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DE69632133T2 - Sicherheitsjalousie fur fenstern und türen - Google Patents

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DE69632133T2
DE69632133T2 DE1996632133 DE69632133T DE69632133T2 DE 69632133 T2 DE69632133 T2 DE 69632133T2 DE 1996632133 DE1996632133 DE 1996632133 DE 69632133 T DE69632133 T DE 69632133T DE 69632133 T2 DE69632133 T2 DE 69632133T2
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DE
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locking device
opening
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along
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Hans Andersson
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AnSa Protection AB
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Description

  • TECHNISCHES GEBIET
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Jalousie für Fenster, Türen und andere, ähnliche Schließeinrichtungen insbesondere in Gebäuden.
  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Verschiedene Vorrichtungsarten, welche geöffnet werden können, werden als Sichtschutz, Sonnenschutz und manchmal als verstärkter Schutz gegen Einbrüche verwendet. Abgesehen von den Jalousien für Fenster und Türen der Hauptart gibt es eine andere Hauptart, bei welcher Abschirmvorrichtungen vor der Öffnung im Fenster bzw. der Tür nach unten gezogen oder abgewickelt werden und welche sich von Vorhängen und Gardienen unterscheidet, da sie allgemein aus einem stärkerem Material als Stoff besteht und mit einer technisch betonteren Schließeinrichtung angeordnet ist. Solche Vorrichtungen werden allgemein als venezianische Jalousien oder Jalousien bezeichnet, deren letztere Bezeichnung hierin verwendet werden wird.
  • Viele Jalousienarten haben nur die Aufgabe als Sicht- oder Sonnenschutz zu funktionieren und müssen nicht aus einer wiederstandfähigeren Konstruktion bestehen. Bestimmte Arten sollen andererseits auch als verstärkter Schutz vor Einbrüchen oder einige Arten nur als solche funktionieren, wie in FR-A-632947, welche eine Jalousie mit einer Schließeinrichtung offenbart, welche an ihrem Rand durch einen länglichen Pol mit Vorsprüngen oder Haken arretiert werden kann. Mit Längsrippen versteifte Jalousien können auch erwähnt werden, welche allgemein in Gebieten mit einer starken Sonnenstrahlung vorkommen und welche aufgrund dessen, dass die Schließeinrichtung aus in Schienen laufenden Holz- oder Stahlrippen besteht, ein gewisses Hindernis während einem versuchten Einbruch darstellen. Sie bilden jedoch schwere und relativ sperrige Strukturen und erfordern relativ große Anpassungen der Gebäudekonstruktion für ihren Einbau. Eine andere zunehmend verbreitete Art wird durch Gitterkonstruktionen dargestellt, welche vor der Öffnung in einem Gebäude heruntergezogen oder abgewickelt werden können. Sie werden hauptsächlich in Umgebungen der Öffentlichkeit verwendet, wie z. B. für Schaufenster, Eingänge von Geschäften oder Einrichtungen, für U-Bahnen usw. Diese Konstruktionen sind auch relativ sperrig und ihre Herstellung auch kostspielig, da sie aus einer großen Anzahl an Teilen bestehen, welche auf flexible Weise aneinander angebracht werden müssen.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist eine Jalousie zu schaffen, welche als Sicht- und Sonnenschutz verwendet werden kann und gleichzeitig gegen ein Durchdringen wiederstandsfähig ist und angemessen arretiert werden kann. Gleichzeitig ist die Aufgabe eine Jalousie zu schaffen, welche so wenige Platz benötigt, dass sie in den Fenstern und Türen ohne eine wesentliche Anpassung der Gebäudekonstruktion eingebaut und unter einer konventionellen Vorhanganordnung versteckt werden kann, wenn sie sich im geöffneten Zustand befindet. Das Ziel ist auch, dass sie solch eine Konstruktion aufweisen soll, dass sie so kostengünstig hergestellt werden kann, dass sie auch im privaten Rahmen verwendet werden kann, wo der Kostenfaktor eine größere Rolle als im geschäftlichen Zusammenhang spielt.
