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Diese Anmeldung beansprucht die Priorität der provisorischen
US-Patentanmeldung Nr. 60/130,813, die am 23. April, 1999 eingereicht
wurde.
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Die vorliegende Erfindung betrifft
ein Verfahren zum Schleifen von Glas und anderen Oberflächen.
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Hintergrund
der Erfindung
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Glasgegenstände wie Linsen, Prismen, Spiegel,
Kathodenstrahlröhren-Bildschirme
und dergleichen können
an irgendeinem einer Vielfalt von Stellen gefunden werden, einschließlich Wohnungen,
Büros und
Fabriken. Glasoberflächen
an solchen Gegenständen
können
eben oder profiliert sein. Einige Glasgegenstände weisen Oberflächen auf,
die mit optischen oder mechanischen Komponenten verwendet werden,
die es erfordern, daß die
Oberfläche
optisch klar ohne sichtbare Fehler oder Mängel, wie Kratzer und/oder
mikroskopische Grübchen
und dergleichen ist. Profilierte oder gekrümmte Glasoberflächen, wie
zum Beispiel jene an Kathodenstrahlröhren-Bildschirmen, sind teilweise
durch den Radius der profilierten Oberfläche gekennzeichnet, die im
Glasformungsverfahren gebildet wird. Während des Formungsverfahrens
können
Fehler, wie Formlinien, rauhe Oberflächen, kleine Punkte und andere
kleine Mängel
auf der Außenfläche des
Glases vorhanden sein. Diese Arten von Mängeln, wenn auch noch so klein,
können
die optische Klarheit des Glases oder seine gewünschte Oberflächenebenheit
nachteilig beeinflussen, und es werden verbreitet bekannte Verfahren
verwendet, um diese Mängel
zu entfernen. Diese Ver fahren weisen typischerweise Schleifnachbearbeitungsverfahren auf,
die als Schleifen, Läppen,
Feinen und Polieren kategorisiert werden können.
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Das Schleifverfahren kann verwendet
werden, um eine gekrümmte
Kontur zu verfeinern oder die Ebenheit einer Glasoberfläche zu verbessern
und um Gießfehler
zu entfernen. Dies wird durch ein Grobschleifverfahren auf der Glasoberfläche unter
Verwendung eines Schleifwerkzeugs erreicht. Das Schleifwerkzeug enthält typischerweise
Superschleifteilchen, wie Diamant, Wolframkarbid, kubisches Bornitrid
oder deren Kombinationen. Das Schleifverfahren wird verwendet, um
schnell große
Mengen von Glas zu entfernen, während ein
so feines Kratzmuster hinterlassen wird, wie es die Bearbeitungs-
und Schleifmaterialien zulassen. Kratzer und andere Oberflächenmängel, die
vom Grobschleifverfahren hinterlassen werden, werden dann während nachfolgender
Bearbeitungsschritte entfernt, die als „Feinen" und „Polieren" bekannt sind. Ein Problem, das mit
dem Grobschleifverfahren verbunden ist, ist daß es grobe Kratzer und muschelige
Brüche
in der geschliffenen Glasoberfläche
ergeben kann, ebenso wie es Brüche
unter der Oberfläche
verursachen kann. Diese an und unter der Oberfläche liegenden Mängel können sich
in einem bedeutenden Abstand unter der geschliffenen Oberfläche erstrecken.
Als Ergebnis dieser zurückbleibenden
Mängel
ist die resultierende Glasoberfläche nach
dem Schleifen typischerweise nicht glatt genug für einen direkten Polierschritt.
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Als Alternative zu dem oben beschriebenen
Grobschleifverfahren, ist das sogenannte „duktile Schleifen" für Glas entwickelt
worden und hat gewisse Ansätze
für das
Schleifen von Glas und anderen Materialien, wie zum Beispiel Keramik
gezeigt. Das duktile Schleifverfahren ist bestrebt, den Betrag der
Schleifkraft, die auf eine Glasoberfläche ausgeübt wird, sorgfältig zu
steuern, um dadurch den Schleifschritt ohne die sich ergebenden
Brüche
durchzuführen,
die normalerweise während
des Grobschleifschritt zu sehen sind. In einer Betriebsart ist ein
duktiles Hochgeschwindigkeitsschleifverfahren unter Verwendung von
Schleifscheiben durchgeführt
worden, die auf einer Hochgeschwindigkeitsmaschinerie montiert waren,
wobei die Schleifscheiben aus sehr feinem Schleifkorn bestanden.
Während
des Verfahrens schleift die Schleifscheibe die Glasoberfläche mit
einer sorgfältigen
Steuerung der Kraft, die durch das Schleifkorn in den Scheiben auf
die Glasoberfläche
ausgeübt
wird. Es ist bekannt, daß der
Kraftbetrag, den das Glas ohne Bruch aushalten kann, durch die Art
des verwendeten Glases, die Form der einzelnen Schleifmittelteilchen
und die Schleifumgebung beeinflußt wird. Eine geeignete Steuerung
der Kraft, die durch die Schleifscheibe ausgeübt wird, ist durch die sorgfältige Positionierung
der Schleifscheibe auf der Glasoberfläche und durch Begrenzen der
Kraft erhalten worden, die durch die Schleifscheibe gegen die Oberfläche ausgeübt wird.
Andere Arten des duktilen Schleifens sind ebenfalls bekannt, die
typischerweise einen flexiblen Schleifgegenstand benötigen, der
bei niedrigen Geschwindigkeiten betrieben wird, wobei die damit
verbundenen Materialentfernungsraten ebenfalls sehr niedrig sind.
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Duktiles Schleifen kann wünschenswert
sein, da es dazu beiträgt,
einen großen
Teil der Beschädigung zu
vermeiden, die das Grobschleifverfahren kennzeichnet, insbesondere
die Kratzer und Brüche,
die sich unter die Oberfläche
des Glases erstrecken. Obwohl duktiles Schleifen bei der Vermeidung
bestimmter Oberflächenfehler
effektiv gewesen ist, ist das duktile Schleifverfahren verglichen
mit anderen Grobschleifverfahren von sich aus ineffizient und/oder
zu kostspielig gewesen. Zum Beispiel erfordert die Verwendung der
obenerwähnten Schleifscheiben
eine Hochgeschwindigkeitsmaschinerie, die nach einer bestimmten
Anzahl von Betriebsstunden ausfallen kann, wodurch der kostspielige
Austausch wesentlicher Teile der Maschinerie notwendig wird. Andere
duktile Schleifenverfahren, die flexible Schleifgegenstände nutzen
(z.B. endlose Bänder
oder flexible Scheiben) sind uneffizient gewesen, da das Schleifverfahren
langsam ist mit einer sehr niedrigen Materialentfernungsrate.
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Anschließend an den Grobschleifschritt
können
Feinen und Polieren des Glases mit einem lockeren Schmirgelbrei
durchgeführt
werden, der mehrere Schleifteilchen aufweist, die in einem Flüssigkeitsmedium (z.B.
Wasser) dispergiert sind. In diesen bekannten Nachbearbeitungsverfahren
wird ein Brei zwischen die Glasoberfläche und ein Läppolster
gepumpt, das typischerweise aus Gummi, Schaum, Polymermaterial oder dergleichen
besteht. Sowohl das Glaswerkstück
als auch das Läppolster
können
relativ zueinander gedreht werden, und dieses Schleifverfahren kann
einen oder mehrere Schritte aufweisen, wobei jeder Schritt eine
zunehmend feinere Oberflächenbeschaffenheit
auf dem Glas erzeugt. Das Feinverfahren ist erforderlich gewesen,
um die oben beschriebenen auf der Oberfläche und unter der Oberfläche liegenden
Mängel
zu entfernen, die durch das Grobschleifverfahren erzeugt werden.
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Es ist wünschenswert, das duktile Schleifverfahren
weiter zu verfeinern, um ein Hochgeschwindigkeitsschleifen mit verhältnismäßig kostengünstigen
Schleifmitteln zuzulassen, während
ein Maschinenausfall vermieden wird. Es ist auch wünschenswert,
ein Glasnachbearbeitungsverfahren bereitzustellen, das duktiles Schleifen
für Hochgeschwindigkeitsarbeitsgänge umfaßt, mit
vermindertem Maschinerieausfall und mit einer Oberflächenbeschaffenheit,
die während
des „Polier"-Schritts schnell weiter bearbeitet werden
kann. Es ist auch wünschenswert,
ein Verfahren zum Schleifen von Glas bereitzustellen, das effizient
und wirtschaftlich ist.
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In WO 97/06928 wird ein Verfahren
zur Herstellung eines Schleifgegenstands beschrieben, der mindestens
zwei Schleifbeschichtungen aufweist, die unterschiedliche Schleifeigenschaften
aufweisen.
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Zusammenfassung der Erfindung
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Die vorliegende Erfindung ist auf
ein Verfahren zum Schleifen von Glasoberflächen gerichtet. In einem Aspekt
der Erfindung wird ein Verfahren zum Schleifen eines Glaswerkstücks bereitgestellt,
das die Schritte aufweist: in Kontakt bringen einer Schleifschicht
eines flexiblen Schleifgegenstands mit der Oberfläche eines Glaswerkstücks, wobei
die Schleifschicht ein Schleifmittel bzw. ein Schleifkorn aufweist,
das in einer Bindematrix dispergiert ist, wobei die Matrix an einen
flexiblen Träger
angebracht ist; und Bewegen der Schleifschicht des flexiblen Schleifgegenstands
und der Oberfläche
des Glaswerkstücks
relativ zueinander mit einer Geschwindigkeit von mindestens etwa
16,5 Metern pro Sekunde, um eine Endoberflächenrauhigkeit Ra bereitzustellen,
die kleiner als etwa 0,030 Mikrometer ist.
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Vorzugsweise wird das Schleifverfahren
der Erfindung mit einem flüssigen
Kühlmittel
und/oder Schmiermittel zwischen der Oberfläche des Werkstücks und
der Schleifschicht des Schleifgegenstands durchgeführt. Eine
geeignete Flüssigkeit
ist eine Mischung von 20 Gew.% Glycerol in Wasser. Der flexible
Schleifgegenstand liegt vorzugsweise in der Form eines endlosen
Bands, einer Bahn oder eines Schleifpolsters vor, und die Schleifschicht
des flexiblen Schleifgegenstands weist vorzugsweise Verbundstoffe
auf, die aus Schleifmittel in einer Bindematrix bestehen, wobei
die Bindematrix an einem flexiblen Träger befestigt oder angeheftet ist.
Die Verbundstof fe (die hierin weiter beschrieben werden) liegen
vorzugsweise in der Form von Pyramidenstümpfen vor, können jedoch
in irgendeiner einer Vielzahl von Gestaltungen vorliegen. Das Schleifmittel
kann aus irgendeinem einer Vielfalt von Materialien bestehen, ist
jedoch typischerweise ein Superschleifmaterial und weist vorzugsweise
entweder einzelne Diamanten oder mehrere Diamantperlenschleifteilchen
auf. Nützliche
Bindemittel weisen vorzugsweise ein Füllmittel in einer Menge von
etwa 40 bis etwa 60 Gew.% der Schleifschicht auf. Diamantperlenschleifteilchen
weisen vorzugsweise etwa 6% bis 65 Vol% Diamantteilchen auf, die
einen effektiven Durchmesser von 25 Mikrometer oder weniger aufweisen,
wobei die Diamantteilchen über
etwa 35% bis 94 Vol% einer mikroporösen, nicht geschmolzenen Metalloxidmatrix
verteilt sind. Anschließend
an den Schleifschritt, kann die Oberfläche des Glaswerkstücks poliert
werden, um eine optisch klare Oberfläche bereitzustellen.
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In einem anderen Aspekt stellt die
Erfindung ein Verfahren zum Schleifen eines Glaswerkstücks bereit, das
die Schritte aufweist:
in Kontakt bringen einer Schleifschicht
eines flexiblen Schleifgegenstands mit der Oberfläche eines
Glaswerkstücks,
wobei die Schleifschicht ein Schleifmittel aufweist, das in einer
Bindematrix dispergiert ist, wobei die Matrix an einen flexiblen
Träger
angebracht ist; und
Bewegen der Schleifschicht des flexiblen
Schleifgegenstands und der Oberfläche des Glaswerkstücks relativ zueinander,
um eine Abtragungsrate, die größer als
etwa 7 Mikrometer pro Minute ist, und eine Endoberflächenrauhigkeit
Ra bereitzustellen, die kleiner als etwa 0,030 Mikrometer ist.
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Die Verwendung einer bestimmten Terminologie,
die hierin verwendet wird, soll so verstanden werden, daß sie Definitionen
aufweist, die mit folgenden im Einklang stehen: „Präzise geformt" bezeichnet Schleifverbundstoffe,
die durch Aushärten
eines Bindemittelvorläufers
in einem Hohlraum eines Herstellungswerkzeugs gebildet werden. Präzise geformte
Schleifverbundstoffe weisen eine dreidimensionale Form auf, die
durch verhältnismäßig glattflächige Seiten
definiert wird, die durch und an scharfen Kanten gebunden und verbunden sein
können,
die unterschiedliche Kantenlängen
aufweisen, mit Endpunkten, die durch die Schnittlinien der verschiedenen
Seiten definiert werden. Jedoch können die Schleifverbundstoffe
wie irgendeine einer Vielfalt von Formen mit oder ohne die obenerwähnten Kanten
geformt sein. Beispielhafte Formen umfassen Zylinder, Kuppeln, Pyramiden,
Rechtecke, Pyramidenstümpfe,
Prismen, Würfel,
Kegel, Kegelstümpfe
und dergleichen. Typischerweise werden die Schleifverbundstoffe
einen Querschnitt in der Form eines Dreiecks, Quadrats, Kreises,
Rechtecks, Hexagons, Oktagons oder dergleichen aufweisen.
