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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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1. Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft im Allgemeinen ein Verfahren und
Vorrichtungen zur seriellen Entnahme, Lagerung und Bearbeitung von
Biopsieproben zwecks mikroskopischer, chemischer oder anderer Arten
von Untersuchungen. Die Erfindung betrifft insbesondere die Entnahme
von Biopsieproben bzw. die Gewebeentfernung von einer beliebigen entfernten
Hohlraumstruktur im Körper
eines Patienten und die Lagerung des Gewebes innerhalb des Entnahmegeräts in der
Reihenfolge der Entnahme während
der Untersuchung bzw. der Bearbeitung.
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2. Stand der Technik
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Oftmals
ist es notwendig, Gewebeproben zu deren Untersuchung tief innerhalb
von Hohlraumstrukturen zu entnehmen. Diese Proben können nur durch
endoskopisch oder Fluoroskopiegesteuerte Katheterisierungsverfahren
oder durch blinde Palpation entnommen werden. Die für diese
Techniken verwendeten Biopsievorrichtungen entnehmen 1 bis 4 Proben,
die durch Herausziehen des Biopsiegeräts aus dem Körper des
Patienten entnommen werden und die in einen mit der Stelle, an der
die Biopsie vorgenommen wurde, und der Identität des Patienten gekennzeichneten,
eine Fixierlösung
enthaltenden Behälter
gelegt werden. Die in einem Gang entnommenen Biopsieproben werden
zusammen verarbeitet, da die extrem kleinen Stücke nicht leicht voneinander
zu trennen sind. Demzufolge müssen
Biopsieproben, die von unterschiedlichen Stellen stammen, separat
behandelt werden, was einen erheblichen Aufwand erfordert. Die Notwen digkeit,
aufgrund der eingeschränkten
Lagerkapazität
des Biopsiegeräts mehrere
Biopsiegänge
vorzunehmen und die Erfordernis, die Stellen, an denen die Biopsieproben
entnommen wurden, zu kennzeichnen, verlängern den Vorgang und können diesen
sogar zum Scheitern bringen, wenn die Position des Biopsiegeräts nicht wieder
erfasst werden kann.
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Dann
wird der Satz Behälter
eines jeden Patienten zum Labor gebracht, wo die Behälter serienmäßig geöffnet und
die Proben in nummerierte Kassetten überführt werden, welche zur späteren Identifizierung
erfasst werden. Dann werden die Kassetten zwecks Untersuchung bearbeitet.
Die bearbeiteten Proben werden dann in Scheiben geschnitten, gefärbt und
zur mikroskopischen Untersuchung auf etikettierte Objektträger aufgetragen.
Die Proben eines selben Behälters
müssen
separat bearbeitet werden, damit sie später noch identifiziert werden
können. Dies
ist von besonderer Bedeutung, wenn die Verteilung und Ausdehnung
einer Krebserkrankung dargestellt werden soll, um die Möglichkeit
einer chirurgischen Entfernung zu bestimmen und Fehler bei der Berichterstattung
zu vermeiden.
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Bei
dieser aufwendigen Handhabung können
kleine Proben verloren gehen oder beschädigt werden. In jedem Stadium
der Handhabung ist das Personal der Gefahr ausgesetzt, sich mit
den Biopsieproben zu infizieren, wobei dies insbesondere dann gilt,
wenn die unfixierte Probe vor dem Fixieren von dem scharfen Biopsiegerät abgenommen
wird. Bei jeder Übergabe
während
der Bearbeitung wird das Personal zudem dem Dampf der Lösungsmittel ausgesetzt.
Die Lösungsmittel
können
allergen oder karzinogen sein. Dieser langwierige, arbeitsintensive Vorgang
ist auch zeitaufwendig und nimmt viel Laborraum in Anspruch.
