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DE69227520T2 - Drehhülse mit besonderen dichtungen für den kolben und verfahren zum füllen der drehhülse - Google Patents

Drehhülse mit besonderen dichtungen für den kolben und verfahren zum füllen der drehhülse

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Publication number
DE69227520T2
DE69227520T2 DE69227520T DE69227520T DE69227520T2 DE 69227520 T2 DE69227520 T2 DE 69227520T2 DE 69227520 T DE69227520 T DE 69227520T DE 69227520 T DE69227520 T DE 69227520T DE 69227520 T2 DE69227520 T2 DE 69227520T2
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DE
Germany
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product
elevator
package
molten
hub
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE69227520T
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English (en)
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DE69227520D1 (de
Inventor
Arthur Harold Cincinnati Oh 45211 Dornbusch
Paul James Cincinnati Oh 45239 Green
Marcus William Loveland Oh 45140 Greenwald
Alex Sandor Manalapan Nj 07726 Szekely
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Procter and Gamble Co
Original Assignee
Procter and Gamble Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Procter and Gamble Co filed Critical Procter and Gamble Co
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Publication of DE69227520D1 publication Critical patent/DE69227520D1/de
Publication of DE69227520T2 publication Critical patent/DE69227520T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B05SPRAYING OR ATOMISING IN GENERAL; APPLYING FLUENT MATERIALS TO SURFACES, IN GENERAL
    • B05CAPPARATUS FOR APPLYING FLUENT MATERIALS TO SURFACES, IN GENERAL
    • B05C17/00Hand tools or apparatus using hand held tools, for applying liquids or other fluent materials to, for spreading applied liquids or other fluent materials on, or for partially removing applied liquids or other fluent materials from, surfaces
    • B05C17/005Hand tools or apparatus using hand held tools, for applying liquids or other fluent materials to, for spreading applied liquids or other fluent materials on, or for partially removing applied liquids or other fluent materials from, surfaces for discharging material from a reservoir or container located in or on the hand tool through an outlet orifice by pressure without using surface contacting members like pads or brushes
    • B05C17/00576Hand tools or apparatus using hand held tools, for applying liquids or other fluent materials to, for spreading applied liquids or other fluent materials on, or for partially removing applied liquids or other fluent materials from, surfaces for discharging material from a reservoir or container located in or on the hand tool through an outlet orifice by pressure without using surface contacting members like pads or brushes characterised by the construction of a piston as pressure exerting means, or of the co-operating container
    • B05C17/00579Hand tools or apparatus using hand held tools, for applying liquids or other fluent materials to, for spreading applied liquids or other fluent materials on, or for partially removing applied liquids or other fluent materials from, surfaces for discharging material from a reservoir or container located in or on the hand tool through an outlet orifice by pressure without using surface contacting members like pads or brushes characterised by the construction of a piston as pressure exerting means, or of the co-operating container comprising means for allowing entrapped air to escape to the atmosphere
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45DHAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
    • A45D40/00Casings or accessories specially adapted for storing or handling solid or pasty toiletry or cosmetic substances, e.g. shaving soaps or lipsticks
    • A45D40/02Casings wherein movement of the lipstick or like solid is a sliding movement
    • A45D40/04Casings wherein movement of the lipstick or like solid is a sliding movement effected by a screw
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D83/00Containers or packages with special means for dispensing contents
    • B65D83/76Containers or packages with special means for dispensing contents for dispensing fluent contents by means of a piston
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Description

  • Die Erfindung betrifft Packungen für stiftförmige kosmetische Produkte, sowie ein Verfahren zur Herstellung derartiger Produkte. Insbesondere betrifft die Erfindung derartige Packungen, die Hebe/Schrauben-Spendermittel enthalten, und die besonders für die Verwendung mit dem Füll/Umdreh-Herstellungsverfahren geeignet sind.
  • Beim Entwerfen und Herstellen eines stiftförmigen Deodorant- oder Antitranspirantprodukts sind das obere Ende des Stiftes vorzugsweise konvex und sein Querschnitt kreisförmig oder oval ausgebildet. Die konvexe Form ist deshalb gewünscht, damit das Produkt von Anfang an bequem anwendbar und für den Verbraucher optisch ansehnlich ist. Der ovale Querschnitt macht die Verwendung effektiver, indem eine minimale Anzahl von Streichbewegungen notwendig ist, um das Produkt gleichmäßig anzuwenden. Ferner bevorzugen die Verbraucher für derartige Produkte eine Packung, die unter Verwendung eines Hebe/Schrauben-Systems das Produkt freigibt, und die allgemein als Drehpackung bezeichnet wird. Eine derartige Packung enthält typischerweise eine Hebeplattform, die innerhalb der Packung am Fußende angeordnet ist, und an der über ein Gewinde eine Spindel angreift. Ein Handrad, um die Spindel zu drehen, ist außerhalb des Bodens der Packung zur Verwendung durch den Verbraucher angeordnet. Wenn der Verbraucher das Produkt verwendet, dreht er das Handrad, um die Hebeplattform in Richtung oberes Ende der Packung zu bewegen, wodurch das stiftförmige Produkt nach oben gedrückt wird. Durch Drehen des Handrades in entgegengesetzter Richtung kann das stiftförmige Produkt wieder zurückgeschoben werden.
