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TECHNISCHES GEBIET
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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Jalousie für Fenster, Türen und
andere, ähnliche
Schließeinrichtungen
insbesondere in Gebäuden.
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Verschiedene
Vorrichtungsarten, welche geöffnet
werden können,
werden als Sichtschutz, Sonnenschutz und manchmal als verstärkter Schutz
gegen Einbrüche
verwendet. Abgesehen von den Jalousien für Fenster und Türen der
Hauptart gibt es eine andere Hauptart, bei welcher Abschirmvorrichtungen
vor der Öffnung
im Fenster bzw. der Tür
nach unten gezogen oder abgewickelt werden und welche sich von Vorhängen und
Gardienen unterscheidet, da sie allgemein aus einem stärkerem Material
als Stoff besteht und mit einer technisch betonteren Schließeinrichtung
angeordnet ist. Solche Vorrichtungen werden allgemein als venezianische
Jalousien oder Jalousien bezeichnet, deren letztere Bezeichnung hierin
verwendet werden wird.
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Viele
Jalousienarten haben nur die Aufgabe als Sicht- oder Sonnenschutz
zu funktionieren und müssen
nicht aus einer wiederstandfähigeren
Konstruktion bestehen. Bestimmte Arten sollen andererseits auch
als verstärkter
Schutz vor Einbrüchen
oder einige Arten nur als solche funktionieren, wie in FR-A-632947, welche eine
Jalousie mit einer Schließeinrichtung
offenbart, welche an ihrem Rand durch einen länglichen Pol mit Vorsprüngen oder
Haken arretiert werden kann. Mit Längsrippen versteifte Jalousien
können
auch erwähnt
werden, welche allgemein in Gebieten mit einer starken Sonnenstrahlung
vorkommen und welche aufgrund dessen, dass die Schließeinrichtung
aus in Schienen laufenden Holz- oder Stahlrippen besteht, ein gewisses
Hindernis während
einem versuchten Einbruch darstellen. Sie bilden jedoch schwere
und relativ sperrige Strukturen und erfordern relativ große Anpassungen
der Gebäudekonstruktion
für ihren
Einbau. Eine andere zunehmend verbreitete Art wird durch Gitterkonstruktionen
dargestellt, welche vor der Öffnung
in einem Gebäude
heruntergezogen oder abgewickelt werden können. Sie werden hauptsächlich in
Umgebungen der Öffentlichkeit
verwendet, wie z. B. für
Schaufenster, Eingänge
von Geschäften
oder Einrichtungen, für U-Bahnen
usw. Diese Konstruktionen sind auch relativ sperrig und ihre Herstellung
auch kostspielig, da sie aus einer großen Anzahl an Teilen bestehen,
welche auf flexible Weise aneinander angebracht werden müssen.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Die
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist eine Jalousie zu schaffen,
welche als Sicht- und Sonnenschutz verwendet werden kann und gleichzeitig gegen
ein Durchdringen wiederstandsfähig
ist und angemessen arretiert werden kann. Gleichzeitig ist die Aufgabe
eine Jalousie zu schaffen, welche so wenige Platz benötigt, dass
sie in den Fenstern und Türen
ohne eine wesentliche Anpassung der Gebäudekonstruktion eingebaut und
unter einer konventionellen Vorhanganordnung versteckt werden kann,
wenn sie sich im geöffneten
Zustand befindet. Das Ziel ist auch, dass sie solch eine Konstruktion
aufweisen soll, dass sie so kostengünstig hergestellt werden kann,
dass sie auch im privaten Rahmen verwendet werden kann, wo der Kostenfaktor
eine größere Rolle als
im geschäftlichen
Zusammenhang spielt.
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Die
vorangehende Darstellung des Stands der Technik und die sich ergebenden
Produkte, welche zur Verfügung
stehen, zeigen, dass es kein Produkt gibt, welches einen wesentlich
verbesserten Widerstand gegen Einbrüche aufweist während es noch zum
Einbau in gewöhnlichen
Häuser
geeignet ist. Die vorangehende Verfügbarkeit von Vorrichtungen
mit einem verbesserten Widerstand gegen Einbrüche wurde einerseits völlig auf
die zuerst genannten gerichtet, welche während dem Bau des Gebäudes eingebaut
und in Betracht gezogen werden, und andererseits auf solche gerichtet,
welche zum Schutz von Umgebungen der Öffentlichkeit dienen. Keine
dieser Arten ist für
den Einbau in Anschluss an den Bau gewöhnlicher Wohnsitze geeignet.
