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DE69210132T2 - Flachstrickmaschine - Google Patents

Flachstrickmaschine

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DE69210132T2
DE69210132T2 DE69210132T DE69210132T DE69210132T2 DE 69210132 T2 DE69210132 T2 DE 69210132T2 DE 69210132 T DE69210132 T DE 69210132T DE 69210132 T DE69210132 T DE 69210132T DE 69210132 T2 DE69210132 T2 DE 69210132T2
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DE
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knitting machine
flat knitting
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thread
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Marcello Baseggio
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Atelier de Construction Steiger SA
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Atelier de Construction Steiger SA
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Publication date
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Revoked legal-status Critical Current

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    • D04B7/26Flat-bed knitting machines with independently-movable needles for producing patterned fabrics with colour patterns

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Knitting Machines (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Flachstrickmaschine mit zwei Nadelbetten, wenigstens einem Paar gegenüberliegender Schlossplatten für den Antrieb der Nadeln, Mitteln zum Antrieb dieser Schlossplatten längs der Nadelbetten, mehreren Fadenführern, die sich jeder auf Führungsschienen über den Nadelbetten verschieben können, Mitteln zum Antrieb dieser Fadenführer und Mitteln zur Steuerung der Verschiebungen der Schlossplatten und der Fadenführer.
  • Eine derartige Maschine ist beispielsweise aus der Patentanmeldung EP 0 415 512 bekannt. In dieser Maschine, wie fast in allen bekannten Maschinen, sind die Schlossplatten auf einem Schlitten in Form eines Bügels montiert, welcher die Nadelbetten und die Schienen, auf denen sich die Fadenführer bewegen, übergreift. Eine derartige Form des Schlittens wird praktisch seit der Erfindung der Strickmaschine mit zwei Nadelbetten verwendet und wurde bisher als notwendige Konzeption angesehen, um die synchronisierte Verschiebung der beiden Schlossplatten zu gewährleisten, trotz der Nachteile, die sie bei einer Maschine zum Stricken von Intarsiastrickwaren aufweist. Diese Nachteile beruhen auf dem Umstand, dass die Strickgarne beinahe horizontal den Fadenführern zugeführt werden müssen, damit sie sich nicht in der Bewegungsbahn des Schlittens befinden Zu diesem Zwecke müssen die Fäden über Vorgelege zu einem der Enden der Maschine laufen. Daraus folgt, dass für eine Verschiebungsrichtung des Schlittens der Zug auf den Faden beträchtlich ist, während bei der Verschiebung des Schlittens in der anderen Richtung der Faden im anderen Sinne zurückgezogen werden muss, damit die am Eaden entstehende Lose nicht den Abfall des Fadens auf die Nadelbetten verursacht. Diese Bedingungen, welche bis heute berücksichtigt werden müssen, begrenzen die Verschiebungsgeschwindigkeit des Schlittens sowie auch die Anzahl der Fäden verschiedener Farben, die gestrickt werden können. Nun ist jedoch die aktuelle Leistungsfähigheit der elektronischen und mechanischen Mittel derart hoch, dass ohne diese Nachteile ohne weiteres mit einer wesentlich grösseren Geschwindigkeit als bisher möglich und mit mehr Fäden gearbeitet werden könnte.
  • In den Jahren 1920 hat die Firma DUBIED dieses Problem zu lösen versucht, indem der Bogen des Schlittens in Querrichtung verlängert wurde. Der Bogen des Schlittens erstreckte sich in der Verlängerung der Maschine, wodurch der Raumbedarf der Maschine beträchtlich vergrössert wurde. Eine ähnliche Konstruktion findet man bei der im Dokument US-A-3 733 856 beschriebenen Maschine, bei welcher die Schlossplatten jede mit einer Längsstange versehen sind. Diese Stangen sind miteinander durch eine Querstange verbunden. Eine derartige Maschine benötigt einen Arbeitsraum, der etwa zweimal so gross wie die Breite einer mit üblichen Schlitten ausgerüsteten Maschine ist. Ausserdem ist die Trägheit der beweglichen Organe grösser, was die Arbeitsgeschwindigkeit der Maschine begrenzt. Da ferner die Schlossplatten starr miteinander verbunden sind, ist eine relative Verschiebung der Schlossplatten gegeneinander nicht möglich.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die vorstehend beschriebenen Nachteile zu vermeiden und eine Konstruktion vorzuschlagen, die die Arbeitsgeschwindigkeit der Maschine sowie die Anzahl der gestrickten Fäden wesentlich zu vergrössern erlaubt.
  • Die Strickmaschine nach der Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, dass die Schlossplatten jedes Paares unabhängig sind und dass sie einzeln angetrieben und wechselseitig geregelt werden.
  • Die Strickmaschine nach der Erfindung weist also praktisch keinen Schlitten auf, und im Gegensatz zu den bisherigen Vorstellungen ist eine Synchronisierung der Schlossplatten ohne starre Verbindung zwischen diesen Schlossplatten durchaus in vollkommener Weise möglich.
  • Die wechselseitige Regelung der Schlossplatten kann durch mechanische oder elektronische Mittel gewährleistet sein.
  • Bis heute schien ein Schlitten auch erforderlich zu sein, um die transversale Ausrichtung der Schlossplatten zu gewährleisten. Es hat sich nun herausgestellt, dass die Schlossplatten nicht notwendigerweise in Querrichtung ausgerichtet sein müssen, sondern dass es im Gegenteil vernünftig sein kann, sie gegeneinander zu versetzen, beispielsweise, um die Maschen nach Belieben fester oder lockerer zu machen. Die Strickmaschine nach der Erfindung erlaubt es nun, die Schlossplatten nach Belieben gegeneinander zu versetzen. Diese Einstellbarkeit eröffnet praktisch unendlich viele Möglichkeiten des Strickens und gewährleistet eine sehr flexible Anwendung.
  • In einer solchen Strickmaschine werden die Fadenführer vorzugsweise individuell angetrieben, jeder von seinem eigenen Motor, was es erlaubt, die Fadenführer nach Belieben zu positionieren und folglich neue Maschenstrukturen sowie die Kombination von unterschiedlichen Strukturen und Intarsia zu verwirklichen.
