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DE69916252T2 - Fehlerdetektor für einen Verschluss einer Verpackung - Google Patents

Fehlerdetektor für einen Verschluss einer Verpackung Download PDF

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DE69916252T2
DE69916252T2 DE69916252T DE69916252T DE69916252T2 DE 69916252 T2 DE69916252 T2 DE 69916252T2 DE 69916252 T DE69916252 T DE 69916252T DE 69916252 T DE69916252 T DE 69916252T DE 69916252 T2 DE69916252 T2 DE 69916252T2
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Tetra Laval Holdings and Finance SA
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TETRA LAVAL HOLDINGS and FINANCE PULLY SA
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Kontrolleinheit zum Überprüfen der Unversehrtheit von Aufreißverschlußeinrichtungen, die auf entsprechende Öffnungen in einem Streifenverpackungsmaterial zum Bilden aseptisch versiegelter Verpackungen für flüssige Nahrungsmittel aufgebracht sind.
  • Bekanntlich werden viele fließfähige Nahrungsmittel wie Fruchtsaft, H-Milch (uperisierte Milch), Wein, Tomatensauce usw. in Verpackungen hergestellt, die aus sterilisiertem Verpackungsmaterial hergestellt sind.
  • Ein typisches Beispiel für eine solche Verpackung ist die quaderförmige Verpackung für flüssige oder fließfähige Nahrungsmittel, die unter dem Namen Tetra Brik Aseptic (eingetragenes Warenzeichen) bekannt ist und durch Falten und Versiegeln von streifengewalztem Verpackungsmaterial gebildet wird. Das Verpackungsmaterial hat eine Mehrschichtstruktur, die eine Schicht aus faserigem Material, z. B. Papier aufweist, welche an beiden Seiten mit Schichten aus Heißsiegelkunststoffmaterial bedeckt ist, z. B. Polyethylen. Im Falle von aseptischen Verpackungen für lange zu lagernde Produkte wie H-Milch weist das Verpackungsmaterial eine Schicht aus Sperrmaterial, die beispielsweise durch eine Aluminiumfolie gebildet ist, die auf eine Schicht aus Heißsiegelkunststoffmaterial gelegt ist und wiederum mit einer weiteren Schicht aus Heißsiegelkunststoffmaterial bedeckt ist, welche die Innenseite der Verpackung bildet, die schließlich mit dem Nahrungsmittel in Kontakt gelangt.
  • Bekanntlich werden solche Verpackungen an vollautomatischen Verpackungsmaschinen hergestellt, an welchen ein kontinuierlicher Schlauch aus dem Verpackungsmaterial gebildet wird, welches in Streifenform geliefert wird. Der Streifen aus Verpackungsmaterial wird an der Verpackungsmaschine sterilisiert, z. B. durch eines chemischen Sterilisierungsmittels wie einer Wasserstoffperoxidlösung; nach der Sterilisierung wird das Sterilsierungsmittel von den Oberflächen des Verpackungsmaterials entfernt, z. B. durch Erwärmung verdampft; und der so sterilisierte Steifen aus Verpackungsmaterial wird in einer geschlossenen sterilen Umgebung gehalten, gefaltet und in Längsrichtung versiegelt, um einen Schlauch zu bilden.
  • Der Schlauch wird mit dem sterilisierten oder steril verarbeiteten Nahrungsmittel gefüllt und in gleich beabstandeten Querschnitten versiegelt, entlang welcher er dann in Kissenpackungen geschnitten wird, die danach mechanisch gefaltet werden, um die fertigen, z. B. im wesentlichen quaderförmigen Verpackungen zu bilden.
  • Die fertige Verpackung weist eine Öffnung, durch welche das Produkt ausgegossen werden kann, sowie eine auf die Öffnung aufgebrachte Aufreißverschlußeinrichtung auf.
  • Die Öffnungen werden gebildet, und die entsprechenden Verschlußeinrichtungen werden auf das Streifenstreifenverpackungsmaterial aufgebracht, bevor das Material zu dem vertikalen Schlauch gefaltet und mit dem Nahrungsmittel gefüllt wird.
