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Schlagbolzenlose Feuerwaffe und Patrone zum Verschießen aus derselben
Die Erfindung bezieht sich auf eine besondere Ausbildung von Patronen, vornehmlich
auf deren Zündvorrichtung und auf die dazugehörige Feuerwaffe, und bezweckt, den
Aufbau und die Funktion an der Patrone und der Waffe erheblich zu vereinfachen,
so daß bisher wichtige Teile in Fortfall kommen können, wodurch auch die Herstellungskosten
erheblich gesenkt werden.
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Die bisher gebräuchliche Munition, insbesondere für Handfeuerwaffen,
besteht aus einer Hülse zur Aufnahme der Pulverladung und zur Unterbringung der
Zündvorrichtung (Zündhütchen), ferner einer Pulverladung, welche durch Entzündung
Gase hohen Drukkes erzeugt, deren Expansion dem Geschoß eine möglichst hohe Anfangsgeschwindigkeit
erteilt, und schließlich dem Geschoß selbst, dessen lebendige Kraft beim Auftreffen
eine zerstörende Wirkung ausüben soll. Diese übliche Munition gelangt dadurch zur
Wirkung, daß der im Boden der Hülse angebrachte Zündsatz (Zündhütchen) durch den
Schlag des Schlagbolzens zur Entzündung gelangt, wobei 41ie Zündflamme durch mehrere
Zündkanäle stichflammenartig den Pulversatz zur Entzündung bringt. Es ist also für
die Verwendung dieser Munition ein Schlagm-echanisraus notwendig und ferner ein
besonderes Sicherungssystem, die den Verschlußmechanismus und damit die ganze Waffe
nicht unwesentlich komplizieren. Die Erfindung hat nun zum "Ziel, den Schlagmechnismus
an der Feuerwaffe ganz zu vermeiden. Dies wird im wesentlichen dadurch erreicht,
daß Schlagmechanismus und Zündvorrichtung vereinigt werden, und zwar unmittelbar
in der Patrone selbst. Die Zündung wird hierbei zweckmäßig vermittels des in der
Patrone befindlichen Schlagorgans durch einen plötzlichen Geschwindigkeitswechsel
der Patrone beim Einführen in den Lauf hervorgerufen. Zu diesem Ziel wird die Patrone
mit erheblicher Vorgeschwindigkeit in das Patronenlager bzw. den Lauf befördert,
in dem sie dann durch Auftreffen im Patronenlager bzw. einer anderen Stelle des
Laufes stark abgebremst wird. Hierbei ist es völlig gleichgültig, an welcher Stelle
der Patrone die Schlagzündeinrichtung angeordnet ist. Sie kann entweder im Patronenboden
vorgesehen sein, wo sich bisher das Zündhütchen allein befand; sie kann ferner an
der Unterseite des Geschosses oder im Innern der Pulverladung untergebracht werden.
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Die Feuerwaffe zum Verschießen von solchen Patronen, deren Zündung
durch die Verzögerung in der Bewegung eintritt, ist in der Hauptsache durch eine
Zuteilvorrichtung für die Patronen gekennzeichnet, durch welche die Patronen mit
einer erheblichen Anfangsgeschwindigkeit in das Patronenlager bzw. den Lauf geschleudert
werden. Es ist hierbei
vorteilhaft, die Expansionskraft der Pulvergase
zum Steuern der Zuteilvorrichtung auszunutzen, wobei der Lauf an einer Stelle anzuzapfen
ist, an der die verbleibende Arbeitsleistung der Gase nicht nur ausreicht, eine
Patrone mechanisch in den Lauf zu befördern, sondern diese Arbeitsleistung muß derart
sein, daß die Patrone noch auf eine erhebliche Geschindigkeit (z. B. auf etwa 5o
bis Zoo m/Sek., sogar bis zu 5oo m/Selc.) beschleunigt werden kann: Für den ersten
Schuß kann die Zuteilvorrichtung durch Federkraft angetrieben werden.