  • Die vorangehende Darstellung des Stands der Technik und die sich ergebenden Produkte, welche zur Verfügung stehen, zeigen, dass es kein Produkt gibt, welches einen wesentlich verbesserten Widerstand gegen Einbrüche aufweist während es noch zum Einbau in gewöhnlichen Häuser geeignet ist. Die vorangehende Verfügbarkeit von Vorrichtungen mit einem verbesserten Widerstand gegen Einbrüche wurde einerseits völlig auf die zuerst genannten gerichtet, welche während dem Bau des Gebäudes eingebaut und in Betracht gezogen werden, und andererseits auf solche gerichtet, welche zum Schutz von Umgebungen der Öffentlichkeit dienen. Keine dieser Arten ist für den Einbau in Anschluss an den Bau gewöhnlicher Wohnsitze geeignet. Andererseits gibt es aufgrund der zunehmenden Kriminalität und den zunehmenden Gewalttaten einen steigenden Bedarf an Schutz und Einbruchschutzvorrichtungen für Wohnsitze.
  • Die verschiedenen Aufgaben der Erfindung werden durch eine wie im folgenden Anspruch 1 offenbarte Jalousie gelöst.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Die Erfindung wird im folgenden Teil mittels einer Ausführungsform, wie in den 6 und 7, beschrieben werden. Es wird Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen genommen. Es zeigen:
  • 1 ist eine schematische Perspektivansicht, welche ein Hauptprinzip der Erfindung zeigt;
  • 2 ist eine Perspektivansicht der Schließeinrichtung der Jalousie;
  • 3 zeigt einen Querschnitt durch die Schließeinrichtung und eine Kassette für dieselbe;
  • 4 zeigt in einer horizontalen Querschnittsansicht entlang der Linie IV-IV in 1 das Seitenteil der Jalousie mit einer Arretiereinrichtung;
  • 5 ist eine Perspektivansicht des Seitenteils;
  • 6 zeigt in einer horizontalen Querschnittsansicht ein Seitenteil mit der Arretiereinrichtung nach der Erfindung; und
  • 7 ist eine Perspektivansicht der Arretiereinrichtung nach 6.
  • BEVORZUGTE AUSFÜHRUNGSFORM
  • 1 zeigt schematisch ein wichtiges Prinzip der Erfindung, welches eine Arretiereinrichtung zum Sichern der Schließeinrichtung in einer geschlossenen Stellung ist. Die Schließeinrichtung ist mit 1 gekennzeichnet und ist hier durch eine gefaltete Länge aus einem elastischen, widerstandsfähigem Material gebildet. Ein geeignetes Material ist eine dünne Metallfolie bzw. ein dünnes Metallblech, vorzugsweise ein Blech aus rostfreiem Stahl. Zum Aufwickeln der Einrichtung 1 ist ein Kern 2 angeordnet, welcher in einem nicht gezeigten Lager mittels einer Achse 3 drehbar getragen wird. Die Achse 3 ist zusammen mit dem Kern 2 angeordnet, um so gedreht zu werden, dass die Einrichtung 1 auf den Kern aufgewickelt oder von demselben zur geschlossenen Stellung abgewickelt wird, welche in 1 gezeigt wird. Folglich wird angenommen, dass der Kern 2 mit seinen Lagern angeordnet zum Überdecken der zu schließende Öffnung angeordnet ist.
  • Öffnungen 6 sind entlang den Seitenrändern 4 und 5 der Einrichtung 1 angeordnet und eine Öffnung 8 ist entlang dem unteren Rand 7 angeordnet. Arretiereinrichtungen in Form von zwei Wellen 10 und 11 sind entlang den Seitenrändern 4 und 5 angeordnet und entlang dem unteren Rand 7 ist eine Welle 12 angeordnet. Kegelförmige, verzahnte Antriebe 14 und 15 sind zwischen den Enden der Welle 12 und der Welle 10 bzw. 11 angeordnet. Die Welle 12 ist angeordnet, um durch eine Steuereinrichtung 16 gedreht zu werden. Die Bewegung der Welle 12 wird über die verzahnten Antriebe 14, 15 zu den Wellen 10 und 11 übertragen.
