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Die vorliegende Erfindung betrifft
ein vorgeformtes Abdeckelement, das aus einer Platte mit vierseitiger
Form besteht, die auf zwei ihrer einander gegenüberliegenden Seiten einen Rand
aufweist, der sich im Wesentlichen über die gesamte Länge dieser Seiten
erstreckt, wobei diese beiden Ränder
auf der gleichen Seite der Platte erhaben sind und Mittel umfassen,
die es gestatten, den Rand einer ersten Platte mit dem benachbarten
Rand einer befestigten, in der gleichen Richtung ausgerichteten
zweiten Platte, die sich in der gleichen Ebene wie die erste Platte
befindet, zu verbinden.
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Die Verwendung von bekannten Elemente dieser
Art erfordert im Allgemeinen Fachpersonal. Es ist nämlich im
Allgemeinen die Verwendung einer Bördelmaschine vor Ort erforderlich,
um diese Elemente seitlich aneinander zu befestigen, und/oder das
Ineinanderschieben von zwei aufeinanderfolgenden Elementen in Längsrichtung
muss unter Kraftaufwand ausgeführt
werden, was in gewissen Fällen bei
der ordnungsgemäßen Ausrichtung
und Positionierung zu einem Problem führen kann.
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Eines der Hauptziele der vorliegenden
Erfindung besteht in der Bereitstellung eines Abdeckelements, das
im Vergleich zu bekannten vorgeformten Abdeckelementen zu geringen
Herstellungskosten industriell in Großserie und mit Präzision in
der Werkstatt hergestellt werden kann und dessen Implementierung
im Allgemeinen kein Fachwissen und keine Spezialeinrichtungen erfordert,
wodurch in den vorliegenden Fällen
ein Anbringen durch eine einzige Person, bei der es sich nicht um
eine Fachkraft handelt, gestattet wird.
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Die BE-A-528371 offenbart Abdeckelemente,
die aus einer rechteckigen Metalltafel erhalten werden. Diese Elemente
sind an ihren erhöhten
Kanten mit einer Klemme und einem Umrandungsbereich versehen, die
den Eingriff von nebeneinanderliegenden Behältern gestatten, wobei durch
die Faltung die Deckleiste gebildet wird. Somit ist kein Bördeln von
nebeneinanderliegenden Elementen erforderlich, jedoch sind die durch
die Montage durch Kraftaufwand verursachten Probleme nicht gelöst.
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Die FR-A-929893 beschreibt metallische
Abdecktafeln mit rundgebogenen Seitenkanten, die in die entsprechende
Kante einer benachbarten Tafel eingeschoben werden. Es ist eine
Heftvorrichtung vorgesehen, die aus einem mit dem oberen Teil jeder Tafel
verschweißten
Querband besteht und einen Falz der unmittelbar darüberliegenden
Tafel aufnehmen soll. Diese Tafeln sind rechteckig. Sie besitzen keine
die aufrechten Verbindungsstellen bildenden steigenden Seitenkanten,
die bei starker Nässe
die Dichtigkeit gewährleisten.
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Das erfindungsgemäße Abdeckelement besteht im
Wesentlichen aus einer Platte, die im Wesentlichen die Form eines
gleichschenkligen Trapezes aufweist, dessen beiden nicht parallelen
Seiten die Ränder
aufweisen, wobei die Länge
einer der Basen des Trapezes im Wesentlichen gleich der der anderen
Basis plus der zweifachen Dicke der Wand der Ränder ist, so dass die Enden
der Ränder
auf der Seite der kürzesten
Basis mit den sich auf der Seite der längsten Basis eines anderen
Elements, das sich in der Verlängerung
des bestimmten Elements und parallel zu den Rändern erstreckt, befindlichen
Enden in Eingriff gelangen können.
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Vorteilhafterweise weist die Platte
auf ihrer oben genannten Seite in der Nähe ihrer längsten Basis ein Halteglied
auf, mit dem zwei aufeinanderfolgende Elemente, die in ihrer gegenseitigen
Verlängerung
in Längsrichtung
ihrer Ränder
in Eingriff stehen, in einer bestimmten Position bezüglich einander
festgelegt werden können.
