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DE69635488T2 - Antivirale verbindung - Google Patents

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Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf die Verwendung von Picolinsäure oder Derivaten davon als metallchelatbildendes Mittel gemäß Anspruch 1 und auf ein topisches oder intravaginales Medikament gemäß Anspruch 17.
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf spontan und viral induzierte, proliferierende Erkrankungen. Genauer genommen bezieht sich die Erfindung auf die Verwendung von metallchelatbildenden Stoffen einschließlich der Picolinsäure, der Fusarsäure und Derivaten davon als chemotherapeutische und/oder als biologisch-reaktive Modifikationsmittel.
  • Eine Infektion durch Papillomaviren hat zahlreiche proliferierende Erkrankungen zur Folge, einschließlich von Warzen, die durch den Typ 4 des Human-Papillomavirus (gewöhnliche Warzen) verursacht werden. Darüber hinaus kann der Papilloma-Virus Plantargeschwülste sowie Plantarwarzen verursachen. Eine Infektion des Gebärmutterhalses mit dem Humanpapillomavirus ist die häufigste aller sexuell übertragenen Erkrankungen. Diese weitverbreitete Virusinfektion, gewöhnlich als Genitalwarzen bekannt, ist eine ernste Erkrankung, die sich möglicherweise zu Gebärmutterkrebs entwickeln kann. Wegen der permanenten Anwesenheit des Virus in den Zellen wiederholt sich die Infektion bei einem beträchtlichen Prozentsatz der Patienten. In vielen Fällen ist eine Konisation des Gebärmutterhalses notwendig, um das infizierte Gewebe zu entfernen.
  • Condylomata acuminata, auch als Genitalwarzen bezeichnet, sind bösartige Epithelgeschwülste, die in Genital- und Analbereichen vorkommen und durch eine Vielzahl von Humanpapillomaviren (HPV) einschließlich der Typen 6, 11 und 54 verursacht werden. Bei diesen handelt es sich um weniger gefährliche Virusarten, die sich selten bösartig auswirken. Allerdings gehen hochgefährliche Virusarten wie HPV-16 und HPV-18 mit Intraepithelial-Krebs der Gebärmutter einher.
  • Die Wirkungen von HPV werden mit speziellen, viral codierten Proteinen behandelt, die mit den DNA-Zellen und den Proteinen in Wechselwirkung treten und/oder diese modulieren, um so ein unnormales Wachstum und eine Zellen-Differenzierung zu bewirken. Zwei Proteine des HPV-Virusgenoms, E6 und E7 bleiben unter den anogenitalen HPV gut erhalten, und beide können zur unkontrollierten Weiterverbreitung der Basalzellen-Eigenschaften der Organveränderungen beitragen. Das E7-Onkoprotein ist ein multifunktionales Protein mit Transkriptions-, Modulations- und Zellumformungs-Eigenschaften. Das E7-Onkoprotein wird als „Zinkfinger"-Protein bezeichnet, weil es eine Bewegungssequenz besitzt, die angeblich eine Zinkbindung eingeht. Eine starke Korrelation zwischen der Zinkbindung und der Transaktivierungswirkung von E7 wurde bereits dokumentiert. Das HPV-16 E6-Protein ist ein „Zinkfinger"-Protein, welches die DNA bindet und möglicherweise Transkriptionseigenschaften besitzen kann, und diese Funktion kann möglicherweise von der Zinkfinger-Bildung abhängig sein. Das E6 kann mit dem die Tumorzelle unterdrückenden Protein p53 eine Komplexbildung eingehen und es ist mit dem E7 notwendig, damit die schuppenartigen, ursprünglich menschlichen Zellen nicht absterben können.
  • Der menschliche Immunschwäche-Virus (HIV) setzt mehrere Steuerungs-Proteine codiermäßig um, die bei anderen Retroviren nicht gefunden werden. Das tat-Protein, bei dem es sich um eines dieser Viren handelt transaktiviert Gene, die aus der langen Terminalwiederholung des HIV gebildet werden, und das tat-Protein ist für die Viral-Replikation von entscheidender Bedeutung. Das tat-Protein des HIV-1 ist ein Zinkfinger-Protein, das vor allem wachstumsfördernd wirkt, wenn man es bestimmten Zellen einer Gewebekultur hinzufügt. Es wurde bereits gezeigt, dass das tat-Protein des HIV-1 das Wachstum der Zellen stimuliert, die mit Organveränderungen bei AIDS-Patienten mit Kaposi-Syndrom gewonnen wurden. Andere Experimente legten die Möglichkeit nahe, dass das tat-Protein als ein viraler Wachstumsfaktor wirken könnte, um die Replikation in latent infizierten Zellen zu stimulieren, oder um die Bildung von Genzellen zu verändern.
  • Den vorausgehenden Erläuterungen scheint man entnehmen zu können, dass es nützlich wäre, über ein Produkt zu verfügen, das in die Bildung oder in die Wirkungsweise bestimmter Zinkfinger-Proteine eingreifen könnte, so dass die Weiterverbreitung bestimmter, viral induzierter oder vermittelter, proliferierender Erkrankungen gestoppt wird, oder die Weiterverbreitung der Viren unterbunden wird, die, um sich umwandeln zu können und um nicht abzusterben von Zinkfinger-Proteinen abhängig sind. Darüber hinaus wäre es nützlich, ein Produkt bereitzustellen, welches das Wachstum anderer proliferierender Zellen stoppt, wie z.B. bösartiger Zellen, mit Hilfe von chelatbildenden Metallionen aus zinkabhängigen Proteinen und Enzymen, die für die Replikation oder die Übertragung der bösartigen Zellen notwendig sind.
  • DERWENT WPI, AN 94-185855 & JP 6107445 legt einen neuen Trypsin-Inhibitor offen für die Behandlung von Magengeschwüren, von Pankreasnekrose und Dermatitis, z.B. Picolinsäure, Nikotinsäure, Isonikotinsäure, Chinolinsäure oder deren Lithium-, Magnesium-, Kalium- usw. -Salze.
  • MEDLINE, AN 83073940 & Archives of Virology, 73 (2), 1982, Seiten 171-183 bezieht sich auf den Zerfall von Retroviren durch chelatbildende Mittel, beispielsweise EDTA oder EGTA.
  • MEDLINE, AN 89234021 & Journal of Antimicrobial Chemotherapy, 23 (Ergänzung A), 1989, Seiten 9-27 betrifft mögliche Zielorte für antivirale Inhibitoren des Human-Immunschwächevirus (HIV).
  • MEDLINE, AN 92218737 & Journal of Dermatology, 18 (12), 1991, Seiten 707-713 beschreibt die Wirksamkeit von Bimolan bei dem Malassezia-Ovalis-Modell der Schuppenflechte (Psoriasis).
  • Das Journal of Bacteriology, 138 (3), 1979, Seiten 923-932 legt die vorübergehende Wachstums-Inhibition von Escherich-Kolibakterien K-12 durch Ionen-Chelatbildner offen: „In-Vivo"-Inhibition der Ribonucleinsäure-Synthese durch Picolinsäure.
  • US-A-5,057,320 bezieht sich auf ein Verfahren zur Verbesserung der Hautatmung der weiblichen Brust und insbesondere zur Förderung der Heilung erkrankter Haut, bestehend aus einer Hautapplikation durch Zugabe einer Zusammensetzung, die im wesentlichen aus Picolinsäure besteht, oder bestehend aus Picolinsäure, deren Zusammensetzung im wesentlichen frei von Hefe-Verunreinigungen ist.