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Obwohl
die bekannten Verfahren aus dem Stand der Technik es ermöglicht haben,
Biopsien bis weit in den Körper
des Patienten hinein vorzunehmen, besteht dennoch ein Bedarf nach
weiteren Verbesserungen. Die vorliegende Erfindung erfüllt diesen
Bedarf auf eine neue und nicht nahe liegende Weise.
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Die
US 3,394,699 offenbart ein
Beispiel einer bekannten Biopsievorrichtung.
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KURZDARSTELLUNG
DER ERFINDUNG
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Die
vorliegende Erfindung wird durch die beigefügten Ansprüche definiert.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung für die serienmäßige Entnahme
und Lagerung von Biopsieproben über
die verschiedenen Bearbeitungsschritte hindurch bereitzustellen,
welche die Nachteile aus dem Stand der Technik überwindet und es ermöglicht,
die Biopsieproben ohne allzu aufwendige Handhabung zu entnehmen,
zu lagern und zu bearbeiten.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung
für die
serienmäßige Entnahme,
Lagerung und Bearbeitung von Biopsieproben bereitzustellen, die
einfach zu verwenden und herzustellen ist.
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Eine
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung verändert
die Biopsiegeräte
zur serienmäßigen Entnahme
einer jeden Biopsieprobe und ermöglicht
die Lagerung derselben innerhalb des Biopsiegerätes. Die Lagerkammer ist derart
gestaltet, dass sie von dem Schaft des Gerätes abgenommen und geschlossen
werden kann, so dass sie ohne Handhabung der Probe solange als Bearbeitungskassette dienen
kann, bis die Proben vor der mikroskopischen Untersuchung oder vor
der chemischen Analyse in Scheiben geschnitten, auf einen Träger aufgebracht und
gefärbt
werden.
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Eine
nach einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ausgestaltete Vorrichtung zur Gewinnung
von Gewebeproben an entfernten Stellen in dem Körper eines Patienten umfasst
ein längliches flexibles
Element mit einem Lumen, einem distalen und einem proximalen Ende.
Ein Schneidmittel befindet sich in der Nähe des distalen Endes des länglichen
Elements. Das Schneidmittel wird zum Abtrennen von Gewebe betätigt, wenn
das längliche
Element in Richtung Kopf bewegt wird, oder wenn der schneidende
distale Kopf in Richtung auf das flexible Element bewegt wird. Ein
Beispiel einer derartigen Vorrichtung wird in der PCT-Anmeldung
WO 93/04630 gezeigt. Die vorliegende Erfindung verändert diese
Vorrichtung dahin gehend, dass sie innerhalb derselben ein Lagerungsmittel
und Schließmittel vorsieht,
so dass eine Kassette entstehen kann, in der die Proben in der Reihenfolge
ihrer Entnahme gelagert und bearbeitet werden. Der Schneidekopf dient
als Kompressionsmittel, mit dem jede Gewebeprobe zur Lagerung in
den Schaft zwangsgeführt wird.
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Alternativ
hierzu kann das längliche
Element als Schneidemittel und der Kopf als Gegenschneide dienen.
Die Biopsieproben können
auch im Kopf gelagert werden. Der Kopf ist perforiert, so dass ein
Fluid hindurch fließen
kann. Jede Probe wird in die durch den perforierten Kopf gebildete
Lagerkammer zwangsgeführt,
indem ein Fluid durch den Schaft eingespritzt wird, bevor das Schneidemittel
und die Gegenschneide für
die nächste
Biopsieprobe geöffnet werden.
Der die Gewebeproben enthaltende Lagerkopf wird von dem arbeitenden
Schaft abgetrennt und mit einer perforierten Kappe verschlossen.
