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DE69402190T2 - Sicherheitsgurtverschluss mit zwei hüftgurten und mit mindestens zwei zusatzgurten - Google Patents

Sicherheitsgurtverschluss mit zwei hüftgurten und mit mindestens zwei zusatzgurten

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Publication number
DE69402190T2
DE69402190T2 DE69402190T DE69402190T DE69402190T2 DE 69402190 T2 DE69402190 T2 DE 69402190T2 DE 69402190 T DE69402190 T DE 69402190T DE 69402190 T DE69402190 T DE 69402190T DE 69402190 T2 DE69402190 T2 DE 69402190T2
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DE
Germany
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lock
locking
ejection
buckle
housing
Prior art date
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DE69402190T
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Bengt Andersson
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HOLMBERGS FAB BRDR AB
Original Assignee
HOLMBERGS FAB BRDR AB
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    • A44B11/25Buckles; Similar fasteners for interconnecting straps or the like, e.g. for safety belts with two or more separable parts
    • A44B11/2503Safety buckles
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    • A44B11/2549Fastening of other buckle elements to the main buckle
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    • A44B11/2503Safety buckles
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  • Buckles (AREA)
  • Emergency Lowering Means (AREA)
  • Automotive Seat Belt Assembly (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Schloß für einen Sicherheitsgurt mit zwei Hüftgurtabschnitten und wenigstens zwei Zusatzgurtabschnitten.
  • Sicherheitsgurte dieser Art werden vorzugsweise als Kraftfahrzeugsicherheitsgurte für Kinder verwendet. Zusätzlich zu den Hüftgurtabschnitten, die an gegenüberliegenden Seiten des Sitzes angebracht sind, enthält der Sicherheitsgurt zwei Schulterabschnitte, die hinter dem Sitz angebracht sind, und möglicherweise ferner einen Gabelabschnitt, der unterhalb vor dem Sitz angebracht ist.
  • Gemäß einem Sicherheitsgurt, der im Handel erhältlich ist und als Sicherheitsgurt für Kinder vorgesehen ist, umfaßt das Schloß ein Schloßgehäuse, das an einen Hüftgurtabschnitt angebracht ist, sowie eine Schloßzunge, die mit den Schloßgehäuse zusammenwirkt und am anderen Hüftgurtabschnitt angebracht ist. Die beiden Schultergurtabschnitte sind mit Paßstücken versehen, die auf die Schloßzunge aufgesetzt werden und an der Zunge in Stellung gehalten werden, wobei sie am Schloßgehäuse anliegen, wenn die Schloßzunge zusammen mit den darauf aufgesetzten Paßstücken mit dem Schließmechanismus des Schloßgehäuses verriegelt worden ist. Der Schließmechanismus dieses Schlosses des Standes der Technik enthält ein Ausstoßelement, das innerhalb des Schloßgehäuses beweglich angeordnet ist und mittels einer Feder in Richtung zur Ausstoßöffnung für die Schloßzunge im Schloßgehäuse vorgespannt ist. Das Ausstoßelement umfaßt einen scheibenförmigen Körper mit einem querverlaufenden Abschnitt und zwei Ausstoßschenkeln, die parallel von den Enden des querverlaufenden Abschnitts in Richtung zur Einführungsöffnung hervorstehen, wobei die Ausstoßschenkel in die Einführungsöffnung ragen, wenn das Schloß geöffnet ist. Wenn das Ausstoßelement in seiner vorderen Stellung angeordnet ist, dient es ferner als Anschlagvorrichtung, die den Schloßriegel daran hindert, sich in die Verriegelungsstellung zu bewegen. Ein Lösen des Schloßriegels erfordert somit, daß beide Ausstoßschenkel gleichzeitig so weit in das Schloßgehäuse geschoben werden, daß das Ausstoßelement aus der Verriegelungsstellung verschoben wird, so daß der Schloßriegel freigegeben wird, um eine Verriegelungsbewegung auszuführen, wenn die Schloßzunge in die Verriegelungsstellung in das Schloß eingeführt worden ist. Um beim bisher bekannten, obenbeschriebenen Schloß für Sicherheitsgurte sicherzustellen, daß beide Ausstoßschenkel gleichzeitig nach innen gedrückt werden, ist das Paßstück, das in der Verriegelungsstellung am Schloßgehäuse anliegen soll, mit zwei festen Vorsprüngen versehen, die sich in Richtung zur Einführungsöffnung erstrecken und so angeordnet sind, daß sie das Ausstoßelement nach innen in das Schloß schieben, wenn die Schloßzunge gemeinsam mit den darauf aufgesetzten Paßstücken das Ausstoßelement nach innen in das Schloß schiebt, um die Blockierung des Schloßriegels zu lösen, so daß eine Verriegelung erreicht wird.
