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Die
Erfindung betrifft Vorrichtungen zum Verpacken und Abgeben oder
Auftragen eines Produkts, insbesondere eines kosmetischen oder Pflegeprodukts
und insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, eines Parfüms.
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Die
Parfüms
waren früher
in Glasflaschen mit Hals enthalten, die durch eingeschliffene Stopfen geschlossen
waren, die die Frauen benutzten, um einen Parfümtropfen beispielsweise an
ihrem Hals aufzutragen.
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Heute
werden zahlreiche Parfüms
in Aerosolflaschen oder in mit einer Pumpe versehenen Flaschen zum
Verkauf angeboten.
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Diese
Flaschen sind im Allgemeinen von relativ großer Größe, die ihren Transport nicht
erleichtert.
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Außerdem ist
das Spray nicht immer sehr genau und führt häufig dazu, dass die Kleider
gleichzeitig mit dem Körper
parfümiert
werden.
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Es
besteht ein Bedarf an einer neuen Verpackungsvorrichtung, die mindestens
einen der oben erwähnten
Nachteile beseitigt, die insbesondere von kleiner Größe ist und/oder
die einen genauen Auftrag gestattet.
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Es
besteht ferner ein Bedarf an einer neuen Art des Auftrags eines
kosmetischen oder Pflegeprodukts, das in der Lage ist, beim Auftragen
ein Frischgefühl
zu erzeugen.
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Man
kennt aus der Patentanmeldung
EP
1 020 135 eine Verpakkungseinheit, die eine außen auf einem
Behälterkörper gleitende
Hülse aufweist.
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Erfindungsgemäß umfasst
die Verpackungs- und Abgabevorrichtung mindestens einen Behälter, der
ein Produkt, beispielsweise ein kosmetisches oder Pflegeprodukt,
insbesondere ein Parfüm
enthält,
und besitzt ferner eine abnehmbare Einheit, die geeignet ist, auf
dem Behälter
positioniert zu werden, wobei diese abnehmbare Einheit ein mit Produkt nachladbares
Element aufweist, das geeignet ist, Produkt zurückzuhalten, wobei die abnehmbare
Einheit und der Behälter
so ausgebildet sind, dass das mit Produkt nachladbare Element sich
mit Produkt laden kann, wenn die abnehmbare Einheit auf dem Behälter an
ihrem Platz ist.
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Das
mit Produkt nachladbare Element kann eine zum Auftragen des Produkts
dienende Fläche aufweisen,
die direkt gegenüber
einer für
das Produkt undurchlässigen
Wand gelegen ist.
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Das
ist nicht der Fall bei dem Beispiel von
1a der
Anmeldung
EP 1 044
625 A1 , bei der die zum Auftragen dienende Oberfläche des
Auftragorgans gegenüber
einer durchbrochenen Wand der Auftragskapsel liegt, hinter welcher
ein zweites Produkt angeordnet ist.
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Das
Vorhandensein einer undurchlässigen Wand
bietet den Vorteil, dass eine auf die Höhe der Auftragfläche zugeführte Produktmenge
mit dieser in Kontakt bleibt oder von dem mit Produkt nachladbaren
Element reabsorbiert wird.
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Gemäß einem
Aspekt der Erfindung kann der Behälter so ausgebildet sein, dass
er die Konservierung des im Inneren enthaltenen Produkts gestattet,
ohne dass es erforderlich ist, an dem Behälter ein vom Behälter unabhängiges Verschlusselement,
wie einen auf dem Behälter
aufzuschraubenden Stopfen, anzubringen.
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Der
Benutzer kann auf diese Weise keinen Arbeitsgang der Verschließung des
Behälters
nach Abnahme der beweglichen Einheit auszuführen zu haben.
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Der
Behälter
kann auf diese Weise mit einer Pumpe oder mit einem Ventil ausgerüstet werden. Der
Behälter
kann auch beispielsweise mit einer verschwenkbaren Verschlusskapsel
oder einem Hahn versehen sein.
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Der
Behälter
kann ferner mit einer Aufnahme versehen sein, die es gestattet,
die abnehmbare Einheit mindestens teilweise aufzunehmen.
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Erfindungsgemäß ist das
mit Produkt nachladbare Element in einem Innenraum der abnehmbaren
Einheit enthalten, der mindestens bei Nichtverwendung im Wesentlichen
geschlossen ist.
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Der
Ausdruck "im Wesentlichen
geschlossen" kann
sich auf eine Ausführung
der abnehmbaren Einheit beziehen, die einen Innenraum begrenzt, der
so ausgebildet ist, dass ein merklicher Austritt von Produkt verhindert
wird, nachdem die abnehmbare Einheit mit Produkt nachgeladen wurde.
Der Ausdruck kann sich auch auf eine Ausführung der abnehmbaren Einheit
beziehen, die so ausgebildet ist, dass die Verdunstung des in die
abnehmbare Einheit geladenen Produkts im Wesentlichen begrenzt wird, so
dass das Auftragelement Produkt für eine spätere Verwendung bewahren kann,
beispielsweise einige Stunden, nachdem die abnehmbare Einheit mit
Produkt geladen wurde. Der von der abnehmbaren Einheit begrenzte
im Wesentlichen geschlossene Innenraum kann auch nach außen im Wesentlichen
luftdicht isoliert sein. Die abnehmbare Einheit kann auch eine relativ
kleine, nicht verschlossene Öffnung
haben oder einen anderen Typ von Öffnung, der mit dem Innenraum
in Verbindung ist, ohne die Definition von "im Wesentlichen geschlossen" zu verlassen. In diesem
Fall kann die Öffnung
so bemessen sein, dass die Verdunstung des in die abnehmbare Einheit geladenen
Produkts im Wesentlichen begrenzt wird und/oder der Austritt von
Produkt durch die Öffnung im
Wesentlichen verhindert wird. Die Größe der Öffnung hängt von zahlreichen Faktoren
ab, wie der Natur des Produkts, mit dem man das Auftragelement lädt, beispielsweise
seinem Flüchtigkeitsgrad,
und der Dauer, während
der die bewegliche Einheit verwendet werden muss, nachdem das Auftragelement mit
Produkt geladen wurde, wobei diese Dauer beispielsweise einige Stunden
beträgt.
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Das
mit Produkt nachladbare Element kann porös sein.
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Das
nachladbare Element kann auch nicht porös sein und beispielsweise Oberflächenreliefs aufweisen,
insbesondere Reliefs wie Rillen oder Vertiefungen oder Furchen,
die die Absorbierung des Produkts gestatten.
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Die
abnehmbare Einheit kann beispielsweise eine kleine Größe besitzen,
da sie bemessen sein kann, um eine Produktmenge mitzunehmen, die
gerade für
eine tägliche
Anwendung ausreicht.
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Auf
diese Weise kann eine Frau den Behälter zuhause in ihrem Badezimmer
stationär
anordnen und täglich
in ihrer Handtasche die abnehmbare Einheit mitnehmen, nachdem sie
nachgeladen wurde.