Andererseits gibt es aufgrund der zunehmenden Kriminalität und den
zunehmenden Gewalttaten einen steigenden Bedarf an Schutz und Einbruchschutzvorrichtungen
für Wohnsitze.
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Die
verschiedenen Aufgaben der Erfindung werden durch eine wie im folgenden
Anspruch 1 offenbarte Jalousie gelöst.
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KURZE BESCHREIBUNG DER
ZEICHNUNGEN
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Die
Erfindung wird im folgenden Teil mittels einer Ausführungsform,
wie in den 6 und 7, beschrieben werden. Es
wird Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen genommen. Es zeigen:
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1 ist eine schematische
Perspektivansicht, welche ein Hauptprinzip der Erfindung zeigt;
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2 ist eine Perspektivansicht
der Schließeinrichtung
der Jalousie;
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3 zeigt einen Querschnitt
durch die Schließeinrichtung
und eine Kassette für
dieselbe;
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4 zeigt in einer horizontalen
Querschnittsansicht entlang der Linie IV-IV in 1 das Seitenteil der Jalousie mit einer
Arretiereinrichtung;
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5 ist eine Perspektivansicht
des Seitenteils;
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6 zeigt in einer horizontalen
Querschnittsansicht ein Seitenteil mit der Arretiereinrichtung nach
der Erfindung; und
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7 ist eine Perspektivansicht
der Arretiereinrichtung nach 6.
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BEVORZUGTE AUSFÜHRUNGSFORM
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1 zeigt schematisch ein
wichtiges Prinzip der Erfindung, welches eine Arretiereinrichtung zum
Sichern der Schließeinrichtung
in einer geschlossenen Stellung ist. Die Schließeinrichtung ist mit 1 gekennzeichnet
und ist hier durch eine gefaltete Länge aus einem elastischen,
widerstandsfähigem Material
gebildet. Ein geeignetes Material ist eine dünne Metallfolie bzw. ein dünnes Metallblech,
vorzugsweise ein Blech aus rostfreiem Stahl. Zum Aufwickeln der
Einrichtung 1 ist ein Kern 2 angeordnet, welcher
in einem nicht gezeigten Lager mittels einer Achse 3 drehbar
getragen wird. Die Achse 3 ist zusammen mit dem Kern 2 angeordnet,
um so gedreht zu werden, dass die Einrichtung 1 auf den
Kern aufgewickelt oder von demselben zur geschlossenen Stellung
abgewickelt wird, welche in 1 gezeigt wird.
Folglich wird angenommen, dass der Kern 2 mit seinen Lagern
angeordnet zum Überdecken
der zu schließende Öffnung angeordnet
ist.
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Öffnungen 6 sind
entlang den Seitenrändern 4 und 5 der
Einrichtung 1 angeordnet und eine Öffnung 8 ist entlang
dem unteren Rand 7 angeordnet. Arretiereinrichtungen in
Form von zwei Wellen 10 und 11 sind entlang den
Seitenrändern 4 und 5 angeordnet
und entlang dem unteren Rand 7 ist eine Welle 12 angeordnet.
Kegelförmige,
verzahnte Antriebe 14 und 15 sind zwischen den
Enden der Welle 12 und der Welle 10 bzw. 11 angeordnet.
Die Welle 12 ist angeordnet, um durch eine Steuereinrichtung 16 gedreht
zu werden. Die Bewegung der Welle 12 wird über die
verzahnten Antriebe 14, 15 zu den Wellen 10 und 11 übertragen.
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Auf
jeder Welle sind Eingreifelemente 18 mit Haken 19 feststehend
angeordnet. Wenn sich die Einrichtung 1 in einer geschlossenen
Stellung befindet, befinden sich die Öffnungen 6 und 8 in
solch einer Stellung, dass die Eingreifelemente 18 beim
Drehen der Wellen 10–12 während ihrer
koordinierten Bewegung gedreht werden, so dass die Haken 19 in die Öffnungen 6 und 8 eingeführt werden.
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Durch
den Eingriff der Haken 19 wird die Einrichtung 1 an
den Seitenrändern
und dem unteren Rand effektiv gehalten werden während der obere Rand fest mit
dem Kern 2 verbunden ist.
