DE69317308T2 - Vorrichtung und Verfahren zur Verringerung von Emissionen erzeugt durch Versprühen von heissem flüssigen Strassenbelagsmaterial von einem sich bewegenden Fahrzeug - Google Patents
Vorrichtung und Verfahren zur Verringerung von Emissionen erzeugt durch Versprühen von heissem flüssigen Strassenbelagsmaterial von einem sich bewegenden FahrzeugInfo
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Description
- In jüngerer Zeit ist mit recyceltem Gummi vermischtes Asphalt- Pflasterungs-Öl als bevorzugtes Straßenpflasterungsmaterial in Erscheinung getreten, weil es hervorragende physikalische Eigenschaften aufweist und potential zur Lösung eines hauptsächlichen Umweltproblemes, die Entsorgung alter Automobil- und Lastwagenreifen, besitzt. Ein bekanntes Verfahren zur Verwendung dieses Materials ist in der US-A-3,891,585 und der US-A-4,069,182, beide an Charles H. McDonald herausgegeben, beschrieben. Gemäß einer aktuellen Ausbildung dieses Verfahrens wird recyceltes, zerkrümeltes Gummi, das von alten Automobilreifen stammt, mit flüssigem Asphalt von Pflasterqualität (normalerweise AR 4000) bei einer Temperatur von in etwa 400º F (199º C) gemischt, um eine gallertartige Zusammensetzung von "Asphalt-Gummi" zu bilden, das bei 385º bis 400º F (189º - 199ºC) in Mengen von etwa 0,55 bis 0,65 Gallonen pro Quadratyard (2,5 bis 2,9 Liter pro Quadratmeter) Straßenbelag versprüht wird oder als Binder in einer heißen Asphaltmischung (HMA) verwendet wird.
- Eine dicke Wolke sichtbarer Emission wird in die Luft freigesetzt, wenn heißes Asphalt-Gummi auf einen Straßen-Oberbau gesprüht wird. Diese Emissionen resultieren aus der heißen Flüssigkeit, die mit der umgebenden Luft in Berührung kommt und dann den Straßenbelag selbst berührt, die beide viel kälter als die Flüssigkeit sind. Die beim Auftragen von heißem Asphalt-Gummi produzierten Emissionen sind viel größer als die beim Versprühen der meisten anderen Materialien, weil nicht mit Gummi versehene Materialien typischerweise in geringeren Mengen und/oder bei tieferen Temperaturen aufgetragen werden. Im Gegensatz zu Asphalt-Gummi wird eine Deckschicht herkömmlichen Straßenbelag-Öl in Mengen von 0,05 bis 0,10 Gallonen pro Quadratyard (2 bis 4 Liter pro Quadratmeter) aufgetragen und ein herkömmliches Grundierungsöl wird bei Temperaturen von nur etwa 150º bis 180º F (63º bis 82º C) aufgetragen.
- Wenngleich die vom Versprühen der heißen Asphalt-Gummi-Zusammensetzungen herrührende Emissionen sich nicht als medizinisch schädlich gezeigt haben, stellen sie ein "düsteres" Problem bei der Anwendung dar, infolge strikter Luftqualitätsregeln, die in jüngerer Zeit erlassen wurden. Dies wurde durch Roberts Environmental Services of West Covina, Kalifornien untersucht und ist in einem Dokument mit dem Titel "The Asphalt-Rubber Producers Group Ambient Air Sampling Program" (Juni 1989) diskutiert, das über Opazitätsablesungen von bis zu 90% an in Windrichtung der mobilen Asphalt- Gummi-Arbeiten liegenden Orten berichtet.
- Frühere Versuche Emissionen in der Asphalt-Industrie zu reduzieren wurden gerichtet auf Vorrichtungen zum Auffangen von im wesentlichen von stationären Quellen, wie Lieferlastwagen, wenn sie mit heißer Asphaltmischung (HMA) befüllt werden oder auf komplexen Maschinen, die die Asphaltschicht fräsen, erneuern und wieder auftragen in einem langsamen, relativ geschlossenen Verfahren, das als Asphalterhitzer Bodenaufreißung/-erneuerung bekannt ist. Diese Systeme wurden für mobile Sprühanwendungen nicht vorgeschlagen und sind für Sprühaufträge von flüssigem Asphalt-Gummi nicht geeignet.