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Das
nachladbare Element kann so ausgebildet sein, dass es einfach als
Produktbehälter
dient, indem es geeignet ist, dieses Produkt freizusetzen, wenn
er beispielsweise komprimiert wird, aber das nachladbare Element
kann auch so ausgebildet sein, dass es zum Auftragen des Produkts
dient, indem es geeignet ist, direkt beispielsweise mit einem Bereich des
Körpers
in Kontakt zu kommen.
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In
diesem Fall kann das mit Produkt nachladbare Element gestatten,
dem Benutzer beispielsweise ein Gefühl von Frische und Weichheit
zu verschaffen.
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Der
Auftrag des Produkts kann außerdem genau
sein, da das Produkt durch Kontakt zwischen dem mit Produkt nachladbaren
Element und beispielsweise dem Körper
oder dem Gesicht des Benutzers übertragen
werden kann.
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Bei
einer besonderen Ausführungsform
der Erfindung besitzt die abnehmbare Einheit einen ersten und einen
zweiten Teil, die getrennt werden können.
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Dieser
erste und zweite Teil können
beispielsweise durch Verschraubung zusammenwirken.
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Der
erste und der zweite Teil können
geeignet sein, sich dicht zusammenzufügen, was gestattet, den Raum,
der das mit Produkt nachladbare Element enthält, im Wesentlichen luftdicht
zu verschließen.
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So
kann mindestens einer der beiden Teile einen Dichtungsmantel aufweisen,
der geeignet ist, sich an den anderen Teil dicht anzulegen, oder
einen Dichtring tragen.
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Das
mit Produkt nachladbare Element kann mit einem der beiden Teile
fest verbunden sein, der nun beispielsweise ausgebildet ist, um
als Greiforgan zu dienen.
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Der
Teil, der mit dem mit Produkt nachladbaren Element fest verbunden
ist, kann eine Öffnung aufweisen,
durch die das Produkt fließt,
wenn die abnehmbare Einheit an dem Behälter an ihrem Platz ist und
das mit Produkt nachladbare Element nachgeladen wird.
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Die
abnehmbare Einheit kann einen einsteckbaren oder aufnehmenden Ansatz
aufweisen, der geeignet ist, mit einer Stange zur Betätigung eines
Ventils oder einer Pumpe zusammenzuwirken, das bzw. die an dem Behälter montiert
ist, oder mit einem diesem Behälter
zugeordneten Hals, wobei dieser Behälter komprimierbar sein kann
und mit einem Tauchrohr versehen sein kann oder nicht, oder mit
einem mit einem Kolben versehenen Behälter.
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Die
abnehmbare Einheit kann insbesondere so ausgebildet sein, dass sie
die Betätigung
dieser Pumpe oder dieses Ventils gestattet, indem sie bezüglich des
Behälters
bewegt wird.
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Die
abnehmbare Einheit besitzt in vorteilhafter Weise ein Dichtungsorgan,
das gestattet, eine dichte Verbindung mit einer Öffnung zur Abgabe des vom Behälter kommenden
Produkts herzustellen.
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Wenn
das mit Produkt nachladbare Element der beweglichen Einheit mit
Produkt nachgeladen wird, kann auf diese Weise praktisch das ganze
vom Behälter
abgegebene Produkt das in der abnehmbaren Einheit enthaltene, mit
Produkt nachladbare Element erreichen.
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Die
abnehmbare Einheit kann ein Ventil aufweisen, das geeignet ist,
sich zu öffnen,
um das Fließen
von Produkt vom Behälter
auf die abnehmbare Einheit zu zu gestatten, wenn das mit Produkt
nachladbare Element nachgeladen wird, wobei dieses Ventil mindestens,
wenn die abnehmbare Einheit vom Behälter getrennt ist, geschlossen
ist.
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Das
Vorhandensein eines solchen Ventils kann beispielsweise gestatten,
zu vermeiden, dass die flüchtigen
Essenzen eines Parfüms übermäßig aus
dem Innenraum der abnehmbaren Einheit, der das mit Produkt nachladbare
Element enthält,
heraus verdunsten.
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Ein
solches Ventil kann beispielsweise an einem der Teile der abnehmbaren
Einheit aufgeformt oder durch Einklinken befestigt sein.
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Es
kann aus einem anderen Material als eine Wand der abnehmbaren Einheit
hergestellt sein.
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Die
abnehmbare Einheit kann eine Wand aufweisen, die mit mindestens
einer Produkteintrittsöffnung
versehen ist, wobei diese Wand beispielsweise den Boden des Innenraums
bildet, der das mit Produkt nachladbare Element enthält.
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Die
abnehmbare Einheit kann eine aus einem porösen Material hergestellte Kissenschicht
aufweisen, die zwischen dem mit Produkt nachladbaren Element und
einer Eintrittsöffnung
angeordnet ist, über
die Produkt in die abnehmbare Einheit eingeführt wird, wenn diese auf dem
Behälter
an ihrem Platz ist.
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Eine
solche Kissenschicht kann gestatten, die Konservierung des Produkts
im mit Produkt nachladbaren Element zu verbessern, indem beispielsweise
die Verdunstung der flüchtigen
Essenzen verzögert
wird.
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Das
mit Produkt nachladbare Element kann aus einem nicht komprimierbarem
Werkstoff wie einem Sintermaterial hergestellt sein, beispielsweise aus
einem Polyethylen-, PVC-, EVA-, Polyamid-, Messing-Sintermaterial.
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Das
mit Produkt nachladbare Element kann auch aus einem komprimierbaren,
beispielsweise elastisch verformbaren Material hergestellt sein,
wie aus einem Polyurethan-, Polyester-, Polyether-, PVC-, NBR-Schaum,
einem Filz oder einem Mehrschichtverbund.
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Das
mit Produkt nachladbare Element kann beflockt sein oder an der Oberfläche ein
Gewebe oder ein Vlies aufweisen.
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Erfindungsgemäß besitzt
der Behälter
eine Aufnahme, um die abnehmbare Einheit mindestens teilweise aufzunehmen.
Diese Aufnahme kann eine als Führung
dienende Wand aufweisen, um die Bewegung der beweglichen Einheit
zu führen,
wenn sie auf den Behälter
aufgesetzt wird.
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Eine
solche Führung
stellt sich als besonders zweckmäßig heraus,
wenn die abnehmbare Einheit verwendet wird, um eine Pumpe oder ein
Ventil zu betätigen,
indem sie am oberen Ende einer hohlen Betätigungsstange befestigt ist.
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Der
Behälter
kann, wie oben erwähnt
wurde, ein Pumpe oder ein Ventil aufweisen, um das Produkt in die
abnehmbare Einheit abzugeben, wobei diese Pumpe oder dieses Ventil
in vorteilhafter Weise durch die abnehmbare Einheit betätigt wird.
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Der
Behälter
kann auch keine Pumpe oder kein Ventil aufweisen, sondern eine Öffnung,
die direkt mit dem Produktvorrat im Behälter in Verbindung ist. Der
Behälter
kann in diesem Fall insbesondere einen Hahn aufweisen, der es gestattet,
die mit dem Produktvorrat in Verbindung stehende Öffnung bei Fehlen
der abnehmbaren Einheit zu isolieren. Man vermeidet auf diese Weise,
dass das Produkt durch die Abgabeöffnung verdunstet, wenn die
abnehmbare Einheit nicht auf dem Behälter an ihrem Platz ist. Gemäß einer
Abwandlung kann man anstelle der Verwendung eines Hahns den Behälter beispielsweise
mit einem Deckel versehen, der geeignet ist, die zum Aufnehmen der
abnehmbaren Einheit bestimmte Aufnahme bei Fehlen von dieser zu
verschließen. Ein
solcher Deckel kann beispielsweise an einem Hals des Behälters angelenkt
sein.
