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Die
vorliegende Erfindung betrifft die Vorrichtungen zum Verpacken und
Abgeben mindestens eines Produkts, insbesondere eines kosmetischen oder
Pflegeprodukts.
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Unter "kosmetisches Produkt" versteht man ein
Produkt, wie es in der Richtlinie 93/35/EWG des Rats vom 14. Juni
1993 definiert ist.
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Man
kennt insbesondere aus der Anmeldung
FR-A-2 805 720 Verpackungs- und Abgabevorrichtungen,
die einen ein Produkt enthaltenden Behälter und ein Auftragorgan umfassen,
das auf dem Behälter
so angeordnet ist, dass es mit dem in ihm enthaltenen Produkt versorgt
wird. Das Auftragorgan besteht beispielsweise aus einem Schaum mit
offenen Zellen, der von dem von dem Behälter kommenden Produkt durchquert
wird und dessen Oberfläche
zum Auftragen des Produkts beispielsweise auf die Haut dient.
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Derartige
Vorrichtungen können
nicht vollständig
an das Auftragen eines Produkts angepasst sein, das feste Körper von
einer relativ großen
Größe enthält, beispielsweise
Schuppen, da diese im Inneren des Auftragorgans zurückgehalten
werden und die zum Auftragen dienende Oberfläche nicht erreichen können.
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Die
Anmeldung
FR-A-2 617
024 hat eine Schminkeinheit zum Gegenstand, die einerseits
eine Nagellackflasche und andererseits ein Lippenstiftrohr umfasst,
das in der Kappe der Nagellackflasche angeordnet ist. Die Fläche zum
Auftragen des Nagellacks besteht aus einem Nagellackpinsel, der
nicht notwendigerweise mit der den Nagellack enthaltenden Flasche
während
des Auftrags des Lacks fest verbunden ist.
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Man
kennt ferner aus der europäischen
Patentanmeldung
EP-A-1
044 625 eine Auftrageinheit, die einen mit einem Auftragorgan
versehenen Behälter
umfasst, der ein erstes Produkt enthält. Dieser Behälter ist
mit einer Kapsel ausgerüstet,
die ein zweites Produkt in Form eines festen Kuchens oder eines
Pulvers umfasst. Dieses zweite Produkt kann mit dem Auftragorgan
in Kontakt kommen, wenn die Kapsel an dem Behälter befestigt ist.
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Es
kann sich für
den Benutzer als schwierig herausstellen, mit einer solchen Auftrageinheit
die Menge des zweiten Produkts, mit der sich das Auftragorgan lädt, zu dosieren.
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Außerdem ist
das in der Kapsel enthaltene zweite Produkt mit der umgebenden Luft
in Kontakt, wenn diese abgenommen wird, was ein Konservierungsproblem
stellen kann, insbesondere wenn das zweite Produkt mindestens ein
flüchtiges
Lösungsmittel
enthält.
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Es
besteht ein Bedarf daran, über
eine Verpackungs- und Auftragvorrichtung zu verfügen, die die genannten Nachteile
ganz oder teilweise beseitigt.
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Gemäß einem
ihrer Aspekt ist Gegenstand der Erfindung eine Verpackungs- und
Auftragvorrichtung, die diese Anforderung erfüllen kann, umfassend:
- – einen
Behälter,
der ein erstes Produkt enthält,
- – eine
während
des Auftrags mit dem Behälter fest
verbundene Auftragfläche,
wobei diese Auftragfläche
es gestattet, das erste Produkt auf die zu behandelnde Oberfläche, beispielsweise
die Haut, die Lippen, die Nagel, die Wimpern oder die Augenbrauen,
zu übertragen,
- – eine
Verschlusskapsel, die ausgebildet ist, um auf dem Behälter abnehmbar
befestigt zu werden, wobei diese Verschlusskapsel umfasst:
- – Befestigungsmittel,
um die Befestigung der Verschlusskapsel auf dem Behälter zu
gestatten,
- – mindestens
eine ein zweites Produkt enthaltende Aufnahme, wobei diese Aufnahme
sich auf einer dem Befestigungsmittel entgegengesetzten Seite der
Kapsel öffnen
kann, um die Entnahme des in der Aufnahme vorhandenen zweiten Produkts
zu gestatten.
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Die
Verschlusskapsel kann den das erste Produkt enthaltenden Behälter schließen.
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Die
Aufnahme kann von einem abnehmbaren oder nicht abnehmbaren Teil
der Verschlusskapsel abgegrenzt sein.
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Mit
einer solchen Vorrichtung ist es möglich, eine Schminkung durchzuführen, indem
man auf die Haut beispielsweise feste Körper aufträgt, die die Auftragfläche ausgehend
von dem Behälter
nicht erreichen konnten, wobei diese festen Körper beispielsweise aus Schuppen
bestehen, indem diese festen Körper
in der Aufnahme angeordnet werden und sie vor dem Auftrag mit der
Auftragfläche
entnommen werden.
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Außerdem ist
es möglich,
die Kapsel so auszubilden, dass die Aufnahme im Wesentlichen dicht geschlossen
werden kann, selbst wenn die Kapsel abgenommen ist, was eine gute
Konservierung des Produkts im Inneren gestattet.
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Die
Befestigungsmittel können
beispielsweise ein Gewinde, ein Relief umfassen, das dazu bestimmt
ist, das Einklinken zu gestatten, beispielsweise eine Nut oder einen
ringförmigen
Wulst oder einen Teil, der dazu bestimmt ist, durch Reibung mit
dem Behälter
zusammenzuwirken.
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Die
Befestigungsmittel können
einen Montagemantel umfassen, der einen Raum im Inneren des Mantels
begrenzt, der ausgebildet ist, um darin mindestens teilweise den
Behälter
einzuführen.