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Während eines
Versuchs die Schließeinrichtung 1 zu
durchbrechen, muss sie entweder aufgeschnitten werden oder ihre
seitlichen Ränder
und ihr unterer Rand müssen
aus dem Eingriff mit den Haken 19 oder, wenn der untere
Rand nicht gelöst
ist, aus dem Kern 2 gerissen werden. Falls die beschriebene
Arretiereinrichtung hergestellt wurde, um großen Kräften Widerstand zu leisten,
besteht die einzigste Möglichkeit
durch die Einrichtung zu brechen daraus, sie irgendwie in Stücke zu brechen.
Mit solch einem zähen
Material, wie ein Stahl mit mehr als 0,3%C, wird dies erhebliche
Schwierigkeiten bedeuten.
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In 1 wird dieses Arretierprinzip
in einem Überblick
gezeigt und die vollständige,
bevorzugte Ausführungsform
wird im folgenden Abschnitt detaillierter beschrieben werden.
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2 zeigt die Schließeinrichtung 1 mit
ihren Seitenrändern 4, 5 und
ihrem unteren Rand 7 und den Öffnungen 6 bzw. 8 für die eingreifenden
Haken. Wie aus der Zeichnung hervorgeht enthält die Einrichtung 1 ein
dünnes,
gefaltetes Material, welches auf den Kern aufgewickelt werden kann,
von welchem hier angenommen wird, dass er eine den Falten entsprechende
Zahnradform aufweist. Es ist von Vorteil, wenn die Falten mit einem
variierenden Abstand konstruiert sind, welcher zum Vergrößern des Rollendurchmessers
während
dem aufwickeln der Einrichtung adaptiert ist. Der äußerste,
oberste Rand der Einrichtung ist auf eine zufriedenstellende Weise am
Kern befestigt, beispielsweise durch Schrauben oder das Einführen in
eine Nut, welche das Endteil der Vorrichtung greift, welche in diesem
Fall gefaltet werden kann.
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Wie
zuvor erwähnt
sollte es möglich
sein den Rollladen an einer Wand zu befestigen, vorzugsweise an
der Innenseite einzubauen, damit er eine Wandöffnung für beispielsweise ein Fenster,
eine Fenstertür
oder eine Tür
bedecken kann. Die Achse 3 wird dann über der Öffnung getragen. Dies kann durch
das Verwenden von Endstücken
durchgeführt werden,
welche mit den Enden des Kerns 2 verbunden werden und Träger für die Achse 3 bilden.
Eines der Endstücke
kann zusätzlich
eine Dreheinrichtung für
die Achse 3 tragen. Ein Endstück dieser Art wird in einer
horizontalen Querschnittsansicht in 3 gezeigt.
Es geht hervor, dass das mit 20 gekennzeichnete Endstück in einen
Zwischenraum über
der Breite der Vorrichtung verläuft
oder dass die Endstücke
wie eine Kassette miteinander verbunden sind, um den gesamten Kern
und die aufgewickelte Vorrichtung zu umgeben. Folglich wird der
Kern 2 unabhängig
davon, ob die Konstruktion aus Endstücken oder einer ganzen Kassette
besteht, durch eine zylinderförmige
Wand 21 mit einem Öffnungsschlitz 22 umschlossen.
Die Achse 3 wird auch in 3 gezeigt und
es wird auch gezeigt, dass sie im Kern als quadratische Achse angeordnet
ist, um den Kern zu drehen, wenn sich die Achse dreht. Zwischen
dem Kern 2 und der Innenfläche der Wand 21 ist
ausreichend Platz zum Aufwickeln der Einrichtung 1 auf
den Kern im Wesentlichen entlang seiner Gesamtlänge vorhanden. Da die gefaltete
Einrichtung bestrebt ist aus dem Kern zu springen, ist die gezeigte
Einfassung unter Verwendung der Wand 21 notwendig, damit
die Vorrichtung eng auf den Kern aufgewickelt ist, um den Platzbedarf
auf ein Minimum zu verringern.