  • Auf jeder Welle sind Eingreifelemente 18 mit Haken 19 feststehend angeordnet. Wenn sich die Einrichtung 1 in einer geschlossenen Stellung befindet, befinden sich die Öffnungen 6 und 8 in solch einer Stellung, dass die Eingreifelemente 18 beim Drehen der Wellen 1012 während ihrer koordinierten Bewegung gedreht werden, so dass die Haken 19 in die Öffnungen 6 und 8 eingeführt werden.
  • Durch den Eingriff der Haken 19 wird die Einrichtung 1 an den Seitenrändern und dem unteren Rand effektiv gehalten werden während der obere Rand fest mit dem Kern 2 verbunden ist.
  • Während eines Versuchs die Schließeinrichtung 1 zu durchbrechen, muss sie entweder aufgeschnitten werden oder ihre seitlichen Ränder und ihr unterer Rand müssen aus dem Eingriff mit den Haken 19 oder, wenn der untere Rand nicht gelöst ist, aus dem Kern 2 gerissen werden. Falls die beschriebene Arretiereinrichtung hergestellt wurde, um großen Kräften Widerstand zu leisten, besteht die einzigste Möglichkeit durch die Einrichtung zu brechen daraus, sie irgendwie in Stücke zu brechen. Mit solch einem zähen Material, wie ein Stahl mit mehr als 0,3%C, wird dies erhebliche Schwierigkeiten bedeuten.
  • In 1 wird dieses Arretierprinzip in einem Überblick gezeigt und die vollständige, bevorzugte Ausführungsform wird im folgenden Abschnitt detaillierter beschrieben werden.
  • 2 zeigt die Schließeinrichtung 1 mit ihren Seitenrändern 4, 5 und ihrem unteren Rand 7 und den Öffnungen 6 bzw. 8 für die eingreifenden Haken. Wie aus der Zeichnung hervorgeht enthält die Einrichtung 1 ein dünnes, gefaltetes Material, welches auf den Kern aufgewickelt werden kann, von welchem hier angenommen wird, dass er eine den Falten entsprechende Zahnradform aufweist. Es ist von Vorteil, wenn die Falten mit einem variierenden Abstand konstruiert sind, welcher zum Vergrößern des Rollendurchmessers während dem aufwickeln der Einrichtung adaptiert ist. Der äußerste, oberste Rand der Einrichtung ist auf eine zufriedenstellende Weise am Kern befestigt, beispielsweise durch Schrauben oder das Einführen in eine Nut, welche das Endteil der Vorrichtung greift, welche in diesem Fall gefaltet werden kann.
  • Wie zuvor erwähnt sollte es möglich sein den Rollladen an einer Wand zu befestigen, vorzugsweise an der Innenseite einzubauen, damit er eine Wandöffnung für beispielsweise ein Fenster, eine Fenstertür oder eine Tür bedecken kann. Die Achse 3 wird dann über der Öffnung getragen. Dies kann durch das Verwenden von Endstücken durchgeführt werden, welche mit den Enden des Kerns 2 verbunden werden und Träger für die Achse 3 bilden. Eines der Endstücke kann zusätzlich eine Dreheinrichtung für die Achse 3 tragen. Ein Endstück dieser Art wird in einer horizontalen Querschnittsansicht in 3 gezeigt. Es geht hervor, dass das mit 20 gekennzeichnete Endstück in einen Zwischenraum über der Breite der Vorrichtung verläuft oder dass die Endstücke wie eine Kassette miteinander verbunden sind, um den gesamten Kern und die aufgewickelte Vorrichtung zu umgeben. Folglich wird der Kern 2 unabhängig davon, ob die Konstruktion aus Endstücken oder einer ganzen Kassette besteht, durch eine zylinderförmige Wand 21 mit einem Öffnungsschlitz 22 umschlossen. Die Achse 3 wird auch in 3 gezeigt und es wird auch gezeigt, dass sie im Kern als quadratische Achse angeordnet ist, um den Kern zu drehen, wenn sich die Achse dreht. Zwischen dem Kern 2 und der Innenfläche der Wand 21 ist ausreichend Platz zum Aufwickeln der Einrichtung 1 auf den Kern im Wesentlichen entlang seiner Gesamtlänge vorhanden. Da die gefaltete Einrichtung bestrebt ist aus dem Kern zu springen, ist die gezeigte Einfassung unter Verwendung der Wand 21 notwendig, damit die Vorrichtung eng auf den Kern aufgewickelt ist, um den Platzbedarf auf ein Minimum zu verringern.
