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DE69117039T2 - In der Riemenscheibe eingeschlossene Spannvorrichtung und System - Google Patents

In der Riemenscheibe eingeschlossene Spannvorrichtung und System

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DE69117039T2 DE69117039T DE69117039T DE69117039T2 DE 69117039 T2 DE69117039 T2 DE 69117039T2 DE 69117039 T DE69117039 T DE 69117039T DE 69117039 T DE69117039 T DE 69117039T DE 69117039 T2 DE69117039 T2 DE 69117039T2
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Description

  • Die Erfindung betrifft eine Spannvorrichtung für ein endloses Kraftübertragungsteil, wie beispielsweise ein Endlosriemen, eine Endloskette oder dergleichen, nach dem ersten Teil des Anspruchs 1. Eine Spannvorrichtung dieser Art ist in US-A-4 696 663 beschrieben.
  • Diese Federspannvorrichtung spannt die Position eines Schwenkarmes, an dem eine Riemenscheibe drehbar befestigt ist, vor. Zwar kann die erfindungsgemäße Spannvorrichtung in verschiedenen Anwendungsbereichen zum Spannen eines endlosen Kraftübertragungsteils verwendet werden, doch ist sie als Spannvorrichtung zum Regeln der Spannung eines Zahnriemens, wie er zu Nockenwellenantriebssystemen von Kraftfahrzeugen gehört, besonders zweckmäßig.
  • Bei einem Nockenwellenantriebssystem für Kraftfahrzeuge ist ein Zahn- oder Synchronriemen um Riemenscheiben geführt, welche mindestens zwei Zahnriemenscheiben aufweisen. Eine der Riemenscheiben ist die Kurbelwellen-Riemenscheibe und die andere eine Nockenwellen- Riemenscheibe. Eine Leerlaufscheibe, wie beispielsweise eine Rückseiten-Leerlaufscheibe, kann gegen die Rückseite des Riemens gedrückt werden, um bei installierten Riemen die Bandspannung zu bewirken. Viele Kraftfahrzeugantriebssysteme verwenden eine ortsfeste exzentrische Leerlaufscheibe, wobei der Exzenterdrehpunkt für die Riemenscheibe in bezug auf das Lager radial innen liegt, beispielsweise radial innen in bezug auf den Innenring eines Kugellagers. Da sich der Drehpunkt radial innen in bezug auf die Lagerdrahfläche befindet, müssen die Lager verhältnismäßig groß sein, um einen gewissen Exzentrizitätsbetrag als Ausgleich zum Spannen eines lockeren Riemens zu bewirken Zwar bewirkt eine ortsfeste exzentrische Riemenscheibe aufgrund der Winkelstellung des Schwenkarms keine Zugspannungsänderungen, weil der Exzenter fest ist, aber sie bewirkt eine andere Art von Spannungsproblem. Das Problem bei einer ortsfesten exzentrischen Riemenscheibe liegt darin, daß eine Veränderung des Mittenabstands der Riemenantriebsscheiben zwischen einem kalten Motor, wie er normalerweise während des Anlaufens ist, oder einem durch Wärme ausgedehnten Motor, wie er bei normalen Motorbetriebstemperaturen ist, besteht. Daher erhöht die thermische Wirkung die Bandspannung mit Zunahme der Motortemperatur und verringert andererseits die Riemenspannung mit dem Absinken der Motortemperatur. Eine seibsteinstellende Riemenspannvorrichtung kann derartige Veränderungen bei der Wärmewirkung zwischen einem warmen Motor und einem kalten Motor überwinden.
