DE69400282T2 - Vorrichtung zum Stapeln von Taschentüchern oder ähnlichen Produkten - Google Patents
Vorrichtung zum Stapeln von Taschentüchern oder ähnlichen ProduktenInfo
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Description
- Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Übertragen einzelner bahnförmiger Gegenstände und zu deren Ablage in vorbestimmten Anzahlen in Stapeln. Sie weist einen Förderer auf, der die Gegenstände aus einem Ausgabesystem durch deren Ergreifen längs deren Kanten aufnimmt. Längs des Förderers nehmen wenigstens zwei hin- und hergehende Austreiber die Gegenstände von dem Förderer und legen sie auf einem Stapler ab. Die Austreiber sind nacheinander in Vorschubrichtung des Förderers angeordnet und werden zu alternativem Betrieb veranlaßt, wodurch bei vorgewählten Zeiten der demjenigen Austreiber, der von dem Abgabesystem am weitesten entfernt ist, zugeführte Gegenstand den vorübergehend nicht arbeitenden Austreiber passiert, der näher an dem Ausgabesystem liegt.
- Bei der Herstellung von Taschentüchern speziell denjenigen, die längs zwei Faltlinien, die sich senkrecht zu den Seiten des hergestellten Artikels erstrecken, doppelt gefaltet sind, sind im Stand der Technik Maschinen bekannt, bei denen eine Papierbahn in Streifen längs geschlitzt wird, die dann zu einer Querschneid- und Falteinheiten gefördert wird. Der fertige Gegenstand wird von einem Ausgabezylinder entnommen, auf welchem er gefaltet worden ist, und zwar durch ein Gurtsystem, das ihn dann zu dem Austreiber oder Extrahierer fördert, der hin- und hergehende Einrichtungen zum Entfernen jedes einzelnen gefalteten Gegenstands vorn Förderer besitzt, der ihn dann dort ablegt, wo er ein Teil eines Gegenstandsstapels wird. Der Austreiber ist so programmiert, daß jeder Stapel eine vorgegebene Ahzahl von Gegenständen enthält, die aus dem Stapelgebiet bei Vervollständigung eines Stapels entfernt werden müssen. Zum Dauerbetrieb der Herstellungsmaschine ohne Verlangsamung oder Anhalten schlägt der Stand der Technik zwei symmetrische Einheiten für die Entnahme und das Stapeln der Gegenstände vor. Die beiden Einheiten arbeiten alternativ, so daß dann, wenn eine einen Stapel oder Packen vervollständigt hat, die nachfolgenden Gegenstände zu der anderen Einheit gelenkt werden, wodurch es möglich wird, den vorher gebildeten Stapel zu entnehmen. Solche Maschinen sind beispielsweise in den US-Patentschriften 5,088,975 und 4,921,235 beschrieben.
- Diese bekannten Vorrichtungen sind mit zwei nebeneinander rotierenden Zylindern ausgerüstet, von denen jeder einem jeweiligen Gutförderer mit Austreiberteil zugeordnet ist. Eine Auswahlvorrichtung lenkt die von der Produktionsmaschine kommenden Gegenstände zu dem einen oder anderen Förderer. Dies erfordert eine beträchtlich große Maschine und die Verwendung spezieller empfindlicher Ablenkmechanismen, die störanfällig sind.
- Die europäische Patentschrift 076 939 zeigt eine Vorrichtung der obengenannten Art, die mit einigen Merkmalen der vorliegenden Erfindung ausgerüstet ist. In einer solchen Vorrichtung ist Vorsorge getroffen für ein einziges Fördersystem für die gefalteten Gegenstände, mit welcher zwei Austreiber oder Extraktoren kombiniert sind, die abwechselnd arbeiten. Wenn der Austreiber oder Extraktor, der dem Gegenstand-Ausgabebereich am nächsten ist, nicht arbeitet (d. h. wenn der gefaltete Artikel direkt dem zweiten Austreiber zugeführt werden soll), dann wird der erste Austreiber in einer zurückgezogenen Position relativ zum Pfad des gefalteten Artikels blockiert. Ein derartiges System erfordert daher Mittel, die im Stande sind, vorübergehend die hin- und hergehende Bewegung wenigstens eines der beiden Extraktoren zu stoppen. Zusätzlich zu dem Nachteil der Notwendigkeit von Hilfsmitteln zum Anhalten der Bewegung, die mit sehr hoher Geschwindigkeit in Aktion treten müssen, ist die bekannte Vorrichtung nicht im Stande, hohe Produktionsraten zu erreichen, weil die Aktivierung und Entaktivierung eines der Austreiber oder Extraktoren Zeit erfordert. Die erforderliche Zeit für diese Operation ist die zwischen der Bewegung aufeinander folgender Artikel längs des Förderers verstreichende Zeit.