Der Kopf der Biopsievorrichtung hat sich nun in eine Bearbeitungskassette
verwandelt, in der die serienmäßig entnommenen
Biopsieproben in der Reihenfolge ihrer Entnahme eingeschlossen und
ohne weitere Handhabung bereit für
die Fixierung und Bearbeitung sind. Zudem kann der Kopf eine perforierte
Lasche aufweisen, die durch Abziehen geöffnet werden kann, so dass
die Biopsieproben leicht entnommen werden können. So können sich die Schneidemittel entweder
am Kopf oder am länglichen
Element befinden, und die Lagerung der Proben kann entweder im Kopf
oder im länglichen
Element stattfinden. Somit gibt es vier mögliche Ausführungsvarianten dieser Vorrichtung.
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In
einer zweiten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung weist eine erfindungsgemäße Biopsievorrichtung
zur Gewinnung von Gewebeproben aus entfernt gelegenen Stellen im
Körper
eines Patienten einen flexiblen Kunststoffkatheter oder -schaft mit
einem oder zwei seitlichen Lumina und einem ziemlich großen zentralen
Lumen auf. Das distale Ende beinhaltet innerhalb des zentralen Lumens
eine Biopsievorrichtung mit fernsteuerbarer eingefahrener federgelagerter
Backe, die durch Metall- oder Kunststoffführungen stabilisiert wird.
Im Vergleich zu einem festen Extrusionsteil aus Kunststoff mit nur
einem Schlitz als Führung,
vergrößern hier
die Führungen das
Lumen und gewährleisten,
dass genügend Raum
für die
Lagerung der entnommenen vorhandenen Biopsieproben vorhanden ist.
Dies ermöglicht auch
die Verwendung eines einfachen extrudierten Katheters für die Vorrichtung.
In dieser Ausführungsform
wird die federgelagerte Backe proximal ausgefahren, so dass innerhalb
des Katheters eine Kammer zur Aufnahme der Proben entsteht.
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Die
Verbindung zwischen der Kammer und der eingefahrenen federgelagerten
Backe ist abgewinkelt, um den Abstand zwischen den ausgefahrenen
Backen zu erhöhen
und auch um an der entferntesten Erstreckung der Kammer eine Einschnürung zu
bilden. Das Bedienungskabel ist vorgespannt, um die Erstreckung
der eingefahrenen Feder zu den abgewinkelten Backen distal der Einschnürung zu
begrenzen. Die Einschnürung
und die die Proben fassende Kammer verbleiben innerhalb des Katheters und
verhindern den Verlust der darin gelagerten Biopsieproben. Mit jeder
neuen Biopsie werden die federgelagerter Backen in den Katheter
gezogen und es verringert sich die Einschnürung, so dass die zuletzt entnommene
Probe in die die Proben fassende Kammer eingesaugt werden kann.
Das Seitenlumen bzw. die Seitenlumina haben offene Schlitze zur Übertragung
des Saugvorgangs vom proximalen Ende des Katheters, um die Proben
nach jeder Biopsie in die Kammer zu saugen.
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Das
distale Ende der Vorrichtung wird nach dem Herausziehen mit der
Kappe verschlossen. Der Katheter wird an einer markierten Stelle
proximal zur Kammer, in der die Proben gehalten werden, abgeschnitten
und mit einer zweiten Kappe verschlossen. Perforierte Kappen ermöglichen
die Fixierung und Bearbeitung der Proben innerhalb der Kammer. Somit
hat sich der Katheter in eine Bearbeitungskassette verwandelt, in
der die serienmäßig entnommenen Biopsieproben
in der Reihenfolge ihrer Entnahme eingeschlossen und ohne weitere
Handhabung bereit für
die Fixierung und Bearbeitung sind. Zur Abstützung und zur Vermeidung einer
Verdrehung der eingefahrenen Feder und zur Ausbildung einer Kammer
zur Lagerung der Biopsien werden vorzugsweise Kunststoff- bzw. Metallführungen
in das zentrale Lumen des Katheters eingeführt.
