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DE60315006T2 - Vorrichtung zum mischen von medizinischen flüssigkeiten - Google Patents

Vorrichtung zum mischen von medizinischen flüssigkeiten Download PDF

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DE60315006T2
DE60315006T2 DE2003615006 DE60315006T DE60315006T2 DE 60315006 T2 DE60315006 T2 DE 60315006T2 DE 2003615006 DE2003615006 DE 2003615006 DE 60315006 T DE60315006 T DE 60315006T DE 60315006 T2 DE60315006 T2 DE 60315006T2
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DE
Germany
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port
outlet port
area
inlet port
injection
Prior art date
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DE2003615006
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English (en)
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DE60315006D1 (de
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Claes Wallen
Kjell Andreasson
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Carmel Pharma AB
Original Assignee
Carmel Pharma AB
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Publication date
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Description

  • Technisches Gebiet
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Mischen medizinischer Flüssigkeiten, bei welcher die Mischvorrichtung von der Art ist, die einen Einlassanschluss zum Aufnehmen von mindestens einer ersten medizinischen Flüssigkeit, einen Injektionsanschluss zum Injizieren einer zweiten medizinischen Flüssigkeit, einen Auslassanschluss zum Ausgeben eines gemischten Flusses der ersten und zweiten medizinischen Flüssigkeit, einen ersten Leitungskanal, der sich zwischen dem Injektionsanschluss und dem Einlassanschluss erstreckt, und einen zweiten Leitungskanal aufweist, der sich zwischen dem Einlassanschluss und dem Auslassanschluss erstreckt, und bei welcher der Injektionsanschluss von einer flüssigkeitsundurchlässigen Membran abgedichtet ist, welche von einer Injektionsnadel durchdrungen werden kann, wenn die zweite medizinische Flüssigkeit injiziert wird.
  • Stand der Technik
  • Ein ernstzunehmendes Problem im Zusammenhang mit der Herstellung von Medikamenten, der Verabreichung von Medikamenten und anderer ähnlicher Umgang mit diesen besteht in der Gefahr, dass das medizinische und pharmakologische Personal Medikamenten oder Lösungsmitteln ausgesetzt ist, die in die Umgebungsluft entweichen könnten. Dieses Problem ist besonders ernst, wenn es um die Zubereitung von Zytotoxinpräparaten, Medikamenten zur Virenbekämpfung, Antibiotika und pharmazeutischen Präparaten in der Radiologie geht.
  • Aus diesem Grund bestand die Notwendigkeit von sichereren Systemen zur Handhabung und Verabreichung von Medikamenten und anderen medizinischen Substanzen.
  • Dementsprechend wird in der US-Patentschrift Nr. 4,564,054 (Gustavsson) eine Flüssigkeitstransfervorrichtung, mit denen eine Substanz aus einem Ge fäß in ein anderes Gefäß übertragen und dabei ein Austreten flüssiger und gasförmiger kontaminierender Substanzen verhindert wird. Die dort offenbarte Vorrichtung weist ein erstes Teil auf, das als hohle Hülse konstruiert ist und ein Durchstechteil aufweist, das mit einem Kanal versehen ist. Das Durchstechteil ist an dem ersten Teil angebracht, das ein erstes Sperrelement an einem Ende genau gegenüber der Spitze des Durchstechteils aufweist. Dadurch kann das das Durchstechteil durch das erste Sperrelement eingeführt und zurückgezogen werden, welches ein Ende des ersten Teils abdichtet. Die Flüssigkeitstransfervorrichtung weist des Weiteren ein zweites Teil auf, das an einem der Gefäße oder an Einrichtungen angebracht oder anbringbar ist, welche so angeordnet sind, dass sie mit ihm in Strömungsverbindung stehen. Das zweite Teil weist ein zweites Sperrelement sowie passende Verbindungseinrichtungen auf, die auf dem ersten und zweiten Teil so angeordnet sind, dass sie eine lösbare Verriegelung der Teile an einander bilden. Die Sperrelemente sind flüssigkeits- und gasundurchlässige Dichtungselemente, welche nach dem Eindringen und dem Zurückziehen des Durchstechteils dicht abschließen und ein Austreten von flüssigen sowie gasförmigen kontaminierenden Substanzen verhindern. In der Verbindungsposition des ersten und zweiten Teils liegen die Sperrelemente so bezüglich zu einander, dass das Durchstechteil durch sie hindurch geführt werden kann. Gemäß der US-Patentschrift 4,564,054 handelt es sich bei dem vorstehend genannten Durchstechteil um eine Nadel, die zum Durchstechen des ersten und zweiten Sperrelements angeordnet ist, wobei das dem einen Ende des ersten Teils gegenüber liegende Ende eine Einrichtung zur Aufnahme oder dauerhaften Anbringung unter Abdichtung an einer Injektionsspritze oder dergleichen zum Abziehen und/oder Zuführen einer Substanz aus bzw. zu dem an dem zweiten Teil angebrachten Gefäß aufweist. Wenn die Injektionsspritze oder ein ähnliches Instrument an dem ersten Teil angesetzt ist, steht sie bzw. es mit dem Kanal in der Nadel in Strömungsverbindung, so dass die Nadel in zurückgezogener Stellung hermetisch dicht in dem ersten Teil umschlossen ist, an dem die Injektionsspritze oder das ähnliche Instrument angeschlossen ist.
  • Des Weiteren offenbart die internationale Patentveröffentlichung Nr. WO 99/27886 (Fowles et al.) eine Anschlussvorrichtung, die dazu bestimmt ist, eine Strömungsverbindung für Flüssigkeiten zwischen einem ersten Behälter und einem zweiten Behälter herzustellen. Die Anschlussvorrichtung weist ein erstes Hülsenteil mit einem ersten und einem zweiten Ende auf, wobei das erste Hülsenteil ein erstes Befestigungselement am ersten Ende aufweist, das zur Anbringung an dem ersten Behälter ausgelegt ist. Die Anschlussvorrichtung weist außerdem ein zweites Hülsenteil mit einem ersten Ende und einem zweiten Ende auf. Dabei ist das zweite Hülsenteil dem zweiten Hülsenteil zugeordnet und bezüglich zu diesem aus einer wirkungslosen Stellung in eine Wirkstellung beweglich, wobei das zweite Hülsenteil ein zweites Befestigungselement am zweiten Ende aufweist, das zur Anbringung des zweiten Hülsenteils an dem zweiten Behälter ausgelegt ist. Gemäß der Vorveröffentlichung WO 99/27886 weist die Anschlussvorrichtung des Weiteren ein erstes und ein zweites Durchstechteil auf, das von dem ersten oder dem zweiten Hülsenteil vorsteht, um einen Flüssigkeitsstrompfad von dem ersten Behälter zu dem zweiten Behälter zu bilden, sowie Einrichtungen zum unabhängigen hermetischen Abdichten des ersten und des zweiten Teils.