  • Genauer weist jede Verschlußeinrichtung ein "Flecken"-Element auf, das durch ein kleines Blatt aus Heißsiegelkunststoffmaterial gebildet und zum Verschließen der entsprechenden Öffnung auf die Seite des Verpackungsmaterials aufgebracht wird, die schließlich die Innenseite der Verpackung bildet; sowie eine Aufreißzunge, die auf die entgegengesetzte Seite des Verpackungsmaterials aufgebracht und an das Fleckenelement heißgesiegelt wird.
  • Die Zunge weist eine Schicht aus Aluminium und eine Schicht aus Heißsiegelkunststoffmaterial, normalerweise Polyethylen auf, die mit dem Fleckenelement versiegelt ist. Da das Fleckenelement und die Zunge aneinanderhaften, wird auch der mit der Zunge versiegelte Abschnitt des Fleckenelements entfernt und damit die Öffnung freigelegt, wenn die Zunge abgerissen wird.
  • Im Verlauf der Heißsiegeloperation können sich Risse oder Mikrolöcher in dem überhitzten Fleckenelement bilden, insbesondere weil das Fleckenelement mit den normalerweise ziemlich unregelmäßigen Kanten der in dem Verpackungsmaterial gebildeten Öffnung in Wechselwirkung tritt.
  • Die Anwesenheit von Mikrolöchern in dem Fleckenelement kann die Unversehrtheit und Aseptizität der Verpackung beeinträchtigen, da Luft von außen in die Verpackung gelangen kann.
  • Das Dokument US-A-3 519 922 offenbart die Verwendung von zwei beabstandeten Kondensatoren zur Erfassung abrupter Änderungen in der Dicke des sich bewegenden Blattmaterials.
  • Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt darin, eine Kontrolleinheit zum Überprüfen der Unversehrtheit von Aufreißverschlußeinrichtungen vorzusehen, die auf entsprechende Öffnungen in einem Streifenverpackungsmaterial aufgebracht sind, und die dafür sorgt, daß die Qualität des Aufbringens der Verschlußeinrichtungen auf das Verpackungsmaterial kontrolliert wird. Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt darin, daß diese Überprüfung während des Betriebs der Verpackungsmaschine durchgeführt werden kann.
  • Nach der vorliegenden Erfindung ist eine Kontrolleinheit zum Überprüfen der Unversehrtheit von Aufreißverschlußeinrichtungen vorgesehen, die auf entsprechende Öffnungen in einem Streifenverpackungsmaterial zum Bilden aseptisch versiegelter Verpackungen für flüssige Nahrungmittel aufgebracht sind; wobei das Verpackungsmaterial eine Mehrschichtstruktur hat, welche wenigstens ein elektrisch leitfähiges Blatt aus Sperrmaterial aufweist, das jeweils an gegenüberliegenden Seiten mit Schichten aus Heißsiegel-Kunststoffmaterial bedeckt ist; wobei jede Verschlußeinrichtung ein Blattfleckenelement aufweist, das aus Heißsiegel-Kunststoffmaterial hergestellt und zum Verschließen einer entsprechenden Öffnung auf eine Seite des Verpackungsmaterials aufgebracht ist, die schließlich die Innenseite der Verpackung bildet, und eine Aufreißzunge, die ebenfalls aus Heißsiegel-Kunststoffmaterial hergestellt und auf eine entgegengesetzte Seite des Verpackungsmaterials aufgebracht und mit dem Fleckenelement versiegelt ist; wobei die Einheit dadurch gekennzeichnet ist, daß sie folgendes aufweist:
    • – wenigstens eine Kontaktfläche auf einem elektrischen Betriebspotential, die mit dem Verpackungsmaterial an den Fleckenelementen zusammenwirkt, um eine Platte eines Kondensators zu bilden, dessen andere Platte durch das Blatt aus Sperrmaterial gebildet ist, und dessen Dielektrikum durch das Heißsiegel-Kunststoffmaterial der Fleckenelemente und der Schicht aus Verpackungsmaterial gebildet ist, die zwischen dem Blatt aus Sperrmaterial und den Fleckenelementen angeordnet ist; und
    • – Erfassungsmittel, die mit der Kontaktfläche und dem Blatt aus Sperrmaterial des Verpackungsmaterials verbunden sind, um eine elektrische Größe zu erfassen, die mit Schwankungen der Durchschlagfestigkeit des Dielektrikums des Kondensators in Zusammenhang steht, und so die Anwesenheit von irgendwelchen Mikrolöchern in den Fleckenelementen zu bestimmen.
