DE68926034T2 - Frankiermaschine - Google Patents
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Description
- Die Erfindung betrifft Maschinen zur Aufbringung einer gedruckten Briefmarke auf Poststücke.
- Wenn Poststücke durch eine Postbehörde an eine Bestimmungsadresse ausgeliefert werden sollen, muß eine Zahlung für die Beförderung des Poststückes durch den Erwerb einer oder mehrerer Briefmarken bei der Postbehörde erfolgen, die dann auf dem Poststück befestigt werden. Die auf das Poststück auf geklebten Marken zeigen während der nachfolgenden Behandlungen des Poststücks durch die Postbehörden an, daß ein Postwert bezahlt worden ist, und sie zeigen den Betrag oder Wert des bezahlten Postwertes an.
- Der Erwerb und das Aufkleben von Briefmarken ist insbesondere für regelmäßige Absender von Poststücken unbequem, die verschiedene Postwerte brauchen, wie beispielsweise kleine kommerzielle Benutzer des Postdienstes. Um die Notwendigkeit zum Erwerb von Briefmarken, die vor der Anbringung auf dem Poststück zu erwerben waren, zu überwinden, wurden Frankiermaschinen eingeführt. Frankiermaschinen werden von Personen oder Gesellschaften benutzt, die Poststücke versenden wollen, und werden unter Lizenz der Postbehörde betrieben. Die Frankiermaschine wird veranlaßt, auf das Poststück ein Frankierbild in einer von der Postbehörde vorgeschriebenen Form zu drucken, das einen Abdruck des Frankierwertes enthält, mit dem das Poststück frankiert ist. Um den Benutzer der Frankiermaschine in die Lage zu versetzen, zur Zufriedenheit der Postbehörde den gebrauchten Frankierwert für die Postbehörde auf zuaddieren, ist es notwendig gewesen, die Frankiermaschine mit Abrechnungsmitteln zu versehen, um einen ordnungsgemäßen Bericht des Maschinengebrauchs und den aufaddierten Wert der von der Maschine aufgebrachten Frankierwerte zu erhalten. Gewöhnlich verlangt die Postbehörde für den Gebrauch der Maschine eine Vorausbezahlung. Dementsprechend umfaßt die Maschine ein Register zur Speicherung des Kreditwertes, den der Benutzer bei der Postbehörde erworben hat, der für den Frankiergebrauch verfügbar bleibt. Die Maschine ist so konstruiert, daß sie in dem Fall, daß der gespeicherte Kreditwert einen vorherbestimmten unteren Grenzwert unterschreitet, die Maschine sperrt und einen weiteren Gebrauch der Maschine verhindert, bis durch die Postbehörden ein ergänzender Kredit in den Speicher der Maschine infolge einer entsprechenden Zahlung des Benutzers eingegeben worden ist.
- Moderne Frankiermaschinen benutzen elektronische Einrichtungen zur Ausführung der Abrechnungs- und Steuerungsfunktionen in der Maschine. Diese Einrichtungen umfassen einen Mikroprozessor und Speichereinrichtungen, die Register zur Speicherung von Abrechnungswerten aufweisen. Die Register umfassen üblicherweise ein absteigendes Register, in das der Wert des erworbenen Kredites eingegeben wird, und das durch oder während des Gebrauchs der Maschine um den Frankierwert, der bei jedem Frankiervorgang verbraucht wird, vermindert wird. Die Register umfassen ebenfalls ein auf steigendes Register zur Speicherung der aufaddierten Werte der verbrauchten Frankierwerte und ein Stückzahlregister zur Speicherung der Anzahl der durch die Maschine frankierten Poststücke. Um die Unversehrtheit der in den verschiedenen Speichern registrierten Werte aufrechtzuerhalten, wird jedes der Register verdoppelt, wobei jede Verdoppelung entsprechende Werte speichert. Somit wird für den Fall eines Fehlers bei der Bedienung der elektronischen Register, wenn der in einem der duplizierten Register registrierte Wert von dem in dem anderen Register gespeicherten Wert abweicht, eine Anzeige vorgesehen, daß ein Fehler aufgetreten ist, und der wahre Abrechnungswert kann von dem duplizierten Register des betroffenen Registers rekonstruiert werden.
- Wenn die elektronischen Abrechnungseinrichtungen und der Werteinstellmechanismus, durch den die Druckelemente zum Druck des Frankierwertes eingestellt werden, ungeschützt sind, können die gespeicherten Werte in den Registern und/oder die bei der Frankierung gedruckten Postwerte durch irgendjemanden, der mit betrügerischer Absicht herangeht, verändert werden. Dementsprechend ist es notwendig geworden, die Einrichtungen und den Druckmechanismus in einer sicheren Art und Weise in einem Gehäuse unterzubringen, so daß ein unerlaubter Zugang zu diesen Teilen der Maschine verhindert wird.
- Das Vorsehen von doppelten Registern und insbesondere das Vorsehen eines Sicherheitsgehäuses für die Einrichtungen und den Druckeinstellmechanismus erhöhen die Kosten der Herstellung von Frankiermaschinen beträchtlich. Im Ergebnis sind Frankiermaschinen zu teuer, um von Benutzern erworben zu werden, die nur relativ wenige Poststücke versenden, und infolgedessen sind Benutzer, die nur relativ wenige Poststücke versenden, dazu gezwungen, weiterhin Briefmarken zu verwenden, was unbequem, zeitaufwendig und darüber hinaus zeitweise im Gebrauch unhygienisch ist.
