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Hintergrund
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Messung einer
optischen Kenngröße einer
flüssigen
Probe, um deren Reinheit zu bestimmen, eine Konzentration eines
darin enthaltenen, gelösten
Stoffes zu identifizieren und zu bestimmen, und insbesondere ein
Polarimeter, das bei einer Urinanalysevorrichtung einsetzbar ist.
Im spezielleren betrifft die vorliegende Erfindung eine Vorrichtung und
ein Verfahren zum Übertragen
einer flüssigen Probe
in eine Probenzelle zur Messung.
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Im
Allgemeinen werden optische Kenngrößen, beispielsweise die Extinktion
und die optische Aktivität
einer Probe, dadurch gewonnen, dass Licht auf die in einer Probenzelle
angeordnete Probe gerichtet wird und ein durch die Probe hindurch
tretendes Licht analysiert wird. Als Probenzelle wird ein boxförmiger Behälter verwendet,
der im Wesentlichen aus Glas gemacht ist und ein Paar transparenter,
lichtdurchlässiger
Fenster hat.
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Die
Messung solcher optischen Kenngrößen wurde üblicherweise
durch Einleiten der Probe in die Probenzelle über deren offenes oberes Ende
unter Verwendung einer Spritzeinrichtung, einer Pipette, einer Spritze
oder dergleichen und durch Montage der Probenzelle in einem optischen
System durchgeführt.
Bei diesem Vorgehen ist zum Einleiten und Ausbringen der Probe und
zum Waschen der Probenzelle eine Entkopplung der Probenzelle von
dem optischen System erforderlich. Die Messung der optischen Kenngrößen war,
wie gezeigt, hinsichtlich der Bedie nungsfreundlichkeit schlecht
und erforderte großen
Personalaufwand. Wenn zudem Blasen in einem optischen Pfad der Probenzelle
vorhanden sind, neigen die gewonnenen Messwerte dazu, ungleichmäßige Werte
darzustellen.
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Kürzlich wurde
eine Urinanalyse unter Verwendung eines Polarimeters vorgeschlagen,
beispielsweise in der internationalen Patentveröffentlichung Nr. WO 97/18470.
Glukose oder ein Protein, d.h. Albumin, zeigt eine optische Aktivität. Es ist
daher möglich,
Konzentrationen dieser Substanzen in einem Urin durch Durchführung einer
Polarimetrie an dem Urin abzuleiten. Bei der herkömmlichen
Urinanalyse wurde ein Prüfpapier,
das mit einem Reagens behaftet ist, in den Urin eingetaucht und
wurde dessen Farbreaktion mittels eines Spektrophotometers oder
dergleichen beobachtet. Andererseits ist es möglich, Glukose und Protein
in einer geringen Konzentration zu erfassen und zu bestimmen, ohne
dass aufwendige Ausrüstungen,
wie Prüfpapiere,
erforderlich wären,
wie sie bei der herkömmlichen
Urinanalyse gemäß diesem
Verfahren erforderlich sind.
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Eine
Vorrichtung zum Übertragen
einer flüssigen
Probe für
eine optische Kenngrößenmessung der
in dem Oberbegriff des Anspruchs 1 definierten Art ist aus der US-A-3
699 348 bekannt.
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Kurze Zusammenfassung
der Erfindung
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Eine
Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt darin, die oben genannten
Probleme zu lösen, die
mit der herkömmlichen
Vorrichtung zur optischen Kenngrößenmessung
einhergehen. Die vorliegende Erfindung stellt eine Vorrichtung zum Übertragen
einer flüssigen
Probe bereit, welche im Anspruch 1 definiert ist, die ein einfaches
Einleiten und Ausleiten dieser Probe sowie ein einfaches Waschen
der Probenzelle erlaubt und die eine Messung mit hoher Genauigkeit
ohne Einschlüsse
von Blasen in der zu messenden Probe und ohne durch diese erfolgende Störung des
optischen Pfades ermöglicht.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, ein Polarimeter
bereitzustellen, das kompakt ist und bei einem niedrigen Preis eine hohe
Zuverlässigkeit
zeigt.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 2 gelöst.
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Ein
Verfahren zum Übertragen
einer flüssigen
Probe für
eine optische Kenngrößenmessung gemäß der vorliegenden
Erfindung ist durch die Merkmale des Anspruchs 3 definiert.