  • Eine bevorzugte, nicht einschränkende Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird beispielhaft unter Bezug auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben; darin zeigen:
  • 1 einen seitlichen Aufriß einer Steuereinheit nach der vorliegenden Erfindung zum Überprüfen der Unversehrtheit von Aufreißverschlußeinrichtungen, die auf entsprechende Öffnungen in einem Streifenverpackungsmaterial aufgebracht sind;
  • 2 einen Vorderaufriß der Kontrolleinheit von 1;
  • 3 einen Schnitt einer Verschlußeinrichtung, die auf eine entsprechende Öffnung in dem Verpackungsmaterial aufgebracht ist, in größerem Maßstab.
  • In den beigefügten Zeichnungen gibt die Ziffer 1 insgesamt eine Einheit zum Überprüfen der Unversehrtheit von Aufreißverschlußeinrichtungen 2 an, die auf entsprechende Öffnungen 3 in einem Streifenverpackungsmaterial 4 aufgebracht sind, das entlang eines Pfades P zugeführt wird.
  • Die Einheit 1 kann in eine (nicht gezeigte) Verpackungsmaschine zum kontinuierlichen Herstellen von (nicht gezeigten) aseptischen, versiegelten Verpackungen aus dem Streifenverpackungsmaterial 4 für fließfähige Nahrungsmittel wie pasteurisierte oder H-Milch, Fruchtsaft, Wein usw. Insbesondere wird das Verpackungsmaterial 4 gefaltet und auf bekannte Weise in Längsrichtung versiegelt, um einen vertikalen Schlauch zu bilden, der mit dem sterilisierten oder steril verarbeiteten Nahrungsmittel gefüllt, entlang gleich beabstandeter Querschnitte versiegelt und dann mechanisch gefaltet wird, um die fertigen Verpackungen zu bilden.
  • Die Einheit 1 ist entlang des Pfades P aus Verpackungsmaterial 4 unterhalb einer bekannten (nicht gezeigten) Station zum Aufbringen von Verschlußeinrichtungen 2 auf entsprechende Öffnungen 3 in einem Verpackungsmaterial 4 und oberhalb einer Station zum Bilden des vertikalen Schlauchs aus Verpackungsmaterials angeordnet.
  • Das Verpackungsmaterial 4 hat eine Mehrschichtstruktur und weist im wesentlichen eine Schicht aus faserigem Material, z. B. Papier auf, die an beiden Seiten mit entsprechenden Schichten aus Heißsiegelkunststoffmaterial, z. B. Polyethylen bedeckt ist. Die Seite des Verpackungsmaterials 4, die schließlich die Innenseite der Verpackung bildet und deshalb mit Nahrungsmittel in Kontakt gelangt, ist auch mit einer Schicht aus elektrisch leitfähigem Sperrmaterial versehen, die beispielsweise aus einer Aluminiumfolie 4a gebildet ist, die wiederum an beiden Seiten mit entsprechenden Schichten aus Heißsiegelkunststoffmaterial, z. B. Polyethylen bedeckt ist.
  • Unter speziellem Bezug auf 3 weist jede Verschlußeinrichtung ein Fleckenelement 5 auf, das durch ein kleines Blatt aus Heißsiegelkunststoffmaterial gebildet ist und zum Verschließen einer entsprechenden Öffnung 3 auf die Seite des Verpackungsmaterials 4 aufgebracht ist, die schließlich die Innenseite der Verpackung bildet; und eine Aufreißzunge 6, die ebenfalls aus Heißsiegelkunststoffmaterial hergestellt ist, auf die entgegengesetzte Seite des Verpackungsmaterials 4 aufgebracht und mit dem Fleckenelement 4 heißversiegelt ist. Insbesondere sind das Fleckenelement 5 und die Zunge 6 entlang eines Versiegelungsbereichs aneinandergefügt, der sich nahe bei und innerhalb einer seitlichen Kante einer entsprechenden Öffnung 3 erstreckt und einen Reißabschnitt des Fleckens 5 bildet, wenn die Zunge 6 abgerissen wird.
