DE69617397T2 - Präzisionsnähmaschine zum Ansetzen eines schlauchförmigen Bundes an den Rand eines gestrickten oder gewebten Stoffes oder dgl. - Google Patents
Präzisionsnähmaschine zum Ansetzen eines schlauchförmigen Bundes an den Rand eines gestrickten oder gewebten Stoffes oder dgl.Info
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Präzisionsstich- Nähmaschine zum Anbringen eines Schlauchsaums entlang einer vorbestimmten Nählinie an einer Kante eines gestrickten bzw. gewebten Gewebes oder ähnlichem gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
- Die Kanten eines Bekleidungsstücks werden generell in einem sogenannten Kantenbearbeitungsvorgang endbearbeitet, wobei ein gestrickter, gewebter oder anderer Saum an der Kante angebracht wird, welche eine Endbearbeitung erhalten soll.
- Der Kantenbearbeitungsvorgang kann mit Kettelmaschinen durchgeführt werden, welche der Kante eine. Endbearbeitung hoher Güte verleihen. Diese Maschinen erfordern jedoch nicht nur fachkundige Arbeiter, sondern weisen ferner den Nachteil auf, daß das Anketteln jedes Saums viel Zeit erfordert. Dies führt dazu, daß es unwirtschaftlich ist, diese zu verwenden, außer für höherwertige Bekleidungsstücke.
- Der Kantenbearbeitungsvorgang kann auch mit Präzisionsstich- Nähmaschinen ausgeführt werden, welche einen Streifensaum durch eine Falteinheit führen, welche den Streifen um die Kante faltet, bevor dieser am Ort vernäht wird. Dies ermöglicht es, daß der Streifensaum schnell und preiswert als Nachahmung der Kettelausführung an der Kante angebracht wird.
- Die Genauigkeit und Güte der Endbearbeitungen, welche mit der Präzisionsstich-Nähmaschine erhalten werden, sind jedoch geringer als die Genauigkeit und Güte der Endbearbeitungen, welche mit Kettelmaschinen erhalten werden können, so daß es Widerstände gegen die Verwendung von Präzisionsstich- Nähmaschinen zur Kantenbearbeitung für die teureren, höherwertigen Bekleidungsstücke gibt, bei welchen selbst sehr geringfügige Unvollkommenheiten inakzeptabel sind. Insbesondere ist das Auftreten von Unvollkommenheiten durch die Schwierigkeit begründet, eine genaue und gleichbleibende Positionierung der Kanten des Streifensaums, welcher während des Vorrückens davon zu dem Nähbereich hin gefaltet wird, bezüglich der Nählinie aufrechtzuerhalten. Das Problem entsteht aufgrund der Tatsache, daß es, selbst wenn diese Maschinen sorgfältig mit Wänden zum Führen und vorne erfolgenden Drücken der Kanten des gefalteten Saums in Position versehen werden, wahrscheinlich ist, daß sich diese Kanten gegen die Nählinie verschieben, wenn diese zu dem Nähbereich hin vorrücken, und es der einzige Weg, diese Verschiebungen zu beherrschen, ist, die Spannung zu erhöhen, mit welcher der Streifensaum zu dem Nähbereich hin gezogen wird. Offensichtlich kann diese Spannung nicht zu stark erhöht werden, wenn der Saum nicht beschädigt werden soll.
- Ferner macht es die Notwendigkeit, die Kante des Streifensaums mindestens an der Außenseite des Bekleidungsstücks innerhalb des Saums zu verbergen, um die äußere Erscheinung des Kantenbesatzes zu verbessern, notwendig, Streifensäume zu verwenden, bei welchen eine Kante bereits nach innen gewandt ist.
- Es ist möglich, die oben erwähnten Probleme dadurch zu lösen, daß ein Schlauchtypsaum anstatt des Streifentyps verwendet wird, da ein Schlauchsaum, welcher um die Kante, welche eine Endbearbeitung erhalten soll, gefaltet wird, eine festere Struktur bildet, welche mit geringerer Wahrscheinlichkeit aus der Nählinie verschoben wird als die Art von Struktur, welche durch Falten eines einzigen Streifensaums erhältlich ist, bei welcher die Kanten im wesentlichen voneinander unabhängig sind. Die Verwendung eines Schlauchsaums bedeutet folglich, daß der letztere mit größerer Genauigkeit bezüglich der Nählinie angeordnet und durch den Nähbereich geführt werden kann.