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Der
Behälter
kann zusätzlich
zu der zum Aufnehmen der abnehmbaren Einheit bestimmten Aufnahme
einen Druckknopf aufweisen, um die Abgabe eines Sprays zusätzlich zu
der Möglichkeit,
die abnehmbare Einheit nachzuladen, zu gestatten. Ein solcher Druckknopf
kann beispielsweise auf derselben Seite wie die zum Aufnehmen der
abnehmbaren Einheit bestimmte Aufnahme liegen, vorzugsweise auf
der Oberseite des Behälters,
oder gemäß einer Abwandlung
kann der Druckknopf auf der Seite liegen, die der zum Aufnehmen
der abnehmbaren Einheit bestimmten Aufnahme entgegengesetzt ist,
vorzugsweise in der Achse des Behälters.
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Die
zum Aufnehmen der abnehmbaren Einheit bestimmte Aufnahme kann mindestens
ein Antidrehrelief aufweisen, das dazu bestimmt ist, mit der abnehmbaren
Einheit zusammenzuwirken, um eine Relativdrehung von dieser bezüglich des
Behälters zu
verhindern, wenn die abnehmbare Einheit an ihrem Platz ist.
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Ein
solches Antidrehrelief ist besonders zweckmäßig, wenn die abnehmbare Einheit
zwei Teile besitzt, die durch Schraubung getrennt werden können, und
wenn man wünscht,
sie trennen zu können,
während
die abnehmbare Einheit auf dem Behälter an ihrem Platz ist.
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In
diesem Fall kann das in der abnehmbaren Einheit enthaltene, mit
Produkt nachladbare Element verwendet werden, um Produkt aufzutragen,
indem es beispielsweise mit einem der beiden Teile der abnehmbaren
Einheit fest verbunden ist, der dabei als Greiforgan dient, während der
andere Teil der abnehmbaren Einheit auf dem Behälter an seinem Platz bleibt.
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Wenn
der Behälter
keine Pumpe oder kein Ventil aufweist, das bzw. die die Abgabe des
Produkts in die abnehmbare Einheit gestattet, kann der Behälter beispielsweise
mit einem Tauchrohr versehen sein.
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Die
Abgabe des Produkts kann nun durch eine mechanische Einwirkung stattfinden,
die eine Verringerung des Innenvolumens des Behälters erzeugt, beispielsweise
eine Komprimierung der Wand des Behälters, wenn diese biegsam ist.
Die Tatsache, dass der das mit Produkt nachladbare Element enthaltende
Raum der beweglichen Einheit während des
Ladens mit Produkt im Wesentlichen geschlossen ist, kann gestatten,
einen zu schnellen Zutritt von Produkt in diesen Raum infolge des
in diesem erzeugten Überdrucks
zu vermeiden.
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Das
mit Produkt nachladbare Element kann bei Fehlen von Produkt nur
einen Teil des in der abnehmbaren Einheit verfügbaren Innenraums einnehmen
und geeignet sein, sich, indem es sich mit Produkt lädt, aufzublähen, um
beispielsweise den ganzen verfügbaren
Innenraum einzunehmen.
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Der
Innenraum der abnehmbaren Einheit kann beispielsweise kleiner als
das mit Produkt nachladbare Element, im Wesentlichen gleich diesem oder
größer als
dieses sein.
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Gegenstand
der Erfindung ist ferner ein Behälter,
der eine Aufnahme aufweist, die geeignet ist, eine abnehmbare Einheit
oder einen Druckknopf aufzunehmen, der die Abgabe eines Sprays gestattet, wobei
die abnehmbare Einheit und der Druckknopf in der Aufnahme austauschbar
sind.
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Gegenstand
der Erfindung ist ferner ein System, das einen solchen Behälter und
die entsprechende abnehmbare Einheit und den entsprechenden abnehmbaren
Druckknopf umfasst.
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Gegenstand
der Erfindung ist ferner ein Verfahren zum Auftragen eines kosmetischen
oder Pflegeprodukts, insbesondere eines Parfüms oder einer parfümierten
Creme oder eines Gels, umfassend die folgenden Schritte:
- – Nachladen
einer abnehmbaren Einheit, indem eine Produktdosis in einem Behälter entnommen wird,
mit dem die abnehmbare Einheit zeitweise in Fluidverbindung ist,
- – Trennen
der abnehmbaren Einheit vom Behälter,
- – Verwendung
eines mit Produkt nachladbaren Elements, das in der abnehmbaren
Einheit enthalten ist und sich mit der erwähnten Produktdosis geladen
hat, um Produkt mindestens auf einen Bereich des Körpers oder
des Gesichts aufzutragen.
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Gegenstand
der Erfindung ist ferner ein Verfahren zum Laden einer abnehmbaren
Einheit, die geeignet ist, zeitweise mit einem Behälter in
Fluidverbindung zu sein, mit Produkt, umfassend die folgenden Schritte:
- – Auswählen eines
Produkts aus mehreren, wobei die verschiedenen Produkte in gleichzeitig
zugänglichen
Behältern
angeordnet sind,
- – Übertragen
des in dem ausgewählten
Behälter entnommenen
Produkts in die abnehmbare Einheit.
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Die
abnehmbare Einheit kann ein mit Produkt nachladbares Element enthalten,
wobei ein solches nachladbares Element beispielsweise auch zum Auftragen
von Produkt beispielsweise auf die Haut dienen kann.
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Die
verschiedenen Behälter
können
beispielsweise durch einen beliebigen Träger miteinander verbunden sein
und/oder in einem Gehäuse
untergebracht sei.
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Gegenstand
der Erfindung ist ferner ein Verfahren zum Laden einer abnehmbaren
Einheit, die zeitweise mit einem Behälter in Fluidverbindung sein kann,
mit mehreren Produkten, umfassend den folgenden Schritt:
- – Verbinden
der abnehmbaren Einheit nacheinander mit mindestens zwei Behältern, die
verschiedene Produkte enthalten, um die abnehmbare Einheit mit diesen
Produkten zu laden.
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Die
betreffenden Behälter
können
beispielsweise alle zu dem Zeitpunkt, zu dem die abnehmbare Einheit
mit einem der Produkte geladen wird, zugänglich sein, wobei der Benutzer
in Abhängigkeit von
den Produkten, die er in die abnehmbare Einheit einführen möchte, eine
Auswahl aus mehreren Behältern
vornehmen kann.
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Die
Behälter
können
beispielsweise Produkte enthalten, die verschiedenen Düften entsprechen, wobei
der Benutzer nun sein Parfüm
nach Maß "herstellen" kann, indem er die
bewegliche Einheit mit den ausgewählten Düften lädt.
