DE69701707T2 - Vorrichtung zum Befestigen eines elektrischen Gerätes - Google Patents
Vorrichtung zum Befestigen eines elektrischen GerätesInfo
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Description
- Diese Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung eines elektrischen Gerätes, insbesondere zur Schnittstellenbildung, dessen Sockel eine mittlere Aussparung aufweist, die einer Tragschiene angepasst ist und auf einer Seite von einer offenen Gleitschine begrenzt wird, die einen der Ränder der Schiene aufnehmen kann, während der andere Rand der Schiene in Rückhaltehaken eingeführt werden kann (siehe FR-A-2 551 807).
- In bekannter Weise kann der Sockel eines Zwischenschaltgerätes an seinen seitlichen Enden seitliche Flansche aufweisen, und die Befestigung des Zwischenschaltgerätes an einer Schiene erfolgt dann mittels Federgleitschuhen, die einen Teil mit den besagten Flanschen bilden. Die Federgleitschuhe haben gleichzeitig eine Montage- und Positionierfunktion sowie eine Befestigungsfunktion des Gerätes auf der Schiene.
- Es reicht jedoch aus, insbesondere bei einer falschen Demontage des Zwischenschaltgerätes, dass die Elastizitätsgrenze der Gleitschuhe überschritten wird, so dass diese ihre Befestigungsfunktion nicht mehr gewährleisten. Weiters bilden die Flansche, um die Positionier- und Befestigungsfunktionen zu integrieren, zwangsläufig erschmolzene Formteile.
- Ausserden vergrössert die Anwesenheit dieser Gleitschuhe für die Befestigung des Gerätes die Abmessungen des letzteren, hauptsächlich hinsichtlich seiner Tiefe.
- Das Ziel der Erfindung besteht darin, eine Befestigungsvorrichtung eines elektrischen Gerätes zu geringen Kosten und in einfacher Weise herzustellen, die eine starre Befestigung des Gerätes auf der Schiene garantiert. Sie ermöglicht ebenfalls, die Abmessungen der Befestigungsvorrichtung zu reduzieren, um die Gesamtabmessungen des Gerätes zu verringern.
- Erfindungsgemäss ist die Vorrichtung dadurch gekennzeichnet, dass der Sockel aus einem extrudierten Teil geformt ist, dass er mindestens eine Flexionsfeder umfasst, die in die Gleitschiene eingeschoben wird, so dass die Länge der Feder etwa nach der Länge der Gleitschiene ausgerichtet ist, wobei die Flexionsfeder eine Blattfeder mit einer Kontaktfläche ist, die sich mit der Kante eines Schienenrandes in Kontakt versetzen kann, sowie Arretiermittel der Feder in der Gleitschiene.
- An den seitlichen Enden des Sockels sind seitliche Flansche montiert, die Anschläge aufweisen, um sich gegen die in der Gleitschiene angeordnete Kante des Schienenrandes zu drücken, um die Flexion der Feder zu begrenzen.
- Die Blattfeder weist eine Wellung mit mindestens einer unteren und einer oberen Konvexität auf, die sich am Boden der Gleitschiene und an internen, parallel zum Boden verlaufenden Rücksprüngen der Gleitschiene abstützen, wobei die untere Konvexität die Kontaktfläche der Feder mit der Schiene bildet.
- Die Feder weist vorteilhafterweise an ihrem vorderen Ende eine Konvexität auf, die mit dem Boden der Gleitschiene zusammenwirkt, um das Einfügen der Feder in die Gleitschiene zu erleichtern, und an ihrem hinteren Ende eine Haltekante, die die Feder in der Gleitschiene abbremsen soll.
- Das Gefangenhalten der Feder in der Gleitschiene wird durch die Befestigung der seitlichen Verschlussflansche an den Enden des Sockels garantiert. Die seitlichen Flansche können weiters Rückhaltehaken aufweisen, um den Rand der Schiene festzuhalten, der demjenigen gegenüberliegt, der in der Gleitschiene des Sockels eingefügt ist.
- Die nachstehende, unter Bezugnahme auf die Zeichnungen gemachte Beschreibung erläutert die Merkmale und Vorteile der Erfindung. Auf den beiliegenden Zeichnungen zeigen.