  • Drugs Exp. Clin. Research (Schweiz), 13 (10), 1987, Seiten 607-614 betrifft die antiproliferierende Aktivität der Picolinsäure infolge von Makrophagen-Aktivierung.
  • Die japanischen Patent Abstracts JP2164808 beschreiben ein Hautmittel zur Gewinnung eines sicheren Hautmedikaments zur äußeren Anwendung, das für Verschönerungs- und Aufhellungs-Effekte hervorragend geeignet ist, und zwar durch Mischen von einer oder von zwei, aus Fusarsäure ausgewählten Salzen, deren Derivaten, von 5-Alkoxypicolinsäure- oder 5-Benzylpicolinsäure-Derivaten mit anderen Wirkstoffen.
  • WO-A-9 313 789 bezieht sich auf Peptide, welche blutregulierende Aktivitäten besitzen und die dazu benutzt werden können, die Blutbildung zu stimulieren, und zur Vorbeugung und Behandlung von infektiösen Pilz-, Virus- und Bakterien-Erkrankungen eingesetzt werden können.
  • WO-A-9 427 627 legt Verbindungen der Formel A1-B1-X1-(CH2)m-(CON(R1))r-(CH2)s-Y1-(CH2)s-(N(R1)CO)r-(CH2)n-X1-B1-A1 offen. Die Verbindungen dieser Erfindung werden auch durch die Formel A2-B2-X2-(CH2)m-(CON(R1))r-(CH2)s-Y2-(CH2)s-(N(R1)CO)r-(CH2)n-X2-B2-A2 dargestellt.
  • Die Verbindungen der Erfindung besitzen eine blutregulierende Aktivität und können dazu verwendet werden, die Blutbildung zu stimulieren und können auch dazu benutzt werden, bestimmte Symptome zu behandeln, welche durch infektiöse Virus-, Pilz-, und Bakterien-Erkrankungen verursacht werden oder daraus entstehen.
  • Journal of Chemotherapy, 5 (1), 1973, Seiten 3-9 betrifft einen Wirkungsmodus eines Zn-Komplexes auf die in-vitro-Infektion des Herpes-Simplex-Virus, Typ 1.
  • Geriatric Oncology, Philadelphia, J.B. Lippincott Co. 1992, Kapitel 7, Seiten 60-75 bezieht sich auf Wachstumsfaktoren, Onkogene, Antionkogene und Alterung.
  • Cell, Band 14, 1978, Seiten 489-499 beschreibt die Isolierung und die Charakterisierung eines siderophorähnlichen Wachstums aus Mutanten der SV40-transformierten Zellen, die sich der Picolinsäure angepasst haben.
  • Anticancer Research, Band 13, 1993, Seiten 57-64 legt die cytotoxische Aktivität der Fusarsäure im Bezug auf menschliche Adenokarzinomzellen in einer Gewebekultur offen.
  • Es ist ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung, eine Verbindung bereitzustellen, welche das Wachstum von gefährlichen und bösartigen Zellen, z.B. von viral, chemisch und spontan transformierten Zellen verzögern kann.
  • Es zählt auch zu den Gegenständen der vorliegenden Erfindung, metallchelatbildende Mittel und die Eigenschaften chemotherapeutischer/antiviraler Mittel und Eigenschaften biologischer Reaktionsveränderer bei der Herstellung eines Medikaments bereitzustellen, das für die Behandlung verschiedener Formen spontaner und retroviral induzierter proliferierender Erkrankungen und Krebserkrankungen geeignet ist.
  • Es ist ein weiterer Gegenstand der Erfindung, ein zinkchelatbildendes Mittel zur Herstellung eines Medikamentes bereitzustellen, das die Funktion des Zinkfinger-Proteins stoppt.
  • Noch ein anderer Gegenstand der Erfindung ist es, solche chelatbildenden Mittel in einer relativ sicheren und nicht-toxischen Form wie z.B. Picolinsäure und deren Derivate bereitzustellen.
  • Ein weiterer Gegenstand der Erfindung ist die Bereitstellung eines topischen Medikaments aus metallchelatbildenden Mitteln wie z.B. der Picolinsäure oder deren Derivate, um viral induzierte oder spontan proliferierende Erkrankungen der Haut oder der Schleimhäute zu behandeln.
  • Noch ein weiterer Gegenstand der vorliegenedn Erfindung ist die Bereitstellung eines intravaginalen Medikaments, welches metallchelatbildende Mittel wie z.B. Picolinsäure oder deren Derivate enthält, welche sexuell übertragene Erkrankungen verhindern oder verzögern können, die durch Viren verursacht wurden, welche Zinkfinger-Proteine enthalten.
  • Noch ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung besteht in der Bereitstellung eines Medikaments, welches chelatbildende Mittel wie z.B. Picolinsäure oder deren Derivate enthält, welche die Weiterverbreitung von Viralinfektionen oder proliferierenden Erkrankungen stoppen, die für normale Zellen nicht toxisch, leicht anzuwenden, relativ preiswert und für den beabsichtigten Zweck gut geeignet sind.
  • Gemäß der Erfindung handelt es sich kurz gesagt um ein Medikament, welches metallchelatbildende Mittel enthält, z.B. Picolinsäure oder deren Derivate, und das zur Behandlung von viralen oder proliferierenden Erkrankungen eingesetzt wird, sowie um das Verfahren zur Behandlung. Das Medikament kann dazu benutzt werden, eine Vielzahl von proliferierenden Erkrankungen oder Zuständen zu behandeln oder einzudämmen, die sowohl spontan als auch viral induziert werden. Die metallchelatbildenden Verbindungen binden Metalle, z.B. Eisen oder Zink, das von Enzymen oder von Übertragungs-Proteinen benötigt wird, die in Viren oder bösartigen Zellen zu finden sind.
  • Eine Darstellungsform des Medikaments besteht aus einer Lösung des Chelatbildners, z.B. 0,5% bis 50%, vorzugsweise 5% bis 25% Picolinsäure in entionisiertem Wasser und wird ein- oder zweimal am Tag auf die Organveränderung aufgetragen. Bei einer anderen Ausführungsform besteht das Medikament aus einer Salbe oder Creme, die 0,5% bis 50%, vorzugsweise 5% bis 20% Picolinsäure enthält, die ein- oder zweimal täglich auf die Organveränderung und auf den Verband über der Organveränderung aufgetragen wird. Die Salbe oder Creme kann intravaginal eingeträufelt werden, um sexuell übertragene Viruserkrankungen zu verzögern. Die verschiedenen Ausführungsformen können dazu verwendet werden, um Erkrankungen durch Papilloma- und Herpesviren zu behandeln und um die Papilloma-, Herpes- und HIV-1-Viren sowie proliferierende Erkrankungen wie z.B. Schuppenflechte (Psoriasis) und Hautkrebs zu verzögern.
  • Es ist verständlich, wenn andere geeignete chelatbildende Materialien wie z.B. das Derivat der Picolinsäure, die Fusarsäure möglicherweise auch benutzt werden. Es ist gleichfalls verständlich, wenn ein größerer Konzentrationsbereich möglicherweise benutzt wird, auch wenn 5% bis 20% des Medikaments mit Picolinsäure beschrieben werden. Beispielsweise kann ein metallchelatbildendes Mittel mit 0,5% bis 50% Anteil verwendet werden. Damit die Anwendung vollkommen verständlich ist, wird auf die beigefügten Zeichnungen Bezug genommen.
