aus 1, gesehen schematisch und in der Perspektive, bereit zum Öffnen;
  • 4 zeigt die Verpackung aus 1, gesehen schematisch und in der Perspektive, in einer Zwischenphase des Öffnungsvorgangs;
  • 5 zeigt die Verpackung aus 1, gesehen schematisch und in der Perspektive und voll geöffnet;
  • 6 ist die schematische Planansicht eines Zuschnitts, aus welchem die in den Abbildungen von 1 bis 5 gezeigte Verpackung hergestellt wird.
  • Unter Bezugnahme auf die 1 ... 5 der beiliegenden Zeichnungen, ist mit 1 eine steife Verpackung oder ein Karton von im wesentlichen parallelflacher Geometrie bezeichnet, der dazu dient, eine Anzahl von Zigarettenpackungen 2 zu beinhalten, wie in den 4 und 5 gezeigt ist.
  • In dem Beispiel der Abbildungen von 1 bis 5 weist die Verpackung 1 ein verlängertes Aussehen auf, zu beziehen auf eine vorherrschende Längsachse L, und hat vier Seitenflächen 3, 4, 5 und 6, welche sich parallel zu der Achse L erstrecken und jeweils mit vier Seitenwänden 7, 8, 9 und 10 übereinstimmen, wiederum der vorderen, der oberen, der hinteren und der unteren Fläche der Verpackung 1 entsprechend. Ebenfalls sind zwei Endflächen mit 11 und 12 bezeichnet, angeordnet quer zu der Achse L und aufgewiesen von den jeweiligen querverlaufenden Wänden 13 und 14, welche die Seiten der Verpackung 1 bilden.
  • Wie aus den 1 und 2 erkennbar ist, enthält die vordere Wand 7 einen entfernbaren Abschnitt 15 von im wesentlichen rechteckigem Aussehen, eingegrenzt umlaufend durch eine Reiss- und/oder Perforationslinie 16.
  • Die Längenabmessung des entfernbaren Abschnittes 15, gemessen entlang der vorherrschenden Achse L, ist im wesent lichen identisch mit jener der vorderen Wand 7, während die Breitenabmessung, gemessen quer zu der Achse L, geringer ist als die der vorderen Wand 7.
  • Insbesondere ist der entfernbare Abschnitt 15 im Verhältnis zu der vorderen Wand 7 in der Mitte angeordnet, und zwar auf solche Weise, dass die beiden Längen der Reisslinie 16 parallel zu der vorherrschenden Achse L verlaufen, mit 16a und 16b bezeichnet, und dass sie einen gleichmässigen Abstand von den beiden Eckkanten der Verpackung 1 haben, entlang welchen die vordere Wand 7 jeweils auf die untere Seite 10 und die obere Seite 8 trifft.
  • Wie auch in den 1 und 2 gezeigt, ist eine Lasche 17 fest mit dem entfernbaren Abschnitt 15 verbunden und durch eine weitere Reiss- und/oder Perforationslinie 18 in der querverlaufenden Wand 14 eingegrenzt, die mit der bezeichneten Endfläche 12 übereinstimmt.
  • Wie in den 2 und 3 gezeigt, enthält die Verpackung 1 einen zu öffnenden Deckel 19 hinter der vorderen Wand 7, der um eine entsprechende Scharnierlinie 20 drehbar ist zwischen einer Position, in welcher die Verpackung 1 geschlossen ist (s. 3), und einer Position, in welcher die Verpackung 1 vollkommen offen ist (s. 5), was es den Packungen 2 erlaubt, herausgenommen werden zu können. Genauer gesagt erstrecken sich die Scharnierlinie 20 und die untere Länge 16a der Reisslinie 16 parallel zueinander und stimmen im wesentlichen miteinander überein.