- Deshalb ist es in vielen Fällen wünschenswert, die bei einem mobilen Asphalt-Gummi-Sprühverfahren entstehenden Emissionen zu reduzieren oder zu eliminieren.
- Ein großer Teil der beim Versprühen heißer, flüssiger Straßenpflasterzusammensetzungen auf einen Straßen-Oberbau erzeugten Emissionen werden effizient und preiswert durch das erfindungsgemäße System und Verfahren aufgefangen, ohne die Kontinuität des Sprühverfahrens zu unterbrechen oder die Qualität der bearbeiteten Oberfläche zu beeinträchtigen.
- Dies wird erreicht mit einem in Anspruch 1 beschriebenen System und einem in Anspruch 27 beschriebenen Verfahren. Weitere Ausbildungen des Systems sind in den Unteransprüchen 2 bis 26 beschrieben.
- Insbesondere ist eine Vakuumhaube auf dem Fahrzeug montiert und weist mindestens einen Einlaß und mindestens einen Auslaß, ein Gebläse oder einen anderen, mit dem Auslaß kommunizierenden Mechanismus um ein Teilvakuum innerhalb der Vakuumhaube zu erzeugen und die emissionshaltige Luft durch den Einlaß zu ziehen und eine Vorrichtung zur Aufnahme der Luft und zum Extrahieren von Emissionen daraus auf. Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist die Vakuumhaube in vertikaler Richtung einstellbar. Sie kann auch eine primäre Öffnung nahe ihres vorderen Endes und eine transferse Hilfsöffnung in Form eines Schlitzes hinter der primären Öffnung aufweisen. Bei einem weiteren Ausführungsbeispiel weist die Vakuumhaube eine sich von ihrer Unterseite nach unten bis hinter ihre Einlässe und quer über die Breite des Fahrzeugs erstreckende Klappe auf. Die Vakuumhaube kann außerdem ein sich im wesentlichen quer über das Fahrzeug erstreckendes Hauptteil und mindestens ein relativ zum Hauptteil zwischen einer eingefahrenen Position, in der es entlang des Fahrzeugs angeordnet, ist und einer Wirkposition, in der es sich vom Fahrzeug nach außen in Linie mit dem Hauptteil erstreckt bewegbares Seitenteil aufweisen.
- Die vorstehenden und anderen Merkmale gemäß der Erfindung können aus der nachfolgenden, detaillierten Beschreibung zusammen mit den beigefügten Zeichnungen entnommen werden, wobei gleiche Bezugszeichen gleiche Elemente bezeichnen und wobei:
- Figur 1 - eine Seitenansicht eines Lasters zum Versprühen von heißem flüssigen Asphalt-Gummi-Material zeigt, wobei der Laster mit einem System ausgestattet ist, das gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung ausgebildet ist, um die bei dem Sprühverfahren erzeugten Emissionen zu kontrollieren;
- Figur 2 - eine Draufsicht auf den Laster und das System nach Figur 1 ist, die mit den seitlichen Verlängerungen der Vakuumhaube in ihrer eingefahrenen Lage zeigt;
- Figur 3 - eine Rückansicht des Lasters und des Systems nach Figur 2 ist;
- Figur 4 - eine vergrößerte Draufsicht der Vakuumhaube des Emissionskontrolliersystems nach Figur 1 ist, die allein unter Wegbrechen ihres oberen Teils gezeigt ist;
- Figur 5 - ein Vertikalschnitt entlang der Linie 5-5 nach Figur 4 ist und einen Teilbereich eines daran angeordneten Luftkanals zeigt;
- Figur 6 - ein vergrößerter Vertikalteilschnitt entlang der Linie 6-6 nach Figur 4 ist;
- Figur 7 - ein vergrößerter Schnitt eines in dem Emissionskontrolliersystem gemäß der Erfindung enthaltenen Filters ist; und
- Figur 8 - ein Schaudiagramm eines Hydrauliksystems des Emissionskontrolliersystems gemäß der Erfindung ist.
