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DE69630543T2 - Medizinische elektrodenleitung - Google Patents

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DE69630543T2
DE69630543T2 DE69630543T DE69630543T DE69630543T2 DE 69630543 T2 DE69630543 T2 DE 69630543T2 DE 69630543 T DE69630543 T DE 69630543T DE 69630543 T DE69630543 T DE 69630543T DE 69630543 T2 DE69630543 T2 DE 69630543T2
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DE
Germany
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tissue
lead
conductor
absorbed
helix
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Medtronic Inc
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Description

  • Diese Erfindung bezieht sich allgemein auf das Gebiet der implantierbaren medizinischen Vorrichtungen und insbesondere auf eine medizinische elektrische Leitung, die einen Befestigungsmechanismus aufweist.
  • Auf dem medizinischen Gebiet sind verschiedenartige implantierbare Leitungen bekannt und gebräuchlich. Insbesondere Impulsgeneratoren für das Herz verwenden sowohl zum Erfassen der Herzfunktion als auch zur Abgabe von Reizimpulsen implantierbare Leitungen. Ein Typ von allgemein verwendeten implantierbaren Leitungen ist eine endokardiale Leitung.
  • Endokardiale Leitungen werden an ihrem proximalen Ende an einem implantierbaren Impulsgenerator und an ihrem distalen Ende am Endokard einer Herzkammer angebracht. Häufig wird die Leitungsbaueinheit durch eine Vene in das Herz eingesetzt. Die Leitung besitzt im Allgemeinen einen Innenleiter, der mit einer Isolierhülse überzogen ist.
  • Das distale Ende einer endokardialen Leitung kann entweder über einen aktiven Befestigungsmechanismus oder einen passiven Befestigungsmechanismus mit dem Endokard elektrisch gekoppelt sein. Passive Befestigungsmechanismen wie etwa eine Zinkenbaueinheit befestigen oder fixieren die Leitung passiv am Herzen. Aktive Befestigungsmechanismen verwenden eine Struktur wie etwa eine Schraubenlinie oder einen Haken, um mit dem Herzen in einen Eingriff zu gelangen oder sich an diesem aktiv zu fixieren.
  • Es wurde festgestellt, dass eine geschärfte Schraubenlinie ein ziemlich sicheres Mittel zum Befestigen der Leitung am Herzen darstellt. Ein Nachteil der Verwendung einer Schraubenlinie besteht in der Gewebereaktion zwischen dem sich stets bewegenden Herzgewebe und der starren Schraubenlinie. Genauer, da das Herz ein sich ständig bewegendes Organ ist, verschlimmert die Gegenwart einer stationären und steifen Befestigungsspule den normalen Aufbau von Kollagen und Fett in der Nähe der implantierten Schraubenspule. Solche Gewebe können die elektrische Leistung des umgebenden Gewebes nachteilig beeinflussen. Wenn die Schraubenlinie selbst als Elektrode verwendet wird oder auch dann, wenn sich die Elektrode in der Nähe der Schraubenlinie befindet, führt dies dazu, dass die Stimulationsschwellen ansteigen können.
  • Insbesondere ist das Aufrechterhalten von Stimulationsschwellen wichtig. Implantierbare Impulsgeneratoren sind batteriegespeist und besitzen somit eine endliche Betriebsdauer. Mit der Zeit erschöpft sich die Batterie; letztendlich muss der implantierte Impulsgenerator ersetzt werden. Das Ersetzen beinhaltet einen chirurgischen Eingriff. Deshalb ist es wichtig, die Stromentnahme aus der Batterie zu minimieren. Eine Leitung, die eine solche Entnahme durch Aufrechterhalten von Stimulationsschwellen minimiert, ist erwünscht. Ein Lösungsweg zum Aufrechterhalten der Schwellen ist, den Aufbau von Geweben wie etwa Kollagen und Fett um den Befestigungsmechanismus zu verhindern.
  • EP-A-0085967 offenbart eine medizinische elektrische Leitung mit einem Befestigungsmechanismus am distalen Ende des Leitungskörpers, der aus einem ersten Material und aus einem zweiten Material konstruiert ist, wobei das erste Material im Körpergewebe absorbiert werden kann.
  • US-A-4.258.724 offenbart eine Herzstimulationssonde mit einem Befestigungsmechanismus in Form einer Harpune aus biologisch resorbierbarem Material. Die Sonde wird zunächst durch die Harpune und dann nach Resorption der Harpune durch natürliche Bildung von Fibrose um die Elektrode unbeweglich gemacht.