  • 1 zeigt die chemische Struktur der Fusarsäure;
  • 2 zeigt die Wirkung der Picolinsäure auf das gesamte Protein der LoVo-Zellen;
  • 3A zeigt die Wirkungen der Fusarsäure auf das Wachstum der WI-38-Zellen;
  • 3B zeigt die Wirkungen der Fusarsäure auf das Wachstum der LoVo-Zellen;
  • 3C zeigt die Wirkungen der Fusarsäure auf das Wachstum der KB-Zellen;
  • 4A zeigt die Wirkungen der Fusarsäure auf die Morphologie der WI-38-Zellen, den Zellen, die nicht mit Fusarsäure behandelt wurden;
  • 4B zeigt die Wirkungen der Fusarsäure auf die Morphologie von WI-38-Zellen, den Zellen, die mit Fusarsäure behandelt wurden;
  • 4C zeigt die Wirkungen der Fusarsäure auf die Morphologie der LoVo-Zellen, den Zellen, die ohne Fusarsäure behandelt wurden;
  • 4D zeigt die Wirkungen der Fusarsäure auf die Morphologie der LoVo-Zellen, die Zellen, die mit Fusarsäure behandelt wurden; und
  • 5A zeigt die Wirkungen der Fusarsäure auf die Morphologie der KB-Zellen, die Zellen, die ohne Fusarsäure behandelt wurden; und
  • 5B zeigt die Wirkungen der Fusarsäure auf die Morphologie der KB-Zellen, die Zellen, die mit Fusarsäure behandelt wurden.
  • Die Verwendung der Picolinsäure oder deren Derivate als metallchelatbildendes Mittel wird in Anspruch 1 definiert, und das topische oder intravaginale Medikament wird in Anspruch 17 definiert.
  • Picolinsäure, eine natürlich vorkommende, metallchelatbildende, biologische Verbindung hemmt das Wachstum von zahlreichen, normalen und transformierten, in Kulturen gezüchteten Zellen der weiblichen Brust.
  • Es ist bereits gezeigt worden, dass eine Kurzzeitbehandlung mit Picolinsäure normale Zellen in G1, (G0) stoppt, während transformierte Zellen in unterschiedlichen Phasen des Zellzyklus blockiert werden. Bei längerem Einwirken der Picolinsäure wurden bei allen transformierten Zellen cytotoxische Wirkungen und Zellsterben beobachtet, sowohl während sie in G1, G2 blockiert waren als auch zufällig. Im Gegensatz dazu zeigten normale Zellen keine toxischen Wirkungen der Picolinsäure. Somit ergibt sich aus der selektiven Wachstumshemmung und der durch die Picolinsäure induzierten differenzierten Cytotoxizität ein grundsätzlicher Unterschied bei der Wachstumskontrolle und de(m)n Überlebensmechanis(mus)men zwischen normalen und transformierten Zellen.
  • Kinetische und radioisotopische Studien zeigen, dass Picolinsäure sowohl die Aufnahme von Eisen in die Zellen hemmt als auch Radioeisen wirkungsvoll aus den Zellen entfernt. Daher ist vorstellbar, dass die Hemmung der Zellenproliferierung in vitro wie auch das Tumorwachstum in vivo infolge der Picolinsäure zumindestens teilweise eine Folge des selektiven Entfernens von Eisen aus den Zelle ist.
  • Allerdings wird auch gezeigt, dass Picolinsäure Prokaryonten- und Eukaryonten-Zellwachstum stoppt, indem es die Enzyme hemmt, welche Zn benötigen. Außer ihrer Chelatbildungsfähigkeit besitzt Picolinsäure zahlreiche biologische Eigenschaften wie z.B. Inhibitonswirkungen bezüglich ADP-Ribosylation und ribosomaler RNA-Maturation, der Modulation hormonaler Reaktionen, und der Makrophagen-Aktivierung. Kombiniert man Picolinsäure mit Interferon-Gamma, dann kann es die Bildung von retroviraler J2 mRNA und bei Ratten und Mäusen das Wachstum von Makrophagen hemmen. Somit können Picolinsäure und deren Derivate als ein biologisches Reaktions- und Modifikationsmittel wirken.
  • Fusarsäure ist ein wirksames Wachstums-Inhibitionsmittel bei Krebszellen. Die Fusarsäure, ein Picolinsäure-Derivat und Metallionen-Chelatbildner, zeigt Wirkungen auf das Wachstum und die Lebensfähigkeit von normalen Zellen und von Krebszellen in Gewebekulturen. Die hier vorgestellten Beispiele zeigen, dass die Fusarsäure für die Behandlung von spontan und viral-induzierten Tumoren in vivo von Nutzen ist, ohne dabei lebende, normale Zellen wesentlich zu schädigen.
  • Fusarsäure ist das 5-Butyl-Derivat der Picolinsäure. Ihre Struktur wird in 1 gezeigt. Fusarsäure wurde in den frühen 1960er Jahren als ein aktives Antihypertensions-Mittel in vivo entdeckt. Die Fusarsäure und deren Eigenschaften können wie folgt zusammengefasst werden. Zweifellos reagiert dieses Medikament mit verschiedenen Metall-Proteinen und Enzymstrukturen, die Metallionen benötigen. Die Fusarsäure wird als Inhibitor vieler verschiedener, anscheinend unzusammenhängender Enzymstrukturen bezeichnet. Zu diesen zählen die Poly-ADP-Ribose-Polymerase, ein Zinkfinger-Enzym, und andere Zinkfinger-Proteine. Die Fusarsäure wirkt sich auch auf Strukturen aus, welche Cu benötigen. Diese enzymatischen Strukturen sind für die Mechanismen zur Wachstumsbegrenzung von Bedeutung. Es ist mehr und mehr klar geworden, dass die Fusarsäure aufgrund ihrer Butylgruppe das Innere der Zelle viel leichter durchdringt als die Picolinsäure, und dass sie zumindestens teilweise als Zn-/Cu-Chelatbildner wirkt.
  • Es werden nun Beispiele für die speziellen Wirkungen von metallchelatbildenden Mitteln, einschließlich der Picolinsäure und der Fusarsäure, sowie die praktische Anwendung dieser Mittel beschrieben.
  • INHIBITION VON ZELLWACHSTUM BEI GEWEBEKULTUREN
  • BEISPIEL 1
  • Wirkungen der Picolinsäure auf das Wachstum von WI-38-, LoVo- und KB-Zellen
  • Eine Zellschicht mit 1,5 × 105 Zellen/60mm-Schale wurde aufgetragen; 48 Stunden später wurde der Nährstoff entfernt, und es wurden neue Nährstoffe mit oder ohne 3 mM Picolinsäure hinzugefügt. Das gesamte Zellprotein wurde zu den angegebenen Zeiten bestimmt; jeder Punkt stellt den Durchschnittswert dreier Messungen von 2 Gewebekulturen dar.
  • Das Wachstum von normalen WI-38-Zellen wurde durch die 3mM Picolinsäure innerhalb von 24 Stunden gehemmt, die Zellen zeigten bis zu 72 Stunden Behandlungsdauer keine toxischen Wirkungen, und die Inhibition war reversibel, wenn man das Mittel innerhalb von 24 Stunden wieder entfernt hat (Daten sind nicht gezeigt). Diese Ergebnisse sind identisch mit früheren Ergebnissen, bie denen WI-38-Zellen mit Picolinsäure inkubiert wurden.
