Sitzpolsterung zum Beispiel für Fahrzeugsitze
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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf Sitze im
allgemeinen und wurde mit spezieller Aufmerksamkeit auf ihre
mögliche Anwendung auf Fahrzeugsitze, zum Beispiel auf
Rücksitze in Autos, entwickelt.
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Von diesem Gesichtspunkt aus betrachtet, stellt die
vorliegende Erfindung eine Weiterentwicklung der Lösungen
dar, die in einigen früheren Patentanmeldungen im Namen des
jetzigen Anmelders beschrieben sind.
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Zum Beispiel beschreibt die Europäische Patentanmeldung EP-A-
0363330 einen Autositz, dessen Sitzelement (oder
"Sitzkissen") im wesentlichen aus der Masse eines
schichtförmig angeordneten, weichen Materials beschaffen ist,
das eine Zwischenschicht einschließt, die die Eigenschaft der
plastischen Merkfähigkeit hat. Die nachfolgende Europäische
Patentanmeldung EP-A-0467123 beschreibt eine Lösung, in der
die Zwischenschicht aus einem Drahtgitter gebildet ist.
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Die Europäische Patentanmeldung EF-A-0407361 beschreibt wie
zum Beispiel Aussparungen oder Nuten in die Masse des
Materials, aus dem die Polsterung für die Rückenlehne
beschaffen ist, geformt werden können, um die
Verformungseigenschaften der Polsterung selektiv zu
verändern.
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Aus der US-A-3712673 und US-A-4784437 sind Sitzpölster
bekannt, in deren Seitenflächen eine oder mehrere
Aussparungen vorhanden sind.
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Außerdem beschreibt die Europäische Patentanmeldung EP-A-
0407362 wie Aussparungen im Körper des Sitzes
Wärmetauscherteile zum Heizen und/oder Kühlen des Sitzes
aufnehmen können.
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Die vorliegende Erfindung ist speziell auf das Problem der
Optimierung der Elastizität der äußeren oder distalen
Endteile der zwei, die Sitze bildenden Elemente (das Kissen
und die Rückenlehne, aber speziell das Kissen, aus Gründen
die im folgenden verständlich werden) ausgerichtet.
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Erfindungsgemäß wird dieses Ziel durch eine Sitzpolsterung
mit speziellen Eigenschaften, wie sie in den folgenden
Ansprüchen aufgezählt sind, erreicht.
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Die Erfindung wird nun anhand eines nicht einschränkenden
Beispiels, unter Bezugnahme auf die beigeschlossenen
Zeichnungen, beschrieben, wobei:
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Fig.1 ein vertikaler Medianschnitt der Polsterung ist, die
für einen Autositz verwendet wird und
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Fig.2 eine, in vergrößertem Maßstab gezeichnete Ansicht jenes
Teils der Fig.1 ist, der durch den Pfeil II bezeichnet ist.
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Fig.1 ist eine allgemeine Ansicht der Polsterung aus
aufgeschäumtem Material (zum Beispiel Polyäthylen oder
Polyurethan), das für den Aufbau der Autositze (nicht als
Ganzes gezeigt) verwendet wird, zum Beispiel als Rücksitz
eines Autos.
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Die Kriterien für die Gestaltung der Polsterung und ihrer
Anbringung am Aufbau des Sitzrahmens sind in diesem
Eachgebiet weit bekannt und müssen an dieser Stelle nicht
ausführlich beschrieben werden, insbesonders deswegen, weil
sie für den Zweck des Verständnisses der Erfindung nicht von
Bedeutung sind.
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Die Polsterung in Figur 1 teilt sich in im wesentlichen zwei
Körper oder Kissen auf; der erste, mit 1 bezeichnete, wird
für die Rückenlehne verwendet; der zweite, mit 2 bezeichnete,
wird andererseits für das Sitzelement oder "Sitzkissen" des
Sitzes verwendet.
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Gemäß einer bekannten Lösung (siehe zum Beispiel die
Europäische Patentanmeldung EP-A-0407361, die schon oben
erwähnt wurde) hat die Rückenlehnenpolsterung 1 eine Vielzahl
an im wesentlichen horizontalen Aussparungen oder
Vertiefungen 3 in ihrer Rückseite, besonders in dem Bereich,
der dem Rücken des Sitzbenutzers entspricht. Theoretisch kann
man diese Aussparungen oder Vertiefungen als Ergebnis von
selektivem Entfernen des das Kissen bildende Materials
betrachten. Das Vorhandensein von solchen Rippen ist dafür
gedacht, die Nachgiebigkeit des Kissen 1 zu verändern, um
einen präzisen Halt des Benutzers zu gewährleisten.
