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DE69633185T2 - Abwassersystem eines gebäudes - Google Patents

Abwassersystem eines gebäudes Download PDF

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DE69633185T2
DE69633185T2 DE1996633185 DE69633185T DE69633185T2 DE 69633185 T2 DE69633185 T2 DE 69633185T2 DE 1996633185 DE1996633185 DE 1996633185 DE 69633185 T DE69633185 T DE 69633185T DE 69633185 T2 DE69633185 T2 DE 69633185T2
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DE
Germany
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sewer
wastewater
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SPLIT VISION DEVELOPMENT AB
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SPLIT VISION DEVELOPMENT AB
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    • E03WATER SUPPLY; SEWERAGE
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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Description

  • Anwendungsgebiet und Stand der Technik
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Abwassersystemanordnung für ein Gebäude. Die Anordnung ist dabei im Wesentlichen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 aufgebaut.
  • Eine derartige Unterteilung des Abwassersystems in wenigstens zwei Abschnitte ist vorteilhaft, da Abwasser mit unterschiedlichen Verschmutzungsgraden unterschiedlichen Nachbehandlungen oder Verwendungen zugeführt werden kann.
  • Der Stand der Technik gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 ist beispielsweise in den Druckschriften SE 389 881, DE 27 26 527 , DE 35 00 130 , FR 2 681 354 und der SE 409 480 beschrieben.
  • Die Erfindung beruht auf der Erkenntnis, dass die Bedingungen in Gebäuden, beispielsweise in Nassräumen, wie z. B. in Duschräumen und Badezimmern aber auch in Küchen, Waschräumen, Toiletten usw., verbesserungswürdig sind. Denn das mehr oder weniger feuchte Umfeld in solchen Räumen kann erhebliche Nachteile für Personen wie auch für die Gebäude verursachen. Genauer gesagt schafft das feuchte Umfeld sehr gute Wachstumsbedingungen für Bakterien, Schimmel und Pilze. Darüber hinaus gedeihen im nassen Umfeld einige Schädlingsinsekten und können sich rasch fortpflanzen. Das nasse Umfeld stellt auch ein Risiko dar, dass Feuchtigkeit in die Gebäudekonstruktion eindringen und Fäulnis oder andere Schäden verursachen kann.
  • Die in der Druckschrift US 606 417 beschriebene Anordnung des in der Einleitung definierten Typs hat verschiedene Nachteile. Dieses US-Patent beruht darauf, dass Abwässer mit relativ unterschiedlichen Verschmutzungsgraden in einer einzigen Entlüftungs-Hauptleitung gesammelt werden. Dabei besteht die Gefahr, dass gefährliche oder zumindest unangenehme Dämpfe infolge von Beeinträchtigungen des natürlichen Luftdurchzugsystems und/oder der Einheiten selbst oder auch dadurch, dass die daran angeschlossenen Abwasserleitungen verstopft sind, in das Gebäude gelangen.
  • Weitere Beispiele nach dem Stand der Technik auf dem Gebiet der Abwassersysteme sind in den Druckschriften SE 443 176 und US 3 651 524 beschrieben. Die durch diese Patente vorgeschlagenen Lösungen beruhen jedoch auf dem Gedanken, den Abwassertransport von Einheiten, welche dem Abwassersystem über Verzweigungsleitungen des Systems Abwasser zuführen, mit Hilfe eines Unterdruckes in diesem Abwassersystem zu erleichtern, wobei die Verzweigungsleitungen, welche die Einheiten mit einer Schachtleitung des Systems verbinden, mit speziellen Ventilen versehen sind, um normalerweise einen Luftdurchzug dadurch von den Einheiten zur Schachtleitung zu verhindern, es sei denn, der Bediener öffnet diese Ventile vorübergehend, um ein bestimmtes Abwasservolumen von dieser Einheit zur Schachtleitung und weiter zu einer abgehenden Hauptleitung zu transportieren. Die Druckschriften SE 443 176 und US 3 651 524 beschreiben schließlich, wie Abwässer von diametrisch unterschiedlichen Einheiten und mit unterschiedlichen Verschmutzungsgraden gesammelt werden, wobei die Nachteile bereits diskutiert wurden.
  • Zusammenfassung der Erfindung
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Anordnung gemäß dem Oberbegriff des beigefügten Anspruchs 1 zu schaffen, um die zuvor beschriebenen Probleme weitgehend zu lösen.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch das Schaffen einer Anordnung mit den im beigefügten Anspruch 1 festgelegten Merkmalen gelöst.