  • Das Wachstum von LoVo-Zellen wurde durch die 3 mM Picolinsäure (2) gehemmt. Nach 24 bis 48 Stunden unter der Einwirkung von Picolinsäure (3mM) nahmen die LoVo-Zellen eine flache Morphologie an, sie nahmen ein granulatartiges Aussehen an, es wurde keine Mitose beobachtet, und einige Zellen begannen sich in dem Nährstoff schwimmend zu bewegen (Daten sind nicht gezeigt). Bei längerer Einwirkung (48-72 Stunden) wurden bei LoVo-Zellen (Daten sind nicht gezeigt) Cytotoxizität und Zelltod beobachtet. Gleichwertige Ergebnisse erhielt man bei KB-Krebszellen, die mit Picolinsäure (3 mM) behandelt wurden, aber deren cytotoxische Wirkungen auf diesen Zelltyp waren nicht so ausgeprägt wie in dem Fall der LoVo-Zellen (Daten sind nicht gezeigt).
  • BEISPIEL 2
  • Wirkungen der Fusarsäure auf das Wachstum und die Lebensfähigkeit von normalen WI-38-Zellen
  • Bei ersten Experimenten zur Untersuchung der Wirkungen der Fusarsäure auf das Zellwachstum und die Lebensfähigkeit von Zellen wurden WI-38- und LoVo-Zellen während 24 bis 72 Stunden in einem Nährstoff inkubiert, mit oder ohne unterschiedlichen Dosierungen der Fusarsäure (0,1-1 mM). Das Wachstum sowohl der WI-398- als auch der LoVo-Zellen wurde mit Hilfe von 500 μM Fusarsäure gehemmt, und zwar in einer zeit- und dosisabhängigen Art und Weise, so wie unten in Tabelle 1 gezeigt. Eine höhere Dosis Fusarsäure (1 mM) verursachte eine sehr deutliche Verringerung der Wachstumsgeschwindigkeit bei beiden Zellarten, und es wurde auch eine ausgeprägte Cytotoxizität verzeichnet, vor allem bei LoVo-Zellen während 24 Stunden. Diese ersten Ergebnisse führten zu detaillierten Versuchen über die Wirkungen der höchsten Dosis der Fusarsäure (500 μM), bei der sich anscheinend einige Toxizitätsunterschiede bei den LoVo-Zellen zeigten, und eine geringe Toxizität gegenüber WI-38-Zellen (Tabelle 1). Tabelle 1 Wirkungen unterschiedlicher Dosierungen der Fusarsäure auf WI-38- und LoVo-Gesamtzellenprotein
    Figure 00130001
    • a Es wurden Zellschichten mit 1,5 × 105 Zellen/60mm-Schale in einem DME/F12-Nährstoff appliziert, der 10% Kalbserum enthält. Der Nährstoff wurde 24 Stunden später entfernt und dann wurden frische Nährstoffe hinzugefügt, welche die angegebenen Konzentrationen der Fusarsäure enthielten. Das Protein wurde zu den angegebenen Zeiten bestimmt. Die Punkte stellen den Mittelwert zweier Bestimmungswerte dar. SE hat den Mittelwert um mehr als 5% nicht überschritten. NA = Nicht Ausgeführt wegen umfangreicher Zerstörung der Zellen.
  • 3A zeigt, dass das Wachstum der WI-38-Zellen durch die 500 μM Fusarsäure stark gehemmt war. Nach 30 bis 48 Stunden in 500 μM Fusarsäure haben die WI-38-Zellen eine flachere Morphologie angenommen, zeigten einige körnige Strukturen, und es wurden keine Mitose- Zellen wie in 3B dargestellt beobachtet, und auch keine weitere Zunahme der Anzahl der Zellen beobachtet (siehe 3A). Nach 30 Stunden Inkubationszeit mit Fusarsäure (500 μM) war die normale Wachstumsgeschwindigkeit nach dem Entfernen der Fusarsäure nicht wieder hergestellt, und die Anzahl der Zellen hatte nach 4 Tagen in normalen Medien deutlich abgenommen (305). Die verbleibenden Zellen haben sich auf dem Substrat normal ausgebreitet, ohne irgendeine sichtbare Mitose, und dies während 4 Tagen nach Entfernen des Medikaments. Sie nahmen ihr Wachstum allerdings 125 Stunden nach dem Entfernen der Fusarsäure wieder auf (3A), und die meisten Zellen (>95%) überlebten. Diese Ergebnisse ließen den Schluss zu, dass die Mehrzahl der WI-38-Zellen bei G1(G0) durch die Fusarsäure gestoppt wurde, und sie setzten ihr Wachstum nach deren Entfernen langsam durch den Zellring fort.
  • Zur detaillierteren Untersuchung der Lebensfähigkeit der WI-38-Zellen wurden die Wirkungen der Fusarsäure bei logarithmisch (exponentiell) wachsenden und kontakt-inhibierten konfluenten Zellen (Tabellen 2 und 3) untersucht. Bei den logarithmisch (exponentiell) wachsenden WI-38-Zellen waren etwa 76% der Zellen lebensfähig, nachdem sie 30 Stunden mit Fusarsäure behandelt worden waren. Sobald die Zellen 78 Stunden lang behandelt wurden, haben nur 26% der Zellenpopulation die ausgesprochen cytotoxischen Wirkungen der Fusarsäure überlebt. Die Daten werden unten in Tabelle 2 gezeigt. Tabelle 2 Lebensfähigkeit von Zellen in logarithmischem (exponentiellem) Wachstums-Maßstab nach Behandlung mit Fusarsäurea
    Figure 00150001
    • aDie Zellen wurden im Nährstoff während der angegebenen Zeitdauer mit oder ohne 500 μM Fusarsäure inkubiert.
    • bBruchteil aller gezählten Zellen, die keine Farbflecken mit Trypanblau zeigten. Die an der Schale anhaftenden Zellen wurden dem Trypanblau ausgesetzt und gezählt. Der Prozentsatz der durch die unbehandelten Kulturen ausgeschlossenen Zellen wurde zum Vergleich mit den mit Fusarsäure behandelten Kulturen auf 100% normalisiert.
  • Die abgetrennten Zellen zeigten verdächtig cytotoxische Wirkungen und die meisten davon wurden zerstört. Interessanterweise zeigte die Fusarsäure in konfluenten Zellen keinerlei cytotoxische Wirkungen wie durch die Tatsache bestimmt, dass 100% der Zellen 48 Stunden Behandlungsdauer mit 500 μM Fusarsäure überlebt haben, wie in Tabelle 3 unten gezeigt. Tabelle 3 Lebensfähigkeit von konfluenten Zellen nach Behandlung mit Fusarsäure (500 μM)
    Figure 00160001
    • aBei 48 Stunden Behandlungsdauer bestimmt unter Verwendung des Farbausschlusstests mit Trypanblau wie in Tabelle 2 angegeben.
  • Somit haben ein beträchtlicher Anteil der Population der wachsenden Zellen (76%) und alle konfluenten WI-38-Zellen der deutlichen cytotoxischen Wirkung der Fusarsäure widerstanden.
  • BEISPIEL 3
  • Wirkungen der Fusarsäure auf das Wachstum und die Lebensfähigkeit von LoVo-Darmkrebszellen
  • Fusarsäure(500 μM)-gehemmtes Wachstum von LoVo-Zellen gemäß 3B.
  • Nach einer Behandlungsdauer von 30 Stunden mit 500 μM Fusarsäure war eine bedeutende Verringerung der Anzahl der Zellen zu verzeichnen. Die DNA-Synthese war nach 24 Stunden vollständig (1000 gehemmt. Nach Behandlung mit 500 μM Fusarsäure nahm die Mehrzahl der LoVo-Zellen nach 48 Stunden eine runde morphologische Struktur an.
