DE19635097C2 - Einrichtung zum Bewegen von Türen, Heckklappen, Kofferraumdeckeln oder dergleichen von Fahrzeugen - Google Patents
Einrichtung zum Bewegen von Türen, Heckklappen, Kofferraumdeckeln oder dergleichen von FahrzeugenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Bewegen von Türen, Heckklappen, Koffer
raumdeckeln oder dergleichen von Fahrzeugen gemäß den Merkmalen des Oberbe
griffes des Patentanspruches 1.
Aus der DE 28 54 423 C2 ist eine Griffanordnung zum Öffnen von Türen, Klappen,
Heckdeckeln oder dergleichen an Kraftfahrzeugen bekannt, bei der die Griffanordnung
um ihre Längsachse zwischen zwei Positionen verschwenkbar ist. Dabei greift eine
Stelleinrichtung außerhalb dieser Längsachse an der Griffanordnung an, um diese zwi
schen den beiden Positionen zu bewegen. Damit wird zwar dem Benutzer zum Öffnen
der Tür oder dergleichen in jedem Fall ein schmutzfreier und gut zugänglicher Griffab
schnitt angeboten, jedoch ist der konstruktive Aufwand hoch und benötigt einen ent
sprechend hohen Bauraum.
Weitere Einrichtungen dieser Art sind aus der EP 0 212 364 A2 sowie der EP 0 398 106 B1
bekannt, die die gleichen Nachteile aufweisen, wobei insbesondere der konstruktive
Aufwand bei der EP 0 398 106 B1 erheblich ist, da hier eine aufwendige Hebelmecha
nik zum Einsatz kommt.
Eine Einrichtung der eingangs genannten Art ist aus der DE 29 36 193 A1 bekannt.
Diese Einrichtung hat den Nachteil, dass sie aufwendig und mit großem Bauraumerfor
dernis aufgebaut ist.
Einrichtungen, bei denen zwischen Karosserieteil und Griffanordnung Dichtungen an
geordnet sind, sind aus der DE 37 12 376 C1 und der DE 37 00 135 A1 bekannt.
Bei einem Befestigungsbeschlag für Türgriffe und Schlösser an der Innen- oder Außen
seite von Kraftfahrzeugtüren ist es aus der DE-OS 25 33 881 bekannt einen modularti
gen Aufbau vorzusehen, wobei alle wesentlichen Komponenten in einem Gehäuse an
geordnet sind.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, unter Beibehaltung der Möglichkeit,
dass dem Benutzer ein schmutzfreier Griff zum Bewegen der Tür, der Heckklappe, des
Kofferraumdeckels oder dergleichen angeboten wird, die gesamte Einrichtung kompakt
baut und der konstruktive Aufwand vermindert wird.
Die Aufgabe ist durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst. Die Griffanordnung
ist um eine senkrechte Drehachse drehbar gelagert, wobei die Stelleinrichtung die
Drehachse antreibt. Dadurch kann eine flachbauende Stelleinrichtung oberhalb oder
unterhalb der Griffanordnung angeordnet werden, was zu einer Verringerung des Bau
volumens führt und die Konstruktion wesentlich vereinfacht, da sowohl die Drehachse
als auch die Antriebsachse auf einer Linie liegen, so dass zwei verschiedene Achsen
vermieden werden. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Griffanordnung vorzugs
weise lediglich in eine Drehrichtung bewegbar ist, um sie von der Nichtgebrauchspositi
on in die Gebrauchsposition und wieder zurückzubewegen.
Durch die scheibenförmige Ausbildung der Griffanordnung wird Bauraum und auch Ge
wicht gespart. Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen, dass ein Ausschnitt in dem Karos
serieteil, in dem sich die Griffanordnung bewegen kann, kleingehalten werden kann und
somit weniger auffällt. Außerdem kann eine solche scheibenförmig ausgebildete Grif
fanordnung leichter im Bereich einer Kante des Karosserieteiles angeordnet werden.