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Die Schleifverbundstoffe können auch
darin unregelmäßig geformt
sein, daß die
Seiten oder Begrenzungen der Verbundstoffe zusammengesackt und nicht
präzise
sind. Ein unregelmäßig geformter
Schleifverbundstoff kann herkömmlichen
Formen ähneln,
wie dem obenerwähnten
Zylindern, Kuppeln, Pyramiden, Rechtecken, Pyramidenstümpfen, Prismen,
Würfeln,
Kegeln, Kegelstümpfen
und dergleichen. Jedoch kann der unregelmäßig geformte Schleifverbundstoff
etwas deformiert oder nicht voll-ständig geformt
erscheinen. Alternativ kann ein unregelmäßig geformter Schleifverbundstoff
darin eine dreidimensionale Form aufweisen, daß er eine Höhen-, Dicken- und eine Grundflächenabmessung
aufweist, während
er keiner der vorhergehenden herkömmlichen Formen ähnelt. Bei
der Bildung eines unre gelmäßig geformten
Schleifverbundstoffs kann der Schmirgelbrei zuerst zu einer gewünschten
Form und/oder Muster geformt werden. Sobald der Schmirgelbrei gebildet
ist, wird der Bindemittelvorläufer
im Schmirgelbrei typischerweise ausgehärtet oder erstarren gelassen.
Es gibt im allgemeinen eine Unterbrechung zwischen der Bildung der
Form und dem Aushärten
des Bindemittelvorläufers.
Während
dieser Unterbrechung ist der Schmirgelbrei noch fließfähig. Schleifverbundstoffe
können
auch in ihrer Größe, Teilung
oder Form in einem einzelnen Schleifgegenstand variieren, wie in WO
95/07797, die am 23. März
1995 veröffentlicht
wurde, und WO 95/22436 beschrieben, die am 24. August 1995 veröffentlicht
wurde.
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„Textur", wie es hierin verwendet wird, bezeichnet
eine Schleifschicht auf einem Schleifgegenstand, der irgendeine
der obenerwähnten
dreidimensionalen Verbundstoffe aufweist, sei es, daß die einzelnen
dreidimensionalen Verbundstoffe präzise geformt sind, unregelmäßig geformt
sind oder eine Kombination von präzise geformten und unregelmäßig geformten
Verbundstoffen aufweisen. Die Textur kann aus mehreren Schleifverbundstoffen
bestehen, die im wesentlichen alle dieselbe Form aufweisen. Entsprechend
kann die Textur in einem zufälligen
Muster vorliegen, wo sich die Formen der Schleifverbundstoffe im
selben Schleifgegenstand voneinander unterscheiden.
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„Ra" wie es hierin verwendet wird, bezeichnet
eine Oberflächenrauhigkeitsmessung,
die zum Beispiel mit einem Tencor P2 Long Scan Profiler (KLA Tencor;
Mountain View, CA) vorgenommen wird, mit einem Taster von 0,2 Mikrometern
und einer Tasterkraft von 40 Milligramm. Die Abtastgeschwindigkeit
beträgt
0,02 Millimeter/Sekunde, und die Abtastprüflänge beträgt 0,25 Millimeter mit einer
Auswertungslänge
von 1,25 Millimetern. Die Grenzwellenlänge beträgt 0,25 Millimeter. Im allgemeinen
ist die Beschaffenheit um so glatter je niedriger der Ra-Wert ist.
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„Muscheliger Bruch" bedeutet einen Bruch
in einer Glasoberfläche,
der eine Form aufweist, die grob einer Muschelschalenhälfte oder
deren sich überlappenden
Abschnitten ähnelt.
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„Duktil", wie es in bezug auf das Schleifverfahren
verwendet wird, bezeichnet das glatte Entfernen von Material mit
einem Schleifwerkzeug, das zu einer Oberfläche führt, die feine Riefen enthält.
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In noch einem anderen Aspekt der
Erfindung wird ein Verfahren für
das Schleifen eines Werkstücks bereitgestellt,
das die Schritte aufweist:
in Kontakt bringen einer Schleifschicht
eines flexiblen Schleifgegenstands mit der Oberfläche des
Werkstücks, wobei
die Schleifschicht ein Schleifmittel aufweist, das in einer Bindematrix
dispergiert ist, wobei die Matrix an einen flexiblen Träger angebracht
ist; und
Bewegen der Schleifschicht des flexiblen Schleifgegenstands
und der Oberfläche
des Werkstücks
relativ zueinander mit einer Geschwindigkeit von mindestens etwa
16,5 Metern pro Sekunde, um eine Endoberflächenrauhigkeit Ra bereitzustellen,
die kleiner als etwa 0,030 Mikrometer ist.
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Diese und andere Aspekte der Erfindung
werden durch Fachleute bei weiterer Betrachtung des Rests der Offenbarung
vollständiger
verstanden werden, die die detaillierte Beschreibung der bevorzugten
Ausführungsformen
und die beigefügten
Ansprüche
einschließt.
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Kurze Beschreibung
der Zeichnungen
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Bei der Beschreibung der bevorzugten
Ausführungsform
der Erfindung wird auf die verschiedenen Figuren Bezug genommen,
wobei:
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1 ein
vergrößerter Querschnitt
einer bevorzugten Schleifgegenstands ist, der im Verfahren der Erfindung
nützlich
ist; und
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2 ein
vergrößerter Querschnitt
eines weiteren bevorzugten Schleifgegenstands ist, der im Verfahren
der Erfindung nützlich
ist.
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Detaillierte
Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform
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Die vorliegende Erfindung stellt
ein Verfahren zur Verfeinerung (z.B. Schleifen) der Oberfläche eines Glaswerkstücks mit
einem flexiblen Schleifgegenstand bereit, der einen Träger und
mindestens eine dreidimensionale Schleifschicht aufweist, die vorzugsweise
Diamantteilchen aufweist, die in einer Matrix dispergiert sind und
an einer Oberfläche
des Trägers
befestigt sind. Vorzugsweise nutzt das Verfahren der Erfindung einen
flexiblen Schleifgegenstand mit kugelförmig geformten Schleifteilchen,
wobei jedes Teilchen aus einer Metalloxidmatrix mit einem Superschleifkorn
(z.B. Diamant) besteht, das in der Metalloxidmatrix dispergiert
ist. Es werden nun Details der bevorzugten Verfahren beschrieben.
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Glasgegenstände können in Wohn- oder kommerziellen
Umgebungen für
zum Beispiel dekorative oder für
bauliche Zwecke verwendet werden. Bei der Herstellung solcher Glasgegenstände kann
mindestens eine Oberfläche
derselben zu einer verhältnismäßig ebenen
Oberfläche
oder zu einer geringfügig
profilierten Oberfläche
poliert werden. Glasgegenstände
mit zwei sehr ebenen und parallel polierten Oberflächen umfassen
Computerfestplatten-Glassubstrate und Glasplatten für Flachbildschirme,
die in tragbaren Computern, platzsparenden Tisch- Computeranzeigen und Flachbildschirm-Fernsehempfängern verwendet
werden. Glasgegenstände,
die profilierte Oberflächen
aufweisen, umfassen optische Komponenten wie Linsen, Prismen, Spiegel,
CRT- (Kathodenstrahlröhren)-Bildschirme
und dergleichen. Kathodenstrahlröhren-Bildschirme
sind verbreitet bei Anzeigeoberflächen vorzufinden, die in Geräten wie
Fernsehgeräten,
Computermonitoren, Computerterminals und dergleichen verwendet werden.
Kathodenstrahlröhren-Bildschirme
können
in ihrer Größe (längs der
Diagonalen gemessen) von etwa 10 Zentimeter (vier Inch) bis etwa
100 Zentimeter (40 Inch) oder mehr reichen. Kathodenstrahlröhren-Bildschirme
weisen typischerweise eine konvexe Außenfläche auf, die zwei Krümmungsradien
aufweist. Bei der Herstellung solcher Kathodenstrahlröhren-Bildschirme
wird ein Schleifverfahren eingesetzt, um den Bildschirm anfänglich zu
schleifen und anschließend
zu polieren, um ein optisch klares Fertigprodukt bereitzustellen.
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Das Verfahren der vorliegenden Erfindung
nutzt Schleifgegenstände
bei der Ausführung
des obenerwähnten
Schleifverfahrens. Insbesondere stellt das Verfahren der vorliegenden
Erfindung ein „duktiles" Hochgeschwindigkeitsschleifverfahren
für Glaswerkstücke, wie
das obenerwähnte
Computerplattensubstrat, Flachbildschirme und konvexe Kathodenstrahlröhren-Bildschirme bereit.
Im Verfahren der Erfindung werden flexible Schleifgegenstände genutzt,
vorzugsweise in der Form endloser Bänder, um den Schleifschritt
auszuführen.
Diese Schleifgegenstände
weisen eine Schleifoberfläche
auf, die typischerweise an einen flexiblen Träger befestigt ist. In einer
Ausführungsform
weist der Schleifgegenstand einen Träger und eine dreidimensionale
Schleifschicht oder eine Schleifschicht auf, die angeklebt oder
anders an dem Träger
befestigt ist, wobei die Beschichtung Diamantperlen aufweist, die in
einem Bindemittel dispergiert sind und an eine Oberfläche des Trägers gebunden
sind. Die Schleifschicht weist vorzugsweise ein Bindemittel, das
aus einem Bindemittelvorläufer
gebildet wird, mehrere Diamantperlenschleifteilchen und ein Füllmittel
auf, das etwa 40 bis etwa 60 Gew.% der Schleifschicht aufweist.
Es werden nun einzelne Komponenten des Schleifgegenstands detaillierter
beschrieben.
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Bindemittel
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Das Bindemittel wird aus einem Bindemittelvorläufer gebildet.
Der Bindemittelvorläufer
weist ein Harz auf, das sich in einem unausgehärteten oder unpolymerisierten
Zustand befindet. Während
der Herstellung des Schleifgegenstands wird das Harz im Bindemittelvorläufer vollständiger polymerisiert,
gehärtet
oder ausgehärtet,
so daß ein
Bindemittel gebildet wird. Der Bindemittelvorläufer kann ein kondensationsaushärtendes Harz,
ein additionspolymerisierendes Harz, ein radikalisch härtendes
Harz und/oder deren Kombinationen und Mischungen aufweisen.
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Die bevorzugten Bindemittelvorläufer sind
Harze, die über
einen radikalischen Mechanismus polymerisieren. Das Polymerisationsverfahren
wird eingeleitet, indem der Bindemittelvorläufer zusammen mit einem geeigneten
Katalysator einer Energiequelle, wie thermischer Energie oder Strahlungsenergie
ausgesetzt wird. Beispiele der Strahlungsenergie schließen Elektronenstahlen,
ultraviolettes Licht oder sichtbares Licht ein.
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Beispiele radikalisch aushärtender
Harze schließen
akrylierte Urethane, akrylierte Epoxide, akrylierte Polyester, ethylenisch
ungesättigte
Verbindungen, Aminoplastderivate, die ungesättigte Seiten-Carbonylgruppen
aufweisen, Isocyanuratderivate, die mindestens eine Seitenacrylatgruppe
aufweisen, Isocyanatderivate, die mindestens eine Seiten- Acrylatgruppe aufweisen,
und deren Mischungen und Kombinationen ein. Der Ausdruck Acrylat
umfaßt
Acrylate und Methacrylate.
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Akrylierte Urethane sind ebenfalls
Acrylatester von isocyanatgestrecktem Polyester oder Polyether mit endständiger Hydroxylgruppe.
Sie können
aliphatisch oder aromatisch sein. Beispiele kommerziell erhältlicher akrylierter
Urethane umfassen jene, die durch die Handelsbezeichnungen PHOTOMER
(z.B. PHOTOMER 6010) von Henkel Corp. Hoboken, NJ; EBECRYL 220 (hexafunktionelles
aromatisches Urethanacrylat mit Molekulargewicht 1000), EBECRYL
284 (aliphatisches Urethandiacrylat mit Molekulargewicht 1200, verdünnt mit 1,6-Hexandioldiacrylat),
EBECRYL 4827 (aromatisches Urethandiacrylat mit Molekulargewicht
1600), EBECRYL 4830 (aliphatisches Urethandiacrylat mit Molekulargewicht
1200, verdünnt
mit Tetraethylenglycoldiacrylat), EBECRYL 6602 (trifunktionelles
aromatisches Urethanacrylat mit Molekulargewicht 1300, verdünnt mit
Trimethylolpropanethoxytriacrylat), und EBECRYL 840 (aliphatisches
Urethandiacrylat mit Molekulargewicht 1000) von UCB Radcure Inc.
Smyrna, GA; SARTOMER (z.B. SARTOMER 9635, 9645, 9655, 963-B80, 966-A80,
etc.) von Sartomer Co., West Chester, PA, und UVITHANE (z.B. UVITHANE
782) von Morton International, Chicago, 111 bekannt sind.
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Ein Urethanacrylatoligomer kann mit
einem ethylenisch ungesättigten
Monomer, wie monofunktionellen Acrylatmonomeren, difunktionellen
Acrylatmonomeren, trifunktionellen Acrylatmonomere oder deren Kombinationen
vermengt werden.
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Die ethylenisch ungesättigten
Monomere oder Oligomere, oder Acrylatmonomere oder Oligomere können monofunktionell,
difunktionell, trifunktionell, tetrafunktionell oder höher funktinell
sein. Der Ausdruck Acrylat umfaßt
sowohl Acrylate und Methacrylate. Ethylenisch ungesättigte Bindemittelvorläu fer umfassen
sowohl monomere und polymere Verbindungen, die Atome von Kohlenstoff,
Wasserstoff und Sauerstoff und optional Stickstoff und die Halogene
enthalten. Sauerstoff- oder Stickstoffatome oder beide sind im allgemeinen in
Ether-, Ester-, Urethan-, Amid- und Harnstoffgruppen vorhanden.