  • Wie in 4D gezeigt nahmen die meisten Zellen eine granulare Struktur an, zeigten betonte cytotoxische Wirkungen, viele wurden zerstört, und nacheinander von der Nährstoffschale abgetrennt. Diese sich schwimmend bewegenden Zellen waren nicht lebensfähig. Sie blieben am Substrat nicht haften und zerfielen nach 1 bis 3 Tagen, sobald sie in einem frischen Nährstoff ohne Fusarsäure von neuem schwebend appliziert wurden. 4B zeigt, dass innerhalb einer Behandlungsdauer von 30 Stunden sich die Anzahl der Zellen um 60% verringerte. Nach dem Entfernen des Medikaments nach 30 Stunden Behandlungsdauer zeigte sich, dass die Population der Zellen bis etwa 100 Stunden (4B) zahlenmäßig weiterhin abnahm (ca. 80%). Nach den 100 Stunden wurde allerdings eine Zunahme der Anzahl der Zellen während 25 weiterer Stunden verzeichnet.
  • Wie im Falle der WI-38-Zellen wurde die Lebensfähigkeit der LoVo-Zellen nach der Behandlung mit Fusarsäure in logarithmisch (exponentiell) wachsenden und konfluenten Zellen untersucht, wie in den Tabellen 2 und 3 gezeigt. Bei den logarithmisch (exponentiell) wachsenden LoVO-Zellen waren etwa 38% der anhaftenden Zellen nach 30 Stunden Behandlungsdauer mit Fusarsäure lebensfähig. Wenn die Zellen 78 Stunden lang behandelt wurden, dann überlebten nur 4,5% der Zellenpopulation die ausgesprochen cytotoxische Wirkung der Fusarsäure. Die ausgesonderten Zellen zeigten deutliche cytotoxische Wirkungen und die meisten davon wurden zu diesen Zeitpunkten zerstört. Bei konfluenten Zellen zeigte die Fusarsäure eine beträchtliche cytotoxische Wirkung wie durch die Tatsache bestimmt, dass nur 40% der Zellen eine 48-stündige Behandlungsdauer mit 500 μM Fusarsäure überlebten. Somit sind LoVo-Zellen im Vergleich zu normalen WI-38-Zellen empfindlicher gegenüber den cytotoxischen Wirkungen der Fusarsäure, sowohl bei der Population der wachsenden als auch bei der Population der konfluenten Zellen.
  • BEISPIEL 4
  • Wirkungen der Fusarsäure auf das Wachstum und die Lebensfähigkeit von menschlichen Karzinom (KB)-Zellen
  • 2C zeigt, dass das Wachstum von KB-Zellen durch die Fusarsäure (500 μM) gehemmt wurde. Nach einer Behandlungsdauer von 24 Stunden zeigte sich kein weiterer Anstieg bei der Anzahl der Zellen. Wie in den 3C und 5B dargestellt haben die meisten KB-Zellen nach 24-48 Stunden in 500 μM Fusarsäure eine flachere Morphologie angenommen, und es wurde keine Mitose-Zellen oder irgendeine weitere Zunahme der Anzahl der Zellen beobachtet. Nach 48 Stunden Inkubationszeit mit 500 μM Fusarsäure war die normale Wachstumsgeschwindigkeit nach Entfernen der Fusarsäure nicht wieder hergestellt, und die Anzahl der Zellen nahm nach weiteren 27 Stunden in normalen Medien signifikant ab (3C). Die verbleibenden Zellen breiteten sich auf dem Substrat ohne irgendeine sichtbare Mitose während weiterer 27 Stunden nach dem Entfernen des Medikaments normal aus. Allerdings nahmen sie 27 Stunden nach dem Entfernen der Fusarsäure ihr Wachstum wieder auf (3C).
  • Zur detaillierteren Untersuchung der Lebensfähigkeit von KB-Zellen wurden die Wirkungen der Fusarsäure bei logarithmisch (exponentiell) wachsenden und konfluenten Zellen untersucht. Bei logarithmisch (exponentiell) wachsenden KB-Zellen waren 70% der Zellen nach 48 Stunden in 500 μM Fusarsäure lebensfähig. Bei konfluenten Zellen zeigte die Fusarsäure keine cytotoxische Wirkung wie durch die Tatsache bestimmt, dass 95% der Zellen die Behandlungsdauer von 48 Stunden mit 500 μM Fusarsäure überlebten (Siehe Tabelle 3 oben). Somit widerstand im Gegensatz zu den LoVo-Zellen ein signifikanter Anteil der Population der wachsenden Zellen (70%) und im wesentlichen alle (95%) konfluenten KB-Zellen der ausgesprochen cytotoxischen Wirkung der Fusarsäure (Siehe Tabellen 2 und 3 oben).
  • BEISPIEL 5
  • Wirkungen der Fusarsäure auf das Wachstum und die Lebensfähigkeit von Adenokarzinom-Zellen der menschlichen Brust
  • Die Fusarsäure (500 μM) hemmt das Wachstum bei MDA-468 Adenokarzinom-Zellen der menschlichen Brust sehr schnell. Nach 12-24 Stunden der Behandlung mit 500 μM Fusarsäure gab es keine weitere Zunahme der Anzahl der Zellen. Die DNA-Synthese war nach 24 Stunden vollständig (100%) gehemmt. Bei Behandlung mit 500 μM Fusarsäure nahm die Mehrzahl der MDA-468-Zellen eine granulare Struktur an, zeigte ausgesprochene cytotoxische Wirkungen, viele Zellen wurden zerstört und nachfolgend von der Nährstoffschale abgelöst. Diese sich schwimmend bewegenden Zellen waren nicht lebensfähig. Innerhalb von 30 Stunden Behandlungsdauer gab es eine Verringerung der Anzahl der Zellen um 65%. Nach dem Entfernen des Medikaments nach 30 Behandlungsstunden zeigte sich, dass die Zell-Population ihrer Anzahl nach weiterhin abnahm. Nach 96 Stunden blieben weniger als 10% der ursprünglichen Population an der Schale anhaften, und nach einer weiteren Woche wurde keine Änderung der Anzahl der Zellen festgestellt.
  • Wie im Fall der WI-38-Zellen wurde die Lebensfähigkeit der MDA-468-Zellen nach Behandlung mit Fusarsäure bei logarithmisch (exponentiell) wachsenden und konfluenten Zellen untersucht. Bei logarithmisch (exponentiell) wachsenden MDA-468-Zellen waren weniger als 20% der anhaftenden Zellen nach 30 Stunden der Behandlung mit Fusarsäure lebensfähig. Wenn die Zellen 48 Stunden lang behandelt wurden, dann überlebten nur 0,1% der Zellen-Population die ausgesprochen cytotoxischen Wirkungen der Fusarsäure. Bei konfluenten Zellen zeigte die Fusarsäure signifikante eine Wirkung so wie durch die Tatsache bestimmt, dass nur 10% der Zellen 48 Behandlungsstunden mit 500 μM Fusarsäure überlebten. Somit sind MDA-468-Zellen extrem empfindlich gegenüber den cytotoxischen Wirkungen der Fusarsäure sowohl bei der wachsenden als auch bei der konfluenten Zellen-Population, im Vergleich zu den untersuchten normalen WI-38-Stämmen.
  • Somit besitzt die Fusarsäure eine Wirkung zur Verringerung und Begrenzung des Wachstums dieses allgemeinen Typs bösartiger Erkrankungen beim Menschen.
