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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Die
Anmeldung betrifft Durchlauföfen,
die zumindest eine Heizkammer und zumindest einen Vorraum bzw. Verbindungsgang
umfassen.
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Durchlauföfen werden
für eine
Vielzahl von Anwendungen, wie der Herstellung von elektronischen
Bauelementen, eingesetzt. Diese Öfen
haben häufig
eine Reihe von Wärme-
oder Heizkammern, wobei darin jeweils die Temperatur und die Zusammensetzung
der Atmosphäre
kontrolliert bzw. geregelt bzw. gesteuert werden. Das Produkt wird
nacheinander durch jede Kammer mit einer bestimmten Rate vorgerückt, um
ein gewünschtes
Wärme-
und Atmosphärenprofil
zu erzielen.
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Das
Produkt kann durch Durchlauföfen
in der verschiedenen Weise vorgerückt werden, zum Beispiel bei
einer Art Durchlaufofen befindet sich das Produkt auf einem Metallmaschenriemen,
der das Produkt durch den Ofen zieht. Bei einer anderen Art, einem
Durchlaufschubofen, wird das Produkt auf Platten oder Trägern oder
Booten angeordnet, die in den Eingang des Ofens geschoben werden.
Jede folgende Platte schiebt die Platte vor ihr. Eine Linie bzw. Straße von sich
berührenden
Platten wird durch Schieben auf die hinterste Platte in der Linie
bzw. Straße
vorgerückt.
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Häufig ist
es wünschenswert,
zwei Kammern innerhalb eines Durchlaufofens bei unterschiedlichen Atmosphären einzusetzen,
die getrennt gehalten werden müssen.
Gewöhnlich
werden die Kammern durch Tunnels oder Vorräume bzw. Verbindungsgänge beabstandet.
Häufig
werden Türen
am Eingang und am Ausgang der Kammern bereitgestellt, um die Atmosphäre innerhalb
der Kammer beizubehalten. Diese Türen sind jedoch teuer und kompliziert.
Um die Tür
in einem Durchlaufschubofen zu schließen, müssen Produktträger in einer
Kontaktlinie getrennt sein, zum Beispiel, indem man die Träger am Kopf der
Linie bei 90 Grad schiebt, um sie weg von der Linie des Verfahrenswegs
und in eine Spülkammer- oder
einen Ofenabschnitt zu verschieben. Eine Tür wird dann hinter dem isolierten
Träger
geschlossen und die Kammer gespült.
Die Träger
können
dann zur nächsten
Kammer durch einen anderen Schieber entlang einer Linie vorgerückt werden,
die von der ersten Linie versetzt ist. Dieses Verfahren muss für jeden
Träger
wiederholt werden. Das erfordert zusätzliche Ofenlänge, Kosten
und mehrere Schieber.
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Es
ist ein Nachteil der bekannten Durchlauföfen, dass eine zusätzliche
Ofenlänge
und mehrere Schieber erforderlich sind, die zusätzliche Kosten erzeugen, um
ein Verfahren bei mehreren Kammern bei unterschiedlicher Verfahrensführung zu
ermöglichen.
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KURZDARSTELLUNG DER ERFINDUNG
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Somit
umfasst der erfindungsgemäße Durchlaufofen:
zumindest eine Heizkammer und zumindest einen Vorraum bzw. Verbindungsgang
anschließend
an die Heizkammer, und eine Gestell- bzw. Herdfläche, die einen Produktweg durch
die Heizkammer und durch den Verbindungsgang festlegt; und eine
Transporteinrichtung mit einer Platte, angeordnet, um darauf Produkte
aufzunehmen, und eine Gasbarriere mit vertikal gestapelten Produktelementen,
die sich quer über
den Produktweg zur Bildung einer Barrierewand mit einem Umriss erstrecken,
wobei die Barrierewand so bemessen und konfiguriert ist, dass sie
in den Verbindungsgang bei einem Spielraum zwischen dem Umriss und
dem Verbindungsgang passt, wobei der Spielraum und die Länge davon
so ausgewählt
sind, dass sie die Gasströmungsgeschwindigkeit
durch den Verbindungsgang ausreichend erhöhen, um eine Gasdiffusionsgeschwindigkeit
durch den Verbindungsgang in eine Richtung entgegen dem Gasstrom
bei dem Umriss der Gasbarriere zu überwinden.
