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DE69613744T2 - Schutzvorrichtung zum Verhindern des Eindringens von Wasser in eine Wand und zum Verbessern des Abführens von Wasser aus einer Wand - Google Patents

Schutzvorrichtung zum Verhindern des Eindringens von Wasser in eine Wand und zum Verbessern des Abführens von Wasser aus einer Wand

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DE69613744T2
DE69613744T2 DE69613744T DE69613744T DE69613744T2 DE 69613744 T2 DE69613744 T2 DE 69613744T2 DE 69613744 T DE69613744 T DE 69613744T DE 69613744 T DE69613744 T DE 69613744T DE 69613744 T2 DE69613744 T2 DE 69613744T2
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DE
Germany
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wall
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side wall
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Rudolf Christian Munnik
Willem Heinrich Roest
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    • E04BUILDING
    • E04BGENERAL BUILDING CONSTRUCTIONS; WALLS, e.g. PARTITIONS; ROOFS; FLOORS; CEILINGS; INSULATION OR OTHER PROTECTION OF BUILDINGS
    • E04B1/00Constructions in general; Structures which are not restricted either to walls, e.g. partitions, or floors or ceilings or roofs
    • E04B1/62Insulation or other protection; Elements or use of specified material therefor
    • E04B1/70Drying or keeping dry, e.g. by air vents
    • E04B1/7038Evacuating water from cavity walls, e.g. by using weep holes
    • E04B1/7046Evacuating water from cavity walls, e.g. by using weep holes using trays
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
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  • Cleaning By Liquid Or Steam (AREA)
  • Electrical Discharge Machining, Electrochemical Machining, And Combined Machining (AREA)
  • Sink And Installation For Waste Water (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Schutzelement zum Verhindern des Eindringens von Wasser in eine Wand und zur Verbesserung der Abgabe von Wasser von einer Wand, wie beschrieben in dem Oberbegriff des Hauptanspruchs.
  • Derartige Schutzelemente sind bereits bekannt. So werden in der NL-A-6 500 162 Schutzelemente beschrieben, die in bestimmten Abständen in einer in besagter, Wand befindlichen Dichtmasse angebracht sind. Besagte Schutzelemente sind im wesentlichen röhrenförmig und schräg in der erwähnten Dichtmasse angebracht.
  • Im Falle einer Ziegelmauer, die auf einem Betonfundament oder neben in der Wand angebrachten Elementteilen, wie zum Beispiel Türschwellen, Fensterbänken, Balkonen und dergleichen errichtet wird, ist es wünschenswert, das Eindringen von Wasser in die Wand zu verhindern und die Abgabe von Wasser von der Wand zu verbessern, indem man geschlossene Schutzelemente in Längsrichtung nebeneinander und zwischen den Ziegeln und besagtem Fundament oder besagten anderweitigen Bauelementen anbringt. Des weiteren ist es wünschenswert, eine wasserdichte Abdichtung zwischen den nebeneinander liegenden Seitenwänden von zwei aufeinanderfolgenden Schutzelementen zu erzielen, um das Eindringen von Wasser zwischen besagte Seitenwände zu verhindern.
  • Gemäß der Erfindung werden besagte Ergebnisse durch ein Schutzelement mit den in Anspruch 1 beschriebenen kennzeichnenden Eigenschaften erzielt.
  • Das Anbringen solcher Schutzelemente ist besonders einfach und erfordert von dem Maurer, der die Ziegelsteine legt, keine gesonderten Vorkenntnisse. Aufgrund des zweiten länglichen Elementteils kann das Schutzelement ziemlich genau ausgerichtet werden. Da sich die Seitenwände neben einem in dem Schutzelement angebrachten Ziegel in die Höhe erstrecken und die geflanschten Schutzkanten über die Seitenwand des daneben liegenden Schutzelementes reichen, wird das Eindringen von Wasser verhindert.
  • Des weiteren wird das Eindringen von Wasser verhindert, indem die Schutzkanten der Seitenwand eine U-Form aufweisen, so daß die freien Kanten der Seitenwand des daneben liegenden Schutzelementes in diesen Schutzkanten aufgenommen werden können.
  • Auf diese Weise wird ebenfalls verhindert, dass die Schutzelemente sich in Längsrichtung gegeneinander verschieben, wie zum Beispiel beim Legen der Ziegel für die Wand.
  • Um zu verhindern, daß aufgrund von Grenzflächenaktivität Wasser zwischen die aneinander grenzenden Seitenwände gesogen wird, kann die Außenfläche von, mindestens einer der Seitenwände mit einem nach außen gerichteten Elementteil versehen werden.