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Nach
der Bearbeitung zu Wachs wird der geschlossene Schaft aufgeschnitten
und die Biopsieproben können
dann in Scheiben geschnitten werden, wobei sie dabei immer noch
in der Reihenfolge ihrer Entnahme verbleiben. Somit dient ein einziges, zum
Zeitpunkt der Biopsie erstelltes Protokoll der Identifizierung der
jeweiligen Proben durch den Auftraggeber und das Labor und zur Berichterstattung ohne
Handhabung und ohne Gefahr eines Probenverlusts oder von Dokumentationsfehlern.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Weitere
Aufgaben und Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus
der nun folgenden ausführlichen
Beschreibung und aus den angefügten
Zeichnungen. Die Zeichnungen sollten jedoch lediglich als Darstellung
und nicht als die Erfindung einschränkend verstanden werden.
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In
den Zeichnungen wurden in allen Figuren ähnliche Bezugszeichen zur Bezeichnung ähnlicher Elemente
verwendet. Es zeigen:
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1A eine
Ausführungsform
der seitlichen Biopsievorrichtung im Schnitt, wobei der Kopf als Schneideklinge
und als Kompressionsvorrichtung betrieben wird;
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1B einen
Schnitt nach Entfernung des Schneidekopfes und dem Aufsetzen einer
perforierten Kappe;
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2 die
erfindungsgemäße Vorrichtung
im Schnitt, wobei die von dem Katheterschaft aus arbeitende Klinge
gezeigt wird und der Schaft als Lagerungsort für die Proben dargestellt ist;
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3A eine
weitere Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
im Schnitt, in der der Schneidekopf der Bereich ist, in dem die
Proben gelagert werden;
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3B die
in 3A gezeigte Vorrichtung im Schnitt, wobei hier
der mit den Proben gefüllte Kopf
nach dessen Verschließen
mit der Kappe gezeigt wird;
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4A eine
alternative Ausführungsform der
erfindungsgemäßen Vorrichtung
im Schnitt, wobei die von dem Schaft aus arbeitende Klinge gezeigt wird
und der Kopf der Lagerungsort für
die Proben ist;
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4B den
Kopf aus 4A mit einer Kappe im Schnitt;
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4C eine
Seitenansicht des Kopfes aus 4B, wobei
die perforierte Lasche abgezogen wurde;
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5A eine
alternative Ausführungsform der
Vorrichtung im Schnitt, wobei eine erfindungsgemäße federgelagerte Vorrichtung
zur Gewinnung und Entnahme von Biopsieproben dargestellt wird;
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5B die
distalen Saugschlitze als Verlängerungen
der seitlichen extrudierten Bohrungen der in 5A gezeigten
Ausführungsform
in einer perspektivischen Darstellung;
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5C die
in 5A gezeigte Ausführungsform im Schnitt, wobei
die Probenkammer gefüllt
und die Biopsiebacken ausgefahren sind; und
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5D die
in 5C gezeigte Ausführungsform im Schnitt, wobei
die aufgesetzten perforierten Kappen nach Entfernung des Schafts
und der Backen zu sehen sind.
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AUSFÜHRLICHE
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Um
das Verständnis
der Gesetzmäßigkeiten der
Erfindung zu erleichtern, wird nun auf die in den Zeichnungen dargestellten
Ausführungsformen
Bezug genommen, wobei zur Beschreibung derselben eine spezifische
Sprache gebraucht wird. Es versteht sich jedoch, dass hierbei nicht
beabsichtigt wird, den Rahmen der Erfindung einzuschränken, wobei
diejenigen Änderungen
und Weiterbildungen der dargestellten Vorrichtung und diejenigen
Anwendungen der Gesetzmäßigkeiten
der Erfindung hier denkbar sind, die sich normalerweise für den Fachmann
auf diesem Gebiet ohnehin ergeben würden.
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Die 1 bis 4 stellen
mehrere erfindungsgemäße Ausführungsformen
der Vorrichtung dar, die die serienmäßige Entnahme, Lagerung und
Bearbeitung von Proben ermöglicht.
Wie in 1A zu sehen ist, wird anhand
dieses Verfahrens eine Biopsieprobe dann gewonnen, wenn die Klinge 12 sich
der Gegenschneide 13 nähert.
