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Die
vorliegende Erfindung betrifft allgemein den Träger für ein Schleifprodukt, ein Verfahren
zur Herstellung des Trägers
und eines Schleifprodukts, das den Träger enthält, sowie ein Verfahren zur
Herstellung des Schleifprodukts.
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Beschichtete
Schleifprodukte enthalten in der Regel ein flexibles Trägermaterial,
das mit einer Schleifbeschichtung überzogen ist. Die Schleifbeschichtung
enthält üblicherweise
eine erste Beschichtung, die in der Regel als eine "Aufbau"-Beschichtung bezeichnet wird, die zuerst
auf die Oberseite des Träger
aufgebracht wird, und während
die Aufbaubeschichtung noch genügend
unausgehärtet
ist, werden Schleifpartikel in die Aufbaubeschichtung hinein abgelagert,
so dass sie teilweise eingebettet darin sind. Die Aufbaubeschichtung wird
dann mindestens teilweise gehärtet,
und die Schleifpartikel werden in der Regel weiter in dem beschichteten
Schleifprodukt befestigt, indem eine Deckbeschichtung hinzugefügt wird,
welche die Aufbaubeschichtung und die Schleifpartikel überlagert.
Im Anschluss an eine vollständige
Aushärtung
der Aufbau- und der Deckbeschichtung entsteht ein beschichtetes
Schleifprodukt. Zu einem beschichteten Schleifprodukt kann auch
ein Schleifprodukt gehören,
das hergestellt wird, indem man auf eine Fläche des Trägers ein Gemisch aus Schleifpartikeln
in einem härtbaren
Bindemittel aufbringt. Das Gemisch wird in der Regel mit Hilfe eines geeigneten
Mittels auf die Oberseite des Trägers
aufbeschichtet und dann gehärtet.
Die Oberfläche
der Schleifbeschichtung kann auch vor dem Aushärten so modifiziert werden,
dass sie erhöhte
Abschnitte und vertiefte Abschnitte enthält, so dass eine dreidimensionale
oder strukturierte Schleiffläche
entsteht.
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In
einigen Fällen
ist es wünschenswert,
dem Träger
eine dreidimensionale Oberfläche
zu verleihen, anstatt sie der Schleifbeschichtung selbst zu verleihen.
Wenn der Träger
eine dreidimensionale Oberfläche
erhält,
so enthält
die entstandene Fläche,
auf welche die Schleifbeschichtung aufgebracht wird, in der Regel
vertiefte Abschnitte und erhöhte
Abschnitte, die üblicherweise
in den erhöhten
Bereichen flach sind, wobei die erhöhten Bereichen allgemein in
derselben Ebene angeordnet sind, um eine diskontinuierliche Schleiffläche zu erhalten.
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Die
meisten beschichteten Schleifprodukte werden zu einer Vielzahl verschiedener
Formen verarbeitet, wie zum Beispiel rechteckige Bahnen, Scheibenformen,
längliche
Streifen und längliche
Streifen, die an den Enden verbunden werden, um ein Schleifband
zu erhalten. Schleifscheiben werden in der Regel in Schleifvorrichtungen,
wie zum Beispiel Schwingschleifern, verwendet und benötigen darum
auf ihrer nicht-schleifenden Seite ein Mittel zum Anbringen der
beschichteten Schleifscheibe an dem beweglichen Auflagepolster,
das an der Schleifvorrichtung angebracht ist. Recht häufig bringt
man eine Schicht einer Haftklebstoffzusammensetzung entweder auf
die nicht-schleifende Seite der Schleifscheibe oder auf das Auflagepolster,
auf das sie gelegt werden soll, auf, wobei die Fläche, auf
der sie angebracht werden soll, eine Fläche ist, die dafür geeignet
ist, eine gute Klebebindung zwischen der Klebebeschichtung und der
Fläche
herzustellen. Es sind noch weitere mechanische Befestigungssysteme
bekannt. Zum Beispiel kann die Rückseite
des Schleifgegenstandes ein Schlaufensubstrat enthalten. Das Schlaufensubstrat
hat den Zweck, ein Mittel bereitzustellen, mit dem ein Schleifprodukt,
wie zum Beispiel eine Scheibe, sicher mit Haken an einem Auflagepolster
in Eingriff gebracht werden kann. Darüber hinaus kann auch eine Bahn,
die aufrecht stehende filamentartige Stiele enthält, deren distale Enden abgeflacht
wurden, als eine Eingriffsvorrichtung zur Eingriffnahme eines Schlaufensubstrats
verwendet werden. Das Schlaufensubstrat kann entweder auf die Rückseite
des Schleifbahnmaterials oder auf die Auflage, auf der es angebracht
wird, aufgebracht werden, wobei die andere Seite das Eingriffselement
ist, d. h. eine Bahn, die eine Vielzahl von Haken oder Stielen mit
abgeflachten distalen Enden enthält.
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Vor
der vorliegenden Erfindung musste ein Hersteller eines Schleifbahnmaterials,
das (1) einen Träger mit
erhöhten
Abschnitten und vertieften Abschnitten auf der Fläche, auf
der eine Schleifbeschichtung aufgetragen werden soll, enthielt und
(2) auf dessen Trägerrückseite
ein Teil eines zweiteiligen mechanischen Eingreifsystems angebracht
werden soll, dieses Ergebnis in einem Mehrschrittverfahren bewerkstelligen.
In der Regel wurde der Träger
zuerst mit erhöhten
Bereichen und vertieften Bereichen versehen. Dann wurde die Schleifbeschichtung
mindestens auf die erhöhten
Bereiche aufgetragen. Ein anschließender Arbeitsgang war erforderlich,
um ein Bahnmaterial aufzulaminieren, das einen Teil eines zweiteiligen
mechanischen Eingreifsystems enthielt, wie zum Beispiel eine Bahn,
die Haken oder die Stiele mit abgeflachten distalen Enden trug.
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US-Patent Nr. 2,115,897 (Wooddell
und Mitarbeiter) lehrt einen Schleifgegenstand mit einem Träger, an
dem mittels eines Klebstoffs mehrere gebundene Schleifsegmente angebracht
sind. Diese gebundenen Schleifsegmente können in einem vorgegebenen
Muster an dem Träger
angeklebt werden.
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US-Patent Nr. 2,242,877 (Albertson)
lehrt ein Verfahren zur Herstellung einer komprimierten Schleifscheibe.
Mehrere Schichten aus beschichteten Schleiffaserscheiben werden
in ein Formwerkzeug gelegt und dann Wärme und Druck ausgesetzt, um
die komprimierte Mittenscheibe zu bilden. Das Formwerkzeug hat ein vorgegebenes
Muster, das dann auf die komprimierte Mittenscheibe übertragen
wird, wodurch ein mit einem Muster versehener beschichteter Schleifgegenstand
entsteht.
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US-Patent Nr. 2,755,607 (Haywood)
lehrt ein beschichtetes Schleifmittel, das Erhöhungen und Vertiefungen von
Schleifabschnitten enthält.
Ein Klebstoffstoffüberzug
wird auf die Vorderseite eines Trägers aufgebracht, und dieser
Klebstoffstoffüberzug
wird dann gekämmt,
um Erhöhungen
und Vertiefungen zu erzeugen. Als nächstes werden Schleifkörner in
den Klebstoff hineingedrückt,
worauf eine Verfestigung des Klebstoffstoffüberzugs folgt.
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US-Patent Nr. 3,048,482 (Hurst)
offenbart einen Schleifgegenstand, der einen Träger, ein Bindesystem und Schleifgranalien
umfasst, die mittels des Bindesystems an dem Träger angebracht sind. Die Schleifgranalien
sind ein Verbund aus Schleifkörnern
und einem Bindemittel, der von dem Bindesystem getrennt vorliegt.
Die Schleifgranalien sind dreidimensional und haben bevorzugt eine
Pyramidenform. Um diesen Schleifgegenstand herzustellen, werden
zuerst die Schleifgranalien mittels eines Formungsprozesses hergestellt.
Als nächstes
wird ein Träger
in ein Formwerkzeug gelegt, gefolgt von dem Bindesystem und den
Schleifgranalien. In dem Formwerkzeug befinden sich gemusterte Hohlräume, die
zur Folge haben, dass die Schleifgranalien ein vorgegebenes Muster
auf dem Träger
aufweisen.
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US-Patent Nr. 3,498,010 (Hagihara)
beschreibt eine flexible Schleifscheibe, die einen mit Schleifmittel gefüllten gehärteten Harzverbund
umfassen. Die Scheibe umfasst des Weiteren eine strukturierte Oberfläche, die
durch einen Formungsprozesses hergestellt wird.
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US-Patent Nr. 3,605,349 (Anthon)
betrifft einen Schleifgegenstand vom Läpptyp. Bindemittel und Schleifkorn
werden miteinander vermischt und dann durch ein Gitter hindurch
auf den Träger
gesprüht.
Das Vorhandensein des Gitters hat eine gemusterte Schleifbeschichtung
zur Folge.
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Die
britische Patentanmeldung Nr. 2,094,824 (Moore)
betrifft einen gemusterten Läppfilm.
Die Schleifmittel/Bindemittelharzschlämme wird hergestellt, und die
Schlämme
wird durch eine Maske hindurch aufgetragen, so dass getrennte Inseln
entstehen. Als nächstes
wird das Bindemittelharz gehärtet.
Die Maske kann ein Seidensieb, eine Schablone, ein Drahtsieb oder
ein Maschennetz sein.
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US-Patent Nr. 4,644,703 (Kaczmarek
und Mitarbeiter) und
US-Patent
Nr. 4,773,920 (Chasman und Mitarbeiter) betreffen Läppschleifgegenstand,
der einen Träger
und eine an dem Träger
angehaftete Schleifbeschichtung umfasst. Die Schleifbeschichtung
umfasst eine Suspension aus Schleifkörnern in Läppgröße und ein Bindemittel, das
durch freie radikalische Polymerisation gehärtet wird. Die Schleifbeschichtung
kann durch eine Rotationstiefdruckwalze zu einem Muster geformt
werden.
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Die
japanische Patentanmeldung Nr.
JP 62 238724A (Shigeharu, veröffentlicht
am 19. Oktober 1987) beschreibt ein Verfahren zum Ausbilden einer
großen
Anzahl von intermittierenden Vorsprüngen auf einem Substrat. Perlen
aus vorgehärtetem
Harz werden gleichzeitig auf beiden Seiten der Platte extrusionsgeformt und
anschließend
gehärtet.
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US-Patent Nr. 4,930,266 (Calhoun
und Mitarbeiter) lehrt eine gemusterte Schleifbahn, in der die Schleifgranalien
fest gebunden sind und im Wesentlichen in einer Ebene in einem zuvor
festgelegten seitlichen Abstand liegen. In dieser Erfindung werden
die Schleifgranalien mit einer Aufschleudertechnik aufgebracht,
so dass jede Granalie im Wesentlichen individuell auf den Schleifmittelträger aufgebracht
wird. Das führt
zu einer Schleifbahn mit einem präzise gesteuerten Abstand der
Schleifgranalien.
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Die
japanische Patentanmeldung Nr. 02
083172 (Tsukada und Mitarbeiter, veröffentlicht am 23. März 1990)
lehrt ein Verfahren zum Herstellen eines Läppfilms mit einem vorgegebenen
Muster. Eine Schleifmittel/Bindemittel-Schlämme in Vertiefungen in einem
Werkzeug hineinbeschichtet. Ein Träger wird dann über das
Werkzeug gelegt, und das Bindemittel in der Schmirgelschlämme wird
gehärtet.
Als nächstes
wird das entstandene beschichtete Schleifmittel aus dem Werkzeug
herausgenommen. Das Bindemittel kann durch Strahlungsenergie oder
Wärmeenergie
gehärtet
werden.
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US-Patent Nr. 5,014,468 (Ravipati
und Mitarbeiter) betrifft einen Läppfilm für ophthalmische Anwendungen.
Der Läppfilm
umfasst eine gemusterte Oberflächenbeschichtung
aus Schleifkörnern,
die in einem strahlungsgehärteten
Klebebindemittel verteilt sind. Zum Herstellen der gemusterten Oberfläche wird
eine Schlämme
aus Schleifmittel und härtbarem
Bindemittel auf der Oberfläche
einer Rotationstiefdruckwalze geformt. Die geformte Schlämme wird
von der Walzenoberfläche
entfernt und dann einer Strahlungsenergie zum Aushärten ausgesetzt.
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US-Patent Nr. 5,015,266 (Yamamoto)
betrifft eine Schleifbahn durch gleichförmiges Beschichten einer Schleifmittel/Klebstoff-Schlämme über eine
geprägte
Bahn, um eine Schleifbeschichtung herzustellen, bei der nach dem
Aushärten
hohe und niedrige Schleifabschnitte durch die Oberflächespannung
der Schlämme
ausgebildet sind, die den Unregelmäßigkeiten auf der Grundbahn
entsprechen.
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US-Patent Nr. 5,107,626 (Mucci)
lehrt ein Verfahren zum Herstellen einer gemusterten Oberfläche auf einem
Substrat durch Abschleifen mit einem aufbeschichteten Schleifmittel,
das mehrere präzise
geformte Schleifverbundmaterialien enthält. Die Schleifverbundmaterialien
sind in einer nicht-zufälligen Gruppierung
angeordnet, und jedes Verbundmaterial umfasst mehrere Schleifkörner, die
in einem Bindemittel verteilt sind.
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Die
japanische Patentanmeldung Nr.
JP
4 159084 (Nishio und Mitarbeiter, veröffentlicht am 2. Juni 1992)
lehrt ein Verfahren zur Herstellung eines Läppbandes. Eine Schmirgelschlämme, die
Schleifkörner
und ein elektronenstrahlhärtbares
Harz werden auf die Oberfläche
einer Tiefdruckwalze oder Eindruckplattelatte aufgebracht. Dann
wird die Schmirgelschlämme
einem Elektronenstrahl ausgesetzt, der das Bindemittel härtet, und
das entstandene Läppband
wird von der Walze genommen.
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US-Patent Nr. 5,190,568 (Tselesin)
beschreibt ein aufbeschichtetes Schleifmittel mit mehreren Erhöhungen und
Vertiefungen. Schleifpartikel werden in die und auf der Oberfläche der
Verbundstruktur eingebettet.
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US-Patent Nr. 5,199,227 (Ohishi)
beschreibt ein Oberflächenbehandlungsband,
das mehrere mit Teilchen gefüllte
Harzvorsprünge
auf einem Substrat umfasst. Die Vorsprünge sind dicht beieinanderliegende Bernard-Zellen, die mit einer
Schicht aus hochwertigen Schleifpartikeln beschichtet sind.
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US-Patent Nr. 5,437,754 (Calhoun),
das an denselben Rechtsnachfolger wie die vorliegende Anmeldung übergegangen
ist, lehrt ein Verfahren zur Herstellung eines Schleifgegenstandes.
Eine Schmirgelschlämme
wird in Ausnehmungen eines geprägten
Substrats hinein beschichtet. Der entstandene Aufbau wird auf einen
Träger
laminiert, und das Bindemittel in der Schmirgelschlämme wird
gehärtet.
Das geprägte
Substrat wird entfernt, und die Schmirgelschlämme haftet an dem Träger.
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US-Patent Nr. 5,219,462 (Bruxvoort
und Mitarbeiter), das an denselben Rechtsnachfolger wie die vorliegende
Anmeldung übergegangen
ist, lehrt ein Verfahren zum Herstellen eines Schleifgegenstandes.
Eine Schleifmittel/Bindemittel/Treibmittel-Schlämme wird im Wesentlichen nur
in die Ausnehmungen eines geprägten
Trägers
hinein beschichtet. Nach dem Beschichten wird das Bindemittel gehärtet, und
das Treibmittel wird aktiviert. Dadurch schäumt die Schlämme über die
Oberfläche
des geprägten
Trägers
hinaus auf.
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US-Patent Nr. 5,435,816 (Spurgeon
und Mitarbeiter), das an denselben Rechtsnachfolger wie die vorliegende
Anmeldung übergegangen
ist, lehrt ein Verfahren zur Herstellung eines Schleifgegenstandes.
In einem Aspekt dieser Patentanmeldung wird eine Schleifmittel/Bindemittel-Schlämme in Ausnehmungen
eines geprägten
Substrats hinein beschichtet. Strahlungsenergie wird durch das geprägte Substrat
hindurch und in die Schmirgelschlämme hinein übertragen, um das Bindemittel
zu härten.
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US-Patent Nr. 5,672,097 (Hoopman),
das an denselben Rechtsnachfolger wie die vorliegende Anmeldung übergegangen
ist, lehrt einen Schleifgegenstand, wobei die Strukturelemente präzise geformt
sind, aber untereinander variieren.
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Das
europäische Patent Nr. 702 615 (Romero,
veröffentlicht
am 22. Oktober 1997) beschreibt einen Schleifgegenstand mit einer
gemusterten Schleiffläche.
Der Schleifgegenstand hat mehrere erhöhte und ausgesparte Abschnitte,
die ein thermoplastisches Material umfassen, wobei die erhöhten Abschnitte
des Weiteren eine Schicht aus Klebstoff und Schleifmaterial umfasst,
während
die ausgesparten Abschnitte kein Schleifmaterial enthalten.
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US-Patent Nr. 5,690,875 (Sakakibara
und Mitarbeiter) beschreibt ein Verfahren und eine Vorrichtung zum
Herstellen eines geformten mechanischen Befestigungsmittels. Ein
Düsenrad
mit Eingreifelement-bildenden
Hohlräumen
führt eine
Extrusionsformung eines thermoplastischen Harzes aus. Das Düsenrad hat
ein Kühlmittel,
das der Entnahme der Eingreifelemente aus der Düse mit einer im Wesentlichen
gleichmäßigen Herauslösekraft
dient, wodurch eine Verformung des Substrats verhindert wird.
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US-Patent Nr. 5,785,784 (Chesley
und Mitarbeiter) betrifft einen Schleifgegenstand mit einer ersten und
einer zweiten einander gegenüberliegenden
Hauptoberfläche.
Ein mechanisches Befestigungsmittel wird auf einer Oberfläche ausgebildet,
und es werden präzise
geformte Schleifverbundmaterialien mit Hilfe eines Produktionswerkzeugs
auf der gegenüberliegenden
Hauptoberfläche
aufgebracht.
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US-A-6,162,522 offenbart
ein bestimmtes Schlaufenmaterial, das angeblich zur Verwendung in
einem Haken-und-Schlaufen-Befestigungssystem geeignet ist.
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US-Patent Nr. 6,299,508 (Gagliardi
und Mitarbeiter) beschreibt einen Schleifgegenstand mit mehreren Schleifhilfsmittel-haltigen
Vorsprüngen,
die integral auf die Oberfläche
eines Trägers
geformt sind. Die Vorsprünge
sind so konturiert, dass mehrere Erhöhungen und Vertiefungen definiert
werden, wobei Schleifpartikel mindestens einen Abschnitt der Erhöhungen und
Vertiefungen bedecken.
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US-Patent Nr. 6,303,062 (Aamodt
und Mitarbeiter) offenbart ein mechanisches Befestigungsmittel, wobei
die Eingreifelemente konvexe Köpfe
enthalten, die Abgrenzungslinien aufweisen. Die konvexen Köpfe werden
durch Aufbringen einer Schicht aus erwärmtem Material über die
Stiel-Enden gebildet.