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Wie das Kissen 1 wird das Kissen 2 für das Sitzkissen des
Sitzes im wesentlichen aus einer Masse weichem,
möglicherweise schichtförmig aufgebautem Material gebildet.
Ein Drahtgitter 4 ist im Kissen 2, in einer im wesentlichen
mittigen Lage eingeschlossen, um (gemäß den allgemeinen
Lehren der Europäischen Patentanmeldungen EP-A-0363330 und
EP-A-0467123, die schon oben erwähnt wurden) eine
Zwischenschicht zu formen, die biegsame Eigenschaften und
plastische Merkfähigkeit besitzt.
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Es sei außerdem angemerkt, daß das Kissen 2 im wesentlichen
konkav gewölbt und mit einer Lippe 5 am vorderen Ende
versehen ist, die an der Vorderkante (die äußere oder distale
Kante) des Sitzkissens nach unten weist, um den
darunterliegenden Rahmen des Sitzkissen zu umgeben und
bedecken. (in der Zeichnung nicht ausdrücklich gezeigt).
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Gemäß einer wichtigen Eigenschaft der vorliegenden Erfindung
hat das aus absorbierendem Material gebildete, lippenförmige
Ende 5 oder ,präziser, gesagt, die äußere Vorderseite davon,
eine oder mehrere Aussparungen oder Vertiefungen 6 mit
Eigenschaften, die - die Art der Herstellung bei der
Gestaltung des Kissen 2 oder die Arbeit damit nach der
Formgebung betreffend - im wesentlichen mit den
Aussparungen 3 auf der Rückseite des Kissen 1 vergleichbar
sind.
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Die Aussparungen oder Vertiefungen 6 haben die Aufgabe, die
äußere oder distale Vorderkante des Kissens 2 elastischer zu
machen.
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Es wird gewürdigt werden, daß, gemäß einer derzeit
bevorzugten Ausführungsform, es zumindest zwei Aussparungen
oder Vertiefungen 6 gibt, die oberhalb bzw. unterhalb des
vorderen Endes 4a des Drahtgitters 4 angeordnet sind.
Selbstverständlich kann auch eine unterschiedliche Anzahl von
Aussparungen vorhanden sein; zum Beispiel könnten eine oder
mehrere Aussparungen 6 oberhalb des unteren Ende 4a des
Gitters 4 vorhanden sein und/oder eine oder mehrere
Aussparungen 6 unter dem vorderen Ende des Gitters 4.
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Die Aussparungen 6 verlaufen normalerweise im wesentlichen
horizontal oder höchstens leicht gebogen, um sich der Form
der Vorderkante des Kissen 2 anzupassen.
Eine ähnliche Anordnung von Aussparungen könnte wahlweise an
den anderen Kanten (zum Beispiel den Seitenkanten) des
Sitzkissen und/oder im Kissen 1 der Rückenlehne, zum Beispiel
an seinem oberen Ende oder entlang seiner Seiten, angebracht
sein.
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In praktischen Test wurde herausgefunden, daß in einem Sitz
mit Polsterung mit den oben beschriebenen Eigenschaften, der
sogenannte H-Punkt im wesentlichen weiter unten und weiter
hinten sein kann. Das steigert den Komfort; was in diesem
Zusammenhang bedeutet, daß die erfindungsgemäße Lösung als
passend für den speziellen, vorteilhaften Gebrauch für
Rücksitze (sogenannte Banksitze) von Autos betrachtet wird.
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Die durch die Aussparungen 6 erzielte, veränderbare
Tragekapazität der vorderen Lippe 5 des Sitzkissen paßt auf
optimale Art und Weise mit der veränderbaren Tragekapazität
und dem unterschiedlichen Profil der Rückenlehne 3, das
beides über die Aussparungen 3 auf ihrer Rückseite erzielt
wird, zusammen.
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Theoretisch ist das im wesentlichen konkav gewölbte Profil
des Sitzkissen 2 durch das Vorhandensein des Gitters erklärt,
das angebracht ist, um ein Zusammenpressen zu verhindern.
Natürlich hat die Schicht des Kissen 2 unter dem Gitter 4
elastische (Trage) Eigenschaften verschieden zu denen der
oberen Schicht. Die untere Schicht ist vorzugsweise ein
bißchen weicher und nachgiebiger als die obere Schicht.