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DE19635097C2 - Einrichtung zum Bewegen von Türen, Heckklappen, Kofferraumdeckeln oder dergleichen von Fahrzeugen - Google Patents

Einrichtung zum Bewegen von Türen, Heckklappen, Kofferraumdeckeln oder dergleichen von Fahrzeugen

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DE19635097C2 DE19635097A DE19635097A DE19635097C2 DE 19635097 C2 DE19635097 C2 DE 19635097C2 DE 19635097 A DE19635097 A DE 19635097A DE 19635097 A DE19635097 A DE 19635097A DE 19635097 C2 DE19635097 C2 DE 19635097C2
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Description

Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Bewegen von Türen, Heckklappen, Koffer­ raumdeckeln oder dergleichen von Fahrzeugen gemäß den Merkmalen des Oberbe­ griffes des Patentanspruches 1.
Aus der DE 28 54 423 C2 ist eine Griffanordnung zum Öffnen von Türen, Klappen, Heckdeckeln oder dergleichen an Kraftfahrzeugen bekannt, bei der die Griffanordnung um ihre Längsachse zwischen zwei Positionen verschwenkbar ist. Dabei greift eine Stelleinrichtung außerhalb dieser Längsachse an der Griffanordnung an, um diese zwi­ schen den beiden Positionen zu bewegen. Damit wird zwar dem Benutzer zum Öffnen der Tür oder dergleichen in jedem Fall ein schmutzfreier und gut zugänglicher Griffab­ schnitt angeboten, jedoch ist der konstruktive Aufwand hoch und benötigt einen ent­ sprechend hohen Bauraum.
Weitere Einrichtungen dieser Art sind aus der EP 0 212 364 A2 sowie der EP 0 398 106 B1 bekannt, die die gleichen Nachteile aufweisen, wobei insbesondere der konstruktive Aufwand bei der EP 0 398 106 B1 erheblich ist, da hier eine aufwendige Hebelmecha­ nik zum Einsatz kommt.
Eine Einrichtung der eingangs genannten Art ist aus der DE 29 36 193 A1 bekannt. Diese Einrichtung hat den Nachteil, dass sie aufwendig und mit großem Bauraumerfor­ dernis aufgebaut ist.
Einrichtungen, bei denen zwischen Karosserieteil und Griffanordnung Dichtungen an­ geordnet sind, sind aus der DE 37 12 376 C1 und der DE 37 00 135 A1 bekannt.
Bei einem Befestigungsbeschlag für Türgriffe und Schlösser an der Innen- oder Außen­ seite von Kraftfahrzeugtüren ist es aus der DE-OS 25 33 881 bekannt einen modularti­ gen Aufbau vorzusehen, wobei alle wesentlichen Komponenten in einem Gehäuse an­ geordnet sind.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, unter Beibehaltung der Möglichkeit, dass dem Benutzer ein schmutzfreier Griff zum Bewegen der Tür, der Heckklappe, des Kofferraumdeckels oder dergleichen angeboten wird, die gesamte Einrichtung kompakt baut und der konstruktive Aufwand vermindert wird.
Die Aufgabe ist durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst. Die Griffanordnung ist um eine senkrechte Drehachse drehbar gelagert, wobei die Stelleinrichtung die Drehachse antreibt. Dadurch kann eine flachbauende Stelleinrichtung oberhalb oder unterhalb der Griffanordnung angeordnet werden, was zu einer Verringerung des Bau­ volumens führt und die Konstruktion wesentlich vereinfacht, da sowohl die Drehachse als auch die Antriebsachse auf einer Linie liegen, so dass zwei verschiedene Achsen vermieden werden. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Griffanordnung vorzugs­ weise lediglich in eine Drehrichtung bewegbar ist, um sie von der Nichtgebrauchspositi­ on in die Gebrauchsposition und wieder zurückzubewegen.
