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DE69604456T2 - Steuervorrichtung mit seitendrucktasten zur abgabe eines produkts aus einem behälter - Google Patents

Steuervorrichtung mit seitendrucktasten zur abgabe eines produkts aus einem behälter

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DE69604456T2
DE69604456T2 DE69604456T DE69604456T DE69604456T2 DE 69604456 T2 DE69604456 T2 DE 69604456T2 DE 69604456 T DE69604456 T DE 69604456T DE 69604456 T DE69604456 T DE 69604456T DE 69604456 T2 DE69604456 T2 DE 69604456T2
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DE
Germany
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container
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cap
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piece
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Defi International SARL
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  • Closures For Containers (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Steuervorrichtung mit seitlichen Druckvorrichtungen zur Abgabe eines in einem Behälter enthaltenen Produkts.
  • Es existieren zahlreiche Systeme, um die Abgabe eines in einem Behälter enthaltenen Produkts zu bewirken.
  • Ob es sich um eine Abgabekapsel für ein flüssiges oder pastöses, in einem Behälter enthaltenes Produkt handelt, oder ob es sich um einen Behälter mit einer Verdampfungspumpe oder auch um einen Aerosolbehälter handelt, es findet immer ein Öffnen der Kapsel und/oder ein Ansteuern der Pumpe oder des Ventils des Aerosolbehälters statt.
  • Um dies zu bewerkstelligen, ist es erforderlich, einen Öffnungs- und/oder Betätigungsmechanismus vorzusehen.
  • Die bekannten Systeme weisen im allgemeinen verschiebbare Schieber und/oder drehbare Kapseln auf.
  • Um insbesondere die Betätigung zu vereinfachen, beschreibt indessen das Dokument US-A-3272392 eine Vorrichtung, welche ein bewegbar auf einer Öffnung des Behälters befestigtes Ansatzstück aufweist sowie eine Kappe, welche fest auf dem Behälter angeordnet ist und das besagte Ansatzstück abdeckt und die mit mindestens einer Austrittsöffnung für das Produkt versehen ist, wobei dieses Dokument außerdem die Möglichkeit nahelegt, mindestens zwei seitliche Druckvorrichtungen vorzusehen, die derart angeordnet sind, daß ein auf die besagten Druckvorrichtungen ausgeübter seitlicher Druck eine axiale Verschiebung des Ansatzstücks aus einer Verschlußstellung in eine Öffnungsstellung bewirkt.
  • Der Erfinder schlägt eine Steuervorrichtung mit seitlichen Druckvorrichtungen zur Abgabe eines in einem Behälter enthaltenen Produkts des oben zitierten allgemeinen Typs vor, die sich jedoch hiervon in vorteilhafter Weise dadurch unterscheidet, daß ein elastisches Mittel an der Basis des Ansatzstücks ange ordnet ist und sich an einem festen Teil des Behälters abstützt, um das besagte Ansatzstück entgegen der durch die Druckvorrichtungen ausgeübten Wirkung zu beanspruchen und es ihm zu ermöglichen, seine anfängliche Verschlußstellung wieder einzunehmen.
  • Gemäß einer Ausführungsform sind die seitlichen Druckvorrichtungen als Hebeldrücker ausgebildet, welche derart angelenkt sind, daß sie nach innen kippen, und die fest mit Anschlägen verbunden sind, während das besagte Ansatzstück mindestens zwei radiale Abstützflächen aufweist, auf welchen sich die besagten Anschläge der seitlichen Druckvorrichtungen abstützen.
  • Vorzugsweise sind die Druckvorrichtungen einstückig mit der Kappe verbunden und über als Rillen oder Schwächungsverjüngungen ausgebildete Scharniere angelenkt.
  • Das elastische Mittel zur Rückführung des Ansatzstücks in die Anfangsstellung wird beispielsweise durch mindestens zwei elastische Füße gebildet, die an der Basis des Ansatzstücks angeordnet sind und sich mit ihren freien Enden auf einem festen Teil des Behälters abstützen. Gemäß einer speziellen Ausführungsform bilden die elastischen Füße einen Teil eines elastischen Kranzes, der eine generell konische Form aufweist und durch eine Vielzahl von solchen elastischen Füßen gebildet wird.
