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DE60312779T2 - Vorrichtung zum Aufbewahren und Ausgeben eines Produktes, insbesondere eines kosmetischen Produktes - Google Patents

Vorrichtung zum Aufbewahren und Ausgeben eines Produktes, insbesondere eines kosmetischen Produktes Download PDF

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DE60312779T2
DE60312779T2 DE2003612779 DE60312779T DE60312779T2 DE 60312779 T2 DE60312779 T2 DE 60312779T2 DE 2003612779 DE2003612779 DE 2003612779 DE 60312779 T DE60312779 T DE 60312779T DE 60312779 T2 DE60312779 T2 DE 60312779T2
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LOreal SA
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft die Vorrichtungen zum Verpacken und Abgeben mindestens eines Produkts, insbesondere eines kosmetischen oder Pflegeprodukts.
  • Unter "kosmetisches Produkt" versteht man ein Produkt, wie es in der Richtlinie 93/35/EWG des Rats vom 14. Juni 1993 definiert ist.
  • Man kennt insbesondere aus der Anmeldung FR-A-2 805 720 Verpackungs- und Abgabevorrichtungen, die einen ein Produkt enthaltenden Behälter und ein Auftragorgan umfassen, das auf dem Behälter so angeordnet ist, dass es mit dem in ihm enthaltenen Produkt versorgt wird. Das Auftragorgan besteht beispielsweise aus einem Schaum mit offenen Zellen, der von dem von dem Behälter kommenden Produkt durchquert wird und dessen Oberfläche zum Auftragen des Produkts beispielsweise auf die Haut dient.
  • Derartige Vorrichtungen können nicht vollständig an das Auftragen eines Produkts angepasst sein, das feste Körper von einer relativ großen Größe enthält, beispielsweise Schuppen, da diese im Inneren des Auftragorgans zurückgehalten werden und die zum Auftragen dienende Oberfläche nicht erreichen können.
  • Die Anmeldung FR-A-2 617 024 hat eine Schminkeinheit zum Gegenstand, die einerseits eine Nagellackflasche und andererseits ein Lippenstiftrohr umfasst, das in der Kappe der Nagellackflasche angeordnet ist. Die Fläche zum Auftragen des Nagellacks besteht aus einem Nagellackpinsel, der nicht notwendigerweise mit der den Nagellack enthaltenden Flasche während des Auftrags des Lacks fest verbunden ist.
  • Man kennt ferner aus der europäischen Patentanmeldung EP-A-1 044 625 eine Auftrageinheit, die einen mit einem Auftragorgan versehenen Behälter umfasst, der ein erstes Produkt enthält. Dieser Behälter ist mit einer Kapsel ausgerüstet, die ein zweites Produkt in Form eines festen Kuchens oder eines Pulvers umfasst. Dieses zweite Produkt kann mit dem Auftragorgan in Kontakt kommen, wenn die Kapsel an dem Behälter befestigt ist.
  • Es kann sich für den Benutzer als schwierig herausstellen, mit einer solchen Auftrageinheit die Menge des zweiten Produkts, mit der sich das Auftragorgan lädt, zu dosieren.
  • Außerdem ist das in der Kapsel enthaltene zweite Produkt mit der umgebenden Luft in Kontakt, wenn diese abgenommen wird, was ein Konservierungsproblem stellen kann, insbesondere wenn das zweite Produkt mindestens ein flüchtiges Lösungsmittel enthält.
  • Es besteht ein Bedarf daran, über eine Verpackungs- und Auftragvorrichtung zu verfügen, die die genannten Nachteile ganz oder teilweise beseitigt.
  • Gemäß einem ihrer Aspekt ist Gegenstand der Erfindung eine Verpackungs- und Auftragvorrichtung, die diese Anforderung erfüllen kann, umfassend:
    • – einen Behälter, der ein erstes Produkt enthält,
    • – eine während des Auftrags mit dem Behälter fest verbundene Auftragfläche, wobei diese Auftragfläche es gestattet, das erste Produkt auf die zu behandelnde Oberfläche, beispielsweise die Haut, die Lippen, die Nagel, die Wimpern oder die Augenbrauen, zu übertragen,
    • – eine Verschlusskapsel, die ausgebildet ist, um auf dem Behälter abnehmbar befestigt zu werden, wobei diese Verschlusskapsel umfasst:
    • – Befestigungsmittel, um die Befestigung der Verschlusskapsel auf dem Behälter zu gestatten,
    • – mindestens eine ein zweites Produkt enthaltende Aufnahme, wobei diese Aufnahme sich auf einer dem Befestigungsmittel entgegengesetzten Seite der Kapsel öffnen kann, um die Entnahme des in der Aufnahme vorhandenen zweiten Produkts zu gestatten.
  • Die Verschlusskapsel kann den das erste Produkt enthaltenden Behälter schließen.
  • Die Aufnahme kann von einem abnehmbaren oder nicht abnehmbaren Teil der Verschlusskapsel abgegrenzt sein.
  • Mit einer solchen Vorrichtung ist es möglich, eine Schminkung durchzuführen, indem man auf die Haut beispielsweise feste Körper aufträgt, die die Auftragfläche ausgehend von dem Behälter nicht erreichen konnten, wobei diese festen Körper beispielsweise aus Schuppen bestehen, indem diese festen Körper in der Aufnahme angeordnet werden und sie vor dem Auftrag mit der Auftragfläche entnommen werden.
  • Außerdem ist es möglich, die Kapsel so auszubilden, dass die Aufnahme im Wesentlichen dicht geschlossen werden kann, selbst wenn die Kapsel abgenommen ist, was eine gute Konservierung des Produkts im Inneren gestattet.
  • Die Befestigungsmittel können beispielsweise ein Gewinde, ein Relief umfassen, das dazu bestimmt ist, das Einklinken zu gestatten, beispielsweise eine Nut oder einen ringförmigen Wulst oder einen Teil, der dazu bestimmt ist, durch Reibung mit dem Behälter zusammenzuwirken.
  • Die Befestigungsmittel können einen Montagemantel umfassen, der einen Raum im Inneren des Mantels begrenzt, der ausgebildet ist, um darin mindestens teilweise den Behälter einzuführen.
  • Die Befestigungsmittel können ausgebildet sein, um eine dichte Schließung des Behälters zu gestatten, insbesondere einer das erste Produkt enthaltenden Aufnahme, wenn die Verschlusskapsel an ihrem Platz ist. Die Verschlusskapsel kann ausgebildet sein, um die Auftragfläche gegenüber dem Äußeren zu isolieren, wenn sie auf dem Behälter an ihrem Platz ist.
