DE69406989T2 - Sicherheitsschloss - Google Patents
SicherheitsschlossInfo
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- E—FIXED CONSTRUCTIONS
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- E05B59/00—Locks with latches separate from the lock-bolts or with a plurality of latches or lock-bolts
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Description
- Die Erfindung betrifft ein Sicherheitsschloß mit einem Gehäuse, in dem eine erste Platte angeordnet ist, die beweglich im Inneren des Gehäuses montiert ist, wobei der Schloßriegel auf der ersten Platte befestigt ist, an welcher ein Umwandlungselement vorgesehen ist, um eine Betätigung des Schlosses in eine transversale Verschiebung der ersten Platte ins Innere des Gehäuses umzuwandeln, wobei die erste Platte mit einem ersten Führungsdurchbruch versehen ist.
- Ein solches Sicherheitsschloß ist aus dem österreichischen Patent 370 482 bekannt und wird beispielsweise in gepanzerten Türen eingesetzt. Das Schloß, das in die Tür einsetzbar ist, umfaßt ein Gehäuse, das im allgemeinen von einem relativ dicken Stahlblech gebildet ist, um jeglichen Einbruchsversuch zu verhindern. Die Falle ist an einer ersten Platte befestigt, deren Verschiebung mittels einer Nocke eines Zylinders bewerkstelligt wird, der wiederum mittels eines Schlüssels betätigt wird. Auf diese Weise verursacht die Bewegung des Schlüssels im Zylinder eine transversale Verschiebung der ersten Platte und damit der Falle. Die Befestigung der Falle an der ersten Platte, die im Inneren des Gehäuses angeordnet ist, erhöht die Widerstandsfestigkeit des Schlosses. Um die Falle zu bewegen, muß folglich die Platte bewegt werden, die nicht von außen zugängig ist. Sogar die Zerstörung des Zylinders erlaubt nicht mehr den einfachen Zugriff auf die Platte.
- Ein Nachteil des bekannten Sicherheitsschlosses ist, daß nur die Bewegung der Falle durch die erste Platte betätigt wird. Es ist nicht vorgesehen, mittels eines einzigen Schlüssels zugehörige Schlösser zu betätigen und auf diese Weise ein Mehrfachschloß zu erhalten. Andererseits existieren Mehrfachschlösser, bei denen die Betätigung zugehöriger Schlösser mittels Schalthebel ausgehend vom Zylinder realisiert wird. Diese letzteren Schlösser weisen den Nachteil auf, daß einerseits ihre Falle nicht an einer Platte befestigt ist und anderseits die Verwendung von Hebeln komplizierte Mechanismen erfordert, die nicht immer zuverlässig sind und tendenziell Spiel aufweisen.
- Die Erfindung hat zum Ziel, ein Sicherheitsschloß zu realisieren, das die Betätigung mindestens eines zugehörigen Schlosses mittels einer einzigen Betätigungsbewegung ermöglicht, und gleichzeitig zuverlässig und schwer zerstörbar ist. Zu diesem Zweck ist ein Sicherheitsschloß gemäß der Erfindung dadurch gekennzeichnet, daß eine Nuß in dem ersten Durchbruch angeordnet ist, und daß die Platte mindestens einen zweiten Durchbruch umfaßt, in dem ein Verbindungselement angeordnet ist, welches zur dortigen Fixierung einer Steuerstange des zugehörigen Schlosses dient. Durch die Anwesenheit des zweiten Durchbruchs und des darin angeordneten Verbindungselements verursacht die Bewegung der Platte nicht nur eine solche der Falle, sondern auch des zugehörigen Schlosses. Da die Bewegung der Platte diejenige des zugehörigen Schlosses hervorruft, weist letzteres dieselben Vorteile wie die Platte auf. Weiterhin unterliegt die Bewegung des Verbindungselements einem geringeren Spiel, und macht das Schloß zuverlässiger und verlängert seine Lebensdauer.
- Eine erste Ausführungsform eines erfindungemäßen Schlosses ist dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Durchbruch zumindest eine Stufe aufweist, die sich ungefähr parallel zum Weg des Schloßriegels erstreckt und die derart angeordnet ist, daß sie das Verbindungselement aufnimmt, wenn sich der Schloßriegel aus dem Gehäuse herausbewegt Die Anwesenheit einer Stufe erlaubt auf einfache Weise, das Verbindungselement in dem Durchbruch einzurasten und damit das zugehörige Schloß zu verriegeln.