  • Ein Nachteil, der dem obenbeschriebenen, bekannten Schloß für Sicherheitsgurte eigen ist, besteht darin, daß der Entwurf zuläßt, daß nach der Einführung einer Schloßzunge in das Schloßgehäuse auch dann eine Verriegelung erreicht werden kann, wenn nur das Paßstück auf die Schloßzunge aufgesetzt ist, das mit den Vorsprüngen versehen ist. Um dies zu erreichen, ist es notwendig, daß das Paßstück am Schloßgehäuse anliegend gehalten wird, wenn die Schloßzunge darin eingeführt wird. Wenn das obenbeschriebene, bekannte Schloß für Sicherheitsgurte verwendet wird, kann nicht ausgeschlossen werden, daß ein unvollständiges Angurten eines Kindes im Sicherheitsgurt bewirkt wird, aufgrund der Tatsache, daß der Verriegelungsvorgang trotz der Tatsache durchgeführt werden kann, daß nur ein Schultergurtabschnitt angebracht worden ist. Dies ist unbefriedigend und kann dazu führen, daß das Kind im Falle einer Kollision an der Seite, an der der Schultergurtabschnitt nicht angebracht worden ist, aus dem Sicherheitsgurt geschleudert wird. Bei einem weiteren, bisher bekannten Sicherheitsgurt wurde dieser Nachteil beseitigt, indem das Paßstück, das direkt am Schloßgehäuse anliegen soll, mit nur einem festen vorstehenden Vorsprung versehen wurde, der unmittelbar vor einen der Ausstoßschenkel angeordnet ist, während das Paßstück unmittelbar vor dem anderen Ausstoßschenkel mit einer Durchgangsöffnung für einen Stift versehen wurde, der in dieser verschoben werden kann. Unmittelbar vor dem Stift wurde das andere Paßstück mit einem festen vorstehenden Vorsprung versehen, der dann, wenn die Paßstücke in engen Kontakt miteinander gebracht werden, dazu veranlaßt wird, den beweglichen Stift in eine Stellung zu verschieben, in der er so weit hervorsteht, daß der Stift auf den entsprechenden Ausstoßschenkel wirkt, wenn die Paßstücke in einem Zustand, in dem sie zusammengehalten werden, gegen das Schloßgehäuse gedrückt werden. Um eine Verriegelung des Sicherheitsgurts zu erreichen, ist es somit erforderlich, daß die Paßstücke beider Schultergurtabschnitte gekoppelt sind.
  • Beim Gebrauch des Sicherheitsgurts des obenerwähnten Entwurfs ist es jedoch vorgekommen, daß der bewegliche Stift abgefallen ist, gebrochen ist oder in der Öffnung des Paßstückes zu viel Spiel besaß, was entweder den Gebrauch des Schlosses unmöglich machte oder die beabsichtigte Sicherheits funktion verhinderte.
  • Das Schloß gemäß der vorliegenden Erfindung ist in einer an sich bekannten Weise versehen mit einen Schloßgehäuse, das an einem der Hüftgurtabschnitte angebracht wird und einen Schließmechanismus mit einem von Hand zu betätigenden Löseelement enthält, einer Schloßzunge, die am anderen Hüftgurtabschnitt befestigt ist und in eine Einführungsöffnung im Schloßgehäuse eingeführt werden kann, um mit dem Schließmechanismus zusammenzuwirken, sowie mit wenigstens zwei zusätzlichen Paßstükken, die mit dem Schloßgehäuse und der Schloßzunge gekoppelt werden, wenn sie in einen gegenseitigen Verriegelungseingriff gebracht werden.
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Sicherheitsgurt mit einem einfachen und zuverlässigen Entwurf zu schaffen, bei dem die Nachteile der Sicherheitsgurte der obenbeschriebenen Art beseitigt worden sind und der somit ein Verriegeln des Sicherheitsgurtes verhindert, wenn nicht alle Gurtabschnitte korrekt angebracht worden sind, und der die zusätzliche Sicherheit schafft, daß ein Lösen des Schlosses verhindert wird, wenn nur ein Ausstoßschenkel in das Schloßgehäuse gedrückt wird.
  • Die obenerwähnten Aufgaben werden erfindungsgemäß gelöst durch einen Entwurf des Schlosses gemäß den beigefügten Ansprüchen.
