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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf elektrische Stromstecker
und betrifft insbesondere eine Vorrichtung, die es ermöglicht, einen
solchen Stecker leicht aus einer elektrischen Standard-Stromsteckdose
herauszuziehen, in die er gesteckt worden ist.
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Im Interesse der Klarheit und leichten Verständlichkeit der
vorliegenden Erfindung sollen folgende Benennungen vereinbart werden:
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- Stromsteckdose: das Element, das Kontaktbuchsen oder -klemmen
aufweist, die im allgemeinen unter ständiger Spannung stehen; dieses
Element bildet den sog. "aufnehmenden" Teil einer Steckvorrichtung
und ist im allgemeinen an der Mauer befestigt;
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- Stromstecker: es handelt sich um das mit dem Gerät verbundene Element
mit leitenden Kontaktstiften, die man in die Kontaktbuchsen oder -
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- klemmen einsteckt, um die elektrische Einspeisung des Gerätes zu
bewirken; das Element bildet den sog. "eindringenden" Teil einer
Steckvorrichtung.
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Es ist allgemein bekannt, daß die normalen Stecker, obwohl sie leicht
in eine Standardsteckdose einsteckbar sind, dennoch nicht leicht aus einer
solchen herauszuziehen sind. Das einzige dem Benutzer gebotene Mittel
besteht nämlich darin, den Stecker an seinem Ende zu fassen, das im
allgemeinen die elektrische Stromzuführungsschnur aufweist, um den Stecker
in die Richtung des Benutzers zu ziehen.
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Man erkennt leicht die dabei auftretenden Schwierigkeiten des
Verbrauchers: dieser hat nur wenig Halt, um seine Kraft zu entfalten; und
die Anfaßoberfläche des Steckers ist relativ begrenzt. Darüber hinaus
bleibt die Öffnung der Buchsen oder der Abstand der Klemmen konstant, damit
ständig ein einwandfreier elektrischer Kontakt gewährleistet ist, während
der Durchmesser der Kontaktstifte in Abhängigkeit von der Stromstärke
zunimmt, um die Kontaktoberflächen zwischen den Buchsen oder Klemmen und
den Kontaktstiften zu vergrößern und so eine Übererwärmung zu vermeiden.
Man versteht daher ohne weiteres, daß das Herausziehen der Stecker mit der
Zunahme der Stromstärke immer schwieriger wird.
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Nun werden aber solche Stecker (Stromstärken zwischen 4 und 10 Å) bei
Haushaltsmaschinen, wie etwa Staubsaugern, Frittiergeräten,
Küchenmaschinen, etc. ... laufend benutzt.
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Wenn also der Benutzer einen Stecker dieser Art herausziehen will,
neigt er dazu, ein Maximum an Kraft auf den Stecker auszuüben, ohne dabei
die Steckdse festzuhalten, was meistens zur Folge hat, daß die Steckdose,
die mit dem Stecker, den man herauszuziehen wünscht, zusammenwirkt, etwas
herausgerissen wird.
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Zwangsläufig ergibt es sich dann, daß nach mehrmaligem Herausziehen
eines solchen Steckers aus der Steckdose entweder die Steckdose aus ihrem
Halter gerissen wird, oder daß das elektrische Kabel vom Stecker abgerissen
wird, mit allen Nachteilen, die sich daraus ergeben, insbesondere dem
Risiko, einen elektrischen Schlag zu erleiden.
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Man beobachtet allgemein, daß für Jugendliche oder alte Menschen das
Herausziehen eines Steckers, sogar eines solchen für geringe Stromstärken,
eine heikle Operation ist.
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Stellt man die allgemeine Benutzung der herkömmlichen Stecker des
beschriebenen Typs in Rechnung, erweist es sich als wünschenswert, eine im
Gebrauch einfache und wirksame Vorrichtung zu schaffen, die, bei einem
Minimum an Kraftaufwand, das Herausziehen des elektrischen Stromsteckers
aus der Standardsteckdose, in die er gesteckt ist, mit aller erforderlichen
Sicherheit bewirkt, und dies ohne Beschädigung weder der Steckdose, noch
des Steckers und des Kabels, das mit ihm verbunden ist.