  • Gegenstand der Erfindung ist ferner gemäß einem anderen ihrer Aspekte eine Verpackungs- und Auftragvorrichtung, umfassend:
    • – einen Behälter, der ein erstes Produkt enthält,
    • – eine Verschlusskapsel, die ausgebildet ist, um auf dem Behälter abnehmbar befestigt zu werden,
    • – eine Auftragfläche, die in der von dem Behälter und der Verschlusskapsel gebildeten Einheit enthalten sein kann, wenn der Behälter durch die Verschlusskapsel geschlossen ist, wobei diese Auftragfläche mit dem Behälter fest verbunden oder nicht sein kann,
    • – mindestens eine Aufnahme, die von einem abnehmbaren Teil der Kapsel begrenzt ist, wobei dieser abnehmbare Teil auf einem Basisteil der Kapsel befestigt werden kann, wobei der abnehmbare Teil ausgebildet ist, um die Öffnung der Aufnahme unabhängig von der Befestigung des abnehmbaren Teils auf dem Basisteil zu gestatten, wobei die Aufnahme mindestens partiell ein Auftragorgan und/oder ein zweites Produkt enthalten kann.
  • Das erste Produkt kann ein kosmetisches oder Pflegeprodukt sein, das beispielsweise fest oder flüssig sein kann.
  • Das erste Produkt kann beispielsweise in der Form eines festen Blocks, der einen Kuchen oder einen Stab bildet, vorliegen und die Auftragfläche kann aus mindestens einem Teil der Oberfläche dieses Blocks gebildet sein. Das erste Produkt kann beispielsweise dazu bestimmt sein, die Lippen oder die Haut zu behandeln oder zu schminken.
  • Wenn das Produkt flüssig oder insbesondere pulverförmig ist, kann die Auftragfläche auch von einem ersten Auftragorgan gebildet sein, das beispielsweise auf dem Behälter befestigt ist und durch den Behälter mit Produkt gespeist wird oder ausgebildet ist, um Produkt zu entnehmen, indem es in den Behälter eingeführt wird.
  • Das erste Auftragorgan kann mindestens teilweise in einen inneren Raum der Verschlusskapsel eintreten, wenn diese den Behälter schließt.
  • Das erste Auftragorgan kann einen Oberflächenzustand und verschiedene Formen aufweisen und die Auftragfläche kann beispielsweise eine nach außen allgemein konvexe Form haben.
  • Das erste Auftragorgan kann porös sein.
  • Es kann beispielsweise einen Schaum mit offenen oder geschlossenen Zellen umfassen.
  • Es kann komprimierbar sein, beispielsweise einen elastisch verformbaren Werkstoff umfassen, wie einen Schaum aus Polyurethan, Polyester, Polyether, PVC, NBR oder einem Filz.
  • Es kann auch aus einem nicht komprimierbarem Werkstoff hergestellt sein, wie einem Sintermaterial, beispielsweise einem Sintermaterial aus Polyethylen, PVC, EVA, Polyamid, Messing.
  • Insbesondere wenn das erste Auftragorgan einen nicht porösen, verformbaren oder nicht verformbaren Werkstoff umfasst, kann es mit mindestens einer Öffnung versehen sein, die den Durchgang des Produkts gestattet.
  • Das erste Auftragorgan kann außen eine Haut umfassen, die aus einem durchlässigen Werkstoff hergestellt ist und von mindestens einer Öffnung durchquert ist, die den Durchgang des ersten Produkts gestattet.
  • Die Auftragfläche des ersten Auftragorgans kann auch beispielsweise durch ein Gewebe, ein Vlies, ein Sieb oder ein Leder definiert sein.
  • Das erste Auftragorgan kann mehrere Schichten von verschiedenen Naturen umfassen.
  • Die genannte Aufnahme kann auf verschiedene Weisen geformt sein.
  • Die Verschlusskapsel kann beispielsweise mindestens einen Deckel umfassen, der eine Schließstellung einnehmen kann, in der er die Aufnahme schließt, und eine offene Stellung, in der er die Aufnahme zugänglich macht.
  • Dieser Deckel kann mit dem Rest der Verschlusskapsel, wenn er in der offenen Stellung ist, verbunden sein oder nicht. Wenn der Deckel mit dem Rest der Verschlusskapsel in der offenen Stellung verbunden ist, so kann dies beispielsweise über ein Folienscharnier oder anderes stattfinden. Der Deckel kann beispielsweise je nach der Natur des Produkts eine Dichtungslippe umfassen oder nicht.
  • Wie oben erwähnt, kann die Aufnahme von einem abnehmbaren Teil der Kapsel begrenzt sein.
  • Dieser abnehmbare Teil kann einen Körper, der auf einem Basisteil der Kapsel abnehmbar befestigt werden kann, und einen bezüglich dieses Körpers beweglichen Deckel umfassen, der mit diesem beispielsweise über ein Scharnier, insbesondere ein Folienscharnier, verbunden ist.
  • Der Deckel und der Körper des abnehmbaren Teils können so ausgebildet sein, dass sie die Aufnahme im Wesentlichen dicht schließen können.
  • Die Befestigung des Körpers des abnehmbaren Teils auf dem Basisteil der Kapsel kann auf verschiedene Weisen stattfinden, beispielsweise durch Einklinken, durch Verschrauben oder durch Reibung.
  • Je nach der gewünschten Ästhetik kann der abnehmbare Teil der Kapsel aus einem anderen Werkstoff und/oder mit einer anderen Farbe als der Basisteil der Kapsel ausgeführt sein.
  • Die Verschlusskapsel kann einen Spiegel umfassen, der beispielsweise von ihrem Deckel getragen ist.
  • Die Kapsel kann mindestens eine Dichtungslippe umfassen, die mit dem Behälter so zusammenwirken kann, dass dieser im Wesentlichen dicht geschlossen wird.
  • Wenn die Aufnahme ein Produkt aufnimmt, kann dieses beispielsweise ein pulverförmiges verdichtetes oder nicht verdichtetes Produkt, eine Creme, ein Gel sein und feste Körper, wie Schuppen und/oder Pigmente, beispielsweise Perlmutt, umfassen oder nicht.
  • Das erste und das zweite Produkt, die in dem Behälter bzw. in der Aufnahme enthalten sind, können komplementär sein, d.h. dazu bestimmt sein, gleichzeitig oder nacheinander auf denselben behandelten Bereich aufgetragen zu werden.
  • Die Farbe des zweiten Produkts kann von der des ersten Produkts verschieden sein.
  • Eines der beiden Produkte kann ein Schminkprodukt oder Pflegeprodukt sein und das andere ein Produkt, das dazu bestimmt ist, die Farbe und/oder die Textur des ersten Produkts so zu verändern, dass seine Farbe beispielsweise an eine besondere Hautfarbe oder eine besondere Schminkung angepasst wird.
