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DE68921274T2 - Berührungslose Bahntransportvorrichtung. - Google Patents

Berührungslose Bahntransportvorrichtung.

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DE68921274T2
DE68921274T2 DE68921274T DE68921274T DE68921274T2 DE 68921274 T2 DE68921274 T2 DE 68921274T2 DE 68921274 T DE68921274 T DE 68921274T DE 68921274 T DE68921274 T DE 68921274T DE 68921274 T2 DE68921274 T2 DE 68921274T2
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air jet
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Hiroshi Fuji Photo F Nakashima
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Fujifilm Holdings Corp
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Fuji Photo Film Co Ltd
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine berührungslose Bahntransportvorrichtung mit zumindest zwei Luftblaskästen vom Stütztyp mit statischem Druck, die an zueinander versetzten Stellen an beiden Seiten einer Bahn angeordnet sind, so daß die Bahn gefördert wird, während sie schwebend geführt wird, so daß sich die Bahn kontinuierlich in Bewegungsrichtung wellt, wobei jeder der Luftblaskästen Luftstrahloberflächen aufweist, die durch Luftstrahlauslässe, die an gegenüberliegenden Kanten jeder der Strahloberflächen ausgebildet sind, gebildet werden, wobei die Luftstrahloberflächen zumindest einen Vorsprung aufweisen, der eine Länge in Richtung der Breite der Bahn aufweist, die zumindest so groß wie die Breite der Bahn ist, wobei der Vorsprung mittig auf den Strahloberflächen in einem Mittelabschnitt äguidistant von den Luftstrahlauslässen angeordnet ist (EP-A-0291832).
  • Bisher ist eine Bahntransportvorrichtung mit Walzen eingesetzt worden, um eine Bahn aus Kunststoffilm oder Papier zu transportieren. In diesem Fall wird die Bahn mit den Walzen in Kontakt gebracht und kann dementsprechend durch die Walzen zerkratzt oder geguetscht werden. Daher kann das Erzeugnis durch die Walzen beschädigt werden. Wenn die Bahntransportvorrichtung zum Transport einer Bahn mit Filmschichten auf beiden Seiten eingesetzt wird, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, daß die Bahn durch die Walzen beschädigt wird. Um dieses Problem zu lösen, ist in der Technik eine Bahntransportvorrichtung vorgeschlagen worden, die einen Luftstrom auf die Bahn richtet, um sie in der Luft schweben zu lassen; d.h., sie transportiert die Bahn ohne mit ihr in Kontakt zu kommen.
  • Bei einem typischen Beispiel der berührungslosen Bahntransportvorrichtung dieser Art sind Luftblaskästen vom Stütztyp mit statischem Druck an beiden Seiten der Bahn an in der Bewegungsrichtung der Bahn versetzten Positionen angeordnet. Die Luftblaskästen erzeugen so Luftstrahlströme vertikal von ihren Oberflächen, die der Bahn zugewandt sind, so daß die Bahn schwebt und sich in der Bewegungsrichtung der Bahn kontinuierlich wellt (wie dies beispielsweise durch die japanische Patentanmeldungsveröffentlichung Nr. 551/1978 und das US-Patent Nr. 3,549,070 offenbart wird). Bei diesem Vorgang müssen die Form und die Größe der Luftblaskästen sowie die Anordnung und die Abstände der Luftstrahlauslässe so ausgelegt werden, daß sie bestimmte Bedingungen hinreichend erfüllen, um die Bahn stabil zu transportieren. Ein Teil dieser Bedingungen ist von dem UK-Patent Nr. 2,013,600B offengelegt worden. Entsprechend der obenerwähnten Anmeldung sind die Luftstrahlauslässe jedes der Luftblaskästen Schlitze, die an beiden, einander gegenüberliegenden Rändern des Luftblaskastens ausgebildet sind, und der Luftstrahlwinkel jedes der Luftstrahlauslässe ist vertikal zur Luftstromoberfläche des Kastens. Um die Bahn stabil zu transportieren, sollten der Abstand W zwischen einem vorderen und einem hinteren Luftstrahlauslaß, die an einander gegenüberliegenden Kanten des Luftblaskastens ausgebildet sind, und der Abstand P zwischen den Luftdruckwirkungspositionen (d.h., der Abstand zwischen benachbarten Luftblaskästen) auf der gleichen Seite der Bahn das folgende Verhältnis erfüllen:
  • W > P/6
  • Der Wert W sollte relativ klein sein (vorzugsweise ein Fünftel (1/5) oder weniger als die Breite der Bahn). Daher besteht in der Praxis eine der Bedingungen für den stabilen Transport der Bahn darin, daß der Abstand P gering ist.