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Die
vorliegende Erfindung ermöglicht
das Einleiten und Ersetzen der flüssigen Probe, ohne die Probenzelle
von der Vorrichtung zur optischen Kenngrößenmessung zu entkoppeln. Bei
der vorliegenden Erfindung wird die Probe, die vorübergehend
in dem Behälter
aufgenommen ist, über
einen rohrförmigen Pfad,
der den Boden der Probenzelle und den Behälter verbindet, in die Probenzelle
eingeleitet, und zwar durch Nutzung einer Differenz hinsichtlich
der vertikalen Anordnung zwischen der Probenzelle und dem Behälter. Bei
einer Alternative, die nicht Teil der vorliegenden Erfindung ist,
wird die Probe, die in dem Behälter
enthalten ist, unter Verwendung einer Spritze, die in dem rohrförmigen Pfad
zwischengeschaltet ist, in die Probenzelle eingeleitet. Beim Austreiben der
Probe nach der Beendigung der Messung wird sie in entsprechender
Weise von der Probenzelle zu dem Behälter übertragen.
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Die
in die Probenzelle eingeleitete Probe wird in den Behälter übertragen
und dann aus diesem ausgetrieben.
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Beim
Waschen der Probenzelle wird nach dem Austreiben der Probe, die
aus der Probenzelle übertragen
wurde, dem Behälter
eine Reinigungslösung
zugeführt.
Dann wird die Reinigungslösung über den rohrförmigen
Pfad in die Probenzelle eingeleitet. Die Reinigungslösung, die
in die Probenzelle eingeleitet wurde, wird dann in den Behälter übertragen
und aus diesem ausgetrieben.
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In
einem Zustand, in dem die in die Probenzelle eingeleitete Probe
in der Probenzelle verbleibt, ist es möglich, der Probenzelle eine
weitere zu messende, flüssige
Probe oder eine Reinigungslösung zuzuführen, wodurch
die in der Probenzelle verbleibende Probe ausgetrieben wird und
gleichzeitig die verbleibende Probe durch die weitere flüssige Probe oder
die Reinigungslösung
ersetzt wird.
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Dadurch,
dass der Behälter
oder die Probenzelle zur Herstellung einer Höhendifferenz zwischen diesen
beiden nach oben und nach unten bewegt werden, ist es möglich, die
Probe oder die Reinigungslösung
zwischen dem Behälter
und der Probenzelle zu übertragen.
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Bei
dem Übertragungsprozess
unter Verwendung einer Spritze ist es bei einer Anordnung der Spritze,
bei der der Kolben nach oben weist, möglich, die Blasen in der in
die Spritze aufgezogenen Probe einzufangen und an dem oberen Bereich
des Kolbens zu sammeln und so die Probe frei von Blasen in die Probenzelle
einzuleiten.
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Beim
Durchführen
einer Polarimetrie an einem Urin unter Verwendung insbesondere des
Polarimeters nach Anspruch 2 ist es möglich, Glukose- und Albuminkonzentrationen
in dem Urin einfach und mit hoher Genauigkeit abzuleiten. Daher
ist es möglich,
eine hervorragende Urinanalysevorrichtung bereitzustellen.
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Obwohl
die neuen Merkmale der Erfindung insbesondere in den anliegenden
Ansprüchen
ausgeführt
sind, wird die Erfindung sowohl hinsichtlich des Aufbaus als auch
hinsichtlich des Inhalts zusammen mit weiteren Gegenständen und
Merkmalen aus der nachfolgenden detaillierten Beschreibung in Verbindung
mit der Zeichnung besser verstanden und gewürdigt werden.
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Kurzbeschreibung
der verschiedenen Figuren der Zeichnung
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1 zeigt
eine schematische Ansicht zur Darstellung einer Auslegung einer
Vorrichtung zum Übertragen
von Flüssigkeit
bei einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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2 zeigt
eine schematische Ansicht zur Darstellung einer Auslegung einer
Vorrichtung zum Übertragen
von Flüssigkeit,
welche nicht durch den Wortlaut von Anspruch 1 gedeckt ist.
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3 zeigt
eine schematische Ansicht zur Darstellung einer Auslegung einer
weiteren Vorrichtung zum Übertragen
von Flüssigkeit,
welche nicht durch den Wortlaut von Anspruch 1 gedeckt ist.
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4 zeigt
eine schematische Ansicht zur Darstellung einer Auslegung eines
Polarimeters.
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5 zeigt
ein Kenngrößendiagramm,
das die Beziehung zwischen dem Strom "J",
der der Spule zugeführt
wird, und dem Ausgangssignal des Lock-in-Verstärkers darstellt, welches unter
Verwendung des gleichen Polarimeters für destilliertes Wasser und
eine wässrige
Zuckerlösung
erhalten wurde.
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6 zeigt
ein Kenngrößendiagramm,
das die Beziehung zwischen der Konzentration einer wässrigen
Zuckerlösung
und dem Strom "J" darstellt, wenn
ein Extinktionspunkt erreicht ist, bei dem gleichen Polarimeter.