  • Die vorliegende Erfindung ist auf eine medizinische elektrische Leitung mit einer aktiven Befestigung, die sich in dem Herzgewebe leicht biegt, gerichtet.
  • Demgemäss schafft die Erfindung eine medizinische elektrische Leitung, mit:
    einem Leitungskörper, der einen ersten Leiter besitzt;
    einer inneren Isolierhülse, die über dem ersten Leiter angeordnet ist;
    einer Verbinderbaueinheit, die an einem proximalen Ende des Leitungskörpers angeordnet und mit dem ersten Leiter gekoppelt ist;
    einer Elektrodenbaueinheit, die am distalen Ende des Leitungskörpers angeordnet und mit dem ersten Leiter gekoppelt ist; und
    einem Befestigungsmechanismus, der am distalen Ende des Leitungskörpers angeordnet und aus einem ersten Material sowie aus einem zweiten leitenden Material konstruiert ist, wobei das erste Material Mittel zum Einführen des ersten Materials in Körpergewebe besitzt und ferner im Körpergewebe absorbiert werden kann;
    wobei das erste Material und das zweite Material ein einziges Teil umfassen; und dadurch gekennzeichnet, dass das erste Material starr ist, um für eine begrenzte Zeitspanne nur die Leitung im Gewebe mechanisch zu befestigen, und absorbiert werden kann und das zweite Material flexibel ist, um eine elektrische Grenzfläche mit dem Gewebe zu schaffen, ohne eine Verringerung der elektrischen Eigenschaften des Gewebes auf Grund der mit der Zeit erfolgenden Ersetzung des Gewebes durch Kollagen oder Fett oder beides hervorzurufen, und nicht absorbiert werden kann.
  • Insbesondere ist die vorliegende Erfindung eine medizinische elektrische Leitung mit einem Befestigungsmechanismus, der vorübergehend starr ist. In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die medizinische elektrische Leitung eine Befestigungsschraubenlinie auf, die aus einem absorbierbaren Material wie etwa Mannit konstruiert ist. In einer alternativen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist eine medizinische elektrische Leitung offenbart, die einen Befestigungsmechanismus mit einer mehrschichtigen Konstruktion aufweist. In jener Ausführungsform ist der Befestigungsmechanismus aus einem ersten starren und absorbierbaren Material und aus einem zweiten leicht biegsamen und nicht absorbierbaren Material gebildet. Durch eine solche Konstruktion kann die Leitung so im Gewebe befestigt werden, dass das erste Material mit der Zeit vom Körper absorbiert wird und das zweite Material an Ort und Stelle belassen wird, um die Leitung dort flexibel zu fixieren. In einer Ausführungs form ist das zweite Material leitend und wird verwendet, um eine elektrische Kopplung mit dem Körpergewebe zu erzielen.
  • Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung werden nun lediglich beispielhaft und mit Bezug auf die begleitende Zeichnung beschrieben.
  • 1 zeigt das venöse Positionieren und Platzieren von transvenösen endokardialen Leitungen in einem Patienten.
  • 2 zeigt eine in den Körper implantierbare endokardiale Leitung mit fester Schraube.
  • 3 zeigt eine Ansicht der Leitung von 2 längs der Linie 3-3.
  • 4 zeigt eine Ausführungsform einer in den Körper implantierbaren endokardialen Leitung mit fester Schraube gemäß der vorliegenden Erfindung.
  • 5 ist eine Querschnittsansicht eines Befestigungsmechanismus in einer alternativen Ausführungsform.
  • 6 zeigt einen Befestigungsmechanismus in einer alternativen Ausführungsform unmittelbar nach seiner Implantation in das Körpergewebe, wobei das vorübergehend starre und absorbierbare Material noch nicht absorbiert worden ist.
  • 7 zeigt den in 6 gezeigten Befestigungsmechanismus der alternativen Ausführungsform nach seiner Implantation in das Körpergewebe, wobei das absorbierbare Material absorbiert worden ist.
  • 8 ist eine Querschnittsansicht eines Befestigungsmechanismus in einer alternativen Ausführungsform.
  • 9 zeigt einen Befestigungsmechanismus in einer alternativen Ausführungsform unmittelbar nach seiner Implantation in das Körpergewebe, wobei das vorübergehend starre und absorbierbare Material noch nicht absorbiert worden ist.