  • Dementsprechend ist für die herkömmliche berührungslose Bahntransportvorrichtung eine Reihe von Luftblaskästen erforderlich, und die Menge der von ihnen ausgestrahlten Luft ist groß. Das führt dazu, daß die Vorrichtung sowohl hinsichtlich der Ausstattungs- als auch der Betriebskosten aufwendig ist. Um die Nachteile zu überwinden, ist ein berührungsloses Bahntransportverfahren (US-Patent Nr. 4,836,429) vorgeschlagen worden, bei dem die oben beschriebenen Probleme einer herkömmlichen berührungslosen Bahntransportvorrichtung gelöst worden sind. Mit einer derartigen Vorrichtung kann die Bahn mit einer geringeren Menge an Strahlluft stabil transportiert werden, und sowohl die Ausstattungsals auch die Betriebskosten sind niedriger.
  • Das in US-A-4,836,429 offenbarte berührungslose Bahntransportverfahren wird unter Bezugnahme auf Fig. 3(a) und 3(b) beschrieben. Das heißt, bei dem in Fig. 3(a) und 3(b) beschriebenen Verfahren sind Luftblaskästen 3 vom Stütztyp mit statischem Druck zu beiden Seiten einer Bahn angeordnet, so daß sie in der Bewegungsrichtung der Bahn 1 zueinander versetzte Positionen einnehmen. Dadurch wird die Bahn transportiert und schwebt dabei so, daß sie sich in der Bewegungsrichtung kontinuierlich wellt. Der Luftstrahlwinkel θ jedes der Luftstrahlauslässe 4a und 4b, die in jedem der Luftblaskästen 3 vom Stütztyp mit statischem Druck entlang beider einander gegenüberliegenden Kanten ausgebildet sind, liegt in einem Bereich zwischen 15º und 45º in Bezug auf eine Ebene senkrecht zur Luftstrahloberfläche. Der Abstand W zwischen den Luftstrahlauslässen beträgt wenigstens 20 cm und beläuft sich des weiteren auf 30% bis 80% der Breite der Bahn.
  • Um die Bahn ohne Faltenbildung oder Flattern stabil zu transportieren, müssen die aus den beiden Luftstrahlauslässen 4a und 4b ausgeblasenen Luftströme einander sowohl hinsichtlich der Quantität als auch der Geschwindigkeit entsprechen, und des weiteren müssen sie symmetrische Strahlwinkel aufweisen. Wenn die oben erwähnten Anforderungen nicht ausreichend erfüllt sind, wird die Bahn mit den Luftblaskästen in Kontakt gebracht, was zur Beschädigung der Bahn führt und das Erzeugnis unannehmbar macht. Dies hängt in großem Maße von dem Abstand zwischen den Luftstrahlauslässen 4a und 4b und der Größe des Luftblaskastens ab.
  • Um zu gewährleisten, daß die aus den beiden Luftstrahlauslässen austretenden Luftströme gleiche Strahlmenge, Strahlgeschwindigkeit und symmetrische Strahlwinkel aufweisen, müssen die beiden Luftstrahlauslässe mit hoher Genauigkeit hergestellt werden, so daß sie gleichen (bzw. symmetrischen) Aufbau aufweisen. Dies stellt jedoch ein technisches Problem dar, und ist aufgrund der Herstellungskosten nicht praktikabel. Wenn die Luftblaskästen voluminös sind, erfordert die Herstellung der Luftstrahlauslässe maschinelle Bearbeitung mit höherer Genauigkeit. Wenn die Luftblaskästen in einer Hochtemperaturumgebung eingesetzt werden, werden sie durch Wärme deformiert, und daher ist es noch schwieriger, einen konstanten Luftstrahlauslaß aufrechtzuerhalten bzw. Genauigkeit zu gewährleisten. Des weiteren wird bei dem ersten beschriebenen Verfahren nach dem Stand der Technik die Bahn dadurch vor Kontakt mit den Luftblaskästen geschützt, daß die Strömungsgeschwindkeit der von ihnen ausgestrahlten Luftströme erhöht wird, um die Bahn sicherer in Schwebe zu halten. Das Verfahren ist jedoch insofern von Nachteil, als es beim Transport einer Bahn im wesentlichen unstabil ist und aufgrund der Erhöhung der Strömungsgeschwindigkeit der Luftstrahlen zu hohen Energiekosten führt.