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Detaillierte
Beschreibung der Erfindung
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Die
Vorrichtung zum Übertragen
einer Flüssigkeit
gemäß der vorliegenden
Erfindung kann bei vielfältigen
Vorrichtungen zur optischen Kenngrößenmessung für verschiedene
flüssige
Proben genutzt werden.
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Bei
den folgenden Ausführungsformen
wird eine Beschreibung hinsichtlich eines Beispiels einer Vorrichtung
zur optischen Kenngrößenmessung,
einem Polarimeter, insbesondere einem Polarimeter des Typs zum Anlegen
eines magnetischen Feldes (optischer Faraday-Modulator-Typ), welches
eine Konzentration einer optisch aktiven Substanz in der Probe durch
Anlegen eines magnetischen Feldes an das Licht, das durch die Probe
tritt, und durch Kompensation des Drehwinkels, der der optisch aktiven Substanz
in der Probe zurechenbar ist, mit demjenigen, der dem Anlegen des
magnetischen Feldes zurechenbar ist, liefert.
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Beispiel 1
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Die
Vorrichtung zum Übertragen
von Flüssigkeit
bei dieser Ausführungsform
wird unter Bezugnahme auf 1 beschrieben.
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Ein
Behälter 1 nimmt
eine als Muster dienende flüssige
Probe zeitweise auf. Eine Probenzelle 2 hält die Probe,
die aus dem Behälter 1 zugeführt wurde.
Dadurch, dass Licht in der in der Figur durch einen Pfeil angezeigten
Richtung hindurchgeführt
wird, wird eine optische Kenngröße der in
der Probenzelle 2 gehaltenen Probe gemessen. Die Probenzelle 2 hat einen
optischen Pfad von 50 mm und kann eine Probe von etwa 5,7 cc halten.
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Die
Probenzelle 2 wird dadurch erhalten, dass in nachfolgender
Weise gearbeitet wird.
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Zunächst wird
durch spanendes Bearbeiten von Seitenflächen eines rechtwinkligen Aluminiumblocks
in dessen Mitte entlang der längeren
Achse (Länge
von 55 mm) ein zylindrischer Teil mit einer Breite von 17 mm geformt,
während
an beiden Enden unbearbeitete Teile stehengelassen werden, die jeweils
eine Breite von 10 mm aufweisen. Dann wird ein zylindrischer Hohlraum
mit einem Durchmesser von 12 mm und einer Achse, die mit etwa 5,7° (tan–1(5/50))
bezüglich
der längeren
Achse angestellt ist, zwischen beiden Stirnflächen bereitgestellt. An beiden
Stirnflächen
des Hohlraums werden Löcher mit
einem Durchmesser von 22 mm und einer Tiefe von 2,5 mm bereitgestellt
und werden Glasscheiben 4 mit einem Durchmesser von 22
mm und einer Dicke von 2,5 mm jeweils dichtend in die Löcher eingepasst.
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Umschließend den äußeren Umfang
des geschnittenen zylindrischen Teils der Probenzelle 2 wird
eine Spule 3 zum Anlegen eines magnetischen Feldes an die
in der Probenzelle 2 gehaltene Probe bereitgestellt. Die
Spule 3 wird so ausgelegt, dass ein emaillierter Draht
mit einem Durchmesser von 0,7 mm mit 600 Windungen gewickelt wird.
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An
der Probenzelle 2 werden ein Belüftungsloch 6, das
einen kreisförmigen
Querschnitt mit einem Durchmesser von 1,0 mm hat, und ein Einlass/Auslass-Kanal 5,
der einen kreisförmigen
Querschnitt mit einem Durchmesser von 2,5 mm hat, an dem obersten
Bereich bzw. an dem untersten Bereich des zylindrischen Hohlraums
vorgesehen.
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Der
Einlass/Auslass-Kanal 5 ist über einen rohrförmigen Pfad 7 mit
einem Durchmesser von 2,5 mm mit dem Behälter 1 verbunden.
Der Behälter 1 ist auf
einer Hubeinrichtung 8 angeordnet.
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In
den nachfolgenden Absätzen
wird eine Betriebsweise der Vorrichtung zum Übertragen von Flüssigkeit
beschrieben.
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Zunächst wird
eine zu messende Probe aus einem Becherglas oder dergleichen in
den Behälter eingebracht.
Im Fall der Anwendung der Vorrichtung zum Überführen der Probe in eine Urinanalysevorrichtung
kann das Wasserlassen direkt in den Behälter 1 erfolgen.
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Hier
wird beim Zuführen
der Probe in den Behälter 1 die
Höhenlage
des Behälters 1 zunächst durch
die Hubeinrichtung 8 derart eingestellt, dass das Niveau
der Probe in dem Behälter 1 niedriger
ist als dasjenige des Einlass/Auslass-Kanals 5 der Probenzelle 2.
