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DE60222446T2 - Durchlaufofen mit mitwandernder gasbarriere - Google Patents

Durchlaufofen mit mitwandernder gasbarriere Download PDF

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DE60222446T2
DE60222446T2 DE60222446T DE60222446T DE60222446T2 DE 60222446 T2 DE60222446 T2 DE 60222446T2 DE 60222446 T DE60222446 T DE 60222446T DE 60222446 T DE60222446 T DE 60222446T DE 60222446 T2 DE60222446 T2 DE 60222446T2
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DE
Germany
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product
gas
heating chamber
passageway
furnace
Prior art date
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DE60222446T
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Gary Windham ORBECK
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BTU International Inc
Original Assignee
BTU International Inc
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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • Die Anmeldung betrifft Durchlauföfen, die zumindest eine Heizkammer und zumindest einen Vorraum bzw. Verbindungsgang umfassen.
  • Durchlauföfen werden für eine Vielzahl von Anwendungen, wie der Herstellung von elektronischen Bauelementen, eingesetzt. Diese Öfen haben häufig eine Reihe von Wärme- oder Heizkammern, wobei darin jeweils die Temperatur und die Zusammensetzung der Atmosphäre kontrolliert bzw. geregelt bzw. gesteuert werden. Das Produkt wird nacheinander durch jede Kammer mit einer bestimmten Rate vorgerückt, um ein gewünschtes Wärme- und Atmosphärenprofil zu erzielen.
  • Das Produkt kann durch Durchlauföfen in der verschiedenen Weise vorgerückt werden, zum Beispiel bei einer Art Durchlaufofen befindet sich das Produkt auf einem Metallmaschenriemen, der das Produkt durch den Ofen zieht. Bei einer anderen Art, einem Durchlaufschubofen, wird das Produkt auf Platten oder Trägern oder Booten angeordnet, die in den Eingang des Ofens geschoben werden. Jede folgende Platte schiebt die Platte vor ihr. Eine Linie bzw. Straße von sich berührenden Platten wird durch Schieben auf die hinterste Platte in der Linie bzw. Straße vorgerückt.
  • Häufig ist es wünschenswert, zwei Kammern innerhalb eines Durchlaufofens bei unterschiedlichen Atmosphären einzusetzen, die getrennt gehalten werden müssen. Gewöhnlich werden die Kammern durch Tunnels oder Vorräume bzw. Verbindungsgänge beabstandet. Häufig werden Türen am Eingang und am Ausgang der Kammern bereitgestellt, um die Atmosphäre innerhalb der Kammer beizubehalten. Diese Türen sind jedoch teuer und kompliziert. Um die Tür in einem Durchlaufschubofen zu schließen, müssen Produktträger in einer Kontaktlinie getrennt sein, zum Beispiel, indem man die Träger am Kopf der Linie bei 90 Grad schiebt, um sie weg von der Linie des Verfahrenswegs und in eine Spülkammer- oder einen Ofenabschnitt zu verschieben. Eine Tür wird dann hinter dem isolierten Träger geschlossen und die Kammer gespült. Die Träger können dann zur nächsten Kammer durch einen anderen Schieber entlang einer Linie vorgerückt werden, die von der ersten Linie versetzt ist. Dieses Verfahren muss für jeden Träger wiederholt werden. Das erfordert zusätzliche Ofenlänge, Kosten und mehrere Schieber.
  • Es ist ein Nachteil der bekannten Durchlauföfen, dass eine zusätzliche Ofenlänge und mehrere Schieber erforderlich sind, die zusätzliche Kosten erzeugen, um ein Verfahren bei mehreren Kammern bei unterschiedlicher Verfahrensführung zu ermöglichen.