  • Ein Beispiel für eine seibsteinstellende Synchronriemenspannvorrichtung mit einem Dämpfungssystem ist in US-A-4 917 655 offenbart. Diese Spannvorrichtung vom exzentrischen Typ mit radial einwärts der Lagerfläche gelegenem Drehpunkt, hat den gleichen Nachteil wie eine feste Scheibe vom Exzenter-Typ, das heißt, sie erfordert ein sehr großes Lager. Üblicherweise sind große Lager teurer als kleine Lager. Ferner ist bei solchen seibsteinstellenden exzentrischen Spannvorrichtungen die Länge des die Exzentrizität bewirkenden Schwenkarme relativ gering. Die geringe Länge des Schwenkarms kann den Betrag des verfügbaren "Ausgleichs" begrenzen und ferner geometrische Krafteinwirkungen induzieren. Zum Steuern der Riemenspannung müssen große Winkelveränderungen eines kurzen Schwenkarms in geeigneter Weise berücksichtigt oder ausgeglichen werden (z.B. durch veränderliche Federlasten).
  • US-A-4 551 120 und US-A-4 696 663 bieten Lösungen für das Problem der kurzen Schwenkarme von exzentrischen Spannvorrichtungen, nach denen eine größere Schwenkarmlänge vorgesehen ist. Dies wird erreicht, indem der Drehpunkt radial auswärts der Scheibenlagerfläche angeordnet ist. Zwar sind diese Spannvorrichtungen kompakt, jedoch sind sie für stirnseitige Zusatzantriebssysteme anstatt für Synchronriemenspannvorrichtungen vorgesehen und sie weisen eine sehr große axiale Länge entlang der Schwenkachse auf. Diese Spannvorrichtungen verwenden eine schraubenlinienförmig gewundene Torsionsfeder zum Vorspannen der Position des Schwenkarms. Ein Gehäuse zur Aufnahme der Drehfeder bewirkt eine große axiale Länge. Die axiale Länge macht diese Vorrichtungen aus Gründen von Platzmangel für einige Anwendungen zum Riemenspannen in Automobilen ungeeignet.
  • Eine andere Art von Riemenspannvorrichtung ist in US-A-5 098 347 und US-A-5 045 031 offenbart. In diesen Dokumenten weisen die Spannvorrichtungen eine für einige Automobil- Nockenwellenriemenscheibenausbildungen geeignete axiale Länge oder Tiefe auf, jedoch führt ihr Design zu einigen geometrischen Problemen, die ihre Verwendung in anderen Anwendungsbereichen verhindern. Bei beiden Spannvorrichtungen ist die Scheibe in einem Maße in die Spannvorrichtungsstruktur eingelassen, daß sie wenigstens teilweise von Vorsprüngen der Spannvorrichtungsstruktur umgeben ist. Der Riemen muß beim Lauf um die Spannscheibe und andere Scheiben des Riementriebs von den Vorsprüngen entfernt bleiben. Die Vorsprünge können die Verwendung solcher Spannvorrichtungen aufgrund der räumlichen Begrenzungen eines Automobilmotors erheblich beschränken.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Gemäß der in Anspruch 1 angegebenen Erfindung ist eine Spannvorrichtung vorgesehen, die in Verbindung mit Riemenantriebssystemen zweckmäßig ist, und zwar insbesondere bei einem Zahn- oder Synchronriemenantriebssystem, wie beispielsweise einem Nockenwellenantrieb eines Kraftfahrzeuges. Derartige Riementriebe werden häufig als Synchronriementriebe bezeichnet.
  • Die Riemenspannvorrichtung der Erfindung ist vom Schwenktyp, wobei ein Schwenkarm mit einem Drebzapfen an einer Basisstruktur schwenkbar befestigt ist und an dem Schwenkarm eine Riemenscheibe zum Angreifen an einem Riemen drehbar befestigt ist. Die Riemenscheibe weist im wesentlichen "Topfkuchenform" auf, die auf einer axialen Seite zur Bildung eines Ringraums offen ist. Ein Abschnitt des Drehzapfens ragt in den Ringraum. Zwischen der Basisstruktur und dem Schwenkarm ist eine Druckfeder zum Vorspannen der Bewegung des Schwenkarms vorgesehen. Erfindungsgemäß ragen ein Teil der Basisstruktur und ein Teil des Schwenkarms in den Ringraum und die Druckfeder ist zwischen diesen Teilen angeordnet. Wenigstens ein Teil der Druckfeder ist ebenfalls in dem Ringraum angeordnet, wodurch die Riemenscheibe gegenüber bekannten Spannvorrichtungen ein niedriges oder flaches axiales Profil erhält.