Ethylenisch ungesättigte
Verbindungen weisen vorzugsweise ein Molekulargewicht von weniger
als etwa 4000 auf und sind vorzugsweise Ester, die aus der Reaktion
von Verbindungen hergestellt werden, die aliphatische Monohydroxygruppen
oder aliphatische Polyhydroxygruppen und ungesättigte Karbonsäuren, wie
Acrylsäure,
Methacrylsäure,
Itakonsäure,
Crotonsäure,
Isocrotonsäure,
Maleinsäure
und dergleichen enthalten. Repräsentative
Beispiele ethylenisch ungesättigter
Monomere schließen
Methylmethacrylat, Ethylmethacrylat, Styrol, Divinylbenzen, Hydroxyethylacrylat,
Hydroxyethylmethacrylat, Hydroxypropylacrylat, Hydroxypropylmethacrylat,
Hydroxybutylacrylat, Hydroxybutylmethacrylat, Vinyltoluen, Ethylenglycoldiacrylat,
Polyethylenglycoldiacrylat, Ethylenglycoldimethacrylat, Hexandioldiacrylat,
Triethylenglycoldiacrylat, Trimethylolpropantriacrylat, Glyceroltriacrylat,
Pentaerythritoltriacrylat, Pentaerythritoltrimethacrylat, Pentaerythritoltetraacrylat
und Pentaerythritoltetramethacrylat ein. Andere ethylenisch ungesättigte Harze
schließen
Monoallyl-, Polyallyl- und Polymethallylester und Amide von Karbonsäuren, wie
Diallylphthalat, Diallyladipat und N,N-diallyladipamid ein. Noch
weitere stickstoffhaltige Verbindungen schließen Tris(2-acryl-oxyethyl)isocyanurat,
1,3,5-tri(2-methaeryloxyethyl)-s-triazin, Acrylamid, Methylacrylamid,
N-methyl-acrylamid, N,N-dimethylacrylamid, N-Vinylpyrrolidon und
N-vinylpiperidon und CMD 3700 ein, das von Radcure Specialties erhältlich ist.
Beispiele von ethylenisch ungesättigten
Verdün nern oder
Monomeren können
in den US-Patenten Nr. 5,236,472 (Kirk et al.) und 5,580,647 (Larson
et al.) gefunden werden.
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Zusätzliche Informationen hinsichtlich
anderer potentiell nützlicher
Bindemittel und Bindemittelvorläufer
können
in der mitanhängigen
Patentanmeldung Seriennr. 08/694,014 (eingereicht am . August 1996)
des Rechtsnachfolgers gefunden werden, die eine teilweise Fortführung der
Patentanmeldung Seriennr. 08/557,727 (eingereicht am 13. November
1995) (Bruxvoort u.a.) und des US-Patents Nr. 4,773,920 (Chasman
et al.) ist.
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Akrylierte Epoxide sind Diacrylatester
von Epoxidharzen, wie Diacrylatester von Bisphenol-A-Epoxidharz.
Beispiele kommerziell erhältlicher
akrylierter Epoxide schließen
CMD 3500, CMD 3600 und CMD 3700 ein, die von Radcure Specialties
erhältlich
sind, und CN103, CN104, CN111, CN112 und CN114, die von Sartomer,
West Chester, PA kommerziell erhältlich
sind.
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Beispiele von Polyesteracrylaten
schließen
Photomer 5007 und Photomer 5018 von Henkel Corporation, Hoboken,
NJ ein. Die Aminoplastharze weisen mindestens eine alpha, betaungesättigte Seiten-Carbonylgruppe
pro Molekül
oder Oligomer ein. Diese ungesättigten
Carbonylgruppen können
Acrylat-, Methacrylat- oder Acrylamid-Gruppen sein. Beispiele solcher
Materialien schließen
N-(hydroxymethyl)-acrylamid, NN'oxydimethylenbisacrylamid,
Ortho- und Para-acrylamidmethyliertes Phenol, acrylamidmethyliertes
Phenol-Novolak und deren Kombinationen ein. Diese Materialien werden
ferner in den US-Patenten Nr. 4,903,440 (Larson et al.) und 5,236,472
(Kirk et al.) beschrieben.
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Isocyanuratderivate, die mindestens
eine Seiten-Acrylatgruppe aufweisen, und Isocyanatderivate, die mindestens
eine Seiten-Acrylatgruppe aufweisen, werden ferner im US-Patent
Nr. 4,652,27 (Boettcher) beschrieben.
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Der Bindemittelvorläufer kann
auch ein Epoxidharz aufweisen. Epoxidharze weisen ein Oxiran auf
und werden durch Ringöffnung
polymerisiert. Solche Epoxidharze schließen monomere Epoxidharze und
polymere Epoxidharze ein. Beispiele von Epoxidharzen schließen 2,2-bis[4-(2,3-epoxypropoxy)-phenyl)propan,
einen Diglycidylether von Bisphenol, kommerziell erhältliche
Materialien, die unter der Handelsbezeichnung EPON 828, EPON 1004
und EPON IOOIF von Shell Chemical Co. erhältlich sind, und DER-331, DER-332
und DER-334 ein, die von Dow Chemical Co. erhältlich sind. Andere Epoxidharze
schließen
cycloaliphatische Epoxide, Glycidylether von Phenolformaldehyd-Novolak (z.B. DEN-431
und DEN-428, die von Dow Chemical Co. erhältlich sind) ein. Eine Mischung
von radikalisch aushärtenden
Harzen und Epoxidharzen wird ferner in den US-Patenten Nr. 4,751,138
(Turney et al.) und 5,256,170 (Harmer et al.) beschrieben.
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Trägermaterialien
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Träger dienen der Funktion, einen
Halt für
die Schleifschicht bereitzustellen. Träger, die in der Erfindung nützlich sind,
müssen
in der Lage sein, am Bindemittel zu haften, nachdem der Bindemittelvorläufer Aushärtungsbedingungen
ausgesetzt wird, und sind vorzugsweise nach dem Ausgesetztsein flexibel,
so daß die im
erfinderischen Verfahren verwendeten Gegenstände sich den Oberflächenkonturen,
Radien und Unregelmäßigkeiten
im Werkstück
anpassen können.
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In vielen Polieranwendungen muß der Träger fest
und haltbar sind, so daß der
resultierende Schleifgegenstand lang haltbar ist. Zusätzlich muß in einigen
Polieranwendungen der Träger
fest und flexibel sein, so daß sich
der Schleifgegenstand dem Glaswerkstück gleichmäßig anpassen kann. Dies gilt
typischerweise dann, wenn das Werkstück eine Form oder Kontur aufweist,
die ihm zugeordnet ist. Der Träger
kann ein Poly merfilm, Papier, Vulkanfiber, ein behandelter Vliesstoffträger oder
ein behandelter Gewebeträger
sein, um diese Eigenschaften von Festigkeit und Formanpassungsvermögen bereitzustellen.
Beispiele des Polymerfilms schließen Polyesterfilm, Copolyesterfilm,
Polyimidfilm, Polyamidfilm und dergleichen ein. Ein besonderer Filmträger ist
ein Polyesterfilm, der eine Grundierung aus Ethylenacrylsäure auf
mindestens einer Oberfläche
aufweist, um die Adhäsion
der Schleifschicht am Träger
zu unterstützen.
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Ein Vliesstoff, einschließlich Papier,
kann entweder mit einem wärmehärtenden
oder thermoplastischen Material getränkt sein, um die nötigen Eigenschaften
bereitzustellen.
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Gewebeträger können ebenfalls für einen
Schleifgegenstand der vorliegenden Erfindung geeignet sein. Das
Gewebe kann ein J-Gewicht, X-Gewicht, Y-Gewicht oder M-Gewicht-Gewebe
sein. Die Fasern oder Garne, die das Gewebe bilden, können aus
der Gruppe ausgewählt
werden, die aus Polyester, Nylon, Reyon, Baumwolle, Fiberglas und
deren Kombinationen besteht. Das Gewebe kann ein gewirktes oder
gewebtes Gewebe sein (z.B. Drell-, Köper- oder Satin-Webarten) oder
es kann nähgewirkt
oder ein Schußeintraggewebe sein.
Das naturfarbene Gewebe kann texturiert, gasiert, entschlichtet
oder irgendeiner herkömmlichen
Behandlung für
ein naturfarbene Gewebe unterzogen werden. Es wird häufig bevorzugt,
einen Gewebeträger
mit Polymermaterial zu behandeln, um das Gewebe abzudichten und
dadurch die Gewebefasern zu schützen.
Die Behandlung kann eine oder mehrere der folgenden Behandlungen
umfassen: eine Vorappretur, ein Imprägniermittel oder eine Rückappretur.
Eine solche Behandlung beinhaltet, daß zuerst eine Vorappreturbeschichtung
aufgetragen wird, gefolgt von einer Rückappreturbeschichtung. Alternativ
eine Imprägniermittelbeschichtung,
gefolgt durch eine Rückappreturbeschichtung.
Die Vorderseite des Trägers
sollte verhältnismäßig glatt sein.
Ebenso sollte(n) die Behandlungsbeschichtung(en) dazu führen, daß der Gewebeträger wasserdicht
ist, da Glaspolieren typischerweise in der Gegenwart von Wasser
durchgeführt
wird. Entsprechend sollte(n) die Behandlungsbeschichtung(en) dazu
führen,
daß der
Gewebeträger
eine ausreichende Festigkeit und Flexibilität aufweist. Eine Trägerbehandlung
weist ein vernetztes Urethanacrylatoligomer auf, das mit einem Acrylatmonomerharz
vermengt ist. Es liegt im Rahmen dieser Erfindung, daß die Gewebebehandlungschemie
mit der Chemie des Bindemittels in ihrer Natur identisch oder ähnlich ist.
Die Gewebebehandlungschemie kann ferner Zusatzstoffe aufweisen wie:
Füllmittel,
Farbstoffe, Pigmente, Benetzungsmittel, Haftmittel, Weichmacher
und dergleichen.
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Andere Behandlungsbeschichtungen
schließen
wärmehärtende und
thermoplastische Harze ein. Beispiele typischer wärmehärtender
Harze schließen
Phenolharze, Aminoplastharze, Urethanharze, Epoxidharze, ethylenisch
ungesättigte
Harze, akrylierte Isocyanuratharze, Harnstoff-Formaldehyd-Harze,
Isocyanuratharze, akrylierte Urethanharze, akrylierte Epoxidharze,
Bismaleimidharze und deren Mischungen ein. Beispiele thermoplastischer
Harze schließen
Polyamidharze (z.B. Nylon), Polyesterharze und Polyurethanharze (Polyurethan-Harnstoff-Harze)
ein. Ein thermoplastisches Harz ist ein Polyurethan, das von dem
Reaktionsprodukt eines Polyesterpolyols und eines Isocyanats abgeleitet
wird.
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Schleifteilchen
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Für
Glasschleifen wird es bevorzugt, daß der Schleifgegenstand, der
im Verfahren der Erfindung verwendet wird, Diamantschleifperlen,
einzelne Diamantschleifteilchen oder Schleifagglomerate, die Diamanten aufweist.
Diese Diamantschleifteilchen können
natürliche
oder synthetisch herge stellte Diamanten sein und können als „harzgebundene
Diamanten", „Sägeblatt-Qualitätsdiamanten" oder „metallgebundene
Diamanten" betrachtet
werden. Die einzelnen Diamanten können eine Blockform, die mit
ihnen verbunden ist, oder alternativ eine nadelförmige Form aufweisen. Die einzelnen
Diamantteilchen können
eine Oberflächenbeschichtung
wie eine Metallbeschichtung (zum Beispiel Nickel, Aluminium, Kupfer
oder dergleichen), eine anorganische Beschichtung (zum Beispiel
Silika) oder eine organische Beschichtung aufweisen. Der Schleifgegenstand
der Erfindung kann eine Mischung von Diamanten mit anderen Schleifteilchen
enthalten.
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Die Schleifschicht des Schleifgegenstands
ist vorzugsweise eine dreidimensionale Schleifschicht, die aus den
Schleifverbundstoffen besteht. Die Verbundstoffe können irgendwo
zwischen etwa 0,1 Gewichtsteilen Schleifteilchen oder Agglomerate
bis zu 90 Gewichtsteilen Schleifteilchen oder Agglomerate und 10
Gewichtsteile Bindemittel bis zu 99,9 Gewichtsteile Bindemittel
aufweisen, wobei der Ausdruck „Bindemittel" alle Füllmittel
und/oder andere Zusatzstoffe einschließt, die sich von den Schleifteilchen
unterscheiden. Jedoch wird es infolge der Unkosten, die mit Diamantschleifteilchen
verbunden sind, bevorzugt, daß die
Schleifschicht etwa 0,1 bis 50 Gewichtsteile Diamant oder diamanthaltige
Teilchen oder Agglomerate und etwa 50 bis 99,9 Gewichtsteile Bindemittel
aufweist. Bevorzugter weist die Schleifschicht etwa 1 bis 30 Gewichtsteile
Diamant oder diamanthaltige Teilchen oder Agglomerate und etwa 70
bis 99 Gewichtsteile Bindemittel auf, und noch bevorzugter weist
die Schleifschicht etwa 1,5 bis 10 Gewichtsteile Diamant oder diamanthaltige
Teilchen oder Agglomerate und etwa 90 bis 98,5 Gewichtsteile Bindemittel
auf.
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Die Schleifschicht eines Schleifgegenstands
der vorliegenden Erfindung kann mehrere Diamantperlenschleifteilchen
aufweisen. Vorzugsweise weisen die Diamantperlenschleifteilchen,
die in den Gegenständen
der Erfindung verwendet werden, von etwa 6% bis 65 Vol% Diamantschleifteilchen
auf, die einen effektiven Durchmesser von 25 Mikrometer oder weniger
aufweisen, die in der gesamten Matrix verteilt sind. Die Diamantperlenschleifteilchen
weisen von etwa 35% bis 94 Vol% der Matrix auf, die typischerweise
eine mikroporöse,
nicht geschmolzene Metalloxidmatrix ist, die eine Knoop-Härte von
weniger als 1000 aufweist, wobei die Matrix mindestens ein Oxid
aufweist, das vorzugsweise aus der Gruppe ausgewählt ist, die aus Zirkondioxid, Silika,
Aluminiumoxid, Magnesiumoxid und Titandioxid besteht. Andere Formulierungen
für die
Matrix werden ebenfalls erwogen, und die Erfindung ist nicht auf
die Verwendung irgendeines bestimmten Matrixmaterial gegenüber einem
anderen beschränkt.