  • Die Erfindung wird im folgenden in Verbindung mit einem Beispiel einer Ausführungsform mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben, in welchen:
  • Fig. 1 ein Längsschnitt durch ein Schloß für einen Sicherheitsgurt gemäß der Erfindung ist, das in der verriegelten Stellung gezeigt ist;
  • Fig. 2 eine aufgeschnittene Teildraufsicht des in Fig. 1 gezeigten Schlosses ist;
  • Fig. 3 eine aufgeschnittene Teildraufsicht des Schlosses gemäß der Fig. 2 ist, wobei das Schloßgehäuse, die Schloßzunge und die darauf aufgesetzten Schultergurtabschnitte voneinander getrennt sind;
  • Fig. 4 ein Schloß für Sicherheitsgurte gemäß der Erfindung zeigt, das das gleichzeitige Verriegeln von fünf Gurtabschnitten zuläßt;
  • Fig. 5 eine Variante des Schlosses für Sicherheitsgurte gemäß der Fig. 4 zeigt;
  • Fig. 6 eine schematische, aufgeschnittene Teildraufsicht des Schließmechanismus ist, die die Stellung der Ausstoßeinrichtung des Schließmechanismus mit dem in der verriegelten Stellung befindlichen Schloß zeigt;
  • Fig. 7 der Fig. 4 entspricht, jedoch die Stellung des Schloßelements des Schließmechanismus mit dem in der unverriegelten Stellung befindlichen Schloß zeigt;
  • Fig. 8 die Stellung des Schloßelements des Schließmechanismus zeigt, wenn nur ein Ausstoßschenkel mit einer axialen Kraft zum Einführen des Ausstoßelements in den Schließmechanismus beaufschlagt wird;
  • Fig. 9 die Anschlagstifte der Ausstoßeinrichtung gemäß einer Ausführungsform der Erfindung zeigt.
  • Das in den Fig. 1-3 gezeigte Schloß gemäß der Erfindung ist für einen Sicherheitsgurt mit Hüftgurtabschnitten und zwei Schultergurtabschnitten vorgesehen, wie er als Kraftfahrzeugsicherheitsgurt für Kinder verwendet wird.
  • Das Schloß umfaßt ein Schloßgehäuse 1 und eine Schloßzunge 2 sowie zwei Schultergurtpaßstücke 3 und 4. Das Schloßgehäuse 1 umfaßt einen Schließmechanismus 5, der einen metallischen Rahmen enthält, der zwei parallele Metallplatten 6, 7 umfaßt, zwischen denen die Schloßzunge 2 eingeführt wird. Der Schließmechanismus umfaßt ferner einen Schloßriegel 8, der schwenkbar montiert ist und mittels einer nicht gezeigten Federanordnung veranlaßt werden kann, zwischen zwei Endstellungen zu schenken: einer Verriegelungsstellung, in der der Schloßriegel 8 in eine Öffnung 9 der Schloßzunge 2 eingreift, und einer Ruhe-Endstellung. Mittels der nicht gezeigten Federanordnung kann der Schloßriegel veranlaßt werden, eine Einschnappbewegung zwischen den Endstellungen auszuführen. Im Gehäuse des Schloßgehäuses 1 ist ein Löseknopf 15 angeordnet, der gegen die Federvorspannung zwischen einer vorderen und einer hinteren Stellung verschoben werden kann, wobei der Löseknopf so angeordnet ist, daß dann, wenn er in seine hintere Stellung verschoben wird, der Schloßriegel 8 veranlaßt wird, von der Verriegelungsstellung in die Ruhestellung umzuschnappen. Der Metallrahmen erstreckt sich an einer Seite aus dem Schloßgehäuse 1 und bildet einen Ansatz 10 für einen der Hüftgurtabschnitte 11. Das Schloßgehäuse ist an der gegenüberliegenden Seite mit einem vorstehenden Nasenabschnitt 16 versehen, der die Einführungsöffnung begrenzt, durch die die Schloßzunge 2 in das Schloß eingeführt wird und im Schloßmechanismus 5 verriegelt wird. Der andere Hüftgurtabschnitt 12 wird an der Schloßzunge 2 angebracht, wobei beide Paßstücke 3 und 4 angebracht werden, jedes am entsprechenden Abschnitt der zwei Schultergurtabschnitte des Sicherheitsgurtes.
