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DE69004931T2 - Drahtführungen für Geräte vom Typ beweglicher Draht. - Google Patents

Drahtführungen für Geräte vom Typ beweglicher Draht.

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DE69004931T2
DE69004931T2 DE90109903T DE69004931T DE69004931T2 DE 69004931 T2 DE69004931 T2 DE 69004931T2 DE 90109903 T DE90109903 T DE 90109903T DE 69004931 T DE69004931 T DE 69004931T DE 69004931 T2 DE69004931 T2 DE 69004931T2
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DE
Germany
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wire
guide
enclosure
guide jaw
holding part
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Takeshi Iwasaki
Hisashi Yamada
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Mitsubishi Electric Corp
Original Assignee
Mitsubishi Electric Corp
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B23MACHINE TOOLS; METAL-WORKING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B23HWORKING OF METAL BY THE ACTION OF A HIGH CONCENTRATION OF ELECTRIC CURRENT ON A WORKPIECE USING AN ELECTRODE WHICH TAKES THE PLACE OF A TOOL; SUCH WORKING COMBINED WITH OTHER FORMS OF WORKING OF METAL
    • B23H7/00Processes or apparatus applicable to both electrical discharge machining and electrochemical machining
    • B23H7/02Wire-cutting
    • B23H7/08Wire electrodes
    • B23H7/10Supporting, winding or electrical connection of wire-electrode

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  • Chemical Kinetics & Catalysis (AREA)
  • Electrochemistry (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Electrical Discharge Machining, Electrochemical Machining, And Combined Machining (AREA)

Description

  • Die Vorliegende Erfindung bezieht sich auf Drahtführungen von elektrischen Entladungsbearbeitungsvorrichtungen vom Drahttyp (im folgenden "Drahtschnitt-EDM" genannt) und insbesondere auf eine verbesserte Halterungsstruktur für die Führungsbacken
  • Fig. 4 erläutert ein Beispiel einer Drahtschnitt-EDM des Standes der Technik. In Fig. 4 bezeichnet Ziffer 1 eine von einer Versorgungsspule 2 Zugeführte Drahtelektrode; 3 eine Bremsrolle, die direkt mit einer Elektromagnetbremse 3a gekoppelt ist, um eine vorbestimmte Spannung auf der Drahtelektrode 1 vorzusehen; und 4a, 4b und 4c Umlenkungen zum Ändern der Laufrichtung der Drahtelektrode 1. 5 ist eine erste obere Drahtführung; 6 bezeichnet eine zweite obere Drahtführung; 7 eine obere Energiezuführung; 8 eine obere dielektrische Düse; 9 eine erste untere Drahtführung; und 10 eine zweite untere Drahtführung 11 ist eine untere Energiezuführung; 12 bezeichnet eine untere dielektrische Düse; 13 eine Pumpe zum Zuführen des Dielektrikums; 14 eine Impulsstromversorgungseinheit zum Liefern einer Impulsspannung an einen Spalt zwischen der Drahtelektrode 1 und dem Werkstück 15 über Energiezuführungen 7 und 11; und 16 eine Drahtvorschubrolle.
  • Die Drahtschnitt-EDM dieser Struktur arbeitet wie folgt: Zuerst stößt die Drahtschnitt-EDM Dielektrikum von den Düsen 8 und 12 in derselben axialen Richtung wie die Drahtelektrode 1 aus, während gleichzeitig eine Impulsspannung an einen Spalt zwischen der Drahtelektrode 1 und dem Werkstück 15 von der Impulsstromversorgungseinheit 14 gelegt wird. An dem schmalen Spalt zwischen der Drahtelektrode 1 und dem Werkstück 15 tritt eine elektrische Entladung wiederholt durch das Medium des Dielektrikums auf, um das Werkstück 15 mittels der thermischen Energie zu schmelzen und zu schneiden, welche zur Zeit der elektrischen Entladung erzeugt wird, neben der Verdampfung und Explosion des Dielektrikums.
  • Eine Relativbewegung zwischen der Drahtelektrode 1 und dem Werkstück 15 wird allgemein durchgeführt durch numerisches Steuern eines (nicht dargestellten) XY-Tisches. Durch Wiederholen der elektrischen Entladung und Steuern des XY- Kreuztisches, wie oben erwähnt, ist die Drahtschnitt-EDM des Standes der Technik konstruiert, das Werkstück 15 zu einer vorgegebenen Kontur zu bearbeiten.