  • Die Zunge 6 hat auch eine Mehrschichtstruktur und weist eine Schicht aus Heißsiegelkunststoffmaterial, z. B. Polyethylen auf, von welcher eine Seite an das Fleckenelement gefügt wird; und eine Schicht aus Sperrmaterial, normalerweise Aluminium, die an der Schicht aus Heißsiegelkunststoffmaterial an der entgegengesetzten Seite an dem Fleckenelement 5 befestigt ist.
  • Unter Bezug auf 1 und 2 weist die Einheit im wesentlichen ein äußeres, im wesentlichen quaderförmiges Gehäuse 8 auf, das aus Kunststoffmaterial hergestellt ist und gegenüberliegende seitliche Öffnungen 9, 10 für den Durchgang von Streifenverpackungsmaterial 4 auf; und zwei Mitläuferwalzen 11, 12, die innerhalb des Gehäuses 8 mit Achsen A bzw. B parallel zu dem Verpackungsmaterial 4 untergebracht sind, rotatorisch durch entsprechende Paare von Klammern 13, 14 gestützt werden, die von einer seitlichen Wand des Gehäuses 8 vorstehen, und wirken an gegenüberliegenden Seiten mit Verpackungsmaterial 4 an den Fleckenelementen 5 bzw. den Zungen 6 zusammen.
  • Genauer ist die Walze 11 rotatorisch um die entsprechende Achse A an die freien Enden der Klammern 13 eingepaßt, während die Walze 12 rotatorisch um die entsprechende Achse B an ein Ende eines Kniehebels 15 eingepaßt ist, der an einem Zwischenpunkt an die Klammern 14 angelenkt ist und dessen gegenüberliegendes Ende mit der Bodenwand des Gehäuses 8 durch eine zylindrische Schraubenfeder 16 verbunden ist, die deshalb ein Drehmoment auf den Hebel 15 ausübt, um die Walze 12 in Kontakt mit dem Verpackungsmaterial 4 zu halten.
  • Jede Walze 11, 12 weist einen zylindrischen Zwischenabschnitt 40 mit einem Durchmesser d sowie abgerundete, nach außen konvexe, entgegengesetzte Endabschnitte 41 mit einem Krümmungsradius r auf, der im Bereich von 0,25- und 0,5mal dem Durchmesser d des Zwischenabschnitts 4 liegt.
  • Die Walze 11 ist mit einem einstellbaren Hochspannungsgenerator 20 verbunden, so daß eine Außenfläche 21 der Walze, die mit dem Verpackungsmaterial 4 in Kontakt gelangt, auf einem Betriebspotential Va liegt, während die Aluminiumfolie 4a des Verpackungsmaterials auf Massepotential liegt. Die Oberfläche 21 der Walze 11 und die Aluminiumfolie 4a des Verpackungsmaterials bilden die Platten eines Kondensators 23, dessen Dielektrikum durch das Heißsiegelkunststoffmaterial der Fleckenelemente 5 und der Schicht aus Verpackungsmaterial 4 gebildet ist, die zwischen der Aluminiumfolie 4a und den Fleckenelementen 5 angeordnet ist.
  • Zur Gewährleistung einer sicheren Erdung der Aluminiumfolie 4a des Verpackungsmaterials ist eine weitere Mitläuferwalze 24 vorgesehen, die innerhalb des Gehäuses 8 derart untergebracht ist, daß sie um eine Achse C senkrecht zu dem Verpackungsmaterial 4 rotiert, eine äußere ringförmige Nut 25 hat, die mit einer Umfangskante des Verpackungsmaterials 4 zusammenwirkt und sie seitlich kontaktiert, und geerdet ist.
  • Ein wichtiger Gesichtspunkt der vorliegenden Erfindung besteht darin, daß die Einheit 1 auch eine Erfassungsschaltung 26 zum Erfassen von Schwankungen der Durchschlagfestigkeit des Verpackungsmaterials 4, das mit den Verschlußeinrichtungen 2 versehen ist, und um so die Anwesenheit von irgendwelchen Mikrolöchern (3) in den Fleckenelementen 5 zu bestimmen.