- Die Verwendung dieser Schlauchsäume fand jedoch keine weite Verbreitung, da die gegenwärtig verwendeten Präzisionsstich- Nähmaschinen nicht in der Lage sind, Schlauchsäume befriedigend um die Gewebekante zu falten und es unsinnig wäre, zu erwägen, diese im Zusammenhang einer Herstellung in industriellem Maßstab manuell mit herkömmlichen Nähmaschinen anzubringen.
- Ferner sei darauf hingewiesen, daß bei Kantenbesätzen für die Kanten von Bekleidungsstücken, wie beispielsweise zweiseitige Bekleidungsstücke oder Strickjacken, bei welchen sowohl die Außenseite als auch die Innenseite des Gegenstands eine Endbearbeitung hoher Güte aufweisen müssen, ein Bedarf besteht, in der Lage zu sein, Schlauchtypsäume zu verwenden.
- Die Schrift US 3 811 391 offenbart eine Nähmaschine gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1, umfassend eine Nähführvorrichtung, welche insbesondere zum Führen der Kante eines ersten Gewebes und des geschlossenen schlauchförmigen Endes eines zweiten Gewebes zu der Nähnadel in einer derartigen Weise, daß die Kante des ersten Gewebes auf beiden Seiten davon durch doppelte Schichten des gefalteten schlauchförmigen Endes des zweiten Gewebes überlappt wird, geeignet angepaßt ist. Die Nähführvorrichtung umfaßt ein erstes Führungselement, welches einen vergrößerten verjüngten Kopfabschnitt und ein Paar nach hinten verlaufender Gabelzinken, welche eine längliche Öffnung dazwischen definieren, aufweist.
- Die oben erwähnte Nähmaschine weist den Nachteil auf, daß verschiedene Nähführvorrichtungen zu verwenden sind, wenn Schlauchsäume verschiedenen Durchmessers zu falten sind.
- Das Problem, auf welchem die vorliegende Erfindung basiert, ist das des Entwurfs einer Maschine zum Ausführen des Kantenbearbeitungsvorgangs, deren strukturelle und funktionale Merkmale geeignet sind, den oben erwähnten Bedarf zu erfüllen und zugleich sämtliche bezüglich des Stands der Technik erwähnten Probleme zu überwinden.
- Dieses Problem wird durch eine Präzisionsstich-Nähmaschine zum Falten des geöffneten Schlauchsaums nach Anspruch 1 gelöst.
- Die Trenneinrichtung umfaßt vorteilhafterweise ein Gabelelement, auf welchem der Schlauchsaum angeordnet und vorgerückt wird, welches zwei Stangen aufweist, welche in der Richtung, welche annähernd senkrecht zu der Tragplatte verläuft, in der Vorrückrichtung des Schlauchsaums auseinanderstrebend verlaufen.
- Weitere Merkmale und Vorteile der Maschine der vorliegenden Erfindung sind aus der folgenden Beschreibung eines bevorzugten Beispiels eines Ausführungsbeispiels davon ersichtlich. Diese Beschreibung wird zu nicht begrenzenden Darstellungszwecken gegeben und ist auf die beigefügten Figuren bezogen, wobei:
- - Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer Perfektstich- Nähmaschine der Erfindung ist,
- Fig. 2 eine perspektivische Ansicht eines vergrößerten Details von Fig. 1 ist,
- - Fig. 3 eine vereinfachte Seitenansicht einer Anzahl von Bauelementen der in Fig. 1 dargestellten. Maschine ist,
- - Fig. 4 ein Abschnitt in der mit IV-IV bezeichneten Ebene in Fig. 3 ist,
- - Fig. 5 ein Abschnitt in der mit V-V bezeichneten Ebene in Fig. 3 ist,
- - Fig. 6 ein Abschnitt in der mit VI-VI bezeichneten Ebene in Fig. 3 ist, und
- - Fig. 7 eine perspektivische Ansicht eines Bauelements der Maschine von Fig. 1 ist.
