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DE69905942T2 - Sicherheitsrasierer - Google Patents

Sicherheitsrasierer

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DE69905942T2
DE69905942T2 DE69905942T DE69905942T DE69905942T2 DE 69905942 T2 DE69905942 T2 DE 69905942T2 DE 69905942 T DE69905942 T DE 69905942T DE 69905942 T DE69905942 T DE 69905942T DE 69905942 T2 DE69905942 T2 DE 69905942T2
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DE
Germany
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counterholder
channels
blade
protective device
skin
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DE69905942T
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Bernard Gilder
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Gillette Co LLC
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Gillette Co LLC
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26BHAND-HELD CUTTING TOOLS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B26B21/00Razors of the open or knife type; Safety razors or other shaving implements of the planing type; Hair-trimming devices involving a razor-blade; Equipment therefor
    • B26B21/40Details or accessories
    • B26B21/44Means integral with, or attached to, the razor for storing shaving-cream, styptic, or the like
    • B26B21/443Lubricating strips attached to the razor head

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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Forests & Forestry (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Details Of Cutting Devices (AREA)
  • Knives (AREA)
  • Dry Shavers And Clippers (AREA)
  • Lubricants (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft Sicherheitsrasierer und im Besonderen eine Schutzstruktur für eine Sicherheitsrasierer- Klingeneinheit. Im Allgemeinen weist eine Klingeneinheit eines Sicherheitsrasierers mindestens eine Klinge mit einer Schneidkante auf, die über die zu rasierende Hautoberfläche mit Hilfe eines Handstücks bewegt wird, an dem die Klingeneinheit angebracht ist. Die Klingeneinheit kann lösbar an dem Handstück angebracht werden, um es zu ermöglichen, dass die Klingeneinheit durch eine unbenutzte Klingeneinheit ersetzt werden kann, wenn sich die Klingenschärfe auf eine nicht mehr zufriedenstellendes Maß verschlechtert hat. Die Klingeneinheit kann erfindungsgemäße aber auch dauerhaft an dem Handstück angebracht werden, so dass der gesamte Rasierer entsorgt werden kann, wenn die Klinge oder die Klingen stumpf geworden sind. Rasierklingeneinheiten weisen normalerweise eine Schutzeinrichtung auf, welche die Haut vor der bzw. den Klinge(n) berührt, sowie eine Kappe zur Berührung der Haut nach der bzw. den Klinge(n) während der Rasur. Die Kappe und die Schutzeinrichtung erfüllen wichtige Rollen bei der Erzeugung der sogenannten "Rasurgeometrie", d. h. der Parameter, die die Ausrichtung und Position der Klinge im Verhältnis zu der Haut während der Rasur bestimmen, die wiederum einen erheblichen Einfluss auf die Rasurleistung und die Wirksamkeit des Rasierers haben.
