DE69808680T2 - Steuertafel für ein Armaturenbrette ines Kraftfahrzeuges - Google Patents
Steuertafel für ein Armaturenbrette ines KraftfahrzeugesInfo
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Description
- Die Erfindung betrifft ein Steuerpaneel, welches in einem Armaturenbrett eines Kraftfahrzeuges aufgenommen werden kann.
- Sie betrifft insbesondere ein Steuerpaneel, umfassend zumindest zwei Module, die jeweilige Steuereinrichtungen aufnehmen, sowie eine Fassade, die für den Durchtritt von Steuereinrichtungen mit Öffnungen versehen ist.
- Aus der FR-A-2 720 339 kennt man bereits ein Steuerpaneel, vom Typ, wie verwendet zur Darstellung der zweiteiligen Form des Anspruches, welches zur Steuerung einer Ausstattung dient, die in einem Fahrzeug vorgesehen ist, z. B. Heiz- und/oder Klimaanlage.
- Die Steuereinrichtungen, die das Steuerpaneel aufweist, können beispielhaft Dreheinrichtungen, Drucktypeinrichtungen oder Eindrücktasten, sowie Cursorsteuerungen etc. sein.
- Ein solches Steuerpaneel muß des weiteren Beleuchtungsmittel umfassen, bestimmt zur Beleuchtung von ausgewählten Zonen der Fassade und der Steuereinrichtungen, um dem Fahrer oder Insassen des Fahrzeuges die Möglichkeit bereitzustellen, die Steuereinrichtungen und deren jeweilige Positionen bei Nachtfahrten erfassen zu können.
- Demgemäß müssen solche Steuerpaneele bei reduziertem Bauraum eine bestimmte Anzahl an Einrichtungen, die spezifische Funktionen erfüllen, umfassen, insbesondere Steuereinrichtungen und Beleuchtungseinrichtungen.
- Die Steuereinrichtungen sind in den meisten Fällen vom mechanischen Typ und wirken auf mechanische Betätiger ein, und zwar insbesondere auf Hebel- oder Winkelsektoren, die über einen beschränkten Winkelbereich schwenken können, um die Steuerung eines mechanischen Teiles gewährleisten zu können.
- Es kann sich auch um Einrichtungen vom elektrischen Typ handeln, die mit einer elektrischen Schaltung verbunden sind, z. B. einer gedruckten Schaltung oder einer Schaltung aus Spuren, die in einer kupferartigen Metallplatte ausgeschnitten sind, in dem Steuerpaneel aufgenommen.
- Die bekannten Steuerpaneele haben insbesondere zum Nachteil, daß sie eine komplexe Struktur aufweisen, die problematisch ist bei einer Großserienherstellung an automatisierten Montagebändern.
- Ein weiterer Nachteil dieser bekannten Steuerpaneele besteht darin, daß sie jeweils nur für einen spezifischen Fahrzeugtyp geeignet sind, was einer Normierung oder Standardisierung entgegensteht.
- In der Tat, selbst wenn in der Theorie ein und dasselbe Steuerpaneel an unterschiedlichen Typen von Fahrzeugen verwendet werden könnte, bestehen Einschränkungen, insbesondere des Bauraumes und der Integration in dem Armaturenbrett, woraus resultiert, daß ein und dasselbe Steuerpaneel lediglich ausgelegt oder bestimmt sein kann für einen Typ an einem gegebenen Fahrzeug.
- Ein weiteres Problem beruht auf der Tatsache, daß ein bestimmtes Steuerpaneel für ein bestimmtes Ausstattungsniveau eines gegebenen Fahrzeuges geeignet ist und nicht verwendbar ist in demselben Fahrzeug für ein anderes Ausstattungsniveau.
- Wenn z. B. das Steuerpaneel ausgelegt ist für eine Heizanlage, die nicht über eine Klimafunktion verfügt, kann sie jedoch nicht geeignet sein zur Steuerung einer analogen Heizanlage, die jedoch mit der Klimaoption ausgestattet ist.
- Ferner bietet auch das aus der FR-A-2 720 339 bekannte Steuerpaneel, obwohl es über eine modulare Struktur verfügt, keine Lösung, um in einfacher Weise die Probleme bei der Beleuchtung der Fassade und der Steuerorgane oder -elemente bzw. -einrichtungen zu lösen.
