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DE69434037T2 - Frankiermaschine mit zusätzlichen Anzeigen - Google Patents

Frankiermaschine mit zusätzlichen Anzeigen Download PDF

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DE69434037T2
DE69434037T2 DE1994634037 DE69434037T DE69434037T2 DE 69434037 T2 DE69434037 T2 DE 69434037T2 DE 1994634037 DE1994634037 DE 1994634037 DE 69434037 T DE69434037 T DE 69434037T DE 69434037 T2 DE69434037 T2 DE 69434037T2
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Germany
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DE1994634037
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Claude Martin
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Secap (groupe Pitney Bowes) Boulogne Billancourt
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Secap SA
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  • Physics & Mathematics (AREA)
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  • Devices For Checking Fares Or Tickets At Control Points (AREA)
  • Management, Administration, Business Operations System, And Electronic Commerce (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine elektronische Frankiermaschine mit Druckmitteln, Mitteln zur Eingabe von Postwerten, Druckmitteln sowie Postbuchführungsmitteln, wobei die Gesamtheit dieser Mittel in einem Sicherheitsgehäuse eingeschlossen ist, sowie mit ersten Anzeigemitteln, um sogenannte „vorschriftsmäßige" Postbuchführungsdaten anzuzeigen, wobei diese ersten Anzeigemittel derart im Gehäuse angeordnet sind, dass die dort angezeigten Daten von außerhalb des Gehäuses sichtbar sind.
  • Die bekannten elektronischen Frankiermaschinen sind so gebaut, dass die Postbuchführungsdaten, welche Geldsummen darstellen und dort gespeichert sind, vor betrügerischen Handlungen jeder Art geschützt sind; hierzu weisen sie ein mit einem Schloss, einer Plombe oder jeder anderen geeigneten Vorrichtung verschlossenes Sicherheitsgehäuse auf, welches die Druckmittel, die Druckmanagement-Schaltungen und die Postbuchführungsschaltungen einschließt; eine derartige Frankiermaschine wurde beispielsweise in der FR-A-2.360.136 beschrieben.
  • Damit diese Maschinen ihre Rolle perfekt ausfüllen, müssen im Allgemeinen ihre Auslegung und ihre Bauweise strenge Sicherheitsvorschriften einhalten. Dem gemäß werden diese Maschinen unter der Aufsicht der Postdienste der unterschiedlichen Länder konzipiert und in Betrieb genommen. Daraus folgt, dass es relativ schwierig ist, diese Maschinen weiterzuentwickeln, da jede Änderung einer bestehenden Maschine ein Zulassungsverfahren erforderlich macht. Ferner sehen es die Postdienste nicht gerne, wenn zu viele Arten von Frankiermaschinen in Betrieb sind, denn dadurch erschwert sich die Aufgabe der Kontrollstellen.
  • Des Weiteren besteht Bedarf an einer Frankiermaschine, welche nicht nur die Grundpostfunktionen aufweist, sondern auch dem Benutzer weitere Funktionen anbieten können, insbesondere im Managementbereich. Auf einer anderen Ebene besteht immer mehr Bedarf an einer Maschine, die an die Anforderungen unterschiedlicher Kundengruppen angepasst werden kann, ohne dass die Anpassung neuer Funktionen in Hinblick auf die Erfüllung dieser Anforderungen die Postzulassung in Frage stellt.
  • Eine dieser erwünschten Funktionserweiterungen bezieht sich auf die Anzeige. Die Postverwaltungen verlangen nämlich mindestens die Anzeige von sogenannten „vorschriftsmäßigen" Postdaten, wobei diese aus dem Inhalt einiger empfindlicher Register der Maschine bestehen, in denen beispielsweise der Postsaldo oder der Gesamtbetrag der Frankierungen gespeichert sind. Andererseits möchten die Benutzer zu Managementfunktionen Zugang haben, weswegen ihrerseits Bedarf an der Anzeige weiterer Daten wie beispielsweise Statistiken, Anzahl der mit einem bestimmten Satz frankierten Briefe usw. besteht. Ferner kann je nach Kundengruppe oder je nach Land das Format der anzuzeigenden Daten zu variieren sein.