  • Da lediglich der zweite Abschnitt des Abwassersystems, d. h. der Abschnitt, der zur Aufnahme von Abwasser mit einem geringeren, normalen Verschmutzungsgrad von einer oder mehren zweiten Einheiten vorgesehen ist, zu Lüftungszwecken verwendet wird, besteht nicht die Gefahr, dass sehr unangenehme Dämpfe in das Gebäude eindringen, wenn die Lüftung aus irgendwelchen Gründen ausfällt. D. h., dass die vorteilhafte Verwendung einer Anordnung in einem Abwassersystem dieses Typs erfolgen kann, während die Gefahren der in der US-Patentschrift 606 417 offenbarten Anordnung vermieden werden. Folglich können die hervorragenden Möglichkeiten, Abwässer mit unterschiedlichen Verschmutzungsgraden auf verschiedene Arten wirksam zu behandeln und die Möglichkeiten, die Anordnung so zu verwenden, dass das Abwassersystem selbst als Entlüftungseinrichtung genutzt werden kann, vollständig genutzt werden.
  • Die zuvor genannte Druckschrift SE 409 480 beschreibt eine Anordnung in Form eines Vakuumssystems, d. h. ein System, bei dem der Transport von Wasser durch ein Leitungssystem zu einem Auffangbehälter oder dgl. mit Hilfe eines Vakuums erfolgt. Dies unterscheidet sich vollkommen von der Verwendung einer Einheit, welche Abwasser aufnimmt, als eine Abluftvorrichtung zu Belüftungszwecken, wie es bei der vorliegenden Erfindung der Fall ist. Die Einheit bzw. die Wassertoilette benötigt mit Sicherheit keine Sperre, die einen Luftstrom dadurch verhindert, dafür ist es jedoch für ein gutes Funktionieren des Vakuumsystems von Bedeutung, dass eine solche Sperre vorhanden ist. Es ist nämlich für die Funktion des Vakuumsystems entscheidend, dass die Abwasserleitung, in der ein Unterdruck erzeugt wird, von der Umgebung isoliert gehalten wird, mit der Ausnahme, dass ein Spülvorgang erfolgen soll, da sonst die Spülfunktion nicht ausführbar ist. Es wird festgestellt, dass das jeweilige Ventil, das entsprechend eine Sperre bildet, die einen Luftzug dadurch verhindert, beim Spülvorgang geöffnet wird, wobei der Inhalt der Wassertoilette durch den atmosphärischen Druck in das System befördert wird. Wäre das Ventil nicht vorhanden, würde das System nicht funktionieren. Diese Anordnung kann nicht zu Belüftungszwecken betrieben werden, da es lediglich in der Lage ist, einen geringen Teil der Luft aus dem besagten Raum genau in den Zeitpunkten, in denen ein Spülvorgang stattfindet, abzuführen.
  • Man beachte, dass bei der vorliegenden Erfindung prinzipiell sämtliche Arten der in einem Gebäude befindlichen Einheiten, die Abwasser zuführen, d. h. nicht nur Bodenabläufe, Wasserbecken, Spülbeckenabläufe und dgl. sondern auch Wassertoiletten und dgl. verwendet werden können, um aus dem Gebäude durch das Nichtvorhandensein von Sperren, die einen Luftzug dadurch verhindern, und durch das Anschließen an Abwasserleitungen des Abwassersystems Luft abzuführen, wobei ein Unterdruck erzeugt wird, durch den ein Abluftstrom aus dem Gebäude durch die besagten Einheiten und weiter durch die Abwasserleitungen entsteht.
  • Für den Fall, dass mehrere verschiedene Abwasserleitungen, wie z. B. vertikale Abwasserschachtleitungen, unterschiedliche Abwasserarten mit unterschiedlichen Verschmutzungsgraden aufnehmen sollen, können sämtliche dieser Abwasserleitungen eine oder mehrere Einheiten aufweisen, die Abwasser zuführen, wobei Einheiten ohne Sperren einen Luftzug dadurch derart verhindern, dass sämtliche dieser Abwasserleitungen zu Entlüftungszwecken verwendet werden können. Die Erfindung schließt jedoch auch alle diejenigen Ausführungsformen ein, bei denen die Eigenschaft, die auf das Abführen von Luft gemäß der Erfindung beruht, zu einem geringeren Grad genutzt wird; folglich schließt die Erfindung auch alle diejenigen Ausführungsformen ein, bei denen eine bestimmte Anzahl von Abwasserleitungen im Bereich von einer bis zu allen, wie z. B. Abwasserschachtleitungen, Luftabfuhreinrichtungen haben, die dem Abwassersystem Abwasser zuführen, und an einem oder mehreren Geräten, die einen Unterdruck erzeugen, angeschlossen sind, um die Abluftströmung in einer oder in mehreren der Abwasserleitungen zu erreichen.
  • Vorteilhafte Ausführungsformen des bereits beschriebenen Erfindungsgedanken sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Im Folgenden werden die bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung beispielhaft anhand der beigefügten Zeichnungen näher beschrieben, in denen:
  • 1 eine größtenteils schematische Darstellung eines Gebäudes ist, das mit einem Abwassersystem und daran angeschlossenen Einheiten versehen ist, durch die Abwasser dem Abwassersystem zugeführt wird;
  • 2 eine Ansicht eines Abwassersystems gemäß 1 ist, wobei das System in Bezug auf das System in 1 geringfügig modifiziert ist; und
  • 3 eine schematische Ansicht ist, die einen Teil einer Variation des Abwassersystems gemäß der Erfindung zeigt.
