DE3833716C2 - - Google Patents
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- G07B—TICKET-ISSUING APPARATUS; FARE-REGISTERING APPARATUS; FRANKING APPARATUS
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-
- G—PHYSICS
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Description
Die Erfindung betrifft einen Straßenbenutzungsgebühr-Kollektorautomat
für Mautstraßen, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches
1.
Ein derartiger Automat ist aus der US-PS 45 55 618 bekannt.
Bei der bekannten Einrichtung sind die Kennzeichnung des
Fahrzeugs und der Aufzeichnungsträger für die Bankinformation
in einem einzigen Element vereinigt. Dieses Element kann beispielsweise
ein Aufkleben für die Windschutzscheibe des Fahrzeuges
sein. Es ist in der Regel fest am Fahrzeug installiert,
damit es seiner Doppelfunktion als Fahrzeugkennzeichnung
und als Aufzeichnungsträger gerecht werden kann. Alternativ
kann das genannte Element auch tragbar und in eine Maschine
einführbar sein; in diesem Falle wird es jedoch seiner
Funktion als Fahrzeugkennzeichnung insofern nicht mehr gerecht,
als es mit dem Fahrzeug nicht fest verbunden ist und
daher keine sichere Identifizierung des Fahrzeuges erlaubt.
Als zusätzliche Sicherheitsmaßnahme wird bei der bekannten
Einrichtung vorgeschlagen, über eine Videokamera das Kennzeichen
des Fahrzeuges aufzuzeichnen, um allgemein "schwarze
Schafe" zu erkennen. Diese Sicherheitsmaßnahme steht aber in
keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Gebührenberechnung,
sondern ist allgemein ein zusätzliches Ordnungsmittel. Die
eigentliche Gebührenberechnung und Einziehung erfolgt bei der
bekannten Einrichtung derart, daß die Registrierungen der
Einfahr- und Ausfahrt-Mautstelle an einen Zentralrechner abgegeben
werden, der die zu zahlenden Gebühren errechnet und
von dem identifizierten Bankkonto einzieht.
Die bekannte Einrichtung benötigt eine relativ aufwendige
Hardware, da Plaketten oder dgl. am Fahrzeug nur eine geringe
Informationsmenge aufweisen können und alle anderen Informationen
in einer Zentraleinheit erstellt werden müssen, wobei
sämtliche von den Stellen ausgenommenen Daten hardwaremäßig
der Zentraleinheit, beispielsweise über Kabel oder dgl. zur
Verfügung gestellt werden müssen. Dabei ist das Lesen von Informationen
von einer Plakette des Fahrzeugs oder dgl. relativ
aufwendig. Die Informationsaufnahme ist einfacher, wenn
der Kennzeichnungs- und Aufzeichnungsträger bei der bekannten
Einrichtung tragbar, insbesondere in eine Maschine einführbar
ist. Jedoch tritt dann das Problem auf, daß dieser Träger
nicht mehr mit Sicherheit einem bestimmten Fahrzeug zuzuordnen
ist, Betrügereien also möglich sind.
Ausgehend von dem genannten Stand der Technik liegt der Erfindung
die Aufgabe zugrunde, den Austausch von Informationen
zur Gebührenberechnung zwischen einem Fahrzeug und den Einrichtungen
einer Mautstelle möglichst einfach zu gestalten
sowie insbesondere auch einen Mißbrauch des Informationsaustausches,
z. B. durch Austausch von Aufzeichnungsträgern, zu
verhindern.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden
Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
Bei dem erfindungsgemäßen Kollektorautomat wird mit Vorteil
körperlich zwischen der Fahrzeugkennzeichnung und dem Aufzeichnungsträger
getrennt, wobei die Kennzeichnung fest am
Fahrzeug angeordnet ist, während der Aufzeichnungsträger zum
besseren Informationsaustausch mit der Mautstelle tragbar
ausgestaltet ist. Des weiteren ist der Aufzeichnungsträger so
ausgebildet, daß auf ihm Informationen abgespeichert werden
können, so daß nicht sämtliche Informationen zur Erstellung
darauf aufbauender Informationen von der Mautstelle an eine
Zentraleinheit abgegeben werden müssen. Die erstellten Informationen
können vielmehr mit Vorteil auf dem Aufzeichnungsträger
abgespeichert und so mittels des Fahrzeuges selbst von
einer Mautstelle zur nächsten weitergeleitet werden. Hierdurch
wird in vorteilhafter Weise die Hardware des Automaten
entlastet. Ein weiteres vorteilhaftes Merkmal der Erfindung
ist, daß als Kennzeichnung für das Fahrzeug das ohnehin vorhandene
Kennzeichen bzw. Nummernschild verwendet wird, welches
mit Hilfe einer Videokamera und einem Bildprozessor mit
entsprechendem Decoder gelesen wird.
Vorteilhafe konstruktive Details der erfindungsgemäßen Kollektorautomaten
sind in den Unteransprüchen beschrieben, wobei
zu der Maßnahme nach Anspruch 2, wonach der tragbare Aufzeichnungsträger
eine IS-Karte ist, auf die DE-Z "ntz Bd. 41
(1988) Heft 6", hingewiesen wird. Aus dieser Veröffentlichung
ist es allgemein bekannt, als Aufzeichnungsträger IS-Karten
zu verwenden, wobei die Karten so aufgebaut sein können, daß
sie einen unveränderlichen Festspeicher einerseits und einen
änderbaren Speicher andererseits aufweisen. Die Verwendung
von IS-Karten in Verbindung mit einem Kollektorautomaten gemäß
Patentanspruch 1 ist jedoch nicht bekannt.
