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Vorliegende
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung aromatischer Verbindungen,
insbesondere ein Verfahren zur Herstellung aromatischer Verbindungen
unter Verwendung einer halogenhaltigen aromatischen Cyanverbindung
als Ausgangsmaterial, indem man die Hydrolyse und Decarboxylierung
des Ausgangsmaterials ohne Bewirken einer Korrosion des Reaktionsgefäßes durchführt und
eine beabsichtigte entsprechende aromatische Verbindung in hoher
Ausbeute erhält.
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Die
Tetrahalogenaniline umfassen wichtige Verbindungen, die als Zwischenprodukt-Ausgangsmaterialien
für pharmazeutische
Präparate
und Pestizide für
die Landwirtschaft benutzt werden. Verfahren zur Herstellung von
2,3,5,6-Tetrafluoranilin sind beispielsweise in den Amtsblättern von
JP-1-06-211.756 und JP-A-08-268.979
beschrieben. Das im Amtsblatt von JP-A-06-211.756 beschriebene Verfahren
wird beansprucht, um unter Verwendung einer Pentafluorbenzoesäure als
Ausgangsmaterial 2,3,5,6-Tetrafluoranilin zu erhalten, das mit Ammoniak
in einem wässerigen
Medium umgesetzt wird und somit einer Aminierung sowie Decarboxylierung
unterzogen wird. Es wird beschrieben, dass die Pentafluorbenzoesäure als
Ausgangsmaterial durch Hydrolysieren von Pentafluorbenzonitril in
einer wässerigen
Schwefelsäurelösung erhalten
werden kann, und dass die erhaltene Pentafluorbenzoesäure, obgleich
die wässerige
Reaktionslösung überschüssige Schwefelsäure und
Ammoniumsulfat als Reaktionsprodukt neben der Pentafluorbenzoesäure enthält, direkt
in ihrer unmodifizierten Form, ohne dass sie mit Wasser gewaschen
wird, bei der Umsetzung zur Herstellung von 2,3,5,6-Tetrafluoranilin
benutzt werden kann.
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Sodann
wird das im Amtsblatt der JP-A-08-268.979 offenbarte Verfahren zur
Herstellung von 2,3,5,6-Tetrafluoranilin unter Verwendung von 4-Amino-2,3,5,6-Tetrafluorbenzonitril
als Ausgangsmaterial beansprucht, wobei dieses zusammen mit Wasser
einer wässerigen
Schwefelsäurelösung zugegeben
wird, wodurch ermöglicht
wird, dass das hierbei durch Hydrolyse und Decarboxylierung, während die
Hydrolyse und Decarboxylierung abläuft, destilliert werden kann.
Da die durch eine Sekundärreaktion
gebildete Fluorwasserstoffsäure
aus rostfreiem Stahl hergestellten oder mit Glas ausgekleideten
Reaktionsvorrichtungen korrodiert, wird bei diesem Verfahren das
gebildete 2,3,5,6-Tetrafluoranilin unverzüglich mit Wasser azeotrop abdestilliert, und
das Reaktionsgefäß wird mit
Wasser beschickt, um die Konzentration der hierin befindlichen Schwefelsäure auf
einem festgelegten Niveau zu halten, mit dem Ergebnis, dass das
Reaktionsgefäß vor einer
Korrosion geschützt
wird, und das 2,3,5,6-Tetrafluoranilin in hoher Ausbeute erhalten
wird.
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In
der Regel besteht, wenn eine gegebene Umsetzung die Verwendung von
Schwefelsäure
mit sich bringt, das Reaktionsgefäß für diese Umsetzung beispielsweise
aus Glas oder ist mit Glas ausgekleidet, weil das Gefäß sonst,
wenn es aus Eisen oder Stahl besteht, korrodiert. Das in dem zuvor
genannten Amtsblatt der JP-A-08-268.979
offenbarte Verfahren richtet sich auf einen Schutz eines Reaktionsgefäßes vor
Korrosion, wenn beim Verfahren 4-Amino-2,5,6-Tetrafluorbenzontiril
in einer geringen Reinheit als Ausgangsmaterial benutzt wird, jedoch
unterliegt das Gefäß einer
erkennbaren Korrosion. Wenn das Ausgangsmaterial einer Behandlung
zur Entfernung von Verunreinigungen vorab unterzogen wird, ist die
Behandlung fähig,
das Gefäß vor einer
Korrosion zu schützen,
jedoch leidet das Verfahren unter dem Nachteil, dass diese Behandlung
die Anzahl von Verfahrensstufen erhöht. In einem Ausführungsbeispiel
in der JP-A-08-268.979 wird berichtet, dass das 2,3,5,6-Tetrafluoranilin
in einer Ausbeute von 82,5% erhalten wird. Somit findet das Bedürfnis einer weiteren
Erhöhung
der Ausbeute seine Berechtigung.
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Vorliegender
Erfinder fand als Ergebnis einer detaillierten Untersuchung eines
möglichen
Herstellungswegs für
eine durch die Hydrolyse und Decarboxylierung halogenhaltiger aromatischer
Cyaninverbindungen erhaltene aromatische Aminoverbindung und eines
bei der Herstellung gebildeten Sekundärprodukts, dass das Auftreten
von Verunreinigungen unterdrückt
werden kann, die Ausbeute des Produkts erhöht werden kann, und die Korrosion
eines Reaktionsgefäßes verhindert
werden kann, indem man die Hydrolyse und Decarboxylierung in zwei
einzelne Stufen unterteilt, durchführt, unter Anwendung unterschiedlicher
Bedingungen. Als Ergebnis einer weiteren fortgesetzten detaillierten
Untersuchung der zeitlichen Abstimmung des Bewirkens der Destillation
des beabsichtigten Produkts aus dem Reaktionssystem entdeckte er,
dass die Korrosion des Reaktionsgefäßes verhindert werden kann,
und die beabsichtigte aromatische Aminoverbindung in hoher Ausbeute
erhalten werden kann, indem man die Hydrolyse und Decarboxylierung
in Gegenwart eines wässerigen Mediums
durchführt,
wodurch die Bildung der aromatischen Aminoverbindung und danach
deren Entfernung durch azeotrope Destillation mit Wasser bewirkt
werden. Auf Grundlage der derart erworbenen Erkenntnis wurde vorliegende
Erfindung abgeschlossen. Im Speziellen ist beabsichtigt, dass vorliegende
Erfindung die in den folgenden Abschnitten (1) bis (3) angegebenen
Verfahren bereitstellt.
- (1) Ein Verfahren zur
Herstellung einer durch die allgemeine Formel (2) wiedergegebenen
aromatischen Verbindung durch Hydrolyse und Decarboxylierung einer
durch die allgemeine Formel (1) wiedergegebenen aromatischen Cyanverbindung
in Gegenwart einer sauren Substanz, das dadurch gekennzeichnet ist, dass
man die Hydrolyse und Decarboxylierung in mindestens zwei Stufen
durchführt: (worin X ein Halogenatom,
Y eine Cyanogruppe, Nitrogruppe oder Carboxylgruppe, Z eine stickstoffhaltige Gruppe
der Formel-N(R1)(R2)(worin
R1 und R2 identisch
oder nicht identische Gruppen sind, die an einem Stickstoffatom
hängen
und aus einem Wasserstoffatom und gerad- oder verzweigtkettigen
Alkylgruppen mit 1-4 Kohlenstoffatomen ausgewählt sind), m = 0, 1 oder 2,
und n = 1, 2, 3 oder 4 bedeuten, mit der Maßgabe, dass die Summe von m
und n in dem Bereich von 1 ≤ m
+ n ≤ 4 ist); (worin die Symbole die gleichen
Bedeutungen wie in der allgemeinen Formel (1) haben).
- (2) Ein Verfahren zur Herstellung einer durch die allgemeine
Formel (2) wiedergegebenen aromatischen Verbindung durch Hydrolyse
und Decarboxylierung einer aromatischen Cyanverbindung der allgemeinen Formel
(2) in Gegenwart einer sauren Substanz, dadurch gekennzeichnet,
dass man die Hydrolyse und Decarboxylierung in zwei Stufen durchführt und
die Wiedergewinnung der gebildeten aromatischen Verbindung aus der
Reaktionslösung
durch azeotrope Destillation mit Wasser bewirkt: (worin X ein Halogenatom,
Y eine Cyanogruppe, Nitrogruppe oder Carboxylgruppe, Z eine stickstoffhaltige Gruppe
der Formel-N(R1)(R2)(worin
R1 und R2 identisch
oder nicht identische Gruppen sind, die an einem Stickstoffatom
hängen
und aus einem Wasserstoffatom und gerad- oder verzweigtkettigen
Alkylgruppen mit 1-4 Kohlenstoffatomen ausgewählt sind), m = 0, 1 oder 2,
und n = 1, 2, 3 oder 4 bedeuten, mit der Maßgabe, dass die Summe von m
und n in dem Bereich von 1 ≤ m
+ n ≤ 4 ist); (worin die Symbole die gleichen
Bedeutungen wie in der allgemeinen Formel (1) haben).
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Gemäß dem Verfahren
vorliegender Erfindung wird durch die Verwendung eines Ausgangsmaterials wie
einer halogenhaltigen aromatischen Verbindung wie z. B. 4-Amino-2,3,5,6-tetrahalogenbenzonitril
ist es möglich,
eine derartige entsprechende aromatische Verbindung wie 2,3,5,6-Tetrahalogenanilin
in hoher Ausbeute herzustellen. Auch wenn das in geringer Reinheit
gebildete 4-Amino-2,3,5,6-Tetrahalogenbenzonitril
insbesondere in dem aus Glas bestehenden oder mit Glas ausgekleideten
Reaktionsgefäß hydrolysiert,
decarboxyliert und azeotrop destilliert wird, kann die Herstellung
der aromatischen Verbindung in hoher Ausbeute erreicht werden, ohne
dass eine Korrosion des Reaktionsgefäßes bewirkt wird.