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Die
Behälter
können
gemäß einer
Abwandlung beispielsweise verschiedene Wirkstoffe enthalten, die
der Benutzer einem Produkt zuzusetzen wünscht, das dazu bestimmt ist,
beispielsweise auf die Haut aufgetragen zu werden.
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Gegenstand
der Erfindung ist ferner eine abnehmbare Einheit als solche.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden
ausführlichen
Beschreibung von nicht begrenzenden Ausführungsbeispielen und aus der
beiliegenden Zeichnung. In dieser zeigen:
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1 eine
schematische perspektivische Teilansicht eines Beispiels einer Verpackungsvorrichtung,
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2 eine
Abwandlung der Vorrichtung von 1,
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3 eine
schematische Teilansicht der abnehmbaren Einheit des Behälters von 1 und
des oberen Teils des Behälters
in einem axialen Schnitt,
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4 bis 7 Darstellungen
von verschiedenen Abwandlungen von abnehmbaren Einheiten in einem
axialen Schnitt,
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8 eine
Draufsicht des Ventils der abnehmbaren Einheit von 7,
-
9 eine
Darstellung einer anderen Abwandlung einer abnehmbaren Einheit im
axialen Schnitt,
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10 einen
axialen Teilschnitt, der eine Verpackungs- und Abgabevorrichtung
gemäß einem Ausführungsbeispiel
der Erfindung zeigt,
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11 eine 10 entsprechende
Darstellung mit einer Abwandlung der abnehmbaren Einheit,
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12 eine 11 entsprechende
Darstellung der zum Auftragen bereiten abnehmbaren Einheit,
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13 eine
Darstellung eines auf einem Behälter
montierten Hahns in einem axialen Schnitt,
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14 einen
axialen Teilschnitt, der eine Vorrichtung gemäß einer abgewandelten Ausführungsform
der Erfindung zeigt, bei der die die abnehmbare Einheit aufnehmende
Aufnahme direkt über
ein Tauchrohr mit dem Produktvorrat in Verbindung ist,
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15 eine
Darstellung eines Behälters,
der mit einem Druckknopf und mit einer Aufnahme zum Aufnehmen der
beweglichen Einheit versehen ist,
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16 eine
Darstellung einer Abwandlung, die ebenfalls mit einem Druckknopf
und mit einer Aufnahme zum Aufnehmen der beweglichen Einheit versehen
ist,
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17 eine
axiale Schnittansicht einer einen Druckknopf aufweisenden abnehmbaren
Einheit,
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18 eine
Seitenansicht gemäß dem Pfeil XVIII
von 17,
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19 eine 14 entsprechende
Ansicht, wobei der Behälter
einen Balg aufweist,
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20 eine 14 entsprechende
Ansicht, wobei der Behälter
einen das Produkt enthaltenden flexiblen Beutel aufnimmt,
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21 eine 4 entsprechende
Ansicht, die eine Abwandlung zeigt, bei der das mit Produkt nachladbare
Element mit keinem starren Greifteil fest verbunden ist,
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22 eine 12 entsprechende
Ansicht, die eine Abwandlung zeigt, bei der das mit Produkt nachladbare
Element sich bei der Öffnung
der abnehmbaren Einheit entspannt, um einen zu seinem Ergreifen
dienenden Teil hervortreten zu lassen,
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23 eine
schematische axiale Schnittdarstellung einer abgewandelten Ausführungsform
einer abnehmbaren Einheit,
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24 und 25 eine
Darstellung von zwei Einheiten, die jeweils eine abnehmbare Einheit und
mindestens zwei Behälter
umfassen.
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In 1 ist
eine Verpackungs- und Auftragvorrichtung 1 dargestellt.
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Diese
Vorrichtung 1 umfasst einen Behälter 2, der beispielsweise
im oberen Teil mit einem Hals 3 versehen ist, der eine
Aufnahme 4 zum Aufnehmen einer abnehmbaren Einheit 5 begrenzt.
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Diese
abnehmbare Einheit 5 besitzt einen unteren Teil 6 und
einen oberen Teil 7, die beispielsweise, wie dargestellt,
durch Verschrauben zusammengefügt
sind. Andere Mittel zur Verbindung der Teile 6 und 7,
wie z.B. eine Verklinkung, können
verwendet werden.
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Der
untere Teil 6 kann beispielsweise zwei diametral entgegengesetzte
Nasen 8 aufweisen, die dazu bestimmt sind, mit zwei Einschnitten 10 zusammenzuwirken,
die in dem Hals 3 hergestellt sind, um den unteren Teil 6 bezüglich des
Halses 3 in Drehung zu blockieren und das Ausschrauben
des oberen Teils 7 zu gestatten, während die abnehmbare Einheit 5 weiterhin
an dem Behälter 2 an
ihrem Platz ist.
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Wenn
ein Antidrehrelief vorgesehen ist, ist die Erfindung nicht auf einen
besonderen Antidrehrelieftyp begrenzt, und als Beispiel ist in 2 eine
abnehmbare Einheit und ein Behälter
dargestellt, bei denen das Antidrehrelief aus einer Reihe von Rillen 11 besteht.
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In 3 ist
die abnehmbare Einheit 5 und der obere Teil des Halses 3 dargestellt.
Die abnehmbare Einheit 5 begrenzt einen Innenraum 12,
in dem ein beispielsweise poröses,
mit Produkt nachladbares Element 13 untergebracht ist,
das als Auftragelement dienen kann, wie im Nachstehenden erläutert wird.
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Der
untere Teil 6 besitzt bei dem dargestellten Beispiel eine
rohrförmige
Wand 10 mit der Achse X, die oben mit Gewinde versehen
ist und unten durch eine sich senkrecht zur Achse X erstreckende Bodenwand 15 geschlossen
ist, die in ihrer Mitte von einer Öffnung 16 durchsetzt
ist, deren Funktion im Nachstehenden erläutert wird. Diese Öffnung 16 mündet gegenüber dem
porösen
Element 13 aus.
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Zur
Gewährleistung
einer dichten Zusammenfügung
des unteren Teils 6 und des oberen Teils 7 kann
der obere Teil 7 beispielsweise einen innen mit Gewinde
versehenen äußeren Mantel 18 aufweisen,
der geeignet ist, auf die rohrförmige
Wand 14 aufgeschraubt zu werden, und einen Dichtungsmantel 19,
der geeignet ist, sich an die radial innere Fläche der rohrförmigen Wand 14 dicht
anzulegen, wenn die abnehmbare Einheit 5 geschlossen ist,
wie in 3 dargestellt ist.
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Der
obere Teil 7 besitzt ferner einen zentralen Schacht 20,
der zum Halten des Elements 13 dient.
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Eine
von einer Wand 24 begrenzte Abgabeöffnung 22 mündet in
dem Boden der Aufnahme 4.
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Die
abnehmbare Einheit 5 besitzt auf der Außenseite der Querwand 15 eine
ringförmige
Dichtungslippe 23, die dazu bestimmt ist, mit der Wand 24 zusammenzuwirken,
um eine dichte Verbindung zwischen den Öffnungen 16 und 22 herzustellen,
wenn die abnehmbare Einheit 5 in die Aufnahme 4 des
Behälters
vollständig
eingesteckt ist.