  • BEISPIEL 6
  • Wirkungen der Fusarsäure auf das Wachstum und die Lebensfähigkeit anderer menschlicher Karzinom-Zelltypen
  • Wie bei den vorausgegangenen Beispielen wurden die folgenden menschlichen Zellstämme durch ähnliche Konzentrationen der Fusarsäure gehemmt: Prostata-Adenokarzinome, Hautkarzinome, Darmkarzinome, Leber-Adenokarzinome und Lungen-Adenokarzinome. Bei allen diesen Zelltypen nahm die Lebensfähigkeit der Zellen nach einer Behandlungsdauer von 48 Stunden mit Fusarsäure um ungefähr 60% ab.
  • BEISPIEL 7
  • Kombinierte Wirkungen der Fusarsäure und allgemein üblicher chemotherapeutischer Mittel
  • Sonstige chemotherapeutische Mittel wie z.B. 5-Fluor-Uracil und/oder Levamisol können bei Darm-Adenokarzinomen möglicherweise in Verbindung mit Fusarsäure eingesetzt werden, um die Wirksamkeit der Therapie zu verbessern. Irreversibler Zelltod und biologische Veränderungen, die durch die Fusarsäure induziert werden können möglicherweise durch den Einsatz von Mitteln verbessert werden, die aus der Gruppe der Antikrebs-Antikörper, der radioaktiven Isotope und chemotherapeutischer Mittel stammen.
  • Das Verfahren der äußerlichen Anwendung der Fusarsäure oder der Picolinsäure zur Behandlung verschiedener viraler und spontan proliferierender Erkrankungen, so wie nachfolgend im Detail beschrieben, kann zum Zweck einer verbesserten Aktivität in Kombination mit cytotoxischen Mitteln aus der Gruppe ausgewählt werden, die chemotherapeutische Mittel, Antikörper, radioaktive Isotope und Cytokine (z.B. Interferone) und Vitamin A enthält.
  • BEISPIEL 8
  • Wirkungen der Fusarsäure auf Zellen mit erhöhter P-Protein-Aktivität
  • Die „MDR" (Multi-Drug Resistance/Abwehrfähigkeit gegen mehrere Medikamente) ist ein ausgeprägtes Hindernis gegen eine wirksame Krebs-Chemotherapie. Studien haben gezeigt, dass es sich bei der MDR um ein Phänomen handelt, bei dem der Widerstand gegen ein Medikament in Verbindung steht mit dem Widerstand gegen verschiedene, nicht miteinander in Verbindung stehender Medikamente. Somit ist es möglich, dass Patienten selbst bei Verwendung einer Kombination von chemotherapeutischen Mitteln eine ständige Abwehr gegen einige oder gegen alle Medikamente ausüben, was letztlich zum Scheitern der Therapie führt.
  • Einer der bedeutenden Beitragsfaktoren für MDR ist ein Glycoprotein mit der Bezeichnung P-Glycoprotein, mit dem Molekulargewicht 170 Kdal, bekannt auch als P170. Das P-Glycoprotein wirkt wie eine Pumpe, welche die chemotherapeutischen Mittel aus dem Zellinneren wirksam heraus und bis in den Raum außerhalb der Zelle hin treibt. Obwohl medikamentempfindliche Zellen während der Anfangsphase der Chemotherapie und den nachfolgenden Chemotherapiephasen zerstört werden, tauchen die Zellen plötzlich auf und multiplizieren sich, die Widerstand gegen Medikamente leisten und erhöhte Werte von P-Glycoprotein enthalten, und sie führen möglicherweise zum Tod des Wirts.
  • P-Glycoprotein, das Produkt des mdr-1-Gens ist ein Plasmazellwandprotein. Das Molekül besteht aus 12 Transmembranbereichen und zwei Bindungsstellen für ATP, was die für das Beseitigen des Medikaments erforderliche Energie liefert. Die Aufgabe dieses Proteins in normalen Zellen besteht vermutlich darin, natürlich vorkommende Giftstoffe zu beseitigen. Erhöhte Werte von P-Glycoprotein waren immer mit einer Abwehr gegen zahlreiche Medikamente bei einer Vielzahl von bösartigen Erkrankungen verbunden, einschließlich:
    Darmkrebs, Brustkarzinomen, Leber-, Pankreas-, Lungen-Karzinomen und anderen Tumoren.
  • Aus den vorausgehenden Informationen wird offensichtlich, dass Medikamente, die durch den Mechanismus des P-Glycoproteins nicht neutralisiert werden für den chemotherapeutischen Angriff anfälliger und widerstandsfähiger MDR-Zellen von Nutzen sein werden. Von beträchtlicher Bedeutung für diese Erfindung sind die Daten, welche zeigen, dass die Fusarsäure das P170-Protein nicht induziert und dass sie bei der Begrenzung des Wachstums von Zellen mit hohen Werten von P170-Protein Wirkung zeigt. Somit kann die Fusarsäure möglicherweise eine gewisse Rolle bei der Behandlung von Tumoren spielen, die widerstandsfähig sind gegen MDR-bezogene Medikamente.
  • INHIBITION RETROVIRALER mRNA-BILDUNG IN GEWEBEKULTURZELLEN DURCH FUSARSÄURE
  • BEISPIEL 9
  • Verwendung der Fusarsäure zur Verringerung der Bildung von retroviralen mRNA-Beträgen
  • Durch Verwendung von retroviral transformierten NRK-Zellen des Kirsten(K)-Sarkoms ist in früheren Experimenten gezeigt worden, dass Fusarsäure die Bildung von retroviralen mRNA-Beträgen reduziert. Darüber hinaus kann auch gezeigt werden, dass die Kombination von Fusarsäure und Interferon-Gamma zu einer bedeutenden Inhibition der mRNA-Bildung des K-Sarkom-Virus bei K-NRK-Zellen führt.
  • Die Identifikation der Fusarsäure als eine Substanz, welche die Bildung der durch einen retroviralen Reaktionsverstärker kontrollierten mRNA hemmen kann ist von großem Interesse, und zwar wegen der Bedeutung von Retroviren wie z.B. dem Human-Immunschwäche-Virus (HIV) bei Erkrankungen von Tier und Mensch. Obwohl die Biologie des K-Virus und des HIV unterschiedlich ist, so kann die Fusarsäure möglicherweise die HIV-Ausbildung wirksam begrenzen. Darüber hinaus kann die Kombination von Fusarsäure plus Interferon-Gamma bei der Inhibition der HIV-Ausbildung bei menschlichen Monocyten und sonstigen infizierten Zellen möglicherweise viel stärker wirken. Somit ist diese Erfindung nicht auf die Wirkungen der Fusarsäure bei K-NRK-Zellen begrenzt, sondern sie erstreckt sich auf die Wirkungen dieses Mittels bei anderen retroviral infizierten Zellen von Mensch und Tier.