  • EP-A-0291832, das ein Dokument gemäß Artikel 54 (3) EPC darstellt und den am nächsten verwandten Stand der Technik repräsentiert, stellt eine berührungslose Vorrichtung zum Trocknen von Materialbahnen dar. Eine Vielzahl von Luftblaskästen, die an vesetzten Stellen angeordnet sind, weisen Luftstrahlauslässe auf, zwischen denen Vorsprünge an einer Luftstrahloberfläche vorhanden sind.
  • Angesichts der oben erwähnten Nachteile besteht eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung darin, eine berührungsfreie Bahntransportvorrichtung zu schaffen, bei der, auch wenn die Luftstrahlströme eine geringe Strömungsgeschwindigkeit aufweisen, die Bahn nie geguetscht wird oder flattert, und darüber hinaus nicht mit den Luftblaskästen in Kontakt kommt.
  • Die oben erwähnte Aufgabe der Erfindung wird erfindungsgemäß gelöst, indem die berührungsfreie Bahntransportvorrichtung, die aus EP-A-0291832 bekannt ist, dahingehend verbessert wird, daß der Vorsprung eine Breite in der Bewegungsrichtung der Bahn aufweist, die 30% bis 70% des Abstands zwischen dem Luftstrahlauslaß ausmacht, eine Höhe in einem Bereich von 5 mm bis 25 mm, sowie einen Anstiegswinkel von Wänden zu der Luftstrahloberfläche im Bereich von 45º bis 135º.
  • Bevorzugte Ausführungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Im folgenden wird die vorliegende Erfindung ausführlicher anhand einer bevorzugten Ausführung derselben im Zusammenhang mit den beigefügten Zeichnungen beschrieben, wobei:
  • Fig. 1 eine Perspektivansicht eines Luftblaskastens in einer berührungslosen Bahntransportvorrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung ist.
  • Fig. 2 in ihren Teilen (a), (b) und (c) Perspektivansichten sind, die eine Abwandlung der berührungslosen Bahntransportvorrichtung gemäß der Erfindung zeigen.
  • Fig. 3(a) eine Perspektivansicht ist, die ein Beispiel einer herkömmlichen berührungslosen Bahntransportvorrichtung zeigt; und
  • Fig. 3(b) eine schematische Schnittdarstellung ist, die die Beziehung der Positionen eines Luftblaskastens und einer Bahn bei der herkömmlichen Bahntransportvorrichtung darstellt.
  • Figuren 4(a) und (b) eine Perspektivansicht bzw. eine Vorderansicht sind, die ein weiteres Beispiel der herkömmlichen berührungslosen Bahntransportvorrichtung zeigen.
  • Bei der vorliegenden Erfindung weist ein Luftblaskasten 3 vom Stütztyp mit statischem Druck, wie in Fig. 3(b) dargestellt, Luftstrahlauslässe 4a und 4b an der vorderen und der hinteren Kante der Luftstrahloberfläche 5 auf, die auf einer Leitung und einer Kammer 2 angeordnet ist, so daß sie der Bahn 1 zugewandt ist, und die Luftströme ausstrahlt, um die Bahn 1 mit statischem Druck über der Luftstrahloberfläche 5 zu halten.
  • Die Luftstrahlauslässe 4a und 4b, die in dem Luftblaskasten an den einander gegenüberliegenden Kanten ausgebildet sind, weisen Schlitzführungen 6 auf, die die Richtung der Luftstrahlen bestimmen. Im allgemeinen ist es wünschenswert, daß die Luftstrahlauslässe die Form eines Schlitzes haben; sie können jedoch als eine Reihe von Durchgangslöchern ausgebildet sein, die linear angeordnet sind. Falls erforderlich, können sich ein zusätzlicher Luftstrahlauslaß bzw. -auslässe zwischen dem vorderen und dem hinteren Luftstrahlauslaß 4a und 4b des Luftblaskastens befinden. Die Richtung der von dem vorderen und dem hinteren Luftstrahlauslaß des Luftblaskastens ausgestrahlten Luftströme ist in einem Winkel im Bereich von 15º bis 45º zu einer Ebene vertikal zur Luftstrahloberfläche 5 nach innen geneigt.