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Diamantperlenschleifteilchen werden
im US-Patent Nr. 3,916,584 (Howard et al.) beschrieben, dessen Offenbarung
hierin als Verweis aufgenommen ist. In einem bevorzugten Verfahren
zur Herstellung werden Diamantschleifteilchen in ein wässeriges
Sol eines Metalloxids (oder Oxidvorläufers) gemischt, und der resultierende
Brei wird wiederum einer gerührten
wasserentziehenden Flüssigkeit
(z.B. 2-ethyl-lhexanol) zugegeben. Es wird Wasser aus dem dispergierten
Brei entfernt und die Oberflächenspannung
zieht den Brei zu kugelförmigen
Verbundstoffen, die danach ausgefiltert, getrocknet und gebrannt
werden. Die resultierenden Diamantperlenschleifteilchen sind in
ihrer Form im allgemeinen kugelförmig
und weisen eine Größe auf,
die mindestens das doppelte der Diamantteilchen beträgt, die
verwendet werden, um die Diamantperlenschleifteilchen herzustellen.
Typischerweise werden die einzelnen Diamanten eine Größe aufweisen,
die zwischen etwa 0,25 und 25 Mikrometer liegt, bevorzugter zwischen
etwa 0,5 bis 6 Mikrometer liegt. Die Diamantperlenschleifteilchen sind
typischerweise etwa 5 bis etwa 200 Mikrometer groß, wobei
sie bevorzugter etwa 12 bis etwa 50 Mikrometer groß sind.
Wenn Diamantperlenschleifteilchen für Zwecke der vorliegenden Erfindung
in einen Schleifgegenstand eingebaut werden, wird die Schleifschicht
des Gegenstands typischerweise etwa 1 bis etwa 30 Gew.% Diamantperlenschleifteilchen,
mehr typischerweise etwa 2 bis etwa 25 Gew.% Diamantperlenschleifteilchen
aufweisen. Vorzugsweise weist die Schleifschicht etwa 5 bis etwa
15 Gew.% Diamantperlenschleifteilchen auf, wobei sie bevorzugter
etwa 7 bis etwa 13 Gew.% Diamantperlenschleifteilchen aufweist.
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Fachleute werden erkennen, daß die Gegenstände der
Erfindung andere Schleifagglomerate enthalten können, als die obenerwähnten Diamantperlenschleifteilchen.
Vorzugsweise werden die hierin verwendeten Agglomerate Diamanten
oder ein anderes geeignetes hartes Schleifmittel aufweisen. Schleifagglomerate können durch
bekannte Verfahren hergestellt werden, wie jene, die in den US-Patenten
Nr. 4,311,489; 4,652,275, 4,799,939 und 5,500,273 detailliert dargestellt
werden.
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Füllmittel
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Die Schleifschicht eines Schleifgegenstands
der vorliegenden Erfindung weist ferner ein Füllmittel auf. Ein Füllmittel
ist ein teilchenförmiges
Material und weist im allgemeinen eine Teilchengrößenbereich
zwischen 0,01 und 50 Mikrometer auf, typischerweise zwischen 0,1
und 40 Mikrometer. Es wird der Schleifschicht ein Füllmittel
zugegeben, um die Abtragungsrate der Schleifschicht zu kontrollieren.
Eine kontrollierte Abtragungsrate der Schleifschicht während des
Polierens ist wichtig, um ein Gleichgewicht zwischen einer ho hen
Abtragungsrate, einer konsistenten Abtragungsrate und einer langen
Nutzungsdauer zu erzielen. Wenn die Füllmittelbeladung zu hoch ist,
wird die Schleifschicht mit einer Rate abgetragen, die zu schnell
ist, wodurch es zu einer uneffizienten Polieroperation kommt (z.B.
einem niedrigen Abtrag und einer mangelhaften Nutzlebensdauer des
Schleifgegenstands). Wenn im Gegensatz dazu die Füllmittelbeladung
zu niedrig ist, kann die Schleifschicht mit einer Rate abgetragen
werden, die zu langsam ist, wodurch es zugelassen wird, daß die Schleifteilchen
stumpf werden, was zu einer niedrigen Abtragungsrate führt. Die
Schleifschicht eines Schleifgegenstands der vorliegenden Erfindung
weist etwa 40 bis etwa 60 Gew.% Füllmittel auf. Bevorzugter weist die
Schleifschicht etwa 45 bis etwa 60 Gew.% Füllmittel auf. Am bevorzugtesten
weist die Schleifschicht etwa 50 bis etwa 60 Gew.% Füllmittel
auf .
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Beispiele von Füllmitteln, die zur Verwendung
in einem Schleifgegenstand der vorliegenden Erfindung geeignet sein
können,
schließen
ein: Metallkarbonate (wie Kalziumkarbonat (Kreide, Calcit, Tonmergel,
Travertin, Marmor und Kalkstein), Kalzium-Magnesiumkarbonat, Natriumkarbonat,
Magnesiumkarbonat), Silika (wie Quarz, Glasperlen, Glasblasen und
Glasfasern), Silikate (wie Talk, Tone (Montmorillonit), Feldspat,
Mika, Kalziumsilikat, Kalziummetasilikat, Natriumaluminosilikat,
Natriumsilikat, Lithiumsilikat und Kaliumsilikat), Metallsulfate
(wie Kalziumsulfat, Bariumsulfat, Natriumsulfat, Aluminium-Natriumsulfat,
Aluminiumsulfat), Gips, Vermiculit, Holzmehl, Aluminiumtrihydrat,
Ruß, Metalloxide
(wie Kalziumoxid (Ätzkalk),
Aluminiumoxid, Zinnoxid (zum Beispiel Zinnasche), Titandioxid) und
Metallsulfite (wie Kalziumsulfit), thermoplastische Teilchen (Polycarbonat,
Polyetherimid, Polyester, Polyethylen, Polysulfon, Polystyrol, Acrylnitril- Butadien-Styrol-Blockcopolymer,
Polypropylen, Acetalpolymere, Polyurethane, Nylonteilchen) und wärmehärtende Teilchen
(wie Phenolblasen, Phenolperlen, Polyurethanschaum-Teilchen) und
dergleichen. Das Füllmittel
kann auch ein Salz wie ein Hologensalz sein. Beispiele von Hologensalzen
schließen
Natriumchlorid, Kaliumkryolith, Natriumkryolith, Ammoniumkryolith,
Kaliumtetrafluorborat, Natriumtetrafluorborat, Siliziumfluoride,
Kaliumchlorid, Ammoniumchlorid und Magnesiumchlorid ein. Beispiele
von Metallfüllmitteln
schließen
Zinn, Blei, Wismut, Kobalt, Antimon, Cadmium, Eisentitan ein. Andere
zusätzliche
Füllmittel
schließen
Schwefel, organische Schwefelverbindungen, Graphit und Metallsulfide.
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Bevorzugte Füllmittel, um der Schleifschicht
die erwünschte
Abtragbarkeit zu verleihen, umfassen Kalziummetasilikat, weißes Aluminiumoxid,
Kalziumkarbonat, Ammoniumchlorid und Silika. Kombinationen von Füllmitteln
können
verwendet werden, die Kalziummetasilikat kombiniert mit weißem Aluminiumoxid
oder Kalziumkarbonat enthalten. Das Kalziumsilikat kann der Schleifschicht
mit einer Konzentration zwischen 20 und 30 Gew.% zugegeben werden,
und das weiße
Aluminiumoxid kann mit einer Konzentration zwischen 25 und 35 Gew.%
zugegeben werden. Wenn eine feine Oberflächenbeschaffenheit erwünscht ist,
kann es wünschenswert
sein, ein weiches Füllmittel
zu verwenden, das in einer kleinen mittleren Teilchengröße erhältlich ist.
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Zusatzstoff
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Die Schleifschicht eines Schleifgegenstands
der vorliegenden Erfindung kann ferner optionale Zusatzstoffe aufweisen,
wie Zusatzstoffe zur Modifikation der Schleifteilchenoberfläche, Haftmittel,
Füllmittel,
Treibmittel, Fasern, Antistatikmittel, Aushärtungsmittel, Suspensionsmittel,
Photosensibilisatoren, Benetzungsmittel, Tenside, Pigmente, Farb stoffe,
W-Stabilisatoren und Antioxidationsmittel. Die Mengen dieser Materialien werden
so ausgewählt,
daß sie
die gewünschten
Eigenschaften bereitstellen.
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Haftmittel
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Ein Haftmittel kann eine Assoziationsbrücke zwischen
dem Bindemittel und den Schleifteilchen bereitstellen. Zusätzlich kann
das Haftmittel eine Assoziationsbrücke zwischen dem Bindemittel
und den Füllmittelteilchen
bereitstellen. Beispiele von Haftmitteln schließen Silane, Titanate und Zircoaluminate
ein. Es gibt verschiedene Mittel, das Haftmittel einzubauen, die
Fachleuten bekannt sind, und die vorliegende Erfindung ist nicht
so aufzufassen, daß sie
den Einschluß eines
Haftmittels oder die Zugabe eines solchen Mittels in irgendeiner
bestimmten Weise einschränkt
oder erfordert. Zum Beispiel kann das Haftmittel dem Bindemittelvorläufer für die Schleifschicht
direkt hinzugegeben werden. Die Schleifschicht kann irgendwo zwischen
etwa 0 und 30%, vorzugsweise zwischen 0,1 und 25 Gew.% Haftmittel
enthalten. Alternativ kann das Haftmittel auf die Oberfläche der
Füllmittelteilchen
aufgetragen werden. In noch einer anderen Art wird das Haftmittel
auf die Oberfläche
der Schleifteilchen aufgetragen, bevor sie in den Schleifgegenstand
eingebaut werden. Die Schleifteilchen kann beruhend auf dem Gewicht
der Schleifteilchen und des Haftmittels irgendwo zwischen etwa 0 und
3 Gew.% Haftmittel enthalten. Beispiele kommerziell erhältlicher
Haftmittel schließen „AI74" und „A1230" von OSI ein. Noch
ein anderes Beispiel eines kommerziellen Haftmittels ist ein Isopropyltriisosteroyltitanat,
das von Kenrich Petrochemicals, Bayonne, NJ, unter der Handelsbezeichnung „KR-TTS" kommerziell erhältlich ist. Suspensionsmittel
Ein Beispiel eines geeigneten Suspensionsmittels ist ein amorphes
Silikateilchen, das eine Oberflächengröße aufweist, die
kleiner als 150 Quadratmeter/Gramm ist, das von DeGussa Corp., Ridgefield Park,
NJ, unter dem Handelsnamen „OX-50" kommerziell erhältlich ist.
Die Zugabe eines Kleinteilchen-Suspensionsmittels
zum Schmirgelbrei erhöht
das effektive Volumen des Fluids um annäherend das Gesamtvolumen der
kleinen Teilchen und kann die mittlere bis hohe Scherviskosität der Dispersion
senken. Mäßige Scherung
während
des Pumpens und der Beschichtung des Schmirgelbreis bricht Verkettungen
von kleinen Teilchen und/oder lockere Flocken auf und senkt die
Viskosität
des Breis, um eine beschichtungsfähige Dispersion bereitzustellen.
Hysterese (Thixotropie) kann die gesenkte Viskosität für eine ausreichende
Zeit bewahren, um eine Einebnung der Schleifschicht zu erzielen.
Die Verwendung eines Suspensionsmittels wird in der Technik ferner
beschrieben, wie zum Beispiel im US-Patent Nr. 5,368,619.
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Härtungsmittel
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Der Bindemittelvorläufer kann
ferner ein Härtungsmittel
aufweisen, um das Polymerisations- oder Vernetzungsverfahren einzuleiten
und zu vollenden, so daß der
Bindemittelvorläufer
für die
Schleifschicht in ein steiferes Bindemittel umgewandelt wird. Der
Ausdruck Härtungsmittel
umfaßt
Initiatoren, Photoinitiatoren, Katalysatoren und Aktivatoren. Die
Menge und Art des Härtungsmittels
wird zum größten Teil
von der Chemie des Bindemittelvorläufers abhängen.
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Radikalischer
Initiator
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Die Polymerisation des bzw. der bevorzugten
ethylenisch ungesättigten
Monomers bzw. Monomere oder Oligomers bzw. Oligomere findet über einen
radikalischen Mechanismus statt. Wenn eine Energiequelle ein Elektronenstrahl
ist, erzeugt der Elektronenstrahl freie Radikale, die die Polymerisation
einleiten. Jedoch liegt es im Rahmen dieser Erfindung, Initiatoren
selbst dann zu verwenden, wenn der Bindemittelvorläufer einem
Elektronenstrahl ausgesetzt wird. Wenn die Energiequelle Wärme, ultraviolettes
Licht oder sichtbares Licht ist, kann es sein, daß ein Initiator
vorhanden sein muß,
um freie Radikale zu erzeugen. Beispiele von Initiatoren (d.h. Photoinitiatoren),
die freie Radikale erzeugen, wenn sie ultraviolettem Licht oder
Wärme ausgesetzt
sind, schließen
organische Peroxide, Azo-Verbindungen, Chinone, Nitrosoverbindungen,
Acylhalogenide, Hydrazone, Mercapto-Verbindungen, Pyrylium-Verbindungen, Imidazole,
Chlortriazine, Benzoin, Benzoinalkylether, Diketone, Phenone und
deren Mischungen ein, sind jedoch nicht auf sie beschränkt. Beispiele kommerziell
erhältlicher
Photoinitiatoren, die bei Belichtung mit ultraviolettem Licht freie
Radikale erzeugen, schließen
IRGACURE 651 und IRGACURE 184 (die von Ciba Geigy Company, Hawthorne,
NJ kommerziell erhältlich
sind), und DAROCUR 1173 (das von Merck kommerziell erhältlich ist)
ein. Beispiele von Initiatoren, die bei Belichtung mit sichtbarem
Licht freie Radikale erzeugen, können
im US-Patent Nr. 4,735,632 gefunden werden. Andere Photoinitiatoren,
die bei Belichtung mit sichtbarem Licht freie Radikale erzeugen,
sind unter dem Handelsnamen IRGACURE 369 und IRGACURE 819 kommerziell
erhältlich
(die beide von Ciba Geigy Company kommerziell erhältlich sind).
