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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Schloß für
einen Sicherheitsgurt mit zwei Hüftgurtabschnitten und
wenigstens zwei Zusatzgurtabschnitten.
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Sicherheitsgurte dieser Art werden vorzugsweise als
Kraftfahrzeugsicherheitsgurte für Kinder verwendet.
Zusätzlich zu den Hüftgurtabschnitten, die an
gegenüberliegenden Seiten des Sitzes angebracht sind, enthält der
Sicherheitsgurt zwei Schulterabschnitte, die hinter dem
Sitz angebracht sind, und möglicherweise ferner einen
Gabelabschnitt, der unterhalb vor dem Sitz angebracht
ist.
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Gemäß einem Sicherheitsgurt, der im Handel erhältlich ist
und als Sicherheitsgurt für Kinder vorgesehen ist, umfaßt
das Schloß ein Schloßgehäuse, das an einen
Hüftgurtabschnitt angebracht ist, sowie eine Schloßzunge, die mit
den Schloßgehäuse zusammenwirkt und am anderen
Hüftgurtabschnitt angebracht ist. Die beiden
Schultergurtabschnitte sind mit Paßstücken versehen, die auf die
Schloßzunge aufgesetzt werden und an der Zunge in
Stellung gehalten werden, wobei sie am Schloßgehäuse
anliegen, wenn die Schloßzunge zusammen mit den darauf
aufgesetzten Paßstücken mit dem Schließmechanismus des
Schloßgehäuses verriegelt worden ist. Der Schließmechanismus
dieses Schlosses des Standes der Technik enthält ein
Ausstoßelement, das innerhalb des Schloßgehäuses
beweglich angeordnet ist und mittels einer Feder in Richtung
zur Ausstoßöffnung für die Schloßzunge im Schloßgehäuse
vorgespannt ist. Das Ausstoßelement umfaßt einen
scheibenförmigen Körper mit einem querverlaufenden Abschnitt
und zwei Ausstoßschenkeln, die parallel von den Enden des
querverlaufenden Abschnitts in Richtung zur
Einführungsöffnung hervorstehen, wobei die Ausstoßschenkel in die
Einführungsöffnung ragen, wenn das Schloß geöffnet ist.
Wenn das Ausstoßelement in seiner vorderen Stellung
angeordnet ist, dient es ferner als Anschlagvorrichtung,
die den Schloßriegel daran hindert, sich in die
Verriegelungsstellung zu bewegen. Ein Lösen des Schloßriegels
erfordert somit, daß beide Ausstoßschenkel gleichzeitig
so weit in das Schloßgehäuse geschoben werden, daß das
Ausstoßelement aus der Verriegelungsstellung verschoben
wird, so daß der Schloßriegel freigegeben wird, um eine
Verriegelungsbewegung auszuführen, wenn die Schloßzunge
in die Verriegelungsstellung in das Schloß eingeführt
worden ist. Um beim bisher bekannten, obenbeschriebenen
Schloß für Sicherheitsgurte sicherzustellen, daß beide
Ausstoßschenkel gleichzeitig nach innen gedrückt werden,
ist das Paßstück, das in der Verriegelungsstellung am
Schloßgehäuse anliegen soll, mit zwei festen Vorsprüngen
versehen, die sich in Richtung zur Einführungsöffnung
erstrecken und so angeordnet sind, daß sie das
Ausstoßelement nach innen in das Schloß schieben, wenn die
Schloßzunge gemeinsam mit den darauf aufgesetzten
Paßstücken das Ausstoßelement nach innen in das Schloß
schiebt, um die Blockierung des Schloßriegels zu lösen,
so daß eine Verriegelung erreicht wird.
