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DE69911404T2 - Verfahren zur herstellen einer hülse - Google Patents

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DE69911404T2
DE69911404T2 DE69911404T DE69911404T DE69911404T2 DE 69911404 T2 DE69911404 T2 DE 69911404T2 DE 69911404 T DE69911404 T DE 69911404T DE 69911404 T DE69911404 T DE 69911404T DE 69911404 T2 DE69911404 T2 DE 69911404T2
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tubular element
longitudinal
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bore
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Keith Welwyn Garden City DENHAM
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Avdel UK Ltd
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Textron Fastening Systems Ltd
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B21MECHANICAL METAL-WORKING WITHOUT ESSENTIALLY REMOVING MATERIAL; PUNCHING METAL
    • B21KMAKING FORGED OR PRESSED METAL PRODUCTS, e.g. HORSE-SHOES, RIVETS, BOLTS OR WHEELS
    • B21K1/00Making machine elements
    • B21K1/58Making machine elements rivets
    • B21K1/60Making machine elements rivets hollow or semi-hollow rivets

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Forging (AREA)
  • Insertion Pins And Rivets (AREA)
  • Shaping Of Tube Ends By Bending Or Straightening (AREA)

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung eines röhrenförmigen Elementes mit Längsschlitzen in seiner Wand. Beispielsweise ist ein solches röhrenförmiges Element die röhrenförmige Hülse eines Bruchschaft-Blindniets, und zwar der Ausführung, die so mit mehreren Längsschlitzen versehen ist, dass beim Setzen des Niets durch axiales Zusammendrücken eines Teils der Hülse, sich die Hülse in eine Anzahl nach außen hervorstehender Schenkel verformt, die einen nicht zugänglichen Blindnietkopf bereitstellen, der eine ziemlich große radiale Formschlussabmessung mit dem Werkstück aufweist. Beispiele solcher Blindniete mit geschlitzten Hülsen sind im Handel unter den eingetragenen Warenzeichen BULBEX und TLR erhältlich. Solche längsgeschlitzten Elemente lassen sich jedoch für viele andere Zwecke einsetzen.
  • Die Benennung „Schlitz" dient dazu, sowohl Ausführungen einzuschließen, in denen es einen Spalt gibt zwischen den Rändern oder Wänden der Teile des Werkstoffes des röhrenförmigen Elementes, die durch den Schlitz getrennt sind, als auch Ausführungen, in denen die zwei Ränder oder Wände des Schlitzes sich einander berühren, wobei es im Werkstoff eine mechanische Unterbrechung gibt.
  • Solche geschlitzten Elemente sind gewöhnlich aus Metall. Bei einem relativ weichen Metall, wie z. B. Aluminium, werden die Schlitze in einem röhrenförmigen Rohling üblicherweise dadurch hergestellt, dass durch die Bohrung des Rohlings ein dicht passendes Werkzeug eines viel härteren Werkstoffes, wie z. B. Stahl, getrieben wird, das mit einer Anzahl radial hervorstehender Längsrippen versehen ist, deren jeweilige radiale Höhe mindestens gleich der Wanddicke des röhrenförmigen Rohlings ist. Jede Rippe formt einen korrespondierenden Längsschlitz im Rohling. Wenn dieses Verfahren jedoch bei röhrenförmigen Rohlingen aus Stahl eingesetzt wird, stellt man fest, dass am Werkzeug, insbesondere an den vorderen Enden der Rippen, ein schneller und übermäßiger Verschleiß auftritt.
  • In EP-A2-0328314 und US-A-4708553 werden Beispiele von röhrenförmigen Elementen zur Herstellung von Befestigungsmitteln mit Schlitzen beschrieben. Die Schlitze werden bei der Verformung des Befestigungsmittels ausgebildet, die während der Montage des Befestigungsmittels im Werkstück erfolgt. Folglich tritt im Montagewerkzeug das oben beschriebene Problem des Verschleißes auf.
  • In EP-A-0631831 wird ein erweiterbarer Niet beschrieben, der Rillen aufweist, die während des Fließpressens des Niets ausgebildet werden. Es erfolgt keine Erweiterung des Niets während der Herstellung.
