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DE69008740T2 - Einrichtung zum Öffnen eines folienartigen Verschlusses. - Google Patents

Einrichtung zum Öffnen eines folienartigen Verschlusses.

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DE69008740T2
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DE
Germany
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film
closure
cutting unit
tubular container
cutting
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Sanae Miyake
Takato Murashita
Sakae Yamazaki
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Terumo Corp
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Terumo Corp
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B67OPENING, CLOSING OR CLEANING BOTTLES, JARS OR SIMILAR CONTAINERS; LIQUID HANDLING
    • B67BAPPLYING CLOSURE MEMBERS TO BOTTLES JARS, OR SIMILAR CONTAINERS; OPENING CLOSED CONTAINERS
    • B67B7/00Hand- or power-operated devices for opening closed containers
    • B67B7/30Hand-operated cutting devices

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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Devices For Opening Bottles Or Cans (AREA)
  • Investigating Or Analysing Biological Materials (AREA)
  • Measurement Of The Respiration, Hearing Ability, Form, And Blood Characteristics Of Living Organisms (AREA)

Description

    HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Öffnen eines filmartigen Verschlusses, etwa einer Kappe oder eines Deckels an einem Behälter, und insbesondere einen Öffner für einen filmartigen Verschluß, welcher einfach und schnell eine(n) filmartige(n) Kappe oder Deckel, die bzw. der die Öffnung eines rohrförmigen Behälters, wie eines Blutsammelröhrchens o.dgl., dicht verschließt, zu öffnen vermag.
  • Evakuierte Blutsammelröhrchen aus Glas oder Kunststoff werden hauptsächlich als Blutprobenbehälter bei der biochemischen Blutuntersuchung benutzt. Das (als Probe) abgenommene Blut wird durch eine automatische Blutuntersuchungsvorrichtung aus einem Blutsammelröhrchen entnommen und untersucht. Zahlreiche automatische Blutuntersuchungsvorrichtungen sind so ausgelegt, daß das Blutsammelröhrchen ihnen zugeführt werden muß, nachdem die Kappe oder der Deckel des Blutsammelröhrchens zum Öffnen desselben entfernt worden ist. Wenn die Kappe oder der Deckel in Form eines Gummistöpsels vorliegt, wird eine Vorrichtung zum Entfernen des Gummistöpsels benutzt.
  • In den letzten Jahren wurden zunehmend Blutsammelröhrchen aus Kunststoff verwendet. Die Kunststoff-Blutsammelröhrchen weisen dünne Filme auf, die als (Verschluß-)Kappen oder Deckel zum dichten Verschließen ihrer Öffnungen dienen. Ein solcher filmartiger Verschluß wird straff über das offene Ende eines Blutsammelröhrchens gespannt gehalten, um damit die Röhrchenöffnung zu verschließen und abzudichten. Der filmartige Verschluß kann jedoch nicht schnell von Hand abgezogen werden, weil er fest mit einem die Öffnung des Röhrchens festlegenden Flansch verbunden (verklebt) ist. Bisher ist noch keine Einrichtung zum automatischen Abziehen eines solchen filmartigen Verschlusses von einem Blutsammelröhrchen entwickelt worden. Eine Vorrichtung zum Öffnen eines filmartigen Verschlusses entsprechend dem Oberbegriff von Anspruch 1 ist z.B. aus der EP-A-213559 bekannt.
  • Ferner ist eine Schraub(en)typ-Vorrichtung zum Öffnen eines filmartigen Verschlusses aus der US-A-4 723 687 bekannt. Diese Vorrichtung enthält innerhalb einer hohlzylindrischen Kappe eine Anzahl einzelner Schneidelemente und materialeinheitlich damit einen zentral angeordneten Halte(r)stift.
  • ABRISS DER ERFINDUNG
  • Eine allgemeine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung einer Vorrichtung zum Öffnen eines filmartigen Verschlusses, welche Vorrichtung auf einfache Weise einen filmartigen Verschluß längs des Rands eines durch den filmartigen Verschluß verschlossenen rohrförmigen Behälters aufzuschneiden vermag.
  • Eine andere Aufgabe dieser Erfindung ist die Schaffung einer Vorrichtung zum Öffnen eines filmartigen Verschlusses, die einfach ausgebildet ist, kostensparend hergestellt werden kann und sich einfach handhaben läßt.