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Ein Nachteil, der dem obenbeschriebenen, bekannten Schloß
für Sicherheitsgurte eigen ist, besteht darin, daß der
Entwurf zuläßt, daß nach der Einführung einer Schloßzunge
in das Schloßgehäuse auch dann eine Verriegelung erreicht
werden kann, wenn nur das Paßstück auf die Schloßzunge
aufgesetzt ist, das mit den Vorsprüngen versehen ist. Um
dies zu erreichen, ist es notwendig, daß das Paßstück am
Schloßgehäuse anliegend gehalten wird, wenn die
Schloßzunge darin eingeführt wird. Wenn das obenbeschriebene,
bekannte Schloß für Sicherheitsgurte verwendet wird, kann
nicht ausgeschlossen werden, daß ein unvollständiges
Angurten eines Kindes im Sicherheitsgurt bewirkt wird,
aufgrund der Tatsache, daß der Verriegelungsvorgang trotz
der Tatsache durchgeführt werden kann, daß nur ein
Schultergurtabschnitt angebracht worden ist. Dies ist
unbefriedigend und kann dazu führen, daß das Kind im Falle
einer Kollision an der Seite, an der der
Schultergurtabschnitt nicht angebracht worden ist, aus dem
Sicherheitsgurt geschleudert wird. Bei einem weiteren, bisher
bekannten Sicherheitsgurt wurde dieser Nachteil beseitigt,
indem das Paßstück, das direkt am Schloßgehäuse anliegen
soll, mit nur einem festen vorstehenden Vorsprung
versehen wurde, der unmittelbar vor einen der Ausstoßschenkel
angeordnet ist, während das Paßstück unmittelbar vor dem
anderen Ausstoßschenkel mit einer Durchgangsöffnung für
einen Stift versehen wurde, der in dieser verschoben
werden kann. Unmittelbar vor dem Stift wurde das andere
Paßstück mit einem festen vorstehenden Vorsprung
versehen, der dann, wenn die Paßstücke in engen Kontakt
miteinander gebracht werden, dazu veranlaßt wird, den
beweglichen Stift in eine Stellung zu verschieben, in der er
so weit hervorsteht, daß der Stift auf den entsprechenden
Ausstoßschenkel wirkt, wenn die Paßstücke in einem
Zustand, in dem sie zusammengehalten werden, gegen das
Schloßgehäuse gedrückt werden. Um eine Verriegelung des
Sicherheitsgurts zu erreichen, ist es somit erforderlich,
daß die Paßstücke beider Schultergurtabschnitte gekoppelt
sind.
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Beim Gebrauch des Sicherheitsgurts des obenerwähnten
Entwurfs ist es jedoch vorgekommen, daß der bewegliche
Stift abgefallen ist, gebrochen ist oder in der Öffnung
des Paßstückes zu viel Spiel besaß, was entweder den
Gebrauch des Schlosses unmöglich machte oder die
beabsichtigte Sicherheits funktion verhinderte.
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Das Schloß gemäß der vorliegenden Erfindung ist in einer
an sich bekannten Weise versehen mit einen
Schloßgehäuse, das an einem der Hüftgurtabschnitte angebracht
wird und einen Schließmechanismus mit einem von Hand zu
betätigenden Löseelement enthält, einer Schloßzunge,
die am anderen Hüftgurtabschnitt befestigt ist und in
eine Einführungsöffnung im Schloßgehäuse eingeführt
werden kann, um mit dem Schließmechanismus
zusammenzuwirken, sowie mit wenigstens zwei zusätzlichen
Paßstükken, die mit dem Schloßgehäuse und der Schloßzunge
gekoppelt werden, wenn sie in einen gegenseitigen
Verriegelungseingriff gebracht werden.
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Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen
Sicherheitsgurt mit einem einfachen und zuverlässigen
Entwurf zu schaffen, bei dem die Nachteile der
Sicherheitsgurte der obenbeschriebenen Art beseitigt worden
sind und der somit ein Verriegeln des Sicherheitsgurtes
verhindert, wenn nicht alle Gurtabschnitte korrekt
angebracht worden sind, und der die zusätzliche Sicherheit
schafft, daß ein Lösen des Schlosses verhindert wird,
wenn nur ein Ausstoßschenkel in das Schloßgehäuse
gedrückt wird.
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Die obenerwähnten Aufgaben werden erfindungsgemäß gelöst
durch einen Entwurf des Schlosses gemäß den beigefügten
Ansprüchen.
