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Anwendungsgebiet
und Stand der Technik
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Abwassersystemanordnung für ein Gebäude. Die
Anordnung ist dabei im Wesentlichen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1 aufgebaut.
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Eine
derartige Unterteilung des Abwassersystems in wenigstens zwei Abschnitte
ist vorteilhaft, da Abwasser mit unterschiedlichen Verschmutzungsgraden
unterschiedlichen Nachbehandlungen oder Verwendungen zugeführt werden
kann.
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Der
Stand der Technik gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 ist beispielsweise in den Druckschriften SE 389
881,
DE 27 26 527 ,
DE 35 00 130 , FR 2 681 354
und der SE 409 480 beschrieben.
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Die
Erfindung beruht auf der Erkenntnis, dass die Bedingungen in Gebäuden, beispielsweise in
Nassräumen,
wie z. B. in Duschräumen
und Badezimmern aber auch in Küchen,
Waschräumen,
Toiletten usw., verbesserungswürdig
sind. Denn das mehr oder weniger feuchte Umfeld in solchen Räumen kann
erhebliche Nachteile für
Personen wie auch für die
Gebäude
verursachen. Genauer gesagt schafft das feuchte Umfeld sehr gute
Wachstumsbedingungen für
Bakterien, Schimmel und Pilze. Darüber hinaus gedeihen im nassen
Umfeld einige Schädlingsinsekten
und können
sich rasch fortpflanzen. Das nasse Umfeld stellt auch ein Risiko
dar, dass Feuchtigkeit in die Gebäudekonstruktion eindringen
und Fäulnis
oder andere Schäden
verursachen kann.
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Die
in der Druckschrift
US 606 417 beschriebene
Anordnung des in der Einleitung definierten Typs hat verschiedene
Nachteile. Dieses US-Patent beruht darauf, dass Abwässer mit
relativ unterschiedlichen Verschmutzungsgraden in einer einzigen
Entlüftungs-Hauptleitung
gesammelt werden. Dabei besteht die Gefahr, dass gefährliche
oder zumindest unangenehme Dämpfe
infolge von Beeinträchtigungen des
natürlichen
Luftdurchzugsystems und/oder der Einheiten selbst oder auch dadurch,
dass die daran angeschlossenen Abwasserleitungen verstopft sind, in
das Gebäude
gelangen.
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Weitere
Beispiele nach dem Stand der Technik auf dem Gebiet der Abwassersysteme
sind in den Druckschriften SE 443 176 und
US 3 651 524 beschrieben. Die durch
diese Patente vorgeschlagenen Lösungen
beruhen jedoch auf dem Gedanken, den Abwassertransport von Einheiten,
welche dem Abwassersystem über
Verzweigungsleitungen des Systems Abwasser zuführen, mit Hilfe eines Unterdruckes
in diesem Abwassersystem zu erleichtern, wobei die Verzweigungsleitungen,
welche die Einheiten mit einer Schachtleitung des Systems verbinden,
mit speziellen Ventilen versehen sind, um normalerweise einen Luftdurchzug
dadurch von den Einheiten zur Schachtleitung zu verhindern, es sei
denn, der Bediener öffnet
diese Ventile vorübergehend,
um ein bestimmtes Abwasservolumen von dieser Einheit zur Schachtleitung
und weiter zu einer abgehenden Hauptleitung zu transportieren. Die
Druckschriften SE 443 176 und
US
3 651 524 beschreiben schließlich, wie Abwässer von
diametrisch unterschiedlichen Einheiten und mit unterschiedlichen
Verschmutzungsgraden gesammelt werden, wobei die Nachteile bereits
diskutiert wurden.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Es
ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Anordnung gemäß dem Oberbegriff
des beigefügten
Anspruchs 1 zu schaffen, um die zuvor beschriebenen Probleme weitgehend
zu lösen.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe durch das Schaffen einer Anordnung mit den im beigefügten Anspruch
1 festgelegten Merkmalen gelöst.
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Da
lediglich der zweite Abschnitt des Abwassersystems, d. h. der Abschnitt,
der zur Aufnahme von Abwasser mit einem geringeren, normalen Verschmutzungsgrad
von einer oder mehren zweiten Einheiten vorgesehen ist, zu Lüftungszwecken
verwendet wird, besteht nicht die Gefahr, dass sehr unangenehme
Dämpfe
in das Gebäude
eindringen, wenn die Lüftung
aus irgendwelchen Gründen
ausfällt.