  • Genauer haben bezüglich der unterschiedlichen Isolationseigenschaften von Luft und dem die Fleckenelemente 5 bildenden Material gezeigt, daß dann, wenn die Verschlußeinrichtungen 2 völlig unversehrt sind, die Durchschlagfestigkeit des mit den Verschlußeinrichtungen 2 versehenen Verpackungsmaterials 4 gleich einem ersten Wert D1 ist – 20 kV/mm in dem gezeigten Beispiel – und einen zweiten Wert D2 annimmt – 3 kV/mm in dem gezeigten Beispiel –, der niedriger als der Wert D1 ist, wenn Mikrolöcher in dem Fleckenelement 5 vorhanden sind.
  • Die Erfassungsschaltung 26 sorgt dafür, daß ein elektrischer Stromfluß durch das Dielektrikum des Kondensators 23 erfaßt wird, der als eine Funktion des von dem Generator 20 gelieferten Betriebspotentialwerts Va auftritt, und wenn die Durchschlagfestigkeit des mit Verschlußeinrichtungen 2 versehenen Verpackungsmaterials 4 von dem Wert D1 zu dem Wert D2 übergeht, d. h. in Anwesenheit von Mikrolöchern in dem Fleckenelement. Insbesondere ist das von dem Generator 20 gelieferte Betriebspotential Va derart ausgewählt, daß kein elektrischer Stromfluß durch das Dielektrikum des Kondensators 23 erzeugt wird, wenn die Fleckenelemente 5 völlig unversehrt sind, aber daß es ausreicht, einen solchen elektrischen Stromfluß zu erzeugen, wenn Mikrolöcher in den Fleckenelementen 5 enthalten sind.
  • Unter speziellem Bezug auf 1 weist die Schaltung 26 einen Widerstand 28 mit einer ersten, mit dem Generator 20 verbundenen Klemme 29 und einer zweiten, mit der Walze 11 verbundenen Klemme auf; und einen Komparator 31 mit einem ersten Eingang 32, der mit der Klemme 29 über die Zwischenschaltung eines Spannungsreduzierers 33 verbunden ist, der ein Meßpotential Vm liefert, das mit dem Potential der Klemme 29 und deshalb mit dem Betriebspotential Va in Zusammenhang steht, und einem Ausgang 35, der ein logisches Zustandssignal Sp liefert, das die Anwesenheit/Abwesenheit von Mikrolöchern in dem Fleckenelement 5 anzeigt und einen hohen Logikpegel (SP = 1) annimmt, wenn das Meßpotential Vm unter dem Bezugspotential Vf liegt, und einen niedrigen Logikpegel (SP = 0) unter anderen Bedingungen.
  • Bei der tatsächlichen Verwendung liefert der Generator 20 ein Rechteckwellen-Betriebspotential Va, das in der Nachbarschaft jeder Verschlußeinrichtung 2 hohe Werte und in den Bereichen des Verpackungsmaterials 4, die zwischen zwei aufeinanderfolgenden Öffnungen 3 angeordnet sind, niedrige Werte annimmt, so daß in solchen Bereichen kein Fluß eines elektrischen Stroms erzeugt wird, der möglicherweise durch die Anwesenheit von kleinen Rissen in den Schichten aus Heißsiegelkunststoffmaterial erzeugt werden kann, welche die Aluminiumschicht kontaktieren, und die das Verpackungsmaterial 4 beeinträchtigen könnten.
  • Falls sich in dem Fleckenelement 5 ein Mikroloch befindet (3), das zwischen den Walzen 11 und 12 vorbeiläuft, fällt die Durchschlagfestigkeit des zwischen der Walze 11 und der Aluminiumfolie 4a des Verpackungsmaterials angeordneten Materials von dem Wert D1 zu dem Wert D2 ab, so daß bei Anwesenheit eines hohen Werts Va des Betriebspotentials von dem Generator 20 Strom durch das Verpackungsmaterial 4 fließt, woraus sich ein Abfall des Meßpotentials Vm ergibt. Wenn das Meßpotential Vm unter das Bezugspotential Vf fällt, schaltet das Zustandssignal Sp von einem niedrigen auf einen hohen Logikpegel, um die Anwesenheit eines Mikrolochs in dem Fleckenelement 5 anzuzeigen.