Nachstehend werden Ausführungsbeispiele eines erfindungsgemäß
ausgebildeten Straßenbenutzungsgebühr-Kollektorautomaten anhand
der beigefügten Zeichnung näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine schematische Darstellung des Teils einer ersten
Ausführungsform des Straßenbenutzungsgebühr-Kollektorautomaten
nach der Erfindung, der an einer Einfahrt-Mautstelle
einer gebührenpflichtigen Autostraße
installiert ist;
Fig. 2 eine schematische Darstellung des Teils der Ausführungsform
von Fig. 1, der an einer Ausfahrt-Mautstelle
der Mautstraße installiert ist;
Fig. 3 ein Blockschaltbild des Bildprozessors der Ausführungsform
nach den Fig. 1 und 2;
Fig. 4 ein Flußdiagramm der im Prozessor von Fig. 3
durchgeführten Abläufe;
Fig. 5 eine Speicher-Map der IS-Karte der Fig. 1 und
2; und
Fig. 6 eine schematische Darstellung des Teils einer
zweiten Ausführungsform des Gebühren-Kollek
torautomaten, der an einer Einfahrt-Mautstelle
installiert ist.
Der Straßenbenutzungsgebühr-Kollektorautomat ist unterteilt
in einen Teil, der an einer Einfahrt-Mautstelle einer
gebührenpflichtigen Autostraße installiert ist, und einen
weiteren Teil, der an einer Ausfahrt-Mautstelle einer sol
chen Straße installiert ist. Fig. 1 zeigt schematisch den
an einer Einfahrt-Mautstelle installierten ersten Teil.
Dabei ist ein einfahrtseitiger Fahrzeugdetektor 1, der das
Einfahren eines Fahrzeugs 2 in die Mautstelle erfaßt, an
einer geeigneten Stelle am Vorderende der Mautstelle, z. B.
auf einem die Straße überspannenden Rahmenteil, befestigt.
(In der vorliegenden Beschreibung bezeichnet "vorn" das
Unterende jeder Figur und "hinten" das Oberende.) Der ein
fahrtseitige Fahrzeugdetektor 1 kann jede geeignete Vor
richtung sein, die die Anwesenheit eines Fahrzeugs 2 erfas
sen kann. Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein
lichtemittierendes Element, ein Lichtempfangselement und
eine Fotozelle. Das lichtemittierende Element beleuchtet
die Straßenoberfläche, und das Lichtempfangselement emp
fängt Licht, das von der Straßenoberfläche zurück zum
Detektor 1 reflektiert wird. Wenn ein Fahrzeug 2 in die
Mautstelle einfährt, unterbricht es den Lichtweg, und die
vom Lichtempfangselement empfangene Lichtmenge ändert sich.
Die Änderung der Lichtmenge wird von der Fotozelle erfaßt,
und diese liefert ein Ausgangssignal, das die Anwesenheit
eines Fahrzeugs 2 bezeichnet, an eine Folgesteuerung 4.
Ein vorderes Hindernis 5, das das Fahrzeug 2 daran hindert,
in die Mautstelle einzufahren, ohne zuerst anzuhalten, ist
dem einfahrtseitigen Fahrzeugdetektor 1 nachgeschaltet. Das
vordere Hindernis 5 kann irgendeine Vorrichtung sein, die
eine Bewegung eines Fahrzeugs blockieren bzw. gestatten
kann; bei der vorliegenden Ausführungsform handelt es sich
um mehrere scharfe Spikes 5a, die aus nicht gezeigten
Schlitzen in der Fahrbahn ausfahrbar bzw. in diese einzieh
bar sind. Normalerweise ragen die Spikes 5a des vorderen
Hindernisses 5 von der Fahrbahn nach oben und verhindern
die Durchfahrt eines Fahrzeugs 2; wenn jedoch der einfahrt
seitige Fahrzeugdetektor 1 das Einfahren eines Fahrzeugs 2
in die Mautstelle erfaßt, liefert die Folgesteuerung 4 ein
elektrisches Signal an das vordere Hindernis 5, und die
Spikes 5a werden in die Schlitze eingefahren, so daß das
Fahrzeug 2 weiterfahren kann.
Hinter dem vorderen Hindernis 5 ist ein Bilderzeuger in
Form einer Videokamera 6 an einem geeigneten Teil der Maut
stelle, z. B. auf dem vorher genannten Rahmenteil, befe
stigt, von wo aus eine Abbildung des vorderen Nummern
schilds des Fahrzeugs 2 erzeugt werden kann. Die Kamera 6
ist mit einem einen Bildprozessor 8 enthaltenden Decodie
rer 7 elektrisch verbunden. Der Decodierer 7 analysiert die
von der Videokamera 6 erzeugte Abbildung des Nummernschilds
und extrahiert daraus gewünschte Daten, z. B. den Fahrzeug
typ und die Zulassungsnummer. Die Videokamera 6 und der
Decodierer 7 bilden gemeinsam eine erste Decodiereinheit 9.
