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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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1. Gebiet der Erfindung:
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Die vorliegende Erfindung betrifft
ein automatisches Mauterhebungssystem gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1, welches durch Funk zwischen straßenseitigen Einheiten, die
an Schranken einer gebührenpflichtigen
Straße
angeordnet sind, und einer in ein Fahrzeug eingebauten Einheit,
die in ein Fahrzeug eingebaut ist, kommuniziert und automatisch
eine Maut in einem Bereich von einer Eingangsschranke zu einer Ausgangsschranke
erhebt, und betrifft ebenso eine in ein Fahrzeug eingebaute Einheit
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 13, die in einem automatischen Mauterhebungssystem verwendet
werden.
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2. Beschreibung des Standes
der Technik
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In den letzten Jahren ist ein unterbrechungsfreies
automatisches Mauterhebungssystem, das automatisch eine Maut an
einem Fahrzeug ohne Stoppen erhebt, vorgeschlagen worden. Dieser
Typ eines Systems ist in der JP-A-4-248693 offenbart, in welcher
eine in ein Fahrzeug eingebaute Einheit eine IC-Karte als ein Informationsaufzeichnungsmedium hält, und
an einer Eingangsschranke einer mautpflichtigen Straße (einer
Mautschranke an einem Eingang) sendet die in ein Fahrzeug eingebaute
Einheit eine Fahrzeuginformation (eine erforderliche Information
zum Überprüfen des
Fahrzeugs), die an der IC-Karte abgerufen wird, zu der straßenseitigen
Einheit. Die straßenseitige
Einheit vergleicht die Fahrzeuginformation mit einer anderen Fahrzeuginformation,
die von einer Fahrzeugtyp-Erfassungsvorrichtung
erfaßt
wird, die auf der straßenseitigen
Einheit angeordnet ist, und, wenn das Ergebnis einer Überprüfung positiv
ist, sendet die straßenseitige
Einheit eine Eingangsinformation (eine Passierschrankennummer, eine
Zeitinformation) zu der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit, um
zu bewirken, daß die
in ein Fahrzeug eingebaute Einheit diese in der IC-Karte aufzeichnet.
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Die straßenseitige Einheit überprüft die Fahrzeuginformation
anhand des vorhergehenden Verfahrens an einer Eingangsschranke der
mautpflichtigen Straße
(einer Mautschranke an einem Eingang). Wenn das Ergebnis der Überprüfung positiv
ist, sendet die in ein Fahrzeug eingebaute Einheit die Eingangsinformation,
die in der IC-Karte aufgezeichnet ist, zu der straßenseitigen
Einheit. Die straßenseitige Einheit
berechnet die Maut und sendet dann die Maut und die Zeitinformation
zu der IC-Karte und einer zentralen Einheit, um diese als vergangene
aufgezeichnete Information in der IC-Karte und der zentralen Einheit
aufzeichnen.
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Wie es vorher erwähnt worden ist, wird bezüglich einer
Einheit eines Typs mit zwei Stücken,
in welcher die IC-Karte von der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit
getrennt werden kann, ein Mautzahlungsverfahren mit einer Information
abgeschlossen, die zwischen der IC-Karte und der straßenseitigen Einheit
ausgetauscht wird. In diesem Fall ist es notwendig, zwei Informationsaustauschschritte
zu berücksichtigen,
wobei einer zwischen der IC-Karte und der in ein Fahrzeug eingebauten
Einheit und der andere zwischen der in ein Fahrzeug eingebauten
Einheit und der straßenseitigen
Einheit durchgeführt wird,
wenn der Informationsaustausch ausgeführt wird.
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Wenn das unterbrechungsfreie automatische
Mauterhebungssystem praktisch verwendet wird, ist es erforderlich,
die Information schnell zu senden, um die Information mittels einer
Funkkommunikation sicher zwischen der Straße und der Vorrichtung auszutauschen.
Einerseits ist es in der Funkkommunikation zwischen der in ein Fahrzeug
eingebauten Einheit und der straßenseitigen Einheit möglich, die
Information mit einer ausreichenden Informationsübertragungsgeschwindigkeit
zu übertragen; andererseits
ist es zwischen der IC-Karte und der in ein Fahrzeug eingebauten
Einheit schwierig, die Information aufgrund der Beschränkungen
einer Fähigkeit
der IC-Karte schnell zu übertragen.
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Deshalb besteht, wie es in der JP-A-4-248693
offenbart ist, darin ein Problem, daß es schwierig ist, die Informationen
zu übertragen, wenn
die Fahrzeuginformation und die Eingangsinformation von der IC-Karte
zu der straßenseitigen Einheit übertragen
werden. Daher könnte
es vorgeschlagen werden, daß der
Informationsaustausch zwischen der Straße und der Vorrichtung grundsätzlich zwischen
der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit und der straßenseitigen
Einheit durchgeführt wird
und ein Informationsaustausch zwischen der IC-Karte und der in ein
Fahrzeug eingebauten Einheit vor oder nach dem Informationsaustausch
zwischen der Straße
und dem Fahrzeug durchgeführt
wird.
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In diesem Fall ist es wichtig, zu
berücksichtigen,
wie die Eingangsinformation für
die Mautzahlung verwaltet wird. Ein Verfahren einer Verwaltung mittels
eines Hauptcomputers der zentralen Einheit oder ein Verfahren eines
Verwaltens mittels der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit könnten vorgeschlagen
werden. Jedoch ist das erstere Verfahren nicht realistisch, da es
eine Echtzeitabfrage für
den Hauptcomputer an der Eingangsschranke erfordert und ein Informationskommunikationsnetz
belastet, das durch das System und den Hauptrechner verwendet wird. Bezüglich des
letzteren Verfahrens ist es, wenn die Eingangsinformation in der
in ein Fahrzeug eingebauten Einheit gehalten und verwaltet wird,
realistisch, da es möglich
ist, die Berechnung und Mautzahlung auf der Grundlage der Eingangsinformation an
der Eingangsschranke auszuführen.