  • KURZDARSTELLUNG DER ERFINDUNG
  • Somit umfasst der erfindungsgemäße Durchlaufofen: zumindest eine Heizkammer und zumindest einen Vorraum bzw. Verbindungsgang anschließend an die Heizkammer, und eine Gestell- bzw. Herdfläche, die einen Produktweg durch die Heizkammer und durch den Verbindungsgang festlegt; und eine Transporteinrichtung mit einer Platte, angeordnet, um darauf Produkte aufzunehmen, und eine Gasbarriere mit vertikal gestapelten Produktelementen, die sich quer über den Produktweg zur Bildung einer Barrierewand mit einem Umriss erstrecken, wobei die Barrierewand so bemessen und konfiguriert ist, dass sie in den Verbindungsgang bei einem Spielraum zwischen dem Umriss und dem Verbindungsgang passt, wobei der Spielraum und die Länge davon so ausgewählt sind, dass sie die Gasströmungsgeschwindigkeit durch den Verbindungsgang ausreichend erhöhen, um eine Gasdiffusionsgeschwindigkeit durch den Verbindungsgang in eine Richtung entgegen dem Gasstrom bei dem Umriss der Gasbarriere zu überwinden.
  • In der vorliegenden Erfindung enthält ein Durchlaufschubofen eine sich bewegende Gasbarriere, um eine Barriere zur offenen Gasbewegung zwischen den Ofenräumen zu schaffen. Während des Betriebes des Ofens strömt Gas von einer Heizkammer einer aufwärts gerichteten Kammer zu einer angrenzenden Heizkammer einer abwärts gerichteten Kammer. Gleichzeitig kann Gas versuchen, von der abwärts gerichteten Heizkammer in Richtung zur aufwärts gerichteten Heizkammer gegen den Gasstrom zu diffundieren. Die Größe der Diffusionsgeschwindigkeit bei bekannten Ofen könnte größer sein als die Größe der Gasstromgeschwindigkeit, wobei in diesem Fall die Zusammensetzung der Atmosphäre in der aufwärts gerichteten Kammer geändert werden könnte, da das diffundierende Gas in die aufwärts gerichtete Kammer gelangt.
  • In der vorliegenden Erfindung wird Diffusion von Gas von der abwärts gerichteten Kammer in die aufwärts gerichtete Kammer durch eine Gasbarriere verhindert, die sich mit dem Produkt durch den Ofen bewegt. Die Gasbarriere stellt genügende abwärts gerichtete Gasgeschwindigkeit sicher, um Diffusion zu überwinden.
  • Insbesondere ist der Ofen ein Durchlaufschubofen und hat zumindest eine Heizkammer und gewöhnlich eine Mehrzahl der Heizkammern. Vorräume bzw. Verbindungsgänge verbinden die Heizkammern miteinander. Eingangs- und Ausgangs-Vorräume bzw. Verbindungsgänge werden gewöhnlich auch bereitgestellt. Gaseindämmung von den Verfahrenskammern nach außen durch die Eingangs- und Ausgangs-Vorräume bzw. Verbindungsgänge funktioniert auf die gleiche Weise wie Kammer-zu-Kammer-Trennung.
  • Jede Produkttransporteinrichtung enthält eine Schubplatte, die angeordnet ist, um Produkt darauf zu empfangen und eine Gasbarriere, die sich aufwärts von der Schubplatte erstreckt. Die Gasbarriere hat einen Umriss, bemessen und konfiguriert, um in den Vorraum bzw. Verbindungsgang mit einem Spielraum zwischen dem Umriss und den Vorraum bzw. Verbindungsgangwänden zu passen, der die Gasstromgeschwindigkeit durch den Vorraum bzw. Verbindungsgang genug erhöht, damit die Gasdiffusionsgeschwindigkeit durch den Vorraum bzw. Verbindungsgang in einer Richtung entgegen dem Gasstrom überwunden wird. Die sich bewegende Gasbarriere der vorliegenden Erfindung verhindert folglich Diffusion des Gases in die aufwärts gerichtete Kammer. Die sich bewegende Gasbarriere erlaubt, dass die Ofenheizkammern entlang einer einzelnen Linie ausgerichtet werden, wodurch die Größe des Ofens herabgesetzt wird. Die Notwendigkeit für komplizierte Türen und mehrfache Schieber wird beseitigt, und das Produkt kann schnell und leistungsfähig durch den Ofen geschoben werden.