  • Das Vorhandensein des Vorsprungs in der Mitte des Luftblaskastens vom Stütztyp mit statischem Druck zwischen dem vorderen und dem hinteren Luftstrahlauslaß, wie er in Fig. 3(b) dargestellt ist, erhöht den Betrag des Schwebens Hc der Bahn in der Mitte des Luftblaskastens auf ein Maximum und verringert den Betrag des Schwebens Hs der Bahn an dem vorderen und dem hinteren Luftstrahlauslaß 4a und 4b auf ein Minimum. Das heißt, die Möglichkeit, daß die Bahn den Luftblaskasten berührt, nimmt ab, wenn der Betrag des Schwebens Hs zunimmt. Bei gleichen Bahntransportbedingungen kann der Betrag des Schwebens Hs erhöht werden, indem die Strömungsgeschwindigkeit der aus dem Luftblaskasten ausgestrahlten Luftströme erhöht wird. Die Erhöhung der Strömungsgeschwindigkeit der Luftströme kann jedoch zum Flattern der Bahn führen und erhöht die Betriebskosten. Andererseits kann der Betrag des Schwebens Hs mit einem Verfahren vergrößert werden, bei dem, wie in Fig. 4(a) und 4(b) dargestellt, Führungsplatten 7 an der Luftstrahloberfläche 5 des Luftblaskastens so vorhanden sind, daß sie sich zu beiden Seiten der Bahn befinden und den seitlichen Strom der Luftströme begrenzen, wodurch der Betrag des Schwebens der Bahn erhöht wird. Das Verfahren weist jedoch dennoch die folgenden Nachteile auf. Wenn die Bahn flexibel ist, werden beide Kantenabschnitte der Bahn durch die Luftströme angehoben, die auf die Führungsplatten 7 auftreffen, was dazu führt, daß eine Falte 8 in der Bahn in der Mitte der Breite entstehen kann; d.h., das Erzeugnis kann unannehmbar werden. Daher ist es für die Bahn mit geringer Steifigkeit nicht vorteilhaft, die Luftströme zu begrenzen, die seitlich der Bahn strömen.
  • Angesicht des Obenstehenden ist bei der erfindungsgemäßen berührungslosen Bahntransportvorrichtung, wie sie in Fig. 1 dargestellt ist, der erwähnte Vorsprung 9 an der Luftstrahloberfläche des Luftblaskastens 3 so vorhanden, daß er über die gesamte Breite der Bahn 1 verläuft. Bei der Vorrichtung kann der Betrag des Schwebens Hs vergrößert werden, ohne die Strömungsgeschwindigkeit der Luftströme zu erhöhen. Die aus den Schlitzen 4a und 4b ausgestrahlten Luftströme, die an der Luftstrahloberfläche entlang strömen, treffen auf die ansteigenden Wände des Vorsprungs 9 auf. Dadurch werden die Luftströme teilweise umgekehrt, wodurch der Betrag des Schwebens Hs erhöht wird. Bei diesem Vorgang entsteht keine Falte in der Bahn.
  • Es ist nicht immer erforderlich, daß die ansteigenden Wände des Vorsprungs 9 im rechten Winkel zu der Luftstrahloberfläche verlaufen; d.h., der Winkel kann von 45º bis 135º reichen.
  • Das Vorhandensein des Vorsprungs 9 kann das Problem lösen, daß die Bahn aufgrund eines Unterschieds des Aufbaus (bzw. der Genauigkeit) zwischen den beiden Schlitzen unstabil schwebt, zu dem es leicht kommt, wenn Luftblaskästen eingesetzt werden, bei denen der Abstand W zwischen den Schlitzen (bzw. der Abstand zwischen den Luftstrahlauslässen) relativ groß ist.
  • Der Vorsprung 9 teilt die Luftströme, die von den beiden Schlitzen ausgestrahlt werden, in unabhängige Teile, wodurch die gegenseitige Beeinflussung der Luftströme verringert wird. Dadurch kann die Bahn stabil schweben, ohne daß Schlitze erforderlich sind, die mit hoher Genauigkeit hergestellt wurden.