Durch die scheibenförmige Ausbildung der Griffanordnung wird Bauraum und auch Ge­ wicht gespart. Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen, dass ein Ausschnitt in dem Karos­ serieteil, in dem sich die Griffanordnung bewegen kann, kleingehalten werden kann und somit weniger auffällt. Außerdem kann eine solche scheibenförmig ausgebildete Grif­ fanordnung leichter im Bereich einer Kante des Karosserieteiles angeordnet werden.
Dadurch, dass über die Stirnseite die Öffnung in dem Karosserieteil weitestgehend ab­ gedeckt ist, ist der Griffteil in der Nichtgebrauchsposition vor Verschmutzungen ge­ schützt. Wird der Griffteil in seine Gebrauchsposition gebracht, ist dieser schmutzfrei. In vorteilhafter Weise ist das Griffteil ergonomisch geformt und weist beispielsweise Öff­ nungen, Mulden oder ähnliches zum Festhalten des Griffteiles mit der Hand auf. Eine Anordnung von Mulden hat den Vorteil, dass durch diese nicht hindurchgegriffen wer­ den kann, wodurch Verletzungen beim Einfahren in die Nichtgebrauchsposition vermie­ den werden.
Damit kann insbesondere die Heckklappe oder der Kofferraumdeckel bei seiner Bewe­ gung (Öffnen oder Schließen) gezielt geführt werden. Weiterhin ist es denkbar, dass die Stirnseite in Fahrzeugfarbe lackiert ist oder an der Stirnseite eine Blende angebracht ist, die beispielsweise ebenfalls in der Fahrzeugfarbe lackiert ist und in Abhängigkeit davon aufgesteckt, aufgeklebt oder in sonstiger Weise befestigt werden kann. Dies ist insbe­ sondere bei einer Serienproduktion der erfindungsgemäßen Einrichtung von Vorteil, da dieser Einrichtung an sich vormontiert werden kann und dann, mit einer in Fahrzeugfar­ be lackierten Blende versehen, im Fahrzeug eingebaut werden kann.
Da die Einrichtung als ein Gehäuse aufweisendes Modul ausgebildet ist, sind alle we­ sentlichen Komponenten der Einrichtung in dem Gehäuse angeordnet. Dies hat den Vorteil, dass die Einrichtung komplett, gegebenenfalls schon unter Anbringung der Blende oder einer Lackierung der Stirnseite in Fahrzeugfarbe, vormontiert werden kann, so dass das Modul lediglich in einen entsprechenden Bauraum hinter der Karosserie des Fahrzeuges eingesetzt und mit dieser befestigt und anschließend verschaltet wird, so dass sich der Montageaufwand verringert.
In Weiterbildung der Erfindung ist zwischen dem Karosserieteil und der Griffanordnung wenigstens eine zumindest in der Nichtgebrauchsposition und der Gebrauchsposition wirkende Dichtung vorgesehen. Dies hat den Vorteil, dass die Dichtung(en) geräu­ schmindernd wirkt (wirken) und die Griffanordnung in ihrer Nichtgebrauchsposition vor Verschmutzungen geschützt ist und es weiterhin vermieden wird, dass in der Ge­ brauchsposition Verschmutzungen in den Bereich eindringen, in dem sich die Grif­ fanordnung in der Nichtgebrauchsposition befindet.
In Weiterbildung der Erfindung ist zwischen der Öffnung in dem Karosserieteil und der Stirnseite der Platte ein Rahmen einsetzbar. Dies hat den Vorteil, dass zum einen Tole­ ranzen zwischen der Öffnung in dem Karosserieteil und der Stirnseite der Platte aus­ gleichbar sind und sich zum anderen eine Abdichtungswirkung erhöht, wobei eine Ab­ dichtung gegen Verschmutzungen von außerhalb nur durch die Dichtung, nur durch den Rahmen oder durch Dichtung und Rahmen bewirkt werden können.