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Die Erfindung wird im folgenden in Verbindung mit einem
Beispiel einer Ausführungsform mit Bezug auf die
beigefügten Zeichnungen beschrieben, in welchen:
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Fig. 1 ein Längsschnitt durch ein Schloß für einen
Sicherheitsgurt gemäß der Erfindung ist, das in der
verriegelten Stellung gezeigt ist;
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Fig. 2 eine aufgeschnittene Teildraufsicht des in Fig. 1
gezeigten Schlosses ist;
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Fig. 3 eine aufgeschnittene Teildraufsicht des Schlosses
gemäß der Fig. 2 ist, wobei das Schloßgehäuse, die
Schloßzunge und die darauf aufgesetzten
Schultergurtabschnitte voneinander getrennt sind;
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Fig. 4 ein Schloß für Sicherheitsgurte gemäß der
Erfindung zeigt, das das gleichzeitige Verriegeln von fünf
Gurtabschnitten zuläßt;
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Fig. 5 eine Variante des Schlosses für Sicherheitsgurte
gemäß der Fig. 4 zeigt;
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Fig. 6 eine schematische, aufgeschnittene Teildraufsicht
des Schließmechanismus ist, die die Stellung der
Ausstoßeinrichtung des Schließmechanismus mit dem in der
verriegelten Stellung befindlichen Schloß zeigt;
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Fig. 7 der Fig. 4 entspricht, jedoch die Stellung des
Schloßelements des Schließmechanismus mit dem in der
unverriegelten Stellung befindlichen Schloß zeigt;
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Fig. 8 die Stellung des Schloßelements des
Schließmechanismus zeigt, wenn nur ein Ausstoßschenkel mit einer
axialen Kraft zum Einführen des Ausstoßelements in den
Schließmechanismus beaufschlagt wird;
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Fig. 9 die Anschlagstifte der Ausstoßeinrichtung gemäß
einer Ausführungsform der Erfindung zeigt.
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Das in den Fig. 1-3 gezeigte Schloß gemäß der Erfindung
ist für einen Sicherheitsgurt mit Hüftgurtabschnitten und
zwei Schultergurtabschnitten vorgesehen, wie er als
Kraftfahrzeugsicherheitsgurt für Kinder verwendet wird.
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Das Schloß umfaßt ein Schloßgehäuse 1 und eine
Schloßzunge 2 sowie zwei Schultergurtpaßstücke 3 und 4. Das
Schloßgehäuse 1 umfaßt einen Schließmechanismus 5, der
einen metallischen Rahmen enthält, der zwei parallele
Metallplatten 6, 7 umfaßt, zwischen denen die Schloßzunge
2 eingeführt wird. Der Schließmechanismus umfaßt ferner
einen Schloßriegel 8, der schwenkbar montiert ist und
mittels einer nicht gezeigten Federanordnung veranlaßt
werden kann, zwischen zwei Endstellungen zu schenken:
einer Verriegelungsstellung, in der der Schloßriegel 8 in
eine Öffnung 9 der Schloßzunge 2 eingreift, und einer
Ruhe-Endstellung. Mittels der nicht gezeigten
Federanordnung kann der Schloßriegel veranlaßt werden, eine
Einschnappbewegung zwischen den Endstellungen auszuführen.
Im Gehäuse des Schloßgehäuses 1 ist ein Löseknopf 15
angeordnet, der gegen die Federvorspannung zwischen einer
vorderen und einer hinteren Stellung verschoben werden
kann, wobei der Löseknopf so angeordnet ist, daß dann,
wenn er in seine hintere Stellung verschoben wird, der
Schloßriegel 8 veranlaßt wird, von der
Verriegelungsstellung in die Ruhestellung umzuschnappen. Der Metallrahmen
erstreckt sich an einer Seite aus dem Schloßgehäuse 1 und
bildet einen Ansatz 10 für einen der Hüftgurtabschnitte
11. Das Schloßgehäuse ist an der gegenüberliegenden Seite
mit einem vorstehenden Nasenabschnitt 16 versehen, der
die Einführungsöffnung begrenzt, durch die die
Schloßzunge 2 in das Schloß eingeführt wird und im
Schloßmechanismus 5 verriegelt wird. Der andere Hüftgurtabschnitt 12
wird an der Schloßzunge 2 angebracht, wobei beide
Paßstücke 3 und 4 angebracht werden, jedes am entsprechenden
Abschnitt der zwei Schultergurtabschnitte des
Sicherheitsgurtes.