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Der
erste Aspekt vorliegender Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung
einer durch die allgemeine Formel (2) wiedergegebenen aromatischen
Verbindung durch Hydrolyse und Decarboxylierung einer durch die allgemeine
Formel (1) wiedergegebenen aromatischen Cyanverbindung in Gegenwart
einer sauren Substanz, dadurch gekennzeichnet, dass man die Hydrolyse
und Decarboxylierung in mindestens zwei Stufen durchführt:
(worin X ein Halogenatom,
Y eine Cyanogruppe, Nitrogruppe oder Carboxylgruppe, Z eine stickstoffhaltige Gruppe
der Formel-N(R
1)(R
2)(worin
R
1 und R
2 identisch
oder nicht identische Gruppen sind, die an einem Stickstoffatom
hängen
und aus einem Wasserstoffatom und gerad- oder verzweigtkettigen
Alkylgruppen mit 1-4 Kohlenstoffatomen ausgewählt sind), m = 0, 1 oder 2,
und n = 1, 2, 3 oder 4 bedeuten, mit der Maßgabe, dass die Summe von m
und n in dem Bereich von 1 ≤ m
+ n ≤ 4 ist);
(worin die Symbole die gleichen
Bedeutungen wie in der allgemeinen Formel (1) haben).
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Wenn
als Ausgangsmaterial mit einem Gehalt an einer aromatischen Cyanverbindung
der allgemeinen Formel (1) beispielsweise 4-Amino-2,3,5,6-tetrafluorbenzonitril
geringer Reinheit verwendet wird, ergibt sich die Möglichkeit,
dass das Reaktionsgefäß durch
Fluorwasserstoff korrodiert wird. Durch eine Untersuchung der Ursache
für diese
Störung
wurde gefunden, dass die im Ausgangsmaterial enthaltenen Verunreinigungen,
wie z. B. 2-Amino-3,4,5,6-tetrafluorbenzonitril anfällig ist,
die Ursache einer derartigen Störung
zu sein. Aus einer weiteren Untersuchung der Beziehung der Störung zu
einer Korrosion erwarb der Erfinder folgende Erkenntnis: Zuerst,
wenn 2,3,5,6-Tetrafluoranilin (F4NH) durch Hydrolyse und Decarboxylierung
von 4-Amino-2,3,5,6-tetrafluorbenzonitril (NFBN) mit Schwefelsäure gebildet
wird, wird angenommen, dass die Hydrolyse und Decarboxylierung nach
einem Umsetzungsverfahren A verlaufen, das sich aus den nachfolgend gezeigten
Stufen (1) bis (3) zusammensetzt:
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Wenn
die zu verwendende Ausgangsmaterialverbindung eine geringe Reinheit
besitzt, ist das zuvor erwähnte
Umsetzungsverfahren für
die Bildung von Fluorwasserstoff als Nebenprodukt anfällig und
bewirkt, dass das aus Glas bestehende oder mit Glas ausgekleidete
Reaktionsgefäß einer
Korrosion unterliegt. Die Aufmerksamkeit des Erfinders richtete
sich insbesondere auf 2-Amino-3,4,5,6-tetrafluorbenzonitril (o-AFBN) unter
anderen in der Ausgangsmaterialverbindung enthaltenen Verunreinigungen.
Wenn die Verunreinigungsverbindung im Ausgangsmaterial enthalten
ist, ermöglicht
das Verfahren der Hydrolyse und der Decarboxylierung das Auftreten
des Umsetzungsverfahrens B, welches durch folgende Stufen (5) bis
(7) gebildet wird, oder das Auftreten der Umsetzung durch die Stufe
(8).
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Wenn
die Stufe (8) verläuft,
bildet die Substitution, welche zwischen der Aminogruppe der Zielverbindung,
2,3,5,6-Tetrafluoranilin (F4NH), und dem Fluoratom in 4-Stellung
von 2-Amino-3,4,5,6-tetrafluorbenzonitril (o-AFBN) verläuft, eine
Verbindung nachfolgender Formel (3) unter gleichzeitiger Bildung
von Fluorwasserstoff:
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Wenn
das Ausgangsmaterial 4-Amino-2,3,5,6-tetrafluorbenzonitril (AFBN)
die Stufe (4) als Sekundärreaktion
im Umsetzungsverfahren A durchläuft,
bildet die relevante Umsetzung eine durch die folgende, weiter unten
angegebene Formel (4) wiedergegebene Verbindung unter gleichzeitiger
Bildung von Fluorwasserstoff als Nebenprodukt. Denn durch die Stufe
(4) wird bewirkt, dass das in der Orthostellung zur Cyanogruppe
des Ausgangsmaterials AFBN gelegene Fluoratom sich mit der in der
Stufe (3) erhaltenen Verbindung F4NH unter Bildung einer durch folgende Formel
(4) wiedergegebenen Verbindung unter gleichzeitiger Bildung von
Fluorwasserstoff als Nebenprodukt umsetzt. Es wird geschätzt, dass
die Geschwindigkeit dieser Sekundärreaktion in der Stufe (8)
größer als
in der Stufe (4) ist. Um genauer zu sein: die Korrosion des Reaktionsgefäßes mit dem
als Nebenprodukt gebildeten Fluorwasserstoff gewinnt an Bedeutung,
wenn die Konzentration der Verunreinigungen im Ausgangsmaterial
wächst.
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Neben
der zuvor gegebenen Erklärung
wurde gefunden, dass, wenn die Hydrolyse und Decarboxylierung in
einer Stufe in Gegenwart einer sauren Substanz unter den Bedingungen
der Verwendung einer wässerigen
Schwefelsäurelösung einer
Konzentration von beispielsweise 80 Gew-% durchgeführt werden,
die Umsetzungen der Stufe (1) und der Stufe (5) viel schneller als
die Umsetzungen der Stufe (4) und der Stufe (8) verlaufen, und dass
die Reaktivität
mit Fluoratomen herabgesetzt ist, weil die Aminogruppe unter dieser Bedingung
ein Sulfat bildet. Als Ergebnis wird die Sekundärbildung von Fluorwasserstoff
unterdrückt,
und die Korrosion des Reaktionsgefäßes wird wirksam verhindert.
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Um
die Erklärung
fortzusetzen: die durch die Stufen (4) und (8) in den zuvor gezeigten
Umsetzungsverfahren A und B zu bildende Verbindung nimmt möglicherweise
eine Struktur an, die sich von den Strukturen der durch die zuvor
angegebenen Formeln (3) und (4) wiedergegebenen Strukturen unterscheidet,
je nach der Form der Substitutionsreaktion.
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Die
an den Hauptenden (leading ends) der Wege (4) und (8) der zuvor
gezeigten Umsetzungsverfahren A und B dargestellten Strukturen sind
Teilstrukturen der durch die zuvor gezeigten Formeln (3) und (4)
wiedergegebenen Verbindungen.
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Ferner
wurde gefunden, dass die Sekundärbildung
von Fluorwasserstoff in größerem Ausmaß unterdrückt wird,
wenn man die zuvor erwähnten
Umsetzungen der Hydrolyse und Decarboxylierung in mindestens zwei
Stufen unterteilt und unter Verwendung unterschiedlicher Bedingungen
durchführt,
anstatt sie in einer einzigen Stufe zu vervollständigen. Im Speziellen wird
es in den mehrfachen Stufen, welche in eine erstere Stufe und eine
letztere Stufe unterteilt werden, es möglich gemacht, einen wirksameren
Schutz des Reaktionsgefäßes vor
einer Korrosion zu erreichen, indem man bewirkt, dass die Umsetzung
von 4-Amino-2,3,5,6-tetrafluorbenzonitril (AFBN) verläuft, bis
das Umwandlungsverhältnis
etwa 40 Mol-% überschreitet,
diese Umsetzung unter solchen Bedingungen durchführt, dass deren Produkt als
Hauptkomponente 4-Amino-2,3,5,6-tetrafluorbenzamid (AFBAm) aufweist,
und damit ermöglicht,
dass das Umwandlungsverhältnis
von 4-Amino-2,3,5,6-tetrafluorbenzonitril (AFBN) 40 Mol-%, vorzugsweise
60 Mol-%, bevorzugter 80 Mol-%, überschreitet,
während man
die Bildung von 2,3,5,6-Tetrafluoranilin (F4NH) in der ersteren
Stufe, den Umsetzungen der ersteren Stufe) unterdrückt und
die Hydrolyse und Decarboxylierung in der letzteren Stufe oder danach
vervollständigt.
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Dieser
wirksamere Schutz vor Korrosion kann logischerweise durch das Postulat
erklärt
werden, dass, obgleich das Umwandlungsverhältnis von 2-Amino-3,4,5,6-tetrafluorbenzonitril
(o-AFBN) nahezu das gleiche Niveau erreicht, die Chance eines Kontakts
von o-AFBN mit dem Sollprodukt, 2,3,5,6-Tetrafluoranilin (F4NH), erleichtert
wird, oder die Chance eines Kontakts von o-AFBN mit dem Ausgangsmaterial,
4-Amino-2,3,5,6-tetrafluorbenzonitril (AFBN), erleichtert wird,
mit dem Ergebnis, dass die Bildung der durch die zuvor gezeigte Formel
(3) oder Formel (4) wiedergegebenen Verbindung unterdrückt wird,
und dass gleichzeitig die Bildung von Fluorwasserstoff unterdrückt wird. Übrigens
ist die durch die zuvor gezeigten Formeln (3) oder (4) wiedergegebene
Verbindung lediglich als ein Beispiel zur Veranschaulichung der
Beziehung zwischen der Anwesenheit von Verunreinigungen und dem
Auftreten einer Korrosion beabsichtigt. Vorliegende Erfindung ist
nicht auf die Anwesenheit dieser Verbindung und die Unterdrückung der
Bildung derselben begrenzt. Im Folgenden wird vorliegende Erfindung
nunmehr in Einzelheiten beschrieben.