  • Ein Vorteil der Erfindung besteht darin, daß die Riemenscheibe in bezug zu anderen Elementen der Spannvorrichtung nicht zurückgesetzt ist.
  • Eine weiterer Vorteil der Erfindung besteht darin, daß die Riemenscheibe einen Teil der Feder und des Drehzapfens im wesentlichen umschließt, um ein flaches Spannvorrichtungsprofil bei gleichzeitigem Schutz zu bewirken.
  • Ein weiterer Vorteil der Erfindung gegenüber bekannten exzentrischen Spannvorrichtungen besteht darin, daß ein Lager mit relativ kleinerem Durchmesser und daher geringeren Kosten verwendet werden kann (im Vergleich zu exzentrischen Spannungsvorrichtungen), wobei ferner ein längerer Schwenkarm erzielt wird.
  • Es ist die Aufgabe der Erfindung, wenigstens einen Teil der Druckfeder in dem Ringraum der Riemenscheibe derart anzuordnen, daß die Feder im allgemeinen nach Art einer Kreissehne in bezug zur Riemenscheibe positioniert ist.
  • Diese und andere Aufgaben oder Vorteile der Erfindung sind ersichtlich nach Durchsicht der Zeichnungen und deren Beschreibung, welche zeigen:
  • Fig. 1 - eine schematische Vorderansicht eines Antriebssystems, welches einen Riemen aufweist, der um Riemenscheiben und eine erfindungsgemäße Spannvorrichtung läuft,
  • Fig. 2 - eine Ansicht entlang der Linie 2-2 von Fig. 1, mit einer Seitenansicht der Spannvorrichtung ohne den Riemen,
  • Fig. 3 - eine vergrößerte Schnittansicht entlang der Linie 3-3 von Fig. 4,
  • Fig. 4 - eine Schnittansicht entlang der Linie 4-4 von Fig. 3,
  • Fig. 5 - eine geschnittene Teilansicht entlang der Linie 5-5 von Fig. 3, ferner mit einem überlagernden Teilschnitt einer Riemenscheibe zur Darstellung der relativen Positionierung der Elemente.
  • Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele
  • Zwar lassen sich die verschiedenen Merkmale der Spannvorrichtung und des Riemenantriebssystems am besten in Verbindung mit einem Zahnriementrieb (Synchronriementrieb) für einen Kraftfahrzeugmotor beschreiben, Merkmale der Erfindung können jedoch auch in anderen Bereichen des Riemenspannens, wie beispielsweise bei Kraftfahrzeugvorder- und -hilfsantrieben, verwendet werden. Fig. 1 zeigt ein Synchronriementriebsystem 10 mit einem Zahnriemen 12, der um Zahnriemenscheiben läuft und gespannt ist. Das dargestellte Antriebssystem ist ein Kraftfahrzeugnockenwellenantrieb, der mindestens eine nockenwellenseitige Zahnriemenscheibe 14, eine kurbelwellenseitige Riemenscheibe 16 und eine Spannriemenscheibe 18 einer erfindungsgemäßen Spannvorrichtung 20 aufweist. Die Spannvorrichtung kann mittels Befestigungseinrichtungen wie Kopfschrauben 22, die die Spannvorrichtung an einem (nur teilweise gezeigten) Motor 24 befestigen, in Position gehalten werden.