  • In der FR-A-2.407.536 wurde eine Frankiermaschine vorgeschlagen, welche keine Anzeigeeinrichtung in dem Sicherheitsgehäuse aufweist, jedoch mit einer Übertragungsleitung ausgestattet ist, um die Anzeigeeinrichtung in ein externes Gehäuse zu verlagern. Eine derartige Maschine ist mit dem Nachteil behaftet, dass Betrüger die anzuzeigenden Daten „manipulieren" könnten, so dass es sein könnte, dass beispielsweise bei der Ablesung des Postsaldos durch die Postdienste der Gesamtbetrag der angezeigten Frankierungen nicht dem Gesamtbetrag der tatsächlich vorgenommenen Frankierungen entspricht. Aus diesem Grunde ist die Lösung, die darin besteht, die Anzeigeeinrichtung nach außerhalb des Gehäuses zu verlagern, nicht zufriedenstellend.
  • Aus der EP-A-0 125 526 ist eine zweiteilige Frankiermaschine bekannt, bei deren erstem Teil es sich um einen Zähler handelt, der die Postdaten verbucht und deren zweites Teil dem Zähler als mechanischer Träger sowie als elektrische Versorgung desselben dient. Das zweite Teil weist eine Anzeigeeinrichtung zur Anzeige der im dem ersten Teil aufgenommenen Postdaten auf.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die Gesamtheit der hier erwähnten, mit der Anzeigeeinrichtung zusammenhängenden Probleme zu lösen.
  • Gegenstand der Erfindung ist hierzu eine elektronische Frankiermaschine mit Mitteln zur Eingabe von Postwerten, Druckmitteln sowie Steuerungs- und Postbuchführungsmitteln, wobei die Gesamtheit dieser Mittel in einem Sicherheitsgehäuse eingeschlossen ist, sowie mit ersten Anzeigemitteln, um sogenannte „vorschriftsmäßige" Postbuchführungsdaten anzuzeigen, wobei diese ersten Anzeigemittel derart im Gehäuse angeordnet sind, dass die darin angezeigten Daten von außerhalb des Gehäuses gelesen werden können, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Sende-Serienverbindung aufweist, die anzuzeigende Daten ständig nach außerhalb des Sicherheitsgehäuses überträgt, welche mindestens bestimmte der von den ersten Anzeigemitteln angezeigten Daten einschließen.
  • Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist ferner eine Frankiermaschine mit Mitteln zur Eingabe von Postwerten, Druckmitteln sowie Steuerungs- und Postbuchführungsmitteln, wobei die Gesamtheit dieser Mittel in einem Sicherheitsgehäuse eingeschlossen ist, sowie mit ersten Anzeigemitteln, um so genannte „vorschriftsmäßige" Postbuchführungsdaten anzuzeigen, wobei diese ersten Anzeigemittel derart im Gehäuse angeordnet sind, dass die darin angezeigten Daten von außerhalb des Gehäuses gelesen werden können, wobei die genannte Maschine eine Vorrichtung aufweist, welche extern in Bezug auf das Sicherheitsgehäuse angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass sie ferner eine Sende-Serienverbindung aufweist, die anzuzeigende Daten ständig nach außerhalb des Sicherheitsgehäuses überträgt, welche mindestens bestimmte der von den ersten Anzeigemitteln angezeigten Daten einschließen, wobei die Vorrichtung zweite Anzeigemittel aufweist sowie eine Empfangs-Serienverbindung, welche geeignet ist, mit der genannten Sende-Serienverbindung zusammenzuwirken, um die übertragenen Daten ganz oder teilweise anzuzeigen.