- Eine zweite bevorzugte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Schlosses ist dadurch gekennzeichnet, daß die erste Platte an einer Seite des Schloßriegels und eine zweite Platte an der anderen Seite des Schloßriegels befestigt ist, wobei der erste und der zweite Durchbruch parallel zueinander in der ersten bzw. der zweiten Platte verlaufen. Auf diese Weise ist der Schloßriegel zwischen den zwei Platten angeordnet, wodurch die Sicherheit des Schlosses weiterhin erhöht wird.
- Eine dritte bevorzugte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Schlosses ist gekennzeichnet durch ein erstes Verriegelungselement zurverriegelung mindestens eine der Platten in einer Endstellung, wenn der Schloßriegel sich auf dem Schloß bewegt. Die Verriegelung des Schloßriegels ist ein zusätzliches Hindernis, um jeglichen Einbruchsversuch zu verhindern.
- Vorzugsweise umfaßt das erfindungsgemäße Sicherheitsschloß ein zweites Verriegelungselement zur Verriegelung der Falle, wenn sich der Schloßriegel außerhalb des Schlosses befindet. Auf diese Weise ist nicht nur der Schloßriegel, sondern auch die Falle blockiert, wenn das Schloß in Schließstellung ist.
- Eine vierte bevorzugte Ausführungsform eines erfindungemäßen Schlosses ist dadurch gekennzeichnet, daß das erste Verriegelungselement mindestens von einem ersten Zapfen gebildet wird, der beweglich in einer Ausnehmung angeordnet ist, welche in mindestens einer der Platten vorgesehen ist, wobei ein erster bzw. ein zweiter Abschnitt der Ausnehmung sich innerhalb bzw. außerhalb der horizontalen Verlängerung des Schloßriegels erstreckt, und wobei der Zapfen in dem ersten Abschnitt angeordnet ist, wenn der Schloßriegel sich außerhalb des Schlosses befindet, und wobei das Verbindungselement von einem zweiten Zapfen gebildet ist. Hierdurch wird eine einfache und insbesondere zuverlässige Realisierung f"r das erste Verriegelungselement erzielt. Da der Zapfen in dem zweiten Durchbruch angeordnet ist, der Teil der Platten ist, nimmt die Bewegung der Platte den Zapfen mit. Die Verriegelung wird hierdurch automatisch gesichert, wenn die Platte in der Endstellung ankommt.
- Eine fünfte bevorzugte Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schlosses ist dadurch gekennzeichnet, daß der Zylinder ein Zahnrad umfaßt, wobei das Umwandlungselement als erste Zahnstange ausgebildet ist, in welche das Zahnrad eingreift. Die Verwendung eines Zahnrades und einer ersten Zahnstange vergrößert die Sicherheit, da diese Lösung weniger anfällig gegenüber Aufbruchsversuchen ist. Weiterhin ist es dank dieser Lösung möglich, den Schloßriegel über ein Distanz von weniger als drei Zentimetern mit einer einfachen Schlüsselumdrehung vorzuschieben.
- Vorzugsweise ist der Zapfen auf einer zweiten Zahnstange befestigt, die stromabwärts der ersten Zahnstange in bezug auf den Schloßriegel angeordnet ist. Dies erleichtert die Mitnahme des Zapfens und sichert die Verriegelung.
- Eine sechste bevorzugte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Schlosses ist dadurch gekennzeichnet, daß der Zylinder von einem Bügel blockiert wird, der im Inneren des Schlosses angeordnet ist. Dies behindert in beträchtlichen Maße jeglichen Demontageversuch des Schloßzylinders.
- Vorzugsweise ist der Zylinder in einer Hülse vorgesehen, die auf der Außenwandung befestigt ist, wobei die Hülse zwei Aussparungen aufweist, die zu beiden Seiten einer zentralen Achse des Zylinders und im Inneren des Schlosses liegen, wenn der Zylinder am Schloß befestigt ist, wobei der Bügel zwei Klammern aufweist, die schwenkbar an einem Fuß des Bügels befestigt und zum Eingreifen in die Aussparung vorgesehen sind, wenn der Zylinder im Inneren des Gehäuses blockiert wird. Auf diese Weise wird eine einfache und zuverlässige Herstellung und Montage erhalten.