  • Gemäß einer Ausführungsform weist das Ansatzstück einen zentralen Schacht auf, dessen Ende mit mindestens einer Durchtrittsöffnung für das Produkt versehen ist und der abgedichtet in einer Schürze der Kappe verschiebbar montiert ist, die um deren Durchtrittsöffnung herum angeordnet ist.
  • In diesem Falle ist die Öffnung der Kappe beispielsweise am Ende einer Ausstülpung angeordnet, in welche das Ende des Schachtes des Ansatzstücks hineingeführt ist.
  • Insbesondere, aber nicht ausschließlich, für eine Bedienungskapsel, ist am Ansatzstück ein Endstück zum Verschließen der Öffnung der Kappe angeordnet, während die Durchtrittsöffnung des Ansatzstücks in der Verschlußstellung des Ansatzstücks durch einen Teil der Kappe verschlossen ist, wohingegen sie in der Öffnungsstellung mit der Öffnung der besagten Kappe in Verbindung steht.
  • Für einen mit einem Öffnungshals versehenen Behälter ist beispielsweise das Ansatzstück verschiebbar in und/oder auf dem besagten Hals des Behälters montiert und kann dazu eine Innenschürze aufweisen, die auf der Innenwand des Halses des Behälters gleitet.
  • In seiner Anwendung auf einen Aerosolbehälter stützt sich ein geeigneter Teil des Ansatzstücks auf der Stange des Behälterventils derart ab, daß die Betätigung der Druckvorrichtungen auf das besagte Ventil einwirkt.
  • In analoger Weise stützt sich für einen Behälter mit einer Verdampfungspumpe ein geeigneter Teil des Ansatzstücks auf der besagten Verdampfungspumpe ab, die auf dem Behälter derart angeordnet ist, daß die Betätigung der Druckvorrichtungen auf die besagte Pumpe einwirkt.
  • Gemäß einer besonders interessanten Ausführungsform steht die Öffnung der Kappe mit einem Applikator für das Produkt in Verbindung.
  • Dabei kann der Applikator beispielsweise die Form eines porösen Elements besitzen, welches dazu geeignet ist, sich mit dem Produkt vollzusaugen.
  • Die Erfindung wird wohl verstanden und andere Einzelheiten erscheinen bei der Lektüre der nachfolgenden Beschreibung, die sich auf die beigefügten Zeichnungen bezieht, in welchen:
  • die Fig. 1 eine Ansicht im Aufriß und im Halbschnitt einer erfindungsgemäßen Kapsel in der Verschlußstellung zeigt;
  • die Fig. 2 der Fig. 1 entspricht, aber die Öffnungsstellung zeigt;
  • die Fig. 3 eine Ansicht der Vorrichtung nach Fig. 1 und 2 von der Seite einer Druckvorrichtung her im Aufriß zeigt;
  • Fig. 4 das bewegbare Ansatzstück der Vorrichtung nach Fig. 1 bis 3 zeigt;
  • Fig. 5 eine Ansicht im Aufriß und im Halbschnitt einer Ausführungsform für einen Aerosolbehälter ist, der mit einem Applikator vom Typ mit einem porösen Element versehen ist;
  • Fig. 6 eine Seitenansicht der Vorrichtung nach Fig. 5 ist.
  • Da die beiden dargestellten Ausführungsformen auf der gleichen Erfindung basieren, sind ähnliche oder vergleichbare Mittel mit der gleichen Bezugsziffer versehen.
  • In den Zeichnungen ist schematisch ein Behälter 1 dargestellt, der ein abzugebendes Produkt enthält.
  • In den Fig. 1 und 2 besitzt der Behälter 1 außerdem einen Hals 2.
  • Bei diesen Ausführungsformen sieht die Erfindung ein Ansatzstück 3 vor, das bewegbar auf einer Öffnung des Behälters und im Falle der Fig. 1 und 2 auf dem Hals des besagten Behälters befestigt ist.
  • Es ist weiterhin eine Kappe 4 vorgesehen, die beispielsweise durch Anklipsen auf dem Behälter 1 derart befestigt ist, daß die besagte Kappe 4 in bezug auf den besagten Behälter 1 vollständig unbeweglich ist.
  • Die Kappe 4 ist mit zwei seitlichen Hebeldrückern 5,5' (die hier einstückig mit dem Rest der Kappe verbunden sind) versehen, die einander diametral gegenüberliegen und wie die Zeichnungen zeigen, derart angelenkt sind, daß sie, wie beispielsweise hier aufgrund von als Rillen oder Schwächungsverjüngungen 6 ausgebildeten Scharnieren nach innen kippen können.