  • Mit diesen Maßnahmen behebt die vorliegende Erfindung die vorgenannten Nachteile. Die zweiten Anzeigemittel oder zusätzlichen Anzeigemittel ermöglichen es nämlich, die Anzeige der vom Benutzer gewünschten Daten vorzunehmen. Es brauchen nicht alle durch die Serienverbindung übertragenen Daten angezeigt zu werden und es kann eine Auswahl unter ihnen vorgenommen werden.
  • Es ist anzumerken, dass die ersten Anzeigemittel fest mit dem Sicherheitsgehäuse verbunden und von diesem geschützt bleiben, wobei die Post Zugang dazu haben kann, um diese üblichen Kontrollen durchzuführen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Maschine dadurch gekennzeichnet, dass die externe Vorrichtung an das genannte Sicherheitsgehäuse anpassbar ist, so dass die Anzeige der von den genannten ersten Anzeigemitteln darstellbaren Daten verdeckt wird.
  • Durch diese vorteilhafte Maßnahme kann vermieden werden, dass der Benutzer durch die ständige Datenanzeige an der ersten Anzeigeeinrichtung gestört wird. In der Praxis geht für den Benutzer alles so vonstatten, als ob die ersten Anzeigemittel durch die zweiten ersetzt worden wären.
  • Im Übrigen ergeben sich die Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung anhand der nachfolgenden Beschreibung, in der auf die beigefügten Zeichnungen Bezug genommen wird, bei denen
  • 1 ein Blockschaltbild einer Frankiermaschine ist,
  • 2 eine vereinfachte Teilansicht der Frankiermaschine gemäß 1 ist,
  • 3 eine 2 entsprechende Ansicht ist, wobei die Frankiermaschine mit den zweiten Anzeigemitteln versehen wurde,
  • 4 ein Blockschaltbild der Vorrichtung mit den zweiten Anzeigemitteln gemäß 3 ist und
  • 5 eine 4 entsprechende Ansicht zur Veranschaulichung einer Ausführungsvariante ist.
  • 1 ist ein Blockschaltbild einer erfindungsgemäßen Frankiermaschine.
  • Die Frankiermaschine weist herkömmlicherweise Mittel 11 zur Eingabe von Postwerten auf, welche mit einer Steuerungs- und Postbuchführungsschaltung 12 verbunden sind, wobei diese Letztere mit elektromechanischen Druckmitteln 13 verbunden ist. Es ist ebenfalls eine geregelte Versorgung 16 zur Versorgung der gesamten Maschine vorgesehen.
  • Der Aufbau der Mittel 11, 13, 16 ist dem Fachmann bekannt. Die Eingabemittel können beispielsweise aus einer Tastatur oder aus einer Zuführung von aus einem in Bezug auf die Frankiermaschine extern angeordneten Steuerungsorgan stammenden binären Daten bestehen. Die Steuerungs- und Postbuchführungsschaltungen weisen unterschiedliche Speicherregister und Mikroprozessor-Register zur Steuerung der elektromechanischen Druckmittel 13 auf. Die mit Bezugszeichen 12 schematisch dargestellten Steuerungs- und Buchführungsschaltungen weisen ebenfalls empfindliche Speicher zur Speicherung der Postdaten wie des Postsaldos oder des Gesamtbetrags der Frankierungen auf. So wie andere, können diese Daten an einer ersten Anzeigeeinrichtung 15a, 15b angezeigt werden. Die Gesamtheit der Mittel 11, 13, 16 sowie die Schaltung 17 zur Steuerung der Anzeigeeinrichtung 15a, 15b sind in einem unverletzbaren und eventuell plombierten Sicherheitsgehäuse eingeschlossen, wobei lediglich das Fenster zum Ablesen der Anzeigeeinrichtung 15a, 15b derart angeordnet ist, dass es von außerhalb des Gehäuses sichtbar ist.