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Der Schließmechanismus enthält in einer an sich bekannten
Weise eine Ausstoßeinrichtung 17. Die Ausstoßeinrichtung
umfaßt eine ebene, im wesentlichen U-förmige Scheibe, die
verschiebbar in Zwischenraum zwischen den Platten 6 und 7
des Schließmechanismus angeordnet ist. Die
Ausstoßeinrichtung umfaßt einen guerverlaufenden Basisabschnitt 18
mit zwei Ausstoßschenkeln 19, die von den entsprechenden
Endabschnitten des Basisabschnitts vorstehen, wobei sich
die Enden der Ausstoßschenkel in den Nasenabschnitt 16
des Schloßgehäuses 1 in der Nähe der Einführungsöffnung
erstrecken, die vom Nasenabschnitt 16 gebildet wird. Auf
der Seite, die von den Ausstoßschenkeln 19 abgewandt ist,
ist der Basisabschnitt 18 der Ausstoßeinrichtung mit
einem zentral vorstehenden Stift 20 versehen, der sich
durch eine Öffnung 22 in der Rückwand 21 des
Verriegelungshakens 8 erstreckt. Auf den Stift 20 ist eine Feder
23 aufgesetzt, die die Ausstoßeinrichtung in Richtung zu
einer vorderen Anschlagstellung gegen eine Zwischenwand
24 des Verriegelungshakens 8 drückt. Der Basisabschnitt
18 der Ausstoßeinrichtung ist auf gegenüberliegenden
Seiten des Stiftes 20 mit zwei bezüglich des Stiftes 20
symmetrisch hervorstehenden Anschlägen in Form von zwei
vorstehenden Anschlagstiften 25 versehen, die eine
kürzere Strecke hervorstehen als der Stift 20, wobei die
Anschlagstifte 25 durch Anstoßen an die Rückwand 21 des
Verriegelungshakens die Verschiebung der
Ausstoßeinrichtung in den Schließmechanismus begrenzen. In der Seite
des Basisabschnitts 18, die der Einführungsöffnung
zugewandt ist, ist eine Aussparung 26 ausgebildet, die eine
Breite aufweist, die der Breite der Zwischenwand 24 des
Verriegelungshakens unmittelbar vor der Aussparung 26
entspricht. Unterhalb der Aussparung erstreckt sich die
Zwischenwand des Verriegelungshakens auf
gegenüberliegenden Seiten der Aussparung nach außen und bildet zwei
Anschläge 27, die mit den Kantenabschnitten des
Basisabschnitts 18 der Ausstoßeinrichtung zusammenwirken und
dazwischen die Aussparung seitlich begrenzen. Wenn die
Ausstoßeinrichtung sich in ihrer vorderen
Anschlagstellung befindet, sind die Kantenabschnitte oberhalb der
Anschläge 27 des Verriegelungshakens 8 angeordnet, wo
durch der Verriegelungshaken gehindert wird, in die
Verriegelungsstellung einzuschnappen. Zum Lösen des
Verriegelungshakens muß somit die Ausstoßeinrichtung 17
so weit nach hinten in den Schließmechanismus verschoben
werden, daß die Kantenabschnitte der Aussparung 26 des
Basisabschnitts 18 der Ausstoßeinrichtung 17 aus dem
Verriegelungseingriff mit den Anschlägen 27 des
Verriegelungshakens gebracht werden. Um diese Verschiebung der
Ausstoßeinrichtung 17 zu bewirken, ist es erforderlich,
Einschiebekräfte gleichzeitig auf die Enden beider
Ausstoßschenkel 19 auszuüben, die sich in die
Einführungsöffnung erstrecken.
