DE69701073T2 - Etikettiervorrichtung - Google Patents
EtikettiervorrichtungInfo
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Description
- Diese Erfindung bezieht sich auf eine Etikettiervorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und auf ein Verfahren zum Anbringen von Etiketten.
- Es ist höchst zweckmäßig, einen Gegenstand wie beispielsweise einen verpackten Gegenstand wie eine Schachtel, durch Aufbringen von Etiketten auf zwei unterschiedlichen Seiten der Schachtel identifizieren zu können. Wenn eine Schachtel nur auf einer Seite etikettiert ist, kann das Etikett verdeckt sein, wenn ein Stapel von Schachteln beispielsweise auf einer Palette steht. Das bedeutet, daß jemand, der nach einem speziellen Produkt sucht, nicht in der Lage ist, den Inhalt der Schachtel sofort zu identifizieren und die Schachteln herumdrehen muß, um das Etikett zu sehen.
- In der Vergangenheit sind Vorschläge gemacht worden, ein einzelnes Etikett herzustellen, das um die Ecke einer Schachtel herumgeklebt werden kann, so daß ein Teil des Etiketts auf einem Teil der Schachtel und ein weiterer Teil des Etiketts auf der benachbarten Seite der Schachtel zu sehen ist. Dieses Verfahren funktioniert, verbraucht aber viel Etikettiermaterial und bedeutet außerdem, daß das Etikett an einer relativ empfindlichen Stelle der Schachtel angebracht ist.
- Es ist vorzuziehen, getrennte Etiketten auf zueinander senkrechten Flächen einer Schachtel anzubringen, und dies wurde entsprechend in der Vergangenheit dadurch erreicht, daß zwei Etikettiervorrichtungen verwendet wurden, bei denen eine dazu bestimmt ist, Etiketten auf der Vorderseite einer Schachtel anzubringen, die entlang eines Förderers vorwärtsbewegt wird, und wobei der andere dazu bestimmt ist, Etiketten auf einer Seitenwand der Schachtel aufzubringen. Bei dieser Vorgehensweise werden die Probleme vermieden, die mit "Umwickel"- Etikettiersystemen zusammenhängen, allerdings mittels des Aufwands, daß zwei unabhängige Etikettiervorrichtungen benötigt werden sowie der Platz neben einem Förderer, der notwendig ist, um diese beiden unabhängigen Vorrichtungen unterzubringen. Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung besteht darin, die vorstehend genannten Probleme zu vermeiden oder abzuschwächen.
- Die niederländische Patentveröffentlichung NL-10000554 beschreibt eine Etikettiervorrichtung, die nach der Beschreibung in der Lage ist, Etiketten auf mehreren Seiten eines Gegenstands aufzubringen. Die Vorrichtung umfaßt ein Vakuumgehäuse zum Halten eines Etiketts und einen gelenkigen Arm. Um allerdings Etiketten nacheinander auf jede von zwei Seiten eines Gegenstands aufzubringen, ist es zwischen Aufbringungsvorgängen notwendig, die Vorrichtung zu einer Etikettenquelle zurückzubringen, was langsam ist.
- Nach einem ersten Aspekt der Erfindung wird eine Etikettiervorrichtung zum Aufbringen eines ersten und eines zweiten Etiketts auf jeweils eine von zwei Querflächen eines Gegenstands bereitgestellt, während sich der Gegenstand relativ zu der Vorrichtung bewegt, wobei die Vorrichtung eine Etikettenausgabeeinrichtung aufweist, von der Etiketten zu einem bewegbaren Element abgegeben werden, welches mit einer Etikettentragestation für ein erstes Etikett versehen ist, und wahlweise in einer ersten und einer zweiten Position positionierbar ist, in der das erste und das zweite Etikett aufgebracht werden, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung eine Etikettenhaltestation mit einem Mittel zum Halten eines zweiten Etiketts aufweist, wobei eine Einrichtung vorhanden ist, um Etiketten von der Etikettenausgabeeinrichtung zu der Etikettenhaltestation und von der Etikettenhaltestation zu der Etikettentragestation abzugeben, wodurch, wenn das bewegbare Element zu der ersten Position bewegt wird, das erste, an der Etikettentragestation angeordnete Etikett auf eine erste Seite des Gegenstands aufgebracht wird, und wenn das bewegbare Element von der ersten Position in die zweite Position bewegt wird und das zweite Etikett von der Etikettenhaltestation zu der Etikettentragestation befördert wird, das zweite Etikett auf eine zweite Seite des Gegenstands aufgebracht wird.