  • Das zweite Produkt kann in die Aufnahme eingebracht werden, indem es beispielsweise in diese gegossen wird oder indem es in einem Napf oder in einem Behälter vorliegt, der seinerseits mindestens teilweise in die Aufnahme eingeführt ist.
  • Bei einem Ausführungsbeispiel der Erfindung kann die Aufnahme auch ein zweites Auftragorgan aufnehmen, wobei dieses beispielsweise einen beflockten oder nicht beflockten Schaum, ein Gewebe, ein Vlies, einen Pinsel oder eine Bürste umfassen kann, wobei diese Liste nicht begrenzend ist.
  • Der Behälter kann beispielsweise eine verformbare Wand mit oder ohne Formspeicher umfassen.
  • Der Behälter kann auch nicht mit veränderlichem Volumen sein, wobei die Versorgung der Auftragfläche mit Produkt beispielsweise durch Kapillarität und/oder durch Schwerkraft, gegebenenfalls durch Wenden des Behälters, stattfindet.
  • Der Behälter kann auch gegebenenfalls eine Pumpe oder ein Ventil umfassen.
  • Die Verschlusskapsel kann mindestens einen transparenten Abschnitt umfassen oder auch ganz aus einem transparenten Werkstoff hergestellt sein. Dies kann beispielsweise gestatten, die Natur und/oder die Farbe des in der Aufnahme der Verschlusskapsel enthaltenen Produkts festzustellen, selbst wenn die Aufnahme geschlossen ist.
  • Die Kapsel kann einstückig oder nicht einstückig beispielsweise aus Kunststoff hergestellt sein.
  • Die Verschlusskapsel kann mehrere Aufnahmen umfassen, die übereinander angeordnet sein können.
  • Die Verschlusskapsel kann beispielsweise einen Stapel von Gehäusen umfassen, die miteinander durch Scharniere verbunden sind.
  • Diese Scharniere können beispielsweise winkelmäßig um eine Stapelachse der Gehäuse versetzt sein.
  • Gegenstand der Erfindung ist ferner gemäß einem anderen ihrer Aspekte ein Verfahren zum Auftragen einer insbesondere kosmetischen oder Pflegezusammensetzung, beispielsweise auf die Haut, umfassend die folgenden Schritte:
    • – mit einer Auftragfläche, die mit einem ein erstes Produkt enthaltenden Behälter fest verbunden ist, ein zweites Produkt entnehmen, das in mindestens einer Aufnahme einer Kapsel zum Verschließen dieses Behälters enthalten ist, wobei die Entnahme stattfindet, während die Verschlusskapsel vom Behälter getrennt wird,
    • – dieses zweite Produkt auf eine Person auftragen.
  • Gegenstand der Erfindung ist ferner gemäß einem anderen ihrer Aspekte ein Verfahren zum Auftragen einer insbesondere kosmetischen oder Pflegezusammensetzung beispielsweise auf die Haut, umfassend den folgenden Schritt:
    • – ein Produkt entnehmen, das in einer Aufnahme einer Verschlusskapsel enthalten ist, die ausgebildet ist, um auf einem ein anderes Produkt enthaltenden Behälter abnehmbar befestigt werden zu können, wobei auf diesem Behälter ein Auftragorgan angeordnet ist, wobei dieses Auftragorgan mindestens teilweise im Inneren eines inneren Raums der Kapsel vorhanden ist, wenn diese auf dem Behälter an ihrem Platz ist.
  • Diese Entnahme kann stattfinden, ohne den Innenraum der Kapsel zu durchqueren, die das auf dem Behälter angeordnete Auftragorgan aufnimmt. Die Entnahme kann bei spielsweise mit Hilfe eines Fingers oder eines Auftragelements stattfinden, während die Verschlusskapsel auf dem Behälter an ihrem Platz ist.
  • Gegenstand der Erfindung ist ferner gemäß einem anderen ihrer Aspekte ein Verfahren zur Bildung einer personalisierten Verpackungs- und Abgabevorrichtung, umfassend die folgenden Schritte:
    • – einen ein erstes Produkt enthaltenden Behälter liefern,
    • – eine Wahl aus einer Gruppe von Verschlusskapseln oder abnehmbaren Teilen von Verschlusskapseln vornehmen, die jeweils ein vom ersten Produkt verschiedenes zweites Produkt und/oder ein Auftragorgan enthalten,
    • – eine ausgewählte Verschlusskapsel mit dem Behälter zusammenfügen oder einen ausgewählten aufnehmbaren Teil auf einem Basisteil der Verschlusskapsel anbringen und gegebenenfalls die Einheit auf den Behälter aufsetzen.
  • Zum besseren Verständnis der Erfindung folgt eine ausführliche Beschreibung von nicht begrenzenden Ausführungsbeispielen, in der auf die beiliegende Zeichnung Bezug genommen wird. in der:
  • 1 eine schematische auseinander gezogene Seitenansicht einer Verpackungs- und Abgabevorrichtung gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist,
  • 2 die Vorrichtung von 1 nach Montage der Verschlusskapsel auf dem Behälter zeigt,
  • 3 ein schematischer axialer Schnitt des Basisteils der Verschlusskapsel der Vorrichtung der 1 und 2 ist,
  • 4 getrennt schematisch in Perspektive den abnehmbaren Teil der Verschlusskapsel der 1 und 2 zeigt,
  • 5 eine 4 entsprechende Ansicht einer Ausführungsvariante des abnehmbaren Teils ist,
  • 6 und 7 zwei Arten unter anderen zeigen, die Entnahme des in der Aufnahme der Verschlusskapsel enthaltenen Produkts vorzunehmen,
  • 8 und 9 schematische Ausführungsvarianten der Verschlusskapsel zeigen, bei denen die Verschlusskapsel einen abnehmbaren Teil umfasst,
  • 10 bis 12 schematische Teilansichten von Ausführungsvarianten der Erfindung sind,
  • 13 eine auseinander gezogene schematische Ansicht einer gemäß einem anderen Ausführungsbeispiel der Erfindung ausgeführten Verpackungs- und Abgabevorrichtung ist,
  • 14 die Vorrichtung von 13 mit der Verschlusskapsel an ihrem Platz zeigt,
  • 15, 16 und 17 Abwandlungen von Auftragorganen zeigen, wobei die 15 und 16 sich auf Auftragorgane, die in der Aufnahme des abnehmbaren Teils enthalten sind, und 17 auf ein mit dem Behälter fest verbundenes Auftragorgan beziehen,
  • 18 und 19 schematische auseinander gezogene Ansichten von zwei anderen Ausführungsbeispielen der Erfindung sind,
  • 20 und 21 schematische axiale Schnitte sind, die Ausführungsvarianten einer Verschlusskapsel ohne abnehmbaren Teil zeigen,
  • 22 eine schematische perspektivische Ansicht eines anderen Ausführungsbeispiels der Erfindung ist, bei der die Verschlusskapsel mehrere Aufnahmen umfasst,
  • 23 in Draufsicht die Vorrichtung von 22 nach Öffnung einer Aufnahme zeigt,
  • 24 und 25 die Möglichkeit zeigen, verschiedene Aufnahmen der Verschlusskapsel zugänglich zu machen,
  • 26 und 27 schematische Ansichten in Seitenansicht bzw. in einer Draufsicht gemäß XXVII von 26 eines anderen Beispiels einer erfindungsgemäß ausgeführten Vorrichtung und der einen abnehmbaren Teil umfassenden Verschlusskapsel sind, und
  • 28 eine 26 entsprechende Ansicht ist, die eine Verschlusskapselabwandlung ohne abnehmbaren Teil zeigt.