  • Die vordere Wand 7 weist einen mit 7a bezeichneten Abschnitt auf, der sich zwischen der unteren Länge 16a der Reiss- und/oder Perforationslinie 16 und der Eckkante befindet, welche die vordere Wand 7 und die untere Wand 10 der Verpackung 1 miteinander verbindet, und einen mit 7b bezeichneten Abschnitt, angeordnet zwischen der oberen Länge 16b der Reiss- und/oder Perforationslinie 16 und der Eckkante, welche die vordere Wand 7 und die obere Wand 8 miteinander verbindet, von welchen beide dazu dienen, die Packungen 2 im Inneren der Verpackung 1 zusammenzuhalten. Auf dieselbe Weise wie vorstehend für den entfernbaren Abschnitt 15 beschrieben, kann der Deckel 19 im Verhältnis zu der Seitenfläche 3 auf solche Weise in der Mitte angeordnet sein, dass das Scharnier 20 und die freie Kante 21 sich im gleichen Abstand von den Eckkanten der Verpackung 1 befinden, entlang welchen die vordere Wand 7 jeweils auf die untere Wand 10 und die obere Wand 8 trifft: kurz gesagt so, dass der Umriss des Deckels 19 im wesentlichen mit der Reisslinie 16 des entfernbaren Abschnittes 15 übereinstimmt. Wie aus den 4 und 5 zu erkennen ist, enthält der Deckel 19 zwei Führungs- und Stabilisierelemente 22, die jeweilige Ebenen belegen, welche quer zu dem Scharnier 20 verlaufen und fest mit den beiden, sich gegenüberliegenden Kanten 23 des Deckels 19 verbunden sind. Genauer ge sagt ist jedes der beiden Elementes 22 gleitbar eingefügt zwischen einer jeweiligen querverlaufenden Wand 13 und 14 und den sich im Inneren der Verpackung 1 befindlichen Packungen 2.
  • Wie in 5 gezeigt, ist die freie Kante 21 des Deckels 19 mit einem Verstärkungselement 24 versehen und mit einem ausgesparten Abschnitt 25 ausgebildet, angeordnet an einem zwischenliegenden Punkt entlang dem Verstärkungsabschnitt, mit dessen Hilfe der Deckel 19 zum Öffnen gezogen werden kann.
  • Bezugnehmend nun auf die 6, ist die Verpackung 1 aus einem flachen Zuschnitt 26 hergestellt, von welchem die Bestandteile, wo es möglich ist, mit denselben, jedoch apostrophierten Nummern bezeichnet werden wie jene zur Identifizierung der entsprechenden Teile der Verpackung 1 verwendeten.
  • Der Zuschnitt 26 zeigt sich im wesentlichen rechteckig in der Form und weist zwei längsverlaufende Prägelinien auf, bezeichnet mit 27 und 28, sowie eine Anzahl von querverlaufenden Prägelinien, bezeichnet mit 29 ... 34.
  • Die querverlaufenden Prägelinien 29 ... 34 beschreiben zusammen mit den längsverlaufenden Prägelinien 27 und 28 eine Folge von Paneelen, die eingegrenzt sind zwischen denselben längsverlaufenden Prägelinien, nämlich ein erstes mittleres Paneel 9', das sich zwischen den mit 32 und 33 be zeichneten querverlaufenden Prägelinien erstreckt, und ein zweites Paneel 10' und ein drittes Paneel 8', eins auf jeder Seite des mittleren Paneels 9' und sich zwischen den jeweils mit 31 und 32 sowie mit 33 und 34 bezeichneten querverlaufenden Prägelinien erstreckend.
  • An das dritte Paneel 8' ist entlang einer querverlaufenden Prägelinie 34 ein viertes und letztes Paneel 7' angeschlossen, während das zweite Paneel 10' mit Hilfe eines Streifens 35, der sich zwischen zwei querverlaufenden, mit 31 und 30 bezeichneten Prägelinien erstreckt, an ein fünftes Paneel 19' angeschlossen ist, und dieses ist wiederum entlang der verbleibenden Prägelinie 29 an ein sechstes und letztes Paneel 24' angeschlossen.
  • Das erste Paneel 9' stimmt mit der hinteren Wand 9 der zusammengesetzten Verpackung 1 überein, das zweite Paneel 10' mit der unteren Wand 10, das dritte Paneel 8' mit der oberen Wand 8, das vierte Paneel 7' mit der vorderen Wand 7, das fünfte Paneel 19' mit dem zu öffnenden Deckel 19 und das sechste Paneel 24' mit dem Verstärkungselement 24.
  • Das vierte Paneel 7' weist die Reiss- und/oder Perforationslinie 16 auf, die dazu dient, den entfernbaren Abschnitt 15 der Verpackung 1 zu beschreiben, und insbesondere begrenzt die untere Länge 16a der Linie den unteren Abschnitt 7a der vorderen Wand 7 und die obere Länge 16b der Linie begrenzt den oberen Abschnitt 7b.