  • Es wird angemerkt, dass ein Durchlaufofen, der eine Vorrichtung enthält, die gegen den Durchgang von Heißluft von einer Heizkammer zur anderen wirkt, aus FR-A-505 035 bekannt ist. In dem bekannten Ofen wird Heißluft von einer letzten Kammer, der eine Luftbehandlung vorangeht, mittels eines geeigneten Luftdurchlaufwegs zu einem Kollektor geleitet, der den gesamten Behandlungsbereich durchquert. Während seines Laufs durch den Kollektor kann Luft durch irgendwelche der Behandlungskammern mittels Öffnungen gelangen. Der bekannte Ofen offenbart jedoch keine Gasbarriere, welche die vertikal gestapelten Produktelemente, die sich quer über den Produktweg erstrecken, enthält, wodurch eine Sperrwand mit einem Umriss gebildet wird.
  • Es wird weiter angemerkt, dass Dokument DE-B-20 45 776 einen Durchlaufofen offenbart, der Querwände enthält, in denen Öffnungen für das Durchleiten von Gasen von Kammer zu Kammer gebildet sind. Es wird weiter offenbart, dass die Querwände auf den Transportwagen angeordnet werden können. Der bekannte Ofen offenbart jedoch keine Gasbarrieren, welche die vertikal gestapelten Produktelemente enthalten, die sich quer über den Produktweg erstrecken, wodurch eine Sperrwand mit einem Umriss gebildet wird.
  • Es wird weiterhin angemerkt, dass Dokument NL-C-101465 einen Durchlaufofen mit getrennten Ofenkammern offenbart, durch die die zu behandelnden Gegenstände mittels Fahrzeugen transportiert werden, wobei die Ofenkammern mittels Wänden mit Abmessungen getrennt sind, die im Wesentlichen mit den Abmessungen eines Transporttunnels übereinstimmen. Der bekannte Ofen offenbart jedoch keine Gasbarrieren, welche die vertikal gestapelten Produktelemente enthalten, die sich quer über den Produktweg erstrecken, wodurch eine Sperrwand mit einem Umriss gebildet wird.
  • In einer alternativen Ausführungsform werden ein oder mehrere Abgasausgänge zusätzlich im Vorraum bzw. Verbindungsgang oder in den Kammern zum Ablassen von Gas von sowohl der aufwärts gerichteten Kammer als auch der abwärts gerichteten Kammer aus dem Ofen heraus bereitgestellt. Die Länge des Vorraums bzw. Verbindungsgangs wird so gewählt, dass dem Gas genügend Gelegenheit gegeben wird, damit es durch die Abgasausgänge abgelassen werden kann.
  • BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Die Erfindung wird aus der folgenden ausführlichen Beschreibung besser verstanden, die in Verbindung mit den angefügten Zeichnungen zu sehen ist, in denen:
  • 1 eine Querschnittsansicht eines Durchlaufschubofens mit Gasbarriere-Schubplatten gemäß der vorliegenden Erfindung ist, welche auf halbem Weg abwärts der Ofenlänge gezeigt wird;
  • 2 ist eine Querschnittsansicht, die entlang Linie II-II von 1 genommen ist;
  • 3 ist eine Querschnittsansicht, die entlang Linie III-III von 1 genommen ist;
  • 4 ist eine isometrische Ansicht einer Reihe der Gasbarriere-Schubplatten gemäß der vorliegenden Erfindung;
  • 5 ist eine isometrische Ansicht einer Gasbarriere-Schubplatte mit Produkt gemäß der vorliegenden Erfindung; und
  • 6 ist ein Verfahrensprofil für das Brennen von keramischen Kondensatoren.