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Typischerweise wird der Initiator
in Mengen verwendet, die beruhend auf dem Gewicht der Bindemittelvorläufer zwischen
0,1% und 10 Gew.% und vorzugsweise zwischen 0,5% und 2 Gew.% liegen.
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Zusätzlich wird es bevorzugt, den
Initiator im Bindemittelvorläufer
vor der Zugabe irgendeines teilchenförmigen Materials, wie den Schleifteilchen
und/oder dem Füllmittel
zu dispergieren, vorzugsweise gleichmäßig zu dispergieren.
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Im allgemeinen wird es bevorzugt,
daß der
Bindemittelvorläufer
einer Strahlungsenergie, vorzugsweise ultraviolettem Licht oder
sichtbarem Licht ausgesetzt wird. In einigen Fällen werden bestimmte Zusatzstoffe und/oder
Schleifteilchen ultraviolettes und sichtbares Licht absorbieren,
was es schwierig macht, den Bindemittelvorläufer richtig zu härten. Diese
Erscheinung trifft insbesondere auf Zerdioxid-Schleifteilchen und
Siliziumcarbid-Schleifteilchen zu. Es ist ziemlich unerwartet herausgefunden
worden, daß die
Verwendung von phosphathaltigen Photoinitiatoren, insbesondere von
acylphosphinoxidhaltigen Photoinitiatoren, dazu beiträgt, das
Problem zu überwinden.
Ein Beispiel eines solchen Photoinitiators ist 2,4,6-Trimethylbenzoyldiphenylphosphinoxid,
das von BASF Corporation, Charlotte, NC, unter der Handelsbezeichnung
LUCIRIN TPO kommerziell erhältlich
ist. Andere Beispiele kommerziell erhältlicher Acylphosphinoxide
schließen
DAROCUR 4263 und DAROCUR 4265 ein, die beide von Merck kommerziell
erhältlich
sind.
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Photosensibilisatoren
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Optional kann die Schleifschicht
Photosensibilisatoren oder Photoinitiatorsysteme enthalten, die
eine Polymerisation entweder in Luft oder in einer Inertatmosphäre, wie
Stickstoff bewirken. Diese Photosensibilisatoren oder Photoinitiatorsysteme
umfassen Verbindungen, die Carbonylgruppen oder tertiäre Aminogruppen und
deren Mischungen aufweisen. Unter den bevorzugten Verbindungen,
die Carbonylgruppen aufweisen, befinden sich Benzophenon, Acetophenon,
Benzil, Benzaldehyd, o-Chlorbenzaldehyde, Xanthon, Thioxanthon, 9,1
0-anthrachinon und andere aromatische Ketone, die als Photosensibilisatoren
dienen können.
Unter den bevorzugten tertiären
Aminen befinden sich Methyldiethanolamin, Ethyldiethanolamin, Triethanolamin,
Phenylmethylethanolamin und Dimethylaminoethylbenzoat. Im allgemeinen
kann die Menge des Photosensibilisators oder Photoinitiatorsystems
beruhend auf dem Gewicht der Bindemit telvorläufer von etwa 0,01 Gew.% bis etwa
10 Gew.%, bevorzugter von etwa 0,25 bis etwa 4.0 Gew.% variieren.
Beispiele von Photosensibilisatoren umfassen QUANTICURE ITX, QUANTICURE
QT-X, QUANTICURE
PTX, QUANTICURE EPD, die alle von Biddle Sawyer Corp. kommerziell
erhältlich
sind.
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Schleifgegenstand
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Der erfindungsgemäße Schleifgegenstand weist
eine Schleifschicht auf. Vorzugsweise ist die Schleifschicht an
einem Träger
gebunden, angeklebt oder anders befestigt. Die Schleifschicht ist
vorzugsweise in einer gewissen Weise texturiert, wie zum Beispiel
dadurch, daß die
Schleifschicht mehrere geformte Schleifverbundstoffe aufweist. Schleifverbundstoffe
können
präzise
geformt oder unregelmäßig geformt
sein und die Schleifschicht kann eine Kombination präzise geformter
Verbundstoffe und unregelmäßig geformter
Verbundstoffe aufweisen. Es wird bevorzugt, daß die Schleifverbundstoffe
präzise
geformt sind.
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Nun auf die Zeichnungsfiguren bezugnehmend,
werden die Merkmale einer bevorzugten Ausführungsform eines Schleifgegenstands 10 zur
Verwendung im Verfahren der Erfindung in 1 dargestellt. Der Gegenstand 10 kann
in irgendeiner einer Vielfalt von Formen, wie ein endloses Band,
ein Polster oder in einem bahnförmigen
Format bereitgestellt werden, die Fachleuten alle bekannt sind.
Wie gezeigt, weist der Schleifgegenstand 10 einen Träger 12 auf,
der auf einer Hauptoberfläche
desselben eine Schleifschicht trägt,
die aus mehreren Schleifverbundstoffen 16 besteht. Die
Schleifverbundstoffe 16 weisen ein Schleifmittel bzw. Schleifkorn
auf, das in einer Bindematrix, wie einem Bindemittel 15 dispergiert
ist. In einem Aspekt besteht das Schleifmittel aus Diamantperlenschleifteilchen 14,
die im Bindemittel 15 dispergiert sind. Die Schleifverbundstoffe 16 enthalten
ferner von etwa 40% bis etwa 60% (nicht gezeigtes) Füllmittel.
Vorzugsweise weist das Bindemittel multifunktionelle Acrylate auf,
am bevorzugtesten eine Mischung aus Tris(hydroxyethyl)isocyanurat und
Trimethylolpropantriacrylat. Das Bindemittel 15 bindet
typischerweise die Schleifverbundstoffe 16 am Träger 12.
Optional kann eine Vorappretur-Beschichtung oder Haftschicht 13 zwischen
den Schleifverbundstoffen 16 und dem Träger 12 angeordnet
sein. Die Schleifverbundstoffe 16 weisen vorzugsweise eine
erkennbare Form auf. Anfänglich
wird es bevorzugt, daß die
Diamantperlenschleifteilchen 14 nicht über die Oberfläche des Bindemittels 15 hinaus
vorstehen. Wenn der Schleifgegenstand 10 verwendet wird,
um eine Oberfläche
zu schleifen, löst
sich der Schleifverbundstoff auf, um unbenützte Diamantperlenschleifteilchen 14 freizulegen,
die zum Schleifen zur Verfügung
stehen.
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Der Schleifverbundstoff kann in irgendeiner
einer Vielfalt von Formen hergestellt werden. Typischerweise ist
der Wert der Querschnitt-Oberflächengröße auf der
Grundseite der Form, die in Kontakt mit dem Träger steht, größer als
das distale Ende des Verbundstoffs, der vom Träger beabstandet ist. Die Form
des Verbundstoffs kann aus irgendeiner einer Vielfalt von Formen
ausgewählt
werden, wie zum Beispiel aus würfelförmig, blockförmig, zylindrisch,
prismatisch, ein Pfeiler mit rechteckigem Querschnitt, pyramidenförmig, pyramidenstumpfförmig, kegelförmig, kegelstumpfförmig, kreuzförmig, pfeilerförmig mit
einer ebenen Oberseite. Eine andere Form ist halbsphärisch, und
dies wird ferner in PCT WO 95/22436 beschrieben. Der resultierende Schleifgegenstand
kann eine Mischung aus unterschiedlichen Schleifverbundstofformen
aufweisen.
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Die Grundflächen der Schleifverbundstoffe
können
aneinander anstoßen,
oder alternativ können
die Grundflächen
benach barter Schleifverbundstoffe um einen gewissen festgelegten
Abstand getrennt sein. Es ist zu verstehen, daß diese Definition des Aneinanderstoßens auch
eine Anordnung abdeckt, wo aneinandergrenzende Verbundstoffe einen
gemeinsamen Materialsteg oder eine brückenförmige Struktur teilen, die
gegenüberliegende
Seitenwände
der Verbundstoffe berührt
und sich zwischen ihnen erstreckt. Das Materialsteg kann aus demselben
Schmirgelbrei gebildet werden, der verwendet wird, um die Schleifverbundstoffe
zu bilden.
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Eine bevorzugte Form der Schleifverbundstoffe 16 ist
im allgemeinen ein Pyramidenstumpf, der eine ebene Oberseite 18 und
eine Grundseite 20 aufweist, die nach außen ausgestellt
ist, wie in 1 gezeigt.
Es wird bevorzugt, daß die
Höhe H
der Schleifverbundstoffe 16 über den beschichteten Schleifgegenstand 10 konstant
ist, jedoch ist es möglich,
Schleifverbundstoffe mit variierenden Höhen zuzulassen. Die Höhe H der Verbundstoffe
kann einen Wert von etwa 10 bis etwa 1500 Mikrometer, vorzugsweise
etwa 25 bis etwa 1000 Mikrometer, bevorzugter von etwa 100 bis etwa
600 Mikrometer und am bevorzugtesten von etwa 300 bis etwa 500 Mikrometer
aufweisen.
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Es wird bevorzugt, daß die Grundflächen 20 benachbarter
Schleifverbundstoffe durch einen Stegbereich 22 voneinander
getrennt sind. Es wird angenommen, daß dieser Stegbereich 22 oder
diese Trennung ein Mittel bereitstellt, es zuzulassen, daß das Fluidmedium
frei zwischen den Schleifverbundstoffe fließt, was folglich zu einer besseren
Abtragungsrate, Oberflächenbeschaffenheit
oder erhöhten
Glasoberflächen-Ebenheit beiträgt. Der
Abstand der Schleifverbundstoffe kann von etwa 0,3 Schleifverbundstoffen
pro linearen cm bis etwa 100 Schleifverbundstoffe pro linearen cm,
vorzugsweise zwischen etwa 0,4 Schleifverbundstoff pro linearen
cm bis etwa 20 Schleifverbundstoffe pro linearen cm, bevorzugter
zwischen etwa 0,5 Schleifverbandstoffe pro linearen cm bis etwa
10 Schleifverbundstoffe pro linearen cm, und am bevorzugtesten zwischen
etwa 6 Schleifverbundstoffe pro linearen cm bis etwa 7 Schleifverbundstoffe
pro linearen cm variieren.
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In einem Aspekt des Schleifgegenstands
gibt es eine Flächenabstandsdichte
von mindestens 5 Schleifverbundstoffe/cm2 und
vorzugsweise mindestens 30 Schleifverbundstoffe/cm2.
In einer weiteren Ausführungsform
der Erfindung liegt die Flächenabstandsdichte
der Verbundstoffe zwischen etwa weniger als 1 bis etwa 12000 Schleifverbundstoffe/cm2.
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Wo ein Pfeiler mit rechteckigem Querschnitt
oder pyramidenstumpfförmiger
Form verwendet wird, weist die Grundfläche 20 im allgemeinen eine
Länge von
etwa 100 bis etwa 500 Mikrometer auf. Die Seiten, die die Schleifverbundstoffe
bilden, können
gerade oder spitz zulaufend sein. Wenn die Seiten spitz zulaufend sind,
ist es im allgemeinen leichter, die Schleifverbundstoffe 16 aus
den Hohlräumen
der Herstellungswerkzeugs zu entfernen, wie unten erläutert wird.
Der Winkel „A" in 1 wird von einer imaginären vertikalen
Linie gemessen, die die Grundfläche 20 der
Schleifverbundstoffs 16 an dem Punkt schneidet, wo sie
den Stegbereich 22 zwischen den Schleifverbundstoffen 16 trifft,
(d.h. die imaginäre
Linie ist normal zum Stegbereich 22). Der Winkel „A" kann zwischen etwa
1 Grad und etwa 75 Grad, vorzugsweise zwischen etwa 2 Grad und etwa 50
Grad, bevorzugter zwischen etwa 3 Grad und etwa 35 Grad, und am
bevorzugtesten zwischen etwa 5 Grad und etwa 15 Grad liegen.
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In einem Schleifverfahren kann der
Schleifgegenstand in der Form eines Polsters vorgesehen sein und
der Träger 12 des
Gegenstand 10 kann, wie mit einem Haftklebemittel, an einen
Unterpolster, das aus Polymermaterial, wie zum Beispiel Polycarbonat
besteht, oder an ein Urethan-Trägerpolster
oder ein Silikonschaumpolster angebracht sein. Das Polster ist typischerweise
an einem weicheren Schaumpolster angebracht, das für den Schleifgegenstand
während
des Polierens ein Kissen bereitstellt. Das Schaumpolster wird dann
einschließlich
des Schleifgegenstands auf einem Poliermaschinentisch montiert oder
kann direkt einem Poliermaschinentisch angebracht werden.
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Nun auf 2 bezugnehmend, wird eine weitere bevorzugte
Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Schleifgegenstands 10' in einer Schnittansicht
dargestellt. In dieser Ausführungsform
sind die Schleifverbundstoffe 16' abgeschnittene Kugeln. Der Schleifgegenstand 10' weist einen
gewebten Polyesterträger 12' auf, der auf
einer Hauptoberfläche
mit einer thermoplastischen Polyester-Vorappreturbeschichtung 13' versiegelt
ist. Auf die gehärtete
Vorappreturbeschichtung 13' wird
ein Brei durch ein (nicht gezeigtes) Sieb aufgetragen, wobei der
Brei Schleifteilchen und den Bindemittelvorläufer aufweist. Die Verbundstoffe 16' können in
ihrer Größe und Form
variieren und können
zufällig
oder gleichmäßig auf
der Vorappreturbeschichtung 13' verteilt sein. Vorzugsweise erscheinen
die Verbundstoffe 16' in
der Draufsicht kreisförmig
und weisen denselben Durchmesser auf.