Die Außenkonturen der Stirnseite können aber auch im wesentlichen parallel zu den Außenkonturen der Öffnung in dem Karosserieteil angeordnet werden, so dass sich zwischen den Außenkonturen ein Spalt ergibt.
In Weiterbildung der Erfindung weist die Stelleinrichtung einen über ein Untersetzungs­ getriebe die Griffanordnung in eine Richtung oder in entgegengesetzte Richtungen be­ wegenden Elektromotor auf, wobei eine bevorzugte Ausgestaltung darin zu sehen ist, dass die Stelleinrichtung die Griffanordnung in eine einzige Drehrichtung um die Dreh­ achse bewegt. Eine solche Konstruktion benötigt wenig Bauraum, baut flach und hat den Vorteil, dass aufgrund des Untersetzungsgetriebes ausreichend Drehmoment zur Verfügung steht, um die Griffanordnung von ihrer Nichtgebrauchsposition insbesondere bei starken Verschmutzungen in die Gebrauchsposition zu bewegen. Die einzige Dreh­ richtung ist von Vorteil, da eine Reversierung der Stelleinrichtung (insbesondere eine Umpolung des Elektromotors) vermieden wird.
Die erfindungsgemäße Einrichtung läßt eine Vielzahl von Ausgestaltungsformen, insbe­ sondere der ergonomischen Ausgestaltung des Griffteiles, zu. Eine Ausgestaltungform, auf die die Erfindung jedoch nicht beschränkt ist, ist im folgenden beschrieben und an­ hand der Figuren erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1: eine Einrichtung zum Bewegen einer Heckklappe mit einem in seine Nichtgebrauchsposition eingefahrenen Griffteil,
Fig. 2: einen Schnitt A-A gemäß Fig. 1,
Fig. 3: eine Einrichtung zum Bewegen einer Heckklappe mit einem in seine Gebrauchsposition ausgefahrenen Griffteil,
Fig. 4: einen Schnitt A-A gemäß Fig. 3,
Fig. 5: eine Verschaltung einer Stelleinrichtung.
Fig. 1 zeigt eine Einrichtung zum Bewegen einer Heckklappe oder der­ gleichen mit einem in seine Nichtgebrauchsposition eingefahrenen Griffteil 1. Dieses Griffteil 1 weist Öffnungen 2 oder Mulden auf, in die bei ausge­ fahrenem Griffteil 1 die Finger der Hand einer Bedienperson eingreifen können. Das Griffteil 1 kann auch als Bogen ausgeführt sein. Die Kanten des Griffteiles 1 sind in vorteilhafter Weise abgerundet. Die als Modul ausgestaltete Einrichtung weist ein zweiteiliges Gehäuse auf, das mit den Bezugsziffern 3 und 4 versehen ist. Das zweigeteilte Gehäuse 3, 4 kann beispielsweise durch Verschrauben oder dergleichen oder auch einteilig ausgestaltet sein. Mit der Bezugsziffer 5 ist ein Karosserieteil bezeichnet, das sich bei Betrachtung der Fig. 1 in das Blatt oder aus diesem Blatt heraus erstreckt. In die Öffnung des Karosserieteiles 5 ist eine Dichtung 6 eingesetzt, die sich zwischen dem Karosserieteil 5 und der Griffanordnung befindet, insbesondere an der Griffanordnung anliegt. Um die Öffnung in dem Karosserieteil 5 herum ist ein Rahmen 7 vorgesehen, der mittels einer Rastbefestigung in diesem Karosserieteil 5 gehalten wird.
