DE2815377C3 - Vorrichtung zum Sammeln von Blut - Google Patents
Vorrichtung zum Sammeln von BlutInfo
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Description
Im Laufe der Zeit sind zahlreiche Systeme und Vorrichtungen für das Sammeln von Blutproben
entwickelt worden. Das gebräuchlichste Verfahren ist heute die Verwendung einer zweiendigen Nadel in
Verbindung mit einem evakuierten Röhrchen und einem Griffteil zum guten Zusammenkoppeln der Nadel mit
dem Röhrchen. Das grundlegende System für diese Vorrichtung ist in der USA-Patentschrift 24 60 641
beschrieben. Es führte eine neue Technik für das Sammeln von Blutproben in die Praxis ein, die in weitem
Maße das traditionelle Verfahren der Sammlung jeder Blutprobe in einer separaten Spritze ersetzt hat.
Dieses System ist nunmehr allgemein bekannt. Es benutzt im Prinzip eine dreiteilige Vorrichtung mit
vielen Abwandlungen, die im Laufe der ]ahre entwickelt worden sind, um jeden der drei Grundbestandteile zu
verbessern.
Der erste Bestandteil ist eine zweiendige Nadel, die in
ein nabenförmiges Griffteil eingesetzt ist. Verschiedene Arten von Ventilen sind hier konstruiert worden, damit
dieser Teil bei der aufeinander folgenden Abfüllung verschiedener Blutproben in verschiedene Sammelbehälter
automatisch und technisch zufriedenstellend arbeitet.
Der zweite Bestandteil, der Sammelbehälter, hat die Form eines teilweise oder ganz evakuierten Röhrchens,
das ein mit dem gesammelten Blut reagierendes Medikament enthalten kann. Man benutzt gewöhnlich
einen Gummistopfen, um das offene Ende dos Röhrchens zu verschließen und darin ein Vakuu
aufrechtzuerhalten. Um das Einführen der Nadel und ihr Herausziehen aus dem Röhrchen zu erleichtern, besteht der Stopfen aus einem selbstdichtenden, durchstechbaren Material. Im Laufe der Zeit sind verschiedene Arten von Stopfen entwickelt worden, um dieses Zusammenfügen und Auseinandernehmen unter Aufrechterhaltung des Vakuums zu erleichtern und das Innere des Röhrchens nach dem Abfüllen der Probe nicht zu beeinträchtigen.
aufrechtzuerhalten. Um das Einführen der Nadel und ihr Herausziehen aus dem Röhrchen zu erleichtern, besteht der Stopfen aus einem selbstdichtenden, durchstechbaren Material. Im Laufe der Zeit sind verschiedene Arten von Stopfen entwickelt worden, um dieses Zusammenfügen und Auseinandernehmen unter Aufrechterhaltung des Vakuums zu erleichtern und das Innere des Röhrchens nach dem Abfüllen der Probe nicht zu beeinträchtigen.
Der dritte Bestandteil des Systems kann als Halter bezeichnet werden; er wird mit dem Griffteil der Kanüle
lösbar verbunden, z. B. durch Anschrauben. Der Halter stellt ein geeignetes Mittel dar, um die Vorrichtung
während der Benutzung zu halten und dient gleichzeitig als Führung für das Röhrchen, das für die Durchdringung
durch die Nadel ausgerichtet wird. Er hilft auch bei der Entfernung des Röhrchens und bei der Einführung
eines weiteren Röhrchens, wenn mehrere Proben abgefüllt werden. Im Laufe der Zeit sind auch hier
verschiedene Verbesserungen gemacht worden, wobei bessere Halter mit besseren Führungseigenschaften
entwickelt wurden. Dabei wurde auch die Greifoberfläche verbessert und bestimmte Anzeigestellungen
geschaffen, die dem Benutzer ein einwandfreies Einsetzen der Nadel in das Röhrchen erleichtern.
Diese verschiedenen Verbesserungen haben es zum Ziel, eine leicht zu handhabende und wirksame
Vorrichtung zum Sammeln von Blut vom Vakuumröhrchentyp zu schaffen, die nicht kostspielig ist, wobei die
Herstellungskosten, die Lagerkosten und die Betriebskosten in Betracht zu ziehen sind. Handlichkeit der
Geräte ist heute auf dem Gebiet der medizinischen Instrumente besonders wichtig. Eine Verminderung der
Zahl der Teile der Vorrichtungen senkt ihre Gesamtkosten und macht sie gebrauchsfähiger, vor allem im
Massenbetrieb. Dies ist ein wichtiges Ziel auf dem Gebiet der medizinischen Instrumente von heute.