- EP-A-0 177 056 beschreibt eine Frankiermaschine mit elektronischen Abrechnungsmitteln, die die Eingabe von Postdaten über eine Tastatur in Hinsicht auf Postwerte, die auf Poststücke auf zudrucken sind, erhält, wobei dies durch Druckelemente geschieht, die auf einer Drucktrommel angeordnet sind, wobei die Poststücke auf einem Zuführungsweg in Eingriff mit den Druckelementen auf der Drucktrommel geführt werden. Die Abrechnungsmittel sind durch miteinander in Verbindung stehende Mikroprozessoren implementiert in speziell für Frankiermaschinenvorgänge entwickelte Schalteinrichtungen und so angeordnet, daß sie spezielle Funktionen von Frankiermaschinen ausführen.
- US 4,393,454 betrifft eine Frankiermaschine mit einer Zentralrechnereinheit, in der eine Tastatur durch Decoder abgetastet wird, um Eingabesignale für die Zentralrechnereinheit zu gewinnen, und in der Mitnehmer, die durch Ausgabesignale von der zentralen Rechnereinheit bedient werden, eine Anzeige betätigen. In dieser Druckschrift wird vorgeschlagen, die Zentralrechnereinheit durch einen Rechenchip zu ersetzen, um arithmetische Rechenvorgänge auszuführen.
- Die vorliegende Erfindung betrifft eine Frankiermaschine mit elektronischen Abrechnungs- und Steuermitteln; mit Mitteln zur Speicherung von Daten in bezug auf zu druckende, unveränderliche Informationen; mit einer Tastatur zur Eingabe ausgewählter veränderlicher Postwerte an die Steuermittel; einer Datenanzeigeeinrichtung bedienbar zur Anzeige von Ausgabedaten von den genannten elektronischen Abrechnungs- und Steuermitteln; mit Druckmitteln, bedienbar durch die genannten elektronischen Abrechnungs- und Steuermittel; mit Zuführungsmitteln angetrieben durch Antriebsmittel, zur Zuführung eines Poststücks hinter die Druckmittel mit einer im wesentlichen gleichbleibenden Geschwindigkeit während des Betriebs der Druckmittel durch die genannten elektronischen Steuer- und Abrechnungsmittel während eines Druckvorgangs, um den Druck der unveränderlichen Information und des ausgewählten veränderlichen Postwertes zu bewirken, dadurch gekennzeichnet, daß ein Rechnermodul vorgesehen ist, das die Tastatur und die Anzeigeneinrichtung einschließt; wobei das Rechnermodul elektronische Rechnermittel einschließt, die bedienbar sind, um Tasten der Tastatur abzufühlen, um deren Bedienung festzustellen und um die Anzeigeeinrichtung zu bedienen, um Daten entsprechend der Bedienung einer Taste der Tastatur anzuzeigen; und durch Interface-Einrichtungen, verbunden mit der Tastatur, die in Antwort auf das Abtasten der Tastatur wirksam sind, um Daten entsprechend der Bedienung einer Taste der Tastatur in die elektronischen Abrechnungs- und Steuermittel einzugeben; wobei die Interface-Einrichtungen Schaltmittel einschließen, die über Kontakte der Tasten der Tastatur geschaltet sind; wobei die Schaltmittel bedienbar sind durch Ausgangssignale von den elektronischen Abrechnungs- und Steuermitteln, um der Bedienung einer entsprechenden Taste der Tastatur nachzukommen und dadurch während des Abfühlens der Tastatur durch die elektronischen Rechnermittel sensibilisiert zu werden, um eine Datenausgabe von den elektronischen Abrechnungs- und Steuermitteln zu bewirken, um auf der Anzeigeeinrichtung angezeigt zu werden.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nun mit Bezug auf die Zeichnung beispielsweise näher beschrieben, wobei diese zeigt in:
- Fig. 1 ein Blockschaltdiagramm der elektronischen Bestandteile und Verbindungen eines Briefmarkendruckers in Übereinstimmung mit der Erfindung;
- Fig. 2(a) 2(b) eine Seitenansicht und einen Querschnitt eines Fühlers für das Erkennen der Papiergeschwindigkeit;
- Fig. 3 ein Flußdiagramm eines Druckvorgangs in dem Briefmarkendrucker;
- Fig. 4(a) das Format eines vorbedruckten Papierstreifens,
- Fig. 4(b) das Format einer auf den Papierstreifen gemäß Fig. 4(a) durch den Briefmarkendrucker gedruckten Marke,
- Fig. 4(c) das Format einer auf ein blankes Papierband gedruckten Marke,
- Fig. 5 ein Diagramm der mechanischen Anordnung der den Briefmarkendrucker bildenden Bestandteile und
- Fig. 6 eine Abfolge von Briefmarken und ein auf den Streifen gedrucktes und davon abgehobenes Etikett.