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In
der vorliegenden Erfindung enthält
ein Durchlaufschubofen eine sich bewegende Gasbarriere, um eine
Barriere zur offenen Gasbewegung zwischen den Ofenräumen zu
schaffen. Während
des Betriebes des Ofens strömt
Gas von einer Heizkammer einer aufwärts gerichteten Kammer zu einer
angrenzenden Heizkammer einer abwärts gerichteten Kammer. Gleichzeitig
kann Gas versuchen, von der abwärts
gerichteten Heizkammer in Richtung zur aufwärts gerichteten Heizkammer
gegen den Gasstrom zu diffundieren. Die Größe der Diffusionsgeschwindigkeit
bei bekannten Ofen könnte
größer sein
als die Größe der Gasstromgeschwindigkeit,
wobei in diesem Fall die Zusammensetzung der Atmosphäre in der
aufwärts
gerichteten Kammer geändert
werden könnte,
da das diffundierende Gas in die aufwärts gerichtete Kammer gelangt.
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In
der vorliegenden Erfindung wird Diffusion von Gas von der abwärts gerichteten
Kammer in die aufwärts
gerichtete Kammer durch eine Gasbarriere verhindert, die sich mit
dem Produkt durch den Ofen bewegt. Die Gasbarriere stellt genügende abwärts gerichtete
Gasgeschwindigkeit sicher, um Diffusion zu überwinden.
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Insbesondere
ist der Ofen ein Durchlaufschubofen und hat zumindest eine Heizkammer
und gewöhnlich
eine Mehrzahl der Heizkammern. Vorräume bzw. Verbindungsgänge verbinden
die Heizkammern miteinander. Eingangs- und Ausgangs-Vorräume bzw.
Verbindungsgänge
werden gewöhnlich
auch bereitgestellt. Gaseindämmung
von den Verfahrenskammern nach außen durch die Eingangs- und
Ausgangs-Vorräume
bzw. Verbindungsgänge
funktioniert auf die gleiche Weise wie Kammer-zu-Kammer-Trennung.
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Jede
Produkttransporteinrichtung enthält eine
Schubplatte, die angeordnet ist, um Produkt darauf zu empfangen
und eine Gasbarriere, die sich aufwärts von der Schubplatte erstreckt.
Die Gasbarriere hat einen Umriss, bemessen und konfiguriert, um
in den Vorraum bzw. Verbindungsgang mit einem Spielraum zwischen
dem Umriss und den Vorraum bzw. Verbindungsgangwänden zu passen, der die Gasstromgeschwindigkeit
durch den Vorraum bzw. Verbindungsgang genug erhöht, damit die Gasdiffusionsgeschwindigkeit
durch den Vorraum bzw. Verbindungsgang in einer Richtung entgegen
dem Gasstrom überwunden
wird. Die sich bewegende Gasbarriere der vorliegenden Erfindung
verhindert folglich Diffusion des Gases in die aufwärts gerichtete Kammer.
Die sich bewegende Gasbarriere erlaubt, dass die Ofenheizkammern
entlang einer einzelnen Linie ausgerichtet werden, wodurch die Größe des Ofens
herabgesetzt wird. Die Notwendigkeit für komplizierte Türen und
mehrfache Schieber wird beseitigt, und das Produkt kann schnell
und leistungsfähig durch
den Ofen geschoben werden.