Ein erstes Lese-Schreibgerät 12, das aus einer IS-Karte
Information auslesen bzw. Information in diese einschreiben
kann, ist hinter der Kamera 6 angeordnet und steht der
Fahrerseite des Fahrzeugs 2 gegenüber. Das erste Lese-
Schreibgerät 12 führt Lese- und Schreibvorgänge in bezug
auf einen tragbaren Aufzeichnungsträger in Form einer IS-
Karte 11 durch, die der Fahrer mit sich führt, während er
die gebührenpflichtige Straße benutzt.
Fig. 5 zeigt eine Speicher-Map der IS-Karte 11. Sie umfaßt
zwei Arten von elektronischen Speichern. Der eine ist ein
unveränderlicher Festspeicher 11a, der die zum Gebührenein
zug vom Fahrer benötigten Daten wie den Namen des Fahrers,
seine Bank sowie die Nummer des Bankkontos, von dem Gebüh
ren eingezogen werden sollen, enthält. Diese Daten wurden
vorher in dem Festspeicher 11a gespeichert. Der andere
Speicher ist ein änderbarer Speicher 11b, der zur Aufzeich
nung von Information dient, die bei jeder Benutzung der
Mautstraße verschieden sein kann. Der änderbare Speicher
11b ist ursprünglich leer. Die IS-Karte 11 braucht keine
spezielle Form aufzuweisen, und zur Vereinfachung der
Benutzung ist es denkbar, daß sie in Form eines Führer
scheins ausgebildet ist, in den die Speicher 11a und 11b
eingebettet sind.
Das erste Lese-Schreibgerät 12 ist mit dem Decodierer 7
elektrisch verbunden. Die Zeichen auf dem Nummernschild des
Fahrzeugs 2, die vom Decodierer 7 erkannt werden, und ver
schiedene für den Gebühreneinzug notwendige Daten wie die
Nummer der Einfahrt-Mautstelle, in die der Fahrer einge
fahren ist, werden vom Decodierer 7 zum ersten Lese-
Schreibgerät 12 übermittelt, und dieses schreibt die Daten
in den änderbaren Speicher 11b der IS-Karte 11 ein. Nach
beendetem Einschreiben der Information wird die IS-Karte 11
aus dem ersten Lese-Schreibgerät 12 ausgegeben.
Ein hinteres Hindernis 13, das ähnlich wie das vordere
Hindernis 5 aufgebaut ist, ist hinter dem ersten Lese-
Schreibgerät 12 angeordnet. Das hintere Hindernis 13 weist
mehrere scharfe Spikes 13a auf, die aus nicht gezeigten
Schlitzen in der Fahrbahn ausgefahren bzw. in diese einge
fahren werden können. Das hintere Hindernis 13 hat die
Funktion zu verhindern, daß ein Fahrzeug 2 zufällig oder
absichtlich die Einfahrt-Mautstelle zu durchfahren sucht,
ohne daß der Fahrer des Fahrzeugs 2 seine IS-Karte 11 in
das erste Lese-Schreibgerät 12 eingesteckt hat bzw. bevor
das Auslesen bzw. Einschreiben der notwendigen Daten in die
IS-Karte 11 beendet ist. Das hintere Hindernis 13 wird von
der Folgesteuerung 4 in Verbindung mit dem ersten Lese-
Schreibgerät 12 gesteuert. Die Spikes 13a des hinteren
Hindernisses 13 werden ausgefahren gehalten, bis das erste
Lese-Schreibgerät 12 mit dem Einschreiben von Information
in die IS-Karte 11 fertig ist, und wenn der Einschreibvor
gang beendet ist, aktiviert die Folgesteuerung 4 das hin
tere Hindernis 13 zum Einfahren der Spikes 13a, und das
Fahrzeug 2 kann in die gebührenpflichtige Straße einfahren.
Ein ausfahrtseitiger Fahrzeugdetektor 14, der erfaßt, wenn
das Fahrzeug 2 die Einfahrt-Mautstelle verläßt, ist an
einer geeigneten Stelle hinter dem hinteren Hindernis 13,
z. B. auf einem die Straße überspannenden Rahmenteil, ange
ordnet. Der ausfahrtseitige Fahrzeugdetektor 14 ist ebenso
wie der einfahrtseitige Fahrzeugdetektor 1 ausgebildet. Er
ist mit der Folgesteuerung 4 elektrisch verbunden, und wenn
der ausfahrtseitige Fahrzeugdetektor 14 an die Folgesteue
rung 4 ein Ausgangssignal liefert, das anzeigt, daß das
Fahrzeug 2 die Einfahrt-Mautstelle verlassen hat, bringt
die Folgesteuerung 4 jeden Teil der Einfahrt-Mautstelle in
ihren Ausgangszustand zurück, so daß die Mautstelle für das
nächste Fahrzeug 2 bereit ist.
Sämtliche die Einfahrt-Mautstelle bildenden Teile sind von
einer Schutzabdeckung überdeckt.
Fig. 2 ist eine schematische Draufsicht auf den Teil der
Ausführungsform, der an einer Ausfahrt-Mautstelle an einer
Abfahrt von der Mautstraße installiert ist. Die mit einfach
gestrichenen Bezugszeichen versehenen Teile sind identisch
mit den entsprechenden Teilen der Fig. 1 und werden daher
nicht nochmals erläutert. Der an der Ausfahrt-Mautstelle
angeordnete Teil des Kollektorautomaten ist mit einer Ver
gleichs- und Gebührenrecheneinheit 20 ausgestattet, die mit
einem Decodierer 7′ und einem zweiten Lese-Schreibgerät 12′
elektrisch verbunden ist. Ebenso wie der Decodierer 7 von
Fig. 1 erkennt der Decodierer 7′ die auf dem Nummernschild
des Fahrzeugs 2 vorhandenen Zeichen und liefert diese
Information an die Vergleichs- und Gebührenrecheneinheit
20. Ein zweites Lese-Schreibgerät 12′ liest aus den beiden
Speichern 11a und 11b der Karte 11 Information aus und lie
fert diese an die Vergleichs- und Gebührenrecheneinheit 20.
