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Die
Erfindung betrifft Implantate gemäß den Patentansprüchen zur
Verabreichung von Substanzen.
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Arzneimittel
werden gegenwärtig
meist oral durch die Einnahme von Tabletten, Kapseln bzw. Aerosolen, über subkutane,
intramuskuläre
bzw. intravenöse
Injektionen oder durch Implantate verabreicht. Dabei machen feste
orale Dosierungsformen 40 bis 50%, parenterale Mittel 33% und andere, "neuere" Dosierungsformen
(NDFs) nur einige wenige Prozente des Marktes aus. Dennoch gibt
es ein enormes erkanntes Potential für NDFs, welche die therapeutische
Wirksamkeit eines Arzneimittels verbessern und die Unzuverlässigkeit des
Patienten umgehen können.
Unzuverlässigkeit
bleibt ein großes
Problem, ungeachtet der Tatsache, dass 95% der Patienten um die
Konsequenzen wissen. Übliche
Beispiele sind der unvollständige
Ablauf einer Antibiotikatherapie, die Einnahme von Antidepressiva über einen
zu kurzen Zeitraum und das Vergessen der Einnahme empfängnisverhütender Pillen.
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Es
gibt bekannte Implantate, die subkutan eingepflanzt werden und ein
Arzneimittel über
einen bestimmten Zeitraum auf eine kontrollierte Art und Weise abgeben.
Diese basieren typischerweise auf polymeren Materialsystemen. Dabei
gibt es zwei Grundtypen von Implantaten für eine kontrollierte Arzneimittelabgabe: "Reservoir-" und "monolithische" Strukturen. "Reservoir"-Vorrichtungen haben
Schichten, die vom Körper
korrodiert oder absorbiert werden, wobei ein Arzneimittelvorrat
unter diesen Steuerschichten freigesetzt wird. Indem sukzessive
einander abwechselnde Steuerschichten und Arzneimittelschichten
vorhanden sind, kann das Arzneimittel über einen ge wissen Zeitraum
lang freigesetzt werden. In "monolithischen" Vorrichtungen ist
das Arzneimittel in diesen verteilt, sodass die Freisetzungskinetik
von langsamen Korrosions- und Diffusionsvorgängen gesteuert wird.
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Zu
den Problemen dabei zählt
der sogenannte "Bersteffekt", wobei recht bald
nach dem in-vivo-Angriff ein unerwünscht hoher Arzneimittelanteil
von der Innenfläche
der Polymerkapsel freigesetzt wird. Ein weiteres Problem besteht
in dem ständigen
Erfordernis an hochreinen, kostengünstigen Trägern, die in der Lage sind, die
Arzneimittelabgabe über
Monate oder sogar Jahre (für
einige Anwendungen) hinweg aufrechtzuerhalten.
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Weitere
bekannte Implantate umfassen inerte Keramikimplantate, in welchen
das Arzneimittel in den Poren festgehalten wird und das Keramikimplantat über einen
schwierigen Weg aus Mikroporen verlassen muss, was seine Freisetzung
verlangsamt und es ermöglicht,
diese zu steuern.
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In
WO 97/06101 A ist bioaktives Silicium offenbart, das in simulierter
Körperflüssigkeit
(SBF) getestet wurde. Dabei gibt es jedoch keinen Hinweis auf die
Reaktion von Säugetieren
auf das resorbierbare Silicium.
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Im
US-Patent Nr. 4 772 203 sind Implantate beschrieben, die einen Kern
und eine Matrix besitzen, wobei die Matrix wenigstens teilweise
resorbierbar ist. Die resorbierbare Matrix ist entweder bioaktiv
oder die Knochenneubildung auslösend
oder beides. Tricalciumphosphat, Hydroxylapatit und bioaktives Glas
sind als solche Matrizen aufgezählt.
Weiterhin wird festgestellt, dass, wenn eine resorbiere Matrix verwendet
wird, es auch möglich
ist, in sie Antibiotika einzubetten.
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Die
Erfindung betrifft langsam abgebende, gewebeverträgliche Implantate,
die insbesondere zur Abgabe einer niedrigen Dosis einer therapeutischen
Substanz an eine bestimmte Stelle und/oder über einen langen Zeitraum hinweg
(dabei kann "lang" Monate oder Jahre
bedeuten) geeignet sind. Obwohl sie an der Stelle des Implantats
abgegeben wird, kann die vorteilhafte Substanz global vom Körper aufgenommen
werden und kann an einer anderen Stelle eine Wirkung entfalten.
In der Vergangenheit war der hauptsächliche begrenzende Faktor
bei den meisten Arzneimittelabgabesystemen, in welchen implantierte
(polymere oder keramische) Materialien verwendet werden, die erreichbare "Nutzfracht". Mit dem Aufkommen
neuer gentechnisch hergestellter potenterer Arzneimittel (Peptide,
Proteine und DNA-Fragmente) wurden miniaturisierte Abgabesysteme
immer attraktiver, Gestaltungen vorausgesetzt, welche für die Sicherheit
des Patienten sorgen. Ein Beispiel für ein solches Sicherheitsthema
für die
in-vivo-Verabreichung wäre
der Ausfall eines elektronischen "Gatters", das mit einem auf einem Chip aufgebrachten
großen
Flüssigkeitsreservoir
verbunden ist. Solche Befürchtungen
können
durch die Verwendung von Arzneimittelabgabearrays oder den Arzneimitteleinbau
in ein resorbierbares Trägermaterial
zerstreut werden.
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Die
Erfindung umfasst ein Siliciumimplantat gemäß den Patentansprüchen, das
mit einer Substanz versehen ist, die dem implantierten Lebewesen
verabreicht werden soll.
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Dabei
kann das poröse
Silicium eine Porosität
von mindestens 2%, 3%, 4%, 5%, 10%, 20%, 30%, 40%, 50%, 60%, 70%,
80% oder höher
(die Porosität
ist der volumenmäßige Hohlraumanteil)
haben. Das poröse
Silicium kann eine Porosität
besitzen, die in einem Bereich von zwischen zwei beliebigen der
zuvor genannten Werte liegt.
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Das
Implantat kann eine Beschichtung, einen Bereich oder eine Schicht
aus Silicium besitzen oder es kann im Wesentlichen über den
gesamten Querschnitt aus Silicium bestehen. Es kann eine Materialschicht
auf dem Silicium, beispielsweise eine Hydroxylapatitbeschichtung,
besitzen. Die Deckschicht aus dem Material kann nach dem Einpflanzen
des Implantats eine physiologische Wirkung entfalten.
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Das
Silicium kann polykristallin sein.
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Die
Substanz kann im Wesentlichen gleichmäßig in der aus dem Siliciummaterial
bestehenden festen Phase verteilt sein. Bei porösem Silicium kann die Substanz
im Porennetzwerk und/oder im Siliciumgerüst verteilt sein. Dabei wird
angenommen, dass die Verteilung der Substanz im Material des Gerüsts eine
bessere Kontrolle über
die Freisetzungsgeschwindigkeit der Substanz bieten kann, da diese
direkt mit der Erosionsgeschwindigkeit des Siliciummaterials verknüpft ist.
Wird eine Substanz in den Poren festgehalten, ist die Freisetzungsgeschwindigkeit
auch davon abhängig,
wie schnell das Material die Poren verlassen kann (bevor das Gerüst erodiert
ist). Dies kann gegebenenfalls erwünscht oder akzeptabel sein.
Bei polykristallinem Silicium kann die Substanz in den Körnern und/oder
auf den Korngrenzen verteilt sein.
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Es
ist erkannt worden, dass Silicium, insbesondere poröses Silicium,
sehr gute Eigenschaften besitzt, die es in die Lage versetzen, als
Träger
für die
Abgabe eines Arzneimittels oder Mikronährstoffs zu dienen. Es wurden
experimentelle Nachweise erhalten, welche die Eignung von porösem Silicium
als ein Träger
für die Abgabe
einer Substanz von einem Implantat unterstützen. Studien der Erfinder
haben gezeigt, dass poröses Silicium "resorbierbar" oder "bioerodierbar" ist und vom Körper eines
Säugetiers
mit einer Geschwindigkeit resor biert oder abgetragen wird, die langsam
genug ist, damit poröse
Langzeit-Siliciumimplantate ein praktikabler Weg zur Abgabe von
Arzneimitteln/Substanzen werden.
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Hochporöses Silicium
ist seit langem als strukturell und chemisch instabil bekannt, und
Forscher auf dem Gebiet der Optoelektronik mussten einen weiten
Weg zurücklegen,
um es für
optoelektronische Zwecke stabiler zu machen. Dabei ist eine Ironie,
dass das Fehlen von inerten/Stabilitätseigenschaften des porösen Siliciums
jetzt im Nachhinein ein Faktor für
die kontrollierte Abgabe von Substanzen durch Implantate ist.
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Versuche
zeigen, dass Silicium mit hoher Porosität (beispielsweise 80%) schneller
als Silicium mit mittlerer Porosität (beispielsweise 50%) resorbiert
wird, das seinerseits schneller als kompaktes Silicium (das wenige,
wenn überhaupt
Anzeichen zeigt, dass es resorbiert wird) resorbiert wird. Somit
ist es durch die Einstellung von Porengröße und Gesamtvolumen der Poren
im Gerüst
des porösen
Siliciums möglich,
das Siliciummaterial so einzustellen, dass es schneller oder langsamer
resorbiert wird.
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Mikroporiges
Silicium (mit einer Porengröße von unter
2 nm), mesoporiges Silicium (Porengröße 2 bis 50 nm) und makroporiges
Silicium (Porengröße > 50 nm) sind alle geeignete
Trägermaterialien,
die abgetragen werden können.
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Silicium
ist billig und in sehr reinen Formen erhältlich (so hat beispielsweise
die Elektronikindustrie bereits Bedarf an sauberen, reinen Siliciumwafern).
Darüber
hinaus ist es bekannt, wie Siliciumkristalle mit einem sehr breiten
Spektrum an Elementen, wenn auch auf einem anderen Gebiet und bei
sehr niedrigen Konzentrationen (niedrigere Konzentrationen, als
sie für
Mikronährstoffe
erforderlich sind) zu dotieren sind.