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Die
Befestigungsmittel können
ausgebildet sein, um eine dichte Schließung des Behälters zu
gestatten, insbesondere einer das erste Produkt enthaltenden Aufnahme,
wenn die Verschlusskapsel an ihrem Platz ist. Die Verschlusskapsel
kann ausgebildet sein, um die Auftragfläche gegenüber dem Äußeren zu isolieren, wenn sie
auf dem Behälter
an ihrem Platz ist.
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Gegenstand
der Erfindung ist ferner gemäß einem
anderen ihrer Aspekte eine Verpackungs- und Auftragvorrichtung,
umfassend:
- – einen Behälter, der ein erstes Produkt
enthält,
- – eine
Verschlusskapsel, die ausgebildet ist, um auf dem Behälter abnehmbar
befestigt zu werden,
- – eine
Auftragfläche,
die in der von dem Behälter und
der Verschlusskapsel gebildeten Einheit enthalten sein kann, wenn
der Behälter
durch die Verschlusskapsel geschlossen ist, wobei diese Auftragfläche mit
dem Behälter
fest verbunden oder nicht sein kann,
- – mindestens
eine Aufnahme, die von einem abnehmbaren Teil der Kapsel begrenzt
ist, wobei dieser abnehmbare Teil auf einem Basisteil der Kapsel
befestigt werden kann, wobei der abnehmbare Teil ausgebildet ist,
um die Öffnung
der Aufnahme unabhängig
von der Befestigung des abnehmbaren Teils auf dem Basisteil zu gestatten, wobei
die Aufnahme mindestens partiell ein Auftragorgan und/oder ein zweites
Produkt enthalten kann.
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Das
erste Produkt kann ein kosmetisches oder Pflegeprodukt sein, das
beispielsweise fest oder flüssig
sein kann.
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Das
erste Produkt kann beispielsweise in der Form eines festen Blocks,
der einen Kuchen oder einen Stab bildet, vorliegen und die Auftragfläche kann aus
mindestens einem Teil der Oberfläche
dieses Blocks gebildet sein. Das erste Produkt kann beispielsweise
dazu bestimmt sein, die Lippen oder die Haut zu behandeln oder zu
schminken.
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Wenn
das Produkt flüssig
oder insbesondere pulverförmig
ist, kann die Auftragfläche
auch von einem ersten Auftragorgan gebildet sein, das beispielsweise
auf dem Behälter
befestigt ist und durch den Behälter
mit Produkt gespeist wird oder ausgebildet ist, um Produkt zu entnehmen,
indem es in den Behälter
eingeführt
wird.
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Das
erste Auftragorgan kann mindestens teilweise in einen inneren Raum
der Verschlusskapsel eintreten, wenn diese den Behälter schließt.
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Das
erste Auftragorgan kann einen Oberflächenzustand und verschiedene
Formen aufweisen und die Auftragfläche kann beispielsweise eine
nach außen
allgemein konvexe Form haben.
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Das
erste Auftragorgan kann porös
sein.
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Es
kann beispielsweise einen Schaum mit offenen oder geschlossenen
Zellen umfassen.
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Es
kann komprimierbar sein, beispielsweise einen elastisch verformbaren
Werkstoff umfassen, wie einen Schaum aus Polyurethan, Polyester,
Polyether, PVC, NBR oder einem Filz.
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Es
kann auch aus einem nicht komprimierbarem Werkstoff hergestellt
sein, wie einem Sintermaterial, beispielsweise einem Sintermaterial
aus Polyethylen, PVC, EVA, Polyamid, Messing.
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Insbesondere
wenn das erste Auftragorgan einen nicht porösen, verformbaren oder nicht
verformbaren Werkstoff umfasst, kann es mit mindestens einer Öffnung versehen
sein, die den Durchgang des Produkts gestattet.
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Das
erste Auftragorgan kann außen
eine Haut umfassen, die aus einem durchlässigen Werkstoff hergestellt
ist und von mindestens einer Öffnung durchquert
ist, die den Durchgang des ersten Produkts gestattet.
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Die
Auftragfläche
des ersten Auftragorgans kann auch beispielsweise durch ein Gewebe,
ein Vlies, ein Sieb oder ein Leder definiert sein.
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Das
erste Auftragorgan kann mehrere Schichten von verschiedenen Naturen
umfassen.
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Die
genannte Aufnahme kann auf verschiedene Weisen geformt sein.
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Die
Verschlusskapsel kann beispielsweise mindestens einen Deckel umfassen,
der eine Schließstellung
einnehmen kann, in der er die Aufnahme schließt, und eine offene Stellung,
in der er die Aufnahme zugänglich
macht.
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Dieser
Deckel kann mit dem Rest der Verschlusskapsel, wenn er in der offenen
Stellung ist, verbunden sein oder nicht. Wenn der Deckel mit dem Rest
der Verschlusskapsel in der offenen Stellung verbunden ist, so kann
dies beispielsweise über
ein Folienscharnier oder anderes stattfinden. Der Deckel kann beispielsweise
je nach der Natur des Produkts eine Dichtungslippe umfassen oder
nicht.
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Wie
oben erwähnt,
kann die Aufnahme von einem abnehmbaren Teil der Kapsel begrenzt
sein.
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Dieser
abnehmbare Teil kann einen Körper, der
auf einem Basisteil der Kapsel abnehmbar befestigt werden kann,
und einen bezüglich
dieses Körpers beweglichen
Deckel umfassen, der mit diesem beispielsweise über ein Scharnier, insbesondere
ein Folienscharnier, verbunden ist.
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Der
Deckel und der Körper
des abnehmbaren Teils können
so ausgebildet sein, dass sie die Aufnahme im Wesentlichen dicht
schließen
können.
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Die
Befestigung des Körpers
des abnehmbaren Teils auf dem Basisteil der Kapsel kann auf verschiedene
Weisen stattfinden, beispielsweise durch Einklinken, durch Verschrauben
oder durch Reibung.