Aus der vom zweiten Lese-Schreibgerät 12′ gelieferten
Information wählt die Vergleichs- und Gebührenrecheneinheit
20 diejenigen Daten aus, die den Daten entsprechen, die ihr
vom Decodierer 7′ zugeführt wurden, d. h. sie wählt die
Daten aus, die dem momentan an der Ausfahrt-Mautstelle
stehenden Fahrzeug 2 entsprechen. Aufgrund der ausgewählten
Information errechnet sie die Straßenbenutzungsgebühr von
der Einfahrt-Mautstelle, an der das Fahrzeug 2 in die Maut
straße eingefahren ist, bis zur momentanen Ausfahrt-Maut
stelle. Die Vergleichs- und Gebührenrecheneinheit 20 ist
elektrisch an ein Gebühreneinzugssystem 21 angeschlossen,
das ein On-line-Terminal 21a, einen Verarbeitungsrechner
21c an einer entfernten Stelle, z. B. in einer Bank, und
eine Übertragungsleitung 21b, die das Terminal 21a mit dem
Verarbeitungsrechner 21c verbindet, umfaßt. Der Verarbei
tungsrechner 21c führt Bankoperationen aus und bucht auto
matisch die Straßenbenutzungsgebühr von dem Bankkonto ab,
das in den Daten des Festspeichers 11a der IS-Karte 11
angegeben ist.
Eine Mehrzahl Einfahrt-Mautstellen mit dem in Fig. 1 ange
gebenen Aufbau sind an den Einfahrten zu der Mautstraße
vorgesehen, und eine Mehrzahl Ausfahrt-Mautstellen mit dem
in Fig. 2 angegebenen Aufbau sind an den Abfahrten von der
Mautstraße vorgesehen.
Die Funktionsweise des erläuterten Ausführungsbeispiels ist
wie folgt. Es soll zuerst die Funktionsweise an der Ein
fahrt-Mautstelle von Fig. 1 beschrieben werden. Wenn an der
Einfahrt-Mautstelle kein Fahrzeug 2 anwesend ist, sind die
Spikes 5a des vorderen Hindernisses 5 und die Spikes 13a
des hinteren Hindernisses 13 über die Fahrbahndecke ausge
fahren, so daß die Durchfahrt eines Fahrzeugs blockiert
ist. Wenn dann ein Fahrzeug 2 in die Einfahrt-Mautstelle
einfährt, werden die vom lichtemittierenden Element des
einfahrtseitigen Fahrzeugdetektors 1 auf die Fahrbahn ge
richteten Lichtstrahlen vom Fahrzeug 2 unterbrochen, und
infolgedessen ändert sich die vom Lichtempfangselement emp
fangene Lichtstärke, so daß der einfahrtseitige Fahrzeug
detektor 1 an die Folgesteuerung 4 ein elektrisches Signal
liefert, das die Anwesenheit eines Fahrzeugs 2 anzeigt. Die
Folgesteuerung 4 gibt dann ein Signal an das vordere Hin
dernis 5 aus, so daß dessen Spikes 5a unter die Fahrbahn
decke eingefahren werden. Ferner gibt sie ein Startbefehls
signal an die Videokamera 6 aus, so daß diese mit der Bild
erzeugung beginnt, und liefert ein weiteres Startbefehls
signal an den Decodierer 7, so daß dieser mit dem Decodie
ren beginnt. Daraufhin erzeugt die Videokamera 6 eine Ab
bildung des Nummernschilds des Fahrzeugs 2, und ein Video
signal wird von der Kamera 6 zum Decodierer 7 geleitet. Im
Decodierer 7 werden Störsignale und andere unerwünschte
Signale aus dem Videosignal entfernt, Hell und Dunkel wer
den verstärkt, und die auf dem Nummernschild befindliche
Information, also die Zulassungsnummer, der Fahrzeugtyp
u. dgl., werden erkannt. Bildverarbeitungsverfahren unter
Einsatz einer Videokamera in dieser Weise sind allgemein
bekannt. Beispielsweise wendet die Japanese National Police
Agency ein solches Verfahren an, um Geschwindigkeitsüber
schreitungen auf Fernstraßen in ganz Japan zu ermitteln. Um
die Verarbeitungsgeschwindigkeit der Bildverarbeitungsein
heit zu steigern, wurden spezielle LSI-Schaltkreise, die
als digitale Signal- oder Bildprozessoren bekannt sind,
entwickelt und sind handelsüblich.
Das Blockschaltbild von Fig. 3 ist ein typisches Beispiel
eines Bildprozessors 8 zur Verwendung bei der Erfindung.
