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DE69521959T2 - Gerät und Verfahren zur Drucksteuerung - Google Patents

Gerät und Verfahren zur Drucksteuerung

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Publication number
DE69521959T2
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DE
Germany
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keyboard
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DE69521959T
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DE69521959D1 (de
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Yoshiyuki Shimamura
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Canon Inc
Original Assignee
Canon Inc
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Publication date
Application filed by Canon Inc filed Critical Canon Inc
Publication of DE69521959D1 publication Critical patent/DE69521959D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE69521959T2 publication Critical patent/DE69521959T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41JTYPEWRITERS; SELECTIVE PRINTING MECHANISMS, i.e. MECHANISMS PRINTING OTHERWISE THAN FROM A FORME; CORRECTION OF TYPOGRAPHICAL ERRORS
    • B41J11/00Devices or arrangements  of selective printing mechanisms, e.g. ink-jet printers or thermal printers, for supporting or handling copy material in sheet or web form
    • B41J11/36Blanking or long feeds; Feeding to a particular line, e.g. by rotation of platen or feed roller
    • B41J11/42Controlling printing material conveyance for accurate alignment of the printing material with the printhead; Print registering

Landscapes

  • Handling Of Sheets (AREA)
  • Handling Of Cut Paper (AREA)
  • Accessory Devices And Overall Control Thereof (AREA)
  • Record Information Processing For Printing (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Drucksteuergerät und ein Verfahren für dieses und insbesondere auf ein Drucksteuergerät und ein Verfahren zum Steuern eines Transportes eines Aufzeichnungsmediums in Übereinstimmung mit einem Zustand.
  • Bislang hat jedes Dokumentenverarbeitungsgerät wie beispielsweise eine Textverarbeitungseinrichtung mit einem Drucker und dergleichen eine Tastatur 1, eine Anzeige 2, einen Speicher 3, eine Aufzeichnungseinrichtung 4 und dergleichen, wie dies in den Fig. 8 bis 12 gezeigt ist. Eine Zuführbahn eines Aufzeichnungsmediums bei jedem der vorstehend erwähnten Dokumentenverarbeitungsgeräte ist nachstehend beschrieben.
  • Die Zuführbahn des Aufzeichnungsmediums bei dem in Fig. 8 gezeigten Dokumentenverarbeitungsgerät ist von einer Art, die als am allgemeinsten erachtet wird. Das Aufzeichnungsmedium wird von einer oberen Zuführöffnung 5% der Aufzeichnungseinrichtung 4, die sich an der Rückseite der Anzeige 2 befindet, eingeführt und wird von einer oberen Ablieferöffnung 55b an der Vorderseite der oberen Zuführöffnung 55a abgeliefert.
  • Gemäß dem in Fig. 9 gezeigten Dokumentenverarbeitungsgerät wird das Aufzeichnungsmedium von der hinteren Zuführöffnung 55a der Aufzeichnungseinrichtung 4, die sich an der Rückseite der Anzeige 2 befindet, eingeführt und wird von der oberen Abliefereröffnung 55b abgeliefert.
  • Gemäß dem in Fig. 10 gezeigten Dokumentenverarbeitungsgerät wird das Aufzeichnungsmedium von der oberen Zuführöffnung 55a der Aufzeichnungseinrichtung 4, die sich an der Vorderseite der Anzeige 2 befindet, eingeführt und wird von der oberen Lieferöffnung 55b befördert.
  • Gemäß dem in Fig. 11 gezeigten Dokumentenverarbeitungsgerät wird das Aufzeichnungsmedium von der Zuführöffnung 55a an der Hinterseite des Gerätes eingeführt und von der oberen Ablieferöffnung 55b der Gerätes an der Vorderseite der Anzeige 2 abgeliefert.
  • Gemäß dem in Fig. 12 gezeigten Dokumentenverarbeitungsgerät wird das Aufzeichnungsmedium von der Zuführöffnung 55a an der Vorderseite des Gerätes eingeführt, tritt entlang der Bahn unter der Tastatur 1, erreicht die an der Hinterseite der Anzeige 2 befindliche Aufzeichnungseinrichtung 4 und wird von der hinteren Ablieferöffnung 55b des Gerätes abgeliefert.
  • Von den vorstehend erwähnten Zuführbahnen gibt es jedoch viele Zuführbahnen, die jeweils eine gekrümmte Zuführbahn haben, bei der sich das Aufzeichnungsmedium in einem gewissen Maße krümmt. Es gibt einige Zuführbahnen, die jeweils eine Zuführbahn haben, die das Medium in der horizontalen Richtung geradlinig zuführen, und sie sind für ein steifes und dickes Aufzeichnungsmedium geeignet, so dass eine Schwierigkeit auftritt. Wie dies in Fig. 12 gezeigt ist, ist es selbst bei dem Dokumentenverarbeitungsgerät, das eine Zuführbahn zum geradlinigen Zuführen des Aufzeichnungsmediums in der horizontalen Richtung hat, im Falle eines derartigen Gerätes, bei dem eine Zuführöffnung des Aufzeichnungsmediums an der Vorderseite des Gerätes vorgesehen ist und die Zuführbahn unter der Tastatur 1 vorgesehen ist, es schwierig, ein kleines Aufzeichnungsmedium einzusetzen, und es ist ein Vorsehen eines Raumes unterhalb der Tastatur 1 erforderlich. Daher ist die Position der Tastatur 1 hoch und die Handhabungseffizienz verschlechtert sich, so dass eine Schwierigkeit vorliegt.