  • Demzufolge stellt die vorliegende Erfindung in einem ihrer Aspekte ein Verfahren zur Herstellung eines röhrenförmigen Elementes mit Schlitzen längs eines Teils seiner Wand bereit, wobei das Verfahren im beiliegenden Anspruch 1 dargelegt ist.
  • Weitere Merkmale der Erfindung werden in den beiliegenden Ansprüchen 2 bis 16 dargelegt. Die Erfindung umfasst ein röhrenförmiges Element, das sich durch ein erfindungsgemäßes Verfahren, wie in Anspruch 16 dargelegt, herstellen lässt.
  • Einige spezifische Ausführungsbeispiele der Erfindung werden jetzt exemplarisch und unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben, wobei:
  • die 1a bis 1i aufeinander folgende Konfigurationen eines Rohlings unter Anwendung eines Ausführungsbeispiels für das Verfahren zeigen;
  • die 2d bis 2h jeweils den 1d bis 1h entsprechen und ein zweites Ausführungsbeispiel für das Verfahren veranschaulichen, das eine Abwandlung des ersten Ausführungsbeispiels ist;
  • die 3d bis 3h jeweils den 1d bis 1h entsprechen und ein drittes Ausführungsbeispiel für das Verfahren veranschaulichen, das eine andere Abwandlung des ersten Ausführungsbeispiels ist;
  • die 4 eine Blindnietbaugruppe mit einer eingebauten erfindungsgemäß hergestellten röhrenförmigen Hülse veranschaulicht; und
  • die 5a und 5b den Niet von 4 im Zustand nach der Montage zeigen.
  • Die Benennung „Rohling" wird dabei für die Bezugnahme auf das röhrenförmige Element in all diesen aufeinander folgenden Konfigurationen, mit Ausnahme des fertigen Erzeugnisses, benutzt.
  • In den 1, 2 und 3 ist der Rohling mindestens im axialen Längsschnitt, und in einigen Figuren ebenfalls im Querschnitt, dargestellt, wobei der Querschnitt längs der mit Pfeilen versehenen Schnittlinie am Längsschnitt zugrundegelegt wurde. In einigen Figuren ist auch die Form, in der sich der Rohling befindet, und ein Ziehstempel und/oder Auswerfer dargestellt.
  • Bei den Ausführungsbeispielen ist der Rohling normalerweise aus kohlenstoffarmem Stahl und für den Einsatz bei der Herstellung einer Niethülse mit einem Außendurchmesser von etwa 5 mm konstruiert. Die bei den Herstellungsverfahren eingesetzten Ziehstempel und Formen sind aus Werkzeugstahl hergestellt. Die Herstellungsverfahren werden unter Verwendung einer Folgekaltstauchmaschine durchgeführt, und zwar der Ausführung, die üblicherweise bei der Herstellung solcher Niethülsen und sonstiger Artikel zur Anwendung kommt und allgemein bekannt ist und mit der der Fachmann vertraut ist.
  • Zuerst wird auf 1a Bezug genommen, in der ein Rohling 11 aus einem zylindrischen, von Drahtmaterial abgeschnittenen Rohteil hergestellt und mit einem Kopf 12 und einer konischen axialen Vertiefung 13 am Kopfende geformt wurde. Er wird einer Form 14 dargeboten, die zylindrischförmig ist und vier Längsrippen 15 aufweist, die auf dem Umfang der Form jeweils voneinander 90° versetzt angeordnet sind. Wie in 1a veranschaulicht, weisen die Rippen einen dreieckigen Querschnitt mit einem Spitzenwinkel von 90° und eine ziemlich scharfe Kante auf.