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Man kann ferner in der Vereinfachung der Waffe noch einen Schritt
weiter gehen. Wenn beispielsweise die Massen der Hülse und des Geschosses unter
Berücksichtigung ihrer zurückzulegenden Wege -(Lauflänge und Pätrönenlagerlänge)
in ein bestimmtes Verhältnis zueinander gebracht werden, so daß unter der Wirkung
der Treibenergie die Kugel den Lauf eben verlassen hat, wenn die Hülse noch nicht
ganz aus dem Patronenlager nach hinten geschleudert ist, so entfällt damit die Notwendigkeit
einer jeglichen Verschlußeinrichtung. Die Waffe kann also als völlig unverschlossene
Waffe ausgebildet werden, bei der lediglich am Laufanfang die Zuteileinrichturig
für die Patronen wirksam ist.
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Dadurch, daß die Patrone schon mit einer beträchtlichen Anfangsgeschwindigkeit
in den Lauf gelangt, kann dieser entsprechend kürzer ausfallen. Damit dabei das
Zielen infolge dieser Verkürzung des Laufes nicht beeinträchtigt wird, kann die
Visierlinie künstlich verlängert werden.
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Weitere Merkmale der Erfindung -ergeben sich aus der Beschreibung
und der Zeichnung des Erfindungsgegenstandes.
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In den Zeichnungen sind schematisch mehrere Ausführungsbeispiele der
erfindungsgemäßen Patrone sowie der Waffe mit der Zieleinrichtung dargestellt. Es
zeigen Fig. i und 2 zwei Anordnungen der erfindungsgemäßen Zündvorrichtung am Boden
der Patronenhülse im Schnitt.
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Fig. 3 und 4 stellen: weitere Ausführungsformen der Zündvorrichtung
dar.
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Fig. 5 bis 7 zeigen weitere Möglichkeiten, eine Zündung ohne Schlagmechanismus
im Verschluf@ hervorzurufen.
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Fig: 8 und 9 zeigen weitere Ausführungsformen -der Zündvorrichtung
gemäß der Er-Findung innerhalb des Geschosses.
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Fig. io und ii zeigen in schematischer Darstellung Waffen, die mit
der erfindungsgemäßen Zieleinrichtung versehen sind.
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In Anlehnung an die bisher übliche Ausbildung der Patrone kann die
erfindungsgemäße Schlagzündvorrichtung am Boden der Patronenhülse angeordnet sein.
In einer Ausnehmung 2 des Bodens der Patronenhülse i ist ein Gehäuseteil 3 gelagert,
der vornehmlich aus Pappe o. dgl. bestehen kann und in der die Zünd- und Schlagvorrichtung
untergebracht ist. Der Zündsatz 4 besteht aus einer kleinen Menge Knallquecksilber,
Sinoxyd ö. dgl. und ist auf der einen Seite durch ein Pappblättchen 5 gegen die
Pulverladung 6 und nach der anderen Seite gegen die Schlagvorrichtung von einem
Durchschlagplättchen 7 eingeschlossen. Gegenüber diesem Zündsatz befindet sich ein
Körper 8 von einer bestimmten physikalischen Masse als Schlagorgan, das vorzugsweise
aus Metall (Eisen, Blei) und beliebig, etwa wie ein Schrotkorn, ausgebildet sein
kann. Das Ganze wird nach außen durch eine Verschlußplatte 9 abgeschlossen. Gemäß
der Fig.2 ist die ganze Vorrichtung zu einer für sich einsetzbaren Einheit zusammengebaut.
