DE69418593T2 - Drehbarer schalter für kraftfahrzeuge - Google Patents
Drehbarer schalter für kraftfahrzeugeInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft drehbare Schalter für Kraftfahrzeuge mit zwei koaxialen Teilen, die im Verhältnis zueinander beweglich unter Einfügung von elektrischen Übertragungsmitteln zwischen den besagten Teilen gelagert sind.
- Derartige drehbare Schalter werden beispielsweise in den Druckschriften EP-A-0 479 567 und FR-A-2 612 851 beschrieben.
- Üblicherweise (Fig. 1) ist einer der vorgenannten Teile des Schalters 3, der der Einfachheit halber als ortsfester Teil 101 bezeichnet wird, zur Befestigung an der Lenksäule 4 des Kraftfahrzeugs bestimmt, während der andere der besagten Teile, der hier der Einfachheit halber als beweglicher Teil 102 bezeichnet wird, für die drehfeste Verbindung mit dem Lenkrad des Kraftfahrzeugs bestimmt ist.
- Zur Erinnerung sei darauf hingewiesen, daß die elektrischen Übertragungsmittel die elektrische Verbindung einer oder mehrerer mit dem Lenkrad des Fahrzeugs verbundenen ersten Vorrichtungen mit einer oder mehreren zweiten Vorrichtungen ermöglichen, die mit der Lenksäule 4 oder dem Chassis des Fahrzeugs verbunden sind.
- Die ersten Vorrichtungen können zum Beispiel aus elektrischen Schaltern, beispielsweise zur Betätigung des Signalhorns, oder aus einer als "Airbag" bezeichneten Sicherheitsvorrichtung mit aufblasbarem Luftsack bestehen, die sich bei einem Unfall aufbläst, um das Fahrzeug zu schützen.
- Diese Übertragungsmittel, die beispielsweise in Form eines zwischen den beiden Teilen 101 und 102 aufgewickelten Bands bestehen, ermöglichen die Ausführung von 1,75 bis 3,5 Lenkradumdrehungen in einer oder der anderen Richtung.
- Dieser drehbare Schalter wird durch einen Ausrüster hergestellt und dem Automobilhersteller für den Einbau in den Mittelteil des Schalterträgers 1 geliefert.
- Dazu muß der drehbare Schalter in seiner mittleren oder zentralen Position geliefert werden, um ohne Beschädigung des Schalters die erforderliche Anzahl von Lenkradumdrehungen ausführen zu können. Dazu werden üblicherweise die Teile 101 und 102 in dieser vorbestimmten Position beispielsweise anhand von mechanischen Mitteln gehalten, bei denen zum Beispiel eine Klemmschraube zum Einsatz kommt.
- Als Variante kann diese Sicherung durch ein Haftetikett herbeigeführt werden, das bei der ersten Lenkraddrehung durchtrennt wird.
- Dadurch wird dieser Schalter in der richtigen Position eingebaut, wobei er die elektrischen Übertragungsmittel nicht beschädigen kann, insbesondere wenn diese ein zwischen den beiden Teilen des Schalters spiralförmig aufgewickeltes Band umfassen.
- Diese Anordnungen sind jedoch nicht völlig zufriedenstellend.
- In dem Fall etwa, in dem die mittlere Position mit Hilfe von Schrauben gesichert wird, ist dazu ein zusätzlicher Arbeitsgang erforderlich, den der Automobilhersteller auszuführen hat.
- Wenn die Sicherung in der mittleren Position anhand eines Haftetiketts herbeigeführt wird, besteht die Gefahr, daß dieses Etikett bei Fehlbetätigungen abgerissen wird, so daß diese Anordnung nicht absolut sicher ist.
- Um diese Nachteile zu beseitigen ist in der Druckschrift US-A-4 886 460 gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 eine Anordnung vorgesehen worden, bei der zur vorübergehenden Drehverbindung des ortsfesten Teils mit dem beweglichen Teil versenkbare Verriegelungsmittel zwischen den besagten Teilen zum Einsatz kommen, wobei die besagten Verriegelungsmittel ein versenkbares erstes Element umfassen, das gelenkig am beweglichen Teil gelagert ist und durch formschlüssiges Zusammenwirken ausrückbar mit einem zweiten Element in Eingriff kommen kann, das am ortsfesten Teil gelagert ist, wobei das besagte erste Element einen Betätigungsabschnitt umfaßt, der zum Versenken des besagten ersten Elements und zur Freigabe der besagten Teile im Verhältnis zueinander durch das Lenkrad des Fahrzeugs betätigt werden kann.