- Bei den beigefügten Figuren ist 1 eine allgemeine Bezugsdarstellung für eine erfindungsgemäße Präzisionsstich-Nähmaschine zum Anbringen eines Schlauchsaums 2 an einer Kante 3, welcher beispielsweise der Taillenbund eines Pullovers sein kann.
- Der Schlauchsaum 2 umfaßt vorzugsweise einen elastisch gemachten Einsatz 2a, welcher in Axialrichtung über die gesamte Länge des Saums verläuft, und eine Borte 2b, welche diametral gegenüber dem elastisch gemachten Einsatz 2a angeordnet ist.
- Die Maschine 1 umfaßt eine horizontale Arbeitsfläche 5, welche durch einen Rahmen der Maschine 1 gehalten wird. Die Arbeitsfläche 5 ist versehen mit: einer Näheinheit 6, einer Zuführungseinheit 7 zum Zuführen der Kante 3, an welcher der Saum anzubringen ist, einer Mitnahmeeinrichtung 8 für den Schlauchsaum 2 und einer Falteinheit 9 zum Falten des Schlauchsaums 2 um die Kante 3.
- Die Näheinheit 6 umfaßt eine vertikale Säule, von welcher ein überhängender Nähkopf 10 ausgeht. Eine Stange 11 steht von dem freien Ende des Nähkopfs 10 zu der Arbeitsfläche 5 hin in einer vertikalen Richtung Z-Z hervor. Die Stange 11 ist geeignet eingerichtet, um durch einen Elektromotor, mit welchem die Maschine 1 versehen ist und mit welchem die Stange 11 kinematisch verbunden ist, in der vertikalen Richtung Z-Z hin und her bewegt zu werden. In dem unteren Ende der Stange 11 ist eine Nadel 12 angebracht, welche in die vertikale Richtung Z-Z weist.
- Unter dem Nähkopf 10 trägt die Arbeitsfläche 5 parallel zu dieser eine Tragplatte 13 eines Typs, welcher per se bekannt ist, zum Tragen des Schlauchsaums 2. Ein vertikales Durchgangsloch in der Tragplatte 13 ermöglicht es, die Nadel 12 beim Nähen zu senken.
- Zwischen dem Nähkopf 10 und der Tragplatte 13 befindet sich ein Nähbereich 15, durch welchen der Schlauchsaum 2 einer Nählinie X-X folgend von der Falteinheit 9 zu der Mitnahmeeinrichtung 8 hin vorrückt, um an der Kante 3 durch die Nadel 12 angenäht zu werden, wie im Lauf der Beschreibung deutlicher wird. Die Nählinie X-X verläuft parallel zu der Tragplatte 13 und läuft durch die vertikale Linie Z-Z, auf welcher die Nadel 12 liegt.
- Im Hinblick auf das Führen in den Nähbereich 15 umfaßt die Maschine 1 Einrichtungen 14, welche per se bekannt sind, wie etwa Führungen und Wände zum Führen des Schlauchsaums 2 während seines Vorrückens längs der Nählinie X-X.
- Die Tragplatte 13 ist im wesentlichen rechteckig und derart ausgerichtet, daß diese eine erste Seite parallel zu der Nählinie X-X in einer begrenzten vorbestimmten Entfernung davon darstellt.
- Die Mitnahmeeinrichtung 8 für den Schlauchsaum 2 umfaßt ein Paar gegenläufig gedrehter Rollen 17, welche in Lagern in dem Rahmen auf jeweiligen parallelen Drehachsen, welche in einer Richtung Y-Y, welche senkrecht zu der Nählinie X-X parallel zu der Tragplatte verläuft, verlaufen, angebracht sind. Bezüglich der Vorrückrichtung des Schlauchsaums 2 sind die Rollen 17 hinter dem Nähbereich 15 übereinander nahe einer Seite der Tragplatte 13 angeordnet, welche in der Richtung Y-Y läuft, um zu ermöglichen, daß der Schlauchsaum 2, welcher den Nähbereich 15 verläßt, zwischen diesen hindurchläuft. Durch einen bekannten Typ eines mechanischen Antriebs, welcher in den Figuren nicht dargestellt ist, werden die Rollen 17 durch den Motor der Maschine 1 gedreht, um den Schlauchsaum 2 von der Falteinheit 9 fort zu ziehen und diesen längs der Nählinie X-X vorzurücken.