  • Noch eine andere Aufgabe dieser Erfindung ist die Schaffung einer Vorrichtung zum Öffnen eines filmartigen Verschlusses, die eine Nadel zum Durchstechen eines filmartigen Verschlusses, welcher eine Öffnung eines Behälters verschließt und ein elastisches Element aufweist, sowie eine Schneideinheit zum Aufschneiden des filmartigen Verschlusses längs des Rands der Öffnung aufweist, wobei die Vorrichtung zum Öffnen eines filmartigen Verschlusses den filmartigen Verschluß durch elastischen Reibungseingriff (Kraftschluß) des elastischen Elements mit der Nadel vom rohrförmigen Behälter zu entfernen vermag.
  • Noch eine andere Aufgabe dieser Erfindung ist die Schaffung einer Vorrichtung zum Öffnen eines filmartigen Verschlusses, die eine Nadel zum Durchstehen eines filmartigen Verschlusses, welcher eine Öffnung eines rohrförmigen Behälters verschließt und ein elastisches Element aufweist, und außerdem eine Schneideinheit zum Aufschneiden des filmartigen Verschlusses unter Verschiebung einer Führung der Schneideinheit längs des rohrförmigen Behälters umfaßt.
  • Eine weitere Aufgabe dieser Erfindung ist die Schaffung einer Vorrichtung zum Öffnen eines filmartigen Verschlusses, welcher Verschluß ein offenes Ende eines bodenseitig geschlossenen rohrförmigen Behälters abdichtet, wobei die Vorrichtung eine Schneideinheit eines kreisförmigen Querschnitts, welche Schneideinheit mit einer Schneidkante zum Aufschneiden zumindest eines wesentlichen Teils des filmartigen Verschlusses längs des offenen Endes des rohrförmigen Behälters versehen ist, sowie ein Griffmittel zum Verschieben der Schneideinheit gegenüber dem rohrförmigen Behälter aufweist.
  • Noch eine weitere Aufgabe dieser Erfindung ist die Schaffung einer Vorrichtung, bei welcher die Schneideinheit eine im wesentlichen massive zylindrische Form besitzt und an ihrem einen Ende eine Fläche aufweist, die gegenüber der Achse der Schneideinheit schräggestellt ist, wobei die Schneidkante an einem Umfang der Schrägfläche angeordnet ist.
  • Noch eine weitere Aufgabe dieser Erfindung ist die Schaffung einer Vorrichtung, bei welcher die Schneidkante im Umfang der Schrägfläche eine (schneid)kantenfreie Ausnehmung aufweist.
  • Ferner ist eine Aufgabe dieser Erfindung die Schaffung einer Vorrichtung, bei welcher die Schneideinheit an einer Seite ihrer Zylinderform einen Anschlag (stopper) aufweist.
  • Weiterhin ist eine Aufgabe dieser Erfindung die Schaffung einer Vorrichtung, bei welcher die Schneideinheit einen auf die kantenfreie Ausnehmung ausgerichteten Anschlag aufweist.
  • Eine Aufgabe der Erfindung ist auch die Schaffung einer Vorrichtung zum Öffnen eines filmartigen Verschlusses, welcher Verschluß ein offenes Ende eines bodenseitig geschlossenen zylindrischen, rohrförmigen Behälters dicht verschließt und ein zentrales elastisches Element aufweist, wobei die Vorrichtung eine Schneideinheit mit einer umlaufenden Schneidkante zum Aufschneiden des filmartigen Verschlusses einwärts vom offenen Ende des rohrförmigen Behälters sowie eine an der Schneideinheit montierte Nadel zum Durchstechen des elastischen Elements des filmartigen Verschlusses umfaßt.
  • Eine andere Aufgabe dieser Erfindung ist die Schaffung einer Vorrichtung, bei welcher die Schneideinheit eine im wesentlichen hohlzylindrische Form besitzt und eine sie axial zur Zylinderform durchsetzende Bohrung aufweist, wobei sich die Nadel durch die Bohrung erstreckt.
  • Noch eine andere Aufgabe dieser Erfindung ist die Schaffung einer Vorrichtung mit ferner einem an der Nadel angebrachten (auch als Anschlag dienenden) Stopfen (stopper) zum Begrenzen der Verschiebung der Nadel gegenüber der Schneideinheit.