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Es
wird angemerkt, dass ein Durchlaufofen, der eine Vorrichtung enthält, die
gegen den Durchgang von Heißluft
von einer Heizkammer zur anderen wirkt, aus
FR-A-505 035 bekannt ist. In dem
bekannten Ofen wird Heißluft
von einer letzten Kammer, der eine Luftbehandlung vorangeht, mittels
eines geeigneten Luftdurchlaufwegs zu einem Kollektor geleitet, der
den gesamten Behandlungsbereich durchquert. Während seines Laufs durch den
Kollektor kann Luft durch irgendwelche der Behandlungskammern mittels Öffnungen
gelangen. Der bekannte Ofen offenbart jedoch keine Gasbarriere,
welche die vertikal gestapelten Produktelemente, die sich quer über den Produktweg
erstrecken, enthält,
wodurch eine Sperrwand mit einem Umriss gebildet wird.
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Es
wird weiter angemerkt, dass Dokument
DE-B-20 45 776 einen Durchlaufofen offenbart,
der Querwände
enthält,
in denen Öffnungen
für das Durchleiten
von Gasen von Kammer zu Kammer gebildet sind. Es wird weiter offenbart,
dass die Querwände
auf den Transportwagen angeordnet werden können. Der bekannte Ofen offenbart
jedoch keine Gasbarrieren, welche die vertikal gestapelten Produktelemente
enthalten, die sich quer über
den Produktweg erstrecken, wodurch eine Sperrwand mit einem Umriss
gebildet wird.
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Es
wird weiterhin angemerkt, dass Dokument
NL-C-101465 einen Durchlaufofen
mit getrennten Ofenkammern offenbart, durch die die zu behandelnden
Gegenstände
mittels Fahrzeugen transportiert werden, wobei die Ofenkammern mittels
Wänden
mit Abmessungen getrennt sind, die im Wesentlichen mit den Abmessungen
eines Transporttunnels übereinstimmen.
Der bekannte Ofen offenbart jedoch keine Gasbarrieren, welche die
vertikal gestapelten Produktelemente enthalten, die sich quer über den Produktweg
erstrecken, wodurch eine Sperrwand mit einem Umriss gebildet wird.
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In
einer alternativen Ausführungsform
werden ein oder mehrere Abgasausgänge zusätzlich im Vorraum bzw. Verbindungsgang
oder in den Kammern zum Ablassen von Gas von sowohl der aufwärts gerichteten
Kammer als auch der abwärts
gerichteten Kammer aus dem Ofen heraus bereitgestellt. Die Länge des
Vorraums bzw. Verbindungsgangs wird so gewählt, dass dem Gas genügend Gelegenheit
gegeben wird, damit es durch die Abgasausgänge abgelassen werden kann.
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BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Die
Erfindung wird aus der folgenden ausführlichen Beschreibung besser
verstanden, die in Verbindung mit den angefügten Zeichnungen zu sehen ist,
in denen:
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1 eine
Querschnittsansicht eines Durchlaufschubofens mit Gasbarriere-Schubplatten
gemäß der vorliegenden
Erfindung ist, welche auf halbem Weg abwärts der Ofenlänge gezeigt
wird;
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2 ist
eine Querschnittsansicht, die entlang Linie II-II von 1 genommen
ist;
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3 ist
eine Querschnittsansicht, die entlang Linie III-III von 1 genommen
ist;
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4 ist
eine isometrische Ansicht einer Reihe der Gasbarriere-Schubplatten
gemäß der vorliegenden
Erfindung;
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5 ist
eine isometrische Ansicht einer Gasbarriere-Schubplatte mit Produkt
gemäß der vorliegenden
Erfindung; und
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6 ist
ein Verfahrensprofil für
das Brennen von keramischen Kondensatoren.
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7 ist
eine isometrische Ansicht einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Gasbarriere;
und
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8 ist
eine weitere isometrische Ansicht der Ausführungsform von 7.
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BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
IM EINZELNEN
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1-5 veranschaulichen
einen Durchlaufschubofen 10 der vorliegenden Erfindung
mit einem Eingang 12, einer Anzahl von Wärme- oder Heizkammern 14, 16, 18 und
einem Ausgang 20. Vorkammern bzw. Verbindungsgänge 22, 24 oder Tunnels
verbinden die Heizkammern 14, 16, 18 untereinander.