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Gemäß einer besonderen Ausführungsform der
Erfindung ist das oben genannte Halteglied als eine zur kürzesten
Basis des Elements, an dem es vorgesehen ist, ausgerichtete Klemme
ausgebildet, wobei diese Basis eine Kante aufweist, die zumindest teilweise
in Klemmenform zu der Seite gefaltet ist, die der gegenüberliegt,
an der das Halteglied angeordnet ist, damit das Halteglied eines
bestimmten Elements mit der oben genannten gefalteten Kante eines
anderen Elements zusammenwirken kann, das in der Verlängerung
dieses bestimmten Elements in einer parallel zur Längsrichtung
ihrer Ränder
verlaufenden Richtung in Eingriff steht.
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Weitere Einzelheiten und Besonderheiten der
Erfindung gehen aus der nachfolgend beispielhaft und nicht einschränkend gegebenen
Beschreibung einer besonderen Ausführungsform der Erfindung unter
Bezugnahme auf die beigefügten
Zeichnungen hervor.
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1 ist
eine perspektivische Ansicht eines Abdeckelements gemäß dieser
besonderen Ausführungsform.
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2 ist
ein Schnitt entlang der Linie II-II in 1.
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3 ist
ein Schnitt entlang der Linie III-III in 1.
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4 ist
eine perspektivische Ansicht eines Teils des durch Abdeckelemente
gemäß dieser
Ausführungsform
gebildeten Dachs mit ausgerichteten Verbindungsstellen.
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5 ist
eine zu der in 4 analoge
Ansicht mit versetzten Verbindungsstellen.
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Fig. 6 ist
ein Schnitt entlang der Linie VI-VI in 4 mit Brüchen.
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7 ist
ein Teilschnitt entlang der Linie VII-VII in 4.
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Die 8 und 9 sind schematische Darstellungen
zwei möglichen
Montagen in Draufsicht.
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In den verschiedenen Figuren beziehen
sich die gleichen Bezugszahlen auf die gleichen Elemente.
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Die besondere Ausführungsform
des vorgeformten Abdeckelements, wie in den Figuren dargestellt,
besteht im Wesentlichen aus einer Platte 1 mit der Form
eines gleichschenkligen Trapezes, dessen beiden nicht parallelen
Seiten 2 und 3 zwei Ränder 4 und 5 aufweisen,
die auf der gleichen Seite der Platte 1 erhaben sind.
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Die Länge der großen Basis 6 des Trapezes ist
im Wesentlichen gleich der der kleinen Basis 7 plus der
zweifachen Dicke der Wand der Ränder 4 und 5.
Darüber
hinaus weisen die Ränder 4 und 5 eine
solche Geometrie auf, dass ihre Enden 8 auf der Seite der
kleinen Basis 7 eines bestimmten Abdeckelements mit den
gegenüberliegenden
Enden 9, die sich auf der Seite der großen Basis 6 eines
anderen Elements befinden, das sich in der Verlängerung des zuerst genannten
Elements erstreckt, in Eingriff gebracht werden können.
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Die Platte 1 weist auf ihre
Oberseite in der Nähe
ihrer großen
Basis 6 ein Halteglied 10 auf, das es gestattet,
in der Anordnungsposition auf einem Dach zwei aufeinanderfolgende
Abdeckelemente, die in ihrer gegenseitigen Verlängerung in Längsrichtung
ihrer Ränder 4 und 5 in
Eingriff stehen, bezüglich
einander festzulegen.
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Das Halteglied 10 weist
die Form einer Lamelle auf, die sich über die ganze Breite der Oberseite
der Platte 1 parallel zur großen Basis 6 erstreckt und
einen in etwa Z-förmigen
Querschnitt besitzt, so dass zwei Schenkel 10a und l0b gebildet
werden, die durch einen Zwischenbereich l0c miteinander verbunden
sind, welcher diese beiden Schenkel 10a und 10b in
einem Abstand zueinander hält,
der etwas größer ist
als die Erstreckung der Dicke der Platte 1.
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Der zur großen Basis 6 ausgerichtete
Schenkel 10a ist mittels geeigneter Befestigungen 11,
wie zum Beispiel Rastverbindung oder Nieten, an der Platte 1 so
befestigt, dass zwischen der Platte 1 und dem Schenkel
l0b ein Schlitz 12 ausgebildet ist.