- Mit Bezugnahme zunächst auf Fig. 1 weist ein Briefmarkendrucker einen Mikroprozessor 10, einen Nur-Lese-Speicher 11, einen Arbeitsspeicher 12 (RAM) und eine Eingabe- /Ausgabeeinrichtung 13 auf, die mit einem Systembus 14 untereinander verbunden sind. Falls gewünscht, können der Mikroprozessor, die Speicher und die Eingabe-/Ausgabeeinrichtung in einen einzigen integrierten Schaltkreischip eingebettet sein. Ein Thermodruckkopf 15 umfaßt eine Reihe von Druckelementen, die einzeln mit Energie zu beaufschlagen sind, um ausgewählte Druckelemente zu erhitzen, und ist mit der Eingabe-/Ausgabeeinrichtung 13 verbunden. Ein hitzeempfindlicher Papierstreifen wird durch Zuführungsrollen und damit zusammenwirkende Andrückrollen hinter den Druckkopf und in Querrichtung zu der Reihe der Druckelemente geführt, wobei die Andrückrollen wirksam sind, um das Band in Kontakt mit den Elementen des Druckkopfes zu halten, wenn das Band die Druckelemente passiert. Die Zuführungsrolle wird angetrieben durch einen Motor 16, der durch eine Motorantriebsschaltung 17 mit Energie versorgt wird. Die Motorantriebsschaltung 17 wird durch ein Ausgabesignal auf der Leitung 18 von dem Mikroprozessor 10 gesteuert. Druckdaten zum Druck von Marken auf das Band werden seriell zu dem Druckkopf geschickt und durch Schaltsignale auf der Schaltlinie des Systembusses 14 geschaltet. Die Zuführung des Papierbandes wird mit einer im wesentlichen gleichbleibenden Geschwindigkeit bewirkt, so daß der Druck synchron mit der Bewegung des Papierbandes erfolgt. Die Zuführungsgeschwindigkeit des Papierbandes wird durch einen Fühler 19, der zusammen mit der Zuführrolle 34 angetrieben wird, ertastet, der, wie in Fig. 2 dargestellt, aus einer Scheibe 20 bestehen kann, die auf der Welle 21 der Zuführungsrolle angeordnet ist und mit einer Rillung 22 mit abwechselnd transparenten und lichtdurchlässigen Bereichen und einem Fototransistor 23 versehen ist, der empfindlich auf das durch die transparenten Bereiche von einer Lichtquelle 24 durchgelassene Licht reagiert, wie beispielsweise auf eine lichtaussendende Diode. Die Signale von dem Fototransistor 23, die aus einer Abfolge von Impulsen bestehen, deren Wiederholungsrate proportional zur Geschwindigkeit der Umdrehung der Zuführungsrolle ist, werden in den Mikroprozessor 10 auf der Leitung 25 eingegeben. Der Mikroprozessor benutzt die Signale, um die Motorantriebseinrichtung 17 so zu steuern, daß eine im wesentlichen gleichbleibende Geschwindigkeit der Umdrehung der Zuführungsrollen aufrechterhalten wird.
- Die Geschwindigkeit des Motors wird gesteuert durch die elektrische Leistung, mit der der Motor beaufschlagt wird. Der Motor kann angetrieben werden durch eine Reihe von Impulsen von der Antriebseinrichtung und die Leistungsbeaufschlagung des Motors kann verändert werden durch Veränderung der Größe der Impulse bei gleichbleibender Häufigkeit oder durch Veränderung der Häufigkeit bei gleichbleibender Impulsgröße. Alternativ hierzu kann ein digitales Ausgabesignal von dem Mikroprozessor, das die Leistungsgrößeeingabe an den Motor darstellt, durch einen Digital-Analog-Wandler in ein analoges Signal umgewandelt werden, das in einen Leistungsverstärker eingegeben wird, um einen veränderlichen Spannungsantrieb für den Motor zu produzieren, wobei die Spannungsgröße so sein kann, daß sie die gewünschte Leistungsgröße für den Motor bereitstellt.
- Die Arbeit der Frankiermaschine wird durch den Benutzer durch Eingabemittel auf einer Tastatur 26 gesteuert, die mit einer Interface-Einrichtung 27 mit dem Mikroprozessor 10 verbunden ist. Einige der Tasten auf der Tastatur können vorgesehen sein, um Funktionssignale an den Mikroprozessor zu geben, wie beispielsweise ein Startsignal, um die Arbeit eines Druckvorganges zu beginnen. Andere Tasten sind vorgesehen, um eine numerische Dateneingabe an den Mikroprozessor zu ermöglichen, damit der Benutzer die Postwerte für die nächste zu druckende Marke eingeben kann. Eine Anzeigeeinrichtung 28 ist vorgesehen, um die Daten dem Benutzer anzuzeigen, wie beispielsweise Daten einschließlich einer Bestätigung auf die Eingabe auf der Tastatur, um es dem Benutzer zu ermöglichen, eine Überprüfung der von ihm gemachten gewünschten Eingaben vor zunehmen. In Ergänzung zu den Eingaben auf der Tastatur 26 kann der Mikroprozessor darüber hinaus verbunden sein mit anderen äußeren Peripherie- Einrichtungen wie einer Briefwaage.