  • Noch eine andere Aufgabe dieser Erfindung ist die Schaffung einer Vorrichtung, ferner umfassend einen in der Bohrung angeordneten Anschlag oder Stopfen, wobei die Nadel ein den Anschlag oder Stopfen durchsetzendes zugespitztes Ende für fluchtenden Durchstechangriff am elastischen Element des filmartigen Verschlusses aufweist.
  • Ferner besteht eine Aufgabe dieser Erfindung in der Schaffung einer Vorrichtung, bei welcher der Anschlag oder Stopfen in der Bohrung angeordnet ist, wobei die Nadel ein den Anschlag oder Stopfen durchsetzendes zugespitztes Ende für fluchtenden Durchstechangriff am elastischen Element des filmartigen Verschlusses aufweist.
  • Außerdem besteht eine Aufgabe dieser Erfindung in der Schaffung einer Vorrichtung mit einem am einen Ende der Nadel angebrachten Griff.
  • Zudem besteht eine Aufgabe dieser Erfindung in der Schaffung einer Vorrichtung, wobei der Anschlag oder Stopfen ein in der Bohrung (gleitend) verschiebbarer elastischer Stopfen ist.
  • Darüber hinaus ist eine Aufgabe dieser Erfindung die Schaffung einer Vorrichtung, wobei der Anschlag oder Stopfen ein in der Bohrung (gleitend) verschiebbarer elastischer Stopfen ist.
  • Noch eine weitere Aufgabe dieser Erfindung ist die Schaffung einer Vorrichtung mit einer die Schneideinheit umgebenden Führung zum Führen der Schneideinheit längs des rohrförmigen Behälters und um diesen herum.
  • Schließlich besteht noch eine Aufgabe dieser Erfindung in der Schaffung einer Vorrichtung, wobei die Führung ein abgeschrägtes, um die Schneideinheit herum verlaufendes Ende aufweist.
  • Die obigen sowie weitere Aufgaben, Merkmale und Vorteile dieser Erfindung ergeben sich noch deutlicher aus der folgenden Beschreibung anhand der beigefügten Zeichnungen, in denen bevorzugte Ausführungsformen dieser Erfindung beispielhaft erläuternd dargestellt sind.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • In den Zeichnungen zeigen:
  • Fig. 1 eine teilweise weggeschnittene perspektivische Darstellung eines rohrförmigen Behälters und einer Vorrichtung zum Öffnen eines filmartigen Verschlusses gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung,
  • Fig. 2(a) bis 2(c) Längsschnittansichten zur Veranschaulichung der Art und Weise, auf welche ein filmartiger Verschluß am rohrförmigen Behälter mittels der in Fig. 1 dargestellten Vorrichtung zum Öffnen eines filmartigen Verschlusses geöffnet wird,
  • Fig. 3 eine teilweise weggeschnittene perspektivische Darstellung eines rohrförmigen Behälters und einer Vorrichtung zum Öffnen eines filmartigen Verschlusses gemäß einer zweiten Ausführungsform dieser Erfindung,
  • Fig. 4(a) bis 4(c) Längsschnittansichten zur Veranschaulichung der Art und Weise, auf welche ein filmartiger Verschluß am rohrförmigen Behälter mittels der Vorrichtung zum Öffnen eines filmartigen Verschlusses gemäß Fig. 3 geöffnet wird,
  • Fig. 5 eine perspektivische Darstellung einer Vorrichtung zum Öffnen eines filmartigen Verschlusses gemäß einer dritten Ausführungsform dieser Erfindung,
  • Fig. 6 eine perspektivische Darstellung der Vorrichtung zum Öffnen eines filmartigen Verschlusses nach Fig. 5 in Ausrichtung auf einen mit ihrer Hilfe zu öffnenden rohrförmigen Behälter und
  • Fig. 7(a) bis 7(c) Längsschnittansichten zur Veranschaulichung des Öffnens eines filmartigen Verschlusses am rohrförmigen Behälter mittels der Vorrichtung zum Öffnen eines filmartigen Verschlusses nach den Fig. 5 und 6.
  • GENAUE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • In allen Figuren sind einander gleiche oder entsprechende Teile mit jeweils gleichen oder entsprechenden Bezugsziffern bezeichnet.
