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Zerreißmaschine, insbesondere für Zellstoffplatten u. dgl. Die Erfindung
betrifft eine Zerreißmaschine, insbesondere für Zellstoffplatten u. dgl., bei der
das Gut durch ein Walzenpaar einer Zerreißwalze zugeführt wird. Die Erfindung unterscheidet
sich von vorbekannten Maschinen dieser Art dadurch, daß die eine der Zuführungswalzen
mit langen Spitzen versehen ist und die andere in den Bereich der Spitzen hineinragt
und mit den Spitzen entsprechenden Ausnehmungen versehen ist, während die Reißzähne
der Zerreißwalze zwischen die Spitzen der Zuführungswalze hineinragen. Zweckmäßig
besteht die untere Zuführungswalze aus aneinandergereihten Scheiben, von denen die
einen die Spitzen tragen und die anderen als Zwischenstücke dienen, denen gegenüber
die Reißscheiben der Zerreißwalze arbeiten. Die Zwischenstücke sind dabei vorzugsweise
sägeblattartig mit kleineren Zähnen versehen. Die obere Zuführungswalze ist zweckmäßig
aus abwechselnd aneinandergereihten Scheibenzusammengesetzt, von denen die einen
den Scheiben der unteren Zuführungswalze gegenüberliegenden Scheiben mit den Spitzen
entsprechenden. Ausnehmungen versehen sind, während die anderen den Zwischenstucken
der unteren Zuführungswalze gegenüberliegenden Scheiben vollzylindrisch ausgebildet
sind. Die Reißzähne der Zerreißwalze ragen in die Zwischenräume zwischen den Spitzen
der Zuführungswalze fast bis an die als Zwischenstücke dienenden Scheiben hinein.
Auch die Spitzen der Zuführungswalze ragen in die Zwischenräume zwischen den Reißzähnen
der Zerreißwalze bis fast an den Grund der Reißzähne hinein.
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Durch das Zusammenarbeiten der Zuführungswalze und der Zerreißwalze
soll eine gleichmäßigere Aufschließung des Gutes erreicht werden, als dies bei den
vorbekannten Maschinen der Fall war. Insbesondere soll auch erreicht werden, daß
das aufzuschließende Gut auch dann gleichmäßig verarbeitet wird, wenn die letzten
Teile des Gutes zwischen den Zubringewalzen hindurchgewandert sind und von diesen
nicht mehr zwischen sich gehalten werden. Bei den vorbekannten Maschinen wurde das
aufzuschließende Gut in diesem Augenblick durch die Maschine hindurchgejagt und
fand sich als unaufgeschlossene Brocken in dem verarbeiteten Gute. Durch die Ausbildung
der Maschine gemäß der Erfindung werden auch die letzten Teile des aufzuschließenden
Gutes, nachdem sie die
Klemmstelle zwischen den Zubringewalzen passiert
haben, auf der unteren Walze gehalten, weil die langen Spitzen das Gut durchdringen
und es in seiner Lage bezüglich der unteren Zuführungswalze halten, bis es von,
den Zähnen der Zerreißwalze verarbeitet ist -.
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Die Erfindung ist in den Zeichnungen bei= spielsweise dargestellt.
Es zeigt Fig. i eine Seitenansicht der Maschine, Fig. 2 eine Ansicht, von der anderen
Seite gesehen, Fig. 3 die Zuführungswalzen teilweise im Schnitt, teilweise in der
Ansicht, Fig. ¢ einen Schnitt nach 4-4 der Fig, 3, Fig. 5 einen Schnitt nach 5-5
der Fig. 3. Die Maschine enthält einen Grundrahmen io mit Plattform ii, auf der
eine Fördereinrichtung bekannter Art angebracht ist. Diese Fördervorrichtung besteht
aus mehreren schmalen Rollen 12, die auf den Wellen 13 sitzen. Sie sind in Abständen
voneinander in einer Flucht angeordnet, so daß in der Längsrichtung der Maschine
verlaufende Rollenreihen entstehen. Diese Rollenreihen sind durch Längsschienen
14 voneinander getrennt, die an ihrem Ende abgebogen und mit dem Maschinenunterteil
verbunden sind, so daß diese Schienen einen Rost bilden, der den Werkstoff am Durchfallen
zwischen den Rollen hindert. Die Wellen 13 sind in Lagern unterstützt, die in auf
der entgegengesetzten Seite der Maschine auf der Plattform befestigten Kästen 15
untergebracht sind. Die Förderwalzen bringen den Werkstoff den miteinander in Eingriff
stehenden Zuführungswalzen 16, 17 zu, und die Zuführungswalzen bewegen ihn zu der
mit höherer Geschwindigkeit umlaufenden Zerreißtrommel 18, die mittels einer Riemenscheibe
i9 von einem elektrischen Motor (nicht gezeichnet) oder einer anderen Kraftquelle
angetrieben ist. Die Zerreißtrommel hat die übliche Form und besteht aus mehreren
kreisförmigen Zerreißscheiben ao mit großen Zähnen :2i, die auf der Trommelwelle
mittels gußeiserner oder aus anderem Material bestehender Abstandstücke in solchem
Abstand gehalten sind, wie er der Arbeit der Zuführungswalze unter dem aufzuschließenden
Gut entspricht.