  • Wie am besten in Fig. 2 dargestellt weist die Spannvorrichtung eine flache axiale Tiefe oder Länge auf und die Riemenscheibe muß nicht in andere Bauteile der Spannvorrichtung eingesetzt sein. Das Ausbildung der Spannvorrichtung ermöglicht einen Zugang zur Riemenscheibe über im wesentlichen 360º, wodurch sich eine Anzahl verschiedener Möglichkeiten der Ausbildung zahlreicher Einrichtungen zum Befestigen der Spannvorrichtung an einem Motor ergibt, ohne daß Hindernisse erzeugt werden, die den Kraftübertragungsriemen behindern.
  • Wie aus den Fign. 3-5 hervorgeht, ist die erfindungsgemäße Riemenspannvorrichtung 20 federgespannt und weist eine Basisstruktur 26 auf, welche wahlweise Ansätze 28,30 zum Anbringen der Spannvorrichtung, einen Schwenkarm 32 und eine zwischen der Basisstruktur und dem Schwenkarm vorgespannte Feder 34 aufweisen kann. Der Schwenkarm 32 ist mittels eines Drehzapfens 36 und eines wahlweise vorgesehenen selbstschmierenden polymeren buchsenähnlichen Lagers oder einer solchen Hülse 38, das bzw. die eine Druckkappe oder ein Drucklager 40 aufweisen können, schwenkbar an der Basisstruktur befestigt.
  • Die Riemenscheibe 18 ist drehbar an dem Schwenkarm befestigt, beispielsweise mittels eines Kugellagers 42. Die Riemenscheibe weist im wesentlichen eine Konfiguration einer "Topfkuchenform" aul, die sich an einer axialen Seite als Ringraum 44 öffnet. Die Basisstruktur weist einen Teil, wie beispielsweise eine Stütze 46, auf, der in den Ringraum hineinragt und eine Einrichtung, wie beispielsweise einen Vorsprung 48 mit einem Schlitz 50, zur Aufnahme eines Endes der Feder aufweist, welche einen diametral ausgerichteten Ansatz aufweist.
  • Der Schwenkarm 32 weist einen Hebelarm LV mit einem Teil 52 aul, der in den Ringraum 44 hineinragt und eine Einrichtung, wie beispielsweise einen Vorsprung 54 mit einem Schlitz 56, zur Aufnahme eines Endbereiches der Feder 34 aufweist.
  • Die Feder ist eine Druckfeder, die so bemessen ist, daß sie mindestens teilweise, und bevorzugter im wesentlichen, in den Ringraum paßt. Die Feder ist zwischen der Stütze 46 der Basisstruktur und dem Teil des Schwenkarms derart angeordnet, daß sie im wesentlichen relativ zu der Riemenscheibe bogensehnenartig verläuft und zwischen die Federbefestigungseinrichtungen 48, 54 eingesetzt ist.
  • Die Feder ist so an der Basisstruktur und dem Schwenkarm befestigt, daß sie sich mit den Bewegungen des Schwenkarms 32 gelenkig bewegt, und die Länge des Momentenarms LV variiert mit den gelenkigen Bewegungen der Feder in einer Weise, wie dies in US-A-5 045 031 beschrieben ist. Der Momentenarm wird kürzer mit einer Verkürzung der Länge der Druckfeder, und länger mit einer Verlängerung der Druckfeder bei Verschwenkung des Schwenkarmes.
  • Zum Hemmen der Bewegung des Schwenkarmes 32 und somit der Riemenscheibe entgegen dem Riemen beim Gebrauch der Spannvorrichtung ist ein Dämpfungssystem bzw. eine Dämpfungseinrichtung 58 vorgesehen. Die Dämpfüngseinrichtung 58 weist einen Schenkel bzw. Hebelfortsatz 60, der einen Dämpfungsteil des Schwenkarmes 32 bildet, eine Dämpfungsfeder 62, einen Teil 64 der Basisstruktur und zwei Reibmaterialunterlagen 66, 68 auf. Die zweite Reibmaterialunterlage 68 ist wahlweise vorgesehen.