- Die Tastatur und die Anzeige werden gewöhnlich als spezielle, in die Frankiermaschine integrierte Einrichtungen hergestellt. Falls gewünscht, können die Tastatur und die Anzeigeeinrichtungen jedoch auch einbezogen werden durch Gebrauch eines kommerziell üblichen elektronischen Taschenrechners, wie mit der gestrichelten Linie 29 dargestellt. Solch ein Taschenrechner umfaßt elektronische Einrichtungen 44 zum Abtasten des Bedienungszustands der Tasten auf der Tastatur und zur Anzeige der Tastatureingaben auf der Anzeigeeinrichtung. Darüber hinaus sind die elektronischen Einrichtungen eingerichtet, um arithmetische Funktionen auszuführen, und umfassen einen Speicher, um die Ergebnisse der arithmetischen Rechenvorgänge aufzubewahren. Der Rechner umfaßt Abtastleitungen 45, verbunden mit der Tastatur, wobei die elektronischen Einrichtungen 44 des Rechners wahrnehmen, welche der Tasten bedient worden ist, wenn irgendeine Taste bedient wurde. Die Verbindungseinrichtung 27 umfaßt Verbindungen zwischen diesen Abtastleitungen 45 zu den Eingabe-/Ausgabeeinrichtungen 13, wobei der Mikroprozessor 10 Eingaben entsprechend der Bedienung der entsprechenden Tasten auf der Tastatur des Taschenrechners erhält. Dadurch bewirkt die Bedienung einer Taste nicht nur die Eingabe von Daten zu den elektronischen arithmetischen Einrichtungen des Rechners, sondern auch Eingaben derselben Daten an den Mikroprozessor 10. Ergänzend hierzu umfassen die Interface-Einrichtungen auch Einrichtungen 46, um eine Datenausgabe von dem Mikroprozessor auf die Tastatur des Taschenrechners und dadurch zur Anzeige auf der Anzeigeeinrichtung zu ermöglichen. In der Zeichnung ist nur eine Schalteinrichtung dargestellt, aber es ist naheliegend, daß verschiedene Schaltungen 46 vorgesehen sind für jede Taste, für die solch eine Eingabe gewünscht wird. Diese Einrichtungen 46 bestehen aus NPN-Transistoren 47, die mit ihren Emittern und Kollektoren jeweils über das Terminal mit jeder Taste verbunden sind. Die Basis der Transistoren wird angetrieben durch Signale von zugeordneten Ausgabeleitungen auf der Eingabe-/Ausgabeeinrichtung 13, so daß ein Signal, das die Basis eines ausgewählten Transistors antreibt, diesen Transistor einschaltet, d. h. in einen Zustand bringt, in dem der Emitter-/Kollektorpfad einen niedrigen Widerstand aufweist und dadurch einen niedrigen Widerstand zwischen den Kontakten für diese Taste herstellt, so wie dies durch manuelle Bedienung der Taste geschehen wäre.
- Bei Benutzung eines Taschenrechners zum Erhalt von Tastatur- und Anzeigefunktionen kann ein Speicher 48 des Taschenrechners benutzt werden, um einen kurzen Postenbericht über den gesamten Wert der durch die Maschine gedruckten Marken zu erhalten. Um beispielsweise eine Marke mit dem Postwert von 19 Pence zu drucken, gibt der Benutzer erst eine "1" gefolgt von einer "9" ein und bedient dann die M (+) Speichertaste. Auf diese Weise wird der Wert 19 in den Taschenrechner und gleichzeitig in den Taschenrechnerspeicher eingegeben. Während der Wert 19 auf der Tastatur eingegeben wird, wird er gleichzeitig in den Mikroprozessor 10 über die Verbindungsschaltungsmittel eingegeben. Der Mikroprozessor wird dadurch in die Lage versetzt, einen Druckvorgang zu steuern, um eine Marke mit dem Postwert von 19 Pence zu drucken. Der Mikroprozessor ist gleichzeitig so programmiert, um diesen Wert zu dem Inhalt des Speichers in dem RAM hinzu zufügen, der einen auf summierten Gesamtwert der durch die Maschine gedruckten Postwerte enthält. Falls weitere Marken mit demselben Postwert gebraucht werden, bedient der Nutzer die "RM" Speicherwiederaufruftaste gefolgt von der "M+"-Taste. Die Bedienung der "M +" oder "RM"-Taste kann benutzt werden, um einen Druckvorgang durch den Mikroprozessor zu starten. Der Mikroprozessor kann auch so programmiert werden, um einen Bericht über die Zahl der gedruckten Postmarken zu erhalten, solch ein Bericht kann in einem Register des RAM 12 gespeichert werden.
- Wenn es gewünscht ist, Daten von dem Mikroprozessor und den Speichern 12 und 13 anzuzeigen, kann die Bedienung einer oder mehrerer dazu bestimmter Tasten auf der Tastatur benutzt werden, um eine geeignete Programmroutine zu starten. Die Daten werden dann durch den Mikroprozessor auf einer dazu bestimmten Ausgangsleitung der Eingabe- /Ausgabeeinheit ausgegeben, um die Transistoren anzusprechen, die mit den Tastenkontakten verbunden sind, und dadurch die Daten auf der Anzeigeeinrichtung anzuzeigen.