D. h., dass die vorteilhafte Verwendung einer Anordnung in einem
Abwassersystem dieses Typs erfolgen kann, während die Gefahren der in der US-Patentschrift
606 417 offenbarten Anordnung vermieden werden. Folglich können die
hervorragenden Möglichkeiten,
Abwässer
mit unterschiedlichen Verschmutzungsgraden auf verschiedene Arten
wirksam zu behandeln und die Möglichkeiten,
die Anordnung so zu verwenden, dass das Abwassersystem selbst als
Entlüftungseinrichtung
genutzt werden kann, vollständig
genutzt werden.
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Die
zuvor genannte Druckschrift SE 409 480 beschreibt eine Anordnung
in Form eines Vakuumssystems, d. h. ein System, bei dem der Transport
von Wasser durch ein Leitungssystem zu einem Auffangbehälter oder
dgl. mit Hilfe eines Vakuums erfolgt. Dies unterscheidet sich vollkommen
von der Verwendung einer Einheit, welche Abwasser aufnimmt, als eine
Abluftvorrichtung zu Belüftungszwecken,
wie es bei der vorliegenden Erfindung der Fall ist. Die Einheit
bzw. die Wassertoilette benötigt
mit Sicherheit keine Sperre, die einen Luftstrom dadurch verhindert, dafür ist es
jedoch für
ein gutes Funktionieren des Vakuumsystems von Bedeutung, dass eine
solche Sperre vorhanden ist. Es ist nämlich für die Funktion des Vakuumsystems
entscheidend, dass die Abwasserleitung, in der ein Unterdruck erzeugt
wird, von der Umgebung isoliert gehalten wird, mit der Ausnahme, dass
ein Spülvorgang
erfolgen soll, da sonst die Spülfunktion
nicht ausführbar
ist. Es wird festgestellt, dass das jeweilige Ventil, das entsprechend
eine Sperre bildet, die einen Luftzug dadurch verhindert, beim Spülvorgang
geöffnet
wird, wobei der Inhalt der Wassertoilette durch den atmosphärischen
Druck in das System befördert
wird. Wäre
das Ventil nicht vorhanden, würde
das System nicht funktionieren. Diese Anordnung kann nicht zu Belüftungszwecken
betrieben werden, da es lediglich in der Lage ist, einen geringen
Teil der Luft aus dem besagten Raum genau in den Zeitpunkten, in
denen ein Spülvorgang
stattfindet, abzuführen.
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Man
beachte, dass bei der vorliegenden Erfindung prinzipiell sämtliche
Arten der in einem Gebäude
befindlichen Einheiten, die Abwasser zuführen, d. h. nicht nur Bodenabläufe, Wasserbecken, Spülbeckenabläufe und
dgl. sondern auch Wassertoiletten und dgl. verwendet werden können, um
aus dem Gebäude
durch das Nichtvorhandensein von Sperren, die einen Luftzug dadurch
verhindern, und durch das Anschließen an Abwasserleitungen des Abwassersystems
Luft abzuführen,
wobei ein Unterdruck erzeugt wird, durch den ein Abluftstrom aus dem
Gebäude
durch die besagten Einheiten und weiter durch die Abwasserleitungen
entsteht.
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Für den Fall,
dass mehrere verschiedene Abwasserleitungen, wie z. B. vertikale
Abwasserschachtleitungen, unterschiedliche Abwasserarten mit unterschiedlichen
Verschmutzungsgraden aufnehmen sollen, können sämtliche dieser Abwasserleitungen
eine oder mehrere Einheiten aufweisen, die Abwasser zuführen, wobei
Einheiten ohne Sperren einen Luftzug dadurch derart verhindern,
dass sämtliche
dieser Abwasserleitungen zu Entlüftungszwecken
verwendet werden können.
Die Erfindung schließt
jedoch auch alle diejenigen Ausführungsformen
ein, bei denen die Eigenschaft, die auf das Abführen von Luft gemäß der Erfindung
beruht, zu einem geringeren Grad genutzt wird; folglich schließt die Erfindung
auch alle diejenigen Ausführungsformen
ein, bei denen eine bestimmte Anzahl von Abwasserleitungen im Bereich
von einer bis zu allen, wie z. B. Abwasserschachtleitungen, Luftabfuhreinrichtungen
haben, die dem Abwassersystem Abwasser zuführen, und an einem oder mehreren
Geräten, die
einen Unterdruck erzeugen, angeschlossen sind, um die Abluftströmung in
einer oder in mehreren der Abwasserleitungen zu erreichen.