  • Es ist bekannt, Sicherheitsrasierer-Klingeneinheiten mit starren Schutzeinrichtungen vorzusehen, die zum Beispiel integral mit einer Rahmen- oder Plattformstruktur ausgebildet sind, wodurch die Klingen gestützt bzw. gelagert werden. Ferner bekannt sind Schutzeinrichtungen, die einen elastomeren Streifen mit einer Oberflächenkonfiguration aufweisen, die dazu dient, angenehme Berührungsreize bei einer Berührung mit der Haut während der Rasur zu erzeugen und/oder auf bevorzugte Art und Weise mit den Haaren zusammenzuwirken, bevor diese mit einer Klinge der Klingeneinheit geschnitten werden, die sich über die Haut bewegt und der Schutzstruktur folgt. Bestimmte Schutzeinrichtungen, wie etwa Schutzeinrichtungen, die elastomere Streifen mit Oberflächen aufweisen, die durch mögliche Verformungen nicht gut definiert sind, sind mit einem sogenannten "Gegenhalter" ausgestattet, der eine obere Kantenoberfläche aufweist, die so angeordnet ist, dass sie einen dauerhaften Kontakt mit der Haut entlang der Länge des Gegenhalters aufweist, die sich parallel zu der Schneidkante der Klinge erstreckt, die mit geringem Abstand unmittelbar hinter dem Gegenhalter angeordnet ist. Ein weiteres Merkmal, das häufig in den in den vergangenen Jahren auf dem Markt angebotenen Klingeneinheiten von Sicherheitsrasierern zu finden ist, betrifft einen Gleitstreifen, der an der Schutzeinrichtung oder der Kappe positioniert werden kann, wie dies zum Beispiel in den U.S. Patenten US-A-4.944.090 und US- A-5.711.076 beschrieben wird. Der Gleitstreifen weist ein Gleitmittel auf, das in einer Matrixstruktur geführt wird, so dass das Gleitmittel allmählich während der Rasur freigesetzt wird und auf die Haut aufgetragen wird, während der Gleitstreifen über die Hautoberfläche gleitet. Das durch einen Gleitstreifen zugeführte Gleitmittel eignet sich zur Reduzierung der Reibung zwischen der Klingeneinheit und der Haut, während die Klingeneinheit über die Hautoberfläche bewegt wird.
  • Es konnte jetzt festgestellt werden, dass der Schutz der Haut, der Komfort und die Glätte mit zunehmender Dicke einer Gleitmittelschicht zwischen der Haut und der Klinge verbessert werden können, und dies kann insgesamt zu Vorteilen und verbesserter Leistung führen. Ein an der Schutzeinrichtung angeordneter Gleitstreifen kann zur Förderung einer wirksamen Gleitmittelschicht zwischen der Haut und der Klinge wirksamer sein als ein an der Kappe der Klingeneinheit angeordneter Gleitstreifen, ausgenommen für den Fall, dass sich zwischen dem Gleitstreifen und der Klinge ein Gegenhalter befindet, wobei der Gegenhalter dazu neigt, das Gleitmittel unmittelbar vor der Klinge von der Haut zu kratzen oder zu wischen.
  • Vorgesehen ist gemäß der vorliegenden Erfindung eine Schutzeinrichtung für eine Sicherheitsrasierer-Klingeneinheit, wobei die Schutzeinrichtung folgendes umfasst: ein Gleitelement für die Zufuhr eines Gleitmittels auf die Haut während der Rasur; und einen Gegenhalter mit einer Oberkante, die so angeordnet ist, dass sie die Haut während der Rasur vor einer Klingenkante berührt und hinter dem Gleitstreifen, wobei die Hautberührungskante des Gegenhalters durch einen oder mehrere Kanäle unterbrochen ist, um den Verlauf von Gleitmittel zu der Klinge während der Rasur zu erleichtern.
  • Das Vorsehen von Vertiefungen in der Oberkante des Gegenhalters zur Definition von Kanälen kann eine verbesserte Zufuhr des auf der Haut zu dem Berührungspunkt zwischen der Haut und der Klinge geführten Gleitmittels ermöglichen, ohne die Fähigkeit des Gegenhalters zu beeinträchtigen, die Rasurgeometrie gemäß der primären Funktion des Gegenhalters zu realisieren, und wobei dies insgesamt zu Verbesserungen der Sicherheit der Klingeneinheit führen kann.