Im Fall einer Blasenbildung in der Probe beim Zuführen wird
es bevorzugt, die Probe solange stehen zu lassen, bis die erzeugten
Blasen ihre Aufwärtsbewegung
beendet haben.
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Nach
der Beendigung der Aufwärtsbewegung
der Blasen wird der Behälter 1 mittels
der Hubeinrichtung 8 angehoben. Zu diesem Zeitpunkt bleibt die
Probenzelle 2 fest. Wenn das Niveau der Probe in dem Behälter 1 über dasjenige
des Einlass/Auslass-Kanals 5 angehoben
wird, wird die in dem Behälter 1 vorliegende
Probe in die Probenzelle 2 eingeleitet. Wenn das Niveau
der in dem Behälter 1 vorliegenden
Probe durch ein weiteres Anheben des Behälters 1 über einen
optischen Pfad ansteigt, ist die Messung der optischen Kenngrößen der
Probe möglich.
Hier ist eine Öffnung 7a des
rohrförmigen
Pfades 7 auf seiten des Behälters 1 derart angeordnet,
dass sie etwa zum Zeitpunkt des Einleitens der Probe in die Probenzelle 2 unter
dem Niveau der in dem Behälter 1 vorliegenden
Probe positioniert ist. Das bedeutet, dass sie an dem tiefsten Ende
der Seitenwand des Behälters,
wie in 1 gezeigt, angeordnet ist oder dass sie an dem
Boden des Behälters
angeordnet ist.
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Wenn
die Probe in die Probenzelle 2 eingeleitet wird, wird in
der Probenzelle 2 enthaltene Luft über das Belüftungsloch 6 ausgetrieben.
Wenn die Achse des zylindrischen Hohlraums eine Neigung hat und
wenn die Probe insbesondere über
das unterste Ende in die Probenzelle eingeleitet wird, wird die
Probe gleichmäßiger in
die Probenzelle eingeleitet. Durch dieses Vorgehen tritt ein Einschluss
von Blasen in der in der Probenzelle 2 enthaltenen Probe kaum
auf.
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Wenn
die Probe aus der Probenzelle 2 ausgetrieben wird, wird
der Behälter 1 nach
unten bewegt und wird die in der Proben zelle 2 gehaltene
Probe über
den Einlass/Auslass-Kanal 5 zu dem Behälter 1 zurückgeführt. Zu
diesem Zeitpunkt strömt über das
Belüftungsloch 6 Luft
in die Probenzelle 2.
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Ein
Waschen des Inneren der Probenzelle 2 kann durch Einleiten
von Wasser oder einer Reinigungslösung in den Behälter 1 und
durch Übertragen des-
bzw. derselben in die Probenzelle 2 in einer Weise, die ähnlich der
oben beschriebenen ist, und durch anschließendes Austreiben des- bzw.
derselben aus dieser erfolgen.
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Wenn
die Probe in der Probenzelle 2 durch eine andere ersetzt
wird und die Probe in ausreichender Menge vorliegt, kann das Ersetzen
durch Einleiten einer frischen Probe in den Behälter und durch Übertragen
der frischen Probe in die Probenzelle 2 in einer ähnlichen
Weise wie der oben beschriebenen erfolgen, wodurch die untersuchte
Probe über
das Entlüftungsloch 6 aus
der Probenzelle 2 ausgetrieben wird. Auf diese Weise kann
die Probe in der Probenzelle durch eine frische ersetzt werden.
Im Fall eines Waschens kann für
das Waschen einem ähnlichen
Verfahren gefolgt werden.
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Aufgrund
es oben beschriebenen Aufbaus ist es möglich, die Probe ohne den ungewünschten
Einschluss von Blasen in die Probenzelle einzuleiten, welche zuvor
in dem optischen System installiert wurde. Zudem besteht kein Bedarf
zum Entkoppeln der Probenzelle von dem optischen System beim Austreiben
der Probe aus der Probenzelle und dem Ersetzen der Probe sowie beim
Waschen der Zelle. Daher kann eine Messung optischer Kenngrößen mit hoher
Genauigkeit durchgeführt
werden und ist die Bedienungsfreundlichkeit stark verbessert.
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Beispiel 2
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Eine
Ansicht der Vorrichtung zur Übertragung
von Flüssigkeit
gemäß dieser
Ausführungsform,
die nicht zu der Erfindung gehört,
ist in 2 dargestellt, wobei Teile und Komponenten, die
in Beispiel 1 verwendet wurden und die gleichen Funktionen haben,
mit identischen Bezugsziffern versehen sind.