- Die zunächst in bezug genommenen Figuren 1, 2 und 3 zeigen ein System zum Kontrollieren der Emissionen, die beim Versprühen von heißen flüssigen Asphalt-Gummizusammensetzungen oder anderen geeigneten heißen flüssigen Straßenpflasterungszusammensetzungen aus einer Mehrzahl von Düsen 12 eines Verteillasters 14 erzeugt werden. Obwohl das Ausbringen von Asphalt-Gummi als bevorzugte Umgebung zur Verwendung des Systems 10 beschrieben ist, kann das System auch beim Aufbringen anderer Straßenpflasterung geeigneter Flüssigkeiten, die Emissionen verursachen, verwendet werden. Beispiele solcher Flüssigkeiten sind heiß aufgesprühtes AR 4000, ARB oder andere heiße zur Straßenpflasterung geeignete Öle, entweder allein oder in Verbindung mit weiteren Bestandteilen, wie krümeligem Gummi oder einem synthetischen Polymer.
- Das Emissionskontrollsystem 10 weist eine hinter den Düsen 12 angeordnete Vakuumhaube 16 auf, um Luft anzusaugen, die Emissionen aus der Sprühanwendung enthält und die Luft nach oben durch ein Kanalsystem 18 in ein Filter-Paket 20 zu leiten. Die Vakuumhaube 16 weist eine an ihrem vorderen Ende als Einlaß dienende Primäröffnung 22 auf, um den überwiegenden Teil schwebender Emissionen zu sammeln und weist eine hinter der Primäröffnung angeordnete Hilfsöffnung 24 auf, um als versprühte flüssige Abkühlungen erzeugte Sekundäremissionen zu sammeln. Eine flexible Klappe 26 ist hinter der Hilfsöffnung 24 angeordnet, um den durch das System im Bereich direkt hinter den Düsen 12 erzeugten Luftstrom zu maximieren.
- Der Luftstrom des Emissionskontrollsystems 10 wird durch einen Mechanismus erzeugt, der aus einem hinter dem Filter-Paket 20 angeordneten Gebläsepaar 28 bestehen kann, so daß diese nicht der kontaminierten Luft ausgesetzt sind. Die Gebläse werden von Hydraulikmotoren 30 angetrieben, um einen Gesamtsystemluftstrom zwischen 2000 und 5000 und vorzugsweise ungefähr 4000 Kubikfuß pro Minute (cfm) zu erzeugen.
- Das deutlich in Figur 7 dargestellte Filter-Paket 20 besitzt drei unterschiedliche "Stufen" die geeignet sind, miteinander zu arbeiten, um Emissionen aus der aufgefangenen Luft über eine längere Zeit zu extrahieren, ohne mit klebrigem Asphalt-Gummi-Material zu verstopfen. Das Filter-Paket 20 besteht aus zwei Filtereinheiten, die Seite an Seite angeordnet sind, wobei jede Einheit von einem der Gebläse 28 beaufschlagt wird. Innerhalb jeder Seite des Filter-Pakets ist eine erste Stufe 32 aus zwei Metallmaschen-Filtern 34 hintereinander angeordnet, um relativ große Kontaminate (10 u und mehr) zu extrahieren und zu verhindern, daß diese die nachfolgenden Filterstufen verstopfen oder "belasten". Die Metallmaschen- Filter 34 weisen den Vorteil auf, daß sie gereinigt und wieder verwendet werden können. Eine zweite Stufe 36 ist ein austauschbarer Papierfilter, der einen Wirkungsgrad von 90% bis 95% für Partikel von einem u oder größer erreicht. Eine optionale Endstufe 38 ist ein hoch wirksamer Teilchenluftfilter (HEPA), der einen Wirkungsgrad von 95,5% beim Entfernen von Partikeln, die 0,3 u und größer sind, besitzt.
- Wie Figur 7 zeigt, sind individuelle Filter des Pakets 20 zum Vereinfachen der Entfernung und des Wiedereinsetzens gleitbar zwischen Laufbahnen 40 angeordnet. Eine Reihe geneigter Ablenkbleche 42 ist direkt stromaufwärts dieser Laufbahnen 40 vorgesehen, um kontaminierte Luft von den Laufbahnen wegzuleiten und dadurch den Aufbau von bituminösem Material entlang der Laufbahnoberflächen zu verhindern.