  • Aufgrund der vorstehend erwähnten Nachteilen wurde ein Dokumentenverarbeitungsgerät entworfen, das eine in Fig. 2 gezeigte Zuführbahn hat. Ein Aufzeichnungsmedium wird von der Zuführöffnung 55a eingeführt, die sich an der unteren Seite der Anzeige 2 befindet, tritt entlang der Zuführbahn an die Tastatur 1, erreicht die Aufzeichnungseinrichtung 4, die sich an der hinteren Seite der Anzeige 2 befindet, und wird von der Ablieferöffnung 55b an der Rückseite des Gerätes abgeliefert.
  • Als ein Verfahren zum Einsetzen des Aufzeichnungsmediums bei herkömmlichen Geräten mit den verschiedenen vorstehend erwähnten Zuführbahnen wird ein in der Offengelegten Japanischen Patentanmeldung Nr. 4-329 166 oder in der Offengelegten Japanischen Patentanmeldung Nr. 5-294 027 offenbartes Verfahren angewendet, bei dem das Aufzeichnungsmedium durch eine Andrückplattennase zugeführt wird oder bei dem das Aufzeichnungsmedium bis zu einer bestimmten Position automatisch zugeführt wird, wenn das Aufzeichnungsmedium erfasst wird.
  • Im Falle eines Aufbaus, bei dem der Abschnitt an der Tastatur als eine Zuführbahn des Aufzeichnungsmediums verwendet wird, wie dies in Fig. 2 gezeigt ist, kann jedoch die Tastatur 1 nicht niedergedrückt werden, so dass eine Schwierigkeit auftritt, wenn der Aufbau derart ist, dass bei Erfassung des Aufzeichnungsmediums dieses in einfacher Weise derart zugeführt wird, wie dies in den Offengelegten Japanischen Patentanmeldungen Nr. 4-329 166 oder 5-294 027 offenbart ist, wenn das Aufzeichnungsmedium während des Ausführens eines derartigen Prozesses wie beispielsweise ein anderes Dokumentenbearbeiten außer dem Drucken oder dergleichen eingesetzt wird.
  • Des weiteren wird ein Druckmenü in einem Zustand beendet, bei dem das Aufzeichnungsmedium in einem Aufzeichnungsgerät eingesetzt ist, wobei das Aufzeichnungsmedium an der Tastatur 1 verbleibt. Wenn das Aufzeichnungsmedium nicht herausgenommen wird, kann die Tastatur 1 nicht niedergedrückt werden, so dass eine Schwierigkeit auftritt. Im Falle eines Aufzeichnungsmediums, bei dem eine Andrückplattennase zum manuellen Zuführen des Aufzeichnungsmediums nicht vorhanden ist, kann das Aufzeichnungsmedium nicht aus dem Aufzeichnungsgerät herausgenommen werden, so dass eine Schwierigkeit auftritt.
  • Des weiteren muss im Falle eines derartiges Gerätes, bei dem eine Zeitspanne nach dem Erfassen des Aufzeichnungsmediums bis zum Befördern des Aufzeichnungsmediums in Übereinstimmung mit der Fertigkeit des Anwenders eingestellt ist, wie dies in den Offengelegten Japanischen Patentanmeldungen Nr. 4-329 166 oder 5-294 027 gezeigt ist, eine derartige Zeitspanne jedes Mal eingestellt werden, wenn der Anwender wechselt.
  • Die Druckschrift US-A-5 345 403 offenbart ein Informationsverarbeitungsgerät gemäß dem Oberbegriff des unabhängigen Anspruch 1 und ein Informationsverfahren gemäß dem Oberbegriff des unabhängigen Anspruchs 9. Genauer gesagt offenbart die Druckschrift US-A-5 345 403 ein Informationsverarbeitungsgerät, das eine Tastatur, eine Anzeige und eine Druckeinrichtung aufweist. Die Druckeinrichtung ist in derartigen Weise angeordnet, dass ein Aufzeichnungsmedium, d. h. ein Papierblatt, über die Tastatur durch einen Papierzuführeinrichtung tritt.
  • Im Hinblick auf die vorstehend beschriebenen Nachteile ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, das Bildverarbeitungsgerät und das Verfahren, die aus der Druckschrift US-A-5 345 403 bekannt sind, derart weiterzuentwickeln, dass bei einer Verarbeitung eines Dokumentes in einem Nicht-Aufzeichnungs-Modus das Gerät in einen derartigen Zustand versetzt wird, dass ein Aufzeichnungsmedium nicht in einer Zuführbahn belassen bleibt oder das Aufzeichnungsmedium sofort herausgenommen werden kann, wobei ein günstiges Handhabungseffizienz des Aufzeichnungsmediums unabhängig von der Fähigkeit des Anwenders erzielt wird.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Bildverarbeitungsgerät gemäß dem unabhängigen Anspruch 1 und alternativ durch ein Bildverarbeitungsgerät gemäß dem unabhängigen Anspruch 7 gelöst. Darüber hinaus wird die vorstehend erwähnte Aufgabe durch ein Bildverarbeitungsverfahren gemäß Anspruch 9 und alternativ durch ein Bildverarbeitungsverfahren gemäß Anspruch 15 gelöst.