  • In den 1 und 2 ist eine Vorrichtung 1 dargestellt, die einen Behälter 2 und eine Verschlusskapsel 3 umfasst, die auf dem Behälter 2 abnehmbar befestigt werden kann.
  • Bei dem betrachteten Beispiel ist ein Auftragorgan 4 auf dem Behälter 2 so befestigt, dass es mit einem Produkt P1 gespeist werden kann, das in einer in dessen Innerem vorgesehenen Aufnahme enthalten ist, so dass dieses Produkt P1 auf Höhe der Außenfläche des Auftragorgans 4 vorhanden sein kann, die eine Auftragfläche 4a bildet. Die Verschlusskapsel 3 verschließt die Aufnahme des das Produkt P1 enthaltenden Behälters.
  • Der Behälter 2 kann beispielsweise eine verformbare Wand gegebenenfalls mit Formspeicher aufweisen, die es gestattet, sein Innenvolumen zu verkleinern, um den Durchgang des Produkts zur Auftragfläche 4a zu bewirken.
  • Das Auftragorgan 4 kann beispielsweise einen Block aus einem Schaum mit offenen Zellen oder ein Sintermaterial umfassen. Andere Auftragorgane können auch verwendet werden, ohne dass man den Rahmen der vorliegenden Erfindung verlässt, wie im Nachstehenden beschrieben wird.
  • Die Verschlusskapsel 3 umfasst einen Basisteil 6 und einen abnehmbaren Teil 7, der auch "Satellit" genannt werden kann.
  • In 3 ist der Basisteil 6 getrennt in einem axialen Schnitt gezeigt.
  • Man sieht, dass dieser einen ersten rohrförmigen Mantel 8 mit der Achse X umfasst, der ausgebildet ist, um auf ein Gewinde 9 des Behälters 2 aufgeschraubt zu werden, und eine koaxiale ringförmige Dichtungslippe 10, die ausgebildet ist, um sich an eine Fläche des Halses 11 des Behälters 2 dicht anzulegen, so dass die das Produkt P1 enthaltende Aufnahme geschlossen wird.
  • Der Basisteil 6 umfasst eine Querwand 14, an die der Mantel 8 und die Dichtungslippe 10 anschließen.
  • Ein zweiter Mantel 12 verlängert den ersten Mantel 8 oberhalb der Querwand 14, um die Befestigung des abnehmbaren Teils 7 auf dem Basisteil 6 zu gestatten.
  • Bei dem betrachteten Beispiel ist dieser zweite Mantel 12 innen mit Gewinde versehen, so dass er mit einem entsprechenden Gewinde 13, das auf dem abnehmbaren Teil 7 vorgesehen ist, zusammenwirkt.
  • Bei dem beschriebenen Beispiel ist der abnehmbare Teil ein einführbarer Teil, der mit dem zweiten Mantel 12 zusammenwirkt, der einen aufnehmenden Teil bildet. Eine solche Ausbildung kann es gestatten, dem abnehmbaren Teil ein größeres Fassungsvermögen zu gewährleisten.
  • Man verlässt jedoch den Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht, wenn der abnehmbare Teil einen aufnehmenden Teil bildet, der mit einem einführbaren Teil des Basisteils zusammenwirken kann.
  • Der erste Mantel 8 bildet mit der Querwand 14 einen Innenraum 16, in den der Behälter 2 und insbesondere das Auftragorgan 4 bei der Zusammenfügung des Behälters mit der Verschlusskapsel 3 mindestens teilweise eintreten kann.
  • In 4 ist der abnehmbare Teil 7 nach Abtrennung vom Basisteil 6 getrennt dargestellt.
  • Bei dem betrachteten Beispiel umfasst der abnehmbare Teil 7 einerseits einen Körper 18, der eine Aufnahme 17 bildet, und andererseits einen Deckel 19.
  • Die Aufnahme 17 enthält bei dem betrachteten Beispiel ein Produkt P2, das von dem Produkt P1 verschieden ist.
  • Der Deckel 19 kann eine ringförmige Dichtungslippe 20, die dazu bestimmt ist, auf der Innenfläche des Körpers 18 zum Aufliegen zu kommen, wenn der Deckel 19 geschlossen ist, und gegebenenfalls einen Spiegel 21 umfassen.
  • Der Deckel 19 ist bei dem betrachteten Beispiel mit dem Körper 18 durch ein Scharnier 24 verbunden, das beispielsweise ein Folienscharnier sein kann.
  • Das Scharnier 24 kann natürlich auch anders als in Form eines Folienscharniers ausgeführt sein.
  • Bei der in 5 dargestellten Ausführungsvariante ist das Produkt P2 in einem Napf 23 enthalten, der im Inneren des Körpers 18 angeordnet ist.
  • Das erste Produkt P1 kann beispielsweise eine flüssige Grundierung und das zweite Produkt P2 eine Zusammensetzung sein, die Schuppen oder Pigmente, wie Perlmutt, umfasst und die die Auftragfläche 4a nicht leicht erreichen kann, wenn sie in dem Behälter 2 enthalten wäre und das Auftragorgan 4 durchqueren müsste.
  • Um die Vorrichtung 1 zu verwenden, kann der Benutzer die Verschlusskapsel 3 abschrauben und auf der Auftragfläche 4a in der Aufnahme 17 im Inneren des Körpers 18 nach Öffnung des Deckels 19 Produkt P2 entnehmen, wie in 6 dargestellt.
  • Der Benutzer kann bequem das Auftragorgan 4 nach Wunsch mit dem Produkt P2 laden, um das gewünschte Schminkergebnis zu erhaltne.
  • Die Vorrichtung 1 eignet sich ganz besonders zum Auftragen von zwei komplementären Produkten P1 und P2, die gleichzeitig oder nacheinander in unterschiedlichen Anteilen verwendet werden können.
  • Das Produkt P2 kann insbesondere ein farbiges Produkt sein, und man kann davon mit dem Auftragorgan 4 gerade die Menge entnehmen, die erforderlich ist, um den gewünschten Farbton zu erhalten.