- Eine siebte bevorzugte Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Schlosses ist dadurch gekennzeichnet, daß die Falle mit dem Zylinder mittels einer dritten Zahnstange verbunden ist, die stromaufwärts der ersten Zahnstange in bezug auf den Schloßriegel angeordnet ist. Dies bietet einen besseren Schutz gegenüber Angriffsversuchen von der Außenseite auf die Falle.
- Im folgenden wird die Erfindung mit Hilfe der Zeichnungen genauer beschrieben, die ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Sicherheitsschlosses darstellen. Es zeigen:
- Fig. 1 eine Explosionsdarstellung des erfindungsgemäßen Schlosses;
- Fig. 2 bzw. Fig. 4 den Schließmechanismus, wenn sich der Schloßriegel im Inneren bzw. im Äußeren des Gehäuses befindet; und
- Fig. 3 den Schließmechanismus, wenn sich der Schloßriegel auf halber Strecke befindet.
- In den Zeichnungen bezeichnen gleiche Bezugszeichen dasselbe oder ein analoges Element.
- Das Schloß umfaßt ein Gehäuse, das aus einem Gehäusekasten 1 und seinem Deckel 2 besteht. Der Gehäusekasten und sein Deckel sind vorzugsweise mit Hilfe von Zapfenlöchern zusammengesetzt. Im Inneren des Gehäuses sind Verschiebemittel angeordnet, um den Schloßriegel 4 und die Falle 3 zu verschieben. Das wesentliche Element dieser Verschiebemittel bildet die erste Platte 5, auf welcher der Schloßriegel befestigt ist. Vorzugsweise umfaßt das Schloß ebenfalls eine zweite Platte 6, die auf der anderen Seite des Schloßriegels in bezug auf die erste Platte befestigt ist. Wie in Fig. 1 dargestellt, ist der Schloßriegel an einem Seitenrand der Platten befestigt, beispielsweise mit Hilfe einer Schraube, einer Niete oder mittels Schweißens.
- Ein unterer Rand der ersten Platte 5 umfaßt eine erste Zahnstange 7, in die ein Zahnrad 8 (Fig. 2) des Zylinders eingreift, der die Betätigung des Schlosses erlaubt. Selbstverständlich ist die Lösung mit einer Zahnstange und einem Zahnrad nicht das einzige Mittel, um die Betätigung des Schlosses in eine Bewegung des Schloßriegels umzuwandeln. Andere Lösungsmöglichkeiten, wie beispielsweise Ketten oder Riemen, sind ebenfalls möglich.
- Die Zahnstange 7 erlaubt eine transversale Verschiebung der ersten Platte 5 und gegebenenfalls der zweiten Platte 6, die mit jener mit Hilfe eines Verbindungselementes 9 verbunden ist. Die Drehung des in den Zylinder 10 eingeführten Schlüssels (Fig. 2) nimmt während der Rotation das an der Zylinderaußenwandung befestigte Zahnrad 8 ins Innere des Schlosses mit. Die Drehung des Zahnrades 8 wird auf die Zahnstange 7 übertragen, die somit die Drehung des Schlüssels in eine transversale Bewegung der Platte überträgt. Diese transversale Bewegung nimmt somit den Schloßriegel 4 mit, der an der Platte befestigt ist.
- Der Schloßriegel weist vorzugsweise eine Länge von ungefähr 4 cm auf. Allerdings muß aus Sicherheitsgründen der Schloßriegel sich über eine ausreichend große Tiefe in der Schließklappe erstrecken, und verhindert auf diese Weise in beträchtlichen Maße jeglichen Aufbruchsversuch. Normalerweise braucht es zwei bis drei vollständige Schlüsselumdrehungen, um den Schloßriegel über seine gesamte Länge vorzubewegen. Die Befestigung des Schloßriegels auf einer der Platten und die transversale Bewegung der Platte erlauben eine Verschiebung über nahezu die gesamte Länge des Schloßriegels in einer halben bis dreiviertel Umdrehung des Schlosses im Zylinder. Eine geeignete Zahnung der Zahnstange 7 und des Zahnrades erlaubt dann die Verschiebung der Platte über 3 bis 4 cm mit einer halben bis dreiviertel Schlüsselumdrehung. Die Drehung des Zahnrades 8 nimmt dann die Zahnstange über die gesamte Strecke mit und erlaubt somit eine Verschiebung der Platte bzw. Platten über dieselbe Distanz.