- Wenn das System 10 betrieben wird, ist es wichtig, den Druck durch die Filterelemente zu erfassen, damit sie gereinigt oder ausgetauscht werden können, bevor sie die Funktion des Systems hemmen. Hierzu ist ein Druckmeßgerät 43 (Figur 7) über jedes einzelne oder mehrere der Filterelemente über Ventile 45 bis 55 eines Meßinstrument-Verteilerrohrs 57 verbindbar. Wenn die Endstufe 38 als Beispiel genommen wird, wird der in ihr anstehende Druck am Meßinstrument 43 angezeigt, wenn die Ventile 50 und 51 geöffnet und die anderen Ventile geschlossen sind. Alternativ hierzu kann auch ein Ventil direkt über ein oder mehrere der Filterstufen verbunden werden, um einen konstanten Druck abzulesen.
- Unter nochmalige Bezugnahme auf Figuren 1 bis 3 ist der Laster 14 ein herkömmlicher Verteilerlaster des Typs, der verwendet wird, um heißes bituminöses Material, wie Asphalt-Gummi-Straßenbelagzusammensetzungen auf Straßen-Oberbauten zu sprühen. Der Laster 14 weist ein Verteilerglied 44 auf, das aus einem Hauptteil 46 und einem Paar an seiner Unterseite Verteilerdüsen 12 aufweisende Seitenarme 48 besteht. Die Seitenteile 48 befinden sich normalerweise beim Verteilen in ihrer horizontalen Lage, können aber aufwärts in ihre vertikale "eingefahrene" Lage bewegt werden, wie es in Figuren 2 und 3 mit durchgehenden Linien dargestellt wird, wenn es gewünscht ist, ein engeres Muster zu sprühen oder wenn der Laster zwischen zwei Aufträgen bewegt wird. Wie es den Fachleuten bekannt ist, umfaßt der Verteilerlaster 14 einen Heizer für die zu versprühende Flüssigkeit. Der Heizer wird durch ein paar Entlüftungsrohre 50 entlüftet.
- Die Vakuumhaube 16, wie das Verteilerglied 44 weisen ein sich quer über die Breite des Lasters erstreckendes Hauptteil 52 und ein Paar zwischen einer vertikalen "eingefahrenen" Lage (in Figuren 2 und 3 in durchgezogenen Linien dargestellt) und einer horizontalen Arbeitslage (in Figuren 2 und 3 auf der rechten Seite in Phantomlinien dargestellten) horizontalen Arbeitslage verschwenkbare Seitenteile 54 auf.
- Der Aufbau der Vakuumhaube 16 ist detaillierter in Figuren 4, 5 und 6 dargestellt, wobei die Seitenteile 54 in ihrer horizontalen Lage gezeigt sind. Wie am besten aus Figuren 4 und 6 ersichtlich sind, sind die Seitenteile 54 an das Hauptteil 52 über Gelenke 56 verbunden und über Dichtungen 58 (Figur 6) gegenüber dem Hauptteil abgedichtet, um eine einzelne Luftkammer auszubilden&sub0; In diesem Zustand ist die Vakuumhaube 16 ein horizontaler flacher Kasten, der sich in der Querrichtung verlängert und die Primäröffnung 22 an seinem vorderen Rand oder seiner Stirnseite aufweist. Die Primäröffnung 22 erstreckt sich über die volle Höhe und Breite der zusammengesetzten Vakuumhaube und nimmt im wesentlichen die Form eines geöffneten Mundes ein, der in einem Winkel von im wesentlichen 50º von der Horizontalen abgeschnitten ist und hauptsächlich vorwärts und in Richtung des Pflasters zeigt. Die Hilfsöffnung 24 ist ein relativ enger Schlitz, der quer über die Breite der Vakuumhaube 16 etwa zehn Inches hinter dem vorderen Rand der Haube ausgebildet ist.