- Die Einheit 7, welche die Gewebekante 3 zuführt, umfaßt ein flaches Band 18, welches um eine Vielzahl von Antriebsrollen 4 in einer geschlossenen Bahn läuft, welche einen geraden Abschnitt R umfaßt, welcher parallel zu der Nählinie X-X und an die oben erwähnte erste Seite der Tragplatte 13 angrenzend verläuft, so daß dieser koplanar damit ist. Die Antriebsrollen 4 des flachen Bands 18 sind in Lagern in dem Rahmen der Maschine 1 angebracht und werden durch den Motor der letzteren gedreht, um das flache Band 18 längs des oben erwähnten Abschnitts R in der gleichen Richtung vorzurücken, in welcher der Schlauchsaum 2 längs der Nählinie X-X vorrückt.
- Die Falteinheit 9 umfaßt eine Trenneinrichtung zum Öffnen des Schlauchsaums 2 in einer Richtung, welche annähernd lotrecht zu der Tragplatte verläuft, während des Vorrückens davon sowie eine Ablenkeinrichtung zum Falten des geöffneten Schlauchsaums um die Kante, bevor dieser den Nähbereich 15 erreicht.
- Die oben erwähnte Trenneinrichtung umfaßt vorzugsweise ein Gabelelement 19, auf welchem der Schlauchsaum angeordnet und vorgerückt wird, welches einen Kopf 16 aufweist, mit welchem durch eine Gelenkverbindung zwei Stangen 20 verbunden sind, welche in der Vorrückrichtung des Schlauchsaums 2 verlaufen. Eine Feder 21, welche an dem Kopf 16 angebracht ist, wirkt auf die Stangen 20 des Gabelelements 19, um diese elastisch auseinander zu drücken.
- Das Gabelelement 19 ist zwischen gegenüberliegenden oberen und unteren Druck- und Führungselementen 22, welche einen Abschnitt der Falteinheit 9 bilden, eingefügt und wird dort in Position gehalten und ist symmetrisch um die Tragplatte 13 angeordnet. Diese Druck- und Führungselemente 22 verlaufen in der Vorrückrichtung des Schlauchsaums 2 und verlaufen auseinanderstrebend in der Richtung Z-Z, welche senkrecht zu der Tragplatte 13 verläuft, beginnend bei einem Eintrittspunkt des Schlauchsaums 2, welcher sich zwischen den Anfangsenden 23 der Druck- und Führungselemente 22 befindet.
- Bei den Anfangsenden 23 werden die Druck- und Führungselemente 22 durch den Rahmen der Maschine 1 in einer derartigen Weise gehalten, daß der Winkel A, in welchem diese gegen die Tragplatte 13 geneigt sind, geändert werden kann.
- Das Gabelelement 19 ist zwischen den Druck- und Führungselementen 22 angeordnet, so daß die Stangen 20 durch die Feder 21 in der vertikalen Richtung Z-Z auseinander gedrückt werden, so daß diese gegen die Druck- und Führungselemente 22 drücken, und der Kopf 16 steht von dem Eintrittspunkt, welcher sich zwischen den Anfangsenden 23 der Druck- und Führungselemente 22 befindet, hervor. Folglich ist das Gabelelement 19 in der vertikalen Richtung Z-Z derart angeordnet, daß dessen Mittellinienniveau mit der Tragplatte 13 übereinstimmt.
- Um zu gewährleisten, daß das Gabelelement 19 nicht durch den Schlauchsaum 2 während seines Vorrückens mitgezogen wird, weist der Kopf 16 einen größeren Querschnitt als der Eintrittspunkt auf.
- In dem Bereich des Kontakts mit den Anfangsenden 23 der Druck- und Führungselemente 22 umfaßt der Kopf 16 des Gabelelements 19 Rollen 24, welche derart angebracht sind, daß sich diese um eine Achse, welche parallel zu der Richtung Y-Y verläuft, drehen, um das Vorrücken des Schlauchsaums 2 zu erleichtern.