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Eine solche Vorrichtung würde auch den Vorteil haben, jegliches Risiko
eines elektrischen Schlages auszuschließen, das jeder Benutzer läuft, der
den Stromstecker oder das elektrische Kabel herausreißt, wenn er sich
bemüht, einen Stecker herauszuziehen.
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Die Druckschrift US 4,045,106 beschreibt eine Vorrichtung, die einen
Behälter aus zwei Teilen umfaßt, von denen der eine beweglich ist und in
dessen Innerem ein Stecker unter der Wirkung einer Feder axial gleiten
kann, die im feststehenden Teil des Behälters untergebracht und daran
gehaltert ist. Die Drehung des beweglichen Teils des Behälters gibt die
Feder frei, was das Herausziehen des Steckers verursacht.
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Da sich der Stecker im Inneren des zweiteiligen Behälters aus der
Einsteckposition in die Herausziehposition bewegen muß, ist der Platzbedarf
des Behälters sehr groß was die Anwendungsmöglichkeiten entsprechend
beschränkt und ein wenig anziehendes ästhetisches Äußeres abgibt.
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Darüber hinaus hängt das Herausziehen des Steckers gänzlich von der
Kraft der verwendeten Feder ab.
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Das Ziel der vorliegenden Erfindung besteht also darin, die genannten
Nachteile durch Schaffung eines einfachen, zuverlässigen und
wirtschaftlichen Mittels zum Herausziehen eines elektrischen Stromsteckers
zu beseitigen, unter Vermeidung jeglichen Herausreißens der Steckdose, in
der der Stecker eingesteckt ist, und/oder des elektrischen Kabels.
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Ein zweites Ziel der Erfindung besteht darin, die Annehmlichkeit einer
einfachen und reibungslosen Bedienung im Gebrauch zu verschaffen.
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Ein drittes Ziel der Erfindung besteht darin, einen einzigen Handgriff
vorzusehen, der es ermöglicht, den elektrischen Stromstecker aus der mit
ihm zusammenwirkenden Steckdose herauszuziehen; und weiter eine
ergonomische Gestaltung solcher Art vorzusehen, daß der Benutzer nicht
versucht ist, am elektrischen Kabel anzufassen.
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Ein viertes Ziel besteht in der Schaffung eines elektrischen
Stromsteckers, der mit einem Herausziehmittel gemäß der Erfindung versehen
ist, das sich in den bestehenden elektrischen Stromsteckdosen lagert und
somit keinerlei grundsätzliche oder teuere Änderung erfordert.
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Ein fünftes Ziel besteht in der Schaffung eines Mittels zum
Herausziehen eines elektrischen Stromsteckers, das leicht an bestehenden
Steckern montiert werden kann.
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Ein sechstes Ziel der Erfindung besteht in der Schaffung eines
Steckers, der mit einer Vorrichtung gemäß der Erfindung versehen ist, die
Standardelemente verwendet, welche bereits von den verschiedenen
Sicherheits- und/oder Normungsorganisationen zugelassen sind, so daß
administrative Zulassungsprozeduren vermieden werden.
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Im Hinblick auf die Verwirklichung dieser Ziele ist die den Gegenstand
der Erfindung bildende Vorrichtung durch den Inhalt des Hauptanspruches
gekennzeichnet.
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Verschiedene Vorteile der Erfindung gehen aus der nachfolgenden,
beispielshalber und ohne Beschränkungsabsicht abgefaßten detaillierten
Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen hervor.