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Wenn
die Vorrichtung abgewickelt wird, sollte die Achse 3 im
Uhrzeigersinn und beim Aufwickeln gegen den Uhrzeigersinn gedreht
werden. Dafür
ist die Dreheinrichtung zur manuellen Betätigung vorgesehen, beispielsweise über einen
Schneckenantrieb und einen nach unten gerichteten Drehmomentarm oder über einen
Motor eines verzahnten Antriebs. Ein Endstück bzw. ein Ende der Kassette
ist folglich zum Tragen dieser Dreheinrichtung angeordnet. Außerdem ist
offensichtlich, dass das Endstück/die
Kassette einen Flansch 23 aufweist, mit welchem eine Installation
an eine Decke oder auf einer Konsole leicht ausgeführt werden
kann.
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In 4 wird ein Teil des Randes
des Rollladens in einer horizontalen Querschnittsansicht gezeigt.
Es ist offensichtlicht, dass der Rand der gefalteten Schließeinrichtung 1 in
ein Profil 25 hervorsteht, welches auf der Wand neben dem
Seitenrand der Öffnung
befestigt ist. Das Profil hat zwei im Wesentlichen flache Seitenteile 26 und
ein zylindrisches Teil 27, welches sich über einen
Schlitz 28 in ein Endteil öffnet. Dieses Endteil muss
nach innen zum Mittelteil der Einrichtung 1 gedreht werden.
In den Schlitz 28 wurde eine Nut 30 geschnitten,
welche auf beiden Seiten Randflansche aufweist. Diese Nute dienen zum
Unterbringen von Gleitstreifen aus einem reibungsarmen Material,
alternativ in Konstruktion einer Bürste. Der Rest des Profils 25 besteht
vorteilhaftester Weise aus extrudiertem Aluminium.
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Im
zylindrischen Teil 27 befindet sich die zuvor erwähnte Arretiereinrichtung,
welche als rohrförmiger
Stab 32 mit einer Nut 31 angeordnet ist, von deren
Rand Zähne 43 vorstehen.
Die zuvor erwähnten Öffnungen 6 in
den Randteilen der Einrichtung 1 bilden mit dem Umfang
des Arretierstabs 32, welcher dem Endstück 29 so gegenüberliegt,
dass die Zähne 34 in
jede der jeweiligen Öffnungen 6 durch
die Drehung des Arretierstabs geschwungen werden können, eine
Linie. Dieser Eingriff wird in 4 gezeigt. Wenn
der Arretierstab im Uhrzeigersinn gedreht wird, werden die Zähne 34 aus
den Öffnungen
gezogen werden und die Einrichtung 1 kann während dem Öffnen und
Senken frei im Schlitz 28 laufen. In der in Eingriff stehenden
Stellung halten die Zähne 34 die Einrichtung 1 sehr
stark entlang ihren Rändern,
so dass die Einrichtung weder angehoben noch gesenkt und nur mittels
sehr starken Kräften
aus dem Schlitz gezogen werden kann. Für eine maximale Festigkeit müssen die äußeren Enden
der Zähne
ausreichend über
den Rand des Schlitzes in die Arretierstellung greifen.
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Aus 4 geht außerdem hervor,
dass das Profil 25 an seinem Rand gegenüber dem Ende 29 in einem
U-Profil 36 verläuft,
in welchem das Profil 25 beispielsweise durch eingebohrte
Schrauben sicher bei einer Tiefe befestigt werden kann, welche während dem
Einbau eingestellt wird, um dem Profil 25 immer die richtige
relative Stellung zur Einrichtung 1 und ihren Öffnungen 6 geben,
aber immer noch die Möglichkeit
zulässt
das Tragprofil 36 innerhalb bestimmter Grenzen in einer
Stellung frei an der Breite der Öffnung
zu befestigen. Die Einrichtung stellt folglich eine Art teleskopische
Einrichtung dar.
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In 5 wird ein vereinfachter Überblick
gezeigt, wie die Zähne 34 mit
der Einrichtung 1 zusammenwirken.
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In
den 6 und 7 wird die Arretiereinrichtung
nach der Erfindung gezeigt, in welchen die gleiche Darstellungsweise
wie in den 4 und 5 verwendet wird. Die Erfindung
unterscheidet sich dadurch, dass die Arretiereinrichtung die Schließeinrichtung
nicht direkt in Eingriff nimmt, welche in 6 durch 40 gekennzeichnet wurde.
Stattdessen sind die Arretierstellungen der Schließeinrichtung
an einem starken Gelenk aus hervorstehenden Zapfen 43 angebracht.