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Vorteilhafte
Ausführungsformen
des bereits beschriebenen Erfindungsgedanken sind Gegenstand der
abhängigen
Ansprüche.
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Kurzbeschreibung
der Zeichnungen
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Im
Folgenden werden die bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung
beispielhaft anhand der beigefügten
Zeichnungen näher
beschrieben, in denen:
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1 eine
größtenteils
schematische Darstellung eines Gebäudes ist, das mit einem Abwassersystem
und daran angeschlossenen Einheiten versehen ist, durch die Abwasser
dem Abwassersystem zugeführt
wird;
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2 eine
Ansicht eines Abwassersystems gemäß 1 ist, wobei
das System in Bezug auf das System in 1 geringfügig modifiziert
ist; und
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3 eine
schematische Ansicht ist, die einen Teil einer Variation des Abwassersystems
gemäß der Erfindung
zeigt.
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Detaillierte
Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform
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Das
Gebäude
in der Zeichnung, das mit einem schematischen Dach 1 dargestellt
ist, besitzt ein Abwassersystem. Dieses Abwassersystem ist in wenigstens
zwei Abschnitte unterteilt, nämlich
in einen ersten Abschnitt 2, dem Abwasser mit einem relativ hohen
Verschmutzungsgrad von einer oder mehreren ersten Einheiten 3 zugeführt wird.
Wie in dem Beispiel angegeben, können
die Einheiten 3 aus Toilettenanlagen bestehen, die hier
als Wassertoiletten angegeben sind, die zur Aufnahme von Urin und
Fäkalien
von Personen in dem Gebäude
vorgesehen sind. Wie das Beispiel weiterhin zeigt, kann das Gebäude mehrere
Etagen mit Toiletteneinrichtungen auf jeder Etage haben. Man beachte,
dass die vorliegende Erfindung unabhängig davon, ob das Gebäude eine
oder mehrere Etagen hat, anwendbar ist.
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Der
Abwassersystemabschnitt 2 umfasst eine Schachtleitung 4,
die durch Verzweigungsleitungen 5 mit den Einheiten 3 verbunden
ist. Die Schachtleitung 4 ist mit einem Leitungsabschnitt 6 versehen,
der sich zu Entlüftungszwecken
in einer auf dem Gebiet der Abwassertechnik bekannten Weise über dem
Dach 1 erstreckt, d. h. es strömt Luft ein, wenn sich das
Abwasser in der Schachtleitung 4 in Richtung nach unten
bewegt.
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Das
in die Schachtleitung 4 eintretende Abwasser enthält erhebliche
Mengen an organischen Materialien. Dieses Material kann durch die
weitere Verdichtung z. B. nach einer entsprechenden Behandlung und
möglicherweise
unter Zugabe von Zusätzen
als Düngemittel
oder Bodenaufbaumittel verwendet werden. Das aus dieser Verdichtung
resultierende Wasser wird so gereinigt, dass es für geeignete
Zwecke verwendbar ist oder alternativ in die Natur, wie z. B. in
Wasserläufe,
rückführbar ist.
Wie in der Figur durch das Bezugzeichen 7 angegeben, kann die
Schachtleitung 4 mit einer Abwasserhauptleitung zum Abführen des
Abwassers zur weiteren Behandlung in Verbindung stehen. Die Schachtleitung 4 kann mit
einem Durchflussverstärker 8 eines
an sich bekannten Typs versehen sein, wenn der Abwasserdurchfluss
im Abwassersystem 2 erhöht
werden soll.
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In
der Zeichnung sind Spüleinrichtungen
für die
Wassertoiletteneinheiten 3 mit dem Bezugszeichen 9 angegeben.
Demnach ist eine bestimmte Menge an Spülwasser zum Transport insbesondere der
Fäkalien
zur Schachtleitung 4 und weiter vorgesehen. Es wird in
diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der Erfindungsgedanke
auch bei einem Abwassersystemabschnitt 2 anwendbar ist,
der so aufgebaut ist, dass die Wassertoiletteneinheiten 3 mit öffenbaren
Ventilen versehen sind während
eine Vakuumpumpe an die Schachtleitung 4 angeschlossen
ist, wobei die Pumpe ein Vakuum erzeugen kann, durch welches der
Transport von Fäkalien
aus den Einheiten 3 durch die Verzweigungsleitungen 5 und wenigstens
teilweise in der Schachtleitung 4 unterstützt wird.