  • Weitere vorteilhafte Entwicklungen sind in den abhängigen Ansprüchen definiert.
  • Eine automatische Ladefunktion kann in Übereinstimmung mit dem Modus eingeschaltet/ausgeschaltet werden.
  • Die vorstehend erwähnten und andere Aufgabe und Merkmale der vorliegenden Erfindung sind aus der nachstehend aufgeführten detaillierten Beschreibung und den beigefügten Ansprüche unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen besser ersichtlich.
  • Fig. 1 zeigt eine perspektivische Ansicht von außen von einem Dokumentenverarbeitungsgerät, bei dem die vorliegende Erfindung angewendet ist.
  • Fig. 2 zeigt eine vertikale Schnittansicht des Dokumentenverarbeitungsgeräts.
  • Fig. 3 zeigt ein Blockdiagramm eines Aufbaus von einem Steuersystem des Dokumentenverarbeitungsgerätes.
  • Fig. 4 zeigt ein Flussdiagramm von "dem Betrieb, der durch den Anwender ausgeführt wird" und "dem Betrieb des Dokumentenverarbeitungsgerätes", die für eine Zeitspanne nach dem Einschalten bis zu dem Ende des Druckens des Dokumentenverarbeitungsgerätes ausgeführt werden.
  • Fig. 5 zeigt eine Erläuterungsansicht von einer Dokumentbearbeitungsmenümaske, die auf einer Anzeige des Dokumentenverarbeitungsgerätes angezeigt ist.
  • Fig. 6 zeigt eine Erläuterungsansicht von einer Maske zum Erzeugen eines neuen Dokumentes, die an der Anzeige des Dokumentenverarbeitungsgerätes angezeigt ist.
  • Fig. 7 zeigt eine Erläuterungsansicht von einer Druckmenümaske, die an der Anzeige des Dokumentenverarbeitungsgerätes angezeigt ist.
  • Fig. 8 zeigt eine Erläuterungsansicht des Standes der Technik.
  • Fig. 9 zeigt eine Erläuterungsansicht des Standes der Technik.
  • Fig. 10 zeigt eine Erläuterungsansicht des Standes der Technik.
  • Fig. 11 zeigt eine Erläuterungsansicht des Standes der Technik.
  • Fig. 12 zeigt eine Erläuterungsansicht des Standes der Technik. Ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Dokumentenverarbeitungsgerätes ist nachstehend detailliert unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben.
  • Fig. 1 zeigt eine perspektivische Ansicht von außen von dem Dokumentenverarbeitungsgerät, bei dem die vorliegende Erfindung angewendet ist, wobei ein Zustand gezeigt ist, bei dem ein Aufzeichnungsmedium P zu dem Aufzeichnungsgerät zugeführt wird.
  • Fig. 2 zeigt eine vertikale Schnittansicht des Dokumentenverarbeitungsgerätes.
  • Fig. 3 zeigt ein Blockdiagramm von einem Aufbau eines Steuersystems des Dokumentenverarbeitungsgerätes von diesem Ausführungsbeispiel.
  • In Fig. 1 ist mit dem Bezugszeichen 1 die Tastatur als eine Eingabeeinrichtung zum Eingeben einer Information bezeichnet.
  • Mit dem Bezugszeichen 2 ist eine Flüssigkeitskristallanzeige (LCD) als eine Anzeige zum Anzeigen eines eingegebenen Dokumentes oder dergleichen bezeichnet. Die Anzeige 2 ist drehbar zu dem Gerätehauptkörper gehalten. Wenn das Dokumentenverarbeitungsgerät nicht verwendet wird (wenn es beispielsweise befördert wird, eingehüllt wird oder dergleichen), kann die Anzeige 2 nach unten geklappt werden, so dass sie die Tastatur 1 überdeckt. Mit einem Bezugszeichen 3 ist ein Laufwerk bezeichnet (das nachstehend der Einfachheit halber als "floppy disc drive" oder FDD bezeichnet ist) als eine Speichervorrichtung bezeichnet. Die FDD 3 ist in dem Gerätehauptkörper eingebaut. Eine (nicht gezeigte) Diskette als ein entfernbares Speichermedium wird in die FDD 3 eingeführt, wobei Informationen geschrieben werden oder herausgelesen werden.
  • Wie dies in Fig. 2 gezeigt ist, ist ein Aufzeichnungsgerät 4 als eine Aufzeichnungseinrichtung, die auf dem Aufzeichnungsmedium in Übereinstimmung mit den Informationen aufzeichnet, in einem oberen Abschnitt des FDD 3 eingebaut. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist ein Tintenstrahldrucker für ein Aufzeichnen durch ein Ausstoßen von Tinte als ein Aufzeichnungseinrichtung 4 in der FDD 3 eingebaut.