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Je
nach der gewünschten Ästhetik
kann der abnehmbare Teil der Kapsel aus einem anderen Werkstoff
und/oder mit einer anderen Farbe als der Basisteil der Kapsel ausgeführt sein.
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Die
Verschlusskapsel kann einen Spiegel umfassen, der beispielsweise
von ihrem Deckel getragen ist.
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Die
Kapsel kann mindestens eine Dichtungslippe umfassen, die mit dem
Behälter
so zusammenwirken kann, dass dieser im Wesentlichen dicht geschlossen
wird.
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Wenn
die Aufnahme ein Produkt aufnimmt, kann dieses beispielsweise ein
pulverförmiges
verdichtetes oder nicht verdichtetes Produkt, eine Creme, ein Gel
sein und feste Körper,
wie Schuppen und/oder Pigmente, beispielsweise Perlmutt, umfassen
oder nicht.
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Das
erste und das zweite Produkt, die in dem Behälter bzw. in der Aufnahme enthalten
sind, können
komplementär
sein, d.h. dazu bestimmt sein, gleichzeitig oder nacheinander auf
denselben behandelten Bereich aufgetragen zu werden.
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Die
Farbe des zweiten Produkts kann von der des ersten Produkts verschieden
sein.
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Eines
der beiden Produkte kann ein Schminkprodukt oder Pflegeprodukt sein
und das andere ein Produkt, das dazu bestimmt ist, die Farbe und/oder
die Textur des ersten Produkts so zu verändern, dass seine Farbe beispielsweise
an eine besondere Hautfarbe oder eine besondere Schminkung angepasst
wird.
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Das
zweite Produkt kann in die Aufnahme eingebracht werden, indem es
beispielsweise in diese gegossen wird oder indem es in einem Napf
oder in einem Behälter
vorliegt, der seinerseits mindestens teilweise in die Aufnahme eingeführt ist.
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Bei
einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung kann die Aufnahme auch ein zweites Auftragorgan aufnehmen,
wobei dieses beispielsweise einen beflockten oder nicht beflockten
Schaum, ein Gewebe, ein Vlies, einen Pinsel oder eine Bürste umfassen kann,
wobei diese Liste nicht begrenzend ist.
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Der
Behälter
kann beispielsweise eine verformbare Wand mit oder ohne Formspeicher
umfassen.
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Der
Behälter
kann auch nicht mit veränderlichem
Volumen sein, wobei die Versorgung der Auftragfläche mit Produkt beispielsweise
durch Kapillarität
und/oder durch Schwerkraft, gegebenenfalls durch Wenden des Behälters, stattfindet.
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Der
Behälter
kann auch gegebenenfalls eine Pumpe oder ein Ventil umfassen.
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Die
Verschlusskapsel kann mindestens einen transparenten Abschnitt umfassen
oder auch ganz aus einem transparenten Werkstoff hergestellt sein.
Dies kann beispielsweise gestatten, die Natur und/oder die Farbe
des in der Aufnahme der Verschlusskapsel enthaltenen Produkts festzustellen, selbst
wenn die Aufnahme geschlossen ist.
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Die
Kapsel kann einstückig
oder nicht einstückig
beispielsweise aus Kunststoff hergestellt sein.
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Die
Verschlusskapsel kann mehrere Aufnahmen umfassen, die übereinander
angeordnet sein können.
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Die
Verschlusskapsel kann beispielsweise einen Stapel von Gehäusen umfassen,
die miteinander durch Scharniere verbunden sind.
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Diese
Scharniere können
beispielsweise winkelmäßig um eine
Stapelachse der Gehäuse
versetzt sein.
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Gegenstand
der Erfindung ist ferner gemäß einem
anderen ihrer Aspekte ein Verfahren zum Auftragen einer insbesondere
kosmetischen oder Pflegezusammensetzung, beispielsweise auf die
Haut, umfassend die folgenden Schritte:
- – mit einer
Auftragfläche,
die mit einem ein erstes Produkt enthaltenden Behälter fest
verbunden ist, ein zweites Produkt entnehmen, das in mindestens
einer Aufnahme einer Kapsel zum Verschließen dieses Behälters enthalten
ist, wobei die Entnahme stattfindet, während die Verschlusskapsel vom
Behälter
getrennt wird,
- – dieses
zweite Produkt auf eine Person auftragen.
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Gegenstand
der Erfindung ist ferner gemäß einem
anderen ihrer Aspekte ein Verfahren zum Auftragen einer insbesondere
kosmetischen oder Pflegezusammensetzung beispielsweise auf die Haut, umfassend
den folgenden Schritt:
- – ein Produkt entnehmen, das
in einer Aufnahme einer Verschlusskapsel enthalten ist, die ausgebildet
ist, um auf einem ein anderes Produkt enthaltenden Behälter abnehmbar
befestigt werden zu können,
wobei auf diesem Behälter
ein Auftragorgan angeordnet ist, wobei dieses Auftragorgan mindestens
teilweise im Inneren eines inneren Raums der Kapsel vorhanden ist,
wenn diese auf dem Behälter
an ihrem Platz ist.
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Diese
Entnahme kann stattfinden, ohne den Innenraum der Kapsel zu durchqueren,
die das auf dem Behälter
angeordnete Auftragorgan aufnimmt. Die Entnahme kann bei spielsweise
mit Hilfe eines Fingers oder eines Auftragelements stattfinden,
während
die Verschlusskapsel auf dem Behälter
an ihrem Platz ist.