Wenn jedoch das zuvor erwähnte
Verfahren angewendet wird, wird es, wenn eine Funktion der in ein
Fahrzeug eingebauten Einheit fehlschlägt (es ist insbesondere wahrscheinlich,
daß eine
Kommunikationsfunktion zwischen der straßenseitigen Einheit und der
in ein Fahrzeug eingebauten Einheit fehlschlagen kann), schwierig,
die Maut an der Eingangsschranke zu berechnen.
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Weiterhin könnte es vorgeschlagen werden, daß die IC-Karte
für verschiedene
Zwecke zusätzlich zu
dem automatischen Mauterhebungssystem verwendet werden könnte, da
eine Mehrzahl von Funktionen durch die IC-Karte durchgeführt werden
kann. In diesem Fall kann eine andere IC-Karte nach einem Passieren
der Eingangsschranke verwendet werden, da die IC-Karte nicht ausschließlich für eine Verwendung
des automatischen Mauterhebungssystems ist. Zum Beispiel kann eine
andere IC-Karte verwendet werden, wenn die IC-Karte aus der in ein
Fahrzeug eingebauten Einheit gezogen wird und für die Zahlung eines Essens
an einem Rastplatz verwendet werden, oder wenn eine andere IC- Karte verwendet wird,
da die ursprüngliche
IC-Karte verlorengegangen ist, oder wenn die Mauterhebung mittels
einer IC-Karte eines Insassen ausgeführt wird.
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Deshalb ist es bei der Verwendung
der IC-Karte unter Berücksichtigung
bequem, daß eine andere
IC-Karte für
die Mauterhebung ähnlich
der ursprünglichen
IC-Karte, welche bis zu dem Zeitpunkt verwendet wird, bis die ursprüngliche
IC-Karte durch eine andere IC-Karte ausgetauscht worden ist, auch dann
verwendet werden kann, wenn die IC-Karte nach einem Passieren der
Eingangsschranke durch eine andere IC-Karte ausgetauscht wird.
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Ein automatisches Mauterhebungssystem gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 und eine in ein Fahrzeug eingebaute Einheit gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 13, die in einem automatischen Mauterhebungssystem
verwendet wird, ist aus der Druckschrift EP-A-0 425 961 bekannt.
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Weitere automatische Mauterhebungssysteme
und in ein Fahrzeug eingebaute Einheiten, die in automatischen Mauterhebungssystemen
verwendet werden, welche keine Eingangsinformation, die von einer
ersten äußeren Straßeneinheit
empfangen wird, als eine Sicherungskopie in ein abnehmbares Informationsaufzeichungsmedium
als eine aufzeichnen, sind aus den Druckschriften EP-A-0 700 019 und
EP-A-0 687 996 bekannt.
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KURZFASSUNG
DER ERFINDUNG
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Im Hinblick auf die vorhergehenden
Probleme ist eine Aufgabe der Erfindung, grundsätzlich den Informationsaustausch
zwischen der Straße
und der Vorrichtung mittels einer in ein Fahrzeug eingebauten Einheit
und der straßenseitigen
Einheit durchzuführen,
wobei auch dann, wenn eine Funktion der in ein Fahrzeug eingebauten
Einheit fehlschlägt,
eine Berechnung einer Maut ausgeführt werden kann, und eine Berechnung
einer Maut auch dann zweckmäßig auszuführen, wenn
eine andere IC-Karte nach einem Passieren der Eingangsschranke verwendet
wird.
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Diese Aufgabe wird mit den Gegenständen der
unabhängigen
Ansprüche
1 und 13 gelöst.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen
der vorliegenden Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Vorzugsweise werden die Schritte
eines Aufzeichnens der Eingangsinformation in einer Aufzeichnungseinheit
der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit, eines Sendens der Eingangsinformation
und der Zahlungsinformation von der Aufzeichnungseinheit zu der
straßenseitigen
Einheit, die an der Eingangsschranke angeordnet ist, und ebenso
eines Aufzeichnens der Eingangsinformation in nicht nur der Aufzeichnungseinheit
der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit, sondern ebenso in dem Informationsaufzeichnungsmedium
durchgeführt.
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Deshalb ist es, da die Eingangsinformation und
die Zahlungsinformation nicht von dem Informationsaufzeichnungsmedium,
sondern von der Aufzeichnungseinheit zu der straßenseitigen Einheit gesendet
werden, möglich,
die Information schnell zwischen der in ein Fahrzeug eingebauten
Einheit und der straßenseitigen
Einheit zu senden.
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Weiterhin werden vorzugsweise die
Schritte eines Aufzeichnens der Zahlungsinformation eines anderen
Informationsaufzeichnungsmediums in der Aufzeichnungseinheit und
eines Aufzeichnens der Eingangsinformation, welche in der Aufzeichnungseinheit
in dem anderen Informationsaufzeichnungsmedium aufgezeichnet ist,
als eine Sicherungskopie, wenn das Informationsaufzeichnungsmedium
durch das andere Informationsaufzeichnungsmedium ausgetauscht wird,
nachdem das Fahrzeug die Eingangsschranke passiert, durchgeführt.