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Fig. 1 stellt eine Explosionsansicht der hauptsächlichen Grundelemente
einer Herausziehvorrichtung dar, die gemäß einer ersten
Ausführungsform der Erfindung bei einem elektrischen
Stromstecker angewandt wird;
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Fig. 2 stellt in der Draufsicht einen Schnitt durch eine elektrische
Standard-Stromsteckdose dar, die an einer Wand befestigt ist;
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Fig. 3 stellt einen elektrischen Stromstecker gemäß Fig. 1 dar, der in
die in Fig. 2 dargestellte Standard-Stromsteckdose eingesteckt
ist;
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Fig. 4 ähnelt der Fig. 3, stellt aber den elektrischen Stromstecker in
der nach der Betätigung der Herausziehvorrichtung aus dem
Gehäuse herausgenommenen Position dar;
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Fig. 5 ähnelt der Fig. 3 und stellt eine Ausführungsvariante der bei
einem Stromstecker angewandten Herausziehvorrichtung dar; und
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Fig. 6 ähnelt der Fig. 4 und stellt die Ausführungsvariante der Fig. 5
dar.
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In den genannten Figuren wurden der Klarheit halber nur die für das
Verständnis der Erfindung erforderlichen Elemente dargestellt, wobei
identische Elemente gleiche Bezugszeichen tragen.
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Wie Fig. 1 zeigt, weist ein Stecker 8, der mit der
Herausziehvorrichtung gemäß der Erfindung ausgestattet ist, hauptsächlich
vier Teile auf: einen Rumpf 10, einen Halter 12, ein Schuborgan in Form
eines Ringes 30 und ein Betätigungselement 50. Im Vergleich dazu umfaßt ein
Standardstecker einen Halter 12 und einen Rumpf 10.
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Der im wesentlichen zylindrische Rumpf 10 besitzt eine Form und ein
Profil solcher Art, daß er in jede Standardsteckdose eingeführt werden
kann, insbesondere in den Ländern der europäischen Gemeinschaft. Er paßt
sich dem Halter 12 an, an dem elektrische Stromleiter 18 befestigt sind,
die die Übertragung elektrischer Energie sowie einen Anschluß 14 an "Erde"
bewirken. Eine Schraube 16 befestigt den Halter 12 am Rumpf 10. Es ist zu
bemerken, daß der Halter 10 ein Standardbauteil ist, das von allen
Sicherheits- und/oder Normungsorganisationen zugelassen ist. Auf der
Peripherie des Rumpfes 10 befinden sich zwei Standard-Führungsschienen 20,
die zu beiden Seiten des Rumpfes 10 diametral einander gegenüberliegen.
Schließlich ermoglicht eine Öffnung 22 den Durchtritt eines elektrischen
Kabels 23, das die Leiter 18 und den Anschluß an "Erde" 14 verbindet. Gemäß
der Erfindung ist eine Sperrklinke 11 axial auf der Hinterseite des Rumpfes
10 angeordnet, die auch einen Zapfen 21 sowie die Führungsschienen 20
umfaßt, die eine Kehle 24 aufweisen, in die eine Feder 26 eingesetzt ist,
um nach der Betätigung der Herausziehvorrichtung die Rückholung des Ringes
30 und des Betätigungsgriffes 52 in ihre inaktive Position zu bewirken.
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Der Ring 30 wird vom Rumpf 10 in der Weise geführt, daß eine axiale
Relativbewegung zwischen dem Ring 30 und dem Rumpf 10 herbeigeführt wird.
Der Ring weist insbesondere zwei einander diametral gegenüberliegende
Profile 32 sowie zwei Führungsnuten 38 auf seiner inneren Oberfläche auf,
von denen jede eine Führungsschiene 20 umschließt. Ein Zapfen 36 ist am
Boden jeder der Führungsnuten 38 angebracht, um mit der entsprechenden
Feder 26 zusammenzuwirken. Schließlich ermöglicht eine Öffnung 34 den
seitlichen Durchtritt des elektrischen Kabels 23.
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Das bewegliche Betätigungselement 50 weist einen Betätigungsgriff 52
und eine Abdeckung 54 auf, während ein in die Abdeckung 54 eingearbeiteter
Ausschnitt 56 den Durchtritt des elektrischen Kabels 23 ermöglicht, wenn
dieses seitlich austritt. Zwei Nocken 60, die diametral einander
gegenüberliegend in der Nähe der inneren Oberfläche der Abdeckung 54
angeordnet sind, wirken mit den beiden diametral einander
gegenüberliegenden Profilen 32 des Ringes 30 zusammen. Die Nocken besitzen
eine Neigung von ungefähr 30º.