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Wenn der Sicherheitsgurt verriegelt werden soll, müssen
beide Schultergurtpaßstücke 3 und 4, die auf die
Schloßzunge 2 aufgesetzt sind, bis zum Anschlag gegen das
Schloßgehäuse 1 bewegt werden. Das Schultergurtpaßstück
3, das direkt am Schloßgehäuse 1 anliegen soll, ist mit
einer Anschlagoberfläche versehen, die dem Schloßgehäuse
zugewandt ist und die komplementär zur entsprechenden
Oberfläche des Schloßgehäuses geformt ist, so daß das
Paßstück und das Schloßgehäuse wie ein Puzzle
zusammenpassen. Das Schultergurtpaßstück 3 ist mit einer
Durchgangsöffnung 30 versehen, die so beschaffen ist, daß es
zusammen mit dem Nasenabschnitt 16 des Schloßgehäuses 1
eine Führungswirkung ausübt, wenn das Paßstück darauf
aufgesetzt ist. An der Unterkante der Durchgangsöffnung
30 ist ein Vorsprung 31 vorgesehen, der sich in die
Öffnung 30 erstreckt und als starrer Abschnitt des
Paßstückes ausgebildet ist, wobei das freie Ende des
Vorsprungs, das dem Schloßgehäuse 1 zugewandt ist,
unmittelbar gegenüber deren entsprechendem Ausstoßschenkel
angeordnet ist, der sich in die Einführungsöffnung erstreckt,
und in Kontakt mit diesem ist, wenn das Paßstück am
Schloßgehäuse 1 anliegt. Das andere Schultergurtpaßstück
4 ist so beschaffen, daß seine Oberfläche, die am ersten
Schultergurtpaßstück 3 anliegt, eine komplementäre Form
zur entsprechenden Oberfläche des Paßstückes 3 besitzt.
Das zweite Schultergurtpaßstück 4 ist ebenfalls mit einer
Durchgangsöffnung 32 versehen, die so bemessen ist, daß
sie im Zusammenwirken mit dem Nasenabschnitt 16 des
Schloßgehäuses eine Führungswirkung ausübt, wenn beide
Paßstücke 3, 4 mit dem Schloßgehäuse in Eingriff gebracht
werden. Die Oberkante der Durchgangsöffnung 32 ist mit
einem Vorsprung versehen, der als starrer Abschnitt des
Paßstückes ausgebildet ist, das sich in die Öffnung 32 in
einer Richtung zum ersten Paßstück 3 erstreckt, so daß er
sich ein kurzes Stück in die Öffnung 30 des Paßstückes
erstreckt, wenn die Paßstücke aneinander anliegen. Der
Vorsprung 33 ist so geformt, daß sein freies Ende, das
dem Schloßgehäuse zugewandt ist, unmittelbar gegenüber
des entsprechenden Ausstoßschenkels 19 angeordnet ist,
der sich in die Einführungsöffnung erstreckt, und mit
diesem in Kontakt ist, wenn beide Paßstücke 3, 4 mit dem
Schloßgehäuse 1 in Eingriff gebracht worden sind. Die
Schloßzunge 2, die durch die Öffnungen 32 und 30 der
Schultergurtpaßstücke 4, 3 bewegt und zusammen mit diesen
mit dem Schloßgehäuse 1 in Eingriff gebracht wird, ist an
dem Ende, das mit dem Hüftgurtabschnitt verbunden wird,
mit einem Griffkörper 34 versehen, dessen Oberfläche, die
am Paßstück 4 anliegt, eine komplementäre Form zur
entsprechenden Oberfläche des Paßstückes aufweist. Das
Schloßgehäuse 1, die Schultergurtpaßstücke 3, 4 und der
Griffkörper der Schloßzunge 2 weisen somit in
puzzleähnlicher Weise einen gegenseitigen Formeingriff auf,
wodurch verhindert wird, daß Teile in falscher Ordnung
miteinander gekoppelt werden.