Daher ist der Abstand zwischen der Klinge 12 und der Gegenschneide 13,
welcher durch die Strecke bestimmt wird, die das Bedienungskabel 15 zurücklegt,
der Hauptfaktor zur Bestimmung der Probenlänge. Die Breite der Biopsieprobe
wird durch das Bedienungskabel 15 auf etwa 50 % des Durchmessers
der Schneideklinge 12 beschränkt. Innerhalb der enger werdenden
Bereiche wird die Probe 11 in die Schneidekammer zwangsgeführt und
kann ausschließlich
entweder in den in den 3A-3B und 4A-4C gezeigten
Kopf des Behälters
oder in den in den 1A, 1B und 2 gezeigten
Schaft entwei chen. Zusammen mit einem im Kopf 20 vorgesehenen,
konischen Kompressionsschaft 18 stellen diese äußeren Zwänge die Kraft
bereit, die notwendig ist, um die Proben auszurichten, zu komprimieren
und in ihrer Position zu halten, und verhindern den Verlust der
Probe 11, wenn Schaft 10 und Kopf 20 zur
Entnahme weiterer Biopsieproben auseinander gezogen werden.
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Wird
die Vorrichtung in einem uneingeschränkten Raum verwendet, so muss
die Kraft für die
Ausrichtung, Komprimierung und Lagerung der Biopsieproben von dem
Gerät selbst
bereitgestellt werden. Unter diesen Umständen ist die Größe der Biopsieprobe
wesentlich und es wird davon ausgegangen, dass durch eine dem zweifachen
Durchmesser der Klinge entsprechende, minimale Länge der Probe eine Ausrichtung
der Proben in dem Lagerraum ermöglicht
und ein Vermischen verhindert wird. Dies wird dadurch erzielt, dass
die Bewegung des Schafts auf diese minimale Strecke kalibriert wird. Das
Komprimieren der Proben 11 in dem Schaft 10 und
das Verhindern eines Verlusts werden durch den konischen Kompressionsschaft 18,
der an dem Schneidekopf 20 angebracht ist, welcher sich
derart in den Schaft 10 hinein erstreckt, dass die komprimierten
Proben eingezwängt
sind, erzielt.
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Der
oben beschriebene Vorgang ermöglicht es
dem Anwender, die Proben in der Reihenfolge ihrer Gewinnung zu entnehmen
und zu 1agern, und ermöglicht
auch eine Bearbeitung der Proben, ohne Benutzung der Hände und
ohne die Reihenfolge zu verlieren. Die seitliche Biopsievorrichtung
stellt entweder einen in 1A gezeigten
Schneidekopf oder einen in 2 gezeigten
Schneideschaft bereit. Eines dieser beiden Teile kann als Behältnis für die seriellen
Proben verwendet werden, die dann in situ bearbeitet werden können. Jede
Option hat unterschiedliche Vorteile und Nachteile, die aus dem
Folgenden klar ersichtlich werden: Die 1A, 1B und 2 zeigen
Beispiele der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
wobei die Biopsieproben 11 in dem Schaft 10 gelagert
werden. Eine Lagerung im Schaft hat den Vorteil eines großen Lagerraums
im Verhältnis
zur Länge
des Schneidekopfes, ohne dass dabei die Betriebseigenschaften der
Biopsievorrichtung geändert
würden.
Diese Option ermöglicht
die Entnahme einer Vielzahl an Proben und ein großes Probevolumen,
wobei Vorrichtungsdurchmesser von 5F oder weniger verwendet werden,
wenn die Kopflänge aufgrund
der Notwendigkeit den Kopf durch enge, verschlungene Wege zu führen auf
eine Länge
beschränkt
ist, die dem dreifachen Durchmesser des Schaftes entspricht. Wie
in 1A zu sehen ist, befindet sich die Schneideklinge
am Kopf und die Entnahme der Proben 11 erfolgt dadurch,
dass die Schneide 12 durch Anziehen des Drahtes 15 auf
die Gegenschneide 13 herabgelassen wird. Die Klinge 12 trennt
die Probe 11, die dann in den Schaft 10 hinunter
gesogen wird, ab. Der Kompressionskopf 18 dient dazu, die
Proben 11 tiefer in den Schaft 10 hineinzupressen.