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Die
vorliegende Erfindung stellt einen neuartigen Träger für einen Schleifgegenstand bereit.
Der Träger
wird im Wesentlichen in einem einzigen Schritt dergestalt hergestellt,
dass er eine Hauptoberfläche
aufweist, die erhöhte
Bereiche und vertiefte Bereiche trägt, auf die eine Schleifbeschichtung
aufgebracht wird, und eine gegenüberliegende
Hauptoberfläche
aufweist, die mehrere geformte Eingreifelemente enthält, die
einen Teil eines zweiteiligen mechanischen Befestigungssystems bilden.
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In
einer ersten Ausführungsform
stellt die Erfindung einen Träger
für einen
Schleifgegenstand bereit, umfassend ein bahnenartiges Polymersubstrat
mit einer ersten Hauptoberfläche,
die ein Muster aus nicht-schleifenden
erhöhten
Bereichen und vertieften Bereichen aufweist, und einer gegenüberliegenden
zweiten Hauptoberfläche,
die mehrere geformte Eingreifelemente aufweist, bei welchen es sich
um einen Teil eines zweiteiligen mechanischen Eingreifsystems handelt.
Das Muster auf der ersten Hauptoberfläche kann entweder ein gleichförmiges Muster
oder ein zufälliges
Muster sein. Die Eingreifelemente umfassen filamentartige Stiele
mit abgerundeten oder abgeflachten Distalenden, die in die zweite
Hauptoberfläche
integriert geformt sind, oder sie umfassen Hakenelemente, die in
die zweite Hauptoberfläche
integriert geformt sind.
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In
einer weiteren Ausführungsform
stellt die Erfindung einen Schleifgegenstand bereit, der Folgendes umfasst:
einen
Träger,
umfassend ein bahnenartiges Polymersubstrat mit einer ersten Hauptoberfläche, die
ein Muster aus nicht-schleifenden erhöhten Bereichen und vertieften
Bereichen aufweist, und einer gegenüberliegenden zweiten Hauptoberfläche, die
mehrere geformte Eingreifelemente aufweist, bei welchen es sich
um einen Teil eines zweiteiligen mechanischen Eingreifsystems handelt;
und
eine Schleifbeschichtung mindestens über den erhöhten Bereichen.
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Die
erhöhten
Bereiche sind bevorzugt in derselben Ebene angeordnet, um eine diskontinuierliche Schleiffläche zu bilden.
Die Schleifbeschichtung kann die gesamte erste Hauptoberfläche einschließlich der vertieften
Bereiche und erhöhten
Bereiche überziehen,
obgleich die bevorzugte Konfiguration darin besteht, nur die erhöhten Bereiche
zu überziehen.
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Die
Schleifbeschichtung kann das Gemisch aus Schleifpartikeln und Bindemittel
und härtbarem
Bindemittel umfassen, das, wenn es auf die erste Hauptoberfläche aufgetragen
wird, zu einer gleichförmigen Schleifbeschichtung
aushärtet.
Die Beschichtung kann vor dem Aushärten so modifiziert werden,
dass darin erhöhte
Bereiche und vertiefte Bereiche entstehen, so dass eine geformte
oder strukturierte Schleifbeschichtung gebildet wird.
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Die
Eingreifelemente umfassen filamentartige Stiele, die integral in
diese zweite Hauptoberfläche eingeformt
sind, wobei jeder Stiel ein abgeflachtes oder abgerundetes distales
Ende oder Hakenelemente aufweist, wobei jeder Stiel oder jedes Hakenelement
integral in die zweite Hauptoberfläche eingeformt ist.
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Die
Schleifbeschichtung kann eine Bindemittelaufbaubeschichtung umfassen,
in die mindestens ein Abschnitt jedes Schleifpartikels eingebettet
ist, und kann des Weiteren eine Deckbeschichtung über der
Aufbaubeschichtung und den Schleifpartikeln enthalten.
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In
einer weiteren Ausführungsform
stellt die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung eines Trägers für einen
Schleifgegenstand bereit. Das Verfahren umfasst:
Extrudieren
von geschmolzenem Polymermaterial zum Bilden einer Bahn aus schmelzflüssigem Polymer
mit einer ersten Hauptoberfläche
und einer gegenüberliegenden
zweiten Hauptoberfläche;
Inkontaktbringen
der ersten Hauptoberfläche
der Bahn aus schmelzflüssigem
Polymer mit einem ersten Werkzeug mit einer Kontaktfläche, die
ein Muster von erhöhten
Bereichen und vertieften Bereichen aufweist, zum Bilden eines entsprechenden
Musters aus vertieften Bereichen und erhöhten Bereichen in der ersten
Hauptoberfläche;
Inkontaktbringen
der zweiten Hauptoberfläche
der Bahn aus schmelzflüssigem
Polymer mit einem zweiten Werkzeug mit einer Kontaktfläche, die
darin mehrere Elemente, ausgewählt
aus der Gruppe, bestehend aus geformten Eingreifelementen und Vorläufern von
geformten Eingreifelementen, die einen Teil eines zweiteiligen mechanischen
Eingreifsystems bilden, bilden kann; wobei die geformten Eingreifelemente
filamentartige Stiele mit abgerundeten oder abgeflachten Distalenden
umfassen, die in die zweite Hauptoberfläche integriert geformt sind,
oder wobei die geformten Eingreifelemente Hakenelemente umfassen,
die in die zweite Hauptoberfläche
integriert geformt sind;
Verfestigen der Bahn aus schmelzflüssigem Polymer
zum Bereitstellen des Trägers;
und optional Ausbilden von Vorläufern
von Eingreifelementen zu Eingreifelementen.
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Bevorzugt
werden die Schritte zum Ausbilden des Musters aus erhöhten und
vertieften Bereichen der ersten Oberfläche und zum Ausbilden der Eingreifelemente,
die Vorläufer
von Eingreifelementen sind, in der zweiten Hauptoberfläche gleichzeitig
ausgeführt.
Die Polymerbahn kann eine koextrudierte Polymerbahn sein, die mindestens
zwei verschiedene Polymermaterialien umfasst, wobei jedes Polymermaterial
eine Schicht in der Polymerbahn umfasst.
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Die
Vorläufer
von geformten Eingreifelementen sind bevorzugt aufrecht stehende
Stiele, die nach dem Ausbilden weiterverarbeitet werden, um ihre
distalen Enden abzuflachen, um einen flachen Kopfabschnitt zu bilden,
der durch ein Schlaufengewebe in Eingriff genommen werden kann.
Alternativ können
die Eingreifelemente zu Haken geformt werden, indem man einen entsprechend
geformten Formungshohlraum auf der Oberfläche des zweiten Werkzeugs verwendet,
der an Ort und Stelle Haken formt, wenn die Filamentstränge aus den Öffnungen
zurückgezogen
werden, die in der Kontaktoberfläche
des zweiten Werkzeugs enthalten sind. Alternativ können die
Haken auch zu einer aufrecht stehenden Konfiguration geformt werden
und später
erweicht und mit einem geeigneten Werkzeug entsprechend zu einer
Hakenform umgewandelt werden.
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Eine
Schleifbeschichtung wird mindestens über die erhöhten Bereiche der ersten Oberfläche aufgebracht,
um eine diskontinuierliche Schleiffläche zu bilden. Wie zuvor angesprochen,
kann die Schleifbeschichtung entweder ein Gemisch aus Schleifpartikeln
und härtbarem
Bindemittel sein, das entweder in einer glatten Konfiguration oder
in einer geformten oder strukturierten Konfiguration aufgebracht
werden kann, oder sie kann eine herkömmliche Schleifbeschichtung
aus einer Aufbauschicht und einer Deckschicht sein.
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Und
in einem weiteren Aspekt stellt die Erfindung ein Verfahren zur
Herstellung eines Schleifgegenstandes bereit. Das Verfahren umfasst:
Herstellen eines Trägers
für einen
Schleifgegenstand gemäß dem Verfahren
der vorliegenden Erfindung, der eine Schleifbeschichtung mindestens über den
erhöhten
Bereichen der ersten Hauptoberfläche
aufweist.
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Die
Schleifbeschichtung kann hergestellt werden, indem man mindestens
die erhöhten
Bereiche der ersten Hauptoberfläche
mit einer Aufbaubeschichtung aus härtbarer Bindemittelzusammensetzung
beschichtet, Schleifpartikel in die Aufbaubeschichtung aus härtbarer
Bindemittelzusammensetzung hineingibt und die Aufbaubeschichtung-Bindemittel-Zusammensetzung
mindestens teilweise härtet.
Bevorzugt wird eine härtbare
Deckbeschichtungszusammensetzung über die Aufbaubeschichtung
und die Schleifpartikel beschichtet, woraufhin die Aufbau- und die
Deckbeschichtungszusammensetzung mittels geeigneter Prozesse vollständig gehärtet werden.
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Der
erfindungsgemäße Schleifgegenstand
kann in einem Verfahren zum Abschleifen eines Werkstücks verwendet
werden, umfassend:
Inkontaktbringen der Schleifbeschichtung
des Schleifgegenstandes mit dem Werkstück; und
Bewegen des Schleifgegenstandes
und/oder des Werkstücks,
um die in Kontakt gebrachte Fläche
des Werkstücks
abzuschleifen.
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Das
Werkstück
kann aus einem beliebigen Material bestehen, zum Beispiel einem
Material, das aus folgender Gruppe ausgewählt ist: Metall, Holz, Kunststoff
und Verbundmaterialien. Das Werkstück kann auch ein mit einem
Anstrich versehenes Werkstück
sein, das abgeschliffen werden kann, um eine Oberfläche zu erhalten,
die erneut mit einem Anstrich versehen wird.
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Der
Schleifgegenstand der Erfindung kann in ein beliebiges einer Vielzahl
verschiedener herkömmlich geformter
Schleifprodukte umgewandelt werden, wie zum Beispiel Schleifscheiben,
Schleifbänder
und rechteckige Schleifbahnen. Die bevorzugte Form des Schleifgegenstandes
der Erfindung ist die Form eines Auflegestücks, das rund sein kann, um
auf herkömmliche
Schwingschleifer oder ähnliche
Geräte
zu passen, die ein Auflagepolster aufweisen, um das mechanische
Eingreifelement aufzunehmen, das auf der zweiten Hauptoberfläche ausgebildet
ist. Das Auflagepolster enthält
das Gegenelement für
das Element, das auf der zweiten Hauptoberfläche des Schleifgegenstandes
angeordnet ist.
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Die
vorliegende Erfindung wird weiter unter Bezug auf die 1–10 der
Zeichnung veranschaulicht, in denen Folgendes zu sehen ist:
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1 ist
eine Schemazeichnung, die den Prozess und die Vorrichtung zum Herstellen
des Trägers
der Erfindung veranschaulicht.
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2 ist
eine vergrößerte schematische
Querschnittszeichnung eines Abschnitts eines Schleifmittelträgerprodukts
gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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3 ist
eine vergrößerte schematische
Querschnittszeichnung eines Abschnitts einer weiteren Ausführungsform
eines Schleifprodukts gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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4 ist
eine vergrößerte schematische
Querschnittszeichnung eines Abschnitts einer weiteren Ausführungsform
eines Schleifprodukts mit einer geformten Schleifbeschichtung.
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5 ist
eine Draufsicht auf eine Walze zum Herstellen eines Produktionswerkzeugs,
das sich zum Herstellen der geformten Schleifschicht des in 4 gezeigten
Schleifprodukts eignet.
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6 ist
eine vergrößerte Schnittansicht
eines Segments der in 5 gezeigten Walze entlang der Linie
6-6, um ein Oberflächendetail
zu zeigen.
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7 ist
eine vergrößerte Schnittansicht
eines weiteren Segments der gemusterten Oberfläche der in 5 gezeigten
Walze entlang der Linie 7-7.
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8 ist
eine schematische Darstellung eines Prozesses zum Herstellen eines
Schleifgegenstandes gemäß der vorliegenden
Erfindung.
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9 ist
eine vergrößerte Draufsichtzeichnung
eines Musters, das für
die Herstellung von Werkzeugen für
die Beispiele 2 und 3 verwendet wird.
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10 ist
eine optische Fotomikrografie eines Schleifgegenstandes der vorliegenden
Erfindung.
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11 ist
eine Schemazeichnung, die einen bevorzugten Prozess und eine bevorzugte
Vorrichtung zum Herstellen des Trägers der Erfindung zeigt.
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12 zeigt
detaillierte Informationen bezüglich
der Größe und des
Abstandes der Hohlräume
in dem in 11 gezeigten Produktionswerkzeug.
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13 ist
eine Fotomikrografie eines Querschnitts des Trägers, der mit Hilfe der in 11 gezeigten Vorrichtung
hergestellt wurde.
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Es
ist zu beachten, dass keine der oben gezeigten Zeichnungen maßstabsgetreu
sein soll und dass bestimmte Merkmale vergrößert dargestellt sind, um ein
besseres Verstehen der Erfindung zu ermöglichen.
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Wenden
wir uns nun 1 zu, wo ein Extruder 10 gezeigt
ist, der einen Einfülltrichter 11 enthält, über den
teilchenförmiges
Polymermaterial in den Extruder eingefüllt werden kann. Der Extruder
kann ein beliebiger herkömmlicher
gewerblicher Extruder für
diesen Zweck sein, der in der Lage ist, zu schmelzen und eine schmelzflüssige Polymerbahn
aus einer geeigneten Extruderdüse
zu formen, um eine schmelzflüssige
Polymerbahn 12 herzustellen, die zwischen der gemusterten
Walze 14 und der Hohlraum-tragenden Oberfläche 16 des Bandes 15 hindurchgeleitet
wird. Der bevorzugte Extruder ist der, der unter der Handelsbezeichnung "SINGLE SCREW EXTRUDER" bei der Firma Johnson
Plastic Machinery Co., Chippewa Falls, Wisconsin, zu beziehen ist
und der mit einer Extruderdüse
mit einer Öffnung
ausgestattet ist, die in der Lage ist, eine schmelzflüssige Bahn
eines Materials zu bilden. Die Betriebsbedingungen für den Extruder
waren folgende:
Die Extruderdüse wurde auf 248,9°C erwärmt und
hatte eine Öffnung
von 12,7 mm (0,5 Inch). Das Polymermaterial wurde mit einer Rate
von 26,7°C
pro Minute in dem Extruder erwärmt.
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Die
gemusterte Walze 14, die auf 18°C erwärmt wurde und aus Stahl bestand,
wurde mit 8,2 m/min gedreht. Die gemusterte Stahlwalze 14,
die auf 18,3°C
gehalten wurde, enthielt ein gestuftes Pyramidenmuster auf ihrer
zylindrischen Oberfläche
mit ungefähr
1.783 Pyramiden/cm2 (11.500 Pyramiden/Inch2). Die gemusterte Walze 14 wurde
mit 8,2 m/min gedreht.
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Das
Band 15 mit einer Hohlraum-tragenden Oberfläche 16,
die zum Ausbilden aufrecht stehender Filamente geeignet ist, wurde über das
Walzenwerk 17, 18, 19 bzw. 20 geleitet.
Ein Quetschspalt wurde zwischen der Walze 14 mit der gemusterten
Oberfläche
und der Hohlraum-tragenden Oberfläche 16 von Band 15 an
der durch die Walze 17 getragenen Stelle gebildet, dergestalt,
dass die Oberseite der schmelzflüssigen Bahn 12 zur
selben Zeit mit mehreren erhöhten
Abschnitten 21 versehen wurde, als die Stiele 22 in
der Bandoberfläche 16 gebildet
wurden. Man ließ den
entstandenen geformten Träger 23,
der erhöhte
Abschnitte 21 auf seiner Oberseite und filamentartige Stiele 22 auf
seiner Unterseite trug, fest werden und leitete ihn über die Mitläuferwalze 18 und
unter der Mitläuferwalze 24 entlang,
die von der Stiel-bildenden Bandoberfläche 16 so beabstandet
war, dass die Stiele 22 aus ihren Formungsöffnungen
in der Oberfläche 16 des
Bandes 15 herausgezogen wurden. Der Träger, der Hakenelementvorläuferstiele 22 trug,
wurde dann in einer serpentinenartigen Weise um drei hintereinander
angeordnete Walzen 25, 26 bzw. 27 herum
geführt,
um die distalen Enden der aufrecht stehenden Stiele 22 abzuflachen,
um abgeflachte Stiele 28 zu bilden. Die Walze 25 wurde
auf 143°C
erwärmt,
mit 8,2 m/min im Uhrzeigersinn gedreht und bestand aus Stahl. Die
Walze 26 wurde auf 10°C gekühlt, mit
8,2 m/min im Uhrzeigersinn gedreht und bestand aus Stahl. Die Walze 27 wurde
auf 143°C
erwärmt,
mit 8,2 m/min im Uhrzeigersinn gedreht und bestand aus Stahl. Nach
dem Ausbilden der abgeflachten distalen Enden zum Herstellen der
abgeflachten Stiele 28 wurde das entstandene Trägermaterial 29 zur
Lagerung auf die Walze 30 gewickelt.
-
2 ist
eine vergrößerte schematische
Querschnittszeichnung eines Abschnitts des Trägers
29, welche die
Oberseite
40 und die Unterseite
41 zeigt. Die
Oberseite
40 enthält
erhöhte
Bereiche
42 und vertiefte Bereiche
43. Die Unterseite
41 enthält aufrecht
stehende Stiele
44 mit abgeflachten distalen Enden
45 zur
Eingriffnahme mit einem Schlaufentextilsubstrat. Das Verfahren zur
Herstellung der mehreren geformten Eingreifelemente, die einen Teil
eines zweiteiligen mechanischen Befestigungssystems bilden, wie
es auf der zweiten Hauptoberfläche
des Trägers
verwendet wird, ist im
US-Patent
Nr. 5,785,784 (Chesley und Mitarbeiter) beschrieben.
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In
der in 1 gezeigten Vorrichtung ist das Endlosband 15 ein
Produktionswerkzeug mit einer Oberfläche 16, die in der
Lage ist, die aufrecht stehenden Stiele 22 aus einem schmelzflüssigen thermoplastischen Material
herzustellen. Das bevorzugte schmelzflüssige thermoplastische Material
ist Polypropylen, das unter der Handelsbezeichnung "SRD7587" bei der Dow Chemical
Company, Midland, Michigan, bezogen werden kann.
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3 ist
eine vergrößerte schematische
Querschnittszeichnung eines Abschnitts eines Schleifprodukts 50 gemäß der vorliegenden
Erfindung. Der in 3 gezeigte Träger ähnelt dem,
der in 2 gezeigt ist, mit einer Oberseite mit erhöhten und
vertieften Bereichen und einer Unterseite, die einen Teil eines
zweiteiligen mechanischen Befestigungssystems enthält. Im Fall
von 3 enthält
der eine Teil des mechanischen Befestigungssystems Hakenelemente 51.
Im Fall von 3 enthält die Schleifbeschichtung
eine Aufbaubeschichtung 52, in die Schleifpartikel 53 eingebettet
sind, worüber
dann die Deckbeschichtung 54 gelegt wird.
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4 ist
eine vergrößerte schematische
Querschnittszeichnung eines Abschnitts eines weiteren Schleifprodukts
60,
das einen Träger ähnlich dem,
der in
2 gezeigt ist, mit den erhöhten Bereichen und den vertieften
Bereichen enthält.