  • MEDIKAMENTE, DIE METALLCHELATBILDENDE PICOLINSÄURE UND DERIVATE ENTHALTEN UND BEHANDLUNG UND VORBEUGUNG GEGEN SPEZIELLE KRANKHEITSZUSTÄNDE MIT DIESEN MEDIKAMENTEN
  • BEISPIEL 10
  • Topisches oder intravaginales Medikament aus Picolinsäure in einer Absorptionsgrundlage
  • Ein topisches oder intravaginales Medikament aus Picolinsäure in einer Absorptionsgrundlage wird dadurch hergestellt, dass man 0,5% bis 50%, vorzugsweise 5% bis 20% Picolinsäure in einer Absorptionsgrundlage zusammenbringt. Eine Absorptionsgrundlage ist im allgemeinen eine wasserfreie Unterlage, welche die Eigenschaft besitzt, Wasser bis zum Mehrfachen seines Gewichts zu absorbieren, um so eine Emulsion zu bilden und dennoch eine salbenartige Konsistenz beizubehalten. Absorptionsgrundlagen können in ihrer Konsistenz variieren, sind aber im allgemeinen eine Mischung aus tierischen Sterolen mit Petrolatum, wie z.B. hydrophiles Petrolatum, U.S.P. Die kommerziell am häufigsten vorkommenden Produkte sind Eucerin® und Aquaphor® (Beiersdorf), sowie Polysorb® (Fougera). Eine bevorzugte Ausführungsform des topischen Medikaments wird hergestellt durch Auflösen von 10% Picolinsäure in entionisiertem Wasser und anschließender Aufnahme der Lösung in einer gleichwertigen Menge Aquaphor® auf Basis Gewicht/Gewicht.
  • BEISPIEL 11
  • Picolinsäure-Lösung
  • Picolinsäure kann topisch oder zur vaginalen Anwendung als wässrige Lösung mit 0,5% bis 50%, vorzugsweise mit 5% bis 20% eingesetzt werden. Eine bevorzugte Ausführungsform der Lösung wird hergestellt durch Auflösen einer entsprechenden Menge Picolinsäure in einer entsprechenden Menge entionisiertem Wasser, so dass eine 10%-ige Lösung entsteht.
  • BEISPIEL 12
  • Behandlung einer Geschwür-Erkrankung mit topisch angewandter Picolinsäure
  • Das betroffene Pferd hatte eine Geschwür-Erkrankung mit einem Durchmesser von 7,6 cm (3 inch) auf der linken Seite seines Halses. Die kranke Stelle hatte ein papilloma-artiges Aussehen verbunden mit Blutungen an den Spitzen der Papillen. Der erkrankte Bereich verschlimmerte sich unter dem Totalverlust der Haare auf dieser Fläche. Die Diagnose war eine Viruserkrankung, d.h. Papilloma-Virus, erschwert durch Pilzinfektion. Das Pferd wurde mit herkömmlicher lokal-antibiotischer und chemischer Therapie etwa 4 Monate lang behandelt. Aber die eingesetzten Mittel haben den Krankheitsverlauf nicht verändert.
  • Eine wässrige Lösung aus 10%-iger Picolinsäure in entionisiertem Wasser wurde jeden zweiten Tag mit einem Baumwolltupfer auf und um die kranke Stelle herum aufgetragen. Die Behandlung wurde 45 Tage lang fortgesetzt. Der Verlauf des Rückgangs der viralen Erkrankung war wie folgt:
    • 1) nach 10 Tagen der Behandlung zeigten die blutenden Papillen eine zentrale Nekrose und die Ränder des Geschwürs nahmen das Aussehen eines sich kornförmig ausbreitenden, abheilenden Gewebes an;
    • 2) nach 20 Tagen der Behandlung zeigte der abheilende Bereich der erkrankten Stelle ein zunehmendes Haarwachstum an mehreren Stellen; der Durchmesser der erkrankten Stelle verringerte sich auf etwa 5 cm (2 inch) und erschien weniger geschwollen und frei von Verletzungsresten;
    • 3) nach 30 Tagen hatte die erkrankte Stelle einen Durchmesser von etwa 2,5 cm (1 inch) mit reichlich Haarwachstum an den Rändern und auf der Oberfläche der erkrankten Stelle;
    • 4) am 45. Tag hatte sich die erkrankte Stelle mit etwas Narbengewebe erholt; die gesamte Fläche war mit Haaren bedeckt; und
    • 5) nach drei weiteren Monaten konnte an dem Pferd keinerlei Rückfall der Erkrankung nachgewiesen werden.
  • BEISPIEL 13
  • Behandlung von Patienten mit Papillomavirus-Hauterkrankungen
  • Picolinsäure und deren Analoge wirken durch chelatbildende Metallionen. Im Falle der Hemmung der viralen Replikation durch die Picolinsäure handelt es sich bei dem betroffenen Ion um das Zinkion, das hauptsächlich für die Beibehaltung der aktiven Struktur der Zinkfinger-Proteine verantwortlich ist, wie z.B. der E6- und E7-Proteine der menschlichen Papilloma-Viren, die für die virale Replikation entscheidend sind.
  • Fünf Patienten im Alter von 11 Jahren bis 52 Jahren, von denen jeder mindestens eine gewöhnliche Warze hatte, die durch den Typ 4 des Papilloma-Virus induziert war wurden mit einem Medikament aus Picolinsäure zur topischen Anwendung behandelt. Das Medikament zur topischen Anwendung war entweder eine Lösung aus einer 10%-igen bis 20%-igen Picolinsäure in entionisiertem Wasser oder eine topische Salbe mit einer 10%-igen Picolinsäure in Aquaphor®, d.h. 1 g Picolinsäure in 10 g Aquaphor®. Nach sieben Tagen der Anwendung der Lösung oder der Salbe bildete sich an der Warze eine zentrale Nekrose. Nach etwa 4 bis 6 Wochen waren die Warzen verschwunden. Man sollte beachten, dass im Verlauf der Erkrankung kein signifikanter Unterschied zwischen der 10%-igen und der 20%-igen Lösung beobachtet werden konnte. Allerdings konnte man bei der Salbe eine schnellere Heilung erkennen und dies wird dem ständig wirkenden zeitlichen Kontakt mit der Salbengrundlage zugeschrieben.
  • BEISPIEL 14
  • Behandlung eines viral induzierten Plantar-Geschwürs
  • Ein 50-jähriger Patient mit wiederkehrender Plantarwarze mit etwa 2 cm Durchmesser wurde mit topischer Picolinsäure behandelt. Der Patient, ein Dermatologe, der wegen der vom Geschwür verursachten Schmerzen Mühe hatte zu gehen, hatte mit zahlreichen Medikamenten mehr als drei Monate lang ohne signifikante Ergebnisse experimentiert, bevor die Behandlung mit der Picolinsäure stattfand. Es ist wichtig zu vermerken, dass sich viele Plantar-Geschwüre zu bösartigen Tumoren entwickeln.
  • Der Patient wurde mit einer Lösung von 10% Picolinsäure in entionisiertem Wasser eine Woche lang behandelt. Es wurde eine zentrale Nekrose festgestellt. Dann wurde er mit einer 10%-igen Picolinsäure in Aquaphor® behandelt. Die Salbe wurde auf das Geschwür aufgetragen und auf ein Pflaster. Das Pflaster wurde alle 24 Stunden ersetzt. Nach weiteren drei Wochen war das Plantar-Geschwür verschwunden.
  • BEISPIEL 15
  • Behandlung von zum Schädel metastasierendem Brustkrebs
  • Eine 73-jährige Frau mit zur Haut und zum Schädelknochen metastasierendem Brustkrebs wurde mit einem topischen Medikament einer 10%-igen Picolinsäure in Aquaphor® behandelt. Das Medikament wurde auf die an dem Krebs erkrankten Stellen appliziert, sowie auf einen Verband, der täglich zweimal gewechselt wurde. Die Vielzahl der an Krebs erkrankten Stellen wiesen einen Durchmesser von 1 bis 1,5 cm auf. Die erkrankten Stellen verwandelten sich nach etwa 35 Tagen in ein Narbengewebe.