Der Draht 15 komprimiert ebenfalls die Proben 11 in
dem Schaft 10.
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Ein
Anschlag 40 ist innerhalb des Schafts 10 angeordnet
und mit dem Draht 15 verbunden. Der Anschlag 40 ist
vorzugsweise perforiert und dient als Endpunkt für die durch den Schaft 10 gebildete
Lagerkammer.
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Nachdem
die gewünschte
Anzahl an Proben 11 entnommen wurde und das Gerät wieder
aus dem Körper
des Patienten entfernt wurde, wird der Kopf 20 vom Schaft 10 abgenommen.
Der Draht 15 wird abgeschnitten und durch eine perforierte
Kappe 30 geführt,
die auf das offene Ende des Schafts 10 gesetzt wird, wie
dies aus 1B ersichtlich ist. Der Draht 15 wird
dann von der Kappe 30 gezogen, wodurch der Anschlag 40 angehoben
und die Proben 11 innerhalb des Schaftes 10 komprimiert
werden.
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Die 1A und 1B zeigen
einen perforierten Anschlag 40, der die Bewegung der Proben 11 nach
oben innerhalb des Schafts 10 begrenzt, die Länge des
Lagerraums, die Anzahl der Biopsieproben, die darin gelagert werden
können,
bestimmt und nach dem Abschneiden des Schaftes 10 eine
proximale Kappe darstellt. Die distale perforierte Kappe 30 ist
ebenfalls in 1B gezeigt. Durch das Aufbringen sowohl
des Anschlags 40 als auch der Kappe 30 wird eine
abgeschlossene Lagerkassette für
die Proben 11 bereitgestellt.
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Ist
der ursprüngliche
Abstand zwischen dem Anschlag 40 und dem Ende des Schaftes 10,
auf das die Kappe 30 aufgesetzt wurde, bekannt, so kann
die Länge
des die Biopsieproben enthaltenden Schaftes dadurch bestimmt werden,
dass die Länge
des Drahtes außerhalb
der Kappe gemessen wird, nachdem der Draht durch die Kappe gezogen
wurde. Dann kann der Schaft 10 auf diese Länge geschnitten
werden, und es entsteht eine kompakte Bearbeitungskassette für die Proben 11.
Die perforierte Kappe 30 und der Anschlag 40 ermöglichen
die Freilegung der Proben 11 während deren Lagerung und Bearbeitung.
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In
einer in 2 gezeigten, alternativen Ausführungsform
befindet sich die Schneideklinge 22 auf dem Schaft 10 und
nicht in dem Kopf 20. Die Schneideklinge 22 trennt
die Proben 11 ab, wenn der die Gegenschneide 23 enthaltende
Kopf 20 auf die Klinge 22 herabgefahren wird.
Der Kompressionskopf 18 presst die Proben 11 zur
Lagerung in den Schaft 10 hinein. Das Auf setzen der Kappe 30 und
die weitere Komprimierung der Proben 11 erfolgt wie oben
bei der in den 1A und 1B gezeigten
Vorrichtung.
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Wie
in den 3 und 4 zu
sehen ist, können in
einer alternativen Ausführungsform
die Proben 11 in dem Kopf 50 gelagert werden.
Die 3A und 3B zeigen
die erfindungsgemäße Vorrichtung, wobei
der Kopf. 50 hohl ist und als Lagerkammer für die Proben 11 dient. Ähnlich der
in 1A gezeigten Vorrichtung befindet sich die Schneideklinge 12 am Kopf 50 und
dient dazu, die Proben. 11 abzutrennen, wenn sie auf die
Gegenschneide 13 herabgelassen wird.