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Gegenstand
der Erfindung ist ferner gemäß einem
anderen ihrer Aspekte ein Verfahren zur Bildung einer personalisierten
Verpackungs- und Abgabevorrichtung, umfassend die folgenden Schritte:
- – einen
ein erstes Produkt enthaltenden Behälter liefern,
- – eine
Wahl aus einer Gruppe von Verschlusskapseln oder abnehmbaren Teilen
von Verschlusskapseln vornehmen, die jeweils ein vom ersten Produkt
verschiedenes zweites Produkt und/oder ein Auftragorgan enthalten,
- – eine
ausgewählte
Verschlusskapsel mit dem Behälter
zusammenfügen
oder einen ausgewählten aufnehmbaren
Teil auf einem Basisteil der Verschlusskapsel anbringen und gegebenenfalls
die Einheit auf den Behälter
aufsetzen.
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Zum
besseren Verständnis
der Erfindung folgt eine ausführliche
Beschreibung von nicht begrenzenden Ausführungsbeispielen, in der auf
die beiliegende Zeichnung Bezug genommen wird. in der:
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1 eine
schematische auseinander gezogene Seitenansicht einer Verpackungs-
und Abgabevorrichtung gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist,
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2 die
Vorrichtung von 1 nach Montage der Verschlusskapsel
auf dem Behälter
zeigt,
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3 ein
schematischer axialer Schnitt des Basisteils der Verschlusskapsel
der Vorrichtung der 1 und 2 ist,
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4 getrennt
schematisch in Perspektive den abnehmbaren Teil der Verschlusskapsel
der 1 und 2 zeigt,
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5 eine 4 entsprechende
Ansicht einer Ausführungsvariante
des abnehmbaren Teils ist,
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6 und 7 zwei
Arten unter anderen zeigen, die Entnahme des in der Aufnahme der
Verschlusskapsel enthaltenen Produkts vorzunehmen,
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8 und 9 schematische
Ausführungsvarianten
der Verschlusskapsel zeigen, bei denen die Verschlusskapsel einen
abnehmbaren Teil umfasst,
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10 bis 12 schematische
Teilansichten von Ausführungsvarianten
der Erfindung sind,
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13 eine
auseinander gezogene schematische Ansicht einer gemäß einem
anderen Ausführungsbeispiel
der Erfindung ausgeführten
Verpackungs- und Abgabevorrichtung ist,
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14 die
Vorrichtung von 13 mit der Verschlusskapsel
an ihrem Platz zeigt,
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15, 16 und 17 Abwandlungen von
Auftragorganen zeigen, wobei die 15 und 16 sich
auf Auftragorgane, die in der Aufnahme des abnehmbaren Teils enthalten
sind, und 17 auf ein mit dem Behälter fest
verbundenes Auftragorgan beziehen,
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18 und 19 schematische
auseinander gezogene Ansichten von zwei anderen Ausführungsbeispielen
der Erfindung sind,
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20 und 21 schematische
axiale Schnitte sind, die Ausführungsvarianten
einer Verschlusskapsel ohne abnehmbaren Teil zeigen,
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22 eine
schematische perspektivische Ansicht eines anderen Ausführungsbeispiels
der Erfindung ist, bei der die Verschlusskapsel mehrere Aufnahmen
umfasst,
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23 in
Draufsicht die Vorrichtung von 22 nach Öffnung einer
Aufnahme zeigt,
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24 und 25 die
Möglichkeit
zeigen, verschiedene Aufnahmen der Verschlusskapsel zugänglich zu
machen,
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26 und 27 schematische
Ansichten in Seitenansicht bzw. in einer Draufsicht gemäß XXVII
von 26 eines anderen Beispiels einer erfindungsgemäß ausgeführten Vorrichtung
und der einen abnehmbaren Teil umfassenden Verschlusskapsel sind,
und
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28 eine 26 entsprechende
Ansicht ist, die eine Verschlusskapselabwandlung ohne abnehmbaren
Teil zeigt.
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In
den 1 und 2 ist eine Vorrichtung 1 dargestellt,
die einen Behälter 2 und
eine Verschlusskapsel 3 umfasst, die auf dem Behälter 2 abnehmbar
befestigt werden kann.
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Bei
dem betrachteten Beispiel ist ein Auftragorgan 4 auf dem
Behälter 2 so
befestigt, dass es mit einem Produkt P1 gespeist
werden kann, das in einer in dessen Innerem vorgesehenen Aufnahme
enthalten ist, so dass dieses Produkt P1 auf
Höhe der
Außenfläche des
Auftragorgans 4 vorhanden sein kann, die eine Auftragfläche 4a bildet.
Die Verschlusskapsel 3 verschließt die Aufnahme des das Produkt
P1 enthaltenden Behälters.
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Der
Behälter 2 kann
beispielsweise eine verformbare Wand gegebenenfalls mit Formspeicher aufweisen,
die es gestattet, sein Innenvolumen zu verkleinern, um den Durchgang
des Produkts zur Auftragfläche 4a zu
bewirken.
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Das
Auftragorgan 4 kann beispielsweise einen Block aus einem
Schaum mit offenen Zellen oder ein Sintermaterial umfassen. Andere
Auftragorgane können
auch verwendet werden, ohne dass man den Rahmen der vorliegenden
Erfindung verlässt,
wie im Nachstehenden beschrieben wird.
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Die
Verschlusskapsel 3 umfasst einen Basisteil 6 und
einen abnehmbaren Teil 7, der auch "Satellit" genannt werden kann.
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In 3 ist
der Basisteil 6 getrennt in einem axialen Schnitt gezeigt.
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Man
sieht, dass dieser einen ersten rohrförmigen Mantel 8 mit
der Achse X umfasst, der ausgebildet ist, um auf ein Gewinde 9 des
Behälters 2 aufgeschraubt
zu werden, und eine koaxiale ringförmige Dichtungslippe 10,
die ausgebildet ist, um sich an eine Fläche des Halses 11 des
Behälters 2 dicht
anzulegen, so dass die das Produkt P1 enthaltende
Aufnahme geschlossen wird.
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Der
Basisteil 6 umfasst eine Querwand 14, an die der
Mantel 8 und die Dichtungslippe 10 anschließen.