- Da die Platten im Inneren des Gehäuses transversal verschoben werden müssen, kann ihre Verschiebung nicht die anderen Bestandteile des Schlosses behindern. Die erste bzw. zweite Platte umfaßt zu diesem Zweck einen ersten Führungsdurchbruch 11 bzw. 12, in dem die Nuß 14 angeordnet ist, welche mit einer seitlich an der Nuß angeordneten Anschlagscheibe 13 versehen ist. Die Scheibe 13 dient zum Rückstellen der Nuß, wenn die Falle mittels einer Türklinke betätigt wird. Auf der anderen Seite der Nuß ist ein Übertragungselement 15 befestigt, das die Nuß mit der Falle 3 verbindet und die Bewegung der Nuß in eine Bewegung der Falle überträgt. Die Gesamtheit von Nuß 14, Scheibe 13 und Übertragungselement 15 ist auf Höhe des ersten Durchbruchs 11, 12 befestigt. Während der transversalen Verschiebung der Platte oder Platten erlauben der erste Durchbruch oder Durchbrüche auf diese Weise, daß die Platten längs dieser Gesamtheit gleiten, die unbeweglich in den ersten Durchbrüchen bleibt. Die Fig. 3 und 4 stellen das Gleiten im Durchbruch in bezug auf die Gesamtheit dar.
- Das erfindungsgemäße Sicherheitsschloß umfaßt vorzugsweise Steuerstangen von zugehörigen Schlössern. Aus Gründen der Verständlichkeit sind die Stangen selber nicht in den Figuren dargestellt, sondern ausschließlich die Mittel, die die Stangen steuern. In dem in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel gibt es drei Stangen, namentlich eine, die sich aufwärts vom Schloß, eine andere die sich abwärts und eine dritte, die sich rückseitig vom Schloß erstreckt. Es versteht sich, daß es sich hierbei um ein Ausführungsbeispiel handelt und daß andere Alternativen mit mehr oder weniger Stangen gleichermaßen möglich sind.
- Die Stange, die sich aufwärts vom Schloß erstreckt, wird mittels eines ersten Zapfens 16 gesteuert, der an jeder seiner Seiten mit einem Ring 17, 18 versehen ist. Der Zapfen 16 kommt in dem zweiten Durchbruch 19 bzw. 20 zum Eingriff, die in der ersten Platte 5 bzw. zweiten Platte 6 angeordnet sind. Der Ring 17 bzw. 18 wird in einem anderen Durchbruch 21 bzw. 22 geführt, der in Deckel 2 bzw. in Gehäuse kasten 1 angeordnet sind. Die zweiten Durchbrüche 19 und 20 weisen ein Profil auf, das eine obere Stufe 30 und 31 sowie eine untere Stufe 32 und 33 umfaßt. Zwischen diesen Stufen ist der Durchbruch um einen Winkel von ungefähr 45º geneigt.
- Es sei angenommen, daß der Schloßriegel 3 sich im Inneren des Gehäuses des Schlosses befindet, d. h. in Offenposition des Schlosses, wie in Fig. 2 dargestellt. Der Zapfen 16 und die Ringe 17, 18 sind dann auf Höhe der oberen Stufe 31 des zweiten Durchbruchs und auf Höhe des anderen Durchbruchs 21 und 22 angeordnet. Die Bewegung der Platte oder Platten 5 oder 6 ruft während einer Betätigung des Schlosses die Verschiebung des Zapfens und der Ringe in dem zweiten und dem anderen Durchbruch 21 und 22 hervor, wie in den Fig. 3 und 4 dargestellt. Da die Ringe 17 und 18 in den anderen Durchbrüchen 21 und 22 angeordnet sind, die während der Bewegung der Platten unbeweglich bleiben, ruft die Bewegung die Verschiebung des Zapfens 16 im geneigten Abschnitt des zweiten Durchbruchs hervor (Fig. 3). Die Ringe 17 und 18 folgen dieser Bewegung, da sie an dem Zapfen befestigt sind. Folglich bewegen sich die Ringe in den anderen Durchbrüchen 21 und 22 abwärts. Am Ende der Strecke der Platten befindet sich der Zapfen 16 in der unteren Stufe 32, 33 und die Ringe im tiefsten Teil der anderen Durchbrüche 21 und 22.