- Dadurch können, indem ein zweites Etikett an der Etikettenhaltestation gehalten wird, das bewegbare Teil zwischen der ersten und zweiten Position bewegt und das zweite Etikett an die Etikettentragestation abgegeben wird, Etiketten günstiger an jeweils eine der beiden Querflächen des Gegenstands angebracht werden. Die beiden Querflächen des Gegenstands sind im allgemeinen im wesentlichen senkrecht, brauchen dies aber nicht zu sein, abhängig von der Konstruktion der Vorrichtung.
- In einer Ausführungsform umfaßt das bewegbare Element einen Arm, der relativ zu einem feststehenden Arm zwischen der ersten und zweiten Position schwenkbar ist, wobei der feststehende Arm die Etikettenhaltestation bildet, von der Etiketten zur Abgabe an die Etiketten tragestation des relativ schwenkbaren Arms befördert werden. Alternativ kann das bewegbare Element einen Arm haben, der ein Paar starr verbundene oder einteilige Elemente aufweist, wobei eines der Elemente die Etikettentragestation und das andere der Elemente die Etikettenhaltestation bildet, von der Etiketten zur Abgabe an die Etikettentragestation befördert werden.
- In jedem Fall kann die Einrichtung zum Abgeben des zweiten Etiketts von der Etikettenhaltestation zur Etikettentragestation eine Fördereinrichtung aufweisen, die einen oder mehrere Gurte besitzt, obwohl andere Fördereinrichtungen verwendet werden können, wenn gewünscht. Wenn erforderlich, kann die Fördereinrichtung ein Mittel zum Schaffen eines reduzierten Drucks aufweisen, um das zweite Etikett in Kontakt mit dem Fördergurt bzw. den - gurten zu halten, während die Etiketten zur Etikettentragestation abgegeben und dort gehalten werden.
- Um die Anbringung der Etiketten auf den Seiten bzw. Oberflächen des Gegenstands zu erleichtern, kann die Etikettentragestation eine konvexe Fläche aufweisen, so daß ein Etikett auf den Gegenstand aufgebracht werden kann, während eine rollartige Relativbewegung zwischen der konvexen Oberfläche der Etikettentragestation und der Oberfläche des Gegenstands auftritt. So können die Etiketten mittels Druck aufgebracht werden, wenn die Oberflächen des Gegenstands, auf den die Etiketten aufzubringen sind, ein Etikett auf dem bewegbaren Element der Vorrichtung berühren, was auftreten kann, wenn sich der Gegenstand relativ zu der Etikettiervorrichtung bewegt.
- In einer Ausführungsform ist eine Federvorspanneinrichtung vorgesehen, um das bewegbare Element federnd gegen die Oberfläche des Gegenstands vorzuspannen, auf den das Etikett aufzubringen ist, und der bewegbare Arm kann gegen die Kraft der Federvorspanneinrichtung bewegt werden, während das Etikett die Oberfläche des Gegenstands, auf den es aufzubringen ist, berührt.
- Zweckmäßigerweise ist eine Einrichtung vorgesehen, um eine Bewegung des bewegbaren Elements zu erfassen, wenn das bewegbare Element gegen die Kraft der Federvorspanneinrichtung bewegt wird, wenn das Etikett die Oberfläche des Gegenstands, auf den das Etikett aufgebracht werden soll, berührt. Eine solche Erfassungseinrichtung kann eine Eingabe in eine Steuerungseinrichtung bereitstellen, die somit eine Bewegung des bewegbaren Elements und die Abgabe der Etiketten an die Etikettentrageeinrichtung mit der Relativbewegung des Gegenstands, auf den die Etiketten aufzubringen sind, koordinieren kann.
- Gemäß einem zweiten Aspekt der Erfindung wird ein Verfahren zum Aufbringen von Etiketten auf jeweils eine von zwei Querflächen eines Gegenstands bereitgestellt, während sich der Gegenstand bewegt, unter Verwendung einer Vorrichtung mit einer Etikettenausgabeeinrichtung, von der Etiketten an ein bewegbares Element ausgegeben werden, welches wahlweise in einer ersten und einer zweiten Position positionierbar ist, wo das erste bzw. das zweite Etikett aufgebracht wird, wobei das bewegbare Element eine Etikettentragestation für das erste Etikett bildet und die Vorrichtung ferner eine Etikettenhaltestation mit einer Einrichtung zum Halten eines zweiten Etiketts aufweist, wobei eine Einrichtung vorhanden ist, um Etiketten von der Etikettenausgabeeinrichtung zu der Etikettenhaltestation und von der Etikettenhaltestation zu der Etikettentragestation abzugeben, wobei das Verfahren die Schritte umfaßt, ein erstes Etikett an die Etikettentragestation abzugeben, das Element in der ersten Position relativ zu dem Gegenstand zu positionieren, das Etikett auf eine erste Fläche des Gegenstands aufzubringen, das Element in einer zweiten Position zu positionieren, ein zweites Etikett an die Etikettentragestation abzugeben und das zweite Etikett auf die zweite Fläche des Gegenstands aufzubringen.
- Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden nachfolgend beispielhaft unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, in denen
- Fig. 1 schematisch eine erfindungsgemäße Vorrichtung in unterschiedlichen aufeinanderfolgenden Positionen in einem Etikettierzyklus erläutert, wobei Etiketten auf zwei zueinander senkrechte Seiten einer auf einem Förderer vorwärtsbewegten Schachtel aufgebracht werden;
- Fig. 2 eine Modifikation eines Teils der Vorrichtung nach Fig. 1 erläutert;
- Fig. 3 schematisch die Federbelastung von Teilen der in Fig. 1 und 2 dargestellten Vorrichtung zeigt;
- Fig. 4 schematisch eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung an unterschiedlichen aufeinanderfolgenden Positionen in einem Etikettierzyklus zeigt, wobei Etiketten auf zwei zueinander senkrechte Seiten einer auf einem Förderer vorwärtsbewegten Schachtel aufgebracht werden;
- Fig. 5 eine perspektivische Vorderansicht von Teilen der Ausführungsform nach Fig. 4 zeigt;
- Fig. 6 eine Rückansicht des Teils nach Fig. 5 ist;
- Fig. 7 eine ähnliche Ansicht wie Fig. 5 zeigt, wobei aber der Aufbau ohne zum Transport von Etiketten verwendeten Teilen dargestellt ist.
- Fig. 1 erläutert die Arbeitsweise einer ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, wobei die sequentielle Verlagerung von Teilen der Vorrichtung in Fig. 1A bis 1E dargestellt ist.
- Zunächst auf Fig. 1A Bezug nehmend, ist eine Etikettiervorrichtung A in einem Zustand vor Beginn eines Etikettierzyklus dargestellt. Die Vorrichtung A beinhaltet eine Etikettenbedruckungseinrichtung 1, die für jeden Etikettierzyklus zwei identischen Selbstklebeetiketten 2, 3 erzeugt, wobei allerdings die Etiketten in einer anderen Anordnung nicht identisch sein müssen. Das erste dieser Etiketten, Etikett 2, wird von einem Fördermechanismus, der nicht dargestellt ist, zu einer Etikettentragestation S1 gebracht, die an einer Seite eines bewegbaren Elements angeordnet ist, der aus einem Gelenkarm 5 besteht, welcher schwenkbar auf einem feststehenden Arm 4 der Vorrichtung A gehalten ist. Ein zweites Etikett 3 ist an einer Etikettenhaltestation S2 angeordnet dargestellt und daran gehalten, die an einer Seite des feststehenden Arms 4 angeordnet ist.
- In der in Fig. 1A dargestellten Position erstreckt sich zumindest ein Teil des schwenkbaren Arms 5 über eine Seite eines Förderers 6, der so arbeitet, daß er eine Anzahl von Gegenständen daran entlang fördert, die in diesem Beispiel aus verpackten Gegenständen bestehen, z. B. Schachteln 7, 8. Wie dargestellt, ist eine Schachtel 7 bereits mit Etiketten versehen worden, die auf zwei Flächen bzw. Seiten der Schachtel 7 aufgebracht worden sind, wie nachfolgend beschrieben, und eine darauffolgende Schachtel 8 wird gleich darauf mit Etiketten versehen. Der Förderer 6 bewegt die Schachteln 7, 8 in Richtung des Pfeils 9.
- Nunmehr auf Fig. 1B Bezug nehmend, ist die Etikettiervorrichtung A in einem Zustand dargestellt, in dem der Schwenkarm 5 relativ zu dem feststehenden Arm 4 vor die und somit in den Weg der herankommenden Schachtel 8 bewegt worden ist, nachdem die bereits etikettierte Schachtel 7 sicher aus der Etikettiervorrichtung A bewegt worden ist.
- In diesem Beispiel wird der Schwenkarm 5 in die in Fig. 1B dargestellte Position federnd vorgespannt. Wenn sich die Schachtel 8 weiter vorwärtsbewegt, kommt eine erste Oberfläche, nämlich die Vorderseite f1 der Schachtel 8, in Kontakt mit dem Etikett 2 auf dem Schwenkarm 5 und drückt den Schwenkarm 5 nach hinten gegen die Feder-Vorspanneinrichtung. Wenn der Schwenkarm 5 zurückgedrückt wird, wird das Etikett 2, welches auf der Außenseite klebrig ist, gegen die Vorderseite f1 der Schachtel 8 angedrückt und dadurch daran angebracht.