  • Die Gesamtheit dieser Maßnahmen ist äußerst herkömmlich auf dem Gebiet der Frankiermaschinen. Es wird hier zweckmäßigerweise auf die FR-A-2.360.136 verwiesen, deren Inhalt vorliegend übernommen wird und die eine derartige Mittel einsetzende Frankiermaschine beschreibt. Ferner ist die in dieser Ausführungsform verwendete Frankiermaschine die Maschine, welche von der Anmelderin unter der Bezeichnung „MINIPOST" seit 1990 hergestellt und vertrieben wird, jedoch ohne die beschriebenen und in den Figuren dargestellten Mittel mit einem Bezugszeichen gleich oder über 20 hierauf. Die „MINIPOST"-Maschine setzt Mittel ein, welche mit den Mitteln 11 bis 17 identisch sind, wobei das Gehäuse 14, die Schaltung 12 und die Versorgung 16, wie nachfolgend erläutert, deutlich verändert worden sind. Die bereits bekannten und durch die vorliegende Erfindung nicht veränderten Merkmale der Mittel 11 bis 17 werden hier folglich nicht eingehender beschrieben.
  • 2 ist eine schematische Darstellung des Sicherheitsgehäuses 14 an der Stelle, an der die Anzeigeeinrichtung 15 angeordnet ist, welche nachfolgend als „erstes Anzeigemittel" bezeichnet wird. Diese Mittel weisen zwei Anzeigezeilen 15a, 15b auf. Die Anzeigeeinrichtungen 15a, 15b sind auf schrägen Trägerwänden 18a, 18b angeordnet.
  • Gemäß einem Aspekt der Erfindung sind Kontakte 21 auf dem Außengehäuse 14 angeordnet. In dieser Ausführungsform sind diese Kontakte auf dem Träger 18a angeordnet und stellen sich in Form länglicher Bereiche dar, welche geeignet sind, mit Federkontakten zusammenzuwirken, welche von der Struktur der zweiten Anzeigemitteln getragen sind.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung sind die Steuerungs- und Buchführungsmittel 12 geeignet, die vorschriftsmäßigen Postdaten umfassende Daten zu einer Serienverbindung zu übertragen. In der ausgewählten und dargestellten Ausführungsform wird die Serienverbindung durch eine Anordnung aus zwei Sendedioden 22, 22' gebildet, welche herkömmlich angeordnet und mit der Steuerungs- und Buchführungsschaltung 12 verbunden sind, wobei diese angepasst worden ist, um binäre Signale zu den Dioden 22, 22' zu übertragen, welche die von der Post verlangten Postdaten („vorschriftsmäßige" Daten) darstellen, sowie eine Gesamtheit von Daten, welche die Position aller Zähler enthalten, wie Aufwärtszähler, Abwärtszähler, Briefzähler, statistische Informationen, Informationen über den Zustand der Maschine (Zwischenfälle, Wartungsinformationen). Die Dioden sind hierbei von Siemens-Bauart mit der Bezeichnung SFH 487.
  • 3 zeigt eine extern angeordnete Vorrichtung mit einer zweiten Anzeigeeinrichtung, welche auf der Frankiermaschine gemäß 2 angeordnet ist.
  • Die extern angeordnete Vorrichtung 30 weist ein unteres Gehäuse 31 und ein oberes Gehäuse auf, welches an einem Drehgelenk 33 angelenkt ist, so dass es ausgerichtet werden kann. Das untere Gehäuse 31 weist ein unteres Teil 32 auf, dessen Form geeignet ist, sich an die Außenform des Sicherheitsgehäuses 14 auf Höhe der die Anzeigezeilen 15a, 15b tragenden Wände 16a, 16b anzupassen.
  • Das untere Gehäuse 31 weist zwei bewegliche Befestigungen 34, 34' auf, welche seitlich angeordnet sind und geeignet sind, mit den an dem Gehäuse 14 angeordneten seitlichen Lappen 35, 35' zusammenzuwirken, um die extern angeordnete Vorrichtung 30 daran zu befestigen.