Das auf der Fotokathode der Bildaufnahmeröhre 31 der Video
kamera 6 erzeugte Bild wird nacheinander von einem Ende der
Fotokathode zum anderen bildzeilenweise abgetastet unter
Steuerung der Bildzeilen durch einen Gleichlaufsteuerkreis
32. Das Videosignal wird in extrem kurzen gleichbleibenden
Intervallen von einem Analog-Digital-Umsetzer bzw. ADU 33
digitalisiert, und die Digitalwerte werden in einem Block
puffer 34 als Serie von Digitalwerten gespeichert. Die im
Blockpuffer 34 gespeicherte Bildinformation wird von einem
Rechner 35, z. B. einem PC, verarbeitet. Fig. 4 ist ein
Ablaufdiagramm der vom Rechner 35 durchgeführten Verarbei
tungsschritte. Dabei wird eine Voraufbereitung durchge
führt, wobei Rauschen und andere unerwünschte Signale aus
dem Bildinformationssignal, das in den Rechner 35 vom
Blockpuffer 34 eingegeben wird, entfernt werden. Der dem
Nummernschild entsprechende Teil des Bildinformationssi
gnals wird dann aufgrund der Charakteristiken der flachen
Abschnitte ausgewählt. Die ausgewählte Information wird
dann mit einem Standardmuster verglichen, das vorher im
Rechner 35 gespeichert wurde, und die auf dem Nummernschild
befindliche Information wie Zulassungsnummer und Fahrzeug
typ wird erkannt.
Damit das Fahrzeug 2 die Einfahrt-Mautstelle passieren
kann, muß der Fahrer des Fahrzeugs 2 zuerst seine IS-Karte
11 in das erste Lese-Schreibgerät 12 stecken; wenn sich ein
Fahrzeug 2 an der Mautstelle befindet, bleiben die Spikes
13a des hinteren Hindernisses 13 ausgefahren, bis die IS-
Karte 11 aus dem ersten Lese-Schreibgerät 12 ausgeworfen
ist. Das erste Lese-Schreibgerät 12 liest die im Festspei
cher 11a der IS-Karte 11 befindliche Information und spei
chert sie in seinem eigenen Speicher. Eine spezielle Trans
aktionsnummer, z. B. die Bankkontonummer des Eigentümers
der IS-Karte 11, die aus dem Festspeicher 11a ausgelesen
wurde, wird vom ersten Lese-Schreibgerät 12 zusammen mit
weiterer notwendiger Information wie Nummer der Einfahrt-
Mautstelle, Tag und Zeit der Einfahrt des Fahrzeugs 2 in
die Mautstelle sowie der vom Decodierer 7 erkannten Infor
mation, z. B. Zulassungsnummer und Fahrzeugtyp, in den
änderbaren Speicher 11b eingeschrieben. Nach dem Einschrei
ben dieser Daten in die IS-Karte 11 wird diese aus dem
ersten Lese-Schreibgerät 12 ausgeworfen, und der Fahrer des
Fahrzeugs 2 nimmt die IS-Karte 11 wieder an sich. Zu diesem
Zeitpunkt wird vom ersten Lese-Schreibgerät 12 ein das Aus
werfen der IS-Karte 11 bezeichnendes Signal an die Folge
steuerung 4 geliefert, und daraufhin aktiviert die Folge
steuerung 4 das hintere Hindernis 13, so daß die Spikes 13a
unter die Fahrbahndecke eingefahren werden; somit kann das
Fahrzeug 2 passieren und in die Mautstraße einfahren. Der
ausfahrtseitige Fahrzeugdetektor 14 liefert ein Ausgangs
signal an die Folgesteuerung 4, wenn das Fahrzeug 2 die
Einfahrt-Mautstelle verläßt, so daß die Folgesteuerung 4
die Spikes 13a des hinteren Hindernisses 13 wieder ausfah
ren läßt, und die gesamte Anlage wird in den Ausgangszu
stand zurückgebracht und ist für die Einfahrt des nächsten
Fahrzeugs bereit.
Nachstehend wird die Funktionsweise des Ausführungsbei
spiels an der Ausfahrt-Mautstelle beschrieben. Ein Fahrzeug
2, das die gebührenpflichtige Straße verlassen will, wird
vom einfahrtseitigen Fahrzeugdetektor 1′ beim Einfahren in
die Ausfahrt-Mautstelle in gleicher Weise wie an der Ein
fahrt-Mautstelle erfaßt, und infolgedessen werden die
Spikes 5a des vorderen Hindernisses 5, die aus der Fahr
bahndecke ragen, in ihre Schlitze eingefahren. Die Video
kamera 6′ erzeugt eine Abbildung des Nummernschilds des
Fahrzeugs 2, und die darauf befindliche Information wird im
Decodierer 7′ decodiert und erkannt. Wenn das Fahrzeug 2
den Bereich des zweiten Lese-Schreibgeräts 12′ erreicht,
schiebt der Fahrer seine IS-Karte 11 ein. Das zweite Lese-
Schreibgerät 12′ liest die für den Gebühreneinzug notwen
digen Daten, die im änderbaren Speicher 11b enthalten sind,
aus und leitet sie an die Vergleichs- und Gebührenrechen
einheit 20 weiter. Aus dieser Information wählt die Ver
gleichs- und Gebührenrecheneinheit 20 einen Datensatz aus,
der eine Zulassungsnummer enthält, die der soeben im Deco
dierer 7′ decodierten Zulassungsnummer entspricht, und der
außerdem keinen Hinweis darauf enthält, daß die Straßen
benutzungsgebühr bereits entrichtet wurde. Aufgrund des in
der Einheit 20 ausgewählten Datensatzes errechnet die Ver
gleichs- und Gebührenrecheneinheit 20 die Straßenbenut
zungsgebühr von der in der Information bezeichneten Ein
fahrt-Mautstelle bis zu der momentanen Mautstelle. In dem
änderbaren Speicher 11b der IS-Karte werden das Datum, die
Verarbeitungs-Seriennummer, die Zulassungsnummer des Fahr
zeugs, die Nummer der Ausfahrt-Mautstelle, die Straßenbe
nutzungsgebühr, ein Vermerk, daß diese Gebühr entrichtet
wurde, und weitere geeignete Information als neuer Daten
satz gespeichert; dieser Datensatz ist dann der aktuelle
Datensatz. Nach dem Aufzeichnen dieser Information wird die
IS-Karte 11 aus dem zweiten Lese-Schreibgerät 12′ ausge
worfen, der Fahrer entnimmt die IS-Karte 11 und nimmt sie
an sich. Wenn die IS-Karte 11 aus dem zweiten Lese-Schreib
gerät 12′ ausgeworfen wird, aktiviert die Folgesteuerung 4′
das hintere Hindernis 13′, so daß dessen Spikes eingefahren
werden, und das Fahrzeug 2 kann die Mautstraße verlassen.