Das Gehäuse 9 nimmt an dem unteren Teil den Schlagkörper 8 auf, der von einem Durchschlagplättchen
7 in seiner Lage gehalten wird. Mit Abstand von den Durchschlagplättchen entfernt
ist der Zündsatz 4, von einem Papierhütchen umgeben, eingeklemmt. Der Zündsatz kann
aber auch in einem dünnen Metallhütchen gelagert sein. Daran schließt sich die Abschlußplatte
i o, die; wie üblich, mit mehreren Zündkänälchen versehen ist und die durch Umlegen
des Randes des Gehäuses 9 festgelegt wird. Als Schlagmasse kann auch die Pulvermasse
selbst verwendet werden, indem sie derart zusammengepreßt ist, daß sie bei der Verzögerung
in der Geschwindigkeit die zum Zünden notwendige Bewegungsenergie besitzt. Vorzugsweise
ist dabei der Zündsatz 4 im Pulverpreßkörper i i gelagert, und an der: Hinterseite
des Geschosses befindet sich ein Stift 12, der zweckmäßig mit dem Geschoß aus einem
Stück besteht (Fig. 3).
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Wenn nun gemäß der Erfindung die Patrone mitsamt dem Geschoß nach
Erteilung einer Anfangsgeschwindigkeit plötzlich auf einem kurzen Weg abgebremst
wird, so will die Masse des Schlagkörpers seine Bewegung fortsetzen und schlägt
hierbei auf die Zündladung auf, die zur Entzündung gelangt und die Pulverladung
mit zur Entzündung bringt. Die Pulvergase erteilen nunmehr dem Geschoß die weitere
zusätzliche Geschwindigkeit, und die Wirkung ist die übliche.
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Die Wucht des Schlagkörpers kann noch dadurch vermehrt werden, daß
er beispielsweise noch unter der ruhenden Spannung einer kleinen, aber kräftigen
Feder ig (F ig. 4) steht, die dem Schlagkörper außer der Massenbeschleunigung noch
eine züsätzliehe Beschleunigung erteilt. Das Durchschlagplättchen verhindert infolge
seiner mechanischen Festigkeit, daß die Feder den
Schlagkörper nach
vorwärts schleudern kann. Sobald aber das Durchschlagplättchen infolge Verzögerung
der Masse des Schlagkörpers durchschlagen wird, kommt in diesem Augenblick die Federkraft
zur zusätzlichen Auswirkung, so daß der Schlagkörper mit einer wesentlich größeren
Beschleunigung auf die Zündmasse auftrifft und diese zur Entzündung bringt.
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Weil also die Zündung allein durch die Verzögerung in der Geschwindigkeit
erfolgen soll, ist die Anordnung der gesamten Zündvorrichtung an eine bestimmte
Stelle, d. h. an den Hülsenboden, nicht gebunden, da ja der sonst im Verschluß angeordnete
Schlagmechanismus nicht erforderlich ist. Die Zündvorrichtung kann sich danach an
einer beliebigen Stelle, also im Hülsenboden oder mehr in der Nähe des Geschosses
oder auch in diesem befinden. Vorzugsweise kann sie sogar sich mitten in der Pulverladung
befinden, wodurch infolge ihrer zentralen Lage zu der zu entzündenden Pulverladung
eine größere Verbrennungsgeschwindigkeit erzielt wird.
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Die für die Zündung erforderliche erhebliche Änderung der Geschwindigkeit
und die Art der Zündung kann noch auf folgende Weise vor sich gehen: Die Patrone
mit Geschoß erhält die erfindungsgemäße Vorgeschwindigkeit. Das Geschoß wird am
Anfang der Züge 21 (Fig. 5) abgebremst, während die Patronenhülse infolge ihrer
Masse und des im Patronenlager vorgesehenen Raumes 22 ihre Bewegung nach dem Lauf
zu fortsetzen kann. Das Geschoß drückt sich hierbei in die Hülse ein und bringt
die Zündvorrichtung durch Aufschlag des Stiftes 23 zur Entzündung.
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Es ist auch möglich, die Züge im Lauf erst später oder ganz sanft
beginnen zu lassen, so daß zuerst die Patrone im konischen Teil 24 (Fig. 6) des
Patronenlagers anschlägt und in der Bewegung abgebremst wird. Das Geschoß setzt
sodann infolge seiner Masse die Bewegung nach dem Lauf zu noch fort, wenn die Patrone
i im Patronenlager 25 bereits zur Ruhe gelangt ist. Hierbei fliegt das Geschoß aus
dem Patronenhals heraus und betätigt einen Zündmechanismus 26, der nach dem Prinzip
der an sich bekannten Abreißzündung arbeitet.