- Es sei darauf hingewiesen, daß es durch Ändern des Winkels der Druck- und Führungselemente 22 bezüglich der Tragplatte 13 möglich ist, die Öffnung der Stangen 20 des Gabelelements 19 einzustellen.
- Bei dem behandelten Beispiel umfaßt jedes Druck- und Führungselement 22 an dem Anfangsende 23 eine Manschette 25, welche koaxial an einer Hülse 26 angebracht ist, welche durch den Rahmen der Maschine 1 parallel zu der Achse Y-Y gehalten wird. Ein Schraubenbefestigungssystem, welches per se bekannt ist, wird verwendet, um die Manschette 25 bezüglich der Hülse 26 zu befestigen, so daß sich, während die Maschine 1 in Betrieb ist, der Neigungswinkel, in welchem das Druck- und Führungselement 22 gegen die Tragplatte 13 eingerichtet ist, nicht ändern kann.
- Jedes Druck- und Führungselement 22 umfaßt Laufrollen 27 an jedem seiner Enden. Die Drehachsen der Laufrollen sind zu der Richtung Y-Y parallel. Zuführriemen 28 mit kreisförmigem Querschnitt laufen um diese Laufrollen und erfüllen den Zweck, gegen die Stangen 20 des Gabelelements 19 zu drücken. Die Laufrolle 27 an dem Anfangsende 23 jedes Druck- und Führungselements 22 ist an dem Ende einer Welle 29 befestigt, welche koaxial in der Hülse 26 gelagert ist und durch den Motor der Maschine 1 durch einen mechanischen Antrieb gedreht wird, welcher nicht in der Figur dargestellt ist.
- Entlang der Oberflächen der Stangen 20, welche zu den Riemen 28 weisen, befinden sich vorzugsweise Vertiefungen 30, in welche die Riemen 28 passen.
- Die oben erwähnte Ablenkeinrichtung der Falteinheit 9 umfaßt eine Stange 31, welche durch den Rahmen der Maschine 1 auf gleichem Niveau mit der Tragplatte 13 gehalten wird, so daß deren Position bezüglich der Nählinie X-X in der Richtung Y-Y eingestellt werden kann. Diese Stange 31 wirkt parallel zu der Tragplatte 13 mittels eines Endes 32, welches auf der Mittellinie des Schlauchsaums 2 über dem Gabelelement 19 angebracht ist, wobei dies bewirkt, daß sich der Schlauchsaum 2 entlang der Nählinie X-X in einer derartigen Weise faltet, daß eine Höhlung erzeugt wird, welch zu dem geraden Abschnitt R des flachen Bands 18 hin weist. Dies ermöglicht es, den Schlauchsaum 2 mit großer Genauigkeit um die Kante 3 zu falten, wobei die Beförderung durch das flache Band 18 erfolgt, wie der Rest der Beschreibung genauer darlegt.
- In den beigefügten Figuren wird, wenn die Maschine 1 arbeitet, der Schlauchsaum 2, welcher aus der Falteinheit 9 austritt, durch die Wirkung der Stange 32 darauf um die Kante 3, welche durch den flachen Riemen 18 getragen wird, gefaltet (Fig. 6), wobei dies in dem Nähbereich 15 und beim Vorrücken entlang der Nählinie X-X erfolgt. Nach dem Nähen läuft dieser zwischen den gegenläufig gedrehten Rollen 17 hindurch, welche diesen voranziehen.
- Vor der Falteinheit 9 (Fig. 4) ist der Schlauchsaum derart angeordnet, daß dessen elastisch gemachter Einsatz 2a zu dem flachen Band 18 weist.
- In der Falteinheit 9 (Fig. 5) wird der Schlauchsaum 2 in einer derartigen Weise auf dem Gabelelement 19 angeordnet, daß dieser zwischen den Stangen 20 und den Riemen 28 der Druck- und Führungselemente 22 hindurchläuft, welche geeignet gedreht werden, um das Vorrücken des Schlauchsaums 2 zu unterstützen. Während dieser entlang des Gabelelements 19 vorrückt, wird der Schlauchsaum 2 in der Richtung, welche lotrecht zu der Tragplatte 13 verläuft, geöffnet.