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Die
Probenzelle, die gemäß dieser
Ausführungsform
verwendet wird, ist ähnlich
derjenigen, die bei Beispiel 1 genutzt wurde. Ein Ende eines rohrförmigen Pfades 17 ist
mit einem Einlass/Auslass-Kanal 5 verbunden, aber ein anderes
Ende hiervon ist mit einem Kanal "c" eines
Dreiwegehahns 10 verbunden. Ein weiterer Kanal "b" des Dreiwegehahns 10 ist mit einer
Spritze 9 verbunden und ein weiteres Ende "a" ist über einen rohrförmigen Pfad 18 mit
einem Trichter 11 verbunden.
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Zunächst wird
die Probe in den Trichter 11 eingefüllt. Wenn diese Vorrichtung
als Bestandteil der Urinanalysevorrichtung eingesetzt wird, kann
das Wasserlassen direkt in den Trichter 11 erfolgen. Dadurch,
dass zugelassen wird, dass der Kanal "a" des Dreiwegehahns 10 mit
dem Kanal "b" in Verbindung steht,
wird dann die Probe in die Spritze 9 angesaugt.
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Wenn
in der in die Spritze 9 angesaugten Probe beim Ansaugen
Blasen erzeugt werden, lässt man
die Spritze 9 für
einen bestimmten Zeitraum stehen, bis die Blasen nach oben wandern
und dort stoppen. Nach der Bewegung der gestoppten Blasen wird die
Probe dadurch in die Probenzelle 2 eingeleitet, dass der
Kanal "b" des Dreiwegehahns 10 mit dem
Kanal "c" in Verbindung gebracht
wird und die Spritze 9 betätigt wird. Nach dem Einlei ten
der Probe in die Probenzelle 2 bis auf ein Niveau der eingeleiteten
Probe, das höher
liegt als der optische Pfad, wird die Messung durchgeführt. Aufgrund
einer Anordnung der Spritze 9 derart, dass der Kolben insbesondere
nach oben gerichtet ist, ist es möglich, die Probe in die Probenzelle
einzuleiten, wohingegen Blasen in der Spritze 9 gefangen
und hierin gesammelt werden. Auf diese Weise ist es möglich, den
Einschluss der Blasen in der Probe in der Probenzelle 2 zu
verhindern.
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Wenn
die Probe aus der Probenzelle 2 ausgetrieben wird, wird
die Probe dadurch zu dem Trichter 11 zurückgeführt, dass
der Kanal "b" des Dreiwegehahns 10 mit
dem Kanal "c" in Verbindung gebracht
wird, dann die Probe in der Probenzelle 2 in die Spritze 9 aufgezogen
wird und der Kanal "a" des Dreiwegehahns 10 mit
dem Kanal "b" in Verbindung gebracht
wird. Beim Waschen des Inneren der Probenzelle 2 wird Wasser
oder eine Reinigungslösung nach
dessen bzw. deren Einfüllen
in den Trichter 11 in einer Weise, die der oben beschriebenen ähnlich ist,
in die Probenzelle übertragen.
Dann wird das Wasser oder die Reinigungslösung nach dem Waschen hieraus
ausgetrieben. Alternativ kann die Probe, die zuvor in die Probenzelle
eingeleitet wurde, dadurch durch eine frische Probe oder eine Reinigungslösung ersetzt
werden, dass die frische Probe oder die Reinigungslösung in
die Probenzelle 2, die die zuvor eingeleitete Probe hält, übertragen
wird.
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Zudem
kann anstelle des Trichters 11 der Behälter nach Beispiel 1 eingesetzt
werden. Des Weiteren kann als rohrförmiger Pfad 18 ein
flexibles Gummirohr eingesetzt werden und kann ein offenes Ende
des flexiblen Rohrs in die in einer Schale enthaltene Probe eingetaucht
werden.
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Zudem
kann ein technischer Vorteil, der ähnlich dem oben genannten ist,
ohne Verwendung des Dreiwegehahns 10, wenn die Verbindung
zwischen der Spritze 9 und dem rohrförmigen Pfad 17 angemessen
abgeschnitten ist, und durch direktes Aufsaugen der Probe oder der
Reinigungslösung,
wie Wasser, unter Verwendung der Spritze 9 und durch Austreiben
derselben aus der Probenzelle 2 erreicht werden.
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Wie
oben erwähnt,
erfüllt
die Spritze 9 der Vorrichtung zum Übertragen von Flüssigkeit
gemäß dieser
Ausführungsform
im Wesentlichen die kombinierte Funktion des Behälters 1 und der Hubeinrichtung 8 nach
Beispiel 1.
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Beispiel 3
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Eine
Vorrichtung zum Übertragen
von Flüssigkeit
gemäß dieser
Ausführungsform,
die nicht zur Erfindung gehört,
ist in 3 dargestellt. In der Figur sind zur Benennung
der schon genannten Teile und Komponenten identische Bezugsziffern
verwendet.