  • Wenn die Vorrichtung abgewickelt wird, sollte die Achse 3 im Uhrzeigersinn und beim Aufwickeln gegen den Uhrzeigersinn gedreht werden. Dafür ist die Dreheinrichtung zur manuellen Betätigung vorgesehen, beispielsweise über einen Schneckenantrieb und einen nach unten gerichteten Drehmomentarm oder über einen Motor eines verzahnten Antriebs. Ein Endstück bzw. ein Ende der Kassette ist folglich zum Tragen dieser Dreheinrichtung angeordnet. Außerdem ist offensichtlich, dass das Endstück/die Kassette einen Flansch 23 aufweist, mit welchem eine Installation an eine Decke oder auf einer Konsole leicht ausgeführt werden kann.
  • In 4 wird ein Teil des Randes des Rollladens in einer horizontalen Querschnittsansicht gezeigt. Es ist offensichtlicht, dass der Rand der gefalteten Schließeinrichtung 1 in ein Profil 25 hervorsteht, welches auf der Wand neben dem Seitenrand der Öffnung befestigt ist. Das Profil hat zwei im Wesentlichen flache Seitenteile 26 und ein zylindrisches Teil 27, welches sich über einen Schlitz 28 in ein Endteil öffnet. Dieses Endteil muss nach innen zum Mittelteil der Einrichtung 1 gedreht werden. In den Schlitz 28 wurde eine Nut 30 geschnitten, welche auf beiden Seiten Randflansche aufweist. Diese Nute dienen zum Unterbringen von Gleitstreifen aus einem reibungsarmen Material, alternativ in Konstruktion einer Bürste. Der Rest des Profils 25 besteht vorteilhaftester Weise aus extrudiertem Aluminium.
  • Im zylindrischen Teil 27 befindet sich die zuvor erwähnte Arretiereinrichtung, welche als rohrförmiger Stab 32 mit einer Nut 31 angeordnet ist, von deren Rand Zähne 43 vorstehen. Die zuvor erwähnten Öffnungen 6 in den Randteilen der Einrichtung 1 bilden mit dem Umfang des Arretierstabs 32, welcher dem Endstück 29 so gegenüberliegt, dass die Zähne 34 in jede der jeweiligen Öffnungen 6 durch die Drehung des Arretierstabs geschwungen werden können, eine Linie. Dieser Eingriff wird in 4 gezeigt. Wenn der Arretierstab im Uhrzeigersinn gedreht wird, werden die Zähne 34 aus den Öffnungen gezogen werden und die Einrichtung 1 kann während dem Öffnen und Senken frei im Schlitz 28 laufen. In der in Eingriff stehenden Stellung halten die Zähne 34 die Einrichtung 1 sehr stark entlang ihren Rändern, so dass die Einrichtung weder angehoben noch gesenkt und nur mittels sehr starken Kräften aus dem Schlitz gezogen werden kann. Für eine maximale Festigkeit müssen die äußeren Enden der Zähne ausreichend über den Rand des Schlitzes in die Arretierstellung greifen.