  • Detaillierte Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsform
  • Das Gebäude in der Zeichnung, das mit einem schematischen Dach 1 dargestellt ist, besitzt ein Abwassersystem. Dieses Abwassersystem ist in wenigstens zwei Abschnitte unterteilt, nämlich in einen ersten Abschnitt 2, dem Abwasser mit einem relativ hohen Verschmutzungsgrad von einer oder mehreren ersten Einheiten 3 zugeführt wird. Wie in dem Beispiel angegeben, können die Einheiten 3 aus Toilettenanlagen bestehen, die hier als Wassertoiletten angegeben sind, die zur Aufnahme von Urin und Fäkalien von Personen in dem Gebäude vorgesehen sind. Wie das Beispiel weiterhin zeigt, kann das Gebäude mehrere Etagen mit Toiletteneinrichtungen auf jeder Etage haben. Man beachte, dass die vorliegende Erfindung unabhängig davon, ob das Gebäude eine oder mehrere Etagen hat, anwendbar ist.
  • Der Abwassersystemabschnitt 2 umfasst eine Schachtleitung 4, die durch Verzweigungsleitungen 5 mit den Einheiten 3 verbunden ist. Die Schachtleitung 4 ist mit einem Leitungsabschnitt 6 versehen, der sich zu Entlüftungszwecken in einer auf dem Gebiet der Abwassertechnik bekannten Weise über dem Dach 1 erstreckt, d. h. es strömt Luft ein, wenn sich das Abwasser in der Schachtleitung 4 in Richtung nach unten bewegt.
  • Das in die Schachtleitung 4 eintretende Abwasser enthält erhebliche Mengen an organischen Materialien. Dieses Material kann durch die weitere Verdichtung z. B. nach einer entsprechenden Behandlung und möglicherweise unter Zugabe von Zusätzen als Düngemittel oder Bodenaufbaumittel verwendet werden. Das aus dieser Verdichtung resultierende Wasser wird so gereinigt, dass es für geeignete Zwecke verwendbar ist oder alternativ in die Natur, wie z. B. in Wasserläufe, rückführbar ist. Wie in der Figur durch das Bezugzeichen 7 angegeben, kann die Schachtleitung 4 mit einer Abwasserhauptleitung zum Abführen des Abwassers zur weiteren Behandlung in Verbindung stehen. Die Schachtleitung 4 kann mit einem Durchflussverstärker 8 eines an sich bekannten Typs versehen sein, wenn der Abwasserdurchfluss im Abwassersystem 2 erhöht werden soll.
  • In der Zeichnung sind Spüleinrichtungen für die Wassertoiletteneinheiten 3 mit dem Bezugszeichen 9 angegeben. Demnach ist eine bestimmte Menge an Spülwasser zum Transport insbesondere der Fäkalien zur Schachtleitung 4 und weiter vorgesehen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass der Erfindungsgedanke auch bei einem Abwassersystemabschnitt 2 anwendbar ist, der so aufgebaut ist, dass die Wassertoiletteneinheiten 3 mit öffenbaren Ventilen versehen sind während eine Vakuumpumpe an die Schachtleitung 4 angeschlossen ist, wobei die Pumpe ein Vakuum erzeugen kann, durch welches der Transport von Fäkalien aus den Einheiten 3 durch die Verzweigungsleitungen 5 und wenigstens teilweise in der Schachtleitung 4 unterstützt wird. Folglich wird beim Öffnen der Ventile an den Wassertoiletteneinheiten 3 der Fäkaltransport durch den resultierenden Luftstrom unterstützt. Diese Ventile sind üblicherweise geschlossen, so dass kein Luftstrom durch die Einheiten 3 erfolgt.
  • Eine weitere Modifizierung innerhalb des Schutzbereichs der Erfindung ist die Unterteilung des Abwassersystemabschnitts 2 in zwei separate Bereiche, nämlich einen für Urin und einen für Fäkalien. Dies erfordert möglicherweise eine Verdopplung der Einheiten 3, da die Einheiten zur Aufnahme von Urin an den ersten Bereich angeschlossen sind während Einheiten zur Aufnahme von Fäkalien an den anderen Bereich angeschlossen sind. Die Spüleinrichtungen sollten dabei auf die Einheiten zur Aufnahme von Fäkalien beschränkbar sein. Darüber hinaus ist es möglich, Wassertoiletteneinheiten 3 zu schaffen, die Urin und Fäkalien in getrennten Aufnahmeabschnitten aufnehmen können, möglicherweise nach einem bestimmten Neuanschluss, in einer solchen Weise, dass der Urin in den ersten Bereich geleitet wird, während die Fäkalien in den anderen Bereich geleitet werden.
  • Somit kann Urin in einer ersten Schachtleitung im ersten Bereich erhalten werden während Fäkalien in einer zweiten Schachtleitung des anderen Bereichs erhalten werden. Diese verschiedenen Durchflussteile können anschließend unterschiedlichen Verwendungen/Behandlungen zugeführt werden.