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Es
wird angenommen, dass, wenn eine vorteilhafte Substanz zur Verfügung steht,
die in einem porösen
Siliciumimplantat als Abgabemechanismus bereitgestellt wird, es
für die
Abgabe von Substanzen besonders geeignet ist, die nicht in hohen
Dosen abgegeben zu werden brauchen. Dabei ist vorgesehen, dass ein poröses Siliciumimplantat
eine Größe von etwa
0,5 × 0,5 × 4 mm (oder
in den Bereichen > 0
bis 2 mm × > 0 bis 20 mm × > 0 bis 20 mm) haben
kann. Dabei kann jedes Implantat ein Gewicht von weniger als einem
Milligramm oder von einigen wenigen Milligramm oder einigen zehn
oder hundert Milligramm besitzen und kann jede Tablette bequemerweise
mit einer "trockenen
Nutzfracht" von
einigen zehn bis einigen hundert Mikrogramm Substanz oder sogar
bis zu einigen Milligramm (oder mehr, wenn es möglich ist, sie zu tragen) dotiert werden.
Dies kann für
die Abgabe von Makronährstoffen
oder hochdosierten Arzneimitteln ungenügend sein, reicht jedoch aus,
um Substanzen abzugeben, die im Mikro- bis Milligrammbereich zur
Verfügung
stehen müssen.
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Ein
Gebiet, auf welchem poröses
Silicium als Träger
für eine
therapeutische oder vorteilhafte Substanz geeignet ist, ist die
Abgabe von Mikronährstoffen
oder Mikromineralien an Lebewesen.
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Einige
Spurenmineralien, die der Körper
benötigt,
sind in ihm in einer äußerst niedrigen
Konzentration vorhanden (beispielsweise Selen, Chrom, Mangan und
Molybdän).
Die empfohlene tägliche
Aufnahme (RDA) von Mikromineralien kann < 0,1 mg/Tag betragen, und Mangelerscheinungen
sind gut dokumentiert (beispielsweise bei Selen und Jod). Dies ist
oft der Fall, da nur ein kleiner und sehr veränderlicher Teil der oral aufgenommenen
Mikromineralien absorbiert und somit biologisch verfügbar wird.
Werden diese Mikromineralien von einer implantierten Siliciumtablette
abgegeben, die vollständig
absorbiert wird, so ist dies eine attraktive Lösung für mit Mangelerscheinungen verbundene
Probleme. Darüber
hinaus ist es, indem die Substanzen in einem Implantat vorhanden
sind, möglich,
eine Substanz an eine spezielle Stelle (beispielsweise Jod in die Schilddrüse oder
in deren Nähe)
zu bringen.
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Dabei
ist Silicium selbst ein wesentliches Spurenelement, und ein poröses Siliciumimplantat
kann selbstverständlich
verwendet werden, um Silicium bereitzustellen, wobei es in diesem
Fall keine andere vorteilhafte Substanz tragen kann.
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Das
Implantat kann mehr als eine vorteilhafte Substanz besitzen. Dabei
kann ein Implantat, das mehrere essentielle Spurenelemente trägt, mit
2, 3, 4, 5 oder mehr Spurenelementen bereitgestellt werden.
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Andere
Elemente werden bereits für
therapeutische Zwecke in breitem Umfang klinisch verwendet, beispielsweise
Lithium gegen Depressionen, Gold und Silber wegen ihren bakteriziden
Eigenschaften und Platin bei mit Gewebeneubildung verbundenen Krankheiten.
Diese können
nicht so sehr verabreicht werden, um den gewünschten "normalen" Mineraliengehalt in der Physiologie
eines Lebewesens zu erreichen, sondern um die Mikromineraliengehalte
auf therapeutische Werte, möglicherweise
an einer spezifischen Stelle, zu erhöhen. Die Gehalte solcher therapeutischer
Elemente im Blutkreislauf bewegen sich normalerweise im μg/l-Bereich,
was innerhalb der Möglichkeiten
poröser
Siliciumimplantate liegt. Dabei kann das Implantat eine poröse Siliciumprobe
umfassen, in welcher ein solches Element (ob es nun ein Spurenelement,
ein Element in einer vorteilhaften Substanz oder irgendein anderes
Element des Periodensystems der Elemente ist) mit einer Konzentration
von zwischen 1 und 90 Atom prozent in einer Tiefe ab der Probenoberfläche von
zwischen 0,35 und 1000 μm
vorliegt. Vorzugsweise kann das Element mit einer Konzentration
von zwischen 1 und 90 Atomprozent in einer Tiefe ab der Probenoberfläche von
zwischen 1 und 1000 μm
vorhanden sein. Besonders bevorzugt kann das Element mit einer Konzentration
von zwischen 1 und 90 Atomprozent in einer Tiefe, gemessen ab der
Probenoberfläche,
von zwischen 10 und 1000 μm
vorhanden sein. Am meisten bevorzugt kann das Element mit einer
Konzentration von zwischen 30 und 1000 μm vorhanden sein. Oftmals ist
es für
solche Elemente vorteilhaft, dass sie in den Körper eines Säugetiers
mit einer niedrigen Geschwindigkeit abgegeben werden. Um diese langsame
Freisetzung zu erleichtern, ist es vorteilhaft, hohe Konzentrationen
solcher Elemente in relativ großen
Tiefen ab der Oberfläche
des porösen
Siliciums bereitzustellen.
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Dabei
kann ein therapeutisches oder essentielles Spurenelement (oder ein
anderes Element) in nicht-elementarer Form abgegeben werden. So
kann beispielsweise ein Salz eines Metalls die vorteilhafte Substanz
sein, wobei dem Körper
des Patienten Metallionen zur Verfügung gestellt werden. Solange
die Substanz in einer physiologisch nutzbaren Form abgegeben wird,
spielt es keine Rolle, wie sie vom erodierbaren Material (als Verbindung
oder elementar) getragen wird.
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Es
ist offensichtlich, dass das Einpflanzen eines Implantats, das eine
kontrollierte Menge eines Arzneimittels/Mikronährstoffs/Mikromineralstoffs über einen
Monat, sogar über
zwei oder drei Monate, ein Jahr oder möglicherweise mehrere Jahre
hinweg abgeben kann, große
Vorteile demgegenüber
besitzt, den Patienten zu verpflichten, Tabletten korrekt zu kauen
und zu schlucken oder oral einzunehmen, insbesondere wenn die zu
behandelnde gesundheitliche Beeinträchtigung Schwierigkeiten des
Patienten mit der Disziplin bei der Arzneimitteleinnahme nur noch
vergrößert. Die
Tatsache, dass ein Silicium implantat so hergestellt werden kann,
dass es langsam zerfällt,
ermöglicht
es, dass ein Implantat über
einen langen Zeitraum sich selbst überlassen bleiben kann. Wenn
die Abgabe einer gleichmäßigen Arzneimitteldosis
erforderlich ist, kann ein Siliciumimplantat so gestaltet werden,
dass es einen Gehalt an Arzneimittel oder Mineralstoff über einen
langen Zeitraum hinweg im Wesentlichen konstant (oder für den beabsichtigten
Zweck konstant genug) abgibt. Die Verwendung von Implantaten zur
Abgabe von Spurenelementen ist für
diejenigen attraktiv, die an Erkrankungen des Magen-Darm-Trakts
leiden und einige Elemente nicht oral aufnehmen können. Selbst
wenn ein Patient oral behandelbar wäre, so kann eine große Schwankung
des Aufnahmevermögens
im Darm stattfinden, und derselbe Gehalt an einem oralen Nahrungsergänzungsmittel
kann zu verschiedenen Gehalten an aufgenommenem Mineralstoff führen. Eine
subkutane Aufnahme weist eine deutlich geringere Schwankung zwischen
verschiedenen Menschen auf und ist deshalb leichter zu steuern.
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Ein
Merkmal buchstäblich
aller Arzneimittel, insbesondere großer organischer Moleküle, ist
jedoch, dass sie hohe Temperaturen nicht überstehen können. Wird ein Siliciumimplantat
unter Anwendung von bei hohen Temperaturen stattfindenden Dotierverfahren
hergestellt, kann es unmöglich
sein, zu erreichen, dass das strukturelle Siliciummaterial des Implantats
einige Moleküle
im funktionierenden Zustand aufnimmt. Dies ist jedoch bei therapeutischen
Elementen (beispielsweise Li und Se) kein Problem).
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Selbstverständlich ist
es möglich,
Verfahren anzuwenden, die nicht thermisch funktionieren, um Arzneimittel
in die Tiefe des Implantats und/oder in die feste Phase des porösen Gerüsts zu bringen.
Es kann eine Vakuumbedampfung angewendet oder das Implantat schichtweise
aufgebaut werden, wobei die Substanz vorwiegend auf der O berfläche einer
jeden Schicht anhaftet, oder es könnte ein beliebiges geeignetes
Verfahren zur Verteilung der Substanz im Körper des erodierbaren Implantats
angewendet werden.
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Die
geometrische Gestalt bekannter Arzneimittel freisetzender monolithischer
Implantate kann genutzt werden, um die Geschwindigkeit der Arzneimittelfreisetzung
zu steuern, und ähnliche
Verfahren einer geometrischen Gestaltung können zur Steuerung der Freisetzung
der Substanz von Siliciumimplantaten angewendet werden. Dies kann
zusätzlich
zur Steuerung der Porosität
und der Porengröße von porösem Silicium
zur Kontrolle der Auflösungsgeschwindigkeit
des Implantats geschehen. Dabei kann das Implantat in verschiedenen Tiefen
eine unterschiedliche Porosität
besitzen.
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Weiterhin
wird ein Verfahren zur Herstellung eines Siliciumimplantats bereitgestellt,
das die Stufe des In-Berührung-Bringens
der vorteilhaften Substanz mit dem porösen Teil des Siliciums durch
- a) Ändern
des Aggregatzustandes der vorteilhaften Substanz in eine geschmolzene
Phase und
- b) Übergehenlassen
der geschmolzenen vorteilhaften Substanz in den porösen Teil
des Siliciums umfasst.
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Vorzugsweise
umfasst das Verfahren zur Herstellung eines Siliciumimplantats außerdem die
Stufe des thermischen Abbaus der vorteilhaften Substanz, die in
das poröse
Silicium übergegangen
ist.
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Vorteilhafterweise
umfasst dieses Verfahren die Stufe der Umsetzung der vorteilhaften
Substanz, die in das poröse
Silicium übergegangen
ist, mit einem Oxidationsmittel wie Sauerstoff.
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Dabei
bedeutet in dieser Beschreibung die Bezeichnung "Probenoberfläche" die Oberfläche, welche die Probe aus porösem Silicium
von ihrer Umgebung trennt. Dabei bedeutet diese Bezeichnung nicht
die Oberfläche,
welche die Poren bildet, sofern diese Oberfläche nicht einen Teil der Oberfläche bildet,
welche das poröse
Silicium von seiner Umgebung trennt.