  • Mit dem Bezugszeichen 4a ist eine Tintenkartusche bezeichnet, die folgendes aufweist: einen Aufzeichnungskopfabschnitt 7a zum Ausgeben der Tinte in Übereinstimmung mit der Information und einen Tintenbehälterabschnitt, in dem die Tinte aufbewahrt wird. Die Tintenkartusche 4a ist an einem Schlitten 4b montiert und tastet (bei einer hin- und hergehenden Bewegung) entlang einer Führungswelle 4c in der senkrecht zu der Aufzeichnungsmediumzuführrichtung stehenden Richtung ab. In diesem Fall wird die Tinte von dem Aufzeichnungskopfabschnitt ausgespritzt, wodurch auf dem Aufzeichnungsmedium aufgezeichnet wird. Ein Zuführsystem des Aufzeichnungsmediums bei dem Aufzeichnungsgerät 4 hat folgendes: eine Zuführrolle 4d und eine Andrückrolle 4e, die in einen Druckkontakt mit dieser gelangt, und Ablieferrollen 4f und Streben 4g, die in einen Druckkontakt mit diesen gelangen. Des weiteren ist eine Zuführführung 4h zum Führen des Transportes des Aufzeichnungsmediums zwischen diesen Rollen vorgesehen. In der Zeichnung ist mit den Bezugszeichen 4e eine Zuführöffnung des Aufzeichnungsmediums bezeichnet, und mit dem Bezugszeichen 4j ist eine Ablieferöffnung des Aufzeichnungsmediums bezeichnet. Die Zuführgeschwindigkeit an der Seite der Ablieferrolle ist schneller eingestellt als die Zuführgeschwindigkeit an der Seite der Zuführrolle. Eine Spannung wird auf das Aufzeichnungsmedium zwischen diesen Rollen so aufgebracht, dass das Aufzeichnungsmedium an der Aufzeichnungsposition, die dem Aufzeichnungskopfabschnitt zugewandt ist, nicht gebogen wird.
  • In der Zeichnung ist mit Bezugszeichen 5 eine Steuertafel zum Steuern jeder Einheit des Gerätes bezeichnet. Beispielsweise führt die Steuertafel 5 Informationsprozesse als ein Dokumentenverarbeitungsgerät, eine Steuerung des Aufzeichnungsgerätes und dergleichen aus. Wie dies in Fig. 3 gezeigt ist, sind an der Steuertafel 5 folgende Einrichtungen eingebaut: eine MPU 5a für ein Ausführen einer Steuerprozedur gemäß einem Flussdiagramm von Fig. 4, das nachstehend erläutert ist, um ein Steuersignal zu erzeugen und zum Steuern jeder Einheit; ein ROM 5b, in dem ein Programm entsprechend der Steuerprozedur gespeichert ist; ein RAM 5c, der als ein Arbeitsbereich zum Zeitpunkt des Ausführens der Steuerung verwendet wird; ein Zeitglied 5d zum Messen einer Zeitspanne; eine Schnittstelle 5e zum Austauschen eines Signals mit dem Aufzeichnungsgerät; ein nicht flüchtiger Speicher 5f als eine Halteeinrichtung für nicht flüchtige Daten zum hauptsächlichen Speichern der gespeicherten Anzahl an Blättern, auf denen durch das Aufzeichnungsgerät aufgezeichnet wird, der gespeicherten Anzahl an Reinigungshäufigkeiten etc. und dergleichen.
  • Die durch die Tastatur 1 eingegebenen Daten werden in Übereinstimmung mit dem in der Steuertafel 5 vorgesehenen Programm verarbeitet und an der Anzeige 2 angezeigt. Im Falle des Speicherns der Daten werden die Daten zu dem Speicher 3 übertragen und auf der Diskette gespeichert. Im Gegensatz dazu können die auf der Diskette befindlichen Daten ebenfalls abgerufen werden.
  • Des weiteren können die Daten auf dem Aufzeichnungsmedium durch das Aufzeichnungsgerät 4 aufgezeichnet werden. Ein Kopftreiber 6a und Motortreiber 6b und 6c sind an der Seite des Aufzeichnungsgerätes eingebaut. Diese Treiber treiben den Aufzeichnungskopf 7a der Tintenkartusche 4a an, um die Tinte auszugeben, treiben den Schlittenmotor 7b an, damit der Schlittenmotor 4b abtastet, an dem die Tintenkartusche 4a montiert ist, und treiben einen Zuführmotor 7c an, so dass sich jeder Motor des Zuführsystems zum Zuführen des Aufzeichnungsmediums jeweils dreht. Wenn diese Bauelemente gesteuert werden, werden Positionsinformationen verwendet, die von Blattsensoren 8a, die an der Seite der Zuführöffnung und an der Seite der Ablieferöffnung angebracht sind und die jeweils das Vorhandensein oder Fehlen des Aufzeichnungsmediums erfassen, und von einem Schlittenausgangspositionssensor 8b erhalten werden, der erfasst, ob der Schlitten sich an der Ausgangsposition befindet oder nicht. Wenn der Blattsensor 8a das Vorhandensein des Aufzeichnungsmediums erfasst, dreht der Zuführmotor 7c, wodurch das Aufzeichnungsmedium zu einer vorbestimmten Position zugeführt wird. "Eine vorbestimmte Position" bei diesem Ausführungsbeispiel bedeutet eine obere Randposition in einem Bereich, in dem auf dem Aufzeichnungsmedium durch den Aufzeichnungskopf aufgezeichnet werden kann. Durch ein Einstellen einer derartigen Position auf eine bestimmte Position kann das Aufzeichnen sofort ausgeführt werden. Andererseits ist ein Sensor an der Seite der Ablieferöffnung angebracht, wobei das Aufzeichnungsmedium von der Zuführöffnung zugeführt wird und automatisch zugeführt wird.
  • Indem eine derartige vorbestimmte Position bei der Sensorposition an der Seite der Ablieferöffnung eingestellt wird, kann der Gerätehauptkörper mit Sicherheit die Position des Aufzeichnungsmediums in Erfahrung bringen.