- Die Steuerstange des zugehörigen unteren Schlosses ist mit dem Zapfen 16 verbunden und folgt somit seiner Bewegung während einer Betätigung des Schlosses. Da sich während eines Schließvorgangs der Zapfen in Richtung der unteren Stufe verschiebt, ruft seine Abwärtsbewegung eine Abwärtsbewegung der Steuerstange und somit eine Schließung hervor.
- Die Tatsache, daß der Zapfen 16in der unteren Stufe 32, 33 angeordnet ist, bietet Sicherheit im Fall eines Aufbruchversuches und insbesondere bei gewaltsamen Öffnungsversuchen des zugehörigen unteren Schlosses. Einem Versuch, die untere Stange anzuheben, wird dadurch entgegengewirkt, daß der Zapfen sich am oberen Abschnitt der unteren Stufe abstützt Eine Bewegung der Stange nach links oder rechts wird durch die Wandungen des Durchbruchs begrenzt, gegen den sich der Zapfen abstützt.
- Die Steuerstange des oberen zugehörigen Schlosses folgt der Bewegung, die ihr durch den zweiten Zapfen 23 aufgezwungen wird, welcher mit Ringen 24 und 25 versehen ist. Der zweite Zapfen ist in den Durchbrüchen 26 und 27 sowie seine Ringe in den Durchbrüchen 28 und 29 angeordnet. Die Bewegung des Zapfens 23 ist analog derjenigen des Zapfens 16mit dem Unterschied, daß der Zapfen 23 während eines Schließvorgangs in den Durchbrüchen 26, 27 aufsteigt.
- Die Steuerstange des zugehörigen seitlichen Schlosses folgt der Bewegung, die ihr von einem dritten Zapfen 34 aufgezwungen wird, der ebenfalls mit Ringen versehen ist. Der dritte Zapfen ist in dem unteren Durchlaß eines Kipphebels befestigt. Ein an der zweiten Platte 6 befestigter Ansatz 42 greift in einen oberen Durchlaß 41 des Kipphebels ein. Deransatz durchdringt den Durchbruch 37 der ersten Platte und kippt den Kipphebel in bezug auf sein Zentrum 43.
- Während eines Schließvorgangs nimmt die Bewegung der Platten den Ansatz 42 mit, der aus diesem Grunde längs der Wandung des oberen Durchlasses 41 des Kipphebels gleitet und somit den Kipphebel mitnimmt. Das Kippen des Kipphebels, dargestellt in den Figuren 3 und 4, ruft seinerseits die Verschiebung des dritten Zapfens in den Durchbrüchen 36 und 39 derartig hervor, daß der dritte Zapfen entgegengesetzt dem Schloßriegel 4 verschoben wird. Die Steuerstange des zugehörigen seitlichen Schlosses, die mit dem dritten Zapfen verbunden ist, wird ebenfalls in entgegengesetzter Richtung zum Schloßriegel verschoben und erlaubt die Betätigung des zugehörigen seitlichen Schlosses.
- Um die Verschiebung der Platten und des Schloßriegels zu ermöglichen, wenn sich der letztere außerhalb des Gehäuses befindet, umfaßt das Schloß Verriegelungselemente, die unter anderem aus einer zweiten Zahnstange 45 bestehen, die mit zwei Zapfen 46 und 47 versehen sind, welche jeweils an dessen Seiten angeordnet sind. Der Zapfen 46 ist derart befestigt, daß er in der Ausnehmung 48 verschoben werden kann, die in Richtung des Schloßriegels leicht gekrümmt ist. Der Zapfen 47 ist derart befestigt, daß er in der Ausnehmung 49 verschoben werden kann, welche in der ersten Platte vorgesehen ist. Die zweite Zahnstange 45 wird vom Zahnrad 8 mitgenommen und ist stromabwärts von der ersten Zahnstange 7 in bezug auf den Schloßriegel angeordnet.