  • Die Verabreichung medizinischer Flüssigkeiten an einen Patienten kann dadurch bewerkstelligt werden, dass ein Katheter in die Vene des Patienten eingeführt und dann eine Quelle mit einer medizinischen Flüssigkeit unter Verwendung eines Instrumentensatzes zur Verabreichung mit einer elastischen Schlauchleitung und einer oder mehreren Injektionsstellen daran angekoppelt wird. Ein typisches System zur Zuführung unter Schwerkraft in der Infusionstherapie umfasst einen Behälter, z.B. einen Kunststoffbeutel, für die Infusionslösung, einen Schlauch, der aus dem Beutel geführt und an eine Y-Injektionsstelle angeschlossen ist, sowie einen Schlauch, der von der Y-Injektionsstelle zu einer Nadel oder einem Katheter führt, die in die Vene des Patienten eingelegt ist.
  • Im typischen Fall wird die Schlauchleitung für die Infusionsflüssigkeit mittels einer so genannten Einstechdorn-Vorrichtung verbunden. Bei diesem allgemein bekannten System durchdringt ein starres Dornelement ein Septum, das einen Anschluss für den Flüssigkeitstransfer an dem Infusionsbeutel abdichtet, um so eine Strömungsverbindung zwischen dem Infusionsbeutel und der Infusionsleitung aufzubauen, an der eine oder mehrere Injektionsstellen bzw. Anschlüsse vorgesehen sein können. Dabei wird die Injektion eines Medikaments in die Infusionsflüssigkeit normalerweise dadurch vorgenommen, dass ein Septum, das den Injektionsanschluss abdichtet, unter Verwendung einer herkömmlichen Subkutankanüle durchdrungen wird. Diese Lösung war jedoch unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit nicht befriedigend, da sie eine erhebliche Gefahr insofern in sich birgt, als gesundheitsgefährdende Substanzen in die Umgebung entweichen können.
  • Aus diesem Grund wurden sicherere Vorrichtung zur Einleitung eines Medikaments oder einer anderen medizinischen Substanz in eine Infusionsflüssigkeit bei einem Infusionssystem benötigt.
  • Eine Reihe alternativer Lösungen zum Einleiten einer medizinischen Substanz in ein Infusionssystem wurde bereits angeregt, beispielsweise die Vorrichtungen, die in den US-Patentschriften Nr. 6,245,056 (Walker et al.); 6,113,068 (Ryan); 6,221,065 (Davis); 6,146,362 (Turnbull et al.) sowie 4,878,897 (Katzin) offenbart werden.
  • Des Weiteren beschreibt die internationale Patentveröffentlichung WO 98/19724 (Wessmann) eine verbesserte Vorrichtung zur Verabreichung einer toxischen Flüssigkeit gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Die Vorrichtung weist eine Infusionsvorrichtung zum Anschluss an einen Infusionsbeutel auf und ist mit einem Einführteil zum Anschluss des Beutels versehen, sowie mit einer Infusionskammer zum Dosieren eines Flüssigkeitsstroms über einen Strömungskanal in dem Einführteil von dem Beutel zu einem Auslass, der an der Kammer angeordnet ist. Das Einführteil weist außerdem eine Belüftungsleitung auf, die sich zur Zuführung der zu verabreichenden Flüssigkeit zwischen dem Beutel und der Außenseite der Infusionsvorrichtung erstreckt, wobei die Verbindung mit mindestens einer Membran versehen ist, welche luftundurchlässig ist und an einer Injektionsnadel durchdrungen werden kann.
  • Mehrere dieser Lösungen, die in den vorstehend genannten Vorveröffentlichungen offenbart werden, ermöglichen die Einleitung einer potentiell gesundheitsgefährdenden medizinischen Substanz in ein Infusionssystem, die auf sichere Weise vorgenommen werden kann. Bei den zuvor schon angeregten Lösungen werden Vorrichtungen eingesetzt, die aus einer großen Zahl von Komponenten zusammengesetzt sind und dementsprechend auch in der Herstellung teuer sind.
  • Ein weiterer Nachteil der Vorrichtungen nach dem Stand der Technik ist die Verwendung von Klebstoff oder anderen Haftsubstanzen zwischen den verschiedenen Komponenten, die benötigt werden, um eine Strömungsverbindung zwischen einem Behälter mit einer Infusionsflüssigkeit und einer mit einem Patienten verbundenen Infusionsleitung herzustellen. Die extensive Verwendung von Klebstoff oder Haftsubstanzen für diese Anschlüsse stellt einen Nachteil dar, da dadurch einerseits Probleme mit dem Arbeitsumfeld im Herstellungswerk entstehen und sich andererseits die Herstellungskosten erhöhen.
  • Kurzbeschreibung der Erfindung
  • Dementsprechend liegt der vorliegenden Erfindung die erste Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Mischen medizinischer Flüssigkeiten zu schaffen, die sich zur Einleitung einer potentiell gesundheitsgefährdenden Substanz in ein Infusionssystem auf sichere Weise einsetzen lässt, wobei die Vorrichtung aus einer kleinen Zahl einzelner Komponenten zu niedrigen Kosten herstellen lässt, bei Bedarf ohne jegliche Verwendung eines Klebstoffs oder einer Haftsubstanz zur Verbindung der einbezogenen Komponenten.