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Deshalb ist es, da das andere Informationsaufzeichnungsmedium
genauso wie das Informationsaufzeichnungsmedium gehandhabt werden
kann, welches durch das andere Informationsaufzeichnungsmedium ersetzt
worden ist, möglich,
auch dann zweckmäßig eine
Berechnung einer Maut auszuführen,
wenn die andere IC-Karte nach einem Passieren der Eingangsschranke
verwendet wird.
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Vorzugsweise sendet die in ein Fahrzeug eingebaute
Einheit die Zahlungsinformation, die in der Aufzeichnungseinrichtung
aufgezeichnet ist, zu einer vierten straßenseitigen Einheit, die an
einer Passierschranke angeordnet ist, die auf einer mautpflichtigen
Straße
mit Einheitssatz angeordnet ist, um ein Zahlungsverfahren nach einem
Empfangen einer Schrankeninformation bezüglich der Mautbezahlung von
der vierten straßenseitigen
Einheit auszuführen.
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Deshalb ist es möglich, die automatische Mauterhebung
nicht nur bezüglich
einer Straße
mit einem flexiblen Satz, sondern ebenso der mautpflichtigen Straße mit einem
Einheitssatz auszuführen,
bei welcher die Maut auf einem Abstand zwischen der Eingangsschranke
und der Ausgangsschranke basiert.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNG
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Zusätzliche Aufgaben und Vorteile
der vorliegenden Erfindung werden aus der folgenden detaillierten
Beschreibung von bevorzugten Ausführungsbeispielen von ihr besser
ersichtlich, wenn diese zusammen mit der beiliegenden Zeichnung
aufgenommen wird, in welcher:
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1 eine
strukturelle Ansicht einer in ein Fahrzeug eingebauten Einheit und
einer IC-Karte gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
der vorliegenden Erfindung zeigt;
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2 ein
Blockschaltbild eines automatischen Mauterhebungssystems gemäß dem Ausführungsbeispiel
zeigt;
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3 ein
Flußdiagramm
einer Verarbeitung einer Steuereinheit in der in ein Fahrzeug eingebauten
Einheit gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel zeigt;
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4 ein
Flußdiagramm
einer Verarbeitung einer Steuereinheit in der in ein Fahrzeug eingebauten
Einheit gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel
zeigt; und
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5 eine
strukturelle Ansicht der Situation an straßenseitigen Einheiten 6C zeigt,
die auf einer mautpflichtigen Straße mit Einheitssatz angeordnet sind.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN
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AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
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Bevorzugte Ausführungsbeispiele der vorliegenden
Erfindung werden hier im weiteren Verlauf unter Bezugnahme auf die
beiliegende Zeichnung erläutert.
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1 zeigt
eine äußere Struktur
einer in einem Fahrzeug eingebauten Einheit 10 und einer IC-Karte 20 gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel.
In 1 ist die in ein
Fahrzeug eingebaute Einheit 10 an der Windschutzscheibe
des Fahrzeugs befestigt und ist die IC-Karte 20 in eine
Einführöffnung 11 eingeführt und
in die in ein Fahrzeug eingebaute Einheit 10 eingebaut.
Eine in ein Fahrzeug eingebaute Einheit, welche an einem Armaturenbrett
befestigt ist, kann ebenso verwendet werden.
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2 zeigt
eine Struktur eines automatischen Mauterhebungssystems, das die
in ein Fahrzeug eingebaute Einheit 10, die IC-Karte 20 und
straßenseitige
Einheiten 30 bis 50 beinhaltet. Die straßenseitige
Einheit 30 ist an einer Eingangsschranke angeordnet, die
straßenseitige
Einheit 40 ist an einer Prüfbarriere angeordnet, welche
eine Routeninformation einer mautpflichtigen Straße überprüft, und die
straßenseitige
Einheit 5β ist
an einer Ausgangsschranke angeordnet.
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Die in ein Fahrzeug eingebaute Einheit 13 beinhaltet
ein Funkkommunikationsteil 12, welches über Funk mit den straßenseitigen
Einheiten kommuniziert, ein Informationsaufzeichnungsteil 13,
welches eine Information aufzeichnet, die für eine Funkkommunikation mit
der straßenseitigen
Einheit verwendet wird, ein Anzeigeteil 14, welches eine
Information von der IC-Karte 20 und eine andere Information
anzeigt, die von der straßenseitigen
Einheit für einen
Benutzer (Fahrer) empfangen wird, einen Summer 15, welcher
einen Summton zum Warnen des Benutzers erzeugt, ein Tastenbetätigungsteil 16 zum
Ausführen
von verschiedenen Aktivitäten,
die ein Entnehmen der IC-Karte 20 beinhalten, ein Batterieteil 17,
welches jedes Teil der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit 10 mit
Energie versorgt, ein Schnittstellenteil 18 zum Versorgen
der IC-Karte 20 mit Energie und zum Austauschen einer Information
und ein Steuerteil 19, welches die in ein Fahrzeug eingebaute
Einheit 10 steuert. Das Batterieteil 17 liefert
Energie von einer Trockenzelle oder einer in ein Fahrzeug eingebauten
Batterie.
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Die folgende Information wird im
voraus in das Informationsaufzeichnungsteil 13 der in ein
Fahrzeug eingebauten Einheit 10 als eine permanente Information
aufgezeichnet.
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- (1) Eine Fahrzeuginformation: die Fahrzeugregistrierungsnummer
und eine erforderliche Information zum Identifizieren des Fahrzeugs
(Länge,
Gewicht, Anzahl der Achsen, usw.); und
- (2) Eine Information der registrierten in ein Fahrzeug eingebauten
Einheit: den Tag einer Registrierung, die Gültigkeitsperiode, wenn die
registrierte in ein Fahrzeug eingebaute Einheit eine Gültigkeitsperiode
aufweist, die Registrierungsstelle, die Identifikation der Person,
die für
eine Registrierung verantwortlich ist, und dergleichen.