- In der Praxis ist ein Verriegelungselement vorgesehen, das drehbar am beweglichen Teil gelagert ist. Dieses Element umfaßt einen Zwischenabschnitt, ein Verriegelungsende und ein ringförmiges elastisches anderes Ende.
- Der Zwischenabschnitt umfaßt Drehzapfen, die durch Verrastung in Aufnahmemulden des beweglichen Teils eingesetzt sind.
- Der bewegliche Teil ist so gestaltet, daß er den Ring des Verriegelungselements aufnehmen kann.
- Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Verriegelungsmittel einfacher und wirtschaftlicher zu gestalten.
- Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch den kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 gelöst.
- Da das erste Element ein versenkbares Sperrelement bildet, kann dank der Erfindung der drehbare Schalter in seiner mittleren Position geliefert werden, wobei der Automobilhersteller keinen zusätzlichen Arbeitsgang auszuführen hat, insofern die Drehentriegelung der beiden Teile des drehbaren Schalters im Verhältnis zueinander automatisch bei der Positionseinstellung des Lenkrads erfolgt. Dank des Betätigungsabschnitts wird das erste Element in der Folge durch das Lenkrad in seiner versenkten Position gehalten.
- Dabei ist festzustellen, daß diese Anordnung eine hohe Sicherheit und Einfachheit bietet. Darüber hinaus ermöglicht sie eine Verkürzung der Montagezeiten. Außerdem läßt sich das erste Element ohne Vergrößerung der Teilezahl einfach durch entsprechende Formung des Teils, an dem es gelagert ist, herstellen.
- Nach einem Merkmal der Erfindung ist der Betätigungsabschnitt in Rampenform ausgeführt.
- Dank dieser Anordnung werden die Fertigungsabweichungen berücksichtigt, wodurch eine ideale Höhenposition des Lenkrads im Verhältnis zum drehbaren Schalter eingestellt werden kann, wobei sich gleichzeitig eine sichere Entriegelung des Sperrelements nach dem Einbau des Lenkrads ergibt.
- Nach einem anderen Merkmal ist das erste versenkbare Element elastisch ausgeführt oder der Wirkung von axial wirksamen elastischen Mitteln ausgesetzt, die es in Richtung des zweiten Elements beaufschlagen, um es mit dem zweiten Element im Eingriff zu halten.
- Dazu weist das zweite Element zum Beispiel vorzugsweise eine Mehrzahl von Ausnehmungen für die Aufnahme des versenkbaren Elements und die Verriegelung der Abschnitte auf.
- Eine der Ausnehmungen entspricht der mittleren Position des drehbaren Schalters und ist vorzugsweise anhand einer Markierung gekennzeichnet.
- Dank dieser Anordnung kann eine Instandsetzung des Fahrzeugs, beispielsweise in einer Kfz-Werkstatt, mit entsprechenden Arbeiten am Lenkrad einfach ausgeführt werden. Dabei kann das Lenkrad ausgebaut und anschließend wieder eingebaut werden, ohne daß sich daraus die Gefahr einer Beschädigung der elektrischen Übertragungsmittel des drehbaren Schalters ergibt, was durch die Elastizität des ersten Elements oder die Wirkung der axial wirksamen elastischen Mittel bedingt ist, insofern das erste Element erneut mit dem zweiten Element in Eingriff kommt, wenn das Lenkrad im Laufe der Lebensdauer des Fahrzeugs ausgebaut wird.
- Als Variante kann eine Sperrklinken-Verbindung vorgesehen sein. In allen Fällen kommt bei den erfindungsgemäßen Verriegelungsmitteln eine minimale Teilezahl zum Einsatz.
- In einer Ausführungsform ist das erste Element durch eine Nut-Zapfen-Verbindung drehfest und ausrückbar mit dem zweiten Element verbunden.