  • Wenn das Produkt P2 ein Produkt ist, dessen Konsistenz ihm gestattet, nicht in der Tiefe in das Auftragorgan 4 einzudringen, kann das von dem Auftragorgan 4 entnommene Produkt P2 beispielsweise durch Waschen oder durch Kontakt mit der Haut oder mit einem Reinigungsorgan leicht entfernt werden, was einen Vorteil darstellt, wenn ein und dasselbe Auftragorgan 4 dazu bestimmt ist, nacheinander mit Produkten P2 mit verschiedenen Farben verwendet zu werden.
  • Bei einer Ausführungsvariante der Erfindung wird das Produkt P2 nicht mit Hilfe des Auftragorgans 4, sondern mit einem anderen Auftragorgan oder mit dem Finger entnommen, wie in 7 dargestellt. Die Entnahme mit Hilfe eines anderen Auftragorgans oder mit Hilfe eines Fingers kann es gestatten, zu vermeiden, dass auf das Auftragorgan 4 Produkt P2 aufgetragen wird.
  • Die Verschlusskapsel 3 kann einen Basisteil 6 und einen abnehmbaren Teil 7 umfassen, die anders als durch Verschraubung zusammengefügt werden können.
  • Als Beispiel hat man in 8 eine Ausführungsvariante dargestellt, bei der der Basisteil 6 und der abnehmbare Teil 7 Reliefs 26 und 27 umfassen, die ausgebildet sind, um durch Einklinken zusammenzuwirken. Der abnehmbare Teil 7 umfasst beispielsweise eine kreisförmige Nut 27 und der Basisteil 6 einen entsprechenden Wulst 26. Der Basisteil 6 und der abnehmbare Teil 7 können auch durch Reibung zusammenwirken.
  • Man kann, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen, die Form des abnehmbaren Teils 7 ändern und diesen insbesondere mit einem vom Körper 18 trennbaren Deckel 19 auszuführen, beispielsweise einem Deckel 19, der ausgebildet ist, um auf ein Gewinde 30 des Körpers 18 aufgeschraubt zu werden, wie in 9 dargestellt.
  • Der Behälter 2 kann auch, ohne dass man den Rahmen der vorliegenden Erfindung verlässt, beispielsweise eine unter Druck stehende Kammer 31 umfassen, wie in 10 dargestellt, wobei die Auftragfläche 4a beispielsweise mit in der Kammer 31 enthaltenem Produkt mit Hilfe eines Ventils 32 gespeist wird. Dieses kann beispielsweise durch Bewegung eines Halters 33, auf dem das Auftragorgan 4 befestigt ist, bezüglich der Kammer 31 betätigt werden. Die Verschlusskapsel 3 kann nun ausgebildet sein, um auf diesem Halter 33 beispielsweise durch Einklinken abnehmbar befestigt zu werden. Gemäß einer Abwandlung kann eine Pumpe verwendet werden.
  • Man verlässt den Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht, wenn die Auftragfläche 4a nicht mit dem Behälter 2 sondern beispielsweise mit der Verschlusskapsel 3 fest verbunden ist, wie in 11 dargestellt ist.
  • Bei diesem Ausführungsbeispiel ist die Auftragfläche 4a von den Haaren 4 eines Pinsels gebildet, der zum Auftragen eines Nagellacks dient, wobei diese Haare von einer Stange 50 getragen sind.
  • Die Verschlusskapsel 3 umfasst einen Basisteil 6, der so ausgebildet ist, dass er auf den Behälter 2 aufgeschraubt werden kann, und umfasst einen abnehmbaren Teil 7 mit einer Aufnahme 17.
  • Der abnehmbare Teil 7 ist beispielsweise durch Einklinken auf dem Basisteil 6 befestigt, mit dem die Stange 50 verbunden ist.
  • Die Aufnahme 17 enthält ein Produkt P2 und kann durch einen Deckel 19 geschlossen werden, wobei dieser beispielsweise über ein Folienscharnier 24 mit dem Rest des abnehmbaren Teils verbunden ist.
  • Man verlässt den Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht, wenn das erste Produkt P1 in der Form eines relativ festen Blocks vorliegt. Die Auftragfläche 4a kann in diesem Fall von einem Teil der Außenfläche dieses Produktblocks gebildet sein.
  • Als Beispiel ist in 12 in herausgezogener Stellung ein Lippenstift dargestellt, der eine Auftragfläche 4a bildet und von einem Behälter 2 getragen ist, der von einem Lippenstifthülsenmechanismus gebildet ist.
  • Der Behälter kann durch eine Kapsel 3 geschlossen sein, die einen abnehmbaren Teil 7 und einen Basisteil 6 umfasst.
  • Die Aufnahme 17 kann bei einer Ausführungsvariante der Erfindung nicht ein Produkt, sondern ein zweites Auftragorgan enthalten, das gegebenenfalls mit einem anderen Produkt als dem in dem Behälter 2 enthaltenen Produkt geladen ist.
  • Bei dem Beispiel der 13 und 14 umfasst der abnehmbare Teil 7 ein Auftragorgan 40, das beispielsweise eine Bürste umfasst und an dem abnehmbaren Teil 7 bleibend oder nicht bleibend befestigt sein kann.
  • Man sieht in diesen Figuren, dass der Deckel 19 so ausgebildet sein kann, dass er sich an die Außenform des Auftragorgans 14 anschmiegt.
  • Man sieht auch, dass der Behälter 2 beispielsweise ein Rohr umfassen kann, dessen unteres Ende 41 warm verschweißt ist.
  • Das zweite Auftragorgan 40 kann verwendet werden, um das im Behälter 2 enthaltene Produkt aufzutragen, um beispielsweise eine Endbearbeitung nach der vorhergehenden Verwendung oder nicht des ersten Auftragorgans 4 durchzuführen.
  • Das Auftragorgan 40 kann auch mit einem zweiten Produkt geladen worden sein und das Auftragorgan 4 kann mit dem Auftragorgan 40 in Kontakt gebracht werden, um sich mit dem auf dem Auftragorgan 40 vorhandenen ersten Produkt zu laden.
  • Es können natürlich verschiedene Auftragorgane 40 verwendet werden, ohne dass man den Rahmen der vorliegenden Erfindung verlässt.
  • Man kann beispielsweise, wie in 15 dargestellt, ein Auftragorgan 40 verwenden, das an dem abnehmbaren Teil 7 nicht permanent befestigt ist und das während des Auftrags abgenommen werden kann oder abgenommen werden kann, um ersetzt zu werden.
  • Das Auftragorgan 40 kann einen Schaum umfassen, wie es bei dem Beispiel von 15 der Fall ist.