Ebenso
wird die folgende Information in einem Vorgang, der später beschrieben
wird, in der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit 10 als
eine vorübergehende
Information aufgezeichnet:
- (3) Eine Information, die den Eintritt und den Austritt betrifft:
die Eingangsinformation (die Passierschrankennummer, das Datum und
die Zeit eines Passierens, usw.) und die Routeninformation (die Passierschrankennummer,
das Datum und die Zeit eines Passierens, usw.); und
- (4) Eine Information bezüglich
der IC-Karte: die Zahlungsinformation der IC-Karte, die für ein Mautzahlungsverfahren
verwendet wird.
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Die IC-Karte 20 beinhaltet
ein Schnittstellenteil 22 zum Empfangen der Energie und
zum Austauschen einer Information, ein Informationsaufzeichnungsteil 22,
welches etliche Typen einer Information bezüglich der Verwendung der IC-Karte 20 aufzeichnet,
und ein Steuerteil 23, welches ein Verfahren bezüglich eines
Lesens und Schreibens der IC-Karte 20 ausführt.
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Die folgende Information wird in
dem Informationsaufzeichnungsteil 22 der IC-Karte 23 als
eine permanente Information aufgezeichnet:
- (1)
Eine Information des Benutzers: die Identifikationsnummer (Mitgliedsnummer)
bezüglich
des Benutzers;
- (2) Eine Information einer Ausgabe: das Ausgabedatum, die Information
einer Ausgabevorrichtung und die Information der Person, die die
IC-Karte 20 ausgegeben hat;
- (3) Eine Identifikation von zulässigen Benutzern der IC-Karte;
- (4) Eine Zahlungsinformation: die Klassifizierung bezüglich einer
Vorauszahlung oder Nachzahlung, die verwendbaren Ausgleiche, wenn
die IC-Karte 20 eine Vorauszahlungskarte ist, die gültige Periode,
wenn die IC-Karte
eine gültige
Periode aufweist, die gültige
Periode, wenn die IC-Karte eine Nachzahlungskarte ist, die Kontonummer
des Benutzers und dergleichen; und
- (5) Eine Information einer Aufzeichnung einer vergangenen Nutzung:
die vergangene aufgezeichnete Information bezüglich einer Benutzung des Systems.
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In dem später beschriebenen Betrieb werden die
Eingangsinformation und die Routeninformation als eine vorübergehende
Information aufgezeichnet.
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Die in ein Fahrzeug eingebaute Einheit 10 tauscht
eine Information zwischen der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit 10 und
den straßenseitigen
Einheiten 30 bis 60 mittels einer Funkkommunikation
unter Verwendung von Antennen von jeder Einheit aus.
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Die straßenseitige Einheit 30,
die an der Eingangsschranke angeordnet ist, unterscheidet einen Typ
des passierenden Fahrzeugs unter Verwendung einer Fahrzeugtyp-Erfassungsvorrichtung
und vergleicht die Fahrzeugtypinformation von der Fahrzeugtyp-Erfassungsvorrichtung
mit einer anderen Fahrzeugtypinformation, die in der Fahrzeuginformation
enthalten ist, die von dem passierenden Fahrzeug empfangen wird;
danach sendet sie die Eingangsinformation zu der in ein Fahrzeug
eingebauten Einheit 10. Die straßenseitige Einheit 40,
die an der Prüfbarriere
angeordnet ist, sendet die Routeninformation zu der in ein Fahrzeug
eingebauten Einheit 10. Die straßenseitige Einheit 50,
die an den Ausgangsschranken angeordnet ist, vergleicht die vorhergehenden
zwei Fahrzeugtypen genauso wie die straßenseitige Einheit 30,
die die vorhergehenden zwei Fahrzeugtypen an der Eingangsschranke
vergleicht, und sendet die Ausgangsinformation zu der in ein Fahrzeug
eingebauten Einheit 10 und empfängt dann die Eingangsinformation,
die Routeninformation und die Zahlungsinformation; danach führt sie das
Mautzahlungsverfahren aus.
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Diese straßenseitigen Einheiten 30 bis 50 sind
elektrisch mit einem Hauptcomputer verbunden, der in einer zentralen
Einheit angeordnet ist, und der Hauptcomputer zeichnet die vergangene
aufgezeichnete Information bezüglich
des Fahrzeugverkehrs auf der Grundlage der Information aus den gesendeten
straßenseitigen
Einheiten auf und verwaltet diese.
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Als nächstes wird die Arbeitsweise
der vorhergehend erwähnten
Struktur beschrieben.
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Die in ein Fahrzeug eingebaute Einheit 10 empfängt Energie
von dem Batterieteil 17 und wird aktiv. In diesem Zustand
wird, wenn die IC-Karte 20 in die Einführöffnung 11 der in ein
Fahrzeug eingebauten Einheit 10 eingeführt wird, ein Karteneinführschalter
(nicht gezeigt), welcher das Einführen der IC-Karte 20 optisch
oder mechanisch erfaßt,
eingeschaltet und führt
das Steuerteil 19 ein Verfahren aus, das in 3 dargestellt ist.