- Die Erfindung hat insbesondere zur Aufgabe, die vorgenannten Nachteile zu überwinden. Es ist insbesondere Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Steuerpaneel von kompakter Struktur anzubieten, welches einfach in eine Aufnahme eines Armaturenbrettes eines Kraftfahrzeuges eingebettet oder eingerastet werden kann.
- Es ist eine weitere Zielsetzung der Erfindung, ein Steuerpaneel anzugeben, welches verwendbar ist für unterschiedliche Typen von Fahrzeugen oder für unterschiedliche Ausstattungsniveaus ein und desselben Fahrzeugtyps.
- Die Erfindung schlägt zu diesem Zweck ein Steuerpaneel der eingangs genannten Art vor, umfassend ein Hauptmodul und zumindest ein Sekundär- oder Nebenmodul, welches unmittelbar an einer Seitenfläche des Hauptmoduls durch Befestigungsmittel fixiert oder festgelegt ist, jeweils Steuerelemente bzw. -einrichtungen oder -organe aufnehmend, sowie eine Fassade, die mit Öffnungen versehen ist zum Zwecke des Durchtrittes von Steuereinrichtungen, und umfassend ein Hauptmodul, welches eine Steuereinrichtung aufnimmt, sowie Beleuchtungsmittel zur Beleuchtung von ausgewählten Zonen der Fassade und der Steuereinrichtung, sowie zumindest ein Nebenmodul, welches eine Steuereinrichtung aufnimmt und geeignet ist, um beleuchtet zu werden durch die Beleuchtungsmittel des Hauptmoduls unter Zwischenschaltung eines Fensters, welches sich zwischen dem Hauptmodul und dem Nebenmodul befindet und eine Verbindung bereitstellt mit einem Fenster des Hauptmoduls.
- Somit verfügt das erfindungsgemäße Steuerpaneel über eine modulare Struktur, die im wesentlichen umfaßt ein Hauptmodul, welches eine Steuereinrichtung aufnimmt, sowie Beleuchtungsmittel, wobei ein oder mehr Nebenmodule zuordenbar sind, in Abhängigkeit vom Fahrzeug, dem das Steuerpaneel zuzuordnen ist.
- Das oder jedes Nebenmodul nimmt seine eigene Steuereinrichtung auf und ist nicht mit Beleuchtungsmitteln ausgestattet, da nach der Anordnung eine Ausnutzung der Beleuchtung ermöglicht ist, die bereitgestellt ist durch das Hauptmodul, welches diesbezüglich kontinuierlich vorliegt. Somit ist es möglich, die Steuereinrichtung des oder der Nebenmodule zu beleuchten, wie auch ausgewählte Zonen der Fassade oder von Fassadenelementen, die den Nebenmodulen entsprechen, dank der Beleuchtungseinrichtung bzw. mittels des Hauptmoduls.
- Die modulare Konzeption ermöglicht es, ausgehend von einer geringen Anzahl an Basismodulen, eine große Anzahl an Steuerpaneelen von unterschiedlichsten Typen darzustellen.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfaßt das Hauptmodul zwei einander gegenüberstehende Lateral- oder Seitenflächen, die jeweils geeignet sind, die Befestigung eines Neben- oder Sekundärmoduls zu ermöglichen.
- Hieraus resultiert, daß das Steuerpaneel üblicherweise ein Hauptmodul und zwei Nebenmodule umfassen wird, befindlich beidseitig des Hauptmoduls.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Befestigungsmittel bzw. die Befestigungseinrichtungen konjugiert ausgebildet und umfassen eine erste Einrichtung, vorgesehen an zumindest einer Seitenfläche des Hauptmoduls, sowie eine zweite Einrichtung, die an zumindest einer Seiten- oder Lateralfläche des Neben- bzw. Sekundärmoduls vorgesehen ist.
- In vorteilhafter Weise umfaßt das Nebenmodul vier Lateralflächen, die gemäß einer rechteckigen oder quadratischen Konfiguration angeordnet sind, wobei die zweite Befestigungseinrichtung vorgesehen ist an jeder der vier Lateralflächen, wodurch es ermöglicht ist, das Nebenmodul in einer beliebigen der vier unterschiedlichen Positionen mit Bezug auf das Hauptmodul anzuordnen.
- Dies kann insbesondere dahingehend vorteilhaft sein, daß eine bevorzugte Ausrichtung des Nebenmoduls ermöglicht ist, insbesondere des Steuerorganes, Welches von dem Sekundärmodul aufgenommen ist.