  • Die querverlaufende Prägelinie 30, welche das fünfte Paneel 19' von dem Streifen 35 trennt, stimmt mit der Scharnierlinie 20 des Deckels 19 überein, und genauer gesagt wird der Streifen 35 hinter und anliegend an dem unteren Abschnitt 7a des vierten Paneels 7' in der zusammengesetzten Verpackung 1 positioniert.
  • Das erste Paneel 9' ist mit Hilfe der längsverlaufenden Prägelinien 27 und 28 mit einem ersten Paar von Flügeln 36 verbunden, dazu bestimmt, die Endwände oder die Seiten 13 und 14 der zusammengesetzten Verpackung 1 zu bilden.
  • Das zweite Paneel 10' und das dritte Paneel 8' sind mit Hilfe der beiden längsverlaufenden Prägelinien 27 und 28 mit einem zweiten und einem dritten Paar von Flügeln 37 und 38 verbunden, dazu bestimmt, als Endklappen zu dienen, welche die untere Wand 10 und die obere Wand 8 der zusammengesetzten Verpackung 1 an den Seiten 13 und 14 sichern, wie durch die unterbrochenen Linien in 3 gezeigt ist. Das vierte und letzte Paneel 7' ist mit Hilfe der längsverlaufenden Prägelinien 27 und 28 mit einem vierten Paar von Flügeln 39 verbunden, die als Endklappen dienen, und durch welche die vordere Wand 7 der Verpackung 1 an den Seiten 13 und 14 gesichert wird, wie in 3 gezeigt ist.
  • Schliesslich ist das fünfte Paneel 19' mit Hilfe der längsverlaufenden Prägelinien 27 und 28 mit einem fünften Paar von Flügeln 22' verbunden, welche dazu bestimmt sind, als Füh rungs- und Stabilisierelemente 22 des Deckels 19 zu dienen. Der Zuschnitt 26 weist ebenfalls eine Öffnung 40 auf, angeordnet an einem zwischenliegenden Punkt an der mit 29 bezeichneten querverlaufenden Prägelinie, und zwar auf solche Weise, dass, wenn das sechste Paneel 24' zurück gefaltet und gegen das fünfte Paneel 19' gedrückt wird, die sich ergebende Lücke den ausgesparten Abschnitt 25 darstellt, mit dessen Hilfe der Deckel 19 gezogen und geöffnet wird.
  • Zusätzlich weist einer der dem vierten Paneel 7' zugeordneten Flügel 39 die vorgenannte Reiss- und/oder Perforationslinie 18 auf, die zum Eingrenzen der Lasche 17 dient, welche einen im wesentlichen U-förmigen Umriss hat und so positioniert ist, dass sie mit einem Spalt in der Reiss- und/oder Perforationslinie 16 übereinstimmt, welche den entfernbaren Abschnitt 15 der Verpackung 1 eingrenzt. Es kann ebenfalls beobachtet werden, dass der Flügel 36, dazu bestimmt, den Flügel 39 mit der Reisslinie 18 zu überlagern, mit einem Einschnitt 41 versehen ist, um das Hochziehen der Lasche 17 zu erleichtern.
  • Die Verpackung 1 wird zusammengesetzt durch Umbiegen und Falten der verschiedenen Paneele und Flügel des Zuschnittes 26 in einer Weise, die aus der vorstehenden Beschreibung klar hervorgeht. Wenn danach der Moment kommt, an den Inhalt zu gelangen, greift der Benutzer die Lasche 17 des entfernbaren Abschnittes 15 und zieht sie zu rück, wie in den 1 und 2 gezeigt ist, so dass der darunter liegende Deckel 19 freigelegt wird, woraufhin es möglich wird, Zugang zum Inneren des Kartons zu haben, eine oder mehrere Packungen 2 herauszunehmen und den Deckel 19 wieder zu verschliessen.
  • Die Vorteile der Erfindung bestehen in der Tatsache, dass die Verpackung 1 für die Dauer der Benutzung, in welcher die Packungen 2 eine nach der anderen verbraucht werden, intakt gehalten werden kann, und weiter in der Tatsache, wie in 5 erkennbar ist, dass die Verpackung 1 durch Wiederverkäufer als Schaukarton benutzt werden kann, wobei der entfernbare Abschnitt 15 Werbemitteilungen trägt, welche direkt auf das Kartonmaterial aufgedruckt ist oder auf Kupons welcher Art auch immer, die an dem Abschnitt 15 selbst angebracht sind.