Ausgehend von diesem Stande der Technik ist es das Hauptziel der vorliegenden Erfindung, eine vollständige
einheitliche Vorrichtung zum Sammeln von Blut zu schaffen. Diese Vorrichtung besteht aus einer Kanüle,
einem leicht durchstechbaren Stopfen und einem evakuierten Sammelröhrchen. Dabei entfällt die Notwendigkeit,
einen besonderen Halter für die Kanüle und das Röhrchen zu verwenden. Die ganze Vorrichtung
besteht aus einem einheitlich geformten, durch einen Stopfen verschlossenen Vakuumröhrchen und einer
Kanüle mit Griffteil, die eine Einheit bilden. Ein Halter wird bei der Herstellung, dem Versand, der Lagerung
und dem Gebrauch der Vorrichtung nicht benötigt.
Der Stopfen ist so gestaltet daß für seine Durchdringung mit der Nadel eine sehr geringe Kraft benötigt
wird, wodurch die Schmerzempfindung beim Patienten vermindert und eine wirksame Handhabung der
Vorrichtung erleichtert wird. Weiterhin besteht beim erfindungsgemäßen Gerät eine beträchtliche Bewegungsfreiheit
der Nadel in bezug auf den Stopfen, die das Einstechen der Nadel in die Vene unter einem
spitzen Winkel erlaubt, wodurch die früher schwierige Handhabung eines solchen Gerätes sehr erleichtert
wird.
Die Vorrichtung erfordert geringere Kosten, da der Halter weggefallen ist und das getrennte Verpacken des
Nadelteils und des Vakuumröhrchenteils nicht mehr erforderlich ist. Weiterhin ist die Vorrichtung so
gestaltet, daß die Länge der Kanüle, die zur Durchdringung des Stopfens erforderlich ist, stark reduziert ist,
weil die Einstichstelle für die Nadel verhältnismäßig dünn ist. Dieses Merkmal erleichtert naturgemäß eine
wirksame Bedienung des Gerätes.
Andere Merkmale der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind ein Griffteil an der Kanüle mit flügelartigen
Vorsprüngen, die das Ergreifen und Handhaben der Vorrichtung erleichtern, und ein dünnes, auf den Stopfen
aufgebrachtes Diaphragma, das uti Abstand vom
durchstechbaren Boden des Stopfens angeordnet ist, so daß im Stopfen wie eine Art Kammer entsteht Diese
Kammer hat die Aufgabe, das Ende der Kanüle, das durch das Diaphragma durchdrungen ist, aufzunehmen,
wobei die Nadel im Diaphragma dicht eingebettet bleibt, wonach das Nadelteil mittels der in der Kammer
befindlichen Spitze der Nadel mit dem Röhrchen verbunden wird. Auf diese Weise werden die Teile der
Vorrichtung miteinander verbunden, wobei das aus der Kanüle beim Einstechen in die Vene vorzeitig
ausgelaufene Blut (Leckage) in der Kammer des Stopfens zurückgehalten wird, bevor der Boden der
Kammer durch die Nadel durchbohrt und die Verbindung mit dem evakuierten Röhrchen hergestellt wird.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann der perforierbare Boden des Stopfens so dick
gemacht werden, daß die Spitze der Kanüle zunächst in ihm eingebettet wird, ohne ihn zu durchdringen.
In diesem Falle gibt es keine Leckage des Bluts aus dem offenen Ende der Nadel vor der vollen Durchbohrung
des Stopfenbodens; das Blut fließt aus der Kanüle erst aus, wenn die Verbindung mit dem Vakuumröhrchen
hergestellt ist.
Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zum Sammeln von Blut zu schaffen, die als jo
Einheit zusammengesetzt in einer üblichen Hülle oder einem vakuumverpackten Behälter verpackt werden
kann. Wahlweise kann das System so geformt sein, daß ein Ventil am Ende der Nadel, das dem Einstichendc in
die Vene entgegengesetzt ist, angebracht werden kann, v, um eine Leckage beim Einstechen in die Vene in
üblicher und bekannter Weise zu verhindern. Naturgemäß muß das Ventil den Blutfluß freigeben, wenn die
Nadel der Boden des Stopfens durchbohrt und die Verbindung mit dem Inneren des Vakuumröhrchens
herstellt.
Zusammenfassend betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zum Sammeln von Blut durch Entnahme einer
Blutprobe aus einer Blutquelle, z. B. einem Blutgefäß. Die Vorrichtung besitzt eine an beiden Enden offene 4->
Kanüle, die in einen nabenförmigen Greifteil eingesetzt ist. Dazu hat sie ein an einem Ende offenes
Blutsammelröhrchen. In das offene Ende dieses Röhrchens ist ein Stopfen eingesetzt, der das Röhrchen
dicht verschließt und dadurch dafür sorgt, daß im w Röhrchen ein Vakuum aufrechterhalten wird. Es sind
auch Mittel vorgesehen, um die Kanüle mit dem durch den Stopfen verschlossenen Röhrchen in richtiger
Stellung in Verbindung zu bringen, damit nach dem Einstich der Kanüle in die Blutquelle z. B. ein Blutgefäß,
das Blut durch die Kanüle in das evakuierte Sammelröhrchen fließen kann. Schließlich sind auf dem
nabenförmigen Greifteil besondere Greifmittel vorgesehen, um das Halten und Lenken der Kanüle zu
erleichtern, bei der das eine Ende in Verbindung mit der to Blutquelle, z. B. dem Blutgefäß, das andere in Verbindung
mit dem evakuierten Blutsammelröhrchen gebracht werden muß.
In den Zeichnungen sind Ausführungsformen der Erfindung dargestellt, auf welche die Erfindung jedoch b5
nicht beschränkt ist.
F i g. 1 zeigt eine perspektivische Teila,nsicht der
Vorrichtung nach der Erfindung.
F i g. 2 zeigt eine seitliche Schnittansicht
F i g. 3 ist eine Ansicht von oben.
Fig.4 ist eine seitliche Schniitansicht der Vorrichtung,
bei der die Kanüle beim Eindringen in die Vene und vor der Aufnahme der Verbindung mit dem Inneren
des evakuierten Röhrchens gezeigt ist
Fig.5 ist eine seitliche Schnittansicht der Vorrichtung
nach der Erfindung, bei der das eine Ende der Kanüle in die Vene eingeführt ist, während das andere
Ende nach Durchstechen des Stopfenbodens mit dem Inneren des Vakuumröhrchens in Verbindung steht und
das Blut im Röhrchen gesammelt wird.
F i g. 6 ist eine seitliche Teilansicht, z. T. im Schnitt,
einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung.
Fig.7 ist eine Teilansicht im Schnitt einer weiteren
Ausführungsform der Erfindung vor dem Einstechen der Kanüle in die Vene.
Fig.8 ist eine Teilansicht im Schnitt derselben Ausführungsform nach dem Einstechen der Kanüle in
die Vene.
Die Vorrichtung zum Sammeln von Blut 20, wie in den Zeichnungen dargestellt, umfaßt ein evakuiertes Röhrchen
22, einen Stopfen 24, eine zweiendige Kanüle 26 und ein nabenförmiges Griffteil 28 an der Kanüle.
Das Röhrchen 22 ist ein zylindrisch geformtes Teil mit einem Innenraum 30, der teilweise oder ganz evakuiert
ist und, wenn gewünscht, mit einem Medikament und/oder einer anderen Substanz, z. B. einem Antikoagulant,
gefüllt sein kann. Das Röhrchen hat ein geschlossenes unteres Ende 32 und ein offenes oberes
Ende 34. Ein ringförmiger Rand 36 umschließt das obere Ende 34. Das Röhrchen 22 kann aus Glas, Kunststoff
oder irgendeinem anderen üblichen Ersatzmaterial dafür bestehen. Es besteht aus einem leicht erhältlichen
Material, ebenso wie die anderen Teile der Vorrichtung 20.