Nachdem der ausfahrtseitige Fahrzeugdetektor 14′ festge
stellt hat, daß das Fahrzeug die Ausfahrt-Mautstelle ver
lassen hat, wird durch die Folgesteuerung 4′ die gesamte
Anlage der Mautstelle wieder in den Ausgangszustand rück
gestellt.
Zum Einzug der Straßenbenutzungsgebühr überträgt die Ver
gleichs- und Gebührenrecheneinheit 20 die zum Gebührenein
zug notwendige Information zu einem On-line-Terminal 21a,
das über eine Übertragungsleitung 21b mit dem Verarbei
tungsrechner 21c einer bestimmten Bank gekoppelt ist, bei
der der Eigentümer der IS-Karte 11 ein Konto hat. Das
On-line-Terminal 21a ruft den Verarbeitungsrechner 21c über
die Übertragungsleitung 21b, und ein der Straßenbenutzungs
gebühr entsprechender Betrag wird vom Konto der Person
eingezogen, dessen Bankkontonummer im Festspeicher 11a der
IS-Karte angegeben ist. Dieser Betrag wird dann automatisch
auf ein bestimmtes Bankkonto des Mautstraßenbetreibers
übertragen.
Um zu verhindern, daß die Information im Festspeicher 11a
der IS-Karte 11 unzulässig verändert wird, und um den Ver
lust dieser Information zu vermeiden, kann der Festspeicher
11a so ausgelegt sein, daß nur einmal Daten in ihn ein
schreibbar sind, und es kann eine Blockierung vorgesehen
werden, die die IS-Karte 11 unbenutzbar macht, wenn ver
sucht wird, die Informationen im Festspeicher 11a zu
ändern.
Zur Vermeidung späterer Probleme hinsichtlich der Entrich
tung von Straßenbenutzungsgebühren, wenn etwa Personen
angeben, daß sie die gebührenpflichtige Straße an einem
bestimmten Tag nicht benützt haben, ist es erwünscht, daß
die Videokameras 6 und 6′ nicht nur Abbildungen des Num
mernschilds eines Fahrzeugs 2, sondern auch Abbildungen
anderer Teile, z. B. des Fahrgastraums, erzeugen und daß
diese Bilder auf Videoband oder einem anderen geeigneten
Aufzeichnungsträger gespeichert werden. Wenn dann später
Probleme hinsichtlich der Gebührenentrichtung auftreten,
kann die Abbildung des Fahrzeugs und des Fahrers reprodu
ziert und das Problem gelöst werden.
Fig. 6 zeigt schematisch einen Teil eines weiteren Ausfüh
rungsbeispiels. Dabei handelt es sich um den an einer Ein
fahrt-Mautstelle der gebührenpflichtigen Straße vorgese
henen Teil. Das Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von
demjenigen nach Fig. 1 dadurch, daß es ferner einen Karten
entnahmesensor 40 aufweist, der feststellt, wenn die
IS-Karte 11 vom Fahrer des Fahrzeugs 2 aus dem ersten Lese-
Schreibgerät 12 entnommen wurde. Er umfaßt einen fotoelek
trischen Schaltkreis mit einem lichtemittierenden Element
und einem Lichtempfangselement und befindet sich im Bereich
des ersten Lese-Schreibgeräts 12, so daß beim Auswerfen der
IS-Karte 11 aus dem ersten Lese-Schreibgerät 12 nach Been
digung der Lese- und Schreiboperation die IS-Karte 11 den
Lichtstrahl zwischen dem lichtaussendenden und dem Licht
empfangselement blockiert, wenn der Fahrer die IS-Karte 11
aus dem ersten Lese-Schreibgerät 12 entnimmt. Wenn die
Lichtstrahlen vom lichtaussendenden Element unterbrochen
sind, liefert der Sensor 40 ein elektrisches Signal an die
Folgesteuerung 4. Daraufhin aktiviert die Folgesteuerung 4
das hintere Hindernis 13, so daß die Spikes 13a unter die
Fahrbahndecke eingefahren werden und das Fahrzeug 2 weiter
fahren kann. Aufbau und Funktionsweise dieses Ausführungs
beispiels entsprechen im übrigen dem Ausführungsbeispiel
von Fig. 1. Durch den Kartenentnahmesensor 40 wird sicher
gestellt, daß der Fahrer des Fahrzeugs 2 die Mautstelle
erst verläßt, wenn er die IS-Karte 11 an sich genommen hat.