Der eine Teil des mechanischen Befestigungssystems, der in
4 gezeigt ist,
enthält
Stiele
61 mit abgerundetem Ende, die im
US-Patent Nr. 5,505,747 (Chesley und
Mitarbeiter) beschrieben sind. Diese Stiele können mit einem zweiten Teil
des zweiteiligen mechanischen Eingreifsystems in Eingriff gebracht
werden, der ähnliche
Stiele mit abgerundetem Ende wie die enthält, die in
4 gezeigt
sind.
4 enthält
eine Schleifbeschichtung
62, die erhöhte Abschnitte
63 und
vertiefte Abschnitte
64 in einer Bindemittelbeschichtung
65 enthält, die
Schleifpartikel
66 enthält.
-
Jede
Schleifverbundschicht enthält
Komponenten, die für
Oberflächenmodifikationseigenschaften
und die Langlebigkeit eines Schleifgegenstandes von Bedeutung sind.
Die Komponenten der Schleifverbundschichten und weitere Ausführungsformen
der Erfindung werden in den folgenden Abschnitten der Patentanmeldung
besprochen.
-
Schleifpartikel
-
Ein
Schleifgegenstand der vorliegenden Erfindung umfasst in der Regel
mindestens eine Schleifverbundschicht, die mehrere Schleifpartikel
enthält,
die in einem Bindemittel verteilt sind, das durch Aushärten von Vorläuferpolymer-Untereinheiten
hergestellt wird. Das Bindemittel wird aus einem Bindemittelvorläufer hergestellt,
der Vorläuferpolymer-Untereinheiten umfasst.
Die Schleifpartikel können
gleichmäßig in einem
Bindemittel verteilt sein, oder alternativ können die Schleifpartikel ungleichmäßig darin
verteilt sein. Es ist bevorzugt, dass die Schleifpartikel gleichmäßig in dem
Bindemittel verteilt sind, so dass der entstandene Schleifgegenstand
ein gleichförmigeres
Schneidvermögen
aufweist.
-
Die
durchschnittliche Partikelgröße der Schleifpartikel
kann im Bereich von etwa 0,01 bis 1500 Mikrometer, bevorzugt zwischen
0,01 und 500 Mikrometer und besonders bevorzugt zwischen 1 und 100
Mikrometer liegen. Die Größe der Schleifpartikel
ist in der Regel als die längste
Abmessung der Schleifpartikel spezifiziert. In den meisten Fällen gibt
es eine Bereichsverteilung der Partikelgrößen. In einigen Fällen ist
es bevorzugt, dass die Partikelgrößenverteilung innerhalb eines
engen Toleranzbereichs gesteuert wird, dergestalt, dass der entstandene
Schleifgegenstand dem geschliffenen Werkstück eine gleichförmige Oberflächenbeschaffenheit verleiht.
-
Zu
Beispielen von herkömmlichen
harten Schleifpartikeln gehören
Schmelz-Sinterkorund, wärmebehandeltes
Aluminiumoxid, weißer
Schmelz-Sinterkorund,
schwarzes Siliziumcarbid, grünes
Siliziumcarbid, Titandiborid, Borcarbid, Wolframcarbid, Titancarbid,
Diamant (sowohl natürlich
als auch synthetisch), Siliziumdioxid, Eisenoxid, Chrom(III)-oxid, Cer(IV)-oxid,
Zirkoniumdioxid, Titan(IV)-oxid, Silikates, Zinnoxid, kubisches Bornitrid,
Granat, Schmelz-Sinterkorund-Zirkoniumdioxid, Solgel-Schleifpartikel und
dergleichen. Beispiele von Solgel-Schleifpartikeln finden sich in den
US-Patenten Nr. 4,314,827 (Leitheiser
und Mitarbeiter); Nr.
4,623,364 (Cottringer
und Mitarbeiter); Nr.
4,744,802 (Schwabel);
Nr.
4,770,671 (Monroe
und Mitarbeiter) und Nr.
4,881,951 (Wood
und Mitarbeiter).
-
Der
Begriff "Schleifpartikel" umfasst im Sinne
des vorliegenden Textes auch einzelne Schleifpartikel, die mit einem
Polymer zu einem Schleifagglomerat aneinander gebundenen sind. Schleifagglomerate
sind in den
US-Patenten Nr. 4,311,489 (Kressner);
Nr.
4,652,275 (Bloecher
und Mitarbeiter); Nr.
4,799,939 (Bloecher und
Mitarbeiter) und Nr.
5,500,273 (Holmes
und Mitarbeiter) beschrieben. Alternativ können die Schleifpartikel durch
Anziehungskräfte
zwischen den Partikeln aneinander gebunden sein.
-
Dem
Schleifpartikel kann auch eine Form verliehen worden sein. Zu Beispielen
solcher Formen gehören
Stäbe,
Dreiecke, Pyramiden, Konen, massive Kugeln, hohle Kugeln und dergleichen.
Alternativ kann der Schleifpartikel auch zufällig geformt sein.
-
Schleifpartikel
können
mit Materialien beschichtet werden, um den Partikeln gewünschte Eigenschaften
zu verleihen. Zum Beispiel hat sich gezeigt, dass Materialien, die
auf die Oberfläche
eines Schleifpartikels aufgebracht werden, die Adhäsion zwischen
dem Schleifpartikel und dem Polymer verbessern. Außerdem kann
ein Material, das auf die Oberfläche
eines Schleifpartikels aufgebracht wird, die Dispergierbarkeit der Schleifpartikel
in den Vorläuferpolymer-Untereinheiten
verbessern. Alternativ können
Oberflächenbeschichtungen
die Schneideigenschaften des entstandenen Schleifpartikels ändern und
verbessern. Solche Oberflächenbeschichtungen
sind zum Beispiel in den
US-Patenten
Nr. 5,011,508 (Wald und Mitarbeiter); Nr.
1,910,444 (Nicholson); Nr.
3,041,156 (Rowse und Mitarbeiter);
Nr.
5,009,675 (Kunz
und Mitarbeiter); Nr.
4,997,461 (Markhoff-Matheny
und Mitarbeiter); Nr.
5,213,591 (Celikkaya
und Mitarbeiter); Nr.
5,085,671 (Martin
und Mitarbeiter) und Nr.
5,042,991 (Kunz
und Mitarbeiter) beschrieben.
-
Füllstoffe
-
Ein
Schleifgegenstand dieser Erfindung kann eine Schleifbeschichtung
umfassen, die des Weiteren einen Füllstoff umfasst. Ein Füllstoff
ist ein teilchenförmiges
Material mit einer durchschnittlichen Partikelgröße im Bereich zwischen 0,1
und 50 Mikrometer, in der Regel zwischen 1 und 30 Mikrometer. Zu
Beispielen brauchbarer Füllstoffe
für diese
Erfindung gehören
Metallcarbonate (wie zum Beispiel Calciumcarbonat, Calciummagnesiumcarbonat,
Natriumcarbonat und Magnesiumcarbonat), Siliziumdioxid (wie zum
Beispiel Quarz, Glasperlen, Glasblasen und Glasfasern), Silikate
(wie zum Beispiel Talkum, Tone, Montmorillonit, Feldspat, Glimmer,
Calciumsilikat, Calciummetasilikat, Natriumaluminosilikat und Natriumsilikat),
Metallsulfate (wie zum Beispiel Calciumsulfat, Bariumsulfat, Natriumsulfat,
Aluminiumnatriumsulfat und Aluminiumsulfat), Gips, Vermiculit, Zucker,
Holzmehl, Aluminiumtrihydrat, Ruß, Metalloxide (wie zum Beispiel
Calciumoxid, Aluminiumoxid, Zinnoxid und Titandioxid), Metallsulfite
(wie zum Beispiel Calciumsulfit), thermoplastische Partikel (wie
zum Beispiel Polycarbonat, Polyetherimid, Polyester, Polyethylen,
Polysulfon, Polystyrol, Acrylnitrilbutadienstyrol-Blockcopolymer,
Polypropylen, Acetalpolymere, Polyurethane und Nylonpartikel) und
wärmehärtbare Partikel
(wie zum Beispiel Phenolblasen, Phenolperlen, Polyurethanschaumstoffpartikel
und dergleichen). Der Füllstoff
kann auch ein Salz wie zum Beispiel ein Halidsalz sein. Zu Beispielen
von Halidsalzen gehören
Natriumchlorid, Kaliumcryolit, Natriumcryolit, Ammoniumcryolit,
Kaliumtetrafluorborat, Natriumtetrafluorborat, Siliziumfluoride,
Kaliumchlorid und Magnesiumchlorid. Zu Beispielen von Metallfüllstoffen
gehören
Zinn, Blei, Bismut, Kobalt, Antimon, Cadmium, Eisen und Titan. Zu
weiteren sonstigen Füllstoffen
gehören
Schwefel, organische Schwefelverbindungen, Graphit und Metallsulfide
und Suspendierhilfsmittel.
-
Ein
Beispiel eines Suspendierhilfsmittels ist ein amorpher Siliziumdioxidpartikel
mit einer Oberfläche von
weniger als 150 Quadratmeter/Gramm, der auf dem freien Markt von
der DeGussa Corp., Rheinfelden, Deutschland, unter dem Handelsnamen "OX-50" zu beziehen ist.
Die Zugabe des Suspendierhilfsmittels kann die Gesamtviskosität der Schmirgelschlämme verringern.
Die Verwendung von Suspendierhilfsmitteln ist im
US-Patent Nr. 5,368,619 (Culler) eingehender
beschrieben.
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Bindemittel
-
Die
Schleifbeschichtung dieser Erfindung kann aus einer härtbaren
Schleifverbundschicht gebildet werden, die ein Gemisch aus Schleifpartikeln
und Vorläuferpolymer-Untereinheiten
umfasst. Die härtbare Schleifverbundschicht
umfasst bevorzugt organische Vorläuferpolymer-Untereinheiten.
Die Vorläuferpolymer-Untereinheiten sind
bevorzugt hinreichend fließfähig, um
eine Oberfläche
beschichten zu können.
Die Verfestigung der Vorläuferpolymer-Untereinheiten
kann durch Aushärtung
(zum Beispiel Polymerisation und/oder Vernetzung), durch Trocknen
(zum Beispiel Austreiben einer Flüssigkeit) und/oder einfach
durch Kühlen
erreicht werden. Die Vorläuferpolymer-Untereinheiten
können
eine auf organischem Lösemittel
basierende, eine auf Wasser basierende oder eine zu 100 aus Feststoffen
bestehende (d. h. eine im Wesentlichen lösemittelfreie) Zusammensetzung
sein. Es können
thermoplastische und/oder wärmehärtbare Polymere
oder Materialien sowie Kombinationen davon als Vorläuferpolymer-Untereinheiten
verwendet werden. Beim Aushärten
der Vorläuferpolymer-Untereinheiten
wird das härtbare
Schleifverbundmaterial in das gehärtete Schleifverbundmaterial
umgewandelt. Die bevorzugten Vorläuferpolymer-Untereinheiten
können
entweder ein härtbares
Kondensationsharz oder ein polymerisierbares Zusatzharz sein. Die
polymerisierbaren Zusatzharze können
ethylenisch ungesättigte
Monomere und/oder Oligomere sein. Zu Beispielen brauchbarer vernetzbarer Materialien
gehören
Phenolharze, Bismaleimid-Bindemittel,
Vinyletherharze, Aminoplastharze mit ungesättigten alpha/beta-Carbonyl-Seitengruppen,
Urethanharze, Epoxidharze, Acrylatharze, acrylierte Isocyanuratharze,
Harnstoff-Formaldehyd-Harze, Isocyanuratharze, acrylierte Urethanharze,
acrylierte Epoxidharze oder Gemische daraus.
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Eine
Schleifverbundschicht kann zwischen etwa 1 Gewichtsteil Schleifpartikel
und 90 Gewichtsteilen Schleifpartikel und zwischen 10 Gewichtsteilen
Vorläuferpolymer-Untereinheiten
und 99 Gewichtsteilen Vorläuferpolymer-Untereinheiten
umfassen. Bevorzugt kann eine Schleifverbundschicht etwa 30 bis
85 Teile Schleifpartikel und etwa 15 bis 70 Teile Vorläuferpolymer-Untereinheiten
umfassen. Besonders bevorzugt kann eine Schleifverbundschicht etwa
40 bis 70 Teile Schleifpartikel und etwa 30 bis 60 Teile Vorläuferpolymer-Untereinheiten
umfassen.
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Die
Vorläuferpolymer-Untereinheiten
sind bevorzugt ein härtbares
organisches Material (d. h. eine Polymer-Untereinheit oder ein Polymermaterial,
die bzw. das in der Lage ist, bei Einwirkung von Wärme und/oder sonstigen
Energiequellen, wie zum Beispiel Elektronenstrahlen, ultraviolettem
Licht, sichtbarem Licht usw., oder im Lauf der Zeit bei Zugabe eines
chemischen Katalysators, von Feuchtigkeit oder eines sonstigen Mittels,
das ein Aushärten
oder Polymerisieren des Polymers bewirkt, zu polymerisieren und/oder
zu vernetzen). Zu Beispielen von Vorläuferpolymer-Untereinheiten
gehören
Aminopolymere oder Aminoplastpolymere wie zum Beispiel alkylierte
Harnstoff-Formaldehyd-Polymere, Melamin-Formaldehyd-Polymere und alkyliertes Benzoguanamin-Formaldehyd-Polymer, Acrylatpolymere,
einschließlich
Acrylate und Methacrylate, Alkylacrylate, acrylierte Epoxidharze,
acrylierte Urethane, acrylierte Polyester, acrylierte Polyether,
Vinylether, acrylierte Öle
und acrylierte Silikone, Alkydpolymere wie zum Beispiel Urethanalkydpolymere,
Polyesterpolymere, reaktive Urethanpolymere, phenolische Polymere
wie zum Beispiel Resol- und Novolac-Polymere, Phenol-/Latexpolymere,
Epoxidpolymere wie zum Beispiel Bisphenolepoxidpolymere, Isocyanate,
Isocyanurate, Polysiloxanpolymere, einschließlich Alkylalkoxysilanpolymere,
oder reaktive Vinylpolymere. Das entstandene Bindemittel kann in
Form von Monomeren, Oligomeren, Polymeren oder Kombinationen daraus
vorliegen.
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Die
Aminoplast-Vorläuferpolymer-Untereinheiten
haben mindestens eine ungesättigte
alpha/beta-Carbonyl-Seitengruppe
je Molekül
oder Oligomer. Diese Polymermaterialien sind in den
US-Patenten Nr. 4,903,440 (Larson
und Mitarbeiter) und Nr.
5,236,472 (Kirk
und Mitarbeiter) eingehender beschrieben.
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Bevorzugte
gehärtete
Schleifverbundmaterialien werden aus freien radikalischen härtbaren
Vorläuferpolymer-Untereinheiten
erzeugt. Diese Vorläuferpolymer-Untereinheiten
sind in der Lage, unter Einwirkung von Wärmeenergie und/oder Strahlungsenergie
rasch zu polymerisieren. Zu einer bevorzugten Teilmenge von freien
radikalischen härtbaren
Vorläuferpolymer-Untereinheiten gehören ethylenisch
ungesättigte
Vorläuferpolymer-Untereinheiten.
Zu Beispielen solcher ethylenisch ungesättigten Vorläuferpolymer-Untereinheiten gehören Aminoplastmonomere
oder -oligomere mit ungesättigten
alpha/beta-Carbonyl-Seitengruppen,
ethylenisch ungesättigte
Monomere oder Oligomere, acrylierte Isocyanuratmonomere, acrylierte
Urethanoligomere, acrylierte Epoxidmonomere oder -oligomere, ethylenisch
ungesättigte
Monomere oder Verdünnungsmittel,
Acrylatdispersionen und Gemische daraus. Der Begriff "Acrylat" beinhaltet sowohl
Acrylate als auch Methacrylate.
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Ethylenisch
ungesättigte
Vorläuferpolymer-Untereinheiten enthalten
sowohl monomere als auch polymere Verbindungen, die Atome von Kohlenstoff,
Wasserstoff und Sauerstoff und optional Stickstoff und die Halogene.
Sauerstoff- und/oder Stickstoffatome liegen allgemein in Form von
Ether-, Ester-, Urethan-, Amid- und Harnstoffgruppen vor. Die ethylenisch
ungesättigten
Monomere können
monofunktional, difunktional, trifunktional, tetrafunktional oder
sogar höher-funktional
sein und sowohl Acrylat- als auch Methacrylat-basierte Monomere
enthalten. Geeignete ethylenisch ungesättigte Verbindungen sind bevorzugt
Ester, die aus der Reaktion von Verbindungen entstehen, die aliphatische
Monohydroxy-Gruppen oder aliphatische Polyhydroxy-Gruppen und ungesättigte Carbonsäuren enthalten,
wie zum Beispiel Acrylsäure,
Methacrylsäure,
Itaconsäure,
Crotonsäure,
Isocrotonsäure
oder Maleinsäure.
Zu repräsentativen
Beispielen ethylenisch ungesättigter
Monomere gehören
Methylmethacrylat, Ethylmethacrylat, Styrol, Divinylbenzen, Hydroxyethylacrylat,
Hydroxyethylmethacrylat, Hydroxypropylacrylat, Hydroxypropylmethacrylat,
Hydroxybutylacrylat, Hydroxybutylmethacrylat, Laurylacrylat, Octylacrylat,
Caprolactonacrylat, Caprolactonmethacrylat, Tetrahydrofurfurylmethacrylat,
Cyclohexylacrylat, Stearylacrylat, 2-Phenoxyethylacrylat, Isooctylacrylat,
Isobornylacrylat, Isodecylacrylat, Polyethylenglycolmonoacrylat,
Polypropylenglycolmonoacrylat, Vinyltoluen, Ethylenglycoldiacrylat, Polyethylenglycoldiacrylat,
Ethylenglycoldimethacrylat, Hexanedioldiacrylat, Triethylenglycoldiacrylat, 2-(2-Ethoxyethoxy)ethylacrylat,
propoxyliertes Trimethylolpropantriacrylat, Trimethylolpropantriacrylat,
Glyceroltriacrylat, Pentaerthyitoltriacrylat, Pentaerythritoltrimethacrylat,
Pentaerythritoltetraacrylat und Pentaerythritoltetramethacrylat.
Zu weiteren ethylenisch ungesättigten
Materialien gehören
Monoallyl, Polyallyl oder Polymethallylester und Amide von Carbonsäuren, wie
zum Beispiel Diallylphthalat, Diallyladipat oder N,N-diallyladipamid.
Zu weiteren stickstoffhaltigen ethylenisch ungesättigten Monomeren gehören Tris(2-acryloxyethyl)isocyanurat,
1,3,5-Tri(2-methyacryloxyethyl)-s-triazin,
Acrylamid, Methylacrylamid, N-methyl-acrylamid, N,N-dimethylacrylamid,
N-vinylpyrrolidon
oder N-vinyl-piperidon.
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Eine
bevorzugte Vorläuferpolymer-Untereinheit
enthält
ein Gemisch aus zwei oder mehr Acrylatmonomere. Zum Beispiel können die
Vorläuferpolymer-Untereinheiten
ein Gemisch aus trifunktionalem Acrylat und monofunktionalen Acrylatmonomeren
sein. Ein Beispiel einer Vorläuferpolymer-Untereinheit
ist ein Gemisch aus propoxyliertem Trimethylolpropantriacrylat und
2-(2-Ethoxyethoxy)ethylacrylat.