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Anschließend werden
erfindungsgemäße Ausführungsformen
beispielhaft unter Bezugnahme auf die im Anhang befindlichen Zeichnungen
näher erläutert, wobei
die
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1A bis 1D Rasterelektronenmikroskopaufnahmen
eines Titanimplantats mit 3000facher Vergrößerung, das einem Meerschweinchen
0, 1, 4 bzw. 12 Wochen nach dem Einpflanzen entnommen wurde,
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2A bis 2D Rasterelektronenmikroskopaufnahmen
eines porösen
Siliciumimplantats mit 3000facher Vergrößerung, das einem Meerschweinchen
0, 1, 4 bzw. 12 Wochen nach dem Einpflanzen entnommen wurde, und
die
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3A bis 3D Rasterelektronenmikroskopaufnahmen
eines porösen
Siliciumimplantats mit 3000facher Vergrößerung, das teilweise mit Hydroxylapatit
(HA) beschichtet worden war und einem Meerschweinchen nach 0, 1,
4 bzw. 12 Wochen nach dem Einpflanzung entnommen wurde, zeigen und
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4A schematisch
einen Siliciumwafer, der mikrobearbeitet wurde, um einige tausend
Implantate zu bilden, zeigt und die
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4B und 4C zwei
Implantatstrukturen zeigen und
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5 eine
Tabelle von Elementen, die unter Verwendung der Erfindung verabreicht
werden können, wobei
die Elemente, die mit einem Schlüssel
als essentielle Spurenelemente gekennzeichnet sind und/oder Mangelerscheinungen
verursachen können,
diejenigen sind, die vorzugsweise in ein Implantat eingebaut werden,
und
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6 eine
weitere erfindungsgemäße Ausführungsform,
in welcher eine Vielzahl von "Arzneimittelnutzfrachten" auf einer resorbierbaren
Tablette zur Verfügung
gestellt wird, zeigt und die
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7 bis 9 alternative
Multi-Arzneimittel-Tablettenimplantate zeigen und
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10 die
mittlere Tagestemperatur (+/– Standardabweichung)
der vier Meerschweinchengruppen,
-
11 das
mittlere Tagesgewicht (+/– Standardabweichung)
der vier Meerschweinchengruppen,
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12 einen
Vergleich der mittleren Temperatur (+ Standardabweichung) der Meerschweinchen über den
7-Tage-Kontrollzeitraum und für
die anschließenden
1-, 4-, 12- und 26-Wochen-Zeiträume
und
-
13 einen
Vergleich der mittleren Gewichtszunahme (+ Standardabweichung) der
Meerschweinchen über
den 7-Tage-Kontrollzeitraum
und für
die anschließenden
1-, 4-, 12- und
26-Wochen-Zeiträume
zeigt.
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Die 1A bis 1D zeigen,
dass über
einen 12-Wochen-Versuchszeitraum ein in ein Meerschweinchen subkutan
eingepflanztes Titanimplantat an seiner Oberfläche nur geringe Veränderungen
aufwies – es
ist bioinert.
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Die 2A bis 2D zeigen,
dass, wenn ein subkutanes poröses
Siliciumimplantat (30% Porosität) nach
0, 1, 4 und 12 Wochen untersucht wird, seine poröse Oberfläche wesentliche Veränderungen
aufweist. Es fand eine beträchtliche
Korrosion des porösen
Siliciums statt, sogar bis zu dem Ausmaß, dass die Schicht aus porösem Silicium
auf dem kompakten Siliciumkörper
(auf welchem das poröse
Silicium gebildet worden war) an Stellen vollständig abgetragen war.
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Die
in den in-vivo-Versuchen verwendeten Scheiben wurden wie folgt hergestellt:
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(a) Titanscheiben
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Eine
Titanfolie mit mindestens 99,6%iger Reinheit wurde von Goodfellow
Metals Limited in Form ausgestanzter Scheiben mit einer Dicke von
0,5 mm und einem Durchmesser von 11,5 mm gekauft. Diese wurden (auf
beiden Seiten) mit 12-μm-Diamantpulver
poliert, um den von dem Stanzverfahren verursachten Grat zu entfernen
und auf beiden Seiten dieselbe Oberflächenrauhtiefe herzustellen.
Danach wurden Chargen aus 10 Scheiben nach 20minütiger Reinigung in einem durch
Ultraschall gerührten
Acetonbad chemisch angeätzt.
Die Scheiben wurden 2 Minuten lang (zur Entfernung von Oberflächenfehlern)
in einer gerührten
Lösung
aus 35 ml H2O, 10 ml HNO3 und
5 ml 40%iger HF isotrop geätzt.
Das Ätzverfahren
wurde mit entionisiertem Wasser beendet, und die Scheiben wurden
gründlich
mit entio nisiertem Wasser abgespült,
wonach sie auf Filterpapier getrocknet wurden.
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(b) Kompakte Siliciumscheiben
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Chargen
aus Scheiben mit einem Durchmesser von 12 mm wurden aus CZ-Wafern
(N+, mit Phosphor dotiert, 0,0104 bis 0,0156 Ωcm spezifischer
elektrischer Widerstand, 0,5 mm dick, (100)-Orientierung) mit einem Durchmesser
von rund 5 Zoll (100 mm) mit einem maßgeschneiderten Hohlbohrer
ausgesägt.
Die Scheiben wurden in "meths", anschließend in
Ethylacetat und danach in einem durch Ultraschall gerührten Acetonbad
gereinigt. Das Glätten
der Scheibenkanten, die Entfernung von durch das Aussägen verursachten
Beschädigungen
und Gleichmäßigkeit
der Oberflächenrauhtiefe
auf beiden Seiten wurde mit einem "Polierätzen" erreicht: 25 ml HNO3 +
5 ml HF (40%) + 5 ml Essigsäure.
Chargen aus 10 Scheiben wurden gleichzeitig 5 Minuten lang unter
kontinuierlichem Rühren
geätzt,
was mit entionisiertem Wasser beendet wurde, gespült und auf
Filterpapier getrocknet.
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(c) Poröse Siliciumscheiben
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Die
chemisch polierten kompakten Si-Scheiben wurden sequentiell jede
einzeln in einer maßgeschneiderten
Elektrolysezelle anodisiert, wodurch beide Seiten und Kanten porös gemacht
wurden. Die Scheiben wurden an einem Rand von einer aus Platin bestehenden "Krokodilklemme" gehalten und auf
eine kontrollierte Art und Weise von einem Stufenmotor in den Elektrolyten
in einen zylindrischen Platintiegel, der die Kathode bildete, gesenkt
und wieder herausgehoben. Jede Scheibe wurde potentiostatisch (d.
h. mit einer konstanten Spannung von 1,0 V) 10 Minuten lang in 40%iger
wässriger
HF anodisiert. Bei dieser Art ei ner Anordnung fließt der meiste
Strom über
den Meniskus, so dass das angewendete Verfahren darin bestand, den
Meniskus bis zur Mitte der Scheibe langsam anzuheben, die zur Hälfte anodisierte
Scheibe zu entnehmen, zu trocknen und anschliessend umzudrehen,
um die andere Hälfte
auf dieselbe Weise zu anodisieren. Vollständig anodisierte Scheiben wurden
durch dieses Verfahren vollständig
mit einer rund 30 μm
dicken Beschichtung aus porösem Silicium überzogen.
Sie wurden mit entionisiertem Wasser gespült und auf Filterpapier getrocknet.
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(d) Sterilisierung
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Alle
Scheiben wurden an der Luft gelagert, bevor sie in einem Autoklaven
mit Druckwasserdampf 10 Minuten lang bei 134°C sterilisiert wurden.
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Die 3A bis 3D zeigen
eine ähnliche
Korrosion/Resorption von beschichtetem porösem Silicium mit 30% Porosität (beschichtet
mit Hydroxylapatit). Die Korrosionsgeschwindigkeit war bei dem beschichteten
porösen
Silicium geringer. Eine Beschichtung des Siliciums mit anderen Materialien
kann die Korrosion in einem frühen
Stadium in Abhängigkeit
vom verwendeten Beschichtungsmaterial verzögern oder beschleunigen. Dies
kann genutzt werden, um eine hohe Anfangsdosis der Substanz und
anschließend
eine niedrigere Dosis (möglicherweise über einen
längeren
Zeitraum) oder eine niedrige Anfangsdosis (oder keine Dosis) und anschließend eine
höhere
Dosis abzugeben.
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In
den 2 und 3 ist
gezeigt, dass die Korrosion von porösem Silicium in Säugetieren
auf eine fortschreitende Art und Weise stattfindet.
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Es
wurden auch Versuche durchgeführt,
um sicherzustellen, dass die Siliciumimplantate bei Meerschweinchen
keine ernsthaften Probleme verursachen, und auch hier wieder zeigen
diese Versuche, dass die Verwendung von Silicium, insbesondere porösem Silicium,
als ein biologisch verträgliches
Material an einer subkutanen Stelle aussichtsreich ist. Die pathologischen
Versuchsergebnisse werden in den anschließenden Abschnitten mit den
Titeln "in-vivo-Versuche
mit porösem
Siliciumimplantat" und "Punktbewertung" wiedergegeben, die
einen Bestandteil dieser Patentanmeldung bilden.
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Auf
die zuvor beschriebenen 12-Wochen-Versuche folgte eine 26-Wochen-Studie, die
völlig
konsistente Ergebnisse zeigte: Es gibt eine gleichmäßige Korrosion
des porösen
Siliciums, und die Korrosion des Implantats verursachte an den Versuchstieren
keine signifikanten schädlichen
Wirkungen. Es gab weder eine schwere entzündliche Reaktion noch eine
signifikante Narbenbildung, und auch die Ausscheidung des korrodierten
Siliciums war kein Problem.
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Da
die Korrosion von Polymeren bekannt und als Abgabemechanismus für Arzneimittel
getestet ist, ist die Erfindung, gestützt durch die zuvor diskutierten
Versuche, vollständig
realisierbar. Dennoch ist das Konzept einer Verwendung von halbleitenden
Tabletten für
eine Langzeit-in-vivo-Arzneimittelabgabe völlig neu.
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In 4 ist eine Siliciumscheibe 40 gezeigt,
die maschinell zerspant wurde, um viele Tausende von Implantattabletten 42 herzustellen.
Es wird angenommen, dass Hunderte oder Tausende von Tabletten aus
einem Wafer mit einem Durchmesser von 8 Zoll (200 mm) hergestellt
werden können.