  • Es wird dann ein Ziehstempel in die Vertiefung 13 des Rohlings getrieben. Der Ziehstempel 16 ist koaxial zu einem federbelasteten Werkzeug 17 angeordnet, das so mit einer ringförmigen Vertiefung 18 an seinem vorderen Ende versehen ist, dass es um den Kopf des Rohlings passt. Der Ziehstempel und das Werkzeug treiben den Rohling, wie in 1b dargestellt, so lange in die Form, bis das vordere Ende des Rohlings den Boden der Form (der durch die Stirnfläche eines Auswerferstifts 21 bereitgestellt wird) berührt, und die Unterseite des Kopfes des Rohlings die Stirnfläche der Form berührt. Wie in 1b und 1c veranschaulicht, ist der Durchmesser des Ziehstempels 16 etwas kleiner als der diametrale Abstand zwischen den gegenüberliegenden Rippenkanten 15. Dadurch, dass die Bewegung des Ziehstempels 16 in die Form 14 noch weiter fortgesetzt wird, wird das Rückwärtsfließpressen des Rohlingwerkstoffes nach oben um den Ziehstempel 16 bewirkt, wodurch sich das koaxiale Werkzeug 17 gegen seine Federbelastung aufwärts bewegt. Die Rippen 15 in der Form 14 haben Längsrillen 19 in die äußere Mantelfläche des rückwärts fließgepressten Rohlings geformt, wie dies in 1c dargestellt ist. Diese Rillen verlaufen von der Nähe der Unterseite des Kopfes des Rohlings bis zum entfernten Ende des Rohlings. Der Ziehstempel 16 wird nur so weit in die Form getrieben, dass sein vorderes Ende zur Stirnwand der Form einen Abstand aufweist, wodurch ein dicker Steg 22 am Ende des Rohlings bestehen bleibt, wie dies in den 1c und 1d dargestellt ist.
  • Der Ziehstempel 16 und das Werkzeug 17 werden jetzt zurückgezogen und der Rohling vom Auswerfer 21 der Form ausgeworfen. Der Rohling weist dann die in 1d dargestellte Form auf und auf ihn wird jetzt mit dem Bezugszeichen 23 verwiesen. Der überwiegende Teil der Länge des Rohlings umfasst vier Längszonen 34 mit voller Dicke, die, wie in 1d gezeigt, jeweils mit der daneben liegenden über einen dünnen Längssteg 35 verbunden sind. Der Rohling 23 wird jetzt in die nächste Form 24, wie in 1e (die auch einen in den Rohling 23 eindringenden Ziehstempel 25 zeigt), dargestellt, eingeführt. Das untere Ende der Form 24 wird durch die obere Stirnfläche eines Auswerferstiftes 26 bereitgestellt. Der Teil mit dem inneren Ende 27 der Form, der an den Auswerfer 26 angrenzt, und der Teil mit dem äußeren Ende 28 der Form 24, haben den passenden Durchmesser für die Aufnahme des Außendurchmessers des Rohlings 23. Ein längeres Zwischenteil 29 der Form weist jedoch einen größeren Durchmesser als der des Rohlings 23 auf. Dieser erweiterte Teil 29 geht jeweils mit Hilfe eines konischen Teils 31, 32 in den entsprechenden Endteil mit kleinerem Durchmesser 27, 28 über.
  • Wenn der Rohling 23 vollständig in der Form 24 eingeführt ist, so dass sein unteres Ende den Auswerferstift 26 berührt und die Unterseite des Kopfes an der Außenfläche der Form anstößt, ist der Steg 22 des Rohlings in dem Teil mit dem inneren Ende 27 der Form enthalten, der einen verringerten Durchmesser aufweist. Ein zylindrischer Ziehstempel 25 wird in den Rohling getrieben. 1e veranschaulicht den Beginn dieses Prozesses. Der Ziehstempel weist einen Hauptdurchmesser auf, der größer ist als der Durchmesser der Bohrung des Rohlings 23, und ist mit einer angefasten Vorderkante 33 versehen, um das Eindringen in die Bohrung des Rohlings zu erleichtern. In dem Maße, wie der Ziehstempel 25 allmählich in die Form eindringt, erweitert sich der Rohling 23 radial. Dies bewirkt, dass die vier Längszonen 34 mit voller Dicke durch den Bruch der vier dünnen Stege 35, mindestens über den größten Teil ihrer Längen, auseinander bersten, wodurch sich die vier, in 1f dargestellten Spalte 36 ergeben. Der Werkstoff in den dünnen Stegen 35 ist in einem viel höheren Maße kaltverfestigt als die anderen Teile des Rohlings. Dies unterstützt, zusammen mit der Spannungskonzentration in den Stegen, deren Bruch. 1 f zeigt die Konfiguration des Ziehstempels 25, wenn dieser ganz in den Rohling eingedrungen ist. Die Stirnfläche des unteren Endes des Ziehstempels befindet sich gegenüber dem unteren konischen Teil 31 der Form und weist bezogen auf das Stegteil 22 des Rohlings einen kleinen Zwischenraum auf. Die Spalte verlaufen nicht bis zum Stegteil am Ende des Rohlings. Die Enden eines jeden Spalts 36 verjüngen sich hinsichtlich der Breite wegen der Wirkung des konischen Teils 31, 32 der Form.