  • Hiermit wird festgestellt, dass in der Vergangenheit verschiedene Vorschläge zur Anbringung einer Rasierklinge an einer Plattform gemacht wurden, die wie ein Kamm mit Zinken ausgebildet ist, die von der Klingenkante nach vorne vorstehen, um die Hautwölbung zu regeln, die sich häufig unmittelbar vor der Klingenkante bildet. Bei einigen Konstruktionen wird keine weitere Schutzstruktur vorgesehen, und folglich kann vor der Klinge kein Gleitstreifen vorgesehen werden, und in den Fällen, in denen eine zusätzliche Schutzstruktur vorgesehen ist, ist für gewöhnlich ein herkömmlicher Gegenhalter enthalten. Ferner bekannt ist es zum Beispiel aus GB 2119690, US-A-4.944.090, EP-A-0858870 und WO97/35693, eine segmentierte Schutzstruktur vorzusehen, so dass die Klingeneinheit entlang ihrer Länge biegbar bzw. elastisch sind.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel weist der Gegenhalter eine durchbrochene Form auf, so dass eine Mehrzahl von Kanälen gleichmäßig entlang des Gegenhalters verteilt angeordnet ist. Die Kanäle weisen vorzugsweise eine geringere Breite als die Stege zwischen den Kanälen auf, und wobei die Kanäle bis zu 3 mm breit sein können. Die Tiefe der Kanäle liegt in geeigneter Weise zwischen 0,1 und 2 mm, wie zum Beispiel in einem Bereich von 0,3 bis 0,8 mm. Die Form der Kanäle ist nicht kritisch, und eine rechteckige Form mit aufrechten Seitenwänden und einer im Wesentlichen flachen unteren Wand stellt eine geeignete Ausführung dar.
  • Die Schutzeinrichtung kann zusätzlich einen elastomeren Streifen aufweisen, wobei es in diesem Fall bevorzugt wird, dass sich das Gleitelement zwischen dem elastomeren Streifen und dem Gegenhalter befindet, wobei dies jedoch nicht wesentlich ist. In vorteilhafter Weise ist das Gleitelement unmittelbar vor dem Gegenhalter angeordnet, und wobei die obere Oberfläche des Elements auf einem Niveau zwischen dem Kanalboden und der Hautberührungskante des Gegenhalters angeordnet ist.
  • Ein etwaig vorhandener elastomerer Streifen kann eine Vielzahl verschiedener Formen aufweisen, einschließlich der Formen der gemäß dem Stand der Technik vorgesehenen Vorschläge. Zum Beispiel kann der elastomere Streifen aufrecht stehende diskrete Vorsprünge aufweisen, wie zum Beispiel Röhren oder halbmondförmige Vorspringe oder Finnen, die sich parallel oder transversal zu der Klingenkante erstrecken. Bestimmte Formen bzw. Ausführungen des elastomeren Streifens werden zum Beispiel in WO 97/25190 und WO97/33729 beschrieben.
  • Der Gegenhalter kann integral mit einem Rahmen der Klingeneinheit ausgebildet sein. Alternativ kann der Gegenhalter aus einem elastomeren Werkstoff hergestellt werden, wie dies etwa in US-A-5.711.076 beschrieben wird, oder aus einer Schicht eines elastomeren Werkstoffs, die integral mit einem elastomeren Streifen gemäß der vorstehenden Beschreibung vorgesehen werden kann, wobei sie auch so angeordnet sein kann, dass sie den Gegenhalter überlagert, wie dies allgemein in der gleichzeitig anhängigen Internationalen Patentanmeldung mit dem Aktenzeichen PCT/GBPS/02732 beschrieben wird, so dass ein oberstes Teilstück des Gegenhalters unter den während der Rasur auftretenden Kräften zusammendrückend geformt oder abgelenkt werden kann, wobei die Schicht des elastomeren Materials aber auch auf die Stege begrenzt sein kann oder alternativ die Stege zwischen den Kanälen bilden kann.