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Wie
in den 3A und 3B zu
sehen ist, ist der Schneidekopf 50 ein zylindrischer Raum
aus Metall oder Kunststoff mit einer nach proximal gewandten Klinge.
Ist der Kopf hohl, so können
die abgetrennten Proben in diesem Raum gelagert werden. Der Raum
innerhalb des Kopfes steht in direktem Bezug zu seinem Durchmesser,
seiner Länge
und zur Größe der Probe.
Der Durchmesser des Kopfes muss dem Durchmesser des Schaftes entsprechen. Die
Länge des
Kopfes wird durch die Steifigkeit begrenzt, die diese erzeugt und
die Handhabbarkeit der Vorrichtung behindert. Die Länge des
Kopfes darf im Allgemeinen nicht mehr als dem 2- bis 4-fachen Durchmesser
des Schafts entsprechen, um das leichte Durchführen der Vorrichtung durch
Kurven in dem Endoskop oder dem Durchgang, durch den sie hindurch
muss, zu ermöglichen.
Spezialfälle
sind weiterhin möglich.
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Da
die Biopsieprobe proportional zum Durchmesser des Schafts und dem
Kopf ist, muss der Raum im Kopf begrenzt sein, um die nacheinander
darin gelagerten Biopsieproben auszurichten. In einer bevorzugten
Ausführungsform
hat der Katheter einen Durchmesser von 7 French bzw. 2,3 mm, wobei
die Länge
des Kopfes dem zweifachen Durchmesser des Schaftes entspricht und
somit 4,6 mm beträgt,
so dass darin nur 5-6 Proben Platz finden können. Indem die Länge des
Kopfes auf den 3-fachen Durchmesser bzw. auf 7 mm erhöht wird,
erhöht sich
auch die Lagerkapazität
auf 10. Weitere Steigerungen in der Länge des Kopfes auf den 4-,
5- bzw. 6-fachen Durchmesser des Schaftes erhöhen die Lagerkapazität für die Biopsieproben
auf 13, 16 bzw. 20 Proben, wobei dies
jedoch nur auf Kosten einer längeren
steifen Spitze möglich
ist, welche mit der Zeit eine genaue Positionierung verhindert und
die Handhabbarkeit begrenzt.
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Der
Kopf 50 ist vorzugsweise perforiert, so dass die Proben 11 in
dem Kopf 50 dadurch komprimiert werden können, dass
ein Fluid durch den Schaft 10 in den Kopf 50 eingespritzt
wird. Durch den Fluiddruck werden die Proben 11 in den
Kopf 50 hineingepresst und das Fluid kann dann durch den
perforierten Kopf 50 entweichen.
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Wurde
die gewünschte
Anzahl an Proben 11 in dem Kopf 50 aufgenommen,
so wird der Draht 15 abgeschnitten und die Kappe 30 auf
die Öffnung
in dem Kopf 50 aufgesetzt, um die Proben 11 darin
einzuschließen.
Die Kappe 30 ist vorzugsweise perforiert, so dass ein Fixiermittel
zu den Proben 11 gegeben werden kann. Alternativ hierzu
kann ein Siebrohr aus Kunststoff in den hohlen Kopf 50 eingesetzt
werden, der dann an seinen beiden Enden mit einer Dichtungsscheibe
und einer abnehmbaren Platte verschlossen wird. Das Sieb kann dann
zur weiteren Bearbeitung und Lagerung der Proben 11 vom
Kopf 50 abgenommen werden.
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In
einer weiteren alternativen Ausführungsform
kann sich die Klinge 35 am Schaft 10 befinden, und
die Proben 11 können
in dem Kopf 50 gelagert werden, wie dies aus 4A ersichtlich
ist. Nach Entnahme der Proben 11 wird der Draht 15 abgeschnitten
und die Kappe 30 auf das offene Ende des Kopfes 50 aufgesetzt,
wie dies in 4B zu sehen ist.