Der Stopfen 24 besteht vorzugsweise aus einem selbstdichtenden elastischen Material, wie natürlicher
oder synthetischer Gummi. Der Stopfen hat einen Oberteil 38 von größerem Durchmesser und einen
Unterteil 40 von geringerem Durchmesser, die ein Stück bilden. Beide Teile haben Rohrform. Der Stopfen hat
einen zentralen Hohlraum 42, der an einem Ende offen ist und einen dünnen Boden 44 hat, der ihn nach unten
abschließt.
Auf die obere Begrenzungsfläche 46 des Stopfens 24 ist eine dünne, leicht perforierbare Membran 48
aufgebracht, die aus Gummi oder Kunststoff bestehen kann. Die Membran 48 schließt die öffnung des
Hohlraums 42, der zu einer geschlossenen Kammer wird, ab; sie ist mit dem Stopfen durch einen Klebstoff
oder irgendein anderes bekanntes Mittel verbunden. Dazu kann beispielsweise, wie in F i g. 6 gezeigt, auch
eine aufgestülpte Kappe 50 benutzt werden, die durch Reibung oder irgendein anderes Mittel mit dem Stopfen
und dem Diaphragma (Membran) verbunden ist, beispielsweise auch durch Aufschrumpfen. Die Kappe
50 kann aus Kunststoff oder Metall bestehen und ist so geformt, daß sie einen Teil des Oberteils 38 des Stopfens
umfaßt und die Membran an die Oberfläche 46 des Oberteils 38 anpreßt.
Der Stopfen 24 ist ins Röhrchen 20 eingesetzt, wobei er mit der Außenwand seines Unterteils 40 mit der
inneren Oberfläche des offenen Endes 34 des Röhrchens 22 durch Reibung verbunden ist. Auf diese Weise ist der
Stopfen mit dem Röhrchen dicht verbunden, er schließt die öffnung des Röhrchens und hält ein Vakuum in der
Kammer 30 aufrecht.
Die Kanüle 26 ist eine übliche zweiendige Kanüle mit einer vorderen Spitze 54, die zum Einstechen in die
Vene dient, und einer hinteren Spitze 56, die in das Vakuumröhrchen eingeführt wird. Die hohle Kanüle 26
ist an beiden Seiten offen und bildet einen Durchtrittsweg für das Blut. An der Kanüle ist ein Griffteil 28
angebracht, das aus Kunststoff besteht und mit der aus Metall bestehenden Kanüle durch ein übliches Mittel,
z. B. Epoxykleber, verbunden ist.
Das Griffteil 28 hat ein rohrförmiges Innenteil 58 mit
einer zentralen Bohrung 60 für den Durchtritt der Kanüle 26 und die Verbindung mit ihr. Vom Innenteil 58
erstrecken sich seitlich zwei flügelartige Vorsprünge 62, die am !nnentei! diametral entgegengesetzt angebracht
sind. Zahl und Größe der Flügel sind nach Bedarf variabel.
In der gebrauchsfertigen Verpackung erstreckt sich das Ende 56 der Kanüle 26 durch die Membran 48 und
befindet sich im Hohlraum 42, der durch den Boden 44 des Stopfens und die Membran 48 gebildet ist, welche
die Kanüle 26 dicht einfaßt. Somit ist die Kanüle 26 mit dem Röhrchen 22 schon verpackt verbunden und
betriebsbereit, sobald die Verpackung geöffnet ist.
Die Arbeitsweise der Vorrichtung ist in den Fig.4
und 5 dargestellt. Zu Beginn wird das Einstichende 54 durch das Körpergewebe 64 des Patienten in die Vene
66 eingeführt, wonach das Blut durch die Kanüle 26 zu fließen beginnt und in den Hohlraum 42 gelangt, wie in
F i g. 4 dargestellt ist. Dadurch wird angezeigt, daß der Einstich Erfolg hatte. Das austretende Blut wird vom
Hohlraum aufgenommen, so daß es durch die Umgebung nicht verunreinigt werden kann. Die visuelle
Feststellung des Erfolgs des Veneneinstichs kann dadurch erleichtert werden, daß man einen Teil der
Wandung des Hohlraums 42 durchsichtig macht.