Folglich wird beim Öffnen
der Ventile an den Wassertoiletteneinheiten 3 der Fäkaltransport durch
den resultierenden Luftstrom unterstützt. Diese Ventile sind üblicherweise
geschlossen, so dass kein Luftstrom durch die Einheiten 3 erfolgt.
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Eine
weitere Modifizierung innerhalb des Schutzbereichs der Erfindung
ist die Unterteilung des Abwassersystemabschnitts 2 in
zwei separate Bereiche, nämlich
einen für
Urin und einen für
Fäkalien. Dies
erfordert möglicherweise
eine Verdopplung der Einheiten 3, da die Einheiten zur
Aufnahme von Urin an den ersten Bereich angeschlossen sind während Einheiten
zur Aufnahme von Fäkalien
an den anderen Bereich angeschlossen sind. Die Spüleinrichtungen
sollten dabei auf die Einheiten zur Aufnahme von Fäkalien beschränkbar sein.
Darüber
hinaus ist es möglich,
Wassertoiletteneinheiten 3 zu schaffen, die Urin und Fäkalien in
getrennten Aufnahmeabschnitten aufnehmen können, möglicherweise nach einem bestimmten
Neuanschluss, in einer solchen Weise, dass der Urin in den ersten
Bereich geleitet wird, während
die Fäkalien
in den anderen Bereich geleitet werden.
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Somit
kann Urin in einer ersten Schachtleitung im ersten Bereich erhalten
werden während
Fäkalien
in einer zweiten Schachtleitung des anderen Bereichs erhalten werden.
Diese verschiedenen Durchflussteile können anschließend unterschiedlichen
Verwendungen/Behandlungen zugeführt
werden.
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Zusätzlich zu
dem mit dem Bezugszeichen 2 angegebenen Abwassersystemabschnitt
umfasst das Abwassersystem darüber
hinaus einen allgemein mit dem Bezugszeichen 10 angegebenen
Abschnitt, dem Wasser mit einem niedrigeren, normalen Verschmutzungsgrad
von einer oder mehreren zweiten Einheiten 11, 12 zugeführt wird.
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Der
zweite Abwassersystemabschnitt 10 weist wenigstens eine
schachtähnliche
Abwasserleitung 13, 14 auf, mit welcher die Einheiten 11, 12 möglicherweise
durch Verzweigungsrohre 15 verbunden sind.
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Wenigstens
eine 11 der Einheiten 11, 12 ist ohne
eine Sperre, die einen Luftstrom dadurch verhindert, konstruiert.
Die besagte Einheit 11 ist stattdessen geöffnet, so
dass Luft in die Einheit und weiter zur Schachtleitung 13 strömen kann.
Ein Gerät 16 zur
Erzeugung eines Unterdrucks in Leitung 13 ist an die Schachtleitung 13 angeschlossen
und bewirkt durch die Einheit 11 und durch die Leitung 13 einen Abluftstromstrom
aus dem Raum des Gebäudes,
in dem sich die besagte Einheit 11 befindet.
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Die
ersten Einheiten 3 des Abwassersystemabschnitts 2 sollten
Sperren aufweisen, die einen Luftstrom dadurch verhindern, insbesondere
Wasserverschlüsse,
wie in der Zeichnung beispielhaft gezeigt. Diese Sperren blockieren
in wirksamer Weise ein Einströmen
von Luft durch die Einheiten 3 in die Schachtleitung 4 sowie
ein Einströmen
von Dämpfen aus
der Schachtleitung 4 in das Gebäude.
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Die
Abwasserleitung 13 hat eine Sperre 17, vorzugsweise
einen Wasserverschluss, die bzw. der einen Luftstrom dadurch verhindert.
Das Gerät 16, das
den Unterdruck erzeugt, ist mit der Leitung 13 entsprechend
dem Abwasser stromaufwärts
der Sperre 17 angeschlossen.
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Bei
Betrieb des Gerätes 16,
das aus einem geeigneten Gebläse
besteht, wird ein Unterdruck in der Leitung 13 erzeugt,
wobei dieser Unterdruck mit den Einheiten 11 in Verbindung
steht, so dass ein Luftstrom in diese Einheiten und in die Leitung 13 erzeugt
wird. Die Einheiten 11 arbeiten dabei als eine Abluftvorrichtung
im Gebäude.