  • Die Druckvorrichtungen 5, 5' sind jeweils mit Anschlägen 7 versehen, die dazu vorgesehen sind, sich auf mindestens zwei Abstützflächen 8, 8' abzustützen, die radial und einander diametral gegenüberliegend am Ansatzstück 3 angeordnet sind.
  • Das Ansatzstück 3 ist mit mindestens einer Durchtrittsöffnung 9 versehen und die Kappe 4 besitzt mindestens eine Öffnung 10.
  • Das Ansatzstück 3 besitzt weiterhin einen zentralen Schacht 11, welcher mit der Öffnung 9 versehen ist und der abgedichtet in einer ihm zugeordneten Schürze 12 der Kappe verschiebbar montiert ist, die um deren Durchtrittsöffnung oder Durchtrittsöffnungen 10 herum angeordnet ist.
  • Bei der Ausführungsform nach den Fig. 1 bis 4 ist die Öffnung 10 der Kappe 4 am Ende einer Ausstülpung 13 angeordnet, in welche das Ende des Schachtes 11 des Ansatzstückes 3 hineingeführt ist, wobei die besagte Ausstülpung als Ausgieß- oder Applikationsmittel für das Produkt dient und bis zur Ausbildung einer echten Kanüle gehen kann.
  • Weiterhin ist bei der Ausführungsform nach den Fig. 1 bis 4 das Ansatzstück 3 mit einer Innenschürze 14 versehen, die im Hals 2 des Behälters 1 gleitet, wobei das Ansatzstück 3 außerdem mit einer Schürze 15 versehen ist, die auf dem besagten Hals 2 gleitet.
  • Aus den Fig. 1, 2, 4 und 5 kann weiterhin erkannt werden, daß das Ansatzstück 3 mit elastischen Füßen 16 versehen ist, die dazu bestimmt sind, sich auf einem festen Teil des Behälters 1 (beispielsweise um den Hals 2 herum) abzustützen.
  • Bei der Ausführungsform nach den Fig. 1, 2 und 4 bilden die Füße 16 einen Teil eines Kranzes, der eine generell konische Form aufweist, wie dies ganz besonders Fig. 4 zeigt, während bei der Ausführungsform nach den Fig. 5 und 6, insbesondere aufgrund der Tatsache der nichtzylindrischen Form zwei Füße vorhanden sind, die einander diametral gegenüberliegend angeordnet sind. Gemäß den Fig. 1, 2 und 4 verlängern die Füße 16 die Schürze 15 des Ansatzstücks 3, während gemäß Fig. 5 jeder Fuß 16 die entsprechende Abstützfläche 8 des besagten Ansatzstücks 3 verlängert.
  • Bei der Ausführungsform nach den Fig. 1 bis 4 stellt man fest, daß in der Verschlußstellung (Fig. 1) das Ansatzstück 3 ein Endstück 17 trägt, welches die Öffnung 10 der Kappe 4 verschließt, während es im Gegensatz hierzu in der Öffnungsstellung (Fig. 2) die besagte Öffnung frei gibt, wodurch die Öffnung 9 und die Öffnung 10 des Ansatzstückes bzw. der Kappe miteinander in Verbindung geraten und die Öffnung 9 gegenüber dem Rest der Kappe abgedichtet getrennt ist, dank der Schürze 12 der Kappe.
  • Bei der Ausführungsform nach den Fig. 5 und 6 stehen die Öffnung 9 und die Öffnung oder die Öffnungen 10 aus Gründen, die im folgenden erläutert werden, ständig in Verbindung miteinander.
  • Bei der Ausführungsform nach den Fig. 5 und 6 ist der Behälter 1 ein Aerosolbehälter, bei welchem ein Teil 19 des Ansatzstücks 3 sich auf der Betätigungsstange 18 des Behälterventils abstützt. Es ist dieser Teil 19 des Ansatzstücks 3 in Fig. 5, der mit der Öffnung 9 versehen ist, während die Öffnung oder die Öffnungen 10 der Kappe beispielsweise in einem kleinen angesetzten Stück 20 angeordnet sind.
  • Indessen kann der Behälter 1 selbstverständlich eine Pulverisierungspumpe aufweisen, wobei die Bezugsziffer 18 den Teil dieser Pumpe repräsentieren kann, auf welchen sich der Teil 19 des Ansatzstücks 3 stützt.