  • Um die Impulsspannung an die Drahtelektrode über die obere Energiezuführung 7 und die untere Energiezuführung 10 anzulegen, wird die Drahtelektrode 1 gegen die Energiezuführungen 7 und 10 von der zweiten oberen Drahtführung 6 und der zweiten unteren Drahtführung 10 gegen die Energiezuführungen 7 und 10 gedrückt und läuft, während sie gleichzeitig über die Energiezuführungen 7 und 10 gleitet.
  • Fig. 5 erläutert detaillierte Beispiele der ersten oberen Drahtführung 5 und der ersten unteren Drahtführung 9 im in Fig. 4 gezeigten Stand der Technik. Die in Fig. 5 gezeigte Struktur ist beispielsweise in Kokai Nr. 1981-3148 oder 1982-121420 offenbart.
  • Bezugnehmend auf Fig. 5 bezeichnet die Ziffer 100 eine Führungsbacke, die aus extrem hartem Material, wie etwa Diamant oder Saphir, besteht. Ihr Zentrum ist ein Lager 100a, welches an die Drahtelektrode 1 stößt und diese hält. Der graduell im Durchmesser vom Zentrum zum oberen Ende anwachsende Abschnitt ist die Rampe 100b. Bei 101 ist ein Halteteil, welches die Führungsbacke umschließt und zentriert. Ein Gehäuse 102 nimmt die Führungsbacke 100 und das Halteteil 101 auf und hält sie fest. Wie oben beschrieben, sind in einem elektrischen Drahtschnittentladebearbeitungsvorgang ein Paar von Drahtführungen auf beiden Seiten des Werkstückes angeordnet, das Werkstück und das Paar von oberen und unteren Drahtführungen werden relativ zueinander mittels numerischer Steuerung bewegt und zur selben Zeit gepulste elektrische Energie und Dielektrikum einem Spalt zwischen der Drahtelektrode und dem Werkstück zugeführt, um wiederholte elektrische Entladung zu erzeugen, das Werkstück lokal zu erodieren und eine gewünschte Kontur mit hoher Genauigkeit zu bearbeiten. Demgemäß muß ein Versatz am Haltepunkt der Drahtelektrode minimiert werden, und der Freiraum zwischen dem Lager 100a und der Drahtelektrode 1 muß extrem klein konstruiert werden, allgemein zwischen näherungsweise 2 und 10 um.
  • Beim Beginnen von Drahtschnitt-EDM wird die Elektrode 1 von der Drahtversorgungsspule 2 in einen vorbestimmten Drahtelektrodenpfad einschließlich der Drahtführung 100 gezogen. Der obige Vorgang kann entweder manuell durchgeführt werden oder automatisch unter Verwendung einer Drahtelektrodenzuführung. In beiden Fällen ist es aus dem obigen Grund nicht leicht, wegen des kleinen Freiraums die Drahtelektrode in die Führungsbacke 100 einzusetzen. Um ein Ende der Drahtelektrode 1 glatt in den Lagerabschnitt 100a der Führungsbacke 100 einzuführen, ist die Rampe 100b mit einer konisch glatten Krümmung konstruiert, und in gleicher Weise ist das Innere des Halteteils 101 konisch geformt, um graduell im Durchmesser auf die Rampe 100b hin abzunehmen. Zusätzlich werden die Innenseiten der Führungsbacke 100 und des Halteteils 101 zu einer extrem glatten Oberflächenrauhigkeit (beispielsweise ungefähr 1,2 u) bearbeitet, um das Ende der Drahtelektrode 1 davor zu schützen, sich während des Eintritts der Drahtelektrode 1 in die Führungsbacke 100 zu verfangen, und die Stoßstelle der Führungsbacke 100 und des Halteteils 101 ist kontinuierlich gekrümmt, so daß keine Rückstufe in der Einführungsrichtung der Drahtelektrode 1 auftritt. Die Drahtführung des Standes der Technik wird allgemein in einem Herstellungsprozeß gefertigt, der in Fig. 6 dargestellt ist, um eine glatte Führungsoberfläche zu bilden, ohne eine Stufe zwischen der Führungsbacke 100 und dem Halteteil 101 zu erzeugen. In Fig. 6 bezeichnet (a) den Vorgang des Schleifens der oberen und unteren Oberflächen eines Edelsteins, wie etwa Diamant oder Saphir, parallel; (b) ist ein Vorgang des Bedeckens der Führungsbacke 100 und Sintern unter Verwendung eines pulverisierten Metalls (z.B. WC-CO); (c) erläutert den Vorgang des Bohrens des gesinterten Körpers mittels Laserschneiden usw., (d) zeigt den Vorgang des Bildens einer gewünschten Gestalt mittels Ultraschallbearbeitung usw.; und (e) ist ein Läppvorgang (z.B. zuerst wird die bearbeitete Oberfläche geläppt mit Grit mit 3 bis 6 u Durchmesser, dann mit Grit von 0 bis 1/4 u Durchmesser), um die Oberflächenrauhigkeit zu verbessern und die Schnittoberfläche zu glätten. Der Vorgang kann Metalldrähte, Diamantgrit usw. verwenden.