- Wenn die Platten die Endstellung der Bewegung erreichen, die das Herausbewegen des Schloßriegels aus dem Gehäuse bewirkt, greift die zweite Zahnstange in das Zahnrad 8 ein, welches die erste Zahnstange 7 verläßt. Die Bewegung der Platte stoppt, wenn das Zahnrad keinen Eingriff mehr mit der ersten Zahnstange hat. Die Drehung des Zahnrades bewirkt folgend eine Bewegung der zweiten Zahnstange, die auf diese Weise eine Bewegung des Zapfens 46 vom Boden der Ausnehmung 48 (Fig. 3) nach oben (Fig. 4) hervorruft und einer Krümmung 65 eines anderen Durchbruchs des Gehäuses folgt. Gleichzeitig verschiebt sich der Zapfen 47 in der Ausnehmung 49. Die so von den Zapfen 46 und 47 eingenommene Position verriegelt den Schloßriegel und die Platten. Wenn der Zapfen 46 auf Höhe der Ausnehmung 48 und in der Krümmung 65 blockiert wird, blockt er gleichzeitig die Platte und den dort befestigten Schloßriegel. Einem Aufbruchversuch des Schloßriegels, bei dem versucht wird, ihn ins Innere des Gehäuses zu bewegen, wird durch die Anwesenheit dieses Zapfens 46 an dieser Stelle entgegengewirkt. Selbst wenn der Zylinder 10 aufgebrochen wird, um an die zweite Zahnstange 45 zu gelangen, wird man diese nur sehr schwierig bewegen können, denn die Blockierung des Zapfens 46 wird dies verhindern.
- Wenn der Schloßriegel 4 sich außerhalb des Gehäuses befindet (Fig. 4), wird die Falle 3 durch ein zweites Verriegelungselement 50 blockiert, das auf Höhe der Platten 5, 6 in Verlängerung der Falle vorgesehen ist. Das zweite Verriegelungselement ist von einem Einschnitt in den Platten gebildet. Wenn versucht wird, die Falle aufzubrechen, stößt die Achse 51 gegen den Einschnitt 50 und begrenzt auf diese Weise die Bewegung der Falle auf einige Millimeter, was nicht ausreichend ist, um die Türraste aufspringen zu lassen.
- Die Führung und teilweise die Verriegelung der Platten wird ebenfalls durch einen kleinen Hebel 52 gesichert, der an einem fixen Punkt 53 des Gehäusekastens 1 befestigt ist. Der kleine Hebel trägt an seinem Ende ein kleines Rädchen 54 und eine Gabel 58, die an einer Feder 55 befestigt ist. Wenn sich der Schloßriegel im Inneren des Gehäuses befindet, befindet sich das Rädchen auf Höhe des halbkreisförmigen Einschnitts 56, der oben auf der Platte vorgesehen ist. Die Feder 55 hält das Rädchen 54 in dieser Position (Fig. 2). Während einer Bewegung der Platte zum Herausschieben des Schloßriegels wird das Rädchen aus dem Einschnitt 56 herausgehoben und die Feder 55 wird zusammengedrückt Das Rädchen rollt (Fig. 3) dann auf den Platten, um auf Höhe des Einschnitts 57 (Fig. 4) am Ende des Weges der Platten anzukommen. Auf diesem Weg sichert das Rädchen die Führung der Platte, die im Gehäuse verschoben wird. Die Feder schiebt dann das Rädchen in den halbkreisförmigen Einschnitt 57 und hält somit die Platten am Ort. Das Rädchen dient folglich zur Führung der Platten während ihrer Bewegung und übt mittels der Feder 55 Druck auf die Platte aus und trägt zu ihrer Verriegelung bei.
- Eine dritte Zahnstange 59 überträgt eine Drehbewegung des Schlüssels im Zylinder 10 mittels eines anderen Übertragungselements 60 und des Übertragungselements 15 auf die Falle. Das Übertragungselement 15 umfaßt einen Haken 61, der in die Achse 51 der Falle einhakt. Ein Vorsprung 62 des Übertragungselements 15 ist in einer Vertiefung angeordnet, die dem anderen Übertragungselement 60 entspricht. Die dritte Zahnstange, die in einer Ausnehmung 63 vorgesehen ist, ist oberhalb der ersten Zahnstange 7 in bezug auf den Schloßriegel befestigt.