  • BEISPIEL 16
  • Behandlung von proliferierenden Hauterkrankungen
  • Mehrere Patienten, die an proliferierenden Hauterkrankungen wie z.B. Schuppenflechte (Psoriasis) wurden in eine vor kurzem laufende Studie über die antiproliferierende Wirkungen der topischen Picolinsäure einbezogen. Frühere Informationen deuteten darauf hin, dass die Picolinsäure eine siginifikante Wirkung bezüglich einer Induzierung der Verringerung der Schuppenflechte (Psoriasis) besitzt. Die Patienten können mit einer topischen Anwendung einer 5%-igen bis 20%-igen Picolinsäure oder eines ihrer Derivate in einer Absorptionsgrundlage behandelt werden. Alternativ kann der Patient mit einer Lösung behandelt werden, die 5% bis 20% Picolinsäure oder Derivat in entionisiertem Wasser enthält. Das topische Medikament kann zweimal täglich oder nach einer alternativen, pharmakologisch verträglichen Verordnung angewandt werden.
  • BEISPIEL 17
  • Behandlung von aktinischen Erkrankungen
  • Bei zwei Patienten mit aktinischen Erkrankungen (durchschnittlich 5 erkrankte Stellen pro Patient, jede mit einem Durchmesser von etwa 3 – 5 mm) wurde diagnostiziert, dass die erkrankten Stellen mit Flüssigstickstoff entfernt werden müssten. Die Patienten erhielten täglich eine Behandlung mit 10%-iger Picolinsäure in Aquaphor®. Nach etwa drei Wochen der Behandlung waren die erkrankten Stellen vollständig verheilt (verschwunden), ohne dass irgendwelche Auswirkungen auf der normalen Haut zurückgeblieben waren.
  • BEISPIEL 18
  • Prophylaktische Anwendung der Picolinsäure zur Vorbeugung gegen sexuell übertragene Krankheiten
  • Wie oben festgestellt ist es wahrscheinlich, dass die Picolinsäure in die Replikation der Retroviren durch chelatbildendes Zink eingreift und die Aktivität bestimmter Zinkfinger-Proteine verhindert. Deshalb kann man ein geeignetes Medikament eines chelatbildenden Stoffes, z.B. Picolinsäure oder Derivate zur vaginalen Anwendung benutzen, um eine Infektion mit irgendwelchen virushaltigen Zinkfinger-Proteinen als einer Hauptkomponente des viral replizierenden Mechanismus, d.h. Transkriptionsfaktoren zu verhindern. Zu solchen Viren gehören menschliche Papilloma-Viren (E6- und E7-Zinkfinger-Proteine) und der AIDS-Virus (tat-Protein).
  • Das Medikament kann hergestellt werden, indem man 5% bis 20% Picolinsäure in einer geeigneten Grundlage wie z.B. Aquaphor® aufnimmt und die Salbe vor dem Koitus vaginal einträufelt. Man kann auch eine Dusche mit 0,5% bis 50%, vorzugsweise mit 5% bis 20% Picolinsäure in entionisiertem Wasser herstellen, die vor und nach dem Koitus benutzt wird. Solche Medikamente können prophylaktisch eingesetzt werden, um eine Infektion mit diesen Viren zu verhindern.
  • Darüber hinaus können die Medikamente vaginal eingesetzt werden, um den mit Papilloma-Virus infizierten Gebärmutterhals zu behandeln.
  • Ein Kondom, das eine 5%-ige bis 20%-ige Picolinsäure oder Derivat enthält kann benutzt werden, um die Replikation von Viren in den Vaginal- und Gebärmutterhals-Zellen zu verhindern, falls das Kondom nicht wirkt oder reißt.
  • Es ist verständlich, dass bei den beschriebenen und bildlich dargestellten Medikamenten und Verfahren möglicherweise noch verschiedene Änderungen und Veränderungen vorgenommen werden.

Claims (17)

  1. Verwendung von Picolinsäure oder Derivaten davon als metallchelatbildendes Mittel in einer pharmakologisch akzeptablen Absorptionsgrundlage zur Fertigung eines Medikaments zur topischen Anwendung zur Behandlung einer Humanerkrankung, gewählt aus der Gruppe, bestehend aus proliferierenden dermatologischen Erkrankungen, sexuell übertragbare Erkrankungen, aktinischen Läsionen, und zu Haut und Schädelknochen metastasierendem Brustkrebs, durch Chelatbildung von Metallionen.
  2. Verwendung gemäß Anspruch 1, wobei das Medikament 0,5% bis 50% besagten metallchelatbildenden Mittels enthält.
  3. Verwendung gemäß Anspruch 1, wobei besagte Absorptionsgrundlage eine wasserfreie Grundlage ist.
  4. Verwendung gemäß Anspruch 2, wobei das Medikament 5% bis 20% besagten metallchelatbildenden Mittels enthält.
  5. Verwendung gemäß Anspruch 1, wobei die Humanerkrankung durch Papillomaviren verursacht ist.
  6. Verwendung gemäß Anspruch 1, wobei die Humanerkrankung durch Herpesviren verursacht ist.
  7. Verwendung gemäß Anspruch 1, wobei besagtes metallchelatbildendes Mittel eine Säure ist, die zur Chelatbildung eines Metallions in der Lage ist, zur Fertigung eines Medikaments, um sexuell übertragbare Humanerkrankungen durch intravaginales Einträufeln zu verhindern.
  8. Verwendung gemäß Anspruch 7, wobei besagtes metallchelatbildendes Mittel Picolinsäure oder ein Derivat davon ist und in einer Salbe enthalten ist.
  9. Verwendung gemäß Anspruch 7, wobei die Picolinsäure oder deren Derivat in einer Lösung enthalten ist.
  10. Verwendung gemäß Anspruch 8, wobei die sexuell übertragbare virale Erkrankung durch Herpesviren verursacht ist.
  11. Verwendung gemäß Anspruch 8, wobei die sexuell übertragbare virale Erkrankung durch Papillomaviren verursacht ist.
  12. Verwendung gemäß Anspruch 8, wobei die sexuell übertragbare virale Erkrankung durch das AIDS-Virus verursacht ist.
  13. Verwendung gemäß Anspruch 1, wobei besagtes Mittel eine Säure ist, die in der Lage ist, ein Chelat des Metalls in einem metallhaltigen Protein zu bilden, zur Herstellung eines Medikaments zur topischen Anwendung zur Behandlung viral induzierter und/oder dermatologischer proliferierender Humanerkrankungen, die zumindest ein metallhaltiges Protein in ihrer physischen Struktur aufweisen.
  14. Verwendung gemäß Anspruch 13, wobei die viral induzierten und/oder dermatologischen proliferierenden Erkrankungen durch in Viren oder malignen Zellen vorgefundenen Transkriptionsproteine verursacht sind.
  15. Verwendung gemäß Anspruch 13, wobei die viral induzierten und/oder dermatologischen proliferierenden Erkrankungen viral induzierte und/oder dermatologische proliferierende Erkrankungen der Haut sind.
  16. Eine topische oder intravaginale Rezeptur des metallchelatbildenden Mittels von Anspruch 1, umfassend etwa 0,5% bis 50% besagten Mittels in einer wässrigen Lösung zur Behandlung proliferierender dermatologischer Erkrankungen, sexuell übertragbare Krankheiten, aktinischer Läsionen, durch Papillomaviren verursachter viraler Erkrankungen und zu Haut und Schädelknochen metastasierenden Brustkrebses des Menschen.
  17. Das Präparat gemäß Anspruch 16, das 0,5% bis 50% Picolinsäure und eine Absorptionsgrundlage umfasst.
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