  • Die Ebenen der Seitenwände befinden sich folglich über einen großen Teil ihrer Oberfläche in einer gewissen Entfernung voneinander, damit keine Grenzflächenaktivität auftritt.
  • Grenzflächenaktivität tritt nur bei einem ganz geringfügigen Abstand zwischen zwei Ebenen auf.
  • Das nach außen gerichtete Elementteil ist vorzugsweise auf der Seitenwand vorzusehen, die nicht mit Schutzkanten versehen ist. Auf diese Weise kann das nach außen gerichtete Elementteil gleichzeitig zur Verstärkung der Seitenwand eingesetzt werden.
  • Das nach außen gerichtete Elementteil kann dabei von einem geflanschten Abschnitt der freien Kanten der betreffenden Seitenwand gebildet werden.
  • Wenn an der Wand, in welche die Schutzelemente eingebracht sind, eine innere Hohlwand angebracht wird, kann das erste längliche Elementteil, wie dies bei besagtem Schutzelement der Fall ist, mit einer in Gegenrichtung zur Ebene des länglichen Elementteils geflanschten und von dem anderen länglichen Elementteil wegweisenden Verlängerung versehen werden, die sich bis zu der Hohlwand erstrecken muß. Hiermit wird bezweckt, an der inneren Wand herabfließendes Wasser aufzufangen und nach außen zu leiten. Aus diesem Grund kann die äußere Wand unter Umständen mit einer offenen Fuge versehen werden.
  • Die Oberfläche der zur Außenwand gerichteten Innenwand kann jedoch, ungleichmäßig sein und die Breite des Hohlraumes folglich schwanken. In diesem Fall liegt die Verlängerung des Schutzelementes nicht überall an der Innenwand an.
  • Gemäß der Erfindung wird daher vorgesehen, daß die Verlängerung des Schutzelementes sich nur über einen Teil der Breite des Hohlraums erstreckt und eine lose, gebogene Führungsplatte verwendet wird, von welcher sich ein Schenkel von dem Krümmungspunkt nach oben erstreckt und an der Innenwand anliegt, und der andere Schenkel von dem Krümmungspunkt schräg nach unten verläuft und sich über die Verlängerung des Schutzelements bis über den Punkt hinaus erstreckt, an dem die Verlängerung des länglichen Elementteils gekrümmt wurde, um den Hohlraum abzudichten.
  • Mit dieser Führungsplatte kann unter Umständen an der Innenwand herabfließendes Wasser zu der Außenwand geleitet, gesammelt und nach außen abgeführt werden.
  • Durch eine leicht breitere Auslegung der Bodenplatte als die Breite eines Ziegels kann zwischen den Ziegeln und dem länglichen Elementteil ein Hohlraum angelegt werden, in dem Wasser für eine Abführung nach außen aufgefangen werden kann. Der Abschnitt der Führungsplatte, der über die Verlängerung hinausragt, wird überwiegend an den Ziegeln anliegen. Auf diese Weise wird verhindert, daß beim Legen der Ziegel Mörtel hinter den Ziegeln herunterfällt und den Hohlraum zwischen den Ziegeln und dem länglichen Elementteil füllt. Der Mörtel soll vorwiegend auf der Führungsplatte verbleiben.
  • Die Führungsplatten können jeweils so ausgelegt werden, daß deren Seitenkanten zu einem gewissen Grad über die Seitenkanten der anderen Führungsplatte reichen.
  • Die Erfindung wird im folgenden anhand von Beispielen von Ausführungen beschrieben, die in nachfolgenden Abbildungen dargestellt werden, wobei
  • Abb. 1 einen Seitenriß von einem Schutzelement im Sinne der Erfindung zeigt, mit schematisch dargestellten Abschnitten einer Wand, eines Fundaments oder einer Schwelle;
  • Abb. 2 eine Vorderansicht des in Abb. 1 dargestellten Elementes zeigt;
  • Abb. 3 einen Aufriß eines Elementteils des Schutzelements im Sinne der Erfindung zeigt, das zusammen mit einer Hohlwand angebracht ist, wobei der erste längliche Elementteil mit einer geflanschten Verlängerung versehen ist;
  • Abb. 4 und 5 einen Aufriß von anderen Ausführungen eines Schutzelements im Sinne der Erfindung zeigen; und
  • Abb. 6 einen Querschnitt durch einen Abschnitt einer Hohlwand mit Schutzelement zeigt, wobei eine einzelne Führungsplatte verwendet wurde.