  • Das untere Gehäuse 31, das an dem Sicherheitsgehäuse zur Anlage kommt, ist mit zwei Federkontakten versehen, welche angeordnet sind, um die Kontaktbereiche 21, 21' zu belasten und dadurch die Versorgung der extern angeordneten Vorrichtung 30 zu ermöglichen. In der 4 sind die Federkontakte schematisch mit den Bezugszeichen 43, 43' dargestellt.
  • Erfindungsgemäß weist die extern angeordnete Vorrichtung eine Empfangs-Serienverbindung auf, welche geeignet ist, mit der Sende-Serienverbindung zusammenzuwirken. In dieser Ausführungsform weist die Empfangs-Serienverbindung 41 zwei Fototransistoren 42, 42' auf. Die Fototransistoren 42, 42' sind auf dem unteren Gehäuse 31 derart angeordnet, dass sie den Sendedioden 22, 22' zugewandt sind, wenn das Gehäuse 31 am Sicherheitsgehäuse 14 befestigt ist – wie in 3 dargestellt. Die in dieser Ausführungsform verwendeten Fototransistoren sind von Siemens-Bauart mit der Bezeichnung SFH 309.
  • Innerhalb des oberen Gehäuses 32 befinden sich gegenüber einem Ablesefenster 37 eine Anzeigeeinrichtung 40 mit zwei Zeilen 40a, 40b mit sechzehn Flüssigkristallzeichen der Marke OCULAR (746 Lingco Drive, Richardson TX 75081, diese Gesellschaft fertigt Flüssigkristallanzeigen nach Maß an) sowie eine elektronische Karte. Die elektronische Karte weist im Wesentlichen eine Treiberschaltung 46 für die Anzeigeeinrichtung 40 auf (wobei es sich hier um eine von Philips mit der Bezeichnung PCF 8576 vertriebene integrierte Schaltung handelt) sowie die Schaltungen zur Verbindung mit der Anzeigeeinrichtung 40 und der Empfangs-Serienverbindung 41, welche vorliegend durch die Fototransistoren 42, 42' gebildet sind. Diese Schaltung weist ebenfalls Versorgungsleiter 44 (in 4 strichliert schematisch dargestellt) auf, welche mit den Federkontakten 43, 43' verbunden sind und die Versorgung der Anzeigeeinrichtung 40 und der integrierten Schaltung 46 gewährleisten.
  • Das Blockschaltbild der Treiberschaltung 46 für die Flüssigkristall-Anzeigeeinrichtung ist aus dem Philips-Katalog erhältlich und ist herkömmlich nach dem Stand der Technik. Es wird daher vorliegend nicht näher darauf eingegangen. Es ist anzumerken, dass sie geeignet ist, um an ihren Eingängen binäre Daten wie die von den Fototransistoren 42, 42' übertragenen Daten zu empfangen und die gesamte Verarbeitung durchzuführen, um den Flüssigkristall-Anzeigeeinrichtungen die geeigneten Steuerungssignale abzugeben, so dass die genannten Daten angezeigt werden.
  • In einer Variante gemäß 5 kann zwischen der Treiberschaltung 46 und der Empfangs-Serienverbindung 41 eine Auswahlschaltung 50 angeordnet werden, welche einen Decoder für die von der Serienverbindung 41 empfangenen Daten sowie eine Reihe von Gattern aufweist, um gewisse ausgewählte der Daten zur Treiberschaltung 46 durchzulassen. Durch diese Maßnahmen können die anzuzeigenden Daten ausgewählt werden. Es ist anzumerken, dass die Auswahlschaltung 50 außerhalb des Sicherheitsgehäuses 14 angeordnet ist und dass sie nicht denselben strengen Sicherheitsvorschriften der Post unterliegen muss wie die innerhalb des Sicherheitsgehäuses 14 angeordneten Vorrichtungen. Es kann somit durch eine für jede Kundengruppe angepasste Auswahlschaltung vorgesehen werden, ohne die Zulassung der Maschine insgesamt in Frage zu stellen.