- Das erste Element kann zum Beispiel gelenkig an einem Mitnahmeschacht angebracht sein, den der bewegliche Teil üblicherweise aufweist, wobei der ortsfeste Teil dann ein Element mit einer Ausnehmung aufweist, die dazu bestimmt ist, einen fest mit dem ersten Element verbundenen Vorsprung aufzunehmen.
- Die nachstehende Beschreibung veranschaulicht die Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen. Darin zeigen im einzelnen:
- - Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines drehbaren Schalters, der in einem an der Lenksäule des Fahrzeugs befestigten Schalterträger angeordnet werden kann;
- - Fig. 2 eine perspektivische Ansicht einer Ausführungsform der elektrischen Übertragungsmittel;
- - Fig. 3 eine perspektivische Teilansicht der erfindungsgemäßen versenkbaren Verriegelungsmittel;
- - Fig. 4 eine Axialschnittansicht der Verriegelungsmittel von Fig. 3.
- In den Figuren ist ein drehbarer Schalter für Kraftfahrzeuge veranschaulicht, der zwei koaxiale Teile 101, 102 umfaßt, die im Verhältnis zueinander beweglich unter Einfügung von elektrischen Übertragungsmitteln 6 zwischen den besagten Teilen gelagert sind, und zwar einen hier der Einfachheit halber als ortsfester Teil 101 bezeichneten ersten Teil, der zur Befestigung an der Lenksäule 4 des Kraftfahrzeugs bestimmt ist, und einen hier der Einfachheit halber als beweglicher Teil 102 bezeichneten zweiten Teil, der für die drehfeste Verbindung mit dem Lenkrad 7 des Kraftfahrzeugs bestimmt ist.
- Der ortsfeste Teil 101 ist hier an der Lenksäule 4 über einen Schalterträger 1 mit unter dem Lenkrad 7 angeordneten Schaltern 2, 20 befestigt.
- Dieser Schalterträger 1 ist beispielsweise anhand von Schrauben oder anderen Befestigungsorganen fest mit der Lenksäule 4 verbunden und weist mittig eine Aufnahme für das Einsetzen des Schalters 3 auf.
- Der ortsfeste Teil 101 ist beispielsweise durch Aufklemmen am Schalterträger 1 oder durch jedes andere Mittel, etwa durch Aufnieten, Verschrauben oder sonstiges, befestigt. In Fig. 1 umfaßt der ortsfeste Teil 101 zum Beispiel Befestigungsnasen 103, die in entsprechende Durchgänge 100 des Schalterträgers 1 eindringen und durch Verschraubung oder Aufnieten am Schalterträger 1 befestigt sind.
- Der bewegliche Teil 102 weist eine axial ausgerichtete Ausstülpung 105 für seine drehende Mitnahme durch das Lenkrad 7 auf. Dabei kann es sich beispielsweise um einen Stift handeln, der in eine entsprechende Öffnung eindringt, die in ein fest mit dem Lenkrad 7 verbundenes Element eingearbeitet ist.
- Hier bestehen die elektrischen Übertragungsmittel aus einem Band 6, das mit elektrisch leitenden Drähten 61 bestückt ist, die in eine elektrische Isolierung 62 eingelassen sind. Dieses Band 6 ist in der Art einer Uhrfeder spiralförmig aufgewickelt, wobei die Teile 101 und 102 im Verhältnis zueinander beweglich entgegen dem Band 6 gelagert sind.
- Dieses Band 6 ermöglicht daher die Ausführung von elektrischen Verbindungen sowie die Übertragung von Signalen. Die Mittel 6 werden daher der Einfachheit halber hier als elektrische Übertragungsmittel bezeichnet.
- Die Enden des Bands 6 dringen hier in axial ausgerichtete Schächte 104 und 105 ein, die in den ortsfesten Teil 101 bzw. in den beweglichen Teil 102 eingearbeitet sind. Dazu weist der Schalterträger 1 einen Durchgang 106 für den Schacht 104 auf. Der Schacht 105 bildet hier die Mitnahmeausstülpung des beweglichen Teils 102.
- Es ist natürlich auch möglich, daß das betreffende Ende des Bands 6 nicht durch den Schacht 105 hindurchgeht und daß dieser ausschließlich zur Mitnahme des beweglichen Teils 102 dient. In diesem Fall tritt das Ende des Bands 6 an einer anderen Stelle des beweglichen Teils 102 aus.