  • Weiterhin ist die Ausführungsform nach den Fig. 5 und 6 mit einem Applikator für das Produkt versehen, der hier die Form eines porösen Elements 21 in Form einer in der Kappe 4 befestigten Kuppel besitzt.
  • Um den Applikator 21 zu schützen, ist hierbei weiterhin eine die Baueinheit abdeckende Schutzkappe 22 vorgesehen.
  • Man erkennt, daß die Fig. 1 bis 4 besonders einen Behälter betreffen, der mit einer einfachen Abgabekapsel in Form einer Ausflußkapsel versehen ist und daß die Fig. 5 und 6 einen Behälter vom Typ eines Aerosolbehälters oder eines mit einer Pumpe versehenen Behälters betreffen, der außerdem einen als poröses Element ausgebildeten Applikator aufweist.
  • Es ist indessen klar, daß diese Vorrichtungen mit dem gleichen Mechanismus versehen sind und in der gleichen Weise arbeiten, indem die seitlichen Druckvorrichtungen 5, 5' betätigt werden.
  • Bei dem Behälter nach den Fig. 1 bis 3 verschließt anfänglich das Endstück 17 des Ansatzstückes 3 die Öffnung 10 der Kappe (Fig. 1), während der Behälter nach den Fig. 5 und 6 durch Abwesenheit des auf die Betätigungsstange 18 des Ventils (oder jeweils der Pumpe) ausgeübten Druckes verschlossen wird.
  • Wenn auf die seitlichen Druckvorrichtungen 5, 5' in Richtung des Pfeiles P in Fig. 2 (was auch auf Fig. 5 angewendet werden kann) ein Druck ausgeübt wird, zwingen die Anschläge 7 der besagten Druckvorrichtungen, welche beispielsweise die Form von Plättchen oder Bügeln aufweisen können und sich auf den Oberflächen 8, 8' des Ansatzstücks 3 abstützen, dieses Ansatzstück in Richtung auf den Behälter einzutauchen (man gehe hierzu von Fig. 1 zur Fig. 2).
  • Der Verschiebungsdruck des Ansatzstücks 3 ermöglicht es, daß die Öffnung 10 der Kappe 4 (Fig. 2) freigegeben wird oder das Aerosolventil nach Fig. 5 und 6 geöffnet wird.
  • Auf diese Weise kann das im Behälter 1 enthaltene Produkt durch die Öffnungen 9 und die Öffnungen 10 entweder direkt (Fig. 1 bis 4) oder den als porö ses Element 21 ausgebildeten Applikator durchtränkend (Fig. 5 und 6) ausfließen.
  • Man erkennt, daß der Ausschlagswinkel der Druckvorrichtungen so berechnet ist, daß eine ausreichende Verschiebung des Ansatzstücks 3 ermöglicht wird.
  • Weiterhin erkennt man auch, daß ein mehr oder weniger starker Druck auf die Druckvorrichtungen eine Regulierung des Ausflusses ermöglicht.
  • Wenn der Druck auf die Druckvorrichtungen aufhört, führen die elastischen Füße 16 das Ansatzstück in die Ausgangsposition zurück.
  • Im Falle der Fig. 5 und 6 unterstützt die Feder, mit welcher das Aerosolventil (oder die Pumpe) ausgerüstet ist und/oder der auf diese ausgeübte Innendruck diese Rückkehr in die Anfangsposition (die Füße 16 können eventuell in gewissen Fällen sich als nicht unbedingt notwendig erweisen).
  • Schließlich ist es offensichtlich, daß ein Behälter vom Typ der Behälter nach den Fig. 1 bis 3 auch mit einem als poröses Element 21 ausgebildeten Applikator nach den Fig. 5 und 6 versehen sein kann, d. h. ein Behälter der weder eine Pumpe aufweist noch ein Aerosolbehälter ist (die Verwendung geschieht durch Umdrehen und/oder durch einen auf die Flanken des Behälters, die zu diesem Zweck weich ausgebildet sind, ausgeübten Druck).