- Eine erste der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht in der Schaffung einer Vorrichtung der erwähnten Art, die wesententlich einfach und zuverlässig in der Bauweise ist.
- Eine weitere Aufgabe der Erfindung besteht in der Schaffung einer Vorrichtung für extrem hohe Fördergeschwindigkeit für gefaltete Gegenstände, so daß sie einer extrem schnell arbeitenden Produktionsmaschine zugeordnet werden kann.
- Diese und weitere Aufgaben und Vorteile, die dem Fachmann deutlich werden, werden durch eine Vorrichtung erreicht, die im wesentlich dadurch gekennzeichnet ist, daß jeder Austreiber mit einer kontinuierlichen, hinund hergehenden Bewegung selbst dann arbeitet, wenn er die Gegenstände nicht entfernt. Der Austreiber, der dem Ausgabesystem am nächsten ist, kann in Richtung seiner hin- und hergehenden Arbeitsbewegung verlagert werden, so daß er abwechselnd eine Arbeitsposition einnehmen kann, in der er auf die von dem Förderer gelieferten Gegenstände einwirkt, und eine inoperative Position einnehmen kann, in der er sich außerhalb der Bewegungsbahn der Gegenstände befindet, die somit dem nächsten Austreiber zugeführt werden können.
- Auf diese Weise werden beide Austreiber konstant in Bewegung gehalten, selbst dann, wenn sie nicht auf die Gegenstände einwirken, so daß die Aktivierung und Entaktivierung des dem Ausgabesystems am nächsten befindlichen Austreibers mit höherer Geschwindigkeit durchgeführt werden kann.
- In einer besonders bevorzugten Ausführungsform wird der dem Ausgabesystem am nächsten befindliche Austreiber durch eine Welle betätigt, die eine hin- und hergehende Bewegung um ihre Achse besitzt. Die Welle besteht aus zwei Teilen, zwischen denen eine Kupplung angeordnet ist. Ferner sind Mittel vorgesehen, die die gegenseitige Winkelposition der beiden Wellenteile zu verschieben. Eine solche Anordnung erlaubt dem ersten der beiden Teile die Beibehaltung der hin- und hergehenden Bewegung um seine Achse stets mit der gleichen Winkelphase, während der zweite Wellenteil veranlaßt werden kann, um die Achse der Welle in solcher Weise zu drehen, daß die wechselseitige Winkelposition der beiden Wellenteile verändert wird. Wenn eine Zahnleiste oder äquivalente Mittel zur Betätigung eines der beiden Austreiber auf dem zweiten Wellenteil vorgesehen sind, bewirkt die winkelmäßige Versetzung zwischen dem ersten und dem zweiten Teil eine Veränderung in der Durchschnittsposition, um welche der jeweilige Austreiber in seiner geradlinigen hin- und hergehenden Bewegung oszilliert.
- Die Kupplung kann vorteilhafterweise eine Reibungskupplung sein, die einen relativen Schlupf der durch die Kupplung verbundenen beiden Wellenteile erlaubt.