Ein Eingangsvorraum bzw. -Verbindungsgang 26 wird zwischen
dem Eingang 12 und der ersten Heizkammer 14 bereitgestellt,
und ein Ausgangsvorraum bzw. Verbindungsgang 28 wird zwischen
der letzten Heizkammer 18 und Ausgang 20 bereitgestellt.
Obgleich drei Heizkammern gezeigt werden, kann eine oder irgendeine
andere Zahl an Heizkammern, abhängig
von der Anwendung, bereitgestellt werden. Die Vorkammern bzw. Verbindungsgänge 22, 24, 26, 28 sind
im Querschnittsbereich von der gleichen Größe oder kleiner als die Heizkammern 14, 16, 18,
bei einem Vergleich von 2 und 3 wie gut
zu sehen ist. Eine Gestell- bzw. Herdfläche 30, die von einer
Reihe Herdplatten 32 gebildet werden kann, verlängert die
Länge des
Ofens vom Eingang 12 zum Ausgang 20. Das Produkt 34,
das auf Produkttransporteinrichtungen 36 ruht, wird entlang der
Herdfläche 30 vom
Eingang 12 durch die Heizkammern 14, 16, 18 und
Vorkammern bzw. Verbindungsgänge 22, 24, 26, 28,
zum Ausgang 20 geschoben. Jede Heizkammer wirkt in einer
Weise, wie sie aus dem Stand der Technik bekannt ist, indem das Produkt
darin zur gewünschten
Temperatur bei einer vorbestimmten Zusammensetzung der Atmosphäre erhitzt
wird.
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Jede
Transporteinrichtung 36 enthält eine Schubplatte 38 und
Gasbarriere 46, die über
die Herdfläche 30 gleiten.
Produkt 34 ruht auf der ebenen Fläche 40 der Schubplatte.
Die Schubplatte ist gewöhnlich
quadratisch oder rechteckig. Die Platte hat gewöhnlich eine Frontseite oder
eine Führungskante 42,
welche in Richtung des Produktbewegungswegs weist und eine Rückseite
oder Nachlaufkante 44, die durch einen Schieber oder eine
folgende Schubplatte kontaktiert wird. Die Gasbarriere 46 erstreckt
sich aufwärts
von der Schubplatte 38. Die Gasbarriere 46 wird
als Wand ausgebildet, die sich in einer Ebene erstreckt, die zur
Richtung des Produktbewegungswegs quer ist. Vorzugsweise sitzt die Gasbarriere
nahe oder an der Nachlaufkante 44 der Schubplatte. Die
Gasbarriere kann sich auch aufwärts
von anderen Positionen erstrecken, so lange, wie genügend Platz
auf der Schubplatte bereitgestellt wird, um Produkt zu halten. Zum
Beispiel kann sich die Gasbarriere aufwärts von oder nahe an der Führungskante 42 erstrecken.
In einer anderen Konfiguration kann die Gasbarriere sich aufwärts von
einer mittigen Position erstrecken und Produktbereich vor und hinter
der Gasbarriere lassen. Die Gasbarriere ist an der Schubplatte angebracht,
damit sie in der Lage ist, mit der Schubplatte bewegt zu werden, wenn
die Transporteinrichtung und das Produkt darauf durch den Ofen vorgerückt wird.
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Während des
Betriebes des Ofens strömt Gas
von einer Heizkammer, einer aufwärts
gerichteten Kammer, zum Beispiel Kammer 16, durch den angrenzenden
Vorraum bzw. Verbindungsgang 22 zur folgenden nächsten abwärts gerichteten
Heizkammer, zum Beispiel Kammer 14. Es wird geschätzt, dass
der Gasstrom in der gleichen Richtung wie der Produktbewegungsweg
oder in der entgegen gesetzten Richtung sein kann; die Bezeichnungen
aufwärts und
abwärts
gerichtet werden in diesem Kontext verwendet, um sich auf die Richtung
des Gasflusses zu beziehen. Gleichzeitig versucht Gas, in die entgegen gesetzte
Richtung vom Gasfluss zu diffundieren, d.h. von der abwärts gerichteten
Heizkammer 14 zur aufwärts
gerichteten Heizkammer 16.