  • Die Drahtschnitt-EDM des Standes der Technik verwendet ein Halteteil 101, welches durch Metallpulversintern gebildet ist, welches eine hohe Bearbeitbarkeit ebenso wie mechanische Stärke aufweist, um die Führungsbacke 100 zu halten. Hohe mechanische Stärke ist erforderlich, um der Drahtführung zu erlauben, den großen mechanischen Kräften zu widerstehen, wie etwa lateralen Kräften, die während der Bearbeitung auftreten. Weil Drahtschnitt-EDM während einer langen Zeitdauer durchgeführt wird, korrodiert jedoch das Halteteil 101 des Standes der Technik, wie in Fig. 7 gezeigt ist. Viele Faktoren bewirken diese Korrosion. Der erste Faktor ist ein Elektrokorrosionseffekt, der durch die Zusamenwirkung von Schlamm und Wasser erzeugt wird. Bei Drahtschnitt-EDM tritt elektrische Entladung in dem Spalt zwischen dem Werkstück 105 und der Drahtelektrode 1 auf und ein Teil des Werkstücks 105 und der Drahtelektrode 1 gelangen in das Dielektrikum als Schlamm während Auflösung und Kühlung. Dieser Schlamm schwimmt in dem Dielektrikum während der elektrischen Entladungsbearbeitung. Wenn jedoch die Bearbeitung aufhört, verbleibt er in dem konischen Einschnitt, der von dem Drahtführungshalteteil 101 und der Führungsbacke 100 gebildet wird, und eine Menge Schlamm sinkt in die Nähe der Führungsbacke 100 ab. Das Dielektrikum verbleibt lange in dem Einschnitt wegen seiner Oberflächenspannung. Aus diesem Grund neigt Korrosion in der Umgebung der Führungsbacke 100 dazu, mittels lokaler elektrochemischer Wirkung voranzuschreiten.
  • Der zweite Beitrag zur korrosion ist auf die Polarisierung der Drahtelektrode 1 und des Halteteils 101 zurückzuführen, von welchem angenommen wird, den possitiven Pol aufzulösen oder elektrische Mikroentladungen zu erzeugen. Wenn die zuvor genannt Korrosion fortschreitet, wird eine Rückstufe (etwa eine Schulterbohrung) in der Einfügungsrichtung der Drahtelekrode 1 gebildet, wie in Fig. 7 gezeigt ist, und verhindert, daß die Drahtelektrode 1 eingeführt wird. Weil die Oberflächenrauhigkeit der inneren Oberfläche des Halteteils 101 aufgrund von Erosion größer wird, kann sich in gleicher Weise des Halteteils 101 beim Einsetzen verfangen. Wenn die Korrosion weiter voranschreitet, kann die Führungsbacke 100 herausfallen, selbst wenn nur gereinge externe Kraft anleigt. In den obigen Situationen ist die Drahtelektrode extrem schwer einsetzbar, selbst manuell, und insbesondere, wenn sie von einer automatischen Drahtelektrode in Zuführung eingesetzt wird, tritt ein ernsthaftes Problem darin auf, daß die Drahtelektrode nicht eingeführt werden kann, der folgende EDM-Betrieb nicht begonnen werden kann und ein automatischer Betrieb anhält. Um diese Defekte zu vebessern, wurde die in Fig. 9 gezeigte Lehre vorgeschlagen (siehe japanische Kokai Nr. 1988-193623).