- Die Vakuumhaube 16 weist außerdem ein paar Seitentüren 59 (Figur 4) auf, die am hinteren Rand des Hauptteiles 52 über vertikale Gelenke 61 angeordnet sind, um die Seiten des Hauptteiles 52 zu schließen, wenn die Seitenteile 54 in ihrer eingefahrenen Position sind. Wenn es gewünscht wird, die Seitenteile 54 abzusenken, um zu sprühen und Emissionen aus einem weiten Abschnitt der Straße aufzufangen, können die Seitentüren 29 nach außen und nach rückwärts in die in Figur 4 gezeigte Position geschwenkt werden, bevor die Seitenteile 54 abgesenkt werden. Anschließend werden die Seitentüren 59 vorwärts gegen die Rückwand der Seitenteile 54 in die durch den Pfeil 63 angedeutete Richtung gedreht und gegen die Rückfläche der Seitenteile 54 durch Klinken 65 gehalten. So ist die Vakuumhaube 16 entweder in ihrer eingezogenen Lage oder ihrer vollständig ausgedehnten Lage verwendbar, abhängig von der Breite der zu besprühenden Straße, ohne Vakuum zu verlieren.
- Wie Figur 5 zeigt, kommuniziert das Kanalsystem 18 mit dem Inneren der Vakuumhaube 16 über ein paar Auslässe 60 der Vakuumhaube. Die Auslässe sind über eine Rückwand 62 der Haube konzentriert und weisen eine zylindrische Ausdehnung 64 auf, die geeignete Übergänge zum Inneren der Haube 16 bildet.
- Die Vakuumhaube 16 weist eine Mehrzahl Ablenkbleche 66 auf, die sich im wesentlichen radial von den Auslässen 60 erstrecken, um eine vergleichmäßigte Luftgeschwindigkeit über die Breite der Haube zu schaffen. Die Ablenkbleche reichen in die Seitenteile 54 ebenso wie in das Hauptteil 52 hinein, um den Luftstrom zu optimieren. Infolge dieser Ausbildung und der Anwesenheit der flexiblen Klappe 26 wird an allen Punkten hinter dem Verteilerglied 44 ein starker Luftstrom in die Haube produziert, was dazu führt, daß ein großer Teil der bei dem Sprühen erzeugten Emissionen aufgefangen wird.
- Wenngleich die Abmessungen der Vakuumhaube 16 in einem breiten Bereich innerhalb der Lehre der Erfindung abgeändert werden können, wird die nachfolgende Information gegeben, um ein spezielles bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Systems 10 zu erläutern. Gemäß diesem Ausführungsbeispiel ist das Hauptteil 52 acht Fuß (2,5 Meter) breit, korrespondiert zu der Breite des Verteilerlasters und die Seitenteile 54 sind jeweils etwa 3 Fuß (0,9 Meter) breit. Die totale Breite der Vakuumhaube 16 in ihrem vollständig ausgedehnten Zustand beträgt folglich 14 Fuß (4,3 Meter). Die Abmessung der Vakuumhaube selbst von vorne nach hinten beträgt vorzugsweise etwa 20 Inches (51 cm), während die Haube etwa 6 Inches (15 cm) hoch ist. Mit Bezug auf die Öffnungsgröße ist die Primäröffnung 22 vorzugsweise zwischen 3,5 Inches (9 cm) und 8 Inches (20 cm) hoch und insbesondere vorzugsweise etwa 6 Inches (15 cm) hoch. Wie vorstehend beschrieben, ist die Vorderseite der Vakuumhaube vorzugsweise in einem Winkel von 45º abgeschnitten, so daß die Primäröffnung 22 nach vorne und unten in einem Bereich über und außerhalb des Kontakts mit dem zu besprühenden Pflaster gerichtet ist. Die Hilfsöffnung 24 wird vorzugsweise durch einen sich in die Breite der Vakuumhaube erstreckenden Schlitz gebildet. Es kann jede Breite kleiner oder gleich von etwa 3 Inches (8 cm) vorgesehen sein, und er ist vorzugsweise 2 Inches (5,2 cm) breit. Bei dem Ausführungsbeispiel, bei dem die Primäröffnung 22 sechs Inches (15 cm) groß und die Hilfsöffnung 24 zwei Inches (5,2 cm) breit ist, resultiert ein Gesamtsystemluftstrom von 4000 cfm zu einer Luftgeschwindigkeit an der Primäröffnung von etwa 452 Fuß pro Minute. Unter diesen Bedingungen wird ein ausreichender Luftstrom hinter dem Verteilerglied 44 zur Verfügung gestellt, wenn die Vakuumhaube 16 etwa 8 bis 20 Inches (31 cm bis 36 cm) oberhalb des Straßen- Oberbaus (Pflasteroberfläche) vorgesehen ist.