- In einer Ausführungsform besitzt eines der beiden Wellenteile und zweckmäßig dasjenige, das mechanisch mit dem Austreiber in Eingriff steht, eine Scheibe, die unter einem Winkel zu der Welle eingestellt ist, welche mit zwei Zähnen versehen ist, die mit jeweiligen Anschlägen zusammenwirken. Die Anschläge sind so plaziert, daß dann wenn ein Anschlag mit dem zugehörigen Zahn zusammenwirkt, der andere Anschlag mit dem anderen Zahn nicht in Eingriff gelangt. Durch verändernde Position der Anschläge für die beiden Zähne ist es auf diese Weise möglich, die Scheibe und somit den mit ihr in Eingriff stehenden Wellenteil anzuhalten, wodurch ein winkelmäßiger Schlupf zwischen den beiden Wellenteilen aufgrund des Vorhandenseins der Reibungskupplung bewirkt wird.
- Die Erfindung wird anhand der Beschreibung und der beigefügten Zeichnung besser verstanden, welche ein praktisches, nicht beschränkendes Ausführungsbeispiel der Erfindung erläutert. Es zeigen:
- Fig. 1 bis 9 aufeinanderfolgende Arbeitsschritte der erfindungsgemäßen Vorrichtung;
- Fig. 10 einen Längsschnitt durch den Mechanismus, der eine Veränderung der mittleren Position der Schwingung eines der Austreiber erlaubt;
- Fig. 11 und 12 Schnitte längs der Linien XI-XI und XII-XII aus Fig. 10 zur Erläuterung der beiden gegenseitigen Winkelpositionen der Wellenteile für die Übertragung der Bewegung auf einen der beiden Austreiber.
- Fig. 1 bis 9 zeigen eine Maschine zur Herstellung von doppelt gefalteten Taschentüchern. Diese Maschine umfaßt einen ersten Zylinder 1 mit drei Gegenmessern 2, die mit drei entsprechenden Messern 4 auf einem Schneidzylinder 6 zusammenwirken. Die Drehrichtung der Zylinder 1 und 6 sind beziehentlich durch die Pfeile f1 und f6 angegeben.
- Aufstromseitig zu den Zylindern 1 und 6 sind nicht dargestellte Mittel zum Schlitzen einer Papierbahn, um eine Vielzahl von Streifen zu erhalten, die die doppelte Breite des fertigen Gegenstandes haben, sowie Mittel zum Längsfalten dieser Streifen vorgesehen, um eine zweilagige Bahn mit der Breite des fertigen Gegenstandes zu erhalten. Die Bauteile für diesen Schlitzer/Falter werden hier nicht im einzelnen beschrieben, da sie beispielsweise aus den oben erwähnten US-Patentschriften 5,088,975 und 4,921,235 hervorgehen.
- Die längsgefaltete zweilagige Bahn oder der Streifen aus Papier wird dem Zylinder 1 zugeführt, wo er durch Gegenmesser 4 und Messer 2 in einzelne Gegenstände quergeschnitten wird, die die gleiche Breite wie der fertige Gegenstand haben. Nahezu jedemn Gegenmesser 2 ist ein Unterdruckkanal 9 angeordnet, der die einzelnen Gegenstände in der Nähe ihrer Vorderkante nach deren Schneiden hält. Die Drehung des Zylinders 1 bewirkt, daß die Vorderkante des geschnittenen Gegenstandes in Kontakt mit einem nachfolgenden Entnahmezylinder 11 gelangt, der wie Zylinder 1 mit Unterdruckkanälen oder Löchern 13 ausgerüstet ist. Die Position der Unterdrucklöcher oder Kanäle 13 längs des Umfanges des Zylinders 11 ist bezüglich der Position der analogen Unterdruckkanäle 9 auf Zylinder 1 versetzt. Auf diese Weise wird in dem Bereich des kleinsten Zwischenraums zwischen den Zylindern ein Kanal 13 des Zylinders 11 fast mittig zwischen zwei benachbarten Unterdruckkanälen 9 auf dem Zylinder 1 gelangen, d. h. in Entsprechung zu einer Linie längs welcher das Querfalten des auf dem Zylinder 1 geschnittenen Gegenstandes ausgeführt werden soll. Auf diese Weise werden das Querfalten des Gegenstandes und dessen Fördern zum Ausgabezylinder 11 erreicht. Eine Walze oder ein Balken 15 ist zur Erleichterung des Querfaltens des Gegenstandes während dessen Fördern vom Zylinder 1 zum Zylinder 11 vorgesehen.