  • Der Ziehstempel 25 wird jetzt zurückgezogen und der Auswerferstift 26 wird betätigt, um den Rohling in umgekehrter Richtung aus der Form 24 zu drücken. 1g zeigt einen Zwischenzustand bei diesem Ablauf. Dadurch, dass der Hauptteil des Rohlings in Form der vier Längszonen 34 durch den konischen Teil 32 gedrückt wird und diese ihn und den äußeren Teil der Form mit dem verringerten Durchmesser 28 passieren, werden die vier Zonen 34 radial nach innen gedrückt, wodurch sich die vier Längsspalte 36 schließen. 1h zeigt die Form des Rohlings, nachdem dieser Prozess abgeschlossen ist. Die Ränder eines jeden angrenzenden Paares von Längszonen 34 sind miteinander in Kontakt und grenzen an die Innenwand des röhrenförmiges Elementes an, wobei ein Schlitz 37 zwischen ihnen eine effektive Dicke von null (d. h. eine physikalische Unterbrechung) aufweist, und eine Rille an der Außenseite des Elementes von oben nach unten verläuft.
  • Der Rohling in der in 1h gezeigten Form wird dann in eine andere (nicht dargestellte) Form eingeführt, wo das Stegteil 22 am Ende des Rohlings durch ein geeignetes (nicht dargestelltes) Werkzeug entfernt wird, wie dies 1 i schematisch gezeigt ist. Dies ergibt das vollständig hergestellte röhrenförmige geschlitzte Element, wie es unter dem Bezugszeichen 38 in 1i veranschaulicht ist.
  • Der mit dem Folgekaltstauchen vertraute Fachmann wird es schätzen, dass dieses Beispiel-Herstellungsverfahren auf einem 5-Stationen-Folge-Kaltstauchautomat ausgeführt werden kann, bei dem sich zwei Formen zum Stauchen und Herstellen der Vertiefung im Ausgangsrohling 11 in 1a, die zwei Formen 14 und 24, und die weitere Form zum Entfernen des Stirnsteges einsetzen lassen.
  • 2 veranschaulicht eine Abwandlung des Ausführungsbeispiels für das Verfahren, das unter Bezugnahme auf 1 beschrieben wird. Bei der 2 entsprechen die 2d bis 2h jeweils den 1d bis 1h. Zur Vereinfachung des Vergleiches und des Verständnisses werden identische Teile durch identische Bezugszeichen und korrespondierende Teile durch ähnliche Bezugszeichen angegeben, bei denen zur ursprünglichen Zahl 100 hinzuaddiert wurde.
  • Der einzige wesentliche Unterschied bei dieser Abwandlung besteht darin, dass die Form 124 eine Öffnung mit einem geringfügig größeren Durchmesser aufweist. Dies wird aus den 2e und 2f ersichtlich, die einen ringförmigen Spalt 41 zwischen dem Rohling 23 und dem äußeren Teil 128 der Form zeigen, an der ihre Öffnung angrenzt. Dies bewirkt, dass, wenn der Rohling ausgeworfen wird, sein radial vergrößerter Teil auf einen Durchmesser reduziert wird, der geringfügig größer ist als seine Ausgangsgröße. Folglich haben die vier Längsteile 134 miteinander keinen Rand-zu-Rand-Kontakt, sondern sind durch enge Spalte 137, wie in 2h dargestellt, getrennt.