  • Aus 4 geht außerdem hervor, dass das Profil 25 an seinem Rand gegenüber dem Ende 29 in einem U-Profil 36 verläuft, in welchem das Profil 25 beispielsweise durch eingebohrte Schrauben sicher bei einer Tiefe befestigt werden kann, welche während dem Einbau eingestellt wird, um dem Profil 25 immer die richtige relative Stellung zur Einrichtung 1 und ihren Öffnungen 6 geben, aber immer noch die Möglichkeit zulässt das Tragprofil 36 innerhalb bestimmter Grenzen in einer Stellung frei an der Breite der Öffnung zu befestigen. Die Einrichtung stellt folglich eine Art teleskopische Einrichtung dar.
  • In 5 wird ein vereinfachter Überblick gezeigt, wie die Zähne 34 mit der Einrichtung 1 zusammenwirken.
  • In den 6 und 7 wird die Arretiereinrichtung nach der Erfindung gezeigt, in welchen die gleiche Darstellungsweise wie in den 4 und 5 verwendet wird. Die Erfindung unterscheidet sich dadurch, dass die Arretiereinrichtung die Schließeinrichtung nicht direkt in Eingriff nimmt, welche in 6 durch 40 gekennzeichnet wurde. Stattdessen sind die Arretierstellungen der Schließeinrichtung an einem starken Gelenk aus hervorstehenden Zapfen 43 angebracht. Diese enden in einem hervorstehenden Teil 44, welcher hier als Kugel 44 gezeigt wird und durch Verschrauben auf dem Zapfen 43 auf demselben gehalten wird und unter Verwendung eines Kopfes auf dem Ende des Zapfen an diesem befestigt ist. Als Gleitschienen für die Kugeln sind Arretiereinrichtungen in Form von rohrförmigen Profilen 47 vorgesehen, welche an den jeweiligen Rändern der Schließeinrichtung angeordnet sind. Diese sind in Nuten 49 eines Randprofils 45 platziert, wobei die Profile 47 zum zuvor beschriebene Drehen angeordnet sind.
  • Das die Arretiereinrichtung bildende rohrförmige Profil 47 hat eine längliche Nut 46, in welcher die Zapfen 43 während dem Anheben und Senken der Schließeinrichtung laufen können. Diese Nut weist Aussparungen 48 in den geplanten Arretierstellungen auf.
  • Wie hervorgegangen sein sollte, können die Zapfen 43 zusammen mit der Schließeinrichtung frei nach oben und unten laufen, wenn sich das Arretierprofil 47 in der in den 6 und 7 gezeigten Stellung befindet. Wenn das Profil jedoch so gedreht wird, dass die Aussparungen die Zapfen 43 umfassen wenn die Schließeinrichtung gesenkt wurde, und sich die Zapfen 43 in einer Arretierstellung befinden, wird eine Bewegung dieser in Längsrichtung der Nut 46 verhindert werden. Auf diese Weise wird ein Öffnen der Schließeinrichtung verhindert. Gleichzeitig sichert das hervorstehende Teil in Form der Kugel 44, dass die Zapfen nicht aus dem Profil 45 gezogen werden können, falls jemand versucht die Schließeinrichtung durch senkrechtes Ziehen an derselben aus der Arretiereinrichtung zu entfernen. Ein starker Widerstand gegen solch eine Sabotage erfordert, dass der Zapfen 43 eine starke Verbindung zur Schließeinrichtung aufweist und dass sein hervorstehender Teil, wie z. B. die Kugel 44, mit einer starken Verbindung zum Zapfen und einer starken Befestigung an der Arretiereinrichtung in Form des rohrförmigen Profils 47 versehen ist.