- Wie bereits dargelegt, verhindert der größere Querschnitt des Kopfs 16, verglichen mit dem Eintrittspunkt, welcher sich zwischen den Anfangsenden 23 der Druck- und Führungselemente 22 befindet, daß das Gabelelement 19 mit dem Schlauchsaum 2 zu dem Nähbereich 15 hin mitgezogen wird, während die Rollen 24 des Kopfs 16 die Einführung des Schlauchsaums 2 zwischen dem Gabelelement 19 und den Druck- und Führungselementen 22 erleichtern.
- Durch Ändern des Neigungswinkels des Druck- und Führungselements 22 gegen die Tragplatte 13 ist es möglich, die Öffnung der Stangen 20 des Gabelelements 19 einzustellen, um diese dem Durchmesser des Schlauchsaums 2 anzupassen. Vorteilhafterweise schützt der elastisch gemachte Einsatz 2a den Schlauchsaum 2 vor Beschädigungen, falls das Gabelelement 19 eine übermäßige Trennwirkung ausübt.
- Bei dem Austritt aus der Falteinheit (Fig. 6) wirkt das Ende 32 der Stange 31 auf den elastisch gemachten Einsatz 2a des Schlauchsaums 2, um den Schlauchsaum 2 um die Kante 3 zu falten. Vorteilhafterweise ist der elastisch gemachte Einsatz 2a dünner als der Rest des Schlauchsaums 2, so daß die Ballung, welche durch den Abschnitt des Schlauchsaums 2 gebildet wird, welcher um die Kante 3 gefaltet ist, so klein wie möglich ist.
- Wie aus der Beschreibung hervorgeht, erfüllt die erfindungsgemäße Präzisionsstich-Nähmaschine die oben erwähnte Anforderung, ohne die Probleme aufzuweisen, welche bei den Maschinen des Stands der Technik vorliegen. Somit ist die Falteinheit der erfindungsgemäßen Nähmaschine in der Lage, den Schlauchsaum mit Genauigkeit um die Gewebekante zu falten, wobei dies ermöglicht, eine qualitativ hochwertige Endbearbeitung des Saums zu erreichen. Ferner sei daran erinnert, daß das Falten eines Schlauchsaums anstatt eines Streifensaums um die Kante des Gewebes eine festere Struktur erzeugt, welche nicht nur leichter zu steuern ist, wenn diese zudem Nähbereich hin vorgerückt wird, sondern auch eine geringere Neigung aufweist, sich aus der Nählinie zu verschieben.
- Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Präzisionsstich- Nähmaschine ist deren Einstellbarkeit, welche es ermöglicht, daß diese für Schlauchsäume verschiedener Maße eingestellt wird.
- Die erfindungsgemäße Präzisionsstich-Nähmaschine ist in der Lage, Schlauchsäume einfach und schnell an Kanten anzubringen, während diese zugleich eine hohe Güte der resultierenden Endbearbeitung auf beiden Seiten der Verbindung gewährleistet.
- Es ist ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Präzisionsstich-Nähmaschine, daß diese strukturell und funktional einfach ist, was diese im Betrieb zuverlässig macht.
- Offensichtlich ist ein Fachkundiger, um besondere Anforderungen zu erfüllen, in der Lage, viele Änderungen an der oben beschriebenen Präzisionsstich-Nähmaschine vorzunehmen und Abwandlungen davon herzustellen, welche jedoch sämtlich in den Schutzumfang der Erfindung fallen, wie durch die folgenden Ansprüche definiert.