  • Das Auftragorgan 40 kann gegebenenfalls eine Beflockung 42 umfassen, wie in 16 dargestellt.
  • Das Auftragorgan 4 kann verschiedene Formen und Naturen aufweisen. Zur Veranschaulichung hat man in 17 ein Auftragorgan 4 dargestellt, das in dem Hals 11 des Behälters 2 befestigt ist und eine Haut 74 umfasst, die undurchlässig sein kann und die einen Block 75 aus komprimierbarem Werkstoff, beispielsweise einem Schaum, bedecken kann. Diese Haut ist von einer Öffnung 76 durchsetzt, die den Durchgang des Produkts gestattet.
  • Die Verschlusskapsel kann entweder ein Produkt oder ein Auftragorgan umfassen.
  • Dies kann dennoch auch anders sein, und die Verschlusskapsel kann gleichzeitig mindestens ein Produkt, das von dem im Behälter 2 enthaltenen Produkt verschieden ist, und mindestens ein zusätzliches Auftragorgan umfassen.
  • Dies wird in den 18 und 19 illustriert.
  • In 18 sieht man, dass der abnehmbare Teil 7 der Verschlusskapsel ein Auftragorgan 40 umfassen kann, das mit einem Behälter 43 fest verbunden sein kann, der ein Produkt enthält, das von dem im Behälter 2 enthaltenen Produkt verschieden ist. Dieser Behälter 43 kann ausgebildet sein, um auf dem Basisteil der Verschlusskapsel befestigt zu werden, wobei er beispielsweise einen Boden besitzt, der ausgebildet ist, um an dieser ein geklinkt zu werden. Ein Verschlussdeckel 19 kann vorgesehen sein, um beispielsweise durch Verschrauben an dem Behälter 43 befestigt zu werden.
  • Dieser kann dem Behälter 2 ähnlich sein oder nicht.
  • Man sieht in 18, dass der Basisteil 6 eine Aufnahme 17 umfassen kann, die ein Produkt P2 enthalten kann, wobei diese Aufnahme geschlossen ist, wenn der Behälter 43 auf dem Basisteil 6 befestigt ist.
  • Man verlässt den Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht, wenn die Verschlusskapsel 3 mehr als ein Auftragorgan umfasst.
  • Als Beispiel ist in 19 eine Vorrichtung dargestellt, die einen Behälter 2 umfasst, der durch eine Kapsel 3 geschlossen werden kann, die einen Basisteil 6 und eine Aufnahme umfasst, die durch einen Deckel 19 geschlossen werden kann, wobei dieser beispielsweise durch ein Folienscharnier mit dem Basisteil 6 verbunden sein kann. Diese Aufnahme kann ein Produkt oder ein Auftragorgan aufnehmen. Der Deckel 19 kann ausgebildet sein, um die Befestigung eines zweiten Behälters 63 zu gestatten, der Befestigungsmittel 60 umfasst.
  • Der Behälter 63 umfasst beispielsweise ein Auftragorgan 64 und eine Verschlusskapsel, die nach der Art des unter Bezugnahme auf die 13 beschriebenen Beispiels einen Basisteil 66 und einen abnehmbaren Teil 67 umfassen kann, der ein Auftragorgan aufnehmen kann.
  • Man verlässt den Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht, wenn die Verschlusskapsel 3 keinen abnehmbaren Teil umfasst, wie dies nun unter Bezugnahme auf 20 beschrieben wird.
  • Man sieht in dieser Figur, dass die Aufnahme 17 durch eine ringförmige Wand 44, die den ersten Mantel 8 verlängert, und durch eine Querwand 14 begrenzt sein kann.
  • Die Aufnahme 17 kann beispielsweise nach der Art der Ausführungsform der 1 und 2 durch einen Deckel 19 geschlossen sein.
  • Bei dem Beispiel von 20 stehen der Innenraum 16 und die Aufnahme 17 nicht miteinander in Verbindung, so dass, wenn die Verschlusskapsel 3 nicht auf dem Behälter 2 an ihrem Platz ist und der Deckel 19 in seiner Verschlussstellung ist, die Aufnahme 17 im Wesentlichen dicht geschlossen ist und das im Inneren enthaltene Produkt P2 unter guten Bedingungen konserviert bleibt.
  • Insbesondere, wenn das Produkt P2 kein flüchtiges Lösungsmittel enthält, kann eine Verbindung zwischen dem Innenraum 16 und der Aufnahme 17 hergestellt sein, wie in 21 dargestellt, und zwar beispielsweise mit Hilfe mindestens einer die Querwand 14 durchquerenden Öffnung 45. Man sieht ferner in 21, dass das Produkt P2 insbesondere in diesem Fall in einem Napf 23 enthalten sein kann.
  • Man verlässt den Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht, wenn die Verschlusskapsel 3 mehrere Aufnahmen 17 umfasst, die jeweils ein Auftragorgan oder ein Produkt enthalten können.
  • Als Beispiel hat man in den 22 bis 25 eine Verpackungs- und Abgabevorrichtung dargestellt, die einen Behälter 2, der ein erstes Produkt P1 enthält, und eine Verschlusskapsel 3 umfasst, die einen Basisteil, der auf dem Behälter 2 befestigt werden kann, um ihn zu schließen, und einen abnehmbaren Teil 7 umfasst, der eine Vielzahl von Aufnahmen 17 umfasst, die übereinander angeordnet werden können.
  • Jede Aufnahme 17 ist von einem napfförmigen Gehäuse 77 gebildet.
  • Mit Ausnahme des Gehäuses 77, das auf dem Basisteil 6 befestigt ist, sind die anderen Gehäuse 77 an dem unmittelbar darunter befindlichen Verschlussdeckel des Gehäuses befestigt oder sind ausgebildet, um für das unmittelbar darunter befindliche Gehäuse als Deckel zu dienen.
  • In dem Fall, in dem ein Gehäuse ausgebildet ist, um den Deckel des unmittelbar vorhergehenden Gehäuses zu bilden, kann die Bodenwand des Gehäuses auf ihrer Unterseite eine Dichtungslippe 20 umfassen, die ausgebildet sein kann, um sich an das unmittelbar darunter liegende Gehäuse dicht anzupassen.
  • Jede Lippe 20 kann außerdem einen Wulst 20a umfassen, der auf ihrer radial äußeren Fläche vorsteht und dazu bestimmt ist, in eine entsprechende Nut einzurasten, die auf dem unmittelbar darunter befindlichen Gehäuse vorgesehen ist.
  • In dem Fall, in dem ein Gehäuse 77 als Deckel für das unmittelbar darunter befindliche Gehäuse dient, können die beiden Gehäuse miteinander durch ein Scharnier, beispielsweise ein Folienscharnier 24, verbunden sein.