Dadurch, dass über die Stirnseite die Öffnung in dem Karosserieteil weitestgehend ab
gedeckt ist, ist der Griffteil in der Nichtgebrauchsposition vor Verschmutzungen ge
schützt. Wird der Griffteil in seine Gebrauchsposition gebracht, ist dieser schmutzfrei. In
vorteilhafter Weise ist das Griffteil ergonomisch geformt und weist beispielsweise Öff
nungen, Mulden oder ähnliches zum Festhalten des Griffteiles mit der Hand auf. Eine
Anordnung von Mulden hat den Vorteil, dass durch diese nicht hindurchgegriffen wer
den kann, wodurch Verletzungen beim Einfahren in die Nichtgebrauchsposition vermie
den werden.
Damit kann insbesondere die Heckklappe oder der Kofferraumdeckel bei seiner Bewe
gung (Öffnen oder Schließen) gezielt geführt werden. Weiterhin ist es denkbar, dass die
Stirnseite in Fahrzeugfarbe lackiert ist oder an der Stirnseite eine Blende angebracht ist,
die beispielsweise ebenfalls in der Fahrzeugfarbe lackiert ist und in Abhängigkeit davon
aufgesteckt, aufgeklebt oder in sonstiger Weise befestigt werden kann. Dies ist insbe
sondere bei einer Serienproduktion der erfindungsgemäßen Einrichtung von Vorteil, da
dieser Einrichtung an sich vormontiert werden kann und dann, mit einer in Fahrzeugfar
be lackierten Blende versehen, im Fahrzeug eingebaut werden kann.
Da die Einrichtung als ein Gehäuse aufweisendes Modul ausgebildet ist, sind alle we
sentlichen Komponenten der Einrichtung in dem Gehäuse angeordnet. Dies hat den
Vorteil, dass die Einrichtung komplett, gegebenenfalls schon unter Anbringung der
Blende oder einer Lackierung der Stirnseite in Fahrzeugfarbe, vormontiert werden kann,
so dass das Modul lediglich in einen entsprechenden Bauraum hinter der Karosserie
des Fahrzeuges eingesetzt und mit dieser befestigt und anschließend verschaltet wird,
so dass sich der Montageaufwand verringert.
In Weiterbildung der Erfindung ist zwischen dem Karosserieteil und der Griffanordnung
wenigstens eine zumindest in der Nichtgebrauchsposition und der Gebrauchsposition
wirkende Dichtung vorgesehen. Dies hat den Vorteil, dass die Dichtung(en) geräu
schmindernd wirkt (wirken) und die Griffanordnung in ihrer Nichtgebrauchsposition vor
Verschmutzungen geschützt ist und es weiterhin vermieden wird, dass in der Ge
brauchsposition Verschmutzungen in den Bereich eindringen, in dem sich die Grif
fanordnung in der Nichtgebrauchsposition befindet.
In Weiterbildung der Erfindung ist zwischen der Öffnung in dem Karosserieteil und der
Stirnseite der Platte ein Rahmen einsetzbar. Dies hat den Vorteil, dass zum einen Tole
ranzen zwischen der Öffnung in dem Karosserieteil und der Stirnseite der Platte aus
gleichbar sind und sich zum anderen eine Abdichtungswirkung erhöht, wobei eine Ab
dichtung gegen Verschmutzungen von außerhalb nur durch die Dichtung, nur durch den
Rahmen oder durch Dichtung und Rahmen bewirkt werden können.
Die Außenkonturen der Stirnseite können aber auch im wesentlichen parallel zu den
Außenkonturen der Öffnung in dem Karosserieteil angeordnet werden, so dass sich
zwischen den Außenkonturen ein Spalt ergibt.