  • Da jedoch, wie dies aus Fig. 1 ersichtlich ist, ein Teil der Tastatur 1 ebenfalls als eine Zuführbahn für das Aufzeichnungsmedium P verwendet wird, können Prozesse (beispielsweise ein Dokumentenbearbeiten) außer dem Drucken nicht ausgeführt werden, wenn das Aufzeichnungsmedium P in die Zuführbahn eingeführt ist.
  • Bei der vorliegenden Erfindung wird dafür lediglich eine Zeitspanne lang, während der ein Druckmenü angezeigt wird, wenn das Vorhandensein des Aufzeichnungsmediums an dem Blattsensor 8a an der Seite der Zuführöffnung erfasst wird, der Zuführmotor 7c gedreht und das Aufzeichnungsmedium wird zu der vorbestimmten Position zugeführt. Zu dem Zeitpunkt, bei dem das Druckmenü beendet ist, wird das Druckmenü nach dem Abliefern des Aufzeichnungsmediums beendet, wenn das Vorhandensein des Aufzeichnungsmediums an dem Blattsensor 8a erfasst wird.
  • Nachstehend wird "der Betrieb, der durch den Anwender ausgeführt wird" und "der Betrieb des Dokumentenverarbeitungsgerätes", die bei einer Zeitspanne nach dem Einschalten bis zu dem Ende des Druckens in dem Fall ausgeführt werden, bei dem ein bestimmtes spezielles Menü als Druckmenü eingestellt ist, unter Bezugnahme auf ein Flussdiagramm von Fig. 4 beschrieben.
  • Zunächst wird, wenn die Antriebsquelle des Gerätehauptkörpers eingeschaltet wird (siehe Schritt S10), da das spezifische Menü gegenwärtig nicht das Druckmenü ist, die Aufzeichnungsmediumerfassungsfunktion ausgeschaltet, so dass das Aufzeichnungsmedium nicht zugeführt wird (siehe Schritt S11) Ein in Fig. 5 gezeigtes Dokumentenbearbeitungsmenü wird an der Anzeige 2 angezeigt (siehe Schritt S12). Mit dem Bezugszeichen 501 ist ein "Zurück zum Dokument"-Menü bezeichnet, um eine Dokumentenbearbeitungsmaske von Fig. 6 an der Anzeige 2 anzuzeigen. Mit dem Bezugszeichen 502 ist ein "Neues Dokument"- Menü zum erneuten Anzeigen einer in Fig. 6 gezeigten Dokumentenbearbeitungsmaske an der Anzeige bezeichnet; mit dem Bezugszeichen 503 ist ein "Dokumentenliste"-Menü zum Anzeigen einer Liste an auf der Diskette (FD) gespeicherten Dokumenten bezeichnet; mit dem Bezugszeichen 504 ist ein "Sichere das Dokument"-Menü zum Speichern des bearbeiteten Dokumentes in der FD bezeichnet; und mit dem Bezugszeichen 505 ist ein "Drucken"- Menü zum Anzeigen eines Menüs zum Drucken des bearbeiteten Dokumentes bezeichnet. Anschließend wird im Falle des Erzeugens des Dokumentes das "Neues Dokument"-Menü 502 unter Anwendung einer Cursortaste (Pfeiltaste) 102 der Tastatur 1 gewählt und eine Enter-Taste 101 der Tastatur 1 wird niedergedrückt (siehe Schritt S13), so dass die Dokumentenbearbeitungsmaske an der Anzeige 2 angezeigt wird (siehe Schritt S14). Ein Dokumenteneingabevorgang wird unter Verwendung von Buchstabentasten oder dergleichen der Tastatur 1 ausgeführt (siehe Schritt S15). Wenn der Dokumenteneingabevorgang beendet ist, wird eine Menütaste 103 der Tastatur 1 niedergedrückt (siehe Schritt S16). Die Prezessroutine kehrt zu dem Dokumentenbearbeitungsmenü in Fig. 5 zurück (siehe Schritt S17). In dem Fall eines Aufzeichnens des erzeugten Dokumentes wird das "Drucken"-Menü 505 bei dem Dokumentenbearbeitungsmenü in Fig. 5 durch die Cursortaste 102 der Tastatur 1 gewählt und die Enter- Taste 101 der Tastatur 1 wird niedergedrückt (siehe Schritt S18). Anschließend wird, da das an der Anzeige 2 angezeigte Menü das Druckmenü ist, die Aufzeichnungsmediumserfassungsfunktion zum Gestatten des Beförderns des Aufzeichnungsmediums eingeschaltet (siehe Schritt S19). Ein Druckmenü von Fig. 7 wird an der Anzeige 2 angezeigt (siehe Schritt S20). Mit dem Bezugszeichen 701 ist ein "Start"-Menü zum Starten des Druckens des bearbeiteten Dokumentes bezeichnet; mit dem Bezugszeichen 702 ist ein "Wiederholen"-Menü zum Wiederholen des durch ein "Anhalten"-Menü 703 angehaltenen Druckens bezeichnet; mit dem Bezugszeichen 703 ist das "Anhalten"-Menü zum vorübergehenden Anhalten des Druckens bezeichnet; mit dem Bezugszeichen 704 ist ein "Blattaufnahme"-Menü zum Wählen eines Modus zum Hereinlassen des Aufzeichnungsmediums nach dem Einführen des Aufzeichnungsmediums nach der Beendung der Wahl eines "Manuell"- Menüs 705 bezeichnet; und mit dem Bezugszeichen 705 ist das "Manuell"-Menü zum Wählen eines Modus zum Verhindern des Ausführens eines automatischen Hereinnehmens bezeichnet. Wenn das Aufzeichnungsmedium in die Aufzeichnungsmediumzuführöffnung 4i in