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Unabhängig von der Form der einzelnen
Schleifverbundstoffe werden vorzugsweise etwa 20% bis etwa 90%,
bevorzugter etwa 40% bis etwa 70%, und am bevorzugtesten etwa 50a bis
etwa 60% der Oberflächengröße des Trägers durch
Schleifverbundstoffe bedeckt sein. Zusätzlich weisen die präzise geformten
Verbundstoffe einen Bodenabschnitt auf, der eine Oberflächengröße definiert,
die nicht mehr als 50%, bevorzugter nicht mehr als 25% und am bevorzugtesten
nicht mehr als 15% größer als
die Größe der äußersten
Oberfläche der
Verbundstoffe ist. Die äußerste Oberfläche der
Verbundstoffe stellt eine Ar beitsfläche der Schleifschicht darin
bereit, daß die äußerste oder
Arbeitsfläche
das Werkstück
während
des hierin beschriebenen Schleifverfahrens berühren wird. Wenn das Schleifverfahren
durchgeführt
wird, werden sich die Verbundstoffe all-mählich
abnutzen, wodurch frische oder unbenutzte Schleifteilchen zum fortgesetzten
Schleifen freigelegt werden, während
gleichzeitig die Arbeitsfläche
des Schleifgegenstands neu definiert wird.
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Wie erwähnt, können Schleifgegenstände, die
in der Erfindung nützlich
sind, in der Form von Schleifpolstern, endlosen Bändern oder
in einem Bahnformat vorliegen. Andere Ausführungsformen können Fachleute
bekannt sein, und die Erfindung soll nicht auf die Verwendung eines
Typs Schleifgegenstand gegenüber
einem anderen begrenzt sein. Es sollte erkannt werden, daß Schleifgegenstände, die
in der Erfindung nützlich sind,
herkömmlicher
beschichtete Schleifgegenstände
darin aufweisen kann, daß die
Gegenstände
eine Schleifschicht aufweisen können,
die die obenerwähnten
Verbundstoffe nicht enthält.
Typischerweise wird der Schleifgegenstand eine Schleifschicht aufweisen,
die in einer gewissen Weise texturiert ist, um eine äußerste Oberfläche mit
diskreten Flächen
darauf, die in der Lage sind, die Oberfläche des Werkstücks zu berühren, und
Kanäle
oder Flächen
in der Schleifschicht bereitzustellen, die so dimensioniert sind,
daß sie
Abfall oder „Schleifabfall" von der Oberfläche des
Werkstücks
wegführen.
Beispielhafte Gegenstände
werden eine Schleifschicht aufweisen, die mehrere Berührungsmerkmale
mit einer Dimension aufweist, die größer als etwa 0,02 mm und kleiner
als etwa 5 mm sind, gemessen in die Richtung der Relativbewegung
des Gegenstands im Schleifverfahren. Ein solcher Gegenstand kann
mehrere Berührungsflächen im
Arbeitsbereich des Gegenstands aufweisen, wobei die Berührungsflächen weniger
als 75%, vorzugsweise weniger als 50% der Fläche der gesamten Schleifschicht
aufweisen. Typischerweise mindestens 5%, vorzugsweise mindestens
25% der Schleifschicht werden Merkmale aufweisen, die mindestens
10 Mikrometer unter der Berührungsfläche liegen.
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Verfahren zur Herstellung des Schleifgegenstands,
der präzise
geformte Schleifverbundstoffe aufweist Ein Schleifgegenstand der
vorliegenden Erfindung kann hergestellt werden, indem zuerst ein
Schmirgelbrei hergestellt wird, indem ein Bindemittelvorläufer und
Schleifteilchen, vorzugsweise Diamant oder Diamantperlenschleifteilchen,
ein Füllmittel
und erwünschte
optionale Zusatzstoffe durch irgendeine geeignete Mischtechnik miteinander
kombiniert werden. Beispiele von Mischtechniken umfassen Mischen
mit niedriger Scherung und hoher Scherung, wobei Mischen mit hoher
Scherung bevorzugt wird. Es kann auch Ultraschallenergie in Kombination
mit dem Mischungsschritt genutzt werden, um die Viskosität des Schmirgelbreis
zu senken. Typischerweise werden die Schleifteilchen allmählich dem
Bindemittelvorläufer
hinzugegeben. Es wird bevorzugt, daß der Schmirgelbrei eine homogene
Mischung des Bindemittelvorläufers,
der Schleifteilchen, des Füllmittels
und der optionalen Zusatzstoffe ist. Falls notwendig, kann Wasser
und/oder ein Lösungsmittel
hinzugegeben werden, um die Viskosität zu senken. Die Menge der
Luftblasen im Schmirgelbrei kann minimiert werden, indem entweder
während
oder nach dem Mischungsschritt durch Absaugen ein Unterdruck erzeugt
wird. In einigen Fällen
wird es bevorzugt, den Schmirgelbrei im allgemeinen im Bereich von
etwa 30°C
bis etwa 70°C zu
erwärmen,
um die Viskosität
zu senken. Es ist wichtig, daß der
Schmirgelbrei vor der Beschichtung überwacht wird, um eine Rheologie
sicherzustellen, die gut beschichtet und in der sich die Schleifteilchen
und anderen Füllmittel
vor der Beschichtung nicht absetzen.
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Um eine präzise geformte Schleifschicht
zu erhalten, wird der Bindemittelvorläufer im wesentlichen erstarren
oder aushärten
gelassen, während
der Schmirgelbrei in den Hohlräumen
eines Herstellungswerkzeugs vorhanden ist. Alternativ wird das Herstellungswerkzeug
vor dem wesentlichen Aushärten
vom Bindemittelvorläufer
entfernt, was zu zusammengesackten, etwas unregelmäßig geformten
Seitenwänden
führt.
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Das bevorzugte Verfahren zur Herstellung
des Schleifgegenstands, der präzise
geformte Schleifverbundstoffe aufweist, verwendet ein Herstellungswerkzeug,
das mehrere Hohlräume
enthält,
die so geformt sind, daß sie
die gewünschten
Schleifverbundstoffe bereitstellen. Die Anzahl der Hohlräume pro
Einheitsfläche führt zu einem
Schleifgegenstand, der eine entsprechende Anzahl von Schleifverbundstoffen
innerhalb der gleich großen
Einheitsfläche
aufweist. Diese Hohlräume
können
irgendeine geometrische Form, wie ein Zylinder, eine Kuppel, Pyramide,
Pfeiler mit rechteckigem Querschnitt, Pyramidenstumpf, Prisma, Würfel, Kegel, Kegelstumpf
oder dergleichen aufweisen. Die Hohlräume können in jeder geeigneten Form
bereitgestellt werden, um die hierin beschriebenen Verbundstoffe
bereitzustellen. Die Abmessungen der Hohlräume werden so ausgewählt, daß die gewünschte Anzahl
Schleifverbundstoffe pro Einheitsfläche erzielt wird. Die Hohlräume des
Herstellungswerkzeugs können
in einem punktförmigen
Muster mit Zwischenräumen
zwischen benachbarten Hohlräumen
vorliegen, oder die Hohlräume
können
aneinander anstoßen.
Hohlraummerkmale benachbarter Reihen oder Spalten von Hohlräumen können miteinander
verzahnt sein, oder es kann Lücken
zwischen benachbarten Reihen oder Spalten geben, vorausgesetzt,
daß die
Hohlräume
in Reihen oder Spalten angeordnet sind. Die Reihen oder Spalten
der Hohlräume,
falls vorhanden, brauchen nicht orthogonal zu sein.
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Der Schmirgelbrei kann in die Hohlräume des
Herstellungswerkzeugs durch irgendeine herkömmliche Technik, wie Düsenbeschichtung,
Unterdruck-Düsenbeschichtung,
Sprühen,
Walzenbeschichtung, Übertragungsbeschichtung,
Rakelbeschichtung und dergleichen aufgetragen werden. Wenn das Herstellungswerkzeug
Hohlräume
enthält,
die entweder ebene Oberseiten oder verhältnismäßig gerade Seitenwände aufweisen,
dann wird es bevorzugt, Unterdruck während der Beschichtung zu verwenden,
um den Lufteinschluß in oder
benachbart zu dem Harz zu minimieren, das in den Hohlräumen des
Werkzeugs abgeschieden wird.
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Das Herstellungswerkzeug kann ein
Band, eine Platte, eine durchgehende Platte oder Bahn, eine Beschichtungswalze,
wie eine Tiefdruckwalze, eine Buchse, die an einer Beschichtungswalze
angebracht ist, oder ein Stempel sein. Das Herstellungswerkzeug
kann aus Metall bestehen, das eine nickelplattierte Oberfläche aufweist,
Metallegierungen, Keramik oder Kunststoff bestehen. Weitere Informationen über Herstellungswerkzeuge,
ihre Herstellung, Materialien, usw. können in den US-Patenten Nr.
5,152,917 (Pieper et al.) und 5,435,816 (Spurgeon et al.) gefunden
werden. Ein bevorzugtes Herstellungswerkzeug ist ein thermoplastisches
Herstellungswerkzeug, das durch eine Metallurform geprägt wird.
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Wenn der Schmirgelbrei einen wärmehärtenden
Bindemittelvorläufer
aufweist, muß der
Bindemittelvorläufer
ausgehärtet
oder polymerisiert werden. Diese Polymerisation wird im all-gemeinen eingeleitet,
indem er einer Energiequelle ausgesetzt wird. Im allgemeinen hängt die
Energiemenge von verschiedenen Faktoren, wie der Bindemittelvorläuferchemie,
den Abmessungen des Schmirgelbreis, der Menge und Art der Schleifteilchen,
der Menge und Art des Füllmittels
und der Menge und Art der optionalen Zusatzstoffe ab. Strahlungsenergie
ist die bevorzugte Energiequelle. Geeignete Strahlungsenergiequellen
schließen
Elektronenstrahlen, ultraviolettes Licht oder sichtbares Licht ein.
Elektronenstrahlung kann mit einem Energiepegel von etwa 0,1 bis
etwa 10 Mrad verwendet werden. Ultraviolette Strahlung bezeichnet
nicht teilchenförmige
Strahlung, die eine Wellenlänge
innerhalb des Bereichs von etwa 200 bis etwa 400 Nanometern, vorzugsweise
innerhalb des Bereichs von etwa 250 bis 400 Nanometern aufweist.
Die bevorzugte Ausgangsleistung der Strahlungsquelle beträgt 118 bis
236 Watt/cm. Sichtbare Strahlung bezeichnet nicht teilchenförmige Strahlung,
die eine Wellenlänge
innerhalb des Bereichs von etwa 400 bis etwa 800 Nanometern, vorzugsweise
im Bereich von etwa 400 bis etwa 550 Nanometern aufweist.
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Nachdem das Herstellungswerkzeug
beschichtet ist, werden der Träger
und der Schmirgelbrei durch irgendeine geeignete Einrichtung in
Kontakt gebracht, so daß der
Schmirgelbrei die Vorderseite des Trägers benetzt. Der Schmirgelbrei
wird dann zum Beispiel mittels einer Kontaktquetschwalze mit dem
Träger
in Kontakt gebracht. Danach wird eine gewisse Form Energie, wie
hierin beschrieben, durch eine Energiequelle in den Schmirgelbrei übertragen,
um mindestens teilweise den Bindemittelvorläufer zu härten. Zum Beispiel kann das
Herstellungswerkzeug aus einem transparenten Material (z.B. Polyester,
Polyethylen oder Polypropylen) bestehen, um Lichtstrahlung zu dem
Brei durchzulassen, der in den Hohlräumen im Werkzeug enthalten
ist. Mit den Ausdruck „teilweise
härten" wird gemeint, daß der Bindemittelvorläufer zu
einem solchen Zustand polymerisiert wird, daß der Schmirgelbrei nicht fließt, wenn
der Schmirgelbrei vom Herstellungswerkzeug entfernt wird. Der Bindemittelvorläufer, falls
er nicht voll-ständig ausgehärtet ist,
kann durch irgendeine Energiequelle vollständig ausgehärtet werden, nachdem er vom
Herstellungswerkzeug entfernt ist. Weitere Details der Verwendung
eines Herstellungswerkzeugs, um den Schleifgegenstand gemäß diesem
bevorzugten Verfahren herzustellen, werden ferner in den US-Patenten Nr. 5,152,917
(Pieper et al.) und 5,435,816 (Spurgeon et al.) beschrieben.
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In einer weiteren Variation dieses
ersten Verfahrens kann der Schmirgelbrei auf den Träger und
nicht in die Hohlräume
des Herstellungswerkzeugs beschichtet werden. Der mit Schmirgelbrei
beschichtete Träger wird
dann in Kontakt mit dem Herstellungswerkzeug gebracht, so daß der Schmirgelbrei
in die Hohlräume
des Herstellungswerkzeugs fließt.
Die restlichen Schritte, den Schleifgegenstand herzustellen, sind
dieselben, wie oben detailliert dargestellt. In Bezug auf dieses
Verfahren wird es bevorzugt, daß der
Bindemittelvorläufer durch
Strahlungsenergie ausgehärtet
wird. Die Strahlungsenergie kann durch den Träger und/oder durch das Herstellungswerkzeug
durchgelassen werden. Wenn die Strahlungsenergie entweder durch
den Träger
oder das Herstellungswerkzeug durchgelassen wird, dann sollten der
Träger
oder das Herstellungswerkzeug die Strahlungsenergie nicht nennenswert
absorbieren. Zusätzlich
sollte die Strahlungsenergiequelle den Träger oder das Herstellungswerkzeug
nicht nennenswert beeinträchtigen.
Zum Beispiel kann ultraviolettes Licht durch einen Polyesterfilmträger durchgelassen
werden.
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Alternativ kann, wenn das Herstellungswerkzeug
aus bestimmten Materialien, wie Polyethylen, Polypropylen, Polyester,
Polycarbonat, Poly(ethersulfon), Poly(Methylmethacrylat), Polyurethanen,
Polyvinylchlorid oder deren Kombinationen besteht, ultraviolettes
oder sichtbares Licht durch das Herstellungswerkzeug und in den
Schmirgelbrei durchgelassen werden. In einigen Fällen wird es bevorzugt, W- Stabilisatoren und/oder
Antioxidationsmittel in das thermoplastische Herstellungswerkzeug
einzubauen. Für
auf Thermoplasten beruhende Herstellungswerkzeuge sollten die Arbeitbedingungen
zur Herstellung des Schleifgegenstands so eingestellt werden, daß keine übermäßige Wärme erzeugt
wird. Wenn übermäßige Wärme erzeugt
wird, kann diese das thermoplastische Werkzeug verzerren oder schmelzen.