- Fig. 3 zeigt die Abfolge von Arbeitsschritten bei einem Druckvorgang, bei dem Druckdaten an den Druckkopf ausgegeben und die Geschwindigkeit des Motors gesteuert wird. Nach dem Start eines Druckvorgangs, werden die Druckdaten für die nächste von dem Druckkopf zu druckende Linie aus einem Verzeichnis, das in einem oder mehreren Registern des ROM 11 durch den Mikroprozessor 10 gespeichert ist, geladen. Der Mikroprozessor gibt ein Steuersignal auf der Leitung 18 an die Motorantriebseinrichtung aus, um zu bewirken, daß der Motor mit Energie versorgt wird, um eine gewünschte Antriebsgeschwindigkeit für die Zuführungsrollen zu schaffen. Die Druckdaten für die nächste zu druckende Linie werden an den Druckkopf ausgegeben, und der Druckkopf wird durch ein Druckblitzsignal mit Energie beaufschlagt, um zu bewirken, daß diese Elemente, die durch die Druckdaten als mit Energie zu beaufschlagend ausgewählt sind, mit Energie beaufschlagt werden, um eine Linie des gewünschten Frankierbildes auf den Papierstreifen zu drucken. Der Mikroprozessor prüft dann die Ausgabe von dem Sensor 19, um zu überprüfen, ob die Umdrehungsgeschwindigkeit der Zuführungsrolle in Ordnung ist. Wenn die Rollengeschwindigkeit in Ordnung ist und weitere Drucklinien gedruckt werden, wird die nächste Drucklinie geladen und der Druckvorgang wie vorstehend beschrieben wiederholt. Wenn alle Drucklinien gedruckt sind, wird der Druckvorgang beendet. Falls bei Überprüfung der Ausgabe des Sensors 19 durch den Mikroprozessor die Geschwindigkeit der Rolle nicht in Ordnung ist, verändert der Mikroprozessor die Ausgabe an die Motorantriebseinrichtung, um die Leistungseingabe an den Motor so anzupassen, daß dies dahin führt, die Zuführungsrolle auf die gewünschte Geschwindigkeit zu bringen, bevor der Druck der nächsten Drucklinie bewirkt wird. Nach dem Ende des Druckvorganges gibt der Mikroprozessor 10 auf der Leitung 30 ein Signal aus, um einen Papierschneider 31 zu bedienen, um die gedruckte Marke von dem Rest des Papierstreifens abzuheben.
- Die Frankiermaschine kann von einem internen Gleichstrom- Netz, das von einem Hauptnetzteil gespeist wird, mit Strom versorgt werden oder durch interne Batteriemittel. Zusätzlich kann der RAM-Arbeitsspeicher durch eine Sicherheitsbatterie mit Strom versorgt werden, um für den Fall des Abschaltens oder eines Fehlers der internen Batterie oder der Hauptstromversorgung Daten aufrecht zuerhalten, insbesondere solche, die sich auf die aufaddierten Frankierwerte beziehen. Wenn ein Taschenrechner benutzt wird, um Tastatur und Anzeigefunktionen bereitzustellen, kann dieser in der üblichen Art und Weise durch seine eigene, separate interne Batterie mit Strom versorgt werden, es ist aber bequemer, den Taschenrechner von einer Stromversorgung wie den Rest der Frankiermaschine mit Strom versorgen zu lassen.
- Der Speicher 12 wäre im allgemeinen nicht flüchtig, so daß er den Bericht über gedruckte Frankierwerte dauernd aufrechterhält, nachdem die Frankiermaschine abgeschaltet ist. Auf diese Weise kann der Speicher 12 benutzt werden, um einen langfristigen Abrechnungsbericht über den Gebrauch der Maschine zu erhalten. Der Speicher 12 kann einen Kostenbetrag speichern, um Daten in bezug auf Postwertbeträge und Daten zu liefern, die von Zeit zu Zeit variieren, beispielsweise aufgrund von Veränderungen bei den Postwertgebühren, eingestellt durch die Postbehörde, und er kann durch die Eingabe neuer Daten durch die Tastatur oder über eine externe Verbindung zu der Frankiermaschine geändert werden.
- Es ist einsichtig, daß bei Benutzung eines Taschenrechners für die Bereitstellung von Anzeige- und Tastaturfunktionen der Speicher des Taschenrechners nur Daten behalten wird, solange der Taschenrechner mit Strom versorgt ist. So kann der Taschenrechnerspeicher gebraucht werden, um die kumulierten Frankierwerte auf zuaddieren und zu speichern, die in einer Benutzungsfolge der Maschine gedruckt werden, beispielsweise während des Gebrauchs der Maschine an einem Tag. Der Speicher kann dann am Ende der Folge gelöscht werden, oder er wird durch das Ausschalten der Frankiermaschine gelöscht, und ist bereit, um die aufaddierten Frankierwerte, die in der nächsten Benutzungsfolge gedruckt werden, wiederum auf zuaddieren und zu speichern.
- Der Papierstreifen 37, auf den die Marke zu drucken ist, kann mit feststehenden Postdaten, wie in Fig. 4(a) dargestellt, vorbedruckt werden, und die Postwertdaten, die sich auf die spezielle Marke beziehen, werden dann durch den Markendrucker aufgedruckt, um eine vollständige Marke 49 wie in Fig. 4(b) dargestellt, herzustellen. Alternativ hierzu kann der Papierstreifen auch vollständig leer sein und die vollständige Marke 49 trägt dann nur Daten, die durch den Markendrucker, wie beispielhaft in Fig. 4(c) dargestellt, auf den Papierstreifen gedruckt wurden. Vorzugsweise umfassen Marken jedweder Form Referenzidentifizierungszeichen, um den Ort der Marke und/oder ausgewählte gedruckte Daten durch Maschinenleseeinrichtungen, die durch die Postbehörden betrieben werden, identifizieren zu können. Zeichen 31, die spezielle Daten aufweisen, die von einer gedruckten Marke getragen werden, können durch den Druckkopf als Teil des Druckvorganges in die Marke gedruckt werden. Wenn ein Poststück, das eine gedruckte Marke trägt, durch die Maschinenleseeinrichtung geht, identifiziert die Aufspürung einer Marke auf diese Art und Weise den Beginn des Frankierwertes und die Aufspürung der folgenden Marke identifiziert das Ende des Wertes. Marken, die für eine Maschinenleseeinrichtung vorgesehen sind, um die Anordnung der gedruckten Marke und einen Wert oder Code 41 darauf zu identifizieren, können einen mit fluoreszierender Farbe gedruckten Streifen 32 umfassen. Dieser Streifen könnte mit einem separaten Druckkopf gedruckt werden, der ein vorimprägniertes Kissen umfaßt, was in Eingriff mit dem Etikett bewegt wird. Vorteilhafterweise wird das Kissen vor dem Papierschneider geschützt, so daß das Kissen bei Bedienung des Schneiders in Eingriff mit der Marke gebracht wird, die gerade gedruckt worden ist.