- Wie Figuren 1 bis 3 zeigen, wird die Vakuumhaube 16 vertikal von einem Paar Hydraulikzylinder 68 getragen, die gegen Stützstreben 70 wirken, um die Vakuumhaube gegenüber dem Straßenoberbau auf und ab zu bewegen. Durch Einstellen der vertikalen Lage der Haube ist es möglich, die Geschwindigkeit der Luft direkt hinter dem Verteilerglied zu beeinflussen. Das Kanalsystem 18 weist einen flexiblen Abschnitt 63 auf, der seine Bewegung gestattet. Die Vakuumhaube ist vorzugsweise mit dem Verteilerlaster 14 über Gelenke 72 (Figur 1) verbunden, die eine Vor- und Zurück-Stabilität über den Bewegungsbereich schaffen.
- Zusätzlich zu dem Hauptzweck des Luftauffangens ist die Vakuumhaube 16 dazu gestaltet, einen "Bootsmann" zu tragen, dessen Aufgabe es ist, sicherzustellen, daß Flüssigkeit gleichmäßig aus den Düsen des Verteilergliedes 44 gesprüht wird. Zu diesem Zweck ist oben auf der Vakuumhaube 16 ein Rost 74 vorgesehen.
- Es wird nun auf Figur 8 Bezug genommen, die das Hydrauliksystem der vorliegenden Erfindung darstellt. Die Kraft zum Anheben und Absenken der Hydraulikzylinder 68 und zum Betreiben der Gebläsemotoren 30 stammt von einer einzelnen Hydraulikpumpe 80. Die Pumpe 80 wird von einem Motor 82 angetrieben, der im bevorzugten Ausführungsbeispiel der Hauptantrieb des Verteilerlasters 14 ist. Zu diesem Zweck kann die Hydraulikpumpe 80 eine Hochleistungspumpe sein, als Ersatz für die Pumpe, die normalerweise einen Kompressor 83 des Motors des Verteillasters antreibt.
- Die Hydraulikpumpe 80 liefert über ein Rückschlagventil 84, einen Vorzugs-Mengenteiler 86, ein Steuerventil 88 und ein Stellventil 90 Druckflüssigkeit an die Gebläsemotoren 30. Der Vorzugs-Mengenteiler 86 stellt sicher, daß die Gebläsemotoren 30 und/oder ein Kompressormotor 92 gegenüber den Hydraulikzylindern 68 Priorität erhält. Das Stellventil 90 wird verwendet, um zwischen dem Kompressormotor 92 und den Gebläsemotoren 30 zu wählen.
- Druckflüssigkeit von der Pumpe 80 wird auch zu den Hydraulikzylindem 68 über einen zweiten Auslaß des Vorzugs-Mengenteilers 86, ein Druckreduzierventil 94 und ein direktionales Steuerventil 96 geleitet. Ein gleichmäßiger Fluß durch die beiden Zylinder wird durch eine herkömmliche Teiler-/Kombinier-Einrichtung 98 sichergestellt, die die Zylinder 68 über ein doppeltes Prüfmodul 100 bedient.
- Zum Betrieb wählt die Bedienperson des Verteilerlasters zunächst die gewünschte Höhe der Vakuumhaube 16 und des Rostes 74 durch Betätigung des direktionalen Steuerventils 96, bevor das Sprühen beginnt. In diesem Moment werden die Seitenteile 54 der Vakuumhaube 16 in ihre horizontale Stellung nach unten bewegt, wenn gewünscht, so wie die Seitenteile 48 des Verteilerglieds 54. Die Gebläsemotoren 30 werden dann über das Steuerventil 88 aktiviert und das Sprühen beginnt. Wenn der Verteilerlaster 14 in eine Vorwärtsrichtung 102 läuft, wird die durch das Sprühen erzeugte Emissionen enthaltene Luft nach oben in die Vakuumhaube 16 gesaugt, hauptsächlich durch die Primäröffnung 22, aber ebenso auch durch die Hilfsöffnung 24 hinter der Primäröffnung. Die emissionsbelastete Luft wird dann entlang des Kanalsystems 18 durch das Filterpaket 20 gesaugt und als reine Luft in die Atmosphäre abgegeben. Das meißte in der Luft enthaltene klebrige bituminöse Material wird durch die Metall-Netzfilter 34 des Filterpakets 20 entfernt, danach werden Partikel herunter bis zu einer Größe von einem u in der zweiten Stufe im Filter 36 (Papier) entfernt, und Partikel herunter bis zu einer Größe von 0,3 u werden durch den Endstufenfilter 38 (HEPA) entfernt.