  • Die in Fig. 9 gezeigte Lehre wiest noch die folgenden Probleme auf, obwohl sie Korrosionsprobleme durch verwendung eines keramischen Materials für das Halteteil 101 löst.
  • Um die in Fig. 9 gezeigte Vorrichtung herzustellen, ist es noch nötig, ein Herstellungsverfahren, wie etwa in Fig. 6 dargestellt, zu verwenden. In dem Verfahren, worin das keramische Material gesintert wird, um die Führungsbacke mit Keramik abzudecken, wie in Fig. 6(b) gezeigt, muß das keramische Material bei 1000ºC bis 1500ºC gesintert werden.
  • Wenn jedoch Diamant als Führungsbackenmaterial verwendet wird, karbonisiert seine Oberfläche bei 200ºC, und die mechanische Stärke von Diamant beginnt bei 600ºC und höher sich zu verschlechtern, und die Qualität des Diamants verändert sich mit steigender Temperatur. Demgmäß verändert sich die Qualität der Führungsbacke wahrscheinlich, wenn das keramische Material gesintert wird.
  • Ferner sind im Fall der Keramik die Vorgänge des Bohrens, Bildens und Läppens, wie in den Fig. 6(c), (d) und (e), extrem schwierig.
  • Deshalb ist die Verwendung des keramischen Materials auf dem gesamten Halteteil 101 nicht realistisch.
  • US-A-4 613 740 beschreibt einen verbesserten Führungshalter für eine Elektroentladungsbearbeitungsvorrichtung mit einer Drahtelektrode, dadurch gekennzeichnet, daß der Führungshalter einen Führungsteil mit einer Kappe, bevorzugt nicht leitend, aufweist, die an einer Seite eines Diamantkörpers mit einem Loch zum Durchführen der Drahtelektrode befestigt ist, und einen an der anderen Seite des Diamantkörpers befestigten Sockel, und daß die Kappe und der Sockel jeweils ein abgeschnittenes, konisches Loch aufweist, welches in Verbindung steht mit dem Loch des Diamantkörpers.
  • Demgemäß ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die genannten Defekte zu lösen und leicht hergestellte Drahtführungen für Drahtschnitt-EDM vorzusehen.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Die Aufgabe der Erfindung wird von einer Führung für einen laufenden Draht gelöst, mit: einer Führungsbacke mit einem Loch zum Einsetzen des Drahtes; einem Halteteil, welches die Führungsbacke umgibt; und wenigstens einer Einfassung mit einer allgemein konischen inneren Kontur und einem Loch für den Durchtritt des Drahtes, und hergestellt aus einem korrosionsbeständigen, elektrisch isolierenden Material, wobei die wenigstens eine Einfassung wenigstens auf einer Drahteinlaßseite der Führungsbacke als eine Hilfe beim Einsetzen des Drahtes angeordnet ist und ihr Ende mit kleinerem Durchmesser zur Führungsbacke weist, dadurch gekennzeichnet, daß ein innerer Durchmesser des Abschnittes der drahteinlaßseitigen Einfassung an der Führungsbacke geringfügig kleiner ist als derjenige des Abschnittes der Führungsbacke an der drahteinlaßseitigen Einfassung.
  • Danach kann der innere Durchmesser des Abschnittes der auslaßseitigen Einfassung, welcher an die Führungsbacke angrenzt, geringfügig größer sein als derjenige des Abschnittes der Führungsbacke, welcher an diese Einfassung angrenzt. Ferner ist das innere Wandgebiet eines Abschnittes der Einfassung, angrenzend an die Führungsbacke, gerade gemacht.
  • Die Drahtführungen der vorliegenden Erfindung verwenden ein elektrisches Isoliermaterial, wie etwa Keramik, für die Einfassungen, welche als Drahtelektrodenführungen wirken, um zu verhindern, daß sich das Führungsoberflächenprofil verändert, und die Oberflächenrauhigkeit sich verschlechtert aufgrund elektrochemischer Korrosion. Ferner können die Führungsbacken und Einfassungen leicht hergestellt werden, weil sie mit verschiedenen Vorgängen hergestellt und dann zusammengesetzt und befestigt werden können.