  • Zusätzlich zu dem mit dem Bezugszeichen 2 angegebenen Abwassersystemabschnitt umfasst das Abwassersystem darüber hinaus einen allgemein mit dem Bezugszeichen 10 angegebenen Abschnitt, dem Wasser mit einem niedrigeren, normalen Verschmutzungsgrad von einer oder mehreren zweiten Einheiten 11, 12 zugeführt wird.
  • Der zweite Abwassersystemabschnitt 10 weist wenigstens eine schachtähnliche Abwasserleitung 13, 14 auf, mit welcher die Einheiten 11, 12 möglicherweise durch Verzweigungsrohre 15 verbunden sind.
  • Wenigstens eine 11 der Einheiten 11, 12 ist ohne eine Sperre, die einen Luftstrom dadurch verhindert, konstruiert. Die besagte Einheit 11 ist stattdessen geöffnet, so dass Luft in die Einheit und weiter zur Schachtleitung 13 strömen kann. Ein Gerät 16 zur Erzeugung eines Unterdrucks in Leitung 13 ist an die Schachtleitung 13 angeschlossen und bewirkt durch die Einheit 11 und durch die Leitung 13 einen Abluftstromstrom aus dem Raum des Gebäudes, in dem sich die besagte Einheit 11 befindet.
  • Die ersten Einheiten 3 des Abwassersystemabschnitts 2 sollten Sperren aufweisen, die einen Luftstrom dadurch verhindern, insbesondere Wasserverschlüsse, wie in der Zeichnung beispielhaft gezeigt. Diese Sperren blockieren in wirksamer Weise ein Einströmen von Luft durch die Einheiten 3 in die Schachtleitung 4 sowie ein Einströmen von Dämpfen aus der Schachtleitung 4 in das Gebäude.
  • Die Abwasserleitung 13 hat eine Sperre 17, vorzugsweise einen Wasserverschluss, die bzw. der einen Luftstrom dadurch verhindert. Das Gerät 16, das den Unterdruck erzeugt, ist mit der Leitung 13 entsprechend dem Abwasser stromaufwärts der Sperre 17 angeschlossen.
  • Bei Betrieb des Gerätes 16, das aus einem geeigneten Gebläse besteht, wird ein Unterdruck in der Leitung 13 erzeugt, wobei dieser Unterdruck mit den Einheiten 11 in Verbindung steht, so dass ein Luftstrom in diese Einheiten und in die Leitung 13 erzeugt wird. Die Einheiten 11 arbeiten dabei als eine Abluftvorrichtung im Gebäude. Das Gebläse 16 dient zum Abführen der Abluft an die Umgebung. Dies kann erfolgen, nachdem die relativ warme Abluft ihren Wärmeinhalt an ein anderes Medium in einem Wärmetauscher 18 abgegeben hat. Dieses andere Medium könnte gemäß einer Ausführungsform der Erfindung aus Zuluft in das Gebäude bestehen. Eine Leitung für Zuluft ist in der Zeichnung mit dem Bezugszeichen 19 angegeben, wobei die Leitung Zuluft an die gewünschten Stellen in dem Gebäude leiten kann, die in der Zeichnung mit dem Bezugszeichen 20 angegeben sind. Die Zuluftvorrichtung 20 kann dabei Luft z. B. in Räume, Wohnungen oder Geschäftsräume verteilen, aus denen die Einheiten 11 Abluft abführen.
  • Der zweite Abwassersystemabschnitt 10 kann in jeweils zwei Bereiche 21, 22 unterteilt sein. Der Bereich 21 weist dabei die zuvor beschriebenen Einheiten 11 ohne eine Sperre, die einen Luftstrom dadurch verhindern, die Schachtleitung 13 sowie die Verzweigungsleitungen 15 auf. Der Bereich 22 weist eine Schachtleitung 14, an die weitere Abwasser-Zufuhreinheiten 12 angeschlossen sind, die zu den mit dem Bezugszeichen 11 angegebenen Einheiten verschieden sind. Die Einheiten 12 können beispielsweise aus Waschbecken bestehen. In diese Waschbecken gelangt ein großer Teil des Abwassers, das von Küchenabfällen stammt. Dies bedeutet, dass der Gehalt an organischem Material, wie z. B. in Form von Essensresten, Fett usw., in der Schachtleitung 14 mit Sicherheit wesentlich geringer ist als in der Schachtleitung 4, der jedoch höher sein kann als der Anteil an organischen Substanzen und möglicherweise anderer Verschmutzungen, die in die Schachtleitung 13 gelangen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Einheiten 11, die an die Schachtleitung 13 angeschlossen sind, vorgesehen sind, um Abwasser mit einem niedrigeren Verschmutzungsgrad, wie z. B. Abwasser aus Duscheinrichtungen, Badwannen oder dgl., aufzunehmen. Dabei bestehen die Einheiten 11 vorzugsweise aus Bodenabläufen oder dgl., wie in der Zeichnung angegeben. Üblicherweise sind Duscheinrichtungen, Badewannen usw. so angeschlossen, dass deren Abwasser in die Bodenabläufe gelangt.