  • Die beigefügte Zeichnung zeigt beispielsweise eine Ausführungsform der Erfindung.
  • Figur 1 zeigt schematisch eine Ansicht einer Strickmaschine.
  • Figur 2 ist eine Schnittansicht gemäss II-II nach Figur 1.
  • Die dargestellte Strickmaschine weist, wie übliche Maschinen, ein Gestell 1 auf, das zwei in V-form montierte Nadelbetten 2 und 3 trägt. In jedem der Nadelbetten 2 und 3 sind Nadeln und Stösser angeordnet, deren Antrieb durch zwei Schlossplatten 4 und 5, im betrachteten Beispiel Schlossplatten einer Doppelsqhlossmaschine, gewährleistet wird.
  • Gemäss ihrer neuen Konzeption sind die Schlossplatten 4 und 5 nicht auf einem Schlitten montiert, sondern sind unabhängig. Die Schlossplatte 4 ist verschiebbar auf zwei parallelen Stangen 6 und 7 montiert. In einer analogen Weise ist die Schlossplatte 5 auf zwei zylindrischen parallelen Stangen 8 und 9 montiert. Die Schlossplatte 4 ist an einem Zahnriemen 10 befestigt, der sich nahezu über die gesamte Länge der Maschine erstreckt. Dieser Zahnriemen 10 wird durch ein Zahnrad 11 angetrieben, welches selber von einem ersten Elektromotor 12 angetrieben wird. In analoger Weise ist die Schlossplatte 5 an einem zweiten Zahnriemen 13 befestigt, der von einem Zahnrad 14 angetrieben wird, welches selber von einem zweiten Elektromotor 15 angetrieben wird. Am anderen Ende der Maschine verlaufen die Zahnriemen über Umkehrrollen 16. Diese Umkehrrollen können ebenfalls gezahnt sein. Um zwei vollständig identische Zahnriemen 10 und 13 zur Verfügung zu haben, werden diese Riemen vorzugsweise durch Längsteilung eines Zahnriemens erhalten. Die so erhaltenen Zahnriemen sind vollständig identisch sowohl was ihre Form als auch was ihre Struktur anbelangt. Sie weisen daher insbesondere die gleichen elastischen Eigenschaften auf.
  • Oberhalb der Nadelbetten 2 und 3 erstreckt sich eine bestimmte Anzahl von Führungsschienen, im betrachteten Beispiel sechs Führungsschienen 17, 18, 19, 20, 21 und 22, die parallel zu den Nadelbetten orientiert sind und an ihren Enden von zwei Trägern 23 und 24 getragen werden. Auf jeder dieser Führungsschienen 17 bis 22 ist verschiebbar ein Fadenführer 25, 26, 27, 28, 29 bzw. 30 montiert. An jedem Fadenführer ist ein Fadenkopf, wie bei 31 angedeutet, montiert. Jeder Fadenführer wird längs seiner Führungsschiene von einem kleinen individuellen Elektromotor mittels eines Riemens oder einer Schnecke (nicht dargestellt) angetrieben. Der Verzicht auf einen Schlitten hat zur Folge, dass der gesamte Raum unter den Nadelbetten frei ist, was es erlaubt, die Führungsschienen der Fadenführer frei in der Höhe und mit dem Abstand anzuordnen, welcher am besten für das Ergreifen und den Antrieb der Fäden geeignet ist. Es ist ferner ohne weiteres möglich, die Anzahl der Führungsstangen, d.h. der Fadenführer und folglich die Anzahl der verschiedenen durch Stricken zu verarbeitenden Fäden, zu erhöhen.
  • Hinter den Nadelbetten findet man in bekannter Weise einen Spulenhalter 31, auf welchem sechs Spulen, wie die Spulen 32, angeordnet sind. Die Spulen sind in Figur 1 nicht dargestellt. Vor jeder dieser Spulen und oberhalb jedes betreffenden Fadenführers sind Organe 33, 34, 35, 36, 37, 38 zur Umkehr des Fadenverlaufs montiert.
  • Die Motoren 12 und 15 sowie die Motoren der Fadenführer werden von einer programmierbaren logischen Verarbeitungseinheit in Form eines Mikroprozessors gesteuert. Jeder Motor wird individuell gesteuert. Das bedeutet, dass die Schlossplatten 4 und 5 augenblicklich desynchronisiert werden können, um eine in Bezug auf die andere zu verschieben.
  • Der Hauptvorteil der dargestellten Strickmaschine geht unmittelbar aus der Zeichnung hervor. Man sieht, dass die Fäden 39 bis 44 auf kürzestem Wege zu jedem der Fadenführer verlaufen. Es wird angenommen, dass sich die Schlossplatten im Sinne des Pfeils verschieben. Die Fadenführer 26 und 30 werden von ihren betreffenden Motoren synchron mit der Verschiebung der Schlossplatten angetrieben, und die Fäden 40 und 44 werden gestrickt. Die Spannung am Faden 40 ist minimal. Um den Faden zu wechseln, genügt es, den Faden aus der Bewegungsbahn der Nadeln zu entfernen und einen anderen Faden in diese Bewegungsbahn zu bringen, indem dessen Fadenführer in geeigneter Weise verschoben wird, beispielsweise wie in der Patentanmeldung EP 0 415 512 beschrieben.
  • Es wird auf diese Weise möglich, mit Fäden zu arbeiten, die spröder als die derzeitigen Fäden sind. Es ist möglich, die Anzahl der Führungsschienen und der Fadenführer beträchtlich zu erhöhen, beispielsweise auf zwanzig, was es erlaubt, in zwanzig verschiedenen Farben zu stricken.
  • Die Möglichkeit, die Schlossplatten relativ zueinander nach Belieben zu versetzen, eröffnet unzählige Strickmöglichkeiten. Eine kleine Versetzung erlaubt es, die Maschen zu verengen oder im Gegenteil zu vergrössern. Eine grössere Versetzung erlaubt es, eine einsystemige Maschine in eine Doppelstrickmaschine umzuwandeln. Die sich bietenden Möglichkeiten sind immens
  • Gemäss einer einfacheren Variante könnten die Zahnräder 11 bis 14, welche die Zahnriemen antreiben, fest an einer gemeinsamen Welle angebracht sein, welche von einem einzigen Motor angetrieben wird. Ebenso könnten die Umkehrrollen 16, die ebenfalls gezahnt sind, starr mit einer gemeinsamen Achse verbunden sein. Eine derartige Ausführungsform mit Zwillingsriemenscheiben erlaubt es, die Ausrichtung der Schlossplatten zu gewährleisten, wie das auf einem traditionellen Schlitten der Fall ist. Die starre Verbindung zwischen den Zahnrädem kompensiert mögliche Abweichungen infolge der Elastizität der Riemen.
  • Die Schlossplatten könnten durch andere Mittel angetrieben werden, beispielsweise durch eine Schnecke, die eine der Führungsschienen ersetzen könnte.
  • Jede Führungsschiene könnte zwei Fadenführer tragen, nämlich einen Fadenführer auf jeder Schienenseite.
  • Die beschriebene Technik kann natürlich auch auf eine Doppelstrickmaschine angewendet werden.