Das Griffteil 1 weist weiterhin eine Platte 8 auf, wobei in der Nichtge­ brauchsposition der Griffanordnung sowohl das Griffteil 1 als auch die Platte 8, die einstückig ausgebildet sind oder zusammensetzbar sind, in dem Gehäuse 3, 4 vor Verschmutzungen geschützt untergebracht sind. Zur Vermeidung von Verschmutzungen weist die Platte 8 eine Stirnseite 9 auf, die die Öffnung in dem Karosserieteil 5 unter Zuhilfenahme der Dichtung 6 (und gegebenenfalls des Rahmens 7) abdichtet. In der Platte 9 ist senk­ recht dazu die Drehachse 10 angeordnet, wobei die Griffanordnung (Griffteil 1, Platte 8) von einem Elektromotor 11 (denkbar sind auch an­ dere oder schon vorhandene Antriebe) von der in Fig. 1 gezeigten Nicht­ gebrauchsposition ausfahrbar ist. Auf der Antriebswelle des Elektromotors 11 ist eine Schnecke 12 angeordnet, die wiederum ein Schneckenrad 13 antreibt, wobei das Schneckenrad 13 ein im Durchmesser kleineres Zahn­ rad 14 trägt.
Fig. 2 zeigt einen Schnitt A-A gemäß Fig. 1, wobei gleiche Komponen­ ten mit gleichen Bezugsziffern versehen sind. Das Zahnrad 14, das mittels eines Zapfens 15 in dem Gehäuse 3, 4 gelagert ist, steht in Kämmeingriff mit einem Zahnrad 16, das auf der Drehachse 10 angeordnet ist.
Wie weiterhin in Fig. 2 gezeigt ist, ist in dem Übergangsbereich zwischen dem Griffteil 1 und der Platte 8 eine Wulst 17 (oder ähnliches) angeformt, die ergonomisch geformt ist und in etwa die gleiche Höhe und Breite wie die Öffnung des Karosserieteiles 5 bzw. der Stirnseite 9 aufweist. Dies hat den Vorteil, das bei ausgefahrenem Griffteil 1 die Außenkonturen der Wulst 17 an der Dichtung 6 anliegen, wodurch der Bereich innerhalb des Gehäuses 3, 4 auch bei ausgefahrenem Griffteil 1 vor Verschmutzungen geschützt ist. Weiterhin verhindert die Wulst 17 ein Eingreifen und bildet einen Abstand zum verschmutzten Karosserieteil. Zu diesem Zweck sind Stirnseite 9 und Wulst 17 im wesentlichen symmetrisch zu der Drehachse 10 ausgestaltet. Denkbar sind auch andere geometrische Formen für die Stirnseite 9 bzw. die Öffnung in dem Karosserieteil 5. An dem Gehäuse 3 oder 4 ist noch ein Stecker 18 angeformt, über den die elektrische Ver­ schaltung des Elektromotores 11 bewirkt wird.
In den Fig. 3 und 4 ist analog zu den Fig. 1 und 2 die gleiche Ein­ richtung gezeigt, wobei nun das Griffteil 1 mit seiner Platte 8 um 180° um die Drehachse 10 von der Nichtgebrauchsposition in die Gebrauchsposi­ tion ausgefahren ist. Eine Arretierung des Griffteiles 1 in Drehrichtung erfolgt beispielsweise durch eine Selbsthemmung des Untersetzungsge­ triebes, wobei eine Arretierung insbesondere des Griffteiles 1 senkrecht zu der Drehachse 10 dadurch realisiert ist, daß die Außenkonturen 9 an den Innenkonturen des Gehäuses 3, 4 bei Kraftbeaufschlagung in Anlage kommen. Eine weitere Arretierung bzw. Führung ist dadurch gegeben, daß die Platte 8 um einen Bereich um die Drehachse 10 herum in Anlage mit den Innenkonturen des Gehäuses 3, 4 in Anlage gebracht ist.
