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Die Erfindung betrifft eine Kabelaufnahmevorrichtung,
insbesondere eine solche Kabelaufnahmevorrichtung, wie sie auf Reisen
benötigt
wird.
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Kabelaufnahmevorrichtungen bzw. Kabelrollen
sind in vielen unterschiedlichen Formen und Größen bekannt. Allgemein sind
solche Kabelaufnahmevorrichtungen so ausgelegt, dass sie ein elektrisches Kabel
selbsttätig
auf eine Trommel aufwickeln (um das Kabel, wenn es nicht benötigt wird,
platzsparend und aufgewickelt zu verstauen) und das Kabel abzuwickeln,
wenn eine elektrische Verbindung von einer elektrischen Steckdose
zu einem elektrisch betriebenen Gerät hergestellt werden soll,
das in einem solchen Abstand von der Steckdose angeordnet ist, dass
das Kabel des Gerätes
keine ausreichende Länge
hat.
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EP-A-0 290 335 beschreibt eine Rolle,
die zur Aufnahme eines elektrischen Kabels verwendet wird und die
aus einem Hauptteil mit einer Öffnung, aus
der das elektrische Kabel herausgezogen werden kann, und einem seitlichen
Plattenteil besteht, das drehbar gegenüber dem Hauptteil befestigt
ist, das das Hauptteil verschließt, das in bezug auf das Hauptteil
drehbar ist und das eine Aufwickeltrommel für das elektrische Kabel bildet.
Das seitliche Plattenteil weist einen Anschlussbund auf, der in
der Lage ist, eine Verbindung mit dem elektrischen Kabel herzustellen.
Der Bund kann eine elektrische Buchse darstellen, um einen elektrischen
Stecker aufzunehmen. Erforderlichenfalls hat das seitliche Plattenteil, das
gleitend damit verbunden ist, eine Betätigungskurbel, die zwischen
zwei Positionen verschiebbar ist, nämlich einer zurückgezogenen
Position, in der die Kurbel die Buchsen bedeckt und einen Zugriff
zu den Buchsen verhindert, und einer ausgezogenen Position, in der
ein Zugriff zu den Buchsen möglich ist.
Die Kurbel unterstützt
auch das Aufwickeln des elektrischen Kabels in den seitlichen Plattenteil
der Rolle hinein. Das Kabel kann ein Telefonkabel oder ein Fernsehkabel
sein. Zusätzlich
und falls erwünscht,
weist die Rolle ferner einen Handgriff in Form eines Gurtes auf,
der mit dem Hauptteil der Rolle an diametral gegenüberliegenden
Seiten befestigt ist.
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Bisher ist es erforderlich, dass
ein Reisender, der ein elektrisches Gerät, z. B. einen Haartrockner oder
einen Laptop in ein Hotel oder dergl. mitnimmt und ein solches Gerät anschalten
will, gezwungen ist, in Fällen,
in denen die elektrische Steckbuchse zu weit von der gewünschten
Stelle, an der das Gerät benutzt
werden soll, entfernt ist, entweder a) das Gerät gar nicht zu benutzen, b)
ein Kabel von der Hotelleitung zu besorgen, c) das Gerät näher an den
elektrischen Stecker heranzubringen und darauf zu verzichten, das
Gerät an
der gewünschten
Stelle bedienen zu können,
oder d) eine Verlängerungsleitung mitzubringen.
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Die Option, bei der der Reisende
die größte Unabhängigkeit
erzielt, ist, ein Verlängerungskabel mitzubringen.
Der Nachteil eines solchen Verlängerungskabels
besteht jedoch darin, dass es in der Regel nicht in einem Gehäuse untergebracht
ist, dass es leicht verheddert und dass es, wenn es in einem Gehäuse untergebracht
ist, in der Regel mühsam
zu gebrauchen und unnötig
schwer ist.
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Aufgabe der Erfindung ist es, diese
Nachteile dadurch zu beheben, dass eine diesen Problemen Rechnung
tragende Kabelaufnahmevorrichtung vorgeschlagen wird.