- Um den Zylinder 11 laufen zwei schmale parallele Gurte mit kreisförmigem Querschnitt, von denen nur einer in Figuren 1 bis 9 dargestellt und mit 17 bezeichnet ist. Die schmalen Gurte 17 laufen um andere Walzen und sind so angeordnet, daß sie ein unteres, nahezu horizontales Trumm 21 parallel zu einem benachbarten Gurt 23 aufweisen, der zwischen zwei Rollen 25 mit vertikaler Achse angetrieben ist. Alternativ kann anstelle der beiden Gurte 17 und 21 ein einziger Gurt eingesetzt werden, wie das beispielsweise in der US-Patentschrift 5,088,975 beschrieben ist.
- Dem aus den Gurten 17 und 23 gebildeten Förderer sind zwei Austreiber zugeordnet, die allgemein mit 27 und 29 bezeichnet sind. Jeder dieser Austreiber bewegt sich in einer geradlinigen hin- und hergehenden Bewegung in vertikaler Richtung entsprechend den Pfeilen f27 und f29. Wie weiter unten noch genauer beschrieben werden wird, stößt der eine oder andere der Austreiber 27 und 29 dann, wenn ein geschnittenes und gefaltetes Taschentuch vom Zylinder 11 dem Gurtsystem 17 und 23 zugeführt ist, das Taschentuch (durch Ziehen dessen Kanten von den Gurten 17 und 23), um es auf eine entsprechende Platte 31 beziehungsweise 33 abzulegen.
- Jede Platte 31 oder 33 ist mittels je eines schematisch bei 35 und 37 angegebenen Betätigers vertikal beweglich, der aus einem Kolben/Zylinderteil oder aus einem Zahnstangensystem oder anderen äquivalenten Systemen bestehen kann. Eine vorbestimmte Anzahl von gefalteten Taschentüchern wird auf den beweglichen Platten 31, 33 gestapelt. Nach Vervollständigung eines Stapels entfernt je ein Schieber 39 oder 41 den Stapel von Taschentüchern von der jeweiligen Platte 31 oder 33 zu einem zentralen Gurtförderer 43, der die Taschentücherstapel zu einer nicht dargestellten Verpackungsmaschine befördert.
- Der Betrieb der soweit beschriebenen Vorrichtung wird jetzt anhand der einzelnen Schritte gemäß Fig. 1 bis 9 beschrieben. Bei dem Schritt gemäß Fig. 1 sind drei mit M1, M2 und M3 bezeichnete Gegenstände dargestellt. Der zweilagige Gegenstand M1, der gerade durch ein Messer/Gegenmesserpaar 4, 2 längsgeschnitten worden ist, befindet sich noch voll eben auf dem Umfang des Zylinders 1. Der Gegenstand M2 ist gerade von dem Zylinder 9 vom Zylinder 1 abgenommen und längs seiner Mittellinie quergefaltet worden. Der Gegenstand M3, der längs seiner Mittellinie gefaltet worden ist, wird gerade durch den Zylinder 11 auf den aus den Gurten 17, 23 bestehenden Förderer als fertiges Taschentuch übergeben.
- Die Austreiber 27 und 29 bewegen sich in geradiniger hin- und hergehender Bewegung in vertikaler Richtung zwischen zwei Endpositionen, die mit 27X, 27Y beziehungsweise 29X und 29Y bezeichnet sind, wobei sie sich durch den Vorschubweg der Taschentücher M längs des Förderers 17, 23 bewegen. Unter diesen Umständen werden, weil der Austreiber 27 dem Ausgabezylinder 11 am nächsten ist, alle Taschentücher M, die vom Zylinder 11 kommen, vom Förderer 17, 23 durch den Austreiber 27 entfernt und auf die Platte 31 gestapelt, um einen Stapel P1 gemäß Fig. 2 zu bilden. Bis zu dieser Zeit erreicht kein Taschentuch den Austreiber 29 und wird auch nicht zu diesem gefördert.