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Die Öffnung 22 kann
mit im Inneren des Behälters 2 entnommenem
Produkt durch verschiedene Mittel gespeist werden, insbesondere über ein
Ventil vom Typ Aerosol, eine Pumpe, einen Hahn oder ein Tauchrohr,
wie dies im Nachstehenden beschrieben wird.
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Man
bemerkt, dass der Querschnitt der Öffnung 16 relativ
klein ist, so dass der Innenraum 12 als im Wesentlichen
geschlossen betrachtet werden kann, d.h. ausreichend luftdicht,
damit das im Element 13 enthaltene Produkt so lange konserviert wird,
dass die abnehmbare Einheit für
den Benutzer von Nutzen ist.
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Auf
diese Weise kann der Querschnitt der Öffnung 16 so klein
sein, dass das in dem Element 13 enthaltene Produkt mit
einer Geschwindigkeit verdunstet, die es gestattet, eine beträchtliche
Menge von Produkt im Element 13 beispielsweise während einer
Zeit von einigen Stunden aufzubewahren, während die abnehmbare Einheit
beispielsweise in einer Handtasche mitgenommen wird.
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Je
flüchtiger
das Produkt ist, um so kleiner ist vorzugsweise der Querschnitt
der Öffnung 16 bei Fehlen
eines Verschlussventils oder eines anderen Verschlussmechanismus.
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Das
Element 13 kann komprimierbar oder nicht sein.
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Es
kann beispielsweise aus einem Schaum mit offenen Zellen, insbesondere
einem Schaum von Polyurethan, Polyester, Polyether, PVC oder NBR hergestellt
sein, wobei diese Liste nicht begrenzend ist.
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Das
Element 13 kann aus einem Sintermaterial bestehen, insbesondere
aus einem Sintermaterial aus Polyethylen, PVC, EVA, Polyamid, Messing, wobei
diese Liste nicht begrenzend ist.
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Das
Element 13 kann auch aus einem Filz oder einem beflockten
Elastomer bestehen, wobei in diesem Fall die Porosität sich nicht
bis zum Kern des Elements 13 erstrecken kann, sondern oberflächlich bleiben
kann.
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Das
mit Produkt nachladbare Element kann geeignet sein, Produkt mindestens
durch Kapillarität oder
durch Absorption oder andere Zurückhaltemechanismen
zurückzuhalten.
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Die
in 1 dargestellte Vorrichtung 1 kann auf
folgende Weise verwendet werden.
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Die
abnehmbare Einheit 5 wird auf den Behälter 2 aufgesetzt,
wobei die Öffnungen 16 und 22 dazu
gebracht werden, dicht miteinander verbunden zu sein.
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Eine
Produktdosis wird über
die Öffnung 22 durch
Betätigung
einer Pumpe oder durch jedes andere geeignete Mittel und über die Öffnung 16 abgegeben,
um in den Innenraum 12 zu gelangen und das Element 13 mindestens
oberflächlich
zu tränken. Man
bemerkt, dass die Öffnung 16, über die
das Produkt zutritt, direkt gegenüber mindestens einem Bereich 13a der
Oberfläche
des Auftragelements mündet,
die zum Auftragen des Produkts dient, im vorliegenden Fall dem Scheitel
der Auftragsfläche.
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Eine
kleine im Behälter
entnommene Menge an Produkt kann auf diese Weise genügen, um
eine befriedigende spätere
Verwendung der abnehmbaren Einheit zu gestatten.
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Zum
Auftragen des Produkts kann der obere Teil 7 abgeschraubt
werden, während
der untere Teil 6 noch an dem Behälter 2 an seinem Platz
ist, wobei der obere Teil 7 als Greiforgan dient.
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Die
abnehmbare Einheit 5 kann auch ganz vom Behälter 2 abgezogen
werden und beispielsweise während
einiger Stunden autonom verwendet werden.
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Zum
Auftragen des Produkts schraubt der Benutzer den oberen Teil 7 ab
und verwendet diesen als Greiforgan.
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Die
abnehmbare Einheit 5 wird periodisch auf den Behälter 2 zurückgesetzt,
um das Element 13 mit Produkt nachzuladen.
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Die
abnehmbare Einheit 5 hat eine geringe Größe und kann
bequem in einer Tasche befördert werden,
wobei der Behälter 2 ständig beispielsweise auf
einem Bord in einem Badezimmer bleibt.
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Nun
werden verschiedene nicht begrenzende Abwandlungen beschrieben.
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Bei
der in 4 dargestellten Abwandlung ist das Element 13 nicht
mehr mit dem oberen Teil der abnehmbaren Einheit fest verbunden,
wobei der zentrale Schacht 20 weggelassen ist, sondern
ist an einem unabhängigen
Greiforgan 30 beispielsweise aus starrem Kunststoff befestigt.
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Dieses
Greiforgan 30 kann weggelassen werden, wie in 21 dargestellt
ist.
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Bei
der in 5 dargestellten Abwandlung ist die Öffnung 16 durch
eine Vielzahl von Öffnungen 31 ersetzt,
wobei die ringförmige
Dichtungslippe 23 durch eine Dichtungslippe 32 mit
größerem Durchmesser
ersetzt ist.
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Bei
der in 6 dargestellten Abwandlung ist der Boden der das
Element 13 aufnehmenden Aufnahme mit einem porösen Kissen 34 versehen, das
beispielsweise aus einer Scheibe aus einem Schaum mit offenen Zellen
oder aus einer Scheibe aus Filz oder einem Sintermaterial besteht.
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Diese
Kissenschicht 34 gestattet es gegebenenfalls, eine Öffnung 16 mit
größerem Durchmesser als
die in 3 dargestellte Öffnung zu haben, da die Verdunstung
des im Element 13 enthaltenen Produkts durch die Kissenschicht 34 beeinträchtigt wird.
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Die
Kissenschicht 34 kann auch als Behälter für das Pulver dienen, die auch
gestattet, die Autonomie der abnehmbaren Einheit zu erhöhen.
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Das
in 7 dargestellte Beispiel unterscheidet sich von
dem in 3 dargestellten dadurch, dass die abnehmbare Einheit
ein Ventil 40 besitzt, das die Öffnung 16 normalerweise
schließt
und sich erst unter dem Druck des vom Behälter kommenden Produkts zu
dem Zeitpunkt öffnet,
zu dem die abnehmbare Einheit auf dem Behälter an ihrem Platz ist und
mit Produkt geladen wird.
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Das
Ventil 40 kann, wie man in 8 genau sehen
kann, einen zentralen Verschlussteil 41 mit einem Durchmesser
aufweisen, der größer als
der der Öffnung 16 ist,
und einen Umfangsteil 42, der zu seiner Befestigung an
der Querwand 15 dient, wobei der zentrale Teil 41 mit
dem Umfangsteil 42 durch Materialbrücken 43 verbunden
ist, die ausreichend flexibel und verformbar sind, um dem zentralen
Teil 41 zu gestatten, sich zu dem Zeitpunkt, zu dem die
abnehmbare Einheit nachgeladen wird, unter dem Druck des Produkts
von der Querwand zu entfernen.