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Das aufgeschlossene Gut fällt auf eine Austragvorrichtung 22, die
an dem Maschinenrahmen io befestigt ist. Damit der Werkstoff der Zerreißwalze mit
gleicher Geschwindigkeit zugeführt wird, ist es wünschenswert, daß die Zuführungswalzen
und die Förderrollen mit dergleichen Umfangsgeschwindigkeit angetrieben werden.
Es ist daher ein mit veränderbarer Geschwindigkeit laufender Motor #i3 vorgesehen,
der auf dem Maschinenrahmen befestigt ist. Der Motor ist durch das Wurmradgetriebe
24, 25 mit der unteren Zuführungswalze 16 gekuppelt, die ihrerseits den Antrieb
der Förderrollen 12 besorgt. Ein Kettenantrieb ist zwischen den Zuführungswalzen
und den Förderrollen vorgesehen, der aus einem Kettenrad 26 besteht, das auf der
"= Zuführungswalzenachse sitzt. Durch das Rad -26 wird eine endlose Kette 27 angetrieben.
Die Kette läuft über ähnliche Kettenräder 28, die auf dem Ende der Förderrollenachsen
13 sitzen. Auf diese Weise treibt die untere Zuführungswalze die Förderrollen in
der Gesamtheit an und gewährleistet das gleiche Geschwindigkeitsverhältnis zwischen
diesen Teilen der Maschine. Die Kettenräder und die Ketten sind in einem Gehäuse
29 untergebracht, das am Maschinenrahmen befestigt ist.
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Nachdem der Werkstoff die Zuführungsrollen durchlaufen hat, gelangt
er in den Wirkungsbereich der Zerreißscheiben 21. Es ist keine feste Bettplatte
vorhanden. Die Scheiben drehen sich mit sehr hoher Geschwindigkeit im Verhältnis
zur Drehbewegung der Zuführungsrollen, und wenn keine Vorrichtungen getroffen werden,
um den Werkstoff zu erfassen, sobald er den Zugriff der Zuführungsrollen verlassen
hat, würden die letzten Teile durch die Zerreißscheiben hindurchgejagt und daher
nicht genügend aufgeschlossen werden. Damit nun der Werkstoff auf seiner gesamten
Länge positiv erfaßt und fortbewegt wird, ist eine der beiden Zuführungsrollen,
zweckmäßig die untere 16, mit Spitzen an ihrem zylindrischen Umfang versehen, und
die andere Walze ist mit den Spitzen entsprechenden Ausnehmungen versehen, so daß
der Werkstoff von den Spitzen erfaßt, auf der gesamten Länge bis zum Ende festgehalten
und der Zerreißtrommel zugeführt wird.
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Die untere Zuführungswalze, die- auf einer Welle 30 sitzt,
enthält eine Mehrzahl von kreisförmigen Scheiben 31, an deren Umfang scharfe Spitzen
32 vorgesehen sind. Die Scheiben sind voneinander durch Abstandstücke 33 getrennt
und mittels Keilen 34 auf der Welle befestigt. Die Abstandstücke sind an ihrem zylindrischen
Umfang mit kleinen Zähnen 35 versehen, die sich in einer zur Drehrichtung der Walzen
entgegengesetzten Richtung erstrecken. Diese Zähne dienen dazu, den Werkstoff, der
gegen die Walzen gepreßtwird, an den Bodenflächen zu erfassen. Die Spitzen 3a, die
radial über den Umfang der Abstandstücke hervorragen, werden durch die Wirkung der
Oberwalze durch den Werkstoff gepreßt.
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Die Oberwalze 17, die mit der unteren Walze zusammenarbeitet, hat
den gleichen Durchmesser und sitzt auf einer Welle 36, auf der eine Mehrzahl von
Scheiben 37 befestigt ist. Die Scheiben sind in Abständen voneinander und in einer
Fluchtlinie mit den Scheibei
' 31 der unteren Walze angeordnet.
Zu diesem Zwecke sind zylindrische Abstandstücke 38 vorgesehen. Die Scheiben 37
sind am Umfang mit Aussparungen 39 versehen, die im wesentlichen der Form der Spitzen
der unteren Walze entsprechen und so angeordnet sind, daß sie bei der Drehung der
Walze mit diesen Spitzen zusammenarbeiten. Die Abstandstücke 38 der oberen Walze
sind dazu bestimmt, den Werkstoff auf die Spitzen zu pressen Die Scheiben 37 und
die Abstandstücke 38 sind durch Keile 40 auf der Welle gesichert.