  • Ein weiteres Ausführungsbeispiel wird mit Hilfe der 3d bis 3h veranschaulicht, die ebenfalls jeweils den 1d bis 1h entsprechen. Wieder werden werden identische Teile durch identische Bezugszeichen und korrespondierende Teile durch ähnliche Bezugszeichen angegeben, bei denen zur ursprünglichen Zahl 200 hinzuaddiert wurde. Dies ist ebenfalls eine Abwandlung des ersten Ausführungsbeispiels für das Verfahren, wobei ein größeres Ausmaß der Abänderung als bei dem gerade beschriebenen Beispiel vorliegt.
  • Bei diesem Ausführungsbeispiel weist der röhrenförmige Rohling 223 vor der radialen Erweiterung faktisch vier mit gleichem Zwischenraum angeordnete Längsrillen 219 entlang seiner inneren Mantelfläche auf. Die Bohrung des Rohlings ist faktisch im Querschnitt quadratisch, wie dies in 3d veranschaulicht ist. Dies wird erreicht, indem eine Form und ein Ziehstempel eingesetzt werden, die gegenüber denen in 1 veranschaulichten abgewandelt sind. Die Form ist jetzt im Querschnitt zylindrisch und der Ziehstempel im Querschnitt quadratisch. Der Fachmann auf dem Gebiet der Kaltumformung wird ohne Schwierigkeiten verstehen, wie eine solche Form und ein solcher Ziehstempel, die die gegenteilige Ausführung von denen in 1 sind, zu konstruieren ist. Der andere Unterschied besteht darin, dass der in dieser Form hergestellte Rohling eine Bohrung aufweist, die vollständig durch ihn verläuft, so dass kein Steg quer zum Ende vorhanden ist, obwohl der korrespondierende Teil des Endstückes mit einer Dicke wie bei 222 in 3d ausgeführt werden kann.
  • Die radiale Erweiterung des Rohlings erfolgt mit Hilfe einer Form 224 und eines Ziehstempels 225. Der Ziehstempel 225 weist einen Endteil 44 mit verringertem Durchmesser auf, der dort in den entfernten Endteil der Rohlingbohrung passt, wo sich, in 1 und 2, das Stegteil 22 befand. Diese radiale Erweiterung des Rohlings und seine anschließende Durchmesserverringerung bei Auswurf aus der Form ist im Wesentlichen jeweils mit der identisch, die beim ersten Ausführungsbeispiel des Verfahrens unter Bezugnahme auf 1 beschrieben wurde. Der einzige wesentliche Unterschied in dem fertig hergestellten röhrenförmigen Element 238 besteht darin, dass es vier Längsteile 234 aufweist, die durch Innenlängsrillen getrennt sind, von denen jede zu einem Schlitz 237, der an die Außenseite des röhrenförmigen Elementes angrenzt, mit einer Dicke von null führt. Es gibt keinen Steg am Ende des röhrenförmigen Elementes, der entfernt werden muss. Somit kann dieses Herstellungsverfahren auf einem 4-Stationen-Stauchautomat ausgeführt werden.
  • 4 veranschaulicht, wie ein röhrenförmiges Element wie 38, 138 oder 238 bei einem Blindniet eingesetzt wird, bei dem die Montage auf einem Nietschaft 41 erfolgt, der einen Nietschaftkopf 42 aufweist. Wenn der Niet durch axiales Zusammendrücken der Hülse 38, 138 oder 238 gesetzt wird, bilden die Hülsenteile an den vier Schlitzen 37, 137 oder 237 vier nach außen gefaltete Schenkel 43, wie dies in 5 dargestellt ist.
  • Die in 2h veranschaulichte Konfiguration des röhrenförmigen Elementes 138 ist besonders vorteilhaft für den Einsatz als Blindniethülse. Der Umstand, dass bei einer Zwischenlänge der Hülse die Außenseite bezogen auf ihre Enden radial nach außen versetzt ist, fördert die Anfangsknickung der Hülse beim axialen Zusammendrücken.
  • Die Erfindung ist nicht auf die Einzelheiten der vorherigen Beispiele beschränkt. Ein geschlitztes röhrenförmiges Element kann für jeden anderen passenden Zweck als den einer Blindniethülse eingesetzt werden.