- Sobald der Schwenkarm 5 genügend weit nach hinten gedrückt worden ist, stellt eine nicht dargestellte Erfassungseinrichtung ein Signal an eine nicht dargestellte Steuerungseinrichtung bereit, die ein Signal an eine geeignete, nicht dargestellte Betätigungseinrichtung abgibt, um den Schwenkarm 5 in die in Fig. 1D dargestellte Position gegen die Kraft der Feder- Vorspanneinrichtung zurückzuziehen, in eine Position, in der der Schwenkarm 5 im wesentlichen mit dem feststehenden Arm 4 ausgerichtet ist. In dieser ausgerichteten Position kann das zweite Etikett 3 von der Etikettenhaltestation S2 durch die Fördereinrichtung zu der Etikettentragestation S1 transportiert werden, und gleichzeitig oder anschließend kann ein weiteres Etikett 10 durch die Druckeinrichtung 1 bedruckt oder zumindest teilweise bedruckt werden.
- Wenn sich die Schachtel 8 weiter entlang der Fördereinrichtung 6 vorwärtsbewegt, kommt das zweite Etikett 3 an der Etikettentragestation S1 in Kontakt mit einer zweiten Fläche, nämlich in diesem Beispiel der Seitenfläche f2 der sich vorwärtsbewegenden Schachtel 8, wie in Fig. 1E dargestellt ist, wodurch das zweite Etikett 3 auf der Seitenfläche f2 der sich vorwärtsbewegenden Schachtel 8 aufgebracht wird. Der Schwenkarm 5 kann gegen die Feder- Vorspanneinrichtung geringfügig aus der Ausrichtung mit dem feststehenden Arm 4 zurückgedrückt werden, wenn sich die Schachtel 8 vorwärtsbewegt, was die Aufbringung des zweiten Etiketts 3 auf die Seitenfläche f2 der Schachtel 8 unterstützt.
- Gleichzeitig mit der Aufbringung des zweiten Etiketts 3 auf die Seitenfläche f2 der Schachtel 8 oder anschließend kann ein weiteres Etikett 11 bedruckt werden, während das zuvor be druckte Etikett 10 entlang des feststehenden Arms 4 von der Druckeinrichtung 1 wegbefördert wird. Während sich die Schachtel 8 weiter vorwärtsbewegt, kommt sie schließlich in die Position, in der die Schachtel 7 in Fig. 1A dargestellt ist.
- Man erkennt, daß während die Etiketten 2, 3, 10, 11 usw. von der Etikettenhaltestation 52 zu der Etikettentragestation S1 vorwärtsbewegt werden, der Schwenkarm 5 mit dem feststehenden Arm 4 ausgerichtet ist und sich daher kein Etikett um eine Biegung oder ähnliches herumbewegen muß, während es transportiert wird.
- Fig. 2 zeigt eine Modifikation der Ausführungsform nach Fig. 1, in der die Etikettentragestation S1 eine konvexe Fläche aufweist, auf der Etiketten getragen werden. Eine Schachtel 12 ist dargestellt, die sich in Richtung des Pfeils 13 vorwärtsbewegt, und wenn die Vorderseite f1 der Schachtel 12 in Kontakt mit einem Etikett 14 kommt, welches auf der konvexen Fläche des Schwenkarms 5 getragen ist, hat die Bewegung der Schachtel 12, die gegen den federnd vorgespannten Schwenkarm 5 drückt, die Wirkung, daß das Etikett 14 auf die Vorderseite f1 der Schachtel 12 abrollend aufgebracht wird. Fig. 2A bis 2C zeigen diese Abrollwirkung in unterschiedlichen Stadien des Vorgangs.
- Wiederum kann eine Sensoreinrichtung vorgesehen sein, um zu erfassen, wann der Schwenkarm 5 durch die sich vorwärtsbewegende Schachtel 12 über eine Einstellposition hinaus zurückgedrückt worden ist, beispielsweise die in Fig. 2C angegebene Position.
- Der Vorteil der in Fig. 2 dargestellten Ausführungsform gegenüber der nach Fig. 1 besteht darin, daß der Kontaktdruck zwischen der Schachtel 12 und dem Etikett 14 vergrößert ist, da die auf die sich vorwärtsbewegende Schachtel 12 aufgebrachte Kraft auf einer relativ begrenzten Fläche konzentriert ist, als Ergebnis der konvexen Form der Tragefläche des Schwenkarms 5, obwohl der Transport des Etiketts 14 von der Etikettenhaltestation des feststehenden Arms 4 zum Schwenkarm 5, auch wenn die beiden Arme 4 und 5 ausgerichtet sind, komplizierter sein kann.