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Der
Wafer wurde so behandelt, dass er über seine gesamte Dicke porös wurde,
und anschließend
in einzelne Tabletten zerbrochen. Die Tabletten wurden dann geglättet, um
eine subkutane Implantation und Verträglichkeit zu erleichtern. Dabei
kann eine längliche
Tablette, wie die gezeigte, für
eine Injektion durch eine Kanüle
geeignet sein. Die abgerundeten Enden 44 der länglichen
Tablette können
dies unterstützen.
Die Tablette kann dabei die Form von der in 4B gezeigten
annehmen.
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In
einer in 4C gezeigten alternativen Anordnung
ist eine Scheibe 46 mit einem Durchmesser von etwa 20 bis
25 mm dargestellt. Diese wurde chirurgisch subkutan implantiert.
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Es
ist zu sehen, dass die Implantate 42 und 46 im
Körper
vollständig
abgetragen werden und eine chirurgische Entfernung nicht erforderlich
ist.
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In 5 sind
Elemente gezeigt, die als geeignet für den Einbau in Siliciumimplantate
angesehen und nach Korrosion/Resorption des Siliciummaterials freigesetzt
werden, um eine aktive Substanz (das Element) zu liefern. Dabei
ist vorgesehen, dass die Implantate mit einem oder mehreren der
Elemente, die als essentielle Spurenelemente angegeben sind, und
am meisten bevorzugt mit denjenigen, die als essentielle Spurenelemente,
bei denen Mangelerscheinungen auftreten können, angegeben sind, bereitgestellt
werden.
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Auch
ist selbstverständlich
die Verabreichung therapeutischer Elemente oder Substanzen für bestimmte
Erkrankungen vorgesehen.
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Weiterhin
kann bei einem Problem, das mit einem Überschuss an einem Element
oder an einer Substanz verbunden ist, das Implantat zur Verabreichung
eines Blockers verwendet werden, um die überschüssige Substanz an der richtigen
Funktionsweise zu hindern, etwas davon zu binden oder mit der überschüssigen Substanz
zu rea gieren, wodurch der wirksame Überschuss gesenkt wird. So
ist beispielsweise vorgeschlagen worden, dass Silicium in Form von
Kieselsäure
vorteilhafterweise eine Aluminiumausscheidung unterstützen kann.
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Es
gibt keinen theoretischen Grund dafür, warum ein Element wie Eisen
nicht unter Anwendung der Erfindung verabreicht werden könnte, wobei
es jedoch in der Praxis schwierig werden kann, eine ausreichend hohe
Fe-Dosis in eine Siliciumtablette zu bekommen, um sie für das Einpflanzen
als Implantat geeignet zu machen.
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Elemente,
die für
den Einbau in eine Mikromineralstoff-Siliciumtablette bevorzugt
sind, umfassen: Vn, Cr, Mn, Se und Mo (ernährungsbedingte Erfordernisse),
Li, Ag, Au und Pt (therapeutische Wirkungen).
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Es
gibt keinen Grund dafür,
warum Moleküle
sowie Elemente nicht abgegeben werden könnten, solange das Verfahren
für das
Bringen des Arzneimittels/der gewünschten Substanz in das Implantat
nicht die Wirksamkeit der Substanz zunichte macht, und solange sie
in einer Form freigesetzt werden, die aktiv ist, wenn das Silicium
abgebaut wird.
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Bei
Mineralstoffen/Spurenelementen besteht eine Möglichkeit der Herstellung von
Mikromineralstofftabletten im
- (1) Erzeugen
von porösem
Silicium: beispielsweise durch Anodisieren eines gesamten Siliciumwafers,
um eine niedrige Konzentration an Mesoporen (beispielsweise 30%
Porosität)
einzuführen – dies wird
unter Anwendung von Flusssäure
und eines elektrischen Potentials auf bekannte Weise erledigt (siehe
beispielsweise US-Patent 5 348 618, in welchem die Erzeugung von
porösem Silicium
unter Verwendung von Flusssäure,
um eine teilweise elektrochemische Auflösung zu erreichen, diskutiert
wird – der
Inhalt von US 5 348 618 wird
hiermit als Bezugnahme aufgenommen);
- (2) Zerschneiden des Wafers und Nassätzen, die Standard in der Siliciumhalbleiterindustrie
sind (oder durch beliebige andere Verfahren), um glatte Tabletten
(scharfe Kanten sind unerwünscht)
zu bilden;
dabei ist die Reihenfolge von (1) und (2) umkehrbar;
- (3) Imprägnieren
der Tabletten: beispielsweise durch Eintauchen in eine wässrige Lösung des/der
Mineralstoffs/Mineralstoffe, der/die imprägniert werden soll/en (dabei
können
die Tabletten mehr als einen Mineralstoff enthalten) und anschließend die
Mineralstoffe durch Anwendung eines thermischen Eindringverfahrens
in die Tablette bringen, beispielsweise, indem die gesättigten
Tabletten 30 Minuten lang in einen 800°C heißen Ofen gelegt werden; und
- (4) Reinigen der Tabletten (erforderlichenfalls).
-
Eine
weitere Möglichkeit,
eine Substanz in das Implantat zu bringen, besteht darin, ein Salz
des Mineralstoffs auf der Oberfläche
aufzubringen, es in einer inerten Atmosphäre (beispielsweise Argon) zu
erhitzen, bis das Material schmilzt und die poröse Struktur benetzt. Das einzuführende Material/Wafer
kann dann abgekühlt
und überschüssige Substanz
mit Wasser abgewaschen werden. Danach kann ein thermisches Einführen durchgeführt werden.
-
Dabei
ist es bevorzugt, den Mineralstoff in die feste Phase der porösen Struktur
zu bringen, anstatt ihn lediglich in den Poren zu belassen. Dies
ergibt eine bessere Kontrolle der Auflösungsgeschwindigkeit des Mineralstoffs
und beseitigt das Problem mit dem "Bersteffekt", das bei auf Polymer basierenden Systemen üblich ist.
-
Eine
Kombination aus Kenntnissen über
die Auflösungsgeschwindigkeit
der Tabletten und wie sie sich im Laufe der Zeit verhalten und des
Dotiergrades der Tabletten und wie einheitlich er ist, ergibt das
Vermögen, die
Dosierung einer verabreichten Substanz über einen Zeitraum hinweg zu
steuern.
-
In 6 ist
ein schematischer Querschnitt einer Multi-Reservoir-Siliciumtablette 60 (nicht
maßstabsgetreu)
gezeigt. Dabei umfasst die Tablette 60 einen ersten Teil 62,
der beispielsweise durch einen medizinischen Klebstoff (oder durch
Wafer-Bonding) mit einem zweiten Teil 64 an der Grenzfläche 65 verbunden
ist. In diesem Beispiel sind der erste und der zweite Teil Spiegelbilder
voneinander und identisch (d. h. sie sind symmetrisch). Jede Hälfte 62 oder 64 der
Tablette hat umfängliche
oder Seitenteile 66 und einen Ober- (oder Unter-)wandteil 68.
In jeder Hälfte
der Tablette wurde durch Mikrozerspanung eine große Anzahl
von Reservoirs 70 angebracht, die in der zusammengesetzten
fertigen Tablette ein Arzneimittel 72 enthalten. Die Reservoirs sind
durch Trennwände 74 aus
Silicium voneinander getrennt. Die Tablette 60 (einschließlich der
Seitenteile 66, Ober-/Unterteil 68 und Trennwände 74)
ist aus resorbierbarem porösem
Silicium hergestellt, das nach dem Implantieren vom Körper korrodiert
und absorbiert wird. Die Tatsache, dass die zwei Teile 62 und 64 im
Wesentlichen identisch sind, macht ihre Herstellung billiger, da
von der Maschine nur eine Gestalt hergestellt werden muss.
-
In
dem in 6 gezeigten Beispiel ist der Abstand D4 der kürzeste und
wird die Wanddicke im Bereich D4 als erstes durch Korrosion des
porösen
Siliciums zerstört,
wodurch als erstes der Inhalt des Reservoirs R1 freigesetzt wird.
Als Nächstes
werden die Reservoirs R2 und R3 freigesetzt, da die nächstdünnsten Wandteile 76 in
diesen Bereichen wegkorrodiert wurden und zerbrochen sind. Danach
werden die Wandteile 78 korrodiert, wodurch der Inhalt
der Reservoirs R4 und R5 freigesetzt wird, usw.
-
Indem
Barrierewände
mit unterschiedlicher Dicke vorhanden sind, ist es möglich, eine
kontrollierte – und
gleichbleibende – Arzneimittelfreisetzung
zu erreichen, da die Reservoirs nacheinander geöffnet werden.
-
Die
Abstände
D1, D2 und D3 sind derart, dass die Dicke D4 des "Deckels" deutlich dünner als
die Dicke D2 des Seitenteils ist. Damit wird anstatt durch die Nähe zum Rand
des Siliciumwafers die Freisetzungszeit des äußeren Reservoirs durch die
Mikrozerspanung der Tiefen der Reservoirs gesteuert. Auf ähnliche
Weise ist D3 zwischen aneinander angrenzenden Reservoirs groß genug,
d. h., dass die Dicke des "Deckels" zuerst korrodiert
wird und nicht die Trennwände 74 zwischen
aneinander angrenzenden Reservoirs korrodiert werden (nachdem bereits
ein Reservoir von der Körperflüssigkeit
geöffnet
ist, findet die Korrosion der Trennwände statt).
-
Selbstverständlich kann
eine fortschreitende Öffnung
der Reservoirs bevorzugt sein, die durch Korrosion der Trennwände zwischen
aneinander angrenzenden Reservoirs erreicht wird, anstelle von oder
zusätzlich
zur Korrosion der Randflächen
der Tablette.
-
Es
ist offensichtlich, dass die Reservoirs für das Arzneimittel die vorteilhafte
Substanz in einer beliebigen Form, beispielsweise in Form eines
flüssigen,
pulverförmigen
oder festen Arzneimittels, festhalten können. Dabei kann das Arzneimittel
ein komplexes organisches Molekül,
ein Mikronährstoff
oder ein Mikromineralstoff, wie weiter oben diskutiert, sein.
-
Die
Arzneimittelreservoirs können
eine Mikromineralstofftablette oder ein/e andere/s Tablette/Implantat
enthalten. Dabei kann ein Reservoirloch eine Vielzahl erodierbarer
Arzneimittel/Element-Abgabe-Tabletten/Implantate
enthalten, die dieselbe Substanz oder andere vorteilhafte Substanzen
enthalten können und/oder
mit derselben/unterschiedlichen Geschwindigkeit/en korrodiert werden
können.