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Zum
Beispiel kann ohne die vorliegende Erfindung eine Spur Wasserstoffgas
in der abwärts
gerichteten Heizkammer 14 gegen den Strom des Gases diffundieren.
Die Größe der Diffusionsgeschwindigkeit
kann auch größer als
die Größe der Fließgeschwindigkeit
sein. In diesem Fall kann die Zusammensetzung der Atmosphäre über die
Zeit in der aufwärts
gerichteten Heizkammer 16 durch Einleitung von Gas von
der abwärts
gerichteten Heizkammer 14 geändert werden. Diese Änderung
der Atmosphäre kann
oder kann möglicherweise
nicht für
eine gegebene Anwendung annehmbar sein.
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Die
Transporteinrichtung 36 der vorliegenden Erfindung liefert
eine Barriere, um Gasdiffusion gegen den Gasstrom zu verhindern.
Die Gasbarriere 46 ist bemessen und konfiguriert, um in
den Vorraum bzw. Verbindungsgang mit nur einem kleinen Spielraumabstand 54 zwischen
den Vorraum- bzw. Verbindungsgangwänden und dem Dach und dem Umriss
der Gasbarriere zu passen. Das Gas, welches durch den Vorraum bzw.
Verbindungsgang strömt, muss
durch diesen kleinen Abstand bzw. Spalt folglich geleitet werden,
angezeigt durch die Pfeile 56 in 1. Wegen
des verringerten Querschnittsbereichs und der Länge der Gasbarriere entlang
dem Gasstromweg, verursacht durch den kleinen Abstand, erhöht sich
die Geschwindigkeit des Gases, wenn das Gas über und um die Gasbarriere
strömt.
Je kleiner der Querschnittsbereich des Abstandes, desto größer die
Zunahme der Gasstromgeschwindigkeit. Das Spaltmaß wird ausgewählt, um
die Größe der Gasstromgeschwindigkeit über eine
errechnete Länge
zu erhöhen,
genug, um größer zu sein,
als die Größe der Diffusionsgeschwindigkeit.
In dieser Weise ist Gas nicht imstande, gegen den Gasstrom stromaufwärts zu diffundieren.
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Die
Größe und die
Länge des
Abstandes 54 werden auf der Basis einiger Betrachtungen
ausgewählt,
um eine genügend
große
Gasstromgeschwindigkeit zu erzielen. Ein Faktor ist die Größe der Gas-Versorgung,
die im Verfahren eingesetzt wird. Eine größere Gas-Versorgung liefert
eine größere Gasstromgeschwindigkeit.
Somit kann für
große Gas-Versorgungen
ein größerer Abstand
genügen, um
die Gasstromgeschwindigkeit genug zu erhöhen, damit die Gasdiffusionsgeschwindigkeit überwunden wird.
Ein anderer Faktor ist die Toleranz, die mit dem Material erreichbar
ist, aus dem die Gasbarriere gebildet ist. Zum Beispiel kann ein
Ziegelmaterial keine Toleranz wie ein Metallmaterial bereitstellen.
Wenn somit ein kleiner Abstand bei einer engen Toleranz erforderlich
ist, sollte ein geeignetes Material ausgewählt werden, um diese Toleranz
zu erzielen. Ein weiterer Faktor ist die Menge an diffundiertem
Gas, wenn überhaupt,
die in der aufwärts
gerichteten Heizkammer zugelassen werden kann.