  • Der Schließmechanismus enthält in einer an sich bekannten Weise eine Ausstoßeinrichtung 17. Die Ausstoßeinrichtung umfaßt eine ebene, im wesentlichen U-förmige Scheibe, die verschiebbar in Zwischenraum zwischen den Platten 6 und 7 des Schließmechanismus angeordnet ist. Die Ausstoßeinrichtung umfaßt einen guerverlaufenden Basisabschnitt 18 mit zwei Ausstoßschenkeln 19, die von den entsprechenden Endabschnitten des Basisabschnitts vorstehen, wobei sich die Enden der Ausstoßschenkel in den Nasenabschnitt 16 des Schloßgehäuses 1 in der Nähe der Einführungsöffnung erstrecken, die vom Nasenabschnitt 16 gebildet wird. Auf der Seite, die von den Ausstoßschenkeln 19 abgewandt ist, ist der Basisabschnitt 18 der Ausstoßeinrichtung mit einem zentral vorstehenden Stift 20 versehen, der sich durch eine Öffnung 22 in der Rückwand 21 des Verriegelungshakens 8 erstreckt. Auf den Stift 20 ist eine Feder 23 aufgesetzt, die die Ausstoßeinrichtung in Richtung zu einer vorderen Anschlagstellung gegen eine Zwischenwand 24 des Verriegelungshakens 8 drückt. Der Basisabschnitt 18 der Ausstoßeinrichtung ist auf gegenüberliegenden Seiten des Stiftes 20 mit zwei bezüglich des Stiftes 20 symmetrisch hervorstehenden Anschlägen in Form von zwei vorstehenden Anschlagstiften 25 versehen, die eine kürzere Strecke hervorstehen als der Stift 20, wobei die Anschlagstifte 25 durch Anstoßen an die Rückwand 21 des Verriegelungshakens die Verschiebung der Ausstoßeinrichtung in den Schließmechanismus begrenzen. In der Seite des Basisabschnitts 18, die der Einführungsöffnung zugewandt ist, ist eine Aussparung 26 ausgebildet, die eine Breite aufweist, die der Breite der Zwischenwand 24 des Verriegelungshakens unmittelbar vor der Aussparung 26 entspricht. Unterhalb der Aussparung erstreckt sich die Zwischenwand des Verriegelungshakens auf gegenüberliegenden Seiten der Aussparung nach außen und bildet zwei Anschläge 27, die mit den Kantenabschnitten des Basisabschnitts 18 der Ausstoßeinrichtung zusammenwirken und dazwischen die Aussparung seitlich begrenzen. Wenn die Ausstoßeinrichtung sich in ihrer vorderen Anschlagstellung befindet, sind die Kantenabschnitte oberhalb der Anschläge 27 des Verriegelungshakens 8 angeordnet, wo durch der Verriegelungshaken gehindert wird, in die Verriegelungsstellung einzuschnappen. Zum Lösen des Verriegelungshakens muß somit die Ausstoßeinrichtung 17 so weit nach hinten in den Schließmechanismus verschoben werden, daß die Kantenabschnitte der Aussparung 26 des Basisabschnitts 18 der Ausstoßeinrichtung 17 aus dem Verriegelungseingriff mit den Anschlägen 27 des Verriegelungshakens gebracht werden. Um diese Verschiebung der Ausstoßeinrichtung 17 zu bewirken, ist es erforderlich, Einschiebekräfte gleichzeitig auf die Enden beider Ausstoßschenkel 19 auszuüben, die sich in die Einführungsöffnung erstrecken.