  • Fig. 1 veranschaulicht eine im folgenden einfach als Filmverschlußöffner bezeichnete Vorrichtung 10 zum Öffnen eines filmartigen Verschlusses gemäß einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sowie einen rohrförmigen Behälter 12, dessen offenes Ende mittels eines filmartigen Verschlusses 14, etwa einer Kappe oder eines Deckels, die bzw. der durch den Öffner 10 geöffnet werden soll, verschlossen und abgedichtet ist. Der rohrförmige Behälter 12 besteht aus einem durchsichtigen Röhrchen aus Kunststoff und dient im vorliegenden Fall als Blutsammelröhrchen zum Aufbewahren einer Blutprobe darin.
  • Der rohrförmige Behälter 12 weist einen umlaufenden und von seinem offenen Ende radial nach außen ragenden Flansch 16 auf, der gemäß Fig. 2(a) an seinem axialen Ende eine vergleichsweise flache Umfangswand 16a aufweist.
  • Der filmartige Verschluß 14 ist beispielsweise mit Hilfe eines Klebmittels flüssigkeitsdicht abdichtend mit der Umfangswand 16a verbunden. Der filmartige Verschluß 14 besteht aus einem scheibenförmigen, dünnen Film 18 einer Dicke im Mikrometerbereich und einem im wesentlichen zentral am Film 18 angeordneten elastischen Elements 20. Typischerweise besteht der Film 18 aus mit Polyethylenterephthalat beschichtetem Aluminium, während das elastische Element 20 aus Naturgummi bzw. -kautschuk, synthetischem Kautschuk o.dgl. besteht.
  • Der Filmverschlußöffner 10 weist eine zylindrische Schneideinheit 22 aus Metall oder Keramik auf, die eine doppelt abgestufte Form mit einem Abschnitt 24 größeren Durchmessers und einem Abschnitt 26 kleineren Durchmessers aufweist. Der den größeren Durchmesser besitzende bzw. weitere Abschnitt 24 weist an seinem freien Ende eine umlaufende Schneidkante 28 auf, deren Durchmesser praktisch dem der Öffnung des rohrförmigen Behälters 12 entspricht. Die Schneidkante 28 umfaßt eine zugeschärfte distale Kante.
  • Der weitere Abschnitt 26 weist einen zylindrischen, konzentrisch und radial einwärts darin angeordneten Ansatz 30 auf. Die Schneideinheit 22 ist mit einer durchgehenden Bohrung 32 versehen, welche den Ansatz 30 und den den kleineren Durchmesser besitzenden bzw. dünneren Abschnitt 26 axial und zentral durchsetzt. In die durchgehende Bohrung 32 ist ein erster ringförmiger Anschlag oder Stopfen 34 aus Naturkautschuk, synthetischem Kautschuk o.dgl., der eine Reibungskraft bzw. einen Kraftschluß auszuüben vermag, verschiebbar eingesetzt.
  • Der dünnere Abschnitt 26 weist ein mit Außengewinde versehenes oberes Ende (vgl. Fig. 1) auf, auf das eine Kappenmutter 36 mit einer zentralen durchgehenden Axialbohrung aufgeschraubt ist. Eine Nadel 40 erstreckt sich durch die durchgehende Bohrung in der Kappenmutter 36 sowie die durchgehende Bohrung 32. Ein zweiter ringförmig ger Anschlag oder Stopfen 42 aus Metall ist an einer bestimmten Stelle auf die Nadel 40 aufgesetzt und daran befestigt. Die Nadel 40 weist ein zugeschärftes bzw. zugespitztes Ende 38 auf. Ein Griff 44, der von einem Arzt oder einer Hilfsperson von Hand erfaßt werden kann, ist auf das andere Ende der Nadel 40 aufgesetzt und daran befestigt.
  • Der Filmverschlußöffner 10 wird wie folgt zusammengesetzt: Zunächst wird der erste Stopfen 34 in die (durchgehende) Bohrung 32 im Ansatz 30 eingesetzt, worauf die Nadel 40 mit dem an ihr vorgesehenen zweiten Stopfen 42 durch die Bohrung in der Kappenmutter 36 und die (durchgehende) Bohrung 32 in Abwärtsrichtung verschoben wird.