  • 10 zeigt den in 9 gezeigten Befestigungsmechanismus der alternativen Ausführungsform nach seiner Implantation in das Körpergewebe, wobei das absorbierbare Material absorbiert worden ist.
  • Die Figuren sind nicht unbedingt maßstabsgetreu.
  • Die vorliegende Erfindung ist nicht auf das ausschließliche Befestigen atrialer oder ventrikulärer Reizimpulsgabeleitungen begrenzt, sondern kann zum Befestigen verschiedenartiger therapeutischer oder diagnostischer Vorrichtungen einschließlich Nerven-, Muskeln- oder Defibrillationsleitungen verwendet werden. Selbstverständlich kann die vorliegende Erfindung darüber hinaus in verschiedenartigen therapeutischen oder diagnostischen Kathetern verwendet werden. Jedoch wird die vorliegende Erfindung im Folgenden lediglich zum Zweck der Veranschaulichung im Zusammenhang mit endokardialen Reizimpulsgabeleitungen beschrieben.
  • 1 zeigt eine typische Anordnung eines Reizimpulsgabesystems, das in einen Patienten 10 eingepflanzt ist, wobei das Reizimpulsgabesystem einen subkutan angeordneten Herzschrittmacher 12 und transvenöse endokardiale Reizimpulsgabeleitungen 14 und 16 umfasst. In 1 ist das distale Ende der Reizimpulsgabeleitung 14 gezeigt, das im Allgemeinen im atrialen Bereich des Herzens 18 eines Patienten angeordnet ist, während das distale Ende der Reizimpulsgabeleitung 16 im Allgemeinen im ventrikulären Bereich des Herzens 18 angeordnet ist.
  • 2 zeigt allgemein die Konfiguration der Leitung 1. Wie zu sehen ist, besitzt die Leitung 1 am proximalen Ende eine Verbinderbaueinheit 2 zum Koppeln der Leitung mit einem (in dieser Fig. nicht gezeigten) implantierbaren Impulsgenerator. Die Verbinderbaueinheit 2 besitzt vorzugsweise Dichtungsringe 3, einen Anschlussstift 4 und einen Anschlussring 5, die alle von einem an sich bekannten Typ sind. Natürlich können andere Typen von Verbinderbaueinheiten wie etwa einfache Stifte oder gar blanke oder hervorstehende Drähte verwendet werden.
  • Zum Vernähen der Leitung 1 am Körpergewebe kann eine (teilweise im Querschnitt gezeigte) Verankerungshülse 20 vorgesehen sein. Die Verankerungshülse 20 und die Verbinderbaueinheit 2 sind vorzugsweise aus Silikongummi hergestellt, obwohl sie auch aus irgendeinem anderen an sich bekannten biologisch verträglichen Material gefertigt sein können.
  • Die Leitung 1 kann außerdem eine (in einem Teilschnitt gezeigte) Sondenführung 22 und eine Sondenführungsbauein heit 24 enthalten, die mit der Verbinderbaueinheit 2 gekoppelt ist, um der Leitung 1 während der Platzierung und zur Betätigung des Befestigungsmechanismus 40 der Leitung Steifheit zu verleihen, was weiter unten beschrieben wird. Die Sondenführung 22 und die Sondenführungsbaueinheit 24 werden nach dem Gebrauch und vor der Verbindung des Anschlussstifts 4 mit einem Impulsgenerator üblicherweise weggeworfen.
  • Die Elektrode 50 und die Befestigungsbaueinheit 40 sind am distalen Ende der Leitung 1 angeordnet. Die Elektrode ist zweipolig und besteht aus einer Spitzenelektrode 51 und einer Ringelektrode 52. Wie Fachleute auf dem Gebiet wissen, sind die Spitzenelektrode 51 und die Ringelektrode 52 mit getrennten, isolierten Leitungsleitern (die in 2 nicht gezeigt sind, jedoch in 3 zu sehen sind) gekoppelt, die sich längs des Leitungskörpers 12 erstrecken.