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Nach einer Ausführungsform der Erfindung weist
eine Kabelaufnahmevorrichtung zum freigebbaren Aufwickeln eines
elektrischen Kabels ein Gehäuse
auf, das in einer ersten Ebene angeordnet ist und das aus einem
ersten Teilgehäuse
sowie einem zweiten Teilgehäuse
besteht, um das herum das erste Teilgehäuse angeordnet ist; das zweite
Teilgehäuse
besitzt eine Nabenvorrichtung, auf der das Kabel freigebbar aufgewickelt
werden kann, und das erste Teilgehäuse und das zweite Teilgehäuse sind
antriebsmäßig einander
so zugeordnet, dass das zweite Teilgehäuse in der Lage ist, eine Rotationsbewegung
gegenüber
dem ersten Teilgehäuse
auszuführen;
ein elektrisches Anschlußteil
steht im Betrieb in elektrischer Verbindung mit einem Ende des Kabels. Eine
solche Kabelaufnahmevorrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass
das Anschlußteil
zwischen einem ersten Zustand, in dem das Teil sich in dieser Ebene erstreckt,
und einem zweiten Zustand, in dem das Teil in einer zweiten Ebene
quer zur ersten Ebene angeordnet ist, beweglich ist.
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Dabei kann das Steckteil als Handgriff
zum Drehen des zweiten Teilgehäuses
verwendet werden, und/oder im Falle einer Steckereinheit, die als Zwei-Stift-Stecker
ausgelegt ist, braucht die maximale Dicke des Gehäuses nicht
durch die minimale notwendige Länge
der Stecker selbst bestimmt werden.
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Nach einem anderen Aspekt der Erfindung wird
eine Kabelaufnahmevorrichtung zum freigebbaren Aufwickeln eines
elektrischen Kabels vorgeschlagen, die ein Gehäuse umfasst, das in einer ersten Ebene
angeordnet ist und das aus einem ersten Teilgehäuse und einem zweiten Teilgehäuse besteht,
um das herum das erste Teilgehäuse
verläuft;
das zweite Teilgehäuse
enthält
eine Nabenvorrichtung, auf der das Kabel lösbar aufgewickelt werden kann;
das erste Teilgehäuse
und das zweite Teilgehäuse
sind antriebsmäßig einander
so zugeordnet, dass das zweite Teilgehäuse in der Lage ist, eine Rotationsbewegung
relativ zu dem ersten Teilgehäuse
auszuführen; ferner
ist ein Handgriff vorgesehen, der zwischen einem ersten Zustand,
in dem der Handgriff sich in der Ebene erstreckt und einem zweiten
Zustand, in dem der Handgriff sich in einer zweiten, quer zu der
ersten Ebene verlaufenden Ebene erstreckt, wobei der Handgriff im
zweiten Zustand verwendet werden kann, um das zweite Teilgehäuse relativ
zum ersten Teilgehäuse
zu drehen.
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Der Handgriff braucht während des
Transportes der Vorrichtung nicht aus dem Gerät vorstehen.
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Nach einem weiteren Aspekt der Erfindung wird
eine Kabelaufnahmevorrichtung zum freigebbaren Speichern eines elektrischen
Kabels vorgeschlagen, die ein Gehäuse besitzt, dass in einer
ersten Ebene liegt und die aus einem ersten Teilgehäuse und einem
zweiten Teilgehäuse
besteht, um das herum das erste Teilgehäuse angeordnet ist; das zweite Teilgehäuse weist
eine Nabenvorrichtung auf, auf der das Kabel lösbar aufgewickelt werden kann;
das erste Teilgehäuse
und das zweite Teilgehäuse
sind antriebsmäßig einander
so zugeordnet, dass das zweite Teilgehäuse in der Lage ist, eine Drehbewegung relativ
zum ersten Teilgehäuse
aufzuführen;
die Nabenvorrichtung weist Endplatten an entsprechenden axialen
Enden der Nabenvorrichtung auf, und der Abstand zwischen den Endplatten
ist etwas größer als der
Durchmesser des Kabels, wodurch sicher gestellt ist, dass das aufgewickelte
Kabel in dem Gerät
in einer Ebene aufgewickelt wird.
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Damit kann das Kabel ohne Verklemmen
und Verheddern aufgewickelt und abgewickelt werden, und das Gehäuse kann
flacher sein als bei einem Kabel, das in mehreren Ebenen übereinander
gewickelt wird.