In Weiterbildung der Erfindung weist die Stelleinrichtung einen über ein Untersetzungs
getriebe die Griffanordnung in eine Richtung oder in entgegengesetzte Richtungen be
wegenden Elektromotor auf, wobei eine bevorzugte Ausgestaltung darin zu sehen ist,
dass die Stelleinrichtung die Griffanordnung in eine einzige Drehrichtung um die Dreh
achse bewegt. Eine solche Konstruktion benötigt wenig Bauraum, baut flach und hat
den Vorteil, dass aufgrund des Untersetzungsgetriebes ausreichend Drehmoment zur
Verfügung steht, um die Griffanordnung von ihrer Nichtgebrauchsposition insbesondere
bei starken Verschmutzungen in die Gebrauchsposition zu bewegen. Die einzige Dreh
richtung ist von Vorteil, da eine Reversierung der Stelleinrichtung (insbesondere eine
Umpolung des Elektromotors) vermieden wird.
Die erfindungsgemäße Einrichtung läßt eine Vielzahl von Ausgestaltungsformen, insbe
sondere der ergonomischen Ausgestaltung des Griffteiles, zu. Eine Ausgestaltungform,
auf die die Erfindung jedoch nicht beschränkt ist, ist im folgenden beschrieben und an
hand der Figuren erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1: eine Einrichtung zum Bewegen einer Heckklappe mit einem in
seine Nichtgebrauchsposition eingefahrenen Griffteil,
Fig. 2: einen Schnitt A-A gemäß Fig. 1,
Fig. 3: eine Einrichtung zum Bewegen einer Heckklappe mit einem in
seine Gebrauchsposition ausgefahrenen Griffteil,
Fig. 4: einen Schnitt A-A gemäß Fig. 3,
Fig. 5: eine Verschaltung einer Stelleinrichtung.
Fig. 1 zeigt eine Einrichtung zum Bewegen einer Heckklappe oder der
gleichen mit einem in seine Nichtgebrauchsposition eingefahrenen Griffteil
1. Dieses Griffteil 1 weist Öffnungen 2 oder Mulden auf, in die bei ausge
fahrenem Griffteil 1 die Finger der Hand einer Bedienperson eingreifen
können. Das Griffteil 1 kann auch als Bogen ausgeführt sein. Die Kanten
des Griffteiles 1 sind in vorteilhafter Weise abgerundet. Die als Modul
ausgestaltete Einrichtung weist ein zweiteiliges Gehäuse auf, das mit den
Bezugsziffern 3 und 4 versehen ist. Das zweigeteilte Gehäuse 3, 4 kann
beispielsweise durch Verschrauben oder dergleichen oder auch einteilig
ausgestaltet sein. Mit der Bezugsziffer 5 ist ein Karosserieteil bezeichnet,
das sich bei Betrachtung der Fig. 1 in das Blatt oder aus diesem Blatt
heraus erstreckt. In die Öffnung des Karosserieteiles 5 ist eine Dichtung 6
eingesetzt, die sich zwischen dem Karosserieteil 5 und der Griffanordnung
befindet, insbesondere an der Griffanordnung anliegt. Um die Öffnung in
dem Karosserieteil 5 herum ist ein Rahmen 7 vorgesehen, der mittels
einer Rastbefestigung in diesem Karosserieteil 5 gehalten wird.
Das Griffteil 1 weist weiterhin eine Platte 8 auf, wobei in der Nichtge
brauchsposition der Griffanordnung sowohl das Griffteil 1 als auch die
Platte 8, die einstückig ausgebildet sind oder zusammensetzbar sind, in
dem Gehäuse 3, 4 vor Verschmutzungen geschützt untergebracht sind. Zur
Vermeidung von Verschmutzungen weist die Platte 8 eine Stirnseite 9 auf,
die die Öffnung in dem Karosserieteil 5 unter Zuhilfenahme der Dichtung 6
(und gegebenenfalls des Rahmens 7) abdichtet. In der Platte 9 ist senk
recht dazu die Drehachse 10 angeordnet, wobei die Griffanordnung
(Griffteil 1, Platte 8) von einem Elektromotor 11 (denkbar sind auch an
dere oder schon vorhandene Antriebe) von der in Fig. 1 gezeigten Nicht
gebrauchsposition ausfahrbar ist. Auf der Antriebswelle des Elektromotors
11 ist eine Schnecke 12 angeordnet, die wiederum ein Schneckenrad 13
antreibt, wobei das Schneckenrad 13 ein im Durchmesser kleineres Zahn
rad 14 trägt.