  • Wenn sich der zweite Stopfen 42 an die Kappenmutter 36 anlegt, wird eine weitere Abwärtsverschiebung der Nadel 40 verhindert.
  • Der Filmverschlußöffner 10 mit dem beschriebenen Aufbau arbeitet wie folgt:
  • Die Schneidkante 28 des weiteren Abschnitts 24 der Schneideinheit 22 wird in bezug auf den Flansch 16 des rohrförmigen Behälters 12 so positioniert, daß das zugespitzte Ende 38 der Nadel 40 gegen das Zentrum des elastischen Elements 20 gehalten wird. Sodann wird die Nadel 40 mittels des Griffs 44 nach unten gedrückt, wobei das zugespitzte Ende 38 durch das elastische Element 20 und sodann durch den filmartigen Verschluß 14 in den rohrförmigen Behälter 12 hineingetrieben wird (vgl. Fig. 2(a)). Bei der weiteren Abwärtsbewegung der Nadel 40 dringt die Schneidkante 28 einwärts vom Flansch 16 ein, wobei sie den filmartigen Verschluß 14 längs des Flansches 16 aufschneidet (vgl. Fig. 2(b)).
  • Nachdem der Filmverschlußöffner 10 auf diese Weise abwärts in den rohrförmigen Behälter 12 hineinbewegt worden ist, wird seine Abwärtsverschiebung beendet, worauf der Filmverschlußöffner 10 gemäß Fig. 2(c) hochgezogen wird. Dabei bleibt das elastische Element 20 in elastischem Reibungs- bzw. Kraftschlußeingriff mit der Nadel 40, wobei es außerdem, wie oben erwähnt, mit Hilfe eines Klebemittels o.dgl. mit dem filmartigen Verschluß 14 verbunden ist. Demzufolge werden der filmartige Verschluß 14 und das elastische Element 20 mittels der Nadel 40, während diese aufwärts gezogen wird, gemeinsam vom rohrförmigen Behälter 12 entfernt. Während der Verschiebung der Nadel 40 verschiebt sich der erste Stopfen 34 gleitend in der (durchgehenden) Bohrung 32.
  • Die Fig. 3 und 4(a) bis 4(c) veranschaulichen einen Filmverschlußöffner 10 gemäß einer zweiten Ausführungs form der vorliegenden Erfindung.
  • Gemäß Fig. 3 unterscheidet sich der Filmverschluß öffner 10 nach der zweiten Ausführungsform von demjenigen nach der ersten Ausführungsform dadurch, daß er zusätzlich eine umschließende, hohlzylindrische Führung 50 aufweist, welche sich um die Schneideinheit 22 herum erstreckt und welche über den Flansch 16 des rohrförmigen Behälters 12 aufschiebbar ist. Die Führung 50 weist eine auf den dünneren Abschnitt 26 aufgesetzte und gegen den weiteren Abschnitt 24 festgehaltene Stirnwand auf. Die Führung 50 ist mit einem sich verjüngenden oder abgeschrägten unteren Ende 52 an einer vergleichsweise dünnen zylindrischen Wand versehen, so daß sie einfach über den rohrförmigen Behälter 12 aufschiebbar ist.
  • Zum Aufschneiden des filmartigen Verschlusses 14 mittels des Filmverschlußöffners 10 gemäß der zweiten Ausführungsform wird zunächst die Führung 50 über den Flansch 16 des rohrförmigen Behälters 12 aufgeschoben wobei sie durch das abgeschrägte Ende 52 geführt wird (vgl. Fig. 4(a)). Sodann wird der Griff 44 auf die in Fig. 4(b) durch einen Pfeil angedeutete Weise nach unten gedrückt, um das zugespitzte Ende der Nadel 40 das elastische Element durchstechen zu lassen. Bei der Abwärtsverschiebung der Nadel 40 kann die Schneidkante 28 den filmartigen Verschluß 14 kreisförmig aufschneiden. Sodann wird der Griff 44, wie durch den Pfeil in Fig. 4(c) angedeutet, nach oben gezogen. Dabei werden das elastische Element 20 und mit ihm der filmartige Verschluß 14 aufgrund des Kraftschlußeingriffs zwischen dem elastischen Element 20 und der Nadel 40 durch die Nadel 40 gemeinsam vom rohrförmigen Behälter 12 entfernt. Bei der zweiten Ausführungsform ermöglicht es die Führung 50 der Nadel 40, das elastische Element 20 einfacher und genauer zu durchstechen.