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Eine bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung ist eine Kabelaufnahmevorrichtung zum freigebbaren
Speichern eines elektrischen Kabels, mit einem Gehäuse, das
aus einem ersten Teilgehäuse und
einem zweiten Teilgehäuse
besteht, wobei das zweite Teilgehäuse ein Nabenoberteil und ein
Nabenunterteil aufweist; das erste Teilgehäuse und das zweite Teilgehäuse sind
antriebsmäßig einander
so zugeordnet, dass das zweite Teilgehäuse in der Lage ist, eine Drehbewegung
relativ zu dem ersten Teilgehäuse
auszuführen;
das Nabenoberteil oder Nabenunterteil oder beide weisen Vorkehrungen
auf, um ein elektrisches Kabel lösbar
darauf aufzuwickeln, und es sind Mittel vorgesehen, um die Teilgehäuse relativ zueinander
zu drehen, wobei der Abstand zwischen dem Nabenoberteil und dem
Nabenunterteil geringfügig
größer ist
als der Durchmesser des Kabels, so dass das aufgewickelte Kabel
in dem Gerät
in einer einzigen Ebene angeordnet ist; das Nabenoberteil oder das
Nabenunterteil oder beide weisen eine Drehvorrichtung in Form eines
Handgriffes auf, der zwischen einem ersten Zustand, in dem der Handgriff im
wesentlichen in der gemeinsamen Ebene relativ zum Nabenoberteil
oder Nabenunterteil liegt, und einem zweiten Zustand, bei dem der
Handgriff zu der Ebene des aufgewickelten Kabels positioniert ist,
bewegt werden kann.
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Zweckmäßigerweise besitzt der Handgriff eine
elektrische Steckvorrichtung, die im Betrieb in elektrischer Verbindung
mit einem Ende des Kabels steht. Bringt man den Handgriff in den
zweiten Zustand, wird ermöglicht,
dass
- a) das Kabel zurück auf die Nabe gewickelt werden
kann, oder
- b) ein elektrischer Stecker in die Buchse eingeführt werden
kann.
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Das erste Gehäuse hat beispielsweise eine Öffnung,
die es ermöglicht,
dass das Kabel außerhalb
des Gehäuses
hindurchgeführt
werden kann.
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Die Vorrichtung bzw. das Gerät hat etwa
die gleichen Außenmaße wie ein
DIN A4 Blatt und ist möglichst
dünn und
flach ausgeführt,
damit es bequem und schlank in die meisten Taschen und Aktenkoffer
passt, wie sie von Geschäftsleuten
auf Reisen verwendet werden.
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Nachstehend wird die Erfindung in
Verbindung mit der Zeichnung anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
erläutert.
Es zeigt:
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1–4 perspektivische Ansichten
eines Kabelaufnahmegerätes
in verschiedenen Zuständen,
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5 eine
Explosionsansicht des Gerätes,
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6 + 7 Aufsichten auf die Innenseite
des Gerätes,
in dem im einen Fall eine große
Kabellänge, im
anderen Fall eine kleine Kabellänge
aufgewickelt ist,
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8 eine
perspektivische Teilansicht des Geräteteiles, das einen elektrischen
Stecker darin aufnimmt, in vergrößerter Darstellung,
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9 eine
perspektivische Ansicht einer modifizierten Version der Kabelaufnahmevorrichtung mit
einem MODEM Verlängerungsgerät und einer Box,
die insbesondere für
Benutzer von tragbaren Computern, die viel reisen, vorgesehen ist,
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10 eine
Seitenansicht dieser modifizierten Version, und
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11 eine
Ansicht ähnlich
der nach 9, jedoch in
Explosionsdarstellung und ohne Kabel.
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In den 1–8 ist ein Kabelaufnahmegerät 10 mit
einem Gehäuse 1 dargestellt,
das ein erstes Teilgehäuse 11 und
ein zweites Teilgehäuse 12 umfasst.
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Nach 5 weist
das erste Teilgehäuse 11 ein
erstes Element 111 und ein zweites Element 112 auf.
Jedes der Elemente 111 und 112 ist ein Spiegelbild
des anderen und es ist somit lediglich erforderlich, das erste Element 111 zu
beschreiben. Dieses erste Element ist im wesentlichen rechteckförmig mit gegenüberliegenden
Seiten 113 und 114, entgegengesetzten Enden 115 und 116,
einer Innenfläche 117 und
einer Außenfläche 118 ausgebildet.
Um die Seiten 113 und 114 und das Ende 115 herum
ist eine kontinuierliche Lippe 119 vorgesehen, die eine
vorbestimmte Höhe
X hat. Das Ende 116 weist eine ähnliche Lippe 120 auf,
die an die Lippe 119 der Seite 113 angrenzt, jedoch
in bezug auf die Lippe 119 der Seite 114 diskontinuierlich
verläuft.