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Die
durch die allgemeine Formel (1) wiedergegebene, bei vorliegender
Erfindung verwendete aromatische Cyanverbindung ist derart, dass
das Symbol Z in der allgemeinen Formel (1) eine stickstoffhaltige
Gruppe der Formel-N(R1)(R2)
bedeutet (worin R1 und R2 identisch
oder nicht identische Substituenten an dem Stickstoffatom sind,
ausgewählt
aus einem Wasserstoffatom und gerad- oder verzweigtkettigen Alkylgruppen
mit 1-4 Kohlenstoffatomen). Als konkrete Beispiele für die stickstoffhaltige
Gruppe können
angegeben werden: eine Aminogrupppe, Monomethylaminogruppe, Diethylaminogruppe,
Monoethylaminogruppe, Diethylaminogruppe, Monopropylaminogruppe
und Dipropylaminogruppe. Unter diesen erweist sich die Aminogruppe
als besonders geeignet. Das Symbol Y bedeutet eine Cyanogruppe,
Nitrogruppe oder Carboxylgruppe, wobei die Cyanogruppe bevorzugt
wird. Das durch das Symbol X bezeichnete Halogenatom ist ein Fluoratom,
Chloratom oder Bromatom, wobei das Fluoratom bevorzugt wird. Beim
Auftreten einer Vielzahl von Substituenten X können die hierdurch bezeichneten
miteinander identisch oder nicht identisch sein.
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Als
konkrete Beispiele für
die durch die allgemeine Formel (1) wiedergegebene aromatische Cyanverbindung
können
angegeben werden: 4-Amino-2,3,5,6-tetrahalogenbenzonitril,
4-Monomethylamino-2,3,5,6-tetrahalogenbenzonitril, 4-Dimethylamino-2,3,5,6-tetrahalogenbenzonitril,
4-Amino-3,5,6-trihalogenphthalonitril, 4-Monomethylamino-3,5,6-trihalogenphthalonitril
und 4-Dimethylamino-3,5,6-trihalogenphthalonitril. Unter diesen
wird besonders vorteilhaft 4-Amino-2,3,5,6-tetrahalogenbenzonitril
verwendet. Die hierbei in Betracht gezogenen Halogenatome können jeweils
miteinander identisch oder nicht identisch sein und sie können ein
Fluor-, Chlor- oder Bromatom sein. In allen möglichen Gattungen des 4-Amino-3,5,6- tetrahalogenbenzonitrils
wird 4-Amino-2,3,5,6-tetrafluorbenzonitril, das als Halogenatome
Fluoratome besitzt, besonders vorteilhaft verwendet.
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Wenn
bei vorliegender Erfindung die zuvor erwähnte aromatische Cyanverbindung
hydrolysiert und decarboxyliert wird, wird deren Umsetzung in Gegenwart
einer sauren Substanz durchgeführt,
um die aromatische Verbindung der allgemeinen Formel (2) herzustellen.
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Die
bei vorliegender Umsetzung zu verwendende saure Substanz braucht
nicht besonders unterschieden werden; es ist lediglich erforderlich,
dass sie in der Lage ist, die aromatische Cyanverbindung der allgemeinen
Formel (1) zu hydrolysieren und decarboxylieren und somit die durch
die allgemeine Formel (2) wiedergegebene aromatische Verbindung
zu bilden. Als typische Beispiele für die saure Substanz können anorganische
Säuren
wie Schwefelsäure,
Salzsäure
und Salpetersäure
sowie organische Säuren
wie Essigsäure, Propionsäure und
Buttersäure
angegeben werden. Unter diesen wird Schwefelsäure besonders vorteilhaft verwendet.
Der Grund für
diese Bevorzugung von Schwefelsäure
ist, dass die Reaktivität
mit Fluoratomen herabgesetzt wird, und die Umsetzungen der Stufe
(1) und der Stufe (5) in der Lage sind, schneller als die Umsetzungen
der Stufen (4) und (8) zu verlaufen, weil die Aminogruppe der aromatischen
Cyanverbindung ein Sulfat bildet. Beim erfindungsgemäßen Herstellungsverfahren
kann als Reaktionsgefäß dasjenige
allgemein übernommen
werden, welches aus Eisen oder rostfreiem Stahl hergestellt ist.
Wenn dieses Reaktionsgefäß für eine Korrosion
durch die saure Substanz oder ein Sekundärprodukt anfällig ist,
das beim Umsetzungsverfahren auftritt, wie es z. B. bei der Verwendung
von Schwefelsäure
der Fall ist, ist die Verwendung eines Reaktionsgefäßes, das
aus Glas besteht oder mit Glas ausgekleidet ist, empfehlenswert.
Sonst kann auch ein Reaktionsgefäß, welches
mit einem solchen korrosionsbeständigen
Material wie einem Fluorkohlenstoffharz beschichtet ist, benutzt
werden. In Anbetracht solcher Faktoren wie die Kosten, ist es üblich, ein
aus Glas bestehendes oder mit Glas ausgekleidetes Reaktionsgefäß zu verwenden.
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Die
saure Substanz wird zusammen mit Wasser in einer Menge verwendet,
die für
das Fortschreiten der Hydrolyse und Decarboxylierung der aromatischen
Cyanverbindung als Ausgangsmaterial ausreicht. Die so verwendete
saure Substanz besitzt vorzugsweise eine hohe Konzentration. Der
Grund für
die hohe Konzentration der sauren Substanz ist, dass, auch wenn
das zu verwendende Ausgangsmaterial eine geringe Reinheit besitzt
und Verunreinigungen enthält,
das Zielprodukt, 2,3,5,6-Tetrahalogenanilin, in hoher Ausbeute erhalten
werden kann, ohne eine Korrosion des Reaktionsgefäßes zu bewirken.
Die hohe Ausbeute an diesem Produkt kann logischerweise durch die
Annahme erklärt
werden, dass, wenn die Hydrolyse und Decarboxylierung unter Verwendung
einer wässerigen
Schwefelsäurelösung einer
vergleichsweisen hohen Konzentration beispielsweise durchgeführt werden,
die Cyanogruppe der Verunreinigung 2-Amino-3,4,5,6-tetrahalogenbenzonitril
schnell hydrolysiert wird, die Elektronen anziehende Eigenschaft
der Cyanogruppe verringert wird, und das leicht austauschbare Fluoratom
in der Parastellung bezüglich
der Cyanogruppe für
die Substitutionsreaktion weniger empfindlich gemacht wird. Ferner
ist zu folgern, dass die Reaktivität einer nukleophilen Substitution,
die sich an den Fluoratomen äußert, verringert
ist, da die Aminogruppe, welche Fluoratome anregt, eine Umsetzung
einer nukleophilen Substitution einzugehen, ein Salz mit Schwefelsäure bildet.
Obgleich vorliegende Erfindung durch die vorhergehende theoretische
Erwägung
nicht beschränkt
ist, wird bevorzugt, die saure Substanz in Form einer wässerigen
Lösung
zu verwenden. Die Konzentration der sauren Substanz in dieser wässerigen
Lösung
liegt zweckmäßigerweise
im Bereich von 80-98 Gew-%, vorzugsweise im Bereich von 82-96 Gew-%,
und bevorzugter im Bereich von 84-94 Gew-%. Der Grund für diesen
Bereich ist, dass das Produkt die zuvor erwähnten charakteristischen Eigenschaften
erlangt, wenn die Konzentration in diesem Bereich liegt. Übrigens
bedeutet die hier erwähnte
Konzentration der sauren Substanz die Konzentration der sauren Substanz,
welche während
der Beschickung des Reaktionsgefäßes mit
dem Ausgangsmaterial oder während des
Verlaufs der Umsetzung vorliegt.
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Wenn
als saure Substanz beispielsweise eine wässerige Schwefelsäurelösung verwendet
wird, werden das Wasser und die Schwefelsäure, welche die wässerige
Lösung
bilden, proportional verbraucht, und die Konzentration der sauren
Substanz in der wässerigen
Lösung
verändert
sich dem gemäß, da die
durch die folgenden chemischen Formeln (5), (6) und (7) wiedergegebenen
Umsetzungen, wie in den Schemata gezeigt, als Folge der Zugabe der
Ausgangsmaterialverbindung zum Reaktionsgemisch verlaufen. Deshalb
ist die Konzentration der Schwefelsäure, welche durch Bestimmung
des Bildungsverhältnisses
des Produkts in der Reaktionslösung
z. B. mittels Flüssigkeitschromatographie
und Berechnung der Wassermenge und der Schwefelsäuremenge, welche in der Reaktionslösung zurückbleiben,
auf Basis folgender chemischer Formeln ermittelt wird, die Konzentration
der sauren Substanz, welche durch vorliegende Erfindung in Betracht
gezogen wird.
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Die
Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass man die Hydrolyse und
Decarboxylierung in mindestens zwei Stufen vornimmt. Beim erfindungsgemäßen Verfahren
zur Herstellung der aromatischen Verbindung verlaufen die Umsetzung
der Hydrolysierung der CN-Gruppe der aromatischen Cyanverbindung
der allgemeinen Formel (1) in die COOH-Gruppe und die Umsetzung
der Decarboxylierung der COOH-Gruppe in das Wasserstoffatom parallel.