- Wenn der Schloßriegel 4 sich im Inneren des Gehäuses des Schlosses befindet, wie in Fig. 2 dargestellt, greift das Zahnrad 8 in die dritte Zahnstange 59 ein. Eine Drehbewegung des Zahnrades 8 um 45º im Uhrzeigersinn schiebt die dritte Zahnstange in bezug auf den Schloßriegel zurück. Das andere Übertragungselement 60, dessen eines Ende leicht gegen den Seitenrand der dritten Zahnstange drückt, kippt in bezug auf seine Achse 65 aufgrund des Zurückschiebens der dritten Zahnstange um. Dieses Umkippen nimmt während der Drehung das Übertragungselement 15 mit, was eine Rückschubbewegung der Falle verursacht, die dort eingehakt ist. Da die Achse 65 in dem Durchbruch 38 befestigt ist, behindert sie nicht die Bewegung der Platten.
- Die dritte Zahnstange ist an der zweiten Platte 6 mit Hilfe eines Ansatzes 64 befestigt, der in der Ausnehmung 63 angeordnet ist. Wenn das Zahnrad 8 sich gegen den Uhrzeigersinn dreht, d. h. während eines Schließvorganges, trennt es sich von der dritten Zahnstange 59, wie in Fig. 3 dargestellt. Dies bedeutet, daß die dritte Zahnstange nicht mehr vom Zahnrad 8 gehalten wird und zum Boden des Schlosses eine Strecke nach unten fällt, die gleich der Länge der Ausnehmung 63 ist. Auf diese Weise behindert die dritte Zahnstange nicht die Bewegung der Platten und die Falle kann nicht mehr mittels des Zahnrades betätigt werden. Während der Öffnung des Schlosses greift das Zahnrad in die dritte Zahnstange ein, wodurch diese letztere angehoben wird und den anfänglichen Zustand wiederherstelt.
- Der Zylinder 10 ist in einer Hülse 66 vorgesehen, die an der Außenwand befestigt ist und zur Anordnung im Inneren des Gehäuses bestimmt ist. Die Hülse ist mit zwei Aussparungen 67, 68 versehen, die zu beiden Seiten einer zentralen Achse des Zylinders angeordnet sind. In den Aussparungen 67 bzw. 68 sind Klauen 69 bzw. 70 eines Bügels 71 untergebracht. Gegen die Klaue 69 kommt eine Schraube 72 zur Anlage, die den Kopfbereich 72 durchquert. Wenn die Schraube 72 gegen die Klaue 69 geschraubt wird, dreht sich diese um ihre Achse 74. Diese Drehung überträgt sich auf die andere Klaue 70, die sich um ihre Achse 75 dreht. Die Drehung der Klauen hat zur Folge, daß die letzteren in den Aussparungen 67, 68 der Hülse 66 anliegen, wodurch der Zylinder im Inneren des Gehäuses verkeilt wird. Die Hülse 66 und der Zylinder 10 sind auf diese Weise starr im Inneren des Gahäuses fixiert, was in beträchtlichem Maße einem Versuch entgegenwirkt, den Schloßzylinder zu entfernen, und somit die Sicherheit erhöht. Die Fixierung des Zylinders befindet sich somit im Inneren des Gehäuses und ist nicht mehr ausschließlich durch eine Schraube durch den Kopfbereich ausgeführt, wie das bei herkömmlichen Schlössern der Fall war.
- Vorzugsweise ist der Zylinder an seiner äußeren Flanke mittels eines Schutzzylinders 73 geschützt, der frei rotierbar angebracht ist, was eine Blockierung einer Klammer auf dem Zylinder verhindert.
Claims (14)
1. Sicherheitsschloß mit
einem Gehäuse (1, 2), in dem eine erste Platte (5) angeordnet ist, die beweglich im
Inneren des Gehäuses montiert ist, wobei der Schloßriegel (4) auf der ersten Platte
befestigt ist, an welcher ein Umwandlungselement (7, 8) vorgesehen ist, um eine
Betätigung des Schlosses in eine transversale Verschiebung der ersten Platte ins
Innere des Gehäuses umzuwandeln, wobei die erste Platte mit einem ersten
Führungsdurchbruch (11) versehen ist,
sdadurch gekennzeichnet, daß eine Nuß (14) in dem ersten Durchbruch (11)
angeordnet ist, und daß die Platte (5) mindestens einen zweiten Durchbruch (19)
umfaßt, in der ein Verbindungselement (16) angeordnet ist, welches zur dortigen
Fixierung einer Steuerstange des zugehtrigen Schlosses dient.