Die Gewichtsverhältnisse von
multifunktionalem Acrylat und monofunktionalen Acrylatpolymeren
können
im Bereich von etwa 1 Teil bis etwa 90 Teilen multifunktionalem
Acrylat und etwa 10 Teilen bis etwa 99 Teilen monofunktionalem Acrylat
liegen.
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Es
ist auch möglich,
eine Vorläuferpolymer-Untereinheit aus
einem Gemisch aus einem Acrylat und einem Epoxidpolymer zu formulieren,
wie es zum Beispiel im
US-Patent
Nr. 4,751,138 (Tumey und Mitarbeiter) beschrieben ist.
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Zu
weiteren Vorläuferpolymer-Untereinheiten
gehören
Isocyanuratderivate mit mindestens einer Acrylat-Seitengruppe, und
Isocyanatderivate mit mindestens einer Acrylat-Seitengruppe sind
im
US-Patent Nr. 4,652,274 (Boettcher
und Mitarbeiter) eingehender beschrieben. Das bevorzugte Isocyanurat-Material
ist ein Triacrylat von Tris(hydroxyethyl)isocyanurat.
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Zu
weiteren Vorläuferpolymer-Untereinheiten
gehören
Diacrylaturethanester sowie Polyacrylat- oder Polymethacrylaturethanester
von hydroxyterminierten Isocyanat-gestreckten Polyestern oder Polyethern.
Zu Beispielen von auf dem freien Markt erhältlichen acrylierten Urethanen
gehören
jene mit dem Handelsnamen "UVITHANE
782", zu beziehen
bei der Firma Morton Chemical, Moss Point, Mississippi; "CMD 6600", "CMD 8400" und "CMD 8805", zu beziehen bei
der Firma UCB Radcure Specialties, Smyrna, Georgia; "PHOTOMER"-Harze (zum Beispiel
PHOTOMER 6010) von der Henkel Corp., Hoboken, New Jersey; "EBECRYL 220" (hexafunktionales
aromatisches Urethanacrylat), "EBECRYL
284" (aliphatisches
Urethandiacrylat von 1200, verdünnt
mit 1,6-Hexanedioldiacrylat), "EBECRYL
4827" (aromatisches
Urethandiacrylat), "EBECRYL
4830" (aliphatisches
Urethandiacrylat, verdünnt
mit Tetraethylenglycoldiacrylat), "EBECRYL 6602" (trifunktionales aromatisches Urethanacrylat,
verdünnt
mit Trimethylolpropanethoxytriacrylat), "EBECRYL 840" (aliphatisches Urethandiacrylat) und "EBECRYL 8402" (aliphatisches Urethandiacrylat)
von UCB Radcure Specialties; und "SARTOMER"-Harze (zum Beispiel "SARTOMER" 9635, 9645, 9655,
963-B80, 966-A80, CN980M50 usw.) von Sartomer Co., Exton, Pennsylvania.
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Zu
weiteren Vorläuferpolymer-Untereinheiten
gehören
Diacrylatepoxidester sowie Polyacrylat- oder Polymethacrylatepoxidester
wie zum Beispiel die Diacrylatester von Bisphenol-A-Epoxidpolymer.
Zu Beispielen von auf dem freien Markt erhältlichen acrylierten Epoxidharzen
gehören
jene mit dem Handelsnamen "CMD
3500", "CMD 3600" und "CMD 3700", zu beziehen bei
der Firma UCB Radcure Specialties.
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Andere
Vorläuferpolymer-Untereinheiten
können
auch acrylierte Polyesterpolymere sein. Acrylierte Polyester sind
die Reaktionsprodukte von Acrylsäure
mit einer zweiwertigen Säure/aliphatischem
Diol-basiertem Polyester. Zu Beispielen von auf dem freien Markt
erhältlichen
acrylierten Polyestern gehören
jene mit den Handelsbezeichnungen "PHOTOMER 5007" (hexafunktionales Acrylat) und "PHOTOMER 5018" (tetrafunktionales
Tetracrylat) von der Henkel Corp.; und "EBECRYL 80" (tetrafunktionales modifiziertes Polyesteracrylat), "EBECRYL 450" (Fettsäure-modifiziertes Polyesterhexaacrylat)
und "EBECRYL 830" (hexafunktionales
Polyesteracrylat) von UCB Radcure Specialties.
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Eine
weitere bevorzugte Vorläuferpolymer-Untereinheit ist
ein Gemisch aus ethylenisch ungesättigtem Oligomer und Monomeren.
Zum Beispiel können
die Vorläuferpolymer-Untereinheiten
ein Gemisch aus einem Acrylat-funktionalen Urethanoligomer und einem
oder mehreren monofunktionalen Acrylatmonomeren umfassen. Dieses
Acrylatmonomer kann ein pentafunktionales Acrylat, ein tetrafunktionales
Acrylat, ein trifunktionales Acrylat, ein difunktionales Acrylat,
ein monofunktionales Acrylatpolymer oder Kombinationen daraus sein.
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Die
Vorläuferpolymer-Untereinheiten
können
auch eine Acrylatdispersion sein, so wie jene, die im
US-Patent
Nr. 5,378,252 (Follensbee) beschrieben ist.
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Zusätzlich zu
wärmehärtbaren
Polymeren können
auch thermoplastische Bindemittel verwendet werden. Zu Beispielen
geeigneter thermoplastischer Polymere gehören Polyamide, Polyethylen,
Polypropylen, Polyester, Polyurethane, Polyetherimid, Polysulfon,
Polystyrol, Acrylnitrilbutadienstyrol-Blockcopolymer, Styrolbutadienstyrol-Blockcopolymere,
Styrolisoprenstyrol-Blockcopolymere, Acetalpolymere, Polyvinylchlorid und
Kombinationen daraus.
-
Es
können
wasserlösliche
Vorläuferpolymer-Untereinheiten, die
optional mit einem wärmehärtbaren Harz
gemischt sind, verwendet werden. Zu Beispielen von wasserlöslichen
Vorläuferpolymer-Untereinheiten gehören Polyvinylalkohol,
Hautleim oder wasserlösliche
Cellulose-Ether wie zum Beispiel Hydroxypropylmethylcellulose, Methylcellulose
oder Hydroxyethylmethylcellulose. Diese Bindemittel werden im
US-Patent Nr. 4,255,164 (Butkze
und Mitarbeiter) erwähnt.
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Im
Fall von Vorläuferpolymer-Untereinheiten,
die ethylenisch ungesättigte
Monomere und Oligomere enthalten, können Polymerisationsinitiatoren
verwendet werden. Zu Beispielen gehören organische Peroxide, Azoverbindungen,
Quinone, Nitrosoverbindungen, Acylhalide, Hydrazone, Mercaptoverbindungen,
Pyryliumverbindungen, Imidazole, Chlortriazine, Benzoin, Benzoinalkylether,
Diketone, Phenone oder Gemische daraus. Beispiele geeigneter auf
dem freien Markt erhältlicher
ultraviolett-aktivierter Photoinitiatoren haben Handelsnamen wie
zum Beispiel "IRGACURE
651", "IRGACURE 184" und "DAROCUR 1173", die auf dem freien Markt
bei Ciba Specialty Chemicals, Tarrytown, New York, erhältlich sind.
Ein weiterer mit sichtbarem Licht aktivierter Photoinitiator hat
den Handelsnamen "IRGACURE
369", der auf dem
freien Markt bei der Ciba Geigy Company erhältlich ist. Beispiele geeigneter
mit sichtbarem Licht aktivierter Initiatoren werden in den
US-Patenten Nr. 4,735,632 (Oxman
und Mitarbeiter) und Nr.
5,674,122 (Krech
und Mitarbeiter) besprochen.
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Ein
geeignetes Initiatorsystem kann einen Photosensibilisierer enthalten.
Repräsentative
Photosensibilisierer können
Carbonylgruppen oder tertiäre
Aminogruppen oder Gemische daraus aufweisen. Bevorzugte Photosensibilisierer
mit Carbonylgruppen sind Benzophenon, Acetophenon, Benzil, Benzaldehyd,
o-Chlorbenzaldehyd,
Xanthon, Thioxanthon, 9,10-Anthraquinon
oder andere aromatische Ketone. Bevorzugte Photosensibilisierer
mit tertiären
Aminen sind Methyldiethanolamin, Ethyldiethanolamin, Triethanolamin,
Phenylmethylethanolamin oder Dimethylaminoethylbenzoat. Zu handelsüblichen
Photosensibilisierern gehören "QUANTICURE ITX", "QUANTICURE QTX", "QUANTICURE PTX" und "QUANTICURE EPD" von der Biddle Sawyer Corp.,
New York, New York.
-
Im
Allgemeinen kann die Menge an Photosensibilisierer- oder Photoinitiatorsystem
von etwa 0,01 bis 10 Gewichts-%, besonders bevorzugt von 0,25 bis
4,0 Gewichts-% der Komponenten der Vorläuferpolymer-Untereinheiten
variieren.
-
Außerdem ist
es bevorzugt, den Initiator (bevorzugt gleichmäßig) in den Vorläuferpolymer-Untereinheiten zu
dispergieren, bevor teilchenförmiges
Material, wie zum Beispiel die Schleifpartikel und/oder Füllstoffpartikel,
hinzugegeben wird.
-
Im
Allgemeinen ist es bevorzugt, dass die Vorläuferpolymer-Untereinheiten
Strahlungsenergie, bevorzugt ultraviolettem Licht oder sichtbarem
Licht, ausgesetzt werden, um die Vorläuferpolymer-Untereinheiten zu härten oder zu polymerisieren.
In einigen Fällen
absorbieren bestimmte Schleifpartikel und/oder bestimmte Zusatzstoffe
ultraviolettes und sichtbares Licht, was ein ordnungsgemäßes Aushärten der
Vorläuferpolymer-Untereinheiten
behindern kann. Das geschieht zum Beispiel mit Cer(IV)-oxid-Schleifpartikeln.
Die Verwendung von Phosphat-haltigen Photoinitiatoren, insbesondere
Acylphosphinoxid-haltigen
Photoinitiatoren, kann dieses Problem minimieren. Ein Beispiel eines
solchen Acylphosphatoxids ist 2,4,6-Trimethylbenzoyldiphenylphosphinoxid,
das auf dem freien Markt bei der BASF Corporation, Ludwigshafen,
Deutschland, unter der Handelsbezeichnung "LR8893" erhältlich
ist. Zu weiteren Beispielen von auf dem freien Markt erhältlichen
Acylphosphinoxiden gehören "DAROCUR 4263" und "DAROCUR 4265", die auf dem freien
Markt von Ciba Specialty Chemicals erhältlich sind.
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Es
können
kationische Initiatoren verwendet werden, um die Polymerisation
zu initialisieren, wenn das Bindemittel auf einem Epoxid- oder Vinylether
basiert. Zu Beispielen kationischer Initiatoren gehören Salze
von Onium-Kationen, wie zum Beispiel Arylsulfoniumsalze, sowie organometallische
Salze wie zum Beispiel Ionenarensysteme. Weitere Beispiele sind
in den
US-Patenten Nr. 4,751,138 (Tumey
und Mitarbeiter); Nr.
5,256,170 (Harmer
und Mitarbeiter); Nr.
4,985,340 (Palazotto)
und Nr.
4,950,696 beschrieben.
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Es
können
auch Doppelhärtungs-
und Hybridhärtungs-Photoinitiatorsysteme
verwendet werden. Bei Doppelhärtungs-Photoiniatorsystemen
erfolgt die Aushärtung
oder Polymerisation in zwei getrennten Stufen über entweder denselben oder über verschiedene
Reaktionsmechanismen. Bei Hybridhärtungs-Photoinitiatorsystemen finden bei Kontakt
mit ultravioletter/sichtbarer oder Elektronenstrahlung zwei Aushärtungsmechanismen
gleichzeitig statt.
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Träger
-
Es
eignet sich eine Vielzahl verschiedener Trägermaterialien für den Schleifgegenstand
der vorliegenden Erfindung, einschließlich sowohl flexibler Träger und
Träger,
die von starrerer Art sind. Zu Beispielen typischer flexibler Schleifträger gehören Polymerfilm,
grundierter Polymerfilm, Tuch, Papier, Vulkanfaser, Vliesmaterialien
und behandelte Versionen davon und Kombinationen daraus. Nicht-polymere
Träger
können
verwendet werden, wenn die erhöhten
Bereiche und der eine Teil des mechanischen Eingreifsystems unter
Verwendung von schmelzflüssigem
Polymermaterial auf ihre Hauptoberflächen aufgebracht werden, um
jedes dieser Strukturelemente auszubilden. Das heißt, der
nicht-polymere Träger
würde durch
den Prozess geführt
werden, und die Hohlräume,
welche die erhöhten
Bereiche und Haken oder Stiele erzeugen, würden mit schmelzflüssigen Polymeren
gefüllt
werden. Die Dicke eines Trägers,
gemessen vom höchsten
Punkt des erhöhten
Bereichs auf der ersten Hauptoberfläche zu der zweiten Hauptoberfläche liegt
allgemein im Bereich zwischen etwa 20 und 5000 Mikrometer und bevorzugt
zwischen 50 und 2500 Mikrometer.
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Alternativ
kann der Träger
aus einem porösen
Material wie zum Beispiel einem Schaumstoff, einschließlich eines
offen- und geschlossenzelligen Schaumstoffs, hergestellt werden.
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Ein
weiteres Beispiel eines geeigneten Trägers ist im
US-Patent Nr. 5,417,726 (Stout und
Mitarbeiter) beschrieben. Der Träger
kann auch aus zwei oder mehr Trägern,
die zusammenlaminiert sind, sowie aus Verstärkungsfasern bestehen, die
in einem Polymermaterial umschlossen sind, wie im
US-Patent Nr. 5,573,619 (Benedict
und Mitarbeiter) beschrieben.
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Der
Träger
kann eine bahnartige Struktur sein, die zuvor im Stand der Technik
als ein Befestigungssystem in Betracht gezogen wurde. Zum Beispiel
kann der Träger
ein Schlaufengewebe sein, das Eingreifschlaufen auf der gegenüberliegenden
zweiten Hauptoberfläche
und eine relativ glatte erste Hauptoberfläche aufweist. Die geformten
Strukturen sind an der ersten Hauptoberfläche angehaftet. Zu Beispielen
von Schlaufengeweben gehören
genähte
Schlaufen, Trikotschlaufen und dergleichen. Weitere Informationen
zu geeigneten Schlaufengeweben finden sich in den
US-Patenten
Nr. 4,609,581 (Ott) und Nr.
5,254,194 (Ott).
Alternativ kann der Träger
eine bahnartige Struktur sein, die Eingreifhaken, die von der gegenüberliegenden
zweiten Hauptoberfläche
abstehen, und ein relativ glatte erste Hauptoberfläche aufweist.
Die geformten Strukturen sind an der ersten Hauptoberfläche angehaftet.
Zu Beispielen solcher bahnartigen Strukturen mit Eingreifhaken finden
sich in den
US-Patenten Nr. 5,505,747 (Chesley),
Nr.
5,667,540 (Chesley),
Nr.
5,672,186 (Chesley) und
Nr.
6,197,076 (Braunschweig).
Die Eingreifschlaufen oder Haken sind so konstruiert, dass sie während des
Gebrauchs mit den entsprechenden Haken oder Schlaufen einer Auflagestruktur
wie zum Beispiel einem Auflagepolster in Eingriff stehen.
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Geformte Strukturen
-
Die
geformten Strukturen können
aus jedem geeigneten Material hergestellt werden, einschließlich: Vliesmaterialien,
Schaumstoff (offen- und geschlossenzelliger Schaumstoff), Polymerfilm
und Polymermaterial (sowohl wärmehärtbare als
auch thermoplastische Polymere). Zu Beispielen wärmehärtbarer Polymere gehören: Phenol,
Epoxid, Acrylat, Urethan, Harnstoff-Formaldehyd, Melamin-Formaldehyd und dergleichen.
Zu Beispielen thermoplastischer Polymere gehören: Polyurethan, Nylon, Polypropylen,
Polyethylen, Polyester, Acrylnitrilbutadienstyrol, Styrol und dergleichen.
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Die
Höhen der
erhöhten
Abschnitte des Trägers
können
im Bereich von etwa 0,05 Millimeter bis etwa 20 Millimeter, in der
Regel von etwa 0,1 bis etwa 10 Millimeter und bevorzugt von etwa
0,25 bis etwa 5 Millimeter liegen. Die Höhen der erhöhten Abschnitte der Schleifbeschichtung
liegen im Bereich von etwa 5 Mikrometer (μm) bis etwa 1000 μm, in der
Regel von etwa 25 μm
bis etwa 500 μm
und bevorzugt von etwa 25 μm bis
etwa 250 μm.
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Das
Verhältnis
der Höhe
der erhöhten
Abschnitte des Träger
zu der Höhe
der erhöhten
Abschnitte der Schleifbeschichtung kann im Bereich von etwa 1:1
bis 1000:1, in der Regel etwa 2:1 bis 500:1 und bevorzugt etwa 5:1
bis 100:1 liegen.
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Die
geformten Strukturen können
an den Träger
gebondet werden, oder alternativ können die geformten Strukturen
einstückig
mit dem Träger
ausgebildet sein.
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Geformter Träger
-
Es
gibt zahlreiche Mittel, um den Träger mit den geformten Strukturen
herzustellen. In einem Aspekt können
die geformten Strukturen an die erste Hauptoberfläche des
Trägers
laminiert oder angehaftet sein. Es kann jede geeignete Laminierungstechnik
oder jeder geeignete Klebstoffs verwendet werden. In einem weiteren
Aspekt werden die geformten Strukturen auf der ersten Hauptoberfläche des
Trägers
gebildet. Es gibt zahlreiche Verfahren, dies zu bewerkstelligen.
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In
dem ersten Verfahren wird die geformte Struktur durch einen kontinuierlichen
Formungsprozess gebildet. In diesem Prozess ist es allgemein bevorzugt,
dass die geformten Strukturen aus einem Acrylat und/oder Epoxidharz
hergestellt werden, das in der Lage ist, in ein Acrylat und/oder
Epoxidpolymer hinein vernetzt zu werden. Weitere Einzelheiten zu
Acrylatharzen und Epoxidharz finden sich im Abschnitt "Bindemittel" dieser Patentanmeldung. 8 veranschaulicht
eine Vorrichtung 123 zum Aufbringen einer geformten Beschichtung
auf die erste Hauptoberfläche
des Trägers.
Ein Produktionswerkzeug 124 hat die Form eines Bandes mit
einer Hohlraum-tragenden
Kontaktoberfläche 130,
einer gegenüberliegenden
Trägeroberfläche 138 und
entsprechend bemessenen Hohlräumen
innerhalb der Kontaktoberfläche 130.