  • Die Maße des Vorsprungs 9 sind für die Aufrechterhaltung der Schwebestabilität der Bahn wichtig. Wenn der Vorsprung 9 zu groß ist, ist der Abstand zwischen der Bahn und dem Vorsprung 9 gering. Dadurch kann die Bahn mit dem Vorsprung 9 in Kontakt kommen. Daher hat der Vorsprung 9 vorzugsweise eine Größe, bei der die Breite (b) in der Bewegungsrichtung der Bahn 30 bis 70% des Abstands W zwischen dem Schlitz ausmacht, die Höhe (a) in einem Bereich von 5 mm bis 25 mm liegt, der Winkel θ der ansteigenden Wände zur Luftstrahloberfläche in einem Bereich von 45º bis 135º liegt, und die Länge (c) wenigstens der Breite der Bahn entspricht.
  • Verschiedene Ausführungen der oben beschriebenen Erfindung sind möglich, ohne vom Umfang derselben abzuweichen. So kann der Vorsprung 9 beispielsweise wie folgt ausgeführt werden.
  • Bei der oben beschriebenen Ausführung besteht der Vorsprung 9 aus lediglich einer Platte; er kann jedoch, wie in Fig. 2(a) dargestellt, einen mehrschichtigen Aufbau haben und zufriedenstellende Wirkung aufweisen.
  • Der Vorsprung 9 kann des weiteren nicht nur bei dem Luftblaskasten mit zwei Schlitzen eingesetzt werden, sondern auch bei einem Luftblaskasten, der Reihen von Durchgangslöchern anstelle der Schlitze aufweist.
  • Des weiteren ist bei der oben beschriebenen Ausführung der Vorsprung 9 eine Einheit, die sich in Richtung der Breite der Bahn erstreckt. Die Erfindung ist jedoch nicht darauf oder dadurch beschränkt. So kann beispielsweise die gleiche Wirkung erzielt werden, indem eine Vielzahl von Platten in Abständen angeordnet werden, wie dies in Fig. 2(b) dargestellt ist.
  • Es ist nicht immer erforderlich, daß der Vorsprung einen gleichmäßigen Querschnitt aufweist. Das heißt, er kann in der Breitenrichtung der Bahn variiert werden, bzw. in der Bewegungsrichtung der Bahn.
  • Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich des Materials und das Aufbaus des Vorsprungs 9. Er kann durch Biegen einer Platte hergestellt werden, oder er kann massiv sein. Des weiteren kann er aus einem porösen Material bestehen, wenn es gegenüber dem Luftstrom beständig ist.
  • Bei der oben beschriebenen Ausführung wird nur ein Vorsprung eingesetzt; es kann jedoch, wie in Fig. 2(c) dargestellt, eine Vielzahl von Vorsprüngen angebracht werden.
  • BEISPIEL
  • Ein Metallvorsprung mit einer Höhe (a) von 10 mm, einer Breite (b) von 300 mm in der Bewegungsrichtung der Bahn sowie einer Länge (c) von 1200 mm in der Breitenrichtung der Bahn wurde auf der Luftstrahloberfläche 5 eines Luftblaskastens 3 angebracht, der Luftstrahlauslässe aufwies, die um W = 600 mm voneinander beabstandet waren. Eine PET-Bahn, die 1000 mm breit und 100 um dick war, schwebte unter Spannung = 5 kg/Breite. Bei diesem Vorgang betrug die Strömungsgeschwindigkeit von aus jedem Luftkasten ausgestrahlten Luftströmen 15 m³/min.
  • Bei dem Versuch wurde die Bahn weder geknittert noch flatterte sie; d.h., sie schwebte stabil. Der minimale Betrag des Schwebens Hs belief sich auf bis zu 37 mm. Bei dem Luftblaskasten ohne Vorsprung, wie er in Fig. 3(b) dargestellt ist, belief sich der minimale Betrag des Schwebens Hs auf 25 mm, und die Bahn kam oft mit dem Luftblaskasten in Kontakt; d.h., die Bahn schwebte unstabil. Wie aus der obenstehenden Beschreibung ersichtlich ist, nahm der minimale Betrag des Schwebens bei der erfindungsgemäßen berührungslosen Bahntransportvorrichtung um 12 mm zu, und die Bahn schwebte stabil, ohne die Strömungsgeschwindigkeit der aus den Luftblaskästen ausgestrahlten Luftströme zu erhöhen. Das heißt, die Bahn wurde kontinuierlich transportiert, ohne daß sie mit den Luftblaskästen in Kontakt kam.