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Bei
der Vorrichtung wird eine Probenzelle 2 eingesetzt, die ähnlich derjenigen
ist, die in Beispiel 1 eingesetzt wurde. Anstelle des Entlüftungslochs 6 ist
jedoch ein Saugloch 12 mit einem Durchmesser von 2,5 mm
an der Probenzelle 2 bereitgestellt.
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Zudem
nutzt die Vorrichtung eine Spritze 9, einen Dreiwegehahn 10 und
einen Trichter 11, welche ähnlich zu denjenigen sind,
die in Beispiel 2 genutzt wurden. Das Saugloch 12 der Probenzelle 2 ist über einen
rohrförmigen
Pfad 14 mit einem Kanal "a" des
Dreiwegehahns 10 verbunden. Ein Kanal "b" des Dreiwegehahns 10 ist
mit der Spritze 9 verbunden. Ein Ein lass/Auslass-Kanal 5 der
Probenzelle 2 ist über
einen rohrförmigen
Pfad 13 mit dem Trichter 11 verbunden.
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Die
zu messende Probe wird dem Trichter 11 zugeführt. Wenn
diese Vorrichtung als Bestandteil der Urinanalysevorrichtung genutzt
wird, kann das Wasserlassen direkt in den Trichter 11 erfolgen.
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Dann
wird die in dem Trichter 11 enthaltene Probe durch Herstellen
einer Verbindung des Kanals "a" des Dreiwegehahns 10 mit
dem Kanal "b" und durch Aufsaugen
der Probe unter Verwendung der Spritze 9 in die Probenzelle 2 eingeleitet.
Die Messung wird durchgeführt,
nachdem das Niveau der Probe in der Probenzelle 2 höher liegt
als der optische Pfad.
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Aufgrund
der oben genannten Anordnung ist es möglich, die Blasen durch Aufsagen
derselben in die Spritze 9 zu entfernen, auch wenn die
Blasen durch das Überführen der
Probe durch den rohrförmigen
Pfad 13 während
des Zuführens
der Probe in den Trichter 11 erzeugt wurden und gegebenenfalls
in der Probenzelle 2 eingeschlossen sind. Durch erneutes Einleiten
der Probe in die Probenzelle, nachdem die mittels der Spritze 9 angesaugten
Blasen das obere Niveau der Probe erreicht haben, ist es möglich, den Einschluss
der Blasen in der Probenzelle 2 zu verhindern.
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Beim
Austreiben der Proben aus der Probenzelle 2 wird die Probe
zunächst
von der Probenzelle 2 mittels der Spritze 9 angesaugt,
während
der Kanal "a" des Dreiwegehahns 10 mit
dem Kanal "b" in Verbindung steht,
und wird dann der Kanal "b" mit dem Kanal "c" zum Austreiben der Probe aus der Spritze 9 über den
Kanal "c" in Verbindung gebracht.
Wenn die gesamte Probe nicht mit einer Betätigung der Spritze 9 ausgetrieben
werden kann, kann der gleiche Vorgang wiederholt werden.
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Beim
Waschen des Inneren der Probenzelle 2 wird Wasser oder
eine Reinigungslösung
in einer Weise, die ähnlich
dem Fall der Probe nach dessen Einfüllen in den Trichter 11 ist,
der Probenzelle 2 zugeführt.
Dann wird es bzw. sie nach dem Waschen hieraus ausgetrieben. Das
Waschen kann alternativ derart erfolgen, dass an dem Dreiwegehahn 10 der Kanal "b" mit dem Kanal "c" in
Verbindung gebracht wird, um das Wasser oder die Reinigungslösung über den
Kanal "c" in die Spritze 9 einzuleiten
und es bzw. sie aus der Spritze 9 in die Probenzelle eingeleitet wird,
wobei an dem Dreiwegehahn 10 der Kanal "a" mit
dem Kanal "b" in Verbindung gebracht
wird.
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Der
Einsatz des Dreiwegehahns 10 ist nicht zwingend, und die
Funktion des Austreibens der Probe aus der Probenzelle 2 auf
Seiten des Trichters 11 kann beispielsweise auch durch
Betätigung
der Spritze 9 erfolgen.
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Beispiel 4
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Bei
dieser Ausführungsform
wird eine Beschreibung für
den Fall angegeben, dass die Vorrichtung zum Übertragen von Flüssigkeit
nach Beispiel 3 für
die Probenzufuhr eines Polarimeters eingesetzt wird.
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Eine
Anordnung des Polarimeters gemäß diesem
Beispiel ist in 4 dargestellt, wobei für die Bezeichnung
von bereits genannten Teilen und Komponenten die identischen Bezugsziffern
verwendet werden.