- Dieses Band 6 ist in einem Hohlraum 10 (Fig. 4) eingesetzt, der durch die beweglichen Teile 101 und 102 gebildet wird, wie dies im folgenden noch beschrieben werden soll.
- Der Übersichtlichkeit halber ist dieses Band in Fig. 4 nicht dargestellt worden.
- Die elektrischen Übertragungsmittel können natürlich eine andere Form haben und in der Art der Mittel ausgeführt sein, die in der Druckschrift FR-A-2 612 851 beschrieben werden. Als Variante können sie aus einem spiralförmig aufgewickelten Kupferstreifen zwischen den beiden Teilen 101, 102 des drehbaren Schalters 3 bestehen.
- Dabei können alle Formen von elektrischen Verbindungsmitteln in Betracht gezogen werden.
- Zu weiteren Einzelheiten kann auf die vorgenannten Druckschriften verwiesen werden.
- Für die vorübergehende drehfeste Verbindung des ortsfesten Teils 101 mit dem beweglichen Teil 102 kommen versenkbare Verriegelungsmittel 83, 84 zwischen den besagten Teilen 101, 102 zum Einsatz. Die besagten Mittel umfassen ein versenkbares erstes Element 8, das am beweglichen Teil 102 gelagert ist und mit einem zweiten Element 40 in Eingriff kommen kann, das am ortsfesten Teil 101 gelagert ist, wobei das besagte erste Element einen Betätigungsabschnitt 82 umfaßt, der zur Versenkung des ersten Elements und zur Freigabe der besagten Teile im Verhältnis zueinander durch das Lenkrad 7 des Fahrzeugs betätigt werden kann.
- Dank dieser Anordnung wird, wie in Fig. 4 mit hinreichender Deutlichkeit zu erkennen ist, die Drehsperre bei der Positionseinstellung des Lenkrads freigegeben, wobei sich der fest mit dem besagten Lenkrad verbundene Teil 72 in der Richtung des Pfeils F verschiebt und dann mit dem Betätigungsabschnitt 82 in Kontakt kommt, wodurch bei Fortsetzung der Bewegung des Lenkrads das erste Element 8 versenkt werden kann.
- Nach dem Einbau des Lenkrads bleibt der Teil 72 mit dem Abschnitt 82 in Kontakt, so daß das als Sperrelement dienende erste Element 8 versenkt wird und sich dem zweiten Element 40 entzieht. Die Teile 101, 102 können sich dann im Verhältnis zueinander drehen, wobei sich das Element 8 zugleich mit dem Lenkrad 7 dreht.
- In dieser Ausführungsart ist das erste Element 8 gelenkig am beweglichen Teil 102 gelagert, wobei es sich im Verhältnis zum ortsfesten Teil 101 und zum beweglichen Teil 102 axial vorstehend erstreckt. Dieses Element geht hier einstückig vom Schacht 105 aus. Im einzelnen ist erfindungsgemäß das erste Element einstückig am Schacht angeformt.
- Dazu ist der Schacht 105 vorteilhafterweise aus Kunststoff ausgeführt, was auch für die ortsfesten 101 und beweglichen Teile 102 insgesamt gilt. Dieser Schacht 105 kann in eine entsprechende Öffnung 73 des Lenkrads 7 eindringen, um die drehfeste Verbindung des beweglichen Teils 102 mit dem Lenkrad 7 herbeizuführen.
- Der Schacht 105 bildet daher einen, hier quaderförmigen Mitnahmeschacht und weist mittig einen rechteckigen Durchgang 30 für den abschließenden Anschlußteil des Bands 3 auf.
- Dieses erste Element 8 ist mittels eines in den Schacht 105 eingearbeiteten (axial verlaufenden) Langlochs 32 gelagert und ausgebildet. Das Element 8 ist gelenkig am Schacht 105, hier an dessen äußerem Umfang, gelagert, so daß es eine große Länge aufweist und biegsam ist. Im einzelnen weist das Element 8 einen Verwurzelungsbereich 81 am Schacht 105 in Form eines dünnen Drehgelenks auf.