- Die Daten, die auf den Papierstreifen gedruckt werden, um eine Marke zu bilden, können ergänzend dazu Werbematerial, wie in Fig. 4(c) als 33 dargestellt, umfassen. Vorzugsweise weist der Papierstreifen 37 eine selbsthaftende Rückseite auf, um die Anbringung der gedruckten Marke auf Poststücken zu erleichtern. Dementsprechend ist der Papierstreifen mit einem Schutzpapier 43 versehen.
- Anstelle des Gebrauchs eines hitzeempfindlichen Papierbandes und des Drucks durch Hitzeeinwirkung auf das hitzeempfindliche Papier, kann der Druck auch durch den Gebrauch eines Thermoübertragungsbandes zum Druck auf ein nicht empfindliches Papier bewirkt werden. Dies würde jedoch die Anordnung eines Bandantriebsmechanismusses verlangen.
- Bei dem Gebrauch der Frankiermaschine können Poststücke, die von der Maschine gedruckte Marken tragen, zu der Postbehörde gebracht werden, wo der gesamte Postwertbetrag zu zahlen ist. Auf diese Weise werden nur jene Poststücke, für die die Gebühr gezahlt ist, entgegengenommen und durch die Postbehörde weiterverschickt. Zu den Vorteilen des Benutzers gegenüber dem Gebrauch von Briefmarken, die bei den Postbehörden gekauft werden, zählt die Möglichkeit, ein Firmenbild durch den Einschluß von Werbematerial im Frankierdruck zu entwerfen, eine zufriedenstellende Vorbereitung der Poststücke und die Flexibilität, die Möglichkeit zu haben, verschiedene benötigte Postwerte zu drucken, ohne der Notwendigkeit zu unterliegen, einen Vorrat von Briefmarken mit ausreichend verschiedenen Werten vorzuhalten, um das Frankieren mit verschiedenen notwendigen Postwerten zu ermöglichen. Für die Postbehörden besteht der Vorteil, nur eine einzige Zahlung entgegennehmen zu müssen, ohne vorgedruckte Briefmarken beschaffen zu müssen.
- Der Drucker kann so eingerichtet sein, um ein Berichtsetikett 50 nach Abschluß einer Periode der Benutzung der Maschine zu drucken, in der eine Reihe von Marken gedruckt und, wie in Fig. 6 dargestellt, abgehoben worden sind. Solch ein Etikett kann eine Liste von individuellen Stücken mit Postwerten zusammen mit einer Gesamtzahl von Stücken und dem Gesamtpostwert umfassen. Darüber hinaus können Daten in maschinenlesbarer Form in der gedruckten Marke 49 und einem Statusetikett 50 enthalten sein, um ein maschinelles Lesen der Marken und/oder des Statusetiketts an einem Servicepunkt zu ermöglichen. Wenn die gedruckten Daten eine Identifikation eines Benutzerkontos enthalten, wäre es möglich, Poststücke ohne Einschränkungen an jedem geeigneten Eingangspunkt für den Postservice aufzugeben. Für diese Anwendung müßten die Identifikationsdaten und Zahlungsdaten in einer gesicherten Form vorgesehen sein, um mißbräuchliche Benutzung zu verhindern. Um diese Sicherheit der Daten herzustellen, würde der ROM-Speicher 11 einen Algorithmus speichern und der Benutzer würde einen Kontocode in den Speicher 12 eingeben und darin speichern. Der Benutzer würde eine persönliche Identifizierungsnummer (PIN) beim Start einer Markendruckserie eingeben und dieses würde als ein Verschlüsselungsschlüssel zusammen mit dem Algorithmus zum Codieren der Daten einschließlich der Abrechnungsdaten und der Bezahlungsdaten für jeden Posten von Poststücken, die in einer Serie frankiert werden, dienen. Eine Genehmigung zur Zahlung mit dem Statusetikett und einem Stapel von Poststücken, die von der Frankiermaschine gedruckte Marken aufweisen, kann in einen den Spezialservice anzeigenden Spezialumschlag eingepackt und als eine Gesamteinheit zur Post gegeben werden. Die Empfangsstelle der Postbehörde entnimmt dann die Poststücke aus dem Umschlag und überprüft die Ordnungsgemäßheit der Kostendaten durch maschinelles Lesen der Marken und des Statusetiketts und benutzt dann die maschinengelesen Kostendaten um Abrechnungsfunktionen auszuführen, um die Kosten dem Benutzer in Rechnung zu stellen und die Abrechnungsberichte der Postbehörde auf den neuesten Stand zu bringen. Der RAM- Speicher oder ein Teil desselben, gespeist von einer Sicherheits-Backup-Batterie, kann benutzt werden, um den Abrechnungscode zu speichern, und er kann eine Auswahl von Postwerten speichern, die in Beziehung zu der jeweiligen Versandart und dem Gewicht des Poststückes stehen. Das Programm für den Mikroprozessor 10 kann in diesem Fall einen Ablauf zur Berechnung der Postgebühren durch Eingabe des Gewichts des Poststückes und der gewünschten Versendungsart auf der Tastatur umfassen, beispielsweise für erste oder zweite Klasse-Beförderung im Inland oder See- oder Luftpostbeförderung bei Überseepost.