An dieser Diskontinuität
ist die Innenfläche 117 mit
einer Vertiefung 121 vorgesehen, die einen Vorsprung 122 an
der Außenseite 118 hat.
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Das erste Element 111 ist
mit einer Öffnung 132 und
einer Ausnehmung 123 versehen. Die Öffnung 132, die im
wesentlichen zentrisch in bezug auf das erste Element 111 angeordnet
ist, hat im wesentlichen kreisförmige
Gestalt und ferner eine in Umfangsrichtung ausgebildete Lippe 108 mit
Ausnahme der Nähe
der Vertiefung 121. Das Ende 115 ist hauptsächlich aus ästhetischen
Gründen
gewölbt.
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Die Ausnehmung 123 ist zwischen
der Öffnung 132 und
dem Ende 115 ausgebildet. Die Ausnehmung 123 hat
entgegengesetzte Seiten 124 und 125 und entgegengesetzte
Enden 126 und 127. Die Ausnehmung 123 ist
zwischen der Öffnung 132 und dem
Ende 115 angeordnet. Die Ausnehmung 123 besitzt
entgegengesetzte Seiten 124 und 125 sowie entgegengesetzte
Enden 126 und 127. Die Enden 126 und 127 sind
jeweils aus ästhetischen
Gründen bogenförmig und
können,
falls erwünscht,
konzentrisch zueinander und zur ersten Öffnung 132 sein. Die
Länge des
bogenförmigen
Endes 127 ist kleiner als die des Endes 126. Somit
sind die Seiten 124 und 125 nicht parallel relativ
zueinander und divergieren in bezug auf die Mitte der Öffnung 132.
Eine kontinuierliche Lippe 128 ist an den Seiten 124 und 125 und den
Enden 126 und 127 vorgesehen. Entsprechend den
Lippen 119 und 120 steht die Lippe 128 von
der Innenfläche 117 um
den Abstand X vor.
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Das zweite Teilgehäuse 12 weist
ein Nabenbodenteil oder erstes Element 211 und ein Nabendeckteil
oder zweites Element 212 auf. Jedes der Elemente 211 und 212 ist
ein Spiegelbild des anderen, so dass es nur erforderlich ist, das
erste Element 211 zu beschreiben.
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Das erste Element 211 ist
im wesentlichen kreisförmig
mit einer Innenfläche 217 und
einer Außenfläche 218 ausgeführt. Von
der Innenfläche 217 vorstehend
ist eine in Umfangsrichtung verlaufende Lippe 219 vorgesehen.
Die Lippe 219 hat einen Radius, der einige Millimeter kleiner
ist als der Radius des ersten Elementes 211. Die Höhe der Lippe 219 ist
so gewählt,
dass dann, wenn das erste Element 211 und das zweite Element 212 miteinander
zusammenwirkend angeordnet sind (wie weiter unten beschrieben),
die Lippen 219 sich nicht berühren, sondern einen Spalt zwischen
sich belassen, der etwas breiter ist als der Durchmesser des Kabels 500,
das in dem Gerät 10 verwendet
werden soll.
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Zentrisch zum ersten Element 211 ist
eine halbkreisförmige Öffnung 213 ausgebildet.
Die gekrümmte
Seite der Öffnung 213 ist
mit einer Lippe 214 versehen, deren Höhe etwas größer ist als die Höhe X der
Lippen 119 und 120. Die Lippe 214 erstreckt
sich über
die lineare Seite der Öffnung 213 hinaus
und bildet eine kreisförmige
Lippe 214. Die lineare Seite der Öffnung 213 ist mit
einer Lippe 215 ähnlicher
Höhe wie
die Lippe 214 versehen. Konzentrisch zur Lippe 214 ist
eine Lippe 216 vorgesehen, die die gleiche Höhe wie die
Lippe 214 hat. Die Lippe 216 ist zwischen der
Lippe 219 und der Lippe 214 angeordnet, derart,
dass die Breite des dadurch entstandenen Kanals 234 zwischen
den Lippen 214 und 216 geringfügig größer ist als der Durchmesser
des Kabels 500.
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Die Lippe 214 ist mit zwei
diametral entgegengesetzten Aussparungen 230 und 231 versehen; die
Lippe 216 weist eine Aussparung 233 auf. Die Aussparungen 230 bis 233 sind
jeweils halbkreisförmig
ausgeführt.