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Die kleine Basis 7 weist
auf der Seite der Rückseite
der Platte 1 eine umgebogene Kante 13 in Klemmenform
auf, während
die große
Basis 6 eine Kante 14 aufweist, die zur Ober-
oder Vorderseite der Platte 1 umgebogen ist und deren Funktion
im Wesentlichen darin besteht, die Befestigung der Platte durch
Verwendung geeigneter Ansätze
zu gestatten und das Eindringen von Wasser durch Kapillarwirkung
zu verhindern, wie nachfolgend noch weiter ausgeführt wird.
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Die freie Kante 4' eines der Ränder 4 ist
zum anderen Rand 5 hin gefaltet, während die freie Kante 5' dieses letzteren
zur Außenseite
des Abdeckelements gefaltet ist.
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Insbesondere weist die freie Kante 4' einen klemmenförmigen Querschnitt
auf, während
die freie Kante des anderen Rands 5 die Form eines umgeschlagenen
Doppelrands oder Wulstes 5' aufweist, der
eine zylindrische Längshöhlung 15 begrenzt
und einen Schlitz 16 aufweist, der sich entlang der lateralen
Außenseite
des Rands 5 erstreckt.
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Der Querschnitt des Teils des Wulstes 5', der sich in
der Nähe
der großen
Basis 6 befindet, sowie des Teils des Wulstes 5' und des Schlitzes 16,
der sich in der Nähe
der kleinen Basis 7 befindet, sind derart, dass der Teil
des Wulstes 5',
der sich in der Nähe
der großen
Basis 6 befindet, in den Teil des Wulstes, der sich in
der Nähe
der kleinen Basis 7 befindet, eingreifen kann.
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Somit ist die Höhe des Rands 5 in
der Nähe der
kürzesten
Basis 7 im Wesentlichen gleich der des Rands am Halteglied 10 minus
der Höhe
des Halteglieds 10. Diese Höhe entspricht mindestens der zweifachen
Dicke der Platte 1 plus einer einfachen Dicke der das Halteglied 10 bildenden
Lamelle.
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Darüber hinaus ist die Höhe des Rands 4 in der
Nähe der
kürzesten
Basis 7 derart, dass er unter den entsprechenden Teil dieses
sich in der Nähe
der längsten
Basis 6 befindenden Rands eingreifen kann. Dieser Vorgang
wird durch eine Abschrägung 22 der
Kante 4' des
Rands 4 in der Nähe
der längsten Basis 6 erleichtert.
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Bei der in den Figuren gezeigten
Ausführungsform
weist der sich in der Nähe
der größten Basis
befindende Teil des Wulstes 5' ein Halteglied in Form einer Einschnürung 17 auf,
die es gestattet, die Eingriffslänge
des sich in der Nähe
der kleinen Basis 7 einer zweiten Platte befindenden Teils
des Wulstes 5' um
den sich in der Nähe
der großen
Basis 6 einer ersten Platte befindenden Teil des Wulstes 5' herum zu beschränken.
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Ein Spiel von mehreren Millimetern
ist vorzugsweise zwischen zwei aufeinanderfolgenden Abdeckelementen 1 in
ihrer Längsrichtung
vorgesehen, so dass die Wirkungen von Wärmedehnung der Elemente 1 in
dieser Richtung aufgefangen werden können.
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Damit Wärmedehnungswirkungen der Platten
in der Querrichtung bezüglich
der Ränder 4 und 5 aufgenommen werden
können,
sind diese letzteren etwas nach außen geneigt, so dass zwischen
zwei Abdeckelementen ein Freiraum 20 vom einigen Millimetern
erzeugt wird, dessen Breite in Abhängigkeit von der Temperatur
variiert.
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Darüber hinaus erstreckt sich die
Achse der zylindrischen Höhlung 15 des
Wulstes 5' mehr
oder weniger in der Ebene des den Wulst 5' aufweisenden Rands 5,
und zwar vor allem aus ästhetischen
Gründen.
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Die Abmessungen und die Form der
Ränder 4 und 5 variiert
auf fortschreitende und kontinuierliche Weise zwischen den beiden
Basen 6 und 7 der Platte 1.