  • Ein Beispiel für einen derartigen kosmetischen Block zum Drehen, mit einem selbstjustierenden Aufträger kann in der DE-A-31 18 893 gefunden werden.
  • Ein Verfahren zur Herstellung derartiger Produkte ist als Boden/Füll-Verfahren bekannt. Die gewünschte Form wird im allgemeinen erreicht, indem eine Packung mit einem ovalen oder kreisförmigen guerschnitt gebildet wird, sowie durch eine Kappe mit dem gleichen Querschnitt auf dem oberen Ende der Packung. Die Kappe weist eine leichte konkave innere Oberfläche auf, die als Formteil bei der Bildung des oberen Endes des Stiftes dient. Das Produkt wird in seinem geschmolzenen Zustand über den Boden in die Packung gegossen. Solange das Produkt noch geschmolzen oder flüssig ist, wird das Hebe/Schrauben-System mit dem Boden des Behälters befestigt und der Boden versiegelt. Das Produkt und den Behälter läßt man dann abkühlen, wodurch das Produkt die gewünschte Form annimmt. Ein Beispiel für dieses Boden/Füll-Verfahren ist in der US 4, 369,158, erteilt für Woodruffet al., am 18. Januar 1983, offenbart.
  • Ein anderes Verfahren zur Herstellung von stiftförmigen Produkten ist als Füll/Umdreh-Verfahren bekannt. Dieses Verfahren erzeugt ein Produkt mit der gewünschten Form durch Bildung einer Packung mit einem ovalen oder kreisförmigen Querschnitt, jedoch mit einem geschlossenen Boden mit dem bereits das Hebe/Schrauben-System befestigt ist. Das Produkt wird dann von oben in die Packung gegossen, wobei das obere Ende der Packung mittels einer eine leicht konkave innere Oberfläche aufweisenden Kappe versiegelt wird, um das Ende des Stiftes zu formen. Die Packung wird dann umgedreht, so daß ein Teil des geschmolzenen Produkts vom Boden der Packung zum oberen Ende fließt, um das Ausfallvolumen aufzufüllen, das gleich dem Volumen zwischen der ursprünglichen Füllinie und der Kappe ist. Während des Abkühlens wird die Packung in dieser Position gehalten.
  • Da kosmetische Produkte in derartigen Packungen oft einen großen Anteil an sich verflüchtigenden Materialien, wie etwa Alkohol, enthalten, ist es ferner notwendig, die Packung vor der Verwendung durch die Verbraucher gründlich zu versiegeln, um das Entweichen dieser Materialien während der Herstellung, der Auslieferung und Lagerung zu verhindern. Falls die Packung nicht ausreichend effektiv versiegelt ist, verdunsten die flüchtigen Stoffe, wobei das Produkt schrumpft und an Form, Duft und ästhetischer Erscheinung verliert. Ein Hauptproblem beim Versiegeln dieser Packungen ist das Ausbilden effektiver Versiegelungsmittel am Boden der Packung, wo das Hebe/Schrauben-System befestigt ist. Die Schraubenwelle dieser Packungen erstreckt sich durch ein Loch im Boden, wo sie mit einem Handrad befestigt ist. Das Produkt hat sowohl in seinem geschmolzenen als auch flüchtigen Zustand Zugang zu diesem Loch, und kann über dieses entweichen.
  • Eine Möglichkeit, um dieses Problem zu vermeiden, ist die Verwendung eines "push-up" Spendersystems, anstelle der Hebe/Schrauben-Ausführungsform. Bei einem derartigen System befindet sich im Boden kein Loch, da keine Hebewelle oder Handradmittel notwendig sind, um das Produkt zu spenden. Wie bereits oben erwähnt, bevorzugen jedoch die Verbraucher die Hebe/Schrauben-Ausführungsform gegenüber anderen Spendersystemen.