Danach werden, wie in Fig. 5 dargestellt, das Röhrchen 22 und die Kanüle 26 axial gegeneinander
bewegt, so daß die Spitze 56 der Kanüle 26 durch das Bodenteil 44 des Stopfens durchdringt und in die
evakuierte Kammer 30 des Röhrchens 22 eindringt. Nunmehr kann das Blut aus der Vene 66 in das
Röhrcheninnere 30 fließen, um darin die erforderliche Probe zu sammeln.
Wenn die Probe gesammelt ist, wird das Einstichende 54 der Kanüle 26 aus dem Patienten entfernt und die
Nadel 26 aus dem Stopfen 24 herausgezogen, wonach das Bodenteil 44, das aus einem selbstdichtenden
Material besteht, die Kammer 30 abdichtet, so daß die Proben im Röhrchen Prüfungen und Testversuchen
zugeführt werden können.
So kann eine Blutprobe mit Hilfe der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit einer Mindestzahl an Bestandteilen
entnommen werden, nämlich einer Kanüle und einem mit einem Stopfen verschlossenen evakuierten
Röhrchen. Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist eine Zusammensetzung des Halters, der Kanüle und des
Vakuumröhrchens vor ihrer Benutzung nicht erforderlich. Es ist nur erforderlich, daß die Vorrichtung
ausgepackt und die bereits zusammengesetzten Bestandteile — Röhrchen und Kanüle — so benutzt
werden, wie es oben beschrieben ist
Da der Bodenteil 44 des Stopfens recht dünn ist, erfordert seine Durchbohrung durch die Nadel wenig
Kraftaufwand, so daß der Patient vor stärkeren Schmerzen beim Durchbohren des Stopfens durch die
Kanüle bewahrt wird.
Da die Kanüle 26 in der Lage ist, sich in Bezug auf den
Stopfen 24 zu drehen, weil ihr Ende 56 bis zu einerr gewissen Grade keiner seitlichen Beschränkung unterliegt
und die Kanüle nur von der dünnen Membran 48, ir die sie eingebettet ist, gehalten wird, kann sich die
Kanüle 26 mil ihrem Griffteil 28 bewegen und dreher wenigstens bis ihre Spitze 56 mit den Seitenwänden dei
Kammer 42 in Berührung kommt. Bei dieser Bewegung ist die Nadel in jeder Stellung in der Lage, das Bodentei
44 zu durchbohren, wodurch in der gleichen Weise ein< Verbindung mit der Kammer 30 des Röhrchens 2i
hergestellt wird.
Die gesamte Vorrichtung 20 ist weniger kostspielig als mit ihr vergleichbare, auf dem Markt erhältliche
Vorrichtungen, da sie keinen Halter benötigt, bei ihi keine getrennte Verpackung des Kanülen- und de;
Röhrchenteils erforderlich ist und sie am Benutzungson nicht zusammengesetzt zu werden braucht. Auch kanr
die Länge der Kanüle 26 vermindert werden, da dei Abstand bis zur Durchbohrung des Bodens 44 nur kurs
ist. Dies ist auch darauf zurückzuführen, daß da; Bodenteil 44 des Stopfens verhältnismäßig dünn ist.
Es sollte noch erwähnt werden, daß die Flügel 62 arr Griffteil eine gute Grifffläche bilden und das Durchdrin
gen der Kanüle 26 durch das Bodenteil 44 seh: erleichtern. Die Flügel erleichtern das Fassen dei
Kanüle und ihres Griffteiis und damit die axiaW Bewegung der Kanüle in Richtung auf das Vakuumröhr
chen, um die notwendige Verbindung zwischen dieser beiden Teilen herzustellen, sobald der Einstich in di<
Vene erfolgt ist. Auch die Möglichkeit, das Griffteil mi Hilfe der Flügel zu erfassen, trägt dazu bei, den Einsticl
in die Vene auf eine schnelle und wirksame Art ohni Aufwendung einer übermäßig starken Kraft durchzu
führen.
Wo es wünschenswert ist, kann am unteren Ende 5( der Kanüle 26 ein Ventil angebracht werden, um einei
anfänglichen Blutfluß unmittelbar nach dem Einstich ii die Vene zu verhindern. Das Ventil kann automatiscl
sein, z. B. eine elastische Muffe aus perforierbarem selbstdichtendem Material, wobei die Spitze 56 zunächs
die Muffe und dann das Bodenteil 44 durchbohrei würde. Auf diese Weise würde ein Auslaufen des Blute;
vor dem Durchdringen der Spitze 56 durch da; Bodenteil 44 verhindert.