Deshalb bedeutet der Ausdruck „Hydrolyse
und Decarboxylierung",
wie er bei vorliegender Erfindung benutzt wird, ein kollektiver
Ausdruck für
die Hydrolyse und Decarboxylierung als eine Reihe von Umsetzungen.
Der Ausdruck, dass „die
Hydrolyse und Decarboxylierung in mindestens zwei Stufen durchgeführt werden", bedeutet deshalb,
dass die zuvor erwähnte
Reihe von Umsetzungen in eine erstere Stufe, in der die Umsetzungen
bis zu einem gewissen Zustand verlaufen, und in eine letztere Stufe,
in der die Zielverbindung am Ende der Umsetzungen erhalten wird,
unterteilt werden. Zweckmäßigerweise
wird die Umsetzung der Hydrolyse bis zu einem vorgeschriebenen Ausmaß durchgeführt, wobei,
das Hydrolyseprodukt unabgetrennt gelassen wird, die Umsetzung der
Decarboxylierung unter unterschiedlichen Bedingungen fortgesetzt,
bis diese Umsetzungen vollständig
sind. Wenn die Umsetzungen der Hydrolyse und Decarboxylierung in
mehreren Stufen, wie zuvor beschrieben, durchgeführt werden, kann das Zielprodukt
in hoher Ausbeute erhalten werden, weil die erstere Stufe, in der
eine partielle Hydrolyse bewirkt werden soll, zur Herabsetzung der
Reaktivität
des in der Parastellung oder der Orthostellung zur Cyanogruppe gelegenen
Substituenten und zur Unterdrückung der
Bildung eines Sekundärprodukts
sowie, insbesondere wenn die aromatische Cyanverbindung als Ausgangsmaterial
Verunreinigungen mit Halogenatomen als Komponente Z enthält, zur
Verhinderung einer Korrosion des Reaktionsgefäßes infolge der Sekundärbildung
eines Halogenwasserstoffs dient, während die letztere Stufe zur
Vervollständigung
der Umsetzungen dient.
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Die
Umsetzungen der Hydrolyse und Decarboxylierung bei vorliegender
Erfindung werden durch Zugabe der aromatischen Cyanverbindung als
Ausgangsmaterial zum Reaktionsgefäß eingeleitet. Das Reaktionsgefäß kann vorbereitend
mit der wässerigen
Lösung
der sauren Substanz, wie zuvor beschrieben, beschickt werden. Das
Ausgangsmaterial kann ganz auf einmal, nacheinander oder kontinuierlich
dem Reaktionsgefäß zugegeben
werden. Bei vorliegender Erfindung erwies sich die aufeinanderfolgende
Zugabe des Ausgangsmaterials in der Hinsicht als günstig, dass
sie die Erhöhung
der Selektivität
der Umsetzung ermöglicht
und das Reaktionsgefäß vor einer
Korrosion schützt.
Wenn das Ausgangsmaterial in fester Form vorliegt, kann es dem Reaktionsgefäß in seiner
unmodifizierten Form zugeführt
werden, oder nachdem es in einen pulverförmigen Zustand pulverisiert
wurde, oder nachdem es auf eine Temperatur oberhalb seines Schmelzpunkts
erwärmt
und damit in einen geschmolzenen Zustand übergeführt wurde.
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Die
Reaktionstemperatur der Hydrolyse und der Decarboxylierung liegt
in der Regel im Bereich von 50°-180°C, vorzugsweise
im Bereich von 60°-160°C, bevorzugter
im Bereich von 70°-140°C unter Normaldruck.
Der Druck kann Normaldruck, verminderter oder erhöhter Druck
sein, was auch immer am besten zur Gelegenheit passt. In der Regel
werden die Umsetzungen unter Normaldruck oder vermindertem Druck
durchgeführt.
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Bei
vorliegender Erfindung werden die Reaktionen in der ersteren Stufe
so durchgeführt,
dass das Umwandlungsverhältnis
der aromatischen Cyanausgangsmaterialverbindung ein Niveau von nicht
weniger als 40 Mol-%, vorzugsweise nicht weniger als 60 Mol-%, bevorzugter
nicht weniger als 80 Mol-% erreicht, und sie unter solchen Bedingungen
beendet werden, dass die Menge des Endprodukts (des Zielprodukts,
welches die durch die allgemeine Formel (2) wiedergegebene aromatische
Verbindung ist), das herzustellen ist, nicht mehr als 80 Mol-%,
vorzugsweise nicht mehr als 70 Mol-%, bevorzugter nicht mehr als
60 Mol-%, bezogen auf die als Ausgangsmaterial eingesetzte aromatische
Cyanverbindung, beträgt.
Mit anderen Worten, das am Ende der Umsetzungen in der ersteren
Stufe erhaltene Reaktionsgemisch kann als Hauptkomponente eine Amidverbindung
enthalten. Sodann werden die Reaktionsbedingungen für die Umsetzungen
in der letzteren Stufe so ausgewählt,
dass die Umsetzung der Carboxylierung und Decarboxylierung der Amidgruppe
oder die Umsetzung der Decarboxylierung der Carboxylgruppe wirksam
bis zur Vollständigkeit
verläuft.
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Die
Reaktionsbedingungen, welche das Umwandlungsverhältnis und die Menge der Bildung,
wie zuvor erwähnt,
erfüllen,
insbesondere bezüglich
der Reaktionstemperatur und der Konzentration der sauren Substanz
in der wässerigen
Lösung können aus
den zuvor genannten Bereichen der Reaktionstemperatur und Konzentration
der wässerigen
Lösung
in geeigneter Weise bezüglich
der Gehalte der zuvor erwähnten
Umsetzungen ausgewählt
werden. Als Bedingung für
die Umsetzungen in der ersteren Stufe wird die zu benutzende Konzentration
der sauren Substanz in der wässerigen
Lösung,
spezieller die Konzentration der Schwefelsäure, zweckmäßigerweise im Bereich von 80-98
Gew-%, vorzugsweise im Bereich von 82-96 Gew-%, und insbesondere im Bereich
von 84-94 Gew-% liegt. Als Bedingung für die Umsetzungen in der letzteren
Stufe wird durch Zugabe von Wasser zum Reaktionssystem die Konzentration
der sauren Substanz auf ein Niveau im Bereich von 50-95 Gew-%, vorzugsweise
im Bereich von 60-90 Gew-%, insbesondere im Bereich von 65-85 Gew-% verringert.
Im Speziellen wird die Konzentration der sauren Substanz in der
letzteren Stufe von der Konzentration der sauren Substanz in der
ersteren Stufe durch einen Abstand im Bereich von 5-50 Gew-%, vorzugsweise
von 10-30 Gew-%, verringert. Andererseits wird die Reaktionstemperatur
von derjenigen der ersteren Stufe um einen Abstand im Bereich von
5-50°C,
vorzugsweise von 10-40°C, erhöht. Als
Ergebnis wird die Bildung der aromatischen Verbindung als Endprodukt
unterdrückt,
und die Umsetzung der aromatischen Cyanverbindung als Ausgangsmaterial
wird durch die Umsetzungen in der ersteren Stufe gefördert, und
die Carboxylierung und Decarboxylierung oder die Decarboxylierung
werden beschleunigt und durch die Reaktionen in der letzteren Stufe
schnell vervollständigt.
In dieser Hinsicht ist das Verfahren zur Herstellung der aromatischen
Verbindung dadurch gekennzeichnet, dass die Umsetzungen unter Veränderung
der Bedingungen einer Erniedrigung der Konzentration der sauren
Substanz und/oder Erhöhung
der Reaktionstemperatur in der ersteren und der letzteren Stufe
in den mehrfachen Stufen durchgeführt werden.
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Vorliegende
Erfindung ist besonders wirksam, wenn das zu verwendende Ausgangsmaterial
als Verunreinigung eine Verbindung enthält, bei der die in der aromatischen
Cyanverbindung vorliegende stickstoffhaltige Gruppe in einer unterschiedlichen
Stellung liegt. Im Speziellen ist die Möglichkeit bei den zuvor erwähnten Umsetzungen,
den Halogenwasserstoff als Nebenprodukt zu bilden, hoch, wenn als aromatische
Cyanverbindung 4-Amino-2,3,5,6-tetrahalogenbenzonitril verwendet
wird, und wenn es aus Verunreinigung z. B. 2-Amino-3,4,5,6-tetrahalogenbenzonitril
(o-AFBN) enthält.
Durch vorliegende Erfindung wird es ermöglicht, die Sekundärbildung
des Halogenwasserstoffs zu unterdrücken und das Auftreten solcher
Probleme wie einer Korrosion auszuschließen.
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Wenn
als Ausgangsmaterial beispielsweise 4-Amino-2,3,5,6-tetrafluorbenzonitril
verwendet wird, benötigt
das herkömmliche
Verfahren ein Verfahren zur vorbereitenden Reinigung dieses Ausgangsmaterials durch
eine solche Behandlung wie ein Umkristallisieren. Durch vorliegende
Erfindung wird es jedoch möglich, die
Zielverbindung in hoher Ausbeute ohne das Erfordernis eines derartigen
Reinigungsverfahrens zu erhalten.