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Nachdem der Schleifgegenstand hergestellt
ist, kann er gebogen und/oder angefeuchtet werden, bevor er in eine
geeignete Form/Gestalt umgearbeitet wird, bevor der Schleifgegenstand
verwendet wird.
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Verfahren zur Herstellung eines Schleifgegenstands,
der nicht-präzise
geformte Schleifverbundstoffe aufweist Ein weiteres Verfahren zur
Herstellung des Schleifgegenstands betrifft ein Verfahren, in dem
die Schleifverbundstoffe nicht-präzise bzw. unpräzise geformt
sind oder unregelmäßig geformt
sind. In diesem Verfahren wird der Schmirgelbrei einer Energiequelle
ausgesetzt, sobald der Schmirgelbrei vom Herstellungswerkzeug entfernt
ist. Der erste Schritt ist es, die Vorderseite des Trägers mit
einem Schmirgelbrei durch irgendeine herkömmliche Technik zu beschichten,
wie durch eine Tropfdüsen-Auftragmaschine,
Walzenauftragmaschine, Rakelauftragmaschine, Gießauftragmaschine, Unterdruckdüsen-Auftragmaschine oder
eine Düsenauftragmaschine.
Falls erwünscht,
ist es möglich,
den Schmirgelbrei zu erwärmen
und/oder den Brei vor der Beschichtung Ultraschallwellen auszusetzen,
um die Viskosität
zu senken. Danach wird die Schmirgelbrei-/Träger-Kombination in Kontakt
mit einem Herstellungswerkzeug gebracht. Das Herstellungswerkzeug kann
derselbe Typ Herstellungswerkzeug sein, der oben beschrieben wurde.
Das Herstellungswerkzeug weist eine Reihe von Hohlräumen auf,
und der Schmirgelbrei fließt
in die Hohlräume.
Nach der Entfernung des Schmirgelbreis aus dem Herstellungswerkzeug
wird der Schmirgelbrei ein Muster aufweisen, das damit verbunden
ist; das Muster der Schleifverbundstoffe wird aus den Hohlräumen im
Herstellungswerkzeug gebildet. Anschließend an die Entfernung wird
der mit Schmirgelbrei beschichtete Träger einer Energiequelle ausgesetzt,
um die Polymerisation des Bindemittelvorläufers einzuleiten und so die
Schleifverbundstoffe zu bilden. Es wird im allgemeinen bevorzugt,
daß die
Zeit zwischen dem Lösen
des mit Schmirgelbrei beschichteten Trägers aus dem Herstellungswerkzeug
bis zum Aushärten
des Bindemittelvorläufers
verhältnismäßig minimal
ist. Wenn diese Zeit zu lang ist, wird der Schmirgelbrei fließen und
das Muster wird in einem solchen Maß verzerrt, daß das Muster
im wesentlichen verschwindet.
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In einer weiteren Variation dieses
Verfahrens kann der Schmirgelbrei in die Hohlräume des Herstellungswerkzeugs
und nicht auf den Träger
beschichtet werden. Der Träger
wird dann mit dem Herstellungswerkzeug in Kontakt gebracht, so daß der Schmirgelbrei
den Träger
benetzt und an ihm haftet. In dieser Variation kann zum Beispiel
das Herstellungswerkzeug eine Tiefdruckwalze sein. Die restlichen
Schritte, den Schleifgegenstand herzustellen, sind dieselben, wie
oben detailliert dargestellt.
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Noch eine weitere Variation ist es,
den Schmirgelbrei durch ein Sieb zu sprühen oder zu beschichten, um
ein Muster zu erzeugen. Dann wird der Bindemittelvorläufer ausgehärtet oder
erstarren gelassen, um die Schleifverbundstoffe zu bilden.
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Eine weitere Technik, einen Schleifgegenstand
herzustellen, der eine Schleifschicht mit einem zugehörigen Muster
oder einer Textur aufweist, ist es, einen Träger bereitzustellen, der geprägt ist,
und dann den Schmirgelbrei über
den Träger
zu beschichten. Die Schleifschicht folgt der Kontur des geprägten Trägers, um ein
Muster oder eine texturierte Beschichtung bereitzustellen.
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Noch ein weiteres Verfahren, einen
Schleifgegenstand herzustellen, wird im US-Patent Nr. 5,219,462 beschrieben.
Ein Schmirgelbrei wird in die Vertiefungen eines geprägten Trägers beschichtet.
Der Schmirgelbrei enthält
Schleifteilchen, Bindemittelvorläufer
und ein Treibmittel. Der resultierende Aufbau wird solchen Bedingungen
ausgesetzt, daß das
Treibmittel bewirkt, daß sich
der Schmirgelbrei über
die Vorderseite des Trägers
ausdehnt. Danach wird der Bindemittelvorläufer erstarren gelassen, um
ein Bindemittel zu bilden, und der Schmirgelbrei wird in Schleifverbundstoffe
umgearbeitet.
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Der Schleifgegenstand kann abhängig von
der gewünschten
Anordnung zum Glaspolieren in jede gewünschte Gestalt oder Form umgearbeitet
werden. Dieses Umarbeiten kann durch Spalten, Abstanzen, Wasserstrahlschneiden
oder irgendein geeignetes Mittel durchgeführt werden.
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Es wird auch erkannt werden, daß noch andere
Schleifgegenstände
zur Verwendung im Verfahren der Erfindung geeignet sein können. Ein
weiteres Verfahren, einen Schleifgegenstand herzustellen, ist es,
mehrere Schleifagglomerate an einen Träger zu binden. Diese Schleifagglomerate
weisen mehrere Schleifteilchen auf, die miteinander verbunden sind,
um mittels eines ersten Bindemittels eine geformte Masse zu bilden.
Die resultierenden Schleifagglomerate werden dann in einem zweiten
Bindemittelvorläufer
dispergiert und auf einen Träger
beschichtet. Der zweite Bindemittelvorläufer kann auf den Träger durch
Rakelbeschichtung, Walzenbeschichtung, Sprühen, Gravurbeschichtung, Düsenbeschichtung,
Gießbeschichtung
oder andere herkömmliche
Beschichtungstechniken aufgetragen werden, und wird danach einer
Energiequelle ausgesetzt, um den Bindemittelvorläufer erstarren zu lassen, um
ein ausgehärtetes
oder gehärtetes
Bindemittel zu bilden.
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Eine weitere Ausführungsform des Schleifgegenstands
ist jene, die in der US-Patenturkunde Nr. 5,341,609 von Gorsuch
et al. beschrieben wird, deren Offenbarung als Verweisquelle hierin
aufgenommen wird. Entsprechend können
Schleifbänder,
die unter der Handelsbezeichnung 3MTM Flexible Diamond Belts kommerziell
erhältlich
sind, und von Minnesota Mining and Manufacturing Company of St.
Paul, Minnesota erhältlich
sind, im Verfahren der Erfindung nützlich sein. Diese Bänder stellen
typischerweise eine Schleiffläche bereit,
die an einem Träger
befestigt ist, wobei das Schleifmittel ein beschichtetes Schleifband
ist, das einen Schleifschicht aufweist, die an einem flexiblen Trägermaterial
angebracht ist. Der Träger
weist mindestens eine flexible Unterlage und eine Heißschmelz-Klebemittelschicht
auf und liegt in der Form eines länglichen Streifens vor, der
aneinanderstoßenden
komplementäre
Enden aufweist, wobei die Heißschmelz-Klebemittelschicht über die
aneinanderstoßenden
Enden kontinuierlich ist, um eine Klebestelle bereitzustellen. Dieses
beschichtete Schleifband weist über
seine gesamte Länge
im wesentlichen dieselbe Dicke auf. Die Breite des beschichteten
Schleifgegenstands weist eine Breite auf, die gleich der Breite
des länglichen
Streifens ist. Die Schleifschicht besteht aus einer Schicht eines
Maschenmaterials, auf das eine Schicht aus Metall (z.B. Nickel)
galvanisch abgeschieden wird, und in die Schleifkörnchen eingebettet
sind. Das beschichtete Maschenmaterial wird typischerweise auf eine
Hauptoberfläche
des Trägermaterials
oder im Fall eines Einzelschichtträgers alternativ auf die Klebemittelschicht
laminiert. Besondere 3MTM Flexible Diamond Belts, von denen erwartet
wird, daß sie
in der Praxis der Erfindung eine Gebrauchseignung zeigen, sind Bänder, die
Dia manten von 20, 10 und 6 Mikrometern aufweisen, wie das 3MTM Flexible
Diamond Belt Modell 3M 6459J Typ TW/P/18.
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Bei der erfindungsgemäßen Behandlung
von Glasoberflächen
erreicht das erfinderische Verfahren den Schleifabschnitt des Glasnachbearbeitungsverfahrens,
wobei das Glas im wesentlichen ohne den muscheligen Bruch geschliffen
wird, der normalerweise beim groben Glasschleifen zu sehen ist.
Dies wird in der vorliegenden Erfindung durch die Verwendung der
obenerwähnten
flexiblen Schleifmaterialien und die Anwendung der Schleifmittel
auf eine Glasoberfläche
mit hohen Geschwindigkeiten erreicht, um hohe Abtragungsraten bereitzustellen.
Insbesondere wird das Verfahren der vorliegenden Erfindung erreicht,
indem die Schleifoberfläche
eines flexiblen Schleifgegenstands mit der Oberfläche eines
Glaswerkstücks
in Kontakt gebracht wird und danach die Glasoberfläche geschliffen
wird, indem das Werkstück
relativ zur Schleifschicht des flexiblen Schleifgegenstands bewegt
wird. In diesem Verfahren beträgt
die Relativgeschwindigkeit des Schleifgegenstands relativ zur Oberfläche des
Glases mindestens etwa 16,5 Metern pro Sekunde (m/s) oder eine Umfangsgeschwindigkeit
von 3300 ft/min (sfpm), typischerweise zwischen etwa 16,5 m/qs und
etwa 55 m/s (10000 sfpm) und vorzugsweise mehr als etwa 33 m/s (6700
sfpm).
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Fachleute werden verstehen, daß die Erfindung
nicht auf eine spezifische Oberflächengeschwindigkeit beschränkt ist
und daß andere
Oberflächengeschwindigkeiten
geeignet sein können.
Jedoch sollte die Relativgeschwindigkeit der Glasoberfläche und
des Schleifgegenstands im allgemeinen ausreichend sein, um eine Abtragungsrate
von mehr als etwa 1 Mikrometer pro Minute, vorzugsweise zwischen
etwa 7 Mikrometer pro Minute und etwa 150 Mikrometer pro Minute
bereitzustellen, um eine mittlere Endoberflächenrauhigkeit Ra auf dem
Glaswerkstück
von weniger als etwa 0,030 Mikrometer bereitzustellen.
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Nachdem das Schleifen vollendet ist,
kann die Oberfläche
des geschliffenen Glases unter optischer Differential-Interferenzkontrast-Mikroskopie
untersucht werden. Vorzugsweise wird die geschliffene Oberfläche bei
500× Vergrößerung ein
Muster von feinen Riefen mit einem kleinen oder keinen beobachtbaren
muscheligen Bruch oder anderen tiefen Kratzern zeigen, die sich
unter die behandelte Oberfläche
des Glases erstrecken. Typischerweise wird die mittlere Endoberflächenrauhigkeit
Ra kleiner als 0,20 Mikrometer, vorzugsweise
kleiner als 0,10 Mikrometer und bevorzugter kleiner als etwa 0,030
Mikrometer sein.
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Das Schleifverfahren wird vorzugsweise
in die Anwesenheit einer Flüssigkeit
durchgeführt,
die zwischen den Schleifgegenstand und die Glasoberfläche eingeleitet
wird. Die Flüssigkeit
dient dazu, eine übermäßige Erwärmung während des
Schleifverfahrens zu verhindern, während sie auch die Grenzfläche zwischen
dem Gegenstand und dem Werkstück
während
des Schleifens kühlt.
Die Flüssigkeit
wäscht
auch den Schleifabfall von der Poliergrenzfläche ab. „Schleifabfall" wird verwendet,
um das tatsächliche
Schleifmehl zu beschreiben, das durch den Schleifgegenstand abgeschliffen
wird. Folglich ist es wünschenswert,
den Schleifabfall von der Grenzfläche zu entfernen. Polieren
in der Gegenwart einer Flüssigkeit
kann auch zu einer feineren Beschaffenheit auf der Werkstückoberfläche führen.
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Geeignete Flüssigkeiten weisen auf Wasser
beruhende Lösungen
auf, die eines oder mehreres des folgenden aufweisen: Amine, Mineralöl, Waschpetroleum,
Leichtbenzin, wasserlösliche
Emulsionen von Ölen, Polyethylenimin,
Ethylenglykol, Monoethanolamin, Diethanolamin, Triethanolamin, Propylenglykol, Aminborat, Borsäure, Amincarboxylat,
Pineöl,
Indole, Thioaminsalz, Amide, Hexahydro-1,3,5-triethyltriazin, Karbonsäuren, Natrium-2-mercaptobenzothiazol,
Isopropanolamin, Triethylendiamin-Tetraessigsäure, Propylenglykolmethylether,
Benzotriazol, Natrium-2-pyridinthiol-l-oxid, Hexylenglykol.
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Kommerziell erhältliche Schmiermittel schließen zum
Beispiel jene ein, die bekannt sind unter den Handelsbezeichnungen
BUFF-O-MINT (kommerziell erhältlich
von Ameratron Products), CHALLENGE 300HT oder 605HT (kommerziell
erhältlich
von Intersurface Dynamics), CIMTECH GL2015, CIMTECH CX-417 und CIMTECH
100 (CIMTECH ist von Milacron kommerziell erhältlich), DIAMOND KOOL oder
HEAVY DUTY (kommerziell erhältlich
von Rhodes), K-40 (kommerziell erhältlich von LOH Optical), QUAKER
101 (kommerziell erhältlich
von Quaker State), SYNTILO 9930 (kommerziell erhältlich von Castrol Industrial),
TRIM HM oder TRIM VHP E320 (kommerziell erhältlich von Master Chemical),
LONG-LIFE 20/20 (kommerziell erhältlich
von NCH Corp), BLASECUT 883 (kommerziell erhältlich von Blaser Swisslube),
ICF-31NF (kommerziell erhältlich von
Du Bois), SPECTRA-COOL (kommerziell erhältlich von Salem), SUBCOOL
K-11 (kommerziell erhältlich von
Texas Ntal), Chem Cool 9016 (kommerziell erhältlich von Brent America),
AFG-T (kommerziell erhältlich von
Noritake), SAFETY-COOL 130 (kommerziell erhältlich von Castrol Industrial),
und RUSTLICK (kommerziell erhältlich
von Devoon). Diese Flüssigkeiten
können
zur Verwendung mit Wasser gemischt werden.