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Ein
Halbleiterlaserprojektionsmodul 15 emittiert einen im Wesentlichen
parallelen Laserstrahl (nachfolgend einfach als "Licht" bezeichnet), der eine Wellenlänge von
780 nm und einen elliptischen Querschnitt hat, dessen längere Achse
etwa 4 mm und dessen kürzere
Achse etwa 2 mm beträgt.
Das Halbleiterlaserprojektionsmodul 15 ermöglicht,
dass der Halbleiterlaser mittels einer hierin installierten Halbleiterlaserantriebsschaltung
kontinuierlich schwingt.
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Ein
Polarisator 23 lässt
nur eine in einer spezifizierten Richtung polarisierte Komponente
des von dem Halbleiterlaserprojektionsmodul projizierten Lichtes
durch, beispielsweise nur solch eine polarisierte Komponente des
Lichtes, die parallel zu der Ebene dieses Papiers ist.
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Eine
Probenzelle 2 empfängt
das von dem Halbleiterlaserprojektionsmodul 15 projizierte
und von dem Polarisator 23 durchgelassene Licht. Die Probenzelle 2 ermöglicht,
dass das empfangene Licht durch ihr Inneres durchtritt.
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Ein
Analysator 24 lässt
nur eine in einer spezifizierten Richtung polarisierte Komponente
des durch die Probenzelle 2 hindurchgetretenen Lichtes durch.
Hier sind der Analysator 24 und der Polarisator 23 in
einem orthogonalen Nicol-Zustand ausgelegt. Dies bedeutet, dass
in einem Fall, in dem der Polarisator 23 nur eine polarisierte
Komponente des Lichtes durchlässt,
die parallel zu der Ebene dieses Papiers ist, der Analysator 24 so
angeordnet ist, dass er nur eine Komponente mit Licht durchlässt, die rechtwinklig
zu der Ebene dieses Papiers polarisiert ist. Ein Fotosensor 25 detektiert
das von dem Analysator 24 durchgelassene Licht.
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Ein
Computer 20 gibt ein Steuersignal an eine Stromquelle 19 aus,
um einen Strom, der durch die Spule 3 zu leiten ist, in
einem Bereich zwischen –5
A und 5 A zu modulieren. Ein Signalgenerator 21 gibt ein
Schwingungsmodulationssignal von 1,3 kHz an eine Stromquelle 19 aus.
Die Stromquelle 19 setzt das Schwingungsmodulationssignal
des Signalgenerators 21 in ein Schwingungsmodulationsstromsignal mit
einer Amplitude von 0,02 A um und liefert das Stromsignal an die
Spule 3, nachdem das von dem Computer 20 gesteuerte,
modulierte Stromsignal hiermit überlagert
wurde.
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Ein
Lock-in-Verstärker 22 führt eine
phasensensitive Detektion des Ausgangssignals des Fotosensors 25 unter
Bezugnahme auf das schwingungsmodulierte Signal des Signalgenerators 21 durch.
Da das Ausgangssignal des Lock-in-Verstärkers 22 mit einer
Winkelfrequenzkomponente in dem Ausgangssignal des Fotosensors 25 korrespondiert,
wird ein Zeitpunkt während
des Modulationsprozesses, zu dem das Ausgangssignal des Lock-in-Verstärkers 22 Null
erreicht, als Extinktionspunkt ermittelt.
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Das
Ausgangssignal des Lock-in-Verstärkers 22 wird
von dem Computer 20 auch aufgezeichnet und analysiert.
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Eine
Messung wird jetzt bei 20°C
unter Verwendung des oben genannten Polarimeters hinsichtlich der
die optischen Aktivitäten
von destilliertem Wasser und einer wässrigen Zuckerlösung mit
einer Konzentration von 250 mg/dl durchgeführt.
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Das
Ausgangssignal des Lock-in-Verstärkers 22,
das durch Variieren des durch die Spule 3 zu schickenden
Stroms in einem Bereich zwischen –1,5 A und 1,5 A erreicht wird,
ist in 5 dargestellt. In 5 stellt
die Abszisse den Strom "J" dar, der durch die
Spule 3 zu schicken ist, und stellt die Ordinate das Ausgangssignal
des Lock-in-Verstärkers 22 dar (beliebiger
Wert).
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In
diesem Schaubild zeigt die durchgezogene Linie ein Ergebnis der
Messung für
destilliertes Wasser, das keine optische Aktivität zeigt. Ein Zeitpunkt, an
dem "J" gleich Null ist,
ist der Extinktionspunkt. Dies ist ein Zustand, an dem kein magnetisches
Feld auf das destillierte Wasser als Probe angelegt wird und keine
Drehung des Winkels in Richtung der Polarisation infolge des optischen
Faraday-Effektes auftritt.