Der Träger 125 mit
einer ersten Hauptoberfläche 126 und
einer zweiten Hauptoberfläche 127 wird
von der Walze 128 abgerollt. Zur selben Zeit, wie der Träger 125 von
der Walze 128 abgerollt wird, wird das Produktionswerkzeug 124 von
der Walze 129 abgerollt. Die Kontaktoberfläche 130 des Produktionswerkzeugs 124 wird
in der Beschichtungsstation 131 mit einem Bindemittelvorläufer zum
Herstellen der geformten Strukturen beschichtet. Der Bindemittelvorläufer kann
vor dem Beschichtungsschritt erwärmt
werden, um seine Viskosität
zu verringern. Die Beschichtungsstation 131 kann jedes
herkömmliche
Beschichtungsmittel umfassen, wie zum Beispiel eine Rakelbeschichtungsvorrichtung,
eine Tropfdüsenbeschichtungsvorrichtung,
eine Vorhangbeschichtungsvorrichtung, eine Vakuumdüsenbeschichtungsvorrichtung
oder eine Extrusionsdüsenbeschichtungsvorrichtung.
Nachdem die Kontaktoberfläche 130 des
Produktionswerkzeugs 124 beschichtet ist, werden der Träger 125 und
das Produktionswerkzeug 124 dergestalt zusammengebracht,
dass das Gemisch die erste Hauptoberfläche 126 des Trägers 125 benetzt.
In 8 wird das Gemisch mittels einer Kontaktquetschwalze 133,
die auch den Produktionswerkzeug/Bindemittelvorläufer/Träger-Aufbau gegen eine Stütztrommel 135 drängt, mit
dem Träger 125 in
Kontakt gedrängt.
Als nächstes
wird eine ausreichende Dosis Strahlungsenergie von einer Strahlungsenergiequelle 137 durch
die Rückseite 138 des
Produktionswerkzeugs 124 hindurch und in das Gemisch hinein übertragen,
um den Bindemittelvorläufer
wenigstens teilweise zu härten,
wodurch eine geformte, handhabbare Struktur 139 entsteht.
Das Produktionswerkzeug 124 wird dann von der geformten,
handhabbaren Struktur 139 getrennt. Die Trennung des Produktionswerkzeugs 124 von
der geformten handhabbaren Struktur 139 geschieht an der
Walze 140. Der Winkel a zwischen der geformten, handhabbaren
Struktur 139 und dem Produktionswerkzeug 124 unmittelbar
nach dem Passieren der Walze 140 ist bevorzugt steil, zum
Beispiel größer als
30°, um
eine saubere Trennung der geformten, handhabbaren Struktur 139 von
dem Produktionswerkzeug 124 zu erreichen. Das Produktionswerkzeug 124 wird
als Rolle 141 neu aufgewickelt, so dass es wiederverwendet
werden kann.
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Die
geformte, handhabbare Struktur 139 wird als Rolle 143 aufgewickelt.
Wenn der Bindemittelvorläufer
noch nicht vollständig
ausgehärtet
ist, so kann er dann vollständig
ausgehärtet
werden, indem er einer zusätzlichen
Energiequelle ausgesetzt wird, wie zum Beispiel einer Wärmeenergiequelle
oder einer zusätzlichen Strahlungsenergiequelle,
um den geformten Träger
zu bilden. Alternativ kann schließlich eine vollständige Aushärtung erreicht
werden, ohne eine zusätzliche
Energiequelle zu benutzen, um den beschichteten Schleifgegenstand
herzustellen. Im Sinne des vorliegenden Textes meint die Phrase "vollständige Aushärtung" und dergleichen,
dass der Bindemittelvorläufer
genügend
ausgehärtet
ist, so dass das entstandene Produkt als ein Träger für einen beschichteten Schleifgegenstand
genutzt werden kann.
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In
der Regel wird das Produktionswerkzeug verwendet, um eine Polymer-Verbundschicht
mit einer Gruppierung von entweder präzise oder unregelmäßig geformten
Strukturen zu erzeugen. Das Produktionswerkzeug hat eine Oberfläche, die
mehrere Hohlräume
enthält.
Diese Hohlräume
sind im Wesentlichen die umgekehrte Form der Polymerstrukturen und
sind für
das Erzeugen der Form und Anordnung der Polymerstrukturen zuständig. Diese
Hohlräume
können
jede geometrische Form haben, welche die umgekehrte Form zu den
geometrischen Formen sind, die für
die geformten Strukturen geeignet sind, auf die die Schleifschicht aufbeschichtet
wird. Bevorzugt wird die Form der Hohlräume so gewählt, dass die Oberfläche der
geformten Struktur von dem Träger
fort kleiner wird. Das Produktionswerkzeug kann ein Band, eine Bahn,
eine Endlosbahn, eine Beschichtungswalze wie zum Beispiel eine Rotationstiefdruckwalze,
eine auf der Beschichtungswalze montierte Hülse oder eine Düse sein.
Die gleiche Ausrüstung
wird verwendet, um eine geformte Schleifbeschichtung auf den Träger aufzubringen.
Weitere Einzelheiten zu Produktionswerkzeugen finden sich in dem
Abschnitt "Herstellen
der Schleifbeschichtung".
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In
einem weiteren Verfahren zur Herstellung eines geformten Trägers kann
das härtbare
Harz auf die Oberfläche
einer Rotationstiefdruckwalze beschichtet werden. Der Träger kommt
mit der Rotationstiefdruckwalze in Kontakt, und das härtbare Harz
benetzt den Träger.
Die Rotationstiefdruckwalze überträgt dann
ein Muster oder eine Textur in das härtbare Harz. Als nächstes wird
die Harz/Träger-Kombination von der
Rotationstiefdruckwalze genommen, und der entstandene Aufbau wird
Bedingungen ausgesetzt, um die Vorläuferpolymer-Untereinheiten
dergestalt zu härten,
dass geformte Polymerstrukturelemente gebildet werden. Eine Variante
dieses Prozesses ist, das härtbare
Harz auf den Träger
zu beschichten und den Träger
in Kontakt mit der Rotationstiefdruckwalze zu bringen.
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Die
Rotationstiefdruckwalze kann gewünschte
Muster übertragen,
wie zum Beispiel eine hexagonale Gruppierung, trunkierte Rippen,
Gitter, Kugeln, Pyramidenstümpfe,
Würfel,
Blöcke
oder Stäbe.
Die Rotationstiefdruckwalze kann auch ein Muster dergestalt übertragen,
dass ein Steg zwischen benachbarten Polymerstrukturelementen entsteht.
Alternativ kann die Rotationstiefdruckwalze ein Muster dergestalt übertragen,
dass der Träger
zwischen benachbarten Polymerformen frei liegt. Gleichermaßen kann
die Rotationstiefdruckwalze ein Muster dergestalt übertragen,
dass eine Mischung von Polymerformen entsteht.
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In
einem weiteren Verfahren wird die härtbare Harzschicht durch ein
Sieb gesprüht
oder aufbeschichtet, um ein Muster in der härtbaren Harzschicht zu erzeugen.
Dann werden die Vorläuferpolymer-Untereinheiten
gehärtet,
um die Polymerstrukturen zu bilden. Das Sieb kann jedes gewünschte Muster übertragen,
wie zum Beispiel eine hexagonale Gruppierung, trunkierte Rippen,
Gitter, Kugeln, Pyramiden, Pyramidenstümpfe, Würfel, Blöcke oder Stäbe. Das Sieb kann auch ein
Muster dergestalt übertragen,
dass ein Steg zwischen benachbarten Polymerstrukturen entsteht.
Alternativ kann das Sieb ein Muster dergestalt übertragen, dass der Träger zwischen
benachbarten Polymerstrukturen frei liegt. Gleichermaßen kann
das Sieb ein Muster dergestalt übertragen,
dass eine Mischung von Polymerformen entsteht.
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Ein
weiteres Verfahren zur Herstellung eines geformten Trägers ist,
eine texturierte, geformte oder geprägte Schicht auf die erste Hauptoberfläche des
Trägers
zu laminieren. Das entstandene geformte Laminat kann dann als der
Träger
verwendet werden, auf dem eine Schleifschicht auf die texturierte,
geformte oder geprägte
Schicht aufbeschichtet wird. Diese texturierte, geformte oder geprägte Schicht
kann zum Beispiel Gaze oder Gitterstoffe enthalten.
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Ein
weiteres alternatives Verfahren zum Herstellen eines geformten Trägers besteht
darin, ein härtbares
Harz auf einen allgemein planaren Träger in Form eines Musters aufzubeschichten,
wobei das Harz eine Komponente enthält, die anschließend so
aufgeschäumt
werden kann, dass die Abmessungen der in Form eines Musters aufbeschichteten
Harz-Strukturelemente
nach dem Aufschäumen
größer werden.
Dieses Aufschäumen
findet bevorzugt vor der Aushärtung
des Harzes statt, kann aber auch nach der Aushärtung stattfinden. Zu Beispielen
von Komponenten, die bei Änderungen
der Prozessbedingungen aufgeschäumt
werden können,
gehören
aufschäumbare
Mikrokugeln, wie sie zum Beispiel unter dem Handelsnamen MICROPEARL bei
der Pierce-Stevens Corp, Buffalo, New York, bezogen werden können. Eine
Modifikation dieses Verfahren ist, dass die Polymer-Mikrokugeln
vor der Beigabe zu dem härtbaren
Harz aufgeschäumt
werden. Das härtbare
Harz wird in Musterform zu Strukturen aufbeschichtet, die eine ausreichende
Höhe aufweisen,
und anschließend
gehärtet,
so dass ein geformter Träger
mit Strukturelementen entsteht, die aus Polymer-Schaumstoff bestehen.
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Ein
Träger,
der aus geformten Strukturen besteht, kann ebenfalls gebildet werden,
indem eine Schicht aus härtbarem
Harz kontinuierlich aufgebracht wird, wobei das Harz eine Komponente
enthält,
die anschließend
in einem Muster aufgeschäumt
werden kann, indem eine elektromagnetische Strahlung in einem bestimmten
Wellenlängenbereich örtlich begrenzt
aufgestrahlt wird, zum Beispiel Infrarotstrahlung. Bevorzugt wird
die härtbare
Harzschicht gehärtet,
nachdem die aufschäumbare
Komponente in Musterform aufgeschäumt wurde.
-
In
einem weiterer Verfahren wird der Träger geprägt, um die geformten Strukturen
herzustellen. Zum Beispiel können
thermoplastische Filme oder Schaumstoffe wie zum Beispiel Nylon,
Propylen, Polyester, Polyethylen und dergleichen unter Wärmeeinfluss
geprägt
werden. Das Prägewerkzeug
ist im Wesentlichen die Umkehrung der gewünschten Form und Abmessungen
der geformten Strukturen.
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Der
konkrete Typ und der konkrete Aufbau des Trägers und/oder der geformten
Strukturen richten sich nach vielen Faktoren und vor allem nach
den gewünschten
Eigenschaften des fertigen Schleifgegenstandes für die vorgesehene Schleifanwendung.
Wenn zum Beispiel ein flexibler Schleifgegenstand gewünscht wird, so
können
ein Schaumstoffträger
und Schaumstoffstrukturen wünschenswert
sein. Wenn alternativ hohe Schneidraten gewünscht werden, so kann ein steiferer
Träger
bevorzugt sein. Der Fachmann ist in der Lage, einen Träger und
geformte Strukturen zu formulieren, welche die entsprechenden Eigenschaften
aufweisen.
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Eine Schleifverbundschicht
-
Eine
Schleifverbundschicht, die in dieser Erfindung brauchbar ist, umfasst
in der Regel mehrere Schleifpartikel, die in Vorläuferpolymer-Untereinheiten
fixiert und verteilt sind. Sie kann aber auch andere Zusatzstoffe
enthalten, wie zum Beispiel Haftvermittler, Füllstoffe, Treibmittel, Fasern,
Antistatikmittel, Initiatoren, Suspendierhilfsmittel, Photosensibilisierer,
Schmiermittel, Netzmittel, oberflächenaktive Substanzen, Pigmente,
Farbstoffe, UV-Stabilisatoren
und Suspendierhilfsmittel. Die Mengen dieser Zusatzstoffe werden
so gewählt,
dass die gewünschten
Eigenschaften.
-
Das
Schleifverbundmaterial kann optional einen Weichmacher enthalten.
Im Allgemeinen erhöht
die Zugabe des Weichmachers die Erosionsanfälligkeit des Schleifverbundmaterials
und macht die Bindemittelzusammensetzung insgesamt weicher. In einigen
Fällen
fungiert der Weichmacher als ein Verdünnungsmittel für die Vorläuferpolymer-Untereinheiten. Der
Weichmacher ist bevorzugt mit den Vorläuferpolymer-Untereinheiten kompatibel,
um eine Phasentrennung zu minimieren. Zu Beispielen geeigneter Weichmacher
gehören
Polyethylenglycol, Polyvinylchlorid, Dibutylphthalat, Alkylbenzylphthalat,
Polyvinylacetat, Polyvinylalkohol, Celluloseester, Silikonöle, Adipat-
und Sebacatester, Polyole, Polyolderivate, t-Butylphenyldiphenylphosphat,
Tricresylphosphat, Rizinusöl
oder Kombinationen daraus. Phthalatderivate sind ein Type von bevorzugten
Weichmachern.
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Der
Schleifpartikel oder die Schleifbeschichtung kann des Weiteren oberflächenmodifizierende Zusatzstoffe
umfassen, einschließlich
Netzmittel (mitunter auch als "oberflächenaktive
Substanzen" bezeichnet) und
Haftvermittler. Ein Haftvermittler kann eine Assoziationsbrücke zwischen
den Vorläuferpolymer-Untereinheiten und
den Schleifpartikeln erzeugen. Außerdem kann der Haftvermittler
eine Assoziationsbrücke
zwischen dem Bindemittel und den Füllstoffpartikeln erzeugen.
Zu Beispielen von Haftvermittlern gehören Silane, Titanate und Zircoaluminate.
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Außerdem können Wasser
und/oder organische Lösemittel
in dem Schleifverbundmaterial enthalten sein. Die Menge an Wasser
und/oder organischem Lösemittel
wird so gewählt,
dass die gewünschte
Beschichtungsviskosität
der Vorläuferpolymer-Untereinheiten und
Schleifpartikel erreicht wird. Im Allgemeinen sollten das Wasser
und/oder das organische Lösemittel
mit den Vorläuferpolymer-Untereinheiten
kompatibel sein. Das Wasser und/oder Lösemittel können nach der Polymerisation
des Vorläufers
entfernt werden, oder sie können
in dem Schleifverbundmaterial verbleiben. Zu geeigneten wasserlöslichen
und/oder wasserempfindlichen Zusatzstoffen gehören Polyvinylalkohol, Polyvinylacetat
oder Partikel auf Cellulosebasis.
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Beispiele
ethylenisch ungesättigter
Verdünnungsmittel
oder Monomere finden sich im
US-Patent Nr. 5,236,472 (Kirk
und Mitarbeiter). In einigen Fällen
sind diese ethylenisch ungesättigten
Verdünnungsmittel brauchbar,
weil sie allgemein mit Wasser verdünnbar sind. Weitere reaktive
Verdünnungsmittel
sind im
US-Patent Nr. 5,178,646 (Barber
und Mitarbeiter) offenbart.
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Konfiguration der Schleifverbundstruktur
-
Ein
Schleifgegenstand dieser Erfindung enthält eine Schleifbeschichtung
mit mindestens einer Schleifverbundschicht, die mehrere geformte,
bevorzugt präzise
geformte, Schleifverbundstrukturen enthält. Der Begriff "geformt" in Kombination mit
dem Begriff "Schleifverbundstruktur" bezieht sich sowohl
auf "präzise geformte" als auch auf "unregelmäßig geformte" Schleifverbundstrukturen.
Ein Schleifgegenstand dieser Erfindung kann mehrere solcher geformten
Schleifverbundstrukturen in einer zuvor festgelegten Gruppierung
auf einem Träger
enthalten. Eine Schleifverbundstruktur kann zum Beispiel gebildet
werden, indem die Vorläuferpolymer-Untereinheiten
gehärtet
werden, während
sie auf dem Träger
getragen werden und sich in den Hohlräumen des Produktionswerkzeugs
befinden.
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Die
Form der Schleifverbundmaterialstrukturen kann eine beliebige aus
einer Vielzahl verschiedener geometrischer Konfigurationen sein.
In der Regel hat die Basis der Form, die mit dem Träger in Kontakt
steht, eine größere Oberfläche als
das distale Ende der Verbundstruktur. Die Form der Schleifverbundstruktur
kann unter einer Anzahl geometrischer Festkörper gewählt werden, wie zum Beispiel
würfelförmig, zylindrisch,
prismatisch, parallelepipedförmig,
pyramidenförmig,
pyramidenstumpfförmig,
konisch, halbkugelförmig,
kegelstumpfförmig
oder Pfeiler mit einem beliebigen Querschnitt. Im Allgemeinen haben
geformte Verbundmaterialien mit einer Pyramidenstruktur drei, vier,
fünf oder
sechs Seiten (die Basis nicht mitgerechnet). Die Querschnittsform
der Schleifverbundstruktur an der Basis kann sich von der Querschnittsform
am distalen Ende unterscheiden. Der Übergang zwischen diesen Formen
kann sich sanft und kontinuierlich vollziehen, oder er kann sich
in diskreten Schritten vollziehen. Die Schleifverbundstrukturen
können
auch eine Mischung aus verschiedenen Formen aufweisen. Die Schleifverbundstrukturen
können
in Reihen, spiralförmig,
helixförmig
oder gitterförmig
angeordnet werden, oder sie können
nach dem Zufallsprinzip angeordnet werden.
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Die
Seiten, welche die Schleifverbundstrukturen bilden, können relativ
zu dem Träger
senkrecht, relativ zu dem Träger
geneigt oder verjüngend
mit einer schmaler werdenden Breite zum distalen Ende hin verlaufen.
Es kann auch eine Schleifverbundstruktur mit einem Querschnitt verwendet
werden, der am distalen Ende größer ist
als auf der Rückseite,
obgleich die Herstellung schwieriger sein kann.
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Die
Höhe jeder
Schleifverbundstruktur ist bevorzugt die gleiche, aber es ist auch
möglich,
Verbundstrukturen von variierenden Höhen in einem einzelnen festen
Schleifgegenstand haben. Die Höhe
der Verbundstrukturen kann allgemein kleiner als etwa 2000 Mikrometer
sein und insbesondere im Bereich von etwa 25 bis 1000 Mikrometer
liegen. Der Durchmesser oder die Querschnittsbreite der Schleifverbundstruktur
kann im Bereich von etwa 5 bis 500 Mikrometer und in der Regel zwischen
etwa 10 und 250 Mikrometer liegen.
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Die
Basen der Schleifverbundstrukturen können direkt aneinander grenzen,
oder die Basen von benachbarten Schleifverbundmaterialien können alternativ
um einen vorgegebenen Abstand voneinander getrennt sein.
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Der
lineare Abstand der Schleifverbundstrukturen kann im Bereich von
etwa 1 bis 24.000 Verbundmaterialien/cm2 und
bevorzugt mindestens etwa 50 bis 15.000 Schleifverbundstrukturen/cm2 liegen. Der lineare Abstand kann so variiert
werden, dass die Konzentration von Verbundstrukturen an einer Stelle
größer ist
als an einer anderen. Der Flächenabstand
von Verbundstrukturen liegt im Bereich von etwa 1 Schleifverbundstruktur
je linearem cm bis etwa 100 Schleifverbundstrukturen je linearem
cm und bevorzugt zwischen etwa 5 Schleifverbundstrukturen je linearem
cm bis etwa 80 Schleifverbundmaterialien je linearem cm.