Das Gebläse 16 dient zum
Abführen
der Abluft an die Umgebung. Dies kann erfolgen, nachdem die relativ
warme Abluft ihren Wärmeinhalt
an ein anderes Medium in einem Wärmetauscher 18 abgegeben
hat. Dieses andere Medium könnte
gemäß einer
Ausführungsform
der Erfindung aus Zuluft in das Gebäude bestehen. Eine Leitung
für Zuluft
ist in der Zeichnung mit dem Bezugszeichen 19 angegeben,
wobei die Leitung Zuluft an die gewünschten Stellen in dem Gebäude leiten kann,
die in der Zeichnung mit dem Bezugszeichen 20 angegeben
sind. Die Zuluftvorrichtung 20 kann dabei Luft z. B. in
Räume,
Wohnungen oder Geschäftsräume verteilen,
aus denen die Einheiten 11 Abluft abführen.
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Der
zweite Abwassersystemabschnitt 10 kann in jeweils zwei
Bereiche 21, 22 unterteilt sein. Der Bereich 21 weist
dabei die zuvor beschriebenen Einheiten 11 ohne eine Sperre,
die einen Luftstrom dadurch verhindern, die Schachtleitung 13 sowie
die Verzweigungsleitungen 15 auf. Der Bereich 22 weist eine
Schachtleitung 14, an die weitere Abwasser-Zufuhreinheiten 12 angeschlossen
sind, die zu den mit dem Bezugszeichen 11 angegebenen Einheiten
verschieden sind. Die Einheiten 12 können beispielsweise aus Waschbecken
bestehen. In diese Waschbecken gelangt ein großer Teil des Abwassers, das
von Küchenabfällen stammt.
Dies bedeutet, dass der Gehalt an organischem Material, wie z. B.
in Form von Essensresten, Fett usw., in der Schachtleitung 14 mit Sicherheit
wesentlich geringer ist als in der Schachtleitung 4, der
jedoch höher
sein kann als der Anteil an organischen Substanzen und möglicherweise
anderer Verschmutzungen, die in die Schachtleitung 13 gelangen.
Dies ist darauf zurückzuführen, dass
die Einheiten 11, die an die Schachtleitung 13 angeschlossen
sind, vorgesehen sind, um Abwasser mit einem niedrigeren Verschmutzungsgrad,
wie z. B. Abwasser aus Duscheinrichtungen, Badwannen oder dgl.,
aufzunehmen. Dabei bestehen die Einheiten 11 vorzugsweise
aus Bodenabläufen
oder dgl., wie in der Zeichnung angegeben. Üblicherweise sind Duscheinrichtungen,
Badewannen usw. so angeschlossen, dass deren Abwasser in die Bodenabläufe gelangt.
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Herkömmliche
Wascheinrichtungen, die in Wohnungen und in Geschäftsräumen vorzufinden sind,
können
an eine der Schachtleitungen 13 und 14 abhängig von
einem geschätzten
Verschmutzungsgrad angeschlossen werden. Vorzugsweise wird das Abwasser
aus Waschräumen
der Schachtleitung 14 zugeführt werden, wenn es voraussichtlich
wesentlich höher
verschmutzt ist, als das Wasser in der Schachtleitung 13,
und letzterer im umgekehrten Fall.
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Die
Waschbeckeneinheiten 12, die an die Schachtleitung 14 angeschlossen
sind, sind in herkömmlicher
Weise mit Sperren versehen, vorzugsweise Wasserverschlüsse, die
einen Luftstrom dadurch verhindern, wie in dem in der Zeichnung
gezeigten Beispiel angegeben, so dass keine die Gesundheit gefährdenden
und unangenehmen Dämpfe aus
der Leitung 14 in das Gebäude gelangen können. Es
ist jedoch auch möglich,
die Einheiten 12 ohne Sperren vorzusehen, die einen Luftstrom
dadurch verhindern, und die Schachtleitung 14 an eine Anordnung,
die einen Unterdruck ähnlich
der mit dem Bezugzeichen 16 angegebenen Anordnung erzeugt, anzuschließen, so
dass folglich auch die Einheiten 12 die Eigenschaft einer
Abluftvorrichtung haben, wie in ähnlicher
Weise in Bezug auf die Einheiten 11 beschrieben.
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Die
zuvor genannten Wascheinrichtungen können wahlweise auch Sperren
haben, die einen Luftstrom dadurch verhindern, abhängig davon,
ob sie als Abluftvorrichtung arbeiten sollen oder nicht.