  • In dem Fall, in dem jedes Gehäuse 77 seinen eigenen Deckel besitzt und mit Ausnahme des vom Behälter 2 am weitesten entfernten Gehäuse 77 das unmittelbar darüber befindliche Gehäuse an diesem Deckel befestigt ist, kann jeder Deckel mit dem entsprechenden Gehäuse durch ein Scharnier 24, beispielsweise ein Folienscharnier, verbunden sein.
  • Jedes Gehäuse kann ferner, wie man in den Figuren sieht, eine zum Scharnier 24 diametral entgegengesetzte Einkerbung 78 umfassen, die die Öffnung der entsprechenden Aufnahme erleichtert.
  • Man sieht in dem dargestellten Beispiel, dass die Scharniere 24 nicht übereinander angeordnet sein können, wenn die Vorrichtung in Draufsicht betrachtet wird, sondern winkelmäßig um die Stapelachse der Gehäuse 77 herum versetzt sein können.
  • Die Aufnahmen 17 können verschiedene Produkte enthalten, beispielsweise Produkte mit verschiedenen Farben.
  • Der Benutzer kann die aus dem Stapel der Gehäuse 77 gebildete Säule auf der Höhe öffnen, die dem gewählten Produkt entspricht.
  • Bei dem Beispiel von 24 hat der Benutzer die Säule geöffnet, um das erste Gehäuse von unten zugänglich zu machen, während man im Beispiel von 25 sieht, dass der Benutzer entschieden hat, das zweite Gehäuse von unten zugänglich zu machen.
  • Das Vorhandensein der Scharniere 24 zwischen den Gehäusen gestattet es zu vermeiden, dass man bei der Verwendung ein Teil absetzen muss, und gestattet die Manipulation der Verschlusskapsel mit einer einzigen Hand.
  • Die Verschlusskapsel 3 mit mehreren Gehäusen 77 kann verschiedenen Behältertypen zugeordnet werden, beispielsweise einem Rohr 2, dessen unteres Ende warm verschweißt ist, wie 26 zeigt.
  • Bei dem Beispiel dieser Figur umfasst die Verschlusskapsel 3 einen Basisteil 6 und drei Gehäuse 77, die miteinander durch Scharniere 24 verbunden sind, die um die Stapelachse herum winkelmäßig versetzt sind.
  • Die verwendeten Scharniere können, wie dargestellt, zwei Verbindungslappen 24a, 24c und einen elastischen Lappen 24b umfassen, der zwischen den beiden Verbindungslappen gelegen ist, wobei dieser elastische Lappen 24b ausgebildet ist, um sich bei der Öffnung des Scharniers elastisch so zu verformen, dass er einen Zustand maximaler Spannung passiert, bevor der Grad der maximalen Öffnung erreicht wird, was zum Halt des Scharniers in offener Stellung mit einem ausreichenden Öffnungswinkel beiträgt, um den Inhalt der entsprechenden Aufnahme leicht zugänglich zu haben.
  • Paare von Angriffen 79, die dazu bestimmt sind, die Öffnung der Gehäuse zu erleichtern, können wie bei dem dargestellten Beispiel ausgebildet sein.
  • Jedes Paar von Angriffen kann einen mit dem Körper eines Gehäuses 77 fest verbundenen Angriff 79a und einen Angriff 79b umfassen, der mit dem Körper des unmittelbar darüber liegenden Gehäuses oder, im Fall des letzten Gehäuses 77, mit einem Deckel fest verbunden ist.
  • Jeder Angriff 79b kann durch eine Erweiterung eines an einem Gehäuse angelenkten Deckels gebildet sein. Mit Ausnahme des ersten Gehäuses von unten können alle Gehäuse 77 beispielsweise durch Verkleben oder durch Verschweißen an der Oberseite des Deckels befestigt sein, der dem unmittelbar darunter befindlichen Gehäuse zugeordnet ist.
  • Bei den Beispielen der 22 bis 27 ist das dem Basisteil 6 benachbarte Gehäuse 77 an diesem abnehmbar befestigt.
  • Man verlasst den Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht, wenn der Körper des ersten Gehäuses von unten mit dem Basisteil 6 einstückig gebildet ist und nicht abnehmbar mit diesem verbunden ist, wie man in 28 sehen kann.
  • Die Erfindung ist natürlich nicht auf die oben beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt.
  • Man kann insbesondere für ein und denselben Behälter 2 mehrere verschiedene Verschlusskapseln 3 vorsehen, die beispielsweise verschiedene Produkte und/oder verschiedene Auftragorgane enthalten, wobei der Benutzer die Freiheit hat, beispielsweise in Abhängigkeit von dem gewünschten Schminkergebnis mit dem Behälter eine Verschlusskapsel seiner Wahl zu kombinieren.
  • Man kann auch mit ein und demselben Basisteil 6 einen aus mehreren abnehmbaren Teilen gewählten abnehmbaren Teil 7 kombinieren, wobei der Benutzer aus diesen abnehmbaren Teilen 7 in Abhängigkeit von dem Produkt oder dem Auftragelement, das er verwenden möchte, vornimmt.
  • In der gesamten Beschreibung einschließlich der Ansprüche muss der Ausdruck "umfassend ein" verstanden werden als Synonym von "umfassend mindestens ein", außer wenn das Gegenteil angegeben ist.
  • Die Merkmale der verschiedenen Ausführungsformen können miteinander kombiniert werden.

Claims (35)

  1. Verpackungs- und Abgabevorrichtung (1), umfassend: einen Behälter (2), der ein erstes kosmetisches oder Pflegeprodukt (P1) enthält, – eine Kapsel (3) zum Verschließen des das erste Produkt enthaltenden Behälters, die dafür ausgebildet ist, an dem Behälter (2) lösbar befestigt zu werden, wobei diese Verschlusskapsel umfasst: – Befestigungsmittel, um die Befestigung der Verschlusskapsel (3) auf dem Behälter zu gestatten, – mindestens eine Aufnahme (17), die ein zweites kosmetisches oder Pflegeprodukt (P2) enthält, wobei diese Aufnahme (17) sich auf einer den Befestigungsmitteln entgegengesetzten Seite der Kapsel öffnen kann, um die Entnahme des in der Aufnahme vorhandenen zweiten Produkts (P2) zu gestatten, wobei die Aufnahme während der Entnahme des zweiten Produkts mit den Befestigungsmitteln fest verbunden ist, wobei die Vorrichtung dadurch gekennzeichnet ist, dass sie außerdem umfasst – eine Auftragfläche (4a), die während des Auftragens des ersten Produkts mit dem Behälter (2) fest verbunden ist.
  2. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, bei der die Aufnahme durch eine ringförmige Wand begrenzt ist, die einen Befestigungsmantel verlängert, der ausgebildet ist, um auf den Behälter aufgeschraubt zu werden.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass diese mindestens eine Aufnahme (17) durch einen abnehmbaren Teil (7) der Kapsel begrenzt ist.