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Das
4-Amino-2,3,5,6-tetrafluorbenzonitril kann z. B. hergestellt werden,
indem man bewirkt, dass diese Verbindung unter Verwendung von Wasser
und eines organischen Lösungsmittels,
das der Bildung eines zweiphasigen Zustands mit Wasser fähig ist,
einen zweiphasigen Zustand bildet, und ermöglicht, dass sich das Pentafluorbenzonitril
im zweibasischen Zustand mit Ammoniak umsetzt. Die Reaktionstemperatur
in diesem Fall ist in der Regel nicht höher als 70°C. Als typische Beispiele für das organische
Lösungsmittel
können
aliphatische Säureester,
Ketone und Benzonitrile genannt werden. Somit ermöglicht vorliegende
Erfindung die wirksame Herstellung des Zielprodukts, d.h. der durch
die allgemeine Formel (2) wiedergegebenen aromatischen Verbindung,
in hoher Ausbeute, auch wenn das nach einem derartigen Verfahren
hergestellte 4-Amino-2,3,5,6-tetrafluorbenzonitril mit einem Gehalt
an der Verunreinigung in seiner unmodifizierten Form verwendet wird.
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Übrigens
kann das nach dem zuvor erwähnten
Verfahren hergestellte 4-Amino-2,3,5,6-tetrafluorbenzonitril
nach seiner Reinigung z. B. durch Umkristallisation auf einen höheren Reinigungsgrad
verwendet werden. Jedenfalls braucht vorliegende Erfindung der Reinheit
des 4-Amino-2,3,5,6-tetrafluorbenzonitrils nicht irgendeine Begrenzung
auferlegen. In der Regel kann das Zielprodukt, so lange die Reinheit
im Bereich von 80 bis 100 Gew-%, vorzugsweise im Bereich von 90
bis 99 Gew-%, liegt, wirksam erhalten werden, ohne dass dies solche
Probleme wie die Korrosion des Reaktionsgefäßes nach sich zieht. Das erfindungsgemäße Verfahren
ist wirksam, wenn bei der Umsetzung das 4-Amino-2,3,5,6-tetrafluorbenzonitril
verwendet wird, welches eine derartige Verunreinigung wie 2-Amino-3,4,5,6-tetrafluorbenzonitril
enthält
und eine Reinheit von nicht mehr als 97%, oder nicht mehr als 95%,
benutzt wird.
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Nunmehr
wird vorliegende Erfindung unter Bezugnahme auf den Betrieb einer
Herstellung von 2,3,5,6-Tetrafluranilin unter Verwendung von 4-Amino-2,3,5,6-tetrafluorbenzonitril
als Ausgangsmaterial und Schwefelsäure als saure Substanz beschrieben.
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Bei
vorliegender Erfindung werden die Hydrolyse und Decarboxylierung
in der Regel erfüllt,
indem man die wässerige
Lösung
von Schwefelsäure
in das Reaktionsgefäß, hergestellt
aus oder verkleidet mit Glas, einspeist und als Ausgangsmaterial
4-Amino-2,3,5,6-tetrafluorbenzonitril zugibt. Das Ausgangsmaterial
kann in das Reaktionsgefäß insgesamt
auf einmal oder nacheinander oder aber kontinuierlich zugegeben
werden. Die aufeinanderfolgende Zugabe des Ausgangsmaterials erweist
sich jedoch als günstig,
weil es zu einer hohen Selektivität der Reaktion führt und
die Korrosion des Reaktionsgefäßes verhindert.
Wenn das Ausgangsmaterial nacheinander zugegeben wird, kann die
Zugabegeschwindigkeit in geeigneter Weise ausgewählt werden. Von Vorteil ist,
diese Zugabe bei einer Rate im Bereich von 0,1 bis 20 Gewichtsteilen,
vorzugsweise im Bereich von 1 bis 10 Gewichtsteilen pro Stunde,
bezogen auf 100 Gewichtsteile der wässerigen Schwefelsäurelösung vorzunehmen.
Die Zugabe des Ausgangsmaterials 4-Amino-2,3,5,6-tetrafluorbenzonitril wird vorzugsweise
vor der Beendigung der Umsetzungen in der ersteren Stufe abgeschlossen.
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Die
Schwefelsäure
wird in einer Menge benutzt, die ein glattes Fortschreiten der Umsetzungen
der Hydrolyse und Decarboxylierung von 4-Amino-2,3,5,6- tetrafluorbenzonitril
zusammen mit Wasser erlaubt. In der Regel wird sie als wässerige
Schwefelsäurelösung benutzt.
Die Konzentration der Schwefelsäure
in der wässerigen
Schwefelsäurelösung liegt
im Bereich von 80-98 Gew-%, vorzugsweise im Bereich von 82-96 Gew-%, bevorzugter
im Bereich von 84-94 Gew-%.
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Die
Temperatur der Hydrolyse und Decarboxylierung unter Normaldruck
liegt in der Regel im Bereich von 50°-180°C, vorzugsweise im Bereich von
60°-160°C, bevorzugter
im Bereich von 70-140°C.
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Die
Umsetzungen in der ersteren Stufe werden durchgeführt, bis
das Umwandlungsverhältnis
von 4-Amino-2,3,5,6-tetrafluorbenzonitril ein Niveau von nicht weniger
als 40 Mol-%, vorzugsweise nicht weniger als 60 Mol-%, bevorzugter
nicht weniger als 80 Mol-%, erreicht, und sie werden beendet, wenn
die in der Reaktionslösung
gebildeten Menge von 2,3,5,6-Tetrafluoranilin nicht mehr als 80
Mol-%, vorzugsweise
nicht mehr als 70 Mol-%, bevorzugter nicht mehr als 60 Mol-%, bezogen
auf die Menge des 4-Amino-2,3,5,6-tetrafluorbenzonitrils als Ausgangsmaterial
beträgt.
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Danach
umfasst die letztere Verfahrensstufe die Zugabe von Wasser zum nach
Abschluss der Umsetzungen der ersteren Stufe gebildeten Reaktionsgemischs,
wodurch die ursprünglich
eingespeiste wässerige Schwefelsäurelösung auf
eine Konzentration im Bereich von 50-95 Gew-%, vorzugsweise im Bereich
von 60- 90 Gew-%,
bevorzugter im Bereich von 65-85 Gew-%, verdünnt wird sowie die Fortsetzung
der Umsetzungen des erhaltenen verdünnten Reaktionsgemischs.
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Ein
anderes erfindungsgemäßes Verfahren
umfasst die Durchführung
der Umsetzungen in der ersteren Stufe bei einer vergleichsweise
niederen Temperatur, im Speziellen bei einer Temperatur im Bereich
von 50-170°,
vorzugsweise im Bereich von 60°-150°C, und bevorzugter
im Bereich von 70-130°C,
und die Durchführung
der Umsetzungen in der letzteren Stufe bei einer höheren Temperatur
als bei den Umsetzungen der ersteren Stufe, im Speziellen bei einer
Temperatur im Bereich von 60°-180°C, vorzugsweise
im Bereich von 70°-160°C, und bevorzugter
im Bereich von 80°-140°C.
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Die
Umsetzungen in der ersteren Stufe werden durchgeführt, indem
die Konzentration der sauren Substanz, insbesondere die Konzentration
der Schwefelsäure,
auf ein Niveau im Bereich von 80-98 Gew-%, vorzugsweise im Bereich
von 82-96 Gew-%,
bevorzugter im Bereich von 84-94 Gew-%, und die Reaktionstemperatur
auf ein Niveau im Bereich von 50°-170°C, vorzugsweise
im Bereich von 60°-150°C, bevorzugter
im Bereich von 70°-130°C, eingestellt
werden. Sodann werden die Umsetzungen der letzteren Stufe mit einer
Konzentration der sauren Substanz, im Speziellen der Konzentration
der Schwefelsäure,
welche ursprünglich
in das Reaktionsgefäß eingespeist
wurde, durchgeführt,
welche durch Verdünnung
auf ein Niveau im Bereich von 50-95 Gew-%, vorzugsweise 60-90 Gew-%,
bevorzugter im Bereich von 65-85 Gew-%, mit einer Spanne im Bereich
von 5-50 Gew-%, vorzugsweise im Bereich von 10-30 Gew-%, verringert
wurde, und bei einer Reaktionstemperatur, welche auf ein Niveau
im Bereich von 55°-180°C, vorzugsweise
im Bereich von 70°-160°C, und insbesondere
bevorzugt im Bereich von 80°-140°C mit einer
Spanne im Bereich von 5°-50°C, vorzugsweise
im Bereich von 10°-40°C, erhöht wurde.
Als die Standards für
den Abschluss der Umsetzungen der ersteren Stufe beträgt das Umwandlungsverhältnis von
4-Amino-2,3,5,6-tetrafluorbenzonitril
nicht weniger als 40 Mol-%, und die Menge der Bildung von 2,3,5,6-Tetrafluoranilin
beträgt
nicht mehr als 80 Mol-%. Das auf diese Weise erhaltene 2,3,5,6-Tetrafluoranilin
kann gewonnen und nach folgendem üblichen Verfahren in ein Endprodukt übergeführt werden.
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Der
zweite Aspekt vorliegender Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung
einer aromatischen Verbindung der allgemeinen Formel (2) durch Hydrolysieren
und Decarboxylieren einer aromatischen Cyanverbindung der allgemeinen
Formel (1) in Gegenwart einer sauren Substanz, das sich dadurch
auszeichnet, dass man die Hydrolyse und Decarboxylierung in zwei
Stufen durchführt
und die Gewinnung der gebildeten aromatischen Verbindung aus der
Reaktionslösung
durch azeotrope Destillation mit Wasser bewirkt;
(worin X ein Halogenatom,
Y eine Cyanogruppe, Nitrogruppe oder Carboxylgruppe, Z eine stickstoffhaltige Gruppe
der Formel-N(R
1)(R
2)(worin
R
1 und R
2 identisch
oder nicht identische Gruppen sind, die an einem Stickstoffatom
hängen
und aus einem Wasserstoffatom und gerad- oder verzweigtkettigen
Alkylgruppen mit 1-4 Kohlenstoffatomen ausgewählt sind), m = 0, 1 oder 2,
und n = 1, 2, 3 oder 4 bedeuten, mit der Maßgabe, dass die Summe von m
und n in dem Bereich von 1 ≤ m
+ n ≤ 4 ist);
(worin die Symbole die gleichen
Bedeutungen wie in der allgemeinen Formel (1) haben).