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Der
Prozentsatz der tragenden Fläche
kann im Bereich von etwa 5 bis etwa 95%, in der Regel etwa 10% bis
etwa 80%, bevorzugt etwa 25% bis etwa 75% und besonders bevorzugt
etwa 30% bis etwa 70% liegen.
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Die
geformten Schleifverbundstrukturen werden bevorzugt auf einem Träger oder
einer zuvor gehärteten
Schleifverbundschicht in einem zuvor festgelegten Muster angeordnet.
Im Allgemeinen entspricht das zuvor festgelegte Muster der Schleifverbundstrukturen
dem Muster der Hohlräume
auf dem Produktionswerkzeug. Das Muster kann somit von Gegenstand
zu Gegenstand reproduziert werden.
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In
einer Ausführungsform
kann ein Schleifgegenstand der vorliegenden Erfindung Schleifverbundstrukturen
in einer Gruppierung enthalten. Mit Bezug auf eine einzelne Schleifverbundschicht
meint eine regelmäßige Gruppierung
aufeinander ausgerichtete Reihen und Spalten von Schleifverbundstrukturen.
In einer weiteren Ausführungsform
können
die Schleifverbundstrukturen in einer "zufälligen" Gruppierung oder
einem "zufälligen" Muster angeordnet
werden. Damit ist gemeint, dass die Schleifverbundstrukturen nicht
in bestimmten Reihen und Spalten aufeinander ausgerichtet sind.
Zum Beispiel können
die Schleifverbundstrukturen in einer Weise angeordnet sein, wie
sie im
US-Patent Nr. 5,681,217 (Hoopman
und Mitarbeiter) beschrieben ist. Es versteht sich jedoch, dass
diese "zufällige" Gruppierung insofern
ein zuvor festgelegtes Muster ist, als die Position der Verbundmaterialien
zuvor festgelegt ist und der Position der Hohlräume in dem Produktionswerkzeug
entspricht, bis für
den Aufbau des Schleifgegenstandes verwendet wird. Der Begriff "Gruppierung" meint sowohl "zufällige" als auch "regelmäßige" Gruppierungen.
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Produktionswerkzeug
-
5 zeigt
eine Walze, die zur Herstellung des Produktionswerkzeugs 124 verwendet
wurde, wie in 8 gezeigt. Die folgende konkrete
Ausführungsform
der Walze 150 wurde zur Herstellung des Produktionswerkzeugs 124 verwendet,
dass anschließend
zur Herstellung der Schleifverbundstruktur, die sich für die vorliegende
Erfindung eignet, verwendet wurde. Die Walze 150 hat eine
Welle 151 und eine Drehachse 152. In diesem Fall
enthält
die gemusterte Oberfläche
einen ersten Satz 153 benachbarter umfänglich vertiefter Abschnitte
um die Walze herum und einen zweiten Satz 154 gleichmäßig beabstandeter
vertiefter Abschnitte, die in einem Winkel von 30° relativ
zur Drehachse 152 angeordnet sind.
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6 zeigt
eine vergrößerte Querschnittsansicht
eines Segments der gemusterten Oberfläche der Walze 150 entlang
der Linie 6-6 in 5 senkrecht zu den vertieften
Abschnitten im Satz 153. 6 zeigt, dass
die gemusterte Oberfläche
Erhöhungen
aufweist, die um einen Abstand x, der von Spitze zu Spitze 54,8 μm beträgt, voneinander
beabstandet sind, und eine Spitzenhöhe, y, vom Tal bis zur Spitze
von 55 μm
aufweist, wobei ein Winkel z 53° beträgt.
-
7 zeigt
eine vergrößerte Querschnittsansicht
eines Segments der gemusterten Oberfläche der Walze 150 entlang
der Linie 7-7 in 5 senkrecht zu den vertieften
Abschnitten in Satz 154. 7 zeigt,
dass die vertieften Abschnitte 155 einen Winkel w aufweisen,
der 99,5° zwischen
benachbarten Spitzenschrägen beträgt, wobei
die Täler
um einen Abstand t voneinander getrennt sind, der 250 μm beträgt, und
wobei eine Taltiefe s 55 μm
beträgt.
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Die
Walze
150 kann auch dafür
verwendet werden, ein Produktionswerkzeug herzustellen, das dafür benutzt
wird, die geformten Strukturen in der Schleifschicht
62,
die in
4 gezeigt sind, gemäß dem in
US-Patent Nr. 5,435,816 (Spurgeon
und Mitarbeiter) beschriebenen Verfahren auszubilden.
9 zeigt
eine Draufsicht auf beispielhafte quadratische geformte Strukturen
mit Pfeiler- und Tragebereichen, die durch die Abmessungen a und
b definiert werden.
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Es
wird ein Produktionswerkzeug verwendet, um eine Schleifverbundschicht
mit einer Gruppierung von entweder präzise oder unregelmäßig geformten
Schleifverbundstrukturen herzustellen. Ein Produktionswerkzeug hat
eine Oberfläche,
die mehrere Hohlräume
enthält.
Diese Hohlräume
sind im Wesentlichen die umgekehrte Form der Schleifverbundstrukturen
und sind für
das Erzeugen der Form und die Anordnung der Schleifverbundstrukturen
verantwortlich. Diese Hohlräume
können
jede geometrische Form haben, welche die umgekehrte Form zu den
geometrischen Formen ist und die für die Schleifverbundmaterialien
geeignet ist. Bevorzugt wird die Form der Hohlräume so gewählt, dass die Oberfläche der
Schleifverbundstruktur von dem Träger fort kleiner wird.
-
Das
Produktionswerkzeug kann ein Band, eine Bahn, eine Endlosbahn, eine
Beschichtungswalze wie zum Beispiel eine Rotationstiefdruckwalze,
eine auf einer Beschichtungswalze montierte Hülse oder eine Düse sein.
Das Produktionswerkzeug kann aus Metall (zum Beispiel Nickel), Metalllegierungen
oder Kunststoff bestehen. Das metallische Produktionswerkzeug kann
mit jeder herkömmlichen
Technik hergestellt werden, wie zum Beispiel Photolithographie,
Rändeln,
Gravieren, Walzfräsen,
Galvanoformung, Diamantdrehen und dergleichen. Bevorzugte Verfahren
zur Herstellung metallischer Master-Werkzeuge sind im
US-Patent Nr. 5,975,987 (Hoopman und
Mitarbeiter) beschrieben.
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Ein
thermoplastisches Werkzeug kann mit Hilfe eines metallischen Master-Werkzeugs
repliziert werden. Das Master-Werkzeug weist das umgekehrte Muster
auf, das für
das Produktionswerkzeug gewünscht wird.
Das Master-Werkzeug besteht bevorzugt aus Metall, zum Beispiel einem
nickelplattierten Metall wie zum Beispiel Aluminium, Kupfer oder
Bronze. Ein thermoplastisches Bahnmaterial kann optional zusammen
mit dem Master-Werkzeug erwärmt
werden, dergestalt, dass in das thermoplastische Material das Muster
des Master-Werkzeugs eingeprägt
wird, indem die beiden zusammengepresst werden. Das thermoplastische
Material kann auch auf das Master-Werkzeug extrudiert oder gegossen
und dann gepresst werden. Das thermoplastische Material wird auf
einen nicht-fließfähigen Zustand
abgekühlt
und dann von dem Master-Werkzeug getrennt, um ein Produktionswerkzeug
herzustellen. Das Produktionswerkzeug kann auch eine Trennbeschichtung
enthalten, um ein einfacheres Trennen des Schleifgegenstandes von
dem Produktionswerkzeug zu ermöglichen.
Zu Beispielen solcher Trennbeschichtungen gehören Silikone und Fluorchemikalien.
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Geeignete
thermoplastische Produktionswerkzeugen werden im
US-Patent Nr. 5,435,816 (Spurgeon und
Mitarbeiter) beschrieben. Zu Beispielen thermoplastischer Materialien,
die sich zum Herstellen des Produktionswerkzeugs eignen, gehören Polyester,
Polypropylen, Polyethylen, Polyamide, Polyurethane, Polycarbonate
oder Kombinationen daraus. Es ist bevorzugt, dass das thermoplastische
Produktionswerkzeug Zusatzstoffe wie zum Beispiel Antioxidanzien
und/oder UV-Stabilisatoren enthält.
Diese Zusatzstoffe können
die Grenznutzungsdauer des Produktionswerkzeugs verlängern.
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Verfahren zum Herstellen eines
Schleifgegenstandes
-
Es
gibt eine Reihe von Verfahren zur Herstellung des Schleifgegenstandes
dieser Erfindung. In einem Aspekt umfasst die Schleifbeschichtung
mehrere präzise
geformte Schleifverbundmaterialien. In einem weiteren Aspekt umfasst
die Schleifbeschichtung nicht-präzise
geformte Schleifverbundmaterialien, die mitunter als unregelmäßig geformte
Schleifverbundmaterialien bezeichnet werden. Ein bevorzugtes Verfahren
zum Herstellen eines Schleifgegenstandes mit einer einzelnen Schleifverbundschicht
mit präzise
geformten Schleifverbundstrukturen ist in den
US-Patenten Nr. 5,152,917 (Pieper
und Mitarbeiter) und
5,435,816 (Spurgeon
und Mitarbeiter) beschrieben. Weitere Beschreibungen geeigneter
Verfahren finden sich in den
US-Patenten
Nr. 5,454,844 (Hibbard und Mitarbeiter); Nr.
5,437,754 (Calhoun) und Nr.
5,304,223 (Pieper und Mitarbeiter).
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Ein
geeignetes Verfahren zum Herstellen einer Schleifverbundschicht
mit mehreren geformten Schleifverbundstrukturen enthält das Herstellen
einer härtbaren
Schleifverbundschicht, die Schleifpartikel, Vorläuferpolymer-Untereinheiten
und optional Zusatzstoffe umfasst; Bereitstellen eines Produktionswerkzeugs
mit einer Vorderseite; Einbringen der härtbaren Schleifverbundschicht
in die Hohlräume
eines Produktionswerkzeugs mit mehreren Hohlräumen; Aufbringen eines Trägers oder
einer zuvor gehärteten
Schleifverbundschicht eines Schleifgegenstandes auf die härtbare Schleifverbundschicht;
und Aushärten
der härtbaren
Schleifverbundschicht, bevor der Gegenstand die Hohlräume des
Produktionswerkzeugs verlässt,
um eine gehärtete
Schleifverbundschicht zu bilden, die Schleifverbundstrukturen umfasst.
Das härtbare
Schleifverbundmaterial wird so auf das Produktionswerkzeug aufgebracht,
dass die Dicke der härtbaren
Schleifverbundschicht nicht größer als
ihre praktische Dickengrenze ist.
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Eine
Schleifverbundschicht, die im Wesentlichen frei von mehreren präzise geformten
Schleifverbundstrukturen ist, wird hergestellt, indem man eine härtbare Schleifverbundschicht
auf einem Träger
oder auf zuvor gehärteten
Schleifverbundschichten unabhängig
von einem Produktionswerkzeug anordnet und die Schleifverbundschicht
härtet,
um eine gehärtete
Schleifverbundschicht zu bilden. Die härtbare Schleifverbundschicht
wird so auf eine Oberfläche
aufgebracht, dass die Dicke der Schleifverbundschicht nicht größer als
ihre praktische Dickengrenze ist. Es können noch weitere Schleifverbundschichten
zu einem Schleifgegenstand hinzugefügt werden, indem die obigen
Schritte wiederholt werden.
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Die
härtbare
Schleifverbundschicht wird hergestellt, indem man mit Hilfe einer
geeigneten Mischtechnik die Vorläuferpolymer-Untereinheiten,
die Schleifpartikel und die optionalen Zusatzstoffe miteinander
vermengt. Zu Beispielen von Mischtechniken gehören Mischen mit geringer und
mit hoher Scherkraft, wobei das Mischen mit hoher Scherkraft bevorzugt
ist. In Kombination mit dem Misch-Schritt kann auch Ultraschallenergie
eingesetzt werden, um die Viskosität des härtbaren Schleifverbundmaterials
zu verringern (die Viskosität ist
bei der Herstellung eines Schleifgegenstandes wichtig) und/oder
um die Rheologie der entstandenen härtbaren Schleifverbundschicht
zu beeinflussen. Alternativ kann die härtbare Schleifverbundschicht
im Bereich von 30 bis 70°C
erwärmt,
mikrofluidisiert oder kugelgemahlen werden, um das härtbare Schleifverbundmaterial
zu vermischen.
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In
der Regel werden die Schleifpartikel den Vorläuferpolymer-Untereinheiten
allmählich
beigegeben. Es ist bevorzugt, dass die härtbare Schleifverbundschicht
ein homogenes Gemisch aus Vorläuferpolymer-Untereinheiten,
Schleifpartikeln und optionalen Zusatzstoffen ist. Erforderlichenfalls
werden Wasser und/oder Lösemittel
beigegeben, um die Viskosität
zu verringern. Die Entstehung von Luftblasen kann minimiert werden, indem
entweder während
oder nach dem Misch-Schritt ein Vakuum erzeugt wird.
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Die
Beschichtungsstation kann ein beliebiges herkömmliches Beschichtungsmittel
sein, wie zum Beispiel eine Tropfdüsenbeschichtungsvorrichtung,
eine Rakelbeschichtungsvorrichtung, eine Vorhangbeschichtungsvorrichtung,
eine Vakuumdüsenbeschichtungsvorrichtung
oder eine Düsenbeschichtungsvorrichtung. Eine
bevorzugte Beschichtungstechnik ist eine Vakuumfluiddüse, die
in den
US-Patenten Nr. 3,594,865 ;
Nr.
4,959,265 (Wood)
und Nr.
5,077,870 (Melbye
und Mitarbeiter) beschrieben ist. Während des Beschichtens wird
die Entstehung von Luftblasen bevorzugt minimiert.
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In
einer anderen Variante können
sowohl der geformte Abschnitt des geformten, flexiblen Trägers als auch
das geformte Schleifverbundmaterial mit Hilfe eines einzigen Werkzeugs
unter Verwendung eines oder zweier aufeinanderfolgender Beschichtungsoperationen
geformt werden. Alternativ kann das Produktionswerkzeug in zwei
aufeinanderfolgenden Beschichtungsschritten befüllt werden, wobei der erste
Schritt das Werkzeug nur teilweise mit der nicht-schleifenden Zusammensetzung
füllt und
der zweite Schritt den Rest des Werkzeugs mit einem Schleifmittel-gefüllten Harz
oder einer Schleifmittel-gefüllten
Schlämme
füllt.
Wie bei der Form der geformten Strukturelemente des Trägers und
bei der nicht-schleifenden Zusammensetzung der ersten Beschichtung
kann dieses zweite Schleifmittel-gefüllte Harz
oder diese zweite Schleifmittel-gefüllte Schlämme speziell an den vorgesehenen
Verwendungszweck angepasst werden, um die Produktleistung des entstandenen
Schleifgegenstandes zu optimieren. Bei einem Zweischritt-Beschichtungsvorgang
wird der erste Beschichtungsvorgang bevorzugt mit Hilfe des oben
angesprochenen Vakuumfluiddüsenverfahrens
oder des Schiebedüsenbeschichtungsverfahrens
ausgeführt,
das im
US-Patent Nr. 5,741,549 (Maier
und Mitarbeiter) beschrieben ist.
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Nach
der Beschichtung des Produktionswerkzeugs werden der Träger oder
die zuvor gehärtete Schleifverbundschicht
eines Schleifgegenstandes und die nächste Schicht aus härtbarem
Schleifverbundmaterial mit Hilfe eines Mittel dergestalt in Kontakt
gebracht, dass die nächste
Schicht aus härtbarem
Schleifverbundmaterial eine Fläche
des geformten Trägers
benetzt. Die härtbare
Schleifverbundschicht wird mit dem geformten Träger in Kontakt gebracht, indem
sie mit der Quetschwalze in Berührung
gebracht werden, die den entstandenen Aufbau zusammendrückt. Die
Quetschwalze kann aus jedem beliebigen Material bestehen. Jedoch
besteht die Quetschwalze bevorzugt aus einem tragenden Material
wie zum Beispiel Metall, Metalllegierungen, Gummi oder Keramik.
Die Härte
der Quetschwalze kann von etwa 30 bis 120 Durometer und bevorzugt
etwa 60 bis 100 Durometer variieren und beträgt besonders bevorzugt etwa
90 Durometer.
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Als
nächstes
wird mittels einer Energiequelle Energie in die härtbare Schleifverbundschicht
hinein übertragen,
im die Vorläuferpolymer-Untereinheiten
mindestens teilweise zu härten.
Die Auswahl der Energiequelle richtet sich zum Teil nach der Chemie
der Vorläuferpolymer-Untereinheiten,
dem Typ der Produktionswerkzeuge sowie anderen Verarbeitungsbedingungen.
Die Energiequelle darf weder die Qualität des Produktionswerkzeugs
noch des Trägers
spürbar
beeinträchtigen. "Teilweises Härten" der Vorläuferpolymer-Untereinheiten
meint, dass die Vorläuferpolymer-Untereinheiten
auf einen solchen Zustand polymerisiert werden, dass die härtbare Schleifverbundschicht
nicht fließt,
wenn sie in dem Produktionswerkzeug invertiert wird. Erforderlichenfalls
können
die Vorläuferpolymer-Untereinheiten, nachdem
die Schicht von dem Produktionswerkzeug heruntergenommen wurde,
unter Verwendung herkömmlicher
Energiequellen vollständig
gehärtet
werden.
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Nach
der mindestens teilweisen Aushärtung
der Vorläuferpolymer-Untereinheiten
werden das Produktionswerkzeug und der Schleifgegenstand getrennt.
Wenn die Vorläuferpolymer-Untereinheiten
im Wesentlichen nicht vollständig
ausgehärtet
sind, so können
die Vorläuferpolymer-Untereinheiten
dann im Wesentlichen vollständig
ausgehärtet
werden, indem man sie ruhen lässt
und/oder einer Energiequelle aussetzt. Schließlich wird das Produktionswerkzeug
auf einen Dorn neu aufgewickelt, so dass das Produktionswerkzeug
wiederverwendet werden kann, und der fixierte Schleifgegenstand
wird auf einen anderen Dorn gewickelt.
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In
einer anderen Variante dieses ersten Verfahrens wird die härtbare Schleifverbundschicht
auf den geformten Träger
aufbeschichtet und nicht in die Hohlräume des Produktionswerkzeugs
hinein beschichtet. Der mit der härtbaren Schleifverbundschicht
beschichtete Träger
wird dann dergestalt mit dem Produktionswerkzeug in Kontakt gebracht,
dass die Schlämme
in die Hohlräume
des Produktionswerkzeugs fließt.
Die übrigen
Schritte zur Herstellung des Schleifgegenstandes sind dieselben,
wie oben beschrieben.