- Dieses dünne Drehgelenk entsteht hier durch eine Verringerung der Dicke des Schachts 105 mittels einer im äußeren Umfangsbereich dieses Schachts ausgebildeten Nut 31, woraufhin eine zusätzliche Dickenverringerung erfolgt.
- Der Betätigungsabschnitt 82 des Elements 8 gehört zu einem Keil und bildet eine Rampe. Das freie Ende 83 des Elements 8 mit rechteckigem Querschnitt kann in eine formschlüssige Ausnehmung 84 eingesetzt werden, die in ein Element 40 eingearbeitet ist, das zum ortsfesten Teil 101 gehört.
- In der Praxis ist eine Mehrzahl von Ausnehmungen 84 vorgesehen, um das Lenkrad ausbauen und den Schalter insgesamt in seiner Position vor dem Ausbau des Lenkrads verriegeln zu können. Eine der Ausnehmungen 84 entspricht der mittleren Position des drehbaren Schalters und ist vorteilhafterweise durch eine Markierung gekennzeichnet.
- Im einzelnen ist die Breite des freien Endes 83 in Form eines parallelepipedischen Fingers insgesamt gleich der Breite der Ausnehmung 84, wobei ein größeres Spiel in der horizontalen Richtung von Fig. 4 besteht.
- Dieses, ebenso wie die Teile 101 und 102, ringförmige Element 40 weist mittig eine abgestufte Muffe mit einer Schulter 41 auf. Es ist zum Beispiel durch Verklebung, Verschraubung oder durch jedes sonstige Mittel mit einem ringförmigen Element 42 mit U-förmigem Querschnitt verbunden, das mit einer mittigen Muffe versehen ist. Die Muffe des Elements 40 ist auf der mittigen Muffe des Elements 42 aufgesteckt, wobei sie mit dieser verbunden ist. Die Ausnehmungen 84 sind am äußeren Umfang eines ringförmigen Flansches 43 ausgebildet, der sich senkrecht zu den Muffen der Elemente 40, 42 und zum Schacht 105 erstreckt, und zwar am äußeren Umfang des Elements 40.
- Das Element 42 definiert mit dem beweglichen Teil 102 den, hier mit rechteckigem Querschnitt ausgeführten Hohlraum, in dessen Innern das Band 6 eingeschlossen ist, während das zweite Element 40 dank seiner Schulter 41 die axiale Sicherung des beweglichen Teils 102 ermöglicht und einen Deckel bildet.
- Das Element 8 ist der Wirkung einer Feder 9 ausgesetzt, die auf dem Schacht 105 zur Auflage kommt und das besagte erste Element 8 in Richtung des zweiten Elements 40 beaufschlagt, um es mit diesem Element 40 in Eingriff zu halten, insbesondere in der Lagerposition des Schalters 3, das heißt vor seinem Einbau oder seinem Wiedereinbau am Fahrzeug.
- Die Feder 9 wirkt daher zwischen dem Element 8 und der Mitnahmeausstülpung 105 des beweglichen Teils 102. Diese Feder besteht zum Beispiel aus einer Schraubenfeder, deren Enden in Einsenkungen eingesetzt sind, die in die betreffende Innenfläche der Öffnung 30 bzw. in die gegenüberliegende Fläche des Elements 8 eingearbeitet sind.
- In den Fig. 3 und 4 besteht die Feder 9 aus einer elastischen Lamelle, von der ein Ende am Schacht 105 angefalzt ist, während ihr freies Ende einen, hier V- förmigen, spitz zulaufenden Abschnitt für den punktuellen Kontakt mit dem Element 8 aufweist, wobei die beiden Enden der Lamelle 9 durch einen geneigten Abschnitt verbunden sind. Als Variante wird die Lamelle 9 durch Aufklemmen befestigt. Das freie Ende der Lamelle 9 kann für den punktuellen Kontakt mit dem Element 8 natürlich auch gewölbt sein.
- Es kann natürlich auch eine andere Befestigungsart, wie etwa eine Verschraubung, Aufnietung oder sonstiges, vorgenommen werden.