  • Herkömmliche Wascheinrichtungen, die in Wohnungen und in Geschäftsräumen vorzufinden sind, können an eine der Schachtleitungen 13 und 14 abhängig von einem geschätzten Verschmutzungsgrad angeschlossen werden. Vorzugsweise wird das Abwasser aus Waschräumen der Schachtleitung 14 zugeführt werden, wenn es voraussichtlich wesentlich höher verschmutzt ist, als das Wasser in der Schachtleitung 13, und letzterer im umgekehrten Fall.
  • Die Waschbeckeneinheiten 12, die an die Schachtleitung 14 angeschlossen sind, sind in herkömmlicher Weise mit Sperren versehen, vorzugsweise Wasserverschlüsse, die einen Luftstrom dadurch verhindern, wie in dem in der Zeichnung gezeigten Beispiel angegeben, so dass keine die Gesundheit gefährdenden und unangenehmen Dämpfe aus der Leitung 14 in das Gebäude gelangen können. Es ist jedoch auch möglich, die Einheiten 12 ohne Sperren vorzusehen, die einen Luftstrom dadurch verhindern, und die Schachtleitung 14 an eine Anordnung, die einen Unterdruck ähnlich der mit dem Bezugzeichen 16 angegebenen Anordnung erzeugt, anzuschließen, so dass folglich auch die Einheiten 12 die Eigenschaft einer Abluftvorrichtung haben, wie in ähnlicher Weise in Bezug auf die Einheiten 11 beschrieben.
  • Die zuvor genannten Wascheinrichtungen können wahlweise auch Sperren haben, die einen Luftstrom dadurch verhindern, abhängig davon, ob sie als Abluftvorrichtung arbeiten sollen oder nicht.
  • Der Bereich 21 des Abwassersystemsabschnitts steht über einen Leitungsabschnitt 23 mit der Umgebung über dem Dach 1 in Verbindung, um einen natürlichen Luftzug, d. h. einen Saugeffekt in die Umgebung, zu erreichen. Im Leitungsabschnitt 23 ist ein Rückschlagventil 24 angeordnet, um ein Einströmen von Luft durch den Leitungsabschnitt zu blockieren, wobei das Rückschlagventil durch den entstehenden natürlichen Luftstrom bei einem Betriebsausfall des Gebläses öffnen soll. Dadurch wird entsprechend erreicht, dass ein Unterdruck in der Leitung 13 unabhängig davon, ob das Gebläse 16 arbeitet oder nicht, sichergestellt ist. Dadurch ist wiederum gewährleistet, dass unangenehme Dämpfe durch die Einheiten 11 nicht unbeabsichtigt in das Gebäude eindringen können.
  • Das Rückschlagventil 24 ist in der Zeichnung schematisch angegeben. In der Praxis kann es aus einem relativ empfindlichen, klappenähnlichen Ventil bestehen, das wirksam solange geschlossen ist wie das Gebläse 16 in Betrieb ist, das jedoch durch den natürlichen Luftzug sofort geöffnet wird, wenn das ursprüngliche Gebläse 16 anhält.
  • Bei Bedarf kann ein weiteres Ventil 25 im Leitungsabschnitt 23 angeordnet sein, wobei jedoch dieses Ventil kein Rückschlagventil sein muss. Das Ventil 25 kann geschlossen werden, um sicherzustellen, dass nicht unbeabsichtigt Luft aus der Umgebung in die Leitung 13 strömt, wie z. B. bei der Wartung oder beim Austauschen des Ventils 24. Das Ventil 25 kann anschließend wieder geöffnet werden.
  • Ist darüber hinaus ein einen Unterdruck erzeugendes Gerät, wie z. B. ein Gebläse, an die Schachtleitung 14 angeschlossen, können entsprechende Komponenten 23, 24 und 25 am Schachtrohr 14 angeordnet sein.
  • Ein Behälter 26 ist zur Aufnahme des Abwassers mit niedrigeren, normalen Verschmutzungsgrad vorgesehen. Durch die Anordnung kann folglich das Abwasser aus der Schachtleitung 13 über die Sperre 17 direkt in den Behälter 26 fließen. Das Abwasser aus der Schachtleitung 14 könnte auch in einen weiteren Behälter 27 geleitet werden, der zum Abscheiden von Komponenten aus diesem Abwasser vorgesehen ist. Der Behälter 27 kann z. B. so gebildet sein, dass das Abwasser von Festkörperverschmutzungen und/oder Fett befreit wird. Für die Fettabscheidung könnte der Behälter mit einer Zwischenwand 28 versehen sein, die einen Öffner 29 an ihren unteren Abschnitten hat, um einen Luftstrom dadurch derart zu ermöglichen, dass das Wasser, das schwerer als Fett ist, aus dem Raum an einer Seite der Zwischenwand in den Raum an der anderen Seite fließen kann, während das Fett, das an der Oberfläche schwimmt, im ersten Raum bleibt. Aus diesem zweiten Raum kann anschließend das leicht gereinigte Abwasser über eine Leitung 49 dem Behälter 26 zugeführt werden.