  • Gemäß Anspruch 1 wird diese erste Aufgabe mittels einer Vorrichtung gelöst, die einen Einlassanschluss zum Aufnehmen von mindestens einer ersten medizinischen Flüssigkeit, einen Injektionsanschluss zum Injizieren einer zweiten medizinischen Flüssigkeit, einen Auslassanschluss zum Ausgeben eines gemischten Flusses der ersten und zweiten medizinischen Flüssigkeit, einen ersten Leitungskanal, der sich zwischen dem Injektionsanschluss und dem Einlassanschluss erstreckt, und einen zweiten Leitungskanal aufweist, der sich zwischen dem Einlassanschluss und dem Auslassanschluss erstreckt, und bei welcher der Injektionsanschluss von einer flüssigkeitsundurchlässigen Membran abgedichtet ist, welche von einer Injektionsnadel durchdrungen werden kann, wenn die zweite medizinische Flüssigkeit injiziert wird. Dabei umfasst die Vorrichtung mindestens einen ersten Be reich auf, der aus einem ersten Material hergestellt ist, und einen zweiten Bereich, der aus einem zweiten Material hergestellt ist, wobei das zweite Material im Wesentlichen elastischer ist als das erste Material, und bei welcher der Einlassanschluss und der Injektionsanschluss in dem ersten Bereich umfasst sind und der Auslassanschluss in dem zweiten Bereich umfasst ist, wobei der erste und der zweite Bereich an einander mittels einer kombinierten Reibungskupplung und Schnappverbindung befestigt sind, die eine erste Haltekraft bereitstellen.
  • Ein Verfahren, das ein Vermischen medizinischer Flüssigkeiten mittels der erfindungsgemäßen Vorrichtung ermöglicht, umfasst die Bereitstellung einer Mischvorrichtung, die einen Einlassanschluss, einen Injektionsanschluss und einen Auslassanschluss aufweist, sowie die Ankopplung des Einlassanschlusses an einen Flüssigkeitstransfer-Anschluss eines Flüssigkeitsbehälters, welcher eine erste medizinische Flüssigkeit enthält. Das Verfahren umfasst außerdem den Anschluss einer Flüssigkeitstransfervorrichtung mit einer Injektionsnadel an den Injektionsanschluss mittels eines Bajonettverschlusses mit Doppelmembran, die Durchdringung flüssigkeitsundurchlässiger Membranen, die in dem Bajonettverschluss mit Doppelmembran mittels der Injektionsnadel enthalten ist, die Injektion einer zweiten medizinischen Flüssigkeit aus einem zweiten Vorratsbehälter mit einer medizinischen Flüssigkeit, der mit der Flüssigkeitstransfervorrichtung verbunden ist, in die erste medizinische Flüssigkeit, und die Überführung eines gemischten Stroms aus der ersten und der zweiten medizinischen Flüssigkeit durch den Auslassanschluss in die Infusionsleitung. Außerdem umfasst das Verfahren die Bereitstellung einer kombinierten Verbindung mit Reibungskupplung und Schnappverbindung in der Vorrichtung zwischen einem ersten Bereich, der aus einem ersten Material hergestellt ist, und einem zweiten Bereich, der aus einem zweiten Material hergestellt ist, das im Wesentlichen elastischer als das erste Material ist und den Auslassanschluss aufweist.
  • Weitere Zielsetzungen der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachstehenden Beschreibung, wobei die Merkmale, welche diese weiteren zu erreichenden Zielsetzungen ermöglichen, in den Unteransprüchen aufgeführt sind.
  • Kurzbeschreibung der Zeichnungen
  • Nachstehend wird die vorliegende Erfindung ausführlicher unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen beschrieben, in welchen:
  • 1 eine schematisierte perspektivische Ansicht einer Vorrichtung gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung darstellt;
  • 2a eine schematische Schnittansicht durch die Vorrichtung in 1 zeigt;
  • 2b eine weitere Schnittansicht durch die Vorrichtung aus 1 darstellt und dabei eine erfindungsgemäße Kombination aus einer Reibungskupplung und einer Schnappverbindung in größeren Einzelheiten darstellt;
  • 3 eine teilweise auseinander gezogene Ansicht der Vorrichtung aus 2 ist;
  • 4 eine schematisierte Darstellung der Vorrichtung aus 1 bis 3 bei Einsatz bei einem Infusionssystem ist;
  • 5 einen Einlassanschluss einer Vorrichtung gemäß einem ersten alternativen Ausführungsbeispiel der Erfindung zeigt;
  • 6 eine schematisierte Darstellung einer Vorrichtung gemäß einem zweiten alternativen Ausführungsbeispiel der Erfindung bei Einsatz bei einem Infusionssystem ist; und
  • 7 eine schematische Schnittansicht durch eine Vorrichtung gemäß einem dritten alternativen Ausführungsbeispiel der Erfindung darstellt.
  • Ausführliche Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
  • Nachstehend wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel neben einer Reihe alternativer Ausführungsbeispiele einer Vorrichtung zum Mischen medizinischer Flüssigkeiten gemäß der Erfindung ausführlicher unter Bezugnahme auf die beiliegenden 1 bis 7 beschrieben.
  • Die erfindungsgemäße Mischvorrichtung ist in erster Linie zum Einsatz beim Einleiten einer potentiell gesundheitsgefährdenden medizinischen Substanz in flüssiger Form in eine Infusionsflüssigkeit in einem Infusionssystem bestimmt.
  • Gemäß der Darstellung in 1 bis 3 weist die Vorrichtung 100 einen Einlassanschluss 101 zum Aufnehmen von mindestens einer ersten medizinischen Flüssigkeit, einen Injektionsanschluss 102 zum Injizieren einer zweiten medizinischen Flüssigkeit und einen Auslassanschluss zum Auslassen eines Mischstroms auf, der aus der ersten und der zweiten medizinischen Substanz besteht. Des Weiteren ist gemäß der Darstellung in 2a die Vorrichtung mit einem ersten Leitungskanal 104 versehen, der sich zwischen dem Injektionsanschluss 102 und dem Einlassanschluss 101 erstreckt, sowie einen zweiten Leitungskanal 105, der sich zwischen dem Einlassanschluss 101 und dem Auslassanschluss 103 erstreckt, wobei der Injektionsanschluss 102 mit einer flüssigkeitsundurchlässigen Membran 106 abgedichtet ist, welche von einer Injektionsnadel durchdrungen werden kann, wenn die zweite medizinische Flüssigkeit injiziert wird.