- Unter Bezugnahme auf Fig. 3 ist ein Federbelastungsmechanismus dargestellt, um den Schwenkarm 5 aus der Ausrichtung mit dem feststehenden Arm 4 in Richtung auf die in Fig. 1B angegebene Position vorzuspannen. Der Mechanismus beinhaltet einen Hebel 15, wobei ein nicht dargestelltes Betätigungselement vorhanden ist, beispielsweise ein elektrisch und/oder pneumatisch betätigtes Betätigungselement, welches zwischen dem feststehenden Arm 4 und dem Hebel 15 angeschlossen ist, wobei das Betätigungselement bei Betätigung eine Schwenkbewegung des Schwenkarms 5 um die Achse P relativ zu dem feststehenden Arm 4 bewirkt. Eine Feder 16 befindet sich zwischen dem Hebel 15 und den Schwenkarmen, so daß der Arm 5 von dem Hebel 15 weg vorgespannt wird. Der Schwenkarm 5 ist somit in der Lage, in einem begrenzten Maß um die Achse P relativ zu dem Hebel 15 zu schwenken.
- Wenn sich der Schwenkarm 5 nicht in Kontakt mit einer Fläche einer Schachtel befindet, kann sich der Schwenkarm 5 selbstverständlich unter der Wirkung der Feder 16 in die in Fig. 3 dargestellte Position von dem Hebel 15 wegbewegen. Wenn der Schwenkarm 5 von einer Fläche einer Schachtel berührt wird, wird er gegen die Vorspannkraft der Feder 16 zurückgedrückt. Selbstverständlich kann jegliche alternative Feder oder eine sonstige elastische Vorspanneinrichtung verwendet werden.
- Bezugnehmend auf Fig. 4 ist eine zweite Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dargestellt. In dieser Ausführungsform sind sowohl die Etikettentragestation S1 als auch die Etikettenhaltestation 52 auf einem einzelnen bewegbaren Element M angeordnet, welches als Ganzes um eine Achse P1 schwenken kann und aus einem Paar schräg zueinander angeordneten Armen 21, 22 besteht, zwischen denen keine Schwenkbewegung auftritt.
- In Fig. 4A ist eine Schachtel 17 dargestellt, die in Richtung eines Pfeils 18 auf einem Förderer 19 zu einer Etikettenaufbringungsvorrichtung bzw. einem Etikettiergerät B vorwärtsbewegt wird. Wiederum umfaßt das Etikettiergerät B eine Druckeinrichtung 20 zum Bedrucken von Etiketten unmittelbar vor deren Aufbringung. Etiketten, die die Druckeinrichtung 20 verlassen, werden auf einen der Arme des bewegbaren Elements M zugeführt, nämlich Arm 21, der die Etikettenhaltestation S2 bildet, und vor der Aufbringung werden die Etiketten an die Etikettentragestation S1 auf dem anderen Arm 22 des bewegbaren Elements M abgegeben. Die Etikettentragestation S1 hat eine geringfügig konvexe Fläche, wie der Arm 5 in der Ausführungsform nach Fig. 2.
- Ein Etikettierzyklus sieht wie folgt aus:
- Ein erstes Etikett 24 wird entlang des Arms 21 von der Etikettenhaltestation 52 zum Arm 22 vorwärtsbewegt und an die Etikettentragestation S1 abgegeben. Gleichzeitig oder anschlie ßend kann ein zweites Etikett 25 von der Druckeinrichtung 20 zur Etikettenhaltestation S2 vorwärtsbewegt werden, wie in Fig. 4B angegeben. Während sich die Schachtel 17, auf die die Etiketten 24, 25 aufzubringen sind, vorwärtsbewegt, kommt eine erste Fläche, die eine Vorderfläche f1 der Schachtel 17 ist, an der Etikettentragestation S1 in Kontakt mit dem Etikett 24, wie in Fig. 4C dargestellt ist, und drückt den Arm 22 zurück, um das bewegbare Element M um eine Schwenkachse P1 zu bewegen, wodurch die konvexe Fläche des Arms 22, auf der das Etikett 24 getragen wird, dazu veranlaßt wird, das Etikett 24 auf der sich vorwärts bewegenden Vorderseite f1 der Schachtel 17 abzurollen. Dadurch wird das Etikett 24 auf die Vorderseite f1 der Schachtel 17 angebracht.
- Sobald das Element M auf diese Weise um seine Achse P1 um ein vorbestimmtes Maß, das von einer Erfassungseinrichtung erfaßt wird, verschwenkt worden ist, wird ein Betätigungselement durch eine Steuereinrichtung betätigt, um den Arm 22 aus dem Weg der herankommenden Schachtel 17 zu bewegen, und gleichzeitig oder anschließend wird das Etikett 25 an der Etikettenhaltestation S2 entlang des Arms 21 zu der Etikettentragestation S1 vorwärtsbewegt. Gleichzeitig oder anschließend kann ein weiteres Etikett 26 bedruckt oder teilweise bedruckt und mit einer Fördereinrichtung entlang des Arms 21 auf die Etikettenhaltestation S2 zu bewegt werden.
- Sobald die Vorderseite f1 oder die vorlaufende Kante der Schachtel 17 auf dem Förderer 19 eine Position benachbart zu einem Sensor 27 erreicht, betätigt die Steuereinrichtung das Betätigungselement, um das bewegbare Element M um die Schwenkachse P1 zurückzubewegen, um den Arm 22 einwärts zu der in Fig. 4E dargestellten Position zurückzubewegen, wenn das zweite Etikett 25 auf eine zweite Fläche aufgebracht werden kann, beispielsweise die Seitenfläche f2 der Schachtel 17, indem das Etikett 25 von dem freien Endabschnitt des Arms 22 transportiert wird. Gleichzeitig kann das nächste Etikett 26 an der Etikettehaltestation 52 zu der Etikettentragestation S1 transportiert werden und zur Anbringung auf die Vorderseite der nächsten ankommenden Schachtel bereitstehen.
- Sobald die gesamte Schachtel 17 am Sensor 27 vorbeibewegt bzw. über diesen hinausbewegt worden ist, kann das bewegbare Element M wieder in die in Fig. 4A dargestellte Position geschwenkt werden, wobei sich das Etikett 26 unmittelbar im Weg der herankommenden nächsten Schachtel (nicht dargestellt) befindet. Der Etikettierungszyklus für die Schachtel 17 ist dann abgeschlossen.
- Fig. 5, 6 und 7 erläutern im einzelnen den Aufbau des bewegbaren Elements M der Ausführungsform nach Fig. 4. In jeder der Abbildungen sind keine Etiketten dargestellt, und in Fig. 7 sind aus Klarheitsgründen die Fördergurte weggelassen.
- Das Element M ist auf einem Arm 28 schwenkbar gehalten und umfaßt eine obere Platte 29 und eine untere Platte 30, die durch eine Reihe von Zapfen, Drehwellen und Antriebswellen miteinander verbunden sind. Eine erste Reihe von sechs elastischen Gurten 31 ist so angeordnet, daß sie sich entlang der Oberfläche eines inneren Abschnitts des Arms 21 des Elements M erstrecken, wobei diese Gurte eine Etikettenhaltestation vor einem Lüfter 32 bilden. Eine zweite Reihe von sechs Gurten 33 erstreckt sich über die Oberfläche eines inneren Abschnitts des Arms 22, wobei diese Gurte eine Etikettentragestation vor einem Paar Lüfter 34, 35 bilden. Die Lüfter 32, 34 und 35 dienen dazu, nicht dargestellte Etiketten auf den Gurten 31, 33 zu halten.
- Die Winkelposition des bewegbaren Elements M relativ zu dem Arm 28 wird in diesem Beispiel durch ein pneumatisches Betätigungselement 36 gesteuert, von dem eine Ausgangswelle mit einer Welle S verbunden ist, die sich von der Platte 30 nach unten erstreckt. Ein Getriebemotor 38 treibt die Gurte 31 an, und ein Getriebemotor 37 treibt die Gurte 33 an. Daraus erkennt man, daß die Gurte 31 und 33 unabhängig bewegt werden können, und wie in Fig. 4 angegeben ist, können die Etiketten bis zum äußersten Ende des Arms 22 bewegt werden, so daß sie sich leicht auf die Seitenflächen f2 der Schachteln aufbringen lassen. Die Gurte 33 können dann langsam vorwärtsbewegt werden oder eine "Freilaufbewegung" ausführen, wenn ein Etikett von dem bewegbaren Element M auf eine Schachtel abgezogen wird. Als separater Vorgang kann das Etikett 26 dann von der Etikettenhaltestation S2, wie in Fig. 4E dargestellt, in die Position vorwärtsbewegt werden, die für das Etikett 24 in Fig. 4D dargestellt ist, und für die Einleitung des nächsten Etikettierungszyklus bereitstehen.
- Man erkennt, daß Etiketten von einer vorab bedruckten Rolle von Etiketten an die Vorrichtung A/B abgegeben oder nach Bedarf durch eine Druckeinrichtung 1, 20 bedruckt werden können, die sich benachbart der Vorrichtung befindet, wie vorstehend beschrieben.
- Es ist von Bedeutung, daß in jeder der beschriebenen Ausführungsformen die Bewegung des Schwenkarms 5 oder des ganzen Elements M sehr schnell in Bezug auf die Geschwindigkeit der auf den Förderern vorwärts bewegten Schachteln ausgeführt werden muß. Daher kann jede geeignete Art von Betätigungsmittel zum Ausführen solcher Bewegung verwendet werden, und der Betrieb solcher Betätigungsmittel kann durch eine computerbetriebene Steuereinrichtung erfolgen, die zusätzliche Eingangssignale zu den beschriebenen erhalten kann, von Sensoren der Etikettiervorrichtung A, B, die die Positionen der jeweiligen Schachteln oder sonstigen Gegenstände entlang des Förderers bestimmen. Der Betrieb der Druckeinrichtung 1, 20, sofern vorhanden, kann unter der Steuerung der Steuerungseinrichtung erfolgen, so daß ein Etikett mit speziellen Informationen bezüglich eines Gegenstands zumindest teilweise bedruckt werden kann, bevor ein vorangehendes Etikett auf einen Gegenstand aufgebracht worden ist.
- Unterschiedliche Modifizierungen können vorgenommen werden, ohne den Gegenstand der Erfindung zu verlassen.
- Beispielsweise kann, obwohl in Fig. 5 und 7 eine Fördereinrichtung beschrieben ist, die eine Anzahl von Fördergurten 31, 33 aufweist, eine alternative Fördereinrichtung vorgesehen sein, wenn erforderlich. Anstelle eines pneumatischen Betätigungselements 36, um eine Bewegung des bewegbaren Elements M (und/oder des Schwenkarms 5 in der ersten Ausführungsform) zu bewirken, kann ein alternatives Betätigungselement wie beispielsweise ein elektrisch betriebenes Betätigungselement verwendet werden.
- Wie beschrieben, haben die Gegenstände, auf die die Etiketten aufgebracht werden, zwei zueinander im wesentlichen senkrechte Flächen f1 und f2, wobei die beiden Flächen f1, f2, auf die die Etiketten aufgebracht werden, in einer anderen Ausführungsform allerdings nicht senkrecht zueinander sein müssen, obwohl eine gewisse Modifizierung an der beschriebenen Vorrichtung notwendig sein kann, um zu ermöglichen, daß Etiketten auf beide Seiten aufgebracht werden.
- In dem beschriebenen Beispiel wird eine relative Bewegung zwischen den Gegenständen und der Etikettiervorrichtung durch Fördern der Gegenstände entlang eines Förderers erreicht. In einer anderen Ausführungsform kann eine solche Relativbewegung anders erzielt werden, beispielsweise indem die Vorrichtung A, B zusätzlich oder anstatt der Gegenstände, auf die die Etiketten anzubringen sind, bewegt wird.
- Das bewegbare Element M der Ausführungsform nach Fig. 4 bis 7 kann mit einer Feder oder in sonstiger Weise elastisch in die in Fig. 4A dargestellte Position, in der der eine Arm 22 unmittelbar im Weg eines ankommenden Gegenstands liegt, vorgespannt sein oder auch nicht.
Claims (11)
1. Etikettiervorrichtung (A; B) zum Aufbringen eines ersten eines zweiten Etiketts (2, 3; 14;
24-26) auf jeweils eine von zwei Querflächen (f1, f2) eines Gegenstands (7, 8; 12; 17),
während sich der Gegenstand relativ zu der Vorrichtung (A, B) bewegt, wobei die
Vorrichtung eine Etikettenausgabeeinrichtung (1, 20) aufweist, von der Etiketten zu einem
bewegbaren Element (5; M) abgegeben werden, welches mit einer Etikettentragestation
(S1) für ein erste Etikett versehen ist, und wahlweise in einer ersten und in einer zweiten
Position positionierbar ist, in der das erste und das zweite Etikett aufgebracht werden,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung eine Etikettenhaltestation (4; 21) mit einem
Mittel (34) zum Halten eines zweiten Etiketts (2, 3; 24-26) aufweist, wobei eine
Einrichtung (21, 23) vorhanden ist, um Etiketten von der Etikettenausgabeeinrichtung zu der
Etikettenhaltestation und von der Etikettenhaltestation (4; 21) zu der Etikettentragestation
(S1) abzugeben, wodurch, wenn das bewegbare Element (5; M) zu der ersten Position
Position bewegt wird, das erste, an der Etikettentragestation angeordnete Etikett auf eine
erste Seite (f1) des Gegenstands (7, 8; 12; 17) aufgebracht wird, und wenn das bewegbare
Element (5; M) von der ersten Position in die zweite Position bewegt wird und das zweite
Etikett von der Etikettenhaltestation (4; 21) zu der Etikettentragestation befördert wird,
das zweite Etikett auf eine zweite Seite (f2) des Gegenstands (7, 8; 12; 17) aufgebracht
wird.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das bewegbare Element (5)
einen Arm aufweist, der relativ zu einem feststehenden Arm (4) zwischen der ersten und
der zweiten Position schwenkbar ist, wobei der feststehende Arm (4) die
Etikettenhaltestation bildet, von der Etiketten zur Abgabe an die Etikettentragestation (S1) des relativ
schwenkbaren Arms (5) befördert werden.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das bewegbare Element (M1)
ein Paar starr verbundene oder einteilig ausgeführte Armelemente aufweist, wobei eines
der Armelemente (22) die Etikettentragestation und das andere (21) der Armelemente die
Etikettenhaltestation bildet, von der Etiketten zur Abgabe an die Etikettentragestation
befördert werden.
4. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einrichtung zum Abgeben des zweiten Etiketts von der Etikettenhaltestation (4; 21) zu der
Etikettentragestation (S1) eine Fördereinrichtung aufweist, die einen oder mehrere Gurte
(33) besitzt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Fördereinrichtung ein
Mittel (34) zum Schaffen eines reduzierten Drucks aufweist, um das zweite Etikett in
Kontakt mit dem Fördergurt oder den -gurten (33) zu halten, während das zweite Etikett
zur Etikettentragestation (S1) abgegeben und dort gehalten wird.
6. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Etikettentragestation (S1) eine konvexe Fläche aufweist und ein Etikett auf den
Gegenstand aufgebracht wird, während eine rollartige Relativbewegung zwischen der konvexen
Fläche der Etikettentragestation (S1) und der Seite (f1, t2) des Gegenstands auftritt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Etikett mittels Druck
aufgebracht wird, wenn die Oberfläche (f1, f2) des Gegenstands, auf den das Etikett
aufgebracht wird, das Etikett auf der konvexen Fläche berührt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, soweit auf Anspruch 2 zurückbezogen, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Federvorspanneinrichtung vorgesehen ist, um den bewegbaren Arm (5)
federnd gegen die Oberfläche (f1, f2) des Gegenstands, auf den Etikett aufzubringen ist,
vorzuspannen, wobei der bewegbare Arm (5) gegen die Kraft der
Federvorspanneinrichtung bewegt wird, während das Etikett die Oberfläche (f1, f2) des Gegenstands, auf den es
aufzubringen ist, berührt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß eine Einrichtung vorgesehen
ist, um eine Bewegung des bewegbaren Arms (5) zu erfassen, wenn der bewegbare Arm
(5) gegen die Kraft der Federvorspanneinrichtung bewegt wird, wenn das Etikett die
Oberfläche des Gegenstands, auf den das Etikett aufzubringen ist, berührt, und um ein
Eingabesignal an eine Steuereinrichtung bereitzustellen.
10. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine
Steuerungseinrichtung zum Koordinieren der Bewegung des bewegbaren Elements (5, M), der
Abgabe der Etiketten an die Etikettentragestation (S 1) zwischen der ersten und zweiten
Position, und welche Etiketten aufzubringen sind.
11. Verfahren zum Aufbringen von Etiketten (2, 3; 14; 24-26) auf jeweils eine von zwei
Querflächen (f1, f2) eines Gegenstands, während sich der Gegenstand bewegt, unter
Verwendung einer Vorrichtung (A; B), mit einer Etikettenausgabevorrichtung (1, 20), von der
Etiketten an ein bewegbares Element ausgegeben werden, welches wahlweise in einer
ersten und einer zweiten Position positionierbar ist, wo das erste bzw. das zweite Etikett
aufgebracht wird, wobei das bewegbare Element eine Etikettentragestation (S1) für das
erste Etikett bildet und die Vorrichtung weiter eine Etikettenhaltestation (4; 21) mit einer
Einrichtung (24) zum Halten eines zweiten Etiketts (2, 3; 14; 24-26) aufweist, wobei eine
Einrichtung (31, 33) vorhanden ist, um Etiketten von der Etikettenausgabeeinrichtung zu
der Etikettenhaltestation und von der Etikettenhaltestation (4; 21) zu der
Etikettentragestation (S1) abzugeben, wobei das Verfahren die Schritte umfaßt, ein erstes Etikett an die
Etikettentragestation (S1) abzugeben, das Element (5; M) in der ersten Position relativ zu
dem Gegenstand zu positionieren, das Etikett auf eine erste Fläche (f1) des Gegenstands
aufzubringen, das Element (5; M) in einer zweiten Position zu positionieren, ein zweites
Etikett an die Etikettentragestation (S1) abzugeben und das zweite Etikett auf die zweite
Fläche (f2) des Gegenstands aufzubringen.
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