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Zuerst bestimmt ein Schritt 100 auf
der Grundlage der Identifikation der zulässigen Benutzer der IC-Karte,
die in dem Informationsaufzeichnungsteil 22 der IC-Karte 20 aufgezeichnet
sind, ob die IC-Karte 20, die in die Einführöffnung 11 eingeführt ist,
für das
Mauterhebungsverfahren geeignet ist oder nicht. Ein Schritt 101 führt ein
Verfahren zum Auswerten der IC-Karte 20 aus,
wenn die IC-Karte 20 keine geeignete Karte ist. Zum Beispiel
wirft, wenn ein automatischer Auswurfmechanismus in die in ein Fahrzeug
eingebaute Einheit 10 eingebaut ist, der automatische Auswurfmechanismus
die IC-Karte 20 aus; ansonsten erzeugt der Summer 15 den
Summton und zeigt die Anzeigeeinheit 14 ein Auswerfen der
IC-Karte 20 an. Wenn die IC-Karte 20 eine geeignete Karte
ist, liest ein Schritt 102 die Zahlungsinformation aus,
die in dem Informationsaufzeichnungsteil der IC-Karte 20 aufgezeichnet ist,
und speichert diese vorübergehend
in dem Informationsaufzeichnungsteil 13.
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Als nächstes bestimmt ein Schritt 103,
ob es eine Eingangsinformation gibt oder nicht, welche noch nicht
für das
Zahlungsverfahren verwendet worden ist. Diese Bestimmung wird zum
Bestimmen verwendet, ob die IC-Karte
eingeführt
worden ist oder nicht, nachdem das Fahrzeug die Eingangsschranke passiert
hat und die Eingangsinformation aufgezeichnet hat oder nicht. Das
Ergebnis der Bestimmung ist direkt, nachdem die IC-Karte 20 eingeführt worden ist, "NEIN", worauf ein Schritt 104 die
Eingangsinformation empfängt.
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In der Arbeitsweise eines Empfangens
der Eingangsinformation sendet zuerst der Schritt 104 die
Fahrzeuginformation zu der Eingangsschranke und empfängt als
nächstes
die Eingangsinformation, welche gesendet wird, nachdem die straßenseitige Einheit 30 den
Fahrzeugtyp überprüft hat.
Dann zeichnet er die Eingangsinformation in dem Informationsaufzeichnungsteil 13 auf
und zeichnet sie ebenso in dem Informationsaufzeichnungsteil 22 der IC-Karte 20 als
eine Sicherungskopie auf.
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Wenn das Verfahren eines Empfangens
der Eingangsinformation beendet ist, bestimmt ein Schritt 105,
ob es eine Routeninformation, welche noch nicht für das Zahlungsverfahren
verwendet worden ist, gibt oder nicht. Diese Bestimmung wird zum Bestimmen,
ob eine Situation, in der eine andere IC-Karte eingeführt worden
ist, nachdem das Fahrzeug die Prüfbarriere
passiert hat, und die Routeninformation aufgezeichnet hat, aufgetreten
ist oder nicht. Wenn die gleiche IC-Karte zu dem Zeitpunkt, zu dem
das Fahrzeug die Eingangsschranke noch nicht passiert hat eingeführt wird,
ist das Ergebnis der Bestimmung "NEIN", woraufhin ein Schritt 106 die Schrankeninformation
empfängt.
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In der Arbeitsweise eines Empfangens
der Schrankeninformation empfängt
der Schritt 106 die Schrankeninformation von einer straßenseitigen
Einheit, die an einer anderen Schranke als der Eingangsschranke
angeordnet ist. Wenn die Schrankeninformation nicht die Eingangsinformation
ist, wird die Bestimmung eines Schritts 107 "NEIN", woraufhin ein Schritt 108 die
Routeninformation in dem Informationsaufzeichnungsteil 13 aufzeichnet
und diese ebenso in dem Informationsaufzeichnungsteil 22 der IC-Karte 20 als
eine Sicherungskopie aufzeichnet.
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Wenn die Schrankeninformation die
Eingangsinformation ist, führt
ein Schritt 109 das Mautzahlungsverfahren aus. Bei diesem
Mautzahlungsverfahren sendet die in ein Fahrzeug eingebaute Einheit 10 die
Eingangsinformation, die Routeninformation, die Zahlungsinformation
und eine notwendige Information für ein Mautzahlungsverfahren,
welche vorübergehend
in den Informationsaufzeichnungsteil 13 aufgezeichnet sind,
zu der straßenseitigen
Einheit 50. Die straßenseitige
Einheit 50 berechnet die Maut auf der Grundlage dieser
Information. Wenn die IC-Karte 20 eine Vorauszahlungskarte
ist, leitet die straßenseitige
Einheit 50 die Maut zu der in ein Fahrzeug eingebauten
Einheit 10 weiter. Wenn die IC-Karte 20 eine Nachzahlungskarte
ist, leitet die straßenseitige
Einheit 50 den Empfang der vorhergehenden Information zu
der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit 10 weiter; führt danach
die straßenseitige Einheit 50 durch,
daß die
in ein Fahrzeug eingebaute Einheit 10 die Maut, die Eingangsinformation
und die Routeninformation als eine vergangene aufgezeichnete Information
in der IC-Karte 20 aufzeichnet. Wenn die IC-Karte 20 eine
Vorauszahlungskarte ist, führt
die IC-Karte ein Mauterhebungsverfahren durch. Ebenso werden bei
diesem Zahlungsverfahren die Eingangsinformation und die Routeninformation
in dem Informationsaufzeichnungsteil 13 als die Mautzahlungsinformation
berücksichtigt.
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Hierbei wird es, wenn irgendeine
Kommunikationsfunktion zwischen der straßenseitigen Einheit 50 und
der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit 10 fehlerhaft ist,
unmöglich,
die Maut an der Ausgangsschranke zu berechnen. Jedoch können in
diesem Ausführungsbeispiel,
da die Eingangsinformation und die Zahlungsinformation als Sicherungskopien
in der IC-Karte 20 aufgezeichnet sind, wenn eine exklusive
Zahlungsvorrichtung, die an der Ausgangsschranke angeordnet ist,
verwendet wird, um die Eingangsinformation und die Zahlungsinformation
auszulesen, die Mautzahlung und das Aufzeichnen der vergangenen
aufgezeichneten Funktion auf der Grundlage der Information ausgeführt werden,
die in der IC-Karte 20 als
Sicherungskopie aufgezeichnet ist.