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Ein
zweiter Mantel 12 verlängert
den ersten Mantel 8 oberhalb der Querwand 14,
um die Befestigung des abnehmbaren Teils 7 auf dem Basisteil 6 zu gestatten.
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Bei
dem betrachteten Beispiel ist dieser zweite Mantel 12 innen
mit Gewinde versehen, so dass er mit einem entsprechenden Gewinde 13,
das auf dem abnehmbaren Teil 7 vorgesehen ist, zusammenwirkt.
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Bei
dem beschriebenen Beispiel ist der abnehmbare Teil ein einführbarer
Teil, der mit dem zweiten Mantel 12 zusammenwirkt, der
einen aufnehmenden Teil bildet. Eine solche Ausbildung kann es gestatten,
dem abnehmbaren Teil ein größeres Fassungsvermögen zu gewährleisten.
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Man
verlässt
jedoch den Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht, wenn der abnehmbare
Teil einen aufnehmenden Teil bildet, der mit einem einführbaren
Teil des Basisteils zusammenwirken kann.
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Der
erste Mantel 8 bildet mit der Querwand 14 einen
Innenraum 16, in den der Behälter 2 und insbesondere
das Auftragorgan 4 bei der Zusammenfügung des Behälters mit
der Verschlusskapsel 3 mindestens teilweise eintreten kann.
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In 4 ist
der abnehmbare Teil 7 nach Abtrennung vom Basisteil 6 getrennt
dargestellt.
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Bei
dem betrachteten Beispiel umfasst der abnehmbare Teil 7 einerseits
einen Körper 18,
der eine Aufnahme 17 bildet, und andererseits einen Deckel 19.
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Die
Aufnahme 17 enthält
bei dem betrachteten Beispiel ein Produkt P2,
das von dem Produkt P1 verschieden ist.
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Der
Deckel 19 kann eine ringförmige Dichtungslippe 20,
die dazu bestimmt ist, auf der Innenfläche des Körpers 18 zum Aufliegen
zu kommen, wenn der Deckel 19 geschlossen ist, und gegebenenfalls einen
Spiegel 21 umfassen.
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Der
Deckel 19 ist bei dem betrachteten Beispiel mit dem Körper 18 durch
ein Scharnier 24 verbunden, das beispielsweise ein Folienscharnier
sein kann.
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Das
Scharnier 24 kann natürlich
auch anders als in Form eines Folienscharniers ausgeführt sein.
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Bei
der in 5 dargestellten Ausführungsvariante ist das Produkt
P2 in einem Napf 23 enthalten,
der im Inneren des Körpers 18 angeordnet
ist.
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Das
erste Produkt P1 kann beispielsweise eine
flüssige
Grundierung und das zweite Produkt P2 eine
Zusammensetzung sein, die Schuppen oder Pigmente, wie Perlmutt,
umfasst und die die Auftragfläche 4a nicht
leicht erreichen kann, wenn sie in dem Behälter 2 enthalten wäre und das
Auftragorgan 4 durchqueren müsste.
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Um
die Vorrichtung 1 zu verwenden, kann der Benutzer die Verschlusskapsel 3 abschrauben und
auf der Auftragfläche 4a in
der Aufnahme 17 im Inneren des Körpers 18 nach Öffnung des
Deckels 19 Produkt P2 entnehmen,
wie in 6 dargestellt.
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Der
Benutzer kann bequem das Auftragorgan 4 nach Wunsch mit
dem Produkt P2 laden, um das gewünschte Schminkergebnis
zu erhaltne.
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Die
Vorrichtung 1 eignet sich ganz besonders zum Auftragen
von zwei komplementären
Produkten P1 und P2,
die gleichzeitig oder nacheinander in unterschiedlichen Anteilen
verwendet werden können.
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Das
Produkt P2 kann insbesondere ein farbiges
Produkt sein, und man kann davon mit dem Auftragorgan 4 gerade
die Menge entnehmen, die erforderlich ist, um den gewünschten
Farbton zu erhalten.
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Wenn
das Produkt P2 ein Produkt ist, dessen Konsistenz
ihm gestattet, nicht in der Tiefe in das Auftragorgan 4 einzudringen,
kann das von dem Auftragorgan 4 entnommene Produkt P2 beispielsweise durch Waschen oder durch
Kontakt mit der Haut oder mit einem Reinigungsorgan leicht entfernt
werden, was einen Vorteil darstellt, wenn ein und dasselbe Auftragorgan 4 dazu
bestimmt ist, nacheinander mit Produkten P2 mit
verschiedenen Farben verwendet zu werden.
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Bei
einer Ausführungsvariante
der Erfindung wird das Produkt P2 nicht
mit Hilfe des Auftragorgans 4, sondern mit einem anderen
Auftragorgan oder mit dem Finger entnommen, wie in 7 dargestellt.
Die Entnahme mit Hilfe eines anderen Auftragorgans oder mit Hilfe
eines Fingers kann es gestatten, zu vermeiden, dass auf das Auftragorgan 4 Produkt
P2 aufgetragen wird.
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Die
Verschlusskapsel 3 kann einen Basisteil 6 und
einen abnehmbaren Teil 7 umfassen, die anders als durch
Verschraubung zusammengefügt
werden können.
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Als
Beispiel hat man in 8 eine Ausführungsvariante dargestellt,
bei der der Basisteil 6 und der abnehmbare Teil 7 Reliefs 26 und 27 umfassen, die
ausgebildet sind, um durch Einklinken zusammenzuwirken. Der abnehmbare
Teil 7 umfasst beispielsweise eine kreisförmige Nut 27 und
der Basisteil 6 einen entsprechenden Wulst 26.
Der Basisteil 6 und der abnehmbare Teil 7 können auch
durch Reibung zusammenwirken.