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Wie aus der Beschreibung deutlich wird, dient das
Sicherheitsgurtschloß, das mit Bezug auf die Fig. 1 bis 3
beschrieben worden ist, zum gleichzeitigen Verriegeln von
vier Gurtabschnitten, nämlich zwei Hüftgurtabschnitten
und zwei Schultergurtabschnitten. Fig. 4 zeigt in einer
der Fig. 3 entsprechenden Weise eine Ausführungsform
eines Sicherheitsgurtschlosses gemäß der Erfindung, die
das gleichzeitige Verriegeln von fünf Gurtabschnitten
zuläßt, nämlich zwei Hüftgurtabschnitten, zwei
Schultergurtabschnitten und einem dritten Abschnitt, der im
folgenden Gabelgurtabschnitt genannt wird und am Boden
des Fahrzeuges vor dem Sitz angebracht wird. Das
Sicherheitsgurtschloß gemäß der Fig. 4 umfaßt, ähnlich dem
vorher beschriebenen Schloß, ein Schloßgehäuse 1, das
einen Schließmechanismus mit einem Verriegelungshaken 8
und einer Ausstoßeinrichtung 17 enthält. Das Schloß
umfaßt ferner eine Schloßzunge 2 und zwei
Schultergurtabschnitte 3 und 4. Das Schloßgehäuse 1, der
Schließmechanismus 5 und die Schloßzunge 2 sowie die
Sicherheitsgurtpaßstücke 3 und 4 entsprechen, sofern anwendbar, der
Beschreibung der entsprechenden Beschreibungsabschnitte
in Verbindung mit den Fig. 1-3. Die Ausführungsform gemäß
der Fig. 4 unterscheidet sich von der vorher
beschriebenen Ausführungsform dadurch, daß es möglich ist,
gleichzeitig mit den übrigen Gurtabschnitten einen fünften
Gurtabschnitt anzubringen und fest im Schloß zu
verriegeln. Zu diesem Zweck ist der Gabelgurt nit einen
Gabelgurtpaßstück 28 versehen, an dem der Gabelgurt angebracht
ist und das so beschaffen ist, daß es in eine Aussparung
29 im unteren Abschnitt des Schultergurtpaßstücks 3
eingeführt werden kann. Das Gabelgurtpaßstück ist ferner
an seinem oberen Abschnitt nit einem sich nach außen
erstreckenden Vorsprung 38 versehen, der dem Vorsprung 31
in der Ausführungsform gemäß der Fig. 1-3 entspricht. Das
Schultergurtpaßstück 3 ist somit vollständig frei von
Vorsprüngen. Bein Gebrauch des Sicherheitsgurtschlosses
wird anfangs das Gabelgurtpaßstück 28 in der Aussparung
29 des Schultergurtpaßstücks 3 angeordnet, woraufhin die
Schultergurtpaßstücke 3 und 4 auf die Schloßzunge 2
aufgesetzt werden, die zusammen mit den Paßstücken in
entsprechender Weise, wie vorher beschrieben, mit dem
Schloßgehhäuse 1 in Eingriff gebracht werden. Das in
Fig. 4 dargestellte Fünft-Punkt-Sicherheitsgurtschloß
kann ferner nur dann zum Verriegeln veranlaßt werden,
wenn alle fünf Gurtabschnittpaßstücke korrekt angebracht
worden sind.
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Fig. 5 zeigt eine Variante einer Ausführungsform eines
Fünf-Punkt-Schlosses gemäß der Erfindung. Bei dieser
Ausführungsform ist das Schultergurtpaßstück 3 identisch
mit dem entsprechenden Schultergurtpaßstück gemäß den
Fig. 1-3. Das Schultergurtpaßstück 4 ist jedoch bei
dieser Ausführungsform mit dem Griffkörper 36 der
Schloßzunge 2 verbunden, so daß ein Schultergurtabschnitt sowie
einer der Hüftgurtabschnitte mit dem Paßstück 36
verbunden sind. Gemäß dieser Ausführungsform ist jedoch ein
Gabelgurtabschnitt 35 auf die Schloßzunge 2 aufgesetzt,
wobei das Gabelgurtpaßstück an seinem oberen Abschnitt
mit einem Vorsprung 37 versehen ist, der dem Vorsprung 33
der Ausführungsform gemäß der Fig. 1-3 entspricht. Wenn
das Paßstück 36 zusammen mit dem Gabelgurt und den auf
die Schloßzunge 2 aufgesetzten Schultergurtpaßstücken 35,
3 mit dem Schloßgehäuse 1 in Eingriff gebracht werden,
findet eine Verriegelung in der Weise statt, wie in
Verbindung mit den Fig. 1-3 beschrieben worden ist.