  • Das in Abb. 1 und 2 gezeigte Schutzelement besteht aus Bodenplatte 1, auf deren Längskanten 2 und 3 die geflanschten länglichen Elementteile 4 bzw. 5 aufgebracht sind, die im vorhergehenden als erster länglicher Elementteil 4 und zweiter länglicher Elementteil 5 bezeichnet wurden. Die Seitenwände 8 und 9 liegen jeweils an den Endkanten 6 bzw. 7 von Bodenplatte 1 und den länglichen Elementteilen 4 und 5 an. An Seitenwand 8 ist an der freien Kante 10 Schutzkante 11 angebracht, die parallel zu der Ebene von Bodenplatte 1 verläuft, sowie Schutzkante 3, die sich an der zu der Ebene von Bodenplatte 1 senkrecht verlaufenden Kante 12 befindet. Diese Kante 13 ist in einem gewissen Abstand an der Außenseite des länglichen Elementteils 5 angebracht und kann an der Oberkante mit einem Rand 14 versehen sein, der sich ungehindert nach oben und innen erstreckt und eine Verbindung zu der Ziegelwand 15 herstellen kann.
  • Es wird einleuchten, daß die Schutzkanten 11 und 13 der Seitenwand des einen Schutzelements über die freien Kanten von Seitenwand 9 des daneben liegenden Schutzelements reichen, wenn zwei Elemente nebeneinander angebracht werden.
  • Die Länge des Schutzelements wird so berechnet, daß darin eine gewisse Anzahl von Ziegeln, wie zum Beispiel zwei oder drei, zwischen den Seitenwänden 8 und 9 angebracht werden können. Selbstverständlich kann auch eine andere Anzahl von Ziegeln pro Schutzelement verwendet werden. Dies hängt von dem angestrebten Gebrauch und dem Material ab, aus dem die Schutzelemente gefertigt sind. In jedem Fall wird die Anbringung der Ziegel in allem dem normalen Schema ähneln.
  • Höhe H der niedrigeren Seitenwand 9 muß so berechnet werden, daß sie die Dicke der Mörtelschicht übersteigt, auf welche der in das Schutzelement einzubringende Ziegelstein aufgelegt wird. Die höhere Kante von Seitenwand 8 wird folglich neben Ziegelstein 15 angebracht. Außer neben Ziegelstein 15 muß die höhere Kante der Seitenwand zudem unterhalb oder neben dessen oberer Kante liegen, damit die Ziegel der nächsten Schicht versetzt aufgelegt werden können.
  • Abb. 3 zeigt eine Ausführung, in welcher der längliche Elementteil 4 mit einem schräg nach außen verlaufenden Elementteil 16 versehen ist, der an einer Hohlwand 17 anliegt, die sich in einer bestimmten Entfernung zu der zuvor erwähnten Ziegelwand 15 befindet, in die das Schutzelement gemäß der Erfindung eingebracht ist.
  • Abb. 4 zeigt eine Ausführung, in der Kante 11 der Seitenwand mit einer nach unten geflanschten Kante 18 versehen ist, damit eine U-förmige Kante entsteht, welche die Seitenwand 9 eines daneben liegenden Schutzelementes aufnehmen kann. Kante 13 von Seitenwand 8 kann auf ähnliche Weise ausgeführt werden.
  • Um zu vermeiden, daß die sich gegenüberliegenden Oberflächen der Seitenwände 8 und 9 der miteinander verbundenen Schutzelemente so eng beieinander liegen, daß Grenzflächenaktivität auftreten könnte, wird die Außenfläche von Seitenwand 9 an dieser Stelle mit einem Profil 19 versehen.
  • Bei der in Abb. 5 gezeigten Ausführung sind die Kanten von Seitenwand 9 mit einem nach außen geflanschten Elementteil 20 versehen, das von der U-förmigen Kante des daneben liegenden Schutzelementes aufgenommen wird.
  • Abb. 6 zeigt eine Ausführung, bei der ein Hohlraum 21 zwischen den Ziegeln 15 in der Wand und dem länglichen Elementteil 4 vorhanden ist.
  • Verlängerung 16, die mit dem länglichen Elementteil 4 verbunden ist, erstreckt sich nur über einen Teil der Breite des Hohlraums 22. Auf die Verlängerung 16 wird eine Führungsplatte 23 aufgebracht, von welcher der eine Schenkel 24 an Innenwand 17 anliegt und der andere Schenkel 25 sich nach oben bis zu den Ziegeln 15 erstreckt. Auf die Führungsplatte 23 fallendes Wasser kann zwischen Kante 26 von Schenkel 25 und den Ziegeln 15 in der Wand abfließen und abgeführt werden. Zu diesem Zweck wird unter Umständen eine vertikale Fuge zwischen den beiden Ziegeln 15 freigelassen.