Somit können
die Türen
zu den Reservoirs einzeln erodiert werden, um einen physiologischen
Zugang zu den Tabletten zu erlauben, die ihrerseits eine vorteilhafte
Substanz auf kontrollierte Art und Weise über Tage, Wochen oder Monate hinweg
freisetzen. Dabei kann es mehrere Tabletten in einem Reservoir oder
einige zehn oder hundert Tabletten geben.
-
Die "Reservoirs" müssen nicht
notwendigerweise spanend hergestellte Löcher in einem Körper aus
resorbierbarem Siliciummaterial sein, sie können auch Bereiche sein, die
unterschiedlich mit einer vorteilhaften Substanz im Verhältnis zu
den "Wänden" imprägniert sind
(oder sie können
Bereiche sein, die auf eine andere Weise einen unterschiedlichen
Anteil an vorteilhaftem Material im Vergleich mit den "Wandbereichen" haben). Somit kann
das Implantat ein fester Körper
(möglicherweise
aus einzelnen Abschnitten hergestellt, aber ohne tatsächliche
Löcher)
sein. Gegenwärtig
wird jedoch angenommen, dass die mikromaschinelle Herstellung einer
Anordnung von Löchern
wahrscheinlich das Beste ist.
-
Dabei
können
die Wandbereiche als Zeitverzögerungsmittel
angesehen werden, die geeignet sind, den Zeitpunkt der Freisetzung
des Inhalts der Reservoirs zu verzögern.
-
Es
ist offensichtlich, dass die Siliciumtechnologie tatsächlich auf
ideale Weise geeignet ist, die "Arzneimittelnutzfracht" in Kompartimente
aufzuteilen – ein
Merkmal, das erfindungsgemäß ausgenutzt
wird. Die Grundidee ist dabei die mikromaschinelle Herstellung einer
enormen Anzahl (beispielsweise 102 bis 104) unabhängiger
Reservoirs in resorbierbaren Si-Blöcken, wodurch eine neue Möglichkeit
der Steuerung der Kinetik der Arzneimittelfreisetzung geschaffen
wird. Dabei ist der Zeitpunkt der Freisetzung aus jedem Reservoir
vorherbestimmt durch die darüber
liegende Dicke eines mikroporösen
Verschlusses, der allmählich
in vivo abgetragen wird.
-
Das
Beispiel von 6 kann erzeugt werden, indem
unmittelbar durch zwei Si-Wafer hindurch anodisiert und anschließend eine
Anordnung aus photolithographisch gebildeten Hohlräumen in
beiden tief trocken geätzt
wird und schließlich
beide nach Füllen
des Reservoirs miteinander verbunden werden. Dabei wird die Freisetzungskinetik
von der Verteilung von Volumen und Dicke des Verschlusses in der
Anordnung bestimmt. Damit dies der Fall ist, wird die Diffusionszeit
eines Arzneimittels mit hohem Molekulargewicht (das ein typisches
Arzneimittel sein kann) durch den Verschluß hindurch unendlich lang gemacht,
verglichen mit dessen Abtragungsgeschwindigkeit. Dies wird über eine
Topographie des Verschlusses (Mikroporen mit < 2 nm Durchmesser) oder eine Oberflächenchemie
der Poren (beispielsweise Hydrophobie bei hydrophilen Arzneimitteln) erreicht.
Alternativ liegt die Arzneimittelschicht selbst in fester Form vor,
bis die physiologische Flüssigkeit
bis in das Reservoir durchgebrochen ist.
-
Die
Anordnung in 6 ist eine Möglichkeit, ein Implantat mit
mehreren Reservoirs und zeitdifferenzierter Freisetzung bereitzustellen. Ähnliche
Wirkungen können
mit dem Implantat 71 in 7 erreicht
werden, in welcher ein Verschluß 73,
der aus einem sehr langsam korrodierenden Material hergestellt ist,
und ein Boden 75, der aus einem schneller korrodierenden
Material hergestellt ist, gezeigt ist. Eine flache Grenzfläche zwischen
Verschluß 71 und
Boden 73 kann es erleichtern, das Implantat zusammenzubauen.
Die mit 77 nummerierten Tiefen steuern die Freisetzungszeit
der Reservoirs.
-
In 7 ist
eines der Reservoirs gezeigt, das eine Anzahl poröser Mikromineralstoff-Siliciumtabletten 79 enthält. Dabei
kann der Verschluß 73 selbstverständlich aus
einem Material hergestellt sein, das mit derselben Geschwindigkeit
wie der Boden (beispielsweise aus demselben Material) korrodiert.
-
In 8 sind
eine Anordnung und eine flache Unterseite 86 gezeigt. Das
Profil des Verschlusses passt zu den "Türen" des Bodens derart,
dass ein Durchbruch durch den Verschluß und den Boden in Bereichen,
die an ein bestimmtes Reservoir angrenzen, im Allgemeinen gleichzeitig
erreicht wird.
-
In 9 ist
ein Implantat 90 mit einem Boden und einem Verschluß 92 gezeigt.
Der Boden 91 besitzt Reservoirs 93 mit im Allgemeinen
derselben Tiefe und Barrierebereiche 94 mit im Allgemeinen
derselben Tiefe. Der Verschluß 92 hat
eine abgestufte/profilierte Topographie der Oberseite, die angeordnet
ist, um einen sequentiellen, zeitdifferenzierten Durchbruch bis
zu den Reservoirs sicherzustellen (dabei korrodiert der Verschluß zuerst
durch, und nicht der Boden).
-
Die
Erfindung umfasst auch ein Verfahren zur zeitlichen Einstellung
der Freisetzung vorteilhafter Substanzen von einem Implantat.
-
Die
Tatsache, dass Silicium nicht zu schnell resorbiert wird, ist vorteilhaft.
Dabei ist es bevorzugt, über ein
Implantat zu verfügen,
das mindestens einen Monat lang und am meisten bevorzugt mindestens
zwei Monate, drei Monate, vier Monate, sechs Monate, neun Monate
oder ein Jahr oder länger
nicht ersetzt zu werden braucht.
-
Ein
Problem bei der Anwendung des Abtragens eines Implantats, um ein
Arzneimittel abzugeben, das in das Material des Implantats eingebettet
ist, besteht darin, dass sich die Oberfläche des Implantats mit der Zeit
verändert
(oder sich mit der Zeit verändern
kann) und sich somit auch die Arzneimittelabgabe im Laufe der Zeit
verändert.
So wird beispielsweise eine Kugel kleiner. Dies kann teilweise durch
die geometrische Gestaltung des Implantats berücksichtigt werden, um die Schaffung
einer sich ausdehnenden Innenfläche
zu erlauben, durch welche eine sich verkleinernde Außenfläche kompensiert
wird.
-
Ein
alternativer oder ergänzender
Ansatz, der jetzt mit porösem
Silicium und mit polykristallinem Silicium realisierbar ist, besteht
darin, sicherzustellen, dass das Arzneimittel/die vorteilhafte Substanz
in verschiedenen Bereichen des Implantats mit unterschiedlichen
Konzentrationen vorliegt. Dies kann erreicht werden, indem die Porengröße entlang
der Tiefe eines Körpers
aus porösem
Silicium oder die Korngröße/Anzahl
der Korngrenzen gesteuert wird. Dabei kann die Anzahl und/oder Größe der Korngrenzen
durch die gesamte Tiefe eines Körpers
aus polykristallinem Silicium hindurch gesteuert werden. Somit ist
es möglich, über eine
poröse Siliciumtablette
zu verfügen,
die auf Grund der Konzentration des Arzneimittels/Mikromineralstoffs
in ihr, die sich bis in ihre Mitte erhöht, eine im Wesentlichen gleichmäßige Dosisabgabegeschwindigkeit
im Laufe der Zeit, in welcher sie resorbiert wird, besitzt, sodass
die Abnahme der exponierten Oberfläche ausgeglichen wird.
-
Dabei
ist festzustellen, dass weder die im Wesentlichen zweidimensionalen
Formen wie eine Scheibe noch die länglichen "linienförmigen" Rormen (wie in den 4B und 4C gezeigt)
groß unter
Veränderungen
der Oberfläche
leiden.
-
Außer der
Porosität,
welche die Substanzmenge beeinflusst, die im mikroporösen Silicium
festgehalten werden kann (dabei entspricht einer größeren Porosität ein größeres Vermögen, die
Substanz festzuhalten), kann die Porengröße die Auflösungsgeschwindigkeit des Implantats
beeinflussen. Somit können
die inneren Bereiche eines porösen
Siliciumimplantats so angeordnet werden, dass sie schneller als
die äußeren Bereiche
korrodieren, wobei auch hier wieder ein den Verlust an exponierter
Oberfläche
ausgleichender Effekt erhalten wird.
-
Weiterhin
kann das Verfahren angewendet werden, um Diagnostika, möglicherweise
in einem lokalisierten Bereich des Körpers, freizusetzen. Diagnostika
zählen
auch zu den "vorteilhaften
Substanzen".
-
Es
ist offensichtlich, dass die Realisierung dieser Siliciumstrukturen,
speziell poröser
und polykristalliner Siliciumstrukturen, die in der Lage sind, vom
Körper über einen
langen Zeitraum (Monate) hinweg ohne Anzeichen signifikanter schädlicher
Wirkungen abgebaut zu werden, zu der Möglichkeit führt, Implantate für die Abgabe
vorteilhafter Substanzen (beispielsweise Mikronährstoffe und Arzneimittel),
die diesen Vorteil nutzen, zu erzeugen. Der Nachweis, dass keine
nachteiligen Wirkungen durch die Implantation auftreten, versetzt uns
in die Lage, über
eine vernünftige
und vorhersehbare Erwartung des Erfolgs zu verfügen – und dies ist mehr als eine
Spekulation.
-
Gegenwärtig wird
angenommen, dass durch Beschränkungen
der physikalischen Größe der Arzneimittelnutzfracht
bei Implantaten deren praktische Verwendung auf die Abgabe von Mikromineralstoffen
oder anderen Substanzen, die nicht mit hohen Gehalten erforderlich
sind (beispielsweise gentechnisch hergestellte Proteine, Peptide
und Genfragmente und anderes DNA-Material), eingeschränkt ist.
Die Erfindung ist jedoch nicht notwendigerweise auf diese Gebiete
beschränkt,
wenn ein praktisches Implantat für
die Abgabe eines Makroarzneimittels geschaffen wird.