- Gemäß einem weiteren Merkmal der Erfindung ist die Befestigungseinrichtung bereitgestellt durch eine Einrasteinrichtung, wodurch ein schneller Zusammenbau des Moduls unterstützt wird.
- Vorteilerhafterweise umfaßt die Einrastbefestigungs- oder -fixiereinrichtung zwei U-förmige Gabeln, vorgesehen an einer Lateralfläche des Hauptmoduls, und zwar geeignet zur Wechselwirkung mittels zwei Zapfen, die das Nebenmodul umfaßt.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform umfaßt das Neben- oder Sekundärmodul vier Zapfen oder Ansätze mit parallelen Achsen, angeordnet an den Winkeln eines Rechteckes und die Befestigung des Nebenmodules in einer beliebigen der vier unterschiedlichen Positionen mit Bezug auf das Hauptmodul ermöglichend. Vorteilhafterweise ist jeder Zapfen oder Ansatz hohl ausgebildet, um einen Krater zur Hindurchführung einer Befestigungsschraube auszubilden.
- Gemäß einem weiteren vorteilhaften Merkmal der Erfindung umfaßt das Hauptmodul ein Lichtgehäuse, in dem die Beleuchtungseinrichtung angeordnet ist und welches mit zumindest einem Fenster bereitgestellt ist, welches an der Lateralfläche mündet, um die Beleuchtung des Nebenmoduls zu ermöglichen.
- In bevorzugter Weise umfaßt das Lampen- oder Leuchtgehäuse des Hauptmoduls zwei Fenster, die an zwei einander gegenüberliegenden Lateralflächen münden bzw. öffnen, wobei die Beleuchtungseinrichtung zwei Lampen umfaßt, befindlich in dem Leuchtengehäuse jeweils benachbart zu jedem der zwei Fenster.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfaßt das Lampen- oder Leuchtengehäuse des Hauptmoduls einen Hauptabschnitt mit ansteigender Form, geeignet zur Beleuchtung einer Beleuchtungszone in Kreisbogenform des Hauptmoduls.
- Das Leuchten- oder Lampengehäuse kann ferner zwei Sekundärabschnitte umfassen, geeignet zur jeweiligen Beleuchtung einer kreisförmigen Beleuchtungszone, und zwar jeweils mündend bei einer Lampe der Beleuchtungseinrichtung.
- Das Sekundärmodul umfaßt vorteilhafterweise ein Lampen- oder Leuchtengehäuse, welches mit einem Fenster bereitgestellt ist, mündend auf dem Niveau einer Lateralfläche und geeignet, um einem Fenster des Hauptmoduls gegenüberstehend angeordnet zu werden.
- Somit, wenn das Nebenmodul am Hauptmodul befestigt ist, stehen die jeweiligen Lampen- oder Leuchtengehäuse miteinander in Verbindung mittels der jeweiligen Fenster.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfaßt das Lampen- oder Leuchtengehäuse des Sekundär- oder Nebenmoduls vier zerbrechliche Abschnitte, angeordnet paarweise gegenüberstehend und in der Lage, jeweils ein Fenster auszubilden. Somit kann das Nebenmodul in einer beliebigen der vier Positionen angeordnet werden, wobei das Fenster des Leuchtengehäuses in diesem Fall erhalten wird unter Zerbrechung des zerbrechlichen Abschnittes, der sich gegenüberstehend dem Fenster des Leuchtengehäuses des Hauptmoduls befindet.
- In vorteilhafter Weise verfügt das Leuchtengehäuse des Nebenmoduls über eine generell achteckförmige Kontur und umfaßt in abwechselnder Weise vier Seiten, in denen die zerbrechlichen Abschnitte vorgesehen sind, und vier Seiten, die sich jeweils benachbart oder nahe zu einem Befestigungszapfen oder -stift befinden.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Steuerelement des Hauptmoduls eine Drehsteuereinrichtung, wobei die Steuereinrichtung des Nebenmoduls ebenfalls eine Rotationseinrichtung sein kann.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Beleuchtungszonen der Fassade vorgesehen an dem Hauptmodul und dem Nebenmodul bzw. den Nebenmodulen.
- Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind die Beleuchtungszonen der Fassade vorgesehen an einem gemeinsamen Fassadenelement des Hauptmoduls und des Nebenmoduls oder der Nebenmodule.