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Es
ist bevorzugt, dass die Vorläuferpolymer-Untereinheiten durch
Strahlungsenergie gehärtet
werden. Die Strahlungsenergie kann durch den Träger oder durch das Produktionswerkzeug
hindurch übertragen
werden. Der geformte Träger
oder das Produktionswerkzeug dürfen
die Strahlungsenergie nicht spürbar
absorbieren. Außerdem
darf die Strahlungsenergiequelle weder die Qualität des Trägers noch
des Produktionswerkzeugs spürbar
verschlechtern. Zum Beispiel kann ultraviolettes Licht durch einen
Polyesterträger
hindurchgelassen werden. Wenn das Produktionswerkzeug aus bestimmten
thermoplastischen Materialien besteht, wie zum Beispiel Polyethylen,
Polypropylen, Polyester, Polycarbonat, Poly(ethersulfon), Poly(methylmethacrylat), Polyurethanen,
Polyvinylchlorid oder Kombinationen daraus, kann alternativ auch
ultraviolettes oder sichtbares Licht durch das Produktionswerkzeug
hindurch und in die Schlämme
hinein übertragen
werden. Bei auf Thermoplast basierenden Produktionswerkzeugen sind
die Betriebsbedingungen zum Herstellen des fixierten Schleifgegenstandes
so einzustellen, dass nicht zu viel Wärme erzeugt wird. Wenn zu viel
Wärme erzeugt wird,
so kann das thermoplastische Werkzeug sich verziehen oder schmelzen.
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Die
Energiequelle kann eine Quelle von Wärmeenergie oder Strahlungsenergie
sein, wie zum Beispiel Elektronenstrahlen, ultraviolettes Licht
oder sichtbares Licht. Die benötigte
Energiemenge richtet sich nach der chemischen Natur der reaktiven
Gruppen in den Vorläuferpolymer-Untereinheiten
sowie nach der Dicke und Dichte der Bindemittelschlämme. Im
Fall von Wärmeenergie
wirkt sich eine Ofentemperatur von etwa 50°C bis etwa 250°C auf die
geformte Struktur und/oder den Träger aus, und eine Dauer von
etwa 15 Minuten bis etwa 16 Stunden sind allgemein ausreichend.
Es kann Elektronenstrahlung oder ionisierende Strahlung mit einem Energieniveau
von etwa 0,1 bis etwa 10 Mrad, bevorzugt mit einem Energieniveau
von etwa 1 bis etwa 10 Mrad verwendet werden. Ultraviolette Strahlung
beinhaltet Strahlung mit einer Wellenlänge in einem Bereich von etwa
200 bis etwa 400 Nanometer, bevorzugt in einem Bereich von etwa
250 bis 400 Nanometer. Sichtbare Strahlung beinhaltet Strahlung
mit einer Wellenlänge
in einem Bereich von etwa 400 bis etwa 800 Nanometer, bevorzugt
in einem Bereich von etwa 400 bis etwa 550 Nanometer.
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Die
entstandene gehärtete
Schleifverbundschicht weist das umgekehrte Muster des Produktionswerkzeugs
auf. Durch mindestens teilweise Härtung oder Aushärtung auf
dem Produktionswerkzeug weist die Schleifverbundschicht ein präzises und
zuvor festgelegtes Muster auf.
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Es
gibt viele Verfahren zum Herstellen von Schleifverbundmaterialien
mit unregelmäßig geformten Schleifverbundmaterialien.
Obgleich diese Schleifverbundmaterialien unregelmäßig geformt
sind, können
sie dennoch insofern in einem zuvor festgelegten Muster angeordnet
sein, als die Position der Verbundmaterialien zuvor festgelegt ist.
In einem Verfahren wird härtbares
Schleifverbundmaterial so, dass die Dicke der Schleifverbundschicht
innerhalb der praktischen Dickengrenzen des Verbundmaterials liegt,
in Hohlräume
eines Produktionswerkzeugs hinein beschichtet, um die Schleifverbundmaterialien
zu erzeugen. Das Produktionswerkzeug kann das gleiche Produktionswerkzeug
sein, das oben im Fall von präzise
geformten Verbundmaterialien beschrieben wurde. Allerdings wird
die härtbare
Schleifverbundschicht von dem Produktionswerkzeug abgenommen, bevor
die Vorläuferpolymer-Untereinheiten
genügend
gehärtet
sind, um beim Abnehmen von dem Produktionswerkzeug im Wesentlichen
ihre Form beizubehalten. Anschließend werden die Vorläuferpolymer-Untereinheiten
gehärtet.
Da die Vorläuferpolymer-Untereinheiten
nicht gehärtet
werden, während
die sich in den Hohlräumen
des Produktionswerkzeugs befinden, hat dies zur Folge, dass die
härtbare
Schleifverbundschicht fließt
und die Form des Schleifverbundmaterials sich verzieht.
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In
einem weiteren Verfahren zur Herstellung unregelmäßig geformter
Verbundmaterialien kann das härtbare
Schleifverbundmaterial auf die Oberfläche einer Rotationstiefdruckwalze
beschichtet werden. Der geformte Träger kommt mit der Rotationstiefdruckwalze
in Kontakt, und das härtbare
Schleifverbundmaterial benetzt den Träger. Die Rotationstiefdruckwalze überträgt dann
ein Muster oder eine Textur in das härtbare Schleifverbundmaterial.
Als nächstes
wird die Schlämme/Träger-Kombination
von der Rotationstiefdruckwalze abgenommen, und der entstandene
Aufbau wird Bedingungen ausgesetzt, um die Vorläuferpolymer-Untereinheiten
dergestalt zu härten,
dass ein Schleifverbundmaterial gebildet wird. Eine Variante dieses
Prozesses ist, das härtbare
Schleifverbundmaterial auf den Träger zu beschichten und den
Träger
in Kontakt mit der Rotationstiefdruckwalze zu bringen.
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Die
Rotationstiefdruckwalze kann gewünschte
Muster wie zum Beispiel eine hexagonale Gruppierung, Erhöhungen,
Gitter, Kugeln, Pyramiden, Pyramidenstümpfe, Konen, Würfel, Blöcke oder
Stäbe zu übertragen. Die
Rotationstiefdruckwalze kann auch ein Muster dergestalt übertragen,
dass sich ein Stegbereich zwischen benachbarten Schleifverbundmaterialien
befindet. Dieser Stegbereich kann ein Gemisch aus Schleifpartikeln und
Bindemittel umfassen. Alternativ kann die Rotationstiefdruckwalze
ein Muster dergestalt übertragen,
dass der Träger
zwischen benachbarten Schleifverbundmaterialformen frei liegt. Gleichermaßen kann
die Rotationstiefdruckwalze ein Muster dergestalt übertragen,
dass eine Mischung von Schleifverbundmaterialformen vorliegt.
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Ein
weiteres Verfahren besteht darin, die härtbare Schleifverbundschicht
durch ein Sieb zu sprühen oder
aufzubeschichten, um ein Muster und die Schleifverbundmaterialien
zu erzeugen. Dann werden die Vorläuferpolymer-Untereinheiten
gehärtet,
um die Schleifverbundstrukturen zu bilden. Das Sieb kann jedes gewünschte Muster übertragen,
wie zum Beispiel eine hexagonale Gruppierung, Erhöhungen,
Gitter, Kugeln, Pyramiden, Pyramidenstümpfe, Konen, Würfel, Blöcke oder
Stäbe.
Das Sieb kann auch ein Muster dergestalt übertragen, dass ein Stegbereich
zwischen benachbarten Schleifverbundstrukturen entsteht. Dieser
Stegbereich kann ein Gemisch aus Schleifpartikeln und Bindemittel
umfassen. Alternativ kann das Sieb ein Muster dergestalt übertragen,
dass der Träger
zwischen benachbarten Schleifverbundstrukturen frei liegt. Gleichermaßen kann
das Sieb ein Muster dergestalt übertragen,
dass eine Mischung von Schleifverbundmaterialformen vorliegt. Dieser
Prozess wird im
US-Patent Nr.
3,605,349 (Anthon) beschrieben.
-
Befestigungssystem
-
Der
Schleifgegenstand der Erfindung kann an einer Auflagestruktur befestigt
werden, die üblicherweise
als eine Auflagepolster bezeichnet wird. Der Schleifgegenstand kann
mittels eines integralen mechanischen Befestigungssystems wie zum
Beispiel eines Haken-und-Schlaufe-Befestigungssystems befestigt
werden.
-
Das
Befestigungssystem muss eine ausreichende Adhäsionskraft besitzen, um das
aufbeschichtete Schleifmittel während
des Gebrauchs an einem Auflagepolster zu halten.
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Die
Rückseite
des geformten Trägers
enthält
einen integralen Teil eines mechanischen Befestigungssystems, der
ein abgeflachtes oder abgerundetes Stiel-Teil oder ein Haken-Teil
ist. Diese Haken oder abgeflachten oder abgerundeten Stiele erzeugen
dann die Eingriffnahme zwischen dem beschichteten Schleifgegenstand
und einem Auflagepolster, das ein Schlaufengewebe enthält.
-
Testablauf
-
Es
wurde der folgende Testablauf verwendet, um Harzzusammensetzungen
und beschichtete Schleifgegenstände
der vorliegenden Erfindung zu beurteilen.
-
Nassschiefertest
-
Schleifbeschichtungen
wurden auf einen bahnartigen Träger
laminiert, der abgeflachte Eingreifvorsprünge trug (bei der Minnesota
Mining and Manufacturing Company (3M) unter der Handelsbezeichnung HOOKITTM II Backing zu beziehen), und zu 10,16
cm (4 Inch) durchmessenden Scheiben verarbeitet. Das Auflagepolster
wurde auf der angetriebenen Platte eines Schiefer-Abriebtesters
befestigt (bei der Frazier Precision Company, Gaithersburg, Maryland,
zu beziehen), der für
den Nasstest lotrecht ausgerichtet worden war. Scheibenförmige Werkstücke aus
Acrylkunststoff mit 10,16 cm (4 Inch) Außendurchmesser und einer Dicke von
1,27 cm (0,5 Inch), die unter der Handelsbezeichnung "POLYCAST"-Acrylkunststoff
erhältlich
sind, wurden bei der Firma Sielye Plastics (Bloomington, Minnesota)
bezogen. Die Wasserströmungsrate
wurde auf 60 Gramm pro Minute eingestellt. Ein Gewicht von 454 Gramm
(ein Pound) wurde auf die Gewichtsplattform des Abriebtesters gelegt;
das montierte Schleifprüfstück wurde
auf das Werkstück
herabgesenkt; und die Maschine wurde eingeschaltet. Die Maschine
wurde auf 90 Zyklen in 30-Zyklus-Intervallen
eingestellt. Die Werte für die
Oberflächenbeschaffenheit,
Rz, wurden an vier Positionen auf dem Werkstück für jedes
30-Zyklus-Intervall gemessen. Jedes Prüfstück durchlief den Test in dreifacher
Ausführung.
-
Paneeltest
-
15,2
cm (6 Inch) durchmessende kreisrunde Prüfstücke wurden aus dem Schleiftestmaterial
geschnitten und an einem Feinschleifgerät DYNABRADE, Modell 56964,
befestigt (bei der Dynabrade Co., Clarence, New York, zu beziehen).
Es wurden Abriebtests über
eine Dauer von insgesamt einer Minute in 10-, 20- und 30-Sekunden-Intervallen über drei
benachbarte Sektionen des Testpaneels hinweg mit einem Luftdruck
von 344 kPa (50 psi) durchgeführt.
Bei den Testpaneelen handelte es sich um kaltgewalzte Stahlpaneele,
die mit einer schwarzen Basisschicht und einer Klarlackdeckschicht
beschichtet waren (Elektrobeschichtung: ED5000; Grundierung: 764-204;
Basisschicht: 542AB921; Klarlackdeckschicht: RK8010A) (bei der ACT
Laboratories, Inc., Hillsdale, Michigan, bezogen). Die Werte der
Oberflächenbeschaffenheit,
Rz, wurden an fünf Punkten auf jeder Testpaneelsektion
gemessen. Jedes Prüfstück durchlief
den Test in dreifacher Ausführung.
-
Oberflächenbeschaffenheit
-
Rz ist die durchschnittliche individuelle
Rauigkeitstiefe eines Messabschnitts, wobei eine individuelle Rauigkeitstiefe
die vertikale Distanz zwischen dem höchsten Punkt und dem tiefsten
Punkt ist.
-
Die
Oberflächenbeschaffenheit
von Werkstücken,
die durch den Nassschiefertest und den Paneeltest abgeschliffen
wurden, wurden unter Verwendung eines Profilometers gemessen, das
unter der Handelsbezeichnung "PERTHOMETER
MODEL M4P" bei der
Marh Corporation, Cincinnati, Ohio, zu beziehen ist.
-
Beispiele
-
In
den Beispielen werden die folgenden Abkürzungen verwendet. Alle Teile,
Prozente und Verhältnisse in
den Beispielen sind, sofern nicht anders angegeben, Gewichtsteile,
Gewichtsprozente bzw. Gewichtsverhältnisse:
- AMOX:
- Di-t-amyloxalat
- CHDM:
- Cyclohexandimethanol,
zu beziehen bei der Eastman Chemical Company, Kingsport, Connecticut
- COM:
- η-[Xylene(vermischte Isomere)]-η-cyclopentadienyliron(II)-hexafluorantimonat
- CYRACURE 6110:
- eine cycloaliphatisches
Epoxidharz, Handelsbezeichnung "CYRACURE
6110", zu beziehen
bei der Union Carbide Corp., Hahnville, Louisiana
- EPON 828:
- ein Bisphenol-A-Epoxidharz,
Handelsbezeichnung "EPON
828", mit einem
Epoxidäquivalenzgewicht
von 185–192,
zu beziehen bei der Firma Shell Chemical, Houston, Texas
- EPON 1001F:
- ein Epoxidharz auf
Bisphenol-A-Epichlorhydrin-Basis,
Handelsbezeichnung "EPON 1001F", mit einem Epoxidäquivalenzgewicht
von 525–550,
zu beziehen bei der Firma Shell Chemical, Houston, Texas
- DAROCUR 1173:
- 2-Hydroxy-2-methylpropiophenon,
Handelsbezeichnung DAROCUR 1173, zu beziehen bei der Firma Ciba
Specialty Chemicals, Tarrytown, New York
- IRGACURE 651:
- 2,2-Dimethoxy-1,2-diphenyl-1-ethanon,
Handelsbezeichnung "IRGACURE
651", zu beziehen
bei der Ciba Geigy Company, Ardsley, New York
- MINEX-3:
- wasserfreies Natrium-Kalium-Alumino-Silikat,
Handelsbezeichnung "MINEX-3", zu beziehen bei
der Firma L. V. Lomas, Ltd., Brampton, Ontario, Kanada
- P320 FRPL:
- Aluminiumoxid der
Sorte P320, Handelsbezeichnung "ALUDOR
FRPL", zu beziehen bei
Treibacher Chemische Werke AG, Villach, Österreich
- P400 FRPL:
- Aluminiumoxid der
Sorte P400, Handelsbezeichnung "ALUDOR
FRPL", zu beziehen bei
Treibacher Chemische Werke AG, Villach, Österreich
- S-1227:
- ein Polyester mit
hohem Molekulargewicht mit der Handelsbezeichnung "DYNAPOL S-1227", zu beziehen bei
der Firma Creanova, Piscataway, New Jersey
- TMPTA:
- Trimethylolpropantriacrylat,
erhältlich
unter der Handelsbezeichnung "SR351" von der Sartomer
Co., Exton, Pennsylvania
- UVI-6974:
- Triarylsulfoniumhexafluorantimonat,
50% in Propylencarbonat, zu beziehen bei der Union Carbide Corp.,
Hahnville, Louisiana
- CN973J75:
- Urethan-Acrylatharz
von Sartomer, Inc., Exton, Pennsylvania
- F80:
- aufschäumbare Polymer-Mikrokugeln,
Handelsbezeichnung "MICROPEARL F80-SD1", zu beziehen bei
der Pierce-Stevens Corp., Buffalo, New York
- SR339:
- 2-Phenoxyethylacrylat
von der Sartomer, Inc., Exton, Pennsylvania
- PD9000:
- anionisches Polyester-Dispergierhilfsmittel,
Handelsbezeichnung "ZEPHRYM
PD 9000", zu beziehen
bei der Firma Uniqema, Wilmington, Delaware
- A-174:
- γ-Methacryloxypropyltrimethoxysilan,
Handelsbezeichnung "SILQUEST
A-174", erhältlich bei
der Crompton Corp., Friendly, West Virginia
- TPO-L:
- Phosphinoxid, Handelsbezeichnung "LUCIRIN TPO-L", zu beziehen bei der Firma BASF Chemicals,
Ludwigshafen, Deutschland
- GC2500:
- grünes Siliziumcarbidmineral,
Sorte JIS2500, zu beziehen bei der Fujimi Corp. Elmhurst, Illinois
-
Beispiel 1 (gleichzeitige Herstellung
von geformten Strukturelementen und mechanischen Befestigungselementen)
-
Ein
geformter Träger
wurde unter Verwendung eines Prozesses und einer Vorrichtung gebildet,
wie sie in 1 veranschaulicht sind. Das
gemusterte Silikonband (15) enthielt Stielbildungslöcher. Die
Löcher
maßen 0,0406
cm (0,016 Inch) im Durchmesser und waren 0,1778 cm (0,070 Inch)
tief, mit einem Abstand quer zur Bahn von 0,1410 cm (0,0555 Inch)
und einem Abstand in Maschinenrichtung von 0,13759 cm (0,05417 Inch). Die
Löcher
quer zur Bahn waren um 0,0706 cm (0,0278 Inch) von jeder benachbarten
Reihe von Löchern
quer zur Bahn versetzt. Die Bandtemperatur betrug 65,6°C (150°F). In die
obere Stahlwalze (14) war ein mikrorepliziertes Muster
eingeprägt,
das mit der gegenüberliegenden
Seite der Stielbahn in Kontakt kam. Die gemusterte Walze wurde auf
18,3°C (65°F) temperaturgesteuert.
-
Eine
35,6–40,6
cm (14–16
Inch) breite schmelzflüssige
Bahn aus Polypropylen, unter der Handelsbezeichnung "SRD7587" von der Dow Chemical
Co., Midland, Michigan, erhältlich,
wurde bei 248,9°C
(480°F) aus
einer Doppelverteilerbahndüse
extrudiert, aber nur aus einem einzelnen Verteilerkopf durch einen
3,81 cm (1,5 Inch) messenden Einschneckenextruder (10) (von
der Johnson Plastic Machinery Co., Chippewa Falls, Wisconsin) mit
einem L/D von 29/1 und einer Betriebsdrehzahl von 61 U/min gespeist.
Der Johnson-Extruder hatte
ein Temperaturprofil im Bereich von 225°C (400°F) an der Zufuhrzone bis 248,9°C (480°F) an der
Auslasszone, wobei die Adaptertemperaturen bei 248,9°C (480°F) lagen.
Die Schnecke des Johnson-Extruders war
von einer Ein-Gang-Allzweckkonstruktion. Die Düsentemperatur betrug 248,9°C (480°F). Das schmelzflüssige Polypropylen
wurde in den Quetschspalt zwischen der gemusterten Stahlwalze 14 und
dem Silikonband 15, das mit 8,2 Meter (27 Feet) pro Minute
gedreht wurde, eingeleitet. Der Quetschdruck betrug 137,9 kPa (20
psi). Das schmelzflüssige
Polymer wurde durch die auf 18,3°C
(65°F) gekühlten Oberflächen der
gemusterten Walze verfestigt, und die durch das Band hergestellte
Stielbahn mit der gemusterten gegenüberliegenden Seite wurde auf
eine TEFLONTM-beschichtete Rolle abgelöst. Das
auf diese Weise hergestellte Substrat war etwa 0,254 mm (10 mil)
dick und hatte erhöhte
und vertiefte Bereiche auf einer Fläche sowie eine gegenüberliegende
Fläche,
die 0,75 mm (30 mil) große
Stängel
mit jeweils einem Durchmesser in der Größenordnung von 0,4 mm (17 mil)
trug.