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Die
zweite Erfindung richtet sich auf ein Verfahren, welches die Hydrolyse
und Decarboxylierung der aromatischen Cyanverbindung der allgemeinen
Formel (1) in zwei Stufen umfasst, die eine erstere Stufe und eine
letztere Stufe umfassen, unter Anwendung unterschiedlicher Reaktionsbedingungen
in Gegenwart der sauren Substanz, wodurch die durch die allgemeine
Formel (2) wiedergegebene aromatische Verbindung hergestellt wird,
und sodann die gebildete aromatische Verbindung aus der Reaktionslösung durch
azeotrope Destillation mit Wasser gewonnen wird. Da die Umsetzungen
in mindestens zwei Stufen unter Verwendung der sauren Substanz durchgeführt werden,
kann die Sekundärbildung
einer derartigen korrosiven Substanz wie Flusssäure unterdrückt werden. Ferner wird es
möglich
gemacht, da die Zielverbindung durch eine azeotrope Destillation
gewonnen wird, zu verhindern, dass das Reaktionsgefäß während des
Verlaufs der azeotropen Destillation korrodiert wird, und die Zielverbindung
sich in einer hohen Ausbeute bildet.
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Die
durch die allgemeinen Formeln (1) und (2), welche weiter oben gezeigt
werden, wiedergegebenen Verbindungen sind die gleichen, wie diejenigen
des er'sten Aspekts
vorliegender Erfindung. Ferner sind die „saure Substanz", die zu verwenden
ist, und die Bedingungen zur Durchführung „der Hydrolyse und Decarboxylierung
in zwei Stufen, umfassend eine erstere Stufe und eine letztere Stufe
unter Anwendung unterschiedlicher Reaktionsbedingungen" die gleichen wie
diejenigen, welche durch die vorhergehende Beschreibung des ersten
Aspekts vorliegender Erfindung gedeckt sind. Bei vorliegender Erfindung
ist das Molverhältnis
der im Reaktionsgefäß gebildeten
aromatischen Verbindung der Formel (2) nicht weniger als 85 Mol-%,
vorzugsweise 90 Mol-% und bevorzugter 95 Mol-%, bezogen auf die
anfängliche
Menge der aromatischen Cyanverbindung der Formel (1). Wenn dieses
Molverhältnis
unter 85 Mol-% abfällt,
führt der
Unterschuss zu dem Nachteil, dass das für die Hydrolyse und Decarboxylierung
verwendete Reaktionsgefäß aus Glas
oder die Stufe der azeotropen Destillation eine Korrosion erleidet.
Die Bedingungen für
eine azeotrope Destillation der gebildeten aromatischen Verbindung
sind wie folgt: aus der Reaktionslösung, welche wie weiter oben
beschrieben erhalten wird, wird die gebildete aromatische Verbindung
durch azeotrope Destillation mit Wasser gewonnen. In diesem Fall
kann die azeotrope Destillation durchgeführt werden, nachdem die Reaktionslösung mit
Wasser vermischt wurde. Das Vermischen der Reaktionslösung mit
Wasser kann durch Wasserzugabe zur Reaktionslösung, Zugabe der Reaktionslösung zu
einem getrennten Reaktionsgefäß, welches
vorab mit Wasser beschickt wurde, oder durch Zugabe eines Teils
des Wassers zur Reaktionslösung
und Einspeisen des erhaltenen Gemischs in ein getrenntes Reaktionsgefäß erreicht
werden. In der Regel wird mit Vorteil ein Verfahren über nommen,
welches das Halten der Temperatur des in ein getrenntes Reaktionsgefäß eingespeisten
Wassers auf einem vorgeschriebenen Niveau und die anschließende tropfenweise
Zugabe der Reaktionslösung
in das Wasser umfasst. Als wässeriges
Medium können
Wasser oder ein Gemisch von Wasser mit einem organischen Lösungsmittel,
das mit Wasser mischbar ist, verwendet werden. Die Verwendung von
Wasser als wässeriges
Medium erweist sich als wirtschaftlich und in dem Sinne als vorteilhaft,
dass die azeotrope Destillation unter einer günstigen Bedingung durchgeführt werden
kann.
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Die
für das
zuvor erwähnte
Mischen zu benutzende Wassermenge liegt im Bereich von 0,1-10 Gewichtsteilen,
vorzugsweise im Bereich von 0,2 bis 5 Gewichtsteilen, bevorzugter
im Bereich von 0,3-3 Gewichtsteilen, bezogen auf 1 Gewichtsteil
der Reaktionslösung.
In der Regel wird das Wasser vorbereitend in eine erforderliche
Menge kollektiv in ein getrenntes Reaktionsgefäß gegossen. Nach Beginn der
azeotropen Destillation wird das Destillat in Wasser und 2,3,5,6-Tetrafluoranilin
geteilt, und das durch diese Destillation ausgetriebene Wasser wird
zur Reaktionslösung
rückgeführt.
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Die
azeotrope Destillation wird mit einer Destillattemperatur im Reaktionsgefäß (die sogenannte
azeotrope Temperatur) durchgeführt,
welche auf ein Niveau im Bereich von 80°-150°C, vorzugsweise im Bereich von
90-130°C,
festgelegt wird. Obgleich der für
diese Destillation geeignete Druck entweder Normaldruck oder verminderter
Druck sein kann, erweist sich Normaldruck als günstiger.
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Die
wie zuvor beschrieben durchgeführte
azeotrope Destillation kann ebenfalls auf die Reaktionslösung angewandt
werden, welche in und nach der letzteren Stufe des Verfahrens gemäß dem ersten
Aspekt vorliegender Erfindung erhalten wird.
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PRÜFUNGEN
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Vorliegende
Erfindung wird nunmehr anhand von Ausführungsbeispielen, die zur Veranschaulichung dienen,
in größeren Einzelheiten
beschrieben.
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Bezugsbeispiel 1: Herstellung
von 4-Amino-2,3,5,6-tetrafluorbenzonitril
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Ein
500 ml Vierhalskolben, der mit einem Rührer, Thermometer und einem
Kühlrohr
versehen war, wurde mit 75 g (389 Mmol) Pentafluorbenzonitril, 225
ml n-Propylacetat,
79,5 g einer wässerigen
25%igen Ammoniaklösung
(11,65 Mol als Ammoniak) und 0,375 g Tetrabutylammoniumbromid beschickt.
Bei 25°C
ließ man
den Inhalt des Reaktionsgefäßes sich
1 Stunde und danach bei 50°C
5 Stunden umsetzen. Wenn die nach Abschluss der Umsetzung erhaltene
Reaktionslösung
durch Gaschromatographie analysiert wurde, wurde gefunden, dass
das Umwandlungsverhältnis
von Pentafluorbenzonitril 100%, und die Ausbeute an der Zielverbindung
4-Amino-2,3,5,6-tetrafluorbenzonitril 94% waren. Die n-Propylacetatschicht
mit einem Gehalt an 4-Amino-2,3,5,6-tetrafluorbenzonitril wurde
abgetrennt und zweimal mit 100 g einer wässerigen 10 gew-%igen Natriumsulfatlösung zur
Entfernung des in der Schicht enthaltenen Ammoniumfluorids gewaschen.
Sodann wurde die n-Propylacetatschicht zum Austreiben des n-Propylacetats
durch Destillation erwärmt,
wobei 73,5 g 4-Amino-2,3,5,6-tetrafluorbenzonitril (mit einer Reinheit
von 94%) erhalten wurden (Ausbeute 93,6%). Das Produkt enthielt
4,5 g (6%) 2-Amino-3,4,5,6-tetrafluorbenzonitril als Verunreinigung.
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BEISPIEL 1
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(Umsetzungen der ersteren
Stufe)
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Ein
200 ml Vierhalskolben aus Glas, der mit einem Rührer, Thermometer und Kühlrohr ausgestattet war,
wurde mit 120 g einer wässerigen
90 gew-%igen Schwefelsäurelösung beschickt
und erwärmt,
bis seine Innentemperatur 110°C
erreichte, wobei die Lösung
gerührt
wurde. Danach wurden 50 g des im Bezugsbeispiel 1 erhaltenen Feststoffs
(mit einem Gehalt an 4-Amino-2,3,5,6-tetrafluorbenzonitril von 94%)
in eine bei 110°C
gehaltene wässerige
90 gew-%ige Schwefelsäurelösung mit
einer Beschickungsrage von 4g/Std. eingespeist. Die Konzentration
der Schwefelsäure
im Reaktionsgefäß während den
Umsetzungen der ersteren Stufe lag im Bereich von 90-94 Gew-%. Nach
Abschluss der Einspeisung wurde die Umsetzung weitere zwei Stunden
fortgesetzt. Bei der Probeentnahme der Reaktionslösung und
Analyse durch Flüssigkeitschromatographie
betrug das Umwandlungsverhältnis
von 4-Amino-2,3,5,6-tetrafluorbenzonitril 100 Mol-%, und es wurde
gefunden, dass die in der Reaktionslösung gebildeten Produkte die
folgenden waren:
4-Amino-2,3,5,6-tetrafluorbenzamid | 65
Mol-% |
4-Amino-2,3,5,6-tetrafluorbenzoesäure | 10
Mol-% |
2,3,5,6-Tetrafluoranilin | 20
Mol-% |
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Umsetzungen
der letzteren Stufe
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Durch
Zugabe von 22 g Wasser zur weiter oben erwähnten Reaktionslösung wurde
die Konzentration der wässerigen
Schwefelsäurelösung auf
80 Gew-% eingestellt, wonach die Umsetzung 15 Stunden fortgesetzt
wurde. Die Konzentration der Schwefelsäure im Reaktionsgefäß während den
Reaktionen der letzteren Stufe betrug 80 Gew-%. Bei der Probeentnahme
der Reaktionslösung,
erhalten nach Abschluss der Umsetzung, und Analyse durch Flüssigkeitschromatographie
wurde gefunden, dass die Ausbeute an 2,3,5,6-Tetrafluoranilin 98
Mol-% betrug.