- In der folgenden. Beschreibung, welche lediglich beispielhaft erfolgt, wird auf die beiliegenden Zeichnungen Bezug genommen, in welchen gilt:
- - Fig. 1 ist eine Aufsicht eines Steuerpaneels gemäß der vorliegenden Erfindung, gebildet aus einem Hauptmodul und zwei Nebenmodulen, und zwar vor dem Zusammenbau der letzteren und vor der Anordnung der Fassade.
- - Fig. 2 ist eine Ansicht analog zu jener von Fig. 1, jedoch nach dem Zusammenbau der Module untereinander.
- - Fig. 3 ist eine Ansicht analog jener von Fig. 2, nach der Anordnung eines Fassadenabschnittes.
- - Fig. 4 ist eine perspektivische Ansicht des zusammengebauten Steuerpaneels gemäß Fig. 2.
- - Fig. 5 ist eine weitere perspektivische Ansicht des Steuerpaneels von Fig. 3, wobei die Module getrennt dargestellt sind, und zwar nach Anordnung der Steuerorgane oder -elemente bzw. -einrichtungen.
- - Fig. 6 ist eine perspektivische Darstellung von hinten des Steuerpaneels vor dem Zusammenbau der Module untereinander.
- - Fig. 7 ist eine Ansicht analog jener von Fig. 6, nach dem Zusammenbau der Module untereinander.
- - Fig. 8 ist eine Frontansicht eines Steuerpaneels gemäß einer alternativen Ausführungsform.
- Das Steuerpaneel von Fig. 1 umfaßt ein Hauptmodul 10 sowie zwei Nebenmodule 12 von identischer Struktur, geeignet zur beidseitigen Befestigung des Hauptmoduls 10 mittels Einrastung bzw. Verrastung, wie dargestellt durch die Pfeile F. Das Hauptmodul 10 verfügt in der Frontansicht über eine generell rechteckige Form und umfaßt insbesondere zwei einander gegenüberstehende Seiten- oder Lateralflächen 14, die Montageflächen oder Anschlußflächen für Seiten- oder Lateralflächen 15 der Nebenmodule 12 bilden. Jede der Flächen 14 ist bereitgestellt mit zwei Gabeln 16 in genereller U-Form, geeignet zur Wechselwirkung mit zwei Stiften bzw. Zapfen oder Ansätzen 18, die jedes Nebenmodul 12 umfaßt. Jedes der Nebenmodule 12 umfaßt in der Tat vier Stifte oder Ansätze 18 mit parallelen Achsen, angeordnet an den Ecken oder Winkeln eines Rechteckes bzw. Quadrates, wobei jeder Zapfen oder Ansatz 18 verbunden oder einstückig ausgebildet ist mit einer Rippe 20 von dreieckiger Form.
- Somit kann jedes Modul 12 in einer beliebigen der vier unterschiedlichen Positionen mit Bezug auf das Hauptmodul 10 angeordnet werden, um eine gewünschte Ausrichtung bereitstellen zu können. Die vier Positionen lassen sich herleiten eine aus der anderen durch eine Rotation um eine Achse XX (Fig. 1 und 4).
- Die Seitenflächen 14 des Hauptmoduls 10 sind in senkrechter Weise mit einem Boden 22 von generell rechteckiger Form verbunden, bereitgestellt mit einem zentralen Durchtritt 24 der Achse XX' (Fig. 4), im Inneren von welchem ein Steuerelement 26 gedreht werden kann, bereitgestellt mit einem Zapfen 28 (Fig. 1) und bestimmt zum Aufnehmen eines Knopfes 30 (Fig. 5).
- In dem Beispiel ist die Steuereinrichtung 26 mit einem Betätiger oder Schalter 32 vom elektrischen Typ verbunden, befindlich auf der anderen Seite des Bodens 22 (Fig. 6 und 7).
- Das Hauptmodul 10 umfaßt ein Lampen- oder Leuchtengehäuse mit einem Hauptabschnitt 34 in ansteigender Form, der sich erstreckt ausgehend von dem Boden 22 und der den Durchtritt 24 umgibt (Fig. 1 und 4). Das Lampen- oder Leuchtengehäuse ist unterbrochen durch zwei Fenster 36, die jeweils in den zwei Seiten- bzw. Lateralflächen 14 des Hauptmoduls 10 münden oder öffnen.