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Ferner ist ein Handgriff 300 vorgesehen.
Der Handgriff 300 besitzt ein erstes Element 311 und
ein zweites Element 312. Jedes der Elemente 311 und 312 ist
ein Spiegelbild des anderen und es ist somit nur erforderlich, das
erste Element 311 zu beschreiben.
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Das erste Element 311 hat
eine Form und eine Konfiguration, die so ausgelegt ist, dass sie
genau in die halbkreisförmige Öffnung 213 passt.
Das erste Element 311 hat eine lineare Seite 313 und
eine im wesentlichen gekrümmte
Seite 314. Eine ununterbrochene Lippe 315 ist
längs der
Seite 313 vorgesehen. Eine diskontinuierliche Lippe 316 mit
der gleichen Höhe
wie die Lippe 315 ist auf der gekrümmten Seite 314 vorgesehen.
Bei ihrem Verlauf beginnt die Lippe 316 an einer Kante
der Lippe 315, wobei die Lippe 316 unmittelbar
an die Lippe 315 anschließt; dann verläuft die
Lippe 316 seitlich von der gekrümmten Seite 314 vorstehend
und endet dort. Die Lippe 316 beginnt erneut in spiegelbildlicher
Form, wodurch eine halbkreisförmige,
außerhalb
angeordnete Fläche 317 entsteht,
die an einen Innenkanal 318 angepasst ist. Eine ähnliche
Anordnung ergibt sich auf der gegenüberliegenden Seite des ersten
Elementes 311, wo eine Oberfläche 319 und ein Kanal 320 entsprechend
der Oberfläche 317 und
dem Kanal 318 gebildet werden. Die gekrümmte Seite 314 weist
eine erste gekrümmte
Aussparung 321 und eine zweite gekrümmte Aussparung 322 auf.
Das Element 311 hat eine innere Fläche 323 und eine äußere Fläche 324.
Die nachstehene Beschreibung in Hinblick auf den Handgriff 300 betrifft
nur das erste Element 311.
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Das erste Element 311 ist
mit einer Öffnung 350 versehen.
Auf der inneren Fläche 323 ist
mit an sich bekannten Mitteln ein elektronisch nichtleitendes Element 351 mit
einer Öffnung
in Deckung mit der Öffnung 350 befestigt.
Das Element 351 weist ein Paar von elektronisch leitenden
Elementen 352 und 353 auf, die daran befestigt
sind und die von an sich bekannter Ausgestaltung sind. Diese Elemente 352 und 353 sind jeweils
im wesentlichen U-förmig
ausgebildet und so angeordnet, dass die entsprechenden elektrisch
leitenden Stifte 453 und 454 eines Steckers 400 in
einen sicheren und lösbaren
elektrischen Kontakt damit gebracht werden können, wie nachstehend ausgeführt wird.
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Die Innenfläche 323 des zweiten
Elementes 312 weist einen mit einem Schraubgewinde in Eingriff stehenden
Ansatz auf, so dass dann, wenn die Elemente 311 und 312 aufeinander
abgestimmt (wie nachstehend beschrieben) einander zugeordnet sind,
eine Schraube 455 dazu dienen kann, die Elemente 311 und 312 miteinander
zu befestigen.
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Das Gerät 10 ist zur Verwendung
mit einem Kabel 500 ausgelegt, das eine elektrische Klassifizierung
hat, die für
den Bedarf an elektrischer Leistung der elektrischen Geräte, die
damit benutzt werden sollen, ausgelegt ist. Somit braucht das Kabel 500 keinen
Durchmesser zu haben, der größer ist
als erforderlich. Ein Ende 501 des Kabels 500 hat
ein blankes Paar von Drähten,
die elektrisch mit den Elementen 352 und 353 verbunden
sind. Das andere Ende 502 des Kabels 500 kann
einen elektrischen Stecker 555 aufweisen.
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Wenn die Drähte des Endes 501 (siehe 8) an entsprechende Elemente 352 und 353 an Ort
und Stelle elektrisch angeschlossen sind, wird das Kabel 500 daraus
zugeführt
und kann im Kanal 315 untergebracht werden. Die Elemente 311, 312 werden
nunmehr miteinander unter Verwendung der Schraube 455 zur
Festlegung des Handgriffes 300 verbunden.