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Man
kann, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen, die
Form des abnehmbaren Teils 7 ändern und diesen insbesondere
mit einem vom Körper 18 trennbaren
Deckel 19 auszuführen,
beispielsweise einem Deckel 19, der ausgebildet ist, um
auf ein Gewinde 30 des Körpers 18 aufgeschraubt
zu werden, wie in 9 dargestellt.
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Der
Behälter 2 kann
auch, ohne dass man den Rahmen der vorliegenden Erfindung verlässt, beispielsweise
eine unter Druck stehende Kammer 31 umfassen, wie in 10 dargestellt,
wobei die Auftragfläche 4a beispielsweise
mit in der Kammer 31 enthaltenem Produkt mit Hilfe eines
Ventils 32 gespeist wird. Dieses kann beispielsweise durch
Bewegung eines Halters 33, auf dem das Auftragorgan 4 befestigt
ist, bezüglich
der Kammer 31 betätigt
werden. Die Verschlusskapsel 3 kann nun ausgebildet sein,
um auf diesem Halter 33 beispielsweise durch Einklinken
abnehmbar befestigt zu werden. Gemäß einer Abwandlung kann eine
Pumpe verwendet werden.
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Man
verlässt
den Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht, wenn die Auftragfläche 4a nicht
mit dem Behälter 2 sondern
beispielsweise mit der Verschlusskapsel 3 fest verbunden
ist, wie in 11 dargestellt ist.
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Bei
diesem Ausführungsbeispiel
ist die Auftragfläche 4a von
den Haaren 4 eines Pinsels gebildet, der zum Auftragen
eines Nagellacks dient, wobei diese Haare von einer Stange 50 getragen
sind.
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Die
Verschlusskapsel 3 umfasst einen Basisteil 6,
der so ausgebildet ist, dass er auf den Behälter 2 aufgeschraubt
werden kann, und umfasst einen abnehmbaren Teil 7 mit einer
Aufnahme 17.
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Der
abnehmbare Teil 7 ist beispielsweise durch Einklinken auf
dem Basisteil 6 befestigt, mit dem die Stange 50 verbunden
ist.
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Die
Aufnahme 17 enthält
ein Produkt P2 und kann durch einen Deckel 19 geschlossen
werden, wobei dieser beispielsweise über ein Folienscharnier 24 mit
dem Rest des abnehmbaren Teils verbunden ist.
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Man
verlässt
den Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht, wenn das erste Produkt
P1 in der Form eines relativ festen Blocks
vorliegt. Die Auftragfläche 4a kann
in diesem Fall von einem Teil der Außenfläche dieses Produktblocks gebildet
sein.
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Als
Beispiel ist in 12 in herausgezogener Stellung
ein Lippenstift dargestellt, der eine Auftragfläche 4a bildet und
von einem Behälter 2 getragen ist,
der von einem Lippenstifthülsenmechanismus
gebildet ist.
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Der
Behälter
kann durch eine Kapsel 3 geschlossen sein, die einen abnehmbaren
Teil 7 und einen Basisteil 6 umfasst.
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Die
Aufnahme 17 kann bei einer Ausführungsvariante der Erfindung
nicht ein Produkt, sondern ein zweites Auftragorgan enthalten, das
gegebenenfalls mit einem anderen Produkt als dem in dem Behälter 2 enthaltenen
Produkt geladen ist.
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Bei
dem Beispiel der 13 und 14 umfasst
der abnehmbare Teil 7 ein Auftragorgan 40, das beispielsweise
eine Bürste
umfasst und an dem abnehmbaren Teil 7 bleibend oder nicht
bleibend befestigt sein kann.
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Man
sieht in diesen Figuren, dass der Deckel 19 so ausgebildet
sein kann, dass er sich an die Außenform des Auftragorgans 14 anschmiegt.
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Man
sieht auch, dass der Behälter 2 beispielsweise
ein Rohr umfassen kann, dessen unteres Ende 41 warm verschweißt ist.
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Das
zweite Auftragorgan 40 kann verwendet werden, um das im
Behälter 2 enthaltene
Produkt aufzutragen, um beispielsweise eine Endbearbeitung nach
der vorhergehenden Verwendung oder nicht des ersten Auftragorgans 4 durchzuführen.
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Das
Auftragorgan 40 kann auch mit einem zweiten Produkt geladen
worden sein und das Auftragorgan 4 kann mit dem Auftragorgan 40 in
Kontakt gebracht werden, um sich mit dem auf dem Auftragorgan 40 vorhandenen
ersten Produkt zu laden.
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Es
können
natürlich
verschiedene Auftragorgane 40 verwendet werden, ohne dass
man den Rahmen der vorliegenden Erfindung verlässt.
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Man
kann beispielsweise, wie in 15 dargestellt,
ein Auftragorgan 40 verwenden, das an dem abnehmbaren Teil 7 nicht
permanent befestigt ist und das während des Auftrags abgenommen
werden kann oder abgenommen werden kann, um ersetzt zu werden.
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Das
Auftragorgan 40 kann einen Schaum umfassen, wie es bei
dem Beispiel von 15 der Fall ist.
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Das
Auftragorgan 40 kann gegebenenfalls eine Beflockung 42 umfassen,
wie in 16 dargestellt.
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Das
Auftragorgan 4 kann verschiedene Formen und Naturen aufweisen.
Zur Veranschaulichung hat man in 17 ein
Auftragorgan 4 dargestellt, das in dem Hals 11 des
Behälters 2 befestigt
ist und eine Haut 74 umfasst, die undurchlässig sein
kann und die einen Block 75 aus komprimierbarem Werkstoff,
beispielsweise einem Schaum, bedecken kann. Diese Haut ist von einer Öffnung 76 durchsetzt,
die den Durchgang des Produkts gestattet.
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Die
Verschlusskapsel kann entweder ein Produkt oder ein Auftragorgan
umfassen.
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Dies
kann dennoch auch anders sein, und die Verschlusskapsel kann gleichzeitig
mindestens ein Produkt, das von dem im Behälter 2 enthaltenen Produkt
verschieden ist, und mindestens ein zusätzliches Auftragorgan umfassen.