  • Der Schwenkarm 32 und der Basisteil 64 sind segmentförmig ausgebildet, um die Riemenscheibe freizuhalten, und einander gegenüberliegend in dem Ringraum 44 verschachtelt. Ein Teil 70 des Schwenkarmes 32 ragt in den Ringraum 44 hinein und weist vorzugsweise einen planaren Oberflächenbereich 72 auf. In ähnlicher Weise weist der Basisteil 64 planare Oberflächenbereiche 74,76 auf, die an ebenen oder planaren Flächen der Unterlage(n) aus Reibmaterial 66, 68 angreifen.
  • Jede Reibmaterialunterlage 66,68 liegt vorzugsweise in Form einer Unterlegscheibe vor, die zwischen eine planare Fläche des Teils 70 und das Teil 64 eingeschichtet ist. Eine stiftartige Befestigungseinrichtung 78, wie beispielsweise ein Gewindebolzen, erstreckt sich durch einen Schlitz oder eine längliche Öffnung 80 des Basisteils 64 und ist an dem Schwenkarmteil 70 befestigt. Der Stift stützt ein Ende der Feder ab und wird von dem Schwenkarm getragen, wenn dieser sich bogenförmig um den Drehzapfen 36 bewegt.
  • Die Befestigungsvorrichtung 78 dient ferner dazu, den Schwenkarm 32 an der Basisstruktur 26 zu halten. Die oder jede Unterlage 66, 68 aus Reibmaterial kann länglich oder kreisförmig sein, um eine ausreichend große Fläche zu bieten, damit die Dämpfung durch das Gleiten der Reibfläche erfolgen kann. Das Reibmaterial kann beliebig gewählt sein, doch kann es wahlweise in Form eines Polymermaterials wie Nylon oder dem unter der Handelsbezeichnung DELRIN vertriebenen Material vorliegen, das eine Anlauf-(statische)Reibung aufweist, welche geringer ist als seine Gleit-(dynamische)Reibung.
  • Der Einfachheit halber ist die Basisstruktur der Fign. 4 und 5 vertikal ausgerichtet dargestellt, so daß erkennbar ist, daß die Relativpositionierungen der Druckfeder 34, des Lagers 42 und der Dämpfeinrichtung 58 vorzugsweise in einer im wesentlichen konstanten Ebene miteinander ausgerichtet sind. Eine derartige Ausrichtung bringt die Kräfte, die von den Teilen ausgehalten werden müssen, auf ein Minimum, da sie Beanspruchungen, die durch Momente aufgrund von Versatz der Bauteile eingebracht werden könnten, eliminiert.
  • Zur Veranschaulichung der Kompaktheit der erfindungsgemäßen Spannvorrichtung wurde eine Spannvorrichtung mit einer Riemenscheibe mit einem Durchmesser von 104 mm und einer Axialflächenbreite von 36 mm konstruiert. Die Spannvorrichtung wies eine axiale Gesamtlänge von lediglich 56 mm auf. Die geringe axiale Länge wurde durch Verwendung einer Druckfeder mit einem Durchmesser von 19 mm und einer nominellen komprimierten Länge von 32 mm möglich. Die Feder war bogensehnenartig in den Ringraum der im wesentlichen nach Art einer Topfkuchenform gestalteten Riemenscheibe eingepaßt. Somit betrug das Verhältnis zwischen der axialen Länge der Spannvorrichtung und dem Riemenscheibendurchmesser ledigleich 0,54. Nach Installation in einem Riemenantriebssystem war die Spannvorrichtung zur Aufrechterhaltung einer Spannung von 36,29 kg (80 lb.) wirksam.
  • Es versteht sich natürlich von selbst, daß die vorliegende Erfindung oben nur als Beispiel beschrieben wurde und innerhalb des Rahmens der Erfindung, wie er in den Ansprüchen definiert ist, Detailmodifikationen vorgenommen werden können.