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Eine kreisförmige Kehle 58 ist dazu bestimmt, eine Sperrklinke 11 zum
Festsetzen des Betätigungselementes 50 und des Rumpfes 10 aufzunehmen und
jede spätere Demontage zu verhindern, wie es bestimmte Normen vorsehen.
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Andererseits weist die innere Oberfläche 51 des Betätigungselementes
50 eine ringförmige Eintiefung 53 auf, die mit dem Zapfen 21 zusammenwirkt,
um die Bewegung des Betätigungselementes 50 zu begrenzen.
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In Fig. 2 ist im Schnitt das Gehäuse einer elektrischen
Standardstromsteckdose 70 dargestellt, die an einer Wand befestigt ist. Sie weist
eine Schutzplatte 71, zwei unter ständiger Spannung stehende Kontaktbuchsen
oder -klemmen 72, die dazu dienen, die elektrischen Stromleiter 18 eines
Standardsteckers zu umschließen, und einen Kontaktstift 74 auf, der die
"Erde" darstellt und sich in den Anschluß 14 einfügt, der in den Halter 12
jedes elektrischen Steckers eingearbeitet ist.
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In Fig. 3 ist das Gehäuse einer elektrischen Standard-Stromsteckdose
dargestellt, in die ein elektrischer Stromstecker so eingeführt ist, wie in
Fig. 1 dargestellt. Wie leicht zu sehen ist, werden die Leiter 18 von den
Buchsen 72 umschlossen, während sich die vordere Oberfläche 40 des Ringes
30 in unmittelbarer Nähe des Kragens 80 der Schutzplatte 71 des Gehäuses
der Stromsteckdose befindet.
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Es ist im übrigen interessant hervorzuheben, daß der Abstand zwischen
dem Ende des Kragens 80 der Schutzplatte 71 und der vorderen Oberfläche des
Halters 12, wenn der Stecker 8 in der Steckdose 70 positioniert ist,
identisch bleibt, unabhängig vom Typ der verwendeten Steckdose (Steckdose
auf Putz, eingebettet, beweglich, etc. ...), denn der Abstand ist genormt.
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Der Kragen 80 besitzt eine Form und ein Profil, die genormt sind,
derart, daß das Gehäuse der Steckdose 70 nur Stecker aufnimmt, die den
geltenden Normen entsprechen.
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In rein praktischer Weise schließt der Benutzer das Gerät, das er zu
benutzen wünscht und das mit dem elektrischen Stromstecker gemäß der
Erfindung ausgestattet ist, so an, wie er es gewöhnt ist, nämlich einfach
durch volles Einstecken des Steckers 8 in die Steckdose 70.
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Dank der den Gegenstand der Erfindung bildenden Herausziehvorrichtung
reicht es, wenn der Benutzer den Stecker 8 aus der Steckdose 70
herausziehen will, den Handgriff 52 um eine Viertelumdrehung nach links zu
drehen (wie in den Fig. 1 und 4 durch den Pfeil F1 angezeigt). Im Verlaufe
dieser Bewegung wirken die fest mit dem Betätigungselement 50 verbundenen
Nocken 60 mit den auf dem Ring 30 befindlichen Profilen 32 zusammen und
üben eine axial gerichtete Kraft zwischen der Steckdose 70 und dem Stecker
8 aus.
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Diese axiale Kraft hat zunächst die Wirkung, sofern erforderlich, die
vordere Oberfläche 40 des Ringes 30 gegen den Kragen 80 der Schutzplatte 71
zu verschieben und zu positionieren, die dann als Schulteranschlag dient.
Da dann die Bewegung des Ringes 30 begrenzt ist, bewirkt die Fortsetzung
der Drehbewegung des Griffes 52 die axiale Verschiebung des Rumpfes 10 und
des Halters 12 relativ zum Ring 30, der unbeweglich ist, und somit das
Herausziehen der Einheit "Halter (12) - Rumpf (10)" (Pfeil F2 in Fig. 4)
aus dem Gehäuse der Steckdose 70.