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Dies
wird in den 18 und 19 illustriert.
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In 18 sieht
man, dass der abnehmbare Teil 7 der Verschlusskapsel ein
Auftragorgan 40 umfassen kann, das mit einem Behälter 43 fest
verbunden sein kann, der ein Produkt enthält, das von dem im Behälter 2 enthaltenen
Produkt verschieden ist. Dieser Behälter 43 kann ausgebildet
sein, um auf dem Basisteil der Verschlusskapsel befestigt zu werden,
wobei er beispielsweise einen Boden besitzt, der ausgebildet ist,
um an dieser ein geklinkt zu werden. Ein Verschlussdeckel 19 kann
vorgesehen sein, um beispielsweise durch Verschrauben an dem Behälter 43 befestigt
zu werden.
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Dieser
kann dem Behälter 2 ähnlich sein oder
nicht.
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Man
sieht in 18, dass der Basisteil 6 eine
Aufnahme 17 umfassen kann, die ein Produkt P2 enthalten
kann, wobei diese Aufnahme geschlossen ist, wenn der Behälter 43 auf
dem Basisteil 6 befestigt ist.
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Man
verlässt
den Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht, wenn die Verschlusskapsel 3 mehr als
ein Auftragorgan umfasst.
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Als
Beispiel ist in 19 eine Vorrichtung dargestellt,
die einen Behälter 2 umfasst,
der durch eine Kapsel 3 geschlossen werden kann, die einen Basisteil 6 und
eine Aufnahme umfasst, die durch einen Deckel 19 geschlossen
werden kann, wobei dieser beispielsweise durch ein Folienscharnier
mit dem Basisteil 6 verbunden sein kann. Diese Aufnahme kann
ein Produkt oder ein Auftragorgan aufnehmen. Der Deckel 19 kann
ausgebildet sein, um die Befestigung eines zweiten Behälters 63 zu
gestatten, der Befestigungsmittel 60 umfasst.
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Der
Behälter 63 umfasst
beispielsweise ein Auftragorgan 64 und eine Verschlusskapsel,
die nach der Art des unter Bezugnahme auf die 13 beschriebenen
Beispiels einen Basisteil 66 und einen abnehmbaren Teil 67 umfassen
kann, der ein Auftragorgan aufnehmen kann.
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Man
verlässt
den Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht, wenn die Verschlusskapsel 3 keinen abnehmbaren
Teil umfasst, wie dies nun unter Bezugnahme auf 20 beschrieben
wird.
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Man
sieht in dieser Figur, dass die Aufnahme 17 durch eine
ringförmige
Wand 44, die den ersten Mantel 8 verlängert, und
durch eine Querwand 14 begrenzt sein kann.
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Die
Aufnahme 17 kann beispielsweise nach der Art der Ausführungsform
der 1 und 2 durch einen Deckel 19 geschlossen
sein.
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Bei
dem Beispiel von 20 stehen der Innenraum 16 und
die Aufnahme 17 nicht miteinander in Verbindung, so dass,
wenn die Verschlusskapsel 3 nicht auf dem Behälter 2 an
ihrem Platz ist und der Deckel 19 in seiner Verschlussstellung
ist, die Aufnahme 17 im Wesentlichen dicht geschlossen
ist und das im Inneren enthaltene Produkt P2 unter
guten Bedingungen konserviert bleibt.
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Insbesondere,
wenn das Produkt P2 kein flüchtiges
Lösungsmittel
enthält,
kann eine Verbindung zwischen dem Innenraum 16 und der
Aufnahme 17 hergestellt sein, wie in 21 dargestellt,
und zwar beispielsweise mit Hilfe mindestens einer die Querwand 14 durchquerenden Öffnung 45.
Man sieht ferner in 21, dass das Produkt P2 insbesondere in diesem Fall in einem Napf 23 enthalten
sein kann.
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Man
verlässt
den Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht, wenn die Verschlusskapsel 3 mehrere
Aufnahmen 17 umfasst, die jeweils ein Auftragorgan oder
ein Produkt enthalten können.
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Als
Beispiel hat man in den 22 bis 25 eine
Verpackungs- und Abgabevorrichtung dargestellt, die einen Behälter 2,
der ein erstes Produkt P1 enthält, und
eine Verschlusskapsel 3 umfasst, die einen Basisteil, der
auf dem Behälter 2 befestigt werden
kann, um ihn zu schließen,
und einen abnehmbaren Teil 7 umfasst, der eine Vielzahl
von Aufnahmen 17 umfasst, die übereinander angeordnet werden
können.
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Jede
Aufnahme 17 ist von einem napfförmigen Gehäuse 77 gebildet.
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Mit
Ausnahme des Gehäuses 77,
das auf dem Basisteil 6 befestigt ist, sind die anderen
Gehäuse 77 an
dem unmittelbar darunter befindlichen Verschlussdeckel des Gehäuses befestigt
oder sind ausgebildet, um für
das unmittelbar darunter befindliche Gehäuse als Deckel zu dienen.
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In
dem Fall, in dem ein Gehäuse
ausgebildet ist, um den Deckel des unmittelbar vorhergehenden Gehäuses zu
bilden, kann die Bodenwand des Gehäuses auf ihrer Unterseite eine
Dichtungslippe 20 umfassen, die ausgebildet sein kann,
um sich an das unmittelbar darunter liegende Gehäuse dicht anzupassen.
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Jede
Lippe 20 kann außerdem
einen Wulst 20a umfassen, der auf ihrer radial äußeren Fläche vorsteht
und dazu bestimmt ist, in eine entsprechende Nut einzurasten, die
auf dem unmittelbar darunter befindlichen Gehäuse vorgesehen ist.