- Wenn der Stapel P1 auf Platte 31 die vorgegebene Anzahl von Taschentüchern erreicht, ist es notwendig, die Zufuhr zum Stapel P1 zu stoppen und damit zu beginnen, zu dem Austreiber 29 und somit zur Platte 33 zu fördern und von der Platte 31 den gerade vervollständigten Stapel von Taschentüchern P1 abzunehmen. Fig. 3 zeigt den Anfangszustand der Bildung eines Stapels P2 von Taschentüchern auf Platte 33. Um das Vorbeilaufen der Taschentücher an dem Austreiber 27 zum Austreiber 29 zu ermöglichen, ist der Austreiber 27 bezüglich der in Fig. 1 und 2 dargestellten Position nach oben bewegt worden, so daß selbst dann, wenn er seine hin- und hergehende Bewegung fortsetzt, er sich nicht länger tief genug bewegt, um die Bahn der Taschentücher zu treffen, und nimmt daher kein Taschentuch von dem Förderer 17, 23 ab.
- Fig. 4 zeigt einen Zwischenschritt bei der Bildung des Stapels P2, während dessen der vorher gebildete Stapel P1 von der Platte 31 auf einen Gurtförderer 43 durch einen Schieber 39 abgeladen wird. Fig. 5 zeigt den Stapel P1, der auf dem Förderer 43 abgeladen ist und bereit ist, zur Verpackungsmaschine gefördert zu werden, während der Stapel P2 weiterhin gebildet wird.
- In Fig. 7 ist der Stapel P2, der von dem Austreiber 29 aufgebaut worden ist, vollständig und die Bildung eines neuen Stapels auf Platte 31 wird durch den Austreiber 27 begonnen, der jetzt abwärts bewegt worden ist, um die Zufuhrbahn der Taschentücher M zu passieren.
- Fig. 8 und 9 zeigen aufeinander folgende Schritte, während denen die Platte 33 abgesenkt und der Stapel P2 auf den Gurtförderer 43 abgeladen worden ist, während ein neuer Stapel P1 auf Platte 31 gebildet wird.
- Fig. 10 und 12 zeigen im einzelnen die Arbeitsmerkmale des Austreibers 27. Die geradlinige hin- und hergehende Bewegung des Austreibers 27 wird durch ein Zahnstangensystem erreicht, das schematisch bei 51 und 53 in Fig. 10 dargestellt ist. Das Ritzel 51 ist auf eine Antriebswelle 55 aufgekeilt, die aus zwei Teilen 55A und 55B besteht. Der Teil 55A ist mit einem Gelenk 57 verbunden, welches eine oszillierende Bewegung der Welle 55 um ihre Längsachse A-A aufprägt. Der Teil 55A der Welle 55 wird in einer Buchse 59 durch Lager 61 und 63 gehalten. Die Buchse 59 wird von der Seitenplatte 65 der Vorrichtung getragen.
- Auf dem Ende des Wellenabschnitts 55A gegenüber dem Gelenk 57 sitzen zwei Kupplungsscheiben 67, 69. Die Scheibe 67 ist an einer Hülse 71 befestigt, die mit dem Wellenabschnitt 55A durch einen Keil 73 verbunden ist, während die Kupplungsscheibe 67 von einem Ring 75 getragen ist, der elastisch gegen die Scheibe 69 durch ein Paar von becherförmigen Federn 77 elastisch gedrückt wird, die gegen einen Anschlag in Form einer Ringmutter 79 anliegen. Zwischen den Kupplungsscheiben 67, 69 befindet sich ein Ring 81, der winkelmäßig in eine Einheit 83 eingreift, die ihrerseits winkelmäßig gegen ein Ende des Abschnittes 55B der Welle 55 anliegt. Die Einheit 83 bildet einen Scheibenteil 85, an welchem Zapfen 87 für den Eingriff des Ringes 81 angebracht sind.
- Wie man speziell aus Fig. 11 und 12 erkennt, ist die Scheibe 85 mit einem Paar von Zähnen 91, 93 versehen. Diese Zähne wirken mit zugehörigen Anschlägen 95, 97 zusammen, die auf einer Wippe 98 ausgebildet sind, welche um eine Achse B-B schwenkt und von einem Kolben/Zylinder-Betätiger 99 gesteuert wird, der an einem Balken 101 über eine Klammer 100 gesichert ist.