  • Eine andere Möglichkeit, um zu verhindern, daß sich verflüchtigende Stoffe entweichen, bei der jedoch eine Hebe/Schrauben-Ausführungsform verwendet wird, ist in der US 4,950,094, erteilt für Yorks, am 21. August 1990, offenbart. Diese Vorrichtung verwendet eine elastische Scheibe, die zwischen dem Handrad und der Bodenwand der Packung angeordnet ist. Die Ausführungsform ist sehr effektiv bezüglich der Versiegelung des Lochs im Boden der Packung, durch das sich die Schraubenwelle erstreckt. Bei Verwendung des Boden/Füll-Verfahrens ist dieses Loch jedoch nicht die einzige Stelle am Boden der Packung, die versiegelt werden muß. Bei Boden/Füll-Packungen ist die Bodenwand nicht mit der Packung integriert, sondern muß nach dem Füllen befestigt werden. So muß die Basis mit den Seitenwänden versiegelt werden, um zu verhindern, daß sich verflüchtigende Stoffe entweichen. Während bei dem "Yorks"-Patent die Scheibe die Schnittstelle der Schraubenwelle und der Basis der Packung versiegelt, trägt sie nicht dazu bei, das Entweichen der sich verflüchtigenden Stoffe über die Verbindung der Basis der Packung mit ihren Seitenwänden zu verhindern.
  • Folglich wird das Füll/Umdreh-System gegenüber dem Boden/Füll-Verfahren bevorzugt verwendet, da die Basis der Packung mit den Seitenwänden integriert ist und nicht versiegelt werden muß. Wenn Füll/Umdreh- Packungen gefüllt werden, wird das geschmolzene Produkt von oben in die Packung gegossen, wo es an der Hebevorrichtung vorbei durch die Öffnungen in der Hebeplattform nach unten zum Boden der Packung fließt. Ein Ausfluß des geschmolzenen Produkts erfolgt durch das Loch im Boden der Packung, durch das sich die Schraubenwelle erstreckt. Selbst nach dem Aushärten des Produkts verdunsten, wie bei Boden/Füll-Packungen, die sich verflüchtigenden Materialien und entweichen durch dieses Loch. Die Scheibe gemäß dem "Yorks"-Patent ermöglicht ein effektives Versiegeln des Lochs im Boden bei Füll/Umdreh-Packungen.
  • Diese Scheiben-Ausführung gemäß dem "Yorks"-Patent weist jedoch viele Nachteile auf. Der erforderliche Zusammenbauschritt macht das Herstellungsverfahren komplizierter und einen Zweitzusammenbau notwendig. Darüberhinaus ist die elastische Scheibe teuer und erhöht die Kosten des Endprodukts.
  • Die US-A-4 664 547 beschreibt eine Drehpackung für ein festes, stiftförmiges und sich leicht verflüchtigendes Produkt, gekennzeichnet durch:
  • (a) einen Körper mit einer inneren Oberfläche, um das stiftförmige Produkt einzuschließen und zu formen, solange es sich in einem geschmolzenen Zustand befindet, einem offenen oberen Ende und einem geschlossenen Fußende mit einer Mittelöffnung;
  • (b) eine Spindel mit einer Gewindewelle, die axial im Körper ausgerichtet und durch die Mittelöffnung hindurch am Fußende drehbar befestigt ist; und
  • (c) ein innerhalb des Körpers und an seinem Fußende angeordnetes Hebewerk, das eine gewindete Mittelnabe enthält, die an die Gewindewelle der Spindel angreift, wobei die Außenfläche des Hebewerks gegen angrenzende Bereiche der inneren Oberfläche des Körpers und die Naben/Gewindewellen-Schnittstelle versiegelt sind, wodurch Verflüchtigungsverluste des Produkts um die Außenfläche herum und durch die Nabe des Hebewerks hindurch verhindert werden.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine kosmetische Packung zur Verfügung zu stellen, die effektiv vor Ausfluß eines geschmolzenen Produkts und Verflüchtigung versiegelt, die jedoch einfach herzustellen und billig ist.
  • Eine andere Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung einer kosmetischen Packung mit einem Hebe/Schrauben-Spendersystem, die gegen den Verlust des Produkts, egal ob im geschmolzenen oder flüchtigen Zustand, versiegelt, indem das gesamte Produkt innerhalb oder über dem Hebewerk eingeschlossen wird, wodurch verhindert wird, daß es die Bodenwand und das darin enthaltene Loch erreicht.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren zur Herstellung eines kosmetischen Stifts in dem oben genannten Behälter zu schaffen, und zwar unter Verwendung eines Füll/Umdreh-Verfahrens.
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung wird ein Drehpackung gemäß dem in der US-A-4 664 547 beschriebenen Typ geschaffen, dadurch gekennzeichnet, daß das Hebewerk ein Sammelbecken enthält, in das nur über das obere Ende des Körpers das Produkt hinein-/herausfließen und Luft hinein-/herausströmen kann, wodurch sich nach dem dem Füllen folgenden Umdrehen das gesamte Produkt in oder über dem Sammelbecken befindet, das eine Volumenkapazität aufweist, die mindestens so groß wie das Ausfallvolumen ist, das man erhält, wenn die Packung in aufrechtem Zustand mit dem in flüssiger Form vorliegenden Produkt gefüllt ist.
  • Gemäß einem anderen Aspekt der Erfindung wird ein Verfahren zur Herstellung eines festen, stiftförmigen und sich leicht verflüchtigenden Produkts gemäß dem Patentanspruch 9 geschaffen.