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Hingegen
zeigt die gestrichelte Linie in dem Diagramm ein Ergebnis der Messung
an der wässrigen
Zuckerlösung.
In diesem Fall korrespondiert ein Zeitpunkt, an dem "J" 1,21 A beträgt, mit dem Extinktionspunkt.
Dies bedeutet, dass die gestrichelte Linie eine gerade Linie ist,
die durch paralleles Verschieben der durchgezogenen Linie um einen
Betrag von 1,21 A ist. Der Versatz des Extinktionspunktes korrespondiert
mit dem von der Probe ausgelösten
Drehwinkel.
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Des
Weiteren wird die Messung zusätzlich bei
20°C unter
Verwendung des oben genannten Polarimeters für optische Aktivitäten von
wässrigen
Zuckerlösungen
mit Konzentrationen von 50, 100, 150 und 250 mg/dl wiederholt durchgeführt.
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Zunächst wird
die wässrige
Zuckerlösung
mit einer Konzentration von 50 mg/dl in den Trichter 11 eingefüllt und
in die Spritze 9 aufgesaugt, wodurch die Probe in die Probenzelle 2 eingeleitet
und die optische Aktivität
hiervon gemessen wird. Nachdem die Messung beendet wurde, wird die
wässrige
Zuckerlösung
in der Probenzelle 2 in die Spritze 9 aufgesaugt und über den
Kanal "c" des Dreiwegehahns 10 hieraus
ausgetrieben. Anschließend
wird Wasser in den Trichter 11 eingefüllt und in die Probenzelle 2 übertragen,
wodurch das Innere der Probenzelle 2 gewaschen wird. Nachdem
das Wasser ausgetrieben ist, wird die wässrige Zuckerlösung mit
einer Konzentration von 100 mg/dl in den Trichter 11 eingefüllt und
in ähnlicher
Weise in die Probenzelle 2 eingeleitet. Dann wird die optische
Aktivität
der Lösung
gemessen. Ein ähnliches
Verfahren wird hinsichtlich der Messung weiterer wässriger
Lösungen
wiederholt.
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Die
Ergebnisse der Messungen sind in 6 dargestellt.
In diesem Schaubild stellt die Abszisse die Zuckerkonzentration
dar und stellt die Ordinate den Strom "J" dar,
an dem ein Extinktionspunkt auftritt. Wie durch das Schaubild deutlich
dargestellt ist, wird bestätigt,
dass die Beziehung zwischen der Konzentration und dem Messwert durch
eine lineare Gleichung angenähert
wird. Das Ergebnis zeigt, dass der Einschluss von Blasen in der
Probenzelle verhindert werden kann, und dies mit dem Polarimeter
nach dieser Ausführungsform
in einer Messung mit hoher Genauigkeit resultiert. Zudem ist es
durch Durchführen des
Waschens des Inneren der Zelle möglich,
die Messungen für
eine große
Anzahl an Proben effektiv durchzuführen.
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Wie
vorstehend beschrieben, kann das Polarimeter gemäß dieser Ausführungsform
die Zuckerkonzentration der Lösung
mit hoher Genauigkeit messen. Es ist auch möglich, eine Messung mit hoher
Genauigkeit für
Albumin oder Glukose durchzuführen,
welche eine optische Aktivität
wie Zucker zeigen. Dies bedeutet, dass durch Anwendung dieses Polarimeters
bei der Urinanalyse eine genaue Überprüfung des
Urinzuckerwertes oder der Urinalbuminkonzentration durchgeführt werden
kann. Zudem kann, da das Ersetzen der Probe oder das Waschen der
Zelle leicht ist, der Aufwand für
den Nutzer bei diesem Vorgang stark verringert werden. Des Weiteren
kann als Mittel zum Bewegen der Probe eine Pumpe anstelle der Hubeinrichtung
oder der Spritze, welche bei den vorstehenden Ausführungsformen genutzt
werden, ohne weiteres eingesetzt werden.
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Gemäß der vorliegenden
Erfindung ist es möglich,
die Vorrichtung zum Übertragen
von Flüssigkeit
bei der Messung von optischen Kenngrößen mit einer großen Bedienerfreundlichkeit
und zu geringen Kosten bereitzustellen. Da die Vorrichtung den Einschluss
der Blasen, die während
des Einleitens der Probe in die Probenzelle erzeugt werden, verhindern
kann, ist es zudem möglich,
ein Polarimeter geringer Größe und eine
Urinanalysevorrichtung mit einer hervorragenden Bedienerfreundlichkeit
zu geringen Kosten bereitzustellen.
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Verschiedene
Ausführungsformen,
die von den anliegenden Ansprüchen
abgedeckt sind, ergeben sich für
den Fachmann.