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Das Element 211 wird auf
einer Oberfläche angeordnet
und das erste Element 111 darüber gesetzt, so dass die Lippe 219 und
die Lippe 108 sich an den Seiten berühren, derart, dass das Element 211 relativ
zum Element 111 drehen kann.
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Der Handgriff 300 wird in
die Öffnung 213 des
Elementes 211 so eingesetzt, dass die Oberfläche 317 in
die Aussparung 230 eingreift. Die entgegengesetzte Oberfläche 319 greift
in die Aussparung 231 ein. Das Kabel 500 wird
nun in den Kanal 234 eingeführt, bis es die Aussparung 233 erreicht
hat, von wo es austritt. Das Element 112 wird nun über das
Element 111 gesetzt, um das erste Teilgehäuse 11 zu
erzielen. Schließlich
wird das Element 212 auf das Element 211 aufgesetzt,
wodurch der Zusammenbau des Gerätes 10 abgeschlossen
wird. Die verschiedenen Komponenten des Gerätes 10 können mit
herkömmlichen
Mitteln, z. B. Schrauen und entsprechenden Bohrungen dafür zusammengehalten
werden.
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Die Anordnung ist so ausgelegt, dass
das zweite Teilgehäuse 12 relativ
zum ersten Teilgehäuse 11 drehen
kann; während
der Handgriff 300 relativ zu dem Teilgehäuse 12 aus
der Ebene des Gehäuses 1 in
eine Ebene senkrecht zur Ebene des Gehäuses gedreht werden kann (siehe 1–4).
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Um das Kabel 500 in dem
Gerät 10 aufzuwickeln,
wird der Handgriff 300 umgelegt (siehe 3 und 4),
so dass er rechtwinklig zu dem zweiten Teilgehäuse 12 steht, und
dann wird der Handgriff gedreht, damit das zweite Teilgehäuse 12 relativ
zum ersten Teilgehäuse 11 gedreht
wird, wodurch das Kabel 500 auf die kombinierten Lippen 216 der
Elemente 211 und 212 aufgewickelt wird. Die beiden
Lippen 216 des zusammengebauten Gerätes 10 ergeben somit
eine Nabe, auf die das Kabel 500 aufgewickelt wird. Wegen
der kombinierten Höhe
der Lippen 216, die knapp größer ist als der Durchmesser,
d. h. die Dicke des Kabels 500, wird das Kabel 500 zuerst
um die kombinierten Lippen 216 und anschließend um sich
selbst in Wendelform und in ein und derselben Ebene gewickelt. Die
Länge des
Kabels 500 ist so gewählt,
dass bei voller Aufwicklung der elektrische Stecker 555 in
der Öffnung 556 aufgenommen
wird, die durch die Aussparungen 121 gebildet wird. Der Handgriff 300 kann
nun zurückgedreht
werden, so dass er den in den 1–3 gezeigten Zustand einnimmt.
Das Gerät 10 nimmt
numehr den in 1 gezeigten
Zustand ein, in dem das Gerät 10 eine
relativ geringe Höhe
hat, damit ein verhältnismäßig langes Kabel 500 und
der zugeordnete elektrische Stecker 555 aufgenommen werden
kann. Die Öffnung 123 ergibt
eine griffige Vorrichtung für
die Hand, damit das Gerät
10 bequem getragen werden kann. Wenn das Kabel 500 benutzt
werden soll, wird der Stecker 555 aus der Öffnung 556 herausgezogen,
wodurch das zweite Teilgehäuse 12 relativ
zum ersten Teilgehäuse 11 gedreht
wird (siehe 2). Wenn
ein ausreichender Teil des Kabels 500 oder das gesamte
Kabel 500 aus dem Gerät 10 herausgezogen
worden ist, wird der Handgriff 300 geschwenkt, wodurch
ein zweiter elektrischer Stecker 400 z. B. eines Laptop-Rechners in
ein elektrisches Steckerteil 300 eingesteckt werden kann.
Wie sich insbesondere aus 8 ergibt, stehen
die Stifte 453 und 454, wenn der Stecker 400 in
Eingriff mit dem Handgriff 300 steht, in elektrischem Kontakt
mit den entsprechenden elektrisch leitenden Elementen 352 und 353.
Der Stecker 555 wird in eine elektrische Steckdose eingeführt.