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Wie
in 7 dargestellt ist, kann das Element 13 einen
Raum 45 über
dem Ventil 40 freilassen, so dass sein Betrieb nicht gestört wird.
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Das
Ventil 40 kann beispielsweise wie bei dem beschriebenen
Beispiel auf dem unteren Teil der abnehmbaren Einheit aufgeformt
sein.
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Das
Ventil kann natürlich
auch anders ausgebildet sein, beispielsweise in Form eines oder mehrerer
angebrachter Teile.
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Die
abnehmbare Einheit kann so ausgebildet sein, dass sie beispielsweise
direkt auf einer hohlen Betätigungsstange 50 eines
Ventils oder einer Pumpe befestigt ist, wie in 9 dargestellt
ist.
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In
dieser Figur besitzt die abnehmbare Einheit einen unteren Teil mit
einer Querwand 51, die den Boden des das poröse Element 13 aufnehmenden
Innenraums bildet, wobei diese Wand von einer Öffnung 53 durchsetzt
ist, die mit einer Schulter 54 versehen ist, an der die
Stange 50 in Anschlag kommt.
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Bei
den unter Bezugnahme auf die 3 und 5 bis 9 beschriebenen
Beispielen ist das mit Produkt nachladbare Element mit dem oberen
Teil der abnehmbaren Einheit fest verbunden.
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Das
mit Produkt nachladbare Element kann mit dem unteren Teil der abnehmbaren
Einheit fest verbunden sein.
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Als
Beispiel ist in 10 eine Vorrichtung 60 dargestellt,
die einen Behälter 61 aufweist,
der im oberen Teil mit einem Hals 62 versehen ist, der
eine Aufnahme 53 zum Aufnehmen einer abnehmbaren Einheit 65 begrenzt.
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Der
Behälter 61 ist
mit einer Pumpe 66 ausgerüstet, die mit einem Tauchrohr 67 versehen
ist, das sich bis zum Boden des Behälters erstreckt.
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Die
Pumpe 66 besitzt eine hohle Betätigungsstange 78, über die
das Produkt abgegeben wird.
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Die
abnehmbare Einheit 65 besitzt einen unteren Teil 68 und
einen oberen Teil 69, die bei dem beschriebenen Beispiel
durch Verschraubung zusammenwirken.
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Der
obere Teil 69 besitzt einen mit Innengewinde versehenen äußeren Mantel 70,
der auf die Basis des unteren Teils 68 aufgeschraubt wird.
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Um
das Abschrauben des oberen Teils 69 zu gestatten, können um
einen Ansatz 76 herum, der zur Verbindung mit der Betätigungsstange 68 dient, Greifrippen 65 vorgesehen
sein.
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Der
untere Teil 68 kann einen Sitz 80 aufweisen, der
zur Montage eines Elements 81 dient, das geeignet ist,
Produkt zu absorbieren und die Abdichtung zwischen dem unteren Teil 68 und
dem oberen Teil 69 zu gewährleisten, wenn diese zusammengefügt sind.
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Der
Ansatz 76 ist mit einem zentralen Schacht 82 in
Verbindung, der im Inneren des Elements 81 ausmündet und
dessen Versorgung mit Produkt gestattet.
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Erhebungen 83 können innen
an dem Sitz 80 gebildet sein, um das Element 81 zurückzuhalten.
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Gemäß einer
Abwandlung kann das Element 81 durch andere geeignete Mittel
zurückgehalten werden,
und zwar insbesondere durch Verkleben oder Verschweißen mit
dem unteren Teil 68.
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Im
geschlossenen Zustand kann die abnehmbare Einheit 65 nach
der Art eines Druckknopfs verwendet werden, um die Betätigungsstange 78 einzudrücken und
die Abgabe einer Produktdosis in das Innere des Elements 81 zu
bewirken.
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Bei
dem beschriebenen Beispiel besteht das Element 81 aus einem
Sintermaterial oder aus einem Schaum, dessen Form so gewählt ist,
dass das Element 81 durch den oberen Teil 69 nicht
komprimiert wird, wenn dieses auf dem unteren Teil 68 an
seinem Platz ist.
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Der
Innenquerschnitt des Ansatzes 76 ist so gewählt, dass
er klein genug ist, damit das Produkt, mit dem das Element 81 getränkt ist,
nur langsam verdunstet, wenn die abnehmbare Einheit 65 vom Behälter 61 abgenommen
ist.
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Gemäß einer
Abwandlung kann ein Ventil, das beispielsweise in der Form einer
im Inneren des Schachts 82 zurückgehaltenen Kugel ausgeführt ist, verwendet
werden, um den Ansatz 76 zu schließen, wenn die abnehmbare Einheit
von dem Behälter 61 getrennt
wurde.
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Bei
dem dargestellten Beispiel ist die Wand des oberen Teils 69,
die mit der Fläche
des Elements 81 in Kontakt kommt, die zum Auftrag dient,
für das Produkt
undurchlässig,
mit dem das Auftragelement sich laden kann. Das Produkt bleibt auf
diese Weise in dem Element 81 eingeschlossen und eine relativ kleine
Menge an vom Behälter
kommenden Produkt kann der abnehmbaren Einheit die gewünschte Autonomie
verleihen.
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In
den 11 und 12 ist
eine abnehmbare Einheit 85 dargestellt, die einen unteren
Teil 86 besitzt, der dazu bestimmt ist, mit Rippen 87 zusammenzuwirken,
die auf der radial inneren Seite des Halses 62 des Behälters 61 vorgesehen
sind, um eine Relativdrehung des unteren Teils 86 bezüglich des
Behälters 61 zu
verhindern.
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Der
innere Teil 86 besitzt einen Dichtungsmantel 88,
der auch dazu dient, eine Aufnahme für ein Element 89 zu
begrenzen, das sich mit Produkt nachladen kann.
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Die
abnehmbare Einheit 85 besitzt ganz so wie die oben beschriebene
abnehmbare Einheit 65 einen das Element 89 speisenden
Schacht 82 und einen Ansatz 76, der geeignet ist,
auf die Betätigungsstange 78 aufgesteckt
zu werden.
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Bei
dem betreffenden Beispiel besteht das Element 89 aus einem
Schaum, der komprimiert wird, wenn der obere Teil 90 der
abnehmbaren Einheit 85 auf dem unteren Teil 86 an
seinem Platz ist.
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Zum
Nachladen der soeben beschriebenen abnehmbaren Einheiten 65 oder 85 kann
sich der Benutzer dieser bedienen, um die Betätigungsstange 78 einzudrücken und
die Abgabe einer Produktdosis in das mit Produkt nachladbare Element
zu bewirken.
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Die
Wand des oberen Teils 90, die mit dem Element 89 in
Kontakt kommt, ist für
das in dem Behälter
enthaltene Produkt undurchlässig.
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In 22 ist
eine abgewandelte Ausführungsform
dargestellt, die ein Element 89' aufweist, das sich von dem Element 89 dadurch
unterscheidet, dass es nicht an dem Mantel 88 und auch
nicht an dem unteren Teil 86 befestigt ist, sondern in
der von dem Mantel 88 begrenzten Aufnahme frei montiert ist,
und dadurch, dass es im entspannten Zustand aus dieser Aufnahme
merklich hervorsteht.