  • In beiden Ausführungsvarianten sind die extern angeordnete Vorrichtung oder die zusätzlichen Anzeigemittel, welche gerade beschrieben worden sind, derart ausgelegt, dass sie sich an der Maschine über den in die Maschine integrierten Anzeigeeinrichtungen befestigen, welche Maschine dadurch geschützt wird. Dadurch kommt der Benutzer in den Genuss der verbesserten Leistungen der zusätzlichen Anzeigevorrichtung, während die Postdienste immer noch die Postsaldi auf den geschützten ersten Anzeigemitteln 15a, 15b überprüfen können.
  • Die vorliegende Erfindung ist selbstverständlich keineswegs auf die beschriebenen und dargestellten Ausführungsformen beschränkt, vielmehr umfasst sie alle dem Fachmann zugänglichen Varianten.
  • Es wurde insbesondere eine Serienverbindung optischer Bauart beschrieben. Eine derartige Serienverbindung ist mit einer Serienverbindung galvanischer Art austauschbar.

Claims (4)

  1. Elektronische Frankiermaschine mit Mitteln (11) zur Eingabe von Postwerten, Druckmitteln (13) sowie Steuerungs- und Postbuchführungsmitteln (12), wobei die Gesamtheit dieser Mittel in einem Sicherheitsgehäuse (14) eingeschlossen ist, sowie mit ersten Anzeigemitteln (15a, 15b), um sogenannte "vorschriftsmäßige" Postbuchführungsdaten anzuzeigen, wobei diese ersten Anzeigemittel derart im Gehäuse angeordnet sind, dass die genannten Daten von außerhalb des Gehäuses gelesen werden können, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Sende-Serienverbindung (22, 22') aufweist, die anzuzeigende Daten ständig nach außerhalb des Sicherheitsgehäuses (14) überträgt, welche mindestens bestimmte der von den ersten Anzeigemitteln (15a, 15b) angezeigten Daten einschließen.
  2. Elektronische Frankiermaschine mit Mitteln (11) zur Eingabe von Postwerten, Druckmitteln (13) sowie Steuerungs- und Postbuchführungsmitteln (12), wobei die Gesamtheit dieser Mittel in einem Sicherheitsgehäuse (14) eingeschlossen ist, sowie mit ersten Anzeigemitteln (15a, 15b), um sogenannte „vorschriftsmäßige" Postbuchführungsdaten anzuzeigen, wobei diese ersten Anzeigemittel derart im Gehäuse angeordnet sind, dass die genannten Daten von außerhalb des Gehäuses gelesen werden können, wobei die genannte Maschine eine Vorrichtung (30) aufweist, welche extern in Bezug auf das Sicherheitsgehäuse angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass sie ferner eine Sende-Serienverbindung (22, 22') aufweist, die anzuzeigende Daten ständig nach außerhalb des Sicherheitsgehäuses (14) überträgt, welche mindestens bestimmte der von den ersten Anzeigemitteln (15a, 15b) angezeigten Daten einschließen, wobei die Vorrichtung (30) zweite Anzeigemittel (40a, 40b) aufweist sowie eine Empfangs-Serienverbindung (42, 42'), welche geeignet ist, mit der genannten Sende-Serienverbindung (22, 22') zusammenzuwirken, um die übertragenen Daten ganz oder teilweise anzuzeigen.
  3. Frankiermaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die externe Vorrichtung (30) an das genannte Sicherheitsgehäuse anpassbar ist, so dass die Anzeige der von den genannten ersten Anzeigemitteln dargestellten Daten verdeckt wird.
  4. Frankiermaschine nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die genannten Serienverbindungen in optischer Form realisiert sind.
DE1994634037 1994-03-31 1994-03-31 Frankiermaschine mit zusätzlichen Anzeigen Revoked DE69434037T2 (de)

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Date Code Title Description
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8327 Change in the person/name/address of the patent owner

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