  • Obwohl sich der Beschreibung die Ansprüche anschließen, die speziell den Gegenstand der Erfindung hervorheben und deutlich beanspruchen, wird zum besseren Verständnis im folgenden unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen die Erfindung näher beschrieben. Es zeigen:
  • Fig. 1 eine Querschnittsansicht der Packung gemäß der Erfindung;
  • Fig. 2 eine Draufsicht auf die obere Wand des Hebewerks von oben;
  • Fig. 3 eine Querschnittsansicht der Naben/Gewindewellen-Schnittstelle der Packung;
  • Fig. 4A eine Querschnittsansicht der Packung nach dem Füllen;
  • Fig. 4B eine Querschnittsansicht der Packung nach dem Umdrehen, das unmittelbar auf das Füllen folgt;
  • Fig. 5 eine Querschnittsansicht der inneren Kappe der Packung;
  • Fig. 6 eine Seitenansicht der oberen Hälfte des Hebewerks; und
  • Fig. 7 eine Seitenansicht der unteren Hälfte des Hebewerks.
  • Bezugnehmend auf die Zeichnungen im einzelnen, wobei bei den Ansichten für das gleiche Element die gleichen Bezugsziffern verwendet werden, zeigt Fig. 1 eine Packung 1 zum Spenden eines stiftförmigen kosmetischen Produkts, wie etwa eines Deodorants oder Antitranspirants. Die Packung 1 enthält einen Körper 5 mit länglichen röhrenförmigen Seitenwänden 10. Gemäß einem Ausführungsbeispiel weisen die Seitenwände einen ovalen oder kreisförmigen Querschnitt auf. Die Bodenwand 12 des Körpers 5 enthält eine nach innen abgestufte Vertiefung 14 mit einem im allgemeinen kreisförmigen Querschnitt, in der eine Mittelöffnung 16 ausgebildet ist. Das obere Ende 13 des Körpers 5 ist offen. Der Körper 5 ist vorzugweise aus hartem Kunststoff, wie etwa Polypropylen, gebildet.
  • Innerhalb des Körpers 5 ist eine Spindel 19 mit einer Gewindewelle 20 und einem Handrad 22 angeordnet. Die Welle 20 erstreckt sich durch die Öffnung 16 und ist innerhalb des Körpers 5 angeordnet, während das Handrad 22 außerhalb des Körpers und in der abgestuften Vertiefung 14 der Bodenwand 12 angeordnet ist. Wie am besten in Fig. 3 gezeigt, ist die Spindel 19 mit einem ringförmigen Flansch 25 versehen, der mit konisch zulaufenden Lappen 15 der gestuften Bohrung 14 in einem Schnappverschluß - Eingriff steht. Auf diese Weise wird die Spindel 19 innerhalb des Körpers 5 gesichert. Die Spindel 19 ist typischerweise aus Polypropylen gebildet. Unter erneuter Bezugnahme auf Fig. 1, ist innerhalb des Körpers 5 ein Hebewerk 30 mit einer oberen Wand 40 und einer Bodenwand 50 sowie einem Sammelbecken 55 angeordnet. Das Hebewerk 30 weist eine gewindete Mittelnabe 35 auf, die an der Gewindewelle 20 der Spindel 19 angreift. Die Außenfläche des Hebewerks ist gegen die angrenzenden Bereiche der inneren Oberfläche 6 des Körpers 5 versiegelt, und zwar mittels einer oberen Versiegelung 31 und einer unteren Versiegelung 32, die voneinander beabstandet sind und sich entlang des äußeren Umfangs des Hebewerks erstrecken. Durch diese Versiegelungen wird verhindert, daß das Produkt während der Herstellung, Auslieferung und Lagerung um das Hebewerk herum durch den Boden der Packung entweicht. Luft und das Produkt können lediglich über das obere Ende der Packung in das Sammelbecken hinein- und herausströmen (bzw. fließen). Nach einer bevorzugten Ausführungsform, wie in Fig. 7 am besten gezeigt, enthält die obere Versiegelung einen konisch zulaufenden ringförmigen Flansch, der sich um den gesamten Umfang des Hebewerks erstreckt, und der hier als Stegversiegelung bezeichnet wird. Die untere Versiegelung enthält einen Ringwulst, der sich um den gesamten Umfang des Hebewerks herum erstreckt, und der hier als Wulstversiegelung bezeichnet wird. Ferner ist das Hebewerk 30 vorzugsweise aus einem flexiblen Material gebildet, wie etwa Polyethylen, um eine bessere Versiegelung zu bilden.