- Aus dem Vorstehenden ist ersichtlich, daß das System gemäß der Erfindung die Partikelkontamination, die erzeugt wird, wenn heißes flüssiges, bituminöses Material, wie heiße flüssige Asphalt- Gummizusammensetzungen von einem Verteilerlaster oder ähnlichem Fahrzeug versprüht werden, dramatisch reduziert.
- Signifikanterweise wird diese Funktion zustande gebracht, ohne die Fähigkeit des "Bootsmannes", auf der Rückseite des Verteilerlasters mitzufahren, einzuschränken und ohne seinen Zugang auf die Verteilerdüsen während der Betriebsweise einzuschränken. Das Sprühen läuft so wie zuvor ab, mit der Ausnahme, daß die Emissionen aufgegangen werden.
Claims (27)
1. System (10) zum Kontrollieren der Emissionen, die durch
das Versprühen eines heißen flüssigen
Straßenbelagmaterials aus mindestens einer Düse (12) von einem fahrenden
Fahrzeug (14) auf einen Straßen-Oberbau entstehen, mit:
einer Auffangeinrichtung (16), die so ausgelegt ist, daß
sie hinter dieser mindestens einen Düse (12) und oberhalb
des Oberbaus anbringbar ist, um die emissionshaltige Luft
aufzufangen;
einer Einrichtung (28) zum Abziehen der Luft von der
Auffangeinrichtung (16) und
einer Einrichtung (20) zum Aufnehmen der Luft und zum
Extrahieren der Emissionen daraus.
2. System (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Auffangeinrichtung eine Vakuumhaube (16) mit
mindestens einem Einlaß (22, 24) und mindestens einem Auslaß
(60) aufweist und
die Abzieh-Einrichtung (28) eine Vorrichtung (28)
aufweist, die mit dem mindestens einen Auslaß (60) in
Verbindung steht, um ein Teilvakuum innerhalb der Vakuumhaube
(16) zu erzeugen und die emissionshaltige Luft durch
diesen mindestens einen Einlaß (22, 24) zu ziehen.
3. System (10) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Vorrichtung ein Gebläse (28) aufweist.
4. System (10) nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß die Vakuumhaube (16) in vertikaler Richtung
einstellbar ist.
5. System (10) nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Vakuumhaube (16) eine Mehrzahl von
Ablenkblechen (66) enthält, die sich im wesentlichen
radial von dem mindestens einen Auslaß (60) ausgehend
erstrecken.
6. System (10) nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Vakuumhaube (16) ein vorderes Ende
und ein hinteres Ende hat und wobei der mindestens eine
Einlaß eine erste Öffnung (22) aufweist, die neben dem
vorderen Ende liegt.
7. System (10) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
die erste Öffnung (22) einen Querschlitz am vorderen Ende
aufweist.
8. System (10) nach Anspruch 6 oder 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der mindestens eine Einlaß ferner eine
Nebenöffnung (24) aufweist, die hinter der ersten Öffnung (22)
angebracht ist.
9. System (10) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
die Nebenöffnung (24) einen Querschlitz umfaßt und
wesentlich enger als die erste Öffnung (22) ist.
10. System (10) nach einem der Ansprüche 2 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Vakuumhaube (16) eine Klappe (26)
aufweist, die sich neben dem mindestens einen Einlaß (22,
24) befindet.
11. System (10) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
die Klappe (26) biegsam ist und sich nach unten von der
unteren Seite der Vakuumhaube (16) erstreckt.
12. System (10) nach einem der Ansprüche 2 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die Vakuumhaube (16) sich quer über
das Fahrzeug (14) erstreckt.