-
Eine "vorteilhafte Substanz" ist insgesamt irgendwie
vorteilhaft: Sie kann ein Toxin sein, das für unerwünschte Zellen toxisch ist/auf
einen unerwünschten
physiologischen Vorgang einwirkt. So wären beispielsweise krebsbekämpfende
Substanzen als "vorteilhaft" anzusehen, obwohl
es ihre Aufgabe ist, Krebszellen abzutöten.
-
Es
ist festzustellen, dass die Begriffe "erodiert", "korrodiert" und "resorbiert" hierin benutzt werden.
Dabei ist der Korrosionsmechanismus nicht vollständig bekannt, doch dass Erosion
und Korrosion stattfinden, ist erwiesen. Bioerosion, Bioresorption
und biologischer Abbau sind andere mögliche Begriffe: Gegenwärtig wird weder,
ob das Silicium/Trägermaterial
von den Zellen aufgenommen wird noch extrazellulär bleibt, als von Bedeutung
angesehen. Dabei ist die Erfindung nicht notwendigerweise auf eine
genaue biologische Unterscheidung zwischen den für "Korrosion" benutzten Begriffen beschränkt.
-
Imprägnierung
poröser
Halbleitermaterialien
-
Es
wurden Versuche zur Demonstration der Imprägnierung von porösen Siliciumproben
mit einer Anzahl von Metallen (Mangan, Silber und Chrom) oder Verbindungen
(beispielsweise Oxiden) dieser Metal le entsprechend einem erfindungsgemäßen Merkmal
durchgeführt.
Ein Salz des Metalls wurde auf die Oberfläche einer porösen Siliciumprobe
aufgebracht. Die Temperatur des Salzes wurde erhöht, bis es schmolz. Das geschmolzene
Salz ging dann in die Masse des porösen Siliciums über. Die
Anwendung von Wärme
führte
zum Abbau des Salzes, was das Metall oder Metalloxid ergab.
-
Das
Ausgangsmaterial war n-leitendes Silicium (100) mit 3 bis 5 Ohm·cm. Dieses
wurde in einem volumenmäßigen 50/50-Gemisch
aus Ethanol und 40gew.-%iger Flusssäure anodisiert. Der Anodisierungsstrom betrug
100 mAcm–2 und
die Anodisierungszeit 5 Minuten. Dies ergab einen porösen Siliciumfilm
mit einer Dicke von 30 Mikrometern und einer gravimetrisch bestimmten
Porosität
von 38%. Proben des porösen
Siliciums (von dem nicht anodisierten kompakten Silicium getragen),
die durch dieses Verfahren hergestellt worden waren, wurden zerschnitten,
um Stücke
mit den Abmessungen von etwa 2 × 2
cm zu bilden.
-
Die
gewählten
Metallsalze waren Mangan(II)-nitrat, Chrom(III)-nitrat und Silber(I)-nitrat.
Es wurde ein allgemeines Verfahren entsprechend einem erfindungsgemäßen Merkmal
durchgeführt.
Das Nitrat wurde auf die Oberfläche
der porösen
Siliciumprobe aufgebracht. Die poröse Siliciumprobe wurde mit
der porösen
Seite nach oben auf einem Graphitblock angeordnet. Auf ihrer Oberfläche wurde
eine Menge aus dem Metallnitratpulver aufgebracht. Der Graphitblock,
mit dem porösen
Siliciumwafer darauf, wurde in einen CVD-Reaktor gelegt. Der Reaktor
wurde zusammengebaut und gegenüber
der Atmosphäre
abgeschlossen. Er wurde mit Argon (um eine inerte Atmosphäre zu schaffen)
oder Wasserstoff (um eine reduzierende Atmosphäre zu schaffen) gespült.
-
Die
Probentemperatur wurde dann erhöht,
bis das Schmelzen des Metallnitrats beobachtet wurde.
-
Bei
einigen Proben wurde, nach einem Zeitraum bei dieser Anfangstemperatur,
die Temperatur weiter erhöht
bis, durch eine Blasenbildung, die Zersetzung des Salzes beobachtet
werden konnte. Nach einer gewissen Zeit bei der erhöhten Temperatur
wurde die Probe bis auf Raumtemperatur abgekühlt und aus dem CVD-Reaktor
entnommen. Durch dieses Verfahren wurde eine Reihe von Proben hergestellt,
die danach in entionisiertem Wasser gewaschen und anschließend getrocknet
wurden. Nach dem Waschvorgang wurde der Metallgehalt durch EDX auf
den Schnittkanten ermittelt.
-
Vor
jeder Imprägnierung
wurde die poröse
Siliciumprobe ausgewogen. Nach der Imprägnierung wurden die Proben
mit entionisiertem Wasser gewaschen und erneut gewogen. Bei den
getesteten drei Nitraten wurde eine Gewichtszunahme festgestellt.
Da diese Nitrate stark wasserlöslich
sind, legt die Gewichtszunahme nahe, dass die Nitrate durch die
Wärme,
die auf die poröse
Siliciumprobe eingewirkt hatte, vermutlich entweder zu dem Metall
oder zu einem Oxid des Metalls, zersetzt worden waren.
-
Anschließend wird
der Vorgang für
Mangan(II)-nitrat, der mit dem weiter oben beschriebenen allgemeinen
Vorgang übereinstimmt,
beschrieben. Mangannitratpulver, das ausreichte, um etwa 0,5 g Pulver
auf 1 cm2 poröse Siliciumoberfläche zu ergeben,
wurde auf die Oberfläche
der porösen
Siliciumprobe aufgebracht. Ein inertes Gas (Argon) wurde mit einem
Durchfluss von 700 cm3/min 10 Minuten lang
durch den CVD-Reaktor strömen
gelassen. An dieser Stelle wurde die Temperatur des Graphitblocks
mit dem darauf befindlichen Wafer auf 50°C erhöht. Es wurde beobachtet, dass
das Mangannitrat schmolz, und die Temperatur wurde eine Stunde lang
auf diesem Wert (50°C) gehalten.
Anschließend
wurde die Temperatur auf 150°C
erhöht
und eine weitere Stunde auf diesem Wert gehalten. In dieser Stufe
wurde eine Gasentwicklung aus dem geschmolzenen Salz beobachtet.
Anschließend
wurde die Temperatur auf Raumtemperatur absinken gelassen und die
Probe entfernt. Danach wurde die Probe etwa 5 Minuten lang durch
Eintauchen in entionisiertes Wasser gewaschen. Es wurde beobachtet,
dass dadurch das meiste Salz, das auf der Oberfläche des porösen Siliciums zurückgeblieben
war, entfernt wurde. Für
die Elementaranalyse wurden dann Proben aus dieser Probe herausgeschnitten.
-
Die
poröse
Siliciumprobe, die mit Mangannitrat behandelt worden war, wurde
in Wasser gewaschen, um einen möglichen
Rest an nicht umgesetztem Salz von der Oberfläche zu entfernen, obwohl eine
deutlich markierte Fläche
zurückgeblieben
war, die anzeigte, wo das Salz auf dem porösen Siliciumsubstrat geschmolzen
war. Es wurde dann an einem gespaltenen Schnitt (die Spaltung erfolgte
auf der Grenze zwischen dem porösen
und dem kompakten Silicium oder in deren Nähe) durch die Probe eine Elementaranalyse
durchgeführt,
um den Umfang der Manganimprägnierung
zu ermitteln. In allen Fällen
hatte bei dem Mangan das Metall oder, wahrscheinlicher, das Metalloxid,
den Boden der porösen
Schicht mit einer Entfernung von 30 μm bei den in diesen Versuchen
verwendeten Substraten erreicht. Nur unter der Fläche, in
welcher sich das geschmolzene Salz befunden hatte, wurde Mangan
beobachtet. Selbst im Boden der Poren war die Zusammensetzung ausreichend,
dass es leicht durch EDX nachgewiesen werden konnte, was nahelegt,
dass es mit mehr als einem Atomprozent vorhanden war. Dabei ist
festzustellen, dass es das EDX-Verfahren
nur erlaubt, Metallkonzentrationen von mehr als einem Atomprozent
nachzuweisen. Für
die Behandlung mit Mangannitrat wurde dieser Vorgang sowohl in einer
Wasserstoff- als auch in einer Argonatmosphäre durchgeführt. Bei beiden Atmosphären wurden ähnliche
Manganatomkonzentrationen in ähnlichen
Tiefen festgestellt.
-
Der
Vorgang für
das Chrom(II)-nitrat, der mit dem weiter oben beschriebenen allgemeinen
Vorgang übereinstimmte,
war identisch mit demjenigen, der zuvor für das Mangan(II)-nitrat beschrieben
worden ist, außer,
dass der Graphitblock auf 90°C
erhitzt wurde, um den Schmelzvorgang auszulösen, und nach einer Stunde
diese Temperatur auf 150°C
erhöht
und auf dieser Höhe
eine weitere Stunde lang gehalten wurde. Der Vorgang für Silber(I)-nitrat,
der mit dem weiter oben beschriebenen allgemeinen Vorgang übereinstimmte,
war identisch mit dem zuvor für
Mangan(II)-nitrat beschriebenen, außer, dass der Graphitblock
auf 250°C
erhitzt wurde, um den Schmelzvorgang auszulösen, und nach einer Stunde
diese Temperatur auf 450°C
erhöht
und auf dieser Höhe
eine weitere Stunde lang gehalten wurde.
-
Die
EDX-Analyse von Proben aus den mit Chrom- und Silbernitrat behandelten
Proben wurde auf ähnliche
Weise durchgeführt.
Die behandelte poröse
Siliciumprobe wurde in Wasser gewaschen, um einen möglichen
Rest an nicht umgesetztem Salz von der Oberfläche zu entfernen. Es wurde
dann an einem gespaltenen Schnitt (die Spaltung erfolgte auf der
Grenze zwischen dem porösen
und dem kompakten Silicium oder in deren Nähe) durch die Probe eine Elementaranalyse
durchgeführt,
um den Umfang der Imprägnierung
mit dem Salz zu ermitteln. Das Chromoxid (bei der mit Chromnitrat
behandelten Probe) hatte bei den in diesen Versuchen verwendeten
Substraten den Boden der porösen
Schicht in einer Entfernung von 30 μm erreicht. Das Silber (bei
der mit Silbernitrat behandelten Probe) hatte bei den in diesen
Versuchen verwendeten Substraten den Boden der porösen Schicht
in einer Entfernung von 30 μm
erreicht. Anders als bei den mit Mangan und Chrom behandelten Proben
hatte sich das Silber durch die Porenstruktur und nicht nur in der
Fläche
unter der Schmelze verteilt. Die Zusammensetzung, sogar am Boden
der Poren, war ausreichend, um es leicht durch EDX nachzuweisen,
was nahelegt, dass es mit mehr als einem Atomprozent vorhanden war.