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Die
Schubplatte und die Gasbarriere können aus jedem geeigneten Material,
wie einem Metall oder einem keramischen oder einem anderen feuerfesten
Material, gebildet werden, die der Umgebung in dem Ofen widerstehen
können,
wie im Stand der Technik bekannt. Die Gasbarriere kann an der Schubplatte
in jeder geeigneten Weise, wie mit Schrauben, Kleber oder irgendeiner
anderen Befestigungsvorrichtung oder -methode oder durch Zurückhalten
in einer Haltenut, angebracht werden. Die Gasbarriere kann, falls
erwünscht,
von der Schubplatte entfernbar sein. Die Gasbarriere braucht, an der
Schubplatte nicht fest angeordnet angebracht zu werden. Sie könnte auf
der Schubplatte durch Schwerkraft beaufschlagt sein. Die Gasbarriere
und die Schubplatte können
auch als einzelnes einheitliches Bauteil ausgebildet werden. Auch
die Barriere kann ein gesondertes Stück von der Schubplatte sein,
zum Beispiel um zwischen jeder Schubplatte eingesetzt zu werden.
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In
der oben beschriebenen Situation ist das Gas, das von der aufwärts gerichteten
Kammer strömt,
in der Lage, in die abwärts
gerichtete Kammer zu gelangen. In vielen Anwendungen ist dieses
Mischen der Atmosphären
in der abwärts
gerichteten Kammer annehmbar. Bei einigen Anwendungen ist es jedoch
nicht wünschenswert, das
aufwärts
gerichtete Gas in die abwärts
gerichtete Kammer gelangen zu lassen. Somit können in einer alternativen
Ausführungsform,
ein oder mehr Abgasausgänge 60 in
den Vorraum bzw. Verbindungsgang oder den Brennkammern bereitgestellt
werden. In 1 wird ein einzelner Abgasausgang
in jedem Vorraum bzw. Verbindungsgang 22 und 24 gezeigt.
Einiges oder das ganze aufwärts
gerichtete Gas wird durch diesen Ausgang abgelassen. Wenn somit
der Abgasausgang in Verbindung mit der sich bewegenden Gasbarriere der
vorliegenden Erfindung eingesetzt wird, können sowohl aufwärts gerichtetes
Gas am Gelangen in die abwärts
gerichteten Kammern gehindert werden als auch abwärts gerichtetes
Gas kann am Gelangen in die aufwärts
gerichteten Kammern gehindert werden. Der Abgasausgang kann jeder
verwendbare Abgasausgang sein, zum Beispiel offen zur Atmosphäre oder
unter Einsatz einer Gebläse-
oder Vakuumquelle, wie im Stand der Technik bekannt. Die Länge des Vorraums
bzw. Verbindungsgangs wird so ausgewählt, dass genügend Abgasausgänge zugelassen werden,
um die Gase zusammen mit einer gegebenen Anzahl von Gasbarrieren
im Vorraum bzw. Verbindungsgang zu entfernen.
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Die
vorliegende Erfindung kann weiterhin in Verbindung mit einem Beispiel,
wie der Herstellung von keramischen Kondensatoren, verstanden werden. 6 veranschaulicht
ein typisches Brennprofil der keramischen Kondensatoren. Drei Heizkammern werden
eingesetzt. Das Produkt wird in einer reduzierenden Atmosphäre in einer
ersten Heizkammer, zum Beispiel Kammer 14, von Stickstoff
und einer Spur Wasserstoff bei 800°C während einer vorbestimmten Zeit
gehalten. Es kann nur eine unwesentliche Menge Sauerstoff in dieser
Kammer vorliegen (zum Beispiel kann ein Partialdruck von Sauerstoff ungefähr 10–20 atm
sein). Das Produkt wird zu einer zweiten oder mittigen Heizkammer,
Kammer 16, zum Brennen bei 1350°C in einer Stickstoff- und Sauerstoffatmosphäre vorgerückt. Der
Partialdruck des Sauerstoffs in dieser Kammer ist ungefähr 10–11 atm bis
10–12 atm.