  • Gemäß der Erfindung und entsprechend der Darstellung in 3 weist die Vorrichtung 100 außerdem mindestens einen ersten Bereich 107 auf, der aus einem ersten Material hergestellt ist, und einen zweiten Bereich 108, der aus einem zweiten Material hergestellt ist, wobei das zweite Material im Wesentlichen elastischer ist als das erste Material, und wobei der Einlassanschluss 101 und der Injektionsanschluss 102 in dem ersten Bereich eingeschlossen sind und der Auslassanschluss 103 in dem zweiten Bereich 108 enthalten ist, wobei der erste Bereich 107 und der zweite Bereich 108 mittels einer Kombination aus Reibungskupplung 109, 110 und einer Schnappverbindung 111, 112 an einander befestigt sind, die eine erste Haltekraft aufbringen. Diese spezielle Verbindung, die insbesondere in 2b dargestellt ist, ermöglicht den Zusammenbau der erfindungsgemäßen Vorrichtung aus einer kleinstmöglichen Zahl von einzelnen Komponenten, ohne Verwendung eines Klebstoffs oder einer Haftsubstanz. Des Weiteren stellt das weniger elastische Material des ersten Bereichs sicher, dass der Einlassanschluss und der Injektionsanschluss im Gebrauch dauerhaft ausreichend formstabil sind, wohingegen das im Wesentlichen elastischere Material des zweiten Bereichs in der Lage ist, für die erforderliche Abdichtwirkung sowohl gegenüber dem ersten Bereich als auch gegenüber den weiteren Komponenten zu sorgen, die gegebenenfalls in den Auslassanschluss eingeführt oder an dem Auslassanschluss angebracht werden sollen.
  • Bei einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Mischvorrichtung 100 entsprechend der Darstellung in 3 weist der erste Bereich 107 eine ringförmige, sich verjüngende Nut 109 auf, während der zweite Bereich 108 einen ringförmigen, sich verjüngenden Rand 110 aufweist. Dabei ist der erste Bereich 107 mit einem ersten Schnappelement 111 versehen, wobei die Nut 109 so ausgelegt und angeordnet ist, dass der Rand 110 passgenau darin aufgenommen wird, um so einen Teil der ersten Haltekraft bereitzustellen, und wobei das erste Schnappelement 111 so ausgelegt und angeordnet ist, dass ein Zusammenwirken mit dem zweiten Schnappelement 112 möglich ist, um so den übrigen Teil der ersten Haltekraft aufzubringen. Im Rahmen der Erfindung ist es jedoch bei weniger vorteilhaften Ausführungsbeispielen vorstellbar, bei denen die kombinierte Verbindung aus Reibungskupplung und Schnappelement auf andere Weise erreicht wird, beispielsweise dadurch, dass der erste und der zweite Bereich mittels mit einander zusammenwirkender elliptischer, quadratischer, rechteckiger oder dreieckiger Querschnitte ausgelegt werden und/oder dadurch realisiert werden, dass mehrere Paare miteinander zusammenwirkender Schnappelemente an dem ersten und zweiten Bereich vorgesehen sind.
  • Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel weist gemäß der Darstellung in 3 und 4 der Auslassanschluss 103 ein Röhrchen 113 aus dem elastischen zweiten Material auf, wobei das Röhrchen 113 so ausgelegt und angeordnet ist, dass es ein Durchstechteil 214 eines Infusionsschlauchs passgenau aufnimmt, um so das Durchstechteil 214 mit einer zweiten Haltekraft festzuhal ten. Das in den Auslassanschluss 103 der erfindungsgemäßen Mischvorrichtung 100 eingeführte Durchstechteil 214 kann auf viele unterschiedliche Arten ausgestaltet werden, beispielsweise als herkömmliches Dornelement, das mit einem Infusionsschlauch verbunden ist.
  • Gemäß der Darstellung in 3 und 4 weist der Auslassanschluss 103 bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel ein Röhrchen 113 aus dem elastischen zweiten Material auf, welches an einem ersten Ende, das dem ersten Bereich zugewandt ist, einen ersten Durchmesser 116 besitzt und an einem zweiten, dem Auslassanschluss 103 zugewandten Ende einen zweiten Durchmesser 117, wobei das Röhrchen in der Weise gestaltet und angeordnet ist, dass der zweite Durchmesser 117 kleiner als der erste Durchmesser 116 ist, damit ein auslaufsicheres Einführen eines Durchstechteils 214 eines Infusionsschlauchs 215 möglich wird. Für den Fachmann wird nach der Lektüre dieser Beschreibung offensichtlich, dass diese bevorzugte Ausgestaltung sicherstellt, dass beim Einführen eines derartigen Durchstechelements in den Auslassanschluss 103 keine medizinische Flüssigkeit austritt.
  • Der erste Bereich 107 weist, wie bereits ausgeführt, vorzugsweise eine ringförmige, sich verjüngende Nut 109 auf, wohingegen der zweite Bereich 108 einen ringförmigen, sich verjüngenden Rand 110 aufweist und der Auslassanschluss 103 mit einem Röhrchen 113 aus dem elastischen zweiten Material ausgestattet ist, wobei die Nut 109 so gestaltet und angeordnet ist, dass sie den Rand 110 mit einer ersten Haltekraft festhält und das Röhrchen so ausgestaltet und angeordnet ist, dass es ein Durchstechteil 214 eines Infusionsschlauchs 215 mit einer zweiten Haltekraft hält. Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel sind diese erste und zweite Haltekraft jeweils stärker als 15 N in 30 Sekunden, wobei die erste Haltekraft größer als die zweite Haltekraft ist. Dieses Merkmal stellt eine ausreichend große Haltekraft für die normale bestimmungsgemäße Verwendung der erfindungsgemäßen Mischvorrichtung sicher und sorgt auch dafür, dass der erste und der zweite Bereich nicht unabsichtlich von einander getrennt werden.
  • Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel wird, wie 2a bis 4 zusammen zeigen, der Auslassanschluss 103 von einem Sperrelement 118 abgedichtet, das so gestaltet und angeordnet ist, dass es von einem Durchstechteil 214 eines Infusionsschlauchs 215 aufgerissen werden kann, um so einen Durchlass für den gemischten Strom vom Einlassanschluss 101 zum Auslassanschluss 103 zu öffnen. Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist das Sperrelement 118 mit dem Auslassanschluss 103 integral ausgeführt und besteht aus dem gleichen Material wie dieser, d.h. dem elastischen zweiten Material. Im Rahmen der Erfindung ist es jedoch auch denkbar, dass teurere und komplexere Ausführungsbeispiele vorgesehen werden, bei denen das Sperrelement aus einem anderen Werkstoff als der Auslassanschluss gefertigt ist.
  • Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel wurde der erste Bereich 107 aus einem thermoplastischen Polymermaterial spritzgegossen, bei dem es sich vorzugsweise um ein Polypropylen, Polycarbonat oder einem ABS-Polymer handelt.
  • Der zweite Bereich 108 ist bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel aus einem elastomeren Polymermaterial oder einem Material aus synthetischem Gummi hergestellt.
  • Im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist bei weniger vorteilhaften Ausführungsbeispiel jedoch auch vorstellbar, dass dabei andere Materialien gewählt werden, so lange das erste und das zweite Material immer noch in der Lage sind, in der kombinierten Verbindung aus Reibungskupplung und Schnappverbinder zusammenzuwirken und so lange die Materialien auch ansonsten für diesen Zweck geeignet sind.
  • Bei einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel, das in 4 dargestellt ist, weist der Einlassanschluss 101 der Vorrichtung ein steifes Dornelement bzw. Spitzenelement 114 zum Durchdringen eines flüssigkeitsundurchlässigen Septums 119 bzw. einer Scheidewand 119 eines Flüssigkeitsbehälters 120 auf, der die erste medizinische Flüssigkeit enthält.
  • Bei einem alternativen Ausführungsbeispiel der Erfindung, die in 5 und 6 in Verbindung mit 4 dargestellt ist, weist der erste Bereich 307; 407 ein Sicherungselement 321; 421 zur dauerhaften Ankopplung an einen Anschluss 122; 222 für den Flüssigkeitstransfer aus einem Flüssigkeitsbehälter 120; 220 auf, welcher die erste medizinische Flüssigkeit enthält. Bei einer ersten alternativen Konstruktion, die insbesondere in 5 dargestellt ist, weist der Einlassanschluss 301 ein steifes Dornelement 314 mit mindestens einem Widerhakenelement 321 zum Eingriff in einer Innenfläche eines Anschlusses 122 für den Flüssigkeitstransfer aus einem Flüssigkeitsbehälter 120 auf, welcher die erste medizinische Flüssigkeit enthält. Gemäß einer zweiten alternativen Konstruktion, die in 6 dargestellt ist, weist der Einlassanschluss 401 ein steifes Dornelement 421 für den Eingriff in einer Außenfläche eines Anschlusses 222 für den Flüssigkeitstransfer aus einem Flüssigkeitsbehälter 220 auf, welcher die erste medizinische Flüssigkeit enthält. Auch wenn dies in den Zeichnungen nicht dargestellt ist, kann der Flüssigkeitstransferanschluss vorteilhafterweise mit einem damit zusammenwirkenden Sicherungselement versehen werden, z.B. mit einer Kante, einer Vertiefung oder einer Erhöhung, um so die gewünschte Sicherungswirkung noch zu verbessern. Die vorstehend beschriebenen Sicherungselemente verringern die Gefahr, dass sich die Mischvorrichtung unabsichtlich von dem Flüssigkeitsbehälter löst.
  • Gemäß einem weiteren vorteilhaften Ausführungsbeispiel, das in 3 und 4 zusammen dargestellt ist, wird der Auslassanschluss 103 der Vorrichtung mittels eines Sperrelements 118 abgedichtet, das so ausgelegt und angeordnet ist, dass es von einem Durchstechteil 214 eines zusätzlichen Dornelements 207 aufgerissen wird, um so den Durchtritt des gemischten Stroms von dem Einlassanschluss 101 über die zweiten Leitungskanal 105 durch das zusätzliche Dornelement 207 in einen Infusionsschlauch 215 zu ermöglichen.
  • Bei dem in 4 dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist die flüssigkeitsundurchlässige Membran 106 des Injektionsanschlusses 102 in der Weise ausgestaltet und angeordnet, dass es von der Injektionsnadel durchstochen werden kann, wobei die Injektionsnadel 123 von einer Flüssigkeitstransfervorrichtung 124 bereit gestellt wird, die an einem Ende an einen Vorratsbehälter 125 mit einer zweiten medizinischen Flüssigkeit angeschlossen werden kann und eine weitere, für Flüssigkeiten undurchlässige Membran 126 am anderen Ende aufweist, die in der Weise ausgestaltet und angeordnet ist, dass sie in einen Bajonettverschluss mit Dop pelmembran 106, 126 mit dem Injektionsanschluss 102 einbezogen ist. Kupplungen bzw. Verschlüsse mit Doppelmembran werden ausführlicher in der bereits erwähnten US-Patentschrift Nr. 4,564,054 (Gustavsson) beschrieben.
  • Gemäß einem weiteren vorteilhaften Ausführungsbeispiel, das in 1 dargestellt ist, weist die Vorrichtung 100 ein Basiselement 127 auf, das es möglich macht, dass die Vorrichtung vor der Infusion in einer horizontalen Stellung liegt. Mit diesem Ausführungsbeispiel hat eine Fachkraft die Möglichkeit, die Mischvorrichtung bequem auf einer Arbeitsfläche abzustützen, zum Beispiel dann, wenn die Vorrichtung an einen Infusionsbeutel angeschlossen wird.
  • Gemäß einem noch anderen Ausführungsbeispiel, das vom ergonomischen Standpunkt aus vorteilhaft ist und in 1 dargestellt wird, weist die Vorrichtung 100 ein Griffstück 128 auf, welches den Anschluss der Vorrichtung an einen Flüssigkeitsbehälter 120 vereinfacht. Im Rahmen der vorliegenden Erfindung ist diese Konstruktion natürlich auch mit anderen geometrischen Konstruktionen eines derartigen ergonomischen Griffstücks denkbar.
  • Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel weist der zweite Bereich ein Kappenteil 129 auf, um eine Kontaminierung zu verhindern, welches geöffnet werden kann, um Zugang zum Auslassanschluss 103 zu bekommen, was ebenfalls in 1 dargestellt ist.
  • Die Mischvorrichtung weist vorteilhafterweise weniger als fünf Komponenten auf, die an einander befestigt sind. Vorzugsweise besteht gemäß der Darstellung in 1 zusammen mit 2a nur aus der flüssigkeitsundurchlässigen Membran 106, dem ersten Bereich 107, dem zweiten Bereich 108 und einer entfernbaren Kappe 130, um so eine Kontaminierung des Einlassanschlusses 101 zu verhindern. Diese außergewöhnlich geringe Anzahl der darin enthaltenen Komponenten ist sehr kostenwirksam und außerdem ist für den Zusammenbau der Komponenten weder ein Klebstoff noch eine Haftsubstanz erforderlich.