  • Wenn das Meßpotential Vm unter einen minimalen Schwellenwert fällt, der mit der Durchschlagfestigkeit D2 des zwischen der Walze 11 und der Aluminiumfolie 4a des Verpackungsmaterials angeordneten Materials in Zusammenhang steht, fließt kein elektrischer Strom durch das Verpackungsmaterial 4, so daß das Potential Vm bis zu einem maximalen Schwellenwert ansteigt, über welchem wieder elektrischer Strom durch das Dielektrikum des Kondensators 23 fließt; dieses Phänomen wiederholt sich, bis das Mikroloch an den Walzen 11 und 12 vorbeiläuft, d. h. über ein Zeitintervall, das von der Laufgeschwindigkeit des Verpackungsmaterials 4 abhängt.
  • Wenn das Mikroloch an den Walzen 11 und 12 vorbeikommt, kehrt das Meßpotential Vm zum Nennwert zurück, und deshalb nimmt das Zustandssignal Sp einen niedrigen Logikpegel an.
  • Wenn das Fleckenelement 5, das zwischen den Walzen 11 und 12 läuft, umgekehrt völlig unversehrt ist, fließt kein elektrischer Strom durch das mit den Verschlußeinrichtungen 2 versehene Verpackungsmaterial 4, so daß das Meßpotential Vm auf dem Nennwert bleibt und nicht unter das Bezugspotential Vf fällt, und das Signal Sp bleibt auf dem niedrigen Logikpegel (Sp = 0).
  • Die Vorteile der Einheit 1 nach der vorliegenden Erfindung werden wohl aus der vorhergehenden Beschreibung deutlich.
  • Insbesondere sorgt die Einheit 1 dafür, daß die Operationen einer Qualitätskontrolle unterzogen werden, die an dem Verpackungsmaterial 4 durchgeführt werden, um Öffnungen 3 zu bilden und entsprechende Verschlußeinrichtungen 2 aufzubringen. Die in dem Zustandssiganl Sp enthaltene Information, die die Anwesenheit von Mikrolöchern in den Fleckenelementen 5 anzeigt, kann dazu verwendet werden, in einem nachfolgenden Stadium im Betriebszyklus der Verpackungsmaschine wenigstens diejenigen Verpackungen zu Ausschuß zu machen, die aus dem Abschnitt von Verpackungsmaterial 4 gebildet sind, welcher fehlerhafte Fleckenelemente 5 enthält.
  • An der hier beschriebenen und veranschaulichten Einheit 1 können natürlich Änderungen vorgenommen werden, ohne den Umfang der beigefügten Ansprüche zu verlassen.
  • Insbesondere kann die Walze 11, die mit dem Generator 20 verbunden ist, durch den Kniehebel 15 und die Feder 16 mit dem Gehäuse 8 verbunden sein, und die Walze 12 kann in einer gegenüber dem Gehäuse 8 festgelegten Position angebracht sein.