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Der
Bereich 21 des Abwassersystemsabschnitts steht über einen
Leitungsabschnitt 23 mit der Umgebung über dem Dach 1 in
Verbindung, um einen natürlichen
Luftzug, d. h. einen Saugeffekt in die Umgebung, zu erreichen. Im
Leitungsabschnitt 23 ist ein Rückschlagventil 24 angeordnet,
um ein Einströmen
von Luft durch den Leitungsabschnitt zu blockieren, wobei das Rückschlagventil
durch den entstehenden natürlichen
Luftstrom bei einem Betriebsausfall des Gebläses öffnen soll. Dadurch wird entsprechend
erreicht, dass ein Unterdruck in der Leitung 13 unabhängig davon,
ob das Gebläse 16 arbeitet
oder nicht, sichergestellt ist. Dadurch ist wiederum gewährleistet,
dass unangenehme Dämpfe
durch die Einheiten 11 nicht unbeabsichtigt in das Gebäude eindringen
können.
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Das
Rückschlagventil 24 ist
in der Zeichnung schematisch angegeben. In der Praxis kann es aus einem
relativ empfindlichen, klappenähnlichen
Ventil bestehen, das wirksam solange geschlossen ist wie das Gebläse 16 in
Betrieb ist, das jedoch durch den natürlichen Luftzug sofort geöffnet wird,
wenn das ursprüngliche
Gebläse 16 anhält.
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Bei
Bedarf kann ein weiteres Ventil 25 im Leitungsabschnitt 23 angeordnet
sein, wobei jedoch dieses Ventil kein Rückschlagventil sein muss. Das
Ventil 25 kann geschlossen werden, um sicherzustellen, dass
nicht unbeabsichtigt Luft aus der Umgebung in die Leitung 13 strömt, wie
z. B. bei der Wartung oder beim Austauschen des Ventils 24.
Das Ventil 25 kann anschließend wieder geöffnet werden.
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Ist
darüber
hinaus ein einen Unterdruck erzeugendes Gerät, wie z. B. ein Gebläse, an die Schachtleitung 14 angeschlossen,
können
entsprechende Komponenten 23, 24 und 25 am
Schachtrohr 14 angeordnet sein.
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Ein
Behälter 26 ist
zur Aufnahme des Abwassers mit niedrigeren, normalen Verschmutzungsgrad vorgesehen.
Durch die Anordnung kann folglich das Abwasser aus der Schachtleitung 13 über die
Sperre 17 direkt in den Behälter 26 fließen. Das
Abwasser aus der Schachtleitung 14 könnte auch in einen weiteren
Behälter 27 geleitet
werden, der zum Abscheiden von Komponenten aus diesem Abwasser vorgesehen
ist. Der Behälter 27 kann
z. B. so gebildet sein, dass das Abwasser von Festkörperverschmutzungen und/oder
Fett befreit wird. Für
die Fettabscheidung könnte
der Behälter
mit einer Zwischenwand 28 versehen sein, die einen Öffner 29 an
ihren unteren Abschnitten hat, um einen Luftstrom dadurch derart
zu ermöglichen,
dass das Wasser, das schwerer als Fett ist, aus dem Raum an einer
Seite der Zwischenwand in den Raum an der anderen Seite fließen kann,
während
das Fett, das an der Oberfläche
schwimmt, im ersten Raum bleibt. Aus diesem zweiten Raum kann anschließend das
leicht gereinigte Abwasser über eine
Leitung 49 dem Behälter 26 zugeführt werden.
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Die
Anordnung gemäß der Erfindung
umfasst Mittel 30 zum Leiten des Abwassers, welches von
dem zweiten Abwassersystemabschnitt 10 zugeführt wird,
zur Wassertoiletteneinheit 3 für die Verwendung als Spülwasser
in den zuvor genannten Spüleinrichtungen 9.
Auf diese Weise wird geringfügig
verschmutztes Wasser auf ökonomische
und umweltschonende Weise als Spülwasser
nutzbar gemacht, das anschließend
in die Schachtleitung 4 fließt.
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Wie
in dem Beispiel gezeigt, weist das Mittel 30 eine Leitung
auf, die sich vom Behälter 26 zu
den Spüleinrichtungen 9 der
verschiedenen Einheiten 3 erstreckt, wobei die Leitung
allgemein mit dem Bezugzeichen 31 angegeben ist. Eine Pumpe 32 ist
in geeigneter Weise in der Leitung angeordnet. Diese Pumpe dient
zur Erzeugung von Druckbedingungen in einem Druckbehälter 33 derart,
dass das Abwasser durch die Druckwirkung im Druckbehälter 33 nach
oben zu den verschiedenen Spüleinrichtungen 9 geleitet
wird. Die Pumpe 33 wird dabei in geeigneter Weise kurzzeitig
betrieben während
sie durch einen Drucksensor gesteuert wird.