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(Stufe der azeotropen
Destillation)
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Ein
500 ml Vierhalskolben aus Glas, der mit einem Rührer, Thermometer, Tropftrichter
und einem Wassertrennrohr versehen war, wurde mit 300 ml Wasser
beschickt und auf 100°C
erwärmt,
wobei das hierin befindliche Wasser gerührt wurde, um einen Zustand
des Rückflusses
in dem Reaktionsgefäß beizubehalten.
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Diesn
der Stufe der Hydrolyse und Decarboxylierung erhaltene Reaktionslösung wurde
in den Tropftrichter gegossen, mittels einer elektrischen Heizvorrichtung
bei 110°C
gehalten und tropfenweise in den Kolben innerhalb eines Zeitraums
von 1 Stunde zugegeben und einer azeotropen Destillation unterzogen,
um 2,3,5,6-Tetrafluoranilin in das Wassertrennrohr zu treiben. Die
obere, im Wassertrennrohr sich ansammelnde Destillatschicht war
Wasser, und die untere Schicht in demselben war 2,3,5,6-Tetrafluoranilin.
Das Abtreiben von 2,3,5,6-Tetrafluoranilin durch Destillation wurde
3 Stunden fortgesetzt, wobei das destillierte Wasser kontinuierlich
in den Kolben rückgeführt wurde.
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Aus
dem Wassertrennrohr wurden 39,4 g 2,3,5,6-Tetraffluoranilin erhalten.
Bei der Analyse dieser Verbindung durch Gaschromatographie wurde
gefunden, dass deren Reinheit 99,5% war. Die Gesamtausbeute in der
Stufe der Hydrolyse und Decarboxylierung und der Stufe der azeotropen
Destillation war nachgewiesenermaßen 96,0%. Bei einer visuellen
Inspektion der Innenwände
der für
die Hydrolyse und Decarboxylierung und für die azeotrope Destillation
benutzten Reaktionsgefäße wurde
kein merkliches Anzeichen einer Korrosion entdeckt.
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Bestimmung
des jährlichen
Korrosionsverhältnisses
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Die
bei den zuvor erwähnten
Reaktionen verwendeten Reaktionsgefäße wurden auf ihr jährliches
Korrosionsverhältnis
gemessen. Die Hydrolyse und Decarboxylierung wurden nach dem weiter
oben beschriebenen Verfahren durchgeführt, wobei man einen 500 ml
Trennkolben aus rostfreiem Stahl, der mit einem Fluorkohlenstoffharz
ausgekleidet war, anstelle eines Glaskolbens verwendete, in den
ein Glasteststück
(vom Pistilltyp, hergestellt von NGK Insulators Ltd., und verkauft
unter dem Produktcode "GL-400") in Nähe der Grenzschicht
eingetaucht war, und die Mengen der wässerigen Schwefelsäurelösung und
des Feststoffs, sowie die Zugabegeschwindigkeit des Feststoffs verdreifacht
wurden. Diese Umsetzung wurde bis zu zweimal wiederholt. Wenn das
Teststück,
das dreimal der Umsetzung unterzogen worden war, entnommen wurde,
und auf sein jährliches
Korrosionsverhältnis gemäß folgender
Formel getestet wurde, wurde gefunden, dass dieses Verhältnis 0,02
mm/Jahr betrug: jährliches
Korrosionsverhältnis
(mm/Jahr) = {[(W0 – W1)/D]/S} × {[24(Std./Tag) × 365(TagelJahr)]/T},
worin
- W0:
- Gewicht des Teststücks vor
dem Teststück
(mg)
- W1:
- Gewicht des Teststücks nach
dem Test (mg)
- D:
- Spezifisches Gewicht
des Teststücks
(mg/mm3)
- S:
- Oberfläche des
Teststücks
(mm2), und
- T:
- Testdauer (Stunden)
bedeuten.
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BEISPIEL 2
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(Hydrolyse und Decarboxylierung)
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Ein
200 ml Vierhalskolben aus Glas, der mit einem Rührer, Thermometer und einem
Kühlrohr
versehen war, wurde mit 100 g einet wässerigen 90%igen Schwefelsäurelösung beschickt
und erärmt,
bis seine Innentemperatur 100°C
erreichte, wobei die Lösung
gerührt
wurde. Dann wurden 50 g des im Bezugsbeispiel 1 erhaltenen Feststoffs
(mit einem Gehalt an 4-Amino-2,3,5,6-tetrafluorbenzonitril von 94%)
mit einer Beschickungsrate von 4 g/Std. in eine unter Rühren gehaltene
wässerige
90%ige Schwefelsäurelösung eingespeist. Nach
Abschluss der Zufuhr wurde die Umsetzung weitere 2 Stunden fortgesetzt.
Bei der Probeentnahme der Reaktionslösung und Analyse durch Flüssigkeitschromatographie
wurde gefunden, dass das Umwandlungsverhältnis von 4-Amino-2,3,5,6-tetrafluorbenzonitrile
98 Mol-% betrug,
und es wurde gefunden, dass die bei der Umsetzung gebildeten Produkte
in der Reaktionslösung
folgende waren:
4-Amino-2,3,5,6-tetrafluorbenzamid | 55
Mol-% |
4-Amino-2,3,5,6-tetrafluorbenzoesäure | 10
Mol-% |
2,3,5,6-Tetrafluoranilin | 8
Mol-%. |
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Durch
Zugabe von 19 g Wasser zur Reaktionslösung wurde die Konzentration
der wässerigen
Schwefelsäurelösung auf
80% eingestellt, und es wurde auf eine Temperatur von 120°C erwärmt. Die
sich ergebende Umsetzung wurde 15 Stunden fortgesetzt. Bei der Probeentnahme
der nach Abschluss der Umsetzung erhaltenen Reaktionslösung und
Analyse durch Flüssigkeitschromatographie
wurde gefunden, dass die Ausbeute an 1,3,5,6-Tetrafluoranilin 98%
betrug.
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(Stufe der azeotropen
Destillation)
-
Ein
500 ml Vierhalskolben aus Glas, der mit einem Rührer, Thermometer und Tropftrichter
sowie einem Wassertrennrohr versehen war, wurde mit 300 ml Wasser
beschickt und auf 100°C
erwärmt,
wobei das Wasser unter Rühren
gehalten wurde, um einen Zustand des Rückflusses im Kolben aufrecht
zu erhalten.
-
Die
in der Stufe der Hydrolyse und Decarboxylierung erhaltene Reaktionslösung wurde
in den Tropftrichter gefüllt,
mittels einer elektrischen Heizvorrichtung bei 110°C gehalten
und tropfenweise in den Kolben innerhalb eines Zeitraums von 1 Stunde
zugegeben und einer azeotropen Destillation unterzogen, um 2,3,5,6-Tetrafluranilin
in das Wassertrennrohr zu treiben. Die obere Schicht des sich im
Wassertrennrohr ansammelnden Destillats war Wasser, und seine untere
Schicht 2,3,5,6-Tetrafluoranilin. Das Abtreiben des 2,3,5,6-Tetrafluoranilins
durch Destillation wurde 3 Stunden fortgesetzt, wobei das destillierte
Wasser kontinuierlich in den Kolben rückgeführt wurde.
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Aus
dem Wassertrennrohr wurden 39,7 g 2,3,5,6-Tetrafluoranilin erhalten.
Bei der Analyse dieser Verbindung durch Gaschromatographie wurde
gefunden, dass ihre Reinheit 99,8% betrug.
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Die
Gesamtausbeute in der Stufe der Hydrolyse und Decarboxylierung und
der Stufe der azeotropen Destillation war nachgewiesenermaßen 97,1%.
Bei der visuellen Inspektion der Innenwände der für die Hydrolyse und Decarboxylierung
und die azeotrope Destillation benutzten Reaktionsgefäße wurde
kein erkennbares Anzeichen einer Korrosion entdeckt.
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(Bestimmung des jährlichen
Korrosionsverhältnisses)
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Wenn
die bei der Hydrolyse und Decarboxylierung benutzten Reaktionsgefäße auf ihr
jährliches
Korrosionsverhältnis
nach dem Verfahren des Beispiels 1 auf ihr jährliches Korrosionsverhältnis gemessen
wurde, wurde gefunden, dass das Verhältnis 0,03 mm/Jahr betrug.
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BEISPIELE 3 bis 8
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Die
Hydrolyse, Decarboxylierung und die azeotrope Destillation wurden
nach dem Verfahren des Beispiels 1 durchgeführt, wobei die Konzentration
der Schwefelsäure,
die Reaktionstemperaturen und die Dauer der Umsetzung in der ersteren
Stufe und der letzteren Stufe verändert wurden, wie in der Tabelle
1 gezeigt. Das Umwandlungsverhältnis
des Ausgangsmaterials (4-Amino-2,3,5,6-tetrafluorbenzonitril), die
gebildete Menge von TFA (2,3,5,6-Tetrafluoranilin)(Mol-%), die An-
oder Abwesenheit einer Korrosion der für die Hydrolyse und Decarboxylierung
verwendeten Reaktionsgefäße, die
Ausbeuten (Ausbeuten bei den Stufen der Hydrolyse und der Decarboxylierung)
sowie das jährliche
Korrosionsverhältnis
waren wie in Tabelle 1 angegeben. Die Ergebnisse der Beispiele 1
und 2 sind in der Tabelle 1 kollektiv gezeigt.