  • Die in der in 2 gezeigten Leitung verwendete Spitzenelektrode 51 ist vorzugsweise unter Verwendung einer mit Platinschwarz beschichteten porösen Platinzusammensetzung gebildet worden. Die Porosität soll zusammen mit der Platinschwarzbeschichtung die Source-Impedanz und die Polarisation verringern. Obwohl Platin bevorzugt wird, können auch andere Materialien einschließlich, jedoch nicht darauf beschränkt, solcher Materialien wie Palladium, Titan, Tantal, Rhodium, Iridium, Kohlenstoff, glasartiger Kohlenstoff und Legierungen, Oxide und Nitride solcher Metalle oder andere leitende Materialien verwendet werden. Natürlich sind manche Materialien mit anderen nicht verträglich und können gemeinsam nicht wirksam verwendet werden. Die Begrenztheit spezifischer Materialen zur Verwendung mit anderen ist an sich wohlbekannt. Beispiele annehmbarer Elektrodenmaterialien und zugehöriger Herstellungstechniken, die verwendet werden, um die mikroporöse Struktur zu erzielen, lassen sich finden bei Stokes, US-Patent Nr. 4.506.680 und verwandten Medtronic-US-Patenten Nrn. 4.577.642, 4.606.118 und 4.711.251 sowie bei Richter u. a., US-Patent Nr. 4.733.433, Heil jun. u. a., US-Patent Nr. 4.819.661, Thoren u. a., US-Patent Nr. 4.149.542, Robblee, US-Patent Nr. 4.677.989, Heil jun. u. a., US-Patent Nr. 4.819.662, Mund u. a., US-Patent Nr. 4.603.704, Skalsky u. a., US-Patent Nr. 4.784.161, Szilagy, US-Patent Nr. 4.784.160.
  • Obwohl in 2 nicht gezeigt, enthält die Leitung 1 vorzugsweise eine aus Silikongummi konstruierte monolithische gesteuerte Freisetzungsvorrichtung (MORD = monolithic controlled release device) zum Herauslösen eines entzündungshemmenden Mittels unmittelbar an der Elektrode 51. Das entzündungshemmende Mittel, vorzugsweise ein Dexamethason-Derivat wie etwa Steroid-Dexamethason-Natriumphosphat, wird in die MCDR geladen. Das Steroid ist durch Anwendung einer Lösung aus Dexamethason-Natriumphosphat, das in einer Mischung aus Isopropanol und destilliertem oder entionisiertem Wasser gelöst ist, auch im Material der Elektrode 51 abgelagert.
  • In 3 besitzt der Leitungskörper 12 konzentrische Mehrfaden-Leiterwicklungen 53, 54 aus einer Platin-Iridium-Legierung oder einer anderen geeigneten Legierung wie etwa MP35N, die sich zwischen konzentrischen Isolierhülsen 55, 56, die aus Silikongummi, Polyurethan oder dergleichen gefertigt sind, befinden. Diese Konfiguration ermöglicht eine Isolation der Wicklungen 53, 54 über deren gesamte jeweilige Länge. Die Wicklung 53 ist mit der Ringelektrode 52 elektrisch gekoppelt, während die Wicklung 54 mit der Spitzenelektrode 51 elektrisch gekoppelt ist. Längs des Leitungskörpers 12 ist ein Lumen vorhanden, so dass darin ein Sondenführer aufgenommen werden kann.
  • Erfindungsgemäß wird der Befestigungsmechanismus 40 als eine Elektrode verwendet. Eine solche Konfiguration ist in 4 zu sehen, die eine Querschnittsansicht eines distalen Endes einer Leitung ist. Die Ringelektrode 52 ist mit dem Außenleiter 53 (der in dieser Ansicht nicht zu sehen ist) gekoppelt. Der Innenleiter 54 verläuft zum distalen Ende der Leitung 1 und ist mit einem Crimp- bzw. Quetsch-Kern 60 gekoppelt. Der Crimp-Kern 60 ist seinerseits mit dem Befestigungsmechanismus 40 gekoppelt. Der Befestigungsmechanismus 40 ist ein Schichtkörper aus einem ersten starren und absorbierbaren Material und einem zweiten leitenden und leicht biegsamen Material, wobei das erste Material Mittel zum Einführen des ersten Materials in das Körpergewebe aufweist und ferner im Körpergewebe absorbiert werden kann, und dadurch gekennzeichnet, dass das erste Material und das zweite Material ein einziges Teil umfassen.