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Der
Behälter 26 kann
so angeordnet sein, dass er einfach als ein Abwasseraufnahmebehälter arbeitet.
Er kann jedoch auch zu Reinigungszwecken dienen, wie z. B. als Fettentfernungsmittel
und/oder Sedimentbehälter.
In dem Beispiel ist gezeigt, dass der Behälter 26 drei verschiedene
Kammern 34, 35 und 36 aufweist. Das Abwasser
tritt in die mit dem Bezugzeichen 34 angegebene Kammer
ein. Das Wasser kann von dieser Kammer durch eine Öffnung 37,
die sich in einem unteren Abschnitt befindet, in die Kammer 35 gelangen,
so dass folglich Fettkomponenten, die leichter als Wasser sind,
in der Kammer 34 bleiben. Das Abwasser aus der Kammer 34 fließt durch
einen mit dem Bezugszeichen 38 angegebenen Querdurchlass
in die Kammer 36, wodurch sich Komponenten, die schwerer
als Wasser sind, tendenziell am Boden der Kammer 35 sammeln.
Das Abwasser kann schließlich
zum Spülen über die
Leitung 31 aus der Kammer 36 entnommen werden. Das
Abwasser kann auch aus der Kammer 36 (z. B. über einen
mit dem Bezugzeichen 39 angegebenen Querdurchlass) abgelassen
werden, wobei das Abwasser zur Verwendung oder zur Behandlung, beispielsweise
zum Reinigen, durch Leitungsabschnitte 40 geleitet wird.
Das Abwasser kann, falls erforderlich, über ein normalerweise geschlossenes
Ventil 41 zur Abwasserleitung 4, 7, z.
B. zu Spülzwecken
oder dgl., geleitet werden. Der Behälter 26 weist eine
Luftverbindung 42 auf, die aus dem Gebäude austritt.
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Das
Abwasser im Behälter 26 kann
für unterschiedliche
Verwendungszwecke genutzt werden. Z. B. kann das relativ heiße Wasser
im Behälter 26 verwendet
werden, um die Wärme
des Abwassers mit einem anderen Medium, das einer mit dem Bezugzeichen 44 angegebenen
Bahn fließt,
mittels eines Wärmetauschers 43 auszutauschen.
Dieses Medium kann z. B. Frischwasser sein, das in einem Boiler oder
dgl. weiter erhitzt werden soll, wobei das Frischwasser in das Gebäude eintritt.
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Die
Art und Weise, wie das Abwasser aus dem Behälter 26 mittels geeigneter
Einrichtungen, einschließlich
z. B. eines Schlauchgeräts
und einer Hochdruckpumpe, für
den Brandschutz verwendet werden kann, ist schematisch bei 45 angegeben.
Die Art und Weise, wie das Abwasser aus dem Behälter 26 für alle Arten
von Sprühbehandlungen,
wie z. B. zum Gießen
von Pflanzen, jedoch auch für
verschiedene Waschvorgänge
genutzt werden kann, ist schließlich
durch das Bezugszeichen 46 angegeben.
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Es
wird festgehalten, dass es für
den Erfindungsgedanken unerheblich ist, dass das Abwasser von den
Leitungen 13 und 14 im Behälter 26 gesammelt
wird. Es wäre
daher möglich,
Abwasser aus den Leitungen 13 und 14 und folglich
die verschiedenen Einheiten 11, 12 jeweils vollkommen
getrennt voneinander zu halten, wobei z. B. das Abwasser aus der Leitung 14 zu
Spülzwecken
in den Wassertoiletteneinheiten 3 und möglicherweise zu anderen Zwecken genutzt
werden kann, während
das Abwasser aus der Leitung 13, das üblicherweise etwas sauberer
als das Abwasser aus der Leitung 14 ist, für „edlere" Aufgaben verwendet
werden könnte.