  • Wie in Fig. 1 gezeigt, ist die obere Wand 40 konkav ausgebildet, um dem Benutzer Annehmlichkeiten zur Verfügung zu stellen, wenn sich das Hebewerk in seiner vollständig ausgefahrenen Stellung am Ende des Produktverwendungszyklus befindet. Wie in Fig. 2 gezeigt, enthält die obere Wand 40 eine Mehrzahl von Öffnungen 45. Durch diese Öffnungen ist es möglich, daß ein flüssiges oder geschmolzenes Produkt während des Füll/Umdreh-Verfahrens in oder aus dem Sammelbecken 55 fließen kann. Die Öffnungen enthalten Seitenwände, die sich in das Hebewerk hinein erstrecken, und die im wesentlichen mit dem Produkt gefüllt sind; gefolgt von einer Aushärtung, um das Produkt mit dem Hebewerk 30 zu sichern. Während des Auffüllens kann sich Luft zwischen den Seitenwänden der verschiedenen Öffnungen und der oberen Wand des Hebewerks sammeln. Das von der Luft eingenommene Volumen, und nicht das von dem Produkt, hat zur Folge, daß die Packung mit der falschen Produktmenge gefüllt wird. Damit die Luft während des Auffüllens entweichen kann, enthält die obere Wand 40 Entlüftungsöffnungen 46.
  • Die obere Wand 40 kann ebenfalls vom Verbraucher als optische Verbrauchsanzeige verwendet werden. Wenn das Produkt nach dem Aushärten ausreichend transparent ist, und die obere Wand 40 eine ausreichend dunkle Farbe zeigt, können die Verbraucher die obere Wand durch das Produkt hindurch sehen, wobei sie wissen, daß sich dieses dem Ende neigt, wenn sich die obere Wand 40 mit dem Ende des Produktverwendungszyklus unterhalb dem oberen Ende 13 des Körpers 5 erstreckt.
  • Aufgrund von praktischen Einschränkungen bei der Bildung des Hebewerks ist es normalerweise erforderlich, daß das Hebewerk zwei separate Teile enthält, wie in den Fig. 6 und 7 gezeigt. Fig. 6 zeigt eine Seitenansicht des oberen Teils des Hebewerks 30, der die obere Wand 40 enthält.
  • Fig. 7 zeigt eine Seitenansicht des unteren Teils des Hebewerks 30, der das Sammelbecken 55 und die Versiegelungen 31 und 32 enthält. Der obere und untere Teil werden vor dem Einsetzen in die Packung miteinander verbunden. Auf diese Weise wird verhindert, daß der obere Teil herausfällt, wenn er sich am Ende des Produktverwendungszyklus bis unterhalb des oberen Endes der Packung erstreckt.
  • Fig. 3 zeigt am besten, wie die Schnittstelle zwischen der gewindeten Mittelnabe 35 des Hebewerks 30 und die Gewindewelle 20 der Spindel 19 versiegelt sind, wenn sich das Hebewerk in seiner untersten Stellung befindet, wie in Fig. 1 gezeigt. Die Spindel 19 ist mit einem konisch zulaufenden Ringwulst 60 versehen, und zwar direkt unterhalb des Bodens der Gewindewelle 20. Die gewindete Mittelnabe 35 des Hebewerks 30 weist eine axial abgestufte Bohrung 65 auf. Wenn sich das Hebewerk 30 in seiner untersten Stellung befindet, drückt die Kante der abgestuften Bohrung 65 entlang seines Umfangs gegen den konisch zulaufenden Ringwulst 60, wo durch eine Stegversiegelung 61 gebildet wird, die die Naben/Gewindewellen-Schnittstelle versiegelt. Man hat herausgefunden, daß eine gute Versiegelung erhalten wird, wenn der Wulst 60 unter einem Winkel von 45º konisch zuläuft. Wie bereits oben erwähnt, wird das Hebewerk 30 vorzugsweise aus einem flexiblen Material gefertigt, wie etwa Polyethylen. Dadurch wird die Stegversiegelung 61 verbessert, indem Formungstoleranzen kompensiert werden.
  • Die Spindel 19 enthält ferner eine Ringrippe 68, die eine Druckkraft gegen die Wand 69 der Mittelnabe 35 ausübt. Die Ringrippe 68 kann sowohl als Zweitversiegelung für die Naben/Gewindewellen-Schnittstelle verwendet werden, als auch als Bremse, um zu verhindern, daß das Hebewerk 30 während der Handhabung, Herstellung, Auslieferung und Lagerung allmählich nach oben wandert. Eine Bewegung des Hebewerks 30 vor der Verwendung durch den Verbraucher ist unerwünscht, da sie die Wirkung der Versiegelung 61 gefährdet. Die Rippe 68 kann unterbrochen sein, falls sie lediglich als Bremse dient, oder durchgehend, falls sie sowohl als Bremse als auch als Versiegelung dient.