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Die gleiche IC-Karte wird in einem
Bereich von der Eingangsschranke zu der Ausgangsschranke in dem
vorhergehenden Ausführungsbeispiel
verwendet; zusätzlich
gibt es einige andere Fälle,
in welchen die IC-Karte durch eine andere IC-Karte während eines
Fahrens nach einem Passieren der Eingangsschranke ausgetauscht wird.
Zum Beispiel ist ein Fall, daß eine
andere IC-Karte aufgrund des Verlusts der ursprünglichen IC-Karte während eines
Einkaufens an einem Rastplatz angewendet wird, oder ein anderer
Fall, daß die
IC-Karte durch eine IC-Karte eines Insassen ausgetauscht wird.
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Hierbei liest, wenn eine andere IC-Karte
in die in einn Fahrzeug eingebaute Einheit 10 während eines
Fahrens eingeführt
wird, wenn das Verfahren von dem Schritt 100 zu dem Schritt 102 kommt,
der Schritt 102 die Zahlungsinformation aus, die in der anderen
IC-Karte aufgezeichnet ist, und zeichnet diese in dem Informationsaufzeichnungsteil 13 auf.
Da die Eingangsinformation in dem Informationsaufzeichnungsteil 13 aufgezeichnet
worden ist, wird das Ergebnis der Bestimmung "JA",
wenn das Verfahren zu dem Schritt 103 kommt und schreibt
der Schritt 110 die Eingangsinformation, die in dem Informationsaufzeichnungsteil 13 aufgezeichnet
ist, in das Informationsaufzeichnungsteil 22 der anderen
IC-Karte 20. Ebenso wird die Bestimmung des Schritts 105 "JA", wenn die Routeninformation
bereits aufgezeichnet worden ist, und schreibt der Schritt 111 die Routeninformation,
die in dem Informationsaufzeichnungsteil 13 aufgezeichnet
worden ist, in das Informationsaufzeichnungsteil 22 der
anderen IC-Karte.
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Gemäß diesem Verfahren kann eine
andere IC-Karte genauso wie die ursprüngliche IC-Karte verwendet
werden. Das heißt,
das Zahlungsverfahren kann unter Verwendung der Zahlungsinformation
der anderen IC-Karte ausgeführt
werden. Wenn irgendeine Kommunikationsfunktion zwischen der straßenseitigen
Einheit 50 und der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit 10 fehlerhaft
ist, werden die Mautzahlung und das Aufzeichnen der vergangenen
aufgezeichneten Information mittels einer anderen IC-Karte durchgeführt, da
die Eingangsinformation und die Routeninformation als Sicherungskopien
in der anderen IC-Karte aufgezeichnet sind.
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Das erste Ausführungsbeispiel beschreibt ein
Mauterhebungssystem, das an einer mautpflichtigen Straße mit einem
variablen Satz angewendet wird, bei welchem eine Maut auf dem Abstand
zwischen der Eingangsschranke und der Ausgangsschranke basiert.
Ein zweites Ausführungsbeispiel wird
ein Mauterhebungssystem beschreiben, das nicht nur an der mautpflichtigen
Straße
mit einem variablen Satz, sondern einer mautpflichtigen Straße mit einem
Einheitssatz angewendet wird.
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Bei diesem zweiten Ausführungsbeispiel wird
eine Funktionsweise der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit 10 in
einem Flußdiagramm
beschrieben, das in 4 gezeigt
ist. In 4 führen Schritte 200 bis 203 das
gleiche Verfahren wie das Verfahren aus, das in den Schritten 100 bis 103 in 3 gezeigt ist. Als nächstes bestimmt
ein Schritt 205, ob es eine Routeninformation, welche noch
nicht für
das Zahlungsverfahren verwendet worden ist, gibt oder nicht. Das
Ergebnis der Bestimmung ist "NEIN" direkt nachdem die
IC-Karte eingeführt
worden ist. Danach bestimmt ein Schritt 207, ob ein Tastenbetätigungsteil 16 ein
Auswerfen der IC-Karte anweist. Wenn das Tastenbetätigungsteil 16 ein
Auswerfen der IC-Karte anweist, führt ein Schritt 209 ein
Verfahren zum Auswerfen der IC-Karte aus. Wenn das Tastenbetätigungsteil 16 kein
Auswerten der IC-Karte anweist, bestimmt ein Schritt 208,
ob das Fahrzeug irgendeine Schranke passiert oder nicht. Das Verfahren
des Schritts 207 und des Schritts 208 wird wiederholt,
bis das Fahrzeug zu irgendeiner Schranke kommt.
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Wenn das Fahrzeug zu einer Schranke kommt
und ein Signal, zum Beispiel ein Anforderungssignal bezüglich einer
Fahrzeuginformation, die von der straßenseitigen Einheit gesendet
wird, die an der Schranke angeordnet ist, empfängt, ist die Bestimmung in
dem Schritt 208 "JA". Danach kommuniziert
der Schritt 210 mit der straßenseitigen Einheit und führt das
Verfahren eines Empfangens der Schrankeninformation aus, die von
der straßenseitigen
Einheit gesendet wird. Der Schritt 211 bestimmt, ob die
Schrankeninformation, zum Beispiel die Eingangsinformation oder
die Information bezüglich
einer Passierschranke, die auf der mautpflichtigen Straße mit einem
Einheitssatz aufgebaut ist, die von der straßenseitigen Einheit empfangen
wird, die Mautzahlung betrifft. Wenn die Schrankeninformation, die
von der straßenseitigen
Einheit empfangen wird, nicht die Mautzahlung betrifft, erachtet
ein Schritt 212 die Information, die von der straßenseitigen
Einheit empfangen wird, als die Eingangsinformation oder die Routeninformation,
die von einer anderen straßenseitigen
Einheit gesendet wird, die an einer Prüfbarriere angeordnet ist, und
zeichnet der Schritt 212 diese in dem Informationsaufzeichnungsteil 13 auf.