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Wie man sieht, erfordert das Herausziehen des Stromsteckers bei der
den Gegenstand der Erfindung bildenden Vorrichtung nur ein Minimum an
Kraft, wobei der Benutzer in keinem Zeitpunkt den Stecker oder das
elektrische Kabel abreißen kann.
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Der Ausschnitt 56 des Betätigungselementes 50 ist natürlich so
bemessen, daß die Abdeckung 54 bei der Umdrehung des Griffes 52 zu keiner
Zeit dem elektrischen Kabel 23 in den Weg kommt.
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Andererseits erfordert ein mit dem den Gegenstand der Erfindung
bildenden Vorrichtung versehener Stecker 8 keine besondere Zulassung, da er
Standardelemente, wie etwa den Halter 12, enthält, die genormt und von
allen betroffenen Organisationen zugelassen sind.
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Wie man also feststellen kann, erleichtert die den Gegenstand der
Erfindung bildende Vorrichtung nicht nur das Herausziehen der Stecker,
sondern garantiert dem Benutzer gleichzeitig eine größere Sicherheit. Und
da sich die vordere Oberfläche 40 des Ringes 30 auf der Steckdose 70
abstützt, verhindert die Vorrichtung jegliche auf die elektrische Steckdose
übertragene Rausreißkraft, wodurch die Unbeweglichkeit der Dose sowie der
Kontaktbuchsen, der elektrischen Leiter und ihres Umschließungsgehäuses
gewährleistet ist.
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Darüber hinaus wird beim Herausziehen des Stromsteckers keinerlei
Zugkraft auf das elektrische Kabel 23 ausgeübt, was ebenfalls zusätzliche
Sicherheit mit sich bringt.
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Wenn andererseits, je nach den getroffenen Maßnahmen, das Herausziehen
eines Standardsteckers von 10 Å eine durchschnittliche Kraft zwischen 4 und
5 kg erfordert, kann der gleiche mit dem den Gegenstand der Erfindung
bildenden Vorrichtung versehene Stecker mit einer durchschnittlichen Kraft
von 1,5 kg aus der Steckdose herausgezogen werden.
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Der oben beschriebene Steckerprototyp 8 weist einen Standardhalter 12
auf, der von allen betroffenen europäischen Stellen zugelassen ist. Das
innere Volumen des Rumpfes 10 entspricht dem von jedem bestehenden Stecker
gebotenen Volumen zur Unterbringung, zum Anschluß und zur Befestigung des
elektrischen Kabels. Schließlich weisen das Schuborgan in Form des Ringes
30 und der Griff 52 des Betätigungselementes 50 einen solchen Durchmesser
auf, daß Stecker gemäß der Erfindung bequem nebeneinander in
Doppelstecker- oder Mehrfachsteckerleisten plaziert und aus ihnen mit Hilfe der den
Gegenstand der Erfindung bildenden Vorrichtung ohne die geringste Störung
oder Behinderung herausgezogen werden können.
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In vorteilhafter Weise ist die Länge des Ringes 30 so getroffen, daß
am Ende der Bewegung des Betätigungselementes 50 zum Herausziehen des
Steckers 8 die Leiter 18 vollständig aus den Kontaktbuchsen oder -klemmen
72 herausgelöst sind. Somit ist der Stecker 8 von der Steckdose 70
vollständig abgelöst.
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Statt einen seitlichen Ausgang des elektrischen Kabels vorzusehen, wie
es beim Stecker 8 in Fig. 1 dargestellt ist, ist es durchaus möglich, einen
axialen Eingang vorzusehen, der im allgemeinen für elektrische
Verlängerungen gewünscht wird.