Ein gleichartiger Kartenentnahmesensor 40 kann mit gleichem
Effekt an der Ausfahrt-Mautstelle installiert sein.
Bei dem oben beschriebenen Ausführungsbeispiel ist der Auf
zeichnungsträger für die Speicherung der zum Einzug der
Straßenbenutzungsgebühr erforderlichen Information als
IS-Karte ausgeführt, die der Fahrer des Fahrzeugs mit sich
führt. Der Aufzeichnungsträger braucht jedoch keine
IS-Karte zu sein. Er kann z. B. in das Fahrzeug eingebaut
sein, und der Fahrer entnimmt ihn jedesmal bei der Einfahrt
in eine bzw. der Ausfahrt aus einer Mautstelle aus dem
Fahrzeug und führt ihn in das Lese-Schreibgerät 12 bzw. 12′
ein.
Aus der vorstehenden Beschreibung ist ersichtlich, daß der
Straßenbenutzungsgebühr-Kollektorautomat gemäß der Erfin
dung Straßenbenutzungsgebühren vollautomatisch bargeldlos
einziehen kann. Es ist also nicht notwendig, an den Maut
stellen Bedienungspersonal zu haben, es brauchen keine
Kasseneingänge gezählt zu werden, und es ist nicht notwen
dig, am Ende des Tages Bargeld von den Mautstellen einzu
sammeln, so daß eine erhebliche Personalkosten-Einsparung
erzielt wird.
Durch die Automatisierung des Gebühreneinzugs kann ferner
jedes Fahrzeug eine Mautstelle schneller passiern als bei
dem herkömmlichen Verfahren der Gebührenentrichtung, so daß
Rückstauungen an Mautstellen verringert werden.
Da außerdem beim Einfahren eines Fahrzeugs in die Maut
straße die Zulassungsnummer auf der IS-Karte aufgezeichnet
wird, ist es dem Mautstraßenbetreiber sofort möglich fest
zustellen, wenn ein Fahrer seine IS-Karte mit einem anderen
auf derselben Mautstraße befindlichen Fahrer tauscht, um zu
versuchen, weniger Gebühren entrichten zu müssen, weil die
auf der IS-Karte aufgezeichnete Zulassungsnummer dann nicht
mit der Zulassungsnummer des Fahrzeugs übereinstimmt. Eine
widerrechtliche Benutzung der gebührenpflichtigen Straße
kann dadurch vollkommen ausgeschlossen werden.
Ein Straßenbenutzungsgebühr-Kollektorautomat gemäß der
Erfindung kann in bereits bestehende Mautstellen in Einzel
einheiten eingebaut werden, und bestehende On-line-Rechner
netzwerke für Banktransaktionen können ohne wesentliche
Software-Änderungen und ohne den Aufbau neuer zentraler
Computeranlagen genützt werden; der Einbau ist daher in
kostengünstiger Weise und ohne Störung eines bereits vor
handenen Gebühreneinzugssystems möglich. Ferner kann eine
vorhandene Mautstelle innerhalb sehr kurzer Zeit ohne wei
teres mit dem Kollektorautomaten nach der Erfindung ausge
rüstet werden, so daß die Ausfallzeit der Mautstelle wäh
rend der Umrüstung unerheblich ist.
Claims (8)
1. Straßenbenutzungsgebühr-Kollektorautomat für Mautstraßen
- - mit einer ersten Decodiereinheit (6, 7), die an einer Einfahrt-Mautstelle einer Mautstraße angeordnet ist und die in einer Kennzeichnung an einem in die Mautstelle einfahrenden Fahrzeug (2) enthaltene Information erkennt, wobei diese Kennzeichnung das Fahrzeug (2) zweifelsfrei identifiziert,
- - mit einem Aufzeichnungsträger (11) für Information, die ein Bankkonto und weitere, zum Gebühreneinzug von diesem Bankkonto erforderliche Informationen betrifft, wobei der Aufzeichnungsträger mit dem Fahrzeug auf der Mautstraße transportiert wird,
- - mit einem ersten Lese-Schreibgerät (12), das an der Einfahrt-Mautstelle angeordnet ist, die Information des Aufzeichnungsträger (11) sowie die Information der Kennzeichnung am Fahrzeug (2) liest,
- - mit einem zweiten Lese-Schreibgerät (12′), das an der Ausfahrt-Mautstelle vorgesehen ist,
- - mit einer zweiten Decodiereinheit (6′, 7′), die an einer Ausfahrt-Mautstelle der Mautstraße angeordnet ist und die in der Kennzeichnung des Fahrzeugs (2) enthaltene Information bei der Einfahrt in die Ausfahrt-Mautstelle erkennt,
- - mit einer Gebührenrecheneinheit (20), die aufgrund der Informationen die Straßenbenutzungsgebühr von der Einfahrt- bis zur Ausfahrt-Mautstelle errechnet, und
- - mit einem Gebühreneinzugssystem (21), das die errechnete
Straßenbenutzungsgebühr automatisch von dem Bankkonto
einzieht, das durch die Information des Aufzeichnungsträgers
(11) gekennzeichnet ist,
dadurch gekennzeichnet, daß der Aufzeichnungsträger (11)
tragbar und zur Speicherung von Informationen ausgebildet
und im Fahrzeug (2) transportiert ist,
daß das erste Lese-Schreibgerät (12) vorgesehen ist, die zum Errechnen der Straßenbenutzungsgebühr notwendigen Informationen sowie in der Kennzeichnung am Fahrzeug enthaltene Informationen in den Aufzeichnungsträger einzuschreiben,
daß das zweite Lese-Schreibgerät (12′) die Informationen ausliest, die vom ersten Lese-Schreibgerät (12) in den tragbaren Aufzeichnungsträger (11) eingeschrieben wurden,
daß in Verbindung mit der Gebührenrecheneinheit (20) eine Vergleichseinheit vorgesehen ist, um zur Gebührenberechnung aus den vom zweiten Lese-Schreibgerät (12′) ausgelesenen Daten solche Daten auszuwählen, die Informationen enthalten, die mit den von der zweiten Decodiereinheit (6′, 7′) erkannten Informationen übereinstimmen, daß die Kennzeichnung die Zeichen auf dem Nummernschild des Fahrzeugs umfaßt, und
daß die erste und zweite Decodiereinheit jeweils eine Videokamera (6, 6′), die so angeordnet ist, daß sie eine Abbildung der Kennzeichnung erzeugt, und einen Bildprozessor mit Decodierer (7, 7′), der die Abbildung der Kennzeichnung verarbeitet und die darin enthaltene Information erkennt, umfaßt.