  • Eine Querschnittsansicht des Verbund-Befestigungsmechanismus 40 ist in 5 zu sehen. Wie zu sehen ist, ist der Verbund-Befestigungsmechanismus 40 aus einem Element 41 und einem absorbierbaren Material 42 oder mehreren davon gebildet. Das Element 41 und das absorbierbare Material 42 sind miteinander integriert, so dass der Befestigungsmechanismus 40 eine einteilige Einheit bildet. Das Element 41 ist vorzugsweise ein gewickelter Leiter und aus MP35N gebildet, obwohl auch andere Typen von Leitern wie etwa ein gebündelter Litzendraht verwendet werden können. Das absorbierbare Material 42 ist vorzugsweise Mannit, das so beschaffen ist, dass es innerhalb eines Tages nach der Implantation absorbiert wird. Diese Zeitspanne entspricht der Zeitspanne, nach der eine thrombische Kapsel nach der Implantation beginnt, die Leitung 1 oder wenigstens einen Abschnitt von dieser zu umhüllen und die Position der Leitung 1 aufrechtzuerhalten. Die thrombische Kapsel geht mit der Zeit in eine fibrotische Kapsel über. In dieser Weise wird die Leitung 1 dauerhaft in ihrer Position fixiert. Somit fixiert der starre Befestigungsmechanismus 40 die Leitung 1 lediglich für eine begrenzte Zeit in dem Gewebe. Da der Befestigungsmechanismus 40 in dem Gewebe nur vorübergehend starr ist, wird die Reaktion zwischen der starren Schraubenlinie und dem sich ständig bewegenden Herzgewebe minimal gemacht, d. h., dass der Aufbau von Kollagen und Fett in der Nähe der Schraubenlinie minimal gemacht wird. Somit wird die elektrische Leistung des umgebenden Gewebes langzeitig aufrechterhalten.
  • Obwohl in der bevorzugten Ausführungsform Mannit verwendet wird, können auch andere Materialien verwendet werden. Das Element 41 ist in absorbierbares Material 42 eingeschmolzen, wie in 5 zu sehen ist. Der gesamte Verbund-Befestigungsmechanismus 40 ist schraubenlinienförmig ausgebildet, wie in 4 zu sehen ist. Durch diese Konstruktion kann die Leitung im Gewebe befestigt werden, derart, dass das erste Material mit der Zeit vom Körper absorbiert wird und das zweite Material hinterlassen wird, um die Leitung flexibel an Ort und Stelle zu halten.
  • Im Wesentlichen ist das absorbierbare Material 42 relativ starr, während das Element 41 leicht biegsam ist. Wie durch Vergleich der 6 und 7 ersichtlich ist, wird der Befestigungsmechanismus 40 in das Gewebe eingeführt, wobei das starre absorbierbare Material 42 mit der Zeit absorbiert wird und nur das leicht biegsame Element 41 im Gewebe verbleibt. In der bevorzugten Ausführungsform ist das Element 41 ein gewickelter Leiter. Somit ist in der bevorzugten Ausführungsform die im Gewebe verbleibende Struktur ein relativ flexibler Leiter. Durch diese Struktur kann dann eine elektrische Grenzfläche mit dem Gewebe erreicht werden, ohne eine Verringerung der elektrischen Eigenschaften des Gewebes auf Grund der mit der Zeit erfolgenden Ersetzung des Gewebes durch Kollagen oder Fett oder beides hervorzurufen. Es sei angemerkt, dass diese elektrische Kopplung der Leitung 1 mit dem Gewebe 18 sowohl durch das leitende Element 41, wie in 7 gezeigt ist, als auch durch eine Spitzenelektrode 51, wie in der Ausführungsform von 2 zu sehen ist, erreicht werden kann.
  • 8 ist eine Querschnittsansicht eines Befestigungsmechanismus in einer weiteren alternativen Ausführungsform. Wie zu sehen ist, ist der Verbund-Befestigungsmechanismus 40 aus einem Element 41 mit einem starren Mittelkern aus absorbierbarem Material 42 gebildet. Das absorbierbare Material 42 ist vorzugsweise Mannit. Das Element 41 ist vorzugsweise ein gewickelter Leiter und aus MP35N gebildet.
  • Der gesamte Verbund-Befestigungsmechanismus 40 ist schraubenlinienförmig ausgebildet, wie in den 9 und 10 zu sehen ist. Es sei angemerkt, dass in dieser Ausführungsform das absorbierbare Material 42 so ausgebildet ist, dass es sich bis über das Ende des Elements 41 hinaus erstreckt, so dass eine scharfe Spitze erhalten wird, wie in 9 am besten zu sehen ist. Wie zu sehen ist, umfasst das Element 41 einen gewickelten Leiter. Der gewickelte Leiter ist seinerseits zu einer Schraubenlinienform gewickelt, wobei sich das absorbierbare Material 42 in der Mitte befindet. Durch diese Konstruktion kann die Leitung 1 durch Einschrauben des Befestigungsmechanismus 40 in das Herzgewebe 18 im Gewebe befestigt werden. Wie durch Vergleich der 9 und 10 ersichtlich ist, wird das starre absorbierbare Material 42 des Befestigungsmechanismus 40, sobald es eingepflanzt worden ist, absorbiert wobei lediglich das leicht biegsame Element 41 im Gewebe verbleibt. Somit ist in dieser Ausführungsform die im Gewebe verbleibende Struktur ein relativ flexibler Leiter.