Als nächstes
bestimmt ein Schritt 213, ob die Information, die in dem
Informationsaufzeichnungsteil 13 aufgezeichnet ist, die
Eingangsinformation ist. Wenn das Fahrzeug auf der mautpflichtigen Straße mit einem
variablen Satz fährt,
ist die erste Bestimmung eines Schritts 213 "JA", da die in ein Fahrzeug
eingebaute Einheit die Eingangsinformation zuerst von der straßenseitigen
Einheit 30 empfängt,
wenn das Fahrzeug die mautpflichtige Straße mit einem variablen Satz
erreicht, und ist als nächstes
die Bestimmung des Schritts 203 "JA",
da die Eingangsinformation bereits in dem Informationsaufzeichnungsteil 13 aufgezeichnet
worden ist. Dann zeichnet der Schritt 204 die Eingangsinformation
in dem Informationsaufzeichnungsteil 22 der IC-Karte 20 als
eine Sicherungskopie auf.
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Das Verfahren der Schritte 207 bis 208 wird nach
dem Verfahren des Schritts 205 wiederholt und, wenn das
Fahrzeug zu der Prüfbarriere
kommt, wird die Bestimmung des Schritts 208 "JA" und empfängt der
Schritt 210 die Routeninformation von der straßenseitigen
Einheit, die an der Prüfbarriere
angeordnet ist. Der Schritt 212 zeichnet die Routeninformation
in dem Informationsaufzeichnungsteil 13 nach dem Verfahren
des Schritts 211 auf. Als nächstes bestimmt der Schritt 213,
ob die Information, die in dem Informationsaufzeichnungsteil 13 aufgezeichnet
ist, die Eingangsinformation ist oder nicht. In diesem Fall wird
die Bestimmung in dem Schritt 213 "NEIN",
da die Routeninformation, die in dem Schritt 212 gerade davor
in dem Informationsaufzeichnungsteil 13 aufgezeichnet worden
ist, nicht die Eingangsinformation ist; und ist als nächstes die
Bestimmung des Schritts 206 "JA" nach
dem Verfahren des Schritts 203, da die Routeninformation,
welche noch nicht für
ein Zahlungsverfahren verwendet worden ist, bereits in dem Informationsaufzeichnungsteil 13 aufgezeichnet
worden ist; danach zeichnet der Schritt 206 die Routeninformation
in dem Informationsaufzeichnungsteil 22 der IC-Karte 20 als
eine Sicherungskopie auf.
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Danach werden die Verfahren der Schritte 207 bis 208 erneut
wiederholt und, wenn das Fahrzeug zu der Ausgangsschranke kommt,
wird die Bestimmung in dem Schritt 208 "JA" und
empfängt
der Schritt 210 die Ausgangsinformation der straßenseitigen
Einheit, die an der Ausgangsschranke angeordnet ist. Als nächstes wird
eine Bestimmung in dem Schritt 211 "JA",
da die Ausgangsinformation bereits empfangen worden ist, und bestimmt
der Schritt 214, ob die Eingangsinformation, welche noch
nicht für
ein Zahlungsverfahren verwendet worden ist, in dem Informationsaufzeichnungsteil 13 aufgezeichnet
ist. In diesem Fall wird die Bestimmung des Schritts 214 "JA", da die Eingangsinformation,
welche noch nicht für
ein Zahlungsverfahren verwendet worden ist, bereits in dem Schritt 204 aufgezeichnet
worden ist, und führt
ein Schritt 215 das Mautzahlungsverfahren bezüglich der
mautpflichtigen Straße
mit einem variablen Satz ähnlich
dem Schritt 109 in 3 aus.
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Bezüglich nicht nur des ersten
Ausführungsbeispiels,
sondern auch dieses zweiten Ausführungsbeispiels
werden, wenn irgendeine Kommunikationsfunktion zwischen der straßenseitigen
Einheit und der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit 10 fehlerhaft ist,
das Zahlungsverfahren und das Aufzeichnen der vergangenen aufgezeichneten
Information mittels einer exklusiven Zahlungsvorrichtung die an
der Ausgangsschranke angeordnet ist, unter der Annahme ausgeführt, daß die Eingangsinformation
und die Routeninformation in der IC-Karte 20 als Sicherungskopien
aufgezeichnet sind.
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Weiterhin zeichnet, wenn die IC-Karte
durch eine andere IC-Karte ausgetauscht wird, nachdem die Eingangsschranke
passiert worden ist, ein Schritt 204 die Eingangsinformation,
die in der ursprünglichen
IC-Karte aufgezeichnet worden ist, in der anderen IC-Karte auf,
wenn die Eingangsinformation, welche noch nicht für ein Zahlungsverfahren
verwendet worden ist, in dem Informationsaufzeichnungsteil 13 aufgezeichnet
ist, und zeichnet der Schritt 206 die Routeninformation,
die in der ursprünglichen
IC-Karte aufgezeichnet ist, in der anderen IC-Karte auf, wenn die
Routeninformation, welche noch nicht für ein Zahlungsverfahren verwendet
worden ist, in dem Informationsaufzeichnungsteil 13 aufgezeichnet
ist. Deshalb werden die Mautzahlung und das Aufzeichnen der vergangenen
aufgezeichneten Information mittels einer anderen IC-Karte ähnlich dem
ersten Ausführungsbeispiel
durchgeführt.