2. Kollektorautomat nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der tragbare Aufzeichnungsträger
eine IS-Karte (11) ist.
3. Kollektorautomat nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die IS-Karte (11) einen unveränderlichen
Festspeicher (11a), der das Bankkonto bezeichnende
Informationen enthält, und einen änderbaren Speicher
(11b) umfaßt, in den Daten vom ersten und zweiten Lese-Schreibgerät
(12, 12′) einschreibbar sind.
4. Kollektorautomat nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß an jeder Mautstelle ein ausfahrtseitiges
Hindernis (13, 13′) angeordnet ist, das eine
Offenstellung, in der ein Fahrzeug aus der Mautstelle ausfahren
kann, und eine Sperrstellung hat, in der es Fahrzeuge
am Verlassen der Mautstelle hindert.
5. Kollektorautomat nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß an jeder Mautstelle eine
Steuerung (4, 4′) vorgesehen ist, die das ausfahrtseitige
Hindernis (13, 13′) an der Mautstelle so ansteuert, daß
dieses nur dann aus seiner Sperr- in seine Offenstellung
bewegt wird, wenn das Lese-Schreibgerät (12, 12′) an der
Mautstelle das Auslesen und Einschreiben von Information
in bezug auf den tragbaren Aufzeichnungsträger (11) beendet
hat.
6. Kollektorautomat nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß er an jeder Mautstelle außerdem
aufweist:
- - einen ausfahrtseitigen Fahrzeugdetektor (14, 14′), der feststellt, wenn ein Fahrzeug die Mautstelle verlassen hat, und
- - eine Steuerung (4, 4′), die vom ausfahrtseitigen Fahrzeugdetektor (14, 14′) aktivierbar ist und das ausfahrtseitige Hindernis (13, 13′) ansteuert, so daß sich dieses nur dann aus seiner Sperr- in seine Offenstellung bewegt, wenn das Lese-Schreibgerät (12, 12′) an der Mautstelle mit dem Auslesen und Einschreiben von Information in bezug auf den tragbaren Aufzeichnungsträger (11) fertig ist, und das ausfahrtseitige Hindernis (13, 13′) so ansteuert, daß dieses in seine Sperrstellung zurückkehrt, wenn der ausfahrtseitige Fahrzeugdetektor (14, 14′) feststellt, daß ein Fahrzeug (2) die Mautstelle verlassen hat.
7. Kollektorautomat nach Anspruch 4, wobei der tragbare Aufzeichnungsträger
ein Gegenstand ist, der in jedes Lese-Schreibgerät
(12, 12′) einsteckbar ist, so daß Daten auslesbar
bzw. einschreibbar sind,
dadurch gekennzeichnet, daß der Kollektorautomat an jeder
Mautstelle außerdem aufweist:
- - einen Entnahmesensor (40), der feststellt, ob der tragbare Aufzeichnungsträger (11) aus dem Lese-Schreibgerät (12, 12) an der Mautstelle entnommen wurde, und
- - eine Steuerung (4, 4′), die aufgrund der Ansteuerung durch den Entnahmesensor (40) das ausfahrtseitige Hindernis (13, 13′) an der Mautstelle so aktiviert, daß dieses nur dann aus seiner Sperr- in seine Offenstellung bewegt wird, wenm der Entnahmesensor (40) erfaßt hat, daß der tragbare Aufzeichnungsträger (11) aus dem Lese-Schreibgerät (12, 12′) an der Mautstelle entnommen wurde.
8. Kollektorautomat nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das Gebühreneinzugssystem umfaßt:
- - einen Verarbeitungsrechner (21c) zum Einziehen von Beträgen von einem Bankkontom, und
- - ein Terminal (21a), das von der Vergleichs- und Gebührenrecheneinheit (20) ansteuerbar ist und dem Verarbeitungsrechner (21c) das durch die Information im Aufzeichnungsträger (11) gekennzeichnete Bankkonto und die in der Vergleichs- und Gebührenrecheneinheit (20) errechnete Straßenbenutzungsgebühr mitteilt.
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