  • Die vorliegende Erfindung wird aus der folgenden genauen Beschreibung in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen spezieller Ausführungsbeispiele vollständig verständlich. Es zeigen:
  • Fig. 1 eine dreidimensionale Ansicht einer Sicherheitsrasierer-Klingeneinheit mit einer erfindungsgemäßen Schutzeinrichtung;
  • Fig. 2 eine Ansicht in vergrößertem Maßstab des in der Abbildung aus Fig. 1 eingekreist dargestellten Teils der Klingeneinheit;
  • Fig. 3 die Klingenansicht aus Fig. 1 in der Draufsicht;
  • Fig. 4 eine Querschnittsansicht entlang der Linie A-A aus Fig. 3;
  • Fig. 5 eine Querschnittsansicht einer alternativen Schutzstruktur gemäß der vorliegenden Erfindung; und
  • Fig. 6 eine modifizierte Ausführung der Schutzstruktur aus Fig. 5.
  • Die Abbildungen der Fig. 1 bis 4 veranschaulichen eine Sicherheitsrasierer-Klingeneinheit, die auswechselbar an einem Handstück angebracht werden kann. Die Klingeneinheiten dieser allgemeinen Art werden für gewöhnlich als "Einheiten" bzw. "Patronen" bezeichnet. Die Klingeneinheit oder Patrone kann fest an dem Handstück angebracht werden oder um eine Achse drehbar sein, die sich parallel zu den Klingenkanten erstreckt. Die veranschaulichte Klingeneinheit umfasst ein allgemein rechteckiges Klingengehäuse oder einen Rahmen 1, der aus einem steifen Kunststoff geformt wird und Endwände 2 aufweist, die durch vordere und hintere Elemente 3, 4 miteinander verbunden sind. In dem Rahmen sind zur unabhängigen Bewegung im Verhältnis zueinander drei Klingen 6 mit scharfen Vorderkanten 7 angebracht, die an entsprechenden Klingenträgern 8 getragen werden, die in Schlitzen 10 geführt werden, die an den Endwänden des Rahmens definiert sind. Die Klingenträger 8 und somit die Klingen 6 sind gegen die Wirkung von Federn (nicht abgebildet) nach unten beweglich, wobei die Aufwärtsbewegung der Klingen durch Federn durch das Anstoßen der Klingen 6 an Schultern 11 an den Endwänden 2 des Rahmens 1 begrenzt ist. Die Klingeneinheit weist eine Schutzstruktur 12 und eine Kappenstruktur 14 zur entsprechenden Berührung der Haut vor und hinter den Klingen während der Rasur auf. Die Kappenstruktur weist eine integral mit dem Rahmen ausgebildete Stange 15 auf sowie einen auf dem Gebiet der Nassrasur allgemein bekannten Gleitstreifen 16 auf. Geeignete Materialien für den Gleitstreifen 16 werden in unserem U.S. Patent US-A-5.113. 585 beschrieben.
  • Die Schutzstruktur 12 weist einen elastomeren Streifen 20 mit drei versetzt angeordneten Reihen aufrecht stehender, hohler Röhren 21 mit D-förmigem Querschnitt auf, einen Gegenhalter 23 und ein Gleitelement 24 in Form eines ununterbrochenen Streifens, der fest in einem zwischen dem elastomeren Streifen 20 und dem Gegenhalter 23 definierten Schlitz gehalten wird. Das Material des elastomeren Streifens 20, der auf einer an dem Rahmen 1 der Klingeneinheit befestigten Plattform 22 getragen wird, wird so ausgewählt, dass eine entsprechende Flexibilität des Vorsprungs 21 vorgesehen wird, um während der Rasur einen gewünschten Berührungsreiz zu erzeugen. Geeignete Materialien für den elastomeren Streifen weisen einen Härtewert im Bereich von 27 bis 75 auf der Shore-A-Skala auf, und zu den speziellen Materialien mit geeigneten Eigenschaften zählen: (i) Kraton G2705 mit einer Shore-A-Härte von 55, hergestellt von der Shell Corporation, (ii) Evoprene #966 mit einer Shore-A-Härte von 27, hergestellt von der Gary Chemical Corporation, Leominster, Massachusetts, (iii) Santoprene 271- 55 mit einer Shore-A-Härte von 55, hergestellt von der Advanced Elastomeric Corporation; und (iv) Santoprene 271-73 mit einer Shore-A-Härte von 73, ebenfalls hergestellt von der Advanced Elastomerics Corporation.