  • Die Anordnung gemäß der Erfindung umfasst Mittel 30 zum Leiten des Abwassers, welches von dem zweiten Abwassersystemabschnitt 10 zugeführt wird, zur Wassertoiletteneinheit 3 für die Verwendung als Spülwasser in den zuvor genannten Spüleinrichtungen 9. Auf diese Weise wird geringfügig verschmutztes Wasser auf ökonomische und umweltschonende Weise als Spülwasser nutzbar gemacht, das anschließend in die Schachtleitung 4 fließt.
  • Wie in dem Beispiel gezeigt, weist das Mittel 30 eine Leitung auf, die sich vom Behälter 26 zu den Spüleinrichtungen 9 der verschiedenen Einheiten 3 erstreckt, wobei die Leitung allgemein mit dem Bezugzeichen 31 angegeben ist. Eine Pumpe 32 ist in geeigneter Weise in der Leitung angeordnet. Diese Pumpe dient zur Erzeugung von Druckbedingungen in einem Druckbehälter 33 derart, dass das Abwasser durch die Druckwirkung im Druckbehälter 33 nach oben zu den verschiedenen Spüleinrichtungen 9 geleitet wird. Die Pumpe 33 wird dabei in geeigneter Weise kurzzeitig betrieben während sie durch einen Drucksensor gesteuert wird.
  • Der Behälter 26 kann so angeordnet sein, dass er einfach als ein Abwasseraufnahmebehälter arbeitet. Er kann jedoch auch zu Reinigungszwecken dienen, wie z. B. als Fettentfernungsmittel und/oder Sedimentbehälter. In dem Beispiel ist gezeigt, dass der Behälter 26 drei verschiedene Kammern 34, 35 und 36 aufweist. Das Abwasser tritt in die mit dem Bezugzeichen 34 angegebene Kammer ein. Das Wasser kann von dieser Kammer durch eine Öffnung 37, die sich in einem unteren Abschnitt befindet, in die Kammer 35 gelangen, so dass folglich Fettkomponenten, die leichter als Wasser sind, in der Kammer 34 bleiben. Das Abwasser aus der Kammer 34 fließt durch einen mit dem Bezugszeichen 38 angegebenen Querdurchlass in die Kammer 36, wodurch sich Komponenten, die schwerer als Wasser sind, tendenziell am Boden der Kammer 35 sammeln. Das Abwasser kann schließlich zum Spülen über die Leitung 31 aus der Kammer 36 entnommen werden. Das Abwasser kann auch aus der Kammer 36 (z. B. über einen mit dem Bezugzeichen 39 angegebenen Querdurchlass) abgelassen werden, wobei das Abwasser zur Verwendung oder zur Behandlung, beispielsweise zum Reinigen, durch Leitungsabschnitte 40 geleitet wird. Das Abwasser kann, falls erforderlich, über ein normalerweise geschlossenes Ventil 41 zur Abwasserleitung 4, 7, z. B. zu Spülzwecken oder dgl., geleitet werden. Der Behälter 26 weist eine Luftverbindung 42 auf, die aus dem Gebäude austritt.
  • Das Abwasser im Behälter 26 kann für unterschiedliche Verwendungszwecke genutzt werden. Z. B. kann das relativ heiße Wasser im Behälter 26 verwendet werden, um die Wärme des Abwassers mit einem anderen Medium, das einer mit dem Bezugzeichen 44 angegebenen Bahn fließt, mittels eines Wärmetauschers 43 auszutauschen. Dieses Medium kann z. B. Frischwasser sein, das in einem Boiler oder dgl. weiter erhitzt werden soll, wobei das Frischwasser in das Gebäude eintritt.
  • Die Art und Weise, wie das Abwasser aus dem Behälter 26 mittels geeigneter Einrichtungen, einschließlich z. B. eines Schlauchgeräts und einer Hochdruckpumpe, für den Brandschutz verwendet werden kann, ist schematisch bei 45 angegeben. Die Art und Weise, wie das Abwasser aus dem Behälter 26 für alle Arten von Sprühbehandlungen, wie z. B. zum Gießen von Pflanzen, jedoch auch für verschiedene Waschvorgänge genutzt werden kann, ist schließlich durch das Bezugszeichen 46 angegeben.
  • Es wird festgehalten, dass es für den Erfindungsgedanken unerheblich ist, dass das Abwasser von den Leitungen 13 und 14 im Behälter 26 gesammelt wird. Es wäre daher möglich, Abwasser aus den Leitungen 13 und 14 und folglich die verschiedenen Einheiten 11, 12 jeweils vollkommen getrennt voneinander zu halten, wobei z. B. das Abwasser aus der Leitung 14 zu Spülzwecken in den Wassertoiletteneinheiten 3 und möglicherweise zu anderen Zwecken genutzt werden kann, während das Abwasser aus der Leitung 13, das üblicherweise etwas sauberer als das Abwasser aus der Leitung 14 ist, für „edlere" Aufgaben verwendet werden könnte.