-
Die
Imprägnierung
mit dem Mangan wurde auch an Umgebungsluft durchgeführt. Mangannitrat
wurde auf der Oberfläche
eines porösen
Siliciumfilms aufgebracht, dieser wurde auf eine Standard-Laborheizplatte gelegt.
Die Probe wurde auf der Heizplatte 70 Minuten lang bei 56°C und 70
Minuten lang bei 150°C
erhitzt. Dies ergab einen schwarzen Film auf der Oberfläche der
porösen
Siliciumschicht. Eine EDX-Analyse dieses Films ergab Mangan mit
mehr als 1% über
die gesamte Schicht. In einer Tiefe von einigen Mikrometern gab es
auch ein Band mit höherer
Konzentration (einige Atomprozente).
-
Verfahren,
die ähnlich
den hier beschriebenen Verfahren sind, können auch angewendet werden,
um Imprägniersubstanzen,
die keine Metallsalze sind, in einen porösen Halbleiter (poröse Siliciummaterialien
sind eine Unterklasse poröser
Halbleiter) übergehen
zu lassen. Dabei kann die Imprägniersubstanz
ein Metallsalz (einschließlich
der hier beschriebenen Metallnitrate) und/oder eine vorteilhafte
Substanz sein. Die Imprägniersubstanz
kann auch ein Element des Periodensystems sein. Poröse Siliciumproben
mit einer Probenoberfläche
und imprägniert
durch ein Verfahren, das gleich den hier beschriebenen Verfahren
oder diesen ähnlich
ist, können
als Komponente in Implantaten verwendet werden, die an anderen Stellen
dieser Beschreibung erläutert
worden sind.
-
In-vivo-Versuche
mit porösen
Siliciumimplantaten
-
Der
Zweck der Versuche war, die biologische Verträglichkeit von porösem Silicium
festzustellen, nachdem es an subkutanen Stellen in Meerschweinchen
implantiert worden war, um die Eignung der Materialien für eine Verwendung
in implantierbaren Vorrichtungen zu untersuchen. Die Versuche wurden
1, 4, 12 und 26 Wochen lang durchgeführt.
-
Die
Versuche wurden entsprechend den Verfahren durchgeführt, die
im International Standard for biological evaluation of medical devices
part 6 (ISO 10993-6) spezifiziert sind.
-
Die
Probekörper
hatten die Form einer Scheibe (10 mm Durchmesser, 0,3 mm Dicke).
Die Veränderung
ihrer Oberflächeneigenschaften
zielte darauf ab, einen Probekörper
bioaktiv (d. h. das Anhaften von Gewebe zu fördern, anschließend als
poröses
Silicium bezeichnet), einen Probekörper bioinert (d. h. er zeigt
keine Wechselwirkung mit lebendem Gewebe, anschließend als
kompaktes Silicium bezeichnet) und einen Probekörper bioaktiv, vorbeschichtet
mit Hydroxylapatit (anschließend
als beschichtetes poröses
Silicium bezeichnet) zu machen. Es wurde jeweils ein Probekörper je
Probekörperart
und eine Kontrolle (Titanscheibe mit denselben Abmessungen wie die
Probekörper)
pro Versuchstier in der 1-, 4- und 12-Wochenstudie verwendet. Zwei
poröse
Siliciumproben und zwei Titanproben wurden pro Versuchstier in der
26-Wochen-Studie verwendet.
-
Im
1-, 4- und 12-Wochen-Versuch wurden insgesamt 30 Meerschweinchen
(10 Meerschweinchen pro Zeitraum) eingesetzt. Im 26-Wochen-Versuch
wurden weitere fünf
Meerschweinchen eingesetzt, was insgesamt 35 Meerschweinchen ergibt.
Vor den 1-, 4-, 12- und
26-Wochen-Zeiträumen
gab es eine Pilotphase im Versuch über sieben Tage. Die Pilotstudie
wurde an drei Meerschweinchen (jeweils eines von der 1-, 2- und 12-Wochen-Gruppe)
durchgeführt.
Die Pilotstudie war erfolgreich (d. h. es traten an den Implantaten
keine schweren Reaktionen auf), sodass die gesamte Studie wie geplant
durchgeführt
wurde.
-
Die
Versuchstiere wurden mindestens fünf Tage vor Versuchsbeginn
an die Umgebung des Experimental Animal House (EAH) akklimatisiert.
Nach diesem Zeitraum wurde in jedes Tier ein Sender (Biomedic Data
Systems) zur Identifizierung und dazu, dass während des Versuchs die Körpertemperatur überwacht
werden konnte, implantiert. Der Sender wurde subkutan durch eine
12-Gauge-Kanüle
im Rückenbereich
an einer Stelle implantiert, an welcher er nicht mit der nachfolgenden
Implantation von Silicium- oder Kontrollprobekörpern wechselwirken konnte.
Der Injektionsbereich wurde rasiert und eine Lokalanästhesie
durchgeführt.
-
4
bis 7 Tage später
wurde den Versuchstieren ein allgemeines Anästhetikum (Halothan, 1,4–2,5%) verabreicht,
und es wurden 4 Probekörper
implantiert. Der Rücken
der Versuchstiere wurde rasiert und in der Haut ein Einschnitt angebracht.
Durch das offene Aufschneiden wurden subkutane Taschen hergestellt,
wobei der Taschenboden mindestens 15 mm von der Einschnittlinie
entfernt war. In jeder Tasche wurde ein Implantat angeordnet, und
die Implantate waren mindestens 5 mm voneinander entfernt. Es wurden
vier Taschen erzeugt, um das Anbringen von 4 Implantaten zu ermöglichen.
Der Einschnitt wurde mit einem geeigneten chirurgischen Nähmaterial
geschlossen.
-
Die
Körpertemperatur
(über den
Sender) wurde zweimal täglich
nach dem chirurgischen Eingriff über die
Dauer der Studie gemessen (einschließlich der sieben Tage der Pilotstudie).
Jede der Implantatstellen wurde genau untersucht und das Ausmaß jeder
Reaktion notiert. Der Durchmesser einer jeden Implantatstelle wurde
gemessen, um eine Schwellung zu bewerten, und eine Rötung wurde
mit einer Punktzahl versehen (0 = normal, kein Unterschied zu der
umgebenden Haut, 1 = leichte hellrote Färbung in Flecken, 2 = gleichmäßige hellrote
Färbung
oder Flecken mit dunklerer Rötung,
3 = dunkleres Rot auf der gesamten implantierten Stelle). Am Ende
der jeweiligen Studiendauer (1, 4, 12 oder 26 Wochen) wurden die
Versuchstiere durch eine Überdosis
Pentobarbiton getötet.
Die implantierten Stellen wurden sorgfältig untersucht und Standardgewebeschnitte
jeder Stelle angefertigt, mit Hämatoxylin
und Eosin angefärbt
und nach verschiedenen pathologischen Merkmalen mit einem Zeiss
Axioplan Photomikroskop beurteilt. Ein Spektrum pathologischer Merkmale,
welche die Gewebereaktion widerspiegeln, einschließlich akuter
Entzündung
und Fibrose, wurde skaliert, indem jedem Merkmal eine Punktzahl
zugeordnet wurde; indem die Punktzahlen hinsichtlich Zeit und implantierter Stelle
verglichen wurden, wurde ein objektiver Vergleich der Siliciummaterialien
erhalten. Die Kriterien, die für die
Zuordnung der Punktzahlen für
jedes beurteilte pathologische Merkmal angewendet wurden, sind in
den Tabellen A bis D zusammengefasst. Die Art des Probekörpers an
der implantierten Stelle wurde zufällig ausgewählt, und die Versuche und die
Bewertung wurden blind geführt.
-
Die
Punktzahlen oder Werte für
jede Art eines Probekörpers
und für
jeden Zeitpunkt wurden mit denjenigen der Kontrollprobekörper unter
Anwendung geeigneter nicht-parametrischer Tests verglichen. Wo möglich, wurde
eine multifaktorielle Varianzanalyse mit ad-hoc-Tests für Unterschiede
zwischen den Gruppen durchgeführt.
-
Die
Werte für
mittlere Temperatur und mittleres Gewicht sind in graphischer Form
in 7 bzw. 8 gezeigt. Es gab einen signifikanten
Temperaturanstieg (9) und eine signifikante Abnahme
der Gewichtszunahme (10) für den 7-Tage-Zeitraum mit anschließendem chirurgischem
Eingriff in allen 3 Versuchstiergruppen (1., 4. und 12. Woche).
In der 26-Wochen-Versuchstiergruppe wurden keine analogen Veränderungen beobachtet.
Danach wurden eine ständige
Abnahme der Körpertemperatur
und eine ständige
Gewichtszunahme festgestellt, was anzeigte, dass an den Implantaten
keine chronischen Entzündungsreaktionen
stattfanden. Die vorübergehenden
Einflüsse
auf Temperatur und Gewichtszunahme sind auf den chirurgischen Eingriff
zurückzuführen und
nicht auf den Charakter der Implantate.
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Zum
Zeitpunkt der Gewebebeurteilung war die Lage von Versuchs- und von Kontrollstellen
in jedem Versuchstier unbekannt, und die histologische Untersuchung
wurde blind durchgeführt.
Nach der Beurteilung wurden die Ergebnisse entschlüsselt: Eine
Zusammenfassung der Punktzahlen für jede Art eines Implantats in
Bezug auf Anzahl der Versuchstiere, Gewebemerkmale und Zeitpunkt
sind in den Tabellen E bis H zusammengefasst. Im Allgemeinen zeigte
die Untersuchung nach der Autopsie keine signifikanten pathologischen Veränderungen
zu einem der drei Zeitpunkte. Insbesondere ließen sich alle Implantate leicht
aus ihrer jeweiligen Stelle entnehmen und zeigten keine Faseranbindung
an das umgebende Bindegewebe. Zum frühesten Zeitpunkt zeigte jede
Stelle eine offensichtliche akute Entzündung, verbunden mit einer
schwachen bis mäßigen Gefäßneubildung.
Nach 26 Wochen zeigten um die implantierte Stelle herum drei von
zwanzig Stellen eine schwache bis mäßige chronische Entzündung/Fibrose,
die aus einem Ring aus Makrophagen, Lymphozyten und gegebenenfalls
Fremdkörperriesenzellen
bestand. In jedem Fall waren diese Veränderungen fast ausschließlich auf
die implantierte Stelle beschränkt.