Dem folgt Rückoxidation
in einer dritten oder letzten Heizkammer, Kammer 18, bei
1000°C in einer
Atmosphäre
von Stickstoff und einer größeren Menge
Sauerstoff. Der Partialdruck des Sauerstoffs ist ungefähr 10–4 atm.
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In
diesem Verfahren neigt Gas dazu, aus dem Mittelraum 16 heraus
zu der ersten Heizkammer 14 und der letzten Heizkammer 18 zu
strömen.
Wasserstoff neigt dazu, von der ersten Kammer 14 zum Mittelraum 16 zu
diffundieren. Die sich bewegende Gasbarriere 46 der vorliegenden
Erfindung verhindert diese Diffusion des Wasserstoffs in Richtung zum
Mittelraum 16. Obgleich etwas Verdünnung die Atmosphären in der
ersten und letzten Kammern 14, 18 mit Atmosphäre vom Mittelraum 16 in
diesem Vorgang zulassen kann, setzen die Abgasausgänge 60 im
Vorraum bzw. Verbindungsgang zwischen der ersten Kammer und dem
Mittelraum und zwischen dem Mittelraum und der letzten Kammer diese
Verdünnung
herab.
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Die
sich bewegende Gasbarriere der vorliegenden Erfindung kann auch
eingesetzt werden, um Kammeratmosphäre am Gelangen in die erste
Heizkammer 14 durch den Eingangsvorraum bzw. Verbindungsgang 26 zu
hindern oder Kammeratmosphäre am
Gelangen in die letzte Heizkammer 18 durch den Ausgangsvorraum
bzw. Verbindungsgang 28 zu hindern.
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Eine
weitere Ausführungsform
einer Gasbarriere wird in Verbindung mit 7 und 8 beschrieben,
in denen eine Anzahl von Produkt Elementen vertikal gestapelt werden,
um eine Gasbarriere zu bilden. In der veranschaulichten Ausführungsform
werden die Produktelemente von einer Anzahl von Unterstützungsbehältern 70 gebildet,
in denen Produkt durch den Ofen befördert wird. Die Schalen werden
vertikal in den Reihen auf der Schubplatte 72 einer Transporteinrichtung 74 gestapelt.
Der Übersicht
halber wird nur eine Schale in 7 veranschaulicht.
Punktierte Linien 76 zeigen das Volumen an, das mit den
Staplungsschalen 70 gefüllt
werden kann. In der Ausführungsform,
die veranschaulicht wird, hat jede Schale 70 aufrecht stehende
Wände 78,
die sich der Länge
nach erstrecken, einen Boden 80, auf den das Produkt (nicht
gezeigt) gestellt wird, und offene Enden 82, damit ungehinderte
Gasbewegung zum Erhitzen und zum Atmosphärenkontakt mit dem Produkt
erfolgen kann.
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Die
Behälter
bzw. Schalen 70 sind so konfiguriert, dass, wenn sie vertikal
gestapelt werden, die aufrecht stehenden Wände 78 eine vertikale
Wand 84 bilden, veranschaulicht in 8. Die Schalen
werden auf der Schubplatte 72 angeordnet, damit sich die
Wand 84 in einer Fläche
erstreckt, die quer zur Richtung des Produktspielraums durch den
Ofen ist. Die Schalen werden so konfiguriert, dass die Wand so bemessen
und konfiguriert ist, dass sie in den Vorraum mit nur einem kleinen
Spielraumabstand zwischen die Vorraumwände und das Dach und den Umriss
der Staplungs behälter
passt. Die Größe und die Länge des
Abstandes werden so bestimmt, dass eine genügend große Gasflussgeschwindigkeit
erzielt wird, wie oben beschrieben. Es wird geschätzt, dass andere
Schalenkonfigurationen oder Anordnungen oder das Produkt selbst,
wenn von einer passenden Konfiguration, zur Verfügung gestellt werden können, um
die Wand zu bilden.
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Die
Erfindung soll nicht darauf begrenzt sein, was besonders gezeigt
und beschrieben worden ist, ausgenommen, wie durch die beigefügten Ansprüche angezeigt.