F i g. 6 und 7 zeigen eine weitere Ausführungsforn der Erfindung, wobei die gleichen Teile die gleicher
Ziffernbezeichnungen mit Hinzufügung eines a haben Der Unterschied bei der Vorrichtung zum Sammeln voi
Blut 20a gegenüber der Vorrichtung 20 besteht in de Dicke des Bodenteils 44a des Stopfens 24a. Bodentei
44a ist dicker als der Bodenteil 44 der obei beschriebenen Ausführungsform. Er ist dazu bestimmt
mit der Kanüle 26a benutzt zu werden, die mit de: Kanüle 26 der oben beschriebenen Vorrichtunj
identisch ist. Wenn das Kanülenteil 26a mit den dickeren Bodenteil 44a benutzt wird, wird die Spitze 56;
der Nadel 26a zunächst im Bodenteil 44a eingebettel ohne es ganz zu durchbohren. Dies steht im Gegensat;
zu der früheren Ausführungsform, bei der die Spitze 5( in dieser Lage sich in der Höhlung 42 in einem gewisse!
Abstand vom Bodenteil 44 befindet.
Nach dem Einstich in die Vene wird hier keil
unerwünschter Blutfluß in den Hohlraum 42a einsetzen da die Spitze 56a in den Bodenteil eingebettet, somi
verschlossen ist Diese Ausführungsform ist dam empfehlenswert, wenn kein Sperrventil an der Kanüli
vorhanden ist und auch der Hohlraum 42 nicht zu Anzeige des erfolgten Einstichs in die Vene benutz
28 \5377
Nach dem Einstich in die Vene kann die Spitze 56a durch das Bodenteil 44a durchdringen und die
Verbindung mit der evakuierten Kammer 30a im Röhrchen 20a herstellen, wie es in F i g. 8 dargestellt ist.
Wenn auch die erfindungsgemäße Vorrichtung hier in ihrer Anwendung zum Sammeln von Blutproben aus
Blutgefäßen beschrieben worden ist, kann sie ebensogut zum Sammeln von Blut aus anderen Blutquellen und
auch zum Sammeln anderer Flüssigkeitsproben, z. B. anderer menschlicher oder tierischer Flüssigkeiten,
benutzt werden.
Obwohl hier einige bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung offenbart und im Detail beschrieben
worden sind, ist die Erfindung nicht auf diese Ausführungsformen beschränkt, vielmehr ist ihr Umfang
durch die beigefügten Ansprüche gegeben.
Hierzu 3 Blatt Zeichnungen
Claims (3)
1. Vorrichtung zum Sammeln von Blut durch Entnahme einer Blutprobe aus einer Blutquelle, z. B.
einem Blutgefäß, die aus einem evakuierten, an seinem offenen Ende mit einem dicht eingesetzten
Stopfen verschlossenen Blutsammelröhrchen und einer beidseitig offenen Kanüle mit Griffteil besteht,
dadurch gekennzeichnet, daß der Stopfen (24), der aus einem selbstdichtenden elastischen
Material, beispielsweise elastischem Kunststoff oder Gummi, hergestellt ist, in einem Stück aus einem
ringförmigen Oberteil (38) von größerem Durchmesser und einem rohrförmigen Unterteil (40) von
geringerem Durchmesser mit einem dünnen Boden υ (44) besteht und oben durch eine dünne, leicht
perforierbare Membran (48) abgeschlossen ist, so daß in ihm ein nach außen abgeschlossener
zylinderförmiger Hohlraum (42) ausgebildet ist
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das nabenartige Griffteil (28) der
Kanüle (26) ein zylindrisches Teil (58) mit einer zentralen Durchtrittsöffnung (60) für die Kanüle hat,
an dem mindestens zwei flügelförmige Vorsprünge (62) vorzugsweise diametral angeordnet sind.
3. Vorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der an sich dünne
Boden (44) des Stopfens (24) doch so dick ist, daß er beim Einstich der Kanüle (26) zunächst nicht
durchdrungen wird und erst nach dem Einstich der Kanüle in das Blutgefäß von der Kanüle durchbohrt
wird.
Applications Claiming Priority (1)
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