- Wenn der Austreiber 27 sich in aktiver Position befindet, d. h. in der in Fig. 1 und 2 und in den Fig. 7 und 9 gezeigten Position, dann befindet sich die Wippe 98 in der in Fig. 11 dargestellten Winkelstellung. In dieser Stellung oszillieren die Scheibe 85 und die Welle 55 um die Achse A-A zwischen zwei Winkelpositionen, die mit X und Y in Fig. 11 bezeichnet sind. Die Winkelposition Y der Scheibe 85 entspricht der unteren Stellung 27Y des Austreibers 27, während die Winkelstellung X der Position 27X des Austreibers 27 entspricht. In dieser Bewegung kann der Zahn 93 sich in Umfangsrichtung zwischen den mit ausgezogenen Linien einerseits und gestrichelten Linien andererseits in Fig. 11 angedeuteten Positionen bewegen, weil der Anschlag 97 der Wippe 98 außerhalb der Bahn des Zahns 93 liegt.
- Wenn der Austreiber 27 sich aufwärts bewegen soll, so daß er nicht im Zufuhrweg der gefalteten Taschentücher, die von dem Förderer 17, 23 gefördert werden, liegt, um damit ein Erreichen des Austreibers 29 durch die Taschentücher zu ermöglichen, reicht es aus (durch den Kolben/Zylinderbetätiger 99) die Wippe 98 von der in Fig. 11 dargestellten Position in diejenige der Fig. 12 zu verschwenken. Dadurch wird der Anschlag 95 aus dem Weg des Zahns 91 herausbewegt, während der Anschlag 97 in den Weg des Zahns 93 gelangt. Diese Schwingung der Wippe 98 wird ausgeführt, wenn der Zahn 93 sich nach oben bewegt, d. h. wenn die Scheibe 85 im Uhrzeigersinn dreht. In der nachfolgenden Schwingung in Gegenrichtung des Uhrzeigers kann der Zahn 93 nicht länger zu der in ausgestrichelten Linien in Fig. 11 dargestellten Position sich bewegen, da er längs seines Weges den Anschlag 97 findet, der ein weiteres Schwingen im Gegensinn des Uhrzeigers der Scheibe 85 und somit des Wellenteils 55B verhindert. Dies bewirkt einen Schlupf der Reibungskupplung gebildet durch die Scheiben 67, 69, 81 und somit einen Winkelversatz der Teile 55A bzw. 55B.
- Während der ganzen Zeit, während der die Taschentücher dem Austreiber 29 zugeführt werden müssen, verbleibt die Wippe 98 in der Position gemäß Fig. 12. Dadurch fährt der Wellenabstand 55B fort, zwischen zwei Winkelpositionen, die mit X' und Y' in Fig. 12 angegeben sind, hin- und herzuoszillieren, welche bezüglich der Position X und Y aus Fig. 11 versetzt sind.
- Die Positionen X' und Y' entsprechen den Positionen 27X' und 27Y' (Fig. 3), zwischen denen das Wippenteil 27 schwingt, wenn es sich in einer inoperativen Position befindet.
- Wenn der von dem Austreiber 29 aufgebaute Stapel vollständig ist, wird der Austreiber 27 in seine aktive Stellung durch eine umgekehrte Schwingung der Wippe 98 aus der in Fig. 12 dargestellten Position in die in Fig. 11 dargestellten Position gebracht, was erneut einen Schlupf der Reibungskupplung zwischen den Teilen 55A und 55B bewirkt, wodurch diese ihre ursprüngliche, gegenseitige Winkelposition einnehmen können.
- Man sieht leicht, daß die soweit beschriebene Vorrichtung gemäß Fig. 10 - 12 für die Veränderung der Durchschnittsposition des Austreibers 27 es nicht erfordert, auf dem Austreiberteil 29 vorgesehen zu sein. Der letztere kann durch eine Welle angetrieben werden, die keine Reibungskupplung aufweist und um ihre Achse mit einer Bewegung oszilliert, die mit der oszillatorischen Bewegung der Teile 55A der Welle 55 in Phase ist.