13. System (10) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß
die Vakuumhaube (16) aufweist:
ein Hauptteil (52), das sich im wesentlichen über die
Breite des Fahrzeuges (14) erstreckt und
mindestens ein Seitenteil (54), das gegenüber dem
Hauptteil (52) beweglich ist, zwischen einer eingefahrenen
Position, in der er entlang des Fahrzeuges (14) angebracht
ist und einer Betriebsposition, in der es sich nach außen
vom Fahrzeug (14) als gerade Verlängerung des Hauptteils
(52) erstreckt.
14. System (10) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß
die Vakuumhaube (16) zwei Seitenteile (54) aufweist, die
so angebracht sind, daß sie gegenüber dem Hauptteil (52)
schwenkbar sind.
15. System (10) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß,
jedes Seitenteil (54) mit einer entsprechenden offenen
Seite des Hauptteils (52) verbunden ist und
das Hauptteil (52) eine Tür (59) umfaßt, um die offenen
Seiten zu schließen, wenn die Seitenteile (54) in der
eingefahrenen Position sind.
16. System (10) nach einem der Ansprüche 2 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die Vakuumhaube (16) sich oberhalb von
und ohne Berührung mit dem Oberbau befindet, wenn sie am
Fahrzeug (14) angebracht ist.
17. System (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zum Auffangen
der Luft und zum Extrahieren der Emissionen daraus einen
Filter (20) aufweist.
18. System (10) nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß
der Filter (20) zwischen der Vakuumhaube (16) und dem
Gebläse (28) angeordnet ist.
19. System (10) nach Anspruch 17 oder 18, dadurch
gekennzeichnet, daß der Filter (20) eine Mehrzahl von Stufen (32, 36,
38) in Reihe aufweist, wobei jede folgende Stufe
Materialteilchen extrahiert, die kleiner sind als die in der
vorangegangenen Stufe extrahierten.
20. System (10) nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß
der Filter (20) mindestens eine Vorstufe (32) zum
Extrahieren relativ großer Materialteilchen sowie mindestens
eine nachfolgende Stufe (38) zum Extrahieren extrem feiner
Emissionsteilchen aufweist.
21. System (10) nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß
die mindestens eine nachfolgende Stufe (38) einen
hochwirksamen Luftfilter für Teilchen aufweist.
22. System (10) nach Anspruche 20 oder 21, dadurch
gekennzeichnet, daß die mindestens eine Vorstufe (32) ein
metallisches Gitternetz (34) aufweist.
23. System (10) nach einem der Ansprüche 20 bis 22, dadurch
gekennzeichnet, daß der Filter (20) eine Zwischenstufe
(36) aufweist.
24. System (10) nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß
die Zwischenstufe (36) über einen Einwegpapierfilter
verfügt.
25. System (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, zur
Verwendung beim Kontrollieren der Emissionen, die beim
Versprühen heißer Asphalt-Gummi-Mischungen entstehen.
26. System (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 24, zur
Verwendung beim Kontrollieren der Emissionen, die beim
Versprühen
von heißem, ein synthetisches Polymer enthaltenes
Straßenbelagöl entstehen.
27. Verfahren zum Kontrollieren der Emissionen, die durch das
Versprühen eines heißen flüssigen Straßenbelagmaterials
aus mindestens einer Düse (12) von einem fahrenden
Fahrzeug (14) auf einen Straßen-Oberbau entstehen, mit
folgenden Schritten:
Zurverfügungstellung einer Vakuumhaube (16), die sich
hinter der mindestens einen Düse (12) und über dem Oberbau
befindet, wobei die Vakuumhaube (16) mindestens einen
Einlaß (22, 24) und mindestens einen Auslaß (60) aufweist;
Versprühen des heißen flüssigen Straßenbelagsmaterials aus
der mindestens einen Düse (12), während das Fahrzeug (14)
fährt;
Erzeugen eines Teilvakuums in der Vakuumhaube (16), um
emissionshaltige Luft aus dem Aufsprühvorgang durch den
mindestens einen Einlaß (22, 24) abzuziehen;
Extrahieren der Emissionen aus der Luft und
Abgeben der Luft an die Umgebung, nachdem diese Emissionen
aus ihr entfernt wurden.
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