  • Erneut bezugnehmend auf Fig. 1, wird das obere Ende 13 des Körpers 5 durch eine innere Kappe 70 versiegelt, deren obere Wand 73 eine innere konkav ausgebildete Oberfläche 85 aufweist. Wie in Fig. 4A gezeigt, erstreckt sich die innere Oberfläche 85 jenseits der Füllinie L des Produkts, wenn das Produkt in aufrechter Position eingefüllt wird. Das Volumen "V" zwischen der Füllinie "L" und der innere Oberfläche 85 der inneren Kappe 70 wird dabei als Ausfallvolumen definiert. Die volumenmäßige Kapazität des Sammelbeckens 55 muß mindestens so groß sein wie das Ausfallvolumen.
  • Die Seitenwände 71 der inneren Kappe 70 sind im Körper 5 angeordnet. Wie in Fig. 5 gezeigt, weist die innere Kappe 70 einen Ringwulst 80 am Boden der Seitenwand 71 auf, der sich entlang des gesamten Umfangs der inneren Kappe erstreckt. Der Ringwulst übt eine Presskraft gegen die innere Oberfläche 6 des Körpers 5 aus, und bildet eine Wulstversiegelung, die das obere Ende 13 der Packung 1 versiegelt und den Austritt von sich verflüchtigenden Stoffen verhindert. Zur Bildung einer Sekundärversiegelung wird die innere Kappe 70 mit einem konisch zulaufenden Ringwulst 82 versehen, der sich ebenfalls entlang des gesamten Umfangs der inneren Kappe erstreckt und eine Stegversiegelung mit der inneren Oberfläche der röhrenförmigen Seitenwände bildet. Der ringförmige Flansch 81 der inneren Kappe 70 erstreckt sich über die obere Kante der röhrenförmigen Seitenwand 10, wie in Fig. 1 gezeigt, um eine weitere Abwärtsbewegung der inneren Kappe zu verhindern. Die innere Kappe 70 ist vorzugsweise aus einem flexiblen Material hergestellt, wie etwa aus Polyethylen, um eine effektivere Versiegelung zu erhalten. Die innere Kappe 70 ist ferner mit einem Griff 72 versehen. Mit der ersten Verwendung des Produkts ergreift der Verbraucher den Griff 72, zieht die innere Kappe 70 ab und wirft sie weg. Die innere Kappe 70 kann ebenso mit Hilfe des Handrads 22 entfernt werden, indem dieses gedreht wird, bis das Produkt die Kappe herunterdrückt.
  • Um die Packung nach der ersten Verwendung zu versiegeln, und um ferner das obere Ende 13 zu versiegeln, ist die Packung 1 ferner mit einer äußeren Kappe 75 versehen. Die Seitenwände 77 der äußeren Kappe 75 sind vollständig außerhalb des Körpers 5 angeordnet, so daß sie eine Presskraft gegen die äußere Oberfläche 7 des Körpers 5 ausüben, um eine Versiegelung zu bilden. Die äußere Kappe 75 enthält einen Flansch 76 auf der inneren Oberfläche der Seitenwand 77. Der Flansch 76 greift an der oberen Kante des Körpers 5 an, um eine weitere Abwärtsbewegung der äußeren Kappe 75 zu verhindern. Dadurch wird ausreichend Platz zwischen dem oberen Ende 13 des Körpers 5 und dem oberen Ende 78 der äußeren Kappe 75 zur Verfügung gestellt. Dieser Raum ist notwendig, um das Produkt nach der ersten Verwendung aufzunehmen, so daß das Produkt nicht nach jeder Anwendung zurückgeschoben werden muß.
  • Das Verfahren zur Herstellung eines stiftförmigen kosmetischen Produkts, das die Packung gemäß der Erfindung verwendet, kann am besten unter Bezugnahme auf die Fig. 1, 4A und 4B beschrieben werden. Das Verfahren beginnt mit dem Vorliegen der Packung nach Fig. 1, bei der sich das Hebewerk in seiner untersten Stellung befindet, und bei der jedoch die inneren und äußeren Kappen 70 und 75 entfernt sind. Das geschmolzene Produkt wird in das obere Ende 13 des Körpers 5 gegossen, wodurch das Sammelbecken 55 mit einer vorbestimmten Schmelzproduktmenge und der Körper der Packung bis zur Füllinie "L" gefüllt werden. Die obere und untere Versiegelung 31 und 32 sowie die Punktversiegelung 61 halten das geschmolzene Produkt jeweils in oder über dem Hebewerk. Dadurch wird im wesentlichen verhindert, daß das geschmolzene Produkt das Fußende 12 der Packung erreicht, wo es über die Öffnung 16 entweichen kann.
  • Nach dem Einfüllen des geschmolzenen Produkts werden Versiegelungsmittel am oberen Ende 13 des Körpers 5 angeordnet, um einen Ausfluß des geschmolzenen Produkts über das obere Ende zu verhindern. Die innere Oberfläche der Versiegelungsmittel ist vorzugsweise konkav und glatt ausgebildet, um dem stiftförmigen Endprodukt die gewünschte Form zu geben. Nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel sind die Versiegelungsmittel als innere Kappe 70 ausgebildet, wie in Fig. 4A gezeigt. Nach einem anderen Ausführungsbeispiel können die Versiegelungsmittel als Andruckrolle mit einer konkaven inneren Oberfläche ausgebildet sein, worauf die Packung gedeckelt wird.