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In diesem Falle ermöglicht eine zentrale und koaxiale Öffnung in Höhe
der Sperrklinke 11 und der kreisförmigen Kehle 58 den Durchtritt des
elektrischen Kabels. Die den Handgriff haltende und führende Sperrklinke
ist an der Peripherie dieser Öffnung angebracht. Natürlich ist auch der
Griff 52 mit einer axialen Öffnung (59) versehen (Fig. 4).
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Da der Halter 2 ein genormtes und somit ein Standardteil ist, kann man
die aus dem Zusammenbau der Teile 10, 30 und 50, also aus dem Rumpf, dem
Ring und dem Betätigungselement bestehende Herausziehvorrichtung leicht auf
den Markt bringen, wobei dann der Benutzer lediglich den Halter 12 des
bestehenden Rumpfes herausziehen und mit Hilfe der Schraube 16 in der
genannten Einheit befestigen muß.
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In den Fig. 5 und 6 ist eine Variante der Herausziehvorrichtung
dargestellt, bei der die vordere, frontale Oberfläche 140 des Schuborgans
gegen den Boden anliegt und es so ermöglicht, einen Stecker vorzusehen, der
mit der Herausziehvorrichtung ausgestattet ist, welche den gleichen
Außendurchmesser wie ein Stecker aufweist.
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Bei dieser Ausführungsform umf aßt der Stecker einen im wesentlichen
zylindrischen Halter 112, der als Rumpf 10 dient. Die den Gegenstand der
Erfindung bildende Vorrichtung umfaßt zwei Teile, nämlich ein ringförmiges
Schuborgan 130, das konzentrisch angeordnet ist und in Berührung mit der
äußeren Oberfläche des Halters 112 selber steht; und sie umfaßt ein
Betätigungselement 150, das konzentrisch angeordnet und exakt um den
hinteren Abschnitt des Ringes 130 herum eingestellt ist. Bei dieser
Ausführungsform befindet sich die vordere Oberfläche 140 des Ringes 130,
wenn der Stecker vollständig in das Gehäuse der Steckdose 70 (Fig. 5)
eingeschoben ist, in der Nähe der Vorderseite des Halters 112 und somit der
Oberfläche des Bodens 73 der Steckdose 70.
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Auf der äußeren Oberfläche des Halters 112 sind Führungsstege
vorhanden, die mit Führungsnuten entlang der inneren Oberfläche des Ringes
130 zusammenwirken, um eine axiale Relativbewegung zwischen dem Ring 130
und dem Halter 112 zu ermöglichen. Wie bei der ersten Ausführungsform sind
im Inneren der Führungsstege Federn plaziert, die mit Zapfen
zusammenwirken, welche im Inneren des Ringes 130 angebracht sind. Zwei
einander diametral gegenüberliegende Nocken 160 sind ebenfalls in der Nähe
der Abdeckung 154 des Betätigungselementes 150 angeordnet und wirken mit
den Profilen 132 des Ringes 130 zusammen.
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Die durch bestimmte Normen vorgeschriebenen Standard-Führungsschienen
sind ihrerseits auf der äußeren Oberfläche des Ringes 130 vorgesehen.
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Eine Rückhaltevorrichtung 163 macht das Betätigungselement 150 am
Halter 112 fest, erlaubt ihm aber eine relative Drehbewegung. Auf der
inneren Oberfläche des Betätigungselementes 150 sind auch Zapfen 121
vorgesehen, die mit ringförmigen Eintiefungen 153 Zusammenwirken, welche in
die Hinterseite des Halters 112 eingearbeitet sind, um die Drehbewegung des
Betätigungselementes 150 zu begrenzen, vorzugsweise auf etwa 90º.
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Wenn das Betätigungselement 150 mit Hilfe des Griffes 152 gedreht wird
(Pfeil F1 - Fig. 6) , wird durch den Druck des Ringes 130 auf die Oberfläche
des Bodens 73 der Steckdose 70 eine Kraft erzeugt, und es wird eine gleich
große, aber entgegengesetzte Kraft durch die Nocken und die Profile in der
Richtung F2 erzeugt, die das Herausziehen des Steckers und somit der Leiter
18 aus den Kontaktbuchsen 72 der Steckdose 70 bewirkt. Auf diese Weise wird
der Halter 112 axial um einen Abstand verschoben, der das vollständige
Herausziehen der Leiter 18 bewirkt und es somit dem Stecker und dem
Betätigungselement ermöglicht, leicht aus der Steckdose herausgezogen zu
werden.