  • Der innere Durchmesser des Abschnittes der drahteinlaßseitigen Einfassung, angrenzend an die Führungsbacke, ist geringfügig kleiner als derjenige des Abschnittes der Führungsbacke, angrenzend an die Einfassung, und der innere Durchmesser des Abschnittes der drahtauslaßseitigen Einfassung, angrenzend an die Führungsbacke, kann geringfügig größer sein als derjenige des Abschnittes der Führungsbacke, angrenzend an die Einfassung, so daß, wenn die Drahtführung durch Zusammensetzung der Führungsbacke mit in verschiedenen Vorgängen hergestellten Einfassungen hergestellt wird, die Drahtelektrode glatt geführt werden kann. Die Einfassung kann für eine lange Dauer verwendet werden, ohne eine Rückstufe in der Einsatzrichtung zu bilden. Ferner kann durch Gerademachen des inneren Wandgebietes des Abschnittes der Einfassung, welcher an die Führungsbacke angrenzt, die Dimensionierung der Einfassung erleichtert werden, und die Einfassungen brechen nicht leicht während der Herstellung oder Verwendung, selbst wenn sie aus geringfügig brüchiger Keramik hergestellt sind.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Fig. 1 ist eine Schnittansicht, welche ein Ausführungsbeispiel einer Drahtführung für eine Drahtschnitt -EDM-Maschine zeigt, in Übereinstimmung mit der vorliegenden Erfindung.
  • Fig. 2 ist eine detaillierte Schnittansicht, welche die Führung und das Halteteil des Ausführungsbeispiels in Fig. 1 zeigt.
  • Fig. 3 ist eine Schnittansicht einer Drahtführung gemäß einem alternativen Ausführungsbeispiel.
  • Fig. 4 ist eine allgemeine Ansicht der Drahtschnitt-EDM des Standes der Technik.
  • Fig. 5 ist eine Schnittansicht, welche eine Drahtführung des Standes der Technik zeigt.
  • Fig. 6 ist ein Diagramm, welches ein Herstellungsverfahren für die Drahtführungen im Stand der Technik zeigt.
  • Fig. 7 und 8 sind Erläuterungsdiagramme, welche die Nachteile der Drahtführungen des Standes der Technik darstellen; und
  • Fig. 9 ist eine Schnittansicht, welche eine andere kontemporäre Drahtführung zeigt.
  • In den obigen Figuren, in welchen die Bezugsziffern in den verschiedenen Ansichten identische oder entsprechende Teile identifizieren, bezeichnet 1 eine Drahtelektrode, 100 eine Führungsbacke, 101 ein Halteteil, 102 ein Gehäuse und 103 eine Einfassung aus Keramik.
  • Detaillierte Beschreibung der bevorzugten Ausführungsbeispiele
  • Bezugnehmend nun auf die Zeichnungen bezeichnen die Ziffern in Fig. 1 und 5 identische oder entsprechende Teile. Ziffer 100 bezeichnet eine Führungsbacke aus einem extrem harten Material, wie etwa Diamant, Saphir usw.; 101 ein Halteteil ähnlich demjenigen im Stand der Technik, welches die Führungsbacke 100 umgibt und aus einem gesinterten, pulverisierten Metall besteht; und 103 eine Einfassung aus Keramik mit einer konischen Führungsoberfläche, welche im Durchmesser graduell auf die Führungsbacke 100 hin abnimmt. Ziffer 102 bezeichnet eine metallische Halterung oder ein Gehäuse, welches die Führungsbacke 100, das Halteteil 101 und die Einfassung 103 enthält. Die Führungsbacke 100 und das Halteteil 101 werden mittels Verfahren hergestellt, die ähnlich jenem des Standes der Technik sind, und in dem Gehäuse 102 mittels Hartlöten, Verbinden mit Epoxidharzklebstoff usw., befestigt. Die Einfassung 103 wird separat mittels Sintern von Aluminiumoxid, Siliziumnitrid oder anderen Keramiken mit elektrischen Isolationseigenschaften unter Verwendun9 einer Form gebildet, oder mittels Drehen von Keramik mit geringer Härte und elektrischen Isolationseigenschaften. Dann wird die Einfassung mittels Bonden mit Epoxidharzklebstoff usw. oder mittels Verstemmen mit dem Gehäuse 102 an dem Gehäuse 102 befestigt. In diesem Fall können