  • 7 ist eine isometrische Ansicht einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Gasbarriere; und
  • 8 ist eine weitere isometrische Ansicht der Ausführungsform von 7.
  • BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG IM EINZELNEN
  • 1-5 veranschaulichen einen Durchlaufschubofen 10 der vorliegenden Erfindung mit einem Eingang 12, einer Anzahl von Wärme- oder Heizkammern 14, 16, 18 und einem Ausgang 20. Vorkammern bzw. Verbindungsgänge 22, 24 oder Tunnels verbinden die Heizkammern 14, 16, 18 untereinander. Ein Eingangsvorraum bzw. -Verbindungsgang 26 wird zwischen dem Eingang 12 und der ersten Heizkammer 14 bereitgestellt, und ein Ausgangsvorraum bzw. Verbindungsgang 28 wird zwischen der letzten Heizkammer 18 und Ausgang 20 bereitgestellt. Obgleich drei Heizkammern gezeigt werden, kann eine oder irgendeine andere Zahl an Heizkammern, abhängig von der Anwendung, bereitgestellt werden. Die Vorkammern bzw. Verbindungsgänge 22, 24, 26, 28 sind im Querschnittsbereich von der gleichen Größe oder kleiner als die Heizkammern 14, 16, 18, bei einem Vergleich von 2 und 3 wie gut zu sehen ist. Eine Gestell- bzw. Herdfläche 30, die von einer Reihe Herdplatten 32 gebildet werden kann, verlängert die Länge des Ofens vom Eingang 12 zum Ausgang 20. Das Produkt 34, das auf Produkttransporteinrichtungen 36 ruht, wird entlang der Herdfläche 30 vom Eingang 12 durch die Heizkammern 14, 16, 18 und Vorkammern bzw. Verbindungsgänge 22, 24, 26, 28, zum Ausgang 20 geschoben. Jede Heizkammer wirkt in einer Weise, wie sie aus dem Stand der Technik bekannt ist, indem das Produkt darin zur gewünschten Temperatur bei einer vorbestimmten Zusammensetzung der Atmosphäre erhitzt wird.
  • Jede Transporteinrichtung 36 enthält eine Schubplatte 38 und Gasbarriere 46, die über die Herdfläche 30 gleiten. Produkt 34 ruht auf der ebenen Fläche 40 der Schubplatte. Die Schubplatte ist gewöhnlich quadratisch oder rechteckig. Die Platte hat gewöhnlich eine Frontseite oder eine Führungskante 42, welche in Richtung des Produktbewegungswegs weist und eine Rückseite oder Nachlaufkante 44, die durch einen Schieber oder eine folgende Schubplatte kontaktiert wird. Die Gasbarriere 46 erstreckt sich aufwärts von der Schubplatte 38. Die Gasbarriere 46 wird als Wand ausgebildet, die sich in einer Ebene erstreckt, die zur Richtung des Produktbewegungswegs quer ist. Vorzugsweise sitzt die Gasbarriere nahe oder an der Nachlaufkante 44 der Schubplatte. Die Gasbarriere kann sich auch aufwärts von anderen Positionen erstrecken, so lange, wie genügend Platz auf der Schubplatte bereitgestellt wird, um Produkt zu halten. Zum Beispiel kann sich die Gasbarriere aufwärts von oder nahe an der Führungskante 42 erstrecken. In einer anderen Konfiguration kann die Gasbarriere sich aufwärts von einer mittigen Position erstrecken und Produktbereich vor und hinter der Gasbarriere lassen. Die Gasbarriere ist an der Schubplatte angebracht, damit sie in der Lage ist, mit der Schubplatte bewegt zu werden, wenn die Transporteinrichtung und das Produkt darauf durch den Ofen vorgerückt wird.