Claims (8)

1. Flachstrickmaschine mit zwei Nadelbetten (2, 3), wenigstens ein Paar entgegengesetzte Schlossplatten (4, 5) für den Antrieb der Nadeln, Mittel zum Antrieb dieser Schlossplatten längs der Nadelbetten, mehrere Fadenführer (25 bis 30), die sich jeder auf Führungsschienen (17 bis 22) über den Nadelbetten verschieben können&sub1; Antriebsmittel dieser Fadenführer und Mittel zur Steuerung der Verschiebungen der Schlossplatten und Fadenführer, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlossplatten (4, 5) von jedem Paar unabhängig sind und dass sie einzeln angetrieben werden und sich gegenseitig regeln.
2. Flachstrickmaschine nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass jeder Schlossplatte mit einem Zahnriemen (10, 13) verbünden ist.
3. Flachstrickmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die zwei Zahnriemen durch einen gemeinsamen Motor angetrieben werden.
4. Flachstrickmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Zahnriemen durch seinen eigenen Motor (12, 15) angetrieben wird.
5. Flachstrickmaschine nach einem der Ansprüche 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die zwei Zahnriemen mit einem einzigen Zahnriemen erhalten werden.
6. Flachstrickmaschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Fadenführer (25 bis 30) einzeln durch den eigenen Motor angetrieben wird.
7. Flachstrickmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Regelungsmittel der Schlossplatten mechanisch sind.
8. Flachstrickmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Regelungsmittel der Schlossplatten elektronisch sind.
DE69210132T 1991-08-02 1992-07-24 Flachstrickmaschine Revoked DE69210132T2 (de)

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Legal Events

Date Code Title Description
8363 Opposition against the patent
8331 Complete revocation