- - Fig. 1 eine explodierte Ansicht in Perspektive eines auf einer Tragschiene montierten Zwischenschaltgerätes;
- - Fig. 2 eine Seitenansicht, teilweise im Schnitt nach II-II, des mit der erfindungsgemässen Befestigungsvorrichtung ausgerüsteten Gerätesockels;
- - Fig. 3 eine Rückansicht im Schnitt nach III-III eines Teils des Sockels;
- - Fig. 4 eine Seitenansicht, teilweise im Schnitt nach II-II, des Gerätes bei Beginn der Montagearbeit auf der Tragschiene;
- - Fig. 5 eine Seitenansicht des Gerätes, teilweise im Schnitt nach II-II, nach Montage auf der Tragschiene ;
- - Fig. 6 eine Seitenansicht des Gerätes nach Montage auf der Tragschiene.
- Das auf Fig. 1 dargestellte Zwischenschaltgerät 10 ist dazu bestimmt, elektrisch zwischen einer Verarbeitungseinheit, beispielsweise einer vorprogrammierbaren Steuerung, und einer Elektroausrüstung eingebaut zu werden, die von dieser Einheit betrieben oder gesteuert werden kann.
- Die Vorrichtung 10 umfasst einen länglichen Sockel 20, der sich nach einer Richtung X-X' erstreckt, eine gedruckte Schaltungskarte 30 mit einer allgemeinen Ebene P, die im Sockel entsprechend der Länge desselben angeordnet ist, und modulare Schnittstellen-Stromblöcke 40, die an der Karte 30 angeschweisst sind.
- Der Sockel 20 (Abb. 2) ist ein extrudiertes Kunststoffteil mit U-Profil, dessen Länge entsprechend der Anzahl der gewünschten modularen Blöcke zugeschnitten wird.
- Der Sockel 20 weist eine parallel zur Ebene P verlaufende Seele 21 auf, sowie einen oberen 22 und einen unteren 23 Flügel. Die Flügel 22, 23 kragen ab der Seele nach vorne aus und umfassen gegenüberliegende Rillen 22a, 23a, die nach der Richtung X-X' ausgerichtet sind, um dort die Karte 30 einzuschieben.
- An den seitlichen Enden des Sockels sind seitliche Verschlussflansche 24 montiert; ihre Befestigung am Sockel erfolgt mittels Schrauben, die mit Öffnungen 25 in der Nähe der Anschlüsse der Flügel 22, 23 an der Seele 21 zusammenwirken, kann jedoch ebenfalls durch Einclipsen durchgeführt werden.
- Das Zwischenschaltgerät 10 ist dazu bestimmt, auf einer Tragschiene 50 einer Wand und einer Platine montiert zu werden.
- Die Tragschiene 50 ist so gekrümmt, dass sie im Querschnitt eine genormte < < Hutform > > aufweist. Die Schiene besteht aus einer mittleren Seele 51, die an zwei Flügeln 52, 53 angeschlossen ist, die so gekrümmt sind, dass sie zwei Ränder 54, 55 bilden, die sich in der gleichen Ebene auf beiden Seiten der mittleren Seele 51 befinden. Der obere Rand 54 bildet eine Oberkante 56 und der untere Rand 55 eine Unterkante 57.
- Die Befestigungsvorrichtung des Gerätes auf der Schiene umfasst federnde, auf dem Sockel angeordnete Positionier- und Befestigungsmittel sowie an den seitlichen Flanschen angeordnete Haltemittel.
- Die Seele 21 des Sockels 20 umfasst an der Rückseite und über die ganze Länge des Sockels eine mittlere Aussparung 60, die der Tragschiene 50 angepasst ist. Die Aussparung 60 wird an ihrem oberen Ende nach der Achse X-X' von einer nach unten geöffneten Gleitschiene begrenzt, die den oberen Rand 54 der Schiene aufnehmen kann.
- Die offene Gleitschiene 61 umfasst einen Boden 62, mit internen, parallel zum Boden 62 verlaufenden Rücksprüngen versehenen Rändern 63 und eine zwischen den Rücksprüngen 64 und gegenüber dem Boden 62 angeordnete Öffnung 65. Die Gleitschiene gestattet die Aufnahme nach der Achse X-X' von mindestens einer Flexionsfeder 70 des Typs Blattfeder, die die federnden Positionier- und Befestigungsmittel bildet. Je nach Länge des Sockels können zwei Blattfedern vorgesehen sein, die sich jeweils an den beiden Enden der Gleitschiene befinden.