  • Gemäß einem weiteren alternativen und vorteilhaften Ausführungsbeispiel der Erfindung ist gemäß der Darstellung in 7 der zweite Bereich 508 der Vorrichtung 500 an einer Tropfkammer 531 eines Infusionsschlauchs 515 befestigt. Dabei ist zu beachten, dass im Vergleich zu dem zweiten Bereich 108 der in 1 bis 3 dargestellten Vorrichtung 100 der zweite Bereich 508 bei diesem Ausführungsbeispiel eine andere geometrische Auslegung an dem Ende des Auslassanschlusses 503 aufweist, aber dennoch die gleiche kombinierte Verbindung mit Reibungskupplung und Schnappelement mit dem ersten Bereich vorsieht. Dieses Ausführungsbeispiel macht eine verbesserte Steuerung des Stroms der Infusionslösung zu einem Patienten möglich.
  • Nachstehend werden nun anhand der beiliegenden 1 bis 7 ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel und eine Reihe alternativer Ausführungsbeispiele für ein Verfahren beschrieben, mit dem sich medizinische Flüssigkeiten mittels einer erfindungsgemäßen Mischvorrichtung mischen lassen.
  • Zu dem Verfahren gehören die Bereitstellung einer Mischvorrichtung 100, die einen Einlassanschluss 101, einen Injektionsanschluss 102 und einen Auslassanschluss 103 aufweist, sowie die Ankopplung des Einlassanschlusses 101 an einen Flüssigkeitstransferanschluss 122 eines Flüssigkeitsbehälters 120, der eine erste medizinische Flüssigkeit enthält. Das Verfahren umfasst außerdem den Anschluss einer Vorrichtung 124 für den Flüssigkeitstransfer, die eine Injektionsnadel 123 aufweist, an den Injektionsanschluss 102 mittels eines Bajonettverschlusses mit Doppelmembran, um flüssigkeitsundurchlässige Membranen 126, 1061, die in dem Bajonettverschluss mit Doppelmembran enthalten sind, mittels der Injektionsnadel 123 zu durchstechen, um eine zweite medizinische Flüssigkeit aus einem zweiten Vorratsbehälter 125 mit einer zweiten medizinischen Flüssigkeit 125, der mit der Flüssigkeitstransfervorrichtung 124 verbunden ist, in die erste medizinische Flüssigkeit zu injizieren und einen gemischten Strom aus der ersten und der zweiten medizinischen Flüssigkeit durch den Auslassanschluss 103 in einen Infusionsschlauch 215 zu leiten.
  • Das Verfahren umfasst weiterhin, dass eine kombinierte Verbindung aus Reibungskupplung und Schnappelement in der Vorrichtung 100 zwischen einem ersten Bereich 107, der aus einem ersten Material hergestellt ist und den Einlassanschluss 101 und den Injektionsanschluss 102 aufweist, und einem zweiten Bereich vorgesehen wird, der aus einem zweiten Material gefertigt ist, das erheblich elastischer als das erste Material ist, und der den Auslassanschluss 103 aufweist.
  • Vorzugsweise gehört zu dem Verfahren der Schritt, einen ringförmigen, sich verjüngenden Rand 110 des zweiten Bereichs 108 in eine ringförmige, sich verjüngende Nut 109 des ersten Bereichs 107 einzusetzen, um so eine passgenaue Aufnahme zu erzielen, die eine Reibungskupplung zwischen dem ersten Bereich 107 und dem zweiten Bereich 108 bildet.
  • Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel umfasst das Verfahren des Weiteren die Einführung eines vorstehenden Schnappelements 112 in ein vertieftes Schnappelement 111 zur Bildung einer Schnappverbindung zwischen dem ersten Bereich 107 und dem zweiten Bereich 108.
  • Vorteilhafterweise umfasst das Verfahren auch den Schritt zur Einführung eines Durchstechteils 214 des Infusionsschlauchs in ein Röhrchen 113 des zweiten Bereichs 108, um so eine passgenaue Aufnahme herbeizuführen.
  • Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel gehört zu dem Verfahren außerdem der Schritt, den zweiten Bereich 108 mit einem Röhrchen 113 mit einem ersten Durchmesser 116 an einem dem ersten Bereich zugewandten ersten Ende und einem zweiten Durchmesser 117 an einem dem Auslassanschluss 103 zugewandten zweiten Ende vorzusehen, wobei der zweite Durchmesser 117 kleiner als der erste Durchmesser 116 gewählt wird, und wobei ein Durchstechteil 214 des Infusionsschlauchs 215 in das Röhrchen 113 vom zweiten Ende her eingeführt wird.
  • Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel umfasst das Verfahren auch den Aufbau einer ersten Haltekraft zwischen einer ringförmigen, sich verjüngenden Nut 109 am ersten Bereich 107 und eines ringförmigen, sich verjüngenden Randes 110 am zweiten Bereich 108, sowie den Aufbau einer zweiten Haltekraft zwischen einem Röhrchen 113 an dem zweiten Bereich 108 und einem Durchstechteil 214 eines Infusionsschlauchs und die Festlegung, dass die erste und die zweite Haltekraft in 30 Sekunden größer als 15 N sind, wobei die erste Haltekraft stärker als die zweite Haltekraft ist.
  • Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel gehört zu dem Verfahren außerdem das Aufreißen eines Sperrelements 118, welches den Auslassanschluss 103 abdichtet, mit Hilfe eines Durchstechteils 214 eines Infusionsschlauchs 215.
  • Das Verfahren umfasst bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel auch, dass der erste Bereich 107 als spritzgegossener Bestandteil der Vorrichtung aus einem thermoplastischen Polymermaterial hergestellt ist, bei dem es sich vorzugsweise um Polypropylen, Polycarbonat oder ein ABS-Polymer handelt.
  • Des Weiteren gehört zu dem Verfahren nach dem bevorzugten Ausführungsbeispiel auch die Auslegung des zweiten Bereichs 108 als ein Bestandteil der Vorrichtung, der aus einem elastomeren Polymermaterial oder einem Material aus synthetischem Gummi hergestellt ist.