  • Wenn der Sicherheitsgurt verriegelt werden soll, müssen beide Schultergurtpaßstücke 3 und 4, die auf die Schloßzunge 2 aufgesetzt sind, bis zum Anschlag gegen das Schloßgehäuse 1 bewegt werden. Das Schultergurtpaßstück 3, das direkt am Schloßgehäuse 1 anliegen soll, ist mit einer Anschlagoberfläche versehen, die dem Schloßgehäuse zugewandt ist und die komplementär zur entsprechenden Oberfläche des Schloßgehäuses geformt ist, so daß das Paßstück und das Schloßgehäuse wie ein Puzzle zusammenpassen. Das Schultergurtpaßstück 3 ist mit einer Durchgangsöffnung 30 versehen, die so beschaffen ist, daß es zusammen mit dem Nasenabschnitt 16 des Schloßgehäuses 1 eine Führungswirkung ausübt, wenn das Paßstück darauf aufgesetzt ist. An der Unterkante der Durchgangsöffnung 30 ist ein Vorsprung 31 vorgesehen, der sich in die Öffnung 30 erstreckt und als starrer Abschnitt des Paßstückes ausgebildet ist, wobei das freie Ende des Vorsprungs, das dem Schloßgehäuse 1 zugewandt ist, unmittelbar gegenüber deren entsprechendem Ausstoßschenkel angeordnet ist, der sich in die Einführungsöffnung erstreckt, und in Kontakt mit diesem ist, wenn das Paßstück am Schloßgehäuse 1 anliegt. Das andere Schultergurtpaßstück 4 ist so beschaffen, daß seine Oberfläche, die am ersten Schultergurtpaßstück 3 anliegt, eine komplementäre Form zur entsprechenden Oberfläche des Paßstückes 3 besitzt. Das zweite Schultergurtpaßstück 4 ist ebenfalls mit einer Durchgangsöffnung 32 versehen, die so bemessen ist, daß sie im Zusammenwirken mit dem Nasenabschnitt 16 des Schloßgehäuses eine Führungswirkung ausübt, wenn beide Paßstücke 3, 4 mit dem Schloßgehäuse in Eingriff gebracht werden. Die Oberkante der Durchgangsöffnung 32 ist mit einem Vorsprung versehen, der als starrer Abschnitt des Paßstückes ausgebildet ist, das sich in die Öffnung 32 in einer Richtung zum ersten Paßstück 3 erstreckt, so daß er sich ein kurzes Stück in die Öffnung 30 des Paßstückes erstreckt, wenn die Paßstücke aneinander anliegen. Der Vorsprung 33 ist so geformt, daß sein freies Ende, das dem Schloßgehäuse zugewandt ist, unmittelbar gegenüber des entsprechenden Ausstoßschenkels 19 angeordnet ist, der sich in die Einführungsöffnung erstreckt, und mit diesem in Kontakt ist, wenn beide Paßstücke 3, 4 mit dem Schloßgehäuse 1 in Eingriff gebracht worden sind. Die Schloßzunge 2, die durch die Öffnungen 32 und 30 der Schultergurtpaßstücke 4, 3 bewegt und zusammen mit diesen mit dem Schloßgehäuse 1 in Eingriff gebracht wird, ist an dem Ende, das mit dem Hüftgurtabschnitt verbunden wird, mit einem Griffkörper 34 versehen, dessen Oberfläche, die am Paßstück 4 anliegt, eine komplementäre Form zur entsprechenden Oberfläche des Paßstückes aufweist. Das Schloßgehäuse 1, die Schultergurtpaßstücke 3, 4 und der Griffkörper der Schloßzunge 2 weisen somit in puzzleähnlicher Weise einen gegenseitigen Formeingriff auf, wodurch verhindert wird, daß Teile in falscher Ordnung miteinander gekoppelt werden.
  • Wie aus der Beschreibung deutlich wird, dient das Sicherheitsgurtschloß, das mit Bezug auf die Fig. 1 bis 3 beschrieben worden ist, zum gleichzeitigen Verriegeln von vier Gurtabschnitten, nämlich zwei Hüftgurtabschnitten und zwei Schultergurtabschnitten. Fig. 4 zeigt in einer der Fig. 3 entsprechenden Weise eine Ausführungsform eines Sicherheitsgurtschlosses gemäß der Erfindung, die das gleichzeitige Verriegeln von fünf Gurtabschnitten zuläßt, nämlich zwei Hüftgurtabschnitten, zwei Schultergurtabschnitten und einem dritten Abschnitt, der im folgenden Gabelgurtabschnitt genannt wird und am Boden des Fahrzeuges vor dem Sitz angebracht wird. Das Sicherheitsgurtschloß gemäß der Fig. 4 umfaßt, ähnlich dem vorher beschriebenen Schloß, ein Schloßgehäuse 1, das einen Schließmechanismus mit einem Verriegelungshaken 8 und einer Ausstoßeinrichtung 17 enthält. Das Schloß umfaßt ferner eine Schloßzunge 2 und zwei