Fig. 1 eingeführt wird (siehe Schritt S21), wirkt die Aufzeichnungsmediumserfassungsfunktion, und das Aufzeichnungsmedium wird in das Aufzeichnungsgerät hereingelassen (siehe Schritt S22). Wenn das "Starten"-Menü 701 gewählt wird und die Enter-Taste niedergedrückt wird (siehe Schritt S23), wird das Drucken gestartet (siehe Schritt S24). Nach der Vollendung des Druckens wird das Aufzeichnungsmedium zu der Außenseite des Gerätehauptkörpers abgeliefert (siehe Schritt S25). Wenn das nächste Drucken nicht ausgeführt wird, wird die Menütaste 103 der Tastatur 1 niedergedrückt (siehe Schritt S26), und das Druckmenü ist beendet. Wenn zu diesem Zeitpunkt das Aufzeichnungsmedium durch den Blattsensor 8a erfasst wird, wird das Aufzeichnungsmedium abgeliefert (siehe Schritt S28). Beispielsweise wird in dem Fall des Beendens des Druckmenüs ohne ein Starten des Druckens bei Schritt S23 das Aufzeichnungsmedium bei Schritt S28 erfasst und abgeliefert. Das Druckmenü wird beendet. Daher wird die Aufzeichnungsmediumserfassungsfunktion ausgeschaltet, um das Befördern des Aufzeichnungsmediums zu behindern (siehe Schritt S29). Die Verarbeitungsroutine kehrt zu dem Dokumentenverarbeitungsmenü in Fig. 5 zurück (siehe Schritt S30).
  • Die Cursortaste 102, die Enter-Taste 101 und die Menütaste 103 der Tastatur 1 sind an Positionen angeordnet, an denen ihre Niederdrückbetätigung nicht durch das Aufzeichnungsmedium P beeinträchtigt wird. Ein erwünschtes Menü kann außerdem durch eine (nicht gezeigte) Zeigevorrichtung bestimmt werden.
  • [Beschreibung des zweiten Ausführungsbeispiels]
  • Das vorstehend dargelegte Ausführungsbeispiel ist in bezug auf den Fall beschrieben, bei dem als ein Beispiel die Aufzeichnungsmediumserfassungsfunktion zu dem Zeitpunkt eingeschaltet wird, bei dem durch das Druckmenü auf dem Aufzeichnungsmedium aufgezeichnet wird. Jedoch wird bei einem Fall eines Aufzeichnungsgerätes mit einer Bildlesefunktion, bei dem ein Aufzeichnungskopf durch einen Lesekopf ausgetauscht wird und unter Verwendung des Zuführsystems des Aufzeichnungsgerätes oder dergleichen ein Bild gelesen wird, auch ein Fall berücksichtigt, bei dem die Aufzeichnungsmediumserfassungsfunktion selbst in dem Fall eines Bildlesemenüs als ein gewisses spezielles Menü in einer gegenüber dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel ähnlichen Weise eingeschaltet wird/ausgeschaltet wird.
  • [Beschreibung des dritten Ausführungsbeispiels]
  • Bei Schritt S22 des vorstehend dargelegten Ausführungsbeispiels wird bei Erfassung des Aufzeichnungsmediums dieses automatisch hereingelassen. Jedoch ist es ebenfalls möglich, den Aufbau in einer derartigen Weise auszuführen, dass nach der Vollendung der Anzeige des Druckmenüs bei Schritt S20, wenn der Anwender das "Manuell"-Menü in Fig. 7 wählt und die Enter-Taste drückt, der Anwender das Aufzeichnungsblatt einführt und das "Blattzufuhr"- Menü in Fig. 7 wählt und die Enter-Taste 101 drückt, das Aufzeichnungsblatt hereingelassen wird. Bei einem derartigen Aufbau kann das Aufzeichnungspapier ebenfalls sicher eingesetzt werden, selbst wenn der Anwender keinerlei Erfahrung in bezug auf einen automatischen Aufnahmevorgang hat.
  • Wie dies vorstehend beschrieben ist, wird eine Zeitspanne lang von dem Schritt S11 bis zum Schritt S17 das Aufzeichnungsmedium nicht befördert, selbst wenn das Aufzeichnungsmedium in die Aufzeichnungsmediumzuführöffnung eingesetzt worden ist. Eine Zeitspanne von dem Schritt S20 bis zum Schritt S60 lang wird das Aufzeichnungsmedium zu dem Aufzeichnungsgerät befördert, indem das Aufzeichnungsmedium in die Aufzeichnungsmediumzuführöffnung eingesetzt wird. Das heißt, da das Einsetzen des Aufzeichnungsmediums in das Aufzeichnungsgerät lediglich eine Zeitspanne lang gestattet ist, während der ein bestimmter Druckmodus gewählt wird, verbleibt im Falle eines Ausführens eines anderen Prozesses außer einem bestimmten Druckmodus das Aufzeichnungsmedium nicht in der Zuführbahn an der Tastatur. Daher ist ein derartiger Nachteil, dass die Tastatur nicht betätigt werden kann, beseitigt, und das Dokumentenverarbeitungsgerät kann bei einer günstigen Handhabungseffizienz vorgesehen werden. Da der Anwender den automatischen Zuführmodus des Aufzeichnungsmediums selbst dann wählen kann, wenn er keinerlei Erfahrung bei der automatischen Beförderung hat, kann das Aufzeichnungsmedium sicher eingesetzt werden.