  • Die beschriebene Anordnung ist keinesfalls auf die dargestellte und zuvor beschriebene Ausführungsform begrenzt. Verschiedene Modifizierungen sind somit möglich, ohne den Schutzumfang der Erfindung zu verlassen. Gemäß einer alternativen Ausführungsform können die ersten Einheiten 3 im Abwassersystemabschnitt 2 auch in einer solchen Weise gebildet sein, dass sie keine eigenen Sperren aufweisen, die einen Luftstrom dadurch verhindern. Es ist somit möglich, die ersten Einheiten 3 so auszubilden, dass sie einen abführenden Abluftstrom dadurch ermöglichen, der möglicherweise durch das Erzeugen eines Unterdrucks in der an die Einheiten 3 angeschlossenen Abwasserleitung 4 mittels eines Geräts ähnlich dem mit dem Bezugszeichen 16 angegebenen oder alternativ mittels eines einzelnen Geräts 16, das auch einen Unterdruck in der Leitung 13 und/oder 14 erzeugt, entsteht.
  • Für den Fall, dass auch die Abwasserleitung 4 an ein einen Unterdruck erzeugendes Gerät zu Belüftungszwecken angeschlossen werden soll, sollte dieses Gerät auch an die Leitung 4 dem Abwasser entsprechend stromaufwärts angeschlossen werden, wenn eine Sperre, die einen Luftstrom dadurch verhindert, der mit dem Bezugszeichen 17 angegebenen Sperre für die Abwasserleitung 13 entspricht. Durch die vorhergehende Diskussion wird deutlich, dass die Abluftströme selbstverständlich nicht in derselben Richtung wie das Abwasser in den Abwasserleitungen geleitet werden muss, sondern in Richtung nach oben geleitet werden können.
  • 2 zeigt ein Abwassersystem gemäß der Erfindung, das in der zuvor beschriebenen Weise modifiziert ist. Dieses Abwassersystem unterscheidet sich von dem in 1 dargestellten dadurch, dass in diesem Fall die Leitungen 14 und 4 auch an die Ansaugseite der Gebläse 16', 16'' angeschlossen sind, um jeweils auch die Einheiten 12, 3 als Abluftvorrichtungen zu verwenden.
  • Es liegt selbstverständlich auch innerhalb des Schutzbereiches der Erfindung, parallele Abwasserleitungen 13 von jeder der unterschiedlichen Wasseraufnahmeeinheiten anzuordnen, die als Abluftvorrichtungen betrieben werden, was vorteilhaft ist, da das Blockieren der Leitung in bestimmte ausgewählte Räume erleichtert wird, um diese von anderen Räumen trennen, wie z. B. im Falle eines Feuers zur Schaffung von Feuerzellen. Bei der Ausführungsform gemäß 3 ist daher auch jede Leitung 13, 13' jeweils mit einem Gebläse 47, 48 versehen. In 3 ist darüber hinaus dargestellt, dass eine weitere Abluftvorrichtung 49 jeweils an die Leitungen 13, 13', z. B. im Eckenbereich eines Badezimmers, zweckmäßigerweise direkt über der Duschstelle, angeschlossen werden kann, wodurch auch Wasserdampf, der in Richtung zur Decke des besagten Raums aufsteigt, behandelt werden kann.
  • Ein weiterer Vorteil der Anordnung gemäß 3 besteht darin, dass im Brandfall möglicherweise eingeschlossenen Personen bei Bedarf Frischluft zugeführt werden kann. Ein Badezimmer kann auf diese Weise durch eine derart herbeigeführte „Luftzufuhr" eine rauchfreie und relativ kühle Umgebung schaffen.
  • Es sei weiterhin darauf hingewiesen, dass Studien gezeigt haben, dass die kritische Höhe der relativen Feuchtigkeit für die meisten schädlichen Mikropilze und dgl. 70% beträgt, was wiederum bedeutet, dass diese bei einer niedrigeren relativeren Feuchtigkeit verschwinden. Es ist in einfacher Weise möglich, die relative Feuchtigkeit in dem zuvor beschriebenen System, insbesondere im Falle von parallelen Leitungen zu erfassen, und wenn diese Feuchtigkeit den kritischen Wert übersteigt, ist es ohne weiteres möglich, den Luftstrom in diesem konkreten Nassraum derart zu erhöhen, dass die kritische Zeitdauer, d. h. die Zeit, in der die relative Feuchtigkeit 70% übersteigt, verkürzt werden kann und die Feuchtigkeitsprobleme in Hinblick auf bereits bekannte Systeme erheblich reduziert werden können.