  • Der Gegenhalter 23 ist integral mit dem vorderen Element 3 des Rahmens 1 geformt und mit einer Reihe von Vertiefungen oder Aussparungen in der Oberkante durchsetzt, die durch Stege 31 getrennte Kanäle 30 definieren. Die Kanäle 30 sind mit einem Abstand von 3 mm einheitlich entlang des Gegenhalters verteilt. In dem veranschaulichten Ausführungsbeispiel entspricht die Breite der Kanäle im Wesentlichen 2 mm, wobei die Stege 31 zwischen den Kanälen eine Breite von im Wesentlichen 1 mm aufweisen, d. h. ungefähr der Hälfte der Kanalbreite. Gemäß der Abbildung sind die Kanäle 30 allgemein rechteckig und weisen aufrechte Seitenwände 33 und eine im Wesentlichen flache untere Wand 34 auf, wobei jedoch auch andere Formen, wie etwa eine U-Form zulässig sind. Die Kanaltiefe beträgt vorzugsweise mindestens 0,1 mm, wobei etwa 0,5 mm ein Beispiel für die Tiefe darstellt, und wobei der Gleitstreifen 24 so angeordnet ist, dass sich dessen obere Hautberührungsoberfläche 25 auf einem Niveau zwischen der oberen Kantenoberfläche des Gegenhalters gemäß der Definition durch die Stege 31 und den unteren Wänden 34 der Kanäle 30 befindet. Der Gleitstreifen 24 ist kleiner als der Gleitstreifen 16, der durch die Kappe der Klingeneinheit getragen wird, wobei er jedoch aus dem gleichen Gleitmaterial hergestellt werden kann. Geeignete Materialien bzw. Werkstoffe für den Gleitstreifen 24 werden in dem vorstehend genannten. U.S. Patent.US-A-5.113.585 und in dem U.S. Patent US-A- 5.711.076 beschrieben. Der Gleitstreifen 24 der Schutzstruktur 12 setzt Gleitmittel auf die Haut an einer Position vor den Klingen 6 frei, und die in dem Gegenhalter 23 vorgesehenen Kanäle 30 ermöglichen es, dass das Gleitmittel beim Zusammentreffen mit dem Gegenhalter von der Haut getragen wird, unabhängig davon, ob es von dem Gleitstreifen 24 oder von einer anderen Quelle stammt, so dass es über den Gegenhalter verlaufen kann, so dass ein wirksamer Gleitmittelüberzug bei Berührung mit der vorderen Klingenkante 7 auf der Haut verbleibt.
  • Die Abbildung aus Fig. 5 zeigt eine modifizierte Schutzstruktur 40, wobei der elastomere Streifen 42, der Gleitstreifen 46 und der Gegenhalter 50 auf einer starren Trägerplattform 44 getragen werden, wobei der Gleitstreifen in etwa die Querschnittsform einer Hantel aufweist, und wobei das untere Teilstück 52 durch eine in der Plattform vorgesehenen Unterschnittrille 54 gehalten wird. Der Gegenhalter weist eine Oberkante auf, die entlang ihrer Länge durch rechteckige Vertiefungen unterbrochen ist, die durch Stege 31 getrennte Kanäle 30 bilden, wie dies vorstehend in Bezug auf die Abbildungen der Fig. 1 bis 4 beschrieben worden ist. Der Gegenhalter 50 kann aus einem elastomeren Material hergestellt werden, und wobei er zum Beispiel aus dem gleichen Material wie der elastomere Streifen 42 hergestellt und gleichzeitig mit dem Streifen 42 auf der Plattform 44 geformt werden kann. Gemäß der Abbildung ist der elastomere Streifen 42 mit einer Reihe von drei parallelen, aufrechten Finnen 48 vorgesehen, wobei der Streifen aber auch Vorsprünge mit einer anderen Form aufweisen kann, wie etwa Röhren mit D-förmigem Querschnitt gemäß dem Ausführungsbeispiel aus den Abbildungen der Fig. 1 bis 4.