  • Es könnte eine Kombination von sowohl Innen- als auch Außenrillen eingesetzt werden.

Claims (15)

  1. Verfahren zur Herstellung eines röhrenförmigen Elementes (38, 138, 238) mit Längsschlitzen (37, 137, 237) entlang eines Teils seiner Wand, umfassend die folgenden Schritte: erstens, Bilden von Sollbruchlängszonen (35) entlang eines Teils der Wand des röhrenförmigen Elementes, und zweitens, radiales Erweitern des genannten Teils des röhrenförmigen Elementes, um zu bewirken, dass die Wand des Elementes entlang der Längszonen (35) bricht, so dass Längsschlitze (36) entstehen, während des Herstellungsprozesses und vor der Installation des Befestigungsmittels in einem Werkstück.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, ferner umfassend den dritten Schritt des radialen Zusammendrückens des röhrenförmigen Elementes.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, bei dem der dritte Schritt das radiale Zusammendrücken des röhrenförmigen Elementes umfasst, bis die Ränder oder Wände von wenigstens einem Teil der Länge jedes Schlitzes miteinander in Kontakt sind.
  4. Verfahren nach Anspruch 2, bei dem der dritte Schritt das Zusammendrücken des röhrenförmnigen Elementes umfasst, so dass sich die Ränder oder Wände von wenigstens einem Teil jedes Schlitzes näher zueinander hin bewegen, sich aber nicht berühren.
  5. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem die radiale Erweiterung des röhrenförmigen Elementes dadurch erzielt wird, dass ein Bolzen (25, 125, 225) axial in seine Bohrung getrieben wird, dessen Durchmesser größer ist als der der Bohrung.
  6. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem die radiale Erweiterung des röhrenförmigen Elementes dadurch erzielt wird, dass es in eine Formhöhlung (24, 124, 224) gesetzt wird, ein Teil von deren Länge, der dem oben genannten Teil des röhrenförmigen Elementes entspricht, einen Durchmesser hat, der dem gewünschten vergrößerten Durchmesser des röhrenförmigen Elementes entspricht, und indem ein Bolzen (25, 125, 225), dessen Durchmesser größer ist als der der Bohrung, axial in die Bohrung des röhrenförmigen Elementes getrieben wird, und wobei wenigstens ein anderer Teil der Länge der Form einen verringerten Durchmesser hat.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, bei dem das radiale Zusammendrücken des auf diese Weise radial erweiterten röhrenförmigen Elementes dadurch erzielt wird, dass der erweiterte Teil des röhrenförmigen Elementes axial durch einen Teil der Form (24, 124, 224) mit verringertem Durchmesser gezwängt wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem die Sollbruchlängszonen durch Längsrillen (219) entlang der Innenseite der Wand des röhrenförmigen Elementes erzielt werden.
  9. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem die Sollbruchlängszonen durch Längsrillen (35) entlang der Außenseite der Wand des röhrenförmigen Elementes erzielt werden.
  10. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem die Sollbruchlängszonen durch Längsrillen entlang der Innenseite und Längsrillen entlang der Außenseite des röhrenförmigen Elementes erzielt werden.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 8, 9 und 10, bei dem das Ausbilden der oben genannten Längsrillen in demselben Vorgang erfolgt wie das Ausbilden der Bohrung des röhrenförmigen Elementes.
  12. Verfahren nach Anspruch 11, bei dem das Ausbilden der Rillen durch Rückwärtsfließpressen erzielt wird.
  13. Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche, bei dem das röhrenförmige Element zunächst so gebildet wird, dass seine Bohrung kurz vor einem Ende des Elementes endet, wobei die Bohrung an diesem Ende des Elementes in einem nachfolgenden Vorgang geöffnet wird.
  14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, bei dem das röhrenförmige Element zunächst so ausgebildet wird, dass seine Bohrung vollständig durch seine Länge verläuft.
  15. Röhrenförmiges Element (38, 138, 238), das mit einem Verfahren nach einem der vorherigen Ansprüche gebildet wird.
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