  • Hier wurde beschrieben, wie die Ränder der Schließeinrichtung unter Verwendung ihrer jeweiligen Arretiereinrichtung arretiert sind. Der untere Rand der Einrichtung ist entsprechend mittels eines Profils arretiert, welches dem Profil 25 bzw. 45 ähnelt, welches in einer horizontalen Stellung platziert ist. Auch hier sind Arretierstäbe vorhanden, welche dem Arretierstab 32 bzw. 47 entsprechen. Alle Arretierstäbe sind durch eine Art von Kraftübertragung in den Eckpunkten zwischen dem unteren Arretierstab und den zwei seitlichen Stäben miteinander synchronisiert. Einer der Arretierstäbe, vorzugsweise der untere, weist eine Betätigungseinrichtung auf, beispielsweise einen Stab oder ein Rad mittels dessen Hilfe die Bewegung zwischen der Arretierstellung und der offenen Stellung ausgeführt werden kann. Falls erwünscht, kann die Betätigungseinrichtung mit einem Schlüsselschloss oder einem anderen Sicherheitsschloss versehen sein. Die Arretiereinrichtungen, welche nun detailliert beschrieben wurden, basieren auf dem in 1 gezeigten Prinzip. Die Wellen 1012 in 1 dienen folglich dem gleichen Zweck, wie die beschriebenen, rohrförmigen Arretierstäbe, und deren Zähne bzw. Nuten haben die gleiche Aufgabe, wie die Haken 19, welche schematisch gezeigt wurde. Die verzahnten Antriebe 14 und 15 sind für die Synchronisierung zwischen den drei Arretiereinrichtungen verantwortlich, aber können durch andere Bewegungseinrichtungen ersetzt werden.
  • Die Betriebsart sollte aus der vorangehenden Beschreibung hervorgehen. Hier kann jedoch erwähnt werden, dass die Jalousie durch das abwickeln der Einrichtung 1 unter Verwendung der zuvor erwähnten Dreheinrichtung geschlossen werden kann. Das Arretieren wird unter Verwendung des beschriebenen Arretiersystems vollbracht. Die Verriegelung wird während dem Aufwickeln gelöst und die Dreheinrichtung wird in entgegengesetzter Weise betätigt.
  • Eine wichtige Aufgabe einer Jalousie nach der Erfindung ist, dass sie einen starken Durchdringungsschutz bilden soll, damit ein zuverlässiger Schutz vor Einbrüchen erhalten wird. Um diesen Effekt zu erzielen, reicht es nicht aus, dass die Jalousie gegen die Öffnung arretiert ist. Sie muss auch gegen ein Herausziehen an den während dem Aufwickeln und Senken beweglichen Rändern geschützt werden. Dies wird nach der Erfindung gelöst, da die Schließeinrichtung in den Arretierstellungen mit der Arretiereinrichtung auf solch eine Weise in Eingriff steht, dass der Rand zur Schließeinrichtung in allen Richtungen gehalten wird und folglich gegen Beschädigungen gesichert ist. Diese Form von Sicherung ist besonders geeignet, wenn die Schließeinrichtung, wie in der Ausführungsform, wie ein relativ dünnes Blech konstruiert ist, welches leicht verbogen und aus den seitlichen Führungen gezogen werden kann, wenn diese keine eingreifenden Eingreifelemente aufweisen. Dies schafft eine wichtige Möglichkeit eine Ausführungsform mit einer Schließeinrichtung in dieser Form zu haben, welche große Vorteile schafft. Einerseits wird das Schließelement eine einfache Form haben; es besteht im Gegensatz zur Ausführungsform mit den aneinander befestigten Elementen aus nur einem Teil, dem gefalteten Blech. Andererseits wurde auch gezeigt, dass Schließeinrichtungen dieser Art aufgrund ihrer Flexibilität nur schwer durchdrungen werden können; sie können praktisch nicht zerbrochen sondern nur aufgeschnitten werden. Die Flexibilität führt, wie zuvor erwähnt, zu einem Verformungsrisiko und dazu, dass sich ihre Führungseinrichtungen entfernen, was jedoch effektiv durch die beschriebene Erfindung verhindert werden kann.