  • Gemäß einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel umfasst das Verfahren auch die Auslegung des Einlassanschlusses 101 als steifes Dornelement 114 und die Durchdringung eines flüssigkeitsundurchlässigen Septums 119 eines Flüssigkeitsbehälters 120, der die erste medizinische Flüssigkeit enthält, mittels des Dornelements 114.
  • Nach einem alternativen Ausführungsbeispiel umfasst das Verfahren des Weiteren die Verwendung eines Sicherungsteils 321; 421, das an dem ersten Bereich 07; 407 vorgesehen ist, um so eine dauerhafte Ankopplung an einem Flüssigkeitstransfer-Anschluss 122; 222 eines Flüssigkeitsbehälters 120; 220 zu erreichen, welcher die erste medizinische Flüssigkeit enthält. Dabei kann das Verfahren auch den Eingriff in eine Innenfläche des Flüssigkeitstransfer-Anschlusses 122 mit Hilfe von mindestens einem Widerhakenelement 321 eines steifen Dornelements 314 des Einlassanschlusses 301 und/oder den Eingriff in eine Außenfläche des Flüssigkeitstransfer-Anschlusses 222 mit Hilfe von mindestens einem Hakenteil 421 eines steifen Dornelements 414 am Einlassanschluss 401 vorsehen.
  • In besonders vorteilhafter Weise umfasst das Verfahren auch die Ausstattung des Auslassanschlusses 103 mit einem integrierten Sperrelement 118, das aus dem gleichen Material wie der Auslassanschluss 103 hergestellt ist.
  • Bei einem anderen Ausführungsbeispiel sieht das Verfahren außerdem vor, den Auslassanschluss 103 mit einem Sperrelement 118 zu versehen und das Sperrteil 118 mittels eines Durchstechteils in Form eines zusätzlichen Dornelements 214 des Infusionsschlauchs 215 aufzureißen.
  • Vorteilhafterweise umfasst das Verfahren außerdem den Schritt, die Vorrichtung 100 in horizontaler Position auf einem Basisteil 127 der Vorrichtung 127 aufzulegen und/oder die Vorrichtung 100 mittels eines Griffstücks 128 zu handhaben, wenn die Vorrichtung an einen Flüssigkeitsbehälter 120 angeschlossen wird.
  • Vorzugsweise gehört zu dem Verfahren des Weiteren das Öffnen eines Kappenelements 129 der Vorrichtung 100, welches eine Kontaminierung verhindert, um so Zugang zum Auslassanschluss 103 zu schaffen.
  • Das Verfahren umfasst vorteilhafterweise den Zusammenbau von weniger als fünf Komponenten 106, 107, 108, 130 vor Verwendung der Vorrichtung, und vorzugsweise gehört zu dem Verfahren der Zusammenbau der Vorrichtung nur aus der flüssigkeitsundurchlässigen Membran 106, dem ersten Bereich 107, dem zweiten Bereich 108 und einer abnehmbaren Kappe 130, um so eine Kontaminierung des Einlassanschlusses 101 zu verhindern. Bei dem bevorzugten Ausführungsbeispiel gehört zu dem Verfahren auch die Entfernung dieser Kappe 130 zur Verhinderung einer Kontaminierung von dem Einlassanschluss 101 vor Verwendung der Vorrichtung 100.
  • Bei einem alternativen Ausführungsbeispiel umfasst das Verfahren außerdem die Ausrüstung des zweiten Bereichs 508 mit einer daran befestigten Tropfkammer 531.
  • In der vorstehenden Beschreibung wurde die vorliegende Erfindung im Zusammenhang mit ein paar speziellen Ausführungsbeispielen und unter Be zugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen erläutert. Die vorliegende Erfindung ist jedoch keineswegs nur auf diese Ausführungsbeispiele oder auf die Darstellungen in den Zeichnungen beschränkt, sondern der Umfang der Erfindung wird vielmehr durch die nachstehenden Ansprüche definiert.

Claims (22)

  1. Eine Vorrichtung zum Mischen medizinischer Flüssigkeiten, wobei die Vorrichtung (100) eine Einlassanschluss (101) zum Aufnehmen von mindestens einer medizinischen Flüssigkeit, einen Injektionsanschluss (102) zum Injizieren einer zweiten medizinischen Flüssigkeit, einen Auslassanschluss (103) zum Ausgeben eines gemischten Flusses der ersten und zweiten medizinischen Flüssigkeiten, einen ersten Leitungskanal (104), der sich zwischen dem Injektionsanschluss (102) und dem Einlassanschluss (101) erstreckt, und einen zweiten Leitungskanal (105) aufweist, der sich zwischen dem Einlassanschluss (101) und dem Auslassanschluss (103) erstreckt, wobei der Injektionsanschluss (102) von einer flüssigkeitsundurchlässigen Membran (106) abgedichtet ist, welche von einer Injektionsnadel durchdrungen werden kann, wenn die zweite medizinische Flüssigkeit injiziert wird, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (100) mindestens einen ersten Bereich (107), der aus einem ersten Material hergestellt ist und einen zweiten Bereich (108) umfasst, der aus einem zweiten Material hergestellt ist, wobei das zweite Material im Wesentlichen elastischer ist als das erste Material, und der Einlassanschluss (101) und der Injektionsanschluss (102) in dem ersten Bereich (107) umfasst sind, und der Auslassanschluss (103) in dem zweiten Bereich (108) umfasst ist, wobei die ersten (107) und zweiten (108) Bereiche aneinander mittels einer kombinierten Reibungskupplung (109, 110) und Schnappverbindung (111, 112) befestigt sind, die eine erste Haltekraft bereitstellen.
  2. Eine Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Bereich (107) eine ringförmige, sich verjüngende Nut (109) aufweist, und der zweite Bereich (108) einen ringförmigen, sich verjüngenden Rand (110) aufweist, und dass der erste Bereich (107) ein erstes Schnappelement (111) aufweist, und dass der zweite Bereich (108) ein zweites Schnappelement (112) aufweist, wobei die Nut (109) zum passgenauen Aufnehmen des Randes (110) ausgestaltet und angeordnet ist, um einen Teil der ersten Haltekraft bereitzustellen, und das erste Schnappelement (111) zum Zusammenwirken mit dem zweiten Schnappelement (112) ausgebildet und angeordnet ist, um den restlichen Teil der ersten Haltekraft bereitzustellen.