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Die
beschriebene Anordnung ist keinesfalls auf die dargestellte und
zuvor beschriebene Ausführungsform
begrenzt. Verschiedene Modifizierungen sind somit möglich, ohne
den Schutzumfang der Erfindung zu verlassen. Gemäß einer alternativen Ausführungsform
können
die ersten Einheiten 3 im Abwassersystemabschnitt 2 auch
in einer solchen Weise gebildet sein, dass sie keine eigenen Sperren
aufweisen, die einen Luftstrom dadurch verhindern. Es ist somit
möglich,
die ersten Einheiten 3 so auszubilden, dass sie einen abführenden
Abluftstrom dadurch ermöglichen,
der möglicherweise
durch das Erzeugen eines Unterdrucks in der an die Einheiten 3 angeschlossenen
Abwasserleitung 4 mittels eines Geräts ähnlich dem mit dem Bezugszeichen 16 angegebenen
oder alternativ mittels eines einzelnen Geräts 16, das auch einen
Unterdruck in der Leitung 13 und/oder 14 erzeugt,
entsteht.
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Für den Fall,
dass auch die Abwasserleitung 4 an ein einen Unterdruck
erzeugendes Gerät
zu Belüftungszwecken
angeschlossen werden soll, sollte dieses Gerät auch an die Leitung 4 dem
Abwasser entsprechend stromaufwärts
angeschlossen werden, wenn eine Sperre, die einen Luftstrom dadurch
verhindert, der mit dem Bezugszeichen 17 angegebenen Sperre
für die
Abwasserleitung 13 entspricht. Durch die vorhergehende
Diskussion wird deutlich, dass die Abluftströme selbstverständlich nicht
in derselben Richtung wie das Abwasser in den Abwasserleitungen
geleitet werden muss, sondern in Richtung nach oben geleitet werden
können.
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2 zeigt
ein Abwassersystem gemäß der Erfindung,
das in der zuvor beschriebenen Weise modifiziert ist. Dieses Abwassersystem
unterscheidet sich von dem in 1 dargestellten
dadurch, dass in diesem Fall die Leitungen 14 und 4 auch
an die Ansaugseite der Gebläse 16', 16'' angeschlossen sind, um jeweils
auch die Einheiten 12, 3 als Abluftvorrichtungen
zu verwenden.
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Es
liegt selbstverständlich
auch innerhalb des Schutzbereiches der Erfindung, parallele Abwasserleitungen 13 von
jeder der unterschiedlichen Wasseraufnahmeeinheiten anzuordnen,
die als Abluftvorrichtungen betrieben werden, was vorteilhaft ist,
da das Blockieren der Leitung in bestimmte ausgewählte Räume erleichtert
wird, um diese von anderen Räumen
trennen, wie z. B. im Falle eines Feuers zur Schaffung von Feuerzellen.
Bei der Ausführungsform gemäß 3 ist
daher auch jede Leitung 13, 13' jeweils mit einem Gebläse 47, 48 versehen.
In 3 ist darüber
hinaus dargestellt, dass eine weitere Abluftvorrichtung 49 jeweils
an die Leitungen 13, 13', z. B. im Eckenbereich eines Badezimmers,
zweckmäßigerweise
direkt über
der Duschstelle, angeschlossen werden kann, wodurch auch Wasserdampf,
der in Richtung zur Decke des besagten Raums aufsteigt, behandelt
werden kann.
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Ein
weiterer Vorteil der Anordnung gemäß 3 besteht
darin, dass im Brandfall möglicherweise
eingeschlossenen Personen bei Bedarf Frischluft zugeführt werden
kann. Ein Badezimmer kann auf diese Weise durch eine derart herbeigeführte „Luftzufuhr" eine rauchfreie
und relativ kühle
Umgebung schaffen.
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Es
sei weiterhin darauf hingewiesen, dass Studien gezeigt haben, dass
die kritische Höhe
der relativen Feuchtigkeit für
die meisten schädlichen
Mikropilze und dgl. 70% beträgt,
was wiederum bedeutet, dass diese bei einer niedrigeren relativeren Feuchtigkeit
verschwinden. Es ist in einfacher Weise möglich, die relative Feuchtigkeit
in dem zuvor beschriebenen System, insbesondere im Falle von parallelen
Leitungen zu erfassen, und wenn diese Feuchtigkeit den kritischen
Wert übersteigt,
ist es ohne weiteres möglich,
den Luftstrom in diesem konkreten Nassraum derart zu erhöhen, dass
die kritische Zeitdauer, d. h. die Zeit, in der die relative Feuchtigkeit
70% übersteigt,
verkürzt
werden kann und die Feuchtigkeitsprobleme in Hinblick auf bereits bekannte
Systeme erheblich reduziert werden können.