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Obwohl das Abdeckelement im Grunde
aus einem beliebigen wetterfesten und sich für eine Verwendung als Dachhaut
eignenden Material hergestellt sein kann, wird ein vorgeformtes
Abdeckelement bevorzugt, das aus einer Tafel aus Zink, Kupfer, rostfreiem
Stahl oder galvanisiertem Stahl besteht.
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Die besondere Geometrie des erfindungsgemäßen Abdeckelements
erleichtert stark die Anordnung auf einem zu bedeckenden Dach.
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Sie gewährleistet nämlich das Ineinanderschieben
dieser Elemente in Längsrichtung,
ohne dass sie sich verformen, und die automatische Verriegelung
in einer optimalen Position, ohne dass besondere Vorkehrungen getroffen
werden müssten und
ohne dass Fachwissen oder eine Spezialeinrichtung erforderlich wären.
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Bei der Dachabdeckung mittels Elementen der
oben beschriebenen Art kann auf verschiedene Weise vorgegangen werden.
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Man kann dabei die Montage mit aufeinander ausgerichteten
Verbindungsstellen, wie in 4 gezeigt,
oder mit versetzten Verbindungsstellen, wie in 5 gezeigt, ausführen. Bei der Montage mit versetzten
Verbindungsstellen werden Halbabdeckelemente verwendet, die die
Erzeugung des Versatzes gestatten. Diese letzteren weisen die gleiche
Geometrie auf wie die Standardelemente mit Ausnahme ihrer auf die
Hälfte
reduzierten Nutzlänge.
Die Anordnung der Elemente erfolgt bei aufeinander ausgerichteten
oder versetzten Verbindungsstellen von unten nach oben entweder
versetzt, schräg
auf dem Gerüst voranschreitend,
oder in parallelen, vertikalen Reihen. Die Anordnung mit versetzten
Verbindungsstellen beginnt mit einem vollständigen Abdeckelement, dann
folgt ein Halbelement auf der entsprechenden Seite in Anordnungsrichtung.
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Man beginnt mit der Anordnung nach
einer einzigen Markierung des zu bedeckenden Gerüsts. Es sind dabei kaum Abweichungen
zu befürchten,
da die Geometrie dieser Elemente so genau ist, dass jegliches Spiel
zwischen den montierten Elementen vermieden wird.
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Wenn die Elemente in parallelen,
vertikalen Reihen angeordnet werden, wie in 8 gezeigt, erfolgt die Anordnung von
rechts nach links, wenn der Wulst 5' am rechten Rand 5 bei
Betrachtung des Abdeckelements in der Anordnungsstellung, das heißt wie bei
der in den Figuren dargestellten Ausführungsform, vorgesehen ist.
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Nach der Anordnung des ersten Elements 1a in
der unteren rechten Ecke des Gerüsts 21 ordnet man
entlang der nicht dargestellten Markierung auf dem Gerüst bei nach
oben ausgerichteter großen
Basis 6 ein zweites Element 1b über dem
Element 1a an, wobei das Element einen Winkel von ca. 45
Grad mit dem Element 1a bildet, so dass sich ihre entsprechenden
Wülste 5' in ihrer gegenseitigen
Verlängerung
befinden und sich die Kante 4 des zweiten Elements 1b über dem
ersten Element 1a befindet.
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Danach wird das zweite Element 1b nach
unten verschoben, wie durch den Pfeil 18 angezeigt, so dass
sein Wulst 5' entlang
dem von Element 1a bis zum Anschlag an die auf dem Wulst
angeordnete, durch eine Einschnürung
gebildete Haltevorrichtung 17 in Eingriff gebracht wird.
Da die Montage der beiden umgeschlagenen Doppelränder eine Drehachse bildet,
kann dann das zweite Element 1b geschwenkt werden, so dass
seine Kante 4' unter
die des Elements 1a durch Einrastwirkung eingreift. Dieser
Vorgang wird durch das Zuschneiden der Kante 4' des Elements 1a als
Abschrägung 22 an
seiner längsten Basis 6 erleichtert.