  4. Verpackungs- und Abgabevorrichtung (1), umfassend: – einen Behälter (2), der ein erstes kosmetisches oder Pflegeprodukt (P1) enthält, – eine Verschlusskapsel (3), die ausgebildet ist, um auf dem Behälter (2) lösbar befestigt zu werden, – eine Auftragfläche (4a), die dafür geeignet ist, in der von dem Behälter und der Verschlusskapsel gebildeten Einheit enthalten zu sein, wenn der Behälter durch die Verschlusskapsel geschlossen ist, – mindestens eine Aufnahme (17), wobei die Aufnahme geeignet ist, mindestens teilweise ein Auftragorgan (40) und/oder ein zweites kosmetisches oder Pflegeprodukt (P2) zu enthalten, wobei die Verschlusskapsel mindestens einen Deckel umfasst, der eine Verschlussstellung, in der er die Aufnahme schließt, und eine offene Stellung einnehmen kann, in der er die Aufnahme zugänglich macht, wobei die Vorrichtung dadurch gekennzeichnet ist, das die Aufnahme durch einen abnehmbaren Teil (7) der Kapsel begrenzt ist, wobei dieser abnehmbare Teil (7) auf einem Basisteil (6) der Kapsel befestigt werden kann, wobei die Verschlusskapsel ausgebildet ist, um die Öffnung der Aufnahme unabhängig von der Befestigung des abnehmbaren Teils (7) auf dem Basisteil (6) zu gestatten.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der abnehmbare Teil (7) mindestens ein Produkt und mindestens ein Auftragorgan umfasst.
  6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der abnehmbare Teil (7) der Kapsel aus einem Werkstoff und/oder mit einer Farbe hergestellt ist, die von der bzw. von denen des Basisteils (6) verschieden ist.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der abnehmbare Teil (7) mindestens einen Körper (18; 77) und einen bezüglich des Körpers beweglichen Deckel (19) umfasst.
  8. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (19) und der Körper (18) so ausgebildet sind, dass sie diese mindestens eine Aufnahme (17) im Wesentlichen dicht schließen können.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigung des Körpers (18) des abnehmbaren Teils auf dem Basisteil (6) der Kapsel durch Einrasten, durch Verschraubung oder durch Reibung stattfindet.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Produkt (P1) ein kosmetisches oder Pflegeprodukt ist.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Produkt (P1) in der Form eines festen Blocks vorliegt.
  12. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Auftragfläche (4a) von mindestens einem Teil der Oberfläche des Blocks gebildet ist.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Auftragfläche (4a) durch ein erstes Auftragorgan (4) gebildet ist.
  14. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Auftragorgan (4) mindestens teilweise in einen Innenraum (16) der Verschlusskapsel (3) eintritt, wenn diese den Behälter (2) schließt.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Auftragorgan (4) ein nicht poröses Material umfasst.
  16. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Auftragorgan von mindestens einer Öffnung (76) durchquert wird, die den Durchgang des ersten Produkts (P1) gestattet.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 und 14, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Auftragorgan (4) porös ist.
  18. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Auftragorgan (4) einen Schaum umfasst.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Auftragorgan (4) ein komprimierbares Material umfasst.
  20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Auftragorgan außen eine aus einem undurchlässigen Werkstoff hergestellte Haut (74) umfasst, wobei diese Haut von mindestens einer Öffnung (76) durchsetzt ist, die den Durchgang des ersten Produkts (P1) gestattet.
  21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Auftragfläche (4a) durch ein Gewebe, ein Vlies, ein Sieb oder ein Leder gebildet ist.
  22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 13 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Auftragorgan (4) mehrere Schichten (74, 75) von verschiedenen Naturen umfasst.
  23. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusskapsel (3) mindestens einen Deckel (19) umfasst, der eine Verschlussstellung, in der er diese mindestens eine Aufnahme (17) schließt, und eine offene Stellung einnehmen kann, in der er die Aufnahme (17) zugänglich macht.
  24. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (19) mit dem Rest der Verschlusskapsel, wenn er in der offenen Stellung ist, durch ein Scharnier (24) verbunden ist.
  25. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusskapsel mehrere Aufnahmen umfasst, die übereinander angeordnet sein können.
  26. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusskapsel (3) einen Stapel von Gehäusen (77) umfasst, die durch Scharniere miteinander verbunden sind.
  27. Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Scharniere um eine Stapelachse der Gehäuse winkelmäßig versetzt sind.
  28. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kapsel (3) ausgebildet ist, um auf dem Behälter (2) durch Verschraubung, Einrastung oder Reibung befestigt zu werden.
  29. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusskapsel (3) ausgebildet ist, um eine dichte Verschließung einer das erste Produkt (P1) enthaltenden Aufnahme zu gestatten.
  30. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusskapsel (3) ausgebildet ist, um die Auftragfläche (4a) von dem Äußeren zu isolieren, wenn die Kapsel auf dem Behälter (2) an ihrem Platz ist.
  31. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kapsel (3) aus einem einzigen Teil aus Kunststoff hergestellt ist.
  32. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Aufnahme (17) ein zweites, zum ersten komplementäres Produkt (P2) enthält.
  33. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschlusskapsel (3) einen Spiegel (21) umfasst.
  34. Verfahren zum Auftragen einer insbesondere kosmetischen oder Pflegezusammensetzung, umfassend die folgenden Schritte: – mit einer Auftragfläche (4a), die mit einem ein erstes (P1) Produkt enthal tenden Behälter (2) fest verbunden ist, ein zweites Produkt (P2) entnehmen, das in mindestens einer Aufnahme (17) einer Kapsel (3) zum Verschließen dieses Behälters enthalten ist, wobei die Entnahme stattfindet, während die Kapsel (3) vom Behälter getrennt wurde, – dieses zweite Produkt (P2) auf eine Person auftragen.
  35. Verfahren zur Bildung einer personalisierten Verpackungs- und Abgabevorrichtung, umfassend die folgenden Schritte: – einen ein erstes Produkt (P1) enthaltenden Behälter (2) liefern, – eine Wahl aus einer Gruppe von Kapseln (3) zum Verschließen des das erste Produkt enthaltenden Behälters oder von abnehmbaren Teilen (7) von Kapseln zum Verschließen des das erste Produkt enthaltenden Behälters vornehmen, die jeweils ein vom ersten Produkt (P1) verschiedenes zweites Produkt (P2) und/oder ein Auftragorgan (40) enthalten, – eine ausgewählte Verschlusskapsel (3) mit dem Behälter (2) zusammenfügen oder einen ausgewählten abnehmbaren Teil (7) auf einem Basisteil (6) der Verschlusskapsel anbringen.
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