Ferner müssen bei der Ausführungsform gemäß der Fig. 5
alle Gurtpaßstücke korrekt montiert sein, um eine
Verriegelung zu erreichen.
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Die Fig. 6-8 zeigen schematisch einige unterschiedliche
Funktionsstellungen der Ausstoßeinrichtung im
Schließmechanismus.
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Fig. 6 zeigt die Stellung der Verschiebung im
Schließmechanismus, die von der Ausstoßeinrichtung unter dem
Einfluß der Einführungskräfte erreicht wird, die gleich
zeitig auf beide Enden der Ausstoßschenkel 19 wirken, die
in die Einführungsöffnung ragen, wobei in dieser Stellung
die Blockierung des Verriegelungshakens aufgehoben wird
aufgrund der Tatsache, daß die Kantenabschnitte der
Aussparung 26 aus dem Blockierungseingriff mit dem
Anschlag 27 am Verriegelungshaken herausgeschoben worden
sind. Der Stift 20 am Basisabschnitt 18 der
Ausstoßeinrichtung wird anschließend durch die Öffnung 22 in der
Rückwand des Verriegelungshakens herausgeschoben, wobei
gleichzeitig die Feder 23 zusammengedrückt wird. Die
Verschiebung der Ausstoßeinrichtung 17 in den
Schließmechanismus wird gestoppt, wenn dessen Anschlagstifte 25 an
der Rückwand 21 des Verriegelungshakens anstoßen. Da die
Blockierung des Verriegelungshakens somit aufgehoben
worden ist, kann der Verriegelungshaken unter dem Einfluß
der nicht gezeigten Federanordnung in eine
Verriegelungsstellung einschnappen.
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Fig. 7 zeigt die Ausstoßeinrichtung 17 in ihrer
vorherigen Verriegelungsstellung im Schließmechanismus. Diese
Verriegelungsstellung wird erreicht, wenn der Löseknopf
15, der im Verriegelungsgehäuse verschiebbar angeordnet
ist, in seine hintere Stellung bewegt worden ist und den
Verriegelungshaken 8 veranlaßt hat, aus der
Verriegelungsstellung herauszuschnappen, wodurch die
Ausstoßeinrichtung 17 unter dem Einfluß der Federkraft der Feder 23
in die Blockierungsstellung verschoben wird, wobei
gleichzeitig die Schultergurtpaßstücke 3, 4
herausgeschoben werden und ferner die Schloßzunge 2 in diese Bewegung
eingeschlossen wird.
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Die Bewegung der Ausstoßeinrichtung 17 zwischen den in
den Fig. 4 und 5 gezeigten Stellungen wird somit erreicht
durch paralleles Verschieben der Ausstoßeinrichtung im
Schließmechanismus. Diese parallele Verschiebungsbewegung
ist jedoch im Schließmechanismus nicht geführt, wobei die
Ausstoßeinrichtung 17 so geformt ist, daß eine gewisse
schräge Stellung derselben innerhalb des
Schließmechanismus zugelassen wird.