Dann wird das Element 1b entlang dem Pfeil 19 nach
oben bewegt, wodurch seine umgebogene Kante 13 in den Schlitz 12 des
Halteelements 10 des Elements in Eingriff gebracht werden kann,
wie in 6 ausführlicher
gezeigt. Der oben genannte Eingriff erfolgt nicht bis zum Anschlag,
so dass zwischen den beiden Abdeckelementen 1a und 1b ein
Spiel von einigen Millimetern verbleibt.
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Wie bei den herkömmlichen Abdeckelementen müssen natürlich Mittel
zur Befestigung der Abdeckelemente am Träger vorgesehen werden. Diese Befestigungsmittel
sind in den Figuren nicht dargestellt, befinden sich aber im Bereich
der in der Nähe der
großen
Basis 6 befindlichen Platte 1. Nach der Anordnung
jedes Elements muss dieses am Träger befestigt
werden. In dieser Hinsicht können
herkömmliche
mit Zink überzogene
Befestigungsansätze
verwendet werden, die an der Falz 14 befestigt werden können.
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Nach der Anordnung der ersten vertikalen Reihe
von Abdeckelementen nimmt man die Anordnung der Elemente der zweiten
Reihe vor und beginnt erneut unten. Dazu bewegt man den Wulst 5' des Elements 2a über die
klemmenförmig
umgebogene Kante 4' des
Elements 1a, indem man das Element 2a in einer
Position hält,
die bezüglich
des Elements 1a geneigt ist, zum Beispiel in einem Winkel von
120° zur
Oberseite der Platte 1 des Elements 1a, und man
bewirkt, dass die umgebogene Kante 4' des Rands 4 des Elements 2a in
die zylindrische Höhlung 15 des
Wulstes 5' des
Elements 1a eingreifen kann, indem sie den Schlitz 16 dieses
Wulstes durchquert. Wenn diese gefaltete Kante 4' in Eingriff
steht, wird die Platte 1 des Elements 2a in die
gleiche Ebene wie die der Platte 1 des Elements 1a gebracht
und dann in ihre genaue Position, indem sie auf dem Rand 4 des
Elements 1a verschoben wird, das heißt mit den entsprechenden Basen 6 und 7 in
ihrer gegenseitigen Verlängerung
bei der Anordnung mit aufeinander ausgerichteten Verbindungsstellen.
Bei der Anordnung mit versetzten Verbindungsstellen entspricht der
Versatz zwischen den Basen einer Halblänge eines Standardabdeckelements.
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Für
die Anordnung des Elements 2b verfährt man zunächst wie bei dem Element 2a auf
die gerade beschriebene Weise und dann wie bei dem Element 1b auf
dem Element 1a, um den Eingriff der umgebogenen Kante 13 des
Elements 2b im Schlitz 12 des Halteglieds 10 des
Elements 2a zu gestatten.
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Diese Vorgänge werden somit wiederholt, bis
die gesamte Dachhaut 21 mit den Abdeckelementen bedeckt
ist.
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Die in Klemmenform umgebogene Kante 4' des Rands 4 bildet
mit diesem einen Winkel von weniger als 90°, um das Eindringen von Wasser
durch Kapillarwirkung in die laterale Verbindungsstelle zwischen
zwei benachbarten Reihen von Abdeckelementen zu verhindern. Das
gleiche gilt für
die umgebogene Kante 14 an der großen Basis 6, die somit verhindert,
dass durch Kapillarwirkung steigendes Wasser zwischen den übereinander
gelagerten Teilen von zwei aufeinanderfolgenden Elementen über die
große
Basis 6 gelangen kann.
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Die Mindestneigung dieser Elemente
ist vorzugsweise größer gleich
15%.
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Diese Elemente können des Weiteren als Verkleidung
verwendet werden, das heißt
in einer im Wesentlichen vertikalen Position, zum Beispiel als Fassadenverkleidung
eines Gebäudes.
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Es versteht sich, dass die Erfindung
nicht auf die oben beschriebene spezielle Ausführungsform beschränkt ist
und dass viele Varianten in Betracht gezogen werden können, ohne
vom Schutzbereich der Erfindung abzuweichen.
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Somit können in gewissen Fällen die
freien Kanten der Ränder 4 und 5,
zum Beispiel in Abhängigkeit
von dem zur Herstellung der Abdeckelemente verwendeten Material,
andere Formen aufweisen.