  3. Eine Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Auslassanschluss (103) ein Rohr (113) aus dem elastischen zweiten Material aufweist, wobei das Rohr (113) zum passgenauen Aufnehmen eines Durchdringelements (214) eines Infusionsschlauchs (215) ausgestaltet und angeordnet ist, um das Durchdringelement (214) mit einer zweiten Haltekraft festzuhalten.
  4. Eine Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Auslassanschluss (103) ein Rohr (113) aus dem elastischen zweiten Material aufweist, wobei das Rohr einen ersten Durchmesser (116) an einem ersten Ende, das dem ersten Bereich zugewandt ist, und einen zweiten Durchmesser (117) an einem zweiten Ende, das dem Auslassanschluss (103) zugewandt ist, aufweist, wobei das Rohr (113) mit einem kleineren zweiten Durchmesser (117) als dem ersten Durchmesser (116) ausgestaltet und angeordnet ist, um ein auslaufsicheres Einführen eines Durchdringelements (214) eines Infusionsschlauchs (215) zu ermöglichen.
  5. Eine Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Bereich (107) eine ringförmig sich verjüngende Nut (109) umfasst, dass der zweite Bereich (108) einen ringförmigen, sich verjüngenden Rand (110) umfasst, und dass der Auslassanschluss (103) ein Rohr (113) aus dem elastischen zweiten Material aufweist, wobei die Nut (109) zum Festhalten des Randes (110) mit einer ersten Haltekraft ausgestaltet und angeordnet ist, und das Rohr (113) ausgestaltet und angeordnet ist, ein Durchdringelement (214) eines Infusionsschlauchs (215) mit einer zweiten Haltekraft auf eine Weise zurückzuhalten, dass die ersten und zweiten Haltekräfte beide größer als 15 Newton in 30 Sekunden sind, und die erste Haltekraft größer ist als die zweite Haltekraft.
  6. Eine Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Auslassanschluss (103) von einem Sperrelement (118) abgedichtet ist, welches ausgestaltet und angeordnet ist, um von einem Durchdringelement (214) eines Infusionsschlauchs (215) zerrissen zu werden, um einen Durchlauf für den gemischten Fluss von dem Einlassanschluss (101) zu dem Auslassanschluss (103) zu öffnen.
  7. Eine Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Bereich (107) aus einem thermoplastischen Polymermaterial spritzgegossen wurde.
  8. Eine Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Bereich (107) aus Polypropylen, Polycarbonat oder einem ABS-Polymer hergestellt ist.
  9. Eine Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Bereich (108) aus einem elastomeren Polymermaterial oder einem synthetischen Gummimaterial hergestellt ist.
  10. Eine Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Einlassanschluss (101) ein steifes Spitzenelement (114) zum Durchdringen eines flüssigkeitsundurchlässigen Septums (119) eines Flüssigkeitsbehälters (120) aufweist, der die erste medizinische Flüssigkeit enthält.
  11. Eine Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Bereich (307; 407) ein Verschlusselement (321; 421) zum permanenten Koppeln an einen Flüssigkeitstransferanschluss (122; 222) eines Flüssigkeitsbehälters (120; 220) aufweist, der die erste medizinische Flüssigkeit enthält.
  12. Eine Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Einlassanschluss (301) ein steifes Spitzenelement (314) aufweist, dass mindestens ein Widerhakenele ment (321) zum Erfassen einer inneren Oberfläche eines Flüssigkeitstransferanschlusses (122) eines Flüssigkeitsbehälters (120) aufweist, der die erste medizinische Flüssigkeit enthält.
  13. Eine Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Einlassanschluss (401) ein steifes Spitzenelement (414) aufweist, das mindestens ein Hakenelement (421) zum Erfassen einer äußeren Oberfläche eines Flüssigkeitstransferanschlusses (222) eines Flüssigkeitsbehälters (220) aufweist, der die erste medizinische Flüssigkeit enthält.
  14. Eine Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Auslassanschluss (103) von einem Sperrelement (118) abgedichtet ist, welches integriert ist mit und hergestellt aus demselben Material wie der Auslassanschluss (103).
  15. Eine Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Auslassanschluss (103) von einem Sperrelement (118) abgedichtet ist, welches ausgestaltet und angeordnet ist, um von einem Durchdringelement (214) eines zusätzlichen Spitzenelements (207) zerrissen zu werden, um Durchlauf des gemischten Flusses von dem Einlassanschluss (101) mittels des zweiten Leitungskanals (105) durch das zusätzliche Spitzenelement (207) in einen Infusionsschlauch (215) hinein zu ermöglichen.
  16. Eine Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die flüssigkeitsundurchlässige Membran (106) des Injektionsanschlusses (102) ausgestaltet und angeordnet ist, um von der Injektionsnadel durchdrungen zu werden, wobei die Injektionsnadel (123) von einer Flüssigkeitstransfervorrichtung (124) bereitgestellt wird, welche an einem Ende an ein zweites medizinisches Flüssigkeitsreservoir (125) angeschlossen werden kann, und welche eine zusätzliche flüssigkeitsundurchlässige Membran (126) an dem anderen Ende aufweist, welche ausgestaltet und angeordnet ist, um in einem Doppelmembran (106; 126) Bajonettverschluss mit dem Injektionsanschluss (102) einbezogen zu werden.
  17. Eine Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (100) ein Basiselement (127) aufweist, das es der Vorrichtung ermöglicht, vor einer Infusion in einer horizontalen Stellung zu liegen.
  18. Eine Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (100) ein Griffstück (128) aufweist, das den Anschluss der Vorrichtung an einen Flüssigkeitsbehälter (120) erleichtert.
  19. Eine Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Bereich (108) ein Verschlusskappenelement (129) aufweist, das Kontamination verhindert, welches geöffnet werden kann, um den Auslassanschluss (103) zugänglich zu machen.
  20. Eine Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung weniger als fünf Komponenten umfasst, die aneinander befestigt sind.
  21. Eine Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung nur aus der flüssigkeitsundurchlässigen Membran (106), dem ersten Bereich (107), dem zweiten Bereich (108), und einer entfernbaren Kappe (130) zum Verhindern von Kontamination des Einlassanschlusses (101) besteht.
  22. Eine Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Bereich (508) der Vorrichtung (500) an einer Tropfkammer (531) eines Infusionsschlauchs (515) befestigt ist.
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