  • Wie in Fig. 4B gezeigt, wird nach dem Anordnen der Versiegelungsmittel die Packung umgedreht. Das Produkt im Sammelbecken fließt durch die obere Wand 40 des Hebewerks, um das Ausfallvolumen zwischen der Füllinie und der inneren Oberfläche der Versiegelungsmittel zu füllen, das zuvor mit Luft gefüllt war. Die Luft aus diesem Volumen strömt durch die Packung und durch die Öffnungen sowie durch Entlüftungsöffnungen in der oberen Wand 40 zum Sammelbecken 55. Ohne ausreichende Mittel, die es erlauben, daß die Luft zum Sammelbecken entweichen kann, wird Luft in dem geschmolzenen Produkt eingefangen. Dies erzeugt nach dem Aushärten unansehnliche und unerwünschte Blasen in dem Produkt. Das Produkt und die Packung werden dann in umgedrehter Stellung abgekühlt, so daß das stiftförmige Produkt die gewünschte Form annimmt.
  • Sobald das Produkt für die Verwendung durch den Verbraucher fertig ist, werden die äußere Kappe 75 und die innere Kappe 70 entfernt, wobei die innere Kappe 70 weggeworfen wird. Das Handrad 22 wird dann gedreht, um das Hebewerk 30 und das stiftförmige Produkt in Richtung oberes Ende 13 der Packung anzuheben, bis das Produkt für eine gute Anwendung genügend freigelegt ist.

Claims (10)

1. Drehpackung (1) für ein festes, stiftförmiges und sich leicht verflüchtigendes Produkt, gekennzeichnet durch:
(a) einen Körper (5) mit einer inneren Oberfläche (6), um das stiftförmige Produkt einzuschließen und zu formen, solange es sich in einem geschmolzenen Zustand befindet, einem offenen oberen Ende (13) und einem geschlossenen Fußende (12) mit einer darin ausgebildeten Mittelöffnung (16);
(b) eine Spindel (19) mit einer Gewindewelle (20), die axial im Körper (5) ausgerichtet und durch die Mittelöffnung (16) hindurch am Fußende (12) drehbar befestigt ist; und
(c) ein innerhalb des Körpers (5) und an seinem Fußende angeordnetes Hebewerk (30), das eine gewindete Mittelnabe (35) enthält, die an der Gewindewelle (20) der Spindel (19) angreift, wobei die Außenfläche des Hebewerks (30) gegen angrenzende Bereiche der inneren Oberfläche (6) des Körpers (5) und die Naben/Gewindewellen-Schnittstelle versiegelt sind, wodurch Verflüchtigungsverluste des Produkts um die Außenfläche herum und durch die Nabe des Hebewerks (30) hindurch verhindert werden, dadurch gekennzeichnet, daß das Hebewerk (30) ein Sammelbecken (55) enthält, in das nur über das obere Ende des Körpers das Produkt hinein- /herausfließen und Luft hinein-/herausströmen kann, wobei sich nach dem dem Füllen folgenden Umdrehen das gesamte Produkt in oder über dem Sammelbecken (55) befindet, und das Sammelbecken eine Volumenkapazität aufweist, die mindestens so groß wie das Ausfallvolumen (V) ist, das man erhält, wenn die Packung im aufrechten Zustand mit dem flüssigen Produkt gefüllt ist.
2. Packung nach Anspruch 1, bei der das Hebewerk (30) eine obere Wand (40) über dem Sammelbecken (55) enthält, die eine konvexe Form und eine Anzahl von darin ausgebildeten Öffnungen (45) aufweist, um den Fluß des Produkts in das Sammelbecken hinein und aus dem Sammelbecken heraus zu ermöglichen, solange sich das Produkt in einem geschmolzenen Zustand befindet.
3. Packung nach Anspruch 2, bei der die Öffnungen (45) der oberen Wand (40) Seitenwände aufweisen, die sich nach unten in Richtung des Sammelbeckens erstrecken, um nach dem Aushärten des Produkts eine Befestigung des Produkts mit dem Hebewerk zur Verfügung zu stellen.
4. Packung nach Anspruch 1, bei der die Außenfläche des Hebewerks (30) gegen die angrenzenden Bereiche der inneren Oberfläche (6) des Körpers (5) mittels beabstandeter oberer und unterer Versiegelungen (31, 32) versiegelt sind, die sich beide um den gesamten Umfang des Bodenbereichs des Hebewerks herum erstrecken, wobei die obere Versiegelung (31) eine Preßgratversiegelung und die untere Versiegelung (32) eine Wulstversiegelung ist.