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Als nächstes wird eine Funktionsweise
der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit 10 in Fällen, in
denen das Fahrzeug auf einer mautpflichtigen Straße mit einem
Einheitssatz fährt,
wie folgt beschrieben. Wie es in 5 gezeigt
ist, ist eine straßenseitige Einheit 60 an
jeder Passierschranke angeordnet, die auf der mautpflichtigen Straße mit einem
Einheitssatz angeordnet sind.
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Wenn das Fahrzeug zu der Passierschranke kommt,
die auf der mautpflichtigen Straße mit einem Einheitssatz angeordnet
ist, bestimmt der Schritt 208, daß das Fahrzeug die Passierschranke
passiert, die auf der mautpflichtigen Straße mit einem Einheitssatz angeordnet
ist, und empfängt
der Schritt 210 die Schrankeninformation bezüglich der
Mautzahlung von der straßenseitigen
Einheit 60. In diesem Fall sendet die straßenseitige
Einheit 60 die Schrankeninformation bezüglich des Zahlungsverfahrens
nach einem Ausführen
des Verfahrens einer Fahrzeugüberprüfung auf
der Grundlage der Fahrzeuginformation die von der in ein Fahrzeug
eingebauten Einheit 10 gesendet wird, zu der in ein Fahrzeug
eingebauten Einheit 10. Deshalb wird die Bestimmung des
Schritts 2 "JA", da die Schrankeninformation
bezüglich
der Mautzahlung bereits in dem Schritt 211 von der straßenseitigen
Einheit 60 empfangen worden ist. Als nächstes wird die Bestimmung in
dem Schritt
214 "NEIN", da in diesem Zustand
die Eingangsinformation nicht in dem Informationsaufzeichnungsteil 13 aufgezeichnet
ist, und führt
ein Schritt 216 das Verfahren einer Mautzahlung bezüglich der
mautpflichtigen Straße
mit einem Einheitssatz aus. Bei diesem Zahlungsverfahren werden
die Zahlungsinformation und die erforderliche Information für das Zahlungsverfahren,
zum Beispiel die Fahrzeuginformation, zu der straßenseitigen
Einheit 60 gesendet. Die straßenseitige Einheit 60 berechnet die
Maut auf der Grundlage dieser Information. Wenn die IC-Karte 20 eine
Vorauszahlungskarte ist, leitet die straßenseitige Einheit die Maut
zu der in ein Fahrzeug eingebauten Einheit 10 weiter. Wenn
die IC-Karte 20 eine Nachzahlungskarte ist, leitet die straßenseitige
Einheit 60 den Empfang der vorhergehenden Information zu
der in das Fahrzeug eingebauten Einheit 10 weiter; danach
führt die
straßenseitige
Einheit 60 durch, daß die
in ein Fahrzeug eingebaute Einheit 10 die Maut, die Passierschrankennummer
und das Datum und die Zeit eines Passierens als eine vergangene
aufgezeichnete Information in der IC-Karte 20 aufzeichnet.
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Deshalb kann die automatische Mauterhebung
auch dann mittels der IC-Karte 20 ausgeführt werden,
wenn das Fahrzeug auf der mautpflichtigen Straße mit einem Einheitssatz fährt. Weiterhin
kann die automatische Mauterhebung, wenn das Fahrzeug auf der mautpflichtigen
Straße
mit einem variablen Satz oder der mautpflichtigen Straße mit einem Einheitssatz
fährt,
wobei die IC-Karte eingeführt
ist, kontinuierlich ausgeführt
werden, da das Verfahren in dem Schritt 203 erneut ausgeführt wird,
nachdem der Schritt 215 oder der Schritt 216 das
Zahlungsverfahren ausgeführt
haben.
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Ein anderes Aufzeichnungsmedium,
welches die gleiche Funktion wie die IC-Karte aufweist, kann verfügbar als
ein Informationsaufzeichnungsmedium anstelle der IC-Karte verwendet
werden, welche in dem vorhergehenden Ausführungsbeispiel beschrieben
ist.
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Zusätzlich zu dem vorhergehenden
Ausführungsbeispiel
ist es möglich,
das folgende Ausführungsbeispiel
anzuwenden. Eine Taste zum Aufzeichnen der Eingangsinformation in
der IC-Karte 20 ist auf der in ein Fahrzeug eingebauten
Einheit 10 angeordnet. Die in ein Fahrzeug eingebaute Einheit 10 speichert
vorübergehend
die Eingangsinformation in dem Informationsaufzeichnungsteil, wenn
die in ein Fahrzeug eingebaute Einheit 10 die Eingangsinformation
von der straßenseitigen
Einheit 30 an der Eingangsschranke empfängt. Danach wird, wenn die Taste
gedrückt
wird, die Eingangsinformation von dem Informationsaufzeichnungsteil 13 zu
der IC-Karte 20 gesendet.
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Die vorliegenden Ausführungsbeispiele
werden in allen Hinsichten als veranschaulichend und nicht beschränkend betrachtet,
wobei der Umfang der Erfindung vielmehr durch die beiliegenden Ansprüche als
durch die vorhergehende Beschreibung dargestellt wird und alle Änderungen,
welche innerhalb der Bedeutung und des Umfangs einer Äquivalenz
der Ansprüche
fallen, deshalb als darin enthalten betrachtet werden.