  • Obwohl die Erfindung im Zusammenhang mit dem Befestigen von endokardialen Reizimpulsgabeleitungen beschrieben worden ist, ist die vorliegende Erfindung nicht auf ausschließlich endokardiale Leitungen beschränkt, sondern kann ebenso innerhalb einer myokardialen oder epikardialen Leitung verwendet werden. Tatsächlich ist die vorliegende Erfindung nicht auf das ausschließliche Befestigen von Herzschrittmacherleitungen beschränkt, sondern kann beim Befestigen verschiedenartiger therapeutischer oder diagnostischer Vorrichtungen einschließlich Nerven-, Muskeln- oder Defibrillationsleitungen verwendet werden. Selbstverständlich kann die vorliegende Erfindung darüber hinaus in verschiedenartigen therapeutischen oder diagnostischen Kathetern verwendet werden.
  • Abschließend, obwohl die Erfindung mit besonderer Bezugnahme auf eine bevorzugte Ausführungsform und alternative Ausführungsformen davon beschrieben worden ist, können selbstverständlich im Umfang der folgenden Ansprüche Abwandlungen und Modifikationen vorgenommen werden.

Claims (9)

  1. Medizinische elektrische Leitung (1), mit: einem Leitungskörper (12), der einen ersten Leiter (53) besitzt; einer inneren Isolierhülse, die über dem ersten Leiter (55) angeordnet ist; einer Verbinderbaueinheit (2), die an einem proximalen Ende des Leitungskörpers angeordnet und mit dem ersten Leiter gekoppelt ist; einer Elektrodenbaueinheit (50), die an dem distalen Ende des Leitungskörpers angeordnet und mit dem ersten Leiter gekoppelt ist; und einem Befestigungsmechanismus (40), der an dem distalen Ende des Leitungskörpers angeordnet und aus einem ersten Material (42) sowie aus einem zweiten leitenden Material (41) hergestellt ist, wobei das erste Material Mittel zum Einführen des ersten Materials in Körpergewebe besitzt und ferner im Körpergewebe absorbiert werden kann; wobei das erste Material und das zweite Material ein einstückiges einziges Teil umfassen; und dadurch gekennzeichnet, dass das erste Material (42) starr ist, um nur für eine begrenzte Zeitspanne die Leitung im Gewebe mechanisch zu befestigen, und absorbiert werden kann und das zweite Material (41) flexibel ist, um eine elektrische Schnittstelle bzw. Grenzfläche mit dem Gewebe zu schaffen, ohne eine Verringerung der elektrischen Eigenschaften des Gewebes aufgrund der mit der Zeit erfolgenden Ersetzung des Gewebes durch Kollagen oder Fett oder beides hervorzurufen, und nicht absorbiert werden kann.
  2. Leitung nach Anspruch 1, bei der das erste Material das zweite Material gleichmäßig abdeckt.
  3. Leitung nach Anspruch 2, bei der das erste Material helix- bzw. schraubenlinienförmig ist.
  4. Leitung nach Anspruch 1, bei der der erste Leiter einen gewickelten Leiter umfasst.
  5. Leitung nach Anspruch 2, bei der das zweite Material einen gewickelten Leiter umfasst.
  6. Leitung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, bei der das zweite Material einen gebündelten Litzendraht umfasst.
  7. Leitung nach Anspruch 2, bei der das erste Material Mannit umfasst.
  8. Leitung nach Anspruch 1, bei der die Mittel zum Einführen des ersten Materials in Körpergewebe eine Helix bzw. Schraubenlinie aus einem im Körpergewebe absorbierbaren Material enthalten.
  9. Leitung nach Anspruch 1, bei der das einzige Teil eine Schraubenlinie ist.
DE69630543T 1995-08-23 1996-08-16 Medizinische elektrodenleitung Expired - Lifetime DE69630543T2 (de)

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