Claims (7)
1. Präzisionsstich-Nähmaschine (1) zum Anbringen eines
Schlauchsaums (2) entlang einer vorbestimmten Nählinie
(X-X) an einer Kante (3) eines gewirkten bzw. gewebten
Gewebes oder ähnlichem, des Typs, welcher umfaßt:
- einen Nähbereich (15), in welchem der Schlauchsaum
(2) an der Kante (3) angebracht wird,
- eine Tragplatte (13) zum Tragen des Schlauchsaums (2)
in dem Nähbereich (15), und
- eine Mitnahmeeinrichtung (8) für den Schlauchsaum
(2),
- eine Falteinheit (9), umfassend eine Trenneinrichtung
(19) zum Öffnen des Schlauchsaums (2) in einer Richtung
(Z-Z), welche etwa lotrecht zu der Tragplatte (13)
verläuft, wenn dieser vorrückt, und eine Ablenkeinrichtung
(31) zum Falten des geöffneten Schlauchsaums (2) um die
Kante (3),
wobei die Trenneinrichtung ein Gabelelement (19) umfaßt,
über welches der Schlauchsaum (2) gelegt und vorgerückt
wird, welches zwei Stangen (20) aufweist, welche in der
Förderrichtung des Schlauchsaums (2) verlaufen und in der
Richtung (Z-Z) auseinanderstrebend verlaufen,
dadurch gekennzeichnet, daß:
- diese Mitnahmeeinrichtung (8) in der Förderrichtung
des Schlauchsaums (2) entlang der Nählinie (X-X) hinter
dem Nähbereich (15) angeordnet ist,
- das Gabelelement (19) einen Kopf (16) umfaßt, mit
welchem die Stangen (20) durch eine Gelenkverbindung
verbunden sind, und
- eine Federeinrichtung (21) auf die Stangen (20) wirkt,
um diese in der Richtung (Z-Z) gegen ein oberes und ein
unteres Druck- und Führungselement (22), welche
gegenüberliegend angeordnet sind, auseinander zu drücken, welche
durch die Maschine in einer derartigen Weise gehalten
werden, daß der Winkel (A), in welchem diese gegen die
Tragplatte (13) geneigt sind, geändert werden kann.
2. Maschine (1) nach Anspruch 1, wobei die Falteinheit (9)
ein oberes und eine unteres Druck- und Führungselement
(22), welche gegenüberliegend angeordnet sind, umfaßt,
welche von einem Eintrittspunkt des Schlauchsaums (2)
ausgehend in der Förderrichtung des Schlauchsaums (2)
verlaufen und in der Richtung (Z-Z), welche etwa lotrecht zu der
Tragplatte (13) verläuft, auseinanderstrebend verlaufen,
wobei das Gabelelement (19) zwischen den Druck- und
Führungselementen (22) eingefügt und in Position gehalten
wird, wobei der Kopf (16) von dem Eintrittspunkt
hervorsteht und der Kopf (16) des Gabelelements (19) einen
größeren Querschnitt als der Eintrittspunkt aufweist, um zu
verhindern, daß das Gabelelement (19) durch den Schlauchsaum
(2) hineingezogen wird, wenn dieser vorrückt.
3. Maschine (1) nach Anspruch 2, wobei jedes Druck- und
Führungselement (22) bei dem Eintrittspunkt ein erstes Ende
(23) aufweist, an welchem dieses derart angebracht ist,
daß es bezüglich der Tragplatte (13) winkeleinstellbar
ist.
4. Maschine (1) nach Anspruch 2, wobei jedes der
gegenüberliegenden Druck- und Führungselemente (22) Zuführbänder
(28) umfaßt, welche durch jeweilige Laufrollen (27) umlaufend
angetrieben werden, um das Führen des Schlauchsaums (2)
über das Gabelelement (19) zu unterstützen.
5. Maschine (1) nach Anspruch 4, wobei die Stangen (20) des
Gabelelements (19) Vertiefungen (30) umfassen, in welche
die Bänder eingepaßt sind und darin gleiten.
6. Maschine (1) nach Anspruch 4, wobei der Kopf (16) der
Gabelkomponente (19) Rollen (24) umfaßt, welche in der Lage
sind, sich zu drehen, um das Vorrücken des Schlauchsaums
(2) durch den Berührbereich mit dem Anfangsende (23) jedes
der gegenüberliegenden Druck- und Führungselemente (22) zu
unterstützen.
7. Maschine (1) nach Anspruch 1, wobei die Ablenkeinrichtung
eine Stange (31) umfaßt, wovon ein Ende (32) auf den
geöffneten Schlauchsaum (2) wirkt, welche parallel zu der
Tragplatte (13) verläuft, um den Schlauchsaum (2) um die
Kante (3) zu falten.
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