Schultergurtabschnitte 3 und 4. Das Schloßgehäuse 1, der Schließmechanismus 5 und die Schloßzunge 2 sowie die Sicherheitsgurtpaßstücke 3 und 4 entsprechen, sofern anwendbar, der Beschreibung der entsprechenden Beschreibungsabschnitte in Verbindung mit den Fig. 1-3. Die Ausführungsform gemäß der Fig. 4 unterscheidet sich von der vorher beschriebenen Ausführungsform dadurch, daß es möglich ist, gleichzeitig mit den übrigen Gurtabschnitten einen fünften Gurtabschnitt anzubringen und fest im Schloß zu verriegeln. Zu diesem Zweck ist der Gabelgurt nit einen Gabelgurtpaßstück 28 versehen, an dem der Gabelgurt angebracht ist und das so beschaffen ist, daß es in eine Aussparung 29 im unteren Abschnitt des Schultergurtpaßstücks 3 eingeführt werden kann. Das Gabelgurtpaßstück ist ferner an seinem oberen Abschnitt nit einem sich nach außen erstreckenden Vorsprung 38 versehen, der dem Vorsprung 31 in der Ausführungsform gemäß der Fig. 1-3 entspricht. Das Schultergurtpaßstück 3 ist somit vollständig frei von Vorsprüngen. Bein Gebrauch des Sicherheitsgurtschlosses wird anfangs das Gabelgurtpaßstück 28 in der Aussparung 29 des Schultergurtpaßstücks 3 angeordnet, woraufhin die Schultergurtpaßstücke 3 und 4 auf die Schloßzunge 2 aufgesetzt werden, die zusammen mit den Paßstücken in entsprechender Weise, wie vorher beschrieben, mit dem Schloßgehhäuse 1 in Eingriff gebracht werden. Das in Fig. 4 dargestellte Fünft-Punkt-Sicherheitsgurtschloß kann ferner nur dann zum Verriegeln veranlaßt werden, wenn alle fünf Gurtabschnittpaßstücke korrekt angebracht worden sind.
  • Fig. 5 zeigt eine Variante einer Ausführungsform eines Fünf-Punkt-Schlosses gemäß der Erfindung. Bei dieser Ausführungsform ist das Schultergurtpaßstück 3 identisch mit dem entsprechenden Schultergurtpaßstück gemäß den Fig. 1-3. Das Schultergurtpaßstück 4 ist jedoch bei dieser Ausführungsform mit dem Griffkörper 36 der Schloßzunge 2 verbunden, so daß ein Schultergurtabschnitt sowie einer der Hüftgurtabschnitte mit dem Paßstück 36 verbunden sind. Gemäß dieser Ausführungsform ist jedoch ein Gabelgurtabschnitt 35 auf die Schloßzunge 2 aufgesetzt, wobei das Gabelgurtpaßstück an seinem oberen Abschnitt mit einem Vorsprung 37 versehen ist, der dem Vorsprung 33 der Ausführungsform gemäß der Fig. 1-3 entspricht. Wenn das Paßstück 36 zusammen mit dem Gabelgurt und den auf die Schloßzunge 2 aufgesetzten Schultergurtpaßstücken 35, 3 mit dem Schloßgehäuse 1 in Eingriff gebracht werden, findet eine Verriegelung in der Weise statt, wie in Verbindung mit den Fig. 1-3 beschrieben worden ist. Ferner müssen bei der Ausführungsform gemäß der Fig. 5 alle Gurtpaßstücke korrekt montiert sein, um eine Verriegelung zu erreichen.
  • Die Fig. 6-8 zeigen schematisch einige unterschiedliche Funktionsstellungen der Ausstoßeinrichtung im Schließmechanismus.
  • Fig. 6 zeigt die Stellung der Verschiebung im Schließmechanismus, die von der Ausstoßeinrichtung unter dem Einfluß der Einführungskräfte erreicht wird, die gleich zeitig auf beide Enden der Ausstoßschenkel 19 wirken, die in die Einführungsöffnung ragen, wobei in dieser Stellung die Blockierung des Verriegelungshakens aufgehoben wird aufgrund der Tatsache, daß die Kantenabschnitte der Aussparung 26 aus dem Blockierungseingriff mit dem Anschlag 27 am Verriegelungshaken herausgeschoben worden sind. Der Stift 20 am Basisabschnitt 18 der Ausstoßeinrichtung wird anschließend durch die Öffnung 22 in der Rückwand des Verriegelungshakens herausgeschoben, wobei gleichzeitig die Feder 23 zusammengedrückt wird. Die Verschiebung der Ausstoßeinrichtung 17 in den Schließmechanismus wird gestoppt, wenn dessen Anschlagstifte 25 an der Rückwand 21 des Verriegelungshakens anstoßen. Da die Blockierung des Verriegelungshakens somit aufgehoben worden ist, kann der Verriegelungshaken unter dem Einfluß der nicht gezeigten Federanordnung in eine Verriegelungsstellung einschnappen.