  • Die Abbildung aus Fig. 6 veranschaulicht eine modifizierte Schutzstruktur, wobei der Gegenhalter 50 eine starre Wand 60 aufweist, die integral mit der Plattform 44 geformt werden kann. Eine Schicht aus einem elastomeren Material 62 bedeckt die vordere Oberfläche der starren Wand und erstreckt sich über die Stege 31 zwischen den Kanälen 30, so dass der obere Kantenabschnitt des Gegenhalters 50 unter den während der Rasur ausgeübten Kräften zusammendrückend verformt werden kann. Das elastomere Material 62 kann so geformt werden, dass es die Stege 31 bildet, wobei sich das elastomere Material in diesem Fall über die gesamte Tiefe der Kanäle 30 erstreckt. Die elastomere Überzugschicht 62 muss nicht an die oberen Oberflächen der Stege 31 anstoßen, vielmehr kann sie auch so angeordnet sein, dass sie sich über die Stege 31 erstreckt, so dass dazwischen ein Zwischenraum verbleibt, damit das oberste Teilstück des aus dem elastomeren Material 62 gebildeten Gegenhalters 50 durch die während der Rasur darauf ausgeübten Kräfte elastisch nach unten abgelenkt werden kann.
  • Durch das Vorsehen eines Gleitstreifens und einen Gegenhalter mit Kanälen, welche den Verlauf von auf der Haut geführtem Gleitmittel in den Bereich der Klingen erleichtern, können die beschriebenen Schutzstrukturen zur verbesserten Sicherheit beim Einsatz der Klingeneinheit beitragen, in welcher die Schutzstruktur vorgesehen ist. Bezüglich der speziell beschriebenen Ausführungsbeispiele sind zwar gemäß dem Umfang der vorliegenden Erfindung Modifikationen möglich, wobei die Erfindung jedoch ausschließlich durch den Umfang der geänderten Ansprüche beschränkt ist. Eine mögliche Modifikation betrifft das in-situ-Formen des Gleitstreifens der Schutzeinrichtung in Kombination mit dem Gegenhalter, so dass sich zusätzlich Teilstücke des Gleitstreifens in die durch den Gegenhalter gebildeten Kanäle erstrecken.
  • Der durchsetzte Gegenhalter mit einem oder mehreren Kanälen gemäß der vorstehende Beschreibung ist beim Einsatz in Verbindung mit einem Gleitmittel auftragenden Element, das vor dem Gegenhalter an der Schutzeinrichtung angeordnet ist, von besonderem Vorteil. Gleitmittel kann aber auch getrennt auf die Haut aufgetragen werden, und der Gegenhalter kann auch ohne Gleitelement an der Schutzeinrichtung nützlich sein, und zwar speziell bei einer Verwendung in Verbindung mit einem elastomeren Streifen mit diskreten, aufrechten Vorsprüngen, wie etwa Röhren mit D-förmigen Querschnitten, die in dem vorstehend beschriebenen speziellen Ausführungsbeispiel verwendet werden, die Durchgänge zwischen den Vorsprüngen vorsehen, durch welche Gleitmittel verlaufen kann.

Claims (20)

1. Schutzeinrichtung für eine Sicherheitsrasierer- Klingeneinheit, wobei die Schutzeinrichtung folgendes umfasst: ein Gleitelement (24) für die Zufuhr eines Gleitmittels auf die Haut während der Rasur; und einen Gegenhalter (23) mit einer Oberkante (25), die so angeordnet ist, dass sie die Haut während der Rasur vor einer Klingenkante berührt und hinter dem Gleitstreifen, wobei die Hautberührungskante des Gegenhalters durch einen oder mehrere Kanäle (30) unterbrochen ist, um den Verlauf von Gleitmittel zu der Klinge während der Rasur zu erleichtern.