- Das Lampen- oder Leuchtengehäuse umfaßt ebenfalls zwei Sekundärabschnitte 38, die jeweils in einem Fenster 36 enden (Fig. 1 und 4). Das Hauptmodul 10 umfaßt Beleuchtungsmittel bzw. eine Beleuchtungseinrichtung, aufgenommen in dem Lampen- oder Leuchtengehäuse und gebildet aus zwei Lampen 40 (Fig. 4, 5 und 6), die geeignet sind, sowohl den Hauptabschnitt 34 als auch die Sekundärabschnitte 38 des Lampen- oder Leuchtengehäuses des Hauptgehäuses zu beleuchten, wie auch die jeweiligen Lampen- oder Leuchtengehäuse der zwei Nebenmodule 12, wie dies später beschrieben werden wird.
- Wie man es in Fig. 5 erkennen kann, umfaßt das Hauptmodul 10 ein Fassadenelement 42, welches von dem Knopf 30 durchquert wird, und welches eine Beleuchtungszone 44 in der Form eines Kreisbogens umfaßt, die beleuchtet werden kann mittels des Hauptabschnittes 34 des Leuchten- oder Lampengehäuses, sowie zwei Beleuchtungszonen 46 in kreisförmiger Form, geeignet, um beleuchtet zu werden jeweils durch die zwei Nebenabschnitte 38 des Lampen- oder Leuchtengehäuses. Ferner ist das Fassadenelement 42 mit zwei weiteren Beleuchtungszonen 48 versehen (Fig. 3 und 5), die isoliert beleuchtet werden mittels elektrolumineszenter Dioden (nicht dargestellt), angeordnet hinter dem Modul, und zwar unter Einsatz von Zapfen oder Ansätzen 50, die am Boden 22 befestigt sind (Fig. 1 und 4).
- Jede der Lampen 40 ist in einer Fassung bzw. einem Lampenträger 52 montiert, am Boden 22 befestigt und von einer Rippe 54 von Kreisbogenform umgeben (Fig. 6), geeignet zur Wechselwirkung in Eingriffsweise mit dem Nebenmodul 12, wie dies später erkannt werden wird.
- Jedes Nebenmodul 12 umfaßt ein Lampen- oder Leuchtengehäuse 56 in der Form einer Schale, verfügend über einen peripheren Rand 58 mit achteckiger Form (Fig. 1). Dieser Rand 58 umfaßt vier Seiten 60, von denen eine beliebige gegenüberstehend gelangen kann zu einer Seiten- oder Lateralfläche 14 des Hauptmoduls. Jede der Seiten 60 umfaßt einen zerbrechlichen bzw. herausbrechbaren Abschnitt, wodurch es ermöglicht ist, wenn der zerbrechliche Abschnitt entfernt ist, ein Fenster 62 darzustellen, welches mit dem Fenster 36 des Hauptmoduls kommuniziert bzw. in Verbindung steht. Das Lampen- oder Leuchtengehäuse 56 ist ferner begrenzt durch vier weitere Seiten 64, paarweise die Seiten 60 verbindend und jeweils befindlich nahe zu einem der Ansätze bzw. Zapfen 18. Anders ausgedrückt, umfassen die vier Seiten 60 jeweils einen zerbrechlichen Abschnitt, während die vier Seiten 64, sich jeweils nahe zu einem Zapfen oder Ansatz bzw. Stift 18 befindend, abwechselnd ausgebildet sind, um den peripheren Rand 58 von achteckigem Umriß bereitzustellen.
- Wenn der zerbrechliche Teil entfernt ist, ermöglicht dies dem Lampenträger bzw. der Lampenfassung 52, teilweise in das Lampen- oder Leuchtengehäuse 56 des Nebenmoduls einzudringen, wobei die Rippe 54 in Anlage gelangt gegen den Boden des Lampen- oder Leuchtengehäuses, wie man dies insbesondere in Fig. 7 erkennen kann. Hieraus resultiert also eine korrekt axiale Positionierung des Nebenmoduls 12 mit Bezug auf das Hauptmodul 10. In der Tat gelangen nämlich einerseits die Gabeln 16 in Anlage jeweils gegen eine Rippe 20, während die Rippe 54 in Anlage gelangt gegen den Boden des Lampen- oder Leuchtengehäuses 56.