  • Fig. 7 zeigt die Ausstoßeinrichtung 17 in ihrer vorherigen Verriegelungsstellung im Schließmechanismus. Diese Verriegelungsstellung wird erreicht, wenn der Löseknopf 15, der im Verriegelungsgehäuse verschiebbar angeordnet ist, in seine hintere Stellung bewegt worden ist und den Verriegelungshaken 8 veranlaßt hat, aus der Verriegelungsstellung herauszuschnappen, wodurch die Ausstoßeinrichtung 17 unter dem Einfluß der Federkraft der Feder 23 in die Blockierungsstellung verschoben wird, wobei gleichzeitig die Schultergurtpaßstücke 3, 4 herausgeschoben werden und ferner die Schloßzunge 2 in diese Bewegung eingeschlossen wird.
  • Die Bewegung der Ausstoßeinrichtung 17 zwischen den in den Fig. 4 und 5 gezeigten Stellungen wird somit erreicht durch paralleles Verschieben der Ausstoßeinrichtung im Schließmechanismus. Diese parallele Verschiebungsbewegung ist jedoch im Schließmechanismus nicht geführt, wobei die Ausstoßeinrichtung 17 so geformt ist, daß eine gewisse schräge Stellung derselben innerhalb des Schließmechanismus zugelassen wird.
  • Die Fig. 8 zeigt eine solche schräge Stellung der Ausstoßeinrichtung, die durch die Tatsache verursacht wird, daß nur einer der Ausstoßschenkel 19 nach innen in Richtung zum Schließmechanismus gedrückt wird, z. B. aufgrund der Tatsache, daß nur ein Schultergurtabschnitt 3 auf die Schloßzunge 2 aufgesetzt worden ist und gegen das Schloßgehäuse 1 gedrückt wird. Die Ausstoßeinrichtung 17 wird anschließend einer exzentrisch angreifenden Kraft ausgesetzt, die die Ausstoßeinrichtung veranlaßt, eine seitliche Schwenkbewegung auszuführen, wie in Fig. 8 gezeigt ist. Hierbei wird die Ausstoßeinrichtung nach innen in den Schließmechanismus bewegt, so daß die Blockierung auf einer Seite des Verriegelungshakens aufgehoben wird, wobei jedoch als Folge der Schwenkbewegung der Ausstoßeinrichtung in seitlicher Richtung die Blockierung an der gegenüberliegenden Seite des Verriegelungshakens aufrechterhalten wird. Dadurch wird verhindert, daß bei dem Versuch, das Sicherheitsgurtschloß zu verwenden, wenn nur ein Schultergurtabschnitt angebracht ist, eine Verriegelung erreicht wird. Um eine Schwenkbewegung der Ausstoßeinrichtung 17 zuzulassen, ist die Öffnung 22 in der Rückwand des Verriegelungshakens so bemessen, daß sie eine ausreichende seitliche Bewegung des Stiftes 20 aufgrund der seitlichen Schwenkbewegungen der Ausstoßeinrichtung 17 zuläßt. Die Einführungsöffnung im Schloßgehäuse sollte ferner eine ausreichende Breite aufweisen, um eine bestimmte Bewegung seitlich des Ausstoßschenkels 19 zuzulassen, wenn die Ausstoßeinrichtung einer exzentrischen Betätigung unterworfen wird.
  • Fig. 9 zeigt einen bevorzugten Entwurf der beiden Anschlagstifte 25 der Ausstoßeinrichtung. Die Anschlagstifte 25 sind, wie aus der Figur deutlich wird, schräg abgeschnitten, so daß der Endabschnitt einen Punkt ausbildet, der der Öffnung 22 am nächsten liegt, durch die der Stift 21 ragt. Wenn eine Einführungskraft auf nur einen der Ausstoßschenkel 19 ausgeübt wird, wodurch die Ausstoßeinrichtung veranlaßt wird, sich im Schließmechanismus in einer bestimmten seitlichen Schwenkbewegung zu bewegen, bis der Anschlagstift 25 mittels seines Punktes an der Rückwand 21 des Schloßgehäuses anstößt, beaufschlagt die Einführungskraft den Anschlagstift 25 mit einen Moment, das in die gleiche Richtung wirkt wie die seitlichen Schwenkmomente, die aufgrund der Wirkung der Einführungskraft auf einen der Ausstoßschenkel 19 auf die Ausstoßeinrichtung 17 ausgeübt werden. Diese beiden Momente wirken somit über einen der Anschläge 27 des Verriegelungshakens zusammen, um die Ausstoßeinrichtung in der Blockierungsstellung zu halten, wenn nur ein Ausstoßschenkel in den Schließmechanismus geschoben wird. Sonit wird eine zusätzliche Sicherheit gegen eine Verriegelung im Fall einer unvollständigen Kopplung der Paßstücke der Gurtabschnitte erreicht. Wenn die Anschlagstifte statt dessen in der Weise schräg abgeschnitten sind, daß der resultierende Punkt von der Öffnung für den Stift 20 abgewandt ist, d. h. in einer Richtung seitlich von der Mittellinie des Schlosses, sind die durch die Einführungskraft auf den Anschlagstift 25 ausgeübten Momente fähig, dem Moment entgegenzuwirken, das ansonsten auf die Ausstoßeinrichtung wirkt, mit der Gefahr, daß die Ausstoßeinrichtung 17 aus der Blockierungsstellung schwenken kann und ein mögliches unbeabsichtigtes Verriegeln des Schlosses in einem unvollständig gekoppelten Zustand zuläßt. Die Gefahr dieses ungewollten Effekts besteht ferner auch dann, wenn die Anschlagstifte 25 rechtwinklig abgeschnitten sind.