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Die Zündung: kann beim Aufschlag der Patrone i im Patronenlager 25
auch noch dadurch hervorgerufen werden, daß der Zündsatz in der Anschlagfläche 27
(Fig. 7) gelagert ist und die entsprechende Gegenfläche des Patronenlagers einen
zündstiftähnlichen Vorsprung 8 aufweist, der vorzugsweise ringförmig ausgebildet
ist. Beim Aufprallen der Patrone auf den Anschlag in dem Patronenlager wird der
vordere Teil der Hülse so stark deformiert, daß die Zündmasse zur Entzündung gelangt.
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Bei der Durchbildung des Geschosses für die Anordnung der Zündvorrichtung
im Geschoß kann schließlich auch so weit gegangen werden, daß nicht nur die Zündvorrichtung
im Geschoß Platz findet, sondern auch noch ein Teil der Treibladung oder sogar die
gesamte erforderliche Pulverladung. Damit wird nun die Patronenhülse überflüssig
und kann in Fortfall kommen. Die Patrone besteht sodann eigentlich nur aus 'dem
Geschoß und mit der darin gelagerten Pulvermenge und dem erfindungsgemäßen Schlagzünder.
In Fig. 8 ist eine solche Anordnung dargestellt. Das Geschoß 13 ist vorzugsweise
länglicher als bisher und als Hohlkörper ausgebildet. In der Mitte etwa befindet
sich die erfindungsgemäße Verzögerungsschlagziindvorrichtung 15, nach deren
beiden Seiten sich die Pulverladung 1d. erstreckt. Es kann aber auch gemäß der Fig.
3 der Pulverkörper selbst als ein einheitlicher Schlagkörper ausgebildet sein, der
im Geschoß gleitend gelagert ist und durch die Verzögerung dien Zündsatz gegen den
Zündstift schlägt (Fig. 5).
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Durch Fortfallen des Schlagbolzens kann der Verschluß erheblich einfacher
gestaltet werden. Das Fehlen des Schlagbolzens ist aber auch die Grundbedingung
dafür, daß es nunmehr möglich ist, auch ganz ohne Verschluß auszukommen. Wenn nämlich
das Gewicht der Patronenhülse mit dem Gewicht des Geschosses und der Wirkung der
Treibladung in eine solche Beziehung gesetzt wird, daß bei gleichzeitiger Berücksichtigung
der Anfangsgeschwindigkeit von Hülse und Geschoß die Wirkung eintritt, daß das Geschoß
eben den Lauf verlassen hat, während ein Teil der Expansionskraft in der gleichen
Zeit gerade die Hülse nach rückwärts ausgeschleudert hat.
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Eine mit der erfindungsgemäßen Schlagzündvorrichtung versehene Munition
hat den Vorteil, daß sie außerhalb des entsprechenden Gewehrs überhaupt nicht zur
Entladung gebracht werden kann, weil die Zündvorrichtung im Innern untergebracht
ist und die Verzögerung, die zur Entzündung notwendig ist, so bemessen sein kann,
daß die normal auftretende Geschwindigkeit beim freien Fall. u. dgl. nicht genügt,
um die Zündvorrichtung in Tätigkeit zu setzen.