Diese enden in einem hervorstehenden Teil 44, welcher hier
als Kugel 44 gezeigt wird und durch Verschrauben auf dem
Zapfen 43 auf demselben gehalten wird und unter Verwendung
eines Kopfes auf dem Ende des Zapfen an diesem befestigt ist. Als
Gleitschienen für
die Kugeln sind Arretiereinrichtungen in Form von rohrförmigen Profilen 47 vorgesehen,
welche an den jeweiligen Rändern
der Schließeinrichtung
angeordnet sind. Diese sind in Nuten 49 eines Randprofils 45 platziert,
wobei die Profile 47 zum zuvor beschriebene Drehen angeordnet
sind.
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Das
die Arretiereinrichtung bildende rohrförmige Profil 47 hat
eine längliche
Nut 46, in welcher die Zapfen 43 während dem
Anheben und Senken der Schließeinrichtung
laufen können.
Diese Nut weist Aussparungen 48 in den geplanten Arretierstellungen
auf.
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Wie
hervorgegangen sein sollte, können
die Zapfen 43 zusammen mit der Schließeinrichtung frei nach oben
und unten laufen, wenn sich das Arretierprofil 47 in der
in den 6 und 7 gezeigten Stellung befindet.
Wenn das Profil jedoch so gedreht wird, dass die Aussparungen die
Zapfen 43 umfassen wenn die Schließeinrichtung gesenkt wurde,
und sich die Zapfen 43 in einer Arretierstellung befinden,
wird eine Bewegung dieser in Längsrichtung
der Nut 46 verhindert werden. Auf diese Weise wird ein Öffnen der
Schließeinrichtung
verhindert. Gleichzeitig sichert das hervorstehende Teil in Form
der Kugel 44, dass die Zapfen nicht aus dem Profil 45 gezogen werden
können,
falls jemand versucht die Schließeinrichtung durch senkrechtes
Ziehen an derselben aus der Arretiereinrichtung zu entfernen. Ein
starker Widerstand gegen solch eine Sabotage erfordert, dass der
Zapfen 43 eine starke Verbindung zur Schließeinrichtung
aufweist und dass sein hervorstehender Teil, wie z. B. die Kugel 44,
mit einer starken Verbindung zum Zapfen und einer starken Befestigung
an der Arretiereinrichtung in Form des rohrförmigen Profils 47 versehen
ist.
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Hier
wurde beschrieben, wie die Ränder
der Schließeinrichtung
unter Verwendung ihrer jeweiligen Arretiereinrichtung arretiert
sind. Der untere Rand der Einrichtung ist entsprechend mittels eines Profils
arretiert, welches dem Profil 25 bzw. 45 ähnelt, welches
in einer horizontalen Stellung platziert ist. Auch hier sind Arretierstäbe vorhanden,
welche dem Arretierstab 32 bzw. 47 entsprechen.
Alle Arretierstäbe
sind durch eine Art von Kraftübertragung
in den Eckpunkten zwischen dem unteren Arretierstab und den zwei
seitlichen Stäben
miteinander synchronisiert. Einer der Arretierstäbe, vorzugsweise der untere,
weist eine Betätigungseinrichtung
auf, beispielsweise einen Stab oder ein Rad mittels dessen Hilfe die
Bewegung zwischen der Arretierstellung und der offenen Stellung
ausgeführt
werden kann. Falls erwünscht,
kann die Betätigungseinrichtung
mit einem Schlüsselschloss
oder einem anderen Sicherheitsschloss versehen sein. Die Arretiereinrichtungen, welche
nun detailliert beschrieben wurden, basieren auf dem in 1 gezeigten Prinzip. Die
Wellen 10–12 in 1 dienen folglich dem gleichen
Zweck, wie die beschriebenen, rohrförmigen Arretierstäbe, und
deren Zähne
bzw. Nuten haben die gleiche Aufgabe, wie die Haken 19,
welche schematisch gezeigt wurde. Die verzahnten Antriebe 14 und 15 sind
für die
Synchronisierung zwischen den drei Arretiereinrichtungen verantwortlich,
aber können
durch andere Bewegungseinrichtungen ersetzt werden.
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Die
Betriebsart sollte aus der vorangehenden Beschreibung hervorgehen.
Hier kann jedoch erwähnt
werden, dass die Jalousie durch das abwickeln der Einrichtung 1 unter
Verwendung der zuvor erwähnten
Dreheinrichtung geschlossen werden kann. Das Arretieren wird unter
Verwendung des beschriebenen Arretiersystems vollbracht. Die Verriegelung
wird während
dem Aufwickeln gelöst
und die Dreheinrichtung wird in entgegengesetzter Weise betätigt.