  • Schliesslich, wie in 6 gezeigt, ist der Zuschnitt 26, aus welchem die Verpackung 1 hergestellt ist, ein Zuschnitt von einem im wesentlichen herkömmlichen Typ, der geringen Abfall erzeugt und folglich in vorhandenen Kartoniermaschinen verwendet werden kann, ohne die Notwendigkeit von irgendwelchen grösseren und bedeutenden Änderungen.

Claims (12)

  1. Steife Verpackung, enthaltend eine Anzahl von Zigarettenpackungen (2), die mit den breiteren Flächen eine über der anderen angeordnet sind und Seite an Seite angeordnete Stapel bilden, wobei die Verpackung eine parallelflache Geometrie mit zwei Endflächen (11, 12) und vier Seitenflächen (3, 4, 5, 6) aufweist, von welchen zwei eine untere (10) und eine obere Seite (8) bilden, die sich als parallel zu den breiteren Flächen der Zigarettenpackungen erweisen, und zwei eine vordere (7) und eine hintere Seite (9), wobei sie einen zu öffnenden Deckel (19) enthält, der mit wenigstens einer der Flächen (3, 4, 5, 6, 11, 12) übereinstimmt und um ein entsprechendes Scharnier (20) schwenkbar ist zwischen einer Position, in welcher die Verpackung (1) verschlossen ist, und einer Position, in welcher der Deckel (19) im wesentlichen lotrecht zu der jeweiligen Fläche (3, 4, 5, 6, 11, 12) der Verpackung (1) ist und es den Packungen (2) erlaubt, herausgenommen zu werden; dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (19) mit wenigstens einem Führungs- und Stabilisierelement (22) versehen ist, das in einer Ebene quer zu dem Scharnier (20) liegt, und dass der genannte Deckel (19) mit wenigstens der vorderen (7) oder hinteren Fläche (9) oder einer der Endflächen (11, 12) übereinstimmt.
  2. Verpackung nach Patentanspruch 1, bei welcher das Füh rungs- und Stabilisierelement (22) integral mit einer Kante (23) des Deckels (19) ist, und eingesetzt ist zwischen einer Wand (7, 8, 9, 10, 13, 14) der Verpackung (1), die mit einer der Flächen (3, 4, 5, 6, 11, 12) übereinstimmt, und den Packungen (2) im Inneren der Verpackung (1).
  3. Verpackung nach Patentanspruch 1 oder 2, bei welcher der Deckel (19) zwei Führungs- und Stabilisierelemente (22) enthält, integral mit zwei sich gegenüberliegenden Kanten (23) desselben Deckels (19).
  4. Verpackung nach Patentanspruch 1, 2 und 3, bei welcher eine Abmessung des Deckels (19), gemessen in einer Richtung quer zu dem Scharnier (20), geringer ist als die entsprechende Abmessung der Verpackung (1), gemessen entlang derselben Richtung.
  5. Verpackung nach Patentanspruch 4, bei welcher der Deckel (19) im Verhältnis zu den Fläche (3, 4, 5, 6, 11, 12), mit welcher er übereinstimmt, auf solche Weise zentriert ist, dass das Scharnier (20) und die freie Kante (21) des Deckels (19) mit dem gleichen Abstand von den jeweiligen Eckkanten der Verpackung (1) angeordnet sind.
  6. Verpackung nach Patentanspruch 1, bei welcher der Deckel (19) mit einer Fläche (3, 4, 5, 6, 11, 12) übereinstimmt, von welcher die entsprechende Wand (7, 8, 9, 10, 13, 14) die vordere Seite (7) der Verpackung (1) und die Verdeckfläche des Deckels (19) bildet, und dieselbe vor dere Wand (7) ist mit einem Abschnitt (15) versehen, der durch Reisslinien (16) abgegrenzt ist, die sich im wesentlichen entlang der Umfangslinie des Deckels (19) erstrecken, und zwar auf solche Weise, dass er entfernt werden kann, um Zugang zu dem Deckel (19) selbst zu bieten.