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Die Fig. 8 zeigt eine solche schräge Stellung der
Ausstoßeinrichtung, die durch die Tatsache verursacht wird,
daß nur einer der Ausstoßschenkel 19 nach innen in
Richtung zum Schließmechanismus gedrückt wird, z. B. aufgrund
der Tatsache, daß nur ein Schultergurtabschnitt 3 auf die
Schloßzunge 2 aufgesetzt worden ist und gegen das
Schloßgehäuse 1 gedrückt wird. Die Ausstoßeinrichtung 17 wird
anschließend einer exzentrisch angreifenden Kraft
ausgesetzt, die die Ausstoßeinrichtung veranlaßt, eine
seitliche Schwenkbewegung auszuführen, wie in Fig. 8 gezeigt
ist. Hierbei wird die Ausstoßeinrichtung nach innen in
den Schließmechanismus bewegt, so daß die Blockierung auf
einer Seite des Verriegelungshakens aufgehoben wird,
wobei jedoch als Folge der Schwenkbewegung der
Ausstoßeinrichtung in seitlicher Richtung die Blockierung an
der gegenüberliegenden Seite des Verriegelungshakens
aufrechterhalten wird. Dadurch wird verhindert, daß bei
dem Versuch, das Sicherheitsgurtschloß zu verwenden, wenn
nur ein Schultergurtabschnitt angebracht ist, eine
Verriegelung erreicht wird. Um eine Schwenkbewegung der
Ausstoßeinrichtung 17 zuzulassen, ist die Öffnung 22 in
der Rückwand des Verriegelungshakens so bemessen, daß sie
eine ausreichende seitliche Bewegung des Stiftes 20
aufgrund der seitlichen Schwenkbewegungen der
Ausstoßeinrichtung 17 zuläßt. Die Einführungsöffnung im
Schloßgehäuse sollte ferner eine ausreichende Breite aufweisen,
um eine bestimmte Bewegung seitlich des Ausstoßschenkels
19 zuzulassen, wenn die Ausstoßeinrichtung einer
exzentrischen Betätigung unterworfen wird.
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Fig. 9 zeigt einen bevorzugten Entwurf der beiden
Anschlagstifte 25 der Ausstoßeinrichtung. Die
Anschlagstifte 25 sind, wie aus der Figur deutlich wird, schräg
abgeschnitten, so daß der Endabschnitt einen Punkt
ausbildet, der der Öffnung 22 am nächsten liegt, durch die
der Stift 21 ragt. Wenn eine Einführungskraft auf nur
einen der Ausstoßschenkel 19 ausgeübt wird, wodurch die
Ausstoßeinrichtung veranlaßt wird, sich im
Schließmechanismus in einer bestimmten seitlichen Schwenkbewegung zu
bewegen, bis der Anschlagstift 25 mittels seines Punktes
an der Rückwand 21 des Schloßgehäuses anstößt,
beaufschlagt die Einführungskraft den Anschlagstift 25 mit
einen Moment, das in die gleiche Richtung wirkt wie die
seitlichen Schwenkmomente, die aufgrund der Wirkung der
Einführungskraft auf einen der Ausstoßschenkel 19 auf die
Ausstoßeinrichtung 17 ausgeübt werden. Diese beiden
Momente wirken somit über einen der Anschläge 27 des
Verriegelungshakens zusammen, um die Ausstoßeinrichtung
in der Blockierungsstellung zu halten, wenn nur ein
Ausstoßschenkel in den Schließmechanismus geschoben wird.
Sonit wird eine zusätzliche Sicherheit gegen eine
Verriegelung im Fall einer unvollständigen Kopplung der
Paßstücke der Gurtabschnitte erreicht. Wenn die
Anschlagstifte statt dessen in der Weise schräg abgeschnitten
sind, daß der resultierende Punkt von der Öffnung für den
Stift 20 abgewandt ist, d. h. in einer Richtung seitlich
von der Mittellinie des Schlosses, sind die durch die
Einführungskraft auf den Anschlagstift 25 ausgeübten
Momente fähig, dem Moment entgegenzuwirken, das ansonsten
auf die Ausstoßeinrichtung wirkt, mit der Gefahr, daß die
Ausstoßeinrichtung 17 aus der Blockierungsstellung
schwenken kann und ein mögliches unbeabsichtigtes
Verriegeln des Schlosses in einem unvollständig gekoppelten
Zustand zuläßt. Die Gefahr dieses ungewollten Effekts
besteht ferner auch dann, wenn die Anschlagstifte 25
rechtwinklig abgeschnitten sind.