Claims (4)

1. Schloß für Sicherheitsgurte mit zwei Hüftgurtabschnitten und wenigstens zwei Zusatzgurtabschnitten, wobei das Schloß versehen ist mit einem Schloßgehäuse (1), das an einem der Hüftgurtabschnitte angebracht wird und einen Schließmechanismus (5) mit einem von Hand zu betätigenden Löseelement (50) enthält, einer Schloßzunge (2), die am anderen Hüftgurtabschnitt befestigt ist und in eine Einführungsöffnung im Schloßgehäuse (1) eingeführt werden kann, um mit dem Schließmechanismus (5) zusammenzuwirken, sowie mit wenigstens zwei zusätzlichen Paßstücken (3, 4), die mit dem Schloßgehäuse (1) und der Schloßzunge (2) gekoppelt werden, indem sie in einen gegenseitigen Verriegelungseingriff gebracht werden, wobei der Schließmechanismus eine Ausstoßeinrichtung (17) besitzt, deren Feder in Richtung zur Einführungsöffnung vorgespannt ist und die zwei Ausstoßschenkel (19) besitzt, die in die Einführungsöffnung ragen, wobei die Ausstoßeinrichtung so angeordnet ist, daß sie einen im Schließmechanismus enthaltenen Verriegelungshaken (8) in einer Ruhestellung des Hakens blockiert, wenn sich die Ausstoßeinrichtung in ihrer ersteren Position befindet, und den Verriegelungshaken für eine Bewegung in die Verriegelungsposition freigibt, wenn sich die Ausstoßeinrichtung in ihrer hinteren Position befindet, dadurch gekennzeichnet, daß das Schloßgehäuse (1) mit einem vorstehenden Nasenabschnitt (16), der die Einführungsöffnung mit den in die Einführungsöffnung ragenden Ausstoßschenkeln (19) begrenzt, und wenigstens zwei zusätzlichen Paßstücken (3, 4) versehen ist, die eine Durchgangsöffnung besitzen, die so bemessen ist, daß sie mit dem Nasenabschnitt (16) zusammenwirkt und diesen führt, wenn die zusätzlichen Paßstücke darauf aufgesetzt werden, und daß die zwei zusätzlichen Paßstücke jeweils nur einen Vorsprung (31, 33) besitzen, der starr am Paßstück angebracht ist, wobei der Vorsprung dann, wenn die Paßstücke (3, 4) aneinanderliegen und am Schloßgehäuse (1) anliegen, dazu veranlaßt wird, am Ende des entsprechenden Ausstoßschenkels (19), der in die Einführungsöffnung ragt, anzuliegen.
2. Schloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder der Vorsprünge der zusätzlichen Paßstücke als integrierter Bestandteil des entsprechenden Paßstücks ausgebildet ist, wobei sich die Vorsprünge in einer Richtung zum entsprechenden Ausstoßschenkel (19) nach außen erstrecken.
3. Schloß nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausstoßeinrichtung (17) an der Seite, die von der Einführungsöffnung im Schloßgehäuse (1) abgewandt ist, zwei Anschlagstifte (25) besitzt, die symmetrisch angeordnet sind, um die Einführungslänge der Ausstoßeinrichtung (17) in den Schließmechanismus durch Anstoßen an einer dahinter angeordneten Wand zu beschränken.
4. Schloß nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende jedes Anschlagstifts (25) schräg abgeschnitten ist, so daß der Endabschnitt desselben eine Spitze bildet, die in der Richtung zur Mittellinie des Schlosses abgeschrägt ist.
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