Claims (16)

  1. Abwassersystemanordnung für ein Gebäude, bei dem das Abwassersystem in wenigstens zwei Abschnitte unterteilt ist, nämlich einen ersten Abschnitt (2), dem Abwasser mit einem relativ hohen Verschmutzungsgrad von einer oder mehreren ersten Einheiten (3) zugeführt wird, und einen zweiten Abschnitt (10), dem Abwasser mit normalen, niedrigeren Verschmutzungsgrad von einer oder mehreren zweiten Einheiten (11; 12) zugeführt wird, wobei wenigstens einer der Abschnitte des Abwassersystems (2, 10) wenigstens eine Abwasserleitung (13) und eine daran angeschlossene Einheit (11) aufweist, die ohne eine Sperre, die einen Luftstrom dadurch verhindert, konstruiert ist, und wobei ein Gerät (16) an die Abwasserleitung (13) angeschlossen ist, um in der Abwasserleitung einen solchen Unterdruck zu erzeugen, dass ein Abluftstrom aus dem jeweiligen Raum in dem Gebäude durch die wenigstens eine Einheit (11) und durch die Abwasserleitung (13) derart erzeugt wird, dass die Einheit (11) als Abluftvorrichtung zum Zwecke des Entlüftens arbeitet, dadurch gekennzeichnet, dass die Abwasserleitung (13) dem zweiten Abwassersystemabschnitt (10) zugeordnet ist und die ersten Einheiten (3) des ersten Abwassersystemabschnitts (2) eigene Sperren haben, vorzugsweise Wasserverschlüsse, die einen Luftstrom dadurch verhindern, so dass nur der zweite Abschnitt des Abwassersystems zu Entlüftungszwecken verwendet wird.
  2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abwasserleitung (13) eine Sperre (17) umfasst, insbesondere einen Wasserverschluss, die bzw. der einen Luftstrom dadurch verhindert, und das Gerät (16), das den Unterdruck erzeugt, an die Abwasserleitung stromaufwärts der Sperre angeschlossen ist.
  3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel (30) vorgesehen sind, um das von dem anderen Abwassersystemabschnitt (10) aufgenommene Abwasser zu den ersten Einheiten (3) zu leiten, um es dort als Spülwasser zu verwenden.
  4. Anordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gerät (16), das den Unterdruck erzeugt, den Abluftstrom an die Umgebung abgibt, nachdem er einem Wärmeaustauschvorgang (18) mit einem Medium unterzogen wurde.
  5. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Medium aus Zuluft zum Gebäude zusammensetzt.
  6. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Abwassersystemabschnitt (10) in wenigstens zwei Bereiche (21; 22) unterteilt ist, um unterschiedliche Abwasserarten zu berücksichtigen.
  7. Anordnung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass weitere Abwasserzufuhreinheiten (11; 12) verschiedener Art an die beiden Bereiche angeschlossen sind.
  8. Anordnung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die weiteren Einheiten (11) als Einheiten ohne Sperren, die einen Luftstrom durch diese verhindern, in einem ersten Bereich (21) vorgesehen sind.
  9. Anordnung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die zweiten Einheiten (12) in einem zweiten Bereich (22) Sperren haben, die einen Luftstrom durch diese verhindern.
  10. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine oder mehrere der Einheiten (11), durch die kein Luftstrom erfolgt, aus Bodenabflusseinrichtungen bestehen.
  11. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine oder mehrere Einheiten mit Sperren, die einen Luftstrom durch diese verhindern, Spülbecken, Waschbecken oder dergl. sind.
  12. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine oder mehrere der Einheiten ohne Sperren, die einen Luftdurchzug erlauben, Spülbecken, Waschbecken, Wassertoiletten oder dergl. sind.
  13. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Abwassersystemabschnitt (10) über einen Leitungsabschnitt (23) mit der Umgebung in Verbindung steht, um einen natürlichen Luftzug, d. h. eine Saugwirkung in die Umgebung zu erreichen.
  14. Anordnung nach wenigstens Anspruch 1 und 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Gerät (16), das einen Unterdruck in der Abwasserleitung (13) erzeugt, aus einem Gebläse besteht, und ein Rückschlagventil (24) im Leitungsabschnitt (23) angeordnet ist, das ein Einströmen von Luft durch diesen Leitungsabschnitt verhindert und sich bei einem Ausfall des Gebläses durch den entstandenen natürlichen Luftzug öffnet.
  15. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Abwassersystemabschnitt (10) mit einem Behälter (26) zum Auffangen des übrigen Abwassers verbunden ist.
  16. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie das übrige Abwasser auf einer oder auf mehrere Weisen wie folgt nutzen kann: a. Ein Wärmetauscher (43) ist vorgesehen, um die Wärme des Abwassers an ein anderes Medium abzugeben. b. Es sind Mittel (45) vorgesehen, um das übrige Abwasser als Feuerleitung zu verwenden. c. Es sind Mittel (46) vorgesehen, um das Abwasser zur Bewässerung zu verwenden.
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