  • Mit der Arretiereinrichtung nach der Erfindung wird eine ähnlich sichere Sicherung der Ränder der Schließeinrichtung in alle Richtungen durch die erwähnten Stäbe mit ihren hervorstehenden und verlaufenden Teilen erhalten. Diese Veränderung kann verwendbar sein, wenn die Schließeinrichtung als gefaltetes Blech konstruiert ist, aber ist besonders verwendbar, wenn die Schließeinrichtung eine andere Konstruktion aufweist, und ist nicht zur Perforation geeignet oder läuft nicht in den Randführungen selbst. Wenn dies zutrifft, wird eine Verbindung mit der Schließeinrichtung dadurch gebildet, dass sie mit einer Arretiereinrichtung in Form von Zapfen entlang ihren Rändern versehen ist. Die Erfindung schließt folglich nicht aus, dass die Schließeinrichtung eine andere Konstruktion als die Form eines gefalteten Blechs aufweist, wie in der Ausführungsform, welche allein als eine bevorzugte Ausführungsform angegeben wird.
  • Es sollte erwähnt werden, dass die Jalousie anstelle von oben nach unten, umgekehrt oder für eine horizontale Bewegung beim Schließen und Öffnen eingebaut werden kann.
  • Die detaillierte Konstruktion kann dennoch im Ganzen gesehen so sein, wie zuvor beschrieben wurde.
  • Die Erfindung ist nicht auf die obige Beschreibung oder die in den Zeichnungen gezeigten Beispiele begrenzt, sondern kann innerhalb dem Bereich der anhängenden Ansprüche verändert werden. Beispielsweise kann das Sperren der Drehbewegung des Fortsatzes auf eine andere Weise ausgeführt werden, beispielsweise in Form eines oder mehrerer mit Winkeln versehenen oder sich schraubenförmig windenden Nuten in einem Kolbenelement, dessen Nuten mit Vorsprüngen auf dem anderen Kolbenelement zusammenwirken. Die Aufwickeleinrichtung und die Betätigungseinrichtung der Bremse können herkömmliche Teile enthalten, weswegen sie nicht weiter beschrieben werden.

Claims (6)

  1. Jalousie zur Installation an einer Öffnung, wie beispielsweise einer Fenster- und Türöffnung in einem Gebäude, bestehend aus: einer Schließeinrichtung (1,40), die zwischen einer offenen Stellung weg von der Öffnung und einer geschlossenen Stellung, die die Öffnung abdeckt, überführbar ist, wobei die Schließeinrichtung (1,40) in einer Kassette (20) ansammelbar und in der geschlossenen Stellung aus der Kassette ausziehbar ist, wobei die Schließeinrichtung an ihrem inneren Rand an der Kassette befestigt ist, Seitenränder (4, 5) aufweist, die sich von dem Gehäuse während des Öffnens erstrecken, und einen abschließenden äußeren Rand (7) entgegengesetzt zu dem inneren Rand besitzt, wobei längs der Seitenränder und vorzugsweise auch längs des Außenrandes der Schließeinrichtung zahlreiche Arretierungsstellen angeordnet sind, die mittels Zapfen (43) gebildet sind, welche von den jeweiligen Rändern der Schließeinrichtung vorstehen, wobei die Zapfen (43) einen vorstehenden Abschnitt (44) an ihren äußeren Enden aufweisen; und aus länglichen Arretiereinrichtungen (47), die entlang der Ränder der Schließeinrichtung (1), die in geschlossener Stellung vorsehbar sind, wobei die länglichen Arretiereinrichtungen eine Nut (49) aufweisen, in der die vorstehenden Abschnitte (44) laufen können, wobei die Nut eine Nutöffnung (46) besitzt, die das Einsetzen des Zapfens (33), jedoch nicht des vorstehenden Abschnitts erlaubt, wobei die längliche Arretiereinrichtung mit zahlreichen Eingreifelementen mit Ausnehmungen (98) längs der Nut (49) versehen ist, die durch die Rotation der Arretiereinrichtung (47) in der Lage sind, die jeweiligen Zapfen mit Rändern, die sich an dem vorstehenden Abschnitt vorbei erstrecken, so zu umfassen, daß der Zapfen und demgemäß die Schließeinrichtung (1) eine Sicherung derart erhält, daß in einer Arretierstellung ein derartiger Eingriff mit den Zapfen vorliegt, daß die Schließeinrichtung fest sowohl hinsichtlich der Bewegung in die Öffnungsstellung als auch hinsichtlich der Entfernung seitlich von den länglichen Arretiereinrichtungen gehalten ist, wobei die länglichen Arretiereinrichtungen zwischen einer freien Stellung, in der die Ausnehmung in Eingriff mit dem vorstehenden Abschnitt der Zapfen sind, und der Arretierstellung betreibbar sind.