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Bei dieser Ausführungsform der Erfindung tritt das Kabel axial aus der
Steckdose aus, und deshalb ist im Betätigungselement 150 eine axiale
Öffnung 159 vorgesehen.
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Wie bei der ersten Ausführungsform weisen die Nocken 160 vorzugsweise
einen Neigungswinkel von 30º auf, um einen mechanischen Vorteil sowie ein
Kräfteverhältnis von ungefähr 3:1 herbeizuführen, und um so das bequeme
Herausziehen des Steckers durch einen Benutzer zu ermöglichen, indem dieser
das Betätigungselement allein mit der Kraft der Hand dreht.
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Wie ohne weiteres anhand dieser bevorzugten Ausführungsformen
ersichtlich ist, bewirkt die den Gegenstand der Erfindung bildende
Vorrichtung das Herausziehen eines elektrischen Steckers einzig durch
Ausüben einer entgegengerichteten Kraft auf das Gehäuse der Steckdose,
derart, daß diese Steckdose bewegungslos in ihrem Sitz gehalten wird und
ihr somit jede Möglichkeit genommen wird, herausgerissen zu werden.
Andererseits wird in keinem Zeitpunkt irgendeine Zugkraft auf das
elektrische Kabel ausgeübt.
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Die beschriebenen Ausführungsformen beziehen sich auf Stecker für den
Hausgebrauch (vgl. die Normen NBN C 61-112-1/CE3); doch soll betont werden,
daß die den Gegenstand der Erfindung bildende Vorrichtung bei jedem anderen
Steckertyp eingesetzt werden kann, und daß insbesondere Prototypen für
diejenigen Vorrichtungen hergestellt worden sind, die in den U.S.A. und in
Großbritannien eingesetzt wurden; und daß Prototypen für Industriestecker,
wie etwa jene hergestellt worden sind, die durch die Normen IEC 309-2
gedeckt sind.
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Wenngleich der bevorzugte Winkel der Nocken in der Größenordnung von
30º liegt, kann dieser Winkel natürlich je nach der besonderen Anwendung
und der zu erzeugenden Herausziehkraft variieren. In der Praxis schwankt
der Winkel bei den verschiedenen hergestellten Prototypen entsprechend der
gewollten Verschiebung und der geforderten Kraft zwischen 20º und 40º.
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Es soll bemerkt werden, daß mit der den Gegenstand der Erfindung
bildenden Vorrichtung sämtliche Normen über die Halterung der Leiter
respektiert werden, und daß es einzig das Herausziehen der Stecker ist, das
erheblich erleichtert wird.
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Während bei den beschriebenen Aus führungs formen der Winkel der
Oberflächen der Nocken und der zugehörigen Profile geradlinig verläuft,
können die Oberflächen auch kurvenförmig ausgebildet sein, damit die von
Hand ausgeübte Kraft beim Zurückziehen eines Steckers praktisch konstant
bleibt. In diesem Falle ist die Oberfläche über ihre erste Hälfte nur wenig
geneigt, entsprechend der zum Herausziehen der Leiter aus der Fassung der
Buchsen erforderlichen Kraft, und diese erfordert eine erhebliche
Anstrengung; während sie stärker über die zweite Hälfte ihrer Bewegung
geneigt ist, die dem endgültigen Herausziehen des Steckers aus der
Steckdose und somit einer geringeren Anstrengung entspricht.
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Wenn auch in der obigen Beschreibung die Steckdose 70 stets als in
einer Wand befestigt dargestellt wird, sei darauf hingewiesen, daß sie auch
ohne sie sein kann (Fall der elektrischen Verlängerungsschnüre), wobei die
den Gegenstand der Erfindung bildende Vorrichtung alle ihre Vorteile
beibehält.