  • Wie dies vorstehend beschrieben ist, ist es gemäß der vorliegenden Erfindung möglich, ein Drucksteuergerät und ein Verfahren für dieses derart zu schaffen, dass bei einer Dokumentenverarbeitung in einem Nicht-Aufzeichnungsmodus das Gerät in einen Zustand versetzt werden kann, bei dem kein Aufzeichnungsmedium an der Zuführbahn verbleibt, oder das Aufzeichnungsmedium kann bald entfernt werden, und eine geeignete Handhabungseffizienz des Aufzeichnungsmediums wird unabhängig von dem Grad der Ausbildung oder der Fähigkeit des Anwenders erzielt.

Claims (16)

1. Informationsverarbeitungsgerät mit:
einer Tastatur (1) zum Eingeben von Daten;
einer Anzeige (2) zum Anzeigen von Informationen auf der Grundlage der durch die Tastatur (1) eingegebenen Daten, wobei die Informationen eine Vielzahl an Betätigungsmenüs umfassen, von denen eines ein Druckmenü ist;
einer Papierzuführeinrichtung (7c) zum automatischen Einsetzen eines Aufzeichnungsmediums (P) an einer Druckstartposition, wenn das Aufzeichnungsmedium in das Gerät bei einer vorbestimmten Position eingeführt ist; und
einer Druckeinrichtung (4) zum Drucken von Daten auf dem Aufzeichnungsmedium, das über die Tastatur tritt;
gekennzeichnet durch
eine Steuereinrichtung (5), die ermöglicht, dass die Papierzuführeinrichtung (7c) automatisch das Aufzeichnungsmedium einsetzt, wenn das Druckmenü durch die Anzeige (2) angezeigt wird, und die verhindert, dass die Papierzuführeinrichtung (7c) automatisch das Papiermedium einsetzt, wenn das Druckmenü nicht an der Anzeige (2) angezeigt wird.
2. Gerät gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass dieses des weiteren eine Erfassungseinrichtung (8a), die erfasst, ob ein Aufzeichnungsmedium (P) noch durch die Papierzuführeinrichtung (7c) eingesetzt ist, nachdem die Anzeige das Anzeigen des Druckmenüs beendet hat, und eine Papierausgabeeinrichtung (5, 7c) aufweist, die das Aufzeichnungsmedium (P) ausgibt, wenn die Erfassungseinrichtung (8a) erfasst, dass das Aufzeichnungsmedium (P) noch durch die Papierzuführeinrichtung (7c) eingesetzt ist.
3. Gerät gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckeinrichtung (4) Informationen auf einem Aufzeichnungsmedium (P) im Ansprechen auf einen Druckbefehl druckt, der während eines Zustandes erteilt wird, bei dem das Aufzeichnungsmedium durch die Papierzuführeinrichtung (7c) eingesetzt ist.
4. Gerät gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeige (2) eine Dokumentenbearbeitungsmaske anzeigt, wenn das Druckmenü nicht angezeigt ist.
5. Gerät gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckmenü mit einer Cursortaste (102) und einer Befehlstaste (101) bearbeitet wird, die an einer anderen Position als die Positionen vorgesehen sind, oberhalb derer ein Aufzeichnungsmedium durch die Papierzuführeinrichtung (7c) eingesetzt ist.
6. Gerät gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeige (2) eine Liste an gespeicherten Dokumenten anzeigt, wenn das Druckmenü nicht angezeigt ist.
7. Informationsverarbeitungsgerät mit:
einer Tastatur (1) zum Eingeben von Daten;
einer Anzeigeeinrichtung (2) zum Anzeigen von Informationen auf der Grundlage der durch die Tastatur (1) eingegebenen Daten, wobei die Informationen eine Vielzahl an Betätigungsmenüs umfassen, von denen eines ein Lesemenü ist;
einer Papierzuführeinrichtung (7c) für ein automatisches Einsetzen eines Aufzeichnungsmediums (P) an einer Lesestartposition, wenn das Aufzeichnungsmedium in das Gerät von einer vorbestimmten Position eingeführt ist;
einer Leseeinrichtung (4) zum Lesen von Daten von dem Aufzeichnungsmedium, das über die Tastatur tritt; und
einer Steuereinrichtung (5), die ermöglicht, dass die Papierzuführeinrichtung (7c) automatisch das Aufzeichnungsmedium (P) einsetzt, wenn ein Lesemenü durch die Anzeige (2) angezeigt wird, und die verhindert, dass die Papierzuführeinrichtung (7c) automatisch das Aufzeichnungsmedium (P) einsetzt, wenn das Lesemenü nicht durch die Anzeige (2) angezeigt wird.
8. Gerät gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckmenü ein Manuell-Menü (705) und ein Blattaufnahme- Menü (704.) hat und wobei die Steuereinrichtung (5) ermöglicht, dass die Papierzuführeinrichtung (7c) automatisch das Aufzeichnungsmedium (P) an der Druckstartposition einsetzt, wenn das Aufzeichnungsmedium in das Gerät an der vorbestimmten Position eingeführt ist, wenn ein Ausführen des Manuell-Menüs und des Blattaufnahme-Menüs gewählt worden ist.