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Befestigungseinrichtung
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Wenn der Schleifgegenstand in der
Form eines Polsters vorliegt, kann der Gegenstand am Unterpolster
oder Schleiftisch durch eine Befestigungseinrichtung, wie ein Haftklebemittel,
eine Haken- und Schlingen-Befestigung, eine mechanische Befestigung
oder ein Dauerklebemittel befestigt werden.
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Die Befestigungseinrichtung sollte
so gestaltet sein, daß der
Schleifgegenstand fest am Unterlagepolster befestigt werden und
die Härten
des Glaspolierens (nasse Umgebung, Wärmeerzeugung und Drücke) überstehen
kann.
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Repräsentative Beispiele von Haftklebemitteln,
die für
diese Erfindung geeignet sind, schließen Latexkrepp, Kolophonium,
Acrylpolymere und Copolymere, zum Beispiel Polybutylacrylat, Polyacrylatester,
Vinylether (z.B. Polyvinyl-nbutylether), Alkydklebemittel, Gummiklebemittel
(z.B. Naturgummi, synthetischen Gummi, Chlorgummi) und deren Mischungen
ein. Das Haftklebemittel kann aus Wasser oder einem organischen
Lösungsmittel
heraus beschichtet werden. In einigen Fällen wird es bevorzugt, ein
auf Gummi beruhendes Haftklebemittel zu verwenden, das aus einem
unpolaren organischen Lösungsmittel
heraus beschichtet wird. Alternativ kann das Haftklebemittel ein
Abziehband sein.
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Alternativ kann der Schleifgegenstand
ein Heiken- und Schlingen-Befestigungssystem aufweisen, um den Schleifgegenstand
am Unterlagepolster oder Poliermaschinentisch zu befestigen. Das
Schlingengewebe kann sich auf der Rückseite des beschichteten Schleifmittels
mit Haken am Unterstützungspolster
befinden. Alternativ können
sich die Haken auf der Rückseite
des Schleifgegenstands mit den Schlingen auf dem Unterpolster oder
Poliermaschinentisch befinden. Dieses Haken- und Schlingen-Befestigungssystem
wird in den US-Patenten Nr. 4,609,581; 5,254,194 und 5,505,747 und
PCT WO 95/19242 weiter beschrieben.
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Weitere Details der bevorzugten Ausführungsformen
der Erfindung werden in den folgenden nicht einschränkenden
Beispielen dargestellt. Wenn nicht anders angegeben, beziehen sich
alle Gewichtsteile, Prozentsätze,
Verhältnisse
und dergleichen auf das Gewicht.
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Beispiele
Beschreibung der Materialien
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Die folgenden Abkürzungen werden bei der Identifikation
der Materialien verwendet.
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APS ein anionisches Polyestertensid,
das von ICI Americas, Inc., Wilmington, DE, unter der Handelsbezeichnung „ZEPHRYM
PD9000" kommerziell
erhältlich
ist; OX-50 ein Silika-Suspensionsmittel, das eine Oberflächengröße von 50
Quadratmeter/Gramm aufweist und von DeGussa Corporation, Dublin,
OH, unter der Handelsbezeichnung „OX-50" kommerziell erhältlich ist; CC Kalziumkarbonat-Füllmittel,
kommerziell erhältlich
von ECC International, Sylacauga, AL, unter der Handelsbezeichnung „Micro-White
25"; IRG819 Phosphinoxid,
Phenylbis-(2,4,6-trimethylbenzoyl)-Photoinitiator, kommerziell erhältlich von
Ciba Geigy Corp., Greensboro, NC, unter der Handelsbezeichnung „IRGACURE
819"; SR368D Acrylatestermischung,
kommerziell erhältlich
von Sartomer Company, West Chester, PA, unter der Handelsbezeichnung „SR368D"; DIA industrielle
Diamantteilchen mit einer mittleren Volumengröße von 2,3 Mikrometern, kommerziell
erhältlich
von Warren Diamond Powder Co., Inc., Olyphant, PA, unter der Handelsbezeichnung „RB DIAMOND".
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Herstellung der Diaraantperlenschleifteilchen
Ein Brei von 200 g Ludox LS kolloidaler Silikadispersion (kommerziell
erhältlich
von Dupont Co., Wilmington, DE), 0,6 g AY-50-Tensid (kommerziell
erhältlich
von American Cyanamid, Wayne, NJ) und 30 g DIA wurden bei 825-1350
U/min für
30 Minuten mit einen Sägezahnmischer
mit hoher Scherung und einem Schaufeldurchmesser von drei Inch gemischt.
Annähernd
18 Li ter (4,75 Gallonen) 2-Ethylhexanol wurden einem Behälter zusammen
mit 20 g AY-50-Tensid zugegeben. Dem Brei wurde zu dem 2-Ethylhexanol
unter dauernden Rühren
zugegeben, und die Mischung wurde für 30 Minuten bewegt. Das 2-Ethylhexanol
wurde abgezogen, und die Perlen wurden mit Aceton gewaschen, das
auf 550°C erwärmt war,
und größensortiert.
In diesem Fall waren die Perlen im Durchmesser kleiner als 37 μm.
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Herstellungswerkzeug
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Der Schleifgegenstand wurde so hergestellt,
daß er
Schleifverbundstoffe enthielt, die in einem Herstellungswerkzeug
hergestellt wurden. Das Werkzeug wurde gemäß dem Verfahren hergestellt,
das im US-Patent Nr. 5,672,097 offenbart wird. Das Herstellungswerkzeug
war eine kontinuierliche Bahn, die aus Polypropylenfolienmaterial
bestand und von Exxon unter der Handelsbezeichnung „Polypro
3445" kommerziell
erhältlich
ist. Das Werkzeug wurde von einem nickelplattieren Bezugsformstück abgeprägt. Das
Bezugsformstückwerkzeug wurde
hergestellt, indem ein Muster von Rillen variierender Abmessungen
und Vertiefungen gemäß den vier Computerprogrammen
diamantgeschnitten, die im Anhang des obenerwähnten '097-Patents
beschrieben werden, und dann nickelplattiert wurde. Das Herstellungswerkzeug
wies eine Anordnung von Hohlräumen
auf, die als invertierte fünfseitige
Pyramiden ausgebildet waren, wobei die Öffnung des Hohlraums die „Grundfläche" bildete. Jeder Hohlraum
wies eine Tiefe von etwa 508 Mikrometer auf, jedoch variierten die
Abmessungen benachbarter Hohlräume
hinsichtlich der Winkel, die durch Seitenflächen mit der Schnittlinie einer
Ebene hergestellt werden, die sich normal zur Ebene des Werkzeugs
erstreckt, zwischen 15 und 45 Grad, und der Materialwinkel oder
Spitzenwinkel jedes Verbundstoffs betrug mindestens 60 Grad. Die
gemessenen Breiten der Grundflächen
der Pyramiden, die in den Herstellungswerkzeugen ver wendet werden,
betragen 670,7, 739,1, 800, 817,7, 878,5, bzw. 1025,5 Mikrometer.
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Prüfverfahren
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Es wurde eine Schleifanlage verwendet,
die aus einem Schleifband-Antriebssystem und einem Glaswerkstück-Führungssystem
bestand, das an einer Moore Werkzeugbasis (von Moore Specialty Tool
Company, Bridgeport, CT) montiert war, um die Positionierung und
Translationsbewegung des Werkstücks
vor dem sich bewegenden Schleifband zuzulassen. Das Schleifband-Antriebssystem war
direkt auf der festen Werkzeugbasis montiert, wobei das Werkstückführungssystem
auf der translationsbeweglichen Arbeitstisch montiert war.
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Das Schleifbandantrieb war ein 25,4
mm breites, diamantgedrehtes Aluminium-Kontaktrad mit einem Durchmesser
von 203 mm, das durch eine, durch einen Wechselstrommotor mit variabler
Geschwindigkeit angetriebene, luftgelagerte Spindel angetrieben
wurde (die von Professional Instruments Company, Minneapolis, MN
erhältlich
ist). Die Bandleerlaufrolle bestand aus einem balligen 25,4 mm (1
Inch) breiten Aluminiumrad mit 203 mm (8 Inch) Durchmesser, das
mit einer luftgelagerten Spindel ohne eine Antriebseinheit verbunden
war. Das Leerlaufrad und seine luftgelagerter Spindel waren auf
einem Schwenkarm angebracht, der durch sein Eigengewicht belastet
war, um eine Bandspannung bereitzustellen. Das Kontaktrad und die
Leerlaufrolle waren voneinander beabstandet, um ein 1067 mm (42
Inch) langes, 25,4 mm (1 Inch) breites Schleifband zu verwenden.
Das Band wurde konditioniert, indem die Schleifmerkmale von der
Vorderseite in dem Bereich der Klebestelle abgeschliffen wurden,
um ein Bandflattern zu beseitigen, das durch die vergrößerte Stärke des Bandes
an der Klebestelle verursacht wird. Die Bandgeschwindigkeit betrug
33,3 m/s.
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Das Kontaktrad, das Schleifband und
das Leerlaufrad waren alle in einem Gehäuse eingeschlossen. Es wurde
ein Kühlmittel,
das mit 10 Gew.% TRIM VHP E320 (Master Chemical Corporation; 501
West Boundary; Perrysburg, OH 43551-1263) in Wasser hergestellt
wurde, an der Grenzfläche
zwischen dem Band und dem Glaswerkstück mit einer Menge von 4,2
Liter/Minute aufgebracht. Das Kühlmittel
wurde vom Schleifgehäuse
zurückgewonnen,
gefiltert und während
der Dauer der Prüfung
wiederverwendet.
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Das Werkstückführungssystem bestand aus einer
rotierenden luftgelagerten, durch einen Wechselstrommotor mit variabler
Geschwindigkeit angetriebenen Schleifspindel. Es wurde ein eisenarmes
Natron-Kalk-Silikat-Glaswerkstück
verwendet. Die Außen-
und Innendurchmesser des Glaswerkstücks betrugen 52,4 mm bzw. 9,5
mm. Das Glaswerkstück
wurde auf dieser Spindel angebracht und mit 400 U/min um seine Achse
gedreht. Das Glaswerkstück
wurde vor dem Band angeordnet, so daß die Linie des Kontakts mit
dem Schleifband annährend
durch die Mitte der Glaswerkstückscheibe
ging. Jede Seite dieser Scheibe wurde für 2 Minuten geschliffen. Es
wurden eine Vorschubbewegung von 7,5 Mikrometern/Minute und eine
Planschubbewegung von 5 mm/Minute durch Motorantriebe bereitgestellt,
die an den Positionierungsschrauben am Moore Werkzeugbasis-Translationsbewegungstisch
angebracht waren. Die Oberflächenrauhigkeit
des Glaswerkstücks
nach dem Schleifen wurde durch einen Tencor P2 – Long Scan Profiler (von KLA-Tencor;
Mountain View, CA) gemessen.
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Beispiel 1
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Ein kontinuierliches Schleifband
wurde aus der Breiformulierung in Tabelle 1 unter Verwendung des Herstellungswerkzeugs
hergestellt. Zuerst wurden die Hohlräume des Herstellungswerkzeugs
mit dem gewünschten
Schmirgelbrei gefüllt.
Eine Folie aus Polyesterfilm mit einer Dicke von 0,127 mm und einer
Ethylen-Acrylsäure-Grundierungsbeschichtung
wurde auf das mit Schmirgelbrei gefüllte Werkzeug unter Verwendung
von Gummiabquetschwalzen laminiert. Zwei Mitteldruck-Quecksilberlampen
mit 400 Watt pro Inch wurden nacheinander verwendet, um den Bindemittelvorläufer des
Schmirgelbreis zu härten.
Der Film bzw. das Herstellungswerkzeuglaminat wurde unter den UV-Lampen
zweimal mit einer Geschwindigkeit von 0,178 m/s hindurch geschickt.
Der Filmträger
mit der an ihn angehefteten strukturierten Schleifschicht wurde
dann vom Herstellungswerkzeug getrennt. Ein 1067 mm (42 Inch) langes,
25,4 mm (1 Inch) breites Schleifband wurde aus dem resultierenden
beschichteten Schleifmittel hergestellt. Das Schleifband wurden
dann unter Verwendung des Prüfverfahrens
geprüft.
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Die Oberflächenbeschaffenheit wurde mit
einem Diamanttaster-Oberflächenmeßgerät bewertet,
das kommerziell unter der Handelsbezeichnung P-2 von KLA Tencor
erhältlich
ist. Der mittlere Ra-Wert aus zehn Messungen betrug 0,026 Mikrometer.
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Die bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung ist hauptsächlich
als ein Verfahren für
das duktile Schleifen von Glasoberflächen unter Verwendung flexibler
Schleifgegenstände,
wie Schleifbänder,
Polster und Bahnen beschrieben worden. Fachleute werden erkennen,
daß die
Erfindung in ihren breiteren Aspekten die Schleifbehandlung irgendwelcher
einer Vielfalt von spröden
Substraten unter Verwendung eines flexiblen Gegenstands umfaßt, der
sich mit einer hohen Oberflächengeschwindigkeit
bewegt. Insbesondere spröde
Materialien, wie Keramik und sogar Siliziumwafer können gemäß dem hierin
beschriebenen Verfahren behandelt werden. Es wird erkannt werden,
daß Modifikationen
der beschrieben Ausführungsformen
Fachleute deutlich sein werden, ohne den Rahmen der Erfindung zu
verlassen, wie er in den Patentansprüchen angegeben wird.