  • Während des Betriebes des Ofens strömt Gas von einer Heizkammer, einer aufwärts gerichteten Kammer, zum Beispiel Kammer 16, durch den angrenzenden Vorraum bzw. Verbindungsgang 22 zur folgenden nächsten abwärts gerichteten Heizkammer, zum Beispiel Kammer 14. Es wird geschätzt, dass der Gasstrom in der gleichen Richtung wie der Produktbewegungsweg oder in der entgegen gesetzten Richtung sein kann; die Bezeichnungen aufwärts und abwärts gerichtet werden in diesem Kontext verwendet, um sich auf die Richtung des Gasflusses zu beziehen. Gleichzeitig versucht Gas, in die entgegen gesetzte Richtung vom Gasfluss zu diffundieren, d.h. von der abwärts gerichteten Heizkammer 14 zur aufwärts gerichteten Heizkammer 16.
  • Zum Beispiel kann ohne die vorliegende Erfindung eine Spur Wasserstoffgas in der abwärts gerichteten Heizkammer 14 gegen den Strom des Gases diffundieren. Die Größe der Diffusionsgeschwindigkeit kann auch größer als die Größe der Fließgeschwindigkeit sein. In diesem Fall kann die Zusammensetzung der Atmosphäre über die Zeit in der aufwärts gerichteten Heizkammer 16 durch Einleitung von Gas von der abwärts gerichteten Heizkammer 14 geändert werden. Diese Änderung der Atmosphäre kann oder kann möglicherweise nicht für eine gegebene Anwendung annehmbar sein.
  • Die Transporteinrichtung 36 der vorliegenden Erfindung liefert eine Barriere, um Gasdiffusion gegen den Gasstrom zu verhindern. Die Gasbarriere 46 ist bemessen und konfiguriert, um in den Vorraum bzw. Verbindungsgang mit nur einem kleinen Spielraumabstand 54 zwischen den Vorraum- bzw. Verbindungsgangwänden und dem Dach und dem Umriss der Gasbarriere zu passen. Das Gas, welches durch den Vorraum bzw. Verbindungsgang strömt, muss durch diesen kleinen Abstand bzw. Spalt folglich geleitet werden, angezeigt durch die Pfeile 56 in 1. Wegen des verringerten Querschnittsbereichs und der Länge der Gasbarriere entlang dem Gasstromweg, verursacht durch den kleinen Abstand, erhöht sich die Geschwindigkeit des Gases, wenn das Gas über und um die Gasbarriere strömt. Je kleiner der Querschnittsbereich des Abstandes, desto größer die Zunahme der Gasstromgeschwindigkeit. Das Spaltmaß wird ausgewählt, um die Größe der Gasstromgeschwindigkeit über eine errechnete Länge zu erhöhen, genug, um größer zu sein, als die Größe der Diffusionsgeschwindigkeit. In dieser Weise ist Gas nicht imstande, gegen den Gasstrom stromaufwärts zu diffundieren.
  • Die Größe und die Länge des Abstandes 54 werden auf der Basis einiger Betrachtungen ausgewählt, um eine genügend große Gasstromgeschwindigkeit zu erzielen. Ein Faktor ist die Größe der Gas-Versorgung, die im Verfahren eingesetzt wird. Eine größere Gas-Versorgung liefert eine größere Gasstromgeschwindigkeit. Somit kann für große Gas-Versorgungen ein größerer Abstand genügen, um die Gasstromgeschwindigkeit genug zu erhöhen, damit die Gasdiffusionsgeschwindigkeit überwunden wird. Ein anderer Faktor ist die Toleranz, die mit dem Material erreichbar ist, aus dem die Gasbarriere gebildet ist. Zum Beispiel kann ein Ziegelmaterial keine Toleranz wie ein Metallmaterial bereitstellen. Wenn somit ein kleiner Abstand bei einer engen Toleranz erforderlich ist, sollte ein geeignetes Material ausgewählt werden, um diese Toleranz zu erzielen. Ein weiterer Faktor ist die Menge an diffundiertem Gas, wenn überhaupt, die in der aufwärts gerichteten Heizkammer zugelassen werden kann.