9. Steuerverfahren, das bei einem Informationsverarbeitungsgerät ausgeführt wird, das folgendes aufweist:
eine Tastatur (1) zum Eingeben von Daten, eine Anzeige (2) zum Anzeigen von Informationen auf der Grundlage der durch die Tastatur (1) eingegebenen Daten, wobei die Informationen eine Vielzahl an Betätigungsmenüs umfassen, von denen eines ein Druckmenü ist,
eine Papierzuführeinrichtung (7c) zum automatischen Einsetzen eines Aufzeichnungsmediums an einer Druckstartposition, wenn das Aufzeichnungsmedium in das Gerät an einer vorbestimmten Position eingeführt ist, und eine Druckeinrichtung (4) zum Drucken von Daten auf dem Aufzeichnungsmedium, das über die Tastatur tritt, wobei das Verfahren
gekennzeichnet ist durch die folgenden Schritte:
Ermöglichen, dass die Papierzuführeinrichtung (7c) automatisch das Aufzeichnungsmedium an der Druckstartposition einsetzt, wenn das Aufzeichnungsmedium in das Gerät an der vorbestimmten Position eingeführt ist, wenn das Druckmenü durch die Anzeige (2) angezeigt wird; und
Verhindern, dass die Papierzuführeinrichtung (7c) automatisch das Aufzeichnungsmedium an der Druckstartposition einsetzt, wenn das Aufzeichnungsmedium in das Gerät an der vorbestimmten Position eingeführt ist, wenn das Druckmenü nicht durch die Anzeige angezeigt wird.
10. Verfahren gemäß Anspruch 9, gekennzeichnet durch den Schritt eines Erfassens, ob ein Aufzeichnungsmedium noch durch die Papierzuführeinrichtung (7c) eingesetzt ist, nachdem die Anzeige (2) das Anzeigen des Druckmenüs beendet hat, und den Schritt des Ausgebens des Aufzeichnungsmediums, wenn bei dem Erfassungsschritt erfasst wird, dass das Aufzeichnungsmedium noch durch die Papierzuführeinrichtung (7c) eingesetzt ist.
11. Verfahren gemäß Anspruch 9, gekennzeichnet durch den Schritt eines Druckens von Informationen auf einem Aufzeichnungsmedium im Ansprechen auf einen Druckbefehl, der während eines Zustandes erteilt wird, bei dem das Aufzeichnungsmedium durch die Papierzuführeinrichtung (7c) eingesetzt ist.
12. Verfahren gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeige (2) eine Dokumentenbearbeitungsmaske anzeigt, wenn das Druckmenü nicht angezeigt wird.
13. Verfahren gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckmenü mit einer Cursortaste (102) und einer Befehlstaste (101) bearbeitet wird, die an einer anderen Position als an Positionen vorgesehen sind, oberhalb derer ein Aufzeichnungsmedium durch die Papierzuführeinrichtung (7c) eingesetzt wird.
14. Verfahren gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeige (2) eine Liste an gespeicherten Dokumenten anzeigt, wenn das Druckmenü nicht angezeigt wird.
15. Steuerverfahren, das bei einem Informationsverarbeitungsgerät ausgeführt wird, das folgendes aufweist:
eine Tastatur (1) zum Eingeben von Daten,
eine Anzeige (2) zum Anzeigen von Informationen auf der Grundlage der durch die Tastatur (1) eingegebenen Daten, wobei die Informationen eine Vielzahl an Betätigungsmenüs umfassen, von denen eines ein Lesemenü ist,
eine Papierzuführeinrichtung (7c) zum automatischen Einsetzen eines Aufzeichnungsmediums an einer Lesestartposition, wenn das Aufzeichnungsmedium in das Gerät an einer vorbestimmten Position eingeführt ist, und
eine Leseeinrichtung zum Lesen von Daten von einem Aufzeichnungsmedium, das über die Tastatur tritt, wobei das Verfahren die folgenden Schritte aufweist:
Ermöglichen, dass die Papierzuführeinrichtung (7c) automatisch das Aufzeichnungsmedium an der Lesestartposition einsetzt, wenn das Aufzeichnungsmedium in das Gerät an der vorbestimmten Position eingeführt ist, wenn das Lesemenü durch die Anzeige (2) angezeigt wird; und
Verhindern, dass die Papierzuführeinrichtung (7c) automatisch das Aufzeichnungsmedium an der Lesestartposition einsetzt, wenn das Aufzeichnungsmedium in das Gerät an der vorbestimmten Position eingeführt ist, wenn das Lesemenü nicht durch die Anzeige angezeigt wird.
16. Verfahren gemäß Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckmenü ein Manuell-Menü (705) und ein Blattaufnahme- Menü (704) umfasst, und wobei bei dem Schritt des Ermöglichens ermöglicht wird, dass die Papierzuführeinrichtung (7c) automatisch das Aufzeichnungsmedium (P) an der Druckstartposition einsetzt, wenn das Aufzeichnungsmedium (P) in das Gerät an der vorbestimmten Position eingeführt ist, wenn ein Ausführen des Manuell-Menüs und des Blattaufnahme-Menüs gewählt worden ist.
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