2. Schutzeinrichtung nach Anspruch 1, wobei eine Mehrzahl von Kanälen vorgesehen ist, die durch Stege (31) getrennt sind.
3. Schutzeinrichtung nach Anspruch 2, wobei die Kanäle nicht breiter sind als 3 mm.
4. Schutzeinrichtung nach Anspruch 3, wobei mindestens so breit sind wie die Stege.
5. Schutzeinrichtung nach Anspruch 2, 3 oder 4, wobei die Stege und die Kanäle wechselweise entlang dem Gegenhalter mit einheitlichem Abstand angeordnet sind.
6. Schutzeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die Kanaltiefe im Bereich von 0,1 bis 2 mm liegt.
7. Schutzeinrichtung nach Anspruch 6, wobei die Kanaltiefe im Bereich von 0,3 bis 0,8 mm liegt.
8. Schutzeinrichtung nach Anspruch 7, wobei die Kanäle im wesentlichen aufrechte Seitenwände (33) und eine im wesentlichen flache untere Wand (34) aufweisen.
9. Schutzeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, mit einem elastomeren Streifen (20, 42, 62), der vor dem Gegenhalter angeordnet ist.
10. Schutzeinrichtung nach Anspruch 9, wobei das Gleitelement zwischen dem elastomeren Streifen und dem Gegenhalter angeordnet ist.
11. Schutzeinrichtung nach Anspruch 9 oder 10, wobei der elastomere Streifen daran aufrechte Vorsprünge aufweist.
12. Schutzeinrichtung nach Anspruch 11, wobei die aufrechten Vorsprünge röhrenförmig sind und offene obere Enden aufweisen.
13. Schutzeinrichtung nach Anspruch 12, wobei die Röhren einen D-förmigen Querschnitt aufweisen und so ausgerichtet sind, dass ihre flachen Seiten von dem Gegenhalter weg gerichtet sind.
14. Schutzeinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei die Hautberührungskantenoberfläche des Gegenhalters durch ein elastomeres Material definiert ist.
15. Schutzeinrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, wobei das Gleitelement unmittelbar vor dem Gegenhalter angeordnet ist und eine obere Oberfläche aufweist, die auf einer Ebene zwischen den Böden der Kanäle und der Hautberührungskantenoberfläche des Gegenhalters angeordnet ist.
16. Schutzeinrichtung für eine Sicherheitsrasierer- Klingeneinheit, mit einem Gegenhalter (23) mit einer Oberkante (25), die so angeordnet ist, dass sie die Haut während der Rasur vor einer Klingenkante berührt, wobei die Hautberührungskante des Gegenhalters durch einen oder mehrere Kanäle (30) unterbrochen ist, um den Verlauf von Gleitmittel an die Klinge während der Rasur erleichtert.
17. Schutzeinrichtung nach Anspruch 16, wobei ein elastomerer Streifen vor dem Gegenhalter angeordnet ist und daran diskrete, aufrechte Vorsprünge aufweist.
18. Schutzeinrichtung nach Anspruch 17, wobei die Vorsprünge gemäß den Ansprüchen 11 oder 12 definiert sind.
19. Schutzeinrichtung nach Anspruch 16, 17 oder 18, wobei der eine oder die mehreren Kanäle gemäß einem der Ansprüche 2 bis 8 definiert ist oder sind.
20. Klingeneinheit in einem oder für einen Sicherheitsrasierer, wobei die Klingeneinheit einen Rahmen umfasst, der eine Mehrzahl von Klingen mit parallelen Kanten stützt, wobei eine Kappenstruktur hinter den Klingen angeordnet ist, und mit einer Schutzeinrichtung gemäß einem der vorstehenden Ansprüche.
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