- Diese Lamelle 9 wird in den Durchgang 30 eingesetzt und weist daher an ihrem inneren Ende einen Durchgang 90 für das Einsetzen an einer inneren Ausstülpung 91 auf, die das Innere des Schachts 105 an seiner Unterseite für das Anfalzen der Lamelle 9 aufweist. Diese Lamelle besteht beispielsweise aus Federstahl und erstreckt sich daher von einer Längskante zur anderen Längskante der Öffnung 30. Sie ist ebenso wie das Element 8 in der Nähe einer der Längskanten der Öffnung 30 angeordnet, um den Durchgang der Enden des Bands zu ermöglichen.
- Dank der Feder 9 kann daher das freie Ende 83 völlig sicher in die entsprechende Ausnehmung 84 eingreifen (gegebenenfalls nach einer leichten Bewegung, die durch den Kfz-Mechaniker ausgeführt wird), wodurch eine vorübergehende Drehverbindung durch formschlüssiges Zusammenwirken in der Art einer Nut-Zapfen- Verbindung entsteht.
- Die Feder 9 ermöglicht ein völlig sicheres Eingreifen der Verriegelungsmittel 83, 84 nicht nur bei der Auslieferung im Zusammenhang mit dem Ersteinbau des Schalters, sondern auch später im Anschluß an einen Ausbau des Lenkrads und gegebenenfalls des drehbaren Schalters 3, wobei das freie Ende 83 in die benachbarte Ausnehmung 84 eindringt, und zwar trotz der Alterung der Bestandteile des Schalters 3.
- Der Schacht 105 ist vorteilhafterweise aus Polyamid ausgeführt, so daß das Element 8 biegsam ist.
- Es ist festzustellen, daß alle diese Anordnungen eine einfache Ausführung durch Formung des Schachts 105 zusammen mit seinem Element 8 ermöglichen, dessen Rampenmittel 82 in axialer Richtung von der Spitze des Keils zur Mitte des Schalters abgeschrägt sind. Die Kanten des Keils sind abgerundet oder abgeschrägt.
- Außerdem ist festzustellen, daß eine vorübergehende Drehsperre zwischen den Teilen 101 und 102 auf einfache Weise und durch Hinzufügung eines einzigen zusätzlichen Teils, und zwar der Feder 9, ausgeführt wird. Außerdem bilden die Längskanten der Öffnung 32 Schutzanschläge, die die Verformung des Elements 8 begrenzen.
- Das Vorhandensein der Feder 9 ist natürlich nicht unbedingt erforderlich. Dazu können entsprechende Vorkehrungen getroffen werden, um das Element 8 anfangs abzuschrägen, so daß es sicher mit der Ausnehmung 84 in Eingriff kommt.
- Dies alles ist natürlich vom Werkstoff des Schachts 105 abhängig. Bei der Wahl eines geeigneten Werkstoffs kann der Schacht 81 im Laufe der Zeit die erforderliche Elastizität haben, um mit der Ausnehmung 84 in Eingriff zu kommen.
- In allen Fällen wird eine Versenkung durch das Zusammenwirken des Lenkrads 7 (seines Teils 72, beispielsweise der Nabe des Lenkrads 7) mit der abgeschrägten Rampe 82 ermöglicht.
- Diese Rampe 82 ermöglicht trotz der unvermeidlichen Fertigungstoleranzen die Einhaltung eines präzisen Abstands zwischen dem Lenkrad 7 und dem Element 40.
- Die Neigung der Rampe 82 ist natürlich von den jeweiligen Anwendungen abhängig und wird so bestimmt, daß das Sperrelement 8 aus der, hier mit rechteckiger Form ausgeführten Ausnehmung 84 austritt, wenn das Lenkrad 7 nach unten bewegt wird.
- Die vorliegende Erfindung ist natürlich nicht auf das beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt. So kann insbesondere das Element 8 durch die entsprechend profilierte Lamelle 9 ersetzt werden, das heißt die dann einen Abschnitt mit einer Rampe 82 und ein freies Ende aufweist, das in die Ausnehmung 82 eingesetzt werden kann. In diesem Fall weist die Lamelle zwei Schenkel auf, die beispielsweise durch einen abgerundeten Teil miteinander verbunden sind.
- Diese Lamelle braucht in diesem Fall nicht an dem Schacht 105 befestigt zu sein.