- Das Lampen oder Leuchtengehäuse 56 ist bereitgestellt mit einem mittleren Durchtritt 66 ( Fig. 1, 2 und 3), durchquert von einem Steuerelement 68, welches mit einem Zapfen 70 bereitgestellt ist. Die Steuereinrichtung 68 ist geeignet, einen Knopf 72 aufzunehmen (Fig. 5). Das andere Ende der Steuereinrichtung 68 ist mit einem mechanischen Betätiger verbunden, in dem in den Fig. 6 und 7 dargestellten Beispiel betätigt die Steuereinrichtung 68 ein Ritzel 74, welches mit einem gezahnten Sektor 76 wechselwirkt, der mit einem Hebel 78 verbunden ist, dessen eines Ende 80 schwenkbar montiert ist mit Bezug auf einen (nicht dargestellten) Lagerzapfen des Moduls 12. Der Hebel 78 umfaßt ein anderes Ende 82, welches dazu bestimmt ist, das Ende eines Kabels aufzunehmen (nicht dargestellt), welches geeignet ist zur Einwirkung auf die Versetzung eines mechanischen Elementes oder auch eines elektrischen Elementes, z. B. einer Klappe einer Heiz-/Klimaanlage eines Kraftfahrzeuges.
- Der Knopf 72 durchquert ein Fassadenelement 84 von ringförmiger Form (Fig. 5), bereitgestellt mit einer Beleuchtungszone 86 in Kreisbogenform. Die jeweiligen Beleuchtungszonen 86 der zwei Sekundärmodule 12 sind jeweils beleuchtet durch die zwei Lampen 40, wenn die drei Module zusammengebaut sind.
- In der Ausführungsform der Fig. 1 bis 7 umfaßt das Hauptmodul 10 sein eigenes Fassaden- oder Frontelement 42, wobei in entsprechender Weise die zwei Neben- oder Sekundärmodule 12 ihre eigenen jeweiligen Fassadenelemente 84 umfassen; die Fassadenelemente 42 und 84 verfügen über ihre eigenen Beleuchtungszonen. Die jeweiligen Beleuchtungszonen der Nebenmodule werden beleuchtet durch die Beleuchtungseinrichtung des Hauptmoduls 10. Das Steuerpaneel ist bestimmt, um geschlossen zu werden mittels einer (nicht dargestellten) Maskierung, umfassend Ausschnitte, die ausgelegt sind bezüglich des Fassadenelementes 42 und der zwei Fassadenelemente 84.
- Wie man es insbesondere in den Fig. 2 und 4 erkennen kann, sind die Befestigungsansätze oder Zapfen 18 hohl ausgebildet und bilden Krater oder Hohlräume, die es ermöglichen, eine Schraube 88 zur Befestigung des Steuerpaneels an dem Armaturenbrett (nicht dargestellt) eines Kraftfahrzeuges durchtreten zu lassen.
- Wenn die Befestigung durchgeführt ist, kann der vorgenannte Kasch oder die vorgenannte Kaschierung der Blende verwendet werden, wodurch die Schrauben versteckt werden.
- Bei einer Ausführungsvariante (nicht dargestellt) sind die Module, statt direkt miteinander verbunden zu sein, durch konjugierte Befestigungs- oder Fixiermittel indirekt verbunden oder miteinander fixiert, und zwar an dem Armaturenbrett. In einem solchen Fall kann man vorsehen, die Module direkt an einem steifen Rahmen zu befestigen, der selbst an dem Armaturenbrett befestigt ist mittels geeigneter Befestigungsmittel.
- Es ist zu verstehen, daß die zwei Sekundär- oder Nebenmodule 12 jeweils angeordnet werden können in einer beliebigen der vier unterschiedlichen Positionen, wodurch es ermöglicht ist, ihnen eine gewünschte Ausrichtung zu geben.
- Diese Besonderheit ist dahingehend interessant, daß sie es ermöglicht, dem Betätiger (in dem Beispiel dem Hebel 78) eine gewünschte Position zu verleihen, und zwar in Abhängigkeit von den Einbaubedingungen, die für ein gegebenes Fahrzeugspezifisch sein können.
- In der in Fig. 8 gezeigten Ausführungsform, auf die nunmehr Bezug genommen wird, umfaßt das Steuerpaneel eine Fassade 90, die eine kreisförmige zentrale Öffnung 92 für den Durchtritt eines Knopfes 30 umfaßt, sowie zwei kreisförmige Öffnungen 94 für den Durchtritt von Knöpfen 72.