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Wenn das Gerät 10 nicht mehr benötigt wird, wird
der Stecker 400 herausgezogen und der Handgriff 300 und
damit das zweite Teilgehäuse 12 werden
relativ zum ersten Teilgehäuse 11 so
in Drehung versetzt, dass das Kabel 500 in das Gerät 10 aufgewickelt
wird, bis der Stecker 555 in der Öffnung 556 aufgenommen
ist.
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Auf diese Weise wird ein ordentliches, schlankes
und bequem zu benutzendes Kabelverlängerungsgerät 10 mit besonderer
Eignung für
Reisende geschaffen.
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In Verbindung mit den 6 und 7 der Zeichnung ergibt sich, dass das
Kabel 500 im Gegenuhrzeigersinn aufgewickelt wird. Wenn
das Kabel 500 im Uhrzeigersinn aufgewickelt würde, wäre die Biegung in
dem Kabel 500 dort, wo es aus dem Kanal 234 austritt,
nicht vorhanden. Anstatt die verschiedenen Elemente (einschließlich der
Elemente 352 und 353) im Handgriff 300 anzuordnen,
damit der elektrische Stecker 400 eingesetzt werden kann,
können
die verschiedenen Elemente irgendwo anders in dem Gerät 10 untergebracht
sein.
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Der Handgriff 300 kann zusätzliche
elektrische Verbindungen der bereits beschriebenen Art enthalten,
so dass mehr als ein Stecker 400 aufgenommen werden kann.
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Die in den 9–11 dargestellte Ausführungsform
unterscheidet sich von der nach den 1–8 im wesentlichen in folgendem:
Erstens
können
zusätzlich
zu den oder anstelle der Buchsenöffnungen 321 und 322 in
einer äußeren Stirnfläche des
Handgriffes 300 Buchsenlöcher in einer der Haupt-Stirnseiten 324 des
Handgriffes 300 ausgebildet sein; beispielsweise können drei
Buchsenlöcher 601,
wie in 9 für einen
Standardanschluss im ustralisch/asiatischen Raum, oder 603 wie
in 11, wie er sowohl
für den
britischen Standardanschluss als auch den kontinental-europäischen Standardanschluss üblich ist,
vorgesehen sein. Zweitens sind anstelle der Handgriffaussparung 123 auf
den Außenflächen der
Elemente 111 und 112 linienförmige Finger/Daumen-Griffstellen
604 vorgesehen. Drittens sind zwei Ausnehmungen 605 und 607 vorhanden,
um eine Box 609 und eine MODEM Verlängerungsvorrichtung 611 aufzunehmen.
Die Umfangsfläche 613 einer
jeden der Ausnehmungen 605 und 607 und die Umfangsfläche 615 einer
jeden der Vorrichtungen 609 und 611 ist so ausgebildet, dass
eine Einschnapp- und Ausschnapp-Wirkung
für jedes
der Geräte 609 und 611 entsteht.
Viertens ist der elektrische Stecker 555 ein dreipoliger
Stecker, der zu tief ist, als dass er vollständig in das Gehäuse 1 eintaucht.
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Die Box 609 weist zwei scheibenförmige Gehäuseelemente 637 und 639 auf,
die spiegelbildlich zueinander und auf einfache Weise lösbar voneinander
zum Öffnen
der Box ausgebildet sind. Letztere nimmt eine Anzahl von Telefon/MODEM-Adaptern auf,
damit ein Rechnernutzer in der Lage ist, eine einfache Anpassung
an lokale Telefonbuchsen zu ermöglichen.
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Die MODEM-Verlängerungsvorrichtung 611 weist
zwei scheibenförmige
Gehäuseelemente 617 und 619 auf,
die spiegelbildlich zueinander angeordnet sind. In dem Element 617 ist
eine Rückführ-Wendelfeder 621 befestigt,
die durch einen Druckknopf 623 aktivierbar ist. Die Feder 621 wird
innerhalb eines zylinderförmigen
Bauteils 625 aufgenommen, das mit einer Buchse 627 für einen
MODEM-Zuleitungsstecker
(nicht dargestellt) ausgebildet ist und eine Nabe ergibt, auf der
eine MODEM-Verlängerungsleitung 629 aufgewickelt
ist, die elektrisch mit der Buchse 627 verbunden und mit
einem Stecker 631 versehen ist. Die Zuleitung 629 wird
auf der Nabe mittels einer Ringplatte 633 gehalten. Das Buchsenende
der Nabe wird in einer zentrischen Bohrung 635 im Element 619 aufgenommen.