die Einfassung 103, die Führungsbacke 100 und das Halteteil 101 sämtlich mit Epoxidharzklebstoff usw. verbunden werden. Weil die Einfassung 103 und die Führungsbacke 100 in verschiedenen Vorgängen bearbeitet und dann zusammengesetzt werden, kann eine kontinuierliche Krümmung an ihrer Stoßstelle aufgrund von Abmessungsvariationen nicht garantiert werden. Wie in Fig. 2 gezeigt, ist es deshalb wünschenswert, den Minimaldurchmesser auf der Führungsbackenseite der Einfassung geringfügig kleiner in der Abmessung (Durchmesserdifferenz: 0,1 mm oder weniger) zu machen als der maximale Öffnungsdurchmesser des Führungsbackeneinführungsabschnittes, so daß keine Rückstufe in der Einsetzrichtung vorhanden ist. Zusätzlich erlaubt das Vorsehen einer geraden Zone (0,5 mm oder weniger) auf der Führungsbackenseite der Einfassung anstelle einer scharfen Kante eine leichtere Handhabung der Abmessungen und bewirkt, daß geringfügig brüchige Keramik während Herstellung und Verwendung weniger leicht bricht. Weil die Einfassung aus Keramik besteht, die elektrisch isolierende Eigenschaften hat und chemische Korrosionsfestigkeit aufweist, wie oben beschrieben, ist die Drahtführung elektrischer oder chemischer Korrosion nicht unterworfen, das Profil und die Oberflächenrauhigkeit der konischen Führungsoberfläche verbleiben für lange Zeit unverändert, die Drahtelektrode kann glatt eingesetzt werden, und die Drahtführung kann leicht hergestellt werden.
  • Man wird schätzen, daß die Einfügung 103, die auf der Einlaßseite der Drahtelektrode angeordnet ist, ebenso auf der Auslaßseite angeordnet sein kann, wie in Fig. 3 gezeigt ist, um das Halteteil nicht freizulegen, und dadurch zu verhindern, daß die Führungsbacke aufgrund von Korrosion des Halteteils auf der Auslaßseite herunterfällt. In diesem Fall ist es natürlich wünschenswert, die Durchmesser der Einfassung und der Führungsbacke auf der Oberseite so festzulegen, daß sie in der Beziehung, wie in Fig. 2 gezeigt, sind, und die Durchmesser der Einfassung und der Führungsbacke 100 auf der Unterseite, daß sie in der entgegengesetzten Beziehung sind, d.h. der kleinste Durchmesser der unteren Einfassung 103 ist geringfügig kleiner als der größte Öffnungsdurchmesser der Führungsbacke, um eine Rückstufe zwischen der Führungsbacke und der Einfassung 103 zu verhindern.
  • Es versteht sich, daß das für die gesamte Einfassung 103 in dem dargestellten Ausführungsbeispiel verwendete Keramikmaterial nur auf der Führungsoberfläche selbst verwendet werden kann und dennoch erlaubt, daß der Hauptzweck erreicht wird. Das heißt, eine konische Buchse aus Keramikmaterial kann in ein Halteteil aus WC-CO- Material o.ä. zur Verwendung als eine Führungsoberfläche für die Drahtelektrode eingepaßt werden.
  • Es versteht sich ebenfalls, daß das für die Einfassung verwendete Keramikmaterial von anderen Materialien mit gleichen Eigenschaften ersetzt werden kann. Es versteht sich ferner, daß in einer Drahtschnitt-EDM die vorliegende Erfindung sich zur Anwendung für die führenden Drahtführungen anbietet, welche die Drahtelektrode in ihren Einsetzpfad einführen, oder für die in Fig. 4 gezeigten Drahtdruckführungen 6 und 10, um die Drahtelektrode gegen die Stromversorgungselemente oder Energiezuführungen zu drücken, welche EDM-Leistung zuführen, ebenso wie für das Paar von Führungsbacken, die an der Oberseite und Unterseite des Werkstückes verwendet werden. Die Erfindung ist ebenfalls anwendbar allgemein außerhalb des elektrischen Entladungsbearbeitungsgebietes, in irgendeiner Situation, in welcher eine Drahtführung wünschenswert ist. Die EDM-Umgebung des bevorzugten Ausführungsbeispiels ist lediglich ein Beispiel und keine Beschränkung der Erfindung.