- Der Unterschied bezüglich der vorangehenden Ausführungsform besteht darin, daß die Beleuchtungszonen 44 und 46 des Hauptmoduls und die jeweiligen Beleuchtungszonen der Neben- oder Sekundärmodule 12 unmittelbar dargestellt sind in dem Fassadenelement 90. Nichtsdestotrotz sind jedoch auch hier die jeweiligen Beleuchtungszonen der Nebenmodule 12 beleuchtet durch die Beleuchtungseinrichtung des Hauptmoduls 10.
- Selbstverständlich ist die Erfindung nicht auf die vorangehend, lediglich beispielhaft beschriebenen, Ausführungsformen beschränkt, sondern erstreckt sich vielmehr auch auf weitere Varianten.
- Beispielhaft könnte das Hauptmodul 10, sowie das oder jedes Nebenmodul 12, Steuereinrichtungen von unterschiedlichen Typen umfassen, insbesondere vom Drehtyp, vom Druckknopftyp oder auch vom Tastschaltertyp, sowie auch eine Steuereinrichtung von sogenannter Schieber- oder Cursorsteuerung.
- Des weiteren können die Konfigurationen der vorgenannten Module, insbesondere mit Bezug auf die Lampen- oder Leuchtgehäuse, vielfältig verändert werden.
- Ferner ist das erfindungsgemäße Steuerpaneel nicht auf die Steuerung einer Heiz-/ Klimaanlage beschränkt.
- Die Befestigungs- oder Fixiereinrichtung, die dazu dient, die Module miteinander zu verbinden oder alternativ die Module an einem Stützrahmen zu befestigen, können verschiedenste Formen annehmen. Es kann sich insbesondere um Gleiteingriffseinrichtungen handeln, wie z. B. eine Schwalbenschwanz- oder Nut-Feder-Anordnung, wie auch um Befestigungsmittel, die eine Schraube, Klammern, Dübel, Kunststoff bzw. Kautschukblöcke, Stifte, Zapfen, Nieten, etc. umfassen.
Claims (19)
1. Steuerpaneel für ein Kraftfahrzeug, umfassend ein Hauptmodul (10) und zumindest
ein Nebenmodul (12), unmittelbar festgelegt an einer Lateralfläche (14) des
Hauptmoduls (10) mittels einer Befestigungseinrichtung (16, 18), jeweilige Steuereinrichtungen
aufnehmend, sowie eine Fassade (90), die mit Öffnungen (92, 94) versehen ist, zum
Zwecke des Durchtrittes von Steuereinrichtungen, dadurch gekennzeichnet, dass das
Hauptmodul (10) eine Steuereinrichtung (26) und eine Beleuchtungseinrichtung (40)
zur Beleuchtung von gewählten Zonen der Fassade und der Steuereinrichtung (26)
aufnimmt, und dass zumindest ein Nebenmodul (12) eine Steuereinrichtung (68)
aufnimmt und beleuchtet werden kann, durch die Beleuchtungseinrichtung des
Hauptmoduls unter Zwischenschaltung eines Fensters, befindlich zwischen dem Hauptmodul
und dem Nebenmodul, in Verbindung stehend mit einem Fenster des Hauptmoduls.
2. Steuerpaneel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Hauptmodul (10)
zwei einander gegenüberstehende Lateralflächen (14) umfasst, geeignet, um jeweils
die Befestigung eines Nebenmoduls (12) zu ermöglichen.
3. Steuerpaneel nach einem der Ansprüche 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die
Befestigungseinrichtung aus konjugierten Elementen gebildet ist, umfassend erste
Mittel (16), die an zumindest einer Lateralfläche (14) des Hauptmoduls (10)
vorgesehen sind, sowie zweite Mittel (18), vorgesehen an zumindest einer Lateralfläche (15)
des Nebenmoduls (12).
4. Steuerpaneel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Nebenmodul (12)
vier Lateralflächen (15) umfasst, angeordnet entlang einer rechteckförmigen oder
quadratischen Konfiguration, wobei zweite Befestigungsmittel (18) an jeder der vier Lateralflächen
vorgesehen sind, wodurch es ermöglicht ist, das Nebenmodul (12) in einer
beliebigen der vier unterschiedlichen Positionen mit Bezug auf das Hauptmodul (10)
anzuordnen.
5. Steuerpaneel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die
Befestigungseinrichtung (16, 18) Verrastmittel umfasst.