Fig. 2 zeigt einen Schnitt A-A gemäß Fig. 1, wobei gleiche Komponen
ten mit gleichen Bezugsziffern versehen sind. Das Zahnrad 14, das mittels
eines Zapfens 15 in dem Gehäuse 3, 4 gelagert ist, steht in Kämmeingriff
mit einem Zahnrad 16, das auf der Drehachse 10 angeordnet ist.
Wie weiterhin in Fig. 2 gezeigt ist, ist in dem Übergangsbereich zwischen
dem Griffteil 1 und der Platte 8 eine Wulst 17 (oder ähnliches) angeformt,
die ergonomisch geformt ist und in etwa die gleiche Höhe und Breite wie
die Öffnung des Karosserieteiles 5 bzw. der Stirnseite 9 aufweist. Dies hat
den Vorteil, das bei ausgefahrenem Griffteil 1 die Außenkonturen der
Wulst 17 an der Dichtung 6 anliegen, wodurch der Bereich innerhalb des
Gehäuses 3, 4 auch bei ausgefahrenem Griffteil 1 vor Verschmutzungen
geschützt ist. Weiterhin verhindert die Wulst 17 ein Eingreifen und bildet
einen Abstand zum verschmutzten Karosserieteil. Zu diesem Zweck sind
Stirnseite 9 und Wulst 17 im wesentlichen symmetrisch zu der Drehachse
10 ausgestaltet. Denkbar sind auch andere geometrische Formen für die
Stirnseite 9 bzw. die Öffnung in dem Karosserieteil 5. An dem Gehäuse 3
oder 4 ist noch ein Stecker 18 angeformt, über den die elektrische Ver
schaltung des Elektromotores 11 bewirkt wird.
In den Fig. 3 und 4 ist analog zu den Fig. 1 und 2 die gleiche Ein
richtung gezeigt, wobei nun das Griffteil 1 mit seiner Platte 8 um 180° um
die Drehachse 10 von der Nichtgebrauchsposition in die Gebrauchsposi
tion ausgefahren ist. Eine Arretierung des Griffteiles 1 in Drehrichtung
erfolgt beispielsweise durch eine Selbsthemmung des Untersetzungsge
triebes, wobei eine Arretierung insbesondere des Griffteiles 1 senkrecht
zu der Drehachse 10 dadurch realisiert ist, daß die Außenkonturen 9 an
den Innenkonturen des Gehäuses 3, 4 bei Kraftbeaufschlagung in Anlage
kommen. Eine weitere Arretierung bzw. Führung ist dadurch gegeben,
daß die Platte 8 um einen Bereich um die Drehachse 10 herum in Anlage
mit den Innenkonturen des Gehäuses 3, 4 in Anlage gebracht ist.
Fig. 5 zeigt eine Verschaltung einer Stelleinrichtung, insbesondere des
Elektromotores 11. Der Elektromotor 11 ist einerseits über einen Umschal
ter 19 mit einem Pol einer Spannungsquelle (Plus, Masse) verbunden.