  • Es wird einleuchten, daß im vorhergehenden nur ein paar mögliche Ausführungen eines Schutzelementes gemäß der Erfindung gezeigt und beschrieben wurden und daß es weitere Möglichkeiten für Änderungen im Sinne der Erfindung gibt.

Claims (6)

1. Schutzelement zum Verhindern des Eindringens von Wasser in eine Wand und zur Verbesserung der Abgabe von Wasser von einer Wand, insbesondere von einer Wand, die aus Ziegeln (15) besteht, wobei das Element eine längliche Bodenplatte (1) umfaßt, deren Breite im wesentlichen jene eines Ziegels (15) ist, wobei die Bodenplatte (1) in der Nähe von mindestens der einen Längskante (2) mit einem im wesentlichen senkrecht geflanschten länglichen Elementteil (4) versehen ist, der sich vorwiegend nach oben streckt, wenn das Schutzelement in Gebrauch ist, wobei die Bodenplatte (1) auch an der anderen Längskante (3) mit einem im wesentlichen senkrecht geflanschten, zweiten länglichen Elementteil (5) versehen ist, der sich in die entgegengesetzte, das heißt, in eine abwärts verlaufende, Richtung zu dem ersten länglichen Elementteil (4) erstreckt, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (1) an beiden Endkanten (6, 7) mit Seitenwänden (8, 9) senkrecht zu der Bodenplatte (1) und zu den länglichen Elementteilen (4, 5) versehen ist, wobei die Seitenwände fest an der Bodenplatte (1) und an dem ersten länglichen Elementteil (4) befestigt sind, wobei sich die Seitenwände (8, 9) über eine Strecke (H) in die Höhe erstrecken, so daß ihre Oberkante nahe einem Ziegel (15) angeordnet ist, der in dem Schutzelement vorzusehen ist, aber nicht über diesen hinausragt, während mindestens die eine Seitenwand (8) an ihren freien Kanten (10, 12) mit nach außen geflanschten Schutzkanten (11, 13) versehen ist, die bei der Anordnung der Schutzelemente in einer Wand über die freien Kanten der Seitenwand (9) eines anderen gleichen Schutzelements reichen können, das in Längsrichtung daneben liegt.
2. Schutzelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Schutzkanten (11, 13) der Seitenwand (8) eine U-Form aufweisen, so daß die freien Kanten der Seitenwand (9) des benachbarten Schutzelements in diesen Schutzkanten (11, 13) aufgenommen werden können.
3. Schutzelement nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenfläche von mindestens einer der Seitenwände (9) mit einem nach außen gerichteten Elementteil (19, 20) versehen ist.
4. Schutzelement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der nach außen gerichtete Elementteil (19, 20) an der Seitenwand (9) vorgesehen ist, die nicht mit Schutzkanten (11, 13) versehen ist.
5. Schutzelement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der nach außen gerichtete Elementteil der Seitenwand (9) durch einen geflanschten Elementteil (20) der freien Kanten der betreffenden Seitenwand (9) gebildet wird.
6. Schutzelement nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der erste längliche Elementteil (4), der im gelegten Zustand an der Innenseite der Wand (15) angeordnet und nach oben gerichtet ist, mit einer Verlängerung (16) versehen ist, die von der Ebene des länglichen Elementteils (4) weggebogen ist und von dem anderen länglichen Elementteil (5) wegweist, wobei sich die Verlängerung nur über einen Teil der Breite des Hohlraums (22) erstreckt, und daß eine lose, gebogene Führungsplatte (23) verwendet wird, von welcher sich ein Schenkel (24) von dem Krümmungspunkt nach oben erstreckt und an der Innenwand (17) anliegt, und der andere Schenkel (25) von dem Krümmungspunkt schräg nach unten verläuft und sich über die Verlängerung (16) des Schutzelements bis über den Punkt hinaus erstreckt, an dem die Verlängerung (16) des länglichen Elementteils (4) gekrümmt wurde, um den Hohlraum abzudichten.
DE69613744T 1995-04-13 1996-04-15 Schutzvorrichtung zum Verhindern des Eindringens von Wasser in eine Wand und zum Verbessern des Abführens von Wasser aus einer Wand Expired - Fee Related DE69613744T2 (de)

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