Claims (14)

1. Steuervorrichtung mit seitlichen Druckvorrichtungen (5, 5') zur Abgabe eines in einem Behälter (1) enthaltenen Produkts, die ein bewegbar auf einer Öffnung des Behälters (1) befestigtes Ansatzstück (3) aufweist sowie eine Kappe (4), welche fest auf dem Behälter angeordnet ist und das besagte Ansatzstück abdeckt und die mit mindestens einer Austrittsöffnung (10) für das Produkt versehen ist, und mindestens zwei seitlichen Druckvorrichtungen (5, 5'), die derart angeordnet sind, daß ein auf die besagten Druckvorrichtungen ausgeübter seitlicher Druck eine axiale Verschiebung des Ansatzstücks (3) aus einer Verschlußstellung in eine Öffnungsstellung bewirkt, dadurch gekennzeichnet, daß ein elastisches Mittel (16) an der Basis des Ansatzstücks angeordnet ist und sich an einem festen Teil des Behälters abstützt, um das besagte Ansatzstück entgegen der durch die Druckvorrichtungen ausgeübten Wirkung zu beanspruchen und es ihm zu ermöglichen, seine anfängliche Verschlußstellung wieder einzunehmen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das elastische Mittel zur Rückführung des Ansatzstücks (3) in die Anfangsstellung durch mindestens zwei elastische Füße (16) gebildet wird, die an der Basis des Ansatzstücks angeordnet sind und sich mit ihren freien Enden auf einem festen Teil des Behälters (1) abstützen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die elastischen Füße einen Teil eines elastischen Kranzes (16) bilden, der eine generell konische Form aufweist und durch eine Vielzahl von solchen elastischen Füßen gebildet wird.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die seitlichen Druckvorrichtungen (5, 5') als Hebeldrücker ausgebildet sind, welche derart angelenkt sind, daß sie nach innen kippen, und die fest mit Anschlägen (7) verbunden sind, während das besagte Ansatzstück (3) mindestens zwei radiale Abstützflächen (8, 8') aufweist, auf welchen sich die besagten Anschläge (7) der seitlichen Druckvorrichtungen (5, 5') abstützen.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Druckvorrichtungen (5, 5') einstückig mit der Kappe (4) verbunden und über als Rillen oder Schwächungsverjüngungen ausgebildete Scharniere (6) angelenkt sind.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Ansatzstück (3) einen zentralen Schacht (11) aufweist, dessen Ende mit mindestens einer Durchtrittsöffnung (9) für das Produkt versehen ist und der abgedichtet in einer Schürze (12) der Kappe (4) verschiebbar montiert ist, die um deren Durchtrittsöffnung (10) herum angeordnet ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeich net, daß die Öffnung (10) der Kappe (4) am Ende einer Ausstülpung (13) angeordnet ist, in welche das Ende des Schachtes (11) des Ansatzstücks (3) hineingeführt ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, daß am Ansatzstück (3) ein Endstück (17) zum Verschließen der Öffnung (10) der Kappe (4) angeordnet ist, während die Durchtrittsöffnung (9) des Ansatzstücks (3) in der Verschlußstellung des Ansatzstücks durch einen Teil der Kappe (4) verschlossen ist, wohingegen sie in der Öffnungsstellung mit der Öffnung (10) der besagten Kappe (4) in Verbindung steht.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8 für einen mit einem Öffnungshals (2) versehenen Behälter, dadurch gekennzeichnet, daß das Ansatzstück (3) verschiebbar in und/oder auf dem besagten Hals des Behälters montiert ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Ansatzstück (3) eine Innenschürze (14) aufweist, die auf der Innenwand des Halses (2) des Behälters (1) gleitet.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7 für einen Aerosolbehälter (1), dadurch gekennzeichnet, daß ein geeigneter Teil (19) des Ansatzstücks (3) sich auf der Stange (18) des Behälterventils derart abstützt, daß die Betätigung der Druckvorrich tungen (5, 5') auf das besagte Ventil einwirkt.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7 für einen Behälter (1) mit einer Verdampfungspumpe (18), dadurch gekennzeichnet, daß ein geeigneter Teil (19) des Ansatzstücks (3) sich auf der besagten Verdampfungspumpe (18) abstützt, die auf dem Behälter derart angeordnet ist, daß die Betätigung der Druckvorrichtungen (5, 5') auf die besagte Pumpe einwirkt.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (10) der Kappe (4) mit einem Applikator (21) für das Produkt in Verbindung steht.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Applikator die Form eines porösen Elements (21) besitzt, welches dazu geeignet ist, sich mit dem Produkt vollzusaugen.
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