Fig. 5 zeigt eine Verschaltung einer Stelleinrichtung, insbesondere des Elektromotores 11. Der Elektromotor 11 ist einerseits über einen Umschal­ ter 19 mit einem Pol einer Spannungsquelle (Plus, Masse) verbunden. Andererseits ist der Elektromotor 11 über einen weiteren Umschalter 20 ebenfalls mit einem Pol der Spannungsquelle verbunden. In der in Fig. 5 gezeigten Position der Schalter 19 und 20 ist der Elektromotor 11 strom­ los, so daß sich die Griffanordnung in ihrer Nichtgebrauchsposition befin­ det. Wird nun der Schalter 19 betätigt (beispielsweise manuell, über eine Fernbedienung, über die Betätigung des Kofferraumschlosses oder ähn­ liches) wird der Elektromotor 11 eingeschaltet und bewegt die Griffanord­ nung von ihrer Nichtgebrauchsposition in ihre Gebrauchsposition. Ist diese erreicht, wird über eine beliebig geartete mechanische Verbindung 21 der Schalter 20 betätigt und der Elektromotor 11 abgeschaltet. Auf­ grund einer weiteren Betätigung des Schalters 19 (beispielsweise zeitge­ steuert, zeitgesteuert durch einen Innenlichtschalter oder manuell gesteu­ ert) wird der Elektromotor 11 wiederum bestromt und bewegt die Griff­ anordnung von ihrer Gebrauchsposition in die Nichtgebrauchsposition. Diese weitere Betätigung des Schalters 19 kann auch beispielsweise erst dann, erfolgen, wenn beispielsweise die Heckklappe komplett verschlossen wurde. In vorteilhafter Weise ist die Steuerung derart aufgebaut, daß immer dann, wenn ein Öffnungswunsch vorliegt, die Griffanordnung aus­ gefahren wird und dann, wenn beispielsweise die Heckklappe verschlos­ sen wurde, die Griffanordnung wieder eingefahren wird.

Claims (8)

1. Einrichtung zum Bewegen von Türen, Heckklappen, Kofferraumdeckeln oder dergleichen von Fahrzeugen, mit einer von einer Stelleinrichtung (11) zwischen zwei Positionen bewegbaren Griffanordnung (1, 8), die in ihrer Nichtgebrauchspo­ sition geschützt in einem Bereich hinter einem Karosserieteil (5) liegt, wobei die Griffanordnung um (1, 8) eine zur Griffanordnung (1, 8) senkrechten Drehachse (10) drehbar gelagert ist und die Stelleinrichtung (11) die Griffanordnung (1, 8) um die Drehachse (10) antreibt, dadurch gekennzeichnet, dass die scheibenför­ mig ausgebildete Griffanordnung (1, 8) ein Griffteil (1) und eine Platte (8) mit ei­ ner Stirnseite (9) aufweist, wobei in der Nichtgebrauchsposition die Stirnseite (9) eine Öffnung in dem Karosserieteil (5) weitestgehend abdeckt und das Griffteil (1) Öffnungen (2) aufweist und dass die Einrichtung als ein Gehäuse (3, 4) auf­ weisendes Modul ausgebildet ist, wobei alle Komponenten (1, 8, 9, 11) der Ein­ richtung in dem Gehäuse (3, 4) angeordnet sind.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen dem Ka­ rosserieteil (5) und der Griffanordnung eine zumindest in der Nichtgebrauchspo­ sition und der Gebrauchsposition wirkende Dichtung (6) vorgesehen ist.
3. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, dass zwischen der Öffnung in dem Karosserieteil (5) und der Stirnseite (9) der Platte (8) ein Rahmen (7) einsetzbar ist.
4. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, dass die Platte (8) an der der Stirnseite (9) gegenüberliegenden Seite eine Wulst (17) oder dergleichen aufweist, der sich das Griffteil (1) anschließt.
5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Griffteil (1) er­ gonomisch geformt ist.
6. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, dass die Stelleinrichtung (11) einen über ein Untersetzungsgetriebe die Griffanordnung (1, 8) bewegenden Elektromotor (11) aufweist.
7. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, dass die Stelleinrichtung (11) die Griffanordnung in eine einzige Drehrich­ tung um die Drehachse (10) bewegt.
8. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich­ net, dass an der Stirnseite (9) eine Blende anbringbar ist.
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