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Aus vorgeschildertem ergibt sich, daß die Werkstoffteile bei der Umdrehung
der Zuführungswalzen auf die Spitzen und die Zähne der unteren Walze aufgespießt
werden und daß sie dabei in den Wirkungsbereich der Zähne a i der Zerreißscheiben
getragen werden. Damit die Zerreißscheiben den Werkstoff bearbeiten können, ohne
daß sie mit den Spitzen 32 der unteren Zuführungswalze in Eingriff gelangen, sind
die Zerreißscheiben 2o auf der Trommel so voneinander entfernt angeordnet, daß sie
sich mit den Abstandstücken der unteren, die Spitzen tragenden Walze in einer Fluchtlinie
befinden. So kann die Zerreißtrommel in einer Weise angeordnet sein, daß ihre Scheiben
beinahe die Zähne 35 berühren. Die Geschwindigkeit der Zerreißscheiben bei der Bearbeitung
des Werkstoffes ist wesentlich größer als die Zuführungsgeschwindigkeit der Zuführungswalzen,
so daß der Werkstoff in außerordentlich kleine Teile zerrissen wird, deren Größe
im wesentlichen von dem Unterschied der Drehgeschwindigkeit der Zerreißtrommel und
der Zuführungswalzen abhängt.
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Die Zuführungsrollen werden in bekannter Weise mit gleicher Umfangsgeschwindigkeit
angetrieben, damit ein reibungsloses Zusammenarbeiten der Spitzen der unteren Zufiihrungsrolle
mit den Ausnehmungen der oberen Rolle gewährleistet ist. Zu diesem Zwecke ist ein
direkter Antrieb zwischen der unteren und oberen Zuführungswalze vorgesehen. Er
besteht aus zwei miteinander in Eingriff befindlichen Zahnrädern 41, 42 mit gleichem
Radius. Diese sitzen auf den Wellen 43 und 44. Das untere Zahnrad 41 wird von einem
Zahnrad 45 angetrieben, das auf der Welle der unteren Walze sitzt, und das obere
Zahnrad 42 ist 1n1 Eingriff mit einem Zahnrad 46, das auf der Welle der oberen
Zuführungswalze sitzt. Die Wellen 43, 44 der miteinander in Eingriff stehenden Zahnräder
sind in einem Rahmen 47 gelagert, der am Maschinenrahmen befestigt ist. Um verschieden
dicke Werkstoffpartien durch die Walzen führen zu können, ist die Welle 36 der oberen
Walze in bekannter Weise auf Schwingarmen 48 gelagert, die mit ihren Enden auf der
Welle 44 des Zahnrades 42 drehbar sind und sich entsprechend der Dicke des Werkstoffes
auf und ab bewegen können. Die obere Walze wird auf die Oberfläche des Werkstoffes
zum Zwecke der Erzeugung eines zusätzlichen Angriffes der Walzen durch Federn 49
angedrückt, die auf beiden Seiten der Maschine angeordnet sind.
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Die Umfangsgeschwindigkeit der Zerreißscheiben ist wesentlich größer
als die der Zuführungsrollen. Aber die gegenseitige Geschwindigkeit kann geregelt
werden und hängt von der besonderen Beschaffenheit des zur Verarbeitung anstehenden
Werkstoffes ab. Wenn z. B. Zellstoffplatten aufgeschlossen werden, die ungefähr
3 mm Dicke haben, so empfiehlt sich die Anwendung einer Umfangsgeschwindigkeit von
4o : i, während bei dickeren Platten, die manchmal bis 50 mm Dicke haben,
eine Umfangsgeschwindigkeit im Verhältnis von 40 : 1/2 angewendet wird. Die Zerreißtrommeln
drehen sich gewöhnlich mit iooo bis 16oo Umdrehungen pro Minute.
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Zur Einstellung der Zerreißscheiben im Verhältnis zu den Zuführungsrollen
sind Lagerkästen 5o auf jeder Seite der Maschine auf der Plattform i i in der Längsrichtung
verschiebbar angeordnet. Die Welle der Zerreißtrommel ist in Lagern gelagert, die
in diesen Kästen untergebracht sind. Eine Einstellschraube 51 ist an jedem der Kästen
befestigt, und der Schraubenschaft geht durch einen Lappen 52, der am Maschinenrahmen
befestigt ist. Zur Feststellung der Lagerkästen nach ihrer Einstellung sind Befestigungsbolzen
53 vorgesehen, die durch Schlitze in der Plattform i i hindurchragen und in die
Unterseite der Lagerkästen eingeschraubt werden.