- Die Zeichnung zeigt selbstverständlich eine Ausführungsform der Erfindung, die als praktische Demonstration zu verstehen ist, so daß Abweichungen in den Formen und Anordnungen getroffen sein können, ohne daß von dem Gedanken abgewichen wird, auf welchem die Erfindung basiert. Das mögliche Vorhandensein von Bezugszeichen in den beigefügten Ansprüchen hat lediglich den Zweck, das Verständnis der Ansprüche zu erleichtern, wobei auf die Beschreibung und die Zeichnung Bezug genommen wird, jedoch wird dadurch der Schutzbereich der durch die Ansprüche definierten Erfindung nicht berührt.
Claims (5)
1. Vorrichtung zum Übertragen einzelner bahnförmiger
Gegenstände (M) wie etwa Papierservietten und zum
Stapeln dieser Gegenstände zu Stapeln (P1, P2)
einer vorgegebenen Anzahl von Gegenständen mit
- einem Förderer (17, 23), der die Gegenstände von
einer Ausgabeeinrichtung (11) dadurch aufnimmt, daß
die Gegenstände längs ihrer Kanten erfaßt werden;
- wenigstens zwei längs des Förderers angeordneten
Austreibern (27) , die mit hin- und hergehender
Bewegung die Gegenstände von dem Förderer abnehmen
und auf entsprechende Stapelmittel (31, 35; 33, 37)
geben;
- wobei die Austreiber (27, 29) in Vorschubrichtung
des Förderers ausgerichtet sind und abwechselnd
arbeiten;
- wobei die demjenigen Austreiber (29) zugeführten
Gegenstände, der von der Ausgabeeinrichtung (11)
weiter entfernt ist, den näher zu der
Ausgabeeinrichtung liegenden Austreiber (27) ohne von diesem
beeinflußt zu werden passieren,
dadurch gekennzeichnet, daß
jeder Austreiber (27, 29) mit einer
kontinuierlichen hin- und hergehenden Bewegung selbst dann
versehen ist, wenn er keinen Gegenstand kontaktiert
und daß weiterhin derjenige Austreiber (27), der
der Ausgabeeinrichtung (11) am nächsten ist, in
Richtung seiner hin- und hergehenden
Arbeitsbewegung bewegt werden kann, so daß er abwechselnd eine
Arbeitsposition (27X', 27Y'), in welcher er die
Vorschubbahn der von dem Förderer (17, 23) geförderten
Gegenstände kreuzt, und eine inoperative Position
(27X', 27Y') einnimmt, in welcher er die
Vorschubbahn
der Gegenstände nicht kreuzt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der der Ausgabeeinrichtung (11) nächste
Austreiber (27) von einer Welle (55) betätigt wird,
die um ihre Achse (A-A) oszillieren kann und von
zwei Teilen (55A, 55B) gebildet ist, zwischen denen
eine Kupplung (67, 69, 81) angeordnet ist, und daß
Mittel (85, 98, 99) vorgesehen sind, die die
wechselseitige Winkelposition der beiden Wellenteile
versetzen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kupplung eine Reibungskupplung ist,
die einen wechselseitigen Winkelversatz der beiden
Teile (55A, 55B) der Welle (55) erlaubt.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, daß einer (55B) der Teile der Welle (55)
eine winkelmäßig auf ihm angesetzte Scheibe (85)
mit zwei Zähnen (91, 93) besitzt, die mit
jeweiligen Anschlägen (95, 97) zusammenwirken können,
wobei die Anschläge bezüglich der Scheibe (85)
derart angeordnet sind, daß dann, wenn ein erster
Anschlag mit einem der Zähne zusammenwirkt, der
andere Anschlag vorn anderen Zahn unberührt bleibt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die beiden Anschläge (95, 97) auf einem
Kippteil (98) ausgebildet sind, welches um eine zur
Achse (A-A) der Welle (55) parallele Achse (B-B)
schwingt.
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