Die histologischen Feststellungen waren vollständig konsistent mit den bei
der Autopsie festgestellten Merkmalen. Die Punktzahlen für jede der
vier Pathologieklassen (Tabellen E bis H) wurden in Bezug auf die
Zeit (d. h. 1 Woche gegenüber
4 Wochen gegenüber
12 Wochen gegenüber
26 Wochen) und Art des Implantats (Punktbewertung jeder Siliciumart
in Bezug auf die Titankontrolle) verglichen. Einzelheiten der statistischen
Analyse sind in den Tabellen I und J gezeigt.
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Die
akute Entzündung
in der 1. Woche war deutlich größer als
diejenige in der 4. und 12. Woche, wobei jedoch zwischen 4., 12.
und 26. Woche (Tabelle I) keine Unterschiede gefunden wurden. Die
Gewebedegeneration war signifikant größer in der 1. und 4. Woche,
verglichen mit der 12. Woche, wobei jedoch kein Unterschied zwischen
der 1. und der 4. Woche bestand. Es gab keinen signifikanten Unterschied
bei Gewebedegeneration/Nekrose zwischen Versuchs- und Kontrollproben
in irgendeiner der Wochen. Die neue Gefäß-/Granulationsgewebebildung
war deutlich höher
in der 1. und 4. Woche als in der 12. und 26. Woche, wobei zwischen
der 1. und der 4. Woche kein signifikanter Unterschied auftrat.
Die chronische Entzündung
war deutlich stärker
in der 4. Woche als in der 1., 12. und 26. Woche, und sie war in
der 12. Woche deutlich stärker
als in der 1. Woche. Im Allgemeinen stimmten diese wesentlichen
Feststellungen mit den drei unterschiedlichen Mustern einer pathologischen
Veränderung überein,
die zu den drei Entnahmezeitpunkten beobachtet wurden, die weiter
unten zusammengefasst sind.
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Eine
Woche nach der Implantation zeigten alle Stellen Merkmale, welche
die unmittelbare Reaktion auf die Verletzung widerspiegelten, die
von dem chirurgischen Eingriff zur Implantation der Materialien
verursacht worden war. Die meisten Stellen zeigten eine mäßige akute
Entzündung
mit Infiltration des Gewebes an der implantierten Stelle durch Neutrophile
und Makrophagen. Diese Veränderungen
waren an den meisten Stellen mit Bindegewebsödemen, fokaler Hämorrhagie
und Nekrose und frühem
Eindringen in die Ränder
der implantierten Stelle durch sich vermehrende Kapillarschlingen
verbunden. An keiner Stelle erstreckten sich diese Veränderungen über die
Grenze des Implantats und in die umgebende Haut über oder den Skelettmuskel
darunter aus.
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Obwohl
nur sehr wenige Stellen eine andauernde schwache akute Entzündung vier
Wochen nach der Implantation zeigten, wies die Mehrheit der Stellen
Merkmale auf, die mit dem Fortschreiten der Merkmale übereinstimmten,
die nach einer Woche beschrieben worden waren, und stellten eher
Versuche einer Gewebereparatur nach dem chirurgischen Eingriff als
eine Reaktion auf das Siliciumimplantat dar. Die meisten Stellen
wiesen hämorrhagische
Bereiche, die von losem Granulationsgewebe umgeben waren, aktive
Vermehrung neuer Blutgefäße und eine
begrenzte Population aktiver Fibroblasten auf. In wenigen Fällen erstreckten
sich diese Reparaturmerkmale über
die implantierte Stelle hinaus, wobei jedoch sogar in diesen Fällen keine
größere Unterbrechung
der umgebenden Gewebestruktur verursacht wurde.
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Bis
zur zwölften
Woche stellten die Gewebemerkmale eine Alterung der Granulations-(Reparatur-)Gewebereaktion
dar, die in der vierten Woche beobachtet worden war. Obwohl viele
Implantationsstellen immer noch eine signifikante Infiltration von
Makrophagen, Lymphozyten und gelegentlich Fibroblasten aufwiesen, zeigten
sie keinen Nachweis einer signifikanten fibrotischen Narbenbildung
und eine entschiedene Reduzierung in der Gefäßvermehrung. Weiterhin erstreckte
sich in keinem Fall die andauernde pathologische Veränderung über die
Implantationsstelle hinaus.
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Im
Allgemeinen nach 26 Wochen zeigten alle Implantationsstellen nur
geringe Anzeichen einer signifikanten Gewebereaktion, gleichgültig, ob
gegenüber
den Versuchs- oder den Standardimplantaten. Die Stellen zeigten
rund um die unmittelbare Nachbarschaft zu der implantierten Stelle
eine schwache bis mäßige chronische
Entzündung,
die aus einem Ring aus Makrophagen, Lymphozyten und gegebenenfalls
Fremdkörperriesenzellen
bestand, die nicht an dem kontinuierlichen weichen und Bindegewebe
beteiligt und nicht mit der verformenden Fibrose benachbarter Strukturen
verknüpft
waren.
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Bei
der Autopsie nach der 26. Woche nach Implantation wurden auch die
großen
inneren Organe untersucht, wobei repräsentative Blöcke einer
routinemäßigen Gewebeuntersuchung
unterzogen wurden. In Übereinstimmung
mit den Beobachtungen, die bei der Autopsie getroffen worden waren,
zeigte die Gewebeuntersuchung der großen inneren Organe keine Anzeichen
einer Erkrankung, die den Silicium- oder Titanimplantaten oder einer
vorhergehenden Erkrankung der Versuchstiere zugeschrieben werden
konnten.
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Die
nach der Bewertung stattfindende Analyse der Punktzahlen für jeden
Implantattyp zeigte einen signifikant höheren Anteil an chronischer
Entzündung/Fibrose
in der 4. Woche und in der 12. Woche bei den (unbeschichteten) porösen Siliciumprobekörpern, verglichen
mit den Titankontrollen (Tabelle J). Der Charakter der festgestellten
Gewebereaktion ist wahrscheinlich ein Reflex auf den bioaktiven
Charakter des porösen
Siliciumimplantats, was nahelegt, dass dieses Material das Gewebewachstum
fördert
und mit biologischen Systemen wechselwirkt. Es wurden keine weiteren
statistisch signifikanten Unterschiede bei den anderen Gewebemerkmalen
oder Implantatarten zu einem der Zeitpunkte entdeckt.
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Die
Ergebnisse dieser Studie zeigen deutlich, dass sowohl bei den Versuchs-
als auch bei den Standardimplantatmaterialien eine nur geringe oder
keine Reaktion stattfand. Die signifikanten Unterschiede in Gewebemerkmalen
reflektieren Veränderungen,
die von einem chirurgischen Eingriff erwartet werden und sind nicht
mit dem Charakter der Implantatmaterialien verknüpft.
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Die
signifikanten Unterschiede in Punktzahlen der chronischen Entzündung bei
porösem
Silicium in der 4. und 12. Woche, die durch die Multivarianzanalyse
herausgearbeitet wurden, sind wahrscheinlich, was die biologische
Verträglichkeit
betrifft, biologisch nicht signifikant. Diese Schlussfolgerung wird
von den Ergebnissen der 26-Wochen-Studie
bestätigt.
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Punktzahlen
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In
den Tabellen A bis D sind die Punktzahlkriterien aufgeführt, die
benutzt wurden, um eine akute Entzündungsreaktion, Gewebedegeneration, Ödembildung,
Hämorrhagie
und Hautnekrose, Gefäßneubildung und
Granulationsgewebebildung und andauernde (chronische) Entzündung und
Gewebefibrose während
der Erkrankung zu beurteilen.
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In
den Tabellen E bis H sind die Krankheits-Bewertungspunkte für die 1.,
4., 12. bzw. 26. Woche nach der Implantation aufgeführt.
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In
Tabelle I ist eine statistische Analyse der biologischen Verträglichkeitsstudie
gezeigt. In Tabelle I gibt es eine durchschnittliche Punktbewertung
für jede
Gewebekategorie und jeden Zeitraum. In Tabelle I zeigt ein Zeichen
zwischen zwei Zeilen in der Signifikanzspalte eine signifikante
Differenz zwischen diesen zwei Gruppen (p < 0,05; Kruskall-Wallis-Analyse).
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In
Tabelle J ist die statistische Analyse der biologischen Verträglichkeitsstudie
gezeigt. In Tabelle J ist die mittlere Punktzahl für jede Art
Implantat und die Gewebekategorie für jeden Zeitraum angegeben.
In Tabelle J bezeichnet "*" eine signifikante
Differenz zwischen der Bewertung für die Siliciumart im Vergleich
mit der Titankontrolle (p < 0,05;
Friedman-Analyse), wobei BSi = kompaktes Silicium, PSi = poröses Silicium
und CoPSi = beschichtetes poröses
Silicium bedeuten.
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In
den 10 bis 13 sind
die physiologischen Parameter der biologischen Verträglichkeitsstudie angegeben.
In 10 ist die mittlere Tagestemperatur (+/– Standardabweichung)
für jede
der vier Meerschweinchengruppen angegeben. In 11 ist
das mittlere Tagesgewicht (+/– Standardabweichung)
für jede der
vier Meerschweinchengruppen angegeben. In 12 ist
ein Vergleich der mittleren Temperatur (+ Standardabweichung) der
Meerschweinchen für
den 7-Tage-Kontrollzeitraum
vor dem chirurgischen Eingriff (Woche –1, n = 30) mit den 4 Zeiträumen vor
dem Töten
der Tiergruppen (Woche 1, n = 35; Woche 4, n = 241, Woche
12, n = 141, Woche 26, n = 5) gezeigt. Das
Doppelsternchen "**", das in 12 eingetragen
ist, zeigt p < 0,01,
verglichen mit dem Kontrollzeitraum. Der Temperatursender eines
Versuchstieres hatte eine Störung; die
Werte für
dieses Versuchstier fehlen daher. In 13 ist
ein Vergleich der mittleren Gewichtszunahme (+ Standardabweichung)
der Meerchweinchen für
den 7-Tage-Kontrollzeitraum vor dem chirurgischen Eingriff (Woche –1, n =
30) mit den 4 Zeiträumen
vor dem Töten
der Versuchstiergruppen (Woche 1, n = 35; Woche 4, n = 25; Woche
12, n = 15; Woche 26, n = 5) aufgeführt. Das in 13 eingetragene
Doppelsternchen "**" kennzeichnet p < 0,01, verglichen
mit dem Kontrollzeitraum.
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