- In dem Schacht kann natürlich eine Schulter für die Auflage des inneren Endes des Schenkels der Feder 9 vorgesehen sein, der an die Kante der Öffnung 30 angefügt ist. Dabei kann zum Beispiel die Oberseite der Ausstülpung 91 verwendet werden, um die besagte Schulter zu bilden.
- Diese Anordnung ist natürlich anwendbar, um die Lamelle 9 der Fig. 3 und 4 zu halten.
- Als Variante kann die Feder 9 eine Feder des "Wäscheklammer"-Typs mit Runddraht sein, die eine Wicklung in ihrem oberen Teil, einen rampenförmigen Bereich 82 und ein freies Ende aufweist, das mit der Ausnehmung 84 in Eingriff kommen kann. In diesem Fall wird das andere Ende der Feder 9 beispielsweise am Schacht 105 befestigt.
- Die Ausnehmung 84 und das fingerförmige freie Ende des Elements 8 können natürlich halbkreisförmig ausgebildet sein, wobei anstelle einer Nut-Zapfen-Verbindung eine andere Verbindung durch formschlüssiges Zusammenwirken zwischen dem ersten und dem zweiten Element der versenkbaren Verriegelungsvorrichtung 83, 84 in Betracht gezogen werden kann.
- Das Element 8 kann zum Beispiel an seinem freien Ende mehrere Rasten aufweisen, die mit formschlüssigen Rasten in Eingriff kommen, die örtlich am äußeren Umfang des Flansches 43 des Elements 40 vorgesehen sind.
- Auf diese Weise wird eine Rastklinken-Verbindung geschaffen.
- Als Variante kann eine wippenartige Anordnung vorgesehen sein, wobei das Element 8 in seiner Mitte an den Schacht 105 angelenkt ist. In diesem Fall weist das Element 8 an einem seiner Enden die Rampenmittel 82, die mit dem Lenkrad 7 zusammenwirken können, und an seinem anderen Ende einen vorstehenden Stift auf, der in eine Öffnung der Randleiste 43 des Elements 40 eingreift.
- Beim Einbau des Lenkrads 7 kippt daher das Element 8, wobei der Sperrstift aus seiner zugehörigen Öffnung austritt, um die Entriegelung der beiden Teile 101, 102 zu bewirken.
- In allen Fällen ist das erste Element 8 ausrückbar mit dem zweiten Element verbunden.
- Das Element 8 erstreckt sich nicht notwendigerweise vertikal, sondern es kann sich auch horizontal erstrecken.
- So wäre dann das Element 8 in Fig. 4 horizontal im Element 40 ausgebildet, wobei es ein freies Ende aufweisen würde, das in wenigstens eine in den Teil 102 des Schachts 105 eingearbeitete Ausnehmung eindringen könnte. Das Lenkrad würde dann zum Beispiel einen Stift aufweisen, der dazu bestimmt ist, mit der Rampe 82 in Kontakt zu kommen, um diese zu versenken, wobei die besagte Rampe von ihrer Spitze zum Außenbereich des Schalters hin abgeschrägt wäre.
- In diesem Fall müssen die Strukturen umgekehrt werden, so daß der Teil 102 ohne Verbindung mit dem Lenkrad 7 ortsfest und das Element 40 beweglich ist, wobei letzteres, beispielsweise durch einen Mitnahmestift, drehfest mit dem Lenkrad verbunden ist.
- Die Ausnehmung, die der mittleren Position des drehbaren Schalters entspricht, könnte zum Beispiel im Schacht für den Durchgang des Endes des Bands 6 ausgebildet sein.
- Die Ausnehmung kann natürlich auch an einer anderen Stelle ausgeführt sein.
- Das Sperrelement 8 ist nicht notwendigerweise am Schacht 105 gelagert. Es kann auch an einer speziel len Strebe oder Auskragung für die Mitnahme des beweglichen Teils durch das Lenkrad gelagert sein.
- Die Wahl des Werkstoffs der Elemente 40 und 105 ist natürlich von den jeweiligen Anwendungen und vor allem von der gewünschten Biegsamkeit des ersten Elements 8 abhängig.