  7. Verpackung nach Patentanspruch 6, bei welcher der entfernbare Abschnitt (15) eine Lasche (17) aufweist, angeordnet und gebildet durch eine Reisslinie (18) an einer Fläche (3, 4, 5, 6, 11, 12), übereinstimmend mit einer an die Wand (7, 8, 9, 10, 13, 14) angrenzenden Seite (13, 14) der Verpackung (1), welche den Deckel (19) verdeckt.
  8. Verpackung nach Patentanspruch 6 oder 7, bei welcher der entfernbare Abschnitt (15) eine Trägerfläche für Werbemitteilungen und/oder Kupons vorsieht.
  9. Verpackung nach den Patentansprüchen von 1 bis 8, hergestellt aus einem im wesentlichen rechteckigen flachen Zuschnitt (26), der zwei längsverlaufende Prägelinien (27, 28) und eine Anzahl von querverlaufenden Prägelinien (29, 30, 31, 32, 33, 34) aufweist, welche zusammen ein erstes mittleres Paneel (9') abgrenzen, das mit der hinteren Seite (9) übereinstimmt, ein zweites Paneel (10') und ein drittes Paneel (8'), angeordnet an den entgegengesetzten Seiten des ersten Paneels (9') und jeweils mit der unteren Seite (10) und der oberen Seite (8) übereinstimmend, ein viertes Paneel (7'), angeschlossen an das dritte Paneel (8') und übereinstimmend mit der Wand (7), welche den Deckel (19) verdeckt und mit der vorderen Seite (7) übereinstimmt, direkt gegenüberliegend der hinteren Seite (9), sowie ein fünftes Paneel (19'), angeschlossen an das zweite Paneel (10') durch einen querverlaufend angeordneten Streifen (35) und übereinstimmend mit dem zu öffnenden Deckel (19); wobei die beiden längsverlaufenden Prägelinien (27, 28) ebenfalls ein erstes Paar von Flügeln (36) abgrenzen, verbunden auf jeder Seite mit dem ersten Paneel (9'), und zweite und dritte Paare von Flügeln (37, 38), verbunden jeweils auf einer jeden Seite mit dem zweiten und dritten Paneel (10', 8'), ein viertes Paar von Flügeln (39), verbunden einer auf jeder Seite mit dem vierten Paneel (7'), und ein fünftes Paar von Flügeln (22'), verbunden einer auf jeder Seite mit dem fünften Paneel (19') und übereinstimmend mit den Führungs- und Stabilisierelementen (22) des Deckels (19).
  10. Verpackung nach Patentanspruch 9, bei welcher das fünfte Paneel (19') an den Streifen (35) entlang einer entsprechenden querverlaufenden Prägelinie (30) angeschlossen ist, welche mit dem Scharnier (20) übereinstimmt, und jeder Flügel (22') des fünften Paares einen Ansatz aufweist, der sich in einer Richtung parallel zu den jeweiligen längsverlaufenden Prägelinien (27, 28) erstreckt, und zwar über einen Abstand, welcher gleich der entsprechen den Abmessung des Streifens (35) ist, gemessen entlang derselben Richtung parallel zu den längsverlaufenden Prägelinien (27, 28).
  11. Verpackung nach Patentanspruch 9, bei welcher das fünfte Paneel (19') mit Hilfe einer von dem mittleren Paneel (9') entfernt liegenden Kante mit einem sechsten Paneel (24') verbunden ist, dazu bestimmt, schliesslich entlang der entsprechenden querverlaufenden Prägelinie (29) umgebogen und gegen die Innenfläche des fünften Paneels (19') gedrückt zu werden, um ein Verstärkungselement (24) entlang der Zugkante des zu öffnenden Deckels (19) vorzusehen.
  12. Verpackung nach Patentanspruch 11, bei welcher der Zuschnitt (26) eine Öffnung (40) aufweist, angeordnet an der querverlaufenden Prägelinie (29) zwischen dem sechsten Paneel (24') und dem fünften Paneel (19') auf solche Weise, dass, wenn das sechste Paneel (24') entlang der entsprechenden querverlaufenden Prägelinie (29) umgebogen und gegen die Innenfläche des fünften Paneels (19') gedrückt ist, diese einen ausgesparten Abschnitt (25) bildet, der zum Ziehen und Öffnen des Deckels (19) benutzt werden kann.
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