-
Wie
in 1 gezeigt, wurde der geformte Träger durch
eine Kappenbildungsstation geleitet, die durch einen Satz von drei
25,4 cm (10 Inch) durchmessenden Walzen (25, 26 und 27)
gebildet wurde, die dergestalt hintereinander angeordnet waren,
dass Quetschspalte in der Größenordnung
von 0,5 mm (20–25
mil) zwischen benachbarten Walzen vorhanden waren, wobei die äußeren Walzen
des Satzes auf 150°C
(300°F)
erwärmt
wurden und die innere Walze auf 10°C (50°F) gekühlt wurde, wobei die Bahn mit
einer Geschwindigkeit von 8,2 Meter pro Minute bewegt wurde, um
am Ende jedes Stängels
eine 0,76 mm (30 mil) durchmessende Kappe mit einer Dicke in der
Größenordnung
von 0,1 mm (4 mil) zu bilden. Der auf diese Weise bearbeitete geformte
Träger
wurde auf eine Aufnahmerolle 30 aufgewickelt, um weiterverarbeitet
zu werden, einschließlich einer
Korona-Grundierung der Oberfläche,
auf der die Schleifbeschichtung aufgetragen werden sollte.
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Ein
Aufbauharz wurde folgendermaßen
hergestellt: EPON 1001F-Pellets (25%) und DYNAPOL S-1227-Pellets
(28%) wurden mit einer Vormischung compoundiert. Die Vormischung
enthält
Folgendes: EPON 828-Harz (34,5%), IRGACURE 651 (1%), CHDM (2,8%),
TMPTA (7,5%), AMOX (0,6%) und COM (0,6%). Die Materialien (EPON
1001F, DYNAPOL S1227 und die Vormischung) wurden in einem Doppelschneckenextruder
miteinander vermengt.
-
Das
Aufbauharz wurde bei 105°C
und mit einer Rate von 20 g/m2 auf die Oberfläche der
geformten Strukturen des geformten Trägers extrusionsbeschichtet,
der wie oben in Beispiel 1 beschrieben hergestellt und teilweise
gehärtete
wurde, indem er einmal durch eine UV-Bestrahlungseinrichtung (Handelsbezeichnung "EPIQ 6000", zu beziehen bei
der Fusion Systems Corp., Rockville, Maryland) mit einer FUSION
V-Lampe bei 0,1-0,5
J/cm2 und mit 36 m/min geführt wurde.
Dann wurde Aluminiumoxid P400 FRPL elektrostatisch mit 45 g/m2 aufgebracht und weiter bei einer Temperatur
im Bereich von 77–122°C gehärtet.
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Eine
Deckbeschichtung wurde folgendermaßen hergestellt: Es wurden
TMPTA (22,8%) und CYRACURE 6110 (22,8%), EPON 828 (30,4%), UVI-6974
(3%), DAROCUR 1173 (1,0%) und MINEX-3 (20%) hinzugegeben. Die Deckbeschichtung
wurde mit 24 g/m2 mittels einer Walze aufbeschichtet
und gehärtet,
indem sie mit 36 m/min durch die UV-Bestrahlungseinrichtung mit
einer FUSION D-Lampe bei 0,1–0,5
J/cm2 geführt und dann bei einer Temperatur
im Bereich von 110–120°C thermisch
gehärtet
wurde.
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Beispiel 2
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Unter
Verwendung eines 48 cm × 48
cm messenden Edelstahl-Masterwerkzeugs wurde gemäß
US 5,435,816 (Spurgeon und Mitarbeiter)
ein mikrorepliziertes Polypropylen-Werkzeug hergestellt, auf dem
sich das spiegelbildliche dreidimensionale Muster der gewünschten
Strukturelemente des geformten Trägers und der geformten Schleifverbundstrukturelemente,
die unten beschrieben werden, befand. Dieses Master-Werkzeug wurde
mittels eines Maskierungs- und chemischen Ätzprozesses hergestellt. Mit
Hilfe dieses Master-Werkzeugs
wurde ein bildverkehrtes Polypropylen-Werkzeug mittels des folgenden Prozesses
hergestellt: In einer auf 135°C
erwärmten
Presse wurde ein metallisches Master-Werkzeug auf der Bodenplatte
angeordnet. Auf das Werkzeug wurde eine 0,8 mm dicke Bahn aus Polypropylen
gelegt, gefolgt von einer 3 mm dicken Aluminiumplatte. Der Verbund
wurde mit 618 kPa (90 psi) 3 Minuten lang gepresst und dann heruntergenommen.
Das Spiegelbild des Master-Werkzeugs wurde in die Polypropylen-Bahn
hineingeformt. Diese geformte Polypropylen-Bahn wurde anschließend als
die Werkzeugform verwendet, um die nicht-schleifenden geformten
Strukturen auf dem Träger
herzustellen.
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Vormischung
Nr. 1: 60,8 Teile CN973J75, 36,4 Teile SR339 und 2,8 Teile TPO-L
wurden unter Verwendung eines Mischers, der unter der Handelsbezeichnung
DISPERSATOR bei der Premier Mill Corp., Reading, Pennsylvania, erhältlich ist,
bei Raumtemperatur miteinander vermengt, bis sich die Luftblasen
aufgelöst
hatten.
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Schlämme Nr.
1: 3,4 Teile vorgeschäumtes
F80 wurden dann zu 96,6 Teilen der Vormischung Nr. 1 gegeben und
unter Verwendung des DISPERSATOR-Mischers zu einer homogenen Schlämme Nr.
1 verarbeitet. F80-Mikrokugeln
wurden bei 160°C
60 Minuten lang vor der Verwendung vorgeschäumt.
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Die
Schlämme
Nr. 1 wurde dann mit der Hand auf ein mikrorepliziertes Werkzeug
verteilt, das quadratische Pfeiler in einer Gruppierung, wie in 9 gezeigt,
aufwies, die 1,3 mm × 1,3
mm maßen
und 0,356 mm tief waren und eine tragende Fläche von 22% aufwiesen, wie
in Tabelle 2 beschrieben. Das mit der Schlämme gefüllte Werkzeug wurde dann mit
der Vorderseite nach unten auf die glatte Seite des koronabehandelten
3M HOOKITTM II-Trägers laminiert, indem es mit
26 cm/min und einem Quetschdruck von 275 kPa (40 psi) durch einen
Satz Gummiquetschwalzen geführt
wurde. Die Schlämme
wurde dann gehärtet,
indem sie zweimal durch eine UV-Bestrahlungseinrichtung (zu beziehen
bei der American Ultraviolet Company, Murray Hill, New Jersey),
in der sich zwei V-Lampen hintereinander befanden, die mit 157,5
Watt/cm (400 W/Inch) betrieben wurden, mit einer Bahngeschwindigkeit
von 914 cm/min hindurchgeführt
wurde. Das Werkzeug wurde dann entfernt, und es war eine große dreidimensionale
gehärtete
Polymerschaumstoffstruktur mit dem Spiegelbild des Werkzeugs entstanden.
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Vormischung
Nr. 2: 33,6 Teile SR339 wurden von Hand mit 50,6 Teilen TMPTA vermischt,
wozu 8 Teile PD 9000 gegeben wurden. Das Ganze wurde bis zur Auflösung bei
60°C gehalten.
Die Lösung
wurde auf Raumtemperatur gekühlt.
Dazu wurden 2,8 Teile TPO-L und 5 Teile A-174 gegeben, und das Gemisch
wurde bis zur Homogenität
gerührt.
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Schlämme Nr.
2: 61,5 Teile GC2500 wurden in 38,5 Teile der Vormischung Nr. 2
unter Verwendung des Dispersator-Mischers eingearbeitet, um die
homogene Schlämme
Nr. 2 herzustellen.
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Die
Schmirgelschlämme
wurde dann von Hand auf ein mikrorepliziertes Polypropylen-Werkzeug
verteilt, wie in den 6 und 7 gezeigt,
wobei: s = 55 μm;
t 250 μm;
w = 99,53°;
x = 54,84 μm,
y = 55 μm;
z = 53,00°.
Das mit der Schmirgelschlämme
gefüllte
Werkzeug wurde dann mit der Vorderseite nach unten auf die durch
den 3M HOOKITTM II-Träger getragene große dreidimensionale
beschichtete Struktur laminiert, indem es mit 26 cm/min und einem
Quetschdruck von 275 kPa (40 psi) durch einen Satz Gummiquetschwalzen geführt wurde.
Die Schlämme
wurde dann gehärtet,
indem sie zweimal durch die UV-Bestrahlungseinrichtung, in der sich
zwei V-Lampen hintereinander befanden, die mit 157,5 Watt/cm (400
W/Inch) betrieben wurden, mit einer Bahngeschwindigkeit von 914
cm/min hindurchgeführt
wurde. Beim ersten Durchgang wurde eine Quarzplatte von 6 mm über das
Laminat gelegt, um den Druck auf dem Laminat beizubehalten. Das
Werkzeug wurde dann von dem Träger
getrennt, und es war eine gehärtete
dreidimensionale Schleifbeschichtung auf einer dreidimensionalen
Schaumstoffstruktur entstanden.
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Beispiel 3
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Es
wurde eine dreidimensionale Schleifbeschichtung auf einer dreidimensionalen
Schaumstoffstruktur hergestellt, wie in Beispiel 2 umrissen, wobei
die Schlämme
Nr. 1 auf ein mikrorepliziertes Werkzeug mit quadratischen Pfeilern
in einer Gruppierung, wie in 9 gezeigt,
aufgetragen wurde, die 10 mm × 10
mm maß und
0,533 mm tief war und eine tragende Fläche von 90% aufwies, wie in
Tabelle 3 beschrieben. Das Werkzeug wurde gemäß dem in Beispiel 2 beschriebenen
Prozess hergestellt.
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Vergleichsprobe
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Eine
beschichtete Schleifmittel-Schaumstoffscheibe,
Sorte P3000, bei der 3M Company, St. Paul, Minnesota, unter der
Handelsbezeichnung 4435A TRIZACT HOOKITTM II
zu beziehen.
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Abriebtests
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Die
Ergebnisse des Nassschiefertests sind in Tabelle 1 angeführt. Tabelle 1 – Nassschiefertest
Beispiel | Rz – ursprünglich μm (μ-Inch) | Rz bei 30 Zyklen (μ-Inch) | Rz bei 60 Zyklen (μ-Inch) | Rz bei 90 Zyklen (μ-Inch) |
Vergleichsprobe | 70,3
(1,79) | 30,0
(0,76) | 27,9
(0,71) | 27,5
(0,70) |
2 | 65,8
(1,67) | 30,1
(0,77) | 23,0
(0,58) | 19,9
(0,51) |
3 | 67,4
(1,71) | 32,1
(0,82) | 20,0
(0,51) | 21,0
(0,53) |
-
Tabelle
2, die in Verbindung mit
9 zu lesen ist, gibt die Werkzeugabmessungen
für die
Beispiele 2 und 3 wieder. Tabelle 2
Beispiel | Werkzeugabmessungen (mm) | Tragende
Fläche
(%) | Referenzfigur |
2 | a
= 1,3, b = 1,5, Höhe
= 0,356 | 22 | 9 |
3 | a = 10,0, b = 0,5, Höhe = 0,533 | 90 | 9 |
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Beispiel 4
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Die
Schlämme
Nr. 1 wurde dann von Hand auf ein mikrorepliziertes Werkzeug mit
quadratischen Pfeilern verteilt, die 2,6 mm × 2,6 mm maßen und 0,533 mm tief waren
und eine tragende Fläche
von 42% aufwiesen. Das mit der Schlämme gefüllte Werkzeug wurde dann mit
der Vorderseite nach unten auf die glatte Seite des koronabehandelten
3M HOOKITTM II-Trägers laminiert, indem es mit
26 cm/min und einem Quetschdruck von 275 kPa (40 psi) durch einen
Satz Gummiquetschwalzen geführt
wurde. Die Schlämme
wurde dann gehärtet,
indem sie zweimal durch eine UV-Bestrahlungseinrichtung (zu beziehen
bei der American Ultraviolet Company, Murray Hill, New Jersey),
in der sich zwei V-Lampen hintereinander befanden, die mit 157,5
Watt/cm (400 W/Inch) betrieben wurden, mit einer Bahngeschwindigkeit
von 914 cm/min hindurchgeführt
wurde. Das Werkzeug wurde dann entfernt, und es war eine große dreidimensionale
gehärtete
Polymerschaumstoffstruktur mit dem Spiegelbild des Werkzeugs entstanden.
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Ein
Aufbauharz wurde folgendermaßen
hergestellt: EPON 1001F-Pellets (25%) und DYNAPOL S-1227-Pellets
(28%) wurden mit einer Vormischung compoundiert. Die Vormischung
enthält
Folgendes: EPON 828-Harz (34,5%), IRGACURE 651 (1%), CHDM (2,8%),
TMPTA (7,5%), AMOX (0,6%) und COM (0,6%). Die Materialien (EPON
1001F, DYNAPOL S1227 und die Vormischung) wurden in einem Doppelschneckenextruder
miteinander vermengt.
-
Die
Aufbauharz wurde bei 105°C
und mit einer Rate von 20 g/m2 auf die Oberfläche der
geformten Trägerstrukturen
extrusionsbeschichtet und teilweise gehärtet, indem es einmal durch
eine UV-Bestrahlungseinrichtung
(Handelsbezeichnung "EPIQ
6000, zu beziehen bei der Fusion Systems Corp., Rockville, Maryland)
mit einer Fusion V-Lampe bei 0,1–0,5 J/cm2 und
30 m/min hindurchgeführt
wurde. Aluminiumoxid P320 FRPL wurde dann elektrostatisch mit 70
g/m2 aufgebracht und bei einer Temperatur
im Bereich von 77–122°C weiter
gehärtet.
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Eine
Deckbeschichtung wurde folgendermaßen hergestellt: Es wurden
TMPTA (22,8%) und CYRACURE 6110 (22,8%), EPON 828 (30,4%), UVI-6974
(3%), DAROCUR 1173 (1,0%) und MINEX-3 (20%) hinzugegeben. Die Deckbeschichtung
wurde mit 31 g/m2 mittels einer Walze aufbeschichtet
und gehärtet,
indem sie mit 30 m/min durch die UV-Bestrahlungseinrichtung mit
einer FUSION D-Lampe bei 0,1–0,5
J/cm2 geführt und dann bei einer Temperatur
im Bereich von 110–120°C thermisch
gehärtet wurde. 10 zeigt
eine Fotomikrografie der Oberseite des mittels Beispiel 4 hergestellten
Schleifgegenstandes.
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Beispiel 5
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Ein
Substrat wurde unter Verwendung eines Prozesses und einer Vorrichtung
gebildet, wie sie in 11 veranschaulicht sind. Ein
Silikonband 337 mit einer Kontaktoberfläche, die ein Muster aus kuppelartigen
Strukturelementen 332 aufwies, wurde um ein Walzenwerk 333, 334, 335 bzw. 338,
das zwei Quetschwalzen, 333 bzw. 334, enthielt,
und unter der Gießwalze 336 herum
gewickelt. 12 zeigt die Beabstandung der Strukturelemente
des Musters. Wie in 12 gezeigt, betrug der Basisdurchmesser,
d, der Kuppel 7,4 mm, und die Höhe
(in 12 nicht benannt) betrug 1,3 mm. Jede Kuppel wurde
in einem Abstand, a',
angeordnet, der 10,5 mm voneinander (Mittelpunkt zu Mittelpunkt)
sowohl in der Richtung quer zur Bahn als auch in der Richtung entlang
der Bahn betrug. Die Gießwalze 336 wurde
mit einem Silikonband umwickelt, das Stielbildungslöcher enthielt.
Die Löcher
maßen
0,0406 cm (0,016 Inch) im Durchmesser und waren 0,1778 cm (0,070 Inch)
tief. Ihr Abstand quer zur Bahn betrug 0,1410 cm (0,0555 Inch),
und ihr Abstand in Maschinenrichtung betrug 0,13759 cm (0,05417
Inch). Die Löcher
quer zur Bahn waren um 0,0706 cm (0,0278 Inch) von jeder benachbarten
Reihe von Löchern
quer zur Bahn versetzt. Die Gießwalzentemperatur
und die Bandtemperatur betrugen beide 21,1°C (70°F).
-
Eine
schmelzflüssige
Bahn aus Polypropylen (SRD7587 von der Dow Chemical Company, Midland, Michigan)
wurde mit 248,9°C
(480°F)
aus einer 0,356 m (14 Inch) breiten EBR-Filmdüse (331) (zu beziehen bei
der Cloeren, Inc., Orange, Texas) extrudiert, die aus einem 0,064
m (2,5 Inch) durchmessenden Einschraubenextruder 330, Modell
DS-25 (zu beziehen bei der Davis Standard Corporation, Pawcatuck,
Connecticut) mit einem L/D-Verhältnis
von 24/1 und einer Betriebsdrehzahl von 15 U/min gespeist wurde.
Der Extruder hatte ein Temperaturprofil im Bereich von 187,7°C (370°F) an der
Zufuhrzone bis 248,9°C
(480°F)
an der Auslasszone, und die Adaptertemperaturen betrugen 248,9°C (480°F). Die Düsentemperatur
betrug 248,9°C
(480°F). Das
schmelzflüssige
Polypropylen wurde in den Spalt zwischen der Gießwalze 336, um die
herum das Stielbildungsband verlief, und der kuppelgemusterten Beschichtungsoberfläche 332 des
Bandes 337 gegeben, das sich mit 1,2 Meter (4 Feet) pro
Minute drehte. Der Quetschdruck betrug 103,4 kPa (15 psi). Die Bandspannung betrug
172,4 kPa (25 psi). Das auf diese Weise hergestellte entstandene
Trägersubstrat 340 hatte
eine Basisdicke im Bereich von 0,228 mm (9 mil) bis 0,279 mm (11
mil). Die erste Oberfläche 341 wies
ein Kuppelstrukturmuster auf, wobei jede Kuppel 342 einen
Basisdurchmesser von 7,4 mm und eine Höhe von 1,3 mm aufwies. Die
zweite Oberfläche 343 hatte
mehrere 0,889 mm (35 mil) große
Stängel 344 mit
jeweils einem Durchmesser in der Größenordnung von 0,4 mm (17 mil). 13 zeigt
eine Fotomikrografie des entstandenen Trägers. Das auf diese Weise verarbeitete
Substrat wurde auf eine (nicht gezeigte) Aufnahmerolle zur Weiterverarbeitung
zum Ausbilden des mechanischen Befestigungsmittels und Aufbringen
einer Schleifbeschichtung aufgerollt.
-
Die
vorliegende Erfindung wurde nun anhand mehrerer ihrer Ausführungsformen
beschrieben. Die vorangegangene detaillierte Beschreibung und die
obigen Beispiele dienten lediglich der besseren Klarheit und einem
besseren Verstehen. Es dürfen
keine unnötigen
Einschränkungen
daraus abgeleitet werden. Dem Fachmann ist klar, dass viele Änderungen
an den beschriebenen Ausführungsformen
vorgenommen werden können,
ohne vom Geltungsbereich der Erfindung, der durch die angehängten Ansprüche definiert
wird, abzuweichen.