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Die zum Verschießen der Munition gemäß der Erfindung auszubildende
Waffe benötigt also weder einen Schlagbolzenmechanismus noch evtl. ein Verschließen
des Patronenlagers. Es ist lediglich eine Zuteilvorrichtung für die Patronen erforderlich,
durch die die Patronen mit einer erheblichen Anfangsgeschwindigkeit in das Patronenlager
bzw. den Lauf befördert werden. Um dies zu erreichen,
soll die Expansionskraft
der Pulvergase ausgenutzt werden, und zwar soll die Expansionskurve der Gase so
frühzeitig abgebrochen werden, daß die verbleibende Arbeitsleistung der Gase genügt,
der Patrone bei der Einführung in den Lauf eine erhebliche Anfangsgeschwindigkeit
zu erteilen. Die Verzögerung der mit dieser höhen Geschwindigkeit eingeführten Patrone,
um sie zur Entzündung zu bringen, kann durch unmittelbaren Anschlag der Patronenhülse
im Patronenlager oder durch Bremsen in einem konischen Patronenlager, wobei eine
federnde Deforfnation der Hülse erfolgen kann, oder beim Übergang des Geschosses
von dem anfangs glatten Teil des Patronenlagers bzw. Laufes in die sanft beginnenden
Züge o. dgl. bewirkt werden. Da nun eine neue Patrone erst eingeführt werden kann,
wenn das vorhergehende Geschoß den Lauf verlassen hat und die Hülse ausgeworfen
bzw. der Verschluß geöffnet ist, ist es zweckmäßig, zwei Läufe mit sich gegenseitig
steuernden Zuteilvorrichtungen zu verwenden. Während also die Patrone in dem einen
Lauf gezündet und das Geschoß den Lauf durcheilt, wirft die Zuteilvorrichtung des
anderen Laufes eine neue Patrone unter der Wirkung des von dem ersten Lauf entnommenen
Gasdruckes in den zweiten Lauf und umgekehrt, so daß sich diese Einrichtung insbesondere
für Maschinenwaffen eignet. Die Energie für die Anfangsgeschwindigkeit der Patrone
des ersten Schusses kann einer entsprechenden Federeinrichtung entnommen werden.
Es ergibt sich also eine vereinfachte und unempfindliche Waffe.
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Infolge der hohen Anfangsgeschwindigkeit; mit der das Geschoß in den
Lauf gelangt, und da die Expansionskurve der Pulvergase am Ende des Laufes schon
sehr flach verläuft, so kann die Lauflänge ohne erhebliche Einbuße an Endgeschwindigkeit
des Geschosses erheblich abgekürzt werden. Dieser Kürzung der Lauflänge steht aber
entgegen, daß eine gewisse Länge der Visierlinie zwecks genauen Zielens erforderlich
ist. Die Länge der Visier-Linie, d. h. der Abstand zwischen Kimme und Korn, spielt
keine Rolle, wenn mittels Zielfernrohr geschossen wird: Um aber den kurzen Lauf,
wie er durch die Verwendung der erfindungsgemäßen Einrichtung nur erforderlich ist,
beibehalten zu können, kann zum Zielen. über Kimme und Korn bei Maschinengewehren
und Handfeuerwaffen die Visierlinie dadurch künstlich verlängert werden, daß man
die Zielvorrichtung (Kimme, Korn) gemeinsam nach hinten und vorn oder einzeln durch
Ziehen des Korns nach vorn oder der Kimme nach hinten verlängert. Zu diesem Zweck
können die Kimine und das Korn auf Schwenkarmen 17 (Fig. 6) angeordnet sein, die
an der Waffe oder am Waffenkasten angelenkt sind. Beim Schießen sind die Arme ausgeschwenkt,
während sie beim Transport zusammengeklappt werden, so daß sie nicht über die Waffenlänge
hinausragen. Das Korn oder die Kimme können auch auf einem Schieber 18 (Fig. 7)
angeordnet sein, der beim Schießen nach vorn oder hinten heraüsgeschoben wird, um
die Visierlinie zu verlängern. Der Vorteil einer solchen Einrichtung besteht im
wesentlichen darin, daß man auch beim Zielen über Kimme und Korn bei kurzläufigen
Waffen die Zielsicherheit erhöhen kann und die Waffe für den Transport durch Verschwindenlassen
bzw. Zusammenschieben der Zieleinrichtung nur eine geringe Länge besitzt.