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Wie
in 4B zu sehen ist, hat der Kopf 50 vorzugsweise
eine darin ausgebildete perforierte Lasche 45, die durch
Abziehen geöffnet
werden kann, um die im Kopf 50 befindlichen Proben 11 freizugeben,
die dann, wie in 4C gezeigt, weiter bearbeitet
werden.
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In
einer weiteren, in den 5A-5D gezeigten,
alternativen Ausführungsform
entnimmt die Vorrichtung die Proben 11 mit einem federgelagerten Biopsieschneidewerkzeug 60.
Das Schneidewerkzeug 60 ist im Inneren eines Katheters 62 angeordnet,
welcher zwei kleine Seitenlumina 63 und ein großes zentrales
Lumen 64 hat. Das zentrale Lumen 64 hat eine Vielzahl
an Backenführungen 70,
die als eine die Proben fassende Kammer fungieren, wie dies in den 5C und 5D gezeigt
wird. Die Backenführungen 70 können aus
einem beliebigen geeigneten Werkstoff, so zum Beispiel aus Metall
oder Kunststoff hergestellt sein. Das Schneidewerkzeug 60 hat
zwei federgelagerte Backen, die mit zwei Schneideklingen 65 mit
offenen Flächen
an jeder Backe des Schneidewerkzeugs 60 ausgestattet sind.
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Zum
Abtrennen und Entnehmen der Biopsieproben und zu deren Überführung in
das Innere des Katheters 62, wo sie gelagert werden sollen,
wird das Schneidewerkzeug 60 ausgefahren. Die Bewegung des
Werkzeugs 60 wird durch einen Bedienungsdraht 66 gesteuert,
der, wenn er gezogen wird, das Werkzeug 60 zurück zieht
und die Klingen 65 zum Abtrennen der Probe 11 näher zusammenbringt.
Wird weiter an dem Draht 66 gezogen, so wird das Werkzeug 60 in
das Lumen 64 eingefahren und die Probe 11 ebenfalls
nach innen gezogen. Nachdem die Probe 11 in das Lumen 64 abgelegt
wurde, kann das Werkzeug 60 dann ausgefahren werden, um
weitere Proben abzutrennen und zu entnehmen.
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Die
Seitenlumina 63 stehen mit dem Lumen 64 über eine
Vielzahl von Schlitzen 63 in Verbindung. An die Seitenlumina 63 am
proximalen Ende des Katheters 62 kann ein Sog angelegt
werden, der dann in das zentrale Lumen 64 über die
Schlitze 68 weitergeleitet wird, um nach jeder Biopsie
die Proben 11 in das zentrale Lumen 64 zu saugen.
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Sobald
die gewünschte
Anzahl an Proben 11 entnommen wurde, wird das Werkzeug 60 aus
dem Katheter 62 herausgezogen und das distale Ende mit einer
perforierten Kappe 69 verschlossen, wie dies in 5D zu
sehen ist. Die perforierte Kappe 69 ermöglicht die Zugabe eines Fixiermittels
zu den im Lumen 64 gelagerten Proben. Dann wird der Katheter 62 an
seinem proximalen Ende an einer bestimmten Stelle abgeschnitten
und mit einer Kappe 71 verschlossen, so dass eine Bearbeitungskassette
entsteht, in der die Proben in der Reihenfolge ihrer Gewinnung bearbeitet
werden können,
ohne dass zusätzliche
Protokolle erstellt werden müssten
bzw. ohne aufwendige Handhabung der Proben 11.
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Obwohl
mehrere Ausführungsformen
der vorliegenden Erfindung gezeigt und beschrieben wurden, versteht
es sich, dass im Rahmen der vorliegenden Erfindung, wie er durch
die angehängten
Ansprüche
definiert wird, zahlreiche Änderungen
und Abwandlung derselben möglich
sind.