- Die Frankiermaschine kann so eingerichtet sein, um verschiedenen Anforderungen durch verschiedene Postbehörden in bezug auf das Format der gedruckten Marke oder des Statusetiketts zu entsprechen. Hierzu können feststehende Druckdaten an einem Servicepunkt geladen und in einem Teil des RAM-Speichers, der durch die Sicherheits-Backup- Batterie gespeist wird, gespeichert werden.
- Die mechanische Anordnung der Bestandteile der Frankiermaschine in einem Gehäuse 35 ist in Fig. 5 dargestellt. Der Thermodruckkopf 15 ist zwischen einem Paar von Zuführungsrollen 34 auf einer gemeinsamen Antriebswelle 21 angeordnet, die Scheibe des Sensors 19 ist ebenso auf dieser Welle montiert. Die Andrückrolle 36 erstreckt sich quer über die Breite des Druckkopfes und über die Breite des Zuführungsrollenpaares und ist beweglich oder federnd angebracht, um gegen die Thermodruckelemente, angezeigt durch das Bezugszeichen 51, des Druckkopfes und gegen das Zuführungsrollenpaar 34 zu drücken. Die Zuführungsrollen werden durch einen nicht dargestellten elektrischen Motor angetrieben, um einen Papierstreifen 37 von einer Streifenrolle 38 herunterzuziehen und den Streifen hinter und in Eingriff mit den Druckkopfelementen bis hin zu einem Ausgangsschlitz 39 in dem Gehäuse zu führen. Zwischen dem Druckkopf und dem Ausgangsschlitz ist ein Schneidwerkzeug 31 angeordnet, das manuell oder durch eine Ausgabe von dem Mikroprozessor, wie vorstehend beschrieben, bedient werden kann, um die gedruckte Marke von der Tragschicht des Papierstreifens abzuheben. Ein vorimprägniertes Kissen 40 mit fluoreszierender oder phosphorisierender Farbe ist gegenüber dem Schneidwerkzeug 31 angeordnet und durch Bedienung des Schneidwerkzeuges bedienbar, um fluoreszierende und phosphorisierende Streifen 32 entlang des Endes der gedruckten Marke zu drucken. Auf diese Art und Weise sind die Etiketten trennenden Mittel und die Streifen druckenden Mittel miteinander integriert und es ist eine ordnungsgemäße Positionierung des Streifens in bezug auf die Marke sichergestellt. Falls jedoch gewünscht, kann der Papierstreifen mit dem auf dem Streifen vorgedruckten Streifen 32 versehen sein und der Markendrucker ist dann mit einem Sensor 52 versehen, der über eine Eingangs- /Ausgangsschaltung 13 mit dem Mikroprozessor 10 verbunden ist, um den Streifen zu ertasten und sodann zu ermöglichen, daß die Marke so gedruckt wird, daß sie sich in bezug auf den Streifen in einer korrekten Position befindet.
- Soweit der Markendrucker vorstehend in bezug auf den Druck von Postwertzeichen für den Gebrauch in einem durch die Postbehörden betriebenem Postsystem beschrieben wurde, kann der Markendrucker auch in Verbindung mit Diensten benutzt werden, die durch eine ganze Anzahl von Beförderungsunternehmen angeboten werden, und zwar durch das Vorsehen verschiedener Druckformate für Marken und Statusetiketten und verschiedene Register in dem Speicher.
- Es ist gut zu verstehen, daß der Markendrucker, wie vorstehend beschrieben, ein Frankierbild druckt, das durch die Postbehörden als eine Vorform der Zahlung für die Gebühren der Postbehörden angenommen werden kann. Die Zahlung wird abgeleitet aus den auf die Markenetiketten gedruckten Daten. Dementsprechend ist es nicht notwendig, daß der Markendrucker mit Sicherheitseinrichtungen für seine Register- und Druckeinrichtungen versehen werden muß, wie es eine Frankiermaschine, bei der die Zahlung aufgrund von Daten, die sicher in den Registern festgehalten werden müssen, erfordert. Der Markendrucker kann nicht nur eine gedruckte Marke zur Aufbringung auf ein Poststück, sondern durch Benutzung desselben Druckkopfes und desselben Etikettenmaterials auch ein gedrucktes Statusetikett herstellen. Es kann eine Codierung des gedruckten Statusetikettes vorgesehen sein, was den Eingang der Poststücke bei dem Postservice erleichtert und eine ordnungsgemäße Zahlung von einem Kundenkonto mit dementsprechender Sicherheit erleichtert. Die Codierung kann eine Funktion einer Benutzeridentifizierung und des gesamten Postwertbetrages, der zu bezahlen ist, sein. Der Druck kann durch die Eingabe eines Benutzercodes gesteuert werden.