5. Packung nach Anspruch 1, bei der das obere Ende durch eine innere Kappe (70) versiegelt ist, deren Seitenwände (71) im Körper (5) angeordnet sind und deren innere Oberfläche (85) konkav ausgebildet ist.
6. Packung nach Anspruch 1, bei der die Naben/Gewindewellen- Schnittstelle mit Hilfe einer Stegversiegelung (61) versiegelt ist, wenn sich das Hebewerk (30) in seiner untersten Stellung befindet, wobei die Stegversiegelung gekennzeichnet ist durch:
(a) einen konisch zulaufenden Ringwulst (60) auf der Spindel (19) unter der Gewindewelle (20); und
(b) eine axial abgestufte Bohrung (65), die derart in der gewindeten Mittelnabe (35) angeordnet ist, daß die Kanten der abgestuften Bohrung (65) entlang ihres Umfangs gleichmäßig gegen den konisch zulaufenden Ringwulst (60) drücken, wenn sich das Hebewerk (30) in seiner untersten Stellung befindet.
7. Packung nach Anspruch 6, bei der die Spindel eine diskontinuierliche Ringrippe (68) enthält, die unter dem konische zulaufenden Ringwulst (60) angeordnet ist, so daß sie eine Preßkraft gegen die Wand (69) der Mittelöffnung ausübt, um als Bremse zu wirken, die verhindert, daß das Hebewerk (30) vor der Verwendung allmählich nach oben wandert.
8. Packung nach Anspruch 6, bei der die Ringrippe (68) kontinuierlich ausgebildet ist, so daß sie zur weiteren Versiegelung der Naben/Gewindewellen-Schnittstelle dient.
9. Verfahren zur Herstellung eines festen, einen niedrigen Schmelzpunkt aufweisenden, stiftförmigen und sich leicht verflüchtigenden Produkts, mit folgenden Schritten:
(a) Bildung einer Drehpackung (1), die gekennzeichnet ist durch:
1) einen Körper (5) mit einer inneren Oberfläche (6), um das stiftförmige Produkt einzuschließen und zu formen, einem offenen oberen Ende (13) und einem geschlossenen Fußende (12) mit einer darin ausgebildeten Mittelöffnung (16):
2) eine Spindel (19) mit einer Gewindewelle (20), die axial im Körper (5) ausgerichtet und durch die Mittelöffnung (16) hindurch am Fußende (12) drehbar befestigt ist; und
3) ein Hebewerk (30) im Körper (5), das eine gewindete Mittelnabe (35) enthält, die an der Gewindewelle (20) der Spindel (19) angreift und an der untersten Stelle auf der Welle (20) angeordnet ist, wobei die Außenfläche des Hebewerks (30) gegen die angrenzenden Bereiche der inneren Oberfläche (6) des Körpers (5), und die Naben/Gewindewellen-Schnittstelle versiegelt sind, wodurch Verfllüchtigungsverluste des Produkts um die Außenfläche herum und durch die Nabe des Hebewerks (30) hindurch verhindert werden, und wobei das Hebewerk ein Sammelbecken (55) enthält, in das nur über das obere Ende des Körpers das Produkt hinein-/herausfließen und Luft hinein-/herausströmen kann;
(b) Gießen des geschmolzenen Produkts in das obere Ende des Körpers (5), wodurch das Sammelbecken (55) mit einer vorbestimmten Menge an geschmolzenem Produkt gefüllt wird, und Füllen des Körpers der Packung bis zu einem Füllpegel (L) benachbart zum oberen Ende, wobei die obengenannte Versiegelung im wesentlichen dazu dient, ein Auslaufen des geschmolzenen Produkts um das Hebewerk (30) herum und durch dieses hindurch zu vermeiden, so daß das geschmolzene Produkt nicht in den Bereich zwischen dem Hebewerk (30) und dem Fußende (12) des Körpers eindringen kann;
(c) Anbringen von Versiegelungsmitteln (70) am oberen Ende (13) des Körpers (5), die ein Auslaufen des geschmolzenen Produkts vom oberen Ende verhindern, und die zur Formung des stiftförmigen Produkts eine innere Formoberfläche zur Verfügung stellen;
(d) Umdrehen des Körpers (5) solange das Produkt noch geschmolzen ist, so daß das geschmolzene Produkt im Sammelbecken (55) durch den oberen Bereich des Hebewerks (30) fließt, um das Ausfallvolumen (V) zwischen dem Füllpegel (L) und den Versiegelungsmitteln (70) zu füllen; und
(e) Abkühlen des Produkts, so daß es in der umgedrehten Stellung aushärtet.
10. Verfahren nach Anspruch 9, bei dem die vorbestimmte Menge des geschmolzenen Produkts, die während des Gießschrittes in das Sammelbecken (55) eingebracht wird, mindestens so groß wie das Ausfallvolumen (V) in der Packung vor dem Umdrehschritt ist.
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