Andererseits ist der Elektromotor 11 über einen weiteren Umschalter 20
ebenfalls mit einem Pol der Spannungsquelle verbunden. In der in Fig. 5
gezeigten Position der Schalter 19 und 20 ist der Elektromotor 11 strom
los, so daß sich die Griffanordnung in ihrer Nichtgebrauchsposition befin
det. Wird nun der Schalter 19 betätigt (beispielsweise manuell, über eine
Fernbedienung, über die Betätigung des Kofferraumschlosses oder ähn
liches) wird der Elektromotor 11 eingeschaltet und bewegt die Griffanord
nung von ihrer Nichtgebrauchsposition in ihre Gebrauchsposition. Ist
diese erreicht, wird über eine beliebig geartete mechanische Verbindung
21 der Schalter 20 betätigt und der Elektromotor 11 abgeschaltet. Auf
grund einer weiteren Betätigung des Schalters 19 (beispielsweise zeitge
steuert, zeitgesteuert durch einen Innenlichtschalter oder manuell gesteu
ert) wird der Elektromotor 11 wiederum bestromt und bewegt die Griff
anordnung von ihrer Gebrauchsposition in die Nichtgebrauchsposition.
Diese weitere Betätigung des Schalters 19 kann auch beispielsweise erst
dann, erfolgen, wenn beispielsweise die Heckklappe komplett verschlossen
wurde. In vorteilhafter Weise ist die Steuerung derart aufgebaut, daß
immer dann, wenn ein Öffnungswunsch vorliegt, die Griffanordnung aus
gefahren wird und dann, wenn beispielsweise die Heckklappe verschlos
sen wurde, die Griffanordnung wieder eingefahren wird.
Claims (8)
1. Einrichtung zum Bewegen von Türen, Heckklappen, Kofferraumdeckeln oder
dergleichen von Fahrzeugen, mit einer von einer Stelleinrichtung (11) zwischen
zwei Positionen bewegbaren Griffanordnung (1, 8), die in ihrer Nichtgebrauchspo
sition geschützt in einem Bereich hinter einem Karosserieteil (5) liegt, wobei die
Griffanordnung um (1, 8) eine zur Griffanordnung (1, 8) senkrechten Drehachse
(10) drehbar gelagert ist und die Stelleinrichtung (11) die Griffanordnung (1, 8)
um die Drehachse (10) antreibt, dadurch gekennzeichnet, dass die scheibenför
mig ausgebildete Griffanordnung (1, 8) ein Griffteil (1) und eine Platte (8) mit ei
ner Stirnseite (9) aufweist, wobei in der Nichtgebrauchsposition die Stirnseite (9)
eine Öffnung in dem Karosserieteil (5) weitestgehend abdeckt und das Griffteil
(1) Öffnungen (2) aufweist und dass die Einrichtung als ein Gehäuse (3, 4) auf
weisendes Modul ausgebildet ist, wobei alle Komponenten (1, 8, 9, 11) der Ein
richtung in dem Gehäuse (3, 4) angeordnet sind.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Ka
rosserieteil (5) und der Griffanordnung eine zumindest in der Nichtgebrauchspo
sition und der Gebrauchsposition wirkende Dichtung (6) vorgesehen ist.
3. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich
net, dass zwischen der Öffnung in dem Karosserieteil (5) und der Stirnseite (9)
der Platte (8) ein Rahmen (7) einsetzbar ist.
4. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich
net, dass die Platte (8) an der der Stirnseite (9) gegenüberliegenden Seite eine
Wulst (17) oder dergleichen aufweist, der sich das Griffteil (1) anschließt.
5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Griffteil (1) er
gonomisch geformt ist.
6. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich
net, dass die Stelleinrichtung (11) einen über ein Untersetzungsgetriebe die
Griffanordnung (1, 8) bewegenden Elektromotor (11) aufweist.
7. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich
net, dass die Stelleinrichtung (11) die Griffanordnung in eine einzige Drehrich
tung um die Drehachse (10) bewegt.
8. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich
net, dass an der Stirnseite (9) eine Blende anbringbar ist.
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DE19635097A DE19635097C2 (de) | 1996-08-30 | 1996-08-30 | Einrichtung zum Bewegen von Türen, Heckklappen, Kofferraumdeckeln oder dergleichen von Fahrzeugen |
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- 1996-08-30 DE DE19635097A patent/DE19635097C2/de not_active Expired - Fee Related
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Owner name: SIEMENS AG, 80333 MUENCHEN, DE |
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