- Darüber hinaus können die Strukturen in den Fig. 3 und 4 umgekehrt werden, wobei der Teil 102 die Ausnehmungen 84 trägt und dann ortsfest ausgeführt ist, während der Teil 101 beweglich (drehfest mit dem Lenkrad verbunden) wäre und das Element 8 und den Schacht 105 tragen würde. Das Sperrelement ist dabei immer am beweglichen Teil gelagert.
Claims (14)
1. Drehbarer Schalter für Kraftfahrzeuge, umfassend
zwei koaxiale Teile (101, 102), die im Verhältnis
zueinander beweglich unter Einfügung von elektrischen
Übertragungsmitteln (6) zwischen den besagten Teilen
gelagert sind, und zwar einen hier der Einfachheit
halber als ortsfester Teil (101) bezeichneten ersten
Teil, der zur Befestigung an der Lenksäule (4) des
Kraftfahrzeugs bestimmt ist, und einen hier der
Einfachheit halber als beweglicher Teil (102)
bezeichneten zweiten Teil, der für die drehfeste Verbindung
mit dem Lenkrad (7) des Kraftfahrzeugs bestimmt ist,
wobei zur vorübergehenden Drehverbindung des
ortsfesten Teils (101) mit dem beweglichen Teil (102)
versenkbare Verriegelungsmittel (83, 84) zwischen den
besagten Teilen (101, 102) zum Einsatz kommen, wobei
die besagten Verriegelungsmittel ein versenkbares
erstes Element (8) umfassen, das gelenkig am
beweglichen Teil (102) gelagert ist und durch
formschlüssiges Zusammenwirken ausrückbar mit einem zweiten
Element (40) in Eingriff kommen kann, das am
ortsfesten Teil (101) gelagert ist, wobei das besagte erste
Element einen Betätigungsabschnitt (82) umfaßt, der
zum Versenken des besagten ersten Elements und zur
Freigabe der besagten Teile im Verhältnis zueinander
durch das Lenkrad (7) des Fahrzeugs betätigt werden
kann, dadurch gekennzeichnet,
daß das erste Element (8) einstückig an einem axial
ausgerichteten Mitnahmeschacht (105) angeformt ist,
den der bewegliche Teil (102) für seine drehende
Mitnahme durch das Lenkrad (7) aufweist.
2. Schalter nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Betätigungsabschnitt
(82) rampenförmig ausgebildet ist.
3. Schalter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das erste Element
(8) durch eine Nut-Zapfen-Verbindung ausrückbar mit
dem zweiten Element (40) verbunden ist.
4. Schalter nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß das erste
Element (8) elastisch ist.
5. Schalter nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß das erste
Element (8) der Wirkung einer Feder (9) ausgesetzt
ist, die das besagte erste Element in Richtung des
zweiten Elements (40) beaufschlagt, um es mit diesem
in Eingriff zu halten.
6. Schalter nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die besagte Feder (9)
aus einer profilierten Lamelle besteht, die durch
Anfalzung am ortsfesten Teil (101) angebracht ist.
7. Schalter nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß das erste
Element (8) gelenkig am äußeren Umfang des Schachts
(5) gelagert ist.
8. Schalter nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß das erste Element (8)
aus dem Mitnahmeschacht (105) mittels eines in diesen
eingearbeiteten Schlitzes (32) herausgearbeitet ist.
9. Schalter nach Anspruch 8, dadurch
gekennzeichnet, daß sich das erste Element
(8) durch ein dünnes Drehgelenk an den besagten
Schacht (105) anschließt.
10. Schalter nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß das dünne Drehgelenk
mittels einer am äußeren Umfang des Schachts (105)
ausgebildeten Nut (31) ausgeführt ist.
11. Schalter nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß das erste
Element (8) einen Keil aufweist, an dem eine Rampe
(82) ausgebildet ist, die den besagten
Betätigungsabschnitt bildet.
12. Schalter nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß das freie Ende des
ersten Elements (8) einen rechteckigen Querschnitt
aufweist und in eine entsprechende Ausnehmung eindringen
kann, die im zweiten Element (40) ausgebildet ist.
13. Schalter nach einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß das erste
Element (8) mittels eines in den Schacht (105)
eingearbeiteten Langlochs ausgebildet ist.
14. Schalter nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß der
Schacht (105) aus Kunststoff besteht.
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