  • Es wird deutlich, daß die Erfindung, wie oben beschrieben, Einfassungen aus Keramik usw. wenigstens auf der Einlaßseite der Führungsbacken vorsieht, um das Auftreten einer Rückstufe und eine Verschlechterung der Oberflächenrauhigkeit aufgrund von Profilveränderungen zu verhindern, die von elektrischer oder chemischer Korrosion der konischen Führungsoberfläche beeinflußt werden, um glattes und zuverlässiges Einsetzen der Drahtelektrode zu erlauben, insbesondere im Fall des Einsetzens mittels einer automatischen Drahtelektrodenzuführung. Die Drahtführungen können leicht mit geringen Kosten hergestellt werden, weil sie durch Zusammensetzen von Führungsbacken und Einfassungen, die in verschiedenen Verfahren gefertigt werden, hergestellt werden können.

Claims (12)

1. Führung für einen laufenden Draht, mit:
einer Führungsbacke (100) mit einem Loch zum Einsetzen des Drahtes;
einem Halteteil (101), welches die Führungsbacke (100) umgibt; und wenigstens einer Einfassung (103) mit einer allgemein konischen inneren Kontur und einem Loch für den Durchtritt des Drahtes, und hergestellt aus einem korrosionsbeständen, elektrisch isolierenden Material, wobei die wenigstens eine Einfassung (103) wenigstens auf einer Drahteinlaßseite der Führungsbacke (100) als eine Hilfe beim Einsetzen des Drahtes angeordnet ist und ihr Ende mit kleinerem Durchmesser zu der Führungsbacke (100) weist,
dadurch gekennzeichnet, daß
ein innerer Durchmesser des Abschnittes der drahteinlaßseitigen Einfassung (103) an der Führungsbacke (100) geringfügig kleiner ist als derjenige des Abschnittes der Führungsbacke (100) an der drahteinlaßseitigen Einfassung (103).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der innere Durchmesser des Abschnittes der drahteinlaßseitigen Einfassung (103) 0,1 mm oder weniger kleiner ist als derjenige des Abschnittes der Führungsbacke (100) an der drahteinlaßseitigen Einfassung (103).
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine drahtauslaßseitige Einfassung (103), wobei ein innerer Durchmesser des Abschnittes der drahtauslaßseitigen Einfassung (103) an der Führungsbacke (100) geringfügig größer ist als derjenige des Abschnittes der Führungsbacke (100) an der drahtauslaßseitigen Einfassung (103).
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß eine innere Wandzone des Abschnittes der Einfassung an der Führungsbacke linear ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Einfassung aus einem keramischen Material hergestellt ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Halteteil (101) aus einem gesinterten Metall hergestellt ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 31 dadurch gekennzeichnet, daß das Halteteil (101) von der inneren Peripherie der Führung mittels der Führungsbacke (100) und den einlaß- und auslaßseitigen Einfassungen (103) abgeschirmt ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die drahteinlaßseitige Einfassung (103) als Einsatz gebildet ist, der in das Halteteil (101) eingepaßt ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch ein Gehäuse (102) zum Unterbringen des Halteteils (101), die wenigstens eine Einfassung (103) und die Führungsbacke (100), wobei wenigstens das Halteteil (101) an dem Gehäuse befestigt ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die wenigstens eine Einfassung (103) an dem Gehäuse (102) befestigt ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine Einfassung (103) separat von dem Halteteil (101) gebildet ist, und danach damit zusammengesetzt wird, um die Führung zu bilden.
12. Verfahren zum Herstellen einer Führung für einen laufenden Draht gemäß einem der vorangehenden Ansprüche, mit den Schritten:
(1) Bilden und Bearbeiten einer endbearbeiteten Drahtführung (100) und eines endbearbeiteten Halteteils (101) dafür;
(2) Bonden der Drahtführung (100) und des Halteteils (101) an ein Gehäuse (102) für die Laufdrahtführung;
(3) Bilden und Bearbeiten wenigstens einer endbearbeiteten Einfassung (103) mit einer allgemein konischen inneren Kontur und einem Loch für den Durchtritt eines Drahtes aus einem korrosionsbeständigen, elektrisch isolierenden Material, und
(4) Zusammensetzen der Einfassung (103) in dem Gehäuse (102) auf der Drahteinlaßseite der Drahtführung und Bonden der Einfassung daran.
DE90109903T 1989-10-23 1990-05-23 Drahtführungen für Geräte vom Typ beweglicher Draht. Expired - Lifetime DE69004931T2 (de)

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