  • Die Schubplatte und die Gasbarriere können aus jedem geeigneten Material, wie einem Metall oder einem keramischen oder einem anderen feuerfesten Material, gebildet werden, die der Umgebung in dem Ofen widerstehen können, wie im Stand der Technik bekannt. Die Gasbarriere kann an der Schubplatte in jeder geeigneten Weise, wie mit Schrauben, Kleber oder irgendeiner anderen Befestigungsvorrichtung oder -methode oder durch Zurückhalten in einer Haltenut, angebracht werden. Die Gasbarriere kann, falls erwünscht, von der Schubplatte entfernbar sein. Die Gasbarriere braucht, an der Schubplatte nicht fest angeordnet angebracht zu werden. Sie könnte auf der Schubplatte durch Schwerkraft beaufschlagt sein. Die Gasbarriere und die Schubplatte können auch als einzelnes einheitliches Bauteil ausgebildet werden. Auch die Barriere kann ein gesondertes Stück von der Schubplatte sein, zum Beispiel um zwischen jeder Schubplatte eingesetzt zu werden.
  • In der oben beschriebenen Situation ist das Gas, das von der aufwärts gerichteten Kammer strömt, in der Lage, in die abwärts gerichtete Kammer zu gelangen. In vielen Anwendungen ist dieses Mischen der Atmosphären in der abwärts gerichteten Kammer annehmbar. Bei einigen Anwendungen ist es jedoch nicht wünschenswert, das aufwärts gerichtete Gas in die abwärts gerichtete Kammer gelangen zu lassen. Somit können in einer alternativen Ausführungsform, ein oder mehr Abgasausgänge 60 in den Vorraum bzw. Verbindungsgang oder den Brennkammern bereitgestellt werden. In 1 wird ein einzelner Abgasausgang in jedem Vorraum bzw. Verbindungsgang 22 und 24 gezeigt. Einiges oder das ganze aufwärts gerichtete Gas wird durch diesen Ausgang abgelassen. Wenn somit der Abgasausgang in Verbindung mit der sich bewegenden Gasbarriere der vorliegenden Erfindung eingesetzt wird, können sowohl aufwärts gerichtetes Gas am Gelangen in die abwärts gerichteten Kammern gehindert werden als auch abwärts gerichtetes Gas kann am Gelangen in die aufwärts gerichteten Kammern gehindert werden. Der Abgasausgang kann jeder verwendbare Abgasausgang sein, zum Beispiel offen zur Atmosphäre oder unter Einsatz einer Gebläse- oder Vakuumquelle, wie im Stand der Technik bekannt. Die Länge des Vorraums bzw. Verbindungsgangs wird so ausgewählt, dass genügend Abgasausgänge zugelassen werden, um die Gase zusammen mit einer gegebenen Anzahl von Gasbarrieren im Vorraum bzw. Verbindungsgang zu entfernen.
  • Die vorliegende Erfindung kann weiterhin in Verbindung mit einem Beispiel, wie der Herstellung von keramischen Kondensatoren, verstanden werden. 6 veranschaulicht ein typisches Brennprofil der keramischen Kondensatoren. Drei Heizkammern werden eingesetzt. Das Produkt wird in einer reduzierenden Atmosphäre in einer ersten Heizkammer, zum Beispiel Kammer 14, von Stickstoff und einer Spur Wasserstoff bei 800°C während einer vorbestimmten Zeit gehalten. Es kann nur eine unwesentliche Menge Sauerstoff in dieser Kammer vorliegen (zum Beispiel kann ein Partialdruck von Sauerstoff ungefähr 10–20 atm sein). Das Produkt wird zu einer zweiten oder mittigen Heizkammer, Kammer 16, zum Brennen bei 1350°C in einer Stickstoff- und Sauerstoffatmosphäre vorgerückt. Der Partialdruck des Sauerstoffs in dieser Kammer ist ungefähr 10–11 atm bis 10–12 atm. Dem folgt Rückoxidation in einer dritten oder letzten Heizkammer, Kammer 18, bei 1000°C in einer Atmosphäre von Stickstoff und einer größeren Menge Sauerstoff. Der Partialdruck des Sauerstoffs ist ungefähr 10–4 atm.