  • Die Fig. 5, 6 und 7(a) bis 7(c) veranschaulichen einen Filmverschlußöffner 10 gemäß einer dritten Ausführungsform dieser Erfindung. Im Gegensatz zu erster und zweiter Ausführungsform weist der Filmverschlußöffner 10 gemäß der dritten Ausführungsform keine Nadel auf.
  • Gemäß Fig. 5 besteht eine Schneideinheit 22 aus einem massiven zylindrischen Körper 60 mit einem von dessen oberer Flachseite nach oben abgehenden Stab 58. Der Griff 44 ist am oberen Ende des Stabs 58 montiert. Ein axial abgebogener Anschlag 62 ist an der einen Seite des Umfangs des zylindrischen Körpers 60 angebracht. Eine Unterseite des zylindrischen Körpers 60 ist gegenüber seiner Achse unter einem Winkel schräggestellt, wobei am Außenumfang der Unterseite eine Schneidkante 64 vorgesehen ist. Die Schneidkante 64 ist jedoch über eine Länge entsprechend dem Anschlag 62 an einer auf diesen ausgerichteten Stelle unterbrochen. Mit anderen Worten: die Schneidkante 64 weist eine (schneid)kantenfreie Ausnehmung 66 in axialer Ausrichtung auf den Anschlag 62 auf.
  • Im Gebrauch wird die Schneidkante 64 des zylindrischen Körpers 60 der Schneideinheit 22, d.h. speziell ein Spitzenende 64a derselben, auf die in Fig. 7(a) gezeigte Weise gegen den filmartigen Verschluß 14 gehalten bzw. angesetzt. Wenn der Griff 44 nach unten gedrückt wird, wird der filmartige Verschluß 14 durch die umlaufende Schneidkante 64 aufgeschnitten.
  • Da die axial mit dem Anschlag 62 fluchtende kantenfreie Ausnehmung 66 in der Schneidkante 64 vorgesehen ist, bleibt der filmartige Verschluß 14 teilweise ungeschnitten, nämlich mit dem Flansch 16 des rohrförmigen Behälters 12 verbunden. Wenn sich der Anschlag 62 an die Umfangswand 16a des Flansches 16 anlegt, wird eine weitere Abwärtsverschiebung des Filmverschlußöffners 10 in den rohrförmigen Behälter 12 hinein verhindert. Während der filmartige Verschluß 14 aufgeschnitten wird (vgl. Fig. 7(b)), hängt sein aufgeschnittener Abschnitt vom elastischen Element 20 aus in den rohrförmigen Behälter 12 hinein. Wenn der filmartige Verschluß 14 schließlich durch die Schneidkante 64 voll durchtrennt ist, ist er schräg in den rohrförmigen Behälter 12 hinein verlagert, wobei das eine Ende gemäß Fig. 7(c) mit dem Flansch 16 verbunden bleibt. Da der filmartige Verschluß 14 am einen Ende mit dem Flansch 16 verbunden bleibt, wird er daran gehindert, in Berührung mit einem Fluid bzw. einer Flüssigkeit, wie Blut, das im rohrförmigen Behälter 12 enthalten ist, hineinzufallen.
  • Gemäß der oben beschriebenen Erfindung kann der filmartige Verschluß, der ein Fluid bzw. eine Flüssigkeit, wie Blut, im rohrförmigen Behälter dicht einschließt, einfach und zuverlässig aufgeschnitten bzw. durchtrennt werden, um damit den rohrförmigen Behälter ohne die Verwendung eines Messer oder eines anderen getrennten Schneidwerkzeugs zu öffnen. Bei den ersten und zweiten Ausführungsformen gemäß der vorliegenden Erfindung kann der abgetrennte filmartige Verschluß mit Hilfe des Filmverschlußöffners selbst entfernt werden. Gemäß der dritten Ausführungsform kann der rohrförmige Behälter geöffnet werden, während der filmartige Verschluß nach dem Aufschneiden mit dem rohrförmigen Behälter verbunden bleibt. Infolgedessen kann das im rohrförmigen Behälter enthaltene Fluid bzw. die Flüssigkeit über die auf diese Weise festgelegte Öffnung aus dem Behälter entnommen werden.