  2. Rolljalousie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Arretiereinrichtung (10/12, 32/47) mit verzahnten Antrieben (14, 15) für eine synchronisierte Bewegung zwischen der geöffneten Stellung und der geschlossenen Stellung angeordnet sind.
  3. Rolljalousie nach einem vorangehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die Schließeinrichtung (1) eine Länge einer dünnen flexiblen Metallfolie aufweist, die auf einem Kern (2) während des Aufwickelns und Abwickelns aufrollbar ist.
  4. Rolljalousie nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Metallfolie (1) mit Faltungen gefaltet ist, die sich senkrecht zu den Seitenrändern (4, 5) der Metallfolie erstrecken, wobei die Einrichtung derart ausgelegt ist, daß in der abgewickelten Stellung der Schließeinrichtung die Falten im wesentlichen gerade sind, während sie in dem aufgewickelten Zustand der den Kern (2) bildenden Einrichtung näher zusammen liegen.
  5. Rolljalousie nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Falten eine zunehmende Abstandsentfernung von dem Außenrand (7) der Einrichtung gesehen aufweisen, wobei die Beabstandung es ermöglicht, daß die Falten dicht benachbart zueinander beim Formen des Kerns (2) während des zunehmenden Durchmessers für jede gewickelte Umdrehung der Einrichtung (1) fallen.
  6. Rolljalousie nach einem vorangehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß die Arretierungseinrichtung (10/12, 37/47) als rohrförmige Profile gestaltet und in Nuten in festen Installationsprofilen (27/45) längs der Ränder (4, 5, 7) der Schließeinrichtung (1/40) drehbar sind, wobei die Installationsprofile Nuten besitzen, die in Richtung auf die Ränder (4, 5, 7) der Schließeinrichtung (1) zeigen, wobei die Arretiereinrichtung Nuten (33/46) in Längsrichtung aufweisen, in der die Arretierstellen (6, 8/43) der Schließeinrichtung während des Aufwickelns und Abwickelns der Einrichtung in eine Freistellung der Arretierungseinrichtung laufen können, und daß die Nut (33/46) Ausnehmungen (48) aufweist, die, wenn die Arretierungseinrichtungen in dem festen Profil in eine Arretierstellung gedreht sind, mit den Arretierungsstellen (6, 43) der Schließeinrichtung in Eingriff sind.
DE1996632133 1995-06-22 1996-06-18 Sicherheitsjalousie fur fenstern und türen Expired - Lifetime DE69632133T2 (de)

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SE9502273 1995-06-22
PCT/SE1996/000792 WO1997001015A1 (en) 1995-06-22 1996-06-18 Safety blind for windows and doors

Publications (2)

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DE69632133D1 DE69632133D1 (de) 2004-05-13
DE69632133T2 true DE69632133T2 (de) 2004-11-18

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DE1996632133 Expired - Lifetime DE69632133T2 (de) 1995-06-22 1996-06-18 Sicherheitsjalousie fur fenstern und türen

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EP (1) EP0837976B1 (de)
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AU (1) AU6246996A (de)
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