  • In diesem Verfahren neigt Gas dazu, aus dem Mittelraum 16 heraus zu der ersten Heizkammer 14 und der letzten Heizkammer 18 zu strömen. Wasserstoff neigt dazu, von der ersten Kammer 14 zum Mittelraum 16 zu diffundieren. Die sich bewegende Gasbarriere 46 der vorliegenden Erfindung verhindert diese Diffusion des Wasserstoffs in Richtung zum Mittelraum 16. Obgleich etwas Verdünnung die Atmosphären in der ersten und letzten Kammern 14, 18 mit Atmosphäre vom Mittelraum 16 in diesem Vorgang zulassen kann, setzen die Abgasausgänge 60 im Vorraum bzw. Verbindungsgang zwischen der ersten Kammer und dem Mittelraum und zwischen dem Mittelraum und der letzten Kammer diese Verdünnung herab.
  • Die sich bewegende Gasbarriere der vorliegenden Erfindung kann auch eingesetzt werden, um Kammeratmosphäre am Gelangen in die erste Heizkammer 14 durch den Eingangsvorraum bzw. Verbindungsgang 26 zu hindern oder Kammeratmosphäre am Gelangen in die letzte Heizkammer 18 durch den Ausgangsvorraum bzw. Verbindungsgang 28 zu hindern.
  • Eine weitere Ausführungsform einer Gasbarriere wird in Verbindung mit 7 und 8 beschrieben, in denen eine Anzahl von Produkt Elementen vertikal gestapelt werden, um eine Gasbarriere zu bilden. In der veranschaulichten Ausführungsform werden die Produktelemente von einer Anzahl von Unterstützungsbehältern 70 gebildet, in denen Produkt durch den Ofen befördert wird. Die Schalen werden vertikal in den Reihen auf der Schubplatte 72 einer Transporteinrichtung 74 gestapelt. Der Übersicht halber wird nur eine Schale in 7 veranschaulicht. Punktierte Linien 76 zeigen das Volumen an, das mit den Staplungsschalen 70 gefüllt werden kann. In der Ausführungsform, die veranschaulicht wird, hat jede Schale 70 aufrecht stehende Wände 78, die sich der Länge nach erstrecken, einen Boden 80, auf den das Produkt (nicht gezeigt) gestellt wird, und offene Enden 82, damit ungehinderte Gasbewegung zum Erhitzen und zum Atmosphärenkontakt mit dem Produkt erfolgen kann.
  • Die Behälter bzw. Schalen 70 sind so konfiguriert, dass, wenn sie vertikal gestapelt werden, die aufrecht stehenden Wände 78 eine vertikale Wand 84 bilden, veranschaulicht in 8. Die Schalen werden auf der Schubplatte 72 angeordnet, damit sich die Wand 84 in einer Fläche erstreckt, die quer zur Richtung des Produktspielraums durch den Ofen ist. Die Schalen werden so konfiguriert, dass die Wand so bemessen und konfiguriert ist, dass sie in den Vorraum mit nur einem kleinen Spielraumabstand zwischen die Vorraumwände und das Dach und den Umriss der Staplungs behälter passt. Die Größe und die Länge des Abstandes werden so bestimmt, dass eine genügend große Gasflussgeschwindigkeit erzielt wird, wie oben beschrieben. Es wird geschätzt, dass andere Schalenkonfigurationen oder Anordnungen oder das Produkt selbst, wenn von einer passenden Konfiguration, zur Verfügung gestellt werden können, um die Wand zu bilden.
  • Die Erfindung soll nicht darauf begrenzt sein, was besonders gezeigt und beschrieben worden ist, ausgenommen, wie durch die beigefügten Ansprüche angezeigt.