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Wenn
der obere Teil 90 entfernt wird, entspannt sich auf diese
Weise das Element 89',
und sein oberer Teil 89'a kann
beispielsweise als Greiforgan dienen.
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Der
Benutzer ergreift den oberen Teil 89'a, um das Element 89' herauszuziehen,
wobei seine Unterseite 89'b beispielsweise
als auf die Haut aufzubringende Fläche dient.
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Wenn
der Behälter
keine Pumpe oder kein Ventil besitzt, kann er, wie in 13 dargestellt
ist, beispielsweise mit einem Hahn 100 versehen sein.
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Der
Hahn 100 besitzt beispielsweise einen unteren Teil 101,
der dazu bestimmt ist, an dem Hals 102 des Behälters befestigt
zu werden, und einen oberen Teil 103, der sich bezüglich des
unteren Teils 101 zwischen einer Verschlussstellung und
einer Abgabestellung drehen kann.
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Der
untere Teil 101 kann einen Montagemantel 104 aufweisen,
der die Befestigung an dem Hals 102 beispielsweise durch
Verschraubung gestattet, und eine Dichtungslippe 105, die
geeignet ist, sich an die radial innere Fläche des Halses 102 dicht
anzulegen.
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Der
untere Teil 101 besitzt ferner einen ringförmigen Sitz 106,
auf den ein Außenmantel 107 des oberen
Teils 103 aufgesteckt ist.
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Der
untere Teil 101 besitzt zwei konzentrische rohrförmige Wände 110 und 111,
die miteinander durch Materialbrücken 112 verbunden
sind, wobei die innere rohrförmige
Wand 110 im Wesentlichen auf halber Höhe durch eine Querwand 113 geschlossen
ist und über
dieser Querwand 113 eine seitliche Öffnung 114 aufweist.
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Der
obere Teil 103 besitzt eine rohrförmige Wand 116, die
sich zwischen den Wänden 110 und 111 erstreckt.
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Diese
rohrförmige
Wand 116 besitzt eine seitliche Öffnung 118, die mit
der seitlichen Öffnung 114 zum
Zusammenfallen gebracht werden kann, wenn der obere Teil 103 in
Abgabestellung ist, wobei nun das Produkt zwischen den Wänden 110 und 111 durch
die seitlichen Öffnungen 114 und 118 und
im Inneren der rohrförmigen
Wände 110 und 116 über der
Wand 113 fließt.
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Wenn
der obere Teil 103 in seiner Verschlussstellung ist, verschließt die rohrförmige Wand 116 die
seitliche Öffnung 114 und
der Behälter
ist geschlossen.
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Der
obere Teil 103 begrenzt eine Aufnahme 120, die
es gestattet, eine erfindungsgemäße abnehmbare
Einheit aufzunehmen.
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Statt
einen Hahn, wie den unter Bezugnahme auf 13 beschriebenen
Hahn 100, zu verwenden, kann man den Behälter beispielsweise
mit einem Deckel 130 versehen, wie in 14 dargestellt ist,
wobei dieser Deckel zwischen einer offenen Stellung, in der er die
Einführung
einer abnehmbaren Einheit 135 in die entsprechende Aufnahme
des Behälters
gestattet, und einer geschlossenen Stellung beweglich ist, in der
er diese Aufnahme bei Fehlen einer abnehmbaren Einheit luftdicht
schließt.
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Der
Deckel 130 kann mit einem Einsatz 132 fest verbunden
sein, der in den Hals des Behälters eingeführt ist.
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In
dieser Figur sieht man ferner, dass man die Abgabeöffnung, über die
das Produkt auf die abnehmbare Einheit zu abgegeben wird, direkt
mit einem Tauchrohr 131 in Verbindung kommen lassen kann,
das sich bis zum Boden des Behälters
erstreckt, wobei letzterer mit einer komprimierbaren Wand ausgeführt ist,
um dem Benutzer, der auf diese drückt, zu gestatten, Produkt
in die abnehmbare Einheit 135 aufsteigen zu lassen.
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Der
in 19 dargestellte Behälter unterscheidet sich von
dem in 14 dargestellten dadurch, dass
er einen Balg 136 besitzt, der es gestattet, das Innenvolumen
des Behälters
sich ändern
zu lassen und in diesem einen Überdruck
zu erzeugen, der es gestattet, das Produkt im Tauchrohr aufsteigen zu
lassen.
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Dieses
kann sich beispielsweise nicht bis zum Boden des Behälters erstrecken,
wenn der Balg 136 entspannt ist, und nur, wenn der Balg
komprimiert ist, in die Nähe
des Bodens des Behälters
gelangen.
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Der
in 20 dargestellte Behälter unterscheidet sich von
dem unter Bezugnahme auf die 14 beschriebenen
insbesondere dadurch, dass er einen biegsamen Beutel 137 aufnimmt,
der das Produkt enthält.
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Die
Hülle 138 des
Behälters,
die komprimierbar ist, gestattet es, indem sie komprimiert wird,
um den Beutel 137 herum einen Luftüberdruck und einen Anstieg
des Produkts in dem Rohr 131 zu bewirken.
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Um
das durch die Leerung des Beutels erzeugten Unterdruck auszugleichen,
ist ein Ventil 139 vorgesehen.
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Dieses
Ventil 139 öffnet
sich, wenn der Druck im Inneren der Hülle 138 kleiner als
der Druck außerhalb
der Hülle 138 ist.
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Der
Beutel 137 ist an einem Mantel 133 befestigt,
der mit dem Einsatz 132 einstückig ausgeführt ist.
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Man
kann, wie in 15 dargestellt, einen Behälter 140 mit
einem Druckknopf 142 und einem Hals 143 herstellen,
der eine Aufnahme begrenzt, die es gestattet, eine abnehmbare Einheit 145 aufzunehmen.
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Bei
dem Beispiel von 15 befinden sich die die abnehmbare
Einheit 145 aufnehmende Aufnahme und der Druckknopf 142 beide
im oberen Teil des Behälters.
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Man
verlässt
jedoch den Rahmen der Erfindung nicht, wenn der Druckknopf und die
die abnehmbare Einheit aufnehmende Aufnahme beispielsweise an zwei
entgegengesetzten axialen Enden des Behälters gebildet sind, wie in 16 dargestellt
ist.
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In
dieser Figur hat man einen Behälter 150 dargestellt,
der an einem Ende mit einem Hals 151, der eine Aufnahme
zum Aufnehmen einer abnehmbaren Einheit 155 begrenzt, und
am anderen Ende mit einem Druckknopf 156 versehen ist.
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Bei
den oben beschriebenen Ausführungsbeispielen
besitzt die abnehmbare Einheit ein mit Produkt nachladbares Element,
das zum Zeitpunkt der Verwendung als Auftragelement dient, indem
es direkt mit einem Bereich beispielsweise des Körpers oder des Gesichts in
Kontakt gebracht wird.
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Das
mit Produkt nachladbare Element kann nur als Produktbehälter dienen,
wie es nun unter Bezugnahme auf die 17 und 18 beschrieben wird.