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Eine
wichtige Aufgabe einer Jalousie nach der Erfindung ist, dass sie
einen starken Durchdringungsschutz bilden soll, damit ein zuverlässiger Schutz
vor Einbrüchen
erhalten wird. Um diesen Effekt zu erzielen, reicht es nicht aus,
dass die Jalousie gegen die Öffnung
arretiert ist. Sie muss auch gegen ein Herausziehen an den während dem
Aufwickeln und Senken beweglichen Rändern geschützt werden. Dies wird nach
der Erfindung gelöst,
da die Schließeinrichtung
in den Arretierstellungen mit der Arretiereinrichtung auf solch
eine Weise in Eingriff steht, dass der Rand zur Schließeinrichtung
in allen Richtungen gehalten wird und folglich gegen Beschädigungen
gesichert ist. Diese Form von Sicherung ist besonders geeignet,
wenn die Schließeinrichtung, wie
in der Ausführungsform,
wie ein relativ dünnes Blech
konstruiert ist, welches leicht verbogen und aus den seitlichen
Führungen
gezogen werden kann, wenn diese keine eingreifenden Eingreifelemente aufweisen.
Dies schafft eine wichtige Möglichkeit eine
Ausführungsform
mit einer Schließeinrichtung
in dieser Form zu haben, welche große Vorteile schafft. Einerseits
wird das Schließelement
eine einfache Form haben; es besteht im Gegensatz zur Ausführungsform
mit den aneinander befestigten Elementen aus nur einem Teil, dem
gefalteten Blech. Andererseits wurde auch gezeigt, dass Schließeinrichtungen dieser
Art aufgrund ihrer Flexibilität
nur schwer durchdrungen werden können;
sie können
praktisch nicht zerbrochen sondern nur aufgeschnitten werden. Die
Flexibilität
führt,
wie zuvor erwähnt,
zu einem Verformungsrisiko und dazu, dass sich ihre Führungseinrichtungen
entfernen, was jedoch effektiv durch die beschriebene Erfindung
verhindert werden kann.
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Mit
der Arretiereinrichtung nach der Erfindung wird eine ähnlich sichere
Sicherung der Ränder der
Schließeinrichtung
in alle Richtungen durch die erwähnten
Stäbe mit
ihren hervorstehenden und verlaufenden Teilen erhalten. Diese Veränderung
kann verwendbar sein, wenn die Schließeinrichtung als gefaltetes
Blech konstruiert ist, aber ist besonders verwendbar, wenn die Schließeinrichtung
eine andere Konstruktion aufweist, und ist nicht zur Perforation geeignet
oder läuft
nicht in den Randführungen selbst.
Wenn dies zutrifft, wird eine Verbindung mit der Schließeinrichtung
dadurch gebildet, dass sie mit einer Arretiereinrichtung in Form
von Zapfen entlang ihren Rändern
versehen ist. Die Erfindung schließt folglich nicht aus, dass
die Schließeinrichtung
eine andere Konstruktion als die Form eines gefalteten Blechs aufweist,
wie in der Ausführungsform,
welche allein als eine bevorzugte Ausführungsform angegeben wird.
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Es
sollte erwähnt
werden, dass die Jalousie anstelle von oben nach unten, umgekehrt
oder für eine
horizontale Bewegung beim Schließen und Öffnen eingebaut werden kann.
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Die
detaillierte Konstruktion kann dennoch im Ganzen gesehen so sein,
wie zuvor beschrieben wurde.
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Die
Erfindung ist nicht auf die obige Beschreibung oder die in den Zeichnungen
gezeigten Beispiele begrenzt, sondern kann innerhalb dem Bereich
der anhängenden
Ansprüche
verändert
werden. Beispielsweise kann das Sperren der Drehbewegung des Fortsatzes
auf eine andere Weise ausgeführt
werden, beispielsweise in Form eines oder mehrerer mit Winkeln versehenen
oder sich schraubenförmig
windenden Nuten in einem Kolbenelement, dessen Nuten mit Vorsprüngen auf
dem anderen Kolbenelement zusammenwirken. Die Aufwickeleinrichtung
und die Betätigungseinrichtung
der Bremse können
herkömmliche
Teile enthalten, weswegen sie nicht weiter beschrieben werden.