  • Da der Filmverschlußöffner einfach ausgebildet ist, läßt er sich einfach und kostensparend herstellen und bequem handhaben.
  • Der erfindungsgemäße Filmverschlußöffner ist sehr wirtschaftlich, weil er wiederholt benutzt werden kann. Wenn der Filmverschlußöffner an einer Hand eines Arbeitsautomaten montiert und letzterer zum Bedienen des Filmverschlußöffners nach einem bestimmten Muster in wiederholten Zyklen programmiert wird, können zahlreiche in einer Reihe angeordnete rohrförmige Behälter in kurzer Zeit (mittels des Filmverschlußöffners) geöffnet werden.
  • Obgleich vorstehend bestimmte bevorzugte Ausführungsformen dargestellt und beschrieben sind, ist darauf hinzuweisen, daß verschiedene Änderungen und Abwandlungen möglich sind, ohne vom Rahmen der beigefügten Ansprüche abzuweichen.

Claims (1)

1. Vorrichtung zum Öffnen eines filmartigen Verschlusses, der ein offenes Ende eines bodenseitig geschlossenen, zylindrischen rohrförmigen Behälters dicht verschließt, umfassend:
eine einen kreisförmigen Querschnitt aufweisende Schneideinheit (22) mit einer Schneidkante (64) zum Ab- oder Aufschneiden mindestens eines beträchtlichen Teils des filmartigen Verschlusses längs des offenen Endes des rohrförmigen Behälters und
eine Griffeinheit (44) zum Verschieben der Schneideinheit gegenüber dem rohrförmigen Behälter, wobei die Schneideinheit eine im wesentlichen massive zylindrische Form und am einen Ende eine Fläche, die gegenüber der Achse der Schneideinheit geneigt oder schräggestellt ist, aufweist, und wobei die Schneidkante an einem Umfang der Schrägfläche angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneidkante (64) eine kantenfreie Ausnehmung (66) im Umfang der Schrägfläche aufweist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die Schneideinheit an einer Seite ihrer Zylinderform einen Anschlag (62) aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, wobei der Anschlag (62) auf die kantenfreie Ausnehmung (66) ausgerichtet ist.
14. Vorrichtung zum Öffnen eines filmartigen Verschlusses, der ein offenes Ende eines bodenseitig geschlossenen, zylindrischen rohrförmigen Behälters dicht verschließt, wobei der filmartige Verschluß ein im Zentrum desselben angebrachtes elastisches Element aufweist und wobei die Vorrichtung umfaßt:
eine im wesentlichen hohlzylindrische Schneideinheit (22) mit einer Längsachse und einer sie durchsetzenden, mit der Achse der zylindrischen Schneideinheit fluchtenden Öffnung oder Bohrung (32),
eine am Umfang der hohlzylindrischen Schneideinheit angeordnete Schneidkante (28) zum Ab- oder Aufschneiden des filmartigen Verschlusses einwärts vom genannten einen Ende des rohrförmigen Behälters,
eine an der Schneideinheit montierte, die Bohrung durchsetzende Nadel (40) zum Durchstechen des elastischen Elements, wobei die Nadel in der Bohrung verschiebbar geführt ist, und
eine über die Schneideinheit aufgesetzte und um die Schneideinheit herum verlaufende hohlzylindrische Führung (50), die verschiebbar über einen Flansch des rohrförmigen Behälters aufgeschoben bzw. aufschiebbar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, ferner umfassend einen an der Nadel angebrachten Stopfen bzw. Anschlag (42) zum Begrenzen der Verschiebung der Nadel gegenüber der Schneideinheit.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4, ferner umfassend einen in der Bohrung (32) angeordneten Stopfen (34), wobei die Nadel ein den Stopfen durchsetzendes zugespitztes Ende für fluchtenden Durchstechangriff am elastischen Element des filmartigen Verschlusses aufweist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 6, wobei der Stopfen (34) ein in der Bohrung (32) (gleitend) verschiebbarer elastischer Stopfen ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 4, ferner umfassend einen am einen Ende der Nadel angebrachten Griff (44).
9. Vorrichtung nach Anspruch 4, wobei die Führung (50) ein sich verjüngendes, um die Schneideinheit herum verlaufendes Ende (52) aufweist.
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