2. Sicherheitsschloß nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Durchbruch zumindest eine Stufe
aufweist, die sich ungefähr parallel zum Weg des Schloßriegels erstreckt und die so
angeordnet ist, daß sie das Verbindungselement aufnimmt, wenn sich der
Schloßriegel aus dem Gehäuse herausbewegt.
3. Sicherheitsschloß nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die erste Platte an einer Seite des Schloßriegels und
eine zweite Platte an der anderen Seite des Schloßriegels befestigt ist, wobei der
erste und der zweite Durchbruch parallel zueinander in der ersten bzw. der zweiten
Platte verlaufen.
4. Sicherheitsschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
gekennzeichnet durch ein erstes Verriegelungselement zur Verriegelung mindestens
einer der Platten in einer Endstellung, wenn der Schloßriegel sich aus dem Schloß
bewegt.
5. Sicherheitsschloß nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß das erste Verriegelungselement mindestens von
einem ersten Zapfen gebildet wird, der beweglich in einer Ausnehmung angeordnet
ist, welche in mindestens einer der Platten vorgesehen ist, wobei ein erster bzw.
ein zweiter Abschnitt der Ausnehmung sich innerhalb bzw. außerhalb der
horizontalen
Verlängerung des Schloßriegels erstreckt, und wobei der Zapfen in dem
ersten Abschnitt angeordnet ist, wenn der Schloßriegel sich außerhalb des
Schlosses befindet, und wobei das Verbindungselelement von einem zweiten Zapfen
gebildet ist.
6. Sicherheitsschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
gekennzeichnet durch ein zweites Verriegelungselement zur Verriegelung der Falle,
wenn sich der Schloßriegel außerhalb des Schlosses befindet.
7. Sicherheitsschloß nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Verriegelungselement von einer
Ausnehmung gebildet ist, die auf Höhe der Falle mindestens einer der Platten
angeordnet ist.
8. Sicherheitsschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 7, einen Zylinder
umfassend,
dadurch gekennzeichnet, daß der Zylinder ein Zahnrad umfaßt, wobei das
Umwandlungselement als erste Zahnstange ausgebildet ist, in welche das Zahnrad
eingreift.
9. Sicherheitsschloß nach Ansprüchen 5 und 8,
dadurch gekennzeichnet, daß der erste Zapfen auf einer zweiten Zahnstange
befestigt ist, die stromabwärts der ersten Zahnstange in bezug auf den
Schloßriegel angeordnet ist.
10. Sicherheitsschloß nach einem der Ansprüche 1 bis 9, umfassend einen
Zylinder,
dadurch gekennzeichnet, daß der Zylinder von einem Bügel blockiert wird, der im
Inneren des Schlosses angeordnet ist.
11. Sicherheitsschloß nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß der Zylinder in einer Hülse vorgesehen ist, die auf der
Außenwandung befestigt ist, wobei die Hülse zwei Aussparungen aufweist, die zu
beiden Seiten einer zentralen Achse des Zylinders und im Inneren des Gehäuses
des Schlosses liegen, wenn der Zylinder am Schloß befestigt ist, wobei der Bügel
zwei Klammern aufweist, die schwenkbar an einem Fuß des Bügels befestigt und
zum Eingreifen in die Aussparungen vorgesehen sind, wenn der Zylinder im Inneren
des Gehäuses blockiert wird.
12. Sicherheitsschloß nach Anspruch 10,
dadurch gekennzeichnet, daß der Bügel mit Hilfe einer Schraube betätigt wird, die
den Kopfbereich durchquert und auf die Klammern einwirkt.
13. Sicherheitsschloß nach einem der Ansprüche 8, 9, 10, 11 oder 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Falle mit dem Zylinder mittels einer dritten
Zahnstange verbunden ist, die stromaufwärts der ersten Zahnstange in bezug auf den
Schloßriegel angeordnet ist.
14. Sicherheitsschloß nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet, daß die dritte Zahnstange einem Plättchen zugeordnet ist,
welches in einem dritten Durchbruch vorgesehen ist, wobei das Plättchen so
angeordnet ist, daß es über die Länge des dritten Durchbruchs derart verschiebbar
ist, daß ein Endpunkt des Plättchens hinter dem Schloßriegel zum Stillstand
kommt, wenn dieser sich in dem Gehäuse befindet.
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
BE9300698A BE1007389A5 (fr) | 1993-07-07 | 1993-07-07 | Serrure de surete. |
Publications (2)
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