Claims (12)
1. Frankiermaschine mit elektronischen Abrechnungs- und
Steuermitteln (10), mit Mitteln (11) zur Speicherung von
Daten, die zu druckende, unveränderliche Informationen
betreffen, mit einer Tastatur (26) zur Eingabe
ausgewählter veränderlicher Postwerte an die Steuermittel (10);
mit einer Datenanzeigeeinrichtung (28), die zur Anzeige
von Ausgabedaten von den genannten elektronischen
Abrechnungs- und Steuermitteln (10) bedienbar sind; mit
Druckmitteln (15), die durch die genannten elektronischen
Abrechnungs- und Steuermittel (10) bedienbar sind; mit
Zuführungsmitteln (34, 36), die durch Antriebsmittel (16, 17)
zur Zuführung eines Poststückes (37) hinter die
Druckmittel (15) mit einer im wesentlichen gleichbleibenden
Geschwindigkeit während des Betriebes der Druckmittel (15)
durch die genannten elektronischen Steuer- und
Abrechnungsmittel während eines Druckvorganges angetrieben
werden, um den Druck der unveränderlichen Information und
des ausgewählten veränderlichen Postwertes zu bewirken,
dadurch gekennzeichnet,
daß ein Rechnermodul (29) vorgesehen ist, das die
Tastatur (26) und die Anzeigeeinrichtung (28) einschließt;
wobei
das Rechnermodul (29) elektronische Rechnermittel
(44) einschließt, die bedienbar sind, um Tasten der
Tastatur (26) abzufühlen, um deren Bedienung
festzustellen und um die Anzeigeeinrichtung (28) zu bedienen, um
Daten entsprechend der Bedienung einer Taste der Tastatur
(26) anzuzeigen; und durch Interface-Einrichtungen (27),
die mit der Tastatur verbunden sind und in Antwort auf
das Abtasten der Tasten der Tastatur (26) wirksam sind,
um Daten entsprechend der Bedienung einer Taste der
Tastatur (26) in die elektronischen Abrechnungs- und
Steuermittel (10) einzugeben; wobei die
Interface-Einrichtungen (27) Schaltmittel (46, 47) einschließen, die
über Kontakte der Tasten der Tastatur (26) verbunden
sind; wobei die Schaltmittel (46, 47) durch
Ausgangssignale von den elektronischen Abrechnungs- und
Steuermitteln (10) bedienbar sind, um der Bedienung einer
entsprechenden Taste der Tastatur (26) nachzukommen und dadurch
während des Abfühlens der Tastatur durch die
elektronischen Rechnermittel sensibilisiert zu werden, um eine
Datenausgabe von den elektronischen Abrechnungs- und
Steuermitteln (10) zu bewirken, um auf der
Anzeigeeinrichtung (28) angezeigt zu werden.
2. Frankiermaschine nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß Abtrennmittel (31) zum Abtrennen eines gedruckten
Stempels (49) von einem Papierstreifen (37) vorgesehen
sind.
3. Frankiermaschine nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Druckmittel (51) einen Thermodruckkopf (15) mit
einer Reihe von einzeln energetisierbaren Druckelementen
(51) aufweisen, die durch Energiesation ihrerseits
aufgeheizt werden, um auf einen Streifen (37) eines
temperaturempfindlichen Papiers zu drucken.
4. Frankiermaschine nach einem der vorangehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß Mittel (40) zum Drucken eines Streifens (32) von
fluoreszierender oder phosphorisierender Farbe auf das
Poststück (37) vorgesehen sind.
5. Frankiermaschine nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß Mittel (40) als zum Druck eines Streifens (32) von
fluoreszierender oder phosphorisierender Farbe auf das
Poststück (37) vorgesehen sind, die in Antwort auf die
Bedienung der Abtrennmittel (31) wirksam sind.
6. Frankiermaschine nach Anspruch 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Mittel (40) zum Drucken eines Streifens (32) ein
mit fluoreszierender Farbe vorimprägniertes Kissen (40)
aufweisen.
7. Frankiermaschine nach irgendeinem der vorangehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Drucker (15) durch die elektronischen
Steuermittel (10) bedient wird, die durch einen Programmablauf
gesteuert werden, um wenigstens ein Zeichen (31) zu
drucken, das ausgewählte, auf den Stempel (49) gedruckte
Daten identifiziert.
8. Frankiermaschine nach irgendeinem der vorangehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Drucker (15) durch die elektronischen Mittel (10)
bedient wird, die durch einen Programmablauf zum Druck
eines Abrechnungsnachweisetikettes gesteuert werden, das
Daten in Beziehung auf die vorhergehenden Drucke von
einem oder mehreren Postwerten beinhaltet.
9. Frankiermaschine nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Postwerte (45) der Länge nach auf einen
Papierstreifen gedruckt werden und danach das
Abrechnungsnachweisetikett (50) ebenfalls auf einen Papierstreifen (37)
gedruckt wird.
10. Frankiermaschine nach Anspruch 8 oder 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß Mittel (10) zum Empfang einer verschlüsselten
Tasteneingabe durch einen Benutzer und zum Gebrauch des
Verschlüsselungsschlüssels zur Codierung von Daten, die auf
das Abrechnungsnachweisetikett (50) gedruckt werden,
vorgesehen sind.
11. Frankiermaschine nach irgendeinem der vorangehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß Mittel (10) zum Empfang einer
Verschlüsselungsschlüsseleingabe durch einen Benutzer und zum Gebrauch des
Verschlüsselungsschlüssels zur Codierung von Daten, die in
den Postwert (49) eingedruckt werden, vorgesehen sind.
12. Frankiermaschine nach irgendeinem der vorangehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß Mittel (12) zur Speicherung von
Postwertvorratsbetragsdaten vorgesehen sind.
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