  • Die erfindungsgemäße berührungslose Bahntransportvorrichtung weist demzufolge die folgenden Auswirkungen auf:
  • Ohne Erhöhung der Strömungsgeschwindigkeit der Luftströme kann der minimale Betrag des Schwebens vergrößert werden, so daß die Wahrscheinlichkeit, daß die Bahn mit den Luftblaskästen in Kontakt kommt, verringert werden kann. Bei einem bestimmten Betrag des Schwebens kann bei der erfindungsgemäßen berührungslosen Bahntransportvorrichtung die Strömungsgeschwindigkeit der aus den Luftblaskästen ausgestrahlten Luftströme kleiner sein als bei der herkömmlichen berührungslosen Bahntransportvorrichtung, so daß die Energiekosten verringert werden.
  • Des weiteren wird beim Bahntransportvorgang unter Verwendung von großen Luftblaskästen (d.h., hinsichtlich W) oder bei Hochtemperatur-Luftblaskästen der Bahntransportvorgang kaum durch die Eigenschaften der Schlitze (die Breite und den Winkel der Schlitze) der Luftstrahlauslässe beeinflußt, so daß die Bahn nicht flattert, sondern stabil schwebt.
  • Schließlich ist es nicht erforderlich, die Schlitze der Luftstrahlauslässe mit hoher Genauigkeit herzustellen, so daß sich die Herstellungskosten der Luftblaskästen erheblich verringern.

Claims (8)

1. Berührungslose Bahntransportvorrichtung mit zumindest zwei Luftblaskästen (3) vom Stütztyp mit statischem Druck, die an zueinander versetzten Stellen an beiden Seiten einer Bahn (1) angeordnet sind, so daß die Bahn (1) gefördert wird, während sie schwebend geführt wird, so daß sich die Bann (1) kontinuierlich in Bewegungsrichtung wellt, wobei jeder der Luftblaskästen (3) Luftstrahloberflächen 85) aufweist, die durch Luftstrahlauslässe (4a, 4b), die an gegenüberliegenden Kanten jeder der Strahloberflächen (5) ausgebildet sind, gebildet werden, wobei die Luftstrahloberflächen (5) zumindest einen Vorsprung (9) aufweisen, der eine Länge in Richtung der Breite der Bahn (1) aufweist, die zumindest so groß wie die Breite der Bahn (1) ist, wobei der Vorsprung (9) mittig auf den Strahloberflächen (5) in einem Mittelabschnitt äquidistant von den Luftstrahlauslässen (4a, 4b) angeordnet ist, und wobei der Vorsprung (9) eine Breite in Bewegungsrichtung der Bahn (1) aufweist, die 30% bis 70% des Abstandes zwischen den Luftstrahlauslässen (4a, 4b) beträgt, eine Höhe (a) in einem Bereich von 5 mm bis 25 mm aufweist und einen Anstiegswinkel (θ) mit der Luftstrahloberfläche (5) im Bereich von 45º bis 135º bildet.
2. Berühungslose Bahntransportvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung (9) eine einzelne Einheit ist, die sich in einer Richtung der Breite der Bahn (1) erstreckt.
3. Berührungslose Bahntransportvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung (9) eine einzelne Einheit ist, die sich in einer Bewegungsrichtung der Bahn (1) erstreckt.
4. Berührungslose Bahntransportvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung (9) eine Mehrzahl von Platten aufweist, die in Abständen in Richtung der Breite der Bahn (1) beabstandet angeordnet sind.
5. Berührungslose Bahntranspoftvorrichtung nach Anspruch 1 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung (9) eine Mehrzahl von Platten aufweist, die in Abständen in Bewegungsrichtung der Bahn (1) angeordnet sind.
6. Berührungslose Bahntranspoftvorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß ein Querschnitt des Vorsprunges (9) in einer Ebene parallel zur Bewegungsrichtung der Bahn (1) rechtwinklig zu den Luftstrahloberflächen (5) schichtförmig aufgebaut ist.
7. Berührungslose Bahntransportvorrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Vorsprung (9) aus einem dichten Material besteht.
8. Berührungslose Bahntransportvorrichtung nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnete daß der Vorsprung (9) aus einem porösen Material besteht.
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