-
-
BEZUGSBEISPIEL
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(Stufe der Hydrolyse und
Decarboxylierung)
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Ein
mit einem Rührer,
Thermometer und Kühlrohr
ausgestatteter 200 ml Vierhalskolben wurde mit 120 g einer wässerigen
85%igen Schwefelsäurelösung beschickt,
auf 130°C
erwärmt
und sodann bei dieser Temperatur gehalten. In diesen Kolben wurden
40 g des im Bezugsbeispiel 1 erhaltenen 4-Amino-2,3,5,6-tetrafluorbenzonitrils
(mit einer Reinheit von 94%) in geschmolzenem Zustand tropfenweise
bei einer Rate von 4g/Stunde innerhalb eines Zeitraums von 10 Stunden
zugegeben. Nach Abschluss der tropfenweisen Zugabe wurde die Umsetzung
weitere 8 Stunden fortgesetzt. Bei der Analyse der Reaktionslösung, die
am Ende der Umsetzung erhalten wurde, durch Flüssigkeitschromatographie wurde
gefunden, dass das Umwandlungsverhältnis von 4-Amino-2,3,5,6-tetrafluorbenzonitril
100%, und die Ausbeute an der Zielverbindung 2,3,5,6-Tetrafluoranilin
98% betrugen.
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(Stufe der azeotropen
Destillation)
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In
einen mit einem Rührer,
Thermometer und Tropftrichter sowie Wassertrennrohr ausgestatteten
200 ml Vierhalskolben wurden 50 g Wasser gefüllt, auf 100°C erwärmt und
bei dieser Temperatur gehalten. Sodann wurde die bei den zuvor genannten
Stufen erhaltene Reaktionslösung
in den Tropftrichter übergeführt, der
so angepasst war, dass deren Temperatur durch Erwärmen beibehalten
werden konnte, und hieraus bei einer Rate von 120 g/Stunde eingetropft.
Die Erwärmungstemperatur
im Reaktionsgefäß wurde
kontinuierlich so erhöht,
dass das Zielprodukt 2,3,5,6-Tetrafluoranilin durch Destillation
in das Wassertrennrohr bei 100°C
während
der Anfangsstufe und bei 140°C
zur Zeit des Abschlusses der Destillation getrieben wurde. Das durch Destillation
abgetriebene 2,3,5,6-Tetrafluoranilin wurde in einen Behälter abgezogen,
und das durch Destillation gebildete Wasser wurde zum Vierhalskolben
rückgeführt. Sodann
wurde die Entfernung von 2,3,5,6-Tetrafluoranilin durch Destillation
3 Stunden fortgesetzt. Als Ergebnis wurden 32 g 2,3,5,6-Tetrafluoranilin
mit einer Reinheit von 98,5% erhalten. Die Ausbeute betrug 98,5%.
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Bei
visueller Inspektion der Innenwände
der für
die Hydrolyse und Decarboxylierung sowie azeotrope Destillation
verwendeten Reaktionsgefäße wurde
an keinem der Reaktionsgefäße ein erkennbares
Anzeichen einer Korrosion festgestellt. Wenn die für die Hydrolyse
und Decarboxylierung verwendeten Reaktionsgefäße auf ihr jährliches
Korrosionsverhältnis
gemessen wurden, wurde gefunden, dass dieses Verhältnis 0,09 mm/Jahr
betrug.
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Vergleichsbeispiel 1
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Aus
4-Amino-2,3,5,6-tetrafluorbenzonitril wurde 2,3,5,6-Tetrafluoranilin
hergestellt. Im Speziellen wurden in einen mit einem Rührer, Thermometer,
Tropftrichter und Wasserabscheidungsrohr versehener 200 ml Vierhalskolben
100 g 60%ige Schwefelsäure
gefüllt
und auf 140°C
erwärmt.
Die heiße
Schwefelsäure
wurde tropfenweise bei einer Rate von 6 g/Stunde mit 36 g des Ausgangsmaterials
4-Amino-2,3,5,6-tetrafluorbenzonitril
(mit einer Reinheit von 94% und einem Gehalt an 6% 2-Amino-3,4,5,6-tetrafluorbenzonitril
als Verunreinigung) versetzt. Das bei der Umsetzung gebildete 2,3,5,6-Tetrafluoranilin
wurde durch azeotrope Destillation mit Wasser abgetrieben, in das
Wassertropfrohr geführt
und vom Wasser getrennt. Die Umsetzung wurde 6 Stunden fortgesetzt,
während
dem Reaktionsgefäß die gleiche
Wassermenge, wie sie durch Destillation abgetrieben wurde, zugeführt wurde.
Nach Abschluss der Umsetzung wurde durch Gaschromatographie gefunden, dass
das Umwandlungsverhältnis
des Ausgangsmaterials 96 Mol-% betrug. Bei der Analyse des durch
Destillation abgetriebenen 2,3,5,6-Tetrafluoranilins wurde gefunden,
dass dessen Reinheit 95,3%, und die Ausbeute 82,5% betrugen.
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Bei
der visuellen Inspektion der Reaktionsgefäße wurde gefunden, dass die
Innenwände
derselben unter einer erkennbaren Korrosion, wahrscheinlich durch
Fluorwasserstoff bewirkt, litten. Das jährliche Korrosionsverhältnis betrug
0,3 mm/Jahr.
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BEISPIEL 9
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(Stufe der Hydrolyse)
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In
einen 100 ml Vierhalskolben, der mit einem Rührer, Thermometer und Kühlrohr versehen
war, wurden 14,7 g des im Bezugsbeispiel 1 erhaltenen Feststoff
(mit einem Gehalt an 4-Amino-2,3,5,6-Tetrafluorbenzonitril von 94%)
gefüllt,
und 80 g einer wässerigen
10%igen Natriumhydroxidlösung
ferner zugegeben wurde, wonach man diese sich bei 50°C 8 Stunden
umsetzen ließ.
Bei der Analyse der am Ende der Umsetzung erhaltenen Reaktionslösung durch
Gaschromatographie wurde gefunden, dass das Umwandlungsverhältnis von 4-Amino-2,3,5,6-tetrafluorbenzonitril
100%, und die Ausbeute an der Zielverbindung 4-Amino-2,3,5,6-tetrafluorbenzoesäure 98%
betrugen.
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(Stufe der Decarboxylierung)
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Ein
100 ml Autoklav wurde mit der in der Stufe der Hydrolyse erhaltenen
Reaktionslösung
und zusätzlich
9,8 g konzentrierte Schwefelsäure
(in dem in der Hydrolysestufe benutzten Natriumhydroxid äquivalent) beschickt.
Unter Erhöhung
der Innentemperatur des Autoklaven auf 130°C und Beibehaltung des Innendrucks des
Reaktionsgefäßes bei
0,2 MPa wurde die Umsetzung 8 Stunden durchgeführt. Bei Analyse der nach Abschluss
der Umsetzung erhaltenen Reaktionslösung durch Gaschromatographie
wurde gefunden, dass das Umwandlungsverhältnis von 4-Amino-2,3,5,6-tetrafluorbenzoesäure 100%,
und die Ausbeute an 2,3,5,6-Tetrafluoranilin 95% betrugen.
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(Stufe der azeotropen
Destillation)
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In
einen 200 ml Vierhalskolben, der mit einem Rührer, Thermometer, Tropftrichter
und Wasserabscheidungsrohr versehen war, wurde die in der Stufe
der Decarboxylierung erhaltene Reaktionslösung gefüllt, auf 100°C erwärmt und
bei dieser Temperatur gehalten. Unter tropfenweiser Zugabe des in
den Tropftrichter gefüllten Wassers
wurde die Erwärmungstemperatur
des Kolbens erhöht,
um die Zielverbindung 2,3,5,6-Tetrafluoranilin durch Destillation
in das Wasserabscheiderohr auszutreiben. Die Abtreibung von 2,3,5,6-Tetrafluoranilin
durch Destillation wurde bei 100°C
im Reaktionsgefäß während der
Anfangsstufe der Destillation und bei 140°C zur Zeit des Destillationsabschlusses
erreicht.
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Unter
Abziehen des destillierten 2,3,5,6-Tetrafluoranilins in einen Behälter und
Rückführung des
destillierten Wassers zum Vierhalskolben wurde das Abtreiben von
2,3,5,6-Tetrafluoranilin durch Destillation 3 Stunden fortgesetzt.
Als Ergebnis wurden 11,3 g 2,3,5,6-Tetrafluoranilin mit einer Reinheit
von 98,5% erhalten.
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Die
Gesamtausbeute in der Stufe der Hydrolyse und Decarboxylierung sowie
in der Stufe der azeotropen Destillation betrug 94,5%. Bei einer
visuellen Inspektion des Inneren der Reaktionsgefäße, die
für die
Hydrolyse und Decarbaxylierung sowie die azeotrope Destillation
benutzt worden waren, wurde in keinem der Reaktionsgefäße ein erkennbares
Anzeichen einer Korrosion festgestellt. Das jährliche Korrosionsverhältnis der für die Stufe
der Hydrolyse und Decarboxylierung verwendeten Reaktionsgefäße betrug
0,02 mm/Jahr.