Claims (4)

1. Spannvorrichtung zum Spannen eines flexiblen Kraftübertragungsteils (12) und von dem Typ mit einer Basisstruktur (26), einem mittels einem Drehzapfen (36) schwenkbar an der Basisstruktur (26) angebrachten Schwenkarm (32), einer drehbar an dem Schwenkarm (32) angebrachten Riemenscheibeneinrichtung (18) zum Eingriff mit dem Kraftübertragungsteil (12), wobei die Riemenscheibeneinrichtung im wesentlichen Topfkuchenform aufweist, die auf einer axialen Seite zur Bildung eines Ringraums (44) offen ist, wobei ein Abschnitt des Drehzapfens (36) in den Ringraum (44) ragt, einer zwischen der Basisstruktur (26) und dem Schwenkarm (32) vorgesehenen Federeinrichtung (34) zum Vorspannen des Schwenkarms (32), und einer Einrichtung (58) zum Dämpfen der Bewegung des Schwenkarms, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwenkarm (32) einen ersten Hebelarm (LV) mit einem Abschnitt (52) aufweist, der in den Ringraum (44) ragt und eine erste Einrichtung (54, 56) zum Anbringen der Federeinrichtung (34) bildet, daß die Basisstruktur (26) einen Abschnitt (46) aufweist, der in den Ringraum (44) ragt und eine zweite Einrichtung (48, 50) zum Anbringen der Federeinrichtung (34) bildet, und daß die Federeinrichtung (34) im wesentlichen nach Art einer Kreissehne in bezug zu der Riemenscheibe (18) ausgerichtet und wenigstens teilweise in dem Ringraum (44) angeordnet und zwischen die erste (54, 56) und die zweite Anbringeinrichtung (48, 50) gesetzt ist.
2. Spannvorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Feder (34) in dem Ringraum (44) angeordnet ist.
3. Spannvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, bei der die Einrichtung (58) zum Dämpfen der Bewegung des Schwenkarms dadurch gekennzeichnet ist, daß der Schwenkarm (32) einen zweiten Hebelarm (60) mit einem Dämpfungsabschnitt (70) aufweist, der einen im wesentlichen planaren Oberflächenbereich (72) aufweist, der in den Ringraum (44) ragt, daß die Basisstruktur (26) einen Dämpfungsabschnitt (64) mit wenigstens einem im wesentlichen planaren Oberflächenbereich (76) aufweist, der neben dem Dämpfungsabschnitt (70) des Schwenkarms in den Ringraum (44) ragt, daß zwischen dem Dämpfungsabschnitt (70) des Schwenkarms und dem Dämpfungsabschnitt (64) der Basisstruktur eine Reibmaterialschicht (66) angeordnet ist, und daß eine Federeinrichtung (62) vorgesehen ist, die den Dämpfungsabschnitt (70) des Schwenkarms, den Dämpfungsabschnitt (64) der Basisstruktur und das Reibmaterial (66) in Kontakt miteinander vorspannt.
4. Spannvorrichtung nach Anspruch 3, wobei der Dämpfungsabschnitt (64) der Basisstruktur eine Schlitzöffnung (80) aufweist, die Reibmaterialschicht (66) eine mit der Schlitzöffnung (80) ausgerichtete Öffnung aufweist, der Dämpfungsabschnitt (70) des Schwenkarms eine im wesentlichen planare Fläche (72) aufweist, und wobei sich ein Stift (78) durch die Schlitzöffnung (80) und die Öffnung in der Reibmaterialschicht (66) erstreckt, und wobei eine Druckfeder (62) um den Stift (78) herum angeordnet und von diesem gehalten ist und den Dämpfungsabschnitt (70) des Schwenkarms, die Reibmaterialschicht (66) und den Dämpfungsbereich (64) der Basisstruktur gegeneinander vorspannt.
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