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In
diesen Figuren ist eine abnehmbare Einheit 200 dargestellt,
die einen Körper 201 besitzt,
der ein mit Produkt nachladbares Element 202 beherbergt,
das beispielsweise aus einem elastisch verformbaren Schaum mit offenen
Zellen besteht, sowie einen Druckknopf 203, der im Inneren
des Körpers 201 gleiten
kann, um das poröse
Element 202 zu komprimieren.
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Der
Druckknopf 203 besitzt einen Kanal 205 mit einem
auf das poröse
Element 202 zu ausmündenden
Ende 209, um das Produkt aufzunehmen.
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Der
Körper 210 besitzt
eine Öffnung 206,
die dem entgegengesetzten Ende 208 des Kanals 205 gestattet,
nach außen
auszumünden.
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Der
Druckknopf 203 besitzt eine Dichtungslippe 210,
die ihm gestattet, im Inneren des Körpers 210 dicht zu
gleiten.
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Der
Druckknopf kann ferner einen Durchgang 215 aufweisen, der
an seinem oberen Ende durch eine mikroporöse Membran 216 geschlossen ist,
die eine Luftströmung
mit kleinem Durchsatz nach außen
gestattet.
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Der
Durchgang 215 gestattet es, den Druck der Restluft zu beseitigen.
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Die
mikroporöse
Membran 216 könnte
beispielsweise durch eine Mikroöffnung
ersetzt sein.
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Der
Körper 210 ist
im unteren Teil mit einer Öffnung 212 versehen,
die mit einem Ventil 213 ausgerüstet ist, das dem unter Bezugnahme
auf die 7 und 8 beschriebenen
Ventil 14 ähnlich
ist.
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Das
poröse
Element kann über
dem Ventil 213 eine Aussparung 211 aufweisen,
um dessen Betrieb nicht zu stören.
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Das
poröse
Element 202 wird auf dieselbe Weise wie die der oben beschriebenen
abnehmbaren Einheiten mit Produkt nachgeladen.
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Wenn
der Benutzer auf den Druckknopf 203 drückt, wird das poröse Element 202 komprimiert
und setzt Produkt frei, das über
den Kanal 205 ausfließen kann.
Die Öffnung 208 kann
gegebenenfalls mit einer Düse
versehen sein, um das Produkt auf eine besondere Weise, beispielsweise
in Form eines Sprays, abzugeben.
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Die
Erfindung ist natürlich
nicht auf die oben beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt.
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Insbesondere
ist die Erfindung nicht auf die Verpackung und die Abgabe eines
Parfüms
beschränkt,
sondern ist auch auf andere Produkte, insbesondere beispielsweise
kosmetische, dermatologische und pharmazeutische Produkte für den Auftrag auf
die Haare, die Haut, die Schleimhäute und die Hautanhangsgebilde
anwendbar.
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Man
kann der abnehmbaren Einheit andere Formen geben, als diejenigen,
die beschrieben wurden.
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In 23 ist
ein Beispiel einer abnehmbaren Einheit 230 dargestellt,
von der eine Besonderheit darin besteht, dass sie ein mit Produkt
nachladbares Element 231 aufweist, das von einem Element 232 getragen
ist, das durch ein Folienscharnier 233 mit einem Körper 234 der
abnehmbaren Einheit verbunden ist. Dieser Körper 234 besitzt einen
beispielsweise allgemein konkaven Hohlraum 235, der geeignet ist,
das Element 231 aufzunehmen, wenn die Kappe 232 auf
dem Körper 234 an
ihrem Platz ist, um den Hohlraum 235 zu schließen. Die
Kappe 232 kann beispielsweise eine Dichtungslippe 236 aufweisen,
die geeignet ist, sich an den Körper 234 dicht
anzulegen. Die den Boden des Hohlraums 235 bildende Wand 239 kann
von einer Öffnung 237 durchsetzt
sein, die beispielsweise durch ein Ventil 238 verschlossen
ist, wenn die abnehmbare Einheit 230 nicht mit Produkt nachgeladen
wird.
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Die
abnehmbare Einheit 230 kann auf dieselbe Weise wie die
unter Bezugnahme auf 7 beschriebene abnehmbare Einheit
verwendet werden, wobei die Kappe 232 vom Körper 234 abgenommen wird,
um zu gestatten, das Element 231 mit einer Fläche in Kontakt
zu bringen, auf die Produkt aufgetragen werden soll.
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Man
kann auf diese Weise eine abnehmbare Einheit 300, die beispielsweise
eine der oben beschriebenen ist, nicht mit einem einzigen Behälter, sondern
mit einer Vielzahl von Behälter 301a, 301b, 301c, 301d beispielsweise
in der Zahl von vier verwenden, wobei diese Behälter jeweils beispielsweise mit
einer Pumpe 302 versehen sind.
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Die
abnehmbare Einheit 300 kann geeignet sein, zeitweise mit
einem dieser Behälter
zusammenzuwirken, um die Übertragung
einer gewissen Produktmenge von diesem Behälter zu dem mit Produkt nachladbaren
Element zu gestatten, das im Inneren der abnehmbaren Einheit enthalten
ist.
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Jeder
der Behälter 301a,
..., 301d kann auf diese Weise beispielsweise ein Produkt
enthalten, das einem besonderen Duft entspricht, und der Benutzer
kann in Abhängigkeit
von dem Duft, den er an diesem Tag verwenden möchte, einen der Behälter auswählen.
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Der
Behälter 301a kann
beispielsweise ein bestimmtes Parfüm enthalten, und die Behälter 301b bis 301d Nuancen
Ambra, waldig oder blumig dieses Parfüms.
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Der
Benutzer kann auch die abnehmbare Einheit mit mehreren Produkten
laden, indem er die abnehmbare Einheit in Abhängigkeit von den Produkten,
die der Benutzer in die abnehmbare Einheit laden möchte, nacheinander
mit mehreren Behältern verbindet.
Der Benutzer kann auf diese Weise Duftmischungen bilden und gewisserweise
ein Parfüm "à la carte" herstellen.
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Die
Behälter 301a bis 301d können beispielsweise
in ein und demselben Gehäuse 303 enthalten
sein oder von einem gemeinsamen Halter gehalten sein, wobei dieser
Halter etwas anderes als ein Gehäuse
sein kann.
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Die
Behälter
können
andere Produkte als Parfüms
enthalten, beispielsweise Cremes, Milche oder andere Produkte, die
auf einen Teil des Körpers oder
des Gesichts (einschließlich
der Haare) aufzutragen sind.
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So
kann die abnehmbare Einheit 300 beispielsweise einem Behälter 303a,
der ein Solarfilter enthält,
einem Behälter 303b,
der Vitamin C enthält, einem
Behälter 303c,
der Vitamin A enthält,
und einem Behälter 303d,
der Salicylsäure
enthält,
zugeordnet werden, wobei die Anzahl der Behälter natürlich nicht auf vier beschränkt ist
und mehr oder weniger groß sein
kann.
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Die
Erfindung ist auch auf andere Produkte als kosmetische Produkte
anwendbar, beispielsweise auf pharmazeutische oder dermatologische
Produkte.