Claims (8)

  1. Kontrolleinheit (1) zum Überprüfen der Unversehrtheit von Aufreißverschlußeinrichtungen (2), die auf entsprechende Öffnungen (3) in einem Streifenverpackungsmaterial (4) zum Bilden aseptisch versiegelter Verpackungen für flüssige Nahrungmittel aufgebracht sind; wobei das Verpackungsmaterial (4) eine Mehrschichtstruktur hat, welche wenigstens ein elektrisch leitfähiges Blatt aus Sperrmaterial (4a) aufweist, das jeweils an gegenüberliegenden Seiten mit Schichten aus Heißsiegel-Kunststoffmaterial bedeckt ist; wobei jede Verschlußeinrichtung (2) ein Blattfleckenelement (5) aufweist, das aus Heißsiegel-Kunststoffmaterial hergestellt und zum Verschließen einer entsprechenden Öffnung (3) auf eine Seite des Verpackungsmaterials (4) aufgebracht ist, die schließlich die Innenseite der Verpackung bildet, und eine Aufreißzunge (6), die ebenfalls aus Heißsiegel-Kunststoffmaterial hergestellt und auf eine entgegengesetzte Seite des Verpackungsmaterials (4) aufgebracht und mit dem Fleckenelement (5) versiegelt ist; wobei die Einheit (1) dadurch gekennzeichnet ist, daß sie folgendes aufweist: – wenigstens eine Kontaktfläche (21) auf einem elektrischen Betriebspotential (Va), die mit dem Verpackungsmaterial (4) an den Fleckenelementen (5) zusammenwirkt, um eine Platte eines Kondensators (23) zu bilden, dessen andere Platte durch das Blatt aus Sperrmaterial (4a) gebildet ist, und dessen Dielektrikum durch das Heißsiegel-Kunststoffmaterial der Fleckenelemente (5) und der Schicht aus Verpackungsmaterial (4) gebildet ist, die zwischen dem Blatt aus Sperrmaterial (4a) und den Fleckenelementen (5) angeordnet ist; und – Erfassungsmittel (26), die mit der Kontaktfläche (21) und dem Blatt aus Sperrmaterial (4a) des Verpackungsmaterials (4) verbunden sind, um eine elektrische Größe zu erfassen, die mit Schwankungen der Durchschlagfestigkeit des Dielektrikums des Kondensators (23) in Zusammenhang steht, und so die Anwesenheit von irgendwelchen Mikrolöchern in den Fleckenelementen (5) zu bestimmen.
  2. Einheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Erfassungsmittel (26) Anzeigemittel aufweisen, um den elektrischen Stromfluß durch das Dielektrikum des Kondensators (23) anzuzeigen.
  3. Einheit nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Erfassungsmittel (26) Vergleichsmittel (31) mit einem ersten Eingang (34), der ein Bezugssignal empfängt, das ein Bezugspotential (Vf) anzeigt, einen zweiten Eingang (32), der ein Meßsignal empfängt, das ein Meßpotential (Vm) anzeigt, das mit dem elektrischen Betriebspotential (Va) in Zusammenhang steht, und einen Ausgang (35) aufweisen, der ein Zustandssignal (Sp) liefert, das die Anwesenheit von Mikrolöchern in dem Fleckenelement (5) im Falle einer vorbestimmten Beziehung zwischen dem Meßsignal und dem Bezugssignal anzeigt.
  4. Einheit nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Zustandssignal (Sp) ein logisches Signal ist, das einen ersten Logikpegel annimmt, der die Anwesenheit von Mikrolöchern in dem Fleckenelement (5) anzeigt, wenn das Meßpotential (Vm) niedriger als das Bezugspotential (Vf) ist.
  5. Einheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktfläche (21) mit spannungserzeugenden Mitteln (20) verbunden ist, die das elektrische Betriebspotential (Va) liefern; und daß die Erfassungsmittel (26) Widerstandsmittel (28) aufweisen, die zwischen den spannungserzeugenden Mitteln (20) und der Kontaktfläche angeordnet sind.
  6. Einheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine erste und eine zweite Mitläuferwalze (11, 12) aufweist, die jeweils Achsen, (A, B) parallel zu dem Verpackungsmaterial (4) haben und an entgegengesetzten Seiten mit dem Verpackungsmaterial (4) an den Fleckenelementen (5) bzw. den Zungen (6) zusammenwirken; wobei die Kontaktfläche (21) durch die äußere Fläche der erste Mitläuferwalze (11) gebildet ist.
  7. Einheit nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die erste und die zweite Mitläuferwalze (11, 12) jeweils einen zylindrischen Zwischenabschnitt (40) und abgerundete, nach außen konvexe, entgegengesetzte Endabschnitte (41) mit einem Krümmungsradius (r) aufweisen, der im Bereich von 0,25- und 0,5mal dem Durchmesser (d) des Zwischenabschnitts (40) liegt.
  8. Einheit nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine dritte Mitläuferwalze (24) aufweist, die eine Achse (C) senkrecht zu dem Verpackungsmaterial (4) hat, seitlich mit einer Umfangskante des Verpackungsmaterials (4) zusammenwirkt und auf Massepotential ist.
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