6. Steuerpaneel nach Anspruch 5. dadurch gekennzeichnet, dass die
Verrastungsbefestigungseinrichtung zwei Gabeln (16) in U-Form umfasst, vorgesehen an einer
Lateralfläche (14) des Hauptmoduls (10) und geeignet zur Wechselwirkung mit zwei Zapfen
(18), die das Nebenmodul (12) umfasst.
7. Steuerpaneel nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Nebenmodul (12)
vier Zapfen (18) mit parallelen Achsen umfasst, angeordnet an den Ecken eines
Rechteckes oder Quadrates und die Befestigung des Nebenmoduls (12) in einer beliebigen
von vier unterschiedlichen Positionen mit Bezug auf das Hauptmodul (10)
ermöglichend.
8. Steuerpaneel nach einem der Ansprüche 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, dass jeder
Zapfen (18) hohl ausgebildet ist, um einen Krater auszubilden, zum Zwecke des
Durchtrittes einer Befestigungsschraube (88).
9. Steuerpaneel nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass das
Hauptmodul (10) ein Lampen- oder Leuchtgehäuse (34, 38) umfasst, in welchem die
Beleuchtungseinrichtung (40) aufgenommen ist, und welches mit zumindest einem
Fenster (36) versehen ist, mündend an der Lateralfläche (14), um die Beleuchtung des
Nebenmoduls zu ermöglichen.
10. Steuerpaneel nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchten- oder
Lampengehäuse (34, 38) des Hauptmoduls (10) zwei Fenster (36) umfasst, mündend
an zwei einander gegenüberstehenden Lateralflächen (14), und dass die
Beleuchtungseinrichtung zwei Lampen (40) umfasst, befindlich in dem Leuchtgehäuse in jeweiliger
Nachbarschaft eines jeden der zwei Fenster (36).
11. Steuerpaneel nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Leuchten- oder
Lampengehäuse des Hauptmoduls (10) einen Hauptabschnitt (34) von ansteigender
Form umfasst, geeignet zur Beleuchtung einer Beleuchtungszone (14) in
Kreisbogenform des Hauptmoduls.
12. Steuerpaneel nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Lampen- oder
Leuchtgehäuse zwei Sekundär- oder Nebenabschnitte (38) umfasst, geeignet zur
jeweiligen Beleuchtung einer kreisförmigen Beleuchtungszone (46) des Hauptmoduls
(10) und mündend jeweils bei einer Lampen (41) der Beleuchtungseinrichtung.
13. Steuerpaneel nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das
Nebenmodul (12) ein Lampen- oder Leuchtgehäuse (56) umfasst, versehen mit einem
Fenster (62) mündend auf dem Niveau einer Lateral- oder Seitenfläche, und geeignet
um angeordnet zu werden gegenüberstehend eines Fensters (36) des Hauptmoduls
(10).
14. Steuerpaneel nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Lampen- oder
Leuchtgehäuse (56) des Nebenmoduls (12) vier zerbrechliche Abschnitte umfasst,
angeordnet paarweise gegenüberstehend und in der Lage jeweils ein Fenster (62)
auszubilden.
15. Steuerpaneel nach Anspruch 13, wenn abhängig vom Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, dass das Leucht- oder Lampengehäuse (56) des Nebenmoduls (12) über eine
generell achteckige Konturenform verfügt und in abwechselnder Weise vier Seiten
(60), in denen die zerbrechlichen Abschnitte (62) vorgesehen sind und vier Seiten (64)
umfasst, befindlich jeweils Nahe zu einem Befestigungszapfen oder -stift (18).
16. Steuerpaneel nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die
Steuereinrichtung (26) des Hauptmoduls (10) eine Rotations- oder Dreheinrichtung ist.
17. Steuerpaneel nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die
Steuereinrichtung (68) des Nebenmoduls (12) eine Dreh- oder Rotationseinrichtung
ist.
18. Steuerpaneel nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die
Beleuchtungszonen (44, 46, 86) der Fassade an Fassadenelementen (42, 84) des
Hauptmoduls (10) und des oder den Nebenmodul(en) (12) vorgesehen sind.
19. Steuerpaneel nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die
Beleuchtungszonen (44, 46, 86) der Fassade vorgesehen sind, an einem
Fassadenelement (90), welches für das Hauptmodul (10) und das oder die Nebenmodul(e) (12)
gemeinsam vorgesehen ist.
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