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In
dem Fall, in dem ein Gehäuse 77 als
Deckel für
das unmittelbar darunter befindliche Gehäuse dient, können die
beiden Gehäuse
miteinander durch ein Scharnier, beispielsweise ein Folienscharnier 24,
verbunden sein.
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In
dem Fall, in dem jedes Gehäuse 77 seinen eigenen
Deckel besitzt und mit Ausnahme des vom Behälter 2 am weitesten
entfernten Gehäuse 77 das unmittelbar
darüber
befindliche Gehäuse
an diesem Deckel befestigt ist, kann jeder Deckel mit dem entsprechenden
Gehäuse
durch ein Scharnier 24, beispielsweise ein Folienscharnier,
verbunden sein.
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Jedes
Gehäuse
kann ferner, wie man in den Figuren sieht, eine zum Scharnier 24 diametral
entgegengesetzte Einkerbung 78 umfassen, die die Öffnung der
entsprechenden Aufnahme erleichtert.
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Man
sieht in dem dargestellten Beispiel, dass die Scharniere 24 nicht übereinander
angeordnet sein können,
wenn die Vorrichtung in Draufsicht betrachtet wird, sondern winkelmäßig um die
Stapelachse der Gehäuse 77 herum
versetzt sein können.
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Die
Aufnahmen 17 können
verschiedene Produkte enthalten, beispielsweise Produkte mit verschiedenen
Farben.
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Der
Benutzer kann die aus dem Stapel der Gehäuse 77 gebildete Säule auf
der Höhe öffnen, die dem
gewählten
Produkt entspricht.
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Bei
dem Beispiel von 24 hat der Benutzer die Säule geöffnet, um
das erste Gehäuse
von unten zugänglich
zu machen, während
man im Beispiel von 25 sieht, dass der Benutzer
entschieden hat, das zweite Gehäuse
von unten zugänglich zu
machen.
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Das
Vorhandensein der Scharniere 24 zwischen den Gehäusen gestattet
es zu vermeiden, dass man bei der Verwendung ein Teil absetzen muss,
und gestattet die Manipulation der Verschlusskapsel mit einer einzigen
Hand.
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Die
Verschlusskapsel 3 mit mehreren Gehäusen 77 kann verschiedenen
Behältertypen
zugeordnet werden, beispielsweise einem Rohr 2, dessen unteres
Ende warm verschweißt
ist, wie 26 zeigt.
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Bei
dem Beispiel dieser Figur umfasst die Verschlusskapsel 3 einen
Basisteil 6 und drei Gehäuse 77, die miteinander
durch Scharniere 24 verbunden sind, die um die Stapelachse
herum winkelmäßig versetzt
sind.
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Die
verwendeten Scharniere können,
wie dargestellt, zwei Verbindungslappen 24a, 24c und
einen elastischen Lappen 24b umfassen, der zwischen den
beiden Verbindungslappen gelegen ist, wobei dieser elastische Lappen 24b ausgebildet
ist, um sich bei der Öffnung
des Scharniers elastisch so zu verformen, dass er einen Zustand
maximaler Spannung passiert, bevor der Grad der maximalen Öffnung erreicht
wird, was zum Halt des Scharniers in offener Stellung mit einem
ausreichenden Öffnungswinkel beiträgt, um den
Inhalt der entsprechenden Aufnahme leicht zugänglich zu haben.
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Paare
von Angriffen 79, die dazu bestimmt sind, die Öffnung der
Gehäuse
zu erleichtern, können wie
bei dem dargestellten Beispiel ausgebildet sein.
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Jedes
Paar von Angriffen kann einen mit dem Körper eines Gehäuses 77 fest
verbundenen Angriff 79a und einen Angriff 79b umfassen,
der mit dem Körper
des unmittelbar darüber
liegenden Gehäuses
oder, im Fall des letzten Gehäuses 77,
mit einem Deckel fest verbunden ist.
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Jeder
Angriff 79b kann durch eine Erweiterung eines an einem
Gehäuse
angelenkten Deckels gebildet sein. Mit Ausnahme des ersten Gehäuses von
unten können
alle Gehäuse 77 beispielsweise durch
Verkleben oder durch Verschweißen
an der Oberseite des Deckels befestigt sein, der dem unmittelbar
darunter befindlichen Gehäuse
zugeordnet ist.
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Bei
den Beispielen der 22 bis 27 ist das
dem Basisteil 6 benachbarte Gehäuse 77 an diesem abnehmbar
befestigt.
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Man
verlasst den Rahmen der vorliegenden Erfindung nicht, wenn der Körper des
ersten Gehäuses
von unten mit dem Basisteil 6 einstückig gebildet ist und nicht
abnehmbar mit diesem verbunden ist, wie man in 28 sehen
kann.
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Die
Erfindung ist natürlich
nicht auf die oben beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt.
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Man
kann insbesondere für
ein und denselben Behälter 2 mehrere
verschiedene Verschlusskapseln 3 vorsehen, die beispielsweise
verschiedene Produkte und/oder verschiedene Auftragorgane enthalten,
wobei der Benutzer die Freiheit hat, beispielsweise in Abhängigkeit
von dem gewünschten Schminkergebnis
mit dem Behälter
eine Verschlusskapsel seiner Wahl zu kombinieren.
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Man
kann auch mit ein und demselben Basisteil 6 einen aus mehreren
abnehmbaren Teilen gewählten
abnehmbaren Teil 7 kombinieren, wobei der Benutzer aus
diesen abnehmbaren Teilen 7 in Abhängigkeit von dem Produkt oder
dem Auftragelement, das er verwenden möchte, vornimmt.
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In
der gesamten Beschreibung einschließlich der Ansprüche muss
der Ausdruck "umfassend
ein" verstanden
werden als Synonym von "umfassend mindestens
ein", außer wenn
das Gegenteil angegeben ist.
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Die
Merkmale der verschiedenen Ausführungsformen
können
miteinander kombiniert werden.