Claims (15)

  1. Durchlaufofen mit: zumindest einer Heizkammer (14, 16, 18) und zumindest einem Vorraum bzw. Verbindungsgang (22, 24, 26, 28) anschließend an die Heizkammer, und einer Gestell- bzw. Herdfläche (30), die einen Produktweg (1220) durch die Heizkammer und durch den Verbindungsgang festlegt; und einer Transporteinrichtung (36) mit einer Platte (38), angeordnet, um darauf Produkte aufzunehmen, und einer Gasbarriere (46) mit vertikal gestapelten Produktelementen (34), die sich quer über den Produktweg (1220) zur Bildung einer Barrierewand (46) mit einem Umriss erstrecken, wobei die Barrierewand so bemessen und konfiguriert ist, dass sie in dem Verbindungsgang (22, 24, 26, 28) bei einem Spielraum (54) zwischen dem Umriss und dem Verbindungsgang passt, wobei der Spielraum und die Länge davon so ausgewählt sind, dass sie die Gasströmungsgeschwindigkeit durch den Verbindungsgang ausreichend erhöhen, um eine Gasdiffusionsgeschwindigkeit durch den Verbindungsgang in eine Richtung entgegen dem Gasstrom bei dem Umriss der Gasbarriere (46) zu überwinden.
  2. Ofen nach Anspruch 1, wobei die Produktelemente (34) Produktschalen (70), konfiguriert zum Aufnehmen von Produkt darauf, umfassen.
  3. Ofen nach Anspruch 2, wobei jede der Produktschalen (70) einen Boden (80) und zumindest eine aufrecht stehende Wand (78) umfasst, wobei die aufrecht stehenden Wände von jedem der Produktböden eine Barrierewand (84) bilden.
  4. Ofen nach Anspruch 1, der weiterhin eine Vielzahl von Transporteinrichtungen (74) umfasst.
  5. Ofen nach Anspruch 1, wobei die Querschnittsfläche des Verbindungsgangs (22, 24, 26, 28) kleiner oder von derselben Größe wie die Querschnittsfläche von der Heizkammer (14, 16, 18) ist.
  6. Ofen nach Anspruch 1, wobei der Produktweg entlang einer geraden Linie von einem Eingang (12) des Ofens zu einem Ausgang (20) des Ofens verläuft.
  7. Ofen nach Anspruch 1, der außerdem zumindest eine zweite Heizkammer (16, 18) umfasst, wobei der Verbindungsgang (24) die zumindest eine Heizkammer und die zweite Heizkammer verbindet.
  8. Ofen nach Anspruch 7, wobei der Produktweg entlang einer geraden Linie von der einen Heizkammer (16) zu der zweiten Heizkammer (18) verläuft.
  9. Ofen nach Anspruch 1, wobei der zumindest eine Verbindungsgang einen Eingangsverbindungsgang (26), angeordnet benachbart zu einem Produkteingang (12) in der Heizkammer (14), umfasst.
  10. Ofen nach Anspruch 1, wobei der zumindest eine Verbindungsgang einen Ausgangsverbindungsgang (28), angeordnet benachbart zu einem Produktausgang (20) in der Heizkammer (18), umfasst.
  11. Ofen nach Anspruch 1, der weiterhin zumindest einen Abgasauslass (60) in dem Verbindungsgang (22) oder Ofenkammer (16) enthält.
  12. Ofen nach Anspruch 11, wobei der Verbindungsgang (22) ausreichend lang ist, um zu erlauben, dass das gesamte Gas durch den zumindest einen Abgasauslass (60) ausgegeben wird.
  13. Ofen nach Anspruch 1, wobei die Transporteinrichtung (36) aus einem Material hergestellt ist, das der erhitzten Umgebung in dem Ofen widerstehen kann.
  14. Ofen nach Anspruch 1, wobei die Transporteinrichtung (36) aus einem feuerfesten Material gefertigt ist.
  15. Ofen nach Anspruch 1, wobei der Ofen einen Durchgangsstoßofen umfasst.
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