- Die Blattfeder 70 wird so in die Gleitschiene eingeschoben, dass die Länge der Feder etwa nach der Länge der Gleitschiene ausgerichtet ist.
- Wenn die Feder in die Gleitschiene eingeführt ist (Fig. 3), ist die Feder gespannt und kann orthogonal zu X-X' durchbiegen. Sie weist eine Wellung 71 auf, so dass sich die untere und obere Konvexität 72a, 72b der Wellung nach der Breite der Feder auf dem Boden 62 und den internen Rücksprüngen 64 der Gleitschiene abstützen. Die obere Konvexität 72b bildet das vordere Ende der Feder, um das Einfügen derselben in die Gleitschiene zu erleichtern. Die untere Konvexität 72 bildet eine Kontaktfläche 73, die mit der Schiene 50 in Kontakt treten soll. Eine Haltekante 74 bildet das hintere Ende der Feder und steht in Kontakt mit dem Boden 62 der Gleitschiene, um das Abbremsen der Feder zu gewährleisten. Die Feder ist in der Gleitschiene 61 mit den Arretiermitteln 75 gefangen. Die Arretiermittel 75 bestehen aus Verschlussflanschen 24, die die Enden der Gleitschiene verschliessen. Als Arretiermittel kann man ebenfalls eine Querform in der Gleitschiene hinzufügen, beispielsweise eine Konkavität, die mit der Kante 74 zusammenwirken kann.
- Die seitlichen Verschlussflansche 24 umfassen eine parallel zur Ebene P verlaufende Aussparung 24a zur Aufnahme der Schiene 50, die in Bezug auf die Aussparung 60 des Sockels auskragend positioniert ist.
- Die Aussparung 24a ist an ihrem oberen Ende von einem Anschlag 24b begrenzt, der sich gegen die obere Kante 56 der Schiene abstützen soll, und an ihrem unteren Teil von Rückhalthaken 24c, die die Haltemittel des unteren Randes 55 der Schiene bilden.
- Nachstehend wird unter Bezugnahme auf Fig. 4, 5 und 6 die Betriebsweise der Vorrichtung beschrieben.
- Um das Zwischenschaltgerät 10 auf die Tragschiene 50 zu montieren, setzt man diese über die Öffnung 65 der Gleitschiene auf den oberen Rand 54 der Schiene (Fig. 4), so dass sich die Kontaktfläche 73 der Blattfeder 70 auf die Kante 56 des oberen Randes 54 abstützt. Man bemerkt, dass der obere Rand 54 beginnt, sich in die Gleitschiene 61 einzufügen, aber dass der untere Rand 55 nicht in die Rückhalthaken 24c eingeführt ist. Die Ebene Y-Y' des Bodens der Aussparung 24a bildet einen spitzen Winkel mit der Ebene M-M' der Seele 51 der Tragschiene.
- Um das Zwischenschaltgerät auf die Schiene zu clipsen, übt man auf das Gerät eine etwa vertikale, von oben nach unten gerichtete Kraft F aus, mit der Wirkung, dass die Blattfeder 70 durchbiegt und sich der obere Rand 54 etwas weiter in die Gleitschiene 61 eindrückt. Dann kann man das Zwischenschaltgerät leicht umdrehen, so dass sich die Anschläge 24b der Flansche gegen die obere Kante 56 der Schiene abstützen und dass der untere Rand 55 der Schiene gegenüber den Haken 24c sitzt. Wenn man die auf das Zwischenschaltgerät ausgeübte Kraft loslässt, fügen sich die Haken 24c der Flansche in den Rand 55 der Schiene ein, während sich der Boden der Haken gegen die Kante 57 der Schiene abstützen (Fig. 5 und 6).
- Die Aussparungen 60 des Sockels 24a der Flansche weisen Abmessungen auf, die zum Aufclipsen durch Flexion der Blattfeder 70 geeignet sind. Die Höhe H zwischen den Anschlägen 24b und dem Boden der Haken 24c ist etwas grösser als die Höhe h zwischen den Kanten 56 und 57 (Fig. 6).
- Weiters haben die seitlichen Flansche 24 einerseits eine Arretier- und Einfangfunktion der Feder durch Verschliessen der Gleitschiene 61, und andererseits eine Flexionsbegrenzungsfunktion der Feder durch den Anschlag 24b, der sich gegen die obere Kante 56 der Schiene abstützt. Demzufolge kann die Feder nicht beschädigt und über ihre Elastizitätsgrenze hinaus zusammengedrückt werden, während die Befestigungsfunktion weiterhin gewährleistet ist. Um das Zwischenschaltgerät 10 von der Tragschiene 50 zu entfernen, braucht man nur eine etwa vertikale, von oben nach unten gerichtete Kraft auf das Gerät auszuüben und es umzudrehen, um in die Position der Fig. 4 zurückzukehren.
- Selbstverständlich könnte die Aussparung 60 des Sockels die Gleitschiene 61 in ihrem unteren und nicht in ihrem oberen Teil umfassen, wobei die Rückhaltehaken 24c dann im oberen Teil der Flansche angeordnet wären.
- Bei einer anderen Ausführungsform der Befestigungsvorrichtung könnten die Rückhaltehaken 24c gegenüber der Gleitschiene 61 am Sockel befestigt sein.
- Die vorstehend beschriebene Befestigungsvorrichtung betrifft die Befestigung eines Elektrogerätes auf einer hutförmigen Tragschiene. Selbstverständlich könnte die Befestigung an jedem anderen Schienentyp erfolgen, wenn man dazu eine Befestigungsvorrichtung herstellt, die beispielsweise mit zwei gegenüberliegenden Gleitschienen mit Flexionsfedern ausgestattet ist.
Claims (7)
1. Befestigungsvorrichtung eines elektrischen
Gerätes (10), dessen Sockel (20) eine mittlere
Aussparung (60) aufweist, die einer Tragschiene (50)
angepasst ist und auf einer Seite von einer offenen
Gleitschiene (61) begrenzt wird, die einen der Ränder
(54) der Schiene aufnehmen kann, während der andere
Rand (55) der Schiene in Rückhaltehaken (24c)
eingeführt werden kann, dadurch gekennzeichnet, dass:
- der Sockel (20) von einem extrudierten Teil
gebildet wird,
- die Vorrichtung mindestens eine Flexionsfeder
(70) umfasst, die in die Gleitschiene (61) eingeschoben
wird, so dass die Länge der Feder etwa nach der Länge
der Gleitschiene ausgerichtet ist, wobei die
Flexionsfeder (70) eine Blattfeder mit einer
Kontaktfläche (73) ist, die sich mit der Kante (56)
eines Randes (54) der Schiene in Kontakt versetzen
kann,
- und dass die Vorrichtung Arretiermittel (75) der
Feder in der Gleitschiene (61) umfasst.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, dass an den seitlichen Enden des
Sockels (20) seitliche Flansche (24) montiert sind, die
Anschläge (24b) aufweisen, die sich gegen die Kante
(56) des Randes (54) der in der Gleitschiene (61)
angeordneten Schiene abstützen sollen, um die Flexion
der Feder (70) zu begrenzen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, dass die Blattfeder (70) eine Wellung
(71) aufweist, die mindestens eine untere (72a) und
eine obere (72b) Konvexität umfasst, die sich gegen den
Boden (62) der Gleitschiene und gegen interne, parallel
zum Boden (62) verlaufende Rücksprünge (64) der
Gleitschiene abstützen, wobei die Kontaktfläche (73)
von der unteren Konvexität (72a) der Wellung (71)
gebildet wird.
4. Vorrichtung nach einem der vorstehend genannten
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Blattfeder
(70) an ihrem vorderen Ende eine Konvexität (72a)
aufweist, die mit dem Boden (62) der Gleitschiene
zusammenwirkt, um das Einfügen der Feder in die
Gleitschiene zu erleichtern, und an ihrem hinteren Ende
eine Haltekante (74), die die Feder in der Gleitschiene
abbremsen soll.
5. Vorrichtung nach einem der vorstehend genannten
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die
Arretiermittel (75) aus seitlichen Flanschen (24)
bestehen, die an den seitlichen Enden des Sockels (20)
montiert sind, so dass sie die Enden der Gleitschiene
(61) verschliessen.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, dass die Arretiermittel (75)
aus einer in der Gleitschiene (61) vorgesehenen
Querform bestehen.
7. Befestigungsvorrichtung nach einem der
vorstehend genannten Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
dass die Rückhaltehaken